V/0339/2024
Änderung der Abfallgebührensatzung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0339/2024 Kurzüberblick Abfallgebührenerhebung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebs- ausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie zwingend nötig. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die Mittel werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der AWM ausgewiesen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0339/2024
V/0339/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Abfallgebührensatzung
- Gebührensatz für Krankenhausabfälle
Beratungsfolge
12.06.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die beigefügte Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird beschlos-
sen. Die Gebühr für Krankenhausabfälle wird auf 223,00 €/t festgesetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Die Gebühr für die Annahme von Krankenhausabfällen am Entsorgungszentrum Münster wird auf-
grund gesunkener Handlings- und Verwaltungskosten von 238 Euro um 15 Euro auf 223 Euro ver-
ringert.
I. V.
gez.
Minas
Stadtrat Anlagen: - Änderungssatzung
- Anlage A
Abfallw irtschaftsbetriebe
Münster
27.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dornseif
Telefon: 6052-163
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de
Anlage: Änderungssatzung
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Anlage zur Ratsvorlage V/0339/2024 Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.12.2023 der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2023 (GV. NRW. S. 233), in Kraft getreten am 01.06.2022, und vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155), in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.01.2024 und des § 9 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250/SGV. NRW. 74), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (GV. NRW. S. 443), in Kraft getreten am 13.07.2023 in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster vom 16.12.2019 (Amtsblatt der Stadt Münster 2019 S. 227), in Kraft getreten am 01.01.2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif zur Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: (nachrichtlich: bishe- rige Fassung) Der Gebührensatz in Ziff. 3.1 wird wie folgt neu festgesetzt: Krankenhausabfälle 223,00 €/t 238,00 €/t Artikel 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0339/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2024
- Erstellt
- 16.05.2024 10:47