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V/0691/2011/1

Neuerrichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Roxel

Vorlagen 23.11.2011

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Anlage 1 Sekundarschule_Roxel07ElternumfrageEBericht_2

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0691/2011 mit Anlagen

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Anlage 4 Beschluss Schulkonferenz Hauptschule Roxel vom 28.11.2011

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Anlage 3 zur Vorlage V_0691_E1

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Anlage 2 zur Vorlage V_0691_2011_1_Roxeler Schulkonsens

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Anlage 1 Sekundarschule_Roxel07ElternumfrageEBericht_2

28697 Zeichen

Elternumfrage:  
Bedarfsermittlung für die  
Sekundarschule Münster-Roxel 
 
vom 07.09. – 21.09.2011 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Oktober 2011

Auftraggeber: 
Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung 
 
Feld, Statistik und Ergebnisaufbereitung: 
Joepgen  
Kommunikations- und Marketingforschung 
Schillerstraße 61 
48155  Münster 
info@joepgen.net 
 
Ansprechpartner: 
Markus Joepgen

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
1 
 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
1 Wichtige Ergebnisse im Überblick.............................................................................................. 3 
2 Ziel, Vorgehensweise und Methodik........................................................................................... 4 
2.1  Ziel ..................................................................................................................................... 4 
2.2  Methode, Grundgesamtheit und Teilnehmerauswahl........................................................4 
2.3  Anschreiben....................................................................................................................... 4 
2.4  Begleitinformationen .......................................................................................................... 5 
2.5  Fragebogen........................................................................................................................ 5 
2.6  Organisation des Rücklaufs............................................................................................... 6 
2.7  Rücklaufquote.................................................................................................................... 6 
2.8  Zur Aussagekraft der Ergebnisse ...................................................................................... 8 
3 Bedarfsermittlung......................................................................................................................... 9 
3.1  Antizipierte Anmeldungen insgesamt ................................................................................ 9 
3.2  Antizipierte Anmeldungen nach Jahrgängen................................................................... 10 
3.3  Antizipierte Anmeldungen nach Stadtbezirken................................................................ 11 
3.4  Eingeschränkte Hochrechnung........................................................................................ 12 
3.5  Qualitative Rückmeldungen............................................................................................. 14 
Anhang ................................................................................................................................................. 15

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
2 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abb. 1: Beteiligungsquoten und absolute Teilnehmerzahlen .................................................................. 7 
Abb. 2: Antizipierte Anmeldungen insgesamt .......................................................................................... 9 
Abb. 3: Antizipierte Anmeldungen nach Jahrgängen ............................................................................ 10 
Abb. 4: Antizipierte Anmeldungen nach Bezirken ................................................................................. 11 
Abb. 5: Eingeschränkte Hochrechnung ................................................................................................. 13 
Abb. 6: Antizipierte Anmeldungen nach Bezirken und Schulklassen in absoluten Zahlen ...................15 


Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
3 
 
1 Wichtige Ergebnisse im Überblick 
Insgesamt beteiligen sich 1.771 Eltern von Kindern aus den dritten und vierten Klassen 
Münsters im Rahmen einer Vollerhebung an der Eltern umfrage. Dies entspricht einer 
Rücklaufquote von 41 Prozent.  
• Insgesamt geben 150 aller teilnehmenden Eltern an,  Ihr Kind „ganz bestimmt“  an 
einer Sekundarschule in Münster-Roxel anzumelden, w enn es im nächsten Schuljahr 
dieses Schulangebot gäbe (9%). Weitere n=331 Eltern  beantworten die Frage mit 
„eher ja“  (19%). Damit weisen zusammengenommen mehr als ein Viertel aller Eltern 
in ihren Antworten auf eine mögliche Inanspruchnahme dieser Schule hin (27%). 
• Wenn es vom nächsten Jahr an eine Sekundarschule i n Münster-Roxel gäbe, würden 
76 Eltern von Viertklässlern und 72 Eltern von Drit tklässlern ihr Kind „ganz bestimmt“  
dort anmelden. 152 Eltern von Viertklässlern bzw. 1 75  Eltern von Drittklässlern 
beantworten diese Frage mit „eher ja“ und ziehen damit eine Anmeldung in Betracht.  
• Die Anteile der Eltern, die zusammengenommen eine Anmeldung entweder 
ankündigen („ganz bestimmt“)  oder in Betracht ziehen („eher ja“)  sind im Bezirk West 
am höchsten (38%) und im Bezirk Südost (19%) am nie drigsten. In den vier anderen 
Bezirken Münsters liegen diese bei jeweils ca. 23 Prozent. 
• Wie aus einer eingeschränkten Hochrechnung hervorg eht würden bis zu insgesamt 
n=357 Eltern ihr Kind „ganz bestimmt“  an einer Sekundarschule in Münster-Roxel 
anmelden. Die Zahl der Eltern, die eine Anmeldung i n Betracht ziehen („eher ja“ ) wird 
auf n=798 extrapoliert. Diese Zahlen ergeben sich a ls maximale Schätzwerte, wenn 
die Antworten aller teilnehmenden Eltern auf die Ge samtheit aller Eltern, deren 
Kinder im Stadtgebiet Münster eine städtische Grund schule besuchen und sich zum 
Zeitpunkt der Befragung in der dritten oder vierten  Klasse befinden, hochgerechnet 
werden.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
4 
 
2 Ziel, Vorgehensweise und Methodik 
2.1 Ziel  
Mit Hilfe der vorliegenden Elternbefragung wird der  Bedarf an einer Sekundarschule am 
Standort Münster-Roxel abgeschätzt. Ziel ist es, Hi nweise auf die Bedürfnisse und 
Interessen der Eltern und deren Kinder frühzeitig b ei der Planung und Konzeption dieses 
neuen Schulangebotes an diesem Standort zu berücksi chtigen. Das Amt für Schule und 
Weiterbildung der Stadt Münster erfüllt damit die V orgaben des Schulministeriums NRW, 
nach denen der Neugründung einer Sekundarschule ein e Bedarfsermittlung vorausgehen 
muss.  
Wichtig ist es anzumerken, dass sich die Bedarfserm ittlung ausschließlich auf den Standort 
Münster-Roxel bezieht. Die Befragung zielt nicht da rauf ab, die grundsätzliche Akzeptanz 
dieser Schulform unter Eltern in Münster zu erheben . Eine solche Fragestellung hätte eines 
anderen methodischen Instrumentariums bedurft. Ents prechend sollten die Ergebnisse nicht 
für die Beantwortung einer solchen alternativen Fragestellung herangezogen werden. 
2.2 Methode, Grundgesamtheit und Teilnehmerauswahl  
Für die Bedarfsermittlung wurde eine schriftliche, standardisierte Elternbefragung 
durchgeführt. Zur Grundgesamtheit der Befragung zäh len alle Eltern, deren Kinder im 
Stadtgebiet Münster eine städtische Grundschule bes uchen und sich zum Zeitpunkt der 
Befragung in der dritten oder vierten Klasse befind en. Für die Elternumfrage wurde eine 
Vollerhebung durchgeführt, d.h. es wurden alle Elte rn um Teilnahme gebeten, für die diese 
Kriterien zutreffen.  
Insgesamt wurden 4.608 Eltern angeschrieben, deren Kinder eine von 46 städtischen 
Schulen in einem der 6 Stadtbezirke besuchen. Bei d er Adressaufbereitung wurde 
sichergestellt, dass je Schulkind nur ein Fragebogen versendet wurde.  
Der Fragebogen, das Anschreiben inkl. der Begleitin formationen sowie ein voradressierter 
Rückumschlag wurden den Eltern Anfang September  2011 per Post zugesandt. 
2.3 Anschreiben 
In einem Anschreiben wurden die Eltern über den Zwe ck der Befragung informiert und um 
Teilnahme gebeten. Das Schreiben wurde in den vier Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch 
und Arabisch verfasst. Absender war das Amt für Sch ule und Weiterbildung. Das Schreiben 
wurde unterzeichnet von Amtsleiter Herrn Klaus Ehling.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
5 
 
Um eine hohe Rücklaufquote zu fördern, wurden die E ltern darauf hingewiesen, dass der 
Fragebogen nur aus zwei Fragen besteht. Die Eltern wurden über Wahrung der Anonymität 
und Freiwilligkeit der Teilnahme unterrichtet. Glei chzeitig unterstrich der Text die Bedeutung 
der Teilnahme für die Bedarfsermittlung. Dabei wurd e betont, dass die individuelle 
Teilnahme unabhängig davon, ob die befragten Eltern  ihr Kind an der Sekundarschule in 
Münster-Roxel anmelden möchten oder nicht, sehr wic htig ist. Mit diesem Zusatz sollte 
Antwortverzerrungen entgegengewirkt werden, die sic h möglicherweise durch systematische 
Teilnahmeverweigerungen solcher Eltern ergeben könn ten, die eine Anmeldung an der 
Sekundarschule Münster-Roxel nicht in Betracht ziehen.  
2.4 Begleitinformationen 
Laut den Vorgaben durch das Schulministerium NRW si nd Befragungen zur 
Bedarfsermittlung mit einer ausführlichen Informati on der befragten Eltern über die geplante 
Schule zu verbinden. Um eine sinnvolle Interpretati on der Ergebnisse zu ermöglichen und 
diesen Vorgaben zu entsprechen wurden dem Frageboge n Informationstexte zur 
Sekundarschule in den vier Sprachen Deutsch, Englis ch, Türkisch und Arabisch beigelegt 
(jeweils 1 DIN A 4 - Seite). Zusätzlich enthielt da s Schreiben einen bebilderten Informations-
flyer „Sekundarschule SCHUL CAMPUS ROXEL“ sowie den Hinweis auf eine Informations-
veranstaltung im Schulzentrum am 14. September 2011. 
2.5 Fragebogen 
Der Fragebogen bestand aus zwei Fragen. In der erst en Frage wurde die Klassenstufe 
erhoben, in der sich die Kinder der Eltern zum Zeit punkt der Befragung befinden. Die zweite 
Frage lautete: „Falls es in Münster-Roxel vom nächsten Schuljahr a n eine Sekundarschule 
gäbe – würden Sie Ihr Kind dort anmelden?“ . Die Antwortvorgaben lauteten a) „ganz 
bestimmt“ b) „eher ja“ c) „eher nein“ und d) „bestimmt nicht“. Gemäß dem Untersuchungsziel 
bezog sich die Frage zur Bedarfsermittlung explizit  auf den Standort Münster-Roxel. Zum 
anderen stand mit dem Verb „anmelden“ eine konkrete  Aktion bzw. Verhaltensform im 
Mittelpunkt der Frage. Der Fragebogen folgte mit di eser Formulierung einem Muster-
fragebogen des Schulministeriums NRW.  
Neben dem Anschreiben und den Begleitinformationen wurde auch der Fragebogen in den 
vier Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabi sch verfasst. Dies ermöglichte die 
Teilnahme aller Eltern an der Befragung, unabhängig  von Sprachvermögen und kulturellem 
Hintergrund.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
6 
 
