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V/0795/2013

Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen) hier Fortschreibung des Zuschusses auf der Basis des Haushaltsjahres 2013

Vorlagen 16.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 34

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4554 Zeichen

V/0795/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung 
der Stadtteilmusikschulen) hier Fortschreibung des Zuschusses auf der Basis des 
Haushaltsjahres 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Gültigkeit der Finanzformel auf der Basis der Fördersummen des laufenden Jahres  
2013 wird um weitere drei  Jahre verlängert. Davon  ausgenommen sind Änderungen in 
Zusammenhang mit vorab budgetierten Personal kosten und bereits beschlossene Stellen-
einsparungen bei der WSfM.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 bei der Produktgruppe 0403 
veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Mit der am 16.2.2011 vom Rat  beschlossenen Finanzformel (V/0077/2011) war  ein Weg 
gefunden worden, die Förderung sowohl der komm unalen Westfälischen Schule für Musik 
(WSfM) als auch der vier Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft nachvollziehbar und 
verlässlich für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu regeln. Berücksichtigung fanden hier Kri-
terien wie die Zahl der in den Stadttei len zu „versorgenden“ Kinder und Jugendlichen, die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0795/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Rademacher 
Ruf: 
9 81 03 12 
E-Mail: 
Rademacher@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0795/2013 
Anzahl der tatsächlichen Schüler  für „klassische“ Musikschulangebote, die Schülerzahlen 
der Kooperationsprojekte mit Regelschulen sowie zentrale Aufgaben einer Großstadtm u-
sikschule, wie sie von der WSfM wahrgenommnen werden.  
 
Situation nach 2012 
 
In Punkt 5. des Ratsbeschlusses wurde festgelegt: „Verwaltung und Musikschulen – unter 
Beteiligung des Steuerungskreises – entwickeln gemeinsam – spätestens bis Ende 2012 – 
Ziele und Kennzahlen für die Förderung i nsbesondere mit dem Ziel, eine gleic hmäßige 
Stadtteilversorgung zu ermöglichen“. Dazu finden zurzeit Abstimmungsgespräche zw i-
schen den Musikschulen statt, in denen es auch um eine weitere Verbesserung der de r-
zeitigen Arbeitsteilung in den Stadtteilen geht.  So soll der für 2015 in Münster geplante 
VdM-Bundeskongress aller 920 Kommunen und eingetragenen Vereine  in Deutschland, 
die Träger einer öffentlichen Musikschule sind, dazu genutzt werden, zu zeigen, wie in 
Münster eine heterogene, gewachsene Musikschuls zene musikalische Bildung in Einheit, 
Vielfalt und Vernetzung ermöglicht. 
 
Chancen 
 
Die aktuelle Situation ist gekennzeichnet von größeren Planungsunsicherheiten, beso n-
ders in der Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen. Es geht vor allem d a-
rum, hierfür geeignete Lehrkräfte zu finden und längerfristig zu binden. Daher regen alle 
Musikschulen gemeinsam an, die Gültigkeit der Finanzformel auf der Basis der Förder-
summen des laufenden Jahres 2013 um weitere drei Jahre zu verlängern.  
Die Grundstruktu r der Finanzformel behält zwar ihre Gültigkeit, auf eine weitere Anpa s-
sung an aktuelle Daten/Parameter wird aber zunächst verzichtet. Vielmehr soll es in den 
nächsten Treffen der Steuerungsgruppe darum gehen, wie die spezifischen Stärken aller 
fünf münsterschen Musikschulen genutzt werden können, um auf zentrale Fragen wie I n-
klusion, demographischer Wandel, kulturelle Vielfalt, Konsequenzen aus G8 und Gan ztag 
sowie der Vernetzung mit Partnern in der kommunalen Bildungslandschaft umsetzbare 
Antworten zu finden. 
 
Die Förderung für die Jahre 2014 bis 2016 sollen sich an den für 2013 geltenden Summen 
orientieren. Diese betragen: 
 
      
 Albachten          139.710,36 €    
 Nienberge          208.620,73 €    
 Roxel          165.213,98 €    
 Wolbeck          144.454,91 €     
      
 Stadtteilmusikschulen          657.999,98 €  plus Miete  Roxel 5.730,- € 
      
 Transferleistungen          663.730,00 €    
  lt. Haushaltsplan     
      
 WSfM       1.770.300,00 €    
 incl. zentraler Aufgaben     
 insgesamt       2.434.030,00 €

- 3 - 
V/0795/2013 
Verpflichtung 
 
Die fünf Musikschulen verpflichten sich, bis  Mitte 2016 ein weiterentwickeltes, trag- und 
konsensfähiges Konzept zu inhaltlich - musikpädagogischen Fragen sowie zu Struktur und 
Finanzierung vorzulegen.  
 
 
 
I. V. 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0795/2013
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37