V/0700/2015
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)
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Beschlussvorlage
17259 Zeichen
V/0700/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat II
Betrifft
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)
Beratungsfolge
16.09.2015 Rat Einbringung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.11.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Kenntnisnahme der Ausgangslage
1.1. Der Rat nimmt die mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2016 aktualisierte finan-
zielle Ausgangslage und den in der Begründung dargestellten Bericht zu den Auswir-
kungen früherer Konsolidierungsmaßnahmen des städtischen Haushalts zur Kenntnis.
1.2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach derzeitigem Stand die Erreichung eines struk-
turell ausgeglichenen Haushaltes im Jahre 2020 nur dann als realistisch angesehen
werden kann, wenn eine umfassende nachhaltige Haushaltssanierung durchgeführt
wird.
1.3. Kurzfristig ist die Haushaltssicherung durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
2. Nachhaltige Haushaltssanierung
2.1. Der Rat stimmt den Grundüberlegungen zur Einführung einer nachhaltigen Haushalts-
sanierung zu.
2.2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeit- und Maßnahmenplan für eine systemati-
sche, verwaltungsweite Aufgabenkritik aufzustellen und ab 2016 in die Umsetzung ein-
zusteigen.
2.3. Der Rat erkennt an, dass für eine nachhaltige Haushaltssanierung auch die städti-
schen Beteiligungen Beiträge in verlässlichem Umfang zu erbringen haben.
3. Der Rat stimmt den in der Anlage 1 beschriebenen Sofortmaßnahmen zu.
4. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0008/2015 – „Die Weichen für einen strukturell aus-
geglichenen Haushalt 2020 jetzt richtig stellen“ (Anlage 2) ist damit erledigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0700/2015
Auskunft erteilt:
Frau Cappenberg
Ruf:
492-7022
E-Mail:
CappenbergC@stadt-muenster.de
Datum:
02.09.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Für externe Leistungen zur fachlichen Begleitung und Moderation der Maßnahmen zur nachhalt i-
gen Haushaltssanierung sind im Entwurf des Haushaltsplans 2016 – 2019 für d ie Jahre 2016 bis
2018 jeweils 300.000 € in der Produktgruppe 0109 „Finanz - und Beteiligungsmanagement“ vorge-
sehen.
Begründung:
Ausgangslage und Anlass für Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltssanierung
Die städtische Haushaltssituation gestaltet sich in den letzten Jahren ambivalent. Während in den
Planungen und Nachtragshaushalten fortlaufend Defizite in überwiegend deutlich zweistelliger Mi l-
lionenhöhe dargestellt wurden, konnten bei den Jahresabschlüssen 2013 und voraussichtlich 2014
erstmals seit 2 008 wieder Überschüsse erwirtschaftet werden. Dies könnte zu der Einschätzung
verleiten, der strukturell ausgeglichene Haushalt, der lt. Ratsbeschluss bis 2020 erreicht werden
soll, sei bereits Realität.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 – 2019 hat die Verwaltung die Verbesserungen g e-
genüber der Planung, die sich aus der laufenden Bewirtschaftung der Jahre 2013 und 2014 erg e-
ben haben, aufgegriffen und unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse berücksichtigt.
Gleichwohl weisen die Planungen für 2016 bis 2019 weiterhin Defizite zwischen 20 und 45 Mio. €
auf. Die wesentlichen Ursachen sind in der Vorlage V/0285/2015 "Finanzeckwerte" und der Vorla-
ge V/0662/2015 „Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016“
dargestellt.
Die Auswirkungen der erwartete Defizite 2016 – 2019 sind erheblich:
ein strukturell ausgeglichener Haushalt 2020 erscheint derzeit ohne weitreichende und nach-
haltige Konsolidierungsmaßnahmen kaum erreichbar,
der finanzielle Spielraum bis zum Überschreiten der Schwellenwerte, die haushaltsrechtlich die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich machen, wird massiv eingeengt.