2.6 Organisation des Rücklaufs 
Die Eltern wurden gebeten, den ausgefüllten Fragebo gen in dem beigelegten 
verschlossenen Umschlag bis zum 21. September 2011 bei den Klassenlehrern und –
lehrerinnen ihrer Kinder abzugeben. Sie wurden darü ber informiert, dass die Anonymität auf 
dem gesamten Rücklaufweg gewährleistet ist. Insbeso ndere wurde ihnen sowohl im 
Anschreiben als auch am Ende des Fragebogens in ein em kurzen Hinweistext versichert, 
dass die Lehrer und Lehrerinnen die verschlossenen Umschläge mit den Fragebögen 
ungeöffnet an die Stadt weiterleiten. 
Die Klassenlehrer sammelten die Fragebögen und über gaben sie am Ende der Feldzeit an 
das Amt für Schule und Weiterbildung. Dieses Vorgeh en wurde gewählt, um den Aufwand 
auf Seiten der Eltern möglichst gering zu halten. 
Zu diesem Zweck wurden die Schulleitungen vom Amt f ür Schule und Weiterbildung in 
einem vor der Befragung versendeten Schreiben über den Hintergrund der Befragung 
informiert und um Unterstützung gebeten.  
2.7 Rücklaufquote  
Insgesamt wurden 4.608 Fragebögen versendet. Auf Gr und fehlerhafter oder nicht aktueller 
Adressen konnten 284 Fragebögen nicht zugestellt we rden. Die Anzahl gültiger 
Aussendungen beträgt 4.324 Fragebögen. Insgesamt ha ben sich 1.771 Eltern an der 
Befragung beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 41%.  
Damit liegt die Höhe des Rücklaufes auf dem Niveau vergangener Bürgerumfragen (2008: 
42%; 2006: 40%) und etwas unter dem Niveau vergleic hbarer Umfragen der Stadt. Zum 
Beispiel erzielte die Umfrage zu flexibler Kindertagesbetreuung 1 aus dem Jahre 2008 und die 
Elternbefragung zur Schulentwicklungsplanung 2010 2 jeweils Beteiligungsquoten von knapp 
über 50 %.  
Ein Blick auf die geographische Beteiligung in Abb. 1 zeigt: Eltern, deren Kinder gegenwärtig 
eine Grundschule in den Stadtbezirken Ost oder West  besuchen, haben sich besonders 
stark beteiligt (48% / 45%). Dagegen sind die Teilnahmequoten aus den Bezirken Hiltrup und 
Nord vergleichsweise gering (33% / 27%). Die erstge nannten Bezirke sind daher in der 
Untersuchung leicht über-, die letztgenannten unterrepräsentiert. 
                                           
 
1 Vgl. IJOS GmbH Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (2009): Auswertung 
der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ der Stadt Münster vom 05.11- 02.12.2008, S.10.  
2 Vgl. Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung (2010): Elternumfrage zur Schulentwicklungsplanung in 
Münster, S.7.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
7 
 
Abb. 1: Beteiligungsquoten und absolute Teilnehmerzahlen  
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
Nord 
(n=140) 
Hiltrup 
(n=248) 
Südost 
(n=177) 
Mitte 
(n=503) 
West 
(n=462) 
Ost 
(n=169) 
insgesamt 
(n=1771) 
27% 33% 37% 42% 45% 48% 
41% 
 
Für diese unterschiedlichen Rücklaufquoten lassen s ich zwei Gründe anführen. Zum einen 
ist denkbar, dass die jeweilige mittlere Entfernung  zu einer Sekundarschule am Standort 
Münster-Roxel den Rücklaufquoten in einzelnen Bezir ken abträglich ist. Dies könnte darüber 
erklärt werden, dass Eltern, denen der Schulweg nach Roxel möglicherweise zu weit ist, eine 
vergleichsweise niedrigere Teilnahmemotivation zeigen.  
Zum anderen bestätigt das Ergebnis für den Stadtbez irk Nord Erkenntnisse aus anderen 
Befragungen, nach denen die Beteiligungsquoten in B ezirken mit einem vergleichsweise 
größeren Ausmaß an sozialen Problemen tendenziell n iedriger ausfallen als in anderen 
Stadtbezirken 3. Beide Effekte überlagern sich möglicherweise in dieser Befragung. 
                                            
3 Vgl. IJOS GmbH Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (2009): Auswertung 
der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ der Stadt Münster vom 05.11- 02.12.2008, S.10.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
8 
 
2.8 Zur Aussagekraft der Ergebnisse 
Alle Eltern von SchülerInnen der dritten und vierte n Klasse einer städtischen Schule 
Münsters konnten im Rahmen der Erhebung unter den g leichen Bedingungen an der 
Befragung teilnehmen. Die Beteiligung erforderte ke inen finanziellen und einen 
vernachlässigbaren zeitlichen Aufwand. Bei allen Sc hritten wurde die Anonymität der Eltern 
und der Kinder gewahrt. Der Fragebogen und die Begl eitmaterialien wurden in vier 
verschiedenen Sprachen versendet. Dies ermöglichte den Zugang aller Eltern zur 
Befragung, unabhängig von Sprachvermögen und kulturellem Hintergrund. 
Möglichen Antwortverzerrungen, die sich durch überp roportionale Teilnahmeverweigerungen 
solcher Eltern ergeben könnten, die eine Anmeldung nicht in Betracht ziehen, wurde mit 
textlichen Hinweisen im Anschreiben entgegengewirkt  (vgl. Punkt 2.3). Die 
Untersuchungsanlage erfüllt damit alle methodisch-o rganisatorischen Voraussetzungen für 
eine repräsentative Befragung.  
Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass sich bestimmt e Elterngruppen möglicherweise 
hinsichtlich ihrer Teilnahmebereitschaft voneinande r unterscheiden. Der Blick auf die 
Rücklaufquoten im letzten Kapitel weist darauf hin,  dass Eltern aus einigen Bezirken 
Münsters unter den Teilnehmern tendenziell überrepr äsentiert (z.B. West) bzw. 
unterrepräsentiert (z.B. Nord) sind. Etwaige Abweic hungen finden in erklär- und erwartbaren 
Grenzen statt.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
9 
 
3 Bedarfsermittlung 
3.1 Antizipierte Anmeldungen insgesamt 
Um den Bedarf an einer Sekundarschule am Standort Münster-Roxel zu ermitteln wurden die 
Eltern zunächst gebeten, die dem Fragebogen beigefü gten Informationen zum geplanten 
Konzept der Sekundarschule in Münster-Roxel zu lese n. Anschließend wurde den Eltern 
folgende Frage gestellt: „Falls es in Münster-Roxel vom nächsten Schuljahr a n eine 
Sekundarschule gäbe – würden Sie Ihr Kind dort anmelden?“.  
Abb. 2: Antizipierte Anmeldungen insgesamt 
n=1755 
gültige Antworten 
ganz bestimmt 
eher ja 
eher nein 
bestimmt nicht 
n=663 
38% 
n=611 
35% 
n=331 
19% 
n=150 
9% 
 
Wie aus Abb. 2 hervorgeht würden insgesamt n=150 Eltern ihr Kind „ganz bestimmt“  an einer 
Sekundarschule in Münster-Roxel anmelden (9%). Weit ere n=331 Eltern beantworten die 
Frage mit „eher ja“  (19%). Insgesamt n=611 Eltern wählen „eher nein“  (35%) und n=663 
Eltern geben an, dass sie Ihr Kind „bestimmt nicht“  an dieser Schule anmelden würden 
(38%).  
Zusammengenommen kündigen 481 Eltern entweder eine Anmeldung ihres Kindes an der 
Sekundarschule Münster-Roxel an („ganz bestimmt“)  oder ziehen eine Anmeldung in 
Betracht („eher ja“) . Dies entspricht einem Anteil von etwas über einem  Viertel aller Eltern 
(27%). Drei Viertel aller Eltern (73%) signalisiere n, dass sie dieses Schulangebot tendenziell 
oder explizit für ihre Kinder nicht in Anspruch neh men würden ( „eher nein“ / „bestimmt 
nicht“ ). Weniger als 1 Prozent aller Eltern haben die Fra ge nicht oder mehrdeutig 
beantwortet und wurden aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
10  
 
3.2 Antizipierte Anmeldungen nach Jahrgängen 
Um die Anmeldezahlen in einem möglichen ersten Schu ljahr abschätzen zu können wurden 
die Eltern gefragt, welche Klasse ihre Kinder gegen wärtig besuchen. Abb.3 stellt die 
Ergebnisse der antizipierten Anmeldungen differenziert nach Klassen dar. 
Abb. 3: Antizipierte Anmeldungen nach Jahrgängen 
72 76 
175 
152 
333 
269 
325 327 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
dritte Klasse 
(n=905) 
vierte Klasse 
(n=824) 
ganz bestimmt eher ja eher nein bestimmt nicht 
247 
658 
dritte Klasse 
ganz bestimmt / eher ja 
eher nein / bestimmt nicht 
228 
596 
vierte Klasse 
ganz bestimmt / eher ja 
eher nein / bestimmt nicht 
40% 
33% 
18% 
9% 8% 
19% 
36% 37% 
 
Wenn es vom nächsten Jahr an eine Sekundarschule in  Münster-Roxel gäbe würden 76 
Eltern von Viertklässlern und 72 Eltern von Drittkl ässlern ihr Kind „ganz bestimmt“  dort 
anmelden. 152 Eltern von Viertklässlern bzw. 175  E ltern von Drittklässlern beantworten 
diese Frage mit „eher ja“ .  
Eine Zusammenfassung der Antworten „ganz bestimmt“  und „eher ja“  ergibt, dass insgesamt 
228 Eltern von Viertklässlern und 247 Eltern von Dr ittklässlern eine Anmeldung ihrer Kinder 
an der Sekundarschule Münster-Roxel ankündigen oder in Betracht ziehen. 
Weniger als 2 Prozent aller Eltern haben keine Anga ben zur besuchten Klassenstufe ihres 
Kindes angegeben. Diese wurden an dieser Stelle aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
11  
 
