2105/2020
275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 2105/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.11.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 Verkehrsausschuss Rat 04.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 275. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß- nahmen sind in den Anlagen 2 bis 31 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen in den §§ 2 bis 4 finden sich in den Anlagen 32 bis 34. Anlagen: Anlage 1 Entwurf der 275. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 31 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat- zungsentwurfes Anlagen 32 bis 34 Erläuterungen zu den Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2 bis 4 des Satzungsentwurfes
275 Satzung Anlage 1
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Anlage 1 Zweihundertfünfundsiebzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119, 2020, S. 492) diese Satzung beschlos- sen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra- ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß- nahme wie folgt festgelegt: 1. Aachener Straße (Stadtbezirk 1) von Hohenzollernring/Habsburger Ring bis Brabanter Straße/Händelstraße; Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 2. Apostelnkloster/Mittelstraße (Stadtbezirk 1) von Hahnenstraße bis Pfeilstraße; Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3. Flandrische Straße (Stadtbezirk 1) von Lütticher Straße bis Brabanter Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 4. Mainzer Straße (Stadtbezirk 1) von Ubierring bis Alteburger Straße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. 2 5. Neue Maastrichter Straße (Stadtbezirk 1) von Brüsseler Straße bis Moltkestraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei- behaltung einer neuwertigen Straßenleuchte. 6. Sudermanstraße (Stadtbezirk 1) von Ebertplatz bis Sudermanplatz; Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 7. Universitätsstraße (Stadtbezirk 1) von Gottfried-Keller-Straße bis Clarenbachstraße; Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 8. Hermann-Löns-Straße (Stadtbezirk 2) von Auenweg bis Ringelnatzstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 9. Brauweilerstraße (Stadtbezirk 3) von Kölner Straße bis Spitzangerweg; Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch Einbau ei- ner Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertrag- schicht und Frostschutzschicht. Erneuerung der Straßenentwässerung ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und deren Zuleitungen sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 10. Gleueler Straße (Stadtbezirk 3) von Lindenburger Allee bis Lindenthalgürtel; Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3 11. Kölner Straße (Stadtbezirk 3) von Brauweilerstraße bis Ottostraße/Dieselstraße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Fahrbahn von Brauweilerstraße bis Höhe Haus-Nr. 11 und ab Höhe Haus-Nr. 21 bis Ottostraße/Dieselstraße durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf As- phaltbinderschicht, Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rin- nenführung. 12. Alte Straße (Stadtbezirk 6) von Hackhauser Weg bis Hackenbroicher Straße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so- wie Ein- bzw. Umbau der Straßenabläufe. 13. Auf dem Streitacker (Stadtbezirk 7) von Rather Straße bis Breitenbachstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei- terverwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. 14. Im Brücherfeld (Stadtbezirk 7) von Breitenbachstraße bis Cimbernstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei- terverwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. 15. Kieskauler Weg/Bevingsweg (Stadtbezirk 8) von Fußfallstraße bis Kratzweg (Kreisverkehr); Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten mit Aus- nahme der vorhandenen neuwertigen Leuchtstellen. 16. Auf der Jüchen (Stadtbezirk 9) von Dellbrücker Mauspfad bis Grafenmühlenweg; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. 17. Dellbrücker Mauspfad (Stadtbezirk 9) von Kreisverkehr Bensberger Marktweg/Neufelder Straße bis Bergisch Gladbacher Straße; Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei- behaltung neuwertiger Leuchtstellen und Masten. 4 18. Dellbrücker Steinweg (Stadtbezirk 9) von Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 4/172) bis Kreisverkehr Diepeschrather Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei- behaltung einer neuwertigen Leuchtstelle. 19. Dellbrücker Steinweg (Stadtbezirk 9) von Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 4/172) bis Grenze Bebauungsplan 74500/04; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so- wie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung des südlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schot- tertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 20. Heidelberger Straße (Stadtbezirk 9) von Waldecker Straße bis Rudolf-Clausius-Straße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtaufsätze. 21. Heiligenhauser Straße (Stadtbezirk 9) von Bergisch Gladbacher Straße bis Von-Quadt-Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 22. Josef-Wirth-Straße (Stadtbezirk 9) von Hirtsieferstraße bis Hirtsieferstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 23. Karl-Siebert-Straße/Reinickstraße (Stadtbezirk 9) von Jakob-Strünker-Straße bis Auf der Jüchen; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. 5 24. Montanusstraße (Stadtbezirk 9) von Steinkopfstraße bis Clostermannstraße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals von Steinkopfstraße bis Höhe Haus-Nr. 59 sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder- schicht, Asphalttragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so- wie Erneuerung von Bordsteinen in Teilbereichen. 25. Steinenbrücker Straße (Stadtbezirk 9) von Bergisch Gladbacher Straße bis Von-Quadt-Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 26. Talstraße (Stadtbezirk 9) von Auf der Jüchen bis Grafenmühlenweg; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 27. Untereschbacher Straße (einschließlich Spielplatzumfahrung und Stichstraße zu Haus-Nr. 16 - 24) (Stadtbezirk 9) von Bergisch Gladbacher Straße bis Von-Quadt-Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 28. Von-Quadt-Straße (Stadtbezirk 9) von Grafenmühlenweg bis Dellbrücker Hauptstraße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bei Wei- terverwendung eines neuwertigen Leuchtaufsatzes. 