V/0894/2013
Hauptbahnhof Münster (West- und Ostseite), Städtebaulicher Vertrag und Baubeginn
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0894-2013 Anlage 4 - Rahmenterminplan neu_2_1
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1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 Planung Lph 3+4 Plangenehmigung Finanzierung Planung Lph 5+6 Ausschreibung Vergabe Provisorien / Rückbau Neubau Investorenverf. und Planung Ostseite Realisierung Ostseite 2018 Planungsphase 2012 2013 2015 2016 2017 2014 Anlage 4 zur Vorlage V/0894/2013 Plangenehmigung muss bis spät. 03/2014 vorliegen ENTW URF Berücksichtigung Weihnachtsverkehre Gemeinsames Investorenverfahren Stadt/DB Rahmenterminplan
Beschlussvorlage
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V/0894/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Hauptbahnhof Münster (West- und Ostseite), Städtebaulicher Vertrag und Baubeginn Beratungsfolge 03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Deutsche Bahn AG den Antrag auf Planfeststellung zum Neu- und Umbau des Empfangsgebäudes Westseite incl. der damit verbundenen Ma ß- nahmen auf der Ostseite beim Eisenbahnbundesamt noch im Jahr 2013 stellen wird. 2. Der Rat ermächtigt die Verwaltung 2.1. zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrag es mit der Deutschen Bahn AG zum Haup t- bahnhof Münster West - und Ostseite auf der Basis der in dieser Vorlage dargestellten Inhalte. 2.2. zur Durchführung eines gemeinsamen Investorenverfahrens mit der Deutschen Bahn AG unter Moderation der Bahnflächenentwickl ungsgesellschaft (BEG) als Wettbewerbsve r- fahren für den Bauteil Ostseite auf der Basis der in dieser Vorlage dargestellten Inhalte und Vorgaben. Die Ergebnisse werden anschließend den Gremien zur Kenntnisnahme und Entscheidung vorgelegt. 2.3. gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Bauste l- lenlogistik- und verkehrskonzept für die West - und die Ostseite zum Abschluss zu bri n- gen, das allen Belangen des öffentlichen und individuellen Personenverkehrs unter gleichzeitiger Berücksi chtigung einer störungsfreien Baustellenabwicklung Rechnung trägt. Das abgestimmte Baustellenkonzept wird dem ASSVW in der Sitzung am 06.02.2014 zur Kenntnis gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0894/2013 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0894/2013 3. Der Rat bestätigt seine Finanzierungszusage gegenüber der Deutschen Bahn AG in Höhe von maximal 5,0 Mio. Euro. Er ermöglicht bei Bedarf eine Zahlung der Finanzierungszusage in zwei Raten. Gegebenenfalls erfolgt die Zahlung der ersten Rate nach erfolgreichem A b- schluss der Rückbauarbeiten, die zweite Rate nach Gesamtfertigstellung. 4. Der Antrag A-R/0049/2013 (vgl. Anlage 2) vom 04.11.2013 „Der neue Hauptbahnhof: stad t- strukturell verträglich und verkehrspolitisch sinnvoll – komfortabler, stressfreier für die Bah n- nutzerInnen“ wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Münster am 13.11.2013 eingebrac ht. Die Inhalte dieses Antrages werden in das anstehende Planungsverfahren aufgenommen. Der Antrag ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Projektes „Umbau Empfangsgebäude Münster Hbf.“ stellt die Stadt Münster (wie bereits in den Vorlagen V/0159/2011/1 vom 06.04.2011 und V/0331/2008/1 vom 07.05.2008 jeweils vom Rat einstimmig beschlossen) eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 5 Mio. € bereit. Folgekosten entstehen nicht. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick- lung, Stadtplanung 2015 5.000.000 Zeile 15 Transferaufwendungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der o.g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus sausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: zu 1.: Die Deutsche Bahn AG hat am 19.09.2013 in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft und der Bezirksvertretung Münster -Mitte ihren Entwurf zum Empfangsgebäude Hauptbahnhof Münster -Westseite (incl. Ergänzungsbauten Ostseite) vorgestellt (vgl. Anlage 3 Entwurfsplanung, e ntsprechend der Vorstellung im ASSVW vom 19.09.2013). Die Stadt Münster hat ergänzend dazu ihre Überlegungen zur baulichen En t- wicklung der Hauptbahnhof-Ostseite (Funktionskonzept) vorgestellt. Beide Entwürfe sind im Grundsatz akzeptiert und vom Rat der St adt Münster in seiner Sitzung am 25.09.2013 (vgl. Anlage 1, Niederschrift Rat) zur Kenntnis genommen worden. Die Verwaltung wurde mit der Vorlage V/0543/2013 beauftragt, auf der Basis des vorgestellten Entwurfes mit