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V/0443/2013

Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag - Förderinseln

Vorlagen 09.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 29

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

16539 Zeichen

V/0443/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag 
- Förderinseln 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.09.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Konzept der „Förderinseln“ fachlich bewährt 
hat und ein wichtiger Baustein für eine integrierte Jugendhilfelandschaft ist. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die bestehenden Förderinselstandorte beibehalten 
werden. 
 
3. Der Rat nimmt die vorliegenden Evaluationsergebnisse zu Kenntnis. 
 
4. Für die bestehenden städtischen Förderinseln werden zum 01.01.2014 insgesamt 4,00 
Planstellen EGr. S 8 im Teilergebnisplan 0603 „Förderung von benachteiligten jungen 
Menschen“ im Stellenplan eingerichtet. Die Kosten werden über bereits vorhandene Mittel 
und damit ergebnisneutral finanziert.  
 
5. Zum Schuljahr 2014/15 werden sieben weitere Förderinseln an offenen Ganztagsschulen 
bedarfsgerecht eingerichtet. Die Trägerschaft  für drei Förderinseln erfolgt durch den Cari-
tasverband für die Stadt Münster. Die Trägerschaft für zwei weitere Förderinseln über-
nimmt die Beratungsstelle Südviertel. Die Trägerschaft für zwei weitere Förderinseln er-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0443/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Nees 
Frau Thesing 
Ruf: 
492-5123 
492-5525 
E-Mail: 
Nees@stadt-muenster.de  
ThesingS@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0443/2013 
folgt durch die Stadt Münster. Für die zwei städtischen Förderinseln wird 1,00 Stelle EGr. 
S 8 zum 01.08.2014 im Teilergebnisplan 0603 eingerichtet. 
 
6. Die Finanzierung der sieben weiteren Förderinseln erfolgt durch frei werdende Mittel im 
Rahmen der teilstationären Hilfen und erwarteten Mehrerträgen aus Elternbeiträgen im of-
fenen Ganztag. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu Punkt 4 ( Bestandsstellen) 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benac h-
teiligten jungen  Men-
schen 
   
Zeile 11 
 
15 
Personalaufwendungen 
 
Transferaufwendungen 
ab 2014 
 
ab 2014 
 
195.280 
 
-48.000 
 
 
 
Ehem. Ansatz Personalkosten-
erstattung für die Förderinseln 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugenda r-
beit 
   
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
ab 2014 147.280 Erwartete Mehrerträge aus 
OGS-Elternbeiträgen; nicht im 
HH-Entwurf berücksichtigt 
 
Zu Punkt 5 und 6 (weitere Förderinseln) 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benac h-
teiligten jungen Me n-
schen 
   
Zeile 11 
 
 
 
15 
Personalaufwendungen 
 
 
 
Transferaufwendungen 
2014 
2015 ff. 
 
 
2014 
2015 ff. 
20.350* 
48.820 
 
 
50.000* 
120.000 
2 zusätzliche Förderinseln in 
städtischer Trägerschaft á 19,5 
Wochenstunden 
 
weitere 5 Förderinseln in freier 
Trägerschaft á 19,5 Wochen-
stunden 
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wir t-
schaftliche Hilfen für 
Familien 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 
2015 ff. 
- 70.350 
- 86.000 
Einsparung beim sozialpädago-
gischen Hort der Caritas, 
Schützenstraße 40 - 44 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugenda r-
beit 
   
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte 
2015 ff. 82.820 Erwartete Mehrerträge aus 
OGS-Elternbeiträgen; nicht im 
HH-Entwurf berücksichtigt 
*anteilig 5/12 für 2014

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V/0443/2013 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden über Veränderungsblätter in den 
Haushaltsplan-Entwurf aufgenommen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahme n der Haushaltssatzung 2014 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Erläuterung zur Einsparung für die Produktgruppe 0605: 
Die Einsparung bei der Pauschalfinanzierung des Heilpädagogischen Hortes des Caritasverban-
des für die Stadt Münster an der Schützenstraße 40-44 erfolgt in Höhe von vier Plätzen. Die Aus-
lastung des Heilpädagogischen Hortes ist durch die Angebote im Offenen Ganztag und das beste-
hende Angebot der Förderinseln reduziert. Mit dem Träger wurde einvernehmlich besprochen und 
vertraglich fixiert, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 nur noch 20 Plätze pauschal finanziert wer-
den. Ein Hortplatz kostet rund 21.500 € pro Jahr. Damit sind 86.000 € disponibel. Die Reduzierung 
von vier Hortplätzen im Hort Schützenstraße ermöglicht durchschnittlich 90 Kindern pro Schuljahr 
im Rahmen der Förderinseln unterstützt zu werden. Der Konsolidierungsvorschlag  Nr. 175 „Integ-
rative Lerngruppen statt intensiver Einzelförderung“ ist damit umgesetzt worden. Durch die Förder-
inseln werden zukünftig weitere kostenintensive Einzelfallhilfen verhindert. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
„Förderinseln“ sind ein individuelles, heilpädagogisches Förderangebot für Grundschulkinder im 
Kontext der Offenen Ganztagsschulen (OGS). Die Grundlage des individuellen Angebotes der 
„Förderinsel“ bildet der Ratsbeschluss vom 20.05.2011(Vorlage V/ 0110/2011).  
 
