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2105/2020

275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021

Beschlussvorlage Rat

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275 Satzung Anlage 1

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Anlage 3 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Porz 02.02.2021

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275 Satzung Anlagen 2 - 34

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Beschlussvorlage Rat

2469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2105/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche 
Maßnahmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der 
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.11.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.12.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 
Verkehrsausschuss  
Rat 04.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind 
für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: 
 die Bildung von Abschnitten, 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf-
geführten Straßenarten sowie 
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen. 
Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 275. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind 
beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat-
zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß-
nahmen sind in den Anlagen 2 bis 31 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen 
in den §§ 2 bis 4 finden sich in den Anlagen 32 bis 34. 
Anlagen: 
Anlage 1 Entwurf der 275. KAG-Maßnahmensatzung 
Anlagen 2 bis 31 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat-
zungsentwurfes 
Anlagen 32 bis 34 Erläuterungen zu den Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2 bis 4 des 
Satzungsentwurfes

275 Satzung Anlage 1

13321 Zeichen

Anlage 1 
Zweihundertfünfundsiebzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit 
§§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. 
Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119, 2020, S. 492) diese Satzung beschlos-
sen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß-
nahme wie folgt festgelegt: 
1. Aachener Straße (Stadtbezirk 1) 
von Hohenzollernring/Habsburger Ring bis Brabanter Straße/Händelstraße; 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
2. Apostelnkloster/Mittelstraße (Stadtbezirk 1) 
von Hahnenstraße bis Pfeilstraße; 
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
3. Flandrische Straße (Stadtbezirk 1) 
von Lütticher Straße bis Brabanter Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
4. Mainzer Straße (Stadtbezirk 1) 
von Ubierring bis Alteburger Straße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper.

2 
 
 
5. Neue Maastrichter Straße (Stadtbezirk 1) 
von Brüsseler Straße bis Moltkestraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei-
behaltung einer neuwertigen Straßenleuchte. 
6. Sudermanstraße (Stadtbezirk 1) 
von Ebertplatz bis Sudermanplatz; 
Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
7. Universitätsstraße (Stadtbezirk 1) 
von Gottfried-Keller-Straße bis Clarenbachstraße; 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
8. Hermann-Löns-Straße (Stadtbezirk 2) 
von Auenweg bis Ringelnatzstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
9. Brauweilerstraße (Stadtbezirk 3) 
von Kölner Straße bis Spitzangerweg; 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch Einbau ei-
ner Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertrag-
schicht und Frostschutzschicht. 
Erneuerung der Straßenentwässerung ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 
durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und deren Zuleitungen sowie Erneuerung 
der Rinnenführung. 
Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag-
schicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 
10. Gleueler Straße (Stadtbezirk 3) 
von Lindenburger Allee bis Lindenthalgürtel; 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.

3 
 
 
11. Kölner Straße (Stadtbezirk 3) 
von Brauweilerstraße bis Ottostraße/Dieselstraße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Fahrbahn von Brauweilerstraße bis Höhe Haus-Nr. 11 und ab Höhe 
Haus-Nr. 21 bis Ottostraße/Dieselstraße durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf As-
phaltbinderschicht, Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rin-
nenführung. 
12. Alte Straße (Stadtbezirk 6) 
von Hackhauser Weg bis Hackenbroicher Straße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag-
schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so-
wie Ein- bzw. Umbau der Straßenabläufe. 
13. Auf dem Streitacker (Stadtbezirk 7) 
von Rather Straße bis Breitenbachstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei-
terverwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. 
14. Im Brücherfeld (Stadtbezirk 7) 
von Breitenbachstraße bis Cimbernstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei-
terverwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. 
15. Kieskauler Weg/Bevingsweg (Stadtbezirk 8) 
von Fußfallstraße bis Kratzweg (Kreisverkehr); 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten mit Aus-
nahme der vorhandenen neuwertigen Leuchtstellen. 
16. Auf der Jüchen (Stadtbezirk 9) 
von Dellbrücker Mauspfad bis Grafenmühlenweg; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
17. Dellbrücker Mauspfad (Stadtbezirk 9) 
von Kreisverkehr Bensberger Marktweg/Neufelder Straße bis Bergisch Gladbacher 
Straße; 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei-
behaltung neuwertiger Leuchtstellen und Masten.

4 
 
 
18. Dellbrücker Steinweg (Stadtbezirk 9) 
von Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 4/172) 
bis Kreisverkehr Diepeschrather Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei-
behaltung einer neuwertigen Leuchtstelle. 
19. Dellbrücker Steinweg (Stadtbezirk 9) 
von Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 4/172) 
bis Grenze Bebauungsplan 74500/04; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag-
schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so-
wie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung des südlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schot-
tertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 
20. Heidelberger Straße (Stadtbezirk 9) 
von Waldecker Straße bis Rudolf-Clausius-Straße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtaufsätze. 
21. Heiligenhauser Straße (Stadtbezirk 9) 
von Bergisch Gladbacher Straße bis Von-Quadt-Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
22. Josef-Wirth-Straße (Stadtbezirk 9) 
von Hirtsieferstraße bis Hirtsieferstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht 
und Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von 
Straßenabläufen. 
23. Karl-Siebert-Straße/Reinickstraße (Stadtbezirk 9) 
von Jakob-Strünker-Straße bis Auf der Jüchen; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper.