der DB AG weiter zu verhandeln um einen Baubeginn möglichst noch im Jahr 2014 zu erreichen. Der Hauptbahnhof Münster soll an seiner West- und Ostseite zur Optimierung und Entwicklung der Bahndienstleistungen, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Umsteigebeziehungen zw i- schen Bus, Bahn, Rad und Pkw zur funktionalen und gestalterischen Aufwertung des Empfang s- gebäudes (West- und Ostseite) und des städtebaulichen Umfeldes und der verbesserten Einbi n- dung des Bahnhofsareals in die Stadtstruktur neu gestaltet werden. - 3 - V/0894/2013 Zwischenzeitlich hat die D eutsche Bahn Station & Service AG (DB S&S) auf Basis der am 19.09.2013 vorgestellten Unterlagen einen Antrag auf Planfeststellung gem. § 18 (3) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vorbereitet und wird diesen noch 2013 beim Eisenbahnbundesamt (EBA) für das Em pfangsgebäude Westseite stellen. Die Stadt Münster ist im Genehmigungsverfahren durch das EBA entsprechend beteiligt. Unter der Voraussetzung einer zeitnah vorliegenden Pla n- genehmigung (ähnlich einer Baugenehmigung) seitens des EBA und einer erfolgreichen Aus- schreibung und Vergabe seitens der DB S&S sowie dem Ausbleiben von Rechtsbehelfen Dritter ist vorgesehen, mit dem Rückbau des bestehenden Empfangsgebäudes und damit mit der Gesam t- baumaßnahme HBF im 3. Quartal 2014 zu beginnen. zu 2.1: Der Hauptbahnhof Münster ist die stark frequentierte Mobilitätsdrehscheibe im Fern - und Nahver- kehr für die Stadt Münster und die Region Münsterland. Er verknüpft ö ffentliche Verkehrsmittel untereinander sowie den motorisierten Individualverkehr und die Fahrra dbenutzer mit der Bahn. Zugleich bildet er eine wichtige innerstädtische Verbindung zw ischen Stadtquartieren. Durch die hohe Frequenz der Reisenden, B esucher und Passanten und durch seine zentrale Lage in Stadt und Region hat der Hauptbahnhof Münster ein h ohes Potential für unterschiedliche Nutzungen. Daher sind der Hauptbahnhof und sein Umfeld ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Der Um - und Neubau des Hauptbahnhofs Münster ist Ausdruck und Teil dieser Stadterneuerung. Zur Siche- rung der städtischen Zielsetzung im Hauptb ahnhofsbereich schließt die Stadt Münster einen Stä d- tebaulichen Vertrag mit der Deutschen Bahn AG und regelt in diesem Vertrag die Zuständigkeiten, Inhalte und Anforderungen sowie das Zusammenwirken aller Einflussfaktoren im Bereich des Hauptbahnhofes und seines Umfeldes. Die Fraktionen / Fraktionsgruppen erhalten den Entwurf des Vertrages vor Unterzeichnung auf nichtöffentlichem Wege zur Kenntnisnahme. Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die zuständ i- gen Gremien der DB S&S und der Rat der Stadt dem Vertragsabschluss grundsätzlich zustimmen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Entscheidungen dieser Gremien unverzüglich nach Ver- tragsabschluss herbeizuführen und den Eintritt der aufschiebenden Bedingung der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Vertrag geregelten Zeitpunkte st e- hen unter dem Vorbehalt, dass eine bestandskräftige EBA -Plangenehmigung für das Empfang s- gebäude Westseite bis zum 31.03.2014 erteilt ist und k eine Verzögerungen durch Rechtsbehelfe Dritter verursacht werden. Gegenstand dieses Vertrages ist der Um - und Neubau des Hauptbahnhofes Münster mit den Gebäudeteilen West- und Ostseite. Baubeginn für die Westseite ist 2014, Bauende 2016. Ba u- beginn für die Ostseite ist 2016, Bauende 2018 (vgl. Anlage 4 – Rahmenterminplan). Zwischen den Gebäudeteilen Ost - und Westseite besteht ein untrennbarer fun ktionaler und städtebaulicher Zusammenhang. Der Gebäudeteil Westseite wird durch DB S&S neu - bzw. umgebaut. Die DB S&S verpflichtet sich, ihre Baumaßnahme entsprechend der mit der Stadt abgestimmten städtebaulichen, stad t- gestalterischen und architektonischen Qualität und Gestaltungsanforderung, wie sie sich aus der Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 06.04.2011, V/0159/2011/1.Erg. und der ergänzenden Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 25.09.2013, V/0543/2013 ergibt, zu realisieren. Die DB S&S wird insgesamt maximal 4.000 qm Verkaufs - und Gastronomiefläche zur Miete anbieten. Dabei sollen lokale Anbieter mit Hauptfirmensitz in Münster angemessen berücksic h- tigt werden. Die Ver- und Entsorgung des Empfangsgebäudes Westseite soll grundsätzlich über den Anli e- ferhof auf der Ostseite abgewickelt werden. Dieser wird bei den Planungen für die Osts eite ent- sprechend berücksichtigt