V/0567/2013
Ersatzbau und Erweiterung der DRK-Kita Horstmarer Landweg in Münster-Sentrup, Horstmarer Landweg 87
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Anlage 1_Raumprogramm Kita Horstmarer Landweg
1797 Zeichen
Anlage 1
Raumprogramm für die Kita Horstmarer Landweg
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 – 6
Jahren
1x GIIc = 10 Kinder im Alter von 0 - 3
Jahren
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben
Mietvoraussetzungen:
9,91 € im KiTa-Jahr 2013/2014
(jhrl. Steigerung = + 1,5 %)
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 370 qm
(2 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 44.000,40 €
(9,91 x 370 x 12)
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlafraum u3 1 20 20
A7 Schlafraum u3 2 17 34
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
278
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 339
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
diese Flächen sind nur noch
zu einem geringer Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: Mai 2013
Beschlussvorlage
8605 Zeichen
V/0567/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Ersatzbau und Erweiterung der DRK-Kita Horstmarer Landweg in Münster-Sentrup, Horstmarer Landweg 87 Beratungsfolge 11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ersatzbau und der Erweiterung der Kita Horstmarer Landweg in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Münster e.V., Horstma- rer Landweg 87 zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu (siehe Anlagen 1-2: Raumprogramm, Lageplan). 2. Der Rat stimmt zu, die bisherige eingruppige Kita im Rahmen der notwendigen Neubauplanung um eine zweite Gruppe zu erweitern. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur der Kita folgende Gruppen umfasst: 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) Die Einrichtung umfasst dann insgesamt 30 Plätze, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze. Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. 3. Auf einem unmittelbar angrenzendem Grundstück wird als adäquate Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus ein Pavillon-Gebäude aufgestellt, in dem die bisherige Gruppe u n- tergebracht wird (siehe Anlage 3: Raumprogramm). 4. Die Kita wird von der Wohn - und Stadtbau GmbH als Eigentümer der bisherigen Kita und I n- vestor errichtet und an den Betreiber, dem DRK, Kreisverband Münster e.V. im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen vermietet. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhält für die Vorlagen-Nr.: V/0567/2013 Auskunft erteilt: Frau Gerick, Herr Philipp, Frau Kratz- Trutti Ruf: 492-5528 E-Mail: Gerick@stadt-muenster.de Datum: 22.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0567/2013 Erweiterung um eine zweite Gruppe einen einmaligen Investitionskostenzuschuss zur erforder- lichen Ergänzung des Mobiliars und der Außenfläche i.H.v. maximal 60.000,00 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das Investoren -Bauträger-Modell Ba ukostenzu- schüsse für die dauerhafte neue Kita nicht erforderlich sind. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskosten für die Plätze in der zweiten Gruppe zusätzlich entstehen und im Rahmen der Produktgruppe 0601 abgedeckt sind . Diese e r- geben sich anhand der Rahmenstrukturen und der üblichen gesetzlichen Kindpauschalen i.H.v. rd. 250.600 € (Kindpauschalen rd. 221.100 € zzgl. anerkannte Jahreskaltmiete i.H.v. rd. 29.500 €; der gesetzl. Trägeranteil wird nicht abgezogen, da bisher ein freiwilliger städt. Zuschuss i.H.v. 9% g e- leistet wurde). Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass ein Investitionskostenzuschuss für die Ausstattung und für das Außengelände für die erforderliche neue Gruppe i.H.v. maximal 60.000,00 € entsteht und im Rahmen der Ansätze im unten angeführten Teilfinanzplan abgedeckt sind. Da voraussicht- lich noch zusätzliche investive Mittel durch das Land bereitgestellt werden (90% der förderfähigen Kosten), wird ein entspr echender Antrag eingereicht. Bei Bewilligung reduziert sich der städtische Zuschuss entsprechend. Für den Aufbau, die Herrichtung und die Unterhaltung für d as interimsweise Pavillon -Gebäude entstehen Kosten i.H.v. rd. 250.000 €. Sowohl die Ausstattungskosten als auch die Interimskosten für das Pavillon -Gebäude orientieren sich an der gesamtstädtischen Reduktionsvariante. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2015 2016 ff. 37.400 90.200 Landeszu- schüsse zu den Betriebskos- ten Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2013 2015 250.000 60.000 Im Budget Vorhanden Summe aller Auszahlungen/Saldo 310.000 - 3 - V/0567/2013 Zeile 15 Transferaufwendungen 1.1 Betriebskosten 1.2 Freiwilliger Zuschuss 2015 2016 ff. 2015 2016 ff. 94.500 228.000 9.400 22.600 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger Ansatz 2015: 68.826.430 € Ansatz 2016: 70.049.040 € Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nich t möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Begründung: Ausgangslage: Das Areal „Horstmarer Landweg 83 -95“ befindet sich seit Ende 2005 im Eigentum der W+S GmbH. Dazu gehört auch die eingruppige DRK-Kita Horstmarer Landweg 87. Durch die wünschenswerte städtebauliche Neuausrichtung des Quartiers seitens der W+S soll auch der Sanierungs- und Modernisierungsstau behoben werden. In dem Zusammenhang errichtet die W+S auf dem o.g. Gesamtareal voraussichtlich neue rd. 70 Wohneinheiten. Mit dieser Ma ß- nahme wird auch die bestehende Kita durch einen Neubau ersetzt und um eine Gruppe erweitert. Die Erweiterung ist aus Be darfsgründen (u3 - und ü3 -Bedarf) wie aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll und erforderlich (siehe nachfolgende Begründung). 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Im Bereich Münster Sentrup beträgt die u3 -Versorgungsquote derzeit 128,7 % in Kindertagespfl e- ge und in Kindertageseinrichtungen (= 166 Plätze für 129 Kinder). Zu beachten ist hierbei jedoch, dass in dieser Quote 152 betriebliche Plätze für Münsteraner Kinder einberechnet sind, die aber im Wesentlichen nicht im Stadtteil Sentrup wohnen. Daher ist von einer bereinigten Quote von 10,9 % in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen auszugehen. Für ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote mit 129,5 % über 100 % (=202 Plätze für 156 Kinder) . Nach Abzug von 88 betrieblichen Plätzen für Münsteraner Kinder i st von einer bereinigten Verso r- gungsquote von 73,1 % auszugehen. Sowohl für u3- als auch für ü3-Kinder sind noch weitere Plätze in Kindertageseinrichtung abhängig von der demografischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. Durch die Erweiterung der Kita Horstmarer Landweg werden 14 -16 Plätze für Kinder unter 3 Ja h- ren geschaffen, die ausschließlich dem Stadtteil zugute kommen. Somit kann die u3 - Versorgungsquote in diesem Bereich bei gleichbleibender Kinderzahl auf 22,5 % erhöht werden. 2. Maßnahmeplanung Die Kita ist bisher eine eingruppige Einrichtung mit 15 Plätzen für ausschließlich Kinder über drei Jahren. Nach der Erweiterung befindet sich im Neubau der Kita folgende Gruppenstruktur: 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) - 4 - V/0567/2013 Das erforderliche Raumprogramm für eine zweigruppige Einrichtung und der Lageplan der neue n Einrichtung sind als Anlage n beigefügt (siehe Anlagen 1 und 2). Damit wird das Raumprogramm der Kita durch den Neubau auch an die Raumempfehlungen des LWL angepasst. Die Errichtung des Neubaus am Horstmarer Landweg wird durch die Wohn - und Stadtbau GmbH als Investor durchgeführt und an das DRK im Rahmen der KiBiz -gemäßen Mietbedingungen ver- mietet. Dieser Neubau ist dringend erforderlich, da sich die aktuellen Räumlichkeiten in einem schlechten baulichen Zustand befinden aus dem auch die aktuelle Gruppenreduzierung (15 Kinder) resultiert. Bei einer positiven Beschlussfassung können jetzt unverzüglich die entspre chenden Bauanträge gestellt werden; mit einer Fertigstellung ist im Sommer 2015 auszugehen. Der Betrieb der eingruppigen Einrichtung wird interimsweise bis zur Fertigstellung des Neubaus in einem adäquaten Pavillon -Gebäude auf dem gleichen Grundstück we itergeführt (siehe Anlage 3: Raumprogramm). 3. Fazit Mit den o. a. Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3 -Kinder geschaffen und für die Zukunft gesichert. i. V. gez. Reinkemeier Kämmerer Anlagen: Anlage 1: Raumprogramm Kita Horstmarer Landweg Anlage 2: Lageplan Kita Horstmarer Landweg Anlage 3: Raumprogramm Pavillon Horstmarer Landweg
Anlage 2_Lageplan
138 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 4001 Datum: 01.08.2013 Notizen: Horstmarer Landweg 87 © Stadt Münster R 3403 303 H 5760 190 R 3404 311 H 5760 846
Anlage 3_Pavillon Horstmarer Landweg
1340 Zeichen
Anlage 3
Raumprogramm Pavillon an der Kita Horstmarer Landweg
Entwurf für eine 1-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A – KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 –
6 Jahren .
Alle u.a. qm-Angaben
beinhalten Raumpro-
grammreduzierungen zur
Kostenreduktion
A1 Gruppenraum 1 43 43
A2 Nebenraum 1 17 17
A3 Wasch-/WC 1 12 12 inkl. Wasseranschluss für
möglichen Wickelbereich
A4 Garderobe 1 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 1 6 6
A6 Schlafraum u3 1 17 17
95
Allgemeinräume
A11 Personal- D-WC/H-WC 2 4 8
A12 Küchenzeile (für das Personal) in Gruppe in tegrieren
A13 Büroarbeitplatz 1 6 6 Kleiner Raum
14
Kindertageseinrichtung gesamt 109
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
Diese Flächen möglichst
gering halten (Max. 51 qm im.
Zshg. mit der Mietobergrenze
möglich)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.200
qm
Vorhandene Fläche der Kita;
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 25.07.2013
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Horstmarer Landweg 83
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0567/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37