0396/2026
46. und 47. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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47. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 47. Bericht (II. und III. Quartal 2025) Der Oberbürgermeister Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 30.09.2025 1 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 4 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 8 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 10 2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 12 2.1. Sachstand .......................................................................................................................... 13 3. Geflüchtete aus Afrika ................................................................................................................... 14 2 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) durch die Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung aller Geflüchteten, die ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden sowie unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl vom Amt für Wohnungswesen als auch von beauftragten sozialen Trägern gewährleistet, wobei viele ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig sind. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird künftig halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres veröffentlicht. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. April 2025 bis 30. September 2025. Es besteht daher die Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen Seit Anfang 2019 entwickelte sich die Anzahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten nach der Hochphase der Jahre 2015 bis 2018 zunächst rückläufig. Dieser Trend änderte sich jedoch mit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine. Ab Mitte März 2022 stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten innerhalb eines Monats von 5.759 auf 9.184 Personen sprunghaft an. Danach kam es bis März 2023 zu einem weiteren kontinuierlichen Anstieg bis zu einem Höchststand von 11.388. Im Jahr 2023 stabilisierte sich die Zahl der untergebrachten Geflüchteten zwischen 11.350 und 10.450 Menschen auf einem hohen Niveau. Die Höchststände des Jahres 2023 mit rund 11.400 Untergebrachten waren jedoch nicht mehr auf Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, sondern auf eine hohe Zahl an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten zurückzuführen. In der ersten Jahreshälfte 2024 waren leicht sinkende Unterbringungszahlen zu beobachten (10.427 am 1. Januar 2024 auf 8.624 am 15. Juni 2024). Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zeigte sich ein erneuter leichter, aber kontinuierlicher monatlicher Anstieg bis zum 31. Dezember 2024 auf 9.327 Personen. Über die erste Jahreshälfte 2025 hinaus stabilisierten sich die Zahlen mit kleineren Schwankungen (15. Januar 2025 - 9.323 / 31. März 2025 - 9.199 / 30. April - 9.306 / 30. September 2025 - 9.083). Zusammenfassend bewegt sich die Zahl der städtisch unterzubringenden Geflüchteten in Köln von September 2024 bis September 2025 stabil zwischen 9.100 und 9.300 Menschen. Zum Vergleich bewegten sich die Zahlen der Unterzubringenden in den Jahren 2015 bis 2018 bei um die 10.000 untergebrachten Personen, also nicht weit von den derzeitigen Zahlen entfernt. Dem geringen Zugang an neu unterzubringenden Geflüchteten in Folge verschärfter Grenzkontrollen steht ein geringer Abfluss aus dem Unterbringungssystem gegenüber, da viele untergebrachte Geflüchtete mit Bleiberecht und Arbeitserlaubnis keine Wohnung finden. Sie werden daher weiter untergebracht werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dies betrifft aktuell einen Personenkreis von rund 3.500 Menschen. Darüber hinaus wird eine hohe Zahl von in den Vorjahren aufgenommenen Geflüchteten während ihres laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens weiter untergebracht. Die Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen nach Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgten seit Anfang des Jahres 2025 vorwiegend im Rahmen von Familienzusammenführungen und beliefen sich durchschnittlich auf 50 bis 60 Personen pro Woche. 3 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Die Erfüllung der vom Land NRW wöchentlich neu festgelegten Aufnahmequote für Geflüchtete lag am 26. September 2025 bei 96,71 Prozent. Damit musste sich Köln auf Landeszuweisungen von bis zu 590 Personen einrichten. Im September 2025 wurden 122 Personen zugewiesen. Jahreswerte 2010 – 2025*: *Stand 30.09.2025 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit September 2024 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.258 10.18910.216 7.460 6.176 5.764 10.83910.427 9.327 9.083 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025* Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 30.09.)* 173 156 21 31 -85 -88 45 107 -161 14 -11 -31 -34 9.119 9.275 9.296 9.327 9.242 9.154 9.199 9.306 9.145 9.159 9.148 9.117 9.083 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 Sep 24 Okt 24 Nov 24 Dez 24 Jan 25 Feb 25 Mrz 25 Apr 25 Mai 25 Jun 25 Jul 25 Aug 25 Sep 25 monatliche Entwicklung der Unterbringung Veränderung zum Vormonat Bestand 4 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, welcher die städtisch untergebrachten Geflüchteten betreut, analysiert jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres die Aspekte Alter, Familienstruktur und Herkunft der städtisch untergebrachten Geflüchteten. Die folgenden Diagramme „Altersstruktur“, „Familienstruktur“ und „Herkunftsländer“ zeigen die Zusammensetzung der zum Stichtag 30. Juni 2025 untergebrachten 9.159 Geflüchteten. Dargestellt werden dabei die Verteilung nach Altersgruppen, nach Haushaltsformen sowie nach Herkunftsländern. Ein direkter Vergleich der prozentualen Verteilungen mit der letzten Auswertung im 45. Bericht vom 31. Dezember 2024 (9.327 Geflüchtete) ist nicht sinnvoll, da sich die Anteile jeweils au f unterschiedliche Gesamtzahlen beziehen. Diese Werte zeigen Veränderungen in der Zusammensetzung der untergebrachten Geflüchteten. Um dennoch eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, werden die sich aus den Anteilsangaben ergebenden absoluten Zahlen zum Stand 31. Dezember 2024 und 30. Juni 2025 in den folgenden Grafiken gegenübergestellt. Unter 3 Jahre; 4,68% 3 bis 5 Jahre; 5,14% 6 bis 10 Jahre; 10,24% 11 bis 16 Jahre; 12,99% 17 Jahre; 2,25% 18 bis 25 Jahre; 15,10% 26 bis 65 Jahre; 45,60% Ab 66 Jahre; 4,00% Altersstruktur Stand 30.06.2025 5 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 441 493 986 1.182 212 1.389 4.251 373 9.327 429 471 938 1.190 206 1.383 4.177 366 9.159 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 Unter 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 16 Jahre 17 Jahre 18 bis 25 Jahre 26 bis 65 Jahre Ab 66 Jahre städtisch untergebrachte Geflüchtete insgesamt Vergleich der Unterbringungszahlen Geflüchteter nach Altersstruktur städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2024 städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025 alleinreisende Männer; 14,42% alleinerziehende Männer; 0,93% alleinreisende Frauen; 6,61% alleinerziehende Frauen; 5,46% Familien; 72,58% Familienstruktur Stand 30.06.2025 6 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 1.312 99 622 534 6.759 9.327 1.321 85 605 500 6.648 9.159 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 alleinreisende Männer alleinerziehende Männer alleinreisende Frauen alleinerziehende Frauen Familien städtisch untergebrachte Geflüchtete insgesamt Vergleich der Unterbringungszahlen Geflüchteter nach Familienstruktur städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2024 städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025 7 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Die untergebrachten Geflüchteten stammen zum Stichtag 30. Juni 2025 aus den folgenden Herkunftsländern: *Ägypten, China, Israel, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. Westbalkanstaaten (ehem. Jugoslawien und Kosovo, Albanien; 18,40% Türkei; 3,40% sonstige*; 3,49% Eritrea, Somalia, Sudan, Äthiopien, Nigeria, Ghana, Guinea ; 8,60% Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien; 0,90% Pakistan, Indien; 1,10% Ukraine; 23,61% Russland; 3,40% Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Tadschikistan, Weißrussland, Kasachstan, Usbeskistan; 3,20% Afghanistan; 10,80% Irak, Iran, Jordanien Libanon; Syrien; 23,10% Herkunftsländer Stichtag 30.06.2025 8 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie Vergleich der absoluten Zahlen werden im 48. Bericht mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 veröffentlicht. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zum Stichtag 30. September 2025 lebten 68,65 Prozent der durch städtische Ressourcen versorgten Geflüchteten – das entspricht 5.036 von insgesamt 7.336 Personen (ohne Berücksichtigung der Notaufnahme Herkulesstraße und der Beherbergungsbetriebe) – in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen. 84 65 280 261 205 298 783 858 1.931 2.490 2.071 9.327 82 101 293 311 311 320 788 989 1.685 2.162 2.116 9.159 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien Pakistan, Indien Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Tadschikistan, Weißrussland, Kasachstan, Usbeskistan Russland Türkei sonstige* Eritrea, Somalia, Sudan, Äthiopien, Nigeria, Ghana, Guinea Afghanistan Westbalkanstaaten (ehem. Jugoslawien und Kosovo, Albanien Ukraine Irak, Iran, Jordanien Libanon; Syrien städtisch untergebrachte Geflüchtete insgesamt Vergleich der Unterbringungszahlen Geflüchteter nach Herkunftsländer städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025 städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2024 *Ägypten, China, Israel, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität 9 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird in: • Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt, ärztliche Untersuchung) • Notunterkunft (Zentralverpflegung, Gemeinschaftssanitär) • Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) • Leichtbauhalle • Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär und / oder Gemeinschaftsküchen) • Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) • Systembau • Systembau Holz • Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats im Jahr 2025: Stichtag 30. April 31. Mai 30. Juni 31. Juli 31. August 30. September Notaufnahme 498 449 464 479 465 477 Notunterkünfte 1.034 982 852 802 790 817 Beherbergungsbetriebe 1.361 1.323 1.307 1.305 1.284 1.270 Leichtbauhallen 64 71 72 68 71 28 Mobile Wohneinheiten 859 863 861 882 872 859 Systembauten 1.756 1.750 1.756 1.761 1.778 1.725 Systembauten, Holz 110 119 119 117 116 118 Wohnungen 2.591 2.572 2.565 2.558 2.568 2.552 Wohnheime 1.033 1.016 1.163 1.176 1.173 1.237 Summe 9.306 9.145 9.159 9.148 9.117 9.083 Grafische Darstellung der Verteilung der der Unterbrinungunsarten zum 30. September 2025: 10 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Die Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung von Unterbringungsstandorten. Die Darstellung umfasst die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Ende des dritten Quartals 2025. Beherbergungsbetriebe; 1.270; 14% Leichtbauhallen; 28; 0% Mobile Wohneinheiten; 859; 10% Notaufnahme; 477; 5% Notunterkünfte; 817; 9% Systembauten; 1.725; 19% Systembau Holz; 118; 1% Wohnheime; 1.237; 14% Wohnungen; 2.552; 28% Verteilung der Unterbringungsarten 30.09.2025 11 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Die Veränderung der Verteildichte wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet im dritten Quartal etwa 0,83 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Stadtbezirk Chorweiler weist mit 1,15 Prozent den höchsten Anteil auf. Maßgeblich hierfür sind die große Notunterkunft mit mobilen Wohneinheiten in der Merianstraße (Parkplatz P5) sowie mehrere Systembauten in den einzelnen Stadtteilen. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 967 geflüchtete Menschen untergebracht. Der Standort Merianstraße (Parkplatz P5) wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 aufgegeben, so dass sich der Anteil für Chorweiler reduzieren wird. Der Stadtbezirk Rodenkirchen folgt mit einem Anteil von 1,11 Prozent. Diese vergleichbar hohe Quote erklärt sich durch größere Notunterkünfte in der Ringstraße (ehemalige Volvo- Zentrale) und der Vorgebirgstraße neben dem Südstadion. Zum 30. September 2025 wurden 1.254 geflüchtete Menschen im Stadtbezirk untergebracht. Im Stadtbezirk Porz liegt die Quote bei 0,98 Prozent. Wesentlich zur Unterbringung tragen der Beherbergungsbetrieb in der Theodor-Heuss-Straße sowie Standorte mit mobilen Wohneinheiten wie Aloys-Boecker-Straße und Josef-Broicher-Straße bei. Auch 0,48% 0,64% 0,73% 0,78% 0,87% 0,94% 0,98% 1,11% 1,15% 0,83% 0,49% 0,64% 0,76% 0,72% 0,91% 0,92% 0,96% 1,13% 1,19% 0,83% 0,51% 0,65% 0,76% 0,77% 0,95% 0,91% 0,97% 1,13% 1,07% 0,84% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% Lindenthal Kalk Nippes Innenstadt Mülheim Ehrenfeld Porz Rodenkirchen Chorweiler Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2025 Anteil II. Quartal 2025 Anteil III. Quartal 2025 12 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Systembauten wie am Urbacher Weg spielen eine Rolle. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 1.138 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Ehrenfeld beträgt die Quote 0,94 Prozent. Insbesondere die kommunale Einrichtung für Asylsuchende (KEA) in der Herkulesstraße, die Notunterkunft in der Mathias- Brüggen-Straße sowie ein großer Beherbergungsbetrieb in der Vogelsanger Straße tragen zur Gesamtzahl bei. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 1.051 geflüchtete Menschen untergebracht. Der Stadtbezirk Mülheim verzeichnet einen Anteil von 0,87 Prozent. Die Unterbringung erfolgt hier überwiegend in mobilen Wohncontainern und größeren Beherbergungsbetrieben. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 1.305 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Innenstadt beträgt der Anteil bei 0,78 Prozent. Die Geflüchteten sind dort überwiegend in zwölf über den gesamten Stadtbezirk verteilt, und in Beherbergungsbetrieben sowie in den Wohnheimen am Blaubach, Hansaring und Severinswall untergebracht. Durch Abbau der Unterbringung in Beherbergungsbetrieben 2024/2025 ist auch der Anteil untergebrachter Geflüchteter in der Innenstadt gesunken. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 991 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Nippes liegt der Anteil bei 0,73 Prozent. Einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtzahl leisten die Wohnheime in der Boltensternstraße und Neusser Landstraße sowie der Systembau in der Pastor-Wolff-Straße. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 859 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Kalk beträgt die Quote 0,64 Prozent. Der Großteil der Unterbringung erfolgt hier in einem größeren Beherbergungsbetrieb in der Solinger Straße, dem Wohnheim in der Broichstraße sowie dem Systembau am Rather Kirchweg. Zum Stichtag 30. September 2025 wurden 778 geflüchtete Menschen untergebracht. Mit einem Anteil von 0,48 Prozent weist der Stadtbezirk Lindenthal den niedrigsten Wert auf. Grund hierfür ist die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Flächen für Wohncontainer oder Systembauten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch im Jahr 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Zum 30. September 2025 wurden 740 geflüchtete Menschen untergebracht. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden als auch, um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Ressourcenmanagement bedeutet auch, die Zahl der Unterbringungsplätze im Interesse des städtischen Haushalts regelmäßig dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der aktuellen und prognostizierten Zahl unterzubringender Geflüchteter anzupassen. Mit Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025 wurde eine neue Bedarfsfeststellung zur städtischen Unterbringung Geflüchteter (Vorlage 1093/2025) beschlossen. Damit ist die Verwaltung bis 31. Juli 2026 ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um bis zu 10.900 Geflüchtete (Stichtag 30. September 2025: 9.083 Personen) unterzubringen. Diese Ermächtigung ist mit einer halbjährlichen Berichtspflicht verbunden. Die derzeitigen Neuanmietungen dienen vor allem dazu, den Bestand an Unterkünften angesichts wegfallender Unterbringungsressourcen zu sichern und so die gesetzliche Verpflichtung der Kommune gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW weiterhin zu erfüllen. Dabei orientieren sich Anmietungen stets am tatsächlichen Bedarf und nicht an abstrakten Zahlenvorgaben. Angesicht der angespannten Haushaltslage wurde die 2024 neu aufgebaute Reserve von 200 freien Plätzen zum 1. August 2025 aufgelöst und zur regulären Belegung freigegeben. 