Im Rahmen der OGS wird seit dem Schuljahr 20011/12 an sieben  Grundschulen ein zusätzliches 
heilpädagogisches Förder angebot installiert, um eine qualitative Weiterbetre uung für Kinder mit 
einem erhöhten Förder bedarf sicherzustellen. Das Konzept der Förderinseln wurde in  Federfüh-
rung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit Akteuren der Offenen Ganztagsschulen 
entwickelt und mit den beteiligten Institutionen fachlich gesichert. 
 
„Förderinseln“ Bestand 
Die sieben Förderinseln sind bereits zum Schuljahr 2011/2012 gegenfinanziert. Sie sind als unb e-
fristete Stellen vorhanden. 
 
Bezirk Schule 
 
Trägerschaft 
Bezirk Mitte 
 
Overbergschule 
 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien 
Bezirk Mitte  
 
Johannisschule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien 
Bezirk Mitte 
 
Bodelschwinghschule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien 
Bezirk West 
 
Peter-Wust-Schule Schule, Jugend, Kids 
und Co  
Bezirk Nord 
 
Melanchthonschule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien 
Bezirk Nord 
 
Norbertschule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien 
Bezirk Hiltrup 
 
Ludgerusschule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien

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V/0443/2013 
Die Förderinseln für Grundschulkinder  setzten als präventives Förderangebot unterhalb der 
Schwelle der Hilfen zur  Erziehung an. Mit diesem Angebot soll nach einer intensiven befristeten 
Phase d er Unterstützung und Förderung der Besuch der Regelangebote der Schule ve rbessert 
bzw. wieder ermöglicht werden. Damit grenzt sich das Angebot der Förderinsel von den Angebo-
ten „Heilpädagogischer Hort“ ( § 27 SGB VIII) und „ Heilpädagogische Tagesgruppe“ ( § 32 SGB 
VIII) ab,  ergänzt diese Angebote im Vorfeld und setzt somit das konzeptionelle Ziel um, vor einem 
Hilfebedarf im Sinne der „Hilfen zur Erziehung (HzE)“ präventiv tätig zu werden.  
 
2. Weiterentwicklung der Förderinseln 2014/2015  
 
Neben den bereits bestehenden sieben Förderinseln ist der Ausbau dieses Angebotes an weiteren 
Schulen geplant. Als Gegenfinanzierung werden die eingesparten Haushaltsmittel der Platzredu-
zierung im Heilpädagogischen Hort des Caritasverbandes in Höhe von 86.000 € sowie erwartete 
Mehreinahmen bei den Elternbeiträgen genutzt.  
 
Die Auswahl der weiteren sieben Förderinselstandorte erfolgte über definierte Sozialkriterien, die 
sich auch im Rahmen des OGS Förderbudgets bewährt haben. Diese sind Daten der Schulein-
gangsuntersuchung, die Freistellung von OGS-Gebühren, die fachliche Einschätzung der Schul-
psychologischen Beratungsstelle sowie die fachliche Einschätzung der Jugendhilfe/ des Kommu-
naler Sozialdienstes. Darüber hinaus wurde geprüft und berücksichtigt, welche Schulen bereits 
durch andere Förderangebote versorgt sind.  
 
Zum Schuljahr 2014/2015 werden an folgenden Grundschulen neue  Förderinseln flankierend zum 
offenen Ganztag eingerichtet: 
 
„Förderinseln“  Neu 
 
Bezirk Schule 
 
Trägerschaft 
Bezirk Hiltrup 
 
Clemensschule       
 
Beratungsstelle  
Südviertel e.V.  in Ve r-
bindung mit dem Hort 
Frierich-Ebert Straße 
Bezirk Mitte  
 
Dreifaltigkeitsschule Caritas für die Stadt 
Münster e.V. in Ver bin-
dung mit dem Hort  Schüt-
zenstraße 
Bezirk Mitte 
 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Beratungsstelle  
Südviertel e.V.  in Ve r-
bindung mit dem Hort  
Friedrich-Ebert Straße  
Bezirk Ost 
 
Matthias Claudius Schule Handorf Caritasverband für die 
Stadt Münster e. V.  in 
Verbindung mit dem Hort  
Schützenstraße 
Bezirk West 
 