und in das spätere Gebäude integriert. Die Realisierung des Gebäudeteils Ostseite erfolgt durch einen Dritten als Investor . Dabei wer- den die in der Vorlage V/0543/2013 formulierten Anforderungen (Funktionskonzept) der DB A G und der Stadt Münster zu Grunde gelegt (vgl. Anlage 5 - Funktionskonzept). In das Gebäude wird ein Fahrradparkhaus mit rund mind. 2.000 Stellplätzen integriert. - 4 - V/0894/2013 Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse auf der Ostseite ergeben einen Flächenschlüssel von ca. 54 % DB S&S und ca. 46 % Stadt. Beide Parteien verpflichten sich, eine liegenschaftliche Eini- gung herbeizuführen, die in einen gesondert abzuschließenden Vertrag münden wird. Kann aus dem Investorenverfahren zu den genannten Rahmenbedingungen kein Inves tor ge- funden werden, verpflichten sich die Parteien zu einer gemeinsamen kooperativen Lösungs fin- dung. Gegenstand dieses Vertrages ist zudem die Gestaltung der Vorplatzflächen West - und Ostseite vor den neu- bzw. umgebauten Gebäudeteilen durch die Stadt (We stseite) bzw. einen Investor (Ostseite). Die DB S&S stellt für die Vorplatzgestaltung ihr Grundstück auf der Westseite unent- geltlich zur Verfügung. Diese Vorplatzflächen sollen sich in das am Ort vorhandene städtebauliche, stadtgestalter ische und architekt onische Konzept einfügen und durch die Gestaltung eine „Visitenkartenfunktion“ erhalten. Die DB S&S erarbeitet zur re ibungslosen Abwicklung der Bauarbeiten in Abstimmung mit den Fachabteilungen der Stadt Münster ein Baustelleneinric htungs- und Abwicklungsk onzept ein- schl. Reisendenführung. Die Maßnahmen am Empfangsgebäude Westseite müssen von der DB S&S so organisiert sein und durchgeführt werden, dass eine parallele bauliche Realisierung mit den Maßnahmen auf der Ostseite ab dem Jahr 2016 nicht ausgeschlossen ist. Während der gesamten Bauzeit wird der fließende Verkehr (ÖPNV, Schienen-, Taxi- und Indivi- dualverkehr) gem. dem abgestimmten Baustellen - und Logistikkonzept aufrechterhalten. Die Zugänglichkeit des Bahnhofes, der Verkehrsstation, der Radstation u nd der Bushaltestellen ist dabei jederzeit sicher gestellt. zu 2.2: Das Gesamtkonzept Hauptbahnhof Münster besteht aus zwei Teilen, der West - und der Ostseite (vgl. Vorlage V/0543/2013). Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 25.09.2013 soll das Vorhaben auf der Ostseite ohne Beteiligung der Stadt Münster oder ihrer Tochtergesellschaften stattfinden. Die Stadt soll hier aber die Rolle des Vermittlers und Koordinators übernehmen. G e- meinsam mit der DB AG wird daher vorgeschlagen, die weitere Entwicklung d er Ostseite des Hauptbahnhofes im Rahmen eines Investorenwettbewerbs durchzuführen. Dazu haben sich beide Partner verständigt und wollen dieses Verfahren im Jahr 2014 mit dem Ziel ausloben, eine Baufe r- tigstellung bis zum Jahr 2018 zu erreichen. Die Bahnflä chenentwicklungsgesellschaft NRW (BEG) konnte als Moderator und Koordinator für das anstehende Verfahren gewonnen werden. Aufgrund der landesweiten Erfahrungen der BEG mit der Aktivierung von ehemaligen Bahnliegenschaften sehen beide Partner hierin eine qualifizierte und zielführende Unterstützung. Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse ergeben in etwa einen hälftigen Flächenanteil für DB S&S und die Stadt Münster. Zur zielgerichteten Entwicklung der Hauptbahnhof -Ostseite haben sich bei de Partner darauf v erständigt, ihre jeweiligen Grundstücksanteile in das gemeinsame Investore n- verfahren einzubringen. Derzeit erfolgen in Zusammenarbeit mit der BEG die weitergehenden A b- sprachen und gemeinsamen Festlegungen der Ausschreibungsdetails. Entsprechend dem Fl ä- chenschlüssel werden bei erfolgreichem Abschluss beide Partner in etwa den gleichen Betrag e r- lösen können. Die städtebauliche Entwicklung wird sich dabei im Wesentlichen am bereits bekannten Funktion s- konzept orientieren, die planungsrechtliche Zulässigkeit s oll auf der Basis des vorhandenen einf a- chen Bebauungsplanes Nr. 356 unter der Maßgabe des Einfügungsgebotes gem. §34 BauGB e r- folgen. Die o.g. Anforderungen auf Basis des Funktionskonzeptes werden dabei im Rahmen der Auslobung schriftlich fixiert und nach A uswahl des Investors im Wettbewerbsverfahren mit diesem vertraglich geregelt. Beide Partner stimmen überein, dass die Regelungen des Städtebaulichen Vertrages zur Ostseite (vgl. Punkt 2.1 dieser Vorlage) dem Investor verbindlich auferlegt werden sollen. Die Partner werden den Investor verpflichten, die Baumaßnahme Gebä