V/0478/2010
Schließung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen zum 31.08.2012
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Beschlussvorlage
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V/0478/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schließung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen zum 31.08.2012 Beratungsfolge 02.11.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 09.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.11.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 09.11.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die städtische Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Müns- ter wird -auslaufend- zum 31.08.2012 geschlossen. 2. Zum 01.09.2010 wurde letztmalig ein Lehrgang (mit max. 72 Plätzen, tatsächliche Belegung am 08.09.2010 = 62 Plätze) in der PTA-Lehranstalt aufgenommen. Dieser endet zum 31.08.2012. 3. Der derzeitige Lehrgangsbeitrag in Höhe von 183,00 € wird bis zur Schließung der PTA- Lehranstalt in 2012 unverändert beibehalten. 4. Die im Gebäude Overbergschule bisher v on der PTA-Lehranstalt genutzten Räume werden ab dem 01.09.2011 und die im Gebäude Bodelsch winghschule bisher von der PTA- Lehranstalt genutzten Räume werden ab dem 01.09.2012 nicht mehr für Zwecke der PTA benötigt. Über die weitere Verwendung der Räume wird im Rahmen der Schulentwicklungs- planung entschieden. 5. Mit dem in der PTA-Lehranstalt tätigen pharmazeutischen bzw. pädagogischen Fachperso- nal wird die einvernehmliche Beendigung der Arbei tsverhältnisse angestrebt. Ist das nicht zu erreichen, wird es im Rahmen der tariflichen und arbeitsvertraglichen Pflichten -und soweit möglich- auf anderen Arbeitsplätzen in der Verwaltung eingesetzt. Vorlagen-Nr.: V/0478/2010 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 08.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0478/2010 Kosten/Folgekosten Der Teilhaushalt Produktbereich 03 -Schulträgeraufgaben- wird durch diese Maßnahme ab 2013 dauerhaft um jährlich ca. 137.000,- € entlastet. In den Jahren 2011 und 2012 ist die haushaltsmäßige Be- bzw. Entlastung abhängig von der Ver- wendung der in Betracht kommenden Räume in den Schulgebäuden und den personellen Verän- derungsmöglichkeiten. Bedingt durch die schrittweise Reduzierung der Lehrgangsplätze und damit dem Wegfall der Erträge (Lehrgangsgebühren, Landeszuweisung und Zuschuss Apothekerkam- mer mit einem Gesamtvolumen von ca. 266,- € / Teilnehmer/in / Monat) schwankt die haushalts- mäßige Veränderung zwischen • ca. 70.000,- € (2011) und 20.000,- € (2012) Mehrbelastung, soweit weder räumliche noch per- sonelle Einsparungen erfolgen können bzw. • 46.000,- € (2011) und 137.000,- € (2012) Einsparungen, soweit jeweils zum 31.08. entspre- chender Aufwand entfallen kann. Begründung: Vorbemerkung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 u. a. folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die PTA-Lehranstalt in Münster aus städtischer Trägerschaft zu entlassen. Vorrangig ist dabei die künftige Beschäfti- gung des Personals der PTA-Lehranstalt zu klären. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde am 21.11.2006, am 14.02.2007 und am 10.03.2009 über den jeweiligen Zwischenstand informiert. Das Amt für Schule und Weiterbildung hat mit 6 potentiellen Interessenten Kontakt aufgenommen. Nach den Absagen bzw. dem Ausscheiden von 4 Interessenten haben zuletzt noch 2 Interessen- ten grundsätzliches Interesse an einer eventuellen Übernahme bekundet. Mit diesen beiden Interessenten wurden mehrfach Gespräche geführt, die im Ergebnis darauf hin- aus liefen, dass - allenfalls das „unkündbare“ Personal im Rahmen der Personalgestellung „übernommen“ würde. Hierbei gehen allerdings beide Inte ressenten davon aus, dass eine Personalkos- tenerstattung nicht in Höhe der von der Stadt Münster gezahlten Vergütung, sondern in nennenswert geringerem Umfang erfolgen würde. - die sich bei einer Personalgestellung ergebende Umsatzsteuer (nach Rücksprache mit den Finanzbehörden besteht bei einer Personalgestellung eine Umsatzsteuerpflicht in Höhe von - derzeit - 19 %) nicht von den Interessenten übernommen und somit als zusätzliche Belas- tung bei der Stadt Münster verbleiben würde. - bei einer Übernahme die PTA-Lehranstalt die vorhandenen Räume - insbesondere die La- bor- und Fachräume im Gebäude Bodelschwinghschule - einschließlich der dort vorhande- nen Ausstattung zur Verfügung gestellt werden müssen - bezüglich der Gebäudekosten erwartet wird, dass diese nicht in der derzeitigen rechneri- schen Höhe zu zahlen sind. Vorstellbar wäre in etwa eine Zahlung in Höhe der tatsächli- chen Betriebskosten, evtl. zuzüglich einer geringen „Miete“. - 3 - V/0478/2010 Das Konzept eines Interessenten sieht darüber