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V/0567/2013

Ersatzbau und Erweiterung der DRK-Kita Horstmarer Landweg in Münster-Sentrup, Horstmarer Landweg 87

Vorlagen 01.08.2013

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Anlage 1_Raumprogramm Kita Horstmarer Landweg

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Beschlussvorlage

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Anlage 2_Lageplan

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Anlage 3_Pavillon Horstmarer Landweg

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Anlage 1_Raumprogramm Kita Horstmarer Landweg

1797 Zeichen

Anlage 1 
Raumprogramm für die Kita Horstmarer Landweg 
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 – 6 
Jahren 
1x GIIc = 10 Kinder im Alter von 0 - 3 
Jahren 
 
    Alle u.a. qm-Angaben sind 
Mindestgrößen. 
Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben 
 Mietvoraussetzungen: 
9,91 € im KiTa-Jahr 2013/2014 
(jhrl. Steigerung = + 1,5 %) 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 370 qm  
(2 x 185 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 44.000,40 € 
(9,91 x 370 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum u3 1 20 20   
A7 Schlafraum u3 2 17 34   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 
ca. 4 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   278   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 15   
A12a
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    59   
Kindertageseinrichtung gesamt  339 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringer Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
600  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: Mai 2013

Beschlussvorlage

8605 Zeichen

V/0567/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ersatzbau und Erweiterung der DRK-Kita Horstmarer Landweg in Münster-Sentrup, Horstmarer 
Landweg 87 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ersatzbau und der  Erweiterung der Kita Horstmarer 
Landweg in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Münster e.V., Horstma-
rer Landweg 87 zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu 
(siehe Anlagen 1-2: Raumprogramm, Lageplan). 
 
2. Der Rat stimmt zu, die bisherige eingruppige Kita im Rahmen der notwendigen Neubauplanung 
um eine zweite Gruppe zu erweitern. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung die künftige Rahmenstruktur der Kita 
folgende Gruppen umfasst: 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
 
Die Einrichtung umfasst  dann insgesamt 30 Plätze, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze. 
Eine spätere bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen ist möglich. 
 
3. Auf einem unmittelbar angrenzendem Grundstück wird als adäquate Übergangslösung bis zur 
Fertigstellung des Neubaus ein Pavillon-Gebäude aufgestellt, in dem die bisherige Gruppe u n-
tergebracht wird (siehe Anlage 3: Raumprogramm). 
 
4. Die Kita wird von der Wohn - und Stadtbau GmbH als Eigentümer der bisherigen Kita und I n-
vestor errichtet und an den Betreiber, dem DRK, Kreisverband Münster e.V. im Rahmen der 
gesetzlichen Mietpauschalen vermietet. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhält für die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0567/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Gerick, Herr Philipp, Frau Kratz-
Trutti 
Ruf: 
492-5528 
E-Mail: 
Gerick@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0567/2013 
Erweiterung um eine zweite Gruppe einen einmaligen Investitionskostenzuschuss zur erforder-
lichen Ergänzung des Mobiliars und der Außenfläche i.H.v. maximal 60.000,00 €. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das Investoren -Bauträger-Modell Ba ukostenzu-
schüsse für die dauerhafte neue Kita nicht erforderlich sind. 
Es wird  ferner zur Kenntnis genommen, dass  die Betriebskosten für die Plätze in der zweiten 
Gruppe zusätzlich entstehen und im Rahmen der Produktgruppe 0601 abgedeckt sind . Diese e r-
geben sich anhand der Rahmenstrukturen und der üblichen gesetzlichen Kindpauschalen i.H.v. rd. 
250.600 € (Kindpauschalen rd. 221.100 € zzgl. anerkannte Jahreskaltmiete i.H.v. rd. 29.500 €; der 
gesetzl. Trägeranteil wird nicht abgezogen, da bisher ein freiwilliger  städt. Zuschuss i.H.v. 9% g e-
leistet wurde). 
 
Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass ein Investitionskostenzuschuss für die Ausstattung 
und für das Außengelände für die erforderliche neue Gruppe i.H.v. maximal 60.000,00 € entsteht 
und im Rahmen der Ansätze im unten angeführten Teilfinanzplan abgedeckt sind. Da voraussicht-
lich noch zusätzliche investive Mittel durch das Land bereitgestellt werden (90% der förderfähigen 
Kosten), wird ein entspr echender Antrag eingereicht. Bei Bewilligung reduziert sich der städtische 
Zuschuss entsprechend. 
 
Für den Aufbau, die Herrichtung und die Unterhaltung für d as interimsweise Pavillon -Gebäude 
entstehen Kosten i.H.v. rd. 250.000 €. 
 
Sowohl die Ausstattungskosten als auch die Interimskosten für das Pavillon -Gebäude orientieren 
sich an der gesamtstädtischen Reduktionsvariante. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2015 
 
2016 ff. 
37.400 
 
90.200 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskos-
ten 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
 0210 Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2013 
2015 
250.000 
60.000 
Im Budget  
Vorhanden 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  310.000

- 3 - 
V/0567/2013 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
1.1 Betriebskosten 
 
 
 
1.2 Freiwilliger Zuschuss 
 
2015 
 
2016 ff. 
 
 
2015 
 
2016 ff. 
 
