V/0394/2021
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3232 Zeichen
V/0394/2021 V/0394/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2020 Beratungsfolge 15.06.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2020 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 51.627.550,45 € und einem Jahresüberschuss/ Bilanzgewinn von 1.170.021,94 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2020 wird wie folgt verwendet: a) 326.483,28 Euro für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen b) 514.068,66 Euro für das Full-VPN-Projekt c) 329.470,00 Euro Gewinnausschüttung an die Stadt (entsprechend dem gebildeten Haus- haltsansatz und dem Vermögensplan der citeq). 2. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2020 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gewinnausschüttung ist im Haushaltsplan der Stadt Münster wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq) Zeile 19 Finanzerträge 2021 329.470 citeq 31.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waterkamp Telefon: 492-1806 Waterkamp@citeq.de - 2 - V/0394/2021 Begründung: Die BPG Beratungs - und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kalenderjahres 2020 geprüft. Die citeq erhält für das Kalenderjahr 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssat- zung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Die Stadt Münster hat sich gegenüber der citeq verpflichtet, de n Barwert der übertragenen Pensions- lasten in Höhe von aktuell 6.529.665,59 € zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2020 der citeq wur- de ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die berechneten Zinsen betragen 326.483,28 €. In der Stadtverwaltung soll eine höhere dreistellige Anzahl an weiteren HomeOffice -Plätzen über die Virtual Privat Network (VPN) Technologie eingerichtet werden. Dieses Projekt ist nicht über das aktu- elle IT -Budget finanziert. Zur Anschubfinanzierung bildet die citeq über den verbliebenden Über- schuss in Höhe von 843.538,66 € eine Rücklage. Zu 2.: Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat festgestellt, dass der Lage- bericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung wecken. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 20 20 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsaus- schusses. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Bericht Jahresabschluss citeq 2020
Jahresabschluss citeq 2020_Lagebericht
93716 Zeichen
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2020
Impressum:
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Holger Waterkamp
Tel.: 0251/492-18 06
Fax: 0251/492-77 10
e-Mail:
waterkamp@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2020 ......................................................................... .......................... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 .... 6
3 Anhang ............................................................................................... ......................................... 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ............................................................... .......... 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................ ............ 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ............................................................................. ......................... 8
Aktivseite ........................................................................................... ............................................. 8
Passivseite .......................................................................................... ........................................... 8
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ........................................................ ....... 10
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse .................................................................... ............ 12
3.6 Sonstige Angaben ..................................................................................... ........................ 12
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende ................ 12
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................. .............. 12
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers ......................................................................... .............. 12
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster .................................................................... .......... 12
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe ................................................................... ....... 13
Betriebsleitung ...................................................................................... ........................................ 13
Betriebsausschuss .................................................................................... .................................... 13
Zentralausschuss ..................................................................................... ..................................... 13
Arbeitsausschuss ..................................................................................... ..................................... 14
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................... ............ 14
3.6.7 Nachtragsbericht ..................................................................................... ....................... 14
4 Anlagennachweis ...................................................................................... ................................ 15
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2020
A K T I V S E I T E 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Software 2.335.144,00 2.457.158,00
2. Geleistete Anzahlungen 93.645,75 0,00
2.428.789,75 2.457.158,00
II. SACHANLAGEN
1. Fahrzeuge 35.333,00 49.722,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 7.072.136,00 5.962.281,00
3. Anlagen im Bau 35.407,66 121.125,52
7.142.876,66 6.133.128,52
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 28.036.348,96 26.138.834,59
28.037.348,96 26.139.834,59
37.609.015,37 34.730.121,11
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe 192.213,19 131.759,61
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 723.430, 90 585.700,18
2. Forderungen an die Stadt 10.158.039,97 7.698.984,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2020 6.529.665,59 €
31.12.2019 6.529.665,59 €
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 391,00 1.667,20
4. Sonstige Vermögensgegenstände 242.612,03 537.856,11
11.124.473,90 8.824.208,10
III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 2.121,35 4.176,15
11.318.808,44 8.960.143,86
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.699.726,64 1.641.947,92
51.627.550,45 45.332.212,89