Michaelschule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien, in Verbindung mit 
dem Filo 
Bezirk Südost (Wolbeck) 
 
Nikolaischule Caritasverband für die 
Stadt  Münster e. V. in 
Verbindung mit d em Hort  
Schützenstraße 
Bezirk Nord (Kinderhaus) 
 
Paul-Schneider-Schule Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugen dliche und 
Familien in Verbindung mit 
dem Feez

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V/0443/2013 
 
3. Trägerschaft 
 
Die Trägerschaft für die sieben „neuen“ Förderinseln soll sowohl in freier als auch in  städtischer 
Hand liegen, um bestehende Synergieeffekte nutzen. Für die fachliche Auswahl war entscheidend, 
dass die Träger auch im Rahmen der heilpädagogischen Horte / kinderpädagogischen Horte  tätig 
sind, um die Effekte dieser Schnittstelle zu nutzen. In Münster sind dies der Heilpädagogische Hort 
Schützenstraße des Caritasverbandes, die Heilpädagogische Kindergruppe der Beratung sstelle 
Südviertel, das Filo (Fördern im Lorenz) und das Feez (Fördern einer eigenen Zukunft) in der Tr ä-
gerschaft der Stadt Münst er. Angestrebt wird eine noch zielgenauere  Steuerung zwischen den 
Angeboten, um den Unterstützungsbedarf eines Kindes passgenau zu bedienen. 
 
 
 
4. Qualitätsentwicklung 
 
Im Rahmen des Fachlichen Controllings wurden Qualitätsbausteine und ein Evaluationsverfa hren 
eingerichtet.  
 
Für den Wissenstransfer besteht ein verbindlicher Qualitätszirkel an dem Schulleitungen, OGS - 
Koordinatorinnen, die heilpädagogischen Fachkräfte und Vertretern und Vertreterinnen der Fac h-
stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami lien teilnehmen. Die heilpädagogischen Fac h-
kräfte  arbeiten regelmäßig in einem Facharbeitskreis „Förderinseln“. Dieser Facharbeitskreis 
realisiert den Erfahrungsaustausch (best practice) und bearbeitet fachliche Schwerpunkte. Die 
prozesshafte Weiterentwic klung des Angebotes mit Blick auf die unterschiedlichen Qualitätsd i-
mensionen (Struktur -, Prozess -, Ergebnisqualität) wird unter Beteiligung der unterschiedlichen 
Fachkräfte und Institutionen gesichert 
 
 
 
5. Controllingverfahren / Evaluation 
 
Die Einrichtung d er „Förderinseln“ wurde durch das fachliche Controlling begleitet, so dass g e-
meinsam ein Verfahren entwickelt wurde, das eine erste Evaluation ermö glicht. Es erfolgte eine 
ausgesuchte Informations- und Datenerhebung mit dem Fokus, die Ergebnisqualität der Förder-
inseln intensiver zu betrachten. 
 
Für die Dokumentation wurden folgende standarisierte Dokumente gemeinsam entwickelt  
a) Bedarfsbogen Förderinsel 
b) Soziale Lebensbedingungen der Schüler/in des Schülers 
c) Förderplan 
d) Einschätzungsbogen vor der Förderung 
e) Einschätzungsbogen über Erfolge der Förderung 
 
 
Angebot Förderinsel und Zielkennzahlen 
Der Zugang zum Angebot Förderinsel erfolgt durch eine gemeinsame Einschätzung von Schulle i-
tung/Klassenlehrer(in) – OGS- Koordinatorin - Fachkraft Förderinsel und auf der Gru ndlage und 
unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung.  
Um eine frühzeitige Unte rstützung sicherzustellen wurde als Zielkennzahl festgelegt, dass 75 % 
der Kinder Schüler/innen der Klassen 1 und 2 sind.

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V/0443/2013 
Die individuelle Förderung erfolgt nach der Feststellung der Förderbedarfe mit Hilfe von Förderplä-
nen. Die Förderung kann in Teilen als Einzel- oder Gruppenförderung erfolgen und bezieht sich auf 
folgende Schwerpunkte: 
 Heil- / sozialpädagogische Förderung  
z.B. im Bereich Wahrnehmung, Motorik, Konzentration 
 Soziale und emotionale Förderung 
z.B. Bindungs- Beziehungsverhalten, kindliche Persönlichkeitsentwicklung, emotionales Erl e-
ben und emotionaler Ausdruck, soziale Kompetenz, psychoreaktive Verhaltensweisen 
 Flankierende Elternunterstützung  
 Sprachförderangebot durch Projekt Lernhilfe e.V. 
 
