Mandari Insight

V/1076/2019

Verlagerung der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster

Vorlagen 31.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 22

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8763 Zeichen

V/1076/2019 
V/1076/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlagerung der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
und E-Government 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Ermöglichung der b aulichen Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3 -Zügigkeit unter 
Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische As-
sistenten der S tadt Münster (PTA -Schule) im 2. Obergeschoss des Grundschulgebäudes (B e-
schluss des Rates über die Vorlage V/0705/2018/2) soll die PTA-Schule verlagert werden. 
 
2.  Der Rat nimmt zu r Kenntnis, dass die Verwaltung gem. dem Ratsauftrag (V/0420/2016/1) hi n-
sichtlich einer Kostenbeteiligung für die Verlagerung der PTA -Schule Gespräche mit dem  Apo-
thekerverband Westfalen -Lippe (AVWL) und der Apothekerkammer Westfalen -Lippe (AKWL) 
unter Bete iligung des ‚PTA -Fachschule Westfalen-Lippe e.V.‘ geführt hat, als deren Ergebnis 
die Bereitschaft des ‚PTA -Fachschule Westfalen-Lippe e.V.‘ festzuhalten ist, die Trägerschaft 
der Schule unter der Prämisse zu übernehmen, dass diese als 2-zügige Schule ausgebaut wird. 
 
3. Eine abschließende Entscheidung über die Verlagerung ist von der Einigung über die Übe r-
nahme der Trägerschaft der PTA -Schule durch den „PTA -Fachschule Westfalen -Lippe e.V.“ 
abhängig. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
12.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492 40 00 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1076/2019 
4. Der Rat stellt fest, dass der ehemalige Teilstandort der Peter -Wust-Schule, Schürbusch 45, 
grundsätzlich geeignet ist, als künftiger Standort der PTA-Schule zu dienen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Ausbau zur 2 -Zügigkeit am Standort Schü r-
busch zu prüfen und die Verhandlungen mit dem Ziel einer Übernahme der Trägerschaft durch 
den ‚PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.‘ so zu führen, dass eine Beschlussfassung dazu bis 
Mitte 2020 erfolgen kann. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine 2-Zügigkeit am Standort Schürbusch nicht bis Mitte 2021 
hergestellt werden kann, sodass ein Umzug der PTA -Schule zum 31.07.2021 ausgeschlossen 
ist. Der Baubeginn des Ausbaus zur 3 -Zügigkeit der Bodelschwinghschule verschiebt sich 
dadurch voraussichtlich um ca. 2 Jahre.  
 
7.  Der Rat beauftragt die Verwaltun g, eine Machbarkeitsstudie für eine 2 -zügige PTA-Schule am 
Standort Schürbusch 45 zu erstellen. Nach Vorliegen dieser Machbarkeitsstudie wird in Abhä n-
gigkeit von dem Verhandlungsergebnis mit dem AVWL und der AKWL  unter Beteiligung des 
„PTA-Fachschule Westf alen-Lippe e.V.“ eine Entscheidungsvorlage mit Errichtungsbeschluss 
zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 
 
8. Der gemeinsame Antrag Nr. A-R/0010/2019 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL zur Verlagerung der PTA an den Standort Schürbusch ist damit aufgegriffen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind für die Verlagerung der städtischen Berufsfachschule für pha r-
mazeutisch-technische Assistenten keine Haushaltsmittel eingestellt. 
 
Eine Mittelbereitstellung ist insgesamt abhängig von der im Frühjahr zu treffenden Grundsatzen t-
scheidung. Im Fall einer positiven Beschlussfassung werden die in 2020 anfallenden Planungskosten 
aus Mitteln der Investitionsmaßnahme „4720 Planungskosten Erweiterun g Schulgebäude“ gedeckt. 
Erforderliche Finanzmittel für die Folgejahre sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 ff. 
einzuplanen. 
 
