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V/0894/2013

Hauptbahnhof Münster (West- und Ostseite), Städtebaulicher Vertrag und Baubeginn

Vorlagen 21.11.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 24.1

0894-2013 Anlage 4 - Rahmenterminplan neu_2_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

0894-2013 Anlage 3 - Entwurf 190913_1

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Ansehen

0894-2013 Anlage 2 - GAL-Antrag

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Ansehen

0894-2013 Anlage 1 - Niederschrift Rat 25-09-13

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Ansehen

0894-2013 Anlage 5 - Funktionskonzept_neu_1

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Ansehen

0894-2013 Anlage 4 - Rahmenterminplan neu_2_1

476 Zeichen

1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4
Planung Lph 3+4 
Plangenehmigung  
Finanzierung 
Planung Lph 5+6 
Ausschreibung Vergabe 
Provisorien / Rückbau 
Neubau 
Investorenverf. und Planung Ostseite 
Realisierung Ostseite 
2018 Planungsphase 2012 2013 2015 2016 2017 2014 
Anlage 4 zur Vorlage V/0894/2013 
Plangenehmigung muss bis spät. 03/2014 vorliegen 
ENTW
URF 
Berücksichtigung Weihnachtsverkehre 
Gemeinsames Investorenverfahren Stadt/DB 
Rahmenterminplan

Beschlussvorlage

24779 Zeichen

V/0894/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hauptbahnhof Münster (West- und Ostseite), Städtebaulicher Vertrag und Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Deutsche Bahn AG den Antrag auf Planfeststellung 
zum Neu- und Umbau des Empfangsgebäudes Westseite incl. der damit verbundenen Ma ß-
nahmen auf der Ostseite beim Eisenbahnbundesamt noch im Jahr 2013 stellen wird. 
 
2. Der Rat ermächtigt die Verwaltung  
 
2.1. zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrag es mit der Deutschen Bahn AG zum Haup t-
bahnhof Münster West - und Ostseite auf der Basis der in dieser Vorlage dargestellten 
Inhalte.  
 
2.2. zur Durchführung eines gemeinsamen Investorenverfahrens mit der Deutschen Bahn AG 
unter Moderation der Bahnflächenentwickl ungsgesellschaft (BEG) als Wettbewerbsve r-
fahren für den Bauteil Ostseite auf der Basis der in dieser Vorlage dargestellten Inhalte 
und Vorgaben. Die Ergebnisse werden anschließend den Gremien zur Kenntnisnahme 
und Entscheidung vorgelegt.  
 
2.3. gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Bauste l-
lenlogistik- und verkehrskonzept für die West - und die Ostseite zum Abschluss zu bri n-
gen, das allen Belangen des öffentlichen und individuellen Personenverkehrs unter 
gleichzeitiger Berücksi chtigung einer störungsfreien Baustellenabwicklung Rechnung 
trägt. Das abgestimmte Baustellenkonzept wird dem ASSVW in der Sitzung am 
06.02.2014 zur Kenntnis gegeben.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0894/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0894/2013 
3. Der Rat bestätigt seine Finanzierungszusage gegenüber der Deutschen Bahn AG in Höhe 
von maximal 5,0 Mio. Euro. Er ermöglicht bei Bedarf eine Zahlung der Finanzierungszusage 
in zwei Raten. Gegebenenfalls erfolgt die Zahlung der ersten Rate nach erfolgreichem A b-
schluss der Rückbauarbeiten, die zweite Rate nach Gesamtfertigstellung. 
 
4. Der Antrag A-R/0049/2013 (vgl. Anlage 2) vom 04.11.2013 „Der neue Hauptbahnhof: stad t-
strukturell verträglich und verkehrspolitisch sinnvoll – komfortabler, stressfreier für die Bah n-
nutzerInnen“ wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Münster am 13.11.2013 eingebrac ht. 
Die Inhalte dieses Antrages werden in das anstehende Planungsverfahren aufgenommen. 
Der Antrag ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Projektes „Umbau Empfangsgebäude Münster Hbf.“ stellt 
die Stadt Münster (wie bereits in den Vorlagen V/0159/2011/1 vom 06.04.2011 und V/0331/2008/1 
vom 07.05.2008 jeweils vom Rat einstimmig beschlossen) eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe 
von 5 Mio. € bereit. Folgekosten entstehen nicht. 
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
2015 
 
5.000.000  
Zeile 15 Transferaufwendungen  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der o.g. 
Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus sausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: 
Die Deutsche Bahn AG hat am 19.09.2013 in der gemeinsamen Sitzung des  Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und der Bezirksvertretung Münster -Mitte 
ihren Entwurf zum Empfangsgebäude Hauptbahnhof Münster -Westseite (incl. Ergänzungsbauten 
Ostseite) vorgestellt (vgl. Anlage 3 Entwurfsplanung, e ntsprechend der Vorstellung im ASSVW 
vom 19.09.2013). Die Stadt Münster hat ergänzend dazu ihre Überlegungen zur baulichen En t-
wicklung der Hauptbahnhof-Ostseite (Funktionskonzept) vorgestellt. 
 
Beide Entwürfe sind im Grundsatz akzeptiert und vom Rat der St adt Münster in seiner Sitzung am 
25.09.2013 (vgl. Anlage 1, Niederschrift Rat) zur Kenntnis genommen worden. Die Verwaltung 
wurde mit der Vorlage V/0543/2013 beauftragt, auf der Basis des vorgestellten Entwurfes mit der 
DB AG weiter zu verhandeln um einen Baubeginn möglichst noch im Jahr 2014 zu erreichen.  
 