5 
 
 
24. Montanusstraße (Stadtbezirk 9) 
von Steinkopfstraße bis Clostermannstraße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals von 
Steinkopfstraße bis Höhe Haus-Nr. 59 sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder-
schicht, Asphalttragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so-
wie Erneuerung von Bordsteinen in Teilbereichen. 
25. Steinenbrücker Straße (Stadtbezirk 9) 
von Bergisch Gladbacher Straße bis Von-Quadt-Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
26. Talstraße (Stadtbezirk 9) 
von Auf der Jüchen bis Grafenmühlenweg; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
27. Untereschbacher Straße (einschließlich Spielplatzumfahrung  
und Stichstraße zu Haus-Nr. 16 - 24) (Stadtbezirk 9) 
von Bergisch Gladbacher Straße bis Von-Quadt-Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
28. Von-Quadt-Straße (Stadtbezirk 9) 
von Grafenmühlenweg bis Dellbrücker Hauptstraße; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bei Wei-
terverwendung eines neuwertigen Leuchtaufsatzes. 
29. Von-Quadt-Straße (Stadtbezirk 9) 
von Dellbrücker Hauptstraße bis Bergisch Gladbacher Straße; 
Haupterschließungsstraße gemäß 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
30. Wiesenstraße (Stadtbezirk 9) 
von Von-Quadt-Straße bis Fuß- und Radweg Seels Klosterhöfchen; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
§ 2 
Die 261. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 
28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra-

6 
 
 
ßenbauliche Maßnahmen vom 08.10.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 419, 2018, 
S. 297, 2019, S. 109) wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 5 
Bachstelzenweg - Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a - 22  
einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten (Stadtbezirk 4) 
wird die Einstufung der Straße von „Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2“ 
in „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ geändert. 
§ 3 
Die 263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 16.02.2018 (Amtsblatt der Stadt Köln 2018, S. 81, 2020, S. 121) wird 
wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 4 
Germaniastraße (Stadtbezirk 8) 
in dem Straßenabschnitt von Kulmbacher Straße bis Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 
werden in Satz 2 des Maßnahmentextes „Herstellung von Parkflächen durch Einbau von 
Pflaster auf Schottertragschicht und Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßen-
bäumen.“ die Worte „sowie Anpflanzen von Straßenbäumen“ ersatzlos gestrichen. 
In § 1 Ziffer 5 
Germaniastraße (Stadtbezirk 8) 
in dem Straßenabschnitt von Olpener Straße bis Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 wer-
den im Maßnahmentext „Erneuerung und in Teilbereichen Verbreiterung der Gehwege durch 
Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Einbau von Bordsteinen sowie An-
pflanzen eines Straßenbaums.“ die Worte „, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen eines 
Straßenbaums.“ durch die Worte „und Einbau von Bordsteinen“ ersetzt. 
§ 4 
Die 274. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 06.07.2020 (Amtsblatt der Stadt Köln 2020, S. 722) wird wie folgt ge-
ändert: 
In § 1 Ziffer 1 
Ritterstraße (Stadtbezirk 1) 
werden im Maßnahmentext „Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des 
Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen.“ die Worte „sowie Ein- und 
Umbau von Straßenabläufen“ gestrichen.

7 
 
 
§ 5 
Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: 
§ 1 Ziffern 1, 3, 6 und 12, § 3 und § 4 treten am Tage nach der Bekanntmachung dieser 
Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
§ 1 Ziffern 2, 11, 16, 26, 28 und 30 treten rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 4 tritt rückwirkend zum 01.06.2019 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 5, 14 und 27 treten rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 7 tritt rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 8 und 23 treten rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 9 tritt rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 10 tritt rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 13, 17 und 29 treten rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 15, 21, 24 und 25 treten rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 18 und 19 treten rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 20 tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 22 tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. 
§ 2 tritt rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft.

275 Satzung Anlagen 2 - 34

66851 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Aachener Straße 
von : Hohenzollernring/Habsburger Ring 
bis : Brabanter Straße/Händelstraße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund erheblicher Betonkorrosion verschlissen und 
nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Alter des Kanals: 117 Jahre) zu erneuern. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau von Straßenabläufen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Herstellung des Mischwasserkanals: 1.600.800,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils 
der Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 736.400,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 60.500,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 796.900,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30 %): 239.000,00 EUR 
Die Aachener Straße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Sie dient als klassifizierte Straße (L111) neben der Er-
schließung der angrenzenden Grundstücke hauptsächlich der Durchleitung des innerörtli-
chen Verkehrs sowie des überörtlichen Durchgangsverkehrs. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 239.000,00 EUR verteilt auf ca. 7.938 m² = rd. 15,10 EUR

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Apostelnkloster/Mittelstraße 
von : Hahnenstraße 
bis : Pfeilstraße 
Stadtteil : Altstadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage ist etwa 34 Jahre alt und besteht aus Kandelabermasten mit 
Kofferleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Die vorhandene Anlage ist 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandene Anlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED- 
Schirmhängeleuchten an Bogenauslegern ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt) 65.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptgeschäftsstraße (60 %): 39.300,00 EUR 
Die Erschließungsanlage Apostelnkloster/Mittelstraße ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß 
§ 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. In der Straße überwiegt 
die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 39.300,00 EUR verteilt auf ca. 15.427 m² = 1,30 EUR.  
Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Flandrische Straße 
von : Lütticher Straße 
bis : Brabanter Straße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund erheblicher Betonkorrosion verschlissen und 
nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Alter des Kanals: 117 Jahre) zu erneuern. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau von Straßenabläufen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Fiktivkosten zur Herstellung des Mischwasserkanals: 2.037.500,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils 
der Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 937.300,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 125.000,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 1.062.300,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 743.600,00 EUR 
Die Flandrische Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau-
beitragssatzung einzustufen. Es handelt es sich um eine Einbahnstraße, die von der Braban-
ter Straße in Richtung Hohenzollernring führt. Zudem ist die Flandrische Straße als Tempo-
30-Zone ausgewiesen. Sie dient vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke. 
Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion hat sie nicht. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 743.600,00 EUR verteilt auf ca. 4.616 m² = rd. 80,60 EUR

