V/0758/2022
Stadtwerke Münster GmbH: Novellierung des Gesellschaftsvertrages der Westfälische Bauindustrie (WBI)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0758/2022 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH, die 99 % der Ge- schäftsanteile der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) hält. Die gesellschaftsrechtli- chen Änderungen der WBI GmbH obliegen gem. § 9 Abs. 4 lit. a. und b. des Gesellschaftsvertra- ges der Stadtwerke Münster GmbH auch der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH. Im Übrigen wird auf den Beschluss und die Anlagen der Ratsvorlage V/0621/2022 verwiesen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ermächtigung der Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH zur Beschlussfassung in der Gesell- schafterversammlung der WBI GmbH. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beschlussvorlage
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V/0758/2022 V/0758/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stadtwerke Münster GmbH: Novellierung des Gesellschaftsvertrages der Westfälische Bauindustrie (WBI) Beratungsfolge 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: Die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversamm lung der Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WBI folgenden Beschluss zu fassen: Der der Ratsvorlage V/0621/2022 als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung des Ge- sellschaftsvertrags der Westfälische Bauindustrie GmbH wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen bei der Westfälische Bau industrie GmbH haben keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist mit 1 % der Anteile unmittelbare Gesellschafterin der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH); die Stadtwerke Münster GmbH hält 99 % des Gesellschaftskapitals. Gemäß § 14 Abs. 2 lit. j) des aktuellen Gesellschaftsvertrages der WBI GmbH ist die Gesellschafterversamm- lung der WBI GmbH zuständig für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0758/2022 Die Stadt Münster ist des weiteren Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Die gesell- schaftsrechtlichen Änderungen der WBI GmbH obliegen gem. § 9 Abs. 4 lit. a. und b. des Gesell- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH auch der Beschlussfassung der Gesellschafterver- sammlung der Stadtwerke Münster GmbH. Die Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WBI GmbH wurde bereits mit der öffentlichen Ratsvorlage V/0621/2022 erteilt. Mit der vorliegenden Vorla- ge wird die Ermächtigung der Vertretung der Stadtwerke M ünster GmbH in der Gesellschafterver- sammlung der WBI GmbH satzungsgemäß beschlossen. Ansonsten gilt der Begründungsteil der Ratsvorlage V/0621/2022 unverändert: Die WBI GmbH beabsichtigt, ihren Ges ellschaftsvertrag zu novellieren, um insbesondere folgende Punkte anzupassen: Ermöglichung von virtuellen Aufsichtsratssitzungen Schaffung erleichterter Voraussetzungen für eine mögliche Vergütung der Aufsichtsratsmit- glieder Vereinheitlichung der Regelung für die Fortführung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Mit- gliedern des Rates und von sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen zum Ende der Ratsperiode Übernahme von Abstimmungsergebnissen mit der Bezirksregierung Münster hinsichtlich for- maler Vorgaben aus der GO NRW Vereinheitlichung der Kataloge der zustimmungspflichtigen Geschäfte Formulierung in gendergerechter Sprache (in Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung) sowie weitere formale und redaktionelle Anpassungen. Auf die umfangreichen Anlagen der Ratsvorlage V/0621/2022 sei verwiesen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 13.12.2022 über die Auf- sichtsratsvorlage Nr. 51/2022 entscheiden. Über das Ergebnis wird in Hauptausschuss und Rat mündlich berichtet. Gemäß § 115 GO NRW sind die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der aufsichtführenden Be- zirksregierung Münster spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0758/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 22.11.2022 15:20