260013
BSW/SBI-Große Anfrage: Verlagerung des Personalamts in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters
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Große Anfrage öffentlich 260013 — — Fragesteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn, Hanno von Raußendorf, Moussa Acharki 01.01.2026 BSW/SBI-Große Anfrage: Verlagerung des Personalamts in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters Beratungsfolge Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Rechtsgrundlage und Verfahren Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage (Gemeindeordnung NRW, Hauptsatzung, Geschäftsverteilungsplan) erfolgt die geplante Verlagerung des Personalamts in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters, und welche formellen Schritte wurden oder werden hierfür vollzogen? 2. Beteiligung kommunaler Organe Welche kommunalen Organe oder Gremien (insbesondere Hauptverwal- tungsvorstand, Rat oder Ausschüsse) wurden oder werden in die Entschei- dung über die Zuständigkeitsverlagerung eingebunden, und aus welchen Gründen ggf. auf eine formelle Beteiligung verzichtet worden ist oder wird? 3. Vergleich mit anderen Großstädten In welchen deutschen Großstädten vergleichbarer Größe ist das Personal- amt dem Oberbürgermeister unmittelbar zugeordnet, und welche Organisa- tionsmodelle bestehen dort alternativ (z. B. Zuordnung zum Stadtdirektor, zu einem Querschnittsdezernat oder eigenständige Organisationseinhei- ten)? 4. Auswirkungen auf Machtbalance und Verwaltungsneutralität Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der Zuständigkeitsverlage- rung auf die inneradministrative Machtbalance, insbesondere im Verhältnis zwischen Oberbürgermeister, Stadtdirektor und Beigeordneten, sowie auf die gebotene politische Neutralität von Personalentscheidungen? Dabei wird insbesondere um eine Darstellung gebeten, welche institutionel- len oder verfahrensmäßigen Sicherungen bestehen, um eine personenzen- trierte Konzentration von Steuerungs- und Personalentscheidungen zu vermeiden. Seite 1 von 2 Seite 2 — — 5. Risiken und Sicherungsmechanismen Sieht die Verwaltung Risiken einer stärkeren Politisierung von Personalent- scheidungen durch die Bündelung von politischer Führungsverantwortung und Personalhoheit im Amt des Oberbürgermeisters, und falls ja: Welche organisatorischen oder verfahrensmäßigen Sicherungen bestehen oder sind vorgesehen, um diesen Risiken zu begegnen, und inwieweit diese Si- cherungen auch unabhängig von der Person des jeweiligen Amtsinhabers wirksam sind? Begründung Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn hat angekündigt, ab Januar 2026 das Personalamt aus dem bisherigen Zuständigkeitsbereich des Stadtdi- rektors herauszulösen und seinem eigenen Dezernat zuzuordnen. Ungeachtet der Organisationsgewalt des Oberbürgermeisters besteht ein be- rechtigtes Informations- und Erörterungsinteresse des Rates an den rechtli- chen, organisatorischen und demokratietheoretischen Auswirkungen dieser Zuständigkeitsverlagerung. Die Fragen berücksichtigen, dass das Personalamt als Querschnittsamt eine zentrale Rolle für Stellenbewirtschaftung, Personalentwicklung, Auswahlverfah- ren, Beurteilungen sowie Organisationsfragen der Verwaltung einnimmt. Seine Zuordnung berührt damit nicht nur Fragen der inneren Verwaltungsorganisati- on, sondern auch grundlegende Aspekte von Machtbalance, Neutralität der Verwaltung und demokratischer Kontrolle. Vor dem Hintergrund, dass Beigeordnete vom Rat für acht Jahre gewählt wer- den, während der Oberbürgermeister direkt gewählt ist, jedoch nur für fünf Jah- re im Amt ist, erscheint eine sachliche, rechtliche und vergleichende Einord- nung dieses Vorgangs angezeigt. Ziel dieser Großen Anfrage ist es, eine transparente Grundlage für eine politi- sche Erörterung in Rat und Stadtgesellschaft zu schaffen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 260013
- Typ
- Große Anfrage
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 05.01.2026 11:53