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Mainzer Straße 
von : Ubierring 
bis : Alteburger Straße 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
In der Teillänge von Ubierring bis Maternusstraße wurden aufgrund von Arbeiten an der 
Hochbebauung 2012 provisorisch Kofferleuchten auf 6 m hohen Normmasten installiert. 
In der Teillänge Maternusstraße bis Alteburger Straße waren vor Maßnahmenbeginn noch 
Langfeldleuchten an Überspanndrähten vorhanden. Diese Beleuchtung war rund 50 Jahre 
alt, die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Die alte Anlage war sanierungsbe-
dürftig und entsprach auch nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Da die Beleuchtungsanlage in der Mainzer Straße vereinheitlicht werden sollte, wurden die 
Überspannungen sowie die Normmasten demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit 
Bogenauslegern und LED-City-Leuchten ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 125.400,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 62.700,00 EUR 
Die Mainzer Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen, da sie neben der Erschließung von Grundstücken 
gleichzeitig dem Verkehr innerhalb des Baugebietes der südlichen Neustadt zwischen Ubier-
ring und Alteburger Straße dient. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 62.700,00 EUR verteilt auf ca. 42.565 m² = rd. 0,80 EUR  
Mit vorbereitenden Arbeiten wurde bereits im Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2019 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Neue Maastrichter Straße 
von : Brüsseler Straße 
bis : Moltkestraße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Überspannungen mit Kofferleuchten 
und ist 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ent-
spricht die alte Anlage nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Bogen-
auslegern und Schirmhängeleuchten ersetzt. 
Eine vorhandene Leuchte wurde bereits in der Vergangenheit erneuert. Hier werden keine 
Arbeiten durchgeführt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal-
tung einer neuwertigen Straßenleuchte. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 20.300,00 EUR 
Die Neue Maastrichter Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient als Einbahnstraße und verkehrsberuhigte 
Straße (Verkehrszeichen 325.1) lediglich der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke. 
Eine den Verkehr weiterführende Funktion hat sie nicht. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 20.300,00 EUR verteilt auf ca. 6.711 m² = rd. 1,60 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im August 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft.

Anlage 7 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Sudermanstraße 
von : Ebertplatz 
bis : Sudermanplatz 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist et-
wa 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte 
Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandenen Leuchten werden demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit LED-
Kofferleuchten ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.200,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptgeschäftsstraße (60 %): 17.500,00 EUR 
Die Sudermanstraße ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften 
oder Gaststätten im Erdgeschoss in der Straße überwiegt. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 17.500,00 EUR verteilt auf ca. 4.900 m² = rd. 1,80 EUR

Anlage 8 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Universitätsstraße 
von : Gottfried-Keller-Straße 
bis : Clarenbachstraße 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die vorhandenen Kanäle sind aufgrund der von den StEB bei einer Kameradurchfahrung 
festgestellten Schäden und nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Baujahr 1926 bzw. 
1928) verschlissen. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau von Straßenabläufen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Herstellung des Mischwasserkanals: 603.700,00 EUR 
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der 
Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 277.700,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 83.000,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 360.700,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30 %): 108.300,00 EUR 
Die Universitätsstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Bei der Universitätsstraße handelt es sich um eine klassifi-
zierte Straße (L100), die neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke überwie-
gend dem innerörtlichen und überörtlichen Verkehr dient. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt, ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnitt-
liche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 108.300,00 EUR verteilt auf ca. 13.281 m² = rd. 4,10 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im April 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft.

Anlage 9 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Hermann-Löns-Straße 
von : Auenweg 
bis : Ringelnatzstraße 
Stadtteil : Rodenkirchen 
Stadtbezirk : 2 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Landfeldleuchten und Kofferleuchten an Peit-
schenmasten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. 
Darüber hinaus ist die alte Anlage sanierungsbedürftig. 
Die vorhandenen Masten und Leuchten werden demontiert und durch 6 m hohe Normmas-
ten mit Kofferleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 20.300,00 EUR 
Die Hermann-Löns-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Sie hat in dem Wohngebiet nur eine sehr geringe Verbin-
dungsfunktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden 
Grundstücke. Eine größere Verbindungsfunktion übernehmen die parallel verlaufende Grim-
melshausenstraße sowie der Auenweg. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 20.300,00 EUR verteilt auf ca. 23.841 m² = rd. 0,50 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die-
se Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft.