Im Haushaltsjahr 2016 wird nach derzeitiger Planung die sog. "Ausgleichsrücklage" (= Eigenkap i-
talanteil in d er städtischen Bilanz) aufgebraucht sein. Zur Vermeidung einer Haushaltssicherung
darf bei einem defizitären Haushalt das verbleibende Eigenkapital, die "Allgemeine Rücklage", in
zwei aufeinander folgenden Jahren nicht um 5% oder mehr abgebaut werden. Die nachfolgende
Grafik stellt den finanziellen "Puffer" dar, der ab 2017 bei der derzeitigen mittelfristigen Finanzpl a-
nung verblieben ist.
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Die Grafik zeigt, dass die hau shaltsrechtlichen Schwellenwerte in den Jahren ab 2017 bereits bei
einer Erhöhung der jährlichen Defizite um 7,4 bis 9,6 Mio. € erreicht werden. Bezogen auf das
Haushaltsvolumen von rund 1,05 Mrd. € (Tendenz steigend) beträgt der finanzielle Spielraum d a-
mit weniger als 1%, um Verschlec hterungen aus der laufenden Haushaltsbewirts chaftung oder
durch einen Nachtragshaushalt aufzufangen, ohne in eine Haushaltssicherung zu fallen.
Bisherige Konsolidierungen
Bereits mehrfach hat sich in der Vergangenheit die Haushaltssituation der Stadt Münster kritisch
entwickelt. Mit gemeinsamen Anstrengungen haben Verwaltung und Rat Maßnahmen beschlossen
und umgesetzt, mit denen der städtische Haushalt kurz - bis mittelfristig entlastet werden konnte.
Die Erarbeitung solcher Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte regelmäßig im Sinne eines Krise n-
managements, um der rechtlichen Notwendigkeit eines (zumindest fiktiven) Haushaltsausgleichs
gerecht werden zu können.
Zuletzt hat der Rat mit dem Haushalt 2013 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das
zu relevanten Einspareffekten geführt hat. Die nachfo lgende Grafik stellt die beschlossenen und
erzielten Einsparsummen dar (vgl. analog V/0865/2014, 3. Projektbericht zur Umsetzung des
Handlungsprogramms 2012 bis 2017).
Fast ausschließlich externe Einflussfaktoren waren es, die dazu geführt haben, dass sich die bi s-
herigen Konsolidierungsprogramme trotz Verbesserungen in Millionenhöhe als nicht nachhaltig
erwiesen haben.
Neu eingeführte Anforderungen, z.B. im Kita -Bereich, geänderte Verteilerschlüssel beim komm u-
nalen Finanzausgleich oder sch wankende Steuereinnahmen erschweren langfristig belastbare
Planungen. Zudem sorgen außerordentliche Ereignisse, wie das Hochwasser im vergangenen
Jahr, oder unvorhersehbare Entwicklungen, wie die aktuellen Flüchtlingszahlen, für zusätzliche,
nicht steuerbare Haushaltsbelastungen. Und auch zukünftig wird der städtische Haushalt mit u n-
erwarteten Anforderungen konfrontiert werden.
Zugleich ist anzunehmen, dass das sehr starke Wachstum der Stadt personell und infrastrukturell
bewältigt werden muss. D.h. trotz der finanzpolitischen Herausforderungen kann nicht auf eine
Gestaltung der dynamischen Entwicklung unserer Stadt verzichtet werden.
Potentiale, um zukünftigen Haushaltsbelastungen zu begegnen, sind grundsätzlich auch weiterhin
durch "adhoc"-Maßnahmen gegeben. Pauschale Kürzungen ohne Prüfung und Gewichtung eines
jeden Einzelfalls führen jedoch nicht zu nachhaltigen Konsolidierungseffekten, berücksichtigen
nicht die Schwerpunkte und Ziele der städtischen Aufgaben und belasten darüber hinaus überpr o-
portional diejenigen Bereiche, die bereits in einem überdurchschnittlich hohen Maße wirtschaftlich
gearbeitet haben.