hinaus die Nutzung weiterer Räumlichkeiten für zusätzliche Ausbildungsangebote vor. Unter Berücksichtigung dieser Prämissen würden sich die bei einer Privatisierung bei der Stadt Münster verbleibenden Aufwendungen voraussichtlich zwischen 90.000,- € und 120.000,- € bewe- gen und somit kaum geringer sein als bei einer Fortführung der PTA-Lehranstalt in eigener Regie. Darüber hinaus verbleibt sowohl das „Personalrisiko“ (z. B. bei Insolvenz oder Aufgabe der PTA- Lehranstalt durch den neuen Träger) als auch die Begrenzung der Flächennutzungsmöglichkeiten weiterhin bei der Stadt Münster. Aktuelle Kosten der PTA-Lehranstalt: Von den vorhandenen 144 Plätzen sind derzeit jahresdurchschnittlich ca. 122 Plätze belegt (die aktuelle Belegung ab dem 01.09.2010 beläuft sich lediglich auf ca. 117 Lehrgangsteilneh- mer/innen). Etwa 26 % der überwiegend weiblichen Lehrgangsteilnehmer kommen aus Münster, weitere ca. 60 % aus den 4 direkten Nachbarkreisen und die anderen 14 % aus anderen Teilen von NRW bzw. anderen Bundesländern. Unter Berücksichtigung - der Erträge in Höhe von ca. 395.000,- € (Landeszuweisung, Sachkostenbeiträge, Zuschuss der Apothekerkammer) - des Aufwandes in Höhe von ca. 543.000,- € (Personalaufwand, Sachaufwand, Gebäude- kosten) beläuft sich der derzeitige Zuschussbedarf der Stadt Münster auf ca. 148.000,- € (aktualisierte Haushaltsplanung 2010); in 2009 aufgrund der sehr geringen Durchschnittsbelegung von ca. 122 Plätzen auf ca. 185.000,- €. Die PTA-Lehranstalt ist derzeit mit den Fach- / Laborräumen, dem Lehrerzimmer und der Verwal- tung im Gebäude Bodelschwinghschule und mit 4 Klassenräumen und einem Lehrerzimmer in der benachbarten Overbergschule untergebracht. Zu den Beschlusspunkten 1. und 2.: Das Aufnahmeverfahren für den Lehrgang 2010/2012 wurde bereits abgeschlossen. Insoweit wird eine auslaufende Schließung in der Form vorgenommen, dass - die derzeitigen Lehrgänge 2009/2011 und 2010/2012 uneingeschränkt zum Abschluss ge- führt werden, - zum 01.09.2011 kein neuer Lehrgang 2011/2013 mehr eingerichtet wird, - nach Abschluss des Lehrgangs 2010/2012 die Lehranstalt geschlossen wird. Als Konsequenz aus der Schließung hält die Stadt Münster künftig kein freiwilliges Angebot für die Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin mehr vor. Interessenten/innen können im Rahmen vorhandener Kapazitäten auf die Lehranstalten in Castrop-Rauxel, Dortmund, Gelsenkir- chen, Hamm, Osnabrück bzw. an weiter entfernten Standorten ausweichen. - 4 - V/0478/2010 Zum Beschlusspunkt 3.: Um für alle Beteiligten eine Planungsgrundlage für die Zeit bis zur Schließung zu haben, wird der bisherige Sachkostenbeitrag von monatlich 183,00 € bis zur Schließung unverändert belassen. Zum Beschlusspunkt 4.: Durch die Auflösung können die derzeit von der PTA-Lehranstalt genutzten Flächen in der Over- bergschule und in der Bodelschwinghschule für andere schulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Nach Auslaufen des Lehrgangs 2009/2011 zum 31.08.2011 werden die Räumlichkeiten in der Overbergschule nicht mehr benötigt, da der vorhandene Raumbedarf im Gebäude Bodelschwingh- schule für die dann noch vorhandenen 2 Klassen ausreicht. Nach Schließung der PTA-Lehranstalt zum 31.08.2012 können die Räume im Gebäude Bodelschwinghschule ebenfalls frei gestellt wer- den. Über die weitere Verwendung der Räume wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ent- schieden. Dies beinhaltet auch die Entscheidung über eventuelle Umbaumaßnahmen einschl. Fi- nanzierung (z. B. Ausbau der - abschreibungstechnisch als abgängig anzusehenden - Laboraus- stattung und Herrichtung für Zwecke der neuen Nutzung). Zum Beschlusspunkt 5.: Alle in der PTA-Lehranstalt unbefristet beschäftigten Mitarbeiter/-innen in pharmazeutischen oder pädagogischen Berufen sind nach den tariflichen Vorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinba- rungen ordentlich unkündbar. Sofern einvernehmlich keine Beendigung der Arbeitsverhältnisse möglich wird - das kann grundsätzlich nur unter Zahlung einer Abfindung erreicht werden - ist der Einsatz auf anderen Arbeitsplätzen zu prüfen. Mit Blick auf die pharmazeutischen und pädagogi- schen Spezialprofessionen schätzt die Verwaltung dies teilweise als schwierig ein. Ggf. muss eine Stützung durch Umschulungsmaßnahmen in die Prüfung einbezogen werden. Die konkrete personelle Situation und die einzelnen Verfahrensschritte werden aus Gründen des Datenschutzes mit der nichtöffentlichen Berichtsvorlage V/0481/2010 im Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung (02.11.2010) und im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (09.11.2010) dargestellt. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0478/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37