Anlage 10 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Brauweilerstraße 
von : Kölner Straße 
bis : Spitzangerweg 
Stadtteil : Lövenich 
Stadtbezirk : 3 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Fahrbahn war deutlich über 50 Jahre alt und wies Schäden in Form von Rissen, Aufwür-
fen, Abplatzungen und zahlreichen Flickstellen auf. 
Die Entwässerungseinrichtungen waren zum Teil derart schadhaft, dass die Anschlusslei-
tungen bis zum Kanal erneuert werden mussten. Zahlreiche Straßenabläufe waren nur noch 
eingeschränkt funktionstüchtig. 
Die etwa 50 Jahre alten mit Betonplatten befestigten Gehwege waren alters- und nutzungs-
bedingt erneuerungsbedürftig. Zahlreiche Platten waren gebrochen oder abgesackt, was 
wohl auch darauf zurückzuführen war, dass die Gehwege auch zum Parken genutzt werden. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch Einbau einer 
Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertragschicht und 
Frostschutzschicht. 
Erneuerung der Straßenentwässerung ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen und deren Zuleitungen sowie Erneuerung der Rinnen-
führung. 
Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht 
sowie Erneuerung der Bordsteine. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt, da Schlussrechnung noch nicht vorliegt) 
Fahrbahn 345.000,00 EUR 
Beitragsfähig ist aufgrund des § 2 Absatz 2 Straßenbau- 
beitragssatzung nur die Fahrbahn von Zaunstraße bis Spitz- 
angerweg, da es sich zwischen Kölner Straße und Zaun- 
straße um eine Kreisstraße handelt 190.000,00 EUR 
Anliegeranteil (30 %) 57.000,00 EUR 
Straßenentwässerung 29.000,00 EUR 
Anliegeranteil (30 %) 9.000,00 EUR 
Gehweg 175.000,00 EUR 
Anliegeranteil (65 %) 114.000,00 EUR 
Gesamtkosten der Maßnahme 549.000,00 EUR 
Beitragsfähiger Aufwand 394.000,00 EUR 
Summe der Anliegeranteile 180.000,00 EUR 
  
Die Brauweilerstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich im Teilstück von Kölner Straße bis Zaun-
straße um die Kreisstraße 6. Ab Zaunstraße in Richtung Norden ist die Brauweilerstraße 
zwar nicht mehr klassifiziert, dennoch dient sie auch dort noch mit der Anbindung an die

L 213 (Lise-Meitner-Ring) dem durchgehenden innerörtlichen und dem überörtlichen Durch-
gangsverkehr. 
  
Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministeri-
um für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden nur solche 
Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Die Sanierung der 
Brauweilerstraße ist Teil des Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramms im Stadtbezirk 
Lövenich, das die Bezirksvertretung Lindenthal am 18.09.2017 in der Vorlage 0818/2017 
beschlossen hat. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine 
Förderung ist daher nicht möglich. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
180.000,00 EUR : 17.700 m² = rd. 10,20 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Juli 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft.

Anlage 11 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Gleueler Straße 
von : Lindenburger Allee 
bis : Lindenthalgürtel 
Stadtteil : Lindenthal 
Stadtbezirk : 3 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuch-
ten bzw. Kofferleuchten. Sie war über 45 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen 
Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage 
sanierungsbedürftig. 
Die alte Straßenbeleuchtung wurde demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Auf-
satzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.900,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30 %): 9.000,00 EUR 
Die Gleueler Straße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Sie stellt eine Verbindung der zueinander parallel verlau-
fenden Hauptverkehrsstraßen Lindenthalgürtel (K12) und Militärringstraße (L 34) dar und ist 
neben der Dürener Straße und der Luxemburger Straße eine der Ausfallstraßen, die in den 
Stadtteilen Sülz und Lindenthal durchgehend die Kölner Ringstraßen kreuzt. Sie dient somit 
auch dem inner- und überörtlichen Verkehr u.a. aus dem Kölner Zentrum und führt diesen 
(im späteren Verlauf als klassifizierte Straße K3) in die Kölner Randgebiete und nach Hürth. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 9.000,00 EUR verteilt auf ca. 110.085 m² = rd. 0,10 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft.

Anlage 12 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kölner Straße 
von : Brauweilerstraße 
bis : Ottostraße/Dieselstraße 
Stadtteil : Lövenich 
Stadtbezirk : 3 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Fahrbahn der Kölner Straße ist in weiten Bereichen in einem schlechten Zustand. Sie ist 
zwischen 33 und über 45 Jahren alt und weist Risse, Ausmagerungen und Abplatzungen 
auf. 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 11.03.2019 (Vorlage 0432/2019) die 
Herstellung verkehrsberuhigender Elemente zusammen mit Arbeiten im Gehwegbereich und 
die Sanierung der Fahrbahndecke beschlossen. Davon löst nur die Fahrbahnsanierung eine 
Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG aus. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn von Brauweilerstraße bis Höhe Haus-Nr. 11 und ab Höhe Haus-
Nr. 21 bis Ottostraße/Dieselstraße durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbin-
derschicht, Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt) 352.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %):  176.000,00 EUR 
Die Kölner Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der an sie angrenzenden 
Grundstücke dient sie auch dem Verkehr innerhalb von Lövenich. Die Funktion der Haupt-
verkehrsstraße für den Durchgangsverkehr übernimmt in diesem Bereich hingegen der nörd-
lich gelegene Liese-Meitner-Ring. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden voraussichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 176.000,00 EUR verteilt auf ca. 90.500 m² = rd. 1,00 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Anlage 13 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Alte Straße 
von : Hackhauser Weg 
bis : Hackenbroicher Straße 
Stadtteil : Worringen 
Stadtbezirk : 6 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Fahrbahn der Alte Straße ist über 55 Jahre alt und weist altersbedingt erhebliche Schä-
den (Netzrisse und Unebenheiten) auf. Außerdem liegt eine ca. 20 bis 30 m lange Absen-
kung im Straßenkörper vor. 
Auch die Zuleitungen der Entwässerungseinrichtungen zum Kanal und die Straßenabläufe 
sind beschädigt, wodurch eine Sanierung erforderlich wird. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fasste am 20.08.2020 den Baubeschluss für die Generalin-
standsetzung der Alte Straße in dem Abschnitt zwischen Hackhauser Weg und Hackenbroi-
cher Straße (Vorlagen-Nummer 1976/2020). 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, 
Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. 
Umbau der Straßenabläufe. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt)  511.000,00 EUR 
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung  
der anrechenbaren Höchstbreite: 495.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart  
Haupterschließungsstraße (50 %):  247.500,00 EUR 
Die Alte Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Neben der Anbindung der östlich abgehenden Wohnwege 
und den daran angrenzenden Grundstücken dient sie auch dem weiterführenden Verkehr 
Richtung Hackenbroicher Straße sowie der St.-Tönnis-Straße, wodurch ihre Verkehrsfunkti-
on über die einer reinen Anliegerstraße hinausgeht. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt, ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnitt-
liche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 247.500 EUR verteilt auf ca. 23.098 m² = rd. 5,40 EUR.

