V/0795/2013
Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen) hier Fortschreibung des Zuschusses auf der Basis des Haushaltsjahres 2013
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Beschlussvorlage
4554 Zeichen
V/0795/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Westf. Schule für Musik
Betrifft
Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung
der Stadtteilmusikschulen) hier Fortschreibung des Zuschusses auf der Basis des
Haushaltsjahres 2013
Beratungsfolge
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Gültigkeit der Finanzformel auf der Basis der Fördersummen des laufenden Jahres
2013 wird um weitere drei Jahre verlängert. Davon ausgenommen sind Änderungen in
Zusammenhang mit vorab budgetierten Personal kosten und bereits beschlossene Stellen-
einsparungen bei der WSfM.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 bei der Produktgruppe 0403
veranschlagt.
Begründung:
Ausgangslage
Mit der am 16.2.2011 vom Rat beschlossenen Finanzformel (V/0077/2011) war ein Weg
gefunden worden, die Förderung sowohl der komm unalen Westfälischen Schule für Musik
(WSfM) als auch der vier Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft nachvollziehbar und
verlässlich für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu regeln. Berücksichtigung fanden hier Kri-
terien wie die Zahl der in den Stadttei len zu „versorgenden“ Kinder und Jugendlichen, die
Vorlagen-Nr.:
V/0795/2013
Auskunft erteilt:
Herr Rademacher
Ruf:
9 81 03 12
E-Mail:
Rademacher@stadt-muenster.de
Datum:
16.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0795/2013
Anzahl der tatsächlichen Schüler für „klassische“ Musikschulangebote, die Schülerzahlen
der Kooperationsprojekte mit Regelschulen sowie zentrale Aufgaben einer Großstadtm u-
sikschule, wie sie von der WSfM wahrgenommnen werden.
Situation nach 2012
In Punkt 5. des Ratsbeschlusses wurde festgelegt: „Verwaltung und Musikschulen – unter
Beteiligung des Steuerungskreises – entwickeln gemeinsam – spätestens bis Ende 2012 –
Ziele und Kennzahlen für die Förderung i nsbesondere mit dem Ziel, eine gleic hmäßige
Stadtteilversorgung zu ermöglichen“. Dazu finden zurzeit Abstimmungsgespräche zw i-
schen den Musikschulen statt, in denen es auch um eine weitere Verbesserung der de r-
zeitigen Arbeitsteilung in den Stadtteilen geht. So soll der für 2015 in Münster geplante
VdM-Bundeskongress aller 920 Kommunen und eingetragenen Vereine in Deutschland,
die Träger einer öffentlichen Musikschule sind, dazu genutzt werden, zu zeigen, wie in
Münster eine heterogene, gewachsene Musikschuls zene musikalische Bildung in Einheit,
Vielfalt und Vernetzung ermöglicht.
Chancen
Die aktuelle Situation ist gekennzeichnet von größeren Planungsunsicherheiten, beso n-
ders in der Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen. Es geht vor allem d a-
rum, hierfür geeignete Lehrkräfte zu finden und längerfristig zu binden. Daher regen alle
Musikschulen gemeinsam an, die Gültigkeit der Finanzformel auf der Basis der Förder-
summen des laufenden Jahres 2013 um weitere drei Jahre zu verlängern.
Die Grundstruktu r der Finanzformel behält zwar ihre Gültigkeit, auf eine weitere Anpa s-
sung an aktuelle Daten/Parameter wird aber zunächst verzichtet. Vielmehr soll es in den
nächsten Treffen der Steuerungsgruppe darum gehen, wie die spezifischen Stärken aller
fünf münsterschen Musikschulen genutzt werden können, um auf zentrale Fragen wie I n-
klusion, demographischer Wandel, kulturelle Vielfalt, Konsequenzen aus G8 und Gan ztag
sowie der Vernetzung mit Partnern in der kommunalen Bildungslandschaft umsetzbare
Antworten zu finden.
Die Förderung für die Jahre 2014 bis 2016 sollen sich an den für 2013 geltenden Summen
orientieren. Diese betragen:
Albachten 139.710,36 €
Nienberge 208.620,73 €
Roxel 165.213,98 €
Wolbeck 144.454,91 €
Stadtteilmusikschulen 657.999,98 € plus Miete Roxel 5.730,- €
Transferleistungen 663.730,00 €
lt. Haushaltsplan
WSfM 1.770.300,00 €
incl. zentraler Aufgaben
insgesamt 2.434.030,00 €
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V/0795/2013
Verpflichtung
Die fünf Musikschulen verpflichten sich, bis Mitte 2016 ein weiterentwickeltes, trag- und
konsensfähiges Konzept zu inhaltlich - musikpädagogischen Fragen sowie zu Struktur und
Finanzierung vorzulegen.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0795/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37