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0891/2026

Sanierungen städtische Rheinbrücken – aktueller Sachstand

Mitteilung Ausschuss 30.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2026, TOP 10.2.5

Anlage Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026

2005 Zeichen

Geschäftsführung  
Mobilitätsausschuss 
Angela Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 30.04.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des 
Mobilitätsausschusses  vom 28.04.2026  
öffentlich 
6.2.14 Sanierungen städtische Rheinbrücken – aktueller Sachstand 
0891/2026 
RM Lorenz bedankt sich zunächst für den kürzlich durchgeführten Brückengipfel; die-
ser sei sehr informativ gewesen. Er möchte jedoch noch die kritische Frage aufwerfen, 
inwieweit die Aufstellung des B-Planes für die Helenenwallstraße in Köln -Deutz (vgl. 
hierzu 3517/2025) zu Mehrkosten für die potentielle dann verringerte Baustellenein-
richtungsfläche zur Sanierung der Severinsbrücke führen könnte bzw. ob diese schon 
quantifiziert werden können. Zudem bittet er um Mitteilung, wie viele Bäume auf der 
gegenüberliegenden Seite hierfür gefällt werden müssen. 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, bestätigt, dass 
die Aufstellung des B-Planes eine Einschränkung für die Gesamtinstandsetzung be-
deute (kleinteiligeres Bauen), insbesondere, weil das Rampenbauwerk ersatzneuge-
baut werden muss und nicht im Bestand saniert werden kann. Für das Großbauvorha-
ben werden umfangreiche Flächen benötigt, sie verweist auf die aktuelle Gesamtin-
standsetzung der Mülheimer Brücke und den für Baustelleneinrichtung und Materialla-
gerungen beanspruchten Flächen. Da jedoch noch keine Planungen erarbeitet wur-
den, kann die Dimension der Kosten aktuell noch nicht ermittelt werden. Auch die 
Frage zu den Baumfällungen könne zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht beantwor-
tet werden, aber man werde auf der Südseite Flächen benötigen, wenn die Nutzung 
der nördlichen Fläche, wie aktuell vorgesehen, eingeschränkt wird. 
 
RM Lorenz bittet die Mitteilung mit dem entsprechenden Niederschriftsauszug in den 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit zu geben.  
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung Ausschuss

19728 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69 
 
Vorlagen-Nummer 
 0891/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 
Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 
 
Sanierungen städtische Rheinbrücken – aktueller Sachstand 
Der Stadt Köln obliegt nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) die hoheitliche Aufgabe, Brücken und sonstige Ingenieurbau-
werke im öffentlichen Straßenland den allgemein anerkannten Regeln der T echnik ent-
sprechend instand zu halten (§ 9 und § 9a Abs.1 StrWG NRW) und die Verkehrssi-
cherheit dieser Bauwerke zu gewährleisten.  
Vier Brückenzüge über den Rhein befinden sich in der Baulast der Stadt Köln: 
Mülheimer Brücke, Zoobrücke, Deutzer Brücke, Severinsbrücke  
Zusätzlich zur Betrachtung der Sanierungsbedarfe aller Ingenieurbauwerke und der 
erforderlichen Unterhaltung wurde der Masterplan Ingenieurbauwerke aufgesetzt, wel-
cher das Sanierungsprogramm unter Berücksichtigung der Bauwerkszustände dar-
stellt und fortschreibt (Mitteilungen 2343/2023 und 3360/2024). Die vier städtischen 
Rheinbrücken sind ebenfalls Bestandteil des Masterplans. 
Die vier städtischen Rheinbrücken haben eine Gesamtbrückenfläche von 231.000 m². 
Alle in der Unterhaltungslast der Stadt liegenden 438 Brücken weisen eine Brückenflä-
che von 309.000 m² auf. Allein auf die Rheinquerungen entfällt damit ein Flächenanteil 
von 75%. Der hohen Bedeutung im Unterhaltungskonzept und auch der verkehrlichen 
Bedeutung dieser Brückenzüge Rechnung tragend erfolgt diese gebündelte Informa-
tion zu den Sachständen bezüglich Gesamtinstandsetzung und der Bedarfe zur lau-
fenden Unterhaltung. 
In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl erforderlicher Maßnahmen an den 
Rheinquerungen initiiert und durchgeführt bzw. sind noch in Ausführung.

