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V/0394/2021

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2020

Vorlagen 11.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 13

Beschlussvorlage

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Ansehen

Jahresabschluss citeq 2020_Lagebericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

3232 Zeichen

V/0394/2021 
V/0394/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2020 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2020 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 
51.627.550,45 € und einem Jahresüberschuss/ Bilanzgewinn von 1.170.021,94 € festgestellt. 
1. Der Jahresüberschuss 2020 wird wie folgt verwendet: 
a) 326.483,28 Euro für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen 
b) 514.068,66 Euro für das Full-VPN-Projekt 
c) 329.470,00 Euro Gewinnausschüttung an die Stadt (entsprechend dem gebildeten Haus-
haltsansatz und dem Vermögensplan der citeq). 
 
2. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 
3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2020 Entlastung erteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gewinnausschüttung ist im Haushaltsplan der Stadt Münster wie folgt veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq)    
Zeile 19 Finanzerträge 2021 329.470  
 
citeq 
 
31.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Waterkamp 
Telefon: 492-1806 
Waterkamp@citeq.de

- 2 - 
V/0394/2021 
 
Begründung: 
 
Die BPG Beratungs - und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat den Jahresabschluss und 
den Lagebericht des Kalenderjahres 2020 geprüft. Die citeq erhält für das Kalenderjahr 2020 einen 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssat-
zung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. 
 
Zu 1. 
Die Stadt Münster hat sich gegenüber der citeq verpflichtet, de n Barwert der übertragenen Pensions-
lasten in Höhe von aktuell 6.529.665,59 € zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2020 der citeq wur-
de ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die berechneten Zinsen betragen 326.483,28 €. 
 
In der Stadtverwaltung soll eine höhere dreistellige Anzahl an weiteren HomeOffice -Plätzen über die 
Virtual Privat Network (VPN) Technologie eingerichtet werden. Dieses Projekt ist nicht über das aktu-
elle IT -Budget finanziert. Zur Anschubfinanzierung bildet die citeq über den verbliebenden Über-
schuss in Höhe von 843.538,66 € eine Rücklage. 
 
Zu 2.: 
Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat festgestellt, dass der Lage-
bericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung  
 
 aufgestellt wurde,  
 im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und  
 sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung wecken. 
 
Zu 3.: 
Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 20 20 Entlastung erteilt. Die Entlastung 
des Betriebsleiters erfolgt gemäß  § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsaus-
schusses. 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Bericht Jahresabschluss citeq 2020

Jahresabschluss citeq 2020_Lagebericht

93716 Zeichen

Jahresabschluss 
Lagebericht 
 
Geschäftsjahr 2020

Impressum: 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster - citeq 
 
Redaktion 
Holger Waterkamp 
Tel.: 0251/492-18 06 
Fax: 0251/492-77 10 
e-Mail: 
waterkamp@citeq.de 
 
http://www.citeq.de

3 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2020 ......................................................................... .......................... 4 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 .... 6 
3 Anhang ............................................................................................... ......................................... 7 
3.1  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ............................................................... .......... 7 
3.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................ ............ 7 
3.3  Erläuterungen zur Bilanz ............................................................................. ......................... 8 
Aktivseite ........................................................................................... ............................................. 8 
Passivseite .......................................................................................... ........................................... 8 
3.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ........................................................ ....... 10  
3.5  Zusammenstellung der Umsatzerlöse .................................................................... ............ 12  
3.6  Sonstige Angaben ..................................................................................... ........................ 12  
3.6.1  Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende ................ 12  
3.6.2  Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................. .............. 12  
3.6.3  Honorar des Abschlussprüfers ......................................................................... .............. 12  
3.6.4  Gesamtabschluss der Stadt Münster .................................................................... .......... 12  
3.6.5  Organe und Aufwendungen für Organe ................................................................... ....... 13  
Betriebsleitung ...................................................................................... ........................................ 13  
Betriebsausschuss .................................................................................... .................................... 13  
Zentralausschuss ..................................................................................... ..................................... 13  
Arbeitsausschuss ..................................................................................... ..................................... 14  
3.6.6  Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................... ............ 14  
3.6.7  Nachtragsbericht ..................................................................................... ....................... 14  
4 Anlagennachweis ...................................................................................... ................................ 15

4 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2020 
     
          
A K T I V S E I T E       31.12.2020   31.12.2019 
            EUR EUR   EUR 
          
A. ANLAGEVERMÖGEN      
          
 I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE     
  1.  Entgeltlich erworbene Software 2.335.144,00    2.457.158,00  
  2.  Geleistete Anzahlungen  93.645,75    0,00  
        2.428.789,75   2.457.158,00  
 II. SACHANLAGEN      
  1.  Fahrzeuge   35.333,00    49.722,00  
  2.  Betriebs- u. Geschäftsausstattung 7.072.136,00    5.962.281,00  
  3.  Anlagen im Bau  35.407,66    121.125,52  
        7.142.876,66   6.133.128,52  
 III. FINANZANLAGEN      
  1.  Beteiligungen  1.000,00    1.000,00  
  2.  Wertpapiere des Anlagevermögens 28.036.348,96    26.138.834,59  
       28.037.348,96   26.139.834,59  
       37.609.015,37   34.730.121,11  
          
B. UMLAUFVERMÖGEN      
          
 I. VORRÄTE       
   Betriebsstoffe   192.213,19   131.759,61  
          
 II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE     
  VERMÖGENSGEGENSTÄNDE     
  1.  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 723.430, 90    585.700,18  
  2.  Forderungen an die Stadt  10.158.039,97    7.698.984,61  
   davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr     
   31.12.2020 6.529.665,59 €       
   31.12.2019 6.529.665,59 €       
  3.  Forderungen gegen verbundene Unternehmen 391,00    1.667,20  
  4.  Sonstige Vermögensgegenstände 242.612,03    537.856,11  
       11.124.473,90   8.824.208,10  
          
 III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN  2.121,35   4.176,15  
       11.318.808,44   8.960.143,86  
          
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN  2.699.726,64   1.641.947,92  
          
       51.627.550,45   45.332.212,89

5 
P A S S I V S E I T E     31.12.2020   31.12.2019 
            EUR EUR   EUR 
          
A.  EIGENKAPITAL      
          
 I. STAMMKAPITAL   200.000,00   200.000,00  
          
 II. GEWINNRÜCKLAGEN      
  Andere Gewinnrücklagen   8.512.731,27   8.748.055,17  
          
 
III. JAHRESÜBERSCHUSS/  
BILANZGEWINN   1.170.021,94   703.199,89  
       9.882.753,21   9.651.255,06  
          
B.  SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN     
 DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG     
 DES SACHANLAGEVERMÖGENS  10.888,00   5.679,00  
          
C.  RÜCKSTELLUNGEN      
          
 
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflic htun- 
gen 30.291.518,00    27.813.148,00  
 2. Steuerrückstellungen  8.979,41    11.720,79  
 3. Sonstige Rückstellungen  1.618.596,07    1.663.012,30  
       31.919.093,48   29.487.881,09  
          
D.  VERBINDLICHKEITEN      
          
 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.871.639, 24    1.587.639,62  
  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2020 2.871.639,24 €       
  31.12.2019 1.587.639,62 €       
 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.761.930,53    2.001.703,00  
  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2020 2.646.397,77 €       
  31.12.2019 1.770.637,48 €       
  davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr     
  31.12.2020 115.532,76 €       
  31.12.2019 231.065,52 €       
 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 3.725.989,70     2.246.456,21  
  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2020 3.725.989,70 €       
  31.12.2019 2.246.456,21 €       
 4. Sonstige Verbindlichkeiten  439.566,46    342.033,08  
 a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr     
  31.12.2020 439.566,46 €       
  31.12.2019 342.033,08 €       
 b) davon aus Steuern      
  31.12.2020 48.209,37 €       
  31.12.2019 74.526,36 €       
       9.799.125,93   6.177.831,91  
          
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN  15.689,83   9.565,83  
          
       51.627.550,45   45.332.212,89

6 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsja hr vom 1. Januar 
bis 31. Dezember 2020 
     2020 2020  2019 
     EUR EUR  EUR 
1. Umsatzerlöse   35.194.162,45    31.171.112,35  
 
+/- Rückerstattung/-forderung 
ÖrV  
  -133.815,64    943.852,24  
     35.060.346,81    32.114.964,59  
         
2. Sonstige betriebliche Erträge   299.189,37    192.776,41  
         
3. Gesamtleistung    35.359.536,18   32.307.741,00  
         
4. Materialaufwand       
 a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-      
  stoffe und für bezogene Waren  372.622,29    339.504,64  
 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  12.213.993,65    11.058.332,61  
     12.586.615,94    11.397.837,25  
         
5. Rohergebnis    22.772.920,24   20.909.903,75  
         
6. Personalaufwand       
 a) Löhne und Gehälter   10.702.576,16    9.763.999,13  
 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für      
  Altersversorgung und für Unterstützung  4.385.090,02    3.731.051,12  
  davon für Altersversorgung:  15.087.666,18    13.495.050,25  
  2020: 2.630.512,79 €       
  2019: 2.105.210,14 €       
         
7. Abschreibungen auf immaterielle      
 Vermögensgegenstände des Anlage-      
 Vermögens und Sachanlagen   4.170.672,82    4.475.040,66  
         
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen  1.270.363,83    1.179.584,45  
         
9. Betriebsergebnis    2.244.217,41   1.760.228,39  
         
10.  Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  326.483,28    326.483,28  
         
11.  Zinsen und ähnliche Aufwendungen  1.364.809,51    1.292.050,77  
 davon aus Aufzinsung       
 2020: 1.356.635,00 €       
 2019: 1.281.418,00 €       
         
12.  Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   35.087,24   28.838,93  
         
13.  Ergebnis nach Steuern    1.170.803,94   765.821,97  
         
14.  Sonstige Steuern    782,00   815,00  
         
15.  Jahresüberschuss    1.170.021,94   765.006,97  
         
16.  Zuführungen zu den Gewinnrücklagen     61.807,08  
         
17.  Bilanzgewinn      703.199,89

7 
3 Anhang 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einr ichtung „citeq“ der Stadt Münster zum 31. De- 
zember 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Eigen- 
betriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betrieblichen Besonderheiten 
wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um  die Posten „Fahrzeuge“, „Forderungen an die 
Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung 
des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Erhö- 
hung/Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückforderung/Rückerstattung des im ÖrV-Bereich erzielten 
Fehlbetrages/Überschusses an die Kooperationspartner entsprochen. 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge- 
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.  
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge- 
stellt. 
Die entgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An- 
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut- 
zungsdauer abgeschrieben.  
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gering- 
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 4 10,00 € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr 
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. 
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnah me ermittelt und mit dem gewogenen Durch- 
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung 
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf- 
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung de s Sachanlagevermögens enthält die für An- 
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlageverm ögens verwendeten Zuwendungsbeträge, 
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzst ichtag angefallenen Abschreibungen entspre- 
chen. 
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt- 
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde  das Teilwertverfahren angewendet und ein 
Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,0 % zu Grunde ge- 
legt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt. 
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde  für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von 
23,71 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Perso nal- und Organisationsamt der Stadt 
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von 
jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellung en berücksichtigen alle erkennbaren Risiken 
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfol gt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der 
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen 
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufze it von mehr als einem Jahr werden zukünftige

8 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Ein- 
tritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechen- 
den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde. 
Der Barwert der Rückstellungen für Altersteilzeitve rpflichtungen wurde mit einem Zinssatz in Höhe 
von 1,17 % berechnet. 
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen E innahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz 
Aktivseite 
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermö gens einschließlich der Angabe der Ab- 
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen- 
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs. 
Die Forderungen an die Stadt Münster  belaufen sich auf 10.158.039,97 € (Vorjahr: 7.698.984,61 €). 
Darin enthalten sind Forderungen aus 
 der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufend e und zukünftige Pensionsverpflichtungen 
von der Stadt Münster in Höhe von 6.529.665,59 € (Vorjahr: 6.529.665,59 €), 
 der Nachforderung des ÖrV-Fehlbetrages 2019 in Höh e von 185.807,06 € (Vorjahr: 406.807,06 €),  
 Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für  die citeq geführt werden in Höhe von 
3.185.233,81 € (Vorjahr: 609.284,61 €), 
 Lieferungen und Leistungen in Höhe von 257.333,51 € (Vorjahr: 153.227,35 €). 
 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen  belaufen sich auf 391,00 € (Vor- 
jahr: 1.667,20 €). Darin enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 
Passivseite 
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe vo n 326.483,28 € den Gewinnrücklagen zuge- 
führt. Ferner wurden gemäß Protokoll des Zentralaus schusses vom 14.06.2018 61.807,08 €
1 in die 
Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbliebende Betrag in Höhe von 376.716,61 € wurde an die Stadt 
Münster ausgeschüttet. Im Zusammenhang mit der Nach forderung des ÖrV-Fehlbetrages 2019 in 
Höhe von 943.852,24 € erging in der Sitzung des Zentralausschusses vom 12.11.2020 der Beschluss, 
zur (Teil-)Deckung des Fehlbetrages den auf den ÖrV-Bereich entfallenden Teil der Gewinnrücklagen 
in Höhe von 561.807,18 € aufzulösen und mit den anteiligen Fehlbeträgen zu verrechnen. Die Ver- 
rechnung der aufgelösten Rücklage mit den anteiligen Fehlbeträgen erfolgte für die Bestandsmitglie- 
der entsprechend der Finanzierungsanteile 2002 und für die Neumitglieder entsprechend der Zufüh- 
rungsbeträge des Jahres 2019. 
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier- 
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten A nlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des 
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang 
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens. 
 