3.3 Antizipierte Anmeldungen nach Stadtbezirken 
Eine Differenzierung der Ergebnisse nach den Stadtb ezirken, in welchen die Kinder 
gegenwärtig in die Schule gehen, ermöglicht eine Ab schätzung des Einzugsgebietes (vgl. 
Abb.4). Dabei fällt zunächst der Bezirk West auf. D ieser weist nicht zuletzt wegen der 
räumlichen Nähe zur geplanten Sekundarschule in Mün ster-Roxel das höchste 
Nachfragepotenzial auf. Da es sich bei dem Bezirk W est gleichzeitig um eines der beiden 
Gebiete mit den höchsten Schülerzahlen handelt, fal len die absoluten angekündigten ( „ganz 
bestimmt“ ) und möglichen Schülerzahlen ( „eher ja“ ) in diesem Bezirk entsprechend hoch aus 
(n=49 / n=126). 
Abb. 4: Antizipierte Anmeldungen nach Bezirken 
4% 
6% 
7% 
8% 
10% 
11% 
19% 
13% 
16% 
15% 
13% 
28% 
35% 
33% 
38% 
32% 
35% 
33% 
42% 
48% 
39% 
44% 
42% 
29% 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Nord (n=139) 
Südost (n=175) 
Mitte (n=502) 
Ost (n=167) 
Hiltrup (n=244) 
West (n=457) 
Prozentuale Anteile 
6
10 
35 
14 
25 
49 
27 
23 
80 
25 
31 
126 
48 
58 
191 
54 
85 
150 
58 
84 
196 
74 
103 
132 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Absolute Zahlen 
ganz bestimmt eher ja eher nein bestimmt nicht 
 
Mit Blick auf die prozentualen Anteile der Eltern, die ihr Kind „ganz bestimmt“  in einer 
Sekundarschule Münster-Roxel anmelden würden, folge n dem Bezirk West (11%) die 
Gebiete Hiltrup (10%), Ost (8%), Mitte (7%) und Süd ost (6%). Im Bezirk Nord gibt der 
vergleichsweise geringste Anteil der Eltern diese Antwort (4%).  
Eine Zusammenfassung der Antworten „ganz bestimmt“  und „eher ja“  zeigt, dass die 
Elternanteile, die eine Anmeldung ankündigen oder i n Betracht ziehen im Bezirk West am 
höchsten (38%) und im Bezirk Südost (19%) am niedri gsten sind. In den vier verbleibenden 
Bezirken Münsters liegen diese immerhin bei jeweils  ca. 23 Prozent. Dies weist daraufhin, 
dass in allen Stadtbezirken Interesse an diesem Schulangebot besteht.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
12  
 
Absolut betrachtet ergeben sich durch Addition der beiden ersten Antwortkategorien („ ganz 
bestimmt“ / „eher ja“ ) die größten Schülerpotenziale in West (n=175) und   Mitte (n=115). Hier 
schlägt neben den relativen Antwortverteilungen auc h die Größe dieser Bezirke hinsichtlich 
ihrer Schülerzahlen zu Buche. Diese absoluten Zahle n beziehen sich auf Kinder der 
gegenwärtigen dritten und vierten Klassen und damit  auf die ersten beiden Schuljahre einer 
Sekundarschule (für eine weitere Differenzierung nach Bezirken und Klassen vgl. Anhang).  
Für 4 Prozent aller Eltern liegen keine Information en zum Stadtbezirk vor. Diese wurden an 
dieser Stelle aus der Betrachtung ausgeschlossen. 
3.4 Eingeschränkte Hochrechnung 
Insgesamt nahmen 41 Prozent aller angeschriebenen E ltern an der Befragung teil. Die in 
den vorhergegangenen Kapiteln dargestellten absolut en Zahlen zu angekündigten ( „ganz 
bestimmt“ ) oder in Betracht gezogenen Anmeldungen ( „eher ja“ ) beziehen sich 
ausschließlich auf die Antworten dieser Eltern. Nic ht berücksichtigt wurden bislang 
Anmeldepotenziale jener 59 Prozent, die sich nicht an der Befragung beteiligen. Aus diesem 
Grund wird im Folgenden eine eingeschränkte Hochrec hnung auf die Gesamtheit aller Eltern 
durchgeführt, deren Kinder im Stadtgebiet Münster e ine städtische Grundschule besuchen 
und sich zum Zeitpunkt der Befragung in der dritten oder vierten Klasse befinden. 
Hierzu folgende Hinweise: Die vorgenommene Hochrech nung begründet sich über die 
Tatsache, dass die Befragung alle methodisch-organi satorischen Voraussetzungen für eine 
repräsentative Befragung erfüllt und die Ergebnisse  daher grundsätzlich einen Rückschluss 
auf alle im Rahmen der Vollerhebung angeschriebenen  Eltern zulassen (vgl. Punkt 2.8). Um 
aber dem Umstand Rechnung zu tragen, dem zu Folge e inige Bezirke in den 
Gesamtergebnissen über- und unterrepräsentiert sind , erfolgt die Hochrechnung differenziert 
nach allen sechs Bezirken. Hierdurch werden möglich e Zusammenhänge zwischen dem 
Antwortverhalten und den Rücklaufquoten in den jewe iligen Bezirken berücksichtigt. 
Gleichzeitig gilt die Hochrechnung als eingeschränk t, da letztendlich keine gesicherten 
Kenntnisse darüber vorliegen, ob - und wenn ja wie stark - interessierte (weniger 
interessierte) Eltern möglicherweise überproportion al (unterproportional) unter allen 
Teilnehmern vertreten sind. Vor diesem Hintergrund sind die ermittelten Werte als maximale 
Schätzwerte zu betrachten:

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
13  
 
 
Abb. 5: Eingeschränkte Hochrechnung  
 
Nord 
Hiltrup 
Südost 
Mitte 
West 
Ost 
Bezirke 
insgesamt** 
zzgl. 
keine Bezirks- 
nummer 
Hochrechnung 
insgesamt 
524 748 480 1187 1030 355 4324 
140 248 177 503 462 169 1699 72 
27% 33% 37% 42% 45% 48% 
73% 67% 63% 58% 55% 52% 
3,7 3,0 2,7 2,4 2,2 2,1 
ganz bestimmt Anteil (%) 4,3% 10,2% 5,7% 7,0% 10,7% 8,4% 
Teilnehmer (n=) 6 25 10 35 49 14 139 
Nicht-Teilnehmer (n=)* 16 50 17 48 60 15 207 
Gesamtpotenzial (n=)* 22 75 27 83 109 29 346 11 357 
eher ja Anteil (%) 19,4% 12,7% 13,1% 15,9% 27,6% 15,0% 
Teilnehmer (n=) 27 31 23 80 126 25 312 
Nicht-Teilnehmer (n=)* 74 63 39 109 155 28 467 
Gesamtpotenzial (n=)* 101 94 62 189 281 53 779 19 798 
eher nein Anteil (%) 34,5% 34,8% 33,1% 38,0% 32,8% 32,3% 
Teilnehmer (n=) 48 85 58 191 150 54 586 
Nicht-Teilnehmer (n=)* 132 171 99 260 184 59 906 
Gesamtpotenzial (n=)* 180 256 157 451 334 113 1492 25 1517 
bestimmt nicht Anteil (%) 41,7% 42,2% 48,0% 39,0% 28,9% 44,3% 
Teilnehmer (n=) 58 103 84 196 132 74 647 
Nicht-Teilnehmer (n=)* 159 208 144 267 162 81 1021 
Gesamtpotenzial (n=)* 217 311 228 463 294 155 1668 16 1684 
*
* Hochrechnung. 
** exklusive Teilnehmer/innen für die keine Informationen zum Bezirk vorliegen. 
Bezirk 
Ausgang / zugestellte (n=) 
Eingang (n=) 
teilnehmende Eltern (%) 
nicht teilnehmende Eltern (%) 
Faktor für Hochrechnung auf 100% 
 
 
Wie aus der eingeschränkten Hochrechnung hervorgeht  würden bis zu insgesamt n=357 
Eltern ihr Kind „ganz bestimmt“  an einer Sekundarschule in Münster-Roxel anmelden.  Die 
Zahl der Eltern, die eine Anmeldung in Betracht zie hen wird auf n=798 extrapoliert. Diese 
Zahlen ergeben sich, wenn die Antworten aller teilnehmenden Eltern auf die Gesamtheit aller 
Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet Münster eine st ädtische Grundschule besuchen und sich 
zum Zeitpunkt der Befragung in der dritten oder vie rten Klasse befinden, hochgerechnet 
werden.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
14  
 
3.5 Qualitative Rückmeldungen 
Der Fragebogen enthielt keine Frage zu den Gründen für die Antworten der Eltern in Bezug 
auf die Wahrscheinlichkeit der Anmeldung / Nicht-An meldung ihres Kindes an der 
Sekundarschule in Münster-Roxel. Gleichwohl fanden sich auf den Fragebögen von 
insgesamt n=153 Eltern handschriftliche Anmerkungen  (9%). Die überwiegende Mehrheit 
dieser Anmerkungen stammte von Eltern, die ihr Kind  eher nicht oder explizit nicht anmelden 
würden ( „bestimmt nicht“ / „eher nein“ ). Ein Großteil dieser Eltern begründete in diesen 
Anmerkungen Ihre Antwort mit der Entfernung zur Sch ule bzw. mit der Länge des sich 
ergebenden Schulweges. Anderen Eltern war es wichti g zu betonen, dass sie mit ihrer 
Antwort nicht das Konzept der Sekundarschule beurte ilten und sich ihre Antwort 
ausschließlich über den Standort der Schule begründet.  
Beispiele: 
• „Für die Stadtteile (...) ist ein Standort "Roxel"  sehr unglücklich. Es ist schade, dass 
kein zentraler Standort angeboten werden konnte“ 
• „räumlich zu weit weg, gutes Konzept“ 
• „da die Schule zu weit entfernt ist ... sonst okay !!“ 
• „aber nur weil wir MS Zentrum wohnen und der Schul weg zu lang wäre. Sonst ganz 
bestimmt!“ 
• „aber nur aufgrund des Schulweges nicht wegen des Konzepts“ 
• „Aber nur wegen der Entfernung, sonst durchaus Int eresse!“ 
•  „Würde die Schule in Kinderhaus geöffnet werden, würde ich meine Tochter sofort 
dort anmelden.“  
Die Anmerkungen verdeutlichen, dass das Thema „Entf ernung zur Schule / Länge des 
Schulweges“ die Antworten der Eltern neben anderen Einflussgrößen maßgeblich 
mitbestimmt haben. Gleichzeitig unterstreichen sie nochmals, dass sich die Ergebnisse 
ausschließlich auf den Standort Münster-Roxel und n icht auf die Akzeptanz einer 
Sekundarschule als generelle Schulform beziehen.

