Mandari Insight

V/0758/2022

Stadtwerke Münster GmbH: Novellierung des Gesellschaftsvertrages der Westfälische Bauindustrie (WBI)

Vorlagen 23.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 34

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1140 Zeichen

Anlage A zur V/0758/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH, die 99 % der Ge-
schäftsanteile der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) hält. Die gesellschaftsrechtli-
chen Änderungen der WBI GmbH obliegen gem. § 9 Abs. 4 lit. a. und b. des Gesellschaftsvertra-
ges der Stadtwerke Münster GmbH auch der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH.  
Im Übrigen wird auf den Beschluss und die Anlagen der Ratsvorlage V/0621/2022 verwiesen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ermächtigung der Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH zur Beschlussfassung in der Gesell-
schafterversammlung der WBI GmbH. 
  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beschlussvorlage

3769 Zeichen

V/0758/2022 
V/0758/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadtwerke Münster GmbH: Novellierung des Gesellschaftsvertrages der Westfälische 
Bauindustrie (WBI) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
Die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversamm lung der Westfälische 
Bauindustrie GmbH, Münster, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WBI folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Der der Ratsvorlage V/0621/2022 als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung des Ge-
sellschaftsvertrags der Westfälische Bauindustrie GmbH wird beschlossen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen bei der Westfälische Bau industrie GmbH haben keine 
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist mit 1 % der Anteile unmittelbare Gesellschafterin der Westfälische Bauindustrie 
GmbH (WBI GmbH); die Stadtwerke Münster GmbH hält 99 % des Gesellschaftskapitals. Gemäß 
§ 14 Abs. 2 lit. j) des aktuellen Gesellschaftsvertrages der WBI GmbH ist die Gesellschafterversamm-
lung der WBI GmbH zuständig für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
25.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0758/2022 
Die Stadt Münster ist des weiteren Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Die gesell-
schaftsrechtlichen Änderungen der WBI GmbH obliegen gem. § 9 Abs. 4 lit. a. und b. des Gesell-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH auch der Beschlussfassung der Gesellschafterver-
sammlung der Stadtwerke Münster GmbH.  
 
Die Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WBI 
GmbH wurde bereits mit der öffentlichen Ratsvorlage V/0621/2022 erteilt. Mit der vorliegenden Vorla-
ge wird die Ermächtigung der Vertretung der Stadtwerke M ünster GmbH in der Gesellschafterver-
sammlung der WBI GmbH satzungsgemäß beschlossen. Ansonsten gilt der Begründungsteil der 
Ratsvorlage V/0621/2022 unverändert:  
 
Die WBI GmbH beabsichtigt, ihren Ges ellschaftsvertrag zu novellieren, um insbesondere folgende 
Punkte anzupassen: 
 
 Ermöglichung von virtuellen Aufsichtsratssitzungen 
 Schaffung erleichterter Voraussetzungen für eine mögliche Vergütung der Aufsichtsratsmit-
glieder 
 Vereinheitlichung der Regelung für die Fortführung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Mit-
gliedern des Rates und von sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen zum Ende der Ratsperiode 
 Übernahme von Abstimmungsergebnissen mit der Bezirksregierung Münster hinsichtlich for-
maler Vorgaben aus der GO NRW 
 Vereinheitlichung der Kataloge der zustimmungspflichtigen Geschäfte 
 Formulierung in gendergerechter Sprache (in Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung) 
 sowie weitere formale und redaktionelle Anpassungen. 
 
 
Auf die umfangreichen Anlagen der Ratsvorlage V/0621/2022 sei verwiesen.  
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 13.12.2022 über die Auf-
sichtsratsvorlage Nr. 51/2022 entscheiden. Über das Ergebnis wird in Hauptausschuss und Rat 
mündlich berichtet. 
 
Gemäß § 115 GO NRW sind die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der aufsichtführenden Be-
zirksregierung Münster spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0758/2022
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2022
Erstellt
22.11.2022 15:20