2 
 
In der nachfolgenden Zusammenstellung wird, neben der Differenzierung nach Brü-
ckenzug, weiterführend unterschieden zwischen Maßnahmen,  
 die Grundlagen einer kommenden Gesamtinstandsetzungsplanung bilden. Dies 
umfasst beispielsweise Nachrechnungen und vertiefende Untersuchungen, 
und Maßnahmen,  
 die im Zuge der kontinuierlich erforderlichen Bauwerksunterhaltung („Maßnah-
men zur laufenden Unterhaltung“) notwendig sind.  
Die Sachstände der städtischen Rheinquerungen sind im Folgenden von Norden in 
Richtung Süden aufgeführt.

3 
 
1. Mülheimer Brücke: 
 
Übersicht Brückenzug  
Gesamtinstandsetzungsmaßnahme:  
Mit der Mitteilung 0460/2025 hat die Verwaltung zuletzt über den Sachstand zu den 
Sanierungsarbeiten an der Mülheimer Brücke berichtet. Im Juli 2025 wurde der Rat 
über eine Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 1161/2025 über die aktualisier-
ten Gesamtkosten der Maßnahme informiert. 
Die Mitteilung 0558/2023 informierte allgemein über die Bauphase II mit der Erneue-
rung des Stadtbahnbereichs. Die Mitteilungen 2001/2024 und 2438/2024 informierten 
über Verzögerungen, die speziell den Bereich der rechtsrheinischen Rampe betrafen.  
Alle Mitteilungen zur Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke finden sich auf der 
Projekthomepage https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bruecken/ge-
samtinstandsetzung-der-muelheimer-bruecke. 
Die Inbetriebnahme der Stadtbahn konnte am 15. September 2025 erfolgen, damit 
wurde der mittige Stadtbahnbereich auf dem gesamten Brückenzug fertiggestellt.  
Aktuell befindet sich die Gesamtinstandsetzung in der dritten Bauphase, die Verkehrs-
führung entspricht der der Bauphase 1 mit einer Fahrspur pro Richtung für den motori-
sierten Individualverkehr und der Fuß- und Radwegeführung über die Nordseite des 
knapp 1 km langen und rund 27 m breiten Brückenzugs.  
Die beiden außen liegenden Bauwerke, Deichbrücke und Rechtsrheinische Rampe, 
werden komplett ersatzneugebaut, Flut- und Strombrücke werden saniert und teil-
weise erneuert. 
Bei der aktuellen Bauphase handelt es sich um einen besonderen Projektmeilenstein, 
bei dem der gesamte Streckenzug Süd für die Verkehrsumlegung auf die sanierte und 
teilweise erneuerte Südseite vorbereitet wird. Die Gesamtinstandsetzung wird als Li-
nienbaustelle unter laufendem Verkehr umgesetzt.

4 
 
  
Aktuell wird an der Fertigstellung der letzten Baumaßnahmen im südlichen Bereich 
gearbeitet, damit der Verkehr am 22.10.2026 auf die Südseite verlegt werden kann. 
Insbesondere sind noch Restarbeiten am Rechtsrheinischen Ankerpfeiler und am Teil-
bauwerk Rechtsrheinische Rampe (noch ausstehende Arbeiten: Höhenausgleich auf 
Betonüberbau, Bauwerksabdichtung, Asphalteinbau, Betonage Fuß- und Radweg, 
Geländereinbau) umzusetzen. Anschließend wird die Nordseite und damit das letzte 
Drittel der Baumaßnahme umgesetzt. Die Bauphase 4 dauert voraussichtlich zwei 
Jahre. Nach der Fertigstellung der Bauphase 4 erfolgt die Verkehrsfreigabe. Verkehrs-
unabhängige Restarbeiten schließen sich an. 
Wechsel der Bauphasen (BP): 
 von Bauphase 3  → in Bauphase 4 
 
 
Vor der Verkehrsumlegung wird zu einer Anlieger*innen-Information mit Baustellen-
führung eingeladen. 
Aktuell behobener Schaden an einer Unterstützungskonstruktion   
Um alle Verkehrsbeziehungen aufrecht erhalten zu können, wird die Mülheimer Brü-
cke unter laufendem Verkehr saniert. Es finden regelmäßige Begehungen der Bau-
stelle statt, um den Fortschritt zu überprüfen und die Sicherheit zu gewährleisten. Bei 
einer dieser routinemäßigen Prüfungen war am Freitag, den 13. März 2026 eine neue 
schadhafte Stelle oberhalb einer von zahlreichen Baustützen im Bereich des Altbe-