Anlage 14 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Auf dem Streitacker 
von : Rather Straße 
bis : Breitenbachstraße 
Stadtteil : Gremberghoven 
Stadtbezirk : 7 
  
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus neuwertigen Aufsatzleuchten vom Typ Camillo 
LED auf überwiegend über 50 Jahre alten Stahlmasten.  
Die alten Stahlmasten machen zwar optisch einen guten Eindruck, sind aufgrund Korrosion 
jedoch teilweise umsturzgefährdet. Die alten Masten werden demontiert und durch 5 m hohe 
Normmasten ersetzt. Die Aufsatzleuchten sowie 3 neuwertige Normmasten werden weiter 
verwendet, zudem wird noch eine zusätzliche Straßenleuchte aufgestellt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter-
verwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 24.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 16.800,00 EUR 
Die Straße Auf dem Streitacker ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. In einer Tempo-30-Zone gelegen dient sie vorrangig der 
Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs-
funktion hat sie nicht, diese übernehmen in dem Wohngebiet die Rather Straße im Norden 
und der Straßenzug Frankenplatz/Frankenstraße im Süden. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 16.800,00 EUR verteilt auf ca. 66.506 m² = rd. 0,20 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft.

Anlage 15 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Im Brücherfeld 
von : Breitenbachstraße 
bis : Cimbernstraße 
Stadtteil : Gremberghoven 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus neuwertigen Aufsatzleuchten vom Typ Camillo 
LED auf überwiegend über 50 Jahre alten Stahlmasten. 
Die alten Stahlmasten machen zwar optisch einen guten Eindruck, sind aufgrund Korrosion 
jedoch teilweise umsturzgefährdet. Die alten Masten werden demontiert und durch 5 m hohe 
Normmasten ersetzt. Die Aufsatzleuchten sowie 2 neuwertige Normmasten werden weiter 
verwendet. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter-
verwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 12.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 9.000,00 EUR 
Die Straße Im Brücherfeld ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße dient sie vorrangig der 
Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs-
funktion hat sie nicht, diese übernehmen in dem Wohngebiet die Rather Straße und der 
Straßenzug Frankenplatz/Frankenstraße im Norden und die Hohenstaufenstraße im Süd-
westen. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 9.000,00 EUR verteilt auf ca. 26.392 m² = rd. 0,20 EUR 
Mit den Arbeiten wurde bereits im August 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft.

Anlage 16 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kieskauler Weg/Bevingsweg 
von : Fußfallstraße 
bis : Kratzweg (Kreisverkehr) 
Stadtteil : Merheim 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand überwiegend aus Peitschenmasten und Langfeld-
leuchten, war ca. 50 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftli-
che Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. Die 
alten Peitschenmasten waren stark korrodiert. 
Drei bereits vorhandene neuwertige Leuchten im Hauptzug sowie die Leuchten in den ab-
zweigenden Stichstraßen blieben erhalten. 
Die vorhandenen alten Leuchten wurden demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit 
Aufsatzleuchten vom Typ Iridium4 LED ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten mit Ausnahme 
der vorhandenen neuwertigen Leuchtstellen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 57.200,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 28.600,00 EUR 
Der Kieskaulerweg/Bevingsweg ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Zif-
fer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Er beginnt an der Fußfallstraße im Norden 
und endet an der Hauptverkehrsstraße Olpener Straße (B55) im Süden. Neben der Erschlie-
ßung der angrenzenden Grundstücke dient er auch dem Verkehr innerhalb von Merheim. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 28.600,00 EUR verteilt auf ca. 95.499 m² = rd. 0,20 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft.

Anlage 17 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Auf der Jüchen 
von : Dellbrücker Mauspfad 
bis : Grafenmühlenweg 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten, war über 50 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaft-
liche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. 
Die alten Masten waren stark korrodiert. 
Ein bereits vorhandener Normmast blieb erhalten, hier fand nur ein Wechsel der Leuchte 
statt. 
Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m bzw. 8 m 
hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Zudem wurde eine 
zusätzliche Leuchte aufgestellt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 26.200,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %):  13.100,00 EUR 
Die Straße Auf der Jüchen ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie beginnt am Dellbrücker Mauspfad im Westen 
und geht in die Von-Quadt-Straße über, welche im Nordosten in die Bergisch Gladbacher 
Straße mündet. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient die Straße 
Auf der Jüchen somit auch dem Verkehr innerhalb von Dellbrück sowie dem weiterführenden 
Verkehr.  
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 13.100 EUR verteilt auf ca. 23.111 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Anlage 18 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Dellbrücker Mauspfad 
von : Kreisverkehr Bensberger Marktweg/Neufelder Straße 
bis : Bergisch Gladbacher Straße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Stahlpeitschenmasten mit Langfeld-
leuchten und ist rd. 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber 
hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Koffer-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Neuwertige Leuchtstellen bzw. Masten werden dabei 
weiterverwendet. 
  
vorgesehene Maßnahme:  
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal-
tung neuwertiger Leuchtstellen und Masten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 60.700,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30 %): 18.200,00 EUR 
Der Dellbrücker Mauspfad ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich zwischen dem Kreisverkehr Bensberger 
Marktweg/Neufelder Straße und der Hagedornstraße um eine klassifizierte Straße (L 73). 
Der Dellbrücker Steinweg dient neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke 
auch dem durchgehenden innerörtlichen sowie dem überörtlichen Verkehr. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 18.200,00 EUR verteilt auf ca. 51.500 m² = rd. 0,20 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft.