29. Von-Quadt-Straße (Stadtbezirk 9) von Dellbrücker Hauptstraße bis Bergisch Gladbacher Straße; Haupterschließungsstraße gemäß 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 30. Wiesenstraße (Stadtbezirk 9) von Von-Quadt-Straße bis Fuß- und Radweg Seels Klosterhöfchen; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. § 2 Die 261. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra- 6 ßenbauliche Maßnahmen vom 08.10.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 419, 2018, S. 297, 2019, S. 109) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 5 Bachstelzenweg - Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a - 22 einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten (Stadtbezirk 4) wird die Einstufung der Straße von „Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2“ in „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ geändert. § 3 Die 263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau- liche Maßnahmen vom 16.02.2018 (Amtsblatt der Stadt Köln 2018, S. 81, 2020, S. 121) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 4 Germaniastraße (Stadtbezirk 8) in dem Straßenabschnitt von Kulmbacher Straße bis Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 werden in Satz 2 des Maßnahmentextes „Herstellung von Parkflächen durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen von Straßen- bäumen.“ die Worte „sowie Anpflanzen von Straßenbäumen“ ersatzlos gestrichen. In § 1 Ziffer 5 Germaniastraße (Stadtbezirk 8) in dem Straßenabschnitt von Olpener Straße bis Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 wer- den im Maßnahmentext „Erneuerung und in Teilbereichen Verbreiterung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht, Einbau von Bordsteinen sowie An- pflanzen eines Straßenbaums.“ die Worte „, Einbau von Bordsteinen sowie Anpflanzen eines Straßenbaums.“ durch die Worte „und Einbau von Bordsteinen“ ersetzt. § 4 Die 274. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau- liche Maßnahmen vom 06.07.2020 (Amtsblatt der Stadt Köln 2020, S. 722) wird wie folgt ge- ändert: In § 1 Ziffer 1 Ritterstraße (Stadtbezirk 1) werden im Maßnahmentext „Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen.“ die Worte „sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen“ gestrichen. 7 § 5 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffern 1, 3, 6 und 12, § 3 und § 4 treten am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. § 1 Ziffern 2, 11, 16, 26, 28 und 30 treten rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 4 tritt rückwirkend zum 01.06.2019 in Kraft. § 1 Ziffern 5, 14 und 27 treten rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 7 tritt rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft. § 1 Ziffern 8 und 23 treten rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 9 tritt rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 10 tritt rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft. § 1 Ziffern 13, 17 und 29 treten rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft. § 1 Ziffern 15, 21, 24 und 25 treten rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft. § 1 Ziffern 18 und 19 treten rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 20 tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 22 tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. § 2 tritt rückwirkend zum 01.06.2017 in Kraft.
275 Satzung Anlagen 2 - 34
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Aachener Straße von : Hohenzollernring/Habsburger Ring bis : Brabanter Straße/Händelstraße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund erheblicher Betonkorrosion verschlissen und nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Alter des Kanals: 117 Jahre) zu erneuern. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 1.600.800,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 736.400,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 60.500,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 796.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 239.000,00 EUR Die Aachener Straße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Sie dient als klassifizierte Straße (L111) neben der Er- schließung der angrenzenden Grundstücke hauptsächlich der Durchleitung des innerörtli- chen Verkehrs sowie des überörtlichen Durchgangsverkehrs. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 239.000,00 EUR verteilt auf ca. 7.938 m² = rd. 15,10 EUR Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Apostelnkloster/Mittelstraße von : Hahnenstraße bis : Pfeilstraße Stadtteil : Altstadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage ist etwa 34 Jahre alt und besteht aus Kandelabermasten mit Kofferleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Die vorhandene Anlage ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die vorhandene Anlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit LED- Schirmhängeleuchten an Bogenauslegern ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 65.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 39.300,00 EUR Die Erschließungsanlage Apostelnkloster/Mittelstraße ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. In der Straße überwiegt die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 39.300,00 EUR verteilt auf ca. 15.427 m² = 1,30 EUR. Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Flandrische Straße von : Lütticher Straße bis : Brabanter Straße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund erheblicher Betonkorrosion verschlissen und nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Alter des Kanals: 117 Jahre) zu erneuern. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fiktivkosten zur Herstellung des Mischwasserkanals: 2.037.500,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 937.300,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 125.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 1.062.300,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 743.600,00 EUR Die Flandrische Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Es handelt es sich um eine Einbahnstraße, die von der Braban- ter Straße in Richtung Hohenzollernring führt. Zudem ist die Flandrische Straße als Tempo- 30-Zone ausgewiesen. Sie dient vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion hat sie nicht. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 743.600,00 EUR verteilt auf ca. 4.616 m² = rd. 80,60 EUR Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Mainzer Straße von : Ubierring bis : Alteburger Straße Stadtteil : Neustadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: In der Teillänge von Ubierring bis Maternusstraße wurden aufgrund von Arbeiten an der Hochbebauung 2012 provisorisch Kofferleuchten auf 6 m hohen Normmasten installiert. In der Teillänge Maternusstraße bis Alteburger Straße waren vor Maßnahmenbeginn noch Langfeldleuchten an Überspanndrähten vorhanden. Diese Beleuchtung war rund 50 Jahre alt, die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Die alte Anlage war sanierungsbe- dürftig und entsprach auch nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Da die Beleuchtungsanlage in der Mainzer Straße vereinheitlicht werden sollte, wurden die Überspannungen sowie die Normmasten demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Bogenauslegern und LED-City-Leuchten ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 125.400,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 62.700,00 EUR Die Mainzer Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen, da sie neben der Erschließung von Grundstücken gleichzeitig dem Verkehr innerhalb des Baugebietes der südlichen Neustadt zwischen Ubier- ring und Alteburger Straße dient. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 62.700,00 EUR verteilt auf ca. 42.565 m² = rd. 0,80 EUR Mit vorbereitenden Arbeiten wurde bereits im Juni 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2019 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Neue Maastrichter Straße von : Brüsseler Straße bis : Moltkestraße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Überspannungen mit Kofferleuchten und ist 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ent- spricht die alte Anlage nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Bogen- auslegern und Schirmhängeleuchten ersetzt. Eine vorhandene Leuchte wurde bereits in der Vergangenheit erneuert. Hier werden keine Arbeiten durchgeführt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal- tung einer neuwertigen Straßenleuchte. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 20.300,00 EUR Die Neue Maastrichter Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient als Einbahnstraße und verkehrsberuhigte Straße (Verkehrszeichen 325.1) lediglich der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke. Eine den Verkehr weiterführende Funktion hat sie nicht. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 20.300,00 EUR verteilt auf ca. 6.711 m² = rd. 1,60 EUR Mit den Arbeiten wurde im August 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Sudermanstraße von : Ebertplatz bis : Sudermanplatz Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist et- wa 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die vorhandenen Leuchten werden demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit LED- Kofferleuchten ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.200,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 17.500,00 EUR Die Sudermanstraße ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss in der Straße überwiegt. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 17.500,00 EUR verteilt auf ca. 4.900 m² = rd. 1,80 EUR Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Universitätsstraße von : Gottfried-Keller-Straße bis : Clarenbachstraße Stadtteil : Neustadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die vorhandenen Kanäle sind aufgrund der von den StEB bei einer Kameradurchfahrung festgestellten Schäden und nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Baujahr 1926 bzw. 1928) verschlissen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 603.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 277.700,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 83.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 360.700,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 108.300,00 EUR Die Universitätsstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Bei der Universitätsstraße handelt es sich um eine klassifi- zierte Straße (L100), die neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke überwie- gend dem innerörtlichen und überörtlichen Verkehr dient. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt, ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnitt- liche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 108.300,00 EUR verteilt auf ca. 13.281 m² = rd. 4,10 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im April 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft. Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Hermann-Löns-Straße von : Auenweg bis : Ringelnatzstraße Stadtteil : Rodenkirchen Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Landfeldleuchten und Kofferleuchten an Peit- schenmasten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sanierungsbedürftig. Die vorhandenen Masten und Leuchten werden demontiert und durch 6 m hohe Normmas- ten mit Kofferleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 20.300,00 EUR Die Hermann-Löns-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Sie hat in dem Wohngebiet nur eine sehr geringe Verbin- dungsfunktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. Eine größere Verbindungsfunktion übernehmen die parallel verlaufende Grim- melshausenstraße sowie der Auenweg. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 20.300,00 EUR verteilt auf ca. 23.841 m² = rd. 0,50 EUR Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die- se Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Brauweilerstraße von : Kölner Straße bis : Spitzangerweg Stadtteil : Lövenich Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahn war deutlich über 50 Jahre alt und wies Schäden in Form von Rissen, Aufwür- fen, Abplatzungen und zahlreichen Flickstellen auf. Die Entwässerungseinrichtungen waren zum Teil derart schadhaft, dass die Anschlusslei- tungen bis zum Kanal erneuert werden mussten. Zahlreiche Straßenabläufe waren nur noch eingeschränkt funktionstüchtig. Die etwa 50 Jahre alten mit Betonplatten befestigten Gehwege waren alters- und nutzungs- bedingt erneuerungsbedürftig. Zahlreiche Platten waren gebrochen oder abgesackt, was wohl auch darauf zurückzuführen war, dass die Gehwege auch zum Parken genutzt werden. Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht. Erneuerung der Straßenentwässerung ab Höhe Haus-Nr. 48 bis Höhe Haus-Nr. 80 durch Ein- und Umbau von Straßenabläufen und deren Zuleitungen sowie Erneuerung der Rinnen- führung. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. Kosten des Ausbaus (geschätzt, da Schlussrechnung noch nicht vorliegt) Fahrbahn 345.000,00 EUR Beitragsfähig ist aufgrund des § 2 Absatz 2 Straßenbau- beitragssatzung nur die Fahrbahn von Zaunstraße bis Spitz- angerweg, da es sich zwischen Kölner Straße und Zaun- straße um eine Kreisstraße handelt 190.000,00 EUR Anliegeranteil (30 %) 57.000,00 EUR Straßenentwässerung 29.000,00 EUR Anliegeranteil (30 %) 9.000,00 EUR Gehweg 175.000,00 EUR Anliegeranteil (65 %) 114.000,00 EUR Gesamtkosten der Maßnahme 549.000,00 EUR Beitragsfähiger Aufwand 394.000,00 EUR Summe der Anliegeranteile 180.000,00 EUR Die Brauweilerstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich im Teilstück von Kölner Straße bis Zaun- straße um die Kreisstraße 6. Ab Zaunstraße in Richtung Norden ist die Brauweilerstraße zwar nicht mehr klassifiziert, dennoch dient sie auch dort noch mit der Anbindung an die L 213 (Lise-Meitner-Ring) dem durchgehenden innerörtlichen und dem überörtlichen Durch- gangsverkehr. Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministeri- um für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden nur solche Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Die Sanierung der Brauweilerstraße ist Teil des Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramms im Stadtbezirk Lövenich, das die Bezirksvertretung Lindenthal am 18.09.2017 in der Vorlage 0818/2017 beschlossen hat. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine Förderung ist daher nicht möglich. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 180.000,00 EUR : 17.700 m² = rd. 10,20 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juli 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Gleueler Straße von : Lindenburger Allee bis : Lindenthalgürtel Stadtteil : Lindenthal Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuch- ten bzw. Kofferleuchten. Sie war über 45 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. Die alte Straßenbeleuchtung wurde demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Auf- satzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 29.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 9.000,00 EUR Die Gleueler Straße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Sie stellt eine Verbindung der zueinander parallel verlau- fenden Hauptverkehrsstraßen Lindenthalgürtel (K12) und Militärringstraße (L 34) dar und ist neben der Dürener Straße und der Luxemburger Straße eine der Ausfallstraßen, die in den Stadtteilen Sülz und Lindenthal durchgehend die Kölner Ringstraßen kreuzt. Sie dient somit auch dem inner- und überörtlichen Verkehr u.a. aus dem Kölner Zentrum und führt diesen (im späteren Verlauf als klassifizierte Straße K3) in die Kölner Randgebiete und nach Hürth. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 9.000,00 EUR verteilt auf ca. 110.085 m² = rd. 0,10 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kölner Straße von : Brauweilerstraße bis : Ottostraße/Dieselstraße Stadtteil : Lövenich Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahn der Kölner Straße ist in weiten Bereichen in einem schlechten Zustand. Sie ist zwischen 33 und über 45 Jahren alt und weist Risse, Ausmagerungen und Abplatzungen auf. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 11.03.2019 (Vorlage 0432/2019) die Herstellung verkehrsberuhigender Elemente zusammen mit Arbeiten im Gehwegbereich und die Sanierung der Fahrbahndecke beschlossen. Davon löst nur die Fahrbahnsanierung eine Beitragspflicht der Anlieger nach § 8 KAG aus. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn von Brauweilerstraße bis Höhe Haus-Nr. 11 und ab Höhe Haus- Nr. 21 bis Ottostraße/Dieselstraße durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbin- derschicht, Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen sowie Erneuerung der Rinnenführung. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 352.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 176.000,00 EUR Die Kölner Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke dient sie auch dem Verkehr innerhalb von Lövenich. Die Funktion der Haupt- verkehrsstraße für den Durchgangsverkehr übernimmt in diesem Bereich hingegen der nörd- lich gelegene Liese-Meitner-Ring. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden voraussichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 176.000,00 EUR verteilt auf ca. 90.500 m² = rd. 1,00 EUR Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. Anlage 13 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Alte Straße von : Hackhauser Weg bis : Hackenbroicher Straße Stadtteil : Worringen Stadtbezirk : 6 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahn der Alte Straße ist über 55 Jahre alt und weist altersbedingt erhebliche Schä- den (Netzrisse und Unebenheiten) auf. Außerdem liegt eine ca. 20 bis 30 m lange Absen- kung im Straßenkörper vor. Auch die Zuleitungen der Entwässerungseinrichtungen zum Kanal und die Straßenabläufe sind beschädigt, wodurch eine Sanierung erforderlich wird. Die Bezirksvertretung Chorweiler fasste am 20.08.2020 den Baubeschluss für die Generalin- standsetzung der Alte Straße in dem Abschnitt zwischen Hackhauser Weg und Hackenbroi- cher Straße (Vorlagen-Nummer 1976/2020). vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau der Straßenabläufe. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 511.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite: 495.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 247.500,00 EUR Die Alte Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Neben der Anbindung der östlich abgehenden Wohnwege und den daran angrenzenden Grundstücken dient sie auch dem weiterführenden Verkehr Richtung Hackenbroicher Straße sowie der St.-Tönnis-Straße, wodurch ihre Verkehrsfunkti- on über die einer reinen Anliegerstraße hinausgeht. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt, ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnitt- liche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 247.500 EUR verteilt auf ca. 23.098 m² = rd. 5,40 EUR. Anlage 14 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auf dem Streitacker von : Rather Straße bis : Breitenbachstraße Stadtteil : Gremberghoven Stadtbezirk : 7 Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus neuwertigen Aufsatzleuchten vom Typ Camillo LED auf überwiegend über 50 Jahre alten Stahlmasten. Die alten Stahlmasten machen zwar optisch einen guten Eindruck, sind aufgrund Korrosion jedoch teilweise umsturzgefährdet. Die alten Masten werden demontiert und durch 5 m hohe Normmasten ersetzt. Die Aufsatzleuchten sowie 3 neuwertige Normmasten werden weiter verwendet, zudem wird noch eine zusätzliche Straßenleuchte aufgestellt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter- verwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 24.