5 
 
stands der Rechtsrheinischen Rampe festgestellt worden, die die Sperrung der Fahrt-
richtung Mülheim für den Kfz-Verkehr erforderlich machte. Die Kfz-Fahrspur in Rich-
tung Niehl, der Rad- und Fußverkehr sowie die Stadtbahn waren nicht von der Sper-
rung betroffen. 
Eine zusätzliche Stützkonstruktion wurde eingebaut und die Fahrbahn in Richtung 
Mülheim für den Verkehr wieder freigegeben. Der Einbau der zusätzlichen Stützkon-
struktion wirkt sich nicht auf den Zeitplan der Gesamtinstandsetzung aus. 
Die Sperrung für den Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Mülheim wurde, wie angekündigt, 
nach einer Woche aufgehoben.  
 
  
  
 vorher  nachher

6 
 
2. Zoobrücke / Stadtautobahn B55a 
 
Zoobrücke -Teilbauwerke 
Maßnahmen zur laufenden Unterhaltung: 
Durchführung einer Nachrechnung nach der NaRiLi und weiterführender Untersuchun-
gen für die Lose Z1 und D: 
Derzeit werden Planungen für die statisch-konstruktiven Verstärkungsmaßnahmen an 
Bauwerksbereichen der ca. 2,6 km langen und in weiten Teilen rund 33,6 m breiten 
Zoobrücke / Stadtautobahn B55a entsprechend der Vorlage 3380/2018 durchgeführt; 
dies erfolgt auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes (NaRiLi).  
Allein aufgrund der Bewertung der erkannten Querkraftdefizite sind umfangreiche bau-
liche Veränderungen an den Bauwerksbereichen Los Z1 und D erforderlich. Dabei 
handelt es sich um Spannbetonbauwerke im Linksrheinischen am Zoo und im Rechts-
rheinischen an der Messe Köln. Die Untersuchungen zu den Querkraftverstärkungen 
wurden abgeschlossen. Der Baubeschluss zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird 
aktuell vorbereitet.  
Zusätzliche Maßnahmen an den Losen Z1 und D werden aufgrund der Spannungs-
risskorrosionsgefährdung (SpRK) erforderlich. Nicht zuletzt durch den Einsturz der 
Carola-Brücke in Dresden wurde das Thema der älteren Spannbetonbauwerke, die zu 
Spannungsrisskorrosion neigen, öffentlich diskutiert und erforderliche bzw. zusätzliche 
Vorsichtsmaßnahmen hinterfragt. Vorläufige Erkenntnisse zu dem Unglück belegen 
den Zusammenhang bezüglich des Brückeneinsturzes und vorhergehenden Bau-
werksschädigungen infolge der Spannungsrisskorrosionsproblematik.  
Spannbetonbauwerke erhalten ihre Tragfähigkeit durch einen vorgespannten, somit 
hochbelasteten Stahl, der in Form von Stahllitzen in Hüllrohre eingebracht wird. Die 
Hüllrohre werden mit einem speziellen Mörtel verpresst. 
Bei bestimmten, früher verwendeten Stahlsorten besteht die Gefahr, dass es zu einem 
fortschreitendem Sprödbruch der einzelnen Stahllitzen kommen kann. Der Prozess 
wird insbesondere dann ausgelöst, wenn der Stahl einer korrosionsfördernden Umge-
bung ausgesetzt ist (z.B. durch Feuchtigkeits-/Wassereintrag in Verbindung mit Chlori-
den, wie z. B. Streusalz). 
Insbesondere bei Bauwerken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichen Spannstahl 
sind plötzliche Verschlechterungen des Bauwerkszustandes nicht auszuschließen. Die 
Bauwerksprüfung der Stadt Köln legt auf diese Bauwerke schon seit Jahren ein be-