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Zielführender erscheint es deshalb, die bisherige eher zeitpunktorientierte und anlassbezogene
Haushaltskonsolidierung durch einen dauerhaften Prozess zu ersetzen.
Nachhaltige Haushaltssanierung
Idealtypisch wird der städtische Haushalt in der Weise entwickelt und gesteuert, dass eine hau s-
halts- und finanzpolitische Flexibilität im Interesse aktueller und insbesondere auch künftiger G e-
nerationen dauerhaft gewährleistet ist. Den Haushalt in diesem Verständnis nachhaltig zu gesta l-
ten, setzt eine zwischen Verwaltung und Rat einvernehmlich abgestimmte Ausrichtung an künft i-
gen Handlungsfeldern voraus. Dies entspricht einer Leitvorstellung bei der Erarbeitung des Hand-
lungsprogramms 2012 – 2017, dass Rat und Verwaltung bereit sind, den haushaltspolitischen Kurs
unter dem Leitmotiv „Zukunft und Zusammenhalt“ weiter zu entwickeln und im Sinne einer daue r-
haft nachhaltigen Kommunalpolitik die bestmöglichen L eistungen für die Bürgerinnen und Bürger
mit den vorhandenen Ressourcen zu erbringen.
Bisherige Konsolidierungsrunden bei der Stadt Münster sind diesen Anforderungen und Leitvo r-
stellungen nur teilweise gerecht geworden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus Sicht der Politik
formulierten wesentlichen Defizite bisheriger Konsolidierungen sowie dazugehörige, grundsätzliche
Lösungsvorschläge aus Sicht der Verwaltung.
Problem Kritikpunkte
aus Sicht des Rates
Lösungsvorschläge
aus Sicht der Verwaltung
Zeitdruck Warum Konsolidierung immer
so kurzfristig und mit großen
Listen parallel zum Haushalt?
Warum kommen Haushaltshi n-
weise der Verwaltung teilweise
so spät?
Mehrjahreszeitraum für die sys-
tematische Haushaltsanalyse
("dauerhaftes Haushaltsverfa h-
ren")
Bewertungsunsicherheit Was ist eine gute Sparma ß-
nahme?
neuer Produkt- bzw. Leistungs-
bericht (Kriterien dafür gemei n-
sam mit Politik entwickeln)
Strategiebedarf Wo ist die rote Linie? Wo soll
Aufgabenkritik stattfinden?
kontinuierliche Aufgabenkritik,
stärkere Zielsteuerung
Alternativlosigkeit Was wäre alternativ möglich? Variantendarstellung (z. B. bei
Aufgabenkritik)
Informationsdefizite Was ist überhaupt möglich?
Was ist freiwillig, was pflichtig?
neuer Produkt- bzw. Leistungs-
bericht (freiwillig / pflichtig und
weitere Kriterien)
Steuerungsprobleme Kann der Haushalt besser /
transparenter gesteuert we r-
den?
wieder regelmäßige unterjähr i-
ge Finanzberichterstattung,
stärkeres Haushalts-Controlling
Beharrungstendenz Warum gibt es keine (großen)
strukturellen Veränderungen?
kontinuierliche Prozess - und
Strukturanalyse
Die in der Tabelle genannten Lösungsvorschläge zielen auf mehrere Verbesserungen der Hau s-
haltssteuerung in strategischer Hinsicht ab:
effizientere, zielorientierte Steuerung der Verwaltung
fokussierterer Blick auf Ressourcen im Verhältnis zu den Zielen und Wirkungen
frühzeitiges Planen und Verringerung des kurzfristigen Entscheidungsdruckes
besseres Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft durch höhere Transparenz
und damit offenere Kommunikation
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V/0700/2015
Voraussetzung einer nachhaltigen Haushaltssanierung in diesem Sinne ist eine Aufgabenkritik auf
der Grundlage priorisierter Aufgaben und Dienstleistungen, die regelmäßig zwischen Rat und Ve r-
waltung abgestimmt werden.