Der Hauptbahnhof Münster soll an seiner West- und Ostseite zur Optimierung und Entwicklung der 
Bahndienstleistungen, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Umsteigebeziehungen zw i-
schen Bus, Bahn, Rad und Pkw zur funktionalen und gestalterischen Aufwertung des Empfang s-
gebäudes (West- und Ostseite) und des städtebaulichen Umfeldes und der verbesserten Einbi n-
dung des Bahnhofsareals in die Stadtstruktur neu gestaltet werden.

- 3 - 
V/0894/2013 
Zwischenzeitlich hat die D eutsche Bahn Station & Service AG (DB S&S) auf Basis der am 
19.09.2013 vorgestellten Unterlagen einen Antrag auf Planfeststellung gem. § 18 (3) Allgemeines 
Eisenbahngesetz (AEG) vorbereitet und wird diesen noch 2013 beim Eisenbahnbundesamt (EBA) 
für das Em pfangsgebäude Westseite stellen. Die Stadt Münster ist im Genehmigungsverfahren 
durch das EBA entsprechend beteiligt. Unter der Voraussetzung einer zeitnah vorliegenden Pla n-
genehmigung (ähnlich einer Baugenehmigung) seitens des EBA und einer erfolgreichen Aus-
schreibung und Vergabe seitens der DB S&S sowie dem Ausbleiben von Rechtsbehelfen Dritter ist 
vorgesehen, mit dem Rückbau des bestehenden Empfangsgebäudes und damit mit der Gesam t-
baumaßnahme HBF im 3. Quartal 2014 zu beginnen. 
 
zu 2.1: 
Der Hauptbahnhof Münster ist die stark frequentierte Mobilitätsdrehscheibe im Fern - und Nahver-
kehr für die Stadt Münster und die Region Münsterland. Er verknüpft ö ffentliche Verkehrsmittel 
untereinander sowie den motorisierten Individualverkehr und die Fahrra dbenutzer mit der Bahn. 
Zugleich bildet er eine wichtige innerstädtische Verbindung zw ischen Stadtquartieren. Durch die 
hohe Frequenz der Reisenden, B esucher und Passanten und durch seine zentrale Lage in Stadt 
und Region hat der Hauptbahnhof Münster ein h ohes Potential  für unterschiedliche Nutzungen. 
Daher sind der Hauptbahnhof und sein Umfeld ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Der Um - 
und Neubau des Hauptbahnhofs Münster ist Ausdruck und Teil dieser Stadterneuerung. Zur Siche-
rung der städtischen Zielsetzung im Hauptb ahnhofsbereich schließt die Stadt Münster einen Stä d-
tebaulichen Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und regelt in diesem Vertrag die Zuständigkeiten, 
Inhalte und Anforderungen sowie das Zusammenwirken aller Einflussfaktoren im Bereich des 
Hauptbahnhofes und seines Umfeldes. Die Fraktionen / Fraktionsgruppen erhalten den Entwurf 
des Vertrages vor Unterzeichnung auf nichtöffentlichem Wege zur Kenntnisnahme. 
 
Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die zuständ i-
gen Gremien der DB S&S und der Rat der Stadt dem Vertragsabschluss grundsätzlich zustimmen. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Entscheidungen dieser Gremien unverzüglich nach Ver-
tragsabschluss herbeizuführen und den Eintritt der aufschiebenden Bedingung der jeweils anderen 
Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Vertrag geregelten Zeitpunkte st e-
hen unter dem Vorbehalt, dass eine bestandskräftige EBA -Plangenehmigung für das Empfang s-
gebäude Westseite bis zum 31.03.2014 erteilt ist und k eine Verzögerungen durch Rechtsbehelfe 
Dritter verursacht werden.  
 Gegenstand dieses Vertrages ist der Um - und Neubau des Hauptbahnhofes Münster mit den 
Gebäudeteilen West- und Ostseite. Baubeginn für die Westseite ist 2014, Bauende 2016. Ba u-
beginn für die Ostseite ist 2016, Bauende 2018 (vgl. Anlage 4 – Rahmenterminplan). 
 Zwischen den Gebäudeteilen Ost - und Westseite besteht ein untrennbarer fun ktionaler und 
städtebaulicher Zusammenhang.  
 Der Gebäudeteil Westseite wird durch DB S&S neu - bzw. umgebaut. Die DB S&S verpflichtet 
sich, ihre Baumaßnahme entsprechend der mit der Stadt abgestimmten städtebaulichen, stad t-
gestalterischen und architektonischen Qualität und Gestaltungsanforderung, wie sie sich aus 
der Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 06.04.2011, V/0159/2011/1.Erg. und 
der ergänzenden Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 25.09.2013, 
V/0543/2013 ergibt, zu realisieren. 
 Die DB S&S wird insgesamt maximal 4.000 qm Verkaufs - und Gastronomiefläche zur Miete 
anbieten. Dabei sollen lokale Anbieter mit Hauptfirmensitz in Münster angemessen berücksic h-
tigt werden.  
 Die Ver- und Entsorgung des Empfangsgebäudes Westseite soll grundsätzlich über den Anli e-
ferhof auf der Ostseite abgewickelt werden. Dieser wird bei den Planungen für die Osts eite ent-
sprechend berücksichtigt und in das spätere Gebäude integriert.  
 Die Realisierung des Gebäudeteils Ostseite erfolgt durch einen Dritten als Investor . Dabei wer-
den die in der Vorlage V/0543/2013 formulierten Anforderungen (Funktionskonzept) der DB A G 
und der Stadt Münster zu Grunde gelegt (vgl. Anlage 5 - Funktionskonzept). In das Gebäude 
wird ein Fahrradparkhaus mit rund mind. 2.000 Stellplätzen integriert.