  
                                                      
1 Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 haben sich der ÖrV-Gemeinschaft acht weitere öffentlich-rechtliche Kooperationspartner 
angeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde vom Zen tralausschuss am 14.06.2018 ein Beschluss gefasst, w onach 
neue Kooperationspartner Einzahlungen in die Gewinnr ücklagen leisten müssen. Die Zahlungsbeträge (insge samt 
61.807,08 €), die von der citeq auf Basis der durchschnittlichen Finanzierungsanteile der Jahre 2015 bis 2017 im Verhältnis 
zu den Einwohnerzahlen berechnet wurden, sind im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 
den Gewinnrücklagen zugeführt worden.

9 
In den sonstigen Rückstellungen  sind enthalten: 
 
Sonstige Rückstellungen 31.12.2019  
€ 
31.12.2 020  
€ 
Urlaub und Überstunden 941.106,80  996.071,57  
Altersteilzeit 42.903,00  61.491,00  
Ausstehende Rechnungen 610.521,50  488.897,50  
Archivierungskosten 43.000,00  46.000,00  
Jahresabschluss 25.481,00  26.136,00  
Summe Sonstige Rückstellungen 1.663.012,30  1.618.596,07  
 
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten: 
  davon mit einer 
Laufzeit 
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt  <=  1 Jahr  >1 Jahr  > 5 Jahre  
Erhaltene Anzahlungen 
Vorjahr 
2.872 
 
1.588  
2.872  
1.588  
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Vorjahr 
2.762 
 
2.002  
2.646  
1.771  
116  
231  
0 
0 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 
Vorjahr 
3.726 
 
2.246  
3.726  
2.246  
0 
0 
0 
0 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Vorjahr 
439 
 
342  
439  
342  
0 
0 
0 
0 
Gesamt 
Vorjahr 
9.799  
6.178  
9. 683  
5.947  
116  
231  
0 
0 
 
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  bestehen die üblichen Eigentumsvor- 
behalte an den gelieferten Gegenständen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster  belaufen sich auf 3.725.989,70 € (Vor- 
jahr: 2.246.456,21 €). 
Davon betreffen 
 58.249,93 € (Vorjahr: 0,00 €) Leistungsentgeltrückerstattung 2020 des ÖrV-Bereichs, 
 3.667.520,33 € (Vorjahr : 2.246.102,01 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen u nd Leistungen ge- 
genüber der Stadt Münster. Darin der größte Posten:  MEP Finanzierungsausgleich 2007-2020 
i. H. v. 3.454.400,02 € (Vorjahr: 1.989.176,20 €), 
 219,44 € (Vorjahr: 354,20 €) Zinsverbindlichkeiten.

10 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse  der citeq wurden durch Erträge mit Einrichtungen der Stadt Münster, mit Koopera- 
tionspartnern und Dritten erzielt. 
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für die Stadt Münster quartalsweise erbracht: 
Leistung 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2020 
Durchschnit t  
(Anzahl) 
2019 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2018 
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks, 
Thin Client) 4.881 4.625 4.544 
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 5.036 4.36 2 4.062 
Bereitstellung von Druckern / Plottern 1.882 1.770 1.759 
Bereitstellung von Scannern 393 395 346 
Bereitstellung von Sicherungssystemen 0 0 18 
Bereitstellung von Telefaxgeräten, Headsets 735 356  272 
Bereitstellung von PDA/Smartphone/Tablet 1.190 902 669 
Bereitstellung von Telefongeräten / -einrichtungen 
und mobile Telefonie 8.426 7.413 7.207 
Bereitstellung von WLAN Access Points zur Nutzung 
mobiler Endgeräte 311 142 29 
 Abrechnung in € 
Bereitstellung von Anwendungen (Software) 3.086.801,18  2.315.167,13  2.325.291,30  
Bereitstellung von Hardware , Software  und Net- 
zen gesamt 12.925.682,37  10.649.660,61  10.088.504,00  
 
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für den Medienentwicklungsplan der Stadt Münster quar- 
talsweise erbracht: 
Leistung 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2020 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2019 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2018 
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks, 
Thin Client) 3.096 3.007 3.110 
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 2.529 2.50 5 2.539 
Bereitstellung von Druckern / Plottern 567 571 584 
Bereitstellung von Scannern 61 73 94 
Bereitstellung von Sicherungssystemen 5 3 1 
Bereitstellung von /Smartphone/Tablet 1.100 176 18 
Bereitstellung von WLAN Access Points zur Nutzung 
mobiler Endgeräte 1.554 459 11 
 Abrechnung in € 
Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen  509.257,09  709.539,30  405.253,31  
Bereitstellung von Hardware , Software  und Net- 
zen gesamt 2.422.995,42  3.632.441,49  2.702.676,85

11 
Folgende Dienstleistungen wurden im Rahmen der ÖrV für die Kooperationspartner und Dritte er- 
bracht: 
Aufgabenbereich Umsatzanteil vor Ausschüttung 
 2020 2019 2018 
Zentrale Verwaltung 0,42% 0,13%  0,07% 
Personalwesen 15,09% 17,01%  14,93% 
Statistik und Wahlen 1,15% 1,03%  0,39% 
Kämmerei (SAP und Infoma NKF) 19,92% 18,70%  18,56% 
Kasse (Verwaltungsvollstreckung) 1,28%  1,48%  1,26% 
Steuern (Steuern und Abgaben)  2,78% 3,29%  3,71% 
Sicherheit und Ordnung (Ausländerwesen, Ver- 
kehrsordnungswidrigkeiten, Veterinärangelegenhei- 
ten, Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinwesen) 
6,98%
 7,30%  8,24% 
Einwohner- und Meldewesen 6,77% 5,80%  4,54% 
Personenstand (Standesamt)  1,11% 1,32%  1,54% 
Feuerschutz (Krankentransport) 0,83% 0,84%  0,75% 
Schule und Kultur 0,06% 0,09%  0,10% 
Büchereiwesen 0,12% 0,15%  0,18% 
Musikschule 0,05% 0,10%  0,05% 
Soziales (Sozialwesen) 6,77% 7,48%  8,30% 
Jugend (Mündelgeld, Kostenermittlung Kindergärten, 
Kindergartenverfahren, Jugendamtsverfahren) 2,44% 3,10%  3,43% 
Sportamt 0,06% 0,08%  0,08%  
Gesundheitswesen 0,22% 0,21%  0,11% 
Bauverwaltung 0,25% 0,30%  0,33% 
Vermessung und Kataster 0,02% 0,09%  0,12% 
Bauordnung 0,16% 0,19%  0,23% 
Wohnungsförderung ( Wohnungswesen) 0,11% 0,13%  0,15% 
Hochbau 0,45% 0,40%  0,47% 
Tiefbau (Tiefbauinformation / Fäkalschlammentsor- 
gung) 0,01%  0,01%  0,01%  
Grünflächen (Friedhofswesen)  0,09% 0,12%  0,13% 
Wirtschaftliche Betätigung  
(Virenschutz, Datenbanken, IMSWare) 2,47%  2,37%  2,67% 
Bereitstellung Server 0,74% 0,71%  0,78% 
Betrieb, Unterhaltung von Netzen  
(Allgemeine Leistungen, Abruf von Leistungen, An- 
bindung von Nebenstandorten) 
6,29%
 6,88%  7,98% 
Dienstleistungen  
(DataClearing NRW, Krebsregister, Governikus) 4,79% 4,80%  6,92% 
Dienste (Internet-Server/Nutzer, Internet-Leistungen 
nach Angebot, Redaktionssystem, Virtuelle Post- 
stelle, E-Government) 
9,67%
 8,38%  6,42% 
Dienstleistung / Betreuung (Betreuung fremder 
Systeme, Arbeitsstunden, Datensicherung, digitale 
Archivierung, Dokumenten-Management-System) 
7,72% 6,81%  3,08% 
Pauschalen (Beschaffungspauschale u. a.) 1,18% 0,70%  4,47% 
Summe über alle Aufgaben 100,00%  100,00%  100,00%

12 
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse 
Die Leistungen wurden nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet. 
Leistung Erträge  
2020  in € 2019  in € 2018  in € 
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 12.89 1.546,32  10.576.085,35  10.088.504,00  
Dienstleistungen für den Bereich Medienentwick- 
lungsplan der Stadt Münster 2.445.605,42 
 3.624.561,49  2.702.676,85  
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Anteil 
Stadt Münster) 7.316.962,58  6.118.316,90  4.857.829,57  
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Dritte) 12.295.130,34  10.553.579,58  9.185.830,20  
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, 
Beraterleistungen, kurzfristige Ausleihungen von 
Hardware) 
244.917,79 
 298.569,03  367.229,16  
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die Ko- 
operationspartner -133.815,64  943.852,24  -31.357,84  
Umsatzerlöse gesamt 35.060.346,81  32.114.964,59  27.170.711,94  
3.6 Sonstige Angaben 
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, A ngestellte und Auszubildende 
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Arbeitsnehmer beträgt im Ge- 
schäftsjahr:  
 
Zeitpunkt Beamte Angestellte 
gesamt  
(ohne Azu- 
bis) 
nachrichtl.: 
Azubis 
31.03.2020 36 144 180 9 
30.06.2020 36 144 180 9 
30.09.2020 35 145 180 9 
31.12.2020 35 147 182 8 
Durchschnitt zum 31.12.20 36 145 181 9 
Durchschnitt 
Vorjahr 38 131 169 9 
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für das Jahr 2020 
839 T€ und für die Folgejahre voraussichtlich jährlich 920 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfris- 
tige Mietverträge mit der Stadt Münster. 
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und 
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsge sellschaft, Münster, einschließlich des Auf- 
wands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren erbrach- 
ten Leistungen entfällt in voller Höhe auf die Absc hlussprüfungsleistungen und beträgt 25.109,00 € 
(Vorjahr: 24.514,00 €). Das Honorar für Abschlusspr üfungsleistungen beinhaltet das Honorar für die 
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Prüfung nach § 53 HGrG. 
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2020 einbezogen.

13 
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe 
Betriebsleitung 
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder. 
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 20 20 insgesamt: 135.420,45 € einschließlich der 
Arbeitgeberanteile . Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basi s einer Sondervereinbarung in 
Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbezogene 
Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Vergütung nicht enthal- 
ten. 
 
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und ei ne Hinterbliebene wurden an Pensionen und Al- 
tersteilzeit 160.233,36 € aufgewendet, worin der Zinsanteil für die Pensionsr ückstellungen enthalten 
ist. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.348.625 €. 
Betriebsausschuss 
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen durch den Betrieb citeq. 
 