13 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Kosten für die Vorhaltung freier Plätze werden weder durch das Land NRW noch durch den Bund finanziell erstattet, sodass eine Aufrechterhaltung finanziell nicht mehr darstellbar war. Vor Beginn des Ukraine-Krieges bestand eine Reserve von rund 1.500 Plätzen, die im Jahr 2022 vollständig belegt wurde. 2.1. Sachstand Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab. Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem Neubau sowie Neuanmietung von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. Verlängerung von Bestandsunterkünften Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden im zweiten und dritten Quartal 2025 verlängert: Projekt belegbare Wohneinheiten Unterkunfts- art Bezirk Stadtteil maximale Belegung Plan- belegung Belegart Aachener Straße 21 Wohnungen Lindenthal Weiden 66 64 Familien Von-Sparr-Straße 5 Wohnungen Mülheim Mülheim 24 21 Familien Beherbergungsbetriebe Beherbergungsbetriebe sind das flexibelste Element und damit nach wie vor ein wichtiger Baustein des Unterbringungssystems. Insbesondere zur schnellen Unterbringung von besonders vulnerablen Personen, die eine Einzelunterbringung und Ruhe benötigen, sind Beherbergungsbetriebe noch unverzichtbar. Mit verschiedenen Betreibern von Beherbergungsbetrieben konnten an folgenden Standorten Vertragsverlängerungen abgeschlossen werden: Projekt Unterbringungs- art Bezirk Stadtteil Plan- belegung Belegart Aachener Straße Beherbergungsbetriebe Lindenthal Braunsfeld 51 überwiegend Familien Aachener Straße Beherbergungsbetriebe Lindenthal Weiden 54 Familien Appellhofplatz Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 55 Familien Blaubach Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Süd 60 Frauen Christophstraße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 47 überwiegend Familien Deutz-Mülheimer Straße Beherbergungsbetriebe Mülheim Mülheim 350 Familien Deutz-Mülheimer Straße Beherbergungsbetriebe Mülheim Mülheim 27 Familien Engelbertstraße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Neustadt-Süd 93 Familien Hohe Straße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 64 Familien Im Stavenhof Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 32 Familien Kalker Hauptstraße Beherbergungsbetriebe Kalk Kalk 27 überwiegend Familien Komödienstraße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 21 Familien Neusser Straße Beherbergungsbetriebe Nippes Weidenpesch 26 Familien Niehler Damm Beherbergungsbetriebe Nippes Niehl 19 Familien Solinger Straße Beherbergungsbetriebe Kalk Kalk 154 überwiegend Familien Steinfelder Gasse Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 13 Familien Tempelstraße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Deutz 24 Familien Tempelstraße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Deutz 20 Familien Theodor-Heuss-Straße Beherbergungsbetriebe Porz Eil 137 Familien Ursulastraße Beherbergungsbetriebe Innenstadt Altstadt-Nord 64 Familien Vogelsanger Straße Beherbergungsbetriebe Ehrenfeld Ehrenfeld 167 Familien Gleichzeitig wurde die Gesamtzahl der Beherbergungsbetriebe zur Unterbringung Geflüchteter weiter reduziert: 14 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Zum 1. April 2024 bestanden noch 42 Beherbergungsbetriebe mit 2.650 Plätzen zur Unterbringung Geflüchteter. Zum 30. September 2025 sind es nur noch 25 Beherbergungsbetriebe mit 1.659 Plätzen. Durch die Aufgabe von Beherbergungsbetrieben konnten Übernachtungskosten in Höhe von über einer Millionen Euro zur Entlastung des Haushalts eingespart werden. Soziale Betreuung Die Betreuung der Geflüchteten durch den Sozialen Dienst wird regelmäßig an die sich verändernden Bedarfe angepasst. Vor dem Hintergrund des Rückgangs der Geflüchteten aus der Ukraine sowie des damit verbundenen Wegfalls speziell für diesen Personenkreis eingerichteter Stellen wurde im Jahr 2025 eines der fünf Betreuungsteams auch im Hinblick auf Haushaltseinsparungen aufgelöst. Die Sicherstellung der notwendigen Betreuungsleistungen ist weiterhin gewährleistet. Ehrenamt Die neun halben Stellen zur Koordination der ehrenamtlich in der Geflüchtetenbetreuung tätigen Bürger*innen in den Stadtbezirken bestehen nach wie vor. Die 13 Stellen zur Ehrenamtskoordination bei freien Trägern wurden durch Ratsbeschluss vom 3. April 2025 (Vorlage 0239/2025) nochmals bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 3. Geflüchtete aus Afrika Die städtisch untergebrachten Geflüchteten, die von dem afrikanischen Kontinent stammen, lassen sich grob in Geflüchtete aus den folgenden fünf größeren Regionen einteilen: • nordafrikanischen Maghreb-Staaten (Marokko, Tunesien, Algerien) • Nordostafrika (Libyen, Ägypten) • Horn von Afrika in Ostafrika (Somalia, Eritrea, Südsudan) • Westafrika (Nigeria, Ghana, Guinea, Niger) • Zentralafrika Verteilung Geflüchteten auf die einzelnen afrikanischen Länder: 2.650 2.495 2.448 2.329 2.082 2.011 1.930 1.824 1.804 1.804 1.796 1.770 1.780 1.720 1.711 1.721 1.659 1.6591.704 1.552 1.544 1.596 1.525 1.477 1.427 1.410 1.405 1.391 1.366 1.386 1.361 1.323 1.307 1.305 1.284 1.270 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2.400 2.600 2.800 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24 Okt 24 Nov 24 Dez 24 Jan 25 Feb 25 Mrz 25 Apr 25 Mai 25 Jun 25 Jul 25 Aug 25 Sep 25 monatliche Entwicklung der Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben vom Stichtag 1. April 2024 bis 30. September 2025 Anzahl der verfübaren Untebringungsplätze Anzahl der belegten Unterbringungsplätze 15 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Westafrika / Sahel-Zone 338 Personen • Nigeria 157 Personen • Guinea 104 Personen • Ghana 45 Personen • Senegal 8 Personen • Benin 5 Personen • Kamerun 5 Personen • Togo 4 Personen • Elfenbeinküste 4 Personen • Guinea-Bissau 4 Personen • Mali 2 Personen Maghrebstaaten 68 Personen • Marokko 40 Personen • Algerien 16 Personen • Tunesien 12 Personen Nordostafrika 23 Personen • Libyen 8 Personen • Ägypten 15 Personen Ostafrika / Horn von Afrika 356 Personen • Somalia 168 Personen • Eritrea 133 Personen • Sudan 38 Personen (inklusive Südsudan) • Äthiopien 7 Personen • Dschibuti 6 Personen • Kenia 4 Personen Zentralafrika 66 Personen • Angola 33 Personen • Kongo 22 Personen • Burundi 9 Personen • Malawi 2 Personen • Madagaskar 2 Personen Nicht mitgezählt wurden folgende Länder mit nur einer Person: Ruanda, Tansania, Gambia Tschad, Mauretanien, Niger, Burkina Faso, Sierra Leone. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die in Köln untergebrachten Geflüchteten aus Afrika fast über den gesamten Kontinent verteilen. Es gibt aber eine Ausnahme: So ist der gesamte Süden Afrikas (Südafrika, Namibia, Mozambique, Botsuana, Simbabwe) nicht vertreten. Es gibt jedoch Herkunftsschwerpunkte der Geflüchteten mit zwei- und dreistelligen Zahlen, die in Rot gekennzeichnet sind. Die Fluchtursachen in einigen dieser Länder sollen kurz näher betrachtet werden. Die Magrebstaaten – Algerien, Tunesien, Marokko Auf die Maghrebstaaten richteten sich in Europa nach dem Arabischen Frühling 2011 viele Hoffnungen auf einen demokratischen Wandel. Inzwischen werden diese Länder trotz demokratischer Parlamente wieder eher autoritär mit teilweise erstarkenden islamistischen Tendenzen regiert. Trotzdem handelt es sich nicht um Diktaturen, weswegen Asylanerkennungsquoten gering sind: Im ersten Halbjahr 2025 betrug die Anerkennungsquote bei Geflüchteten aus Algerien 1,5 Prozent, bei Geflüchteten aus Marokko 2,1 Prozent und bei Menschen aus Tunesien 16 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 1,6 Prozent (Quelle Bundestag-Drucksache 21/1710, Seite 4). Es gibt insbesondere nach wie vor eine religiös motivierte Verfolgung von LGBTIQ*-Personen sowie wirtschaftliche Probleme, insbesondere eine massive Jugendarbeitslosigkeit, die teilweise 50 Prozent erreicht. Viele Geflüchtete aus dem Subsahara-Raum stranden in den Maghreb-Staaten und werden dort teilweise gewaltsam von einer Weiterreise nach Europa abgehalten. Mehrere Versuche, die Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne des Artikel 16 a Absatz 3 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 29a Absatz 2 Asylgesetz (AsylG) zu erklären, was schnellere Asylverfahren zur Folge hätte, sind bisher stets politisch gescheitert. Der Bundestag hatte zuletzt am 18. Januar 2019 die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Tunis ist eine Partnerstadt der Stadt Köln. Der Magrebstaat mit den meisten untergebrachten Geflüchteten in Köln ist Marokko. Insgesamt sind in Köln 2.349 Marokkaner*innen registriert. Davon 1.241 männliche und 1.107 weibliche Personen. 1.646 Geflüchtete haben eine Aufenthaltserlaubnis, 56 eine Gestattung/Duldung und 647 eine Fiktions- oder andere Bescheinigung Die größte Gruppe der Geflüchteten aus Afrika stammt aus Westafrika mit Schwerpunkt Nigeria. Nigeria – das Hauptherkunftsland in Westafrika Nigeria ist das bevölkerungsreichste Land Afrikas (circa 230 Millionen Einwohner*innen 2025) und regionale Wirtschaftsmacht, jedoch leiden die nördlichen und zentralen Landesteile unter anhaltender Gewalt durch Islamisten. Seit 2009 führt die islamistische Miliz Boko Haram einen Aufstand im Nordosten (Bundesstaat Borno) mit terroristischen Überfällen einschließlich der Entführung von ganzen Schulklassen. Splittergruppen wie ISWAP terrorisieren zusätzlich die Bevölkerung. In Zentral-Nigeria (Middle Belt) kommt es zu ethnisch-sozialen Konflikten zwischen Hirten (Fulani) und Bauern (Hausa) um Land und Ressourcen, was tausende Todesopfer forderte. Die Folge sind über 3 Millionen Binnenvertriebene in Nigeria und mehr als 324.000 nigerianische Geflüchtete in den Nachbarländern Kamerun, Niger und Tschad. Gleichzeitig herrscht im Nordwesten eine hohe Kriminalität durch bewaffnete Banden (Entführungen, Erpressungen, Raub). Ende Mai 2025 führten schwere Regenfälle im Nordosten Nigerias zum Bruch eines Staudammes mit Hunderten von Toten und Tausenden Obdachlosen. In Nigeria kommt es häufig zu jahreszeitbedingten Überschwemmungen. 2022 kamen dabei mehr als 600 Menschen ums Leben, mehr als eine Million Menschen wurden obdachlos. Diese Faktoren sind mitursächlich für eine schwere, seit 2023 andauernde Wirtschaftskrise mit Teuerungsraten bei Lebensmitteln von über 35 Prozent Viele Nigerianer*innen fliehen ins Ausland, um der Perspektivlosigkeit zu entkommen. Es sind 1.344 Staatsangehörige aus Nigeria in Köln registriert (742 männliche und 602 weibliche Personen), wovon 826 über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, 117 über eine Duldung/Gestattung und 401 über eine Fiktions- oder andere Aufenthaltsbescheinigung. Somalia – ein failed state als neues Hauptherkunftsland von Geflüchteten Seit dem Sturz des Diktators Siad Barre 1991 kämpfen in Somalia die 13 größten Stämme um die Macht. Es gibt im gesamten Land keine von allen Somalier*innen anerkannte nationale Regierung. Somalia wird daher als „failed state“ bezeichnet. Im Norden streben Teile des Landes offen in Anlehnung an Äthiopien nach Unabhängigkeit (Somaliland) oder haben sich zu autonomen Teilstaaten Somalias erklärt (Puntland und Galmudug). Im Süden und Zentrum von Somalia herrschen lokale Clans, Warlords mit ihren Milizen und islamistische Gruppen. Knapp die Hälfte der rund 19 Millionen Einwohner*innen Somalias leidet unter dem Wechselspiel von ausgedehnten Dürreperioden ohne Regenfälle und anschließenden Starkregen und Überflutungen, die zu einer andauernden Hungerskrise führen. Die weltweiten Kürzungen von Geldern für Entwicklungszusammenarbeit drohen, die Situation weiter zu verschärfen. Im Juni 2025 befanden sich rund 4,4 Millionen Menschen in einer kritischen Ernährungssituation – etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Der Anteil der 17 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Kinder, die innerhalb der ersten fünf Jahre ihres Lebens sterben, lag im Bericht von 2024 bei 10,6 Prozent und ist einer der höchsten der Welt. Das Land steht 2025 an fünfter Stelle der Asyl-Herkunftsländer in Deutschland mit 3.063 Asylanträgen von Januar bis August 2025. Es ist damit auch das afrikanische Land mit den meisten Asylanträgen. Die Anerkennungsquote bei den Asylanträgen lag im ersten Halbjahr 2025 bei 60,2 Prozent (Bundestags-Drucksache 21/1710, Seite 4). Auch die meisten neuen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Köln stammen aus Somalia. Insgesamt sind 453 Staatsangehörige aus Somalia in Köln registriert (271 männliche und 182 weibliche Personen), wobei 299 eine Aufenthaltserlaubnis haben, 38 eine Gestattung/Duldung und 115 eine Fiktionsbescheinigung. Eritrea – ein kleines Land am Horn von Afrika An achter Stelle der Asyl-Herkunftsländer steht Eritrea, ein kleineres ostafrikanisches Land mit 1.790 Asylanträgen. Die Anerkennungsquote liegt bei 70,6 Prozent. Das repressive politische System ist gekennzeichnet durch systematische schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter und Tötungen in Internierungslagern und Militärgefängnissen sowie Einberufungen zu zeitlich nicht begrenzter Zwangsarbeit (Bezeichnung als „Polizeistaat“ und „Nordkorea Afrikas“). Der Mangel an Religionsfreiheit betrifft insbesondere verfolgte Christ*innen. Hinzu kommt die schwierige Wirtschaftslage. Etwa ein Fünftel der Bevölkerung Eritreas lebt deshalb im Ausland. Insgesamt sind 1.302 eriträische Staatsbürger*innen in Köln registriert, von denen 766 männliche und 534 weibliche Personen sind. 1.039 haben eine Aufenthaltserlaubnis, 20 eine Gestattung/Duldung und 253 eine Fiktions- oder andere Aufenthaltsbescheinigung. Angola Die ehemalige portugiesische Kolonie leidet immer noch unter den Langzeitfolgen eines bis 2002 andauernden 27 jährigen Bürgerkrieges, der die staatliche Infrastruktur in allen Bereichen – Bildung, Krankenversorgung, Verwaltung – nachhaltig zerstört oder zumindest stark beeinträchtigt hat. Die politische Lage ist durch Gewalt und Korruption im Alltag, einen autoritären Präsidenten und politischer Unterdrückung der Opposition gekennzeichnet. Angola gehört zudem zu den ärmsten Ländern der Welt. Die Asyl-Schutzquote / Anerkennungsquote liegt bei nur circa 3,7 Prozent. Sichere afrikanische Herkunftsländer im Sinne § 29 a AsylG sind Ghana und Senegal. Verteilung der Geschlechter und Alterstufen Von den 870 städtisch untergebrachten Geflüchteten aus Afrika in Köln zum Stichtag 30. Juni 2025 waren 470 männliche und 400 weibliche Personen, also ein relativ ausgewogenes Verhältnis. Es sind nicht überwiegend alleinreisende Männer gekommen, sondern insbesondere viele Familien. Von den untergebrachten Menschen aus Afrika sind 563 erwachsene Personen zwischen 18 und 64 Jahren alt. Hinzu kommen 294 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies ist ein relativ hoher Anteil. Auch dies weist darauf hin, dass der Anteil der Familien bei den afrikanischen Geflüchteten hoch ist. Im Alter über 65 Jahren sind nur vier Personen. Geflüchtete aus Somalia stellen Grenzrückweisung in Frage Am 9. Mai 2025 reisten drei Somalier nach mehreren erfolglosen Versuchen, bei denen sie jeweils von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden, über die polnische Grenze nach Deutschland ein und beantragten hier Asyl. Mit Unterstützung von PRO ASYL haben diese vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt. Das Gericht hielt in seinen Urteilen vom 2. Juni 2025 die Zurückweisung von Asylsuchenden an einer EU-Binnengrenze für europarechtswidrig, eine Notlage bestehe nicht. Afrika in Köln – eine Anregung 18 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 • MitAfrika-Festival am Rheinauhafen im August – dreitägiges Festival - Musik, handgemachte Kunstwerke, Kleidung, Kosmetik und Kulinarisches – Workshops – 19. Ausgabe 2025 • 23. Afrika Film Festival Köln, 17. bis 27. September 2026, FilmInitiativ Köln e.V., Heidemannstraße 76a, 50825 Köln, http://www.filme-aus-afrika.de/ Restaurants (Auswahl) • Selam Restaurant - Das älteste äthiopische Restaurant in Köln seit 1999 • Shaka Zulu, südafrikanische Gerichte, Limburger Str. 29, 50672 Köln • Injera, eritreische und äthiopische Gerichte, Lindenstraße 86, 50674 Köln • Just Try West Afro Soulfood, nigerianische Gerichte/Streetfood, Venloer Str. 567, 50825 Köln Interkulturelle Zentren, Vereine, Treffpunkte • Mama Afrika – westafrikanische Band, Kurt-Weill-Str. 9, 51503 Rösrath (info@mama- afrika.de) • DAKO e.V. - Deutsch-Afrikanische Kooperation - Melchiorstr. 