ude Ostseite gemäß de n bereits erwähnten – und für den Gebäudeteil Westseite in den Planunterlagen berücksichtigten - - 5 - V/0894/2013 städtebaulichen, stadtgestalterischen und architektonischen Vorgaben zu erstellen. Der städtebau- liche Vertrag enthält deshalb nur eine grundsätzliche Konzepteinigung und begründet noch keine liegenschaftsrechtliche Verpflichtung. Beide Parteien verpflichten sich, durch gesonderten notariell abzuschließenden Vertrag eine liegenschaftliche Einigung herbeizuführen. Die wesentlichen Anforderungen gem. Funktionskonzept (vgl. Anlage 5) sind: Projektfläche ca. 7.800 m², Städtebauliches Konzept gemäß Vorlage V/0543/2013, insbes. Vorplatzgestaltung mit Ein- und Ausfahrt, direkte Zugän ge zu den Personentunneln, Anforderungen zur städtebaul i- chen Qualität, mindestens vier Geschosse, überdachter Anlieferhof (Ver- und Entsorgungseinrichtung) ca. 650 m²; in das zukünftige Gebäude integriert, zzgl. Freifläche, Berücksichtigung der zwingend notwendigen Stellplatzanzahl für DB-Servicefahrzeuge, Stellplätze für Fernreisebusse und Schienenersatzverkehr, Vorfahrten für Kiss&Ride und für Taxen, Kurzzeitstellplätze in ausreichender Anzahl und Fahrradparkhaus mit mindestens 2.000 Stellplätzen. Kann aus dem Investorenverfahren zu den im Städtebaulichen Vertrag genannten Rahmenbedin- gungen kein Investor gefunden werden, verpflichten sich beide Partner zu einer gemeinsamen kooperativen Lösungsfindung. zu 2.3: Zwischen den Partnern DB S&S und Stadt Münster besteht Einigkeit, dass die Erarbeitung, Durch- führung und Überwachung der Baustellenlogistik von Fachleuten mit Fachkenntnis und Erfahrung für Baustellen übernommen wird. Die DB S&S erarbeitet zur reibungslosen Abwicklung der Baua r- beiten in Abstimmung mit den Fachabteilungen der Stadt Münster ein Baustellen abwicklungs- und verkehrskonzept einschl. Reisendenführung. Sollten während der Bauzeit Anpa ssungen erforderlich sein, stimmen sich die Vertragsparteien hierüber gemeinsam mit den Fachleuten und mit R ücksicht auf eine störungsfreie Baustellenorg a- nisation und einen baumaßnahmenbeeinflussten Bah nhofs- sowie Umfeldverkehr einvernehmlich ab. Die Beauftragung der Fachleute obliegt der DB S&S in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Die Maßnahmen am Empfangsgebäude Westseite werden von der DB S&S so organisiert und durchgeführt, dass eine parallele bauliche Realisierung mit den M aßnahmen auf der Ostseite ab dem Jahr 2016 nicht ausgeschlossen ist. Die Kosten einer speziellen Baustellen abwicklung für das Bauvorhaben Ostseite trägt der Investor. Das Baustellenlogistik - und verkehrskonzept befindet sich noch in der Abstimmungsphase und wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft in seiner Sitzung am 06.02.2013 vorgestellt. zu 3.: Für die Realisierung der Teilmaßnahme Neu - und Umbau des Empfangsgebäudes Münster Hauptbahnhof Westseite gewährt die Stadt der DB S&S auf der Grundlage der abgestimmten Planunterlagen und zur Sicherung des städtebaulichen Mehrwertes mit dem Ziel einer weiteren Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennah - und Fernverkehrs – entsprechend der B e- schlussvorlage vom 06.04.2011, V/0159/2011/1- als Pauschalfestbetrag eine Finanzierungsbeteili- gung für Bau- und Planungskosten in Höhe von 5,0 Mio. Euro. Eine Überzahlung durch die Stadt ist ausgeschlossen. Die Kosten der Maßnahme Empfangsg e- bäude Westseite für die DB S&S betragen zum Planungs- und Preisstand 01.10.2013 einschlie ß- lich Planungskosten laut Angaben der DB S&S rund 36,8 Mio. EUR. Die Kos ten für das Gebäude Ostseite und die Vorplätze auf der West - und Ostseite sind noch nicht bezifferbar. Die DB S&S dokumentiert der Stadt die Gesamtfinanzierung des von ihr zu realisierenden Gesamtprojekts sp ä- - 6 - V/0894/2013 testens einen Monat nach Wirksamkeit des Städtebaulichen Vertrages, die endgültigen Gesam t- kosten der Maßnahme werden nach kaufmännischem Abschluss ermittelt. Zur Kostenmasse gehö- ren neben den reinen Bau- und Planungskosten sämtliche Aufwendungen im direkten Zusammen- hang mit der Maßnahme, incl. der Koste n und Gebühren für Anweisungen, Bauüberwachung, S i- cherheitskoordinatoren, Haftpflichtversicherungen, Genehmigungsgebühren (EBA), Gutachterko s- ten und Umsatzsteuer. Die DB S&S weist der Stadt durch technische Fertigstellungsmeldung oder Inbetriebnahmeg e- nehmigung nach, dass der Umbau des Empfangsgebäudes Westseite entsprechend den vertra g- lich vereinbarten Bauunterlagen erfolgt ist und somit