Elternumfrage 2011: Bedarfsermittlung für die Sekundarschule Münster-Roxel 
15  
 
 
Anhang 
Abb. 6: Antizipierte Anmeldungen nach Bezirken und Schulklassen in absoluten Zahlen 
 
ganz 
bestimmt eher ja eher nein bestimmt 
nicht 
k.A. / 
ungültig Gesamt 
die dritte Klasse 13 13 46 49 1 122 
die vierte Klasse 12 18 36 53 3 122 
k.A. / ungültig 0 0 3 1 0 4
die dritte Klasse 19 40 98 93 0 250 
die vierte Klasse 15 39 91 101 0 246 
k.A. / ungültig 1 1 2 2 1 7
die dritte Klasse 2 18 31 30 0 81 
die vierte Klasse 4 8 16 28 0 56 
k.A. / ungültig 0 1 1 0 1 3
die dritte Klasse 8 14 29 41 0 92 
die vierte Klasse 6 10 25 30 2 73 
k.A. / ungültig 0 1 0 3 0 4
die dritte Klasse 3 12 31 43 0 89 
die vierte Klasse 7 11 26 41 0 85 
k.A. / ungültig 0 0 1 0 2 3
die dritte Klasse 18 68 82 64 2 234 
die vierte Klasse 30 58 66 64 1 219 
k.A. / ungültig 1 0 2 4 2 9
die dritte Klasse 9 10 16 5 1 41 
die vierte Klasse 2 8 9 10 0 29 
k.A. / ungültig 0 1 0 1 0 2
insgesamt n=1.771 
keine 
Bezirksnummer 
Hiltrup 
Mitte 
Nord 
Ost 
Südost 
West

Ergänzungsvorlage Beschluss

20948 Zeichen

V/0691/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuerrichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
13.12.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.12.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Realschule Roxel und die Droste-Hauptschule in Roxel - städtische Realschule bzw. 
städtische Gemeinschaftshauptschule - werden gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW mit 
Wirkung zum 01.08.2012 (Schuljahresbeginn 2012/2013) auslaufend aufgelöst, sodass ab 
diesem Zeitpunkt keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. 
 
2. Der Rat beschließt die Neuerrichtung einer vierzügigen städtischen Sekundarschule in teil-
integrierter Form am Standort des Schulzentrums Roxel, Tilbecker Straße 24 - 26, 48161 
Münster, zum Schuljahr 2012/2013 auf der Grundlage des beiliegenden Konzeptes.  
 
3. Der Rat befürwortet die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe, sofern ausreichen-
de Anmeldungen dazu vorliegen. Dafür wird zum 01.08.2012 im Teilergebnisplan 0301 
0,5-Stelle EGr S 11 für eine/n Sozilapädagogen/in eingerichtet und gesperrt; die Ent-
sperrung erfolgt bei tatsächlicher Einrichtung der integrativen Lerngruppe durch den 
Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung. 
 In diesem Zusammenhang nimmt der Rat zur Kenntnis, dass bedarfsabhängig ab dem 
Schuljahr 2015/2016 0,50-Stelle für den Ausbau des integrativen Unterrichts ggf. zu-
sätzlich benötigt werden. Die erforderlichen Personalressourcen (jeweils 0,5 Stelle 
Sozialpädagogik für die Jahrgänge 5 bis 7 bzw. 8 bis 10) werden dafür im üblichen 
Umfang bereitgestellt.  
 
3.
 Die Beschlüsse zu Ziffer 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Reg elung 
zur Sekundarschule im Schulgesetz NRW. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0691/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0691/2011/1 
4. Zur systemischen Unterstützung wird der Sekundarschule eine Fachkraft für die 
Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Über Einsatz und Umfang ist nach Abstim-
mung mit der neuen Schulleitung im Rahmen einer gesonderten Vorlage in 2012 zu 
entscheiden. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bezeichnu ng „Schulcampus Roxel“ als Arbeitstitel bei 
der Konzeptentwicklung und für die Vorstellung verwendet wird. Die endgültige Namensge-
bung soll nach Gründung der Schule unter Beteiligung der Schulleitung und der schulischen 
Gremien erfolgen. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Sekundarschule zum Schuljahr 
2012/2013 bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.  
 
7. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für 
die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerin-
nen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt mit ei-
ner Beschlussvorlage in der ersten Beratungskette 2012.  
 
8.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Münster dahingehend zu 
verhandeln, dass unter Berücksichtigung der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes 
in den auslaufenden Schulen den Kolleginnen und Kollegen dieser Schulen, die eine 
Versetzung in die Sekundarschule anstreben, diese sukzessive ermöglicht wird. Der 
Schulträger wird die in seiner Verantwortung stehenden Belange zur Qualitätswah-
rung an den auslaufenden Schulen mit besonderer Sorgfalt wahrnehmen. 
 
9. Der Rat nimmt die Schulkonferenzbeschlüsse der Realschule Roxel vom 17.11.2011 
(Anlage 3) und der Droste-Hauptschule Roxel vom 28.11.2011 (Anlage 4) zur Kenntnis. 
 
10. Der Rat nimmt das Ergebnis der Elternumfrage zum Bedarf einer Sekundarschule in 
Münster-Roxel zur Kenntnis (Anlage 1). 
 
11. Der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 117/2011 von Schülerinnen und Schülern der 
Realschule Roxel zum Erhalt der Realschule wird nicht gefolgt. 
 
 
Kosten/Folgekosten: 
Finanzierung/ Mittelbereitstellung: 
 
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
 12.1 abhängig von der Herkunft der künftigen Schülerinnen und Schüler - ggf. zusätzliche 
Schülerfahrkosten entstehen. Diese werden im Haushaltsjahr 2012 aus den laufenden 
Mitteln Teilergebnisplan 03.02 „Zentrale Leistungen für Schüler/innen und am Schulle-
ben Beteiligte“ Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, Sachkonto 
524000 „Schülerbeförderungskosten“ finanziert. Für die Folgejahre sind ggf. zusätzli-
che Mittel bereitzustellen. 
 
 12.2 für die Zeit des Parallelbetriebes der neuen Sekundarschule und auslaufenden Haupt- 
und Realschule zusätzliche Aufwendungen Schuletat, integrative Lerngruppen und 
Sekretariat mit rd. 15.000,00 € p.a., für sozialpädagogische Unterstützung i.R. der inte-
grativen Lerngruppen mit 0,5 Stelle = rd. 25.510,00 € (für 5 Monate in 2012 = 
10.470,00 €) entstehen. Diese Aufwendungen werden im Haushaltsjahr 2012 aus den 
laufenden Mitteln Teilergebnisplan 03.01 „Leistungen für Schulen“ finanziert und sind 
bis zum Auslaufen der beiden Schulen (Schuletat, Sekretariat) bzw. dauerhaft (inte-
grative Lerngruppe) für die Folgejahre zusätzlich bereitzustellen.

- 3 - 
V/0691/2011/1 
Weiter entstehen Aufwendungen für die Schulsozialarbeit, deren Höhe vom noch 
festzulegenden Umfang abhängig ist. Für integrative Lerngruppen in den Jahr-
gängen 8 bis 10 (ab Schuljahr 2015/2016) entsteht evtl. weiter Bedarf in Höhe von 
0,5 Stelle; die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in die Stellenplanberatung 
einbringen. 
 
 12.3 im vorliegenden Haushaltsentwurf 2012 als „neue Maßnahme“ 200.000,00 € für den 
Schulcampus Roxel vorgesehen sind, um kleinere Maßnahmen innerhalb der Gebäude 
damit durchführen zu können. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 Nach der gemeinsamen Entwicklung eines Konzeptes für die neue Sekundarschule in Roxel, 
hat die Verwaltung mit der Vorlage 691/2011 „Neuerrichtung einer Sekundarschule im 
Schulzentrum Roxel“ dem Rat die auslaufende Auflösung der Droste-Hauptschule und der 
Realschule Roxel sowie die Gründung der Sekundarschule unter Hinweis auf noch ausste-
hende Schulkonferenzbeschlüsse beider Schulen vorgeschlagen.  
 In den Schulkonferenzbeschlüssen vom September 2011 haben sich beide Schulen gegen 
ihre Auflösung ausgesprochen, die Realschule hat zudem gegen die Gründung der Sekun-
darschule votiert. Die Verwaltung hat daraufhin die zur Beratung am 13.10.2011 im ASW und 
am 19.10.2011 im Rat vorgesehene Vorlage zurückgezogen, um auf den von den Schulen 
geäußerten Gesprächswunsch eingehen zu können. 
 Zwischenzeitlich sind von Schulträger und Schulaufsicht in einzelnen Gesprächen mit Eltern-
vertretern und Kollegienvertretern wie auch gemeinsam mit Mitgliedern der Schulkonferen-
zen die unten aufgeführten Anregungen und Bedenken umfassend erörtert worden. 
 
 
2. Ergebnisse der Schulkonferenzen  
 
 Auf dieser Basis haben die Schulkonferenz der Realschule (17.11.2011) und der Droste-
Hauptschule (28.11.2011) erneut zur auslaufenden Auflösung ihrer Schulen beraten. 
 
 Die Schulkonferenz der Realschule Roxel hat in ihrem Beschluss mehrheitlich die auslau-
fende Auflösung der Realschule akzeptiert. Sie geht davon aus, dass die Realschule bis zum 
Ende des Schuljahres 2016/2017 am bisherigen Standort geführt wird und die qualitative Si-
cherung des Unterrichts und der Abschlüsse durch entsprechende Regelungen von Bezirks-
regierung und Schulträger gewährleistet wird. 
 
 Die Schulkonferenz der Droste-Hauptschule hat sich in ihrer Sitzung am 28.11.2011 mehr-
heitlich für die auslaufende Auflösung der Droste-Hauptschule Roxel ausgesprochen.  
 
 
3. Ergänzende Erläuterungen 
 
 Aus den Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten wurde deutlich, dass an einigen 
Stellen der Vorlage ergänzende Erläuterungen zu der auslaufenden Droste-Hauptschule und 
der Realschule Roxel sowie zur aufwachsenden Sekundarschule gewünscht oder erforder-
lich sind:

- 4 - 
V/0691/2011/1 
3.1 Vierzügigkeit 
 
 Die Schule ist als vierzügige Schule angelegt. Damit ist die maximale Aufnahmekapazität 
definiert. Die Frage der konkreten Klassenbildungen ist abhängig von noch vorzunehmenden 
Festlegungen des Landes im Hinblick auf die Bandbreiten. Die Schule wird auch dann ihren 
Betrieb aufnehmen, wenn beim ersten Anmeldeverfahren keine volle Vierzügigkeit erreicht 
wird. Hierzu trifft § 82 (5) SchulG folgende Regelung: „Sekundarschulen müssen mindestens 
3 Parallelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine 
Sekundarschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, 
dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und 
Schülern der Weg zu einer anderen Sekundarschule mit mindestens 3 Parallelklassen pro 
Jahrgang nicht zugemutet werden kann.“ 
 
3.2 Pädagogisches Grundkonzept 
 
 Für die Bildungsgänge in der Sekundarschule gilt die Verordnung über die Ausbildung und 
die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I). Sie wird derzeit um Vorgaben für 
die Sekundarschule erweitert.  
 
 Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung 
verpflichtet. Dazu gehört der reflektierte Einsatz von Maßnahmen der inneren und äußeren 
Differenzierung:  
 
 In der Doppeljahrgangsstufe 5/6 wird das gemeinsame Lernen der Grundschule in heteroge-
nen Klassenverbänden mit Binnendifferenzierung fortgeführt.  
 
 Ab der Klasse 7 gibt es unterschiedliche Organisationsformen. 
 
Ö Die integrierte und die teilintegrierte Sekundarschule führt den Unterricht ab Klasse 
7 ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen bis Klasse 10 weiter. In der integ-
rierten Form wird durchgehend binnendifferenziert unterrichtet. In der teilintegrierten 
Form erfolgt in bestimmten Fächern eine äußere Fachleistungsdifferenzierung (Einrich-
tung von Grund- und Erweiterungskursen) bzw. eine Wahl von Lernbereichen nach 
Neigung.  
 
Ö Die kooperative Sekundarschule bildet ab Klasse 7 entweder nach drei schulformbe-
zogenen Bildungsgängen oder nach zwei unterschiedlichen Anforderungsebenen ge-
trennte Klassen. Bei Einrichtung von drei schulformbezogenen Bildungsgängen erfolgt 
die Klassenbildung nach den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. 
Bei Einrichtung von zwei Anforderungsebenen werden die Klassen auf einer Grund-
ebene und einer Erweiterungsebene gebildet. Ein Wechsel der schulformbezogenen 
Bildungsgänge oder der Anforderungsebenen ist bei entsprechender Leistungsentwick-
lung möglich.  
 
 Das dem Beschlussvorschlag zugrunde liegende Konzept für die Sekundarschule in Roxel 
stellt eine teilintegrierte Form dar.  
 
 Seitens der Realschule Roxel ist der Vorschlag eines kooperativen Modells mit Grund- und 
Erweiterungsebene eingebracht worden. (s. Anlage 2). Als ein wesentliches Argument dafür 
wird genannt, dass in dieser Form eher gymnasiale Standards der neuen Schule gesehen 
werden, um die der Schulstandort Roxel dann erweitert wird. Gerade die zahlreichen Eltern 
der Kinder aus Roxel, die die Grundschule mit einer vollen oder eingeschränkten Empfeh-
lung für das Gymnasium verlassen würden, könnten so angesprochen werden. 
 
Von der Hauptschule wird die kooperative Form abgelehnt.

- 5 - 
V/0691/2011/1 
Die Verwaltung bleibt bei dem Vorschlag der teilintegrierten Form: 
 
Das pädagogische Grundkonzept beeinflusst nicht die in der Schule möglichen Abschlüsse. 
Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. 
Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gew ählt werden. Wie im Gymnasium und in der 
Gesamtschule gibt es ab Klasse 8 ein weiteres Fremdsprachenangebot. In der teilintegrier-
ten Form werden die gymnasialen Standards im Wesentlichen durch die äußere Fachleis-
tungsdifferenzierung in Grund- und Erweiterungskurse gesichert. In der kooperativen Form 
mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in der Erweiterungsebene be-
rücksichtigt. 
 
Ein wesentliches Grundanliegen des längeren gemeinsamen Lernens bleibt bei der teilinteg-
rierten Form auch über die Klasse 6 hinaus bestehen, die Klassenverbände bleiben in ihrer 
Heterogenität erhalten; dies trägt auch dem Anliegen der Inklusion Rechnung.  
 
Um den unterschiedlichen Neigungen und Leistungen dennoch besser - und damit auch in-
dividueller - nachkommen zu können, ermöglicht die teilintegrierte Form die Einrichtung von 
Lernbereichen nach Neigung, bzw. Grund- und Erweiterungskursen. Diese äußere Fachleis-
tungsdifferenzierung, die auch in der Sekundarstufe I der Gesamtschulen mit guten Erfolgen 
praktiziert wird (z. B. Friedensschule) ist weiterhin eine integrierte Form, wird gleichzeitig 
aber auch dem Erfordernis leistungsdifferenzierter Förderung im Hinblick auf die unter-
schiedlichen Anforderungen der verschiedenen Abschlüsse gerecht. 
 
Die teilintegrierte Form war sowohl Grundlage der Elternbefragung als auch für die bislang 
mit dem Kooperationspartner, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, geführten Gespräche. 
Dabei zeigte sich bereits deutlich, dass auch seitens des Gymnasiums ein großes inhaltli-
ches Interesse an der Kooperation besteht, die sich nicht darauf reduzieren soll, dass Schü-
lerinnen und Schüler mit entsprechenden Leistungen nach der 10. Jahrgangsstufe von der 
Sekundarschule auf das Gymnasium wechseln. 
Die Kooperation umfasst u. a. Austausch zu / über Fragen der Schulorganisation und Schul-
entwicklung, Abstimmung und Entwicklung gemeinsamer Angebote und Konzepte, Beratung 
und Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule für einen guten Über-
gang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.  
 
Auch in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster bleibt die Schulverwaltung deshalb 
bei dem Vorschlag, in teilintegrierter Form zu starten. Entsprechend den Festlegungen des 
Schulrechtsänderungsgesetzes entscheidet der Schulträger über das Konzept. Er kann die 
Organisationsform z. B. auf Vorschlag der Schulkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt auch 
neu bestimmen.  
 
 Aus Sicht der Verwaltung ermöglicht dieses Konzept ein zukunftsfähiges, qualitativ aufge-
wertetes weiterführendes Schulangebot, das im Ortsteil Roxel von grundlegender Bedeutung 
ist. Mit der Sekundarschule wird in Roxel erstmals auch in der Sekundarstufe I gymnasialen 
Standards Rechnung getragen, die mit der angestrebten Kooperation mit einem Gymnasium 
vertieft und ausgebaut werden können.  
 
3.3 Bestandsgarantie für auslaufende Schulen 
 
 Die Lehrer, Eltern und Schüler der auslaufenden Schulen haben ein großes Interesse an 
einer Bestandsgarantie insofern, dass ein Auslaufen ohne erforderliche zusätzliche Schul-
wechsel bis zum letzten Jahrgang zugesichert wird. Die Sorge besteht einerseits darin, dass 
der Schulträger die Schule doch vorzeitig auflöst, andererseits wird bezweifelt, ob die Unter-
richtsqualität und das entsprechende Fächerspektrum aufrecht erhalten werden kann.

- 6 - 
V/0691/2011/1 
In Gesprächen sowohl in der Schulkonferenz der Hauptschule als auch mit den Beteiligten 
aus der Realschule wurde verdeutlicht, dass es vom Schulträger keine Veranlassung gibt, 
eine auslaufende Schule vorzeitig aufzulösen. Dies wird nur dann erforderlich, wenn die Un-
tergrenzen der Klassenfrequenzwerte deutlich unterschritten werden. Dies aber wiederum 
liegt nicht im Einflussbereich des Schulträgers, sondern in der Entscheidungshoheit der be-
teiligten Eltern. Insoweit wurde die gewünschte Zusicherung für die Weiterführung der aus-
laufenden Schulen unter dieser Prämisse gegeben, dass ausreichend Schüler/innen für die 
Klassenbildung vorhanden sind. 
 
Von den beteiligten Schulaufsichten wurde sehr deutlich klargestellt, dass die Frage der Un-
terrichtsversorgung und Aufrechterhaltung der Unterrichtsqualität hohe Priorität hat und in 
jedem Fall sichergestellt wird.  
 
3.4 Längeres gemeinsames Lernen 
 
 Von den Eltern der Hauptschule wurde die Sorge geäußert, dass Kinder, die lernschwächer 
sind als Realschüler oder Gymnasiasten, beim längeren gemeinsamen Lernen aufgrund ei-
nes insgesamt angehobenen Niveaus Nachteile erleiden könnten. Dies aber ist nicht der 
Fall, da die Sekundarschule eine Schule für alle ist, an der Schülerinnen und Schüler aller 
Niveaus mitgenommen werden können. Es handelt sich um einen Paradigmenwechsel zu 
einem völlig anderen Lernansatz mit ausgesprochen ausgeprägter individueller Förderung. 
Durch sie haben die Schülerinnen und Schüler die Chance, im Rahmen ihres Leistungsni-
veaus schulische Erfolgserlebnisse zu erfahren und ihr persönliches Leistungspotenzial aus-
schöpfen zu können. Das umschließt auch die mit gleichem Stellenwert betriebene vorberuf-
liche Orientierung und Unterstützung wie die Vorbereitung auf den Besuch einer Sekundar-
stufe II. 
 
3.5 Sozialpädagogische Fachkräfte 
 
 Für die sozialpädagogische Förderung und Betreuung der an der Hauptschule Roxel einge-
richteten integrativen Lerngruppen ist eine sozialpädagogische Fachkraft mit mittlerweile vol-
ler Stundenzahl über die Lebenshilfe eingestellt worden. Wie auch in den jetzt neu eingerich-
teten integrativen Lerngruppen an der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule und dem Schiller-
gymnasium ist der Hauptschule in Roxel für die Jahrgänge 5 bis 7 sowie 8 bis 10 jeweils eine 
halbe Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft zugesprochen worden.  
 
 Diese Fachkraft wird ihre Tätigkeit über die Lebenshilfe an der Hauptschule Roxel weiter 
ausüben. Eine Verlagerung Richtung Sekundarschule ist nur sukzessive mit dem Auslaufen 
der Hauptschule vorgesehen. Für die erste Zeit des Parallelbetriebes soll für die ggf. neuen 
integrativen Lerngruppen der Sekundarschule eine ergänzende, eigene sozialpädagogische 
Fachkraft eingesetzt werden. Für die Hauptschule und insbesondere die bereits eingerichtete 
GU-Klasse ergibt sich damit keine Änderung. 
 
 Aufgrund der besonderen Situation der Neugründung einer Schule entsteht zudem ein er-
höhter Bedarf an systemisch unterstützender Schulsozialarbeit, der im Rahmen der Festle-
gungen zum Gesamtkonzept Schulsozialarbeit zu berücksichtigen ist. 
 
 
3.6 ÖPNV-Anbindungen 
 
 Von den Schülerinnen und Schülern wurde die Frage nach einer Optimierung der ÖPNV-
Anbindungen aufgeworfen.  
 Sicher wird die Sekundarschule ein größeres Einzugsgebiet haben als die bisherigen Schu-
len. Ob und in welchem Umfang hier Anpassungen erforderlich sind, wird von der Herkunft 
der künftigen Schülerinnen und Schüler abhängig sein. Die Verwaltung wird hierzu rechtzei-
tig Gespräche mit den Stadtwerken Münster aufnehmen.

