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Mittel für Sondermaßnahmen der Bezirksvertretung Hardtberg 2019/2020 (sogen. „Feuerwehrtopf“)

Mitteilungsvorlage 201379-1 vom 29.10.2020

Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung Hardtberg geändert beschlossen.

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    Mitteilungsvorlage öffentlich 201379-1 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Mittel für Sondermaßnahmen der Bezirksvertretung Hardtberg 2019/2020 (sogen. „Feuerwehrtopf“) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung: Die in der Sitzung vom 11.9.2018 (DS-Nr. 1811329AA4) beschlossene Maßnahmen, die Freifläche an der Mehrzweckhalle Duisdorf mit Rasengittersteinen zu belegen und die Stützmauer zum angrenzenden Grundstück der St. Rochus-Kirchengemeinde zu befestigen und dies aus dem Ansatz für Sondermaßnahmen der BV Hardtberg („Feuerwehrtopf“) in Höhe von 40.000 € bis Ende 2020 zu finanzieren ist aus den unten aufgeführten Gründen nicht möglich. Möglich bis Ende 2020 ist eine Umsetzung der in einem Antrag 191091 vom 28.1.2020 ebenfalls gewünschten Maßnahmen an der Schmitthalle, hier die Verbesserung der Außenbeleuchtung (Kosten ca. 5.000 €) und die Installation einer Fahrradabstellanlage (Kosten ca. 8.000 bis 10.000 €). Die Verwaltung wurde zur Schmitthalle gemäß Antrag 191091 zur BV Hardtberg am 28.1.2020 gebeten, zu prüfen und mitzuteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen und Kosten 1.) die Außenbeleuchtung der Schmitthalle und des angrenzenden Parkbereichs verbessert werden kann: Im Bereich des befestigten Parkplatzes und entlang der Hallenumfahrt befinden sich bereits Straßenleuchten. Diese können an der westlichen Hallenseite durch Strahler ergänzt werden. Für die Installation von 2 Leuchten sind 5.000,- Euro zu veranschlagen . 2.) im Parkbereich eine Fahrradabstellanlage mit einem erhöhten Sicherheitsstandard installiert werden kann: Die Anzahl der bestehenden Fahrradständer liegt deutlich unterhalb empfohlener Richtwerte. Für eine Erweiterung geeignet ist der westliche Teil des Vorplatzes, der gut einsichtig ist und sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang befindet. Das vor Ort bereits vorhandene Reihensystem mit Hoch-Tief-Fahrradständer der Fa. Orion Typ Beta entspricht weitestgehend den Anforderungen des ADFC. Gemäß der Einschätzung des ADFC ermöglichen einfache Anlehnbügel zwar ebenfalls ein sicheres Ansperren, können aber nicht verhindern, dass ein nicht angesperrtes Fahrrad umfallen oder wegrollen kann. Reihenanlagen Seite 1 von 3 Seite 2 —— nutzen den verfügbaren Platz besser aus. Alternativ könnten auch Fahrradbügel aufgestellt werden, die neben dem erhöhten Platzbedarf mit einem höherem Kostenaufwand verbunden sind. Die Kosten für ca. 40 zusätzliche Fahrradstellplätze belaufen sich je nach System auf 8.000 bis 10.000 €. "Geschlossene Systeme" mit einem „höheren Sicherheitsstandard“ sind für Veranstaltungshallen grundsätzlich nicht geeignet. 3.) wann die als Parkraum genutzte Freifläche neben der Schmitthalle, wie bereits beschlossen, mit Rasengittersteinen befestigt wird: Auf Grundlage des bestehenden Beschlusses ist die Umsetzung der Maßnahme konzeptionell, bautechnisch und finanziell unter Berücksichtigung baurechtlicher Festsetzungen von der Verwaltung geprüft worden. Unabhängig von der Ausführungsart ist der "Feuerwehrtopf" für„Sondermaßnahmen der Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg“ in Höhe von ca. 40.000 € nicht ansatzweise ausreichend. Das oberflächlich