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V/0357/2015

64. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 572 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 04.05.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 46.2.1

V-0357-2015-Anlage-Plangebiet

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0357-2015-Anlage-Plangebiet

539 Zeichen

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Anlage

zur Vorlage Nr. V/0357/2015

Stadtplanung
Verkehrsplanung

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64. Änderung des Flächennutzungsplans / Bebauungsplan Nr. 572

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Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist

- Maßstab1:5000

Plangebiet

Beschlussvorlage

3718 Zeichen

V/0357/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 64. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk West im Stadtteil Albachten im Bereich 
südlich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 572: Albachten - Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist  
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich süd-
lich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist zu ändern. 
 
2. Für den Bereich südlich der Weseler Straße / östlich Hohe Geist ist gemäß § 2 (1) Baugesetz-
buch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Albachten, Flur 17; 
 
Flurstücke 3, 4, 6, 7, 8, 78, 79, 86, 88, 90. 
Teile der Flurstücke 10, 71, 91. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0357/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Waldmüller / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 41 / 492 61 93 
E-Mail: 
geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0357/2015 
 
Begründung: 
 
Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster über das Baulandprogramm 2014-2020 (Vor-
lagen-Nr.: V/0115/2014/1. Erg.) wurde die Verwaltung damit beauftragt, bis zum Jahr 2018 die 
liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Leistungen zur Baulandak-
tivierung am östlichen Ortsrand von Albachten vorzunehmen.  
 
Geplant ist eine Wohngebietserweiterung  südlich der vorhandenen Sportanlagen, die an die vor-
handenen Wohngebiete im Westen (Straße Hohe Geist) und Süden (Straße Sendener Stiege) 
anknüpft. Im Regionalplan Münsterland ist die für eine künftige Wohnnutzung vorgesehene Fläche 
bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan 
der Stadt Münster umfassen in dem Bereich des geplanten Wohngebietes Flächen für die Land-
wirtschaft und Grünflächen. Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäu-
sern sind die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. 
 
Städtebauliche Ziele der Bauleitplanung sind neben der Entwicklung eines neuen Baugebietes die 
planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Sportnutzungen sowie eines Festplatzes, die 
Schaffung einer Dauerkleingartenanlage und die Standortsicherung der landwirtschaftlichen Hof-
stelle im Osten des Plangebietes. Zur Vermeidung und Bewältigung möglicher planerischer Kon-
flikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der landwirtschaftlichen Hofstelle und der daran 
heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten, wird der Bereich des landwirtschaftlichen Be-
triebs in den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans bzw. in den Geltungsbereich des Be-
bauungsplans miteinbezogen. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 572 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 466 
„Albachten - Sportzentrum / Hohe Geist“. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans tritt die-
ser Plan, soweit er vom neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 46.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Sendener Stiege
  • Steinkuhle
  • Hohe Geist

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Details

Aktenzeichen
V/0357/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37