- 7 - 
V/0691/2011/1 
4. Ergebnis der Elternumfrage 
 
 Die Ergebnisse der Elternumfrage zum Bedarf einer Sekundarschule in Münster Roxel liegen 
zwischenzeitlich vor. Mit dem Ergebnis der Umfrage ist der Bedarf festgestellt. 
 
 Von den Eltern der Schülerinnen und Schüler der aktuellen 4. Grundschulklassen haben 76 
Eltern vor, ihr Kind „ganz bestimmt“ an der Sekundarschule in Roxel anzumelden, 152  
Eltern beantworteten die Frage zur Anmeldung mit „eher ja“. Bei den 3. Grundschulklassen 
haben 72 Eltern „ganz bestimmt“ angegeben, 175 Eltern „eher ja“.  
 Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Kapazität der 4-zügig geplanten Sekun-
darschule in Roxel mit voraussichtlich maximal 100 Aufnahmen im Eingangsjahrgang voll 
ausgelastet sein wird. 
 
 
5. Anregung gem. § 24 GO NRW  
 
 Am 18.10.2011 haben Schülerinnen und Schüler der Realschule Roxel eine Unterschriften-
liste beim Oberbürgermeister eingereicht, mit der sich die Schülerinnen und Schüler für den 
Erhalt der Realschule Roxel aussprechen. Die Initiative dazu erfolgte in der Konsequenz der 
Schulkonferenzbeschlüsse der beiden Schulen, die sich zunächst gegen die eigene Auflö-
sung bzw. die Sekundarschule ausgesprochen hatten. In den anschließenden Gesprächen 
wie auch bei den Schulkonferenzen, die die jetzt aktuellen Beschlüsse gefasst haben, waren 
Schülervertreter beteiligt.  
 
 
6. Weiteres Verfahren  
 
 Mit der Beschlussfassung des Rates wird die Verwaltung unmittelbar die Antragstellung zur 
Genehmigung bei der Bezirksregierung Münster vornehmen. Einen positiven Bescheid vor-
ausgesetzt, wird durch die Bezirksregierung eine kommissarische Leitung der Sekundar-
schule ernannt. Ihr obliegt die Organisation und Durchführung des Anmeldeverfahrens und 
der vorgeschalteten Elterninformationen. Die Anmeldung zur Sekundarschule wird in einem 
vorgezogenen Verfahren erfolgen, um den ggf. abgelehnten Schülerinnen und Schülern die 
Möglichkeit zu eröffnen, sich im Erstverfahren bei einer anderen weiterführenden Schule 
anmelden zu können. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen:
 
 
Anlage 1: Ergebnis Elternumfrage 
Anlage 2: Stellungnahme der Realschule Roxel 
Anlage 3: 
Schulkonferenzbeschluss Realschule Roxel 
Anlage 4: Schulkonferenzbeschluss Droste-Hauptschule Roxel

Hauptvorlage V/0691/2011 mit Anlagen

39992 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0691/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuerrichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
13.10.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Realschule Roxel und die Droste-Hauptschule in Roxel - städtische Realschule bzw. 
städtische Gemeinschaftshauptschule - werden gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW mit 
Wirkung zum 01.08.2012 (Schuljahresbeginn 2012/2013) auslaufend aufgelöst, sodass ab 
diesem Zeitpunkt keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. 
 
2. Der Rat beschließt die Neuerrichtung einer vierzügigen städtischen Sekundarschule am 
Standort des Schulzentrums Roxel, Tilbecker Straße 24 - 26, 48161 Münster, zum Schuljahr 
2012/2013 auf der Grundlage des beiliegenden Konzeptes.  
 
3. Die Beschlüsse zu Ziffer 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung 
zur Sekundarschule im Schulgesetz NRW. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bezeic hnung „Schulcampus Roxel“ als Arbeitstitel bei 
der Konzeptentwicklung und für die Vorstellung verwendet wird. Die endgültige Namensge-
bung soll nach Gründung der Schule unter Beteiligung der Schulleitung und der schulischen 
Gremien erfolgen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Sekundarschule zum Schuljahr 
2012/2013 bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen.  
 
6. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die 
städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die 
492 40 00 
 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.09.2011 
V/0691/2011

- 2 - 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt parallel mit der Ratsvorlage 
V/0743/2011.  
 
Kosten/Folgekosten: 
Finanzierung/ Mittelbereitstellung: 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
 7.1 abhängig von der Herkunft der künftigen Schülerinnen und Schüler - ggf. zusätzliche 
Schülerfahrkosten entstehen. Diese werden im Haushaltsjahr 2012 aus den laufenden 
Mitteln Teilergebnisplan 03.02 „Zentrale Leistungen für Schüler/innen und am Schulle-
ben Beteiligte“ Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, Sachkonto 
524000 „Schülerbeförderungskosten“ finanziert. Für die Folgejahre sind ggf. zusätzli-
che Mittel bereitzustellen. 
 
 7.2 für die Zeit des Parallelbetriebes der neuen Sekundarschule und auslaufenden Haupt- 
und Realschule zusätzliche Aufwendungen Schuletat, integrative Lerngruppen und 
Sekretariat mit rd. 15.000,00 € p.a., für sozialpädagogische Unterstützung i.R. der inte-
grativen Lerngruppen mit 0,5 Stelle = rd. 26.000,00 € entstehen. Diese werden im 
Haushaltsjahr 2012 aus den laufenden Mitteln Teilergebnisplan 03.01 „Leistungen für 
Schulen“ finanziert und sind bis zum Auslaufen der beiden Schulen für die Folgejahre 
zusätzlich bereitzustellen. 
 
 7.3 im vorliegenden Haushaltsentwurf 2012 als „neue Maßnahme“ 200.000,00 € für den 
Schulcampus Roxel vorgesehen sind, um kleinere Maßnahmen innerhalb der Gebäude 
damit durchführen zu können. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
In seiner Sitzung am 16. Februar 2011 hat der Rat im Rahmen der Beschlussfassung zum 
Rahmenkonzept der Schulentwicklungsplanung mehrheitlich beschlossen:  
 
 „Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitschaft bestehender Schulen zur Gründung 
einer Gemeinschaftsschule zu ermitteln, ggf. konzeptionell zu begleiten und unter Er-
mittlung der notwendigen Investitionsbedarfe zeitnah dem Rat zur Beschlussfassung 
vorzulegen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, schwerpunktmäßig an 
Schulzentren mit den Schulen Gespräche zu führen mit dem Ziel, auf konsensualem 
Wege insbesondere bestehende Hauptschulen in ein umfassendes Bildungsangebot 
zu integrieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ausschöpfung des Antragsvo-
lumens in NRW auch in 2011 noch Anträge erfolgen können.“ 
 
Nach den Gesprächen mit den Schulleitungen des Schulzentrums ist die Verwaltung in die 
Schulkonferenz der Realschule Roxel eingeladen worden, um im Detail über die aktuelle Si-
tuation des Schulzentrums bzw. der Realschule und Rahmenbedingungen einer Entwicklung 
zu einer Gemeinschaftsschule zu informieren. In der Konsequenz entschied die Schulkonfe-
renz einstimmig, dass Schulleitung und Schulträger weiterführende Gespräche zur Errich-
tung einer Gemeinschaftsschule führen sollen. Die Schulkonferenz der Droste-Hauptschule 
hat ebenfalls nach vertiefenden Gesprächen zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule zu-
gestimmt. An dem ersten Planungsgespräch haben neben der Schulverwaltung und Schul-
aufsicht die Schulleitungen beider Schulen sowie die mit der Droste-Hauptschule eng koope-
rierenden Augustin-Wibbelt-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, teil-
genommen.  
 
V/0691/2011

- 3 - 
Auf der Grundlage der mit der Bezirksregierung abgestimmten Rahmenbedingungen für eine 
kurzfristige Antragstellung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule haben die Teilnehmer 
einen Zeitplan zur Erstellung eines Konzeptes vereinbart, das die Errichtung einer Gemein-
schaftsschule am Schulzentrum Roxel zum Schuljahr 2012/13 zum Ziel hat.  
 
 
2. Die neue Sekundarschule 
 
 Mit dem Beschluss des OVG Münster vom 09.06.2011 gegen die Gemeinschaftsschule in 
Finnentrop hat das Gericht grundsätzlich klargestellt, dass der § 25 Schulgesetz NW zur Zu-
lässigkeit von Schulversuchen keine Rechtsgrundlage für weitere Genehmigungen von Ge-
meinschaftsschulen ist. 
 Im Juli dieses Jahres ist sodann auf Landes ebene der schulpolitische Konsens beschlossen 
worden. Eine wesentliche Veränderung ist die Ergänzung der bestehenden Regelschulen um 
die Schulform “Sekundarschule“. Eckpunkte der Sekundarschule sind lt. Konsens: 
 
Ö Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10. 
 
Ö Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei verti-
kalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule 
zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer 
Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begrün-
deten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards 
nicht eingeschränkt werden. 
 
Ö Der - in der Regel 9-jährige - Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Koope-
ration/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder 
eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integ-
rierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule 
zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt. 
 
Ö Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Aus-
bildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orien-
tieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch 
gymnasiale Standards gesichert. 
 
Ö In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuel-
len Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann das integrierte Konzept bis 
zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 besteht die Möglichkeit, die Kinder ent-
weder in einzelnen Fächern differenziert nach Leistungs- und Neigungsprofilen zu un-
terrichten (teilintegriert) oder einzelne Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule 
oder des Gymnasiums abzubilden (kooperativ). Über das Grundkonzept entscheidet 
der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz.  
 
Ö Eine zweite moderne Fremdsprache wird im 6. Jahrgang fakultativ angeboten; eine 
zweite oder dritte Fremdsprache ab Jahrgang 8 (z. B. Latein, Niederländisch) sichert 
die Anschlussfähigkeit für das Abitur.  
 
Ö Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25. 
 
Ö Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden. 
 
Ö Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem 
Zuschlag von 20 Prozent. 
V/0691/2011

- 4 - 
 Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich in der Beratung. Da eine endgültige Absi-
cherung im Schulgesetz NRW jedoch aktuell noch nicht erfolgt ist, stehen sowohl die geplan-
ten auslaufenden Auflösungen der bestehenden Schulen als auch die Neugründung der Se-
kundarschule unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. Die Verwaltung geht aber fest 
davon aus, dass zeitnah eine entsprechende gesetzliche Regelung erfolgt.  
 