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2020 in 3 öffentlichen und 2 nicht öffentlichen Sitzungen von 
der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet. 
Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen. 
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder d es Betriebsausschusses sind sämtlich in Münster 
wohnhaft. 
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2020 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF = 
Ratsfrau): 
 
Ordentliche Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*in- 
nen 
Stellvertretende Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*in- 
nen 
1. RH Stefan Weber, IT-Unternehmens-
berater, Vorsitzender 
1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt 
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Marcel Henr ichmann, Studienrat  
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Ver- 
waltungsleiter  
3. Nadine Tenhagen, Social media Mange- 
      rin 
4. RH Albert Wenzel, Student 
2. stellv. Vorsitzender 
4. RF Andrea Blome, Journalistin  
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter  5. Helga Bennin k, Dipl. Geologin 
6.  Fabian Müller, Student 6. RF Annika Bürger, Inf ormatikerin  
7. RF Sandra Beer, Wirtschaftspsychologin 
      stellv, Vorsitzende 
7. RH Marius Herwig, Student  
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Bibiane Benadio,  Leiterin Seniorenwohn- 
      gemeinschaft 
9. RH Jörg Berens, Referent Öffentlichkeits-  
      arbeit   
9. Paavo Czwikla, Student  
 
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Patricia Schinke, Anwendungsentwickle- 
rin. 
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss: 
Herr Thorsten Müller (Stadt Ahlen) und Herr Helmut Sunderhaus (Gemeinde Ascheberg). 
Zentralausschuss 
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, so u. a. 
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2020 einmal  getagt.

14 
Mitglieder 
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko- 
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres). 
Arbeitsausschuss 
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die B eschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus- 
schusses vor. Er hat im Jahr 2020 dreimal  getagt. 
Mitglieder 
Jeweils eine Dienstkraft der für IT-Aufgaben zustän digen Organisationseinheit der Kooperations- 
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres). 
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.170.021,94 € einen Betrag 
in Höhe von 326.483,28 € (Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklag en einzustellen. Der 
Restbetrag in Höhe von 843.538,66 € ist an die Stadt Münster auszuschütten. 
3.6.7 Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge- 
treten. 
 
 
Münster, den 31.03.2021 
citeq 
 
 
---------------------------- 
Stefan Schoenfelder

15 
4 Anlagennachweis 
 
 
 
 
Kennzahlen 
Durch-
schnittl. 
Rest-
buch-
wert 
v.H. 
14  
  
  
  
  
12,52 
  
  
  
  
  
  
35,47 
 
 
  
  
100,00 
 
55,66  
 
 
Durch-
schnittl. 
Abschrei-
bungs-
satz 
v.H. 
13  
  
 
  
  
7,37 
 
 
  
  
  
  
13,61 
 
 
  
  
0,00 
6,17 
 
 
  
Restbuchwerte 
am Ende des 
vorange-gange- 
nen WJ 
€ 
12  
  
 
2.457.158,00 
0,00 
2.457.158,00 
 
 
49.722,00 
5.962.281,00 
121.125,52 
  
6.133.128,52 
 
 
1.000,00 
26.138.834,59 
26.139.834,59 
34.730.121,11 
 
 
  
Restbuchwerte 
am Ende des 
WJ 
€ 
11  
  
  
2.335.144,00 
93.645,75 
2.428.789,75 
  
  
35.333,00 
7. 072.136,00 
35.407,66 
  
7.142.876,66 
 
 
1.000,00 
28.036.348,96 
28.037.348,96 
 
37.609.015,37  
 
 
Abschreibungen 
Endstand 
31.12.2020 
€ 
10  
  
  
16.965.646,71 
0,00 
16.965.646,71 
  
  
107.438,77 
12.886.273,77 
0,00 
  
12.993.712,54 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
29.959.359,25  
 
 
Abgang 
(d.h. angesam- 
melte Abschrei- 
bungen auf die 
in Spalte 4 aus- 
gewiesenen 
Beträge) 
€ 
9 
  
 
356.315,01 
0,00 
356.315,01 
 
 
0,00 
1.198.540,28 
0,00 
  
1.198.540,28 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
1.554.855,29 
 
 
Zugang 
(d.h. Abschrei- 
bungen im WJ 
2020) 
€ 
8 
  
 
1.429.686,76 
0,00 
1.429.686,76 
 
 
14.389,00 
2.726.597,06 
0,00 
  
2.740.986,06 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
4.170.672,82 
 
der citeq - Informations -Technologie für Kommunen  
Anfangsbe- 
stand 
01.01.2020 
€ 
7 
  
  
15.892.274,96 
0,00 
15.892.274,96 
  
  
93.049,77 
11.358.216,99 
0,00 
  
11.451.266,76 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
27.343.541,72  
 
Anschaffungs- und Herstellungskosten 
Endstand 
31.12.2020 
€ 
6 
  
  
19.300.790,71 
93.645,75 
19.394.436,46 
  
  
142.771,77 
19.958.409,77 
35.407,66 
  
20.136.589,20 
 
 
1.000,00 
28.036.348,96 
28.037.348,96 
 
67.568.374,62  
Anlagennachweis  
Umbuchungen  
2020 
€ 
5 
  
  
0,00 
0,00 
0,00 
  
  
0,00 
94.972,66 
-94.972,66 
  
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
0,00  
Abgang 
2020 
€ 
4 
  
 
356.315,01 
0,00 
356.315,01 
 
 
0,00 
1.241. 225,28 
0,00 
  
1.241.225,28 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
1.597.540,29 
Zugang 
2020 
€ 
3 
  
  
1.307.672,76 
93.645,75 
1.401.318,51 
  
  
0,00 
3.784.164,40 
9.254,80 
  
3.793.419,20 
 
 
0,00 
1.897.514,37 
1.897.514,37 
 
7.092.252,08  
Anfangsbestand 
01.01.2020 
€ 
2 
  
  
18.349.432,96 
0,00 
18.349.432,96 
  
  
142.771,77 
17.320.497,99 
121.125,52 
  
17.584.395,28 
 
 
1.000,00 
26.138.834,59 
26.139.834,59 
 
62.073.662,83  
Posten des Anlagevermögens  
 
 
1 
  
Immaterielle Vermögens -gegen- 
stände  
Entgeltlich erworbene Software 
 Geleistete Anzahlung 
 
Summe immaterielle Vermögensgegen- 
stände  
  
Sachanlagen  
Fahrzeuge  
Betriebs - und Geschäftsausstattung 
Anlagen im Bau  
  
Summe Sachanlagen  
  
Finanzanlagen  
Beteiligungen  
Wertpapiere des Anlagevermögens  
Summe Finanzanlagen  
  
Gesamts umme 
 
  
  
  
I.  
1.  
 2.  
  
II.  
1.  
2.  
3.  
  
  
III.  
1.  
2.

16 
Inhaltsverzeichnis 
zum Lagebericht der citeq 2020 
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................... ................. 17  
5.1  Organisationsstruktur / Standorte..................................................................... .................. 17  
5.2  Geschäftsprozesse .................................................................................... ........................ 17  
5.3  externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ............................................................ ............. 18  
5.4  Entwicklung in den Geschäftsbereichen................................................................. ............ 19  
5.4.1  Informationssicherheitsmanagement in der citeq ....................................................... ..... 19  
5.4.2  Münster .............................................................................................. ............................ 19  
5.4.3  Medienentwicklungsplan (MEP) ......................................................................... ............ 23  
5.4.4  ÖrV-Gemeinschaftsverfahren ........................................................................... .............. 24  
5.4.5  E-Government – DataClearing NRW ...................................................................... ........ 26  
5.4.6  Typo3 ................................................................................................ ............................. 26  
6 Wirtschaftsbericht ................................................................................... ................................... 28  
6.1  branchenbezogene Rahmenbedingungen ................................................................... ...... 28  
6.2  Geschäftsverlauf ..................................................................................... ........................... 28  
6.3  Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ............................................................... ........... 29  
6.4  finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ......................................................... 30  
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ................................................................ .................... 31  
7.1  Prognosebericht ...................................................................................... ........................... 31  
7.2  Risikobericht ........................................................................................ .............................. 32  
7.3  Chancenbericht ....................................................................................... ........................... 33  
8 Organigramm .......................................................................................... .................................. 35

17  
  
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen 
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetri ebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das 
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der 
Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009. 
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech- 
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope- 
rationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die ge- 
meinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen  Einrichtung citeq der Stadt Münster) und 
sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. 
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom- 
munalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürger *innen durch eine bedarfsorientierte Erbrin- 
gung von IT-Dienstleistungen für die Ämter und Einr ichtungen der Stadtverwaltung Münster, für die 
öffentlichen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperations- 
partner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädti- 
schen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung 
zu erfüllen. 
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Ober- 
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit 
der citeq. 
5.1 Organisationsstruktur / Standorte 
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplanes der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerser- 
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq ist auf zwei Büro- 
gebäude in der Scheibenstraße 109 und im Höfflinger weg 1 verteilt und betreibt zur Erhöhung der 
Betriebssicherheit der IT-Systeme an zwei Standorten größere zentrale Data-Center. Darüber hinaus 
nutzt die citeq weitere Technikräume in den Stadthäusern und in verschiedenen Schulen. 
5.2 Geschäftsprozesse 
Die citeq beschäftigt als städtischer IT-Dienstleister für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und de- 
ren Einrichtungen durchschnittlich 181  Mitarbeiter*innen sowie 9 Auszubildende in unterschiedlichen 
Ausbildungsberufen. Die Doppelrolle der citeq als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und ex- 
terner Dienstleister für weitere Behörden stellt ei ne Besonderheit unter den kommunalen IT-
Dienstleistern in Deutschland dar.  
Als dienstleistende Querschnittseinrichtung der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Infor- 
mations- und Kommunikationstechnologie der Stadt Mü nster: Dazu zählen die städtischen Büroar- 
beitsplätze, die Netzinfrastruktur und die kommunalen Fachanwendungen, die in einem sicheren und 
auf mehrere Standorte verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander 
sowie mit den städtischen Dienstgebäuden über citeq -eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber 
hinaus betreibt die citeq die IT-Infrastruktur und stellt die IT-Ausstattung der städtischen Schulen der 
Stadt Münster im Rahmen des Medienentwicklungsplans  bereit. Da die citeq neben ihrer IT-
Kompetenz auch über ein sehr umfassendes Wissen um die kommunalen Strukturen und Prozesse 
verfügt, arbeitet sie bei der Optimierung der Verwaltungsabläufe der Stadt Münster eng mit dem Per- 
sonal- und Organisationsamt zusammen. 
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Fu nktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für 
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö- 
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung (E-Government, virtuelles Rathaus einschließlich der 
Onlinedienste; Dokumentenmanagementsystem) hinaus a uch aktive Beiträge zum Ausbau der Gi- 
gaBit-Infrastrukturen (Glasfaser und 5G) im Stadtgebiet und die Open Data Koordination. 
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq seit de m 01.01.2019 mit 27 umliegenden Kreis-, Stadt- und 
Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400 
weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen und kommu- 
nalen Einrichtungen auch Landes- und Bundeseinrichtungen. Beispielhaft genannt seien das Bundes-

18 
amt für Justiz, die Bundesagentur für Arbeit, das B undesverwaltungsamt, das Landeszentrum Ge- 
sundheit Nordrhein-Westfalen und die Verbände der D iözesen und der Evangelischen Kirche 
Deutschlands. 
Von der Doppelrolle als dienstleistende Querschnitt seinrichtung und als externer Dienstleister profi- 
tieren sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden: 
o Die Stadt Münster profitiert von der interkommunal en Zusammenarbeit über Synergien beim 
IT-Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen, 
die in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden. 
o Die externen Kunden profitieren vom Know-how der M itarbeiter*innen der citeq, welches diese 
bei ihren IT-Querschnittsaufgaben für die Stadt Mün ster erwerben und – quasi nebenbei - in 
ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT-Bedarf der 
Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche IT-
Funktionen anbieten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen Kun- 
den die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen. 
Voraussetzung dafür, dass die Stadt Münster und die kommunalen Partnerverwaltungen von den Vor- 
teilen der Zusammenarbeit profitieren können, ist a llerdings die Bereitschaft auf Alleingänge zu ver- 
zichten und Kompromisse einzugehen. 
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft 
Die Corona-Pandemie hat einen Großteil der Planunge n der citeq überholt. Die vorgesehenen 
Planungen mussten zugunsten der Unterstützung der S tadt Münster und der Kooperations- 
partner zurückgestellt werden. Dadurch haben sich n eue Schwerpunkte auch für die weiteren 
Planungen ergeben. Herausgehoben genannt sei hierzu  der massive Ausbau und die Umver- 
teilung mobiler Zugriffe, die kurzfristig erforderliche Einführung spezieller Softwareprodukte so- 
wie der Ausstattung und Inbetriebnahme besonderer A rbeitsplätze und weiterer Standorte im 
Zusammenhang mit der Corona-Krise: 
o Einrichtung/ Bereitstellung weiterer 545 Heimarbei tsplätze und weiterer 30 iPhones/i- 
Pads 
o Bereitstellung eines Quarantäne-Pools mit 20 Noteb ooks 
o Einrichtung Videokonferenzsystem MS-Teams mit 500 Lizenzen zur Nutzung in der ge- 
samten Verwaltung 
o Beschaffung und Einrichtung von 6 Videokonferenzsy stemen für Veranstaltungsbereiche 
der Stadt Münster 
o Beschaffung von 1000 Webcams und 500 USB-Headsets bzw. USB-Adaptern für Tele- 
fon-Headsets 
o Aufbau der IT-Unterstützung des Impfzentrums 
o Ausstattung von rund 100 Corona-Scouts 
o Erhebliche Erweiterung der Telefon-Amtsleitungen u nd Ausweitung des Internetzugangs 
o Beschaffung und Erweiterung der Telefonvermittlung  „Concierge“ für das Amt 33 
o Programmierung einer Softwarelösung für die Verwal tung von Corona-Fällen für das Amt 
53 
o Beschaffung der Software „EntranceControl“ für das  Amt 42 
o Beschaffung „System für das Meldungsmanagement“ fü r das Amt 32 
o Zentraler Druck von Corona-Verfügungen  
o Der coronabedingte quantitative Ausbau von mobilen bzw. Home-Office-fähigen Arbeits- 
plätzen im Jahr 2020 hat die Chancen und Möglichkeiten von flexiblen IT-Arbeitsplätzen 
in der Praxis bewiesen. So konnten viele städtischen Arbeitsplätze ins Home-Office ver- 
lagert werden, jedoch mussten hierfür teilweise Workaround-Lösungen genutzt werden,

