V/1076/2019
Verlagerung der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/1076/2019 V/1076/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlagerung der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Ermöglichung der b aulichen Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische As- sistenten der S tadt Münster (PTA -Schule) im 2. Obergeschoss des Grundschulgebäudes (B e- schluss des Rates über die Vorlage V/0705/2018/2) soll die PTA-Schule verlagert werden. 2. Der Rat nimmt zu r Kenntnis, dass die Verwaltung gem. dem Ratsauftrag (V/0420/2016/1) hi n- sichtlich einer Kostenbeteiligung für die Verlagerung der PTA -Schule Gespräche mit dem Apo- thekerverband Westfalen -Lippe (AVWL) und der Apothekerkammer Westfalen -Lippe (AKWL) unter Bete iligung des ‚PTA -Fachschule Westfalen-Lippe e.V.‘ geführt hat, als deren Ergebnis die Bereitschaft des ‚PTA -Fachschule Westfalen-Lippe e.V.‘ festzuhalten ist, die Trägerschaft der Schule unter der Prämisse zu übernehmen, dass diese als 2-zügige Schule ausgebaut wird. 3. Eine abschließende Entscheidung über die Verlagerung ist von der Einigung über die Übe r- nahme der Trägerschaft der PTA -Schule durch den „PTA -Fachschule Westfalen -Lippe e.V.“ abhängig. Amt für Schule und Weiterbildung 12.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492 40 00 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/1076/2019 4. Der Rat stellt fest, dass der ehemalige Teilstandort der Peter -Wust-Schule, Schürbusch 45, grundsätzlich geeignet ist, als künftiger Standort der PTA-Schule zu dienen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Ausbau zur 2 -Zügigkeit am Standort Schü r- busch zu prüfen und die Verhandlungen mit dem Ziel einer Übernahme der Trägerschaft durch den ‚PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.‘ so zu führen, dass eine Beschlussfassung dazu bis Mitte 2020 erfolgen kann. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine 2-Zügigkeit am Standort Schürbusch nicht bis Mitte 2021 hergestellt werden kann, sodass ein Umzug der PTA -Schule zum 31.07.2021 ausgeschlossen ist. Der Baubeginn des Ausbaus zur 3 -Zügigkeit der Bodelschwinghschule verschiebt sich dadurch voraussichtlich um ca. 2 Jahre. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltun g, eine Machbarkeitsstudie für eine 2 -zügige PTA-Schule am Standort Schürbusch 45 zu erstellen. Nach Vorliegen dieser Machbarkeitsstudie wird in Abhä n- gigkeit von dem Verhandlungsergebnis mit dem AVWL und der AKWL unter Beteiligung des „PTA-Fachschule Westf alen-Lippe e.V.“ eine Entscheidungsvorlage mit Errichtungsbeschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 8. Der gemeinsame Antrag Nr. A-R/0010/2019 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Verlagerung der PTA an den Standort Schürbusch ist damit aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind für die Verlagerung der städtischen Berufsfachschule für pha r- mazeutisch-technische Assistenten keine Haushaltsmittel eingestellt. Eine Mittelbereitstellung ist insgesamt abhängig von der im Frühjahr zu treffenden Grundsatzen t- scheidung. Im Fall einer positiven Beschlussfassung werden die in 2020 anfallenden Planungskosten aus Mitteln der Investitionsmaßnahme „4720 Planungskosten Erweiterun g Schulgebäude“ gedeckt. Erforderliche Finanzmittel für die Folgejahre sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 ff. einzuplanen. Für die Herrichtung des Standortes Schürbusch zu einer 1 -zügigen PTA-Schule wurden Kosten in Höhe von 2,6 Mio. ermittelt. Die finanziellen Mittel für eine 2 -Zügigkeit sind noch zu ermitteln, wie die monetären Auswirkungen durch die Reduzierung der vermarktbaren Fläche am Schürbusch. Diese ist auf die zusätzliche Grundstücksinanspruchnahme zurückzuführen. - 3 - V/1076/2019 Begründung: Mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 ; hier: Weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (Vorlage V/0705/2018/2) hat der Rat u.a. die bauliche Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) im 2. Obergeschoss des Grun dschulgebäudes mit einem Kos- tenrahmen von ca. 6.785.000 € beschlossen. Die Freiräumung der Räume im 2. Obergeschoss ist erforderlich, da sich ein zusätzlicher Neubau mit dem nötigen Bauvolumen am Standort aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse nich t umset- zen lässt. Eine 3 -Zügigkeit setzt deshalb die Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch - technische Assistenten voraus. Die Kosten für die Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten (PTA-Schule) sind abhängi g von einem zwischen Stadt und Träger abgestimmten Raumprogramm sowie von einem möglichen Ersatzstandort und konnten deshalb bis Dezember 2018 noch nicht e r- mittelt werden. Zwischenzeitlich liegen die Kostenermittlungen für die Herrichtung des Standortes Schürbusch für eine 1-zügige PTA-Schule auf Basis des Raumprogramms der Stadt, das mit dem Träger noch nicht abgestimmt ist, vor. Diese belaufen sich einschließlich notwendiger Instandhaltungsarbeiten auf rd. 2,4 Mio. €, bei einer barrierefreien Ausführung auf 2,6 Mio. €. Der Wettbewerb für die Erweiterung der Bodelschwinghschule ist mittlerweile abgeschlossen, es folgt die Planung, das Genehmigungsverfahren und die Ausschreibungen. Planmäßiger Beginn der Ba u- phase am Standort Bodelschwinghschule ist Sommer 2021. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zei t- punkt der Auszug der PTA -Schule erfolgt sein müsste. Das ist unabhängig von der Zügigkeit bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr umsetzbar. Für die geplante Verlagerung zum Standort Schürbusch hat die Verwaltung Gespräche mit dem Apo- thekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), der Apothekerkammer Westfalen -Lippe (AKWL) sowie dem Verein „PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ geführt mit dem Ziel, eine Beteiligung an den Aufwen- dungen für die Verlagerung zu erreichen. Aktueller Gesprächsstand ist, dass eine Beteiligung bei Beibehaltung der 1-Zügigkeit ausgeschlossen wird. Es wurde aber die Bereitschaft erklärt, über die „PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ die Trä- gerschaft der Schule übernehmen zu wollen, wenn diese zur 2-Zügigkeit erweitert wird. Mit dieser Vorlage soll ein Richtungsbeschluss mit dem Ziel der Abgabe der Trägerschaft herbeig e- führt werden. Eine 2-zügige Unterbringung der PTA -Schule ist im Bestandsgebäude am Standort Schürbusch 45 nicht zu realisi eren. Der Auszug der PTA-Schule aus dem Schulstandort Bodelschwinghschule zum 31.07.2021 ist somit ausgeschlossen. Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude der ehemaligen Peter-Wust-Schule befindet, bietet jedoch ausreichend Platz für eine bauliche Erweit erung zur 2 - Zügikeit der PTA -Schule. Da entsprechende Planungs - und Ausführungsarbeiten vor einer Umset- zung der Baumaßnahme erforderlich sind, verzögert sich der geplante Auszug der PTA -Schule aus dem 2. OG der Bodelschwinghschule um ca. 2 Jahre (Mitte 2023). In Folge dessen verzögert sich entsprechend der zeitliche Ablauf für die Umsetzung der Baumaßnahme zur 3 -Zügigkeit der Bode l- schwinghschule. In den weiteren Verhandlungen mit dem „PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ sind Gespräche zum Betriebsübergang, Personal, Ausbau und Ausstattung sowie Mietkonditionen zu führen. Die Klärung dieser Fragen ist bis zum Frühjahr 2020 vorgesehen. - 4 - V/1076/2019 Da in jedem Fall Planungsarbeiten in 2020 dazu erforderlic h sind, ist auch eine Mittelbereitstellung unverzichtbar. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll im 2. Quartal 2020 in den Rat eingebracht werden. Sollte der Ausbau zur 2-Zügigkeit nicht möglich sein bzw. sollte es zu keinem vertraglichen Abschluss mit dem Trägerverein kommen, ist dann abschließend über die Verlagerung auch ohne Beteiligung Dritter zu befinden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/1076/2019 Kurzüberblick Voraussetzung für die vom Rat beschlossene bauliche Erweiterung der Bodelschwinghschule zur Dreizügigkeit ist die Verlagerung der PTA-Schule aus dem 2. OG des Grundschulgebäudes. Die Verhandlungen unter Beteiligung der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes haben zu dem Ergebnis geführt, dass der Verein „PTA-Fachschule Westfalen Lippe e.V.„ bereit ist, die Trägerschaft der PTA-Schule zu übernehmen, sofern diese 2-zügig ausgebaut wird. Da der vor- gesehene Standort Schürbusch 45 lediglich für eine 1-zügige PTA-Schule Raum bietet, soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Ausbau und die Erweiterung für eine 2-Zügigkeit geprüft werden. Weitere Beschlüsse können erst nach Vorlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie und Abschluss der weiteren Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft gefasst werden. Die Erweiterung der Bodelschwinghschule wird sich aus diesen Gründen um ca. 2 Jahre verzögern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 030101 – Grundschulen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsper- sonal sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grund- schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klas- sen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Konzeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfü- gung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Ziel: Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Ziel- kennzahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfs- gerecht ausgebaut. Produkt 030107 – Sonstige städtische Schulen und Einrichtungen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsper- sonal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich werden das für die pädagogische Konzeption der Schulen auf der Basis von Rats- beschlüssen erforderliche Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Mit dem Beschluss wird das Ziel verfolgt, durch die Verlagerung der PTA-Schule die Vorausset- zungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit zu ermögli- chen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Der jetzige Beschluss hat Auswirkungen auf den Finanzplan (evtl. anfallende Planungskosten). Ein weiterer Mittelbedarf ist abhängig von der im Frühjahr 2020 zu treffenden Grundsatzentscheidung. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft die Bodelschwinghschule. Bei der Trägerschaft der PTA-Schule handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Ausbau und zur Erweiterung des Standortes Schür- busch für eine 2-zügige PTA-Schule werden die Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie die Gebäu- deleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Schürbusch 45
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Details
- Aktenzeichen
- V/1076/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37