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Sportanlage Rochusstraße
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0698/2024 vom 26.04.2024
Stand: Am 20.06.2024 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Oliver Seeck Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0698/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 02.05.2024 Sportanlage Rochusstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Seeck, die oben genannten Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sit- zung des Sportausschusses am 02.05.2024 zu setzen: Die Sportanlage Rochusstraße wird aktuell von den Vereinen DJK Roland Köln West sowie von Germania Ossendorf genutzt. Auch das Montessori-Schulzentrum nimmt die Sportan- lage mit zwei Spielfeldern im Sozialraumgebiet Bickendorf/Ossendorf intensiv in Anspruch. Allein der DJK Roland Köln West hat über 550 aktive Mitglieder, ca. 450 Mitglieder trainieren in den unterschiedlichen Jugendmannschaften. Nachdem 2021 der sogenannte Tennenplatz Platz 2 in ein Kunststoffrasenfeld umgewandelt wurde, hat der Rat am 10.11.2022 (Vorlage 2312/2022) einstimmig beschlossen, auch den Platz 1 von Tenne in ein Kunststoffrasenfeld umzubauen. Mit Vorlage 0258/2024 soll jetzt aber der Satzungsbeschluss für einen Bebau- ungsplan getroffen werden, der vorsieht, in unmittelbarer Nähe und parallel zum Platz 1 den Bau von 12 hochpreisigen Einfamilienreihenhäusern zu ermöglichen. Dies würde die Nut- zung der kompletten Sportanlage massiv erschweren bzw. nur noch eingeschränkt möglich machen. Außerdem wäre die von den Vereinen, Schulen und dem Sozialraum dringend be- nötigte Umwandlung in ein Kunststoffrasenspielfeld dadurch in höchstem Maße gefährdet bzw. würde unmöglich gemacht werden. Erfahrungen an anderen Standorten in Köln zeigen, - 2 - dass die Nutzung einer Sportanlage durch heranrückende Wohnbebauung deutlich einge- schränkt oder sogar kaum noch möglich ist. Mittlerweile haben die betroffenen Vereine ihre berechtigten Befürchtungen und Sorgen durch die geplante Wohnbebauung mitgeteilt und um Unterstützung gebeten. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Wurde die Sportverwaltung in die Erstellung der Vorlage 0258/2024 (Satzungsbeschluss für B-Plan) einbezogen? Wenn ja, welche Stellungnahme hat die Sportverwaltung dazu abgegeben. 2) Hat die Verwaltung bei der Erarbeitung der Vorlage 0258/2024 den Ratsbeschluss zur Umwandlung des Platzes 1 der Sportanlage Rochusstraße in ein Kunststoffrasenfeld miteinbezogen? 3) Sieht die Verwaltung durch den mit der Vorlage 0258/2024 ermöglichten Bau von 12 Einfamilienreihenhäusern die Nutzung der Sportanlage Rochusstraße als gefährdet oder nur noch eingeschränkt möglich an? Wenn nein, warum nicht? 4) Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass durch den mit Vorlage 0258/2024 ermöglichten Bau von 12 Einfamilienreihenhäusern die Realisierung des Ratsbeschlusses 2312/2022 (Umwandlung des Tennenplatzes 1 in ein Kunststoffrasenspielfeld) unmöglich gemacht wird? Wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse kommt die Verwaltung zu diesem Ergebnis? 5) Hat die Verwaltung bei Erarbeitung der Vorlage 0258/2024 beachtet, dass auch an anderen Kölner Standorten die Nutzung einer Sportanlage durch die mit der heranrückenden Wohnbebauung verbundene Lärmschutzproblematik massiv eingeschränkt wird? Die Beantwortung soll auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer
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