Anlage 19 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Dellbrücker Steinweg 
von : Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 
4/172) 
bis : Kreisverkehr Diepeschrather Straße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage ist über 40 Jahre alt und besteht überwiegend aus Peitschen-
masten und LED-Langfeldleuchten. Die alten Neonröhren sind im Rahmen einer Unterhal-
tungsmaßnahme im Jahre 2015 durch LED-Langfeldleuchten ersetzt worden. Insgesamt ist 
die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgelaufen und die alte Anlage entspricht auch nicht mehr 
den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandenen Masten und Leuchten werden demontiert und durch 6 m bzw. 8 m hohe 
Normmasten mit Ansatzleuchten vom Typ Iridium4 LED ersetzt. Ein bereits vorhandener 
Normmast am Kreisverkehr bleibt unverändert stehen. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal-
tung einer neuwertigen Leuchtstelle. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 27.400,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %):  19.200,00 EUR 
Der Dellbrücker Steinweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Er hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient 
überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerört-
liche oder überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Diepeschrather Straße im 
Osten. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 19.200,00 EUR verteilt auf ca. 35.997 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten soll in Kürze begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft.

Anlage 20 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Dellbrücker Steinweg 
von : Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 
4/172) 
bis : Grenze Bebauungsplan 74500/04 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Fahrbahn des Dellbrücker Steinweges ist über 50 Jahre alt und befindet sich in einem 
schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von 
Rissen, Schlaglöchern und Absackungen auf. Insgesamt besteht dringender Sanierungsbe-
darf. 
Der südliche Gehweg des Dellbrücker Steinweges ist über 50 Jahre alt und besteht teilweise 
aus alten Betonplatten und teilweise aus Natursteinkleinpflaster. Aufgrund des hohen Alters 
sind zahlreiche Betonplatten gerissen und das Natursteinkleinpflaster ist uneben. Daher wird 
der südliche Gehweg mit neuen Betonplatten und Bordsteinen versehen. Auf der Nordseite 
ist die Straße nicht anbaubar, daher ist die Sanierung des nördlichen Gehweges nicht bei-
tragsfähig. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, 
Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. 
Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung des südlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schotter-
tragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt):  
Fahrbahn: 275.000,00 EUR 
davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren  
Höchstbreite: 245.500,00 EUR 
Südlicher Gehweg (insgesamt beitragsfähig): 104.000,00 EUR 
Beitragsfähige Gesamtkosten: 349.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %):  244.700,00 EUR 
Der Dellbrücker Steinweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Er hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient 
überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerört-
liche oder überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Diepeschrather Straße im 
Osten.

Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 244.700,00 EUR verteilt auf ca. 10.650 m² = rd. 11,50 EUR 
Mit den Arbeiten soll in Kürze begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft.

Anlage 21 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Heidelberger Straße 
von : Waldecker Straße 
bis : Rudolf-Clausius-Straße 
Stadtteil : Buchforst 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage ist etwa 50 Jahre alt und besteht hauptsächlich aus Langfeld-
leuchten an Peitschenmasten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen, die Masten 
weisen Korrosion auf. Die vorhandene Anlage ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht 
mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die vorhandene Anlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuch-
ten vom Typ Iridium4 LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmasten werden nur mit neuen 
Leuchtaufsätzen versehen. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtaufsätze. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 45.300,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 22.700,00 EUR 
Die Heidelberger Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grund-
stücke dient sie gleichzeitig auch dem weiterführenden Verkehr zwischen den Ortslagen 
Mülheim, Buchheim und Buchforst. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 22.700,00 EUR verteilt auf ca. 12.847 m² = rd. 0,90 EUR. 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Mai 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.

Anlage 22 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Heiligenhauser Straße 
von : Bergisch Gladbacher Straße 
bis : Von-Quadt-Straße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage ist etwa 50 Jahre alt und besteht aus Normmasten mit Pilz-
leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Die vorhandene Anlage ist sa-
nierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit 
Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %) 10.000,00 EUR 
Die Heiligenhauser Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße und verkehrsberuhigter 
Bereich (Tempo 30-Zone) dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstü-
cke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion hat sie nicht. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.02.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossene Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 10.000,00 EUR verteilt auf ca. 7.883 m² = rd. 0,70 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft.

Anlage 23 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Josef-Wirth-Straße 
von : Hirtsieferstraße 
bis : Hirtsieferstraße 
Stadtteil : Holweide 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Fahrbahn bestand aus einer Asphaltdeckschicht auf einer Schottertragschicht und 
war über 60 Jahre alt. Eine Asphalttragschicht war nicht vorhanden. Die wirtschaftliche Nut-
zungsdauer war abgelaufen. Aufgrund des Alters war die Deckschicht nicht mehr in einem 
verkehrssicheren Zustand, es haben sich Schlaglöcher, offene Stellen und Risse gebildet. 
Eine Sanierung war dringend erforderlich. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und 
Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenab-
läufen. 
  
Tatsächliche Kosten des Ausbaus: 141.202,17 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 98.841,52 EUR 
Die Josef-Wirth-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau-
beitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Ringstraße, die an der Hirtsieferstraße 
beginnt und endet. Die Josef-Wirth-Straße dient damit ausschließlich der Erschließung der 
angrenzenden Grundstücke. 
  
Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministeri-
um für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden nur solche 
Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Die Sanierung der 
Josef-Wirth-Straße ist Teil des Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramms im Stadtbe-
zirk Mülheim, das die Bezirksvertretung Mülheim am 11.09.2017 in der Vorlage 1743/2017 
beschlossen hat. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine 
Förderung ist daher nicht möglich. 
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
98.841,52 EUR : 14.500 m² = rd. 6,90 EUR 
Die Arbeiten wurden in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 17.04.2020 durchgeführt. Daher tritt 
die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.

Anlage 24 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Karl-Siebert-Straße/Reinickstraße 
von : Jakob-Strünker-Straße 
bis : Auf der Jüchen 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Langfeld-
leuchten, war mindestens 49 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die 
wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungs-
bedürftig. Die alten Masten waren korrodiert.  
Ein bereits vorhandener Normmast blieb erhalten, hier fand nur ein Wechsel der Leuchte 
statt. 
Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe 
Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Zudem wurde eine zusätzli-
che Leuchte aufgestellt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 19.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 13.300,00 EUR 
Die Erschließungsanlage Karl-Siebert-Straße/Reinickstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 
Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der 
Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der weiterführende Verkehr wird vom Dell-
brücker Mauspfad und der Straße Auf der Jüchen aufgenommen. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 13.300,00 EUR verteilt auf ca. 15.193 m² = rd. 0,50 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die-
se Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft.

Anlage 25 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Montanusstraße 
von : Steinkopfstraße 
bis : Clostermannstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: 
An dem 100 Jahre alten Mischwasserkanal in der Montanusstraße zwischen der Steinkopf-
straße und dem Grundstück Montanustr. 59 (ca. 20 m südlich der Clostermannstraße) wur-
den umfangreiche Schäden festgestellt, die eine bauliche Erneuerung notwendig werden 
ließen. 
Im Zuge dessen wurde auch die Fahrbahn der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße 
und Clostermannstraße erneuert. Diese war vermutlich ebenfalls annähernd 100 Jahre alt 
und bestand überwiegend aus einer Asphaltschicht auf Natursteinpflaster. Die Fahrbahn 
wies alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Flickstellen, Schlaglö-
chern, Ausmagerungen und Absackungen aus. Die Straßenentwässerung bestand zum Teil 
aus Rostsinkkästen, teilweise waren aber auch noch Seiteneinläufe vorhanden. 
  
Maßnahme:  
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals von Stein-
kopfstraße bis Höhe Haus-Nr. 59 sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, 
Asphalttragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Erneue-
rung von Bordsteinen in Teilbereichen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 
Herstellung des Mischwasserkanals: 291.300,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Anteils der  
Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 134.000,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 13.300,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 147.300,00 EUR 
Kosten der Fahrbahnerneuerung: 132.500,00 EUR 
Beitragsfähiger Aufwand: 279.800,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 139.900,00 EUR 
Die Montanusstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der an sie grenzenden Grund-
stücke dient sie auch dem weiterführenden Verkehr von und zu dem Wohnviertel, das von 
der Frankfurter Straße, der Bergisch Gladbacher Straße und der Bahnlinie begrenzt wird.

Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 139.900,00 EUR verteilt auf ca. 8.540 m² = rd. 8,20 EUR 
Die Arbeiten wurden in den Sommerferien 2020 durchgeführt. Daher tritt die Satzung bezo-
gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft.

Anlage 26 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Steinenbrücker Straße 
von : Bergisch Gladbacher Straße  
bis : Von-Quadt-Straße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Normmasten mit Pilzleuchten und ist rund 50 Jahre 
alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sa-
nierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit geltenden Richtlinien.  
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit 
Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 10.000,00 EUR 
Die Steinenbrücker Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße und verkehrsberuhigter 
Bereich (Tempo 30-Zone) dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstü-
cke. Von ihr zweigen keine weiteren Straßen ab. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs-
funktion hat sie nicht. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge vom Ministerium für Hei-
mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.02.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. 
Die Stadt wird daher die hälftige Förderung vom Land beantragen. Antragsgemäße Bewilli-
gung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche 
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 10.000,00 EUR verteilt auf ca. 11.115 m² = rd. 0,50 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft.

Anlage 27 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Talstraße 
von : Auf der Jüchen 
bis : Grafenmühlenweg 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die vorhandene Beleuchtungsanlage bestand aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, 
war mindestens 49 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heute geltenden Norm. Die wirt-
schaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbe-
dürftig. Die alten Masten waren stark korrodiert.  
Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe 
Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt.  
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %) 10.000,00 EUR. 
Die Talstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssat-
zung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße dient sie überwiegend der Erschließung 
der angrenzenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion hat sie 
nicht. Der weiterführende Verkehr wird vom Dellbrücker Mauspfad und der Straße Auf der 
Jüchen bzw. im weiteren Verlauf von der Von-Quadt-Straße aufgenommen.  
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 10.000,00 EUR verteilt auf ca. 19.382 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Anlage 28 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Untereschbacher Straße (einschließlich Spielplatzumfahrung und Stichstraße 
zu Haus-Nr. 16 - 24) 
von : Bergisch Gladbacher Straße  
bis : Von-Quadt-Straße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Normmasten mit Pilzleuchten und ist rund 50 Jahre 
alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sa-
nierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit 
Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt.  
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 21.200,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 14.800,00 EUR 
Die Untereschbacher Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße und verkehrsberuhigter 
Bereich (Tempo 30-Zone) dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstü-
cke. Von ihr zweigen keine weiteren Straßen ab. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs-
funktion hat sie nicht. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich 
erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
50 % von 14.800,00 EUR verteilt auf ca. 14.953 m² = rd. 0,50 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im August 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft.