19  
  
da einige Fachverfahren entweder nicht kompatibel z ur städtischen Home-Office-Infra- 
struktur sind oder aufgrund ihrer Art und Weise (z.  B. CAD-Arbeitsplätze) nicht sinnvoll 
in der citrix-Infrastruktur betrieben werden können . Die nachträgliche Ablösung dieser 
Workaround-Lösungen ist gesamtstädtisch umso wichtiger, als dass erst dadurch mone- 
täre Gegenwerte erschließbar sind (z. B. die Einsparung von Büroraum).  
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen 
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der cite q 
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informa tionssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 auf 
Basis der IT-Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 
Im Februar 2020 hat die Zertifizierungsstelle des BSI der citeq das „ISO 27001-Zertifikat auf Basis von 
IT-Grundschutz“ erteilt. Gegenstand dieses Zertifik ates sind die organisatorischen Prozesse, Daten 
und Informationen, Anwendungen, Netzwerkkomponenten , IT-Systeme und die Infrastrukturkompo- 
nenten, die für den Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind. 
Das vom BSI erteilte Zertifikat ist bis zum 03. Februar 2023 gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums 
müssen zwei Überwachungsaudits mit positivem Ergebn is durchführt werden. Das erste Überwa- 
chungsaudit wurde im November 2020 erfolgreich durc hlaufen. Zum 2. Überwachungsaudit wird die 
citeq anhand der neuen BSI-Standards 200-x auditier t werden. Dafür ist die Umstellung auf das 
Grundschutz-Kompendium erforderlich. Das hierfür notwendige Grundschutz-Tool wurde im 4. Quar- 
tal 2020 beschafft. 
5.4.2 Münster 
Im Jahr 2020 konnten unabhängig von den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie um- 
fangreiche Maßnahmen und Projekte weitergeführt, zum Abschluss gebracht bzw. neu begonnen 
werden 
 Glasfaserausbau zur städtischen Eigenversorgung  
In Umsetzung des Beschlusses zur Ratsvorlage V/0969 /2016: Digitale Stadt Münster: Breit- 
bandausbau - Städtische Schulen und weitere Verwaltungsstandorte wurden bis Anfang 2021 
insgesamt 108 weitere Gebäude (deutlich mehr als ur sprünglich geplant) an das städtische 
Glasfasernetz angeschlossen. Damit sind die zur Ver fügung gestellten Finanzmittel in Höhe 
von 5.3 Millionen Euro vollständig verbraucht. Im Einzelnen sind das 58 Schulen, 26 KiTa, 11 
Feuerwehrgebäude, 6 Verwaltungsgebäude (u. a. Bezirksverwaltungen) und 7 städtische So- 
zial- und Kultureinrichtungen. 
Dabei wurden die Erwartungen für die angeschlossenen Standorte voll erfüllt: 
o Städtische Mitarbeitende sowie Lehrende und Lernen de können mit den Netzanbindun- 
gen an die zentralen citeq-Systeme mit einer Verfügbarkeit von nahe 100 % sehr perfor- 
mant arbeiten, das war zuvor nicht immer der Fall. 
o Erste zentrale IT-Services wurden konsolidiert. 
o Die Mietkosten für die Leitungen sind entfallen. 
o Die aus vergaberechtlichen Gründen regelmäßig erfo rderliche Wiederausschreibung der 
Mietleitungen entfällt. Die Durchführung der Aussch reibungen selbst war zeit- und ar- 
beitsintensiv. Ganz erhebliche Aufwände entstanden darüber hinaus dann, wenn es im 
Rahmen einer Ausschreibung zu einem Providerwechsel kam. Die technische Migration 
zum anderen Anbieter war immer komplex und erforderte hohe Technikeraufwände, zu- 
weilen auch den Austausch von Hardware-Komponenten. 
Die Anbindung der noch ausstehenden städtischen Gebäudestandorte soll jetzt möglichst sy- 
nergetisch in Verbindung mit den inzwischen angelaufenen Glasfaserbaumaßnahmen aus den 
bewilligten Förderprojekten oder den eigenwirtschaftlichen Maßnahmen der in Münster tätigen 
Provider erfolgen. Eine entsprechende Ratsvorlage wird für das zweite Quartal 2021 vorberei- 
tet.

20 
 WLAN-Versorgung  
Der Ausbau des für jedermann öffentlich frei zugänglichen WLANs „MS-Public“ konnte im Jahr 
2020 auf weitere städtische Dienstgebäude ausgedehnt werden. Den aktuellen Ausbaustand 
(Stand: 31.12.2020) zeigt folgende Tabelle: 
Standort Adresse Status 
Abfallwirtschaftsbetriebe Rösnerstraße 10, 48155 
Münster Werkstatt 
Amt für Schule und Weiterbil- 
dung  Friedrich-Ebert-Str. 110 einzelne Bereiche 
Amt für Schule und Weiterbil- 
dung (Schulen des MEP) diverse flächendeckend 
Bezirksverwaltung Coerde Am Hamannplatz 39, 48157 
Münster flächendeckend 
Bezirksverwaltung Gievenbeck Rüschhausweg 17, 48161 
Münster 
Wartebereich, einzelne Be- 
reiche 
Bezirksverwaltung Gremmen- 
dorf 
Albersloher Weg 550, 48167 
Münster 
Wartebereich, einzelne Be- 
reiche 
Bezirksverwaltung Handorf Vennemannstraße 5, 48157 
Münster 
Wartebereich, einzelne Be- 
reiche 
Bezirksverwaltung Kinderhaus Idenbrockplatz 8, 48159 
Münster Wartebreich 
Bezirksverwaltung Roxel Pantaleonplatz 7, 48161 
Münster Wartebereich 
Bezirksverwaltung Wolbeck Münsterstraße 7, 48167 
Münster einzelne Bereiche 
BKI  Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 8, 48159 
Münster flächendeckend 
citeq Höfflingerweg 1 flächendeckend 
citeq, Expedition und Druck Scheibenstraße 109 fläc hendeckend 
Dienstgebäude Bahnhofstr. 8-
10 Bahnhofstr. 8-10 flächendeckend 
Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg 40, 48161 
Münster flächendeckend 
Familienbüro Junkerstrasse1, 48153 
Münster einzelne Bereiche 
Feez Feldkampstiege 14, Außenbereich einzelne Be- 
reiche 
Feuerwache 1 (Yorkring 25) Yorkring 25, 48159 Münst er einzelne Bereiche, inkl. 
Neubau  
Feuerwache 2 Theodor-Scheiwe-Str. 1 einzelne Bereic he 
Feuerwache 3 Hansestraße 23 einzelne Bereiche 
Feuerwehrgerätehaus Hiltrup Friedhofstr. 15 einzeln e Bereiche 
Freibad Hiltrup Zum Hiltruper See 171, 
48165 Münster einzelne Bereiche 
Freibad Stapelskotten Laerer Werseufer 2, 48157 
Münster einzelne Bereiche 
Gesundheitsamt Stühmerweg 8, 48147 Müns- 
ter Wartebereich Eingang 
Gesundheitshaus Gasselstiege 13 flächendeckend 
Hauptkläranlage Coerde Coerder Liekweg 72, 48157 
Münster flächendeckend

21  
  
Standort Adresse Status 
Jobcenter Hiltrup/ Bezirksver- 
waltung Hiltrup 
Patronatsstraße 20, 48165 
Münster Wartebereiche 
Jobcenter Kinderhaus Idenbrockplatz 26 , 48159 
Münster Wartebereiche 
Jobcenter Mitte Ludgeriplatz 4, 48151 Müns- 
ter Wartebereiche 
Jobcenter Oxford Kaserne Roxeler Str. 340, 48161 
Münster einzelne Bereiche 
Jobcenter Wolbeck Münsterstraße 111 einzelne Bereic he 
Jugendamt Mitte Hafenstrasse 30, 48153 
Münster flächendeckend 
KFZ-Zulassungsstelle Rudolf-Diesel-Straße 5-7, 
48157 Münster flächendeckend 
LaVie Treffpunkt Gievenbeck Dieckmannstrasse 127, 
48161 Münster einzelne Bereiche 
Ordnungsamt Nieberdingstraße 30, 48155 
Münster einzelne Bereiche 
Personal- und Organisations- 
amt 
Wolbecker Str. 284, 48155 
Münster einzelne Bereiche 
Rathaus/ Bürgerhalle Prinzipalmarkt 10, 48143 
Münster flächendeckend 
Stadtbücherei-Depot Bücherei- 
bus 
Rösnerstraße 10, 48155 
Münster Depot Büchereibus 
Stadtbücherei-Hauptstelle: 
Bistro 
Alter Steinweg 11, 48143 
Münster flächendeckend 
Stadtbücherei-Nebenstelle Aa- 
seemarkt 
Goerdelerstraße 51 - 53, 
48151 Münster flächendeckend 
Stadtbücherei-Nebenstelle Co- 
erde 
Hamannplatz 39, 48157 
Münster flächendeckend 
Stadtbücherei-Nebenstelle 
Hansaplatz 
Wolbecker straße 97, 48155 
Münster flächendeckend 
Stadtbücherei-Nebenstelle St. 
Michael Gievenbeck 
Dieckmannstr. 127, 48161 
Münster 
Wartebereich, einzelne Be- 
reiche 
Stadthalle Hiltrup Westfalenstraße 197, 48165 
Münster flächendeckend 
Stadthaus 1 Außenbereich 
Bauteil B, C, E 
Klemensstraße 10, 48143 
Münster 
Außenbereich einzelne Be- 
reiche 
Stadthaus 1 Bauteil B, C, E und 
D 
Klemensstraße 10, 48143 
Münster flächendeckend 
Stadthaus 1 Münster Marketing Klemensstraße 10, 48143 
Münster Ladenlokal 
Stadthaus 2 Ludgeriplatz 4, 48151 Müns- 
ter flächendeckend 
Stadthaus 3  Albersloher Weg 33, 48155 
Münster flächendeckend 
Städtische Bühnen Neubrückenstraße 63 einzelne Bere iche 
Stadtweinhaus Prinzipalmarkt 10, 48143 
Münster flächendeckend, außer EG 
Standesamt Lotharinger Kloster  Hörsterstraße 28, 48143 
Münster flächendeckend