- 4 - 
V/0894/2013 
 Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse auf der Ostseite ergeben einen Flächenschlüssel von ca. 
54 % DB S&S und ca. 46 % Stadt.  Beide Parteien verpflichten sich, eine liegenschaftliche Eini-
gung herbeizuführen, die in einen gesondert abzuschließenden Vertrag münden wird.  
 Kann aus dem Investorenverfahren zu den genannten Rahmenbedingungen kein Inves tor ge-
funden werden, verpflichten sich die Parteien zu einer gemeinsamen kooperativen Lösungs fin-
dung. 
 Gegenstand dieses Vertrages ist zudem die Gestaltung der Vorplatzflächen West - und Ostseite 
vor den neu- bzw. umgebauten Gebäudeteilen durch die Stadt (We stseite) bzw. einen Investor 
(Ostseite). Die DB S&S stellt für die Vorplatzgestaltung ihr Grundstück auf der Westseite unent-
geltlich zur Verfügung. 
 Diese Vorplatzflächen sollen sich in das am Ort vorhandene städtebauliche, stadtgestalter ische 
und architekt onische Konzept einfügen und durch die Gestaltung eine „Visitenkartenfunktion“ 
erhalten. 
 Die DB S&S erarbeitet zur re ibungslosen Abwicklung der Bauarbeiten in Abstimmung mit den 
Fachabteilungen der Stadt Münster ein Baustelleneinric htungs- und Abwicklungsk onzept ein-
schl. Reisendenführung.  
 Die Maßnahmen am Empfangsgebäude Westseite müssen von der DB S&S so organisiert sein 
und durchgeführt werden, dass eine parallele bauliche Realisierung mit den Maßnahmen auf 
der Ostseite ab dem Jahr 2016 nicht ausgeschlossen ist.  
 Während der gesamten Bauzeit wird der fließende Verkehr (ÖPNV, Schienen-, Taxi- und Indivi-
dualverkehr) gem. dem abgestimmten Baustellen - und Logistikkonzept aufrechterhalten. Die 
Zugänglichkeit des Bahnhofes, der Verkehrsstation, der Radstation u nd der Bushaltestellen ist 
dabei jederzeit sicher gestellt.  
 
zu 2.2: 
Das Gesamtkonzept Hauptbahnhof Münster besteht aus zwei Teilen, der West - und der Ostseite 
(vgl. Vorlage V/0543/2013). Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 25.09.2013 soll das 
Vorhaben auf der Ostseite ohne Beteiligung der Stadt Münster oder ihrer Tochtergesellschaften 
stattfinden. Die Stadt soll hier aber die Rolle des Vermittlers und Koordinators übernehmen. G e-
meinsam mit der DB AG wird daher vorgeschlagen, die weitere Entwicklung d er Ostseite des 
Hauptbahnhofes im Rahmen eines Investorenwettbewerbs durchzuführen. Dazu haben sich beide 
Partner verständigt und wollen dieses Verfahren im Jahr 2014 mit dem Ziel ausloben, eine Baufe r-
tigstellung bis zum Jahr 2018 zu erreichen. Die Bahnflä chenentwicklungsgesellschaft NRW (BEG) 
konnte als Moderator und Koordinator für das anstehende Verfahren gewonnen werden. Aufgrund 
der landesweiten Erfahrungen der BEG mit der Aktivierung von ehemaligen Bahnliegenschaften 
sehen beide Partner hierin eine qualifizierte und zielführende Unterstützung.  
 
Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse ergeben  in etwa einen hälftigen Flächenanteil für DB S&S 
und die Stadt Münster. Zur zielgerichteten Entwicklung der Hauptbahnhof -Ostseite haben sich bei 
de Partner darauf v erständigt, ihre jeweiligen Grundstücksanteile in das gemeinsame Investore n-
verfahren einzubringen. Derzeit erfolgen in Zusammenarbeit mit der BEG die weitergehenden A b-
sprachen und gemeinsamen Festlegungen der Ausschreibungsdetails. Entsprechend dem Fl ä-
chenschlüssel werden bei erfolgreichem Abschluss beide Partner in etwa den gleichen Betrag e r-
lösen können.  
 
Die städtebauliche Entwicklung wird sich dabei im Wesentlichen am bereits bekannten Funktion s-
konzept orientieren, die planungsrechtliche Zulässigkeit s oll auf der Basis des vorhandenen einf a-
chen Bebauungsplanes Nr. 356 unter der Maßgabe des Einfügungsgebotes gem. §34 BauGB e r-
folgen. Die o.g. Anforderungen auf Basis des Funktionskonzeptes werden dabei im Rahmen der 
Auslobung schriftlich fixiert und nach A uswahl des Investors im Wettbewerbsverfahren mit diesem 
vertraglich geregelt. Beide Partner stimmen überein, dass die Regelungen des Städtebaulichen 
Vertrages zur Ostseite (vgl. Punkt 2.1 dieser Vorlage) dem Investor verbindlich auferlegt werden 
sollen. 
 