Anlage 29 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Von-Quadt-Straße 
von : Grafenmühlenweg 
bis : Dellbrücker Hauptstraße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die vorhandene Beleuchtungsanlage bestand hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Lang-
feldleuchten, war mindestens 49 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die 
wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungs-
bedürftig. Die alten Masten waren stark korrodiert.  
Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe 
Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Eine Aufsatzleuchte neue-
ren Datums war schon vorhanden. Hier wurde nur der Mast ersetzt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bei Weiterver-
wendung eines neuwertigen Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 17.900,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 9.000,00 EUR 
Die Von-Quadt-Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie ist die Verlängerung der Straße Auf der Jüchen, 
welche im Westen am Dellbrücker Mauspfad beginnt und mündet im Nordosten in die Ber-
gisch Gladbacher Straße. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient sie 
somit auch dem Verkehr innerhalb von Dellbrück. Ihre Verkehrsbedeutung geht damit über 
die einer Anliegerstraße hinaus. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 9.000,00 EUR verteilt auf ca. 18.850 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Anlage 30 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Von-Quadt-Straße 
von : Dellbrücker Hauptstraße 
bis : Bergisch Gladbacher Straße 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die vorhandene Beleuchtungsanlage besteht hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Lang-
feldleuchten, ist mindestens 60 Jahre alt und entspricht nicht mehr der heutigen Norm. Die 
wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbe-
dürftig. Die alten Masten sind stark korrodiert.  
Die alten Straßenleuchten werden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Es wird zudem eine zusätzliche Leuchte aufgestellt. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 46.400,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 23.200,00 EUR 
Die Von-Quadt-Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie ist die Verlängerung der Straße Auf der Jüchen, 
welche im Westen am Dellbrücker Mauspfad beginnt und mündet im Nordosten in die Ber-
gisch Gladbacher Straße. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient sie 
somit auch dem Verkehr innerhalb von Dellbrück sowie auch dem weiterführenden Verkehr.  
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Be-
willigung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche 
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 23.200,00 EUR verteilt auf ca. 48.215 m² = rd. 0,30 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft.

Anlage 31 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Wiesenstraße 
von : Von-Quadt-Straße 
bis : Fuß- und Radweg Seels Klosterhöfchen 
Stadtteil : Dellbrück 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, war über 
50 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer 
war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. Die alten Masten wa-
ren stark korrodiert. 
Die alten Straßenleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Es wurde zudem eine zusätzliche Leuchte aufge-
stellt. 
  
Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.800,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 11.100,00 EUR 
Die Wiesenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen, da sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grund-
stücke dient. Der weiterführende Verkehr wird von der Dellbrücker Hauptstraße, der Von-
Quadt-Straße und der Bergisch Gladbacher Straße aufgenommen. 
  
Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er-
füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße 
Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli-
che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
50 % von 11.100,00 EUR verteilt auf ca. 16.009 m² = rd. 0,40 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft.

Anlage 32 (zu § 2) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Bachstelzenweg - Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a - 22 einschließlich der drei 
Stichstraßen nach Osten 
von : Bachstelzenweg - Hauptzug 
bis : Ende 
Stadtteil : Vogelsang 
Stadtbezirk : 4 
  
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde der vom Bachstelzenweg abgehende Nebenzug 
entlang Haus-Nr. 8 a - 22 in § 1 Ziffer 5 der 261. KAG-Maßnahmensatzung als Haupter-
schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft. 
Tatsächlich handelt es sich hier - wie in den ergänzenden Erläuterungen zur Satzungsvorla-
ge (Anlage 6 zur Beschlussvorlage 2294/2017) dargestellt - als Sackgasse um eine Anlie-
gerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. 
Mit der rückwirkenden Änderung wird dieser Fehler in der 261. KAG-Maßnahmensatzung 
korrigiert.

Anlage 33 (zu § 3) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Germaniastraße 
von : Kulmbacher Straße bzw. Olpener Straße 
bis : Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 
Stadtteil : Höhenberg 
Stadtbezirk : 8 
  
§ 1 Ziffer 4 und 5 der 263. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Germaniastraße die Er-
neuerung der Fahrbahn, die Herstellung von Parkflächen sowie die Erneuerung der Gehwe-
ge vor. Nach den Planungen war vorgesehen, vor den Haus-Nrn. 50 bis 54 vier neue Bäume 
im Bereich der Parkflächen bzw. der Gehwege zu pflanzen. Dementsprechend wurden die 
Maßnahmentexte gefasst. 
Tatsächlich konnten diese 4 Bäume jedoch aufgrund vorgefundener Leitungen nicht ge-
pflanzt werden. 
Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange-
passt. Die Arbeiten in der Germaniastraße wurden Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen.

Anlage 34 (zu § 4) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Ritterstraße 
von : Hansaring 
bis : Maybachstraße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
§ 1 Ziffer 1 der 274. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Ritterstraße die Erneuerung des 
Mischwasserkanals und der Straßenabläufe vor. Dementsprechend wurde der Maßnah-
mentext gefasst. 
Das Kanalrohr wurde auch wie geplant erneuert. Im Zuge der Arbeiten wurde aber festge-
stellt, dass eine Instandsetzung der Straßenablaufleitungen ausreichend ist und die Stra-
ßenabläufe selbst nicht erneuert werden müssen. 
Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange-
passt.

Beratungsverlauf (10)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2105/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
13.07.2020 07:52