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 16.800,00 EUR Die Straße Auf dem Streitacker ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. In einer Tempo-30-Zone gelegen dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs- funktion hat sie nicht, diese übernehmen in dem Wohngebiet die Rather Straße im Norden und der Straßenzug Frankenplatz/Frankenstraße im Süden. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 16.800,00 EUR verteilt auf ca. 66.506 m² = rd. 0,20 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft. Anlage 15 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Im Brücherfeld von : Breitenbachstraße bis : Cimbernstraße Stadtteil : Gremberghoven Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus neuwertigen Aufsatzleuchten vom Typ Camillo LED auf überwiegend über 50 Jahre alten Stahlmasten. Die alten Stahlmasten machen zwar optisch einen guten Eindruck, sind aufgrund Korrosion jedoch teilweise umsturzgefährdet. Die alten Masten werden demontiert und durch 5 m hohe Normmasten ersetzt. Die Aufsatzleuchten sowie 2 neuwertige Normmasten werden weiter verwendet. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter- verwendung neuwertiger Leuchtaufsätze und Masten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 12.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 9.000,00 EUR Die Straße Im Brücherfeld ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs- funktion hat sie nicht, diese übernehmen in dem Wohngebiet die Rather Straße und der Straßenzug Frankenplatz/Frankenstraße im Norden und die Hohenstaufenstraße im Süd- westen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 9.000,00 EUR verteilt auf ca. 26.392 m² = rd. 0,20 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im August 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft. Anlage 16 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kieskauler Weg/Bevingsweg von : Fußfallstraße bis : Kratzweg (Kreisverkehr) Stadtteil : Merheim Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand überwiegend aus Peitschenmasten und Langfeld- leuchten, war ca. 50 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftli- che Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. Die alten Peitschenmasten waren stark korrodiert. Drei bereits vorhandene neuwertige Leuchten im Hauptzug sowie die Leuchten in den ab- zweigenden Stichstraßen blieben erhalten. Die vorhandenen alten Leuchten wurden demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium4 LED ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten mit Ausnahme der vorhandenen neuwertigen Leuchtstellen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 57.200,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 28.600,00 EUR Der Kieskaulerweg/Bevingsweg ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Zif- fer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Er beginnt an der Fußfallstraße im Norden und endet an der Hauptverkehrsstraße Olpener Straße (B55) im Süden. Neben der Erschlie- ßung der angrenzenden Grundstücke dient er auch dem Verkehr innerhalb von Merheim. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 28.600,00 EUR verteilt auf ca. 95.499 m² = rd. 0,20 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft. Anlage 17 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auf der Jüchen von : Dellbrücker Mauspfad bis : Grafenmühlenweg Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten, war über 50 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaft- liche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. Die alten Masten waren stark korrodiert. Ein bereits vorhandener Normmast blieb erhalten, hier fand nur ein Wechsel der Leuchte statt. Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m bzw. 8 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Zudem wurde eine zusätzliche Leuchte aufgestellt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 26.200,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 13.100,00 EUR Die Straße Auf der Jüchen ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie beginnt am Dellbrücker Mauspfad im Westen und geht in die Von-Quadt-Straße über, welche im Nordosten in die Bergisch Gladbacher Straße mündet. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient die Straße Auf der Jüchen somit auch dem Verkehr innerhalb von Dellbrück sowie dem weiterführenden Verkehr. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 13.100 EUR verteilt auf ca. 23.111 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. Anlage 18 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Dellbrücker Mauspfad von : Kreisverkehr Bensberger Marktweg/Neufelder Straße bis : Bergisch Gladbacher Straße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Stahlpeitschenmasten mit Langfeld- leuchten und ist rd. 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Koffer- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Neuwertige Leuchtstellen bzw. Masten werden dabei weiterverwendet. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal- tung neuwertiger Leuchtstellen und Masten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 60.700,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 18.200,00 EUR Der Dellbrücker Mauspfad ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich zwischen dem Kreisverkehr Bensberger Marktweg/Neufelder Straße und der Hagedornstraße um eine klassifizierte Straße (L 73). Der Dellbrücker Steinweg dient neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch dem durchgehenden innerörtlichen sowie dem überörtlichen Verkehr. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 18.200,00 EUR verteilt auf ca. 51.500 m² = rd. 0,20 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft. Anlage 19 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Dellbrücker Steinweg von : Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 4/172) bis : Kreisverkehr Diepeschrather Straße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage ist über 40 Jahre alt und besteht überwiegend aus Peitschen- masten und LED-Langfeldleuchten. Die alten Neonröhren sind im Rahmen einer Unterhal- tungsmaßnahme im Jahre 2015 durch LED-Langfeldleuchten ersetzt worden. Insgesamt ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgelaufen und die alte Anlage entspricht auch nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die vorhandenen Masten und Leuchten werden demontiert und durch 6 m bzw. 8 m hohe Normmasten mit Ansatzleuchten vom Typ Iridium4 LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast am Kreisverkehr bleibt unverändert stehen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal- tung einer neuwertigen Leuchtstelle. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 27.400,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 19.200,00 EUR Der Dellbrücker Steinweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Er hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerört- liche oder überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Diepeschrather Straße im Osten. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 19.200,00 EUR verteilt auf ca. 35.997 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten soll in Kürze begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft. Anlage 20 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Dellbrücker Steinweg von : Lupinenweg bzw. Fußweg zum Naherholungsgebiet (westl. Grenze Flurst. 4/172) bis : Grenze Bebauungsplan 74500/04 Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahn des Dellbrücker Steinweges ist über 50 Jahre alt und befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern und Absackungen auf. Insgesamt besteht dringender Sanierungsbe- darf. Der südliche Gehweg des Dellbrücker Steinweges ist über 50 Jahre alt und besteht teilweise aus alten Betonplatten und teilweise aus Natursteinkleinpflaster. Aufgrund des hohen Alters sind zahlreiche Betonplatten gerissen und das Natursteinkleinpflaster ist uneben. Daher wird der südliche Gehweg mit neuen Betonplatten und Bordsteinen versehen. Auf der Nordseite ist die Straße nicht anbaubar, daher ist die Sanierung des nördlichen Gehweges nicht bei- tragsfähig. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung des südlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schotter- tragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Fahrbahn: 275.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der anrechenbaren Höchstbreite: 245.500,00 EUR Südlicher Gehweg (insgesamt beitragsfähig): 104.000,00 EUR Beitragsfähige Gesamtkosten: 349.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 244.700,00 EUR Der Dellbrücker Steinweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Er hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerört- liche oder überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Diepeschrather Straße im Osten. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 244.700,00 EUR verteilt auf ca. 10.650 m² = rd. 11,50 EUR Mit den Arbeiten soll in Kürze begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft. Anlage 21 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Heidelberger Straße von : Waldecker Straße bis : Rudolf-Clausius-Straße Stadtteil : Buchforst Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage ist etwa 50 Jahre alt und besteht hauptsächlich aus Langfeld- leuchten an Peitschenmasten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen, die Masten weisen Korrosion auf. Die vorhandene Anlage ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die vorhandene Anlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuch- ten vom Typ Iridium4 LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmasten werden nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtaufsätze. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 45.300,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 22.700,00 EUR Die Heidelberger Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grund- stücke dient sie gleichzeitig auch dem weiterführenden Verkehr zwischen den Ortslagen Mülheim, Buchheim und Buchforst. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 22.700,00 EUR verteilt auf ca. 12.847 m² = rd. 0,90 EUR. Mit den Arbeiten wurde bereits im Mai 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. Anlage 22 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Heiligenhauser Straße von : Bergisch Gladbacher Straße bis : Von-Quadt-Straße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage ist etwa 50 Jahre alt und besteht aus Normmasten mit Pilz- leuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Die vorhandene Anlage ist sa- nierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %) 10.000,00 EUR Die Heiligenhauser Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 30-Zone) dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstü- cke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion hat sie nicht. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.02.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossene Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 10.000,00 EUR verteilt auf ca. 7.883 m² = rd. 0,70 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft. Anlage 23 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Josef-Wirth-Straße von : Hirtsieferstraße bis : Hirtsieferstraße Stadtteil : Holweide Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Fahrbahn bestand aus einer Asphaltdeckschicht auf einer Schottertragschicht und war über 60 Jahre alt. Eine Asphalttragschicht war nicht vorhanden. Die wirtschaftliche Nut- zungsdauer war abgelaufen. Aufgrund des Alters war die Deckschicht nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand, es haben sich Schlaglöcher, offene Stellen und Risse gebildet. Eine Sanierung war dringend erforderlich. Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenab- läufen. Tatsächliche Kosten des Ausbaus: 141.202,17 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 98.841,52 EUR Die Josef-Wirth-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Ringstraße, die an der Hirtsieferstraße beginnt und endet. Die Josef-Wirth-Straße dient damit ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministeri- um für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden nur solche Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Die Sanierung der Josef-Wirth-Straße ist Teil des Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramms im Stadtbe- zirk Mülheim, das die Bezirksvertretung Mülheim am 11.09.2017 in der Vorlage 1743/2017 beschlossen hat. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine Förderung ist daher nicht möglich. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 98.841,52 EUR : 14.500 m² = rd. 6,90 EUR Die Arbeiten wurden in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 17.04.2020 durchgeführt. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Anlage 24 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Karl-Siebert-Straße/Reinickstraße von : Jakob-Strünker-Straße bis : Auf der Jüchen Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Langfeld- leuchten, war mindestens 49 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungs- bedürftig. Die alten Masten waren korrodiert. Ein bereits vorhandener Normmast blieb erhalten, hier fand nur ein Wechsel der Leuchte statt. Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Zudem wurde eine zusätzli- che Leuchte aufgestellt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch der Leuchtkörper. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 19.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 13.300,00 EUR Die Erschließungsanlage Karl-Siebert-Straße/Reinickstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der weiterführende Verkehr wird vom Dell- brücker Mauspfad und der Straße Auf der Jüchen aufgenommen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 13.300,00 EUR verteilt auf ca. 15.193 m² = rd. 0,50 EUR Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die- se Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft. Anlage 25 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Montanusstraße von : Steinkopfstraße bis : Clostermannstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: An dem 100 Jahre alten Mischwasserkanal in der Montanusstraße zwischen der Steinkopf- straße und dem Grundstück Montanustr. 59 (ca. 20 m südlich der Clostermannstraße) wur- den umfangreiche Schäden festgestellt, die eine bauliche Erneuerung notwendig werden ließen. Im Zuge dessen wurde auch die Fahrbahn der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße erneuert. Diese war vermutlich ebenfalls annähernd 100 Jahre alt und bestand überwiegend aus einer Asphaltschicht auf Natursteinpflaster. Die Fahrbahn wies alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Flickstellen, Schlaglö- chern, Ausmagerungen und Absackungen aus. Die Straßenentwässerung bestand zum Teil aus Rostsinkkästen, teilweise waren aber auch noch Seiteneinläufe vorhanden. Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals von Stein- kopfstraße bis Höhe Haus-Nr. 59 sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Erneue- rung von Bordsteinen in Teilbereichen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 291.300,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Anteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 134.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 13.300,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 147.300,00 EUR Kosten der Fahrbahnerneuerung: 132.500,00 EUR Beitragsfähiger Aufwand: 279.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 139.900,00 EUR Die Montanusstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der an sie grenzenden Grund- stücke dient sie auch dem weiterführenden Verkehr von und zu dem Wohnviertel, das von der Frankfurter Straße, der Bergisch Gladbacher Straße und der Bahnlinie begrenzt wird. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 139.900,00 EUR verteilt auf ca. 8.540 m² = rd. 8,20 EUR Die Arbeiten wurden in den Sommerferien 2020 durchgeführt. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft. Anlage 26 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Steinenbrücker Straße von : Bergisch Gladbacher Straße bis : Von-Quadt-Straße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Normmasten mit Pilzleuchten und ist rund 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sa- nierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit geltenden Richtlinien. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 10.000,00 EUR Die Steinenbrücker Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 30-Zone) dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstü- cke. Von ihr zweigen keine weiteren Straßen ab. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs- funktion hat sie nicht. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge vom Ministerium für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.02.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung vom Land beantragen. Antragsgemäße Bewilli- gung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 10.000,00 EUR verteilt auf ca. 11.115 m² = rd. 0,50 EUR Mit den Arbeiten wurde im Juni 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2020 in Kraft. Anlage 27 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Talstraße von : Auf der Jüchen bis : Grafenmühlenweg Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die vorhandene Beleuchtungsanlage bestand aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, war mindestens 49 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heute geltenden Norm. Die wirt- schaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbe- dürftig. Die alten Masten waren stark korrodiert. Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.300,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %) 10.000,00 EUR. Die Talstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssat- zung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße dient sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Eine besondere Verteil- oder Verbindungsfunktion hat sie nicht. Der weiterführende Verkehr wird vom Dellbrücker Mauspfad und der Straße Auf der Jüchen bzw. im weiteren Verlauf von der Von-Quadt-Straße aufgenommen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 10.000,00 EUR verteilt auf ca. 19.382 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. Anlage 28 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Untereschbacher Straße (einschließlich Spielplatzumfahrung und Stichstraße zu Haus-Nr. 16 - 24) von : Bergisch Gladbacher Straße bis : Von-Quadt-Straße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Normmasten mit Pilzleuchten und ist rund 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sa- nierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 21.200,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 14.800,00 EUR Die Untereschbacher Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Als ausgewiesene Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 30-Zone) dient sie vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstü- cke. Von ihr zweigen keine weiteren Straßen ab. Eine besondere Verteil- oder Verbindungs- funktion hat sie nicht. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 14.800,00 EUR verteilt auf ca. 14.953 m² = rd. 0,50 EUR Mit den Arbeiten wurde im August 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft. Anlage 29 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Von-Quadt-Straße von : Grafenmühlenweg bis : Dellbrücker Hauptstraße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die vorhandene Beleuchtungsanlage bestand hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Lang- feldleuchten, war mindestens 49 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungs- bedürftig. Die alten Masten waren stark korrodiert. Die alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Eine Aufsatzleuchte neue- ren Datums war schon vorhanden. Hier wurde nur der Mast ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bei Weiterver- wendung eines neuwertigen Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 17.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 9.000,00 EUR Die Von-Quadt-Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie ist die Verlängerung der Straße Auf der Jüchen, welche im Westen am Dellbrücker Mauspfad beginnt und mündet im Nordosten in die Ber- gisch Gladbacher Straße. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient sie somit auch dem Verkehr innerhalb von Dellbrück. Ihre Verkehrsbedeutung geht damit über die einer Anliegerstraße hinaus. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 9.000,00 EUR verteilt auf ca. 18.850 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. Anlage 30 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Von-Quadt-Straße von : Dellbrücker Hauptstraße bis : Bergisch Gladbacher Straße Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die vorhandene Beleuchtungsanlage besteht hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Lang- feldleuchten, ist mindestens 60 Jahre alt und entspricht nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbe- dürftig. Die alten Masten sind stark korrodiert. Die alten Straßenleuchten werden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Es wird zudem eine zusätzliche Leuchte aufgestellt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 46.400,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 23.200,00 EUR Die Von-Quadt-Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie ist die Verlängerung der Straße Auf der Jüchen, welche im Westen am Dellbrücker Mauspfad beginnt und mündet im Nordosten in die Ber- gisch Gladbacher Straße. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient sie somit auch dem Verkehr innerhalb von Dellbrück sowie auch dem weiterführenden Verkehr. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Be- willigung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 23.200,00 EUR verteilt auf ca. 48.215 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft. Anlage 31 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Wiesenstraße von : Von-Quadt-Straße bis : Fuß- und Radweg Seels Klosterhöfchen Stadtteil : Dellbrück Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, war über 50 Jahre alt und entsprach nicht mehr der heutigen Norm. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig. Die alten Masten wa- ren stark korrodiert. Die alten Straßenleuchten wurden demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Es wurde zudem eine zusätzliche Leuchte aufge- stellt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 15.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 11.100,00 EUR Die Wiesenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen, da sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grund- stücke dient. Der weiterführende Verkehr wird von der Dellbrücker Hauptstraße, der Von- Quadt-Straße und der Bergisch Gladbacher Straße aufgenommen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 11.100,00 EUR verteilt auf ca. 16.009 m² = rd. 0,40 EUR Mit den Arbeiten wurde im September 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. Anlage 32 (zu § 2) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Bachstelzenweg - Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a - 22 einschließlich der drei Stichstraßen nach Osten von : Bachstelzenweg - Hauptzug bis : Ende Stadtteil : Vogelsang Stadtbezirk : 4 Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde der vom Bachstelzenweg abgehende Nebenzug entlang Haus-Nr. 8 a - 22 in § 1 Ziffer 5 der 261. KAG-Maßnahmensatzung als Haupter- schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft. Tatsächlich handelt es sich hier - wie in den ergänzenden Erläuterungen zur Satzungsvorla- ge (Anlage 6 zur Beschlussvorlage 2294/2017) dargestellt - als Sackgasse um eine Anlie- gerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Mit der rückwirkenden Änderung wird dieser Fehler in der 261. KAG-Maßnahmensatzung korrigiert. Anlage 33 (zu § 3) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Germaniastraße von : Kulmbacher Straße bzw. Olpener Straße bis : Wohnweg nördlich Germaniastr. 146 Stadtteil : Höhenberg Stadtbezirk : 8 § 1 Ziffer 4 und 5 der 263. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Germaniastraße die Er- neuerung der Fahrbahn, die Herstellung von Parkflächen sowie die Erneuerung der Gehwe- ge vor. Nach den Planungen war vorgesehen, vor den Haus-Nrn. 50 bis 54 vier neue Bäume im Bereich der Parkflächen bzw. der Gehwege zu pflanzen. Dementsprechend wurden die Maßnahmentexte gefasst. Tatsächlich konnten diese 4 Bäume jedoch aufgrund vorgefundener Leitungen nicht ge- pflanzt werden. Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange- passt. Die Arbeiten in der Germaniastraße wurden Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen. Anlage 34 (zu § 4) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Ritterstraße von : Hansaring bis : Maybachstraße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 § 1 Ziffer 1 der 274. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Ritterstraße die Erneuerung des Mischwasserkanals und der Straßenabläufe vor. Dementsprechend wurde der Maßnah- mentext gefasst. Das Kanalrohr wurde auch wie geplant erneuert. Im Zuge der Arbeiten wurde aber festge- stellt, dass eine Instandsetzung der Straßenablaufleitungen ausreichend ist und die Stra- ßenabläufe selbst nicht erneuert werden müssen. Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange- passt.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2105/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 13.07.2020 07:52