22 
Standort Adresse Status 
Veterinäramt Nieberdingstraße 30a, 
48155 Münster flächendeckend 
Westfälische Schule für Musik Himmelreichallee 50, 48149 
Münster flächendeckend 
WUDDI Jugendzentrum, 
Cafebereich 
Idenbrockplatz 8, 48159 
Münster flächendeckend 
York-Kaserne Albersloher Weg 450 flächendeckend 
Ein weiterer Ausbau des MS-Public ist auf Basis der  vorgegebenen finanziellen Rahmenbe- 
dingungen aktuell ebenso wenig vorgesehen wie der A usbau der Verwaltungs-WLAN für die 
städtischen Mitarbeitenden an bisher noch nicht erschlossenen Standorten. 
 WLAN durch Freifunk Münsterland  
Im Themenbereich „Freifunk“ wurden in 2020 folgende  Förderprojekte und der Infrastruktur- 
kostenzuschuss unterstützt: 
o Regelmäßige jährliche Förderung der Infrastrukturk osten 
o SC Westfalia Kinderhaus 
o Gaststätte Sültemeyer, Wolbeck 
o Sparkasse Münsterland Ost, Geiststraße 81 
Der Freifunk Münsterland hat beim SC Westfalia Kinderhaus das Vereinshaus und die Sport- 
flächen mit freiem WLAN versorgt. Im Jahr 2020 wurden hierzu 14 Antennen aufgebaut, acht 
für den Außenbereich des Gebäudes, drei an der Trib üne und drei im Innenbereich des Ge- 
bäudes. Finanziert wurde das Projekt aus dem Topf d er Freifunk-Infrastruktur-Förderung der 
Stadt Münster. 10.000 € standen im Jahr 2020 für Freifunk-Projekte zur Verfügung. In Zukunft 
sollen über die neu geschaffene WLAN Infrastruktur Livebilder von Sportveranstaltungen im 
Internet bereitgestellt werden. Außerdem wurde die Gaststätte Sültemeyer in Wolbeck und die 
Filiale der Sparkasse Münsterland Ost an der Geiststraße mit freiem WLAN ausgestattet. 
Eine in der Ratsvorlage beschlossene Förderkulisse für Freifunkrouter in Höhe von 20 € je 
Router für maximal 500 Router wurde nicht abgerufen. In Gesprächen mit dem Freifunk wurde 
deutlich, dass die Hardwareförderung abrechnungstechnisch mit der Stadt Münster nicht durch 
den Freifunk zu leisten ist. 
 Über die Corona- und IT-Infrastrukturmaßnahmen hinaus wurden weitere umfangrei- 
che Maßnahmen und Projekte durchgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel: 
o Im Rahmen des Projektes „digitaler Rechnungseingan g“ wurde im Rahmen eines um- 
fassenden Auswahlverfahrens eine Software ausgewähl t und mit der Implementierung 
begonnen.  
o Das Projektes „Kommunalwahlen 2020“ wurde erfolgre ich durchgeführt.  
o Mit der Umsetzung der verwaltungsweiten Windows 10  Migration sowie der Umstellung 
auf Microsoft Office 2016 wurden zudem wichtige Infrastrukturprojekte durchgeführt und 
abgeschlossen.  
o Für den Bereich „Arbeitsschutz und -sicherheit“ wu rde im Rahmen eines umfassenden 
Auswahlverfahrens eine Software ausgewählt, deren Implementierung Anfang 2021 be- 
ginnt.  
o Die technischen Vorbereitungen für das Bürgerservi cezentrum mit umfangreicher und 
komplexen IT-Ausstattung (u. a. Medientechnik, Aufr ufanlagen und Kassenautomaten) 
wurde getroffen, um eine Betriebsaufnahme in 2020 z u gewährleisten. Das Bürgeramt 
wurde mit einer Softwareunterstützung zum Wissensmanagement ausgestattet.  
o Vom Jobcenter Münster wurde der Betrieb der Softwa re OPEN/PROSOZ zur citeq über- 
tragen. 
o Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)

23  
  
Neben der umfangreichen Schaffung von Voraussetzung en für die angedachte Umset- 
zung bis Ende 2022, wurden über die Zwischenstufe einer Pilotphase die ersten Dienste 
den Ämtern zur Verfügung gestellt. Durch enge Zusammenarbeit auf Landesebene wird 
auch die Stadt Münster an den übergreifenden OZG-En twicklungen teilhaben können, 
wobei diese teilweise auch seitens Münster entwickelt werden. Dies bietet der Stadt er- 
hebliche Vorteile hinsichtlich einer effizienten un d kostensensiblen Umsetzung der ge- 
forderten OZG-Dienste. Ende 2020 konnte über Fördermittel des Landes eine befristete 
Stellenvermehrung zur weiteren Unterstützung realisiert werden. 
o Ausbau des Dokumentenmanagements (DMS) und der e-A kte 
Neben der Konkretisierung des strategisch-organisatorischen DMS-Programmaufbaus 
wurde mit Nachdruck das erste DMS-Projekt der Stadthaus-4-Ämter weiter vorangetrie- 
ben und erfolgreich pünktlich umgesetzt. Parallel wurden Konzepte für einen verein- 
fachten Zugang der Verwaltung zur Nutzung von e-Akten erstellt, die nun ab 2021 mit 
der „Allgemeinen e-Akte“ in die Projektierung und Umsetzung gehen. Weiterhin stehen 
die nächsten Fachaktenprojekte aus dem Stadthaus-4-Kontext in der Umsetzungs-
Pipeline. Im November 2020 hat der Verwaltungsvorstand zur Beschleunigung und Un- 
terstützung des weiteren DMS-Ausbaus die finanziellen und personellen Voraussetzun- 
gen geschaffen. 
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP) 
 Jahr 2020 wurde schwerpunktmäßig in den Bereichen Infrastruktur und Endgeräte ge- 
arbeitet: 
o Es wurden im ersten Quartal 2020 bereits umfangrei che Schulungsmaßnahmen durch- 
geführt. Dazu gehören 8 „Lehrkräfteschulungen“, zwe i „Anfängerschulungen“ und zwei 
„Fortgeschrittenenschulungen“. Zwei geplante „Expertenschulungen“, zwei weitere „Fort- 
geschrittenenschulungen“ und zwei Lehrkräfteschulun gen wurden in der 12. Kalender- 
woche aufgrund der Einschränkungen durch die CORONA-Krise abgesagt. 
o Umsetzung des neuen WLAN-Konzeptes in den Schulzen tren Hiltrup und Wolbeck. 
o Optimierung der zentralen Systemüberwachung 
o Optimierung des WLAN-Konzeptes: Verlängerung der G ültigkeit einer WLAN-Freigabe 
auf 6 Jahre, Umstellung auf dynamische IP-Vergabe, Optimierung des Anmeldeverhal- 
tens, Optimierung der Softwarekomponente zum automatischen Löschen von inaktiven 
Benutzeranmeldungen nach 8 Wochen, etc. 
o Etablierung einer zentralen Kommunikationsplattfor m für die IT-Ansprechpartner der 
Schulen aufgebaut, die finale Umsetzung ist aufgrund offener PR-Beteiligung noch offen. 
o Installation und Bereitstellung von etwa 4000 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus 
„Digitalpakt II“ „Schülerförderung“ 
o Installation und Bereitstellung von etwa 1500 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus 
Eltern-/Schulfinanzierung 
o Optimierung der Serverinfrastruktur und Erhöhung d er Hardwareressourcen für Hom-
Schooling 
o Neuinstallation aller päd. PC-Systeme und Update a uf Windows 10 19.03 
o Einrichtung einer kanten- und knotendisjunktiven I nternet-Backupleitung 
o Einrichtung einer Security-Protection mit DDoS-Abw ehr  
 Für 2021 vorgesehene Maßnahmen: 
o Umstellung der Virtualisierungsinfrastruktur auf D ocker-Container. Dadurch: Optimie- 
rung der Ressourcennutzung der Serversysteme. 
o Einführung eines städtischen Schul-WLAN. Autorisie rte Nutzer können das WLAN an 
allen Schulstandorten nutzen.

24 
o Erarbeitung eines Desaster-Recovery und Einführung  einer optimierten Datensicherung 
für die Servervirtualisierung. Ziel: Wiederherstellzeit im Falle eines Serverdefektes nach 
maximal 8 Stunden. 
o Installation und Bereitstellung von etwa 2000 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus 
„Digitalpakt II“ „Schülerförderung“ im Q1 2020 
o Installation und Bereitstellung von etwa 3200 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus 
„Digitalpakt II“ „Lehrerförderung“ im Q1 2020 
o Installation und Bereitstellung von etwa 2500 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus 
aus Eltern-/Schulfinanzierung 
o Erhöhung der potentiellen Internetbandbreite im Sc hulnetzwerk von 1Gbit/s auf 10Gbit/s 
o Optimierung und ggf. Erweiterung der WLAN-Infrastr uktur an Standorten mit hoher Nut- 
zung  
5.4.4 ÖrV 
 Serviceportal/OZG/Formular-Server 
Höchste Bedeutung hat im Bereich der ÖrV-Gemeinschaftsverfahren die Einführung des Ser- 
viceportals für alle ÖrV-Partner, einschließlich der Stadt Münster. Das Serviceportal bildet, un- 
ter anderem im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZ G), sowohl die Basis für komplexe 
Onlinedienste, die integriert mit den kommunalen Fachverfahren zusammenarbeiten, als auch 
für einfache Online-Antragsformulare ohne Fachverfa hrensanbindung. Bisher wurde bei fast 
allen Partnern bis Ende 2019 das Grund-Serviceporta l mit der Portal-Software Liferay 6 pro- 
duktiv eingeführt, - in 2020 konnte die Migration zu Liferay 7 im Rahmen des neuen Betriebs- 
konzeptes als Docker-Container fast überwiegend abgeschlossen worden. Die Integration ei- 
nes Bezahldienstes wurde begonnen und kann voraussi chtlich Anfang 2021 abgeschlossen 
werden. 
Die Umsetzung der OZG-Anforderungen erfolgt bei all en Partnern unter besonderer Berück- 
sichtigung der Realisierung von Synergien mit bestehenden Lösungen. Im Rahmen der OZG-
Umsetzung werden aktuell bereits vorhandene Lösunge n wie Online-Anträge und Vorgänge 
aus dem Fachverfahren VOIS der Firma HSH auf Einsatz für die Kommunen geprüft. Weiterhin 
werden Standardformulare des Formular-Servers der F irma FormSolutions in Bezug auf ab- 
bildbare OZG-Leistungen geprüft und für die Verwendung erfasst. 
Parallel zu den vorgenannten Aktivitäten wurde seitens der citeq ein Helpdesk-Servicekonzept 
mit den Partnern FormSolutions und dem Kommunalen R echenzentrum Niederrhein (KRZN) 
projektiert und umgesetzt. Während der Umsetzungsze it - und seit dem GoLive der Service- 
portale - hat das Team Digitalisierung der citeq diese Services erbracht, inklusive technischer 
Beratung und Klärung auftretender Supportanfragen. 
 Payment 
Die Zielsetzung für den Einsatz der Onlinedienste ist, über alle Dienste hinweg grundsätzlich 
Zentralfunktionen, wie zum Beispiel E-Payment oder auch Dokumentenmanagement nutzen 
zu können, so dass die Anträge und Bescheide in elektronischen Fach- oder Vorgangsakten 
verarbeitet werden können.  
 Dokumentenmanagement (DMS) 
Neben den unter Ziffer 5.4.2 bereits aufgeführten Maßnahmen wurde in Zusammenarbeit mit 
der Stadt Hamm eine allgemeine eVerwaltungsakte ohn e Fachverfahrensintegration entwi- 
ckelt. Ebenfalls wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm eine eFachakte für den Bereich 
Personal realisiert. 
 