 Die Umsetzung zum Schuljahr 2012/2013 empfiehlt sich, um nicht ein weiteres Mal mit der 
Hauptschule und der Realschule in ein Anmeldeverfahren zu gehen, das ggf. zu keiner zu-
friedenstellenden Klassenbildung oder unter Umständen auch nur zu einer Eingangsklasse 
führen kann. Um ein attraktives Schulangebot vorzuhalten, das allein durch seine Größe 
auch ganz andere Möglichkeiten für Differenzierungen bietet, ist es im Interesse der Schüle-
rinnen und Schüler geboten, mit der neuen Schule bereits zum kommenden Schuljahr zu 
starten.  
 
 Eine Übersicht über die Schulformen und die möglichen Abschlüsse von Sekundarschule, 
Verbundschule und Gesamtschule ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
 
3. Das Konzept ‚Schulcampus Roxel’ 
 
 Das Konzept des „Schulcampus Roxel“ wurde von den Schulen des Schulzentrums Roxel, 
einschließlich der Augustin-Wibbelt-Förderschule, gemeinsam erarbeitet. Die Schulverwal-
tung hat die Schulen bei der Konzeptentwicklung unterstützt, die Abstimmung mit der unte-
ren und oberen Schulaufsicht ist lfd. erfolgt. 
 
 Es handelt sich formal um die Neugründung einer Schule. Haupt- und Realschule werden 
gleichzeitig auflaufend aufgelöst, sodass dort auch keine Anmeldungen zum neuen Schuljahr 
mehr möglich sind. Die Augustin-Wibbelt-Schule bleibt unverändert als eigenständige Schule 
erhalten, die mit der Sekundarschule eng kooperieren wird.  
 
 Der Schulcampus Roxel ist eine Sekundarschule, die zu allen Abschlüssen der Sekundar-
stufe I führt:  
 
• Mittlerer Schulabschluss mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (d. 
h. direkter Einstieg in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, Klasse 11, 
G8) 
 
• Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe  
 
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) 
 
• Hauptschulabschluss nach Klasse 10  
 
• Hauptschulabschluss nach Klasse 9 
 
 Verbindliche Kooperationspartner für den B ildungsgang zum Abitur sollen das Freiherr-vom-
Stein-Gymnasium sowie das Hans-Böckler-Berufskolleg sein. 
 
 Offenheit der Bildungswege  
 
 Die erfolgreichen Parameter der Grundschule werden übernommen und weiterentwickelt:  
 
Ö Unterricht der Klassen 5 bis 10 im Klassenverband 
 
Ö Ab Klasse 7 Differenzierungen in ausgewählten Fächern 
V/0691/2011

- 5 - 
 
Ö Jahrgangsübergreifender Unterricht 
 
Ö Individuelle Förderung 
 
Ö Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädago-
gischem Förderbedarf 
 
Alle Kinder werden unabhängig von der Schul formempfehlung aufgenommen und nicht nach 
Schulformen getrennt unterrichtet.  
 
 Größe und gebundene Ganztägigkeit  
 
 Der Schulcampus Roxel ist als vierzügige Schule geplant. Der Klassenfrequenzrichtwert 
liegt bei 25 Schülerinnen und Schülern. Der Schulcampus Roxel ist als gebundene Ganz-
tagsschule geplant, in der Zeitstrukturen variabel und der Schultag rhythmisiert werden mit 
dem Ziel, Unterrichts- und Freizeitangebote konzeptionell miteinander zu verbinden und 
Schule dem natürlichen Rhythmus des Kindes anzupassen. Eine Mittagspause mit dem An-
gebot einer warmen Mahlzeit bietet Zeit zur Erholung. Lern- und Vertiefungszeiten mit pro-
fessioneller Unterstützung ersetzen die schriftlichen Hausaufgaben. Der Unterricht endet in 
der Regel um 15.30 Uhr.  
 
 Das Konzept des Schulcampus Roxel sowie eine Kurzdarstellung mit FAQ’s sind als Anla-
gen 2 bis 4 beigefügt. 
 
 
4. Bedarfsfeststellung und kommunaler Konsens 
 
 „Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschie-
dener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlent-
wicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den 
Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Sekundarschule 
wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstim-
mung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Die Rege-
lungen zur Findung eines regionalen Konsenses orientieren sich am Modell des Städte- und 
Gemeindebundes NRW. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatz-
schulen informieren sich gegenseitig über ihre Planung.“ 
 Die Schulverwaltung hat die erforderliche Elternbefragung der 3. und 4. Klassen an den 
Grundschulen in Münster zu Beginn des lfd. Schuljahres durchgeführt.  
  
 Das Ergebnis der Elternbefragung wird zur Beratung der Vorlage nachgereicht.  
  
 Mit der Antragstellung zur Errichtung eines neuen Schulangebotes ist nach § 80 Abs. 1 
SchulG NW ein kommunaler Konsens mit benachbarten Schulträgern herbeizuführen. Die 
Schulverwaltung hat die Gemeinde Havixbeck über die Planungen unterrichtet ebenso wie 
das bischöfliche Generalvikariat als Trägerin der Friedensschule. 
  
 Die Schulverwaltung der Gemeinde Havixbeck hat angekündigt, dass ein Gremienbeschluss 
(Gemeinderat) in der o. a. Angelegenheit für den 13.10.2011 vorgesehen ist.  
 
 
5. Auslaufende Auflösung der Haupt- und Realschule 
 
 Für die Schließung bzw. Auflösung von Schulen gi bt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 
V/0691/2011

- 6 - 
 
Ö die Auflösung zu einem Stichtag (beispielsweise der 01.08.2012) für die gesamte Schu-
le mit der Konsequenz der Ummeldung/Verteilung aller Schülerinnen und Schüler auf 
andere Schulen derselben Schulform oder 
 
Ö die auslaufende Auflösung, so dass der jetzige 5. Jahrgang bis zum Jahrgang 10 als 
letzter Jahrgang durchläuft. 
 
 Angesichts der Situation ist eine auslaufende Auflösung vorzunehmen. Dadurch ist die Kon-
tinuität für die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und der Realschule gewahrt, da 
der Schulbetrieb fortgeführt werden kann und diese keinen Schulwechsel vornehmen müs-
sen. 
 
 Nach § 76 Nr. 1 Schulgesetz NRW ist im Falle einer Schulschließung die rechtzeitige Beteili-
gung der betroffenen Schule erforderlich. Beteiligt wird eine Schule durch ihre Anhörung; 
über den Inhalt der Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt gemäß § 65 Abs. 
2 Nr. 22 Schulgesetz NRW die Schulkonferenz. Durch das bestehende positive Votum der 
Schulkonferenzen der beiden beteiligten Schulen, Gespräche mit dem Schulträger über die 
Errichtung einer neuen Schulform aufzunehmen, hatten die Gremien bereits sehr frühzeitig 
Kenntnis über mögliche schulorganisatorische Änderungen. Die Schulleitungen selbst haben 
sodann wesentlich an der Erstellung des Konzeptes der Sekundarschule Roxel mitgewirkt. 
 
 Gleichwohl ist die Errichtung der Sekundarschule in Roxel formal keine Zusammenführung 
bestehender Schulsysteme, sondern eine Neugründung. Die Errichtung setzt damit gleich-
zeitig die auslaufende Auflösung der bestehenden Haupt- und Realschule voraus. Die Au-
gustin-Wibbelt-Förderschule ist davon nicht berührt; sie war und ist in die Konzepterstellung 
eng eingebunden, bleibt aber als Förderschule eigenständig neben der Sekundarschule und 
damit als enger Kooperationspartner erhalten. 
 
 Aus diesem Grund waren erneut die Schulkonferenzen der Haupt- und Realschule zu der 
auslaufenden Auflösung der Schulen zu beteiligen.  
 Die Sitzung beider Schulkonferenzen wird am 28.09.2011 stattfinden. Die Ergebnisse wer-
den zur Beratung der Vorlage rechtzeitig nachgereicht. 
 
 Mit der Satzung „ Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - All-
gemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. 
§ 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Ein-
gangsklassen festgelegt. Mit Wegfall der Aufnahmemöglichkeiten an der Hauptschule und 
Realschule Roxel ist die Satzung entsprechend anzupassen. 
 
 
6. Umsetzung und weiteres Verfahren 
 
 6.1 Sozialpädagogische Fachkraft der Lebenshilfe  
 
  Für die sozialpädagogische Förderung und Betreuung der an der Hauptschule Roxel 
eingerichteten integrativen Lerngruppen ist eine sozialpädagogische Fachkraft mit vol-
ler Stundenzahl über die Lebenshilfe eingestellt worden. Die Finanzierung dieser Stelle 
erfolgt über den städtischen Haushalt. 
 
  In der Sekundarschule soll ebenfalls gem einsamer Unterricht von behinderten und 
nichtbehinderten Kindern angeboten werden. Mit dem Träger Lebenshilfe ist zu klären, 
ob und inwieweit die sozialpädagogische Begleitung von der Hauptschule Roxel in die 
Sekundarschule verlagert werden kann. 
V/0691/2011

- 7 - 
V/0691/2011 
 
 6.2 Kooperationsvereinbarung der Hauptschule Roxel mit dem CVJM  
 
  Das Ganztagsangebot der Hauptschule Roxel wird auf der Basis eines Kooperations-
vertrages an der Hauptschule Roxel mit dem CVJM durchgeführt. Zwischen der künfti-
gen Schulleitung der Sekundarschule und dem CVJM ist zu klären, ob und inwieweit 
diese Kooperation sukzessive auf die Sekundarschule übertragen werden kann.  
 
 6.3 Schülerfahrkosten  
 
  Unter Berücksichtigung der aktuell zu zahlenden Schülerfahrkosten für die Schülerin-
nen und Schüler der Hauptschule und der Realschule Roxel wird davon ausgegangen, 
dass für 20 % der münsterschen Schüler/innen der Sekundarschule keine Schülerfahr-
kosten zu zahlen sind und ca. 60 % der münsterschen Schüler/innen sowie ca. 20 % 
auswärtige Schüler/innen fahrkostenberechtigt sind. Unter dieser Annahme entstehen 
additiv pro Jahr zusätzliche Schülerfahrkosten in Höhe von rd. 23.000,00 €. 
 In der Endsumme müssten damit im Jahr 2016 rd. 130.000,00 € zusätzlich für die Fi-
nanzierung von Schülerfahrkosten bereitgestellt werden. Je nach Zahl der tatsächlich 
fahrkostenberechtigten Schülerinnen und Schüler kann diese Summe variieren.  
 
