V/0357/2015
64. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 572 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0357-2015-Anlage-Plangebiet
539 Zeichen
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Anlage
zur Vorlage Nr. V/0357/2015
Stadtplanung
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64. Änderung des Flächennutzungsplans / Bebauungsplan Nr. 572
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Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist
- Maßstab1:5000
Plangebiet
Beschlussvorlage
3718 Zeichen
V/0357/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. 64. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk West im Stadtteil Albachten im Bereich südlich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 572: Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich süd- lich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist zu ändern. 2. Für den Bereich südlich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist ist gemäß § 2 (1) Baugesetz- buch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 17; Flurstücke 3, 4, 6, 7, 8, 78, 79, 86, 88, 90. Teile der Flurstücke 10, 71, 91. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns- ter keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0357/2015 Auskunft erteilt: Herr Waldmüller / Herr Geitel Ruf: 492 61 41 / 492 61 93 E-Mail: geitel@stadt-muenster.de Datum: 11.05.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0357/2015 Begründung: Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster über das Baulandprogramm 2014-2020 (Vor- lagen-Nr.: V/0115/2014/1. Erg.) wurde die Verwaltung damit beauftragt, bis zum Jahr 2018 die liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Leistungen zur Baulandak- tivierung am östlichen Ortsrand von Albachten vorzunehmen. Geplant ist eine Wohngebietserweiterung südlich der vorhandenen Sportanlagen, die an die vor- handenen Wohngebiete im Westen (Straße Hohe Geist) und Süden (Straße Sendener Stiege) anknüpft. Im Regionalplan Münsterland ist die für eine künftige Wohnnutzung vorgesehene Fläche bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Münster umfassen in dem Bereich des geplanten Wohngebietes Flächen für die Land- wirtschaft und Grünflächen. Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäu- sern sind die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Städtebauliche Ziele der Bauleitplanung sind neben der Entwicklung eines neuen Baugebietes die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Sportnutzungen sowie eines Festplatzes, die Schaffung einer Dauerkleingartenanlage und die Standortsicherung der landwirtschaftlichen Hof- stelle im Osten des Plangebietes. Zur Vermeidung und Bewältigung möglicher planerischer Kon- flikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der landwirtschaftlichen Hofstelle und der daran heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der Bereich des landwirtschaftlichen Be- triebs in den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Be- bauungsplans miteinbezogen. Der Bebauungsplan Nr. 572 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 466 „Albachten - Sportzentrum / Hohe Geist“. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans tritt die- ser Plan, soweit er vom neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße
- Sendener Stiege
- Steinkuhle
- Hohe Geist
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Details
- Aktenzeichen
- V/0357/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37