 Wahlen 
Unter erschwerten Bedingungen (Corona, Kontaktbeschränkungen, keine Präsenztreffen) 
wurden Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl, vier Integrationsratswahlen, einer

25  
  
Seniorenbeiratswahl und einem Bürgerentscheid erstellt, sowie diese Wahlen am gleichen 
Wochenende anwenderseitig betreut . 
 ERP-Systeme 
Die citeq betreibt für ihre kommunalen Partner und Kunden die ERP-Systeme Infoma newsys- 
tem und SAP-ERP (Städte Münster und Hamm) als integrierte betriebswirtschaftliche Anwen- 
dungen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der ERP-Systeme ist aktuell geprägt von: 
o Rechtlichen Entwicklungen, wie der Vorbereitung un d Umsetzung von § 2b Umsatzsteu- 
ergesetz. 
o Digitalisierungsprojekten wie der Einführung von R echnungseingangsworkflows, Digita- 
lisierung von Geschäftsprozessen durch Workflows, Automatisierung von Abläufen und 
Anbindung von Paymentverfahren. 
o Grundlegenden informationstechnischen Neuerungen, die zum Teil auf den erforderli- 
chen Funktionsausbau durch die Digitalisierungsbestrebungen zurückzuführen sind. 
Neben dem seit Jahren erfolgreich eingesetzten SER-Doxis4-Rechnungsworkflow ist seit 2020 
auch der in Infoma newsystem  weitgehend integrierte Infoma Rechnungsworkflow im  pro- 
duktiven Einsatz. 
Seit Einführung von Infoma newsystem konnte in jede m Jahr auch der Nutzungsgrad durch 
Einführung neuer oder Ausrollen bereits im Einsatz befindlicher Module weiter gesteigert wer- 
den. Dies hat sich auch im Jahr 2020 fortgesetzt. 
Angesichts der kommunalen Digitalisierungsbestrebungen entwickelt der Hersteller Axians In- 
foma konsequent das eigene Produktportfolio weiter,  um noch bessere Möglichkeiten der In- 
tegration von Infoma newsystem in die digitalisierten Prozesse sowie neue Funktionsbereiche 
in Infoma newsystem zu schaffen. Die citeq bündelt die Informationen zu den Leistungsmerk- 
malen und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelne n Infoma-Produkte und –Module und 
gibt diese über ihre Gremien bedarfsorientiert an ihre kommunalen Partner weiter. So kann im 
engen Dialog sichergestellt werden, dass Infoma newsystem als verwaltungsweit eingesetztes 
Verfahren mit zentraler Bedeutung in die kommunalen  Digitalisierungsprojekte eingebunden 
werden kann. 
Infoma newsystem nutzt als technisch-funktionale Basis Microsoft Dynamics NAV. Dies führte 
mit dem umfangreichen Update auf die aktuelle Infom a newsystem Version zu einer aufwen- 
digen Umstellung der Benutzerlizenzen von einem Con current-User- zu einem Named-User-
Modell. 
Mit der kommenden Infoma newsystem Version 20.x gewinnt der WebClient noch einmal deut- 
lich an Funktionen und Bedeutung. Der WebClient wir d seitens des Herstellers als führende 
Technik in den sogenannten Modern Clients (WebClient, Desktop App, Mobile Apps) angese- 
hen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich ein umfangreiches Handlungspotential eröffnen.  
Als verwaltungsweit eingesetztes und hochfunktional es ERP-System ist SAP-ERP  in den 
Städten Münster und Hamm im Einsatz. Beide Städte h aben sich in für die Einführung von in 
SAP integrierten Rechnungseingangslösungen entschieden. Die Einführungsprojekte sind im 
Herbst 2020 gestartet. 
In einem vor allem technisch geprägten Projekt wurde die gesamte SAP-Infrastruktur der citeq 
2020 auf das neue Datenbankmanagementsystem SAP-HAN A-DB migriert. Dies erforderte 
sowohl den vollständigen Austausch und Ausbau der r elevanten IT-Infrastruktur als auch die 
grundlegende Veränderung der Betriebsprozesse und – standards. Im Rechnungswesen 
konnte das Update auf EHP 8 mit in das Migrationsprojekt integriert werden. 
Die Einführung der SAP-HANA-DB ist ein wichtiger Ba ustein auf dem Weg zur Migration des 
gesamten SAP-Systems auf das neue SAP-Release S/4-HANA. Durch die Corona-Pandemie 
im Jahr 2020 konnte die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Umstellung auf S/4-
HANA (z.B. Greenfield- versus Brownfield-Ansatz) nicht weitergeführt werden. Dies ist für 2021 
geplant. 
Der erfolgreiche Abschluss des SAP-HANA-DB-Projekte s bildet auch die Grundlage für die 
Umstellung der browserbasierten Portalfunktionen auf SAP-FIORI.

26 
 SAP-HCM –Personalwirtschaftliche Anwendungen  
Zur Unterstützung des Aufgabenfeldes der Personalwi rtschaft bietet die citeq ihren Kunden 
SAP-HCM an. In wichtigen Modulen wie der Personalabrechnung wird der Kommunalmasters 
Personal® der Komm.ONE (Anstalt des öffentlichen Re chts aus Baden-Württemberg) inner- 
halb von SAP-HCM eingesetzt. Mit der kdvz Rhein-Erf t-Rur hat sich 2019 ein weiterer IT-
Dienstleister in NRW entschieden, in diesem Themenbereich eng mit der citeq zusammenzu- 
arbeiten. In diesem Kooperationsmodell erfolgt der Betrieb und die zentrale Weiterentwicklung 
des Produkts durch die citeq. Die Service-Rechenzen tren KRZN und kdvz leisten weiterhin 
den Support für ihre Endkunden. Das Migrationsprojekt der kdvz reichte weit in das Jahr 2020 
hinein.  
Das beträchtliche Wachstum im HCM-Umfeld der letzten Jahre führt unweigerlich dazu, dass 
sowohl die betrieblichen Prozesse als auch technisc h-funktionale Basis konsolidiert werden 
muss. Dies stand 2020 im Vordergrund. Daneben konnt e der Nutzungsgrad der Software bei 
vielen kommunalen Partnern weiter ausgebaut werden. 
 E-Government – DataClearing NRW 
DataClearing NRW ist ein seit 2006 gemeinsam mit dem KRZN betriebener Dienst. Die Trans- 
aktionszahlen und die wirtschaftlichen Effekte aus den Vorjahren konnten für den Dienst 
DataClearing NRW als zentrale Schnittstelle in der kommunalen Behördenkommunikation 
NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI bestätigt und teilweise ausgebaut werden.   
DataClearing NRW unterstützt mit seinen Systemen und den bereit gestellten Funktionen die 
beteiligten Kommunen und Behörden bei der Umsetzung rechtlich vorgeschriebener Kommu- 
nikation wie dem besonderen Behördenpostfach (beBPo ) mit der Bereitstellung notwendiger 
technischer Komponenten und bietet damit weitere wirtschaftliche Vorteile.  
Besondere Aktualität erhält DataClearing auch derze it im Kontext der OZG-Umsetzung, da 
unter anderem speziell die vom Land gestellten Portallösungen, beispielsweise das neue Bau- 
portal.NRW, die Infrastruktur des DataClearing nutzen, um die Portallösung mit den jeweiligen, 
in den Kommunen individuell unterschiedlichen Fachv erfahren zu verbinden. DataClearing 
wird dadurch einmal mehr zu einer wichtigen, zentralen Komponente für die Digitalisierung der 
öffentlichen Verwaltung. 
Mit dem Servicekonto.NRW bietet DataClearing NRW al s technischer Betreiber für das Land 
NRW einen Authentisierungs- und Authentifizierungsd ienst, der in Portale und Dienste der 
Kommunen und weiteren Behörden in NRW eingebunden werden kann. Die Bürger*innen des 
Landes können sich im Servicekonto.NRW registrieren und bei einem Zugriff auf kommunale 
Portale und Online-Angebote in NRW zur Authentisierung nutzen, mehrfache Registrierungs- 
vorgänge können dadurch entfallen. Dies ermöglicht die Entwicklung bzw. Abbildung von 
Diensten, die eines besonderen Schutzes der Bürgerd aten bedürfen, beispielweise Dienste 
rund um das Ausweiswesen. Inzwischen wurde eine Vie lzahl an kommunalen Portalen und 
Online-Diensten verschiedener Landesbehörden angebu nden. Die Integration weiterer 
Dienste und Portale ist in Vorbereitung und Planung , zudem auch darüber gesprochen wird, 
das Servicekonto.NRW über Landesgrenzen hinaus einsetzbar zu machen. 
 Eigenprogrammierung mit Typo3 und mit Formsolutions 
Das Open-Source-basierte TYPO3 ist ein beliebtes Enterprise-CMS für anspruchsvolle Web- 
und Informationsportale und ist die technische Grun dlage der städtischen Internet- und Intra- 
netseiten sowie der Internetseiten weiterer ÖrV-Partner. 
TYPO3 CMS bietet einen langjährigen Support (LTS Ve rsion), um Sicherheit über mehrere 
Jahre gewährleisten zu können. Zugleich bietet es einen enormen Funktionsumfang und einen 
sehr hohen Grad an Individualisierbarkeit. Als Open-Source-Produkt fallen zudem keinerlei Li- 
zenzkosten an. Durch den Open-Source Ansatz ist es der citeq möglich, durch eigene Pro- 
grammierung Funktionen zielgerecht für die Stadt Mü nster zu verändern und zu verbessern. 
Entwickler der citeq haben auf diesem Weg den Freig abeworkflow für die Online-Redaktion 
deutlich verbessert und zugleich die Änderungen in den TYPO3 Kern einfließen lassen. Durch 
die Flexibilität von TYPO3 kann die citeq individuell Funktionen für die städtischen Webseiten 
entwickeln und zur Verfügung stellen.

27  
  
TYPO3 Münster Internet:  
o erfolgreiches Update auf Version 10 LTS, Aufwand d afür 2-3 Personen 10-12 Monate 
(auch wenn nicht alle Personen durchgehend nur an dem Thema waren) 
o einzelne Projekte wie Jugendratswahl 
TYPO3 Münster IntraNet:  
o Arbeiten am Update auf TYPO3 10 LTS, geplant für E nde 2. Quartal 2021 
o Personalisierungsfunktion 
o Überarbeitung Telefonbuchfunktion 
o Anzeige der Anzahl neuer News im virtuellen Raum 
o Programmierung Blogs (Produktivnahme 2021) 
o Fortlaufende Erweiterung Suchmaschinen-Indexierung  
o Individuelle Push Notifications für IntraNet-News 
 TYPO3 Hamm Internet:  
o Sicherheitsupdates & Migrationen für PHP 7.4 & Mod ule (TYPO3, Extensions, Patches 
etc.) 
o Umstellung / Migration Suchmaschine & Webtracking auf Virtualisierung mit Docker, 
neue Monitoring Konzepte 
o Funktionale Erweiterungen (des CMS) zur Unterstütz ung der Online-Redaktion bei der 
Aktuell-Haltung des Contents (Anzeige abgelaufener Ressourcen, Erweiterung der Da- 
teiliste) 
o Migration zentraler Extensions (Raumbuchung, Stell enausschreibungen, Vergabemarkt- 
platz) auf neue aktuelle Plattform (web.hamm.de zu www.hamm.de) 
Formularentwicklung mit Form-Solutions:  
o Seit September 2020 intensiver Einstieg in die For mularentwicklung, Ablösung der Lu- 
com Formulare vollständig (es fehlen Anbindung PM Payment und Autista, hier ist Zulie- 
ferung anderer Fachbereiche erforderlich)

28 
6 Wirtschaftsbericht 
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fort gesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits 
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deut lich größerer IT-Dienstleister versorgt. Gleich- 
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen 
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.  
Vor diesen Hintergründen erscheint es sinnvoll, die  Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer Aus- 
weitung der interkommunale IT-Zusammenarbeit für die citeq -auch in anderen Organisationsformen-  
zu prüfen. 
6.2 Geschäftsverlauf 
Das Geschäftsjahr war geprägt durch die im Rahmen der Corona-Pandemie zu leistenden umfangrei- 
chen IT-Unterstützungen der Stadt Münster, der städ tischen Schulen und der Kooperationspartner. 
Hierdurch erhielt auch die Digitalisierung einen erheblichen Schub. Die citeq musste mit dem vorhan- 
denen Personal erhebliche zusätzliche Leistungen erbringen. Dies führte zu einer massiven Belastung 
der Mitarbeitenden bei einem gleichzeitig steigenden Umsatz. Besonders im Bereich der Heimarbeits- 
platzausstattungen und bei der Unterstützung des mobilen Arbeitens wurden erhebliche Umsatzstei- 
gerungen vorgenommen. Dadurch konnten einerseits aufgrund der nicht ausreichenden Personalka- 
pazitäten (Stellenbesetzungen gar nicht oder mit er heblichen Verzögerungen) und andererseits we- 
gen fehlender Planungssicherheit bei der Finanzauss tattung nicht alle geplanten Projekte und Maß- 
nahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in den Äm- 
tern die Ressourcen nicht immer zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser neuen Priorisierung innerhalb 
der Verwaltung hat die citeq die bestehende funktionsfähige IT-Infrastruktur in der Stadt Münster wei-
ter, unter Berücksichtigung der großen sicherheitstechnischen Herausforderungen, ausgebaut. 
Im Bereich des MEP ist die Entwicklung ausgesproche n positiv, aber auch dramatisch. Durch die 
Corona-Pandemie wurde der Präsenzunterricht in den Schulen über Monate fast vollständig durch 
Home-Schooling ersetzt. Durch die in den vergangene n Jahren vorgenommenen technischen und 
organisatorischen Veränderungen konnte die citeq auf einen stabilen und sicheren Betrieb aufsetzen 
und durch kurzfristige Bandbreitenerweiterungen umfangreich das Home-Schooling technisch für die 
städtischen Schulen ermöglichen und unterstützen. D ie Ausstattung der Schülerschaft mit weiteren 
digitalen Endgeräten aus den Fördermitteln des Bund es und des Landes NRW konnte aufgrund der 
bestehenden technischen Möglichkeiten umgesetzt werden, die personellen Ressourcen reichen für 
einen langfristig gesicherten Betrieb nicht aus. Die über das Jahr 2020 bestehende Arbeitsbelastung 
der Mitarbeitenden ist nicht mehr vertretbar. 
Der ÖrV-Bereich hat sich in technischer und finanzieller Hinsicht unterschiedlich entwickelt. Durch die 
BSI-Zertifizierung der Rechenzentrumsleistungen und die Aktualisierung der e WAN-Infrastruktur be- 
steht die Basis für eine sichere und zukunftsorientierte Bereitstellung von Verfahren.  
Der Betrieb der mit den Partnern gemeinsam ausgewählten Verfahren wurde nur geringfügig ausge- 
weitet. Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Produkt- und Kundenausweitungen wurden 
stabilisiert, im SAP-Bereich wurde die HANA-Umstellung vorbereitet. Im Aufgabenbereich „DMS“ wur- 
den die Produktbereitstellung eines weiteren Produk tes (Codia d3 u. a.  Kooperation mit kdvz) bzw. 
Produktionsausweitung (SER Doxis) geplant und durchgeführt.  
Daneben hat die citeq in Abstimmung mit den Kooperationspartnern umfangreiche Preisanpassungen 
vorgenommen, um ein erneutes Defizit zu vermeiden. Die Auflösung der Entwicklungspauschale hat 
zu erheblichen Veränderungen bei der Finanzierung d er Produktentwicklung und –bereitstellung der 
Gemeinschaft geführt. Die notwendigen Anpassungen wurden weitergeführt.