Für die Herrichtung des Standortes Schürbusch zu einer 1 -zügigen PTA-Schule wurden Kosten in 
Höhe von 2,6 Mio. ermittelt. Die finanziellen Mittel für eine 2 -Zügigkeit sind noch zu ermitteln, wie die 
monetären Auswirkungen durch die Reduzierung der vermarktbaren Fläche am Schürbusch. Diese ist 
auf die zusätzliche Grundstücksinanspruchnahme zurückzuführen.

- 3 - 
V/1076/2019 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der 
Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 ; hier: Weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien 
(3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden“  (Vorlage 
V/0705/2018/2) hat der Rat u.a. die bauliche Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit 
unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische 
Assistenten der Stadt Münster (PTA) im 2. Obergeschoss des Grun dschulgebäudes mit einem Kos-
tenrahmen von ca. 6.785.000 € beschlossen. 
 
Die Freiräumung der Räume im 2. Obergeschoss ist erforderlich, da sich ein zusätzlicher Neubau mit 
dem nötigen Bauvolumen am Standort aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse nich t umset-
zen lässt. Eine 3 -Zügigkeit setzt deshalb die Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -
technische Assistenten voraus. 
 
Die Kosten für die Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten 
(PTA-Schule) sind abhängi g von einem  zwischen Stadt und Träger abgestimmten Raumprogramm 
sowie von einem  möglichen Ersatzstandort und konnten deshalb bis Dezember 2018 noch nicht e r-
mittelt werden.  
 
Zwischenzeitlich liegen die Kostenermittlungen für die Herrichtung des Standortes Schürbusch für 
eine 1-zügige PTA-Schule auf Basis des Raumprogramms der Stadt, das mit dem Träger noch nicht 
abgestimmt ist, vor. Diese belaufen sich einschließlich notwendiger Instandhaltungsarbeiten auf rd. 
2,4 Mio. €, bei einer barrierefreien Ausführung auf 2,6 Mio. €. 
 
Der Wettbewerb für die Erweiterung der Bodelschwinghschule ist mittlerweile abgeschlossen, es folgt 
die Planung, das Genehmigungsverfahren und die Ausschreibungen. Planmäßiger Beginn der Ba u-
phase am Standort Bodelschwinghschule ist Sommer  2021. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zei t-
punkt der Auszug der PTA -Schule erfolgt sein müsste. Das ist unabhängig von der Zügigkeit bereits 
zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr umsetzbar. 
 
Für die geplante Verlagerung zum Standort Schürbusch hat die Verwaltung Gespräche mit dem Apo-
thekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), der Apothekerkammer Westfalen -Lippe (AKWL) sowie dem 
Verein „PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ geführt mit dem Ziel, eine Beteiligung an den Aufwen-
dungen für die Verlagerung zu erreichen. 
 
Aktueller Gesprächsstand ist, dass eine Beteiligung bei Beibehaltung der 1-Zügigkeit ausgeschlossen 
wird. Es wurde aber die Bereitschaft erklärt, über die „PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ die Trä-
gerschaft der Schule übernehmen zu wollen, wenn diese zur 2-Zügigkeit erweitert wird. 
Mit dieser Vorlage soll ein Richtungsbeschluss mit dem Ziel der Abgabe der Trägerschaft herbeig e-
führt werden.  
 
Eine 2-zügige Unterbringung der PTA -Schule ist im Bestandsgebäude am Standort Schürbusch 45 
nicht zu realisi eren. Der Auszug der PTA-Schule aus dem Schulstandort Bodelschwinghschule zum 
31.07.2021 ist somit ausgeschlossen.  Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude der ehemaligen 
Peter-Wust-Schule befindet, bietet jedoch ausreichend Platz für eine bauliche Erweit erung zur 2 -
Zügikeit der PTA -Schule. Da entsprechende Planungs - und Ausführungsarbeiten vor einer Umset-
zung der Baumaßnahme  erforderlich sind, verzögert sich der geplante Auszug der PTA -Schule aus 
dem 2. OG der Bodelschwinghschule um ca. 2 Jahre (Mitte 2023). In Folge dessen verzögert sich 
entsprechend der zeitliche Ablauf für die Umsetzung der Baumaßnahme zur 3 -Zügigkeit der Bode l-
schwinghschule.  
 