Die Partner werden den Investor verpflichten, die Baumaßnahme Gebä ude Ostseite gemäß de n 
bereits erwähnten – und für den Gebäudeteil Westseite in den Planunterlagen berücksichtigten -

- 5 - 
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städtebaulichen, stadtgestalterischen und architektonischen Vorgaben zu erstellen. Der städtebau-
liche Vertrag enthält deshalb nur eine grundsätzliche Konzepteinigung und begründet noch keine 
liegenschaftsrechtliche Verpflichtung. Beide Parteien verpflichten sich, durch gesonderten notariell 
abzuschließenden Vertrag eine liegenschaftliche Einigung herbeizuführen.  
 
Die wesentlichen Anforderungen gem. Funktionskonzept (vgl. Anlage 5) sind: 
 Projektfläche ca. 7.800 m², 
 Städtebauliches Konzept gemäß Vorlage V/0543/2013, insbes. Vorplatzgestaltung mit Ein- 
und Ausfahrt, direkte Zugän ge zu den Personentunneln, Anforderungen zur städtebaul i-
chen Qualität, 
 mindestens vier Geschosse, 
 überdachter Anlieferhof (Ver- und Entsorgungseinrichtung) ca. 650 m²; in das zukünftige 
Gebäude integriert, zzgl. Freifläche, 
 Berücksichtigung der zwingend notwendigen Stellplatzanzahl für DB-Servicefahrzeuge, 
 Stellplätze für Fernreisebusse und Schienenersatzverkehr, 
 Vorfahrten für Kiss&Ride und für Taxen, 
 Kurzzeitstellplätze in ausreichender Anzahl und 
 Fahrradparkhaus mit mindestens 2.000 Stellplätzen. 
 
Kann aus dem Investorenverfahren zu den im Städtebaulichen Vertrag genannten Rahmenbedin-
gungen kein Investor gefunden werden, verpflichten sich beide Partner zu einer gemeinsamen 
kooperativen Lösungsfindung. 
 
zu 2.3: 
Zwischen den Partnern DB S&S und Stadt Münster besteht Einigkeit, dass die Erarbeitung, Durch-
führung und Überwachung der Baustellenlogistik von Fachleuten mit Fachkenntnis und Erfahrung 
für Baustellen übernommen wird. Die DB S&S erarbeitet zur reibungslosen Abwicklung der Baua r-
beiten in Abstimmung mit den Fachabteilungen der Stadt Münster ein Baustellen abwicklungs- und 
verkehrskonzept einschl. Reisendenführung.  
 
Sollten während der Bauzeit Anpa ssungen erforderlich sein, stimmen sich die Vertragsparteien 
hierüber gemeinsam mit den Fachleuten und mit R ücksicht auf eine störungsfreie Baustellenorg a-
nisation und einen baumaßnahmenbeeinflussten Bah nhofs- sowie Umfeldverkehr einvernehmlich 
ab. Die Beauftragung der Fachleute obliegt der DB S&S in eigener Verantwortung und auf eigene 
Kosten. Die Maßnahmen am Empfangsgebäude Westseite werden von der DB S&S so organisiert 
und durchgeführt, dass eine parallele bauliche Realisierung mit den M aßnahmen auf der Ostseite 
ab dem Jahr 2016 nicht ausgeschlossen ist.  Die Kosten einer speziellen Baustellen abwicklung für 
das Bauvorhaben Ostseite trägt der Investor.  
 
Das Baustellenlogistik - und verkehrskonzept befindet sich noch in der Abstimmungsphase und 
wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft in seiner Sitzung 
am 06.02.2013 vorgestellt.  
 
zu 3.: 
Für die Realisierung der Teilmaßnahme Neu - und Umbau des Empfangsgebäudes Münster 
Hauptbahnhof Westseite gewährt die Stadt der DB S&S auf der Grundlage der abgestimmten 
Planunterlagen und zur Sicherung des städtebaulichen Mehrwertes mit dem Ziel  einer weiteren 
Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennah - und Fernverkehrs – entsprechend der B e-
schlussvorlage vom 06.04.2011, V/0159/2011/1- als Pauschalfestbetrag eine Finanzierungsbeteili-
gung für Bau- und Planungskosten in Höhe von 5,0 Mio. Euro. 
 
Eine Überzahlung durch die Stadt ist ausgeschlossen. Die Kosten der Maßnahme Empfangsg e-
bäude Westseite für die DB S&S betragen zum Planungs- und Preisstand 01.10.2013 einschlie ß-
lich Planungskosten laut Angaben der DB S&S rund 36,8 Mio. EUR. Die Kos ten für das Gebäude 
Ostseite und die Vorplätze auf der West - und Ostseite sind noch nicht bezifferbar. Die DB S&S 
dokumentiert der Stadt die Gesamtfinanzierung des von ihr zu realisierenden Gesamtprojekts sp ä-

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testens einen Monat nach Wirksamkeit des  Städtebaulichen Vertrages, die endgültigen Gesam t-
kosten der Maßnahme werden nach kaufmännischem Abschluss ermittelt. Zur Kostenmasse gehö-
ren neben den reinen Bau- und Planungskosten sämtliche Aufwendungen im direkten Zusammen-
hang mit der Maßnahme, incl. der Koste n und Gebühren für Anweisungen, Bauüberwachung, S i-
cherheitskoordinatoren, Haftpflichtversicherungen, Genehmigungsgebühren (EBA), Gutachterko s-
ten und Umsatzsteuer. 
 