29  
  
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage 
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beläuft sich auf 51.628 T€ und ist damit um rd . 6.296 T€ höher als 
zum 31.12.2019.  
2020 wurden Investitionen in Höhe von ca . 7.092  T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkredite 
finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen ca. 1.897 T€, die im Wesentlichen zur Rückdeckung der 
Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 5.195 T€ verteilen sich im We- 
sentlichen auf Softwareprodukte (ca. 1.308  T€), Rechnersysteme (ca. 1.772 T€), Monitore, Drucker 
und sonstige DV-Peripherie (ca . 1.120 T€), Netztechnik (ca. 431 T€), neue Telekommunikationstech- 
nik (vor allem Ersatz der alten TK-Technik durch Vo IP) (ca. 128  T€), Technische Ausstattung (ca. 
69 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form vo n Trivialsoftware sowie Netz- und TK-
Technik (insgesamt ca. 264  T€) sowie Anlagen im Bau (ca . 9 T€) und Anzahlungen auf immaterielle 
Vermögensgegenstände (ca . 94 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 4.171  T€ 
gegenüber.  
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um ca. 2.359 T€ auf 11.319 T€ insbesondere aufgrund höherer 
Forderungen an die Stadt Münster sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 in Höhe von rd. 9.883 T€ (Vorjahr: rd. 9.651 T€) deckt rd . 19,1 % 
der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,3 %). Unter Einbeziehu ng der Sonderposten aus Zuschüssen zur Fi- 
nanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine  unveränderte Eigenkapitalquote von 19,2 % 
(Vorjahr: 21,3 %). 
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitione n konnten wie im Vorjahr aus dem Cash Flow 
der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.  
Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert und ist weiterhin als un- 
zureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt Münster angewiesen. 
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster,  ÖrV und MEP. Die nachfolgende Tabelle zeigt 
den Geschäftsverlauf der Jahre 2019 und 2020: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Umsatzerlöse über alle Bereiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV-Kunden in rd. 
35.060 T€ und waren damit um 2.945 T€ höher als im Vorjahr. Hervorgerufen wurde dies u. a. durch 
gestiegene Fallzahlen im Rahmen der Bereitstellung von Anwendungen und Hardwareprodukten. Als 
Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2020 ein Überschuss von rd. 1.170  T€ erzielt werden.  
  
Angaben in T-Euro Ist 2019 Ist 2020 
Umsatzerlöse -32.115  -35.060  
sonstige betriebliche Erträge -193  -299  
Zinserträge -326  -327 
Summe Erträge -32.634  -35.686  
Materialaufwand 11.398  12.587  
Personalaufwand 13.495  15.088  
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.179  1.270  
Abschreibungen 4.475  4.171  
Zinsaufwendungen 1.292  1.364 
Steuern 30  36  
Summe Aufwendungen 31.869  34.516  
Jahres-Ist -765  -1.170

30 
Wodurch ein um rd. 1.080 T€ höheres Jahresergebnis erzielt wurde als prognostiziert, kann der nach- 
folgenden Tabelle entnommen werden: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geplante aber nicht durchgeführte Investitionen hatten allerdings auch Einfluss auf die Umsatzerlöse, 
weil sie nicht abgerechnet werden konnten und auf die Materialaufwendungen, weil Wartungsaufwen- 
dungen nicht entstanden und Dienstleistungen nicht abgerufen wurden. 
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignis se sind in angemessener Weise im Jahresab- 
schluss berücksichtigt worden. 
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindi katoren 
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit  auch die Qualität der angebotenen 
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperati onspartnern gemeinsam betriebenen Weiterent- 
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen 
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.  
Der Personalbestand hat sich von insgesamt 178 Pers onen in 2019 (davon 9 Auszubildende) auf 
durchschnittlich 190 Personen in 2020 (davon 9 Ausz ubildende) erhöht. Dabei haben 14 Personen 
neu bei der citeq angefangen und 9 Personen haben die citeq aus unterschiedlichen Gründen verlas- 
sen. Die Personalfluktuation ist in 2020 auf 4,95 % (davon altersbedingt: 1,10 %) gestiegen (Vorjahr: 
0,58 %). Das Durchschnittsalter in der citeq hat sich von 44,08 Jahren auf 43,31 Jahren verändert. 
Die regelmäßige, flexible Arbeitszeit des Jahres 2020 betrug innerhalb der citeq rd. 337.972  Stunden 
(Vorjahr: 311.119); dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.867  Stunden für Vollzeitkräfte (Vorjahr: 
1.841). Die Differenzen zwischen der Sollarbeitszei t und produktiven Arbeitszeit sind Fehlzeiten auf 
Grund von Urlaub, Krankheit oder unproduktiven Fort bildungszeiten. Sie betrugen in 2020 rd. 
57.126  Stunden (16,9 %) und im Vorjahr 59.574 Stunden (19,1 %).   
  
Angaben in T-Euro Plan 2020 Ist 2020 Differenz  
Plan / Ist 
Umsatzerlöse -37.156  -35.060  -2.096  
sonstige betriebliche Erträge -37  -299  262  
Summe Erträge  -37.193  -35.36 9 -1.833  
Materialaufwand  12.803  12.587  216  
Personalaufwand 15.093  15.088  5 
Abschreibungen 6.889  4.171  2.718  
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.259  1.270  -11  
Zinsergebnis 1.034  1.037 -3 
Steuern 25  36  -11  
Summe Aufwendungen  37.103  34.189  2.914 
Jahres-Ist -90  -1.170  1.080

31  
  
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 
7.1 Prognosebericht 
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq-Leistun- 
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be- 
stehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) und aufgrund des seit Jahren wachsenden Dritt- 
kundengeschäfts im Bereich der kommunalen Fachanwen dungen für die nähere Zukunft von einem 
stabilen Kerngeschäft aus. Gleichwohl ist im kommun alen IT-Markt ein Trend zur Konzentration auf 
Fach-Rechenzentren erkennbar, die die IT-Betriebsleistung in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen ef- 
fektiver als nicht spezialisierte Rechenzentren erbringen können.  
Die citeq nutzt diesen Trend zu den Fach-Rechenzentren und beteiligt sich sowohl passiv als Abneh- 
mer von IT-Leistungen als auch sehr erfolgreich aktiv mit eigenen Beiträgen - so konnten der Aufga- 
benbereich der „Personalwirtschaftlichen Anwendunge n“ in den vergangenen Jahren durch die Zu- 
sammenarbeit mit weiteren Kunden auf nun über 80.000 Personalabrechnungsfälle erheblich anwach- 
sen - an dem IT-Leistungsverbund. Im Ergebnis profitieren die Stadt Münster und die ÖrV-Partnerver- 
waltungen von besseren IT-Leistungen zu wirtschaftlicheren Konditionen.  
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 die Rahmenbedingungen umfangreich verändert. Die Digi- 
talisierung der Verwaltungen hat einen erheblichen Schub, mit dem bisher niemand gerechnet hat, 
bekommen. Innerhalb kürzester Zeit mussten Möglichk eiten zur umfangreichen Umsetzung von 
Home-Office und mobilem Arbeiten für Verwaltungsmit arbeitende geschaffen werden, die Anforde- 
rungen für Online-Dienste stiegen, technische Vorau ssetzungen für Videokonferenzen wurden ge- 
schaffen, das Home-Schooling in den städtischen Schulen wurde durch umfangreiche Endgeräte-Be- 
reitstellung und Bandbreitenerweiterung ermöglicht.  
Gleichzeitig zeigen sich auch die negativen Auswirk ungen der Corona-Pandemie, die finanziellen 
Rahmenbedingungen für die Städte, Kreise und Kommunen haben sich verschlechtert. Inwieweit sich 
hier Auswirkungen auf die bestehende interkommunale Zusammenarbeit ergeben, bleibt abzuwarten, 
auf die IT-Entwicklung der Stadt Münster zeigen sie sich bereits. Während für die Schulen durch För- 
dermittel des Bundes und des Landes NRW und die Ber eitstellung städtischer Haushaltsmittel eine 
massive Erweiterung der IT-Ausstattung (Endgeräte, digitale Tafeln, WLAN-Infrastruktur, Bandbreite, 
etc.) in den kommenden Jahren umsetzbar sein wird, wurden die Finanzmittel für die IT-Ausstattung 
der Verwaltung im Haushalt der Stadt Münster stark eingeschränkt. Im Jahr 2021 sind neben der 
Aufrechterhaltung des laufenden IT-Betriebs mit Ausnahme des Corona-bedingten zusätzlichen Aus- 
stattungsbedarfs keine neuen IT-Maßnahmen oder –Projekte umsetzbar. 
Der Wirtschaftsplan berücksichtigt nur die bekannten Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die wei- 
teren Auswirkungen können zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht sinnvoll prognosti- 
ziert werden, der Wirtschaftsplan wurde dahingehend auch nicht angepasst. Nach dem vorliegenden 
Wirtschaftsplan 2021, welcher am 17.03.2021 dem Rat der Stadt Münster zur Genehmigung vorliegt, 
wird mit einem Jahresüberschuss von 1.980 T€ gerechnet 
Dabei entwickeln sich die Teilbereiche sehr unterschiedlich. Die Einschränkungen bei der Stadt Müns- 
ter zur Finanzierung neuer IT-Maßnahmen/-Projekte ( Ausnahme Zusatzfinanzierung DMS) wirken 
sich daher nur unwesentlich auf den MS-Bereich aus.  Die Folgen der umfangreichen Erweiterungen 
der Schul-IT lassen sich derzeit noch nicht absehen, werden aber in 2021 zu erhebliche zusätzlichen 
Erlösen führen, die bisher nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden konnten. Durch Produktan- 
passungen/-erweiterungen und Preisanhebungen (zeitnahe Anpassung an Kostenentwicklung) wer- 
den die Umsatzerlöse im ÖrV-Bereich erheblich planm äßig gegenüber 2020 ansteigen, dieser Um- 
satzsteigerung stehen Erhöhungen in den wesentliche n Aufwandsbereichen gegenüber, planmäßig 
wird mit einem Überschuss von ca. 100 T€ gerechnet.  
Die Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt Münster im Bereich „DMS“ – hier wurden unabhängig von 
der Gesamtfinanzierung der IT zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt - sowie gemeinsame Projekte 
im ÖrV-Bereich wie Personalmanagement, Finanzwesen, Einwohnerverfahren und Dokumentenma- 
nagement weisen den Weg in die Zukunft. Die Netzinfrastruktur wird einen hohen Stellenwert für den 
Rechenzentrumsbetrieb der citeq einnehmen. Mit dem Ausbau ihrer Fachanwendungen unterstützt 
die citeq auch fortlaufend die Verwaltungsarbeit der ÖrV-Partnerverwaltungen.