Aufgabenkritik (Zweck und Vollzug)
Um Spielräume für die Übernahme künftiger Aufgaben oder die Weiterentwicklung vorhandener
Aufgaben zu schaffen, ist es bei gleichbleibenden oder abnehmenden Ressourcen notwendig, den
bestehenden Aufgabenbestand kritisch zu hinterfragen. Ansatzpunkt dafür ist der bestehende Pro-
dukt- und Leistungskatalog. Im Zentrum steht die Fragestellung, ob dieser grundsätzlich und im
bisherigen Umfang erbracht werden muss und ob es hinsichtlich der Wahrnehmung Optimierung s-
potential gibt. Ziel ist es, durch ei ne kontinuierliche Aufgabenprüfung die Effizienz des Verwa l-
tungshandelns zu steigern und den stetig wachsenden Aufgabenbestand zu reduzieren.
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung an vielfältigen Stellen eine Aufgabenkritik vorg e-
nommen. Zentrale Rahmenregelungen und "Leitplanken" fehlen jedoch bislang, so dass die bishe-
rigen Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und in unterschiedlicher Intensität durchge-
führt wurden. Einen verwaltungsweit einheitlichen Entwicklungsstand der Aufgabenkriti k als I n-
strument der Haushaltssteuerung gibt es deshalb zurzeit nicht.
Für Produkte / Leistungen in freiwilligen Aufgabenbereichen wird einzeln überprüft, ob die Aufg a-
benerledigung zur politischen Zielerreichung notwendig ist oder ob die Aufgabe (teilweis e) entfal-
len kann. Hier geht es um das „ob“ der Aufgabenerledigung. Auch Pflichtaufgaben stehen nicht per
se außerhalb jeder zweckkritischen Betrachtung; da der Gesetzgeber hinsichtlich der Durchfüh-
rung an sich häufig keine Mindeststan dards vorgegeben hat, sind auch pflichtige Aufgaben nach
Art und Umfang der Wahrnehmung disponibel.
Bei Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ist stets der Umfang der Leistungen zu hinterfragen
und zu prüfen, ob die Erfüllung der Aufgaben wirtschaftlicher und kostengünst iger erfolgen kann
(Aufgabenvollzugskritik). Prüfungsgegenstand ist demnach das „wie“ der Aufgabenerfüllung.
Die Durchführung und Umsetzung einer systematischen, verwaltungsweiten Verfahrens der Au f-
gabenkritik ist ein auf lange Sicht angelegter Prozess. Die Entwicklung und Implementierung des
Verfahrens sollte in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik erfolgen . Um die vielfälti-
gen kommunikativen Prozesse innerhalb der Verwaltung und mit der Politik zielführend zu organ i-
sieren, soll die Umsetzung durch eine externe Projektbegleitung gestützt werden. Des Weiteren
sind bedarfsweise Ausschreibungen zur Prüfung einzelner fachlicher Themen durchzuführen, w o-
raus sich der Finanzbedarf der nachhaltigen Haushaltssanierung ergibt. Die erfolgreiche Durchfüh-
rung einer solchen Aufgabenkritik wirkt bei einer systematischen Steuerung nachhaltig im Hinblick
auf das strategische Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts.
Sofortmaßnahmen
Um neben den langfristigen Wirkungen eines nachhaltigen Sanierungspro zesses auch kurzfristig
Entlastungen des städtischen Haushalts zu erreichen, werden Sofortmaßnahmen ergriffen (Anlage
1). Ziel ist es, bereits im Laufe des Jahres 2016 erste Effekte zu erreichen.
Geplant sind zehn Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden können und sowohl Belastungen
verringern als auch Entlastungen auslösen. Bei der Umsetzung einer langfristigen Strategie kann
hierauf aufgebaut werden. Ebenso führen Maßnahmen, die die Transparenz erhöhen, dazu, dass
eine Aufgabenkritik gezielt vorbereitet wird.
Die Verwaltung wird dem Rat regelmäßig über die Umsetzungsfortschritte der Sofortmaßnahmen
berichten.
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V/0700/2015
Antrag der CDU -Ratsfraktion A-R/0008/2015 – „Die Weichen für einen strukturell ausgegl i-
chenen Haushalt 2020 jetzt richtig stellen“
Die CDU-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 03.02.2015, der Rat möge beschließen:
1) „Der Rat bekennt sich zum Ziel, mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs 2020 einen
ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden.“
2) „Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Beschluss des Haushaltentwurfs für 2015 die Aus-
gleichsrücklage nun fast vollständig aufgezehrt ist und nach aktuellem Stand für den Haushalt
2016 ein Fehlbetrag von 33,817 Millionen Euro zu erwarten ist.“
Ferner soll der Rat die Verwaltung beauftragen, verschiedene Schrit te zu einem nachhaltig wi r-
kenden Konzept für einen strukturellen Haushaltsausgleich im Jahre 2020 mit dem Entwurf des
Haushalts 2016 zu realisieren. Eine Erhöhung der Gewerbe - und Grundsteuern soll dabei ausg e-
schlossen werden.
Mit den oben dargestellten M aßnahmen einer nachhaltigen Haushaltssanierung schlägt die Ve r-
waltung einen Weg vor, der grundsätzlich geeignet erscheint, den städtischen Haushalt auf Dauer
strukturell ausgeglichen zu halten.
Gleichwohl kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen we rden, dass ungeplante Ereignisse
den Haushalt unmittelbar belasten und kurzfristig wirkende Maßnahmen im Sinne pauschaler Au f-
wandskürzungen erforderlich machen. Als Instrument einer nachhaltigen Haushaltssanierung e r-
scheinen pauschale Kürzungen gleichwohl weniger geeignet und sollten deshalb als Reaktion auf
ungeplante, krisenhafte Ereignisse beschränkt werden.
Die Erhöhung der Hebesätze für Gewerbe - und Grundsteuern zur Einnahmeverbesserung ist als
nachrangiges Instrument anzusehen.
Um Verbesserungen fü r den städtischen Haushalt zu realisieren, sind auch Beiträge der versel b-
ständigten Aufgabenbereiche weiterhin zwingend erforderlich. Die Veräußerung von Beteiligungen
oder Beteiligungsanteilen ist aus Sicht der Verwaltung keine Option im Rahmen einer nachhaltigen
Haushaltssanierung, da lediglich Einmaleffekte entstehen würden und Steuerungsverluste hing e-
nommen werden müssten. Je nach Aufgabenart und wirtschaftlic her Leistungsfähigkeit erfolgen
die Beiträge der städtischen Tochtergesellschaften in Form moderater Zuschussbedarfe oder a n-
gemessener Ausschüttungsbeträge. Ebenso sollen die städtischen Gesellschaften auf strukturelle
Konsolidierungsmöglichkeiten hin überprüft werden.
Fazit
Die aktuelle Haushaltssituation sorgt für grundlegenden Handlungsbedarf. Es wird vorgeschlagen,
sowohl langfristige als auch kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen. Um langfristig das Ziel eines
strukturell ausgeglichenen Haushalts err eichen zu können, wird eine nachhaltige Haushaltssani e-
rung angestoßen, indem eine Aufgabenkritik durchgeführt werden soll. Kurzfristig werden auch zur
Vorbereitung der nachhaltigen Sanierung Konsolidierungsmaßnahmen eingeleitet. Auf allen Eb e-
nen des Stadtkonzerns sind Anstrengungen nötig, um in regelmäßiger Abstimmung mit der Politik
weiterhin einen strukturell ausgeglichenen Haushalt anzustreben.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlagen
CDU-Antrag 15-02-03
3761 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2015
03.02.2015
Antrag
DIE WEICHEN FÜR EINEN STRUKTURELL AUSGEGLICHENEN
HAUSHALT 2020 JETZT RICHTIG STELLEN
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat bekennt sich zum Ziel, mit dem Beschluss des Haushaltsentwurfs 2020 einen
ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Beschluss des Haushaltsentwurfs für 2015 die
Ausgleichsrücklage nun fast vollständig aufgezehrt ist und nach aktuellem Stand für den
Haushalt 2016 ein Fehlbetrag von 33,817 Millionen Euro zu erwarten ist.
3. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, mit dem Entwurf des Haushalts 2016 ein
nachhaltig wirkendes Konzept für einen angestrebten strukturellen Haushaltsausgleich im
Jahr 2020 vorzulegen. Maßgeblich dafür ist, dass eine Erhöhung der Gewerbe- und
Grundsteuer ausgeschlossen wird. Dazu werden von der Stadtverwaltung u. a. folgende
Schritte realisiert:
a. Es ergeht ein Stellenmoratorium für das Jahr 2016 mit Ausnahme der Stellen, die
in den Bereichen „Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen“, „Hilfen
für Flüchtlinge“ und „Sicherheit – Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz“ pflichtig sind.
b. Neue Aufgaben können nur dann wahrgenommen werden, wenn gleichzeitig eine
Deckung aus dem Haushalt stattfindet.
c. Der Haushaltsentwurf 2016 wird durch pauschale Kürzungen um 1 Prozent
gegenüber den Ansätzen für 2015 gekürzt. Die globale Minderausgabe soll auf
alle Dezernate – im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen – möglichst
gleichmäßig verteilt werden.
d. Die städtischen Töchter, vorrangig die Stadtwerke Münster GmbH, werden von
einer unabhängigen von der Stadt Münster zu beauftragenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Effizienz geprüft (Benchmark-Untersuchung).
Über die Ergebnisse und die Umsetzung der Ergebnisse wird dem Rat bis zur
Einbringung des Haushaltsentwurfs Bericht erstattet.
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
e. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Übersicht der Standards der
Aufgabenerfüllung vorzulegen. Diese werden nach der Qualität der heutigen
Leistungserbringung fachlich klassifiziert, ob sie unterhalb, im Durchschnitt oder
oberhalb der Leistung anderer mit Münster vergleichbarer Städte erfolgen. Dazu
sind jeweils die Konsequenzen dazustellen, die mit einer Abstufung des
Leistungsstandards einhergehen. Diese Liste ist dem Rat mit der Einbringung des
Haushaltsentwurfs 2016 vorzulegen.
Begründung:
Das Jahr 2015 ist geprägt durch die finanzielle Reparatur der Unwetterschäden von Juli
2014. Überdies hat der Rat durch SPD, Grüne, Piraten und ÖDP erhebliche
Mehraufwendungen für die Stadt Münter mehrheitlich beschlossen, die einer Konsolidierung
zuwiderlaufen. Im Ergebnis wird das Haushaltsjahr 2015 mit einem negativen Jahresergebnis
i. H. von 27,173 Millionen Euro abschließen. In der mittelfristigen Finanzplanung für 2016
ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Fehlbetrag von 33,817 Millionen Euro zu erwarten. Ohne
aktive und kontinuierliche Gegenmaßnahmen ist das Ziel eines strukturell ausgeglichenen
Haushalts im Jahr 2020 nicht erreichbar.
gez.
Stefan Weber
Frank Baumann
Horst Beitelhoff
Georg Berding
Dieter von den Berg
Olaf Bloch
Peter Börgel
Heinz-G. Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Dr. Dietmar Erber
Sven Gotthal
Walter von Göwels
Richard Halberstadt
Gilbert Hartmann
Jens Christian Heinemann
Bruno Kleine Borgmann
Jan Leiße
Stefan Leschniok
Christel Loschelder
Hans Neumann
Andreas Nicklas
Karin Reismann
Josef Schliemann
Angela Stähler
Manfred Wenzel
V-0700-2015 Anlage 1 Sofortmaßnahmen
2874 Zeichen
Anlage 1 zu Vorlage V/0700/2015 Sofortmaßnahmen für eine nachhaltige Haushaltssanierung in Münster 1. Haushaltsbelastende Maßnahmen sind – soweit es s ich nicht um Pflichtaufgaben oder priorisierte Schwerpunktbereiche handelt (z.B. Schaffung von Wohnraum / Maßnahmen zur Kinderbetreuung / Bildung / Flüchtlin ge / Sicherheit) – zeitlich nach hinten zu schieben. Haushaltsentlastende Maßna hmen sind prioritär vorzu- ziehen bzw. zu beschleunigen. 2. Die Anhebung des Zuschussbereichs der freiwillig en Leistungen ist gesondert zu begründen. 3. Aufgrund der positiven Erfahrungen der Darstellu ng und Realisierungsmöglichkei- ten durch eine Reduktionsvariante im investiven Ber eich sind auch im kon- sumtiven Bereich seitens der Verwaltung Wege aufzuz eigen, ob und wie Leis- tungserbringungen (auch durch Leistungseinschränkun gen und Absenkung von Standards – auch im Personalbereich) mit bis zu 20 %-Kosteneinsparungen er- reicht werden können. 4. Auf jeder Ratsvorlage ist anzugeben, ob es sich um eine Pflichtleistung und/oder freiwillige Leistung handelt und mit welchem Betrag auch bei Pflichtleistungen va- riable Leistungen erbracht werden. 5. Kostenüber- und -unterschreitungen bei Projekten /Bauprojekten im Vergleich zum Haushaltsansatz werden nach Ablauf des Jahres in einem gesonderten Be- richt dargestellt. 6. Von der Investitionspauschale des Landes wird ca . 1,0 Mio. € zur Deckung der Aufwendungen / Abschreibungen für Geringwertige Wir tschaftsgüter (GWG) her- angezogen. 7. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte ein Konzept f ür die realen Vorsorgebedarfe zur Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen du rch Anlage entsprechender Gelder geprüft und aufgezeigt werden (Kapitalanlag emodell / Versicherungsmo- dell). 8. Die städtischen Gesellschaften sollen auf strukt urelle Konsolidierungsmöglichkei- ten, insbesondere hinsichtlich der Kostenstruktur überprüft werden. 9. a) Kostensteigerungen in Gebühren- und Entgeltbe reichen werden zukünftig un- ter grundsätzlicher Beibehaltung der jeweiligen sozialen Staffelungen an die Nut- zerinnen und Nutzer weiter gegeben. b) Zusätzlich sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine darüber hinausgehende Kostendeckung durch eine zeitlich begrenzte Aufrund ung zu glatten Beträgen zu- gunsten des Haushalts erfolgen kann. 10. Für beispielhafte neue Kooperationsprojekte innerhalb der Stadtgesellschaft (z.B. zwischen Vereinen, Verbänden, freien Trägern etc.) in allen Bereichen der städti- schen Daseinsvorsorge, wo es gelingt, die städtisch en Kosten deutlich und dau- erhaft zu senken, wird ein finanzieller Sonderpreis ausgelobt. Dazu stehen Preis- gelder bis zu 1000 € je Einzelfall, insgesamt aber bis zu 10.000 € zur Verfügung. Über die Prämierung entscheidet nach entsprechender Aufbereitung der Haupt- und Finanzausschuss.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0700/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37