die vereinbarten städtebaulichen Mehrwerte realisiert worden sind. Des Weiteren weist die DB S&S der Stadt nach, dass di e Kosten der Infr a- strukturmaßnahme höher sind als die Finanzierungsbeteiligung der Stadt sowie die von der DB S&S in Anspruch genommenen Bundes - und Landesmittel. Die erhaltenen Bundes - und Landes- mittel legt DB S&S in diesem Nachweis offen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Überzahlung ausgeschlossen. Die DB S&S benötigt von Seiten der Stadt eine Zusage, dass die gem. Ratsbeschluss bereitge- stellten Mittel in Höhe von 5,0 Mio. Euro auch in zwei Raten angefordert werden können, um den Projektablauf nicht zu g efährden und die Notwendigkeit von Vorfinanzierungen weitestgehend zu vermeiden. Auf diese Weise könnten erhebliche Mehrkosten vermieden werden. Außerdem wäre die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes gewährleistet. Die Zahlung der ersten Rate erfo lgt in diesem Fall nach erfolgreichem Abschluss der Rückbauarbeiten, die zweite Rate nach Gesamtfe r- tigstellung. Insofern ist der geltende Beschluss des Rates (vgl. o.g. Vorlage) dahingehend anz u- passen, dass eine ratierliche Zahlung grundsätzlich möglich wäre. Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 die Vorlage V/0543/2013 der Verwaltung dahing e- hend ergänzt, da ss bezogen auf die Hauptbahnhof -Ostseite Erwerb und Errichtung nicht durch Stadt, städtische Gesellschaften oder deren Tochtergesel lschaften erfolgen soll. Durch das unter Punkt 2.2 dieser Vorlage vorgestellte Investorenverfahren wird diese Vorgabe entsprechend u m- gesetzt. DB S&S und Stadt werden gemeinsam mit der BEG im Jahr 2014 das Verfahren durc h- führen, anschließend wird den Gremien über die Ergebnisse berichtet. Weiterhin wurde die DB AG mit dem neuen Beschlusspunkt 3 (a) (vgl. Anlage 1, Niederschrift Rat) aufgefordert, sich für eine zeitnahe Umsetzung des Gesamtkonzeptes (Neubau West - und Ostsei- te) einzusetzen und in diesem Sinne die erforde rlichen Verträge mit der Stadt neu zu gestalten. Diese Vorgabe ist in von der DB S&S aufgenommen und entsprechend im vorgelegten Rahmen- terminplan (vgl. Anlage 4) und im Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag berücksichtigt worden Entsprechend dem neuen Beschlusspunkt 3 (b) (vgl. Anlage 1 , Niederschrift Rat) erwartet der Rat der Stadt Münster von der DB AG ein Baustellenkonzept, das die Interessen der Bahnreisenden und der Bürgerschaft an einer möglichst reibungslosen Erreichbarkeit der Verkehrsstation berück- sichtigt. Diesem Punkt wird mit dem Beschlusspunkt 2.3 dieser Vorlage entsprechend Rechnung getragen und das endgültig abgestimmte Baustellenlogistik- und verkehrskonzept dem ASSVW am 06.02.2014 zur Kenntnis gegeben. zu 4.: Der Ratsantrag A-R/0049/2013 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL (vgl. Anlage 2) wird entsprechend der Entscheidung des Rates (Verweis an den ASSVW) in das weitere Planungs- und Bauverfahren mit einbezogen. Der Beschlusspunkt 1 dieses Antrages ist im Wesentlichen im vorgelegten Entwurf der DB b ereits bearbeitet. Ein Vorspringen des Empfangsgebäudes in den öffentlichen Raum wurde in den bish e- rigen Abstimmungen und Präsentationen in den politischen Gremien akzeptiert. Dadurch kann der geforderte öffentliche Raum innerhalb des Gebäudes großzügiger ausfallen und dort für das g e- wünschte Raumgefühl sorgen. In diesem Zusammenhang wird eine weitere Eine ngung durch z.B. Einbauten oder Außengastronomie in diesem Bereich nicht akzeptiert und im weiteren Planung s- verfahren noch durch die DB S&S überarbeitet. Außengastronomie ist grundsätzlich denkbar, j e- doch nur an den Stellen, die dafür aufgrund der Vorplatzgestaltung auch geeignet scheinen. U nter - 7 - V/0894/2013 diesen Voraussetzungen ist sicher gestellt, dass ein ausreichender, allen Funktionen entsprechen- der öffentlicher Raum für die Reisenden und Passanten zur Verfügung steht. Die Punke 2.1 bis 2.5 des Beschlusspunktes 2 des Antrages sind alle im Entwurf der DB bzw. im Funktionskonzept der Stadt Münster bereits berücksichtigt. Die verkehrliche Schwerpunktsetzung erfolgte bereits im Rahmen der Vorlage V/0543/2013 am 25.09.2013. Danach werden zukünftig auf beiden Seiten des Bahnhofes etwa gleichrangig Taxenstellplätze angeboten, da aufgrund der unterschiedlichen Ziele im Stadtgebiet der Kunde an beiden Seiten des Bahnhofes Taxenstellplät- ze erwartet. Derzeit wird geprüft, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Anzahl der Stellplätze in der