32 
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdungen 
der IT und damit auch die Anforderungen an die IT-S icherheit in den letzten Jahren kontinuierlich 
zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehme n werden. Die citeq begegnet dieser Ent- 
wicklung dadurch, dass sie sich an den Standards de s Bundesamtes für Sicherheit in der Informati- 
onstechnik (BSI) ausrichtet, dass sie ihre IT-Proze sse im Rahmen eines professionellen IT-
Servicemanagements ständig verbessert und dadurch, dass sie verbindliche Serviceverabredungen 
zu ihren Anwendungen mit den die citeq nutzenden Ve rwaltungen, Ämtern und Einrichtungen trifft.  
Immer weniger Verwaltungsaufgaben können noch manuell erledigt werden, immer größere Teile der 
Verwaltung sind bei einem Ausfall der IT-Systeme ni cht mehr arbeitsfähig. Dieser wachsenden Be- 
deutung der IT-Systeme entsprechend ist durch den E insatz höherwertiger und besser geschützter 
und damit auch besser verfügbarer IT-Systeme Rechnung zu tragen.  
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 das Leben, L ernen und Arbeiten der Bürger*innen sowie 
das Wirtschaften der Unternehmen erheblich verändert. Die damit entstandenen neuen Herausforde- 
rungen insbesondere hinsichtlich der IT werden auch  Auswirkungen auf die citeq haben. Die IT-
Ausstattung der Verwaltungen ist weiterzuentwickeln . Diese Prozesse erfordern einen kompetenten 
IT-Dienstleister. Hierzu ist die citeq gut aufgeste llt, sie optimiert sich fortlaufend selbst. Dabei f ördert 
und nutzt sie die Kompetenz und die Kreativität ihrer motivierten Mitarbeitenden und nutzt zusätzlich 
auch die Möglichkeit, von Anderen zu lernen und mit Anderen zusammenzuarbeiten. Vernetzung und 
nachhaltige Eigenoptimierung sind unerlässlich und der von der citeq gewählte Weg, um auch morgen 
noch zu den kommunalen Top-IT-Dienstleistern zu gehören. Dieses Ziel hat sich die citeq gesetzt. 
7.2 Risikobericht 
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflicht ung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis- 
tungsfähigkeit (§ 10 der überarbeiteten Eigenbetriebsverordnung EigVO NRW) und entsprechend den 
für Aktiengesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufge- 
baut. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu be-
werten und strategische Maßnahmen zur Reduzierung u nd Vermeidung von Risiken zu planen, um- 
zusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren. 
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen ausgewertet.  
Neben der wirtschaftlichen Steuerung der citeq gestaltet es sich zunehmend schwierig, in ausreichen- 
dem Umfang Fachpersonal zu akquirieren bzw. zu erhalten und an das Unternehmen zu binden. Hinzu 
kommt ein zunehmender absoluter Fachkräftemangel im  branchenweit wachsenden IT-Markt. Als 
Maßnahme gegen diesen Trend hat die citeq ihre Ausbildungsaktivitäten bereits in den vergangenen 
Jahren ausgebaut. Diese Maßnahme allein ist aber nicht ausreichend, um die Personalsituation nach- 
haltig zu verbessern. Insbesondere aufgrund der bereits seit 2019 bestehenden Problematik freie Stel- 
len zu besetzen, leidet durch die eigene Personalknappheit auch die Ausbildung. Die Corona-Pande- 
mie hat die Situation weiter verschärft, da eine Einarbeitung neuer Mitarbeitenden bzw. die Ausbildung 
durch die Tätigkeiten im Home-Office stark eingesch ränkt wurden. Eine vergleichbare Qualität zur 
Wissensvermittlung in der direkten persönlichen Ans prache konnte auch nicht mit durch technische 
Unterstützung erreicht werden.  
Die seit dem 01.01.2017 geltende neue kommunale Entgeltordnung hat die Situation weiter verschärft.  
Der demografische Wandel betrifft auch die citeq. Innerhalb der kommenden 1 – 5 Jahre werden ca. 
10 % der Mitarbeitenden die citeq aus Altersgründen verlassen. Dabei ist der Anteil der die citeq ver-
lassenden Führungskräfte überproportional. Innerhal b der kommenden 2 - 4 Jahre werden der Be- 
triebsleiter und 3 der 4 Bereichsleiter die citeq verlassen. Die zur Vermeidung von Wissensverlust und 
zur Sicherstellung der langfristigen Leistungserbringung durch qualifiziertes Personal bereits eingelei- 
teten Maßnahmen sind fortzusetzen und zu verstärken (z. B. überschneidende Besetzungen von Füh- 
rungsstellen). 
Durch den starken Personalzuwachs der vergangenen Jahre hatte sich die räumliche Situation massiv 
verschlechtert, sie konnte Mitte 2020 durch die Anm ietung neuer Räume im Gebäude Höfflingerweg 
1 entspannt werden.  
Problematisch ist aktuell die Situation im Bereich der Data-Center. Während der neue zentrale Raum 
problemlos nutzbar ist und Ausbaureserven ausweist, ist der im Hauptgebäude der citeq vorhandene 
Raum an seine Ausbaugrenzen gestoßen, hier ist drin gend eine Erweiterung notwendig, die bereits

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in 2020 umgesetzt werden sollte. Die Realisierung k onnte aufgrund ausstehender baulicher Planun- 
gen nicht vorgenommen werden.  
Auf Grund der engen Beziehungen zur Stadt Münster a ls Hauptabnehmer der Leistungen der citeq, 
der langjährigen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und der Kündigungsfrist von mindes- 
tens 18 Monaten im Rahmen der ÖrV für Leistungen der citeq lässt sich das unternehmerische Risiko 
zurzeit als gering einstufen. Dennoch wurden insgesamt 90 Risiken im Unternehmen identifiziert. 
Davon wurden 16 Risiken als Top-Risiken bewertet, d. h. sie wurden als bestandsgefährdend einge- 
schätzt bzw. ihr Höchstschadenswert ist mindestens hoch. Für diese Top-Risiken ist ein Frühwarn- 
system mit Indikatoren, Schwellenwerten und Gegenmaßnahmen hinterlegt. 
Folgende 5 Risiken sind als bestandsgefährdend bewertet worden: 
o R-002 Kommunalpolitik ändert bisherige Zielsetzung  für die citeq 
o R-003 Änderung der für das Unternehmen relevanten Rechtslage oder Rahmenbedingungen 
(z. B. Umsatzsteuer) 
o R-013 Vertragskündigung durch einen Großkunden   
o R-048 Datensicherheit wird nicht beachtet 
o R-089 Datenschutz wird nicht beachtet  
Im Hinblick auf das Defizit im ÖrV-Bereich zum Jahresabschluss 2019 wurde im Jahr 2020 besonde- 
res Augenmerk auf die Anpassung von Preisen und die Wirtschaftlichkeit von neuen Produkten gelegt. 
Gleichzeitig wurde die Kommunikation mit den in 201 9 gerade auf 28 Partnern erweiterten der ÖrV 
verbessert. Die Gründe des Defizits wurden aufgearb eitet und die sich daraus ergebenden Folgen 
wurden offen und nachvollziehbar diskutiert. Dabei hat auch die Corona-Pandemie durch die Nutzung 
der Videokonferenztechnik die Kommunikation teilwei se verbessert. So wurde eine weitere Sitzung 
des Arbeitsausschusses kurzfristig zusätzlich verei nbart. Nur durch eine offene Kommunikation und 
gemeinsame Entscheidungen kann die ÖrV-Zusammenarbeit langfristig erhalten bleiben. Das ist auch 
für die anstehende Umsetzung der Mehrwertsteuerpflicht zu beachten. 
Mit der BSI-Zertifizierung des Rechenzentrumsverbunds in 2019 und dem erfolgreichen ersten Über- 
prüfungsaudit in 2020 hat die citeq einen großen Schritt auf dem Weg zur Steigerung der IT-Sicherheit 
für die Stadt Münster und die weiteren Kunden vollzogen. 
Die Corona-Pandemie hat die Aufgabenwahrnehmung der  citeq im Jahr 2020 maßgeblich geprägt. 
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Auswirkungen auch noch in 2021 längerfristig zu spüren sind. Die 
citeq hat über fast den gesamten Zeitraum nur im No tfall- und Krisenmodus Aufgaben wahrnehmen 
können. Obwohl mit höchster Priorität alle vorgegeb enen und weitere Vorsichtsmaßnahmen zum 
Schutz der Mitarbeitenden eingehalten wurden, sind trotzdem auch bei der citeq covid-19-Erkrankun- 
gen aufgetreten. Der Dienstbetrieb konnte aber aufrechterhalten werden.  
Die Corona-Pandemie hatte bereits in 2020 erheblich e Auswirkungen auf die Ausführung des Wirt- 
schaftsplanes. Auch im Jahr 2021 entsteht erheblicher – aktuell nicht planbarer – zusätzlicher perso- 
neller und finanzieller Aufwand, der bei der Aufste llung des Wirtschaftsplanes 2021 nicht absehbar 
war. 
7.3 Chancenbericht 
Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr einen erheblichen Digitalisierungsschub in der öffent- 
lichen Verwaltung ausgelöst. Die citeq ist aufgrund  der in den vergangenen Jahren aufgebauten IT-
Infrastruktur, hier ist insbesondere das BSI-zertif izierte Rechenzentrum zu nennen, in der Lage, die 
gestiegenen Anforderungen zu erfüllen und der Stadt Münster bzw. den Kooperationspartnern weitere 
Leistungen anzubieten.  
Sie sind für die citeq, die Stadt Münster und die K ooperationspartner eine wirtschaftliche Herausfor- 
derung, aber für die citeq auch eine Chance zur Ausweitung ihres Leistungsangebotes, weil kleinere 
IT-Organisationseinheiten die wachsenden Anforderun gen nicht mehr erfüllen können, digitale Zu- 
kunftsthemen nur noch mit starken Partnern angehen können und ihre Systeme in die leistungsstär- 
keren Rechenzentren verlagern müssen. Diese Entwicklung wird bereits im Jahr 2021 in Abhängigkeit 
von der Corona-Pandemie erste neue Digitalisierungsprojekte für die citeq ermöglichen.  
Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse hat 
aufgrund der umfangreichen Fördermittel durch den Bund bzw. das Land NRW und die Bereitstellung

34 
von Mitteln im städtischen Haushalt die Digitalisierung im pädagogischen Bereich der Schulen einen, 
noch zu Beginn des Jahres 2020, nicht zu erwartenden Umfang angenommen. Auch hier konnte die 
citeq aufgrund der in den vergangenen Jahren aufgeb auten Infrastruktur zeitnah reagieren. Diese 
Entwicklung wird sich in den kommenden Monaten und Jahren fortsetzen. Die citeq hat hier eine 
Chance zur Ausweitung des Aufgabenumfangs, muss aber zeitnah durch kurzfristige personelle und 
organisatorische Maßnahmen auf die neuen Anforderungen reagieren. 
 
Münster, den 31.03.2021 
 
citeq 
 
 
Stefan Schoenfelder

35  
  
8 Organigramm

Beratungsverlauf (4)

15.06.2021 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (39)

  • Scheibenstraße 109
  • Friedrich-Ebert-Straße 110
  • Bahnhofstraße 8
  • Theodor-Scheiwe-Straße 1
  • Hansestraße 23
  • Patronatsstraße 20
  • Wolbecker Straße 284
  • Rösnerstraße 10
  • Goerdelerstraße 51
  • Dieckmannstraße 127
  • Klemensstraße 10
  • Hörsterstraße 28
  • Geiststraße 81
  • Albersloher Weg 550
  • Höfflingerweg 1
  • Alter Steinweg 11
  • Hansaplatz
  • Ludgeriplatz 4
  • Idenbrockplatz 8
  • Zum Hiltruper See 171
  • Rudolf-Diesel-Straße 5
  • Nieberdingstraße 30
  • Westfalenstraße 197
  • Neubrückenstraße 63
  • Himmelreichallee 50
  • Vennemannstraße 5
  • Münsterstraße 7
  • Junkerstraße
  • Friedhofstraße 15
  • Laerer Werseufer 2
  • Coerder Liekweg 72
  • Roxeler Straße 340
  • Prinzipalmarkt 10
  • Rüschhausweg 17
  • Gasselstiege 13
  • Hafenstraße 30
  • Kinderhaus
  • Arnheimweg 40
  • Stühmerweg 8

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Details

Aktenzeichen
V/0394/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 08:41