7 
 
sonderes Augenmerk. Ersatzneubauten werden nach und nach umgesetzt (beispiels-
weise aktuell die Brücke Frankfurter Straße über die Stadtautobahn; der Ersatzneu-
bau der Brücke Bergerstraße über sechs Gleise der Deutschen Bahn AG befindet sich 
in Planung). 
a) Hauptrampe  
Die Hauptrampe der Zoobrücke/Stadtautobahn B55a in den Losen D und Z1 be-
steht aus einem sechs- bis 8-zelligen Hohlkastenquerschnitt.  
Aktuell konnten hier zwar mit den Standardmethoden die erforderlichen Nachweise 
nicht erbracht und somit kein Ankündigungsverhalten für das Versagen der Kon-
struktion nachgewiesen werden. Bedingt durch die Bauart mit teils bis zu 9 Stegen 
(= „Seitenwände“ der Hohlkastenabschnitte) erfolgt eine Umlagerung der Lasten zu 
den intakten Querschnitten. Hierdurch werden Mechanismen zur Vorankündigung 
erwartet (z.B. Durchbiegungen, Rissbildungen). Das Gefährdungspotential wird aus 
diesem Grund als gering eingeschätzt. Weitere Berechnungen gemäß Nachrech-
nungsrichtlinie werden aktuell durchgeführt.  
 
 Regelquerschnitt Los D  
b) Nebenrampen 
Die Auf- und Abfahrtsbereiche (=Nebenrampen) der Zoobrücke/Stadtautobahn 
B55a in den Losen D und Z1 bestehen in der Regel aus einzelligen Hohlkasten-
querschnitten und verfügen somit über lediglich 2 Stege. 
 
 Beispiel-Querschnitt Auf -/Abfahrtsrampe 
Ein Ankündigungsverhalten für diese Bauwerksbereiche kann nicht nachgewiesen 
werden. Weitere Untersuchungen, den Regelungen der sogenannten Stufe-4-Be-
rechnungen (wissenschaftliche Methoden) gemäß der Nachrechnungsrichtline fol-
gend, werden keine zielführenden Erkenntnisse mit sich bringen, zumal hier keine 
relevanten Umlagerungsmöglichkeiten gegeben sind. Dies liegt zuletzt auch an den 
lediglich 2 vorhandenen Stegen. Aus diesem Grund sind die Nebenrampen mit Un-
terstützungen zu sichern.

8 
 
Parallel hierzu sind ein Bauwerksmonitoring und eine tiefere Bauwerksanalyse 
zwingend erforderlich. Hierdurch sollen die beschriebenen Schadensmechanismen, 
z.B. Litzen-/Drahtbruch bei Spanngliedern, überwacht werden und so mögliche wei-
tere Erkenntnisse in Bezug auf die Verschlechterung des Bauwerkszustandes lie-
fern, da diese bis zur Errichtung der Unterstützungen unverändert in Betrieb blei-
ben. 
Die Art und der Umfang des Monitoring-Programms werden unter Berücksichtigung 
der Kosten, den möglichen Erkenntnissen und unter Sicherheitsaspekten abgewo-
gen. Die Errichtung der Unterstützungen ist aufgrund der Klärungen zum Leitungs-
bestand, der erforderlichen Baugrunduntersuchungen, Kampfmittelsondierungen 
etc. ab ca. Mitte/Ende 2026 geplant. 
Erneuerung von Abdichtung, Gehweg- und Fahrbahnbelägen:  
Weite Bereiche der Lose Z1, B, C, D und E zeigen erhebliche Schäden in den Belä-
gen. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der Bauwerke und der erforderlichen Ver-
kehrssicherheit müssen Abdichtung und Beläge auf diesen Teilbauwerken erneuert 
werden.  
Im Vorfeld hierzu wird die Verwaltung entsprechende Baubeschlussvorlagen vorberei-
ten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.  
Der Einbau von passiven Schutzeinrichtungen, deren Zustand derzeit ursächlich zur 
Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h ist, ist im Zuge der Belags-
arbeiten nicht möglich, da hierzu massive Eingriffe in die betroffenen Bauwerke erfor-
derlich sind; hierzu wird auf die Mitteilung 1510/2024 verwiesen. 
Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen und der innenliegenden Beleuchtung: 
In den vorangegangenen Jahren wurden in den Losen Z1, D und E die Entwässe-
rungsleitungen erneuert. Dem vorangeschaltet war, dort wo erforderlich, jeweils die 
Erneuerung der innenliegenden Beleuchtungen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen 
erfolgte aufgrund der Ratsbeschlussvorlagen 3156/2021 und 3336/2019. Diese Maß-
nahmen sind abgeschlossen.