neuen Fahrradstation auf 3000 erhöht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erh ö- hung der Stellplatzzahl Auswirkungen auf die Baukosten (z.B. durch eine weitere Ebene) und/oder die Mieteinnahmen (z.B. durch erhöhten Flächenbedarf im Erdgeschoss) hat. Das Prüferge bnis wird in das Investorenverfahren zur Ostseite einfließen. Entsprechend dem Funktionskonzept (vgl. Vorlage V/0543/2013) wurden gegenüber dem heutigen Stand die Anzahl der Haltepositionen für Fernreisebusse und Schienenersatzverkehr verdoppelt. Eine nochmalige Ausweitung ist nur noch zu Lasten anderer Funktionen oder zu Lasten der a n- grenzenden öffentlichen Grünfläche denkbar. Die Verbesserung der städtebaulichen Verbindung zwischen Al tstadt/Hauptbahnhof/Hansaviertel bzw. Hafenviertel ist zentraler Bestandteil des bisherigen Planungskonzeptes der Stadt Münster. Entsprechend der Formulierung städtebaulicher Mehrwerte ist dieser Aspekt bereits von Anfang an Bestandteil der Entwurfsplanungen der DB und des Funktionskonzeptes der Stadt. Die Anforderungen aus dem Beschlusspunkt 3 des Antrages sind erfüllt, da die DB S&S sich ver- pflichtet (vgl. Punkt 2.1 dieser V orlage) hat, ihre Baumaßnahme entsprechend der mit der Stadt abgestimmten städtebaulichen, stadtgestalterischen und architektonischen Qualität und Gesta l- tungsanforderung, wie sie sich aus der B eschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 06.04.2011, V/ 0159/2011/1.Erg. und der ergänzenden Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster vom 25.09.2013, V/0543/2013 ergibt, zu realisieren. I.V. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift des Rates zur Vorlage V/0543/2013 Anlage 2: Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2013 Anlage 3: Entwürfe Empfangsgebäude Westseite (Stand der Präsentation vom 19.09.2013) Anlage 4: Entwurf Rahmenterminplan der DB Station & Service AG Anlage 5: Funktionskonzept Hauptbahnhof-Ostseite der Vorlage V/0543/2013
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Neubau Münster Hauptbahnhof Präsentation Entwurf Stadt Münster Planungsausschuss 19. September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof DB Station&Service AG September 2013 I.SBP Konzeption und Planung Anlage 3 zur Vorlage V/0894/2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 2DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Em pfangsgeb äude Neubau Ost W ertstoff - hof Fernbusse/ Schieneners.v Kiss & Ride Taxi Fahr - räder Halle Münsterland / Hafen Stadt Verkehrsstation PU Nord PU S üd Fahrrad -Parkhaus Neubau Münster Hauptbahnhof Der Lageplan Eingang Nord Haupteingang Zugang PU Nord Zugang PU S üd PU Nord PU S üd Ver -und Entsorgungstunnel Wertstoffhof Planung Verkehrsstation Gleis 21 Seite 3DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Planungsgrenze (Stufe 1) Planungsbereich (Stufe 2) Grenzlinie Grundstück DB Station & Service Grenzlinie Grundstück DB Netz Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 4 Passage Erdgeschoss > mit Retail-Food / Non Food, DB Information, DB Reisezentrum, Ticketautomaten , Schließfächer Shops DB Information DB Reisezentrum DB Ticketautomaten DB Schließfächer Zugang zum Bahnhofsmanagement 1. OG Eingang Nord Haupteingang Passage TH 2 TH 1 TH 4 TH 3 TH 5 TH 6 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Tunnel Nord Tunnel Süd Halle SüdHalle Nord Shops Öffentl. WC - Anlage Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 5 Untergeschoss > Technik Bestand TH 1 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 6 1. Obergeschoss 1. Obergeschoss > mit Retail-Food / Non Food, Büros, Sozialräume, Reisezentrum und Bahnhofsmanagement Bahnhofsmanagement Sozialräume Büros Reisezentrum Büros Büros TH 2 TH 1 TH 4 TH 3 TH 5 TH 6 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Shops Shops Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 7 2. Obergeschoss > Büros, 3-S-Zentrale und Positionierung der Lagerflächen Büro Büro 3-S-Zentrale Lager Lager Technik TH 2 TH 1 TH 4 TH 3 TH 5 TH 6 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 8 Dachaufsicht Bestand TH 3 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Extensiv begrünte Dachfläche Extensiv begrünte Dachfläche Technik Technik Technik Technik Oberlicht Verglasung Ausgang Dachfläche Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 9 Schnitte Schnitt D-D Schnitt B-BSchnitt A-A Untergeschoss Passage Halle Büros Shops Lager Büro Shops Shops Untergeschoss DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Technik