3, 50670 Köln www.dako-ev.de / info@dako-ev.de – Interkulturelles Zentrum Köln • Migrafrica gGmbH, Abraham Nida und Amanuel Amare (Geschäftsführer) Goebenstr. 10-12, 50672 Köln, Interkulturelles Zentrum Köln • Allerweltshaus Köln e.V., Geisselstraße 3-5, 50823 Köln stimmenafrikas@allerweltshaus.de; https://www.stimmenafrikas.de/ • BaoBab afrikanisch deutscher Kulturverein, Taunustraße 12a, 51105 Köln Afrika an der Kölner Universität • Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität zu Köln - Forschungsstelle Afrika - Jennerstraße 8, 50823 Köln (beschäftigt sich mit Afrika als Wiege der Menschheit), ufg.phil-fak.uni-koeln.de • Sprachen und Kulturen Afrikas, Bachelor of Arts an der Uni Köln • Abteilung Afrikanistik der Philosophischen Fakultät an der Universität Köln • Institut für Afrikanistik und Ägyptologie, Meister-Ekkehart-Straße 7, 50937 Köln Literatur über Afrika und afrikanische Geschichte Beitrag zum Black History Month Köln Programm • Bartholomeo Grill: Ach Afrika, Berichte aus dem Inneren eines Kontinents, Pantheon 2012 • Stève Hiobi: All about Africa. Was Du über den Kontinent wissen solltest, Droemer 2024 • Dipo Faloyin / Jessica Agoku: Afrika ist kein Land, Suhrkamp Nova • Mia Mirillia: Unnützes Wissen über Afrika: Erstaunliche Fakten über Kultur, Tierwelt, Politik und Wirtschaft Afrikas • Howard W. French: Afrika und die Entstehung der modernen Welt: Eine Globalgeschichte, Klett Cotta 2023 • Zeinab Badawi: Eine afrikanische Geschichte Afrikas: Vom Ursprung der Menschheit bis zur Unabhängigkeit, Piper 2025 (auch bei bpb erhältlich) • Amat Levin: Black History: Die vergessene Geschichte Afrikas. Von den Schwarzen Pharaonen bis heute, C.H.Beck, 2026 • Abidemi Babalola: Afrika: Die visuelle Geschichte eines Kontinents.DK Kulturgeschichte, 2025 19 47. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30. September 2025 Der IV. Quartalsbericht 2025 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31. Dezember 2025 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des I. Quartals 2026 erstellt.
Mitteilung Ausschuss
1893 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 23.02.2026 0396/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 Finanzausschuss 16.03.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 46. und 47. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den 46. Bericht (I. Quartal 2025, Stand 31.03.2025) sowie den 47. Bericht (II. und III. Quartal 2025, Stand 30. September 2025) zur Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. Aufgrund der im Zuge der Kommunalwahl reduzierten Anzahl regulärer Ausschusssitzungen konnten die Mitteilungen nicht wie üblich zeitnah vorgelegt werden. Beide Berichte werden da- her gemeinsam eingebracht. Die vorliegenden Berichte umfassen den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Septem- ber 2025. Der Jahresbericht 2025 zur Situation Geflüchteter in Köln befindet sich derzeit in 2 Vorbereitung und wird den Gremien voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2026 vorgelegt. Künftig wird der Bericht zur Situation Geflüchteter halbjährlich jeweils mit Stand vom 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres veröffentlicht. Gez. Dr. Rau Anlage 46. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 47. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
46. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
27452 Zeichen
Situation Geflüchteter in Köln
46. Bericht
(I. Quartal 2025)
Der Oberbürgermeister
Dezernat für Soziales, Gesundheit und
Wohnen
Amt für Wohnungswesen
Stand 31.03.2025
1
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Inhalt
Einleitung ............................................................................................................................................... 2
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 3
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 4
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 5
2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 7
2.1. Entwicklungen I. Quartal 2025 ......................................................................................... 7
2.2. Sachstand ............................................................................................................................ 7
3. Syrien und syrische Geflüchtete in Deutschland und Köln ........................................................ 8
2
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Einleitung
Die Stadt Köln erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
(FlüAG NRW) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) durch die
Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten. Sie gewährleistet die Unterbringung
aller Personen, die ihr von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden sowie
unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern.
Hierfür verfügt die Stadt Köln über eine Vielzahl eigener Unterkünfte im gesamten
Stadtgebiet und hat darüber hinaus Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet.
Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben über die Unterbringung von
Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften
der sozialen Arbeit sowohl vom Amt für Wohnungswesen als auch von beauftragten sozialen
Trägern gewährleistet, wobei eine bedeutende Anzahl von ehrenamtlichen Helfer*innen
unterstützend tätig ist.
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht. Der aktuelle Bericht
bezieht sich auf den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. März 2025. Es besteht daher die
Möglichkeit, dass zu bestimmten Punkten bereits aktualisierte Informationen vorliegen.
1. Zahlen und Daten
1.1. Gesamtzahlen
Seit Anfang 2019 entwickelte sich die Anzahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten
nach der Hochphase der Jahre 2015 bis 2018 rückläufig. Dieser Trend änderte sich jedoch
mit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine. Besonders ab Mitte März 2022
stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten innerhalb eines Monats von 5.759 auf
9.184 Personen sprunghaft an. Danach kam es bis März 2023 zu einem weiteren
kontinuierlichen Anstieg bis zu einem Höchststand von 11.388. In 2023 stabilisierte sich die
Zahl der untergebrachten Geflüchteten auf einem hohen Niveau, schwankend zwischen
11.350 und 10.450 Menschen und verbunden mit einer hohen Fluktuation. Die Höchststände
des Jahres 2023 waren jedoch nicht mehr auf Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, sondern
auf eine hohe Zahl an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten zurückzuführen.
In der ersten Jahreshälfte 2024 waren leicht sinkende Unterbringungszahlen zu beobachten,
und zwar von 10.427 am 1. Januar 2024 bis zu einem Tiefststand zum Stichtag
15. Juni 2024 von 8.624 Personen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zeigte sich ein
erneuter leichter, aber kontinuierlicher monatlicher Anstieg bis zum 31. Dezember 2024 auf
9.327 Personen. Zu Beginn des Jahres 2025 sanken die Zahlen erneut leicht. Zum Stichtag
31. März 2025 waren 9.199 geflüchtete Menschen untergebracht.
Die Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen nach Köln durch die Bezirksregierung
Arnsberg erfolgten seit Anfang des Jahres 2025 vorwiegend im Rahmen von
Familienzusammenführungen und beliefen sich durchschnittlich auf 59 bis 69 Personen pro
Woche.