9 
 
3. Deutzer Brücke 
 
 
Maßnahme zur laufenden Unterhaltung: 
Partieller Austausch von Fahrbahnübergängen im KVB-Bereich 
Es werden im Rahmen eines Gesamtmaßnahmenpaketes und unter Ausnutzung der 
Sommerferien 2026 zzgl. von drei Wochen vor Beginn der Ferien, Sanierungsarbeiten 
an den rechtsrheinischen Übergangskonstruktionen (Dehnfugen) im Gleisbereich der 
Stadtbahn (Vorlage 2182/2024) vorgenommen. Gleichzeitig erfolgen Ausbesserungs-
arbeiten auf dem Brückenzug an der Schieneninfrastruktur durch die KVB.  
Parallel zu diesen Arbeiten erfolgen in der Sperrpause die Sanierung von Gleisanla-
gen, die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch den Einbau von Hochwasser-
schutztoren, sowie erste Arbeiten zur Modernisierung der Haltestelle Bahnhof 
Deutz/Messe. Diese Maßnahmen finden zusätzlich in den Oster- und Herbstferien 
2026 statt. 
 
Erneuerung der Entwässerung und innenliegenden Beleuchtung 
Der Ratsvorlagen 2971/2024 folgend, wird die Verwaltung in den im dritten Quartal 
2026 mit der Erneuerung der im Bauwerk liegenden Entwässerungsleitung und der 
Modernisierung der dortigen Innenbeleuchtung beginnen.  
 
Erneuerung der Fahrbahnbeläge und Abdichtungen 
In den vergangenen Jahren sind entsprechend der Ratsbeschlussvorlagen 2182/2024 
und 3213/2021 die Fahrbahnbeläge nebst Abdichtung im KFZ-Bereich und weiten Tei-
len der Nebenanlagen erneuert worden. Diese Maßnahmen sind baulich abgeschlos-
sen. 
 
Maßnahmen als Grundlagen einer zukünftigen Gesamtinstandsetzungsplanung  
Nachrechnung des Brückenzuges nach der NaRiLi: 
Entsprechend der Vorlage 3080/2020 führt die Verwaltung die Nachrechnung der 
Deutzer Brücke einschließlich erforderlicher Begleitmaßnahmen durch. Die voraus-
sichtlich im Spätsommer des laufenden Jahres vorliegenden Ergebnisse werden als 
Grundlage für eine zukünftige Gesamtinstandsetzungsplanung des näherungsweise 
Übersicht Brückenzug

10 
 
585 m langen und in weiten T eilen rund 32,5 m breiten Brückenzuges „GIS Deutzer 
Brücke“ genutzt. 
 
4. Severinsbrücke 
 
Übersicht Brückenzug  
Maßnahme zur laufenden Unterhaltung: 
Durchführung einer vertiefenden Untersuchung am Tragkabel:  
Aufgrund wiederkehrender Schadensbilder am 
Korrosionsschutz der Tragkabel wurde ein ex-
terner Sachverständiger eingeschaltet und mit 
der Bewertung des Zustandes sowie einer kon-
zeptionellen Ausarbeitung zur Schadensbeseiti-
gung beauftragt. Entsprechend der Empfehlung 
werden zusätzliche, einzelangefertigte Man-
schetten (= Kabelschellen) zur Verlängerung der 
Lebensdauer der Brückean den Kabeln ange-
bracht. Sie verstärken somit die Konstruktion. 
Diese Arbeiten werden, nach Einholung eines Baubeschlusses, im Zuge der Bau-
werksunterhaltung als Einzelmaßnahme in den nächsten zwei bis drei Jahren durch-
geführt.  
 
    
 
    
   
Beispielfotos Kabelsch ellen 
Maßnahmen als Grundlagen der zukünftigen Gesamtinstandsetzungsplanung  
Nachrechnung des Brückenzuges nach der Nachrechnungsrichtlinie -NaRiLi-: 
aufgerissene Tragkabel-Verkittung

