V/0252/2008
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 01.06.2008 zu der Veranstaltung "6. Gremmendorfer Straßenfest"
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Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 01.06.2008 zu der Veranstaltung "6. Gremmendorfer Straßenfest" Beratungsfolge 15.04.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 29.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit Schreiben vom 18.03.2008, eingegangen am 25.03.2008, teilt der Gewerbeverein Gremmen- dorf - Angelmodde e. V. mit, dass die für den 31.05. und 01.06.2008 beantragte Veranstaltung „6. Gremmendorfer Straßenfest“ wegen der parallel stattfindenden Veranstaltung „Eurocityfest“ in diesem Jahr ausfällt. Der Grund für die Sonntagsöffnung am 01.06.2008, Beschluss vom 12.03.2008, V/0033/2008, ist somit weggefallen und die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster – Südost, Ortsteil Gremmendorf, ist aufzuheben. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage Vorlagen-Nr.: V/0252/2008 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 27.03.2008 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage
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Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0252/2008 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der or dnungsbehördlichen Verord- nung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 0 1.06.2008 zu der Veranstaltung „6. Gremmendorfer Straßenfest“ Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöff- nungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 200 6 S. 516) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungs- behörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.03.2008, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5 vom 20.3.2008, Seite 29, 30, wird aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0252/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37