Die DB S&S weist der Stadt durch technische Fertigstellungsmeldung oder Inbetriebnahmeg e-
nehmigung nach, dass der Umbau des Empfangsgebäudes Westseite entsprechend den vertra g-
lich vereinbarten Bauunterlagen erfolgt ist und somit die vereinbarten städtebaulichen Mehrwerte 
realisiert worden sind. Des Weiteren weist die DB S&S der Stadt nach, dass di e Kosten der Infr a-
strukturmaßnahme höher sind als die Finanzierungsbeteiligung der Stadt sowie die von der DB 
S&S in Anspruch genommenen Bundes - und Landesmittel. Die erhaltenen Bundes - und Landes-
mittel legt DB S&S in diesem Nachweis offen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Überzahlung 
ausgeschlossen.  
 
Die DB S&S benötigt von Seiten der Stadt eine Zusage, dass die gem. Ratsbeschluss bereitge-
stellten Mittel in Höhe von 5,0 Mio. Euro auch in zwei Raten angefordert werden können,  um den 
Projektablauf nicht zu g efährden und die Notwendigkeit von Vorfinanzierungen weitestgehend zu 
vermeiden. Auf diese Weise könnten erhebliche Mehrkosten vermieden werden. Außerdem wäre 
die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes gewährleistet. Die Zahlung der ersten Rate erfo lgt in 
diesem Fall nach erfolgreichem Abschluss der Rückbauarbeiten, die zweite Rate nach Gesamtfe r-
tigstellung. Insofern ist der geltende Beschluss des Rates (vgl. o.g. Vorlage) dahingehend anz u-
passen, dass eine ratierliche Zahlung grundsätzlich möglich wäre.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 die Vorlage V/0543/2013 der Verwaltung dahing e-
hend ergänzt, da ss bezogen auf die Hauptbahnhof -Ostseite Erwerb und Errichtung nicht durch 
Stadt, städtische Gesellschaften oder deren Tochtergesel lschaften erfolgen soll. Durch das unter 
Punkt 2.2 dieser Vorlage vorgestellte Investorenverfahren wird diese Vorgabe entsprechend u m-
gesetzt. DB S&S und Stadt werden gemeinsam mit der BEG im Jahr 2014 das Verfahren durc h-
führen, anschließend wird den Gremien über die Ergebnisse berichtet. 
Weiterhin wurde die DB AG mit dem neuen Beschlusspunkt 3 (a) (vgl. Anlage 1, Niederschrift Rat) 
aufgefordert, sich für eine zeitnahe Umsetzung des Gesamtkonzeptes (Neubau West - und Ostsei-
te) einzusetzen und in diesem Sinne die erforde rlichen Verträge mit der Stadt neu zu gestalten. 
Diese Vorgabe ist in von der DB S&S aufgenommen und entsprechend im vorgelegten Rahmen-
terminplan (vgl. Anlage 4) und im Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag berücksichtigt worden 
Entsprechend dem neuen Beschlusspunkt 3 (b) (vgl. Anlage 1 , Niederschrift Rat) erwartet der Rat 
der Stadt Münster von der DB AG ein Baustellenkonzept, das die Interessen der Bahnreisenden 
und der Bürgerschaft an einer möglichst reibungslosen Erreichbarkeit  der Verkehrsstation berück-
sichtigt. Diesem Punkt wird mit dem Beschlusspunkt 2.3 dieser Vorlage entsprechend Rechnung 
getragen und das endgültig abgestimmte Baustellenlogistik- und verkehrskonzept dem ASSVW am 
06.02.2014 zur Kenntnis gegeben.  
 
zu 4.: 
Der Ratsantrag A-R/0049/2013 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL (vgl. Anlage 2) wird entsprechend 
der Entscheidung des Rates (Verweis an den ASSVW) in das weitere Planungs- und Bauverfahren 
mit einbezogen.  
Der Beschlusspunkt 1 dieses Antrages ist im Wesentlichen im vorgelegten Entwurf der DB b ereits 
bearbeitet. Ein Vorspringen des Empfangsgebäudes in den öffentlichen Raum wurde in den bish e-
rigen Abstimmungen und Präsentationen in den politischen Gremien akzeptiert. Dadurch kann der 
geforderte öffentliche Raum innerhalb des Gebäudes großzügiger ausfallen und dort für das g e-
wünschte Raumgefühl sorgen. In diesem Zusammenhang wird eine weitere Eine ngung durch z.B. 
Einbauten oder Außengastronomie in diesem Bereich nicht akzeptiert und im weiteren Planung s-
verfahren noch durch die DB S&S überarbeitet. Außengastronomie ist grundsätzlich denkbar, j e-
doch nur an den Stellen, die dafür aufgrund der Vorplatzgestaltung auch geeignet scheinen. U nter

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V/0894/2013 
diesen Voraussetzungen ist sicher gestellt, dass ein ausreichender, allen Funktionen entsprechen-
der öffentlicher Raum für die Reisenden und Passanten zur Verfügung steht. 
 
Die Punke 2.1 bis 2.5 des Beschlusspunktes 2 des Antrages sind alle im Entwurf der DB bzw. im 
Funktionskonzept der Stadt Münster bereits berücksichtigt. Die verkehrliche Schwerpunktsetzung 
erfolgte bereits im Rahmen der Vorlage V/0543/2013 am 25.09.2013. Danach werden zukünftig 
auf beiden Seiten des Bahnhofes etwa gleichrangig Taxenstellplätze angeboten, da aufgrund der 
unterschiedlichen Ziele im Stadtgebiet der Kunde an beiden Seiten des Bahnhofes Taxenstellplät-
ze erwartet.  
 
Derzeit wird geprüft, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Anzahl der Stellplätze in der 
neuen Fahrradstation auf 3000 erhöht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erh ö-
hung der Stellplatzzahl Auswirkungen auf die Baukosten (z.B. durch eine weitere Ebene) und/oder 
die Mieteinnahmen (z.B. durch erhöhten Flächenbedarf im Erdgeschoss) hat. Das Prüferge bnis 
wird in das Investorenverfahren zur Ostseite einfließen.  
Entsprechend dem Funktionskonzept (vgl. Vorlage V/0543/2013) wurden gegenüber dem heutigen 
Stand die Anzahl der Haltepositionen für Fernreisebusse und Schienenersatzverkehr verdoppelt. 
Eine nochmalige Ausweitung ist nur noch zu Lasten anderer Funktionen oder zu Lasten der a n-
grenzenden öffentlichen Grünfläche denkbar.    
 
Die Verbesserung der städtebaulichen Verbindung zwischen Al tstadt/Hauptbahnhof/Hansaviertel 
bzw. Hafenviertel ist zentraler Bestandteil des bisherigen Planungskonzeptes der Stadt Münster. 
Entsprechend der Formulierung städtebaulicher Mehrwerte ist dieser Aspekt bereits von Anfang an 
Bestandteil der Entwurfsplanungen der DB und des Funktionskonzeptes der Stadt.  
 
Die Anforderungen aus dem Beschlusspunkt 3 des Antrages sind erfüllt, da die DB S&S sich ver-
pflichtet (vgl. Punkt 2.1 dieser V orlage) hat, ihre Baumaßnahme entsprechend der mit der Stadt 
abgestimmten städtebaulichen, stadtgestalterischen und architektonischen Qualität und Gesta l-
tungsanforderung, wie sie sich aus der B eschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 
06.04.2011, V/ 0159/2011/1.Erg. und der ergänzenden Beschlussvorlage an den Rat der Stadt 
Münster vom 25.09.2013, V/0543/2013 ergibt, zu realisieren.  
 
 
 
I.V. 
 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift des Rates zur Vorlage V/0543/2013 
Anlage 2: Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2013 
Anlage 3: Entwürfe Empfangsgebäude Westseite (Stand der Präsentation vom 19.09.2013) 
Anlage 4: Entwurf Rahmenterminplan der DB Station & Service AG 
Anlage 5: Funktionskonzept Hauptbahnhof-Ostseite der Vorlage V/0543/2013

0894-2013 Anlage 3 - Entwurf 190913_1

5030 Zeichen

Neubau Münster Hauptbahnhof 
Präsentation Entwurf 
Stadt Münster Planungsausschuss 19. September 2013 
Neubau Münster Hauptbahnhof 
DB Station&Service AG 
September 2013 
I.SBP Konzeption und Planung 
Anlage 3 zur Vorlage V/0894/2013

Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 2DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013
Neubau 
Em
pfangsgeb äude 
Neubau Ost 
W
ertstoff -
hof 
Fernbusse/ 
Schieneners.v 
Kiss 
& Ride 
Taxi 
Fahr -
räder 
Halle Münsterland / Hafen 
Stadt 
Verkehrsstation 
PU Nord 
PU S üd
Fahrrad -Parkhaus

Neubau Münster Hauptbahnhof 
Der Lageplan 
Eingang 
Nord 
Haupteingang 
Zugang 
PU Nord 
Zugang 
PU S üd
PU Nord 
PU S üd
Ver -und Entsorgungstunnel 
Wertstoffhof 
Planung Verkehrsstation 
Gleis 21 
Seite 3DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013
Planungsgrenze (Stufe 1) 
Planungsbereich (Stufe 2) 
Grenzlinie Grundstück DB Station & Service 
Grenzlinie Grundstück DB Netz

Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 4
Passage 
Erdgeschoss > mit Retail-Food / Non Food, DB Information, DB Reisezentrum, Ticketautomaten , Schließfächer 
Shops 
DB Information 
DB Reisezentrum 
DB Ticketautomaten 
DB Schließfächer 
Zugang zum 
Bahnhofsmanagement 1. OG 
Eingang Nord Haupteingang 
Passage 
TH 2 
TH 1 
TH 4 
TH 3 
TH 5 
TH 6 
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Tunnel Nord Tunnel Süd
Halle SüdHalle Nord 
Shops 
Öffentl. 
WC -
Anlage

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Seite 5
Untergeschoss > Technik 
Bestand 
TH 1 
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Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 6
1. Obergeschoss 1. Obergeschoss > mit Retail-Food / Non Food, Büros, Sozialräume, Reisezentrum und Bahnhofsmanagement 
Bahnhofsmanagement Sozialräume Büros 
Reisezentrum 
Büros 
Büros 
TH 2 
TH 1 
TH 4 
TH 3 
TH 5 
TH 6 
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Shops Shops

Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 7
2. Obergeschoss > Büros, 3-S-Zentrale und Positionierung der Lagerflächen 
Büro Büro 3-S-Zentrale 
Lager Lager Technik 
TH 2 
TH 1 
TH 4 
TH 3 
TH 5 
TH 6 
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Seite 8
Dachaufsicht 
Bestand 
TH 3 
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Extensiv begrünte 
Dachfläche 
Extensiv begrünte 
Dachfläche 
Technik Technik 
Technik Technik 
Oberlicht Verglasung 
Ausgang 
Dachfläche

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Seite 9
Schnitte 
Schnitt D-D
Schnitt B-BSchnitt A-A
Untergeschoss 
Passage Halle 
Büros 
Shops 
Lager 
Büro 
Shops Shops 
Untergeschoss 
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Technik Technik

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Seite 10 
Ansicht West 
Fassade Büro/Shop Fassade Eingangshallen 
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Detail Vertikalschnitt Aluminium Riegel

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Seite 13 
Ansicht Ost > Gleisseite 
Fensterbänder auf der Ostseite als Vorhangfassade 
mit Fensterfaschen in Metall 
Wandflächen in Wärmedämmverbundsystem 
Fassade 
Oberflächen: 
Alufenster 
Verputzte Wandflächen 
Sims in Metall Gleisseite 
Fassadeschnitt 
Lager 2. OG 
Büro 1.OG 
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Shop EG

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Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 15 
Innenraum 
Konzept:          
Kommunikationsraum 
Bestand 2012 
Kommunikationsraum DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013

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Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 17 
Ostseite > Grundriss 
Eingang 
PU Nord 
Eingang 
PU Süd Wertstoffhof 
DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013

Neubau Münster Hauptbahnhof 
Seite 18 
Ostseite > Ansicht und Schnitte 
Eingang PU Süd Eingang PU Nord Anlieferung / Wertstoffhof 
Ansicht Ost > Eingänge PU und Wertstoffhof 
Eingang Nord > Ansicht Nord 
Eingang Süd > Schnitt 
Eingang Nord > Schnitt 
DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013
Eingang Süd > Ansicht Nord

0894-2013 Anlage 2 - GAL-Antrag

4497 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 0894/2013

Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2013]

'Ratsantrag nach $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates BÜNDNIS so j
DIE EEE encaL
„Der neue Hauptbahnhof: stadtstrukturell verträglich BEERETRERENEERE AL münster

und verkehrspolitisch sinnvoll — komfortabler,

transparenter, stressfreier für die BahnnutzerInnen“ Windthorsistr. 7

48143 Münster

Fon: 0251/89958 10

Fax: 0251 /8 99 58 15

ratsfraktion@ gruene-muenster.de
04.11.2013 ° www.gruene-muenster.de

Der Rat beschließt: \ .

1. Die öffentliche Platznutzung vor dem Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes soll in
der bisherigen Größe erhalten bleiben. Die Erneuerung des Empfangsgebäudes soll \
daher auf der bisherigen baulichen Linie.verbleiben wie bislang und keinen weiteren
öffentlichen Raum in Anspruch nehmen. j

2... Die weiteren baulichen Schritte der Bahnhofserneuerung sollen dazu genutzt werden,
den Park-Such-Verkehr, den Kiss-and-Ride-Verkehr sowie die Aufstellung der Taxen
und die öffentlichen Verkehrsarigebote vor der Ost- und Westseite neu zu ordnen.

2.1 Auf der Westseite soll — neben den bestehenden Bushaltestellen und dem
Fahrradparkhaus - prioritär der Taxenverkehr angesiedelt sein.

2.2 Auf.der Ostseite ist.ein Raumkonzept zu entwickeln, das 3.000
\ Fahrradstellplätze in einem neu zu errichtendenFahrradparkhaus vorhält.

2.3 Auf.der Ostseite ist — wie bereits beantragt — angemessener und auf zukünftige
Perspektiven ausgelegter Stellplatzraum für Fernbusse vorzusehen.

2.4 Auf.der Ostseite ist ausreichend Platz für den Kiss-and-Ride-Verkehr zu
schaffen, also für diejenigen, die mit dem PKW Angehörige und Freundinnen
zur Bahn bringen. .

2.5 Die baulichen Neuerungen auf der Ostseite sind so durchzuführen, dass sie zu
einer auch städtebaulichen Verbindung mit dem Hansa- und Hafenviertel
führen. Hierbei ist zudem eine Verbesserung der verkehrlichen Situation im
Bereich Bremer Straße/Hamburger Tunnel für RadfahrerInnen anzustreben.

3: Die Stadt Münster macht in diesem Zusammenhang ihren Einfluss durch ihre
: finanzielle Beteiligung von ’5 Millionen Euro an der Bahnhofserneuerung geltend. Die
städtischen Mittel dürfen.nur bei einer Realisierung der unter 1. und 2. genannten
Punkte zum Einsatz kommen. j

Begründung: .

Die bisherige architektonische Darstellung des Bahnhofsgebäudes hat sich hinsichtlich
Transparenz, Lichtgestaltung und Funktionalität bewährt. Zudem sollte nicht mehr
öffentliche Fläche als unbedingt erforderlich in Anspruch genommen werden. Die
Wegeflächen auf der Westseite des Hauptbahnhofes sind ohnehin bereits stark durch die
Nutzerinnen der Bahn und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse in Anspruch genommen.
Daher sollte die bauliche Umsetzung des Empfangsgebäudes mit größtmöglicher
räumlicher Rücksichtnahme verbunden sein.

Eine Neustrukturierung und räumliche Aufteilung der Verkehrsfunktionen auf.beiden Seiten
des Hauptbahnhofes ist dringend erforderlich. Auf der Westseite sollte wie bisher dem
Taxi-Verkehr der wesentliche Raum. zur Verfügung gestellt werden: An- und Abfahrt dort.

Auf der Ostseite soll neben dem Bau des neuen Fahrradparkhauses der .Stellplatzbereich
für die.Schnellbusse vorgesehen sein zuzüglich ausreichenden Raumes für PKW-
FahrerInnen, die dort Angehörige und Freundinnen zur Bahn bringen.

Insgesamt muss das Ziel verfolgt werden durch eine Entzerrung und räumliche Trennung
unterschiedlicher Verkehrs- und Anfahrtswege die An- und Abfahrt zum/vom Hauptbahnhof
für alle VerkehrsteilnehmerInnen komfortabler, transparenter und stressfreier zu gestalten.’

Mit den nun zu treffenden baulichen Veränderungen sind Entscheidungen für die
kommenden Jahrzehnte verbunden. Diese Entscheidungen müssen zukünftige

| Entwicklungen - Steigerung des Anteils der RadfahrerInnen, mehr Bus- und .
Schnellbusverkehr - berücksichtigen und hierfür. den notwendigen Flächenbedarf zur
Verfügung stellen:

. Auf der Ostseite besteht zudem die Möglichkeit, die bauliche und stadtstrukturelle
Verbindung zum Hansaviertel zu schaffen und in diesem Zuge auch die verkehrliche

‚ Situation für RadfahrerInnen auf der Bremer Straße und rund um den- Hamburger Tunnel
zu verbessern.

gez. Carsten Peters gez. Manfred Kehr gez. Anne Naegels

gez. Helga Bennink \ gez. Annette Kemper "gez. Otto Reiners

gez..Dr. Petra Dieckmann gez. Hery Klas gez. Tim Rohleder

gez. Dr. Brigitte Häsenjürgen “gez. Raimund Köhn gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Gerhard Joksch gez.’ Jutta Möllers gez. Dr. Rita Stein-Redent

gez. Christoph Kattentidt gez. Jörn Möltgen

0894-2013 Anlage 1 - Niederschrift Rat 25-09-13

2270 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0894/2013 
 
 
Amt für Bürger- und Ratsservice  
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 33. Sitzung (öf fentlicher Sitzungsteil) des 
Rates am 25.09.2013 
 
 
Punkt 19 der Tagesordnung 
V/0543/2013 
Hauptbahnhof Münster West- und Ostseite, Zwi- 
schenstand 2013 
 
… 
 
Der Rat beschloss unter Berücksichtigung des angenommenen Punktes 3 des Antrages der CDU-
Fraktion und des angenommenen Antrages der SPD-Frakti on, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- 
nen/GAL und der FDP-Fraktion einstimmig bei Stimmenthaltungen (DIE LINKE., ÖDP): 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand zum Hauptb ahnhof Münster, West- und Ostseite, 
zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
2.1. auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes de r Deutschen Bahn AG (Westseite) 
und der Stadt Münster (Ostseite) weiter zu verhandeln, mit dem Ziel eine ganzheitliche 
gemeinsame Lösung für den Hauptbahnhof Münster (Ost- un d Westseite) und sein 
Umfeld sowie einen Baubeginn möglichst noch im Jahr 2014 zu erreichen. 
 
2.2. Verhandlungen für den erforderlichen Grunderwer b für die Realisierung eines Funkti- 
onsgebäudes, einschl. Fahrradstation, und des Bahnhofsvo rplatzes auf der Bahnhof- 
ostseite aufzunehmen bzw. weiterzuführen. Diese Verhand lungen sollen den Erwerb 
und Bau durch einen privaten Investor erleichtern. Erw erb und Errichtung durch Stadt, 
städtische Gesellschaften oder deren Tochtergesellschaften soll nicht erfolgen. 
 
3. a. Der Rat der Stadt Münster fordert die Bahn-AG auf, sich für eine zeitnahe Umset-
 zung des Gesamtkonzeptes (Neubau West- und Ostseite) e inzusetzen und in diesem 
 Sinne die erforderlichen Verträge mit der Stadt neu  zu gestalten. 
 
b. Der Rat der Stadt erwartet ferner ein Baustellenko nzept, das die Interessen der Bahn- 
reisenden und der Bürgerschaft an einer möglichst reibun gslosen Erreichbarkeit und 
Durchgängigkeit der Verkehrsstation berücksichtigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen noch keine Kosten . Die liegenschaftlichen Regelungen 
zum Grunderwerb Bahnhofostseite werden zu einem entsprechenden Zeitpunkt in einer gesonder- 
ten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.“ 
 
 
gez. 
Jürgen Kupferschmidt 
Schriftführung

0894-2013 Anlage 5 - Funktionskonzept_neu_1

274 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0894/2013
Sy\s1g (| MÜNSTER

I.

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Funktionskonzept
Hauptbahnhof-Ostseite un en

Nutzungsstruktur Gebäude und Vorplatz
M = ohne - 61.33.0010 - Entwurf März 20110 - Update Juli 2013

Beratungsverlauf (5)

03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 17.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 24.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0894/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37