Technik Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 10 Ansicht West Fassade Büro/Shop Fassade Eingangshallen DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Detail Vertikalschnitt Aluminium Riegel Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 11 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 12 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 13 Ansicht Ost > Gleisseite Fensterbänder auf der Ostseite als Vorhangfassade mit Fensterfaschen in Metall Wandflächen in Wärmedämmverbundsystem Fassade Oberflächen: Alufenster Verputzte Wandflächen Sims in Metall Gleisseite Fassadeschnitt Lager 2. OG Büro 1.OG DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Shop EG Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 14 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 15 Innenraum Konzept: Kommunikationsraum Bestand 2012 Kommunikationsraum DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 16 DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 17 Ostseite > Grundriss Eingang PU Nord Eingang PU Süd Wertstoffhof DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Neubau Münster Hauptbahnhof Seite 18 Ostseite > Ansicht und Schnitte Eingang PU Süd Eingang PU Nord Anlieferung / Wertstoffhof Ansicht Ost > Eingänge PU und Wertstoffhof Eingang Nord > Ansicht Nord Eingang Süd > Schnitt Eingang Nord > Schnitt DB Station&Service AG | I.SBP Architekten und Ingenieure | Neubau Hbf Münster | Edition September 2013 Eingang Süd > Ansicht Nord
0894-2013 Anlage 2 - GAL-Antrag
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Anlage 2 zur Vorlage 0894/2013 Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2013] 'Ratsantrag nach $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates BÜNDNIS so j DIE EEE encaL „Der neue Hauptbahnhof: stadtstrukturell verträglich BEERETRERENEERE AL münster und verkehrspolitisch sinnvoll — komfortabler, transparenter, stressfreier für die BahnnutzerInnen“ Windthorsistr. 7 48143 Münster Fon: 0251/89958 10 Fax: 0251 /8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de 04.11.2013 ° www.gruene-muenster.de Der Rat beschließt: \ . 1. Die öffentliche Platznutzung vor dem Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes soll in der bisherigen Größe erhalten bleiben. Die Erneuerung des Empfangsgebäudes soll \ daher auf der bisherigen baulichen Linie.verbleiben wie bislang und keinen weiteren öffentlichen Raum in Anspruch nehmen. j 2... Die weiteren baulichen Schritte der Bahnhofserneuerung sollen dazu genutzt werden, den Park-Such-Verkehr, den Kiss-and-Ride-Verkehr sowie die Aufstellung der Taxen und die öffentlichen Verkehrsarigebote vor der Ost- und Westseite neu zu ordnen. 2.1 Auf der Westseite soll — neben den bestehenden Bushaltestellen und dem Fahrradparkhaus - prioritär der Taxenverkehr angesiedelt sein. 2.2 Auf.der Ostseite ist.ein Raumkonzept zu entwickeln, das 3.000 \ Fahrradstellplätze in einem neu zu errichtendenFahrradparkhaus vorhält. 2.3 Auf.der Ostseite ist — wie bereits beantragt — angemessener und auf zukünftige Perspektiven ausgelegter Stellplatzraum für Fernbusse vorzusehen. 2.4 Auf.der Ostseite ist ausreichend Platz für den Kiss-and-Ride-Verkehr zu schaffen, also für diejenigen, die mit dem PKW Angehörige und Freundinnen zur Bahn bringen. . 2.5 Die baulichen Neuerungen auf der Ostseite sind so durchzuführen, dass sie zu einer auch städtebaulichen Verbindung mit dem Hansa- und Hafenviertel führen. Hierbei ist zudem eine Verbesserung der verkehrlichen Situation im Bereich Bremer Straße/Hamburger Tunnel für RadfahrerInnen anzustreben. 3: Die Stadt Münster macht in diesem Zusammenhang ihren Einfluss durch ihre : finanzielle Beteiligung von ’5 Millionen Euro an der Bahnhofserneuerung geltend. Die städtischen Mittel dürfen.nur bei einer Realisierung der unter 1. und 2. genannten Punkte zum Einsatz kommen. j Begründung: . Die bisherige architektonische Darstellung des Bahnhofsgebäudes hat sich hinsichtlich Transparenz, Lichtgestaltung und Funktionalität bewährt. Zudem sollte nicht mehr öffentliche Fläche als unbedingt erforderlich in Anspruch genommen werden. Die Wegeflächen auf der Westseite des Hauptbahnhofes sind ohnehin bereits stark durch die Nutzerinnen der Bahn und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse in Anspruch genommen. Daher sollte die bauliche Umsetzung des Empfangsgebäudes mit größtmöglicher räumlicher Rücksichtnahme verbunden sein. Eine Neustrukturierung und räumliche Aufteilung der