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 200.000,00 200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
Andere Gewinnrücklagen 8.512.731,27 8.748.055,17
III. JAHRESÜBERSCHUSS/
BILANZGEWINN 1.170.021,94 703.199,89
9.882.753,21 9.651.255,06
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 10.888,00 5.679,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflic htun-
gen 30.291.518,00 27.813.148,00
2. Steuerrückstellungen 8.979,41 11.720,79
3. Sonstige Rückstellungen 1.618.596,07 1.663.012,30
31.919.093,48 29.487.881,09
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.871.639, 24 1.587.639,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2020 2.871.639,24 €
31.12.2019 1.587.639,62 €
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.761.930,53 2.001.703,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2020 2.646.397,77 €
31.12.2019 1.770.637,48 €
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2020 115.532,76 €
31.12.2019 231.065,52 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 3.725.989,70 2.246.456,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2020 3.725.989,70 €
31.12.2019 2.246.456,21 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 439.566,46 342.033,08
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2020 439.566,46 €
31.12.2019 342.033,08 €
b) davon aus Steuern
31.12.2020 48.209,37 €
31.12.2019 74.526,36 €
9.799.125,93 6.177.831,91
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 15.689,83 9.565,83
51.627.550,45 45.332.212,89
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsja hr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2020
2020 2020 2019
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 35.194.162,45 31.171.112,35
+/- Rückerstattung/-forderung
ÖrV
-133.815,64 943.852,24
35.060.346,81 32.114.964,59
2. Sonstige betriebliche Erträge 299.189,37 192.776,41
3. Gesamtleistung 35.359.536,18 32.307.741,00
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 372.622,29 339.504,64
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.213.993,65 11.058.332,61
12.586.615,94 11.397.837,25
5. Rohergebnis 22.772.920,24 20.909.903,75
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.702.576,16 9.763.999,13
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 4.385.090,02 3.731.051,12
davon für Altersversorgung: 15.087.666,18 13.495.050,25
2020: 2.630.512,79 €
2019: 2.105.210,14 €
7. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage-
Vermögens und Sachanlagen 4.170.672,82 4.475.040,66
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.270.363,83 1.179.584,45
9. Betriebsergebnis 2.244.217,41 1.760.228,39
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 326.483,28 326.483,28
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.364.809,51 1.292.050,77
davon aus Aufzinsung
2020: 1.356.635,00 €
2019: 1.281.418,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 35.087,24 28.838,93
13. Ergebnis nach Steuern 1.170.803,94 765.821,97
14. Sonstige Steuern 782,00 815,00
15. Jahresüberschuss 1.170.021,94 765.006,97
16. Zuführungen zu den Gewinnrücklagen 61.807,08
17. Bilanzgewinn 703.199,89
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einr ichtung „citeq“ der Stadt Münster zum 31. De-
zember 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betrieblichen Besonderheiten
wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“, „Forderungen an die
Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Erhö-
hung/Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückforderung/Rückerstattung des im ÖrV-Bereich erzielten
Fehlbetrages/Überschusses an die Kooperationspartner entsprochen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt.
Die entgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben.
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gering-
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 4 10,00 € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnah me ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung de s Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlageverm ögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzst ichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein
Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,0 % zu Grunde ge-
legt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
23,71 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Perso nal- und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von
jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellung en berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfol gt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufze it von mehr als einem Jahr werden zukünftige
8
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Ein-
tritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechen-
den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Altersteilzeitve rpflichtungen wurde mit einem Zinssatz in Höhe
von 1,17 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen E innahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermö gens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 10.158.039,97 € (Vorjahr: 7.698.984,61 €).
Darin enthalten sind Forderungen aus
der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufend e und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 6.529.665,59 € (Vorjahr: 6.529.665,59 €),
der Nachforderung des ÖrV-Fehlbetrages 2019 in Höh e von 185.807,06 € (Vorjahr: 406.807,06 €),
Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden in Höhe von
3.185.233,81 € (Vorjahr: 609.284,61 €),
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 257.333,51 € (Vorjahr: 153.227,35 €).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 391,00 € (Vor-
jahr: 1.667,20 €). Darin enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Passivseite
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe vo n 326.483,28 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Ferner wurden gemäß Protokoll des Zentralaus schusses vom 14.06.2018 61.807,08 €
1 in die
Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbliebende Betrag in Höhe von 376.716,61 € wurde an die Stadt
Münster ausgeschüttet. Im Zusammenhang mit der Nach forderung des ÖrV-Fehlbetrages 2019 in
Höhe von 943.852,24 € erging in der Sitzung des Zentralausschusses vom 12.11.2020 der Beschluss,
zur (Teil-)Deckung des Fehlbetrages den auf den ÖrV-Bereich entfallenden Teil der Gewinnrücklagen
in Höhe von 561.807,18 € aufzulösen und mit den anteiligen Fehlbeträgen zu verrechnen. Die Ver-
rechnung der aufgelösten Rücklage mit den anteiligen Fehlbeträgen erfolgte für die Bestandsmitglie-
der entsprechend der Finanzierungsanteile 2002 und für die Neumitglieder entsprechend der Zufüh-
rungsbeträge des Jahres 2019.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten A nlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens.
1 Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 haