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V/0339/2010

Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße und im Stadtbezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus

Vorlagen 29.04.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 13

Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 0339-2010, Anlage1

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Vorlage Nr. 0339-2010, Anlage2

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Beschlussvorlage

4611 Zeichen

V/0339/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße und im Stadtbezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
01.06.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
09.06.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden be-
schlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor: 
 
• Antrag der Werbegemeinschaft Kinderhaus e. V. vom 11.02.2010 auf Freigabe der Ver-
kaufszeiten am 07.11.2010 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster–
Nord, Ortsteil Kinderhaus, 
 
• Antrag der Aktions- und Werbegemeinschaft Hammer Straße e. V. vom 10.02.2010 und 
Ergänzungsmitteilung vom 16.02.2010 auf Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 – 18.00 
Uhr für den bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 23.05.2002 genehmigten 
Sonntag 01.08.2010 und für die Sonntage 31.10.2010 und 05.12.2010 für den Stadtbezirk 
Münster–Mitte, Bereich Hammer Straße vom Ludgeriplatz bis zur Einmündung der Augus-
tastraße.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0339/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0339/2010 
Auf Grund der politischen Diskussion und des parteiübergreifenden Meinungsbildes sowie mit Blick 
auf die Entscheidung des Rates vom 17.03.2010, V/0085/2010, sieht die Verwaltung davon ab, 
den Antrag der Aktions- und Werbegemeinschaft Hammer Straße e. V. in Bezug auf den Sonntag 
am 05.12.2010 (1. Advent) dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen 
bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, 
die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei-
le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des 
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.  
 
Für den Stadtbezirk Münster-Nord ist für das Kalenderjahr 2010 bisher kein verkaufsoffener Sonn-
tag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, diesen Sonntag frei-
zugeben.  
 
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte ist für das Kalenderjahr 2010 bereits ein verkaufsoffener Sonn-
tag anlässlich der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ für den Termin 01.08.2010 genehmigt 
worden. Es ist deshalb erst ein Sonntag verbraucht, so dass das zulässige Kontingent nicht aus-
geschöpft ist. 
 
Die beantragten Verkaufszeiten liegen außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den 
Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Ver-
kaufszeiten an den beantragten Sonntagen werden erfüllt. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen 
werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen 
liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ 
als „Typ B: Stadtbereichszentrum“ und „Typ D: Nahbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die An-
tragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehal-
ten. 
 
Obwohl die Anhörung der Sozialpartner nicht mehr vorgeschrieben ist, sind diese entsprechend 
dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfahren über den vorliegenden Antrag 
informiert worden.  
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei-
gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 31.10.2010 und 07.11.2010, liegen vor, so dass dem 
Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Verordnungen zu beschließen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 0339-2010, Anlage1

1278 Zeichen

Anlage 1 
 
                                             Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0339/2010 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Or tsteil Kinderhaus, die in dem im „Ein- 
zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen Stand- 
ortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“ und „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dür- 
fen am Sonntag, dem 07.11.2010, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
„B“ = Stadtbereichszentrum 
„D“ = Nahbereichszentrum 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Vorlage Nr. 0339-2010, Anlage2

1089 Zeichen

Anlage 2 
 
                                             Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0339/2010 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte im  Bereich Hammer Straße vom Ludge- 
riplatz bis zur Einmündung der Augustastraße dürfen  am Sonntag, dem 31.10.2010, in der 
Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beratungsverlauf (6)

18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludgeriplatz
  • Hammer Straße
  • Augustastraße
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0339/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37