Verkehrsfunktionen auf.beiden Seiten des Hauptbahnhofes ist dringend erforderlich. Auf der Westseite sollte wie bisher dem Taxi-Verkehr der wesentliche Raum. zur Verfügung gestellt werden: An- und Abfahrt dort. Auf der Ostseite soll neben dem Bau des neuen Fahrradparkhauses der .Stellplatzbereich für die.Schnellbusse vorgesehen sein zuzüglich ausreichenden Raumes für PKW- FahrerInnen, die dort Angehörige und Freundinnen zur Bahn bringen. Insgesamt muss das Ziel verfolgt werden durch eine Entzerrung und räumliche Trennung unterschiedlicher Verkehrs- und Anfahrtswege die An- und Abfahrt zum/vom Hauptbahnhof für alle VerkehrsteilnehmerInnen komfortabler, transparenter und stressfreier zu gestalten.’ Mit den nun zu treffenden baulichen Veränderungen sind Entscheidungen für die kommenden Jahrzehnte verbunden. Diese Entscheidungen müssen zukünftige | Entwicklungen - Steigerung des Anteils der RadfahrerInnen, mehr Bus- und . Schnellbusverkehr - berücksichtigen und hierfür. den notwendigen Flächenbedarf zur Verfügung stellen: . Auf der Ostseite besteht zudem die Möglichkeit, die bauliche und stadtstrukturelle Verbindung zum Hansaviertel zu schaffen und in diesem Zuge auch die verkehrliche ‚ Situation für RadfahrerInnen auf der Bremer Straße und rund um den- Hamburger Tunnel zu verbessern. gez. Carsten Peters gez. Manfred Kehr gez. Anne Naegels gez. Helga Bennink \ gez. Annette Kemper "gez. Otto Reiners gez..Dr. Petra Dieckmann gez. Hery Klas gez. Tim Rohleder gez. Dr. Brigitte Häsenjürgen “gez. Raimund Köhn gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Gerhard Joksch gez.’ Jutta Möllers gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Christoph Kattentidt gez. Jörn Möltgen
0894-2013 Anlage 1 - Niederschrift Rat 25-09-13
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Anlage 1 zur Vorlage V/0894/2013 Amt für Bürger- und Ratsservice Auszug aus der Niederschrift über die 33. Sitzung (öf fentlicher Sitzungsteil) des Rates am 25.09.2013 Punkt 19 der Tagesordnung V/0543/2013 Hauptbahnhof Münster West- und Ostseite, Zwi- schenstand 2013 … Der Rat beschloss unter Berücksichtigung des angenommenen Punktes 3 des Antrages der CDU- Fraktion und des angenommenen Antrages der SPD-Frakti on, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL und der FDP-Fraktion einstimmig bei Stimmenthaltungen (DIE LINKE., ÖDP): „I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand zum Hauptb ahnhof Münster, West- und Ostseite, zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1. auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes de r Deutschen Bahn AG (Westseite) und der Stadt Münster (Ostseite) weiter zu verhandeln, mit dem Ziel eine ganzheitliche gemeinsame Lösung für den Hauptbahnhof Münster (Ost- un d Westseite) und sein Umfeld sowie einen Baubeginn möglichst noch im Jahr 2014 zu erreichen. 2.2. Verhandlungen für den erforderlichen Grunderwer b für die Realisierung eines Funkti- onsgebäudes, einschl. Fahrradstation, und des Bahnhofsvo rplatzes auf der Bahnhof- ostseite aufzunehmen bzw. weiterzuführen. Diese Verhand lungen sollen den Erwerb und Bau durch einen privaten Investor erleichtern. Erw erb und Errichtung durch Stadt, städtische Gesellschaften oder deren Tochtergesellschaften soll nicht erfolgen. 3. a. Der Rat der Stadt Münster fordert die Bahn-AG auf, sich für eine zeitnahe Umset- zung des Gesamtkonzeptes (Neubau West- und Ostseite) e inzusetzen und in diesem Sinne die erforderlichen Verträge mit der Stadt neu zu gestalten. b. Der Rat der Stadt erwartet ferner ein Baustellenko nzept, das die Interessen der Bahn- reisenden und der Bürgerschaft an einer möglichst reibun gslosen Erreichbarkeit und Durchgängigkeit der Verkehrsstation berücksichtigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen noch keine Kosten . Die liegenschaftlichen Regelungen zum Grunderwerb Bahnhofostseite werden zu einem entsprechenden Zeitpunkt in einer gesonder- ten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.“ gez. Jürgen Kupferschmidt Schriftführung
0894-2013 Anlage 5 - Funktionskonzept_neu_1
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Anlage 5 zur Vorlage V/0894/2013 Sy\s1g (| MÜNSTER I. 8 S >} . & m lin _ s 8 Far esR le, E 5 "räcler [57 2 1 c £ © & Im Ai | Funktionskonzept Hauptbahnhof-Ostseite un en Nutzungsstruktur Gebäude und Vorplatz M = ohne - 61.33.0010 - Entwurf März 20110 - Update Juli 2013
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0894/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37