Die Förderinseln sind e in Beispiel für eine frühzeitige, präventive Intervention , da sie Kindern mi t 
einem emotionalen und sozialen Förderbedarf ein entsprechendes individuelles Förderangebot im 
Regelsystem unterbreiten, das ihnen die Teilnahme an ihrer Regelschule und in ihren gewohnten 
Bezügen ermöglicht.  
Die Einbindung in das Regelsystem wird darüber abgebildet, dass die Förderinselteilnehmer/innen 
zu 90 % auch im offenen Ganztag angemeldet sind.  
Durch die frühzeitige Unterstützung zur Sicherstellung des Verbleibs im Regelschulsystem we rden 
auch Aspekte der Vorbeugung von Armutsrisiken angesprochen. Um den Lern - und Leistungsstö-
rungen der Kinder ganzheitlich zu begegnen , sind nicht nur das familiäre U mfeld, sondern auch 
andere Leistungsakteure, die mit dem Kind arbeiten , ggf. einzubeziehen. Hierzu ist es notwendig 
nach den Hilfs- bzw. Unterstützungsangeboten zu fragen, die von der Familie in letzten drei Mona-
ten in Anspruch genommen worden sind. 
Die Förderung im Rahmen der Förderinsel soll als eine kurze intensive Phase der Unterstützung 
erfolgen, sie kann bei Bedarf bis  zu max. 2 Schuljahren in Anspruch genommen werden. Als Indi-
kator für die Zielereichung wird festgelegt, dass 90% der Teilnehmer/innen  nach A bschluss am 
Regelangebot der Schule wieder teilnehmen können. 
 
Erfolgsbewertung im Bereich „Kompetenzstärke“ 
Die Förderbedarfe werden für jedes Kind einzeln beschrieben und mit Zielsetzungen hinterlegt. Die 
Fachkräfte bewerten die Kompetenz am Anfan g und zum Ende der Förderung für jedes Ziel ei n-
zeln. Diese Bewertung erfolgt auf einer Punktwertskala von 0 – 10 (0 = wenig; 10 = viel). Das Ziel 
hierbei ist es, zunächst die Kompetenzstärke einzuschätzen und dann die Entwicklung bezogen 
auf die Zielsetzung zu dokumentieren, wie in dem Beispiel dargestellt.  
Ziele der Förderung Einschätzung vor der 
Förderung 
Bewertung nach 
der Förderung 
xy lernt mit seinen Aggressionen umzugehen 2 4 
xy äußert seine Bedürfnisse situationsangemessen 2 3 
xy verbessert seine Selbst/Fremdwahrnehmung  2 4 
Summe 6 11 
Punktwert Kompetenz insgesamt vor der Förderung 
(6 Punkte/3 Ziele) 
2  
Punktwert Kompetenz insgesamt nach der Förderung 
(11 Punkte /3 Ziele) 
 3,6

- 7 - 
V/0443/2013 
An diesem Beispiel wird deutlich, dass eine positive Veränderung  der durchschnittlichen Komp e-
tenzstärke von 2 auf 3,6 erfolgt ist.  
Bezogen auf das Schuljahr 2012/2013 hat die Auswertung ergeben, dass vor der Förderung rund 
75% der Schüler bezogen auf ihre zu verbessernden Fähigkeiten einen durchschnittlichen Kompe-
tenzpunktwert von bis zu 3 Punkten hatten. Nach der Förderung hatten 94% der Schüler einen 
durchschnittlichen Kompetenzpunktwert von mehr als 3 Punkten. Der „Erfolg“ der Förderung wird 
in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, die den „vorher /nachher Vergleich“ verdeutlicht. 
"Erfolg" der Förderung
0,00%
10,00%
20,00%
30,00%
40,00%
50,00%
60,00%
unter 1 unter 2unter 3 unter 4unter 5 unter 6unter 7 unter 8unter 9unter 10
Punktwert Kompetenz ingesamt vor der
Förderung 
Punktwert Kompetenz ingesamt nach
der Förderung 
 
Die Ergebnisse für das Schuljahr 2012/13 werden derzeit ausgewertet und den Ausschüssen als 
Tischvorlage zu den Sitzungsterminen zur Verfügung gestellt. 
 
 
6. Ausblick 
 
Das Konzept der „Förderinsel“ hat sich fachlich und finanziell bewäh rt. Diese Konstruktion ist g e-
eignet, Kindern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule  eine individuelle Förderung zu ermögl i-
chen. Der Zugang des Angebotes ist diskriminierungsfrei. So verhindern die Förderinseln eine 
Ausgrenzung aus dem sozialen Umfeld und sic hern den Verbleib des Kindes im Regelschulsys-
tem. 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete  
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Förderinselstandorte gesamt

Beratungsverlauf (6)

05.09.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schützenstraße 40
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0443/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37