94.500 
 
228.000 
 
 
9.400 
 
22.600 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger 
 
Ansatz 2015: 
68.826.430 € 
 
Ansatz 2016: 
70.049.040 € 
 
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nich t 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Das Areal „Horstmarer Landweg  83 -95“ befindet sich seit Ende 2005 im Eigentum der W+S 
GmbH. Dazu gehört auch die eingruppige DRK-Kita Horstmarer Landweg 87.  
Durch die wünschenswerte städtebauliche Neuausrichtung des Quartiers seitens der W+S soll 
auch der Sanierungs- und Modernisierungsstau behoben werden. In dem Zusammenhang errichtet 
die W+S auf dem o.g. Gesamtareal voraussichtlich neue rd. 70 Wohneinheiten. Mit dieser Ma ß-
nahme wird auch die bestehende Kita durch einen Neubau ersetzt und um eine Gruppe erweitert. 
Die Erweiterung ist aus Be darfsgründen (u3 - und ü3 -Bedarf) wie aus wirtschaftlichen Gründen 
sinnvoll und erforderlich (siehe nachfolgende Begründung). 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Im Bereich Münster Sentrup beträgt die u3 -Versorgungsquote derzeit 128,7 % in Kindertagespfl e-
ge und in Kindertageseinrichtungen (= 166 Plätze für 129 Kinder). Zu beachten ist hierbei jedoch, 
dass in dieser Quote 152 betriebliche Plätze für Münsteraner Kinder einberechnet sind, die aber im 
Wesentlichen nicht im Stadtteil Sentrup wohnen. Daher ist von einer bereinigten Quote von 10,9 % 
in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen auszugehen. 
Für ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote mit 129,5 % über 100 %  (=202 Plätze für 156 Kinder) . 
Nach Abzug von 88 betrieblichen Plätzen für Münsteraner Kinder i st von einer bereinigten Verso r-
gungsquote von 73,1 % auszugehen. 
 
Sowohl für u3- als auch für ü3-Kinder sind noch weitere Plätze in Kindertageseinrichtung abhängig 
von der demografischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. 
 
Durch die Erweiterung der Kita Horstmarer Landweg werden 14 -16 Plätze für Kinder unter 3 Ja h-
ren geschaffen, die ausschließlich dem Stadtteil zugute kommen. Somit kann die u3 -
Versorgungsquote in diesem Bereich bei gleichbleibender Kinderzahl auf 22,5 % erhöht werden. 
 
 
2. Maßnahmeplanung 
 
Die Kita ist bisher eine eingruppige Einrichtung mit 15 Plätzen für ausschließlich Kinder über drei 
Jahren.  
 
Nach der Erweiterung befindet sich im Neubau der Kita folgende Gruppenstruktur: 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)

- 4 - 
V/0567/2013 
 
Das erforderliche Raumprogramm für eine zweigruppige Einrichtung und der Lageplan der neue n 
Einrichtung sind als Anlage n beigefügt (siehe Anlagen 1 und 2). Damit wird das Raumprogramm 
der Kita durch den Neubau auch an die Raumempfehlungen des LWL angepasst. 
 
Die Errichtung des Neubaus am Horstmarer Landweg wird durch die Wohn - und Stadtbau GmbH 
als Investor durchgeführt und an das DRK im Rahmen der KiBiz -gemäßen Mietbedingungen ver-
mietet. 
Dieser Neubau ist dringend erforderlich, da sich die aktuellen Räumlichkeiten in einem schlechten 
baulichen Zustand befinden aus dem auch die aktuelle Gruppenreduzierung (15 Kinder) resultiert. 
 
Bei einer positiven Beschlussfassung können jetzt unverzüglich die entspre chenden Bauanträge 
gestellt werden; mit einer Fertigstellung ist im Sommer 2015 auszugehen. 
 
Der Betrieb der eingruppigen Einrichtung wird interimsweise bis zur Fertigstellung des Neubaus in 
einem adäquaten Pavillon -Gebäude auf dem gleichen Grundstück we itergeführt (siehe Anlage 3: 
Raumprogramm). 
 
3. Fazit 
 
Mit den o. a. Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3 -Kinder geschaffen 
und für die Zukunft gesichert. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Kämmerer 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Raumprogramm Kita Horstmarer Landweg 
Anlage 2: Lageplan Kita Horstmarer Landweg 
Anlage 3: Raumprogramm Pavillon Horstmarer Landweg

Anlage 2_Lageplan

138 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 4001
Datum: 01.08.2013
Notizen:
Horstmarer Landweg 87
© Stadt Münster
R 3403 303
H 5760 190
R 3404 311
H 5760 846

Anlage 3_Pavillon Horstmarer Landweg

1340 Zeichen

Anlage 3 
 Raumprogramm Pavillon an der Kita Horstmarer Landweg 
Entwurf für eine 1-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)  
A – KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren . 
 
    Alle u.a. qm-Angaben 
beinhalten Raumpro-
grammreduzierungen zur 
Kostenreduktion 
A1 Gruppenraum 1 43 43   
A2 Nebenraum 1 17 17   
A3 Wasch-/WC 1 12 12  inkl. Wasseranschluss für 
möglichen Wickelbereich 
 
A4 Garderobe 1    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 1 6 6   
A6 Schlafraum u3 1 17 17   
 
   95   
 Allgemeinräume      
A11 Personal- D-WC/H-WC  2   4 8   
A12 Küchenzeile (für das Personal)     in Gruppe in tegrieren 
A13 Büroarbeitplatz 1 6 6  Kleiner Raum 
    14   
Kindertageseinrichtung gesamt  109 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
      
Diese Flächen möglichst 
gering halten (Max. 51 qm im. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
möglich) 
C1 Außen-/Spielfläche     
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca.200 
qm  
Vorhandene Fläche der Kita; 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 25.07.2013

Beratungsverlauf (5)

11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Horstmarer Landweg 83

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0567/2013
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37