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V/0339/2024

Änderung der Abfallgebührensatzung

Vorlagen 16.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 51

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage: Änderungssatzung

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Anlage A

843 Zeichen

Anlage A zur V/0339/2024 
Kurzüberblick 
 
Abfallgebührenerhebung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebs-
ausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze 
ist sie zwingend nötig. 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die Mittel werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der AWM ausgewiesen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

1122 Zeichen

V/0339/2024 
V/0339/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Abfallgebührensatzung 
- Gebührensatz für Krankenhausabfälle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die beigefügte Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird beschlos-
sen. Die Gebühr für Krankenhausabfälle wird auf 223,00 €/t festgesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Die Gebühr für die Annahme von Krankenhausabfällen am Entsorgungszentrum Münster wird auf-
grund gesunkener Handlings- und Verwaltungskosten von 238 Euro um 15 Euro auf 223 Euro ver-
ringert. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat      Anlagen: - Änderungssatzung 
         - Anlage A 
 
  
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
27.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-163 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

Anlage: Änderungssatzung

1509 Zeichen

Anlage
zur Ratsvorlage V/0339/2024 
Satzung zur Änderung der 
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 aufgrund 
der §§ 7, 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. 
NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.12.2023 
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2023 (GV. 
NRW. S. 233), in Kraft getreten am 01.06.2022, und vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155), in Kraft getreten 
mit Wirkung vom 01.01.2024 
und des § 9 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 
(GV. NRW. S. 250/SGV. NRW. 74), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (GV. 
NRW. S. 443), in Kraft getreten am 13.07.2023 
in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster vom 16.12.2019 (Amtsblatt der Stadt Münster 2019 
S. 227), in Kraft getreten am 01.01.2020 
folgende Satzung beschlossen: 
Artikel 1 
Der Gebührentarif zur Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird wie 
folgt geändert: 
(nachrichtlich: bishe-
rige Fassung) 
Der Gebührensatz in Ziff. 3.1 wird wie folgt neu festgesetzt: 
 Krankenhausabfälle          223,00 €/t 238,00 €/t
Artikel 2 
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsverlauf (4)

12.06.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 41 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 51 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0339/2024
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2024
Erstellt
16.05.2024 10:47