In den weiteren Verhandlungen mit dem „PTA-Fachschule Westfalen-Lippe e.V.“ sind Gespräche zum 
Betriebsübergang, Personal, Ausbau und Ausstattung sowie Mietkonditionen zu führen. Die Klärung 
dieser Fragen ist bis zum Frühjahr 2020 vorgesehen.

- 4 - 
V/1076/2019 
 
Da in jedem Fall Planungsarbeiten in 2020 dazu erforderlic h sind, ist auch eine Mittelbereitstellung 
unverzichtbar. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll im 2. Quartal 2020 in den Rat eingebracht 
werden.  
 
Sollte der Ausbau zur 2-Zügigkeit nicht möglich sein bzw. sollte es zu keinem vertraglichen Abschluss 
mit dem Trägerverein kommen, ist dann abschließend über die Verlagerung auch ohne Beteiligung 
Dritter zu befinden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

4319 Zeichen

Anlage A zur V/1076/2019 
Kurzüberblick 
Voraussetzung für die vom Rat beschlossene bauliche Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 
Dreizügigkeit ist die Verlagerung der PTA-Schule aus dem 2. OG des Grundschulgebäudes. Die 
Verhandlungen unter Beteiligung der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes haben zu 
dem Ergebnis geführt, dass der Verein „PTA-Fachschule Westfalen Lippe e.V.„  bereit ist, die 
Trägerschaft der PTA-Schule zu übernehmen, sofern diese 2-zügig ausgebaut wird. Da der vor-
gesehene Standort Schürbusch 45 lediglich für eine 1-zügige PTA-Schule Raum bietet, soll im 
Rahmen einer Machbarkeitsstudie der Ausbau und die Erweiterung für eine 2-Zügigkeit geprüft 
werden. Weitere Beschlüsse können erst nach Vorlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie 
und Abschluss der weiteren Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft gefasst werden. Die 
Erweiterung der Bodelschwinghschule wird sich aus diesen Gründen um ca. 2 Jahre verzögern.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
  
Produkt 030101 – Grundschulen  
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsper-
sonal sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grund-
schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klas-
sen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die 
pädagogische Konzeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche 
Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfü-
gung gestellt (z.B. Ganztagsangebote).  
Ziel:  
Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Ziel-
kennzahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfs-
gerecht ausgebaut.  
Produkt 030107 – Sonstige städtische Schulen und Einrichtungen  
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsper-
sonal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, 
Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. 
Zusätzlich werden das für die pädagogische Konzeption der Schulen auf der Basis von Rats-
beschlüssen erforderliche Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume 
und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote).  
 
 
Mit dem Beschluss wird das Ziel verfolgt, durch die Verlagerung der PTA-Schule die Vorausset-
zungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit zu ermögli-
chen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0301  Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan   Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x   Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein

Bereits veranschlagt? x Ja     
Der jetzige Beschluss hat Auswirkungen auf den Finanzplan (evtl. anfallende Planungskosten). Ein 
weiterer Mittelbedarf ist abhängig von der im Frühjahr 2020 zu treffenden Grundsatzentscheidung. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.  
Dies betrifft die Bodelschwinghschule. Bei der Trägerschaft der PTA-Schule handelt es sich um 
eine freiwillige Leistung der Stadt Münster.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Ausbau und zur Erweiterung des Standortes Schür-
busch für eine 2-zügige PTA-Schule werden die Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie die Gebäu-
deleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beratungsverlauf (7)

19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schürbusch 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1076/2019
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37