 6.4 Umbau/Investitionen 
 
  Insgesamt sind die Infrastruktur und die Anzahl der erforderlichen Unterrichts- und 
Fachräume für eine vierzügige Sekundarschule im Schulzentrum Roxel vorhanden. 
Erweiterungen oder Anbauten werden deshalb nicht vorgenommen werden müssen.  
  Gleichwohl werden innerhalb des Gebäudes Veränderungen vorzunehmen sein, dies 
insbesondere im Verwaltungsbereich / den Lehrerzimmern, wenn für eine Übergangs-
zeit von 5 Jahren statt bisher 2 dann 3 Schulsysteme innerhalb der bestehenden 
Räumlichkeiten zeitgleich existieren. Im Haushaltsentwurf 2012 sind für solche Maß-
nahmen insgesamt 200.000,00 € vorgesehen. Zusätzlicher Umbauaufwand wird dann 
ggf. im Anschluss daran entstehen, wenn die Sekundarschule als einzige Schule über 
die Räumlichkeiten verfügt und entsprechende Umnutzungen vornehmen kann. Auch 
hier ist aber davon auszugehen, dass es sich allenfalls um kleine Veränderungen oder 
Umbauten im Bestand handelt.  
 
 
I. V. 
 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlagen 1 bis 4

Anlage 1 
14.09.2011 
4027 
40.10.0010 
Wolfgang Wimmer 
 
Gegenüberstellung 
Gesamtschule / Sekundarschule / Verbundschule 
 
 Gesamtschule Sekundarschule Verbundschule 
schulrechtliche 
Organisation 
Eine Schulleitung Eine Schulleitung Eine Schulleitung 
Zwei Schulformzwei-
ge (Haupt-/ Realschu-
le) 
(Mindest-)Größe 4-zügig 3-zügig 2-zügig 
Schulstufe Sek. 1 u. Sek. 2 Sek. 1  
+ Kooperation mit Sek 2-
Schule/n 
Sek. 1 
Abschlüsse Hauptschule 
Hauptschule Kl. 10 
Fachoberschulreife Kl. 
10 
Für Sek. 2: 
Fachhochschulreife 
Allg. Hochschulreife 
(G8/G9) 
- Mittlerer Schulab- 
  schluss mit besonderer 
  Qualifikation für die  
  gymnasiale Oberstufe  
  nach G8 
- Mittlerer Schulab- 
  schluss mit Qualifika- 
   tion für die gymnasiale 
  Oberstufe 
- Fachoberschulreife 
- Hauptschule Kl. 10 
- Hauptschule Kl. 9 
Hauptschule Kl. 9 
Hauptschule Kl. 10 
Fachoberschulreife 
Kl. 10 
Unterricht Gemeinsamer Unterricht 
in den Klassen 5 und 6 
Ab Klasse 7 bis Klasse 
10 zunehmende Diffe-
renzierung in Fach-
leistungs- und Grund-
kurse mit jährlichen 
Wechselmöglichkeiten 
Gemeinsames Lernen 
mit individueller Förde-
rung im Klassenverband 
in Jahrgängen 5 u. 6; 
ggf. Fortführung bis Kl. 
10. Ab Kl. 7 besteht zu-
dem die Möglichkeit, in 
einzelnen Fächern nach 
Leistungs- und Nei-
gungsprofilen zu diffe-
renzieren (teilintegriert) 
oder die Bildungsgänge 
HS, RS, GYM kooperativ 
abzubilden. Über das 
Grundkonzept entschei-
den Schule und Schul-
träger. Lehrpläne orien-
tiert an Real- und Ge-
samtschule unter Einbin-
dung gymnasialer Stan-
dards 
Gemeinsamer Unter-
richt möglich, ab Kl. 7 
überwiegend nach 
Schulform getrennt 
Sonstiges In der Regel Ganztags-
angebot 
In der Regel Ganztags-
angebot 
Sicherung Sek. 1 Ange-
bot im ländlichen Raum 
Verbundschule soll 
Sek. 1 Angebot im 
ländlichen Raum si-
chern







	



  	

	


  











	
	
	
 	
	

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Anlage 4 Beschluss Schulkonferenz Hauptschule Roxel vom 28.11.2011

1815 Zeichen

DROSTE-HAUPTSCHULE ROXEL  
Städt. Gemeinschaftshauptschule  
              
                                   Tilbecker Straße  26 
                                     Tel. 02534/746 7 
                            Fax. 02534/65598 
                      Mail: Droste-Hauptschule- 
                      Roxel@stadt-muenster.de   
 
 
                            48161 Münster, 28.11.11 
 
	


 

 
 

 	
 

  
 	  
	


	
		
 	
	
	
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Anlage 3 zur Vorlage V_0691_E1

1790 Zeichen

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EN

Realschule Roxel

Stadt. Realschule für Jungen und Mädchen:
Tüivecker Str. 24, 431651 Monster

TeL: 02334 308

Rax: 02334 63599
wwetealschuls-ronelde
Reuischule-Rosel@stadt-muenster.de-

Münster, 18.13.2011
MELDIT a rl
L. Dgort AUro

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Beschluss der Schulkonferenz Schuljahr 201112012 > han Lab

vom 17. November 2011

Stadt Münster

Eng: 18 NEV. 2011
Aut & Iran a eng

Mit einem Abstimmungsergebnis 5 Stivumen mit ja, 2 Stimmen mit nein, 4 Enthaltungen
wurde folgender Beschluss der Schuikonferenz gefasst:

Die Schulkonferenz der Realschule Roxel akzeptiert, dass die Realschule zum Schuljahr 2012/2013
auslaufend aufgelöst wird,
Die Schulkonferenz geht bei ihrem Beschluss davon aus, dass die Realschule Roxel auslaufend bis
zum Ende Schuljahres 2016/2017 am bisherigen Standort geführt wird und die qualitative
Sicherung des Unterrichts und der Abschlüsse dutch entsprechende Regelungen von
Bezirksregierung und Schulträger gewährleistet wird.
Im Zuge der auslaufenden Auflösung der Realschule Roxel sind durch die Bezirksregierung und den
Schulträger besonders folgende Punkte zu berücksichtigen 6. auch Schulkonferenzbeschluss vom
f H 10.2011):
= Gewährleistung der vollen Stundentafel der Realschule und Gewährleistung der Quant von
Unterricht.
— Abordnung und/oder die Versetzung der Lehrkräfte nur in Absprache zait der Lehrkraft und
‚der Schulleitung,

- Sicherstellung der Nutzung aller Medien und Fachräume
— Fortbestand der eigenen Verwaltung (Sekxetariat ...)

Für ein qualifiziertes Angebot am Schulstandort Roxel ist - nach Auffassung der Schulkonferenz —
eine kooperative Ausrichtung der Sekundarschule in den Jahrgängen 7-10 angeraten.
{s. Anlage, Diskussionsstand der Realschule Roxel, Stand 19.10.2011)

Anlage 2 zur Vorlage V_0691_2011_1_Roxeler Schulkonsens

3255 Zeichen

Roxeler Schulkonsens 
(Diskussionsstand der Realschule Roxel, Stand 19.10.2011) 
 
I Zur Gründung der Sekundarschule 
Die Sekundarschule startet zunächst 
 als kooperative Organisationsform der Sekundar- 
schule , d.h. ab der 7. Klasse gibt es die Erweiterungsebene (gymnasialer Standard) und die 
Grundebene (bis zu drei Klassen), in der integriert unt errichtet wird; die Durchlässigkeit ist 
jederzeit gegeben. Die Kooperation mit dem Freiherr- vom-Stein-Gymnasium ist bereits zu- 
gesichert. 
(s. lehrernrw, Flyer „Das vielgliedrige Schulsystem in NRW“) 
Begründung: 
– Der Schulstandort Roxel erfährt eine Aufwertung, da  das Angebot für die Eltern um den 
Bildungsgang des Gymnasiums erweitert wird. 
– Gerade für Eltern, deren Kinder eine uneingeschränkte  oder eingeschränkte Gymnasial- 
empfehlung erhalten, ist die kooperative Form der Sekun darschule interessant: gemein- 
sames Lernen in Klasse 5/6, danach Vorbereitung auf das A bitur in 9 Jahren, davon 
sechs Jahre am Wohnort 
!!!  (Kurze Beine, kurze Wege). Danach kann bei geeigneter Qua- 
lifikation der Wechsel in die Oberstufe (Kl. 10) des Fre iherr-vom-Stein-Gymnasiums er- 
folgen. 
 
Verbindliche Kooperation mit Gymnasium 
10 
9 
8 
7 
Grundebene : 
Der Unterricht orientiert sich an den 
Lehrplänen von 
 
Haupt- und Realschule  
Erweiterungsebene:  
Der Unterricht orientiert sich an den 
Lehrplänen von  
 
Realschule und Gymnasium 
6 
5 
binnendifferenzierend 
individualisierend

– Wie viele Eltern das betrifft, sieht man am Beispiel d er Marienschule Roxel, an der ca. 
50% der Schüler/innen der vierten Klasse eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung, 
weitere 25 % eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung erhalten. Ähnliche Zahlen dürf- 
ten für die übrigen Schulen in Münsters Westen ebenfall s zutreffen. 
Das bedeutet: kein G8-Abschluss in der Stadt, keine lange  Fahrt  nach Kinderhaus zum 
einzigen G9-Gymnasium, kein Kampf um einen Platz an der Friedensschule, keine Ab- 
wanderung nach Havixbeck. 
– Die kooperative Form wird nicht auf ewig festgeschrieben . Hat sich die neue Sekundar- 
schule als feste Größe in der Münsteraner Schullandschaft  etabliert, könnte über andere 
Varianten (integriert oder teilintegriert) entschieden werden. 
Vorteil für den Schulträger: 
Einvernehmliche Einführung der Sekundarschule,  
Aufwertung des Schulstandorts Roxel, 
geringerer Schülertransport 
 
II  Zur Auflösung der Realschule Roxel.  
Im Zuge der verbindlichen Regelung der auslaufenden Au flösung der Realschule Roxel 
durch die Bezirksregierung und das Schulamt, sind folgende  Punkte zu berücksichtigen: (s. 
auch Schulkonferenzbeschluss vom 11.10.2011) 
– Verbleiben der Klassen am Standort Roxel 
– Sicherstellung des Fachunterrichts entsprechend de r Stundentafel der Realschule 
– Sicherstellung des Wahlpflichtunterrichts 
– Anpassung der Schüler-/Lehrer-Relation an den Stat us einer auslaufenden Schule 
– Abordnung und/oder Versetzung der Lehrkräfte nur n ach Rücksprache mit der verantwortlichen 
Schulleitung 
– Sicherstellung der Nutzung aller Medien und Fachrä ume 
– Fortführung essenzieller Projekte 
– Fortbestand einer eigenen Verwaltung (Sekretariat)  
Um diese Punkte zu gewährleisten, ist die Erstellung eines Konzeptes  dringend erforder- 
lich

Beratungsverlauf (7)

19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung
Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 20 Entscheidung
Zur Sitzung
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Tilbecker Straße 24
  • Schillerstraße 61
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0691/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37