11 
 
Derzeit wird, entsprechend der Vorlage 3316/2019, die Nachrechnung des Brückenzu-
ges u.a. nach der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes (NaRiLi) durchgeführt. Die Er-
gebnisse werden als Grundlagen in die Gesamtinstandsetzungsplanung des ca. 1,1 
km langen und in weiten T eilen rund 30 m breiten Brückenzuges „GIS Severinsbrücke“ 
einfließen.  
Die bisher vorliegenden Resultate zeigen für die Rampen beträchtliche statische Defi-
zite. Eine Notwendigkeit etwaiger temporärer und bis zur Gesamtinstandsetzung auf-
rechtzuerhaltender Kompensationsmaßnahmen, die ggf. auch baulicher Natur sein 
könnten, wird untersucht. Für die Gesamtinstandsetzung bedeutet das, dass für die 
links- wie rechtsrheinischen Spannbetonbauwerke Ersatzneubauten erforderlich wer-
den.  
Für die den Rhein querende Schrägseilbrücke (=Strombrücke) kann ein erforderlicher 
Bedarf an Erneuerung zurzeit nicht prognostiziert werden. Eine verbindliche Aussage 
ist hier erst nach Durchführung eines Monitorings sowie Einarbeitung und Auswertung 
der Ergebnisse in die digitalen Bauwerksmodelle möglich. Das Monitoring wird in 
Kürze in Betrieb genommen. Erste Resultate hierfür werden im Spätsommer 2026 er-
wartet. Der unten angegebene Umsetzungszeitraum setzt allerdings den Erhalt und 
die Möglichkeit zur Sanierung der Strombrücke voraus. Der angegebene Zeitraum 
setzt auch die Umsetzung mit den vorhandenen Bauwerksabmessungen voraus. Es 
wird damit im Bestand gebaut, somit ist kein übergeordnetes Baugenehmigungsver-
fahren erforderlich.  
Die Einholung eines ersten Beschlusses für die Gesamtinstandsetzung „GIS Severins-
brücke“ wird vorbereitet und den politischen Gremien voraussichtlich im IV. Quartal 
2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Umfassende Bestandsuntersuchungen werden im Zuge der Grundlagenermittlung 
durchgeführt. Verkehrseinschränkungen werden wie üblich vorab angekündigt, der 
Umfang kann vor Aufnahme der Planung aber noch nicht angegeben werden. Anders 
als bei der Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke, bei der der Auftraggeber für die 
Übergabe der Ausführungsplanung verantwortlich ist, ist es seitens der Verwaltung 
vorgesehen den Planungsumfang möglichst gering zu halten (Grundlagenermittlung 
und Vorplanung vom AG) und die Verantwortung für die weitere Planung im Sinne ei-
ner T otalunternehmervergabe (die Baufirma übernimmt auch wesentliche Anteile der 
Planung) auszuschreiben. Die Vorteile liegen in der Kosteneffizienz, Zeitersparnis 
durch die Integration von Planung und Ausführung und Risikominimierung für den Auf-
traggeber. Qualitäten werden seitens der Auftraggeberin definiert, der Auftragnehmer 
hat eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung, was den Anreiz zur Einhaltung der 
vereinbarten Bauzeit und der vorab vereinbarten Kosten erhöht.  
Eine Grobkostenschätzung vor Aufnahme der Planung kann für die Baukosten auf 
Grundlage der Erfahrungen zur Mülheimer Brücke für den ebenfalls ca. 1 km langen 
Brückenzug der Severinsbrücke mit ca. 295 Mio. EUR brutto abgeschätzt werden. Die 
Baunebenkosten (Planung, örtliche Bauüberwachung, Projektsteuerung, usw.) werden 
mit ca. 10% der Baukosten abgeschätzt (entsprechend 29,5 Mio. EUR), so dass – 
nach aktuellem Preisstand - ein Gesamtkostenrahmen zur Gesamtinstandsetzung Se-
verinsbrücke von ca. 324,5 Mio. EUR brutto angenommen wird. Randbedingungen, 
wie die Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehung haben einen erheblichen Einfluss 
auf die Komplexität der Baumaßnahme. Mögliche Varianten werden nach Einholung 
des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses untersucht.

12 
 
 
 
Gesamtzeitplan 
 
Der Brückenzug „Severinsbrücke“ wird als zweite der Rheinquerungen, nach der Mül-
heimer Brücke, gesamt instandgesetzt. Die Erfahrungen aus der Gesamtinstandset-
zung der Mülheimer Brücke fließen in die Vorbereitung der Baumaßnahme ein. Der 
Umsetzungszeitraum der Baumaßnahme ist in etwa für 2030 bis 2035 vorgesehen.  
Die Gesamtinstandsetzung Brückenzug „Deutzer Brücke“ folgt als drittes Projekt nach 
der Severinsbrücke. Der Umsetzungszeitraum der Baumaßnahme ist in etwa für 2036 
bis 2040 vorgesehen. 
Zum Abschluss der Gesamtinstandsetzungen der Kölner Rheinbrücken folgt die al-
tersmäßig jüngste Brücke, die Zoobrücke. Die Gesamtinstandsetzung erfolgt demnach 
nach 2040. 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (5)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.04.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0891/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2026
Erstellt
25.03.2026 14:43