eingebaute Material, dass im Rahmen eines Baugrundgutachtes untersucht worden ist, ist weder für Rasengittersteine, noch für andere Materialien (Asphalt, Pflaster) hinsichtlich Wasserdurchlässigkeit und Froststabilität als Unterbau geeignet. Dieses müsste daher ausgetauscht werden. Darüber hinaus sind Rasengittersteine als Befestigung dieser relativ großen Fläche nicht geeignet. Rasengittersteine stellen für insbesondere für körperlich eingeschränkte Menschen und in Bezug auf verschiedenes Schuhwerk eine Stolpergefahr ("Knöchelbrecher")dar und sind auch nur beschränkt barrierefrei. Wenn eine Befestigung erfolgen sollte, wird deshalb eine Asphaltierung der Fahrspuren und eine Ausführung der Stellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise (z.B. Schotterrasen oder Fugenpflaster) vorgeschlagen. Aufgrund des ungünstigen, nicht rechtwinkligen Zuschnitts der Fläche könnten so ca. 50 Stellplätze entstehen. Berücksichtigt ist hierbei auch der Erhalt der Bäume in Richtung Kirchengelände. Die Gesamtkosten belaufen sich bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante auf ca. 300.000 € einschl. Planungskosten und Beleuchtung. Unabhängig von den zuvor beschrieben Nachteilen bei einer Ausführung mit Rasengittersteinen würden Kosten in Höhe von ca. 210.000 € entstehen. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Schaffung eines attraktiven Parkraumes unmittelbar neben dem heute bereits bewirtschafteten gepflasterten Parkplatz auch für die neuen Flächen eine Parkraumbewirtschaftung vorzunehmen wäre. 4.) die Abstützmauer zwischen Freifläche und dem angrenzenden Bereich der Rochuskirche saniert wird. Mit der Sanierung der vorhandenen Stützmauer ist seitens der Verwaltung der Erhalt der vorhandenen Bäume beabsichtigt, eine Erneuerung der Stützmauer an gleicher Stelle ist daher nicht möglich. Die Verwaltung hat bereits ein erstes Gespräch mit der Kirchengemeinde geführt und den Vorschlag unterbreitet, eine neue Stützwand (z.B. als Gabione ausgeführt) vor der bestehenden Stützmauer zu errichten, die dann auf dem Seite 2 von 3 Seite 3 —— Grundstück der Kirche steht. Es wird nunmehr eine konkrete Planung einschließlich statischer Berechnung erstellt, welche der Kirchengemeinde zur Entscheidung vorgelegt wird. Sobald die Zustimmung vorliegt, müssen noch die vertraglichen Nutzungsrechte geklärt und fixiert werden. Sobald alle vertraglichen Angelegenheiten abgestimmt sind, kann mit der Ausschreibung der Leistungen begonnen werden. 5.)Ausbau des Durchgangs zwischen Rosenhain und Spielplatz am Nelkenweg mit Rasengittersteinen Von einem Ausbau der verbindenden Grünfläche mit Rasengittersteinen zur ‚Verbesserung der Verkehrssicherheit‘ rät die Verwaltung ebenfalls dringlichst ab, da Rasengittersteine - wie oben bereits erläutert - dafür bekannt sind, als ‚Knöchelbrecher‘ zu fungieren. Der Grund ist, dass sich der Boden durch die Nutzung setzt bzw. abträgt und so kein sicherer Tritt mehr möglich ist. Des Weiteren ist diese Form des Ausbaus nicht Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl geeignet und es wird somit die Barrierefreiheit eingeschränkt. Die aktuelle Form des Trampelpfades entspricht in ihrer Verkehrssicherheit der, eines Weges in wassergebundener Bauweise, bei der die Ränder beigewachsen sind. Es wird geraten, auf den Ausbau zu verzichten. Anlage/n Keine Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2020

    Bezirksvertretung Hardtberg

    TOP 6.16, Kenntnisnahme. Ergebnis: geändert beschlossen

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