3065/2024
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend des Bebauungsplans Nr. 63482/02 mit Arbeitstitel „Rochusstraße in Köln-Ossendorf“
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3683 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 04.04.2025 3065/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend des Bebauungsplans Nr. 63482/02 mit Arbeitstitel „Rochusstraße in Köln-Ossendorf„ Gemäß der Anfrage (AN/0698/2024) haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln um Beantwortung einiger Fragen gebeten. Mit Vorlage-Nr. 1726/2024 wurden alle Fragen von der Verwaltung beantwortet. Zur Beant- wortung wurde in der Sitzung des Sportausschusses am 20.06.2024 folgende Zusatzfragen gestellt: Frage 1) Bei der Antwort der Verwaltung zu 3) und 4) heißt es zu Beginn des dritten Absat- zes: „Bei der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist auf die neue Wohnbebauung Rücksicht zu nehmen“. Heißt das, dass es beim Umbau doch zu Problemen mit Immissionen gibt, die zu Nutzungseinschränkungen führen? Frage 2) Ist die Mitteilung der Verwaltung im Ergebnis als Garantie zu verstehen, dass es zu keinen Nutzungseinschränkungen durch den Umbau von Tenne in Kunstrasen kommt? Antwort der Verwaltung zu 1) und 2) Der Sportplatz wird in seinem geplanten Umbau aufgrund der Schallimmission auf die angren- zenden Wohngebäude zu keinen Nutzungseinschränkungen führen. Der auf das Plangebiet einwirkende Sportanlagenlärm wurde gemäß den Berechnungsvor- schriften der 18. BImSchV (18. Bundes-Immissionsschutzverordnung „Sportanlagenlärm- schutzverordnung“) untersucht. Der südliche Sportplatz soll ebenfalls als Kunststoffrasenplatz umgestaltet werden. Durch den geplanten Belagswechsel ist mit einer Erweiterung der Nut- zungszeiten auf dem südlichen Sportplatz analog zu den Nutzungszeiten des nördlichen Sportplatzes zu rechnen. Im Gutachten werden für beide Sportplätze identische konservative Annahme in Bezug auf die Nutzungszeiten und Schallemissionen gemäß der 18. BImSchV berücksichtigt. Die im Schallgutachten zugrunde gelegten Nutzungszeiten wurden mit dem Sportamt der Stadt Köln abgestimmt. Um die schalltechnische Situation konfliktfrei zu planen, wurden passive Schallschutzmaßnah- men an den Wohngebäuden festgesetzt (Textliche Festsetzungen 5.1. und 5.2.). Somit sind sowohl der Sportbetrieb in der Sportanlage als auch das Wohnen und Arbeiten in den Wohn- gebäuden schalltechnisch gesichert. 2 Im Rahmen der Umwandlung des südlichen Platzes in einen Kunstrasenplatz ist ein schall- technisches Gutachten zu erstellen, das die nähere Umgebung zu berücksichtigen hat. Die Prüfung der Schallsituation erfolgt durch Messungen an denselben Immissionsorten der Wohngebäude, die bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt wurden. Durch den Ausschluss von Immissionsorten an den westlichen Fassaden sowie an der nördli- chen Giebelfassade des nördlichen Baukörpers, sind die zu messenden Immissionsorte an den Sportanlagen abgewandten Fassadenseite. Dort werden die Immissionsrichtwerte einge- halten. Aufgrund der bereits geprüften Schallsituation (mit Berücksichtigung des aktuellen so- wie des künftigen Sportplatzes) und der bereits festgesetzten passiven Schallschutzmaßnah- men zu den Wohngebäuden im Bebauungsplan sind keine schalltechnischen Konflikte zu er- warten. Zusätzlich wurde mit Datum vom 08.08.2024 eine Grunddienstbarkeit zur Duldung von Emis- sionen und Immissionen für den Betrieb des angrenzenden Sportplatzes (Flurstücksnummer 4962-080-1842) mit zivilrechtlicher Wirkung in das Grundbuch des Wohngebietes eingetra- gen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3065/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.04.2025
- Erstellt
- 04.10.2024 12:29