Mandari Insight

V/0515/2022

Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine-

Vorlagen 19.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 20

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

6505 Zeichen

V/0515/2022 
V/0515/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   07.09.2022 Hauptausschuss Bericht 
   07.09.2022 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkungen 
 
Mit der Vorlage V/0180/2022 hatte die Verwaltung erstmalig über den Krieg in der Ukraine und die 
damit verbundenen Flüchtlingsaufnahmen und weitere Hilfsmaßnahmen in Münster berichtet. 
 
Nach § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit 
Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten 
Personen in den Kommunen im Land Nordrhein -Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsVO UA -
Schutzsuchendenaufnahme)“ vom 11.04.2022 soll die Kämmerin oder der Kämmerer dem für den 
Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen O rgan zum Ende eines jeden Quartals, erstmals 
zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszah-
lungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für In-
vestitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berich-
ten.  
 
Im Folgenden werden insofern die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 24.02. – 30.06.2022 
dargestellt, die tatsächlich angefallen sind. Aufwendungen, die erst nach dem betrachteten Zeitraum 
zahlungswirksam werden, finden im Bericht für das 3. Quartal 2022 Berücksichtigung. 
 
Entwicklung  
 
Bis zum 30.06.2022 haben 2.894 Personen ein Schutzgesuch nach § 24 AufenthG gestellt. Alle An-
tragstellenden hatten Anspruch auf Erteilu ng einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 
24 AufenthG. 2.408 der Antragstellenden sind mit Leistungsbezug im Ausländerzentralregister (AZR) 
erfasst. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
30.08.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Müller 
Telefon: 492-2030 
MuellerH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0515/2022 
Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen. Sie hängt einerseits stark von der Entwicklung in 
der Ukraine ab, kann andererseits aber ggf. auch durch die immer wieder in der Diskussion stehende 
zentrale Verteilung der Flüchtlinge beeinflusst werden. Hinzu kommt, dass ukrainische Staatsangehö-
rige nicht unmittelbar nach ihrer Ankunft einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen 
mussten und nach aktueller Rechtslage ein solcher Antrag bis einschließlich 31.08.2022 gestellt wer-
den muss. Weitere Antragstellungen sind daher auch ohne weiteren Zustrom möglich.   
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
Im Wesentlichen ist bisher folgender zusätzlicher Aufwand abgerechnet worden / angefallen: 
 
Position Aufwand 
Personalaufwand 402.823,64 € 
Sachaufwand versch. Ämter 82.364,35 € 
Herrichtung/Bereitstellung Gebäude 1.396.760,15 € 
Sozial-/Jugendhilfeleistungen 5.351.390,65 € 
Lublin 292.828,08 € 
gesamt 7.526.166,87 € 
 
 Personalaufwand 
Im Bereich der Registrierung der Flüchtlinge und für die Leistungsgewährung ist ein personeller 
Mehrbedarf entstanden, der Personalkosten von ca. 400.000 € verursacht. 
 
 Sachaufwand verschiedene Ämter 
In einigen Ämtern ist zusätzlicher Sachaufwand für Publikationen, Veranstaltungen und Unterstüt-
zungsangebote mit einem Volumen von ca. 82.000 € entstanden, hinzu kommen Mindererträge 
für kostenfreie Angebote für Ukraine-Flüchtlinge in Höhe von ca. 8.000 €. 
 
 Herrichtung / Bereitstellung Gebäude 
Für die Herrichtung (ca. 1,2 Mio. €) und die Anmietung (ca. 200.000 €) von Gebäuden sind insge-
samt ca. 1,4 Mio. € angefallen. Weiterer Aufwand in einer Gesamthöhe von 1,2 Mio. €, der teil-
weise auf diesen Zeitraum entfällt, ist noch nicht abgerechnet worden. 
 
 Sozial-/Jugendhilfeleistungen 
Im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeleistungen sind derzeit etwa 5,3 Mio. € verausgabt worden, 
wovon der überwiegende Teil auf das Sozialamt entfällt. 
 
 Lublin 
Die Partnerstadt Lublin wird durch Sach- und Hilfslieferungen für die Ukraine-Flüchtlingen in Polen 
vor Ort unterstützt. Hierfür wurden ca. 290.000 € aufgewandt. Spenden für die Unterstützung der 
Ukraine-Flüchtlinge sind bisher insgesamt in Höhe von ca. 120.000 € eingegangen.  
 
Insoweit werden -insbesondere beim Aufwand- manche auf diesen Zeitraum entfallenden Aufwen-
dungen erst nach dem 30 .06.2022 zahlungswirksam und werden dann im Bericht für das 3. Quartal 
2022 berücksichtigt. 
 
Da viele Zahlungen erst nachträglich erfolgen, obwohl sie sich auf zurückliegende Zeiträume bezie-
hen, ist der tatsächlich auf den Berichtszeitraum entfallende Aufwand erheblich höher als die derzeit 
ausgezahlten ca. 7,5 Mio. €. 
 
Diesen 7,5 Mio. € Auszahlungen stehen derzeit Einzahlungen von ca. 11,7 Mio. € gegenüber, die sich 
im Wesentlichen aus der FlüAG-Pauschale (ca. 7,9 Mio. €) und den pauschalen Mitteln aus der „Be-
teiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Be-
treuung von Flüchtlingen aus der Ukraine“ (1. Tranche = 3,7 Mio. €) zusammensetzen. Bei beiden

- 3 - 
V/0515/2022 
Zahlungen handelt es sich um zweckgebundene Pauschalen, die nicht nur den o.g. Berichtszeitraum 
abdecken, sondern auch zur Kostendeckung im 2. Halbjahr 2022 mitverwendet werden. 
 
Somit ergibt sich zahlungstechnisch für den Berichtszeitraum einen Überschuss von ca. 4,2 Mio. €, 
der ausschließlich aus dem Zeitversatz zwischen Ein- und Auszahlungen resultiert. 
 
Für den Investitionshaushalt sind bisher keinerlei Beträge gezahlt worden.  
 
Ausblick 
 
Für den Berichtszeitraum übersteigen die Erträge rechnerisch die Aufwendungen. Dies liegt insbe-
sondere in den bereits erfolgten P auschalerstattungen des Bundes und des Landes begründet, mit 
der bereits in Anspruch genommene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen ebenso wie künftige 
Bedarfe abgedeckt werden müssen.  
 
Dementsprechend ist das erste Halbjahr 2022 nicht geeignet, einen  realistischen Eindruck von den 
finanziellen Belastungen der Stadt Münster im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu vermitteln.  
Die pauschal durch das Land / den Bund bereitgestellten Mittel werden aller Voraussicht nach nicht 
ausreichen, alle unterjährigen zusätzlichen Bedarfe abzudecken: Allein bei gleichbleibenden Parame-
tern zzgl. der bisher nicht erfolgten Abrechnungen für den Berichtszeitraum ist mit Mehraufwand in 
Höhe von ca. 5,6 Mio. € im zweiten Halbjahr 2022 zu rechnen.   
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0515/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.08.2022
Erstellt
19.08.2022 10:10