V/0515/2022
Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine-
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Berichtsvorlage
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V/0515/2022 V/0515/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine- Beratungsfolge 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 07.09.2022 Hauptausschuss Bericht 07.09.2022 Rat Bericht Bericht: Vorbemerkungen Mit der Vorlage V/0180/2022 hatte die Verwaltung erstmalig über den Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Flüchtlingsaufnahmen und weitere Hilfsmaßnahmen in Münster berichtet. Nach § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein -Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsVO UA - Schutzsuchendenaufnahme)“ vom 11.04.2022 soll die Kämmerin oder der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen O rgan zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszah- lungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für In- vestitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berich- ten. Im Folgenden werden insofern die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 24.02. – 30.06.2022 dargestellt, die tatsächlich angefallen sind. Aufwendungen, die erst nach dem betrachteten Zeitraum zahlungswirksam werden, finden im Bericht für das 3. Quartal 2022 Berücksichtigung. Entwicklung Bis zum 30.06.2022 haben 2.894 Personen ein Schutzgesuch nach § 24 AufenthG gestellt. Alle An- tragstellenden hatten Anspruch auf Erteilu ng einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG. 2.408 der Antragstellenden sind mit Leistungsbezug im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Amt für Finanzen und Beteiligungen 30.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Müller Telefon: 492-2030 MuellerH@stadt- muenster.de - 2 - V/0515/2022 Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen. Sie hängt einerseits stark von der Entwicklung in der Ukraine ab, kann andererseits aber ggf. auch durch die immer wieder in der Diskussion stehende zentrale Verteilung der Flüchtlinge beeinflusst werden. Hinzu kommt, dass ukrainische Staatsangehö- rige nicht unmittelbar nach ihrer Ankunft einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen mussten und nach aktueller Rechtslage ein solcher Antrag bis einschließlich 31.08.2022 gestellt wer- den muss. Weitere Antragstellungen sind daher auch ohne weiteren Zustrom möglich. Haushaltsmäßige Auswirkungen Im Wesentlichen ist bisher folgender zusätzlicher Aufwand abgerechnet worden / angefallen: Position Aufwand Personalaufwand 402.823,64 € Sachaufwand versch. Ämter 82.364,35 € Herrichtung/Bereitstellung Gebäude 1.396.760,15 € Sozial-/Jugendhilfeleistungen 5.351.390,65 € Lublin 292.828,08 € gesamt 7.526.166,87 € Personalaufwand Im Bereich der Registrierung der Flüchtlinge und für die Leistungsgewährung ist ein personeller Mehrbedarf entstanden, der Personalkosten von ca. 400.000 € verursacht. Sachaufwand verschiedene Ämter In einigen Ämtern ist zusätzlicher Sachaufwand für Publikationen, Veranstaltungen und Unterstüt- zungsangebote mit einem Volumen von ca. 82.000 € entstanden, hinzu kommen Mindererträge für kostenfreie Angebote für Ukraine-Flüchtlinge in Höhe von ca. 8.000 €. Herrichtung / Bereitstellung Gebäude Für die Herrichtung (ca. 1,2 Mio. €) und die Anmietung (ca. 200.000 €) von Gebäuden sind insge- samt ca. 1,4 Mio. € angefallen. Weiterer Aufwand in einer Gesamthöhe von 1,2 Mio. €, der teil- weise auf diesen Zeitraum entfällt, ist noch nicht abgerechnet worden. Sozial-/Jugendhilfeleistungen Im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeleistungen sind derzeit etwa 5,3 Mio. € verausgabt worden, wovon der überwiegende Teil auf das Sozialamt entfällt. Lublin Die Partnerstadt Lublin wird durch Sach- und Hilfslieferungen für die Ukraine-Flüchtlingen in Polen vor Ort unterstützt. Hierfür wurden ca. 290.000 € aufgewandt. Spenden für die Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge sind bisher insgesamt in Höhe von ca. 120.000 € eingegangen. Insoweit werden -insbesondere beim Aufwand- manche auf diesen Zeitraum entfallenden Aufwen- dungen erst nach dem 30 .06.2022 zahlungswirksam und werden dann im Bericht für das 3. Quartal 2022 berücksichtigt. Da viele Zahlungen erst nachträglich erfolgen, obwohl sie sich auf zurückliegende Zeiträume bezie- hen, ist der tatsächlich auf den Berichtszeitraum entfallende Aufwand erheblich höher als die derzeit ausgezahlten ca. 7,5 Mio. €. Diesen 7,5 Mio. € Auszahlungen stehen derzeit Einzahlungen von ca. 11,7 Mio. € gegenüber, die sich im Wesentlichen aus der FlüAG-Pauschale (ca. 7,9 Mio. €) und den pauschalen Mitteln aus der „Be- teiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Be- treuung von Flüchtlingen aus der Ukraine“ (1. Tranche = 3,7 Mio. €) zusammensetzen. Bei beiden - 3 - V/0515/2022 Zahlungen handelt es sich um zweckgebundene Pauschalen, die nicht nur den o.g. Berichtszeitraum abdecken, sondern auch zur Kostendeckung im 2. Halbjahr 2022 mitverwendet werden. Somit ergibt sich zahlungstechnisch für den Berichtszeitraum einen Überschuss von ca. 4,2 Mio. €, der ausschließlich aus dem Zeitversatz zwischen Ein- und Auszahlungen resultiert. Für den Investitionshaushalt sind bisher keinerlei Beträge gezahlt worden. Ausblick Für den Berichtszeitraum übersteigen die Erträge rechnerisch die Aufwendungen. Dies liegt insbe- sondere in den bereits erfolgten P auschalerstattungen des Bundes und des Landes begründet, mit der bereits in Anspruch genommene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen ebenso wie künftige Bedarfe abgedeckt werden müssen. Dementsprechend ist das erste Halbjahr 2022 nicht geeignet, einen realistischen Eindruck von den finanziellen Belastungen der Stadt Münster im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu vermitteln. Die pauschal durch das Land / den Bund bereitgestellten Mittel werden aller Voraussicht nach nicht ausreichen, alle unterjährigen zusätzlichen Bedarfe abzudecken: Allein bei gleichbleibenden Parame- tern zzgl. der bisher nicht erfolgten Abrechnungen für den Berichtszeitraum ist mit Mehraufwand in Höhe von ca. 5,6 Mio. € im zweiten Halbjahr 2022 zu rechnen. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0515/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.08.2022
- Erstellt
- 19.08.2022 10:10