Die Erfüllung der vom Land NRW wöchentlich neu festgelegten Aufnahmequote für
Geflüchtete lag am 28. März 2025 bei 97,33 Prozent und damit weiterhin unter 100 Prozent.
Dadurch musste sich Köln auf größere Landeszuweisungen von bis zu 470 Personen
einrichten. Im März 2025 wurden 178 Personen zugewiesen.
3
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Jahreswerte 2010 – 2025*:
*Stand 31.03.2025
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit März 2024 in Kombination mit der monatlichen
Veränderung:
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, welcher die städtisch untergebrachten
Geflüchteten betreut, analysiert zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres die Aspekte
Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen. Im 45. Bericht zur
Situation Geflüchteter sind die statistischen Merkmale zum Stichtag 31. Dezember 2024
1.638 1.949 2.196
3.072
5.141
10.153
13.258
10.18910.216
7.460
6.176 5.764
10.83910.427
9.327 9.199
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025*
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.03.)*
-441 -126 -112
56 105 141 173 156 21 31
-85 -88
45
8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 9.275 9.296 9.327 9.242 9.154 9.199
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24 Okt 24 Nov 24 Dez 24 Jan 25 Feb 25 Mrz 25
monatliche Entwicklung der Unterbringung
Veränderung zum Vormonat Bestand
4
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
ausführlich dargestellt. Die nächste Analyse wird im 47. Bericht mit dem Stichtag
30. Juni 2025 erfolgen.
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt,
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden
(Unterbringungsqualität).
Differenziert wird in:
• Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt)
• Notunterkunft
• Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen)
• Leichtbauhalle
• Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär)
• Mobile Wohneinheit (Wohncontainer)
• Systembau
• Systembau Holz
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen)
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2025:
Stichtag 31. Dezember 2024 31. Januar 2025 28. Februar 2025 31. März 2025
Notaufnahme 356 404 434 441
Notunterkünfte 1.048 969 931 930
Leichtbauhallen 77 81 92 98
Beherbergungsbetriebe 1.405 1.391 1.366 1.386
Mobile Wohneinheiten 916 885 866 861
Systembauten 1.729 1.733 1.745 1.753
Systembauten, Holz 120 116 110 111
Wohnungen 2.593 2.587 2.579 2.583
Wohnheime 1.083 1.076 1.031 1.036
Summe 9.327 9.242 9.154 9.199
5
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Grafische Darstellung der Verteilung der Unterbringungsarten zum 31. März 2025:
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk
Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen
zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung
zum Stichtag. Die Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus-
und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung
von Unterbringungsstandorten.
Die Darstellung umfasst die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil geflüchteter
Menschen im Stadtbezirk zum ersten Quartalsende 2025.
Die Veränderung der Verteildichte wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl
Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte.
Beherbergungsbetriebe;
1.386; 15%
Leichtbauhallen;
98; 1%
Mobile
Wohneinheiten;
861; 10%
Notaufnahme;
441; 5%
Notunterkünfte;
930; 10%
Systembauten;
1.753; 19%
Systembau Holz;
111; 1%
Wohnheime;
1.036; 11%
Wohnungen;
2.583; 28%
Verteilung der Unterbringungsarten 31.03.2025
6
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Insgesamt beträgt der Anteil der untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet im
I. Quartal etwa 0,84 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Der Stadtbezirk Rodenkirchen weist mit 1,13 Prozent den höchsten Anteil auf. Diese hohe
Quote erklärt sich durch größere Notunterkünfte in der Ringstraße (ehemalige Volvo-
Zentrale) und der Vorgebirgstraße neben dem Südstadion. Zum Stichtag 31. März 2025
wurden 1.274 geflüchtete Menschen untergebracht.
Der Stadtbezirk Chorweiler folgt mit einem Anteil von 1,07 Prozent. Maßgeblich hierfür sind
die Notunterkunft und mobilen Wohneinheiten in der Merianstraße sowie mehrere
Systembauten in den einzelnen Stadtteilen. Zum Stichtag 31. März 2025 wurden
900 geflüchtete Menschen untergebracht.
Im Stadtbezirk Porz liegt die Quote bei 0,97 Prozent. Wesentlich zur Unterbringung tragen
der Beherbergungsbetrieb in der Theodor-Heuss-Straße sowie Standorte mit mobilen
Wohneinheiten wie Aloys-Boecker-Straße und Josef-Broicher-Straße bei. Auch
Systembauten wie am Urbacher Weg spielen eine Rolle. Zum Stichtag 31. März 2025
wurden 1.127 geflüchtete Menschen untergebracht.
Der Stadtbezirk Mülheim verzeichnet einen Anteil von 0,95 Prozent. Die Unterbringung
erfolgt hier überwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren
Beherbergungsbetrieben. Zum Stichtag 31. März 2025 wurden 1.433 geflüchtete Menschen
untergebracht.
Im Stadtbezirk Ehrenfeld beträgt die Quote 0,91 Prozent. Insbesondere die kommunale
Einrichtung für Asylsuchende (KEA) in der Herkulesstraße, die Notunterkunft in der Mathias-
Brüggen-Straße sowie ein großer Beherbergungsbetrieb in der Vogelsanger Straße tragen
zur Gesamtzahl bei. Zum Stichtag 31. März 2025 wurden 1.013 geflüchtete Menschen
untergebracht.
Im Stadtbezirk Innenstadt liegt der Anteil bei 0,77 Prozent, der damit stark gesunken ist.
Die Geflüchteten in der Innenstadt sind vorwiegend in dreizehn über das gesamte
0,95%
0,65%
0,97%
1,07%
0,76%
0,91%
0,51%
1,13%
0,77%
0,84%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20%
Mülheim
Kalk
Porz
Chorweiler
Nippes
Ehrenfeld
Lindenthal
Rodenkirchen
Innenstadt
Gesamt
Verteildichte in den Stadtbezirken
Anteil 1. Quartal 2025
7
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Stadtbezirksgebiet verteilte, angemietete Beherbergungsbetriebe untergebracht. Zum
Stichtag 31. März 2025 wurden 981 geflüchtete Menschen untergebracht.
Im Stadtbezirk Kalk beträgt die Quote 0,65 Prozent. Der Großteil der Unterbringung erfolgt
hier in einem größeren Beherbergungsbetrieb in der Solinger Straße, dem Wohnheim in der
Broichstraße sowie dem Systembau am Rather Kirchweg. Zum Stichtag 31. März 2025
wurden 796 geflüchtete Menschen untergebracht.
Mit einem Anteil von 0,51 Prozent weist der Stadtbezirk Lindenthal den niedrigsten Wert
auf. Grund hierfür ist die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Flächen für Wohncontainer
oder Systembauten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu
schaffen, wurden jedoch in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte
(Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal
reaktiviert und erneut belegt. Zum Stichtag 31. März 2025 wurden 782 geflüchtete Menschen
untergebracht.
2. Ressourcenmanagement
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch
die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender
geflüchteter Menschen gerecht zu werden als auch um die Qualität der Unterkünfte
kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten
Menschen. Ressourcenmanagement bedeutet auch, die Zahl der Unterbringungsplätze im
Interesse des städtischen Haushalts regelmäßig entsprechend dem Prinzip des atmenden
Systems dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der aktuellen und prognostizierten Zahl
unterzubringender Geflüchteter anzupassen.
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus auf den Zielen der Kölner Leitlinien zur
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten. Diese Ziele sollen mittelfristig, sobald sich
die Situation entspannt, wieder konsequenter umgesetzt werden.
2.1. Entwicklungen I. Quartal 2025
Zum Stichtag 31. März 2025 lebten 69,56 Prozent der durch städtische Ressourcen
versorgten Geflüchteten – das entspricht 5.060 von insgesamt 7.274 Personen (ohne
Berücksichtigung der Notaufnahme Herkulesstraße und der Beherbergungsbetriebe) – in
Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten, eigenen Sanitäranlagen und Küchen.
Im Vergleich zum letzten Quartal 2024 bedeutet dies einen Anstieg um 1,09 Prozent. Die
Verwaltung verfolgt damit nach wie vor den Ratsauftrag vom 4. Februar 2021, den Anteil an
Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten jährlich zu steigern. Der Stand zum
31. März 2025 zeigt, dass die Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in qualitativ
angemessenen Wohnverhältnissen versorgt werden kann.
2.2. Sachstand
Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen
Einflussfaktoren ab.
Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem
Neubau sowie Neuanmietung von Unterkünften und der Sanierung bestehender
Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten
Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es
notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt
renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet.
8
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden im
1. Quartal 2025 verlängert:
Projekt belegbare
Wohneinheiten
Unterkunfts-
art Bezirk Stadtteil max.
Belegung
Plan-
belegung Belegart
Bergerstraße 4 Wohnungen Porz Eil 9 9 Familien
Bonner Straße. 2 Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 11 10 Familien
Jesuitengasse 4 Wohnungen Nippes Weidenpesch 15 15 Familien
Mertener Straße 1 Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 6 6 Familien
Pallenbergstraße 2 Wohnungen Nippes Weidenpesch 8 8 Familien
Beherbergungsbetriebe sind das flexibelste Element und damit nach wie vor ein wichtiger
Baustein des Unterbringungssystems. Insbesondere zur schnellen Unterbringung von
besonders vulnerablen Personen, die eine Einzelunterbringung und Ruhe benötigen, sind
Beherbergungsbetriebe noch unverzichtbar. Es konnten mit den Betreibern von
Beherbergungsbetrieben an folgenden Standorten Vertragsverlängerungen abgeschlossen
werden:
Projekt Unterbringungs-
art Bezirk Stadtteil max.
Belegung
Plan-
belegung Belegart
Appellhofplatz Beherbergungsbetrieb Innenstadt Altstadt-Nord 55 55 Familien
Christophstraße Beherbergungsbetrieb Innenstadt Altstadt-Nord 47 47 überwieg. Familien
Deutz-Mülheimer Straße Beherbergungsbetrieb Mülheim Mülheim 400 350 Familien
Engelbertstraße Beherbergungsbetrieb Innenstadt Neustadt-Süd 93 93 Familien
Im Stavenhof Beherbergungsbetrieb Innenstadt Altstadt-Nord 32 32 Familien
Kalker Hauptstraße Beherbergungsbetrieb Kalk Kalk 27 27 überwieg. Familien
Solinger Straße Beherbergungsbetrieb Kalk Kalk 162 154 überwieg. Familien
Theodor-Heuss-Straße Beherbergungsbetrieb Porz Eil 137 137 Familien
3. Syrien und syrische Geflüchtete in Deutschland und Köln
Kleine Geschichte Syriens
Mit der muslimischen Eroberung der byzantinischen Provinz Syria 634/635 nach Christus
begann die schrittweise Islamisierung und Arabisierung des Landes. Das arabische al-
Scham stand nun für "das Gebiet im Norden" (von der arabischen Halbinsel, der Heimat der
Eroberer, gesehen), das im alltäglichen Sprachgebrauch bis heute auch für die Stadt
Damaskus verwendet wird. Bilad al-Scham ("das syrische Land") bezeichnete die
besiedelten Gebiete zwischen Taurus und Sinai. Während der Herrschaft der Omayyaden
(661 bis 750) stieg Damaskus zur Hauptstadt des islamischen Reiches auf, verlor diesen
Rang aber mit dem Machtwechsel zu den Abbasiden an Bagdad.
1516 wurde Syrien Teil des Osmanischen Reiches. Dieses verbündete sich während des
Ersten Weltkrieges mit dem Deutschen Reich. Das osmanische Syrien wurde nach
Kriegsende im geheimen Sykes-Picot-Abkommen vom 16. Mai 1916 unter den
Siegermächten Großbritannien und Frankreich aufgeteilt. Im April 1920 einigten sie sich auf
der Konferenz von San Remo auf Interessengebiete in Form von Völkerbundmandaten
(Libanon und Syrien fielen an Frankreich; Irak, Palästina und Transjordanien an
Großbritannien). Frankreich vertrieb den von der arabischen Halbinsel stammenden König
Faisal, der mit seinen Truppen Syrien von den Osmanen befreit hatte, in einer Schlacht am
24. Juni 1920. Faisal floh zunächst nach Palästina und wurde 1921 mit britischer
Unterstützung zum König des Irak gekrönt.
Am 17. April 1946 erlangte der syrische Staat seine vollständige Unabhängigkeit von der
Kolonialmacht Frankreich.
Obwohl die Alawiten mit 13 Prozent der Bevölkerung eine Minderheit darstellen, wird das
Land seit 1971 von der alawitischen Familie Assad beherrscht. Der relative wirtschaftliche
Wohlstand der 1970er Jahre, die Verwirklichung symbolischer Projekte wie der Bau des
Euphrat-Staudamms und die syrische Haltung im arabisch-israelischen Konflikt und das als
9
46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Sieg gefeierte Ergebnis des Oktoberkrieges 1973 machten Hafiz al-Assad zunächst populär.
Die ersten Jahre nutzte er zur systematischen Konsolidierung seiner Macht.
Nach dem Tod von Hafiz al-Assads am 10. Juni 2000 wurde das Präsidentenamt ohne
erkennbaren Widerstand auf seinen Sohn Baschar al-Assad übertragen, der am
17. Juli 2000 in sein Amt eingeführt wurde.
Ab März 2011 kam es im Rahmen des Arabischen Frühlings zu Straßenprotesten gegen die
Regierung Assads, die sich im Laufe weniger Monate zu einem Bürgerkrieg entwickelten.
Seit Beginn des Krieges wurden 400.000 Menschen getötet, schätzte im April 2016 der
Sondergesandte der Vereinten Nationen (UN) für Syrien, Staffan de Mistura. Rund
12,9 Millionen Syrer*innen waren innerhalb oder außerhalb Syriens auf der Flucht. Dabei
wurden mehrere Massaker, gleichermaßen an der oppositionellen wie auch der
regierungstreuen Zivilbevölkerung und an Bediensteten öffentlicher Einrichtungen verübt. Die
verschiedenen Oppositionsgruppen bekämpfen sich auch gegenseitig. Großes Aufsehen
erregte Ende Mai 2012 das Massaker in der Region Hula.
2015 forderte der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 2254 zu einem Waffenstillstand im
Bürgerkrieg und zu einer politischen Lösung auf. In dem Bürgerkrieg konnten sich neben der
offiziellen syrischen Regierung von Assads Gnaden drei Parteien etablieren:
• die kurdische Selbstverwaltung im Nordosten des Landes
• die islamistischen Milizen im nordwestlichen Idlib
• die von der Türkei unterstützte "Syrische Nationale Armee" (SNA) in den von der
Türkei besetzten Gebieten nahe der türkischen Grenze.
Am 27. November 2024 gab die islamistischen Miliz Hajat Tahrir al-Scham (HTS) bekannt,
dass sie eine Offensive gegen die Regierungskräfte der Syrischen Arabische Armee im
westlichen Gouvernement Aleppo gestartet habe. An ihr beteiligten sich neben der HTS auch
die von der Türkei geförderte Syrischen Nationalen Armee (SNA); auch zahlreiche weitere
Gruppen, darunter die Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) der Kurden.
Am 8. Dezember 2024 teilte die Führung der syrischen Armee mit, dass die Regierung von
Baschar al-Assad beendet sei. Dieser hatte sich bereits mit seiner Familie nach Moskau
abgesetzt. Die letzten beiden regionalen Hauptstädte unter Regierungskontrolle, Tartus und
Latakia, wurden noch am selben Tag kampflos von den Rebellen eingenommen.
Der Anführer der Rebellen Ahmed al-Scharaa ist seit Ende Januar 2025 Interimspräsident
der Arabischen Republik Syrien und versucht seitdem, das Land trotz der verfeindeten
Volksgruppen und Religionen unter seine Kontrolle zu bringen.
Syrische Geflüchtete weltweit
Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR lebten Ende 2024 rund fünf Millionen
Syrer*innen außerhalb ihres Landes, wobei sich die Zahl bis Juni 2025 auf 4,4 Millionen
verringerte. Die meisten von ihnen befinden sich in den angrenzenden Nachbarstaaten:
• Türkei (2,7 Millionen, Ende 2024 noch 3,1 Millionen),
• Libanon (722.200, Ende 2024 noch 783.000),
• Jordanien (534.700, Ende 2024 noch 631.600),
• Irak (287.400 Ende 2024 noch 301.400)
• Ägypten (157.700, Ende 2024 noch 134.100)
Mehr als 1,6 Millionen syrische Kriegsflüchtlinge haben zwischen 2011 und Ende 2024 einen
Asylantrag in der Europäischen Union gestellt.
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46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Syrische Geflüchtete und ihre Asylanträge in Deutschland
Seit 2014 stellen Syrer*innen die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden in der
Bundesrepublik Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt lebten in Deutschland zum
31. Dezember 2023 rund 972.000 Syrer*innen in Deutschland, davon rund
712.000 "Schutzsuchende". Sie machen damit 22 Prozent der insgesamt 3,17 Millionen
Schutzsuchenden aus und waren nach ukrainischen Staatsangehörigen die zweitgrößte
Gruppe. Etwa zwei Prozent der syrischen Schutzsuchenden sind in Deutschland geboren.
Ende Dezember 2024 lebten dann rund 975.100 syrische Staatsbürger*innen in
Deutschland.
2024 haben laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 76.800 Syrer*innen
einen Asyl-Erstantrag in Deutschland gestellt. Im ersten Quartal 2025 waren es weitere
9.861 Personen.
Die Gesamtzahl der syrischen Staatsangehörigen hat sich von 2023 auf 2024 trotz der vielen
neuen Asylbewerber*innen aus diesem Land kaum gesteigert, weil viele eingebürgert
wurden (siehe weiter unten).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat das BAMF die Bearbeitung der
Asylanträge von Syrer*innen vorübergehend eingestellt. Seit Mai 2025 werden wieder
vereinzelt Anhörungen von syrischen Asylbewerber*innen durchgeführt. Entscheidungen
sind allerdings noch ausgesetzt. Betroffen sind nach BAMF-Angaben rund 52.300 Anträge.
Deutsche Einbürgerungen von syrischen Geflüchteten
Seit 2021 hatten viele syrische Geflüchtete, die zwischen 2015 und 2016 nach Deutschland
gekommen sind, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Die Syrer*innen sind die größte
Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten. Insgesamt haben zwischen 2016 und 2023 rund
161.000 syrische Staatsangehörige den deutschen Pass erhalten – knapp 90 Prozent von
ihnen in den letzten zwei Jahren. Auch unter den Personen, die eine Einbürgerung beantragt
haben, sind Syrer*innen am ersten Platz.
Syrische Staatsangehörige in der Stadt Köln (Stand 31. Dezember 2024)
Anfang Dezember 2024 hielten sich 7.813 syrische Staatsangehörige im Stadtgebiet Köln
auf, davon 4.476 männlich und 332 weiblich.
Davon verfügten
• 5.234 über eine gültige befristete Aufenthaltserlaubnis (davon
4.489 Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen, davon die meisten wegen
der Anerkennung als Flüchtling oder aufgrund von subsidiärem Schutz),
• 686 über eine Niederlassungserlaubnis,
• 141 über eine Aufenthaltsgestattung wegen eines laufenden Asylverfahrens,
• 1.533 über eine Fiktionsbescheinigung wegen eines laufenden anderen
aufenthaltsrechtlichen Verfahrens,
• 49 über eine Duldung und acht über ein EU-Aufenthaltsrecht.
Ohne gültigen Aufenthaltstitel waren 152 registriert.
Diese syrischen Staatsangehörigen sind nicht alle 2015 bis 2017 nach Köln gekommen,
sondern teilweise auch schon früher, insbesondere nach dem Ausbruch des
Bürgerkriegs 2011.
An den grundsätzlichen Zahlen dürften sich im ersten Quartal 2025 keine wesentlichen
Veränderungen ergeben haben.
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46. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31. März 2025
Städtisch untergebrachte syrische Geflüchtete in Köln (Stand 31. Dezember 2024)
Zum Ende des Jahres 2024 wurden 1.125 syrische Geflüchtete von der Stadt Köln gemäß
§§ 1 und 2 FlüAG NRW untergebracht. Diese sind in der Gesamtzahl der oben aufgeführten
Gesamtzahl der syrischen Staatsangehörigen in Köln enthalten.
Davon waren 687 männlich und 438 weiblich. Im Kindesalter von null bis zwölf Jahren waren
288, im Jugendlichen- und Heranwachsenden-Alter (13 bis 21) waren 233, der Rest
Erwachsene (604)
Erwerbstätigkeit von syrischen Geflüchteten in Deutschland
a) Syrische Ärzt*innen im deutschen Gesundheitssystem
Rund 6.120 syrische Ärzt*innen arbeiten in Deutschland (Statistik Deutsche Ärztekammer
31. Dezember 2023) - die meisten von ihnen in Kliniken - bei 430.000 Ärzt*innen in
Deutschland insgesamt.
Nach Ansicht der syrischen Gesellschaft für Ärzt*innen und Apotheker*innen in Deutschland
haben viele Fachkräfte aus Syrien grundsätzlich den Wunsch, in ihre Heimat
zurückzukehren. In einer Facebook-Gruppe syrischer Ärzt*innen habe man eine Umfrage
gemacht, bei der 900 von 1.200 teilnehmenden Medizinern gesagt hätten, es sei der Wunsch
nach Syrien zurückzukehren da.
Ein schlagartiger Weggang aller syrischen Ärzt*innen ist angesichts einer vielfach
gesicherten wirtschaftlichen Existenz in Deutschland wenig wahrscheinlich und würde auch
nicht zu einem Zusammenbruch des deutschen Gesundheitssystems führen.
b) Erwerbstätige und arbeitssuchende syrische Staatsangehörige
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind von den 972.000 syrischen
Staatsangehörigen etwa 226.600 Syrer*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt
(Stand: Mai 2024). Dies sind 23 Prozent. Bezogen auf die 712.000 schutzsuchenden Syrer
wären dies 31,8 Prozent.
Rund 279.600 Syrer*innen waren bei der Arbeitsagentur zu Ende November 2024 als
"arbeitssuchend" gemeldet. Von ihnen gelten 155.100 als "arbeitslos" – das heißt sie stehen
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Arbeitslosenquote von syrischen Staatsangehörigen
liegt bei 37 Prozent (Durchschnitt bei Personen aus Asylherkunftsländern: 29,9 Prozent). Ein
Grund für die relativ hohe Arbeitslosenquote ist, dass syrische Frauen oftmals nicht
berufstätig sind, sondern sich traditionell dem Haushalt und der Kinderbetreuung widmen:
Ihre Beschäftigungsquote liegt unter 19 Prozent. Bei Männern liegt sie hingegen bei rund 52
Prozent.
Literatur zum Thema „Syrien“
• Kapitel „Syrien“, Seite 404-408 in: Kosmos Weltalmanach und Atlas 2025,
• Michael Lüders: Die den Sturm ernten: Wie der Westen Syrien ins Chaos stürzte.
C.H.Beck, München 2019
• Michael Sommer: Syria. Geschichte einer zerstörten Welt. Klett-Cotta-Verlag,
Stuttgart 2016
• Gerhard Schweizer: Syrien verstehen, Klett-Cotta-Verlag, 12. Auflage 2024
• Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Ausgabe Nr. 24-26/2025 „Syrien“ (Zeitschrift
der Bundeszentrale für Politische Bildung)
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0396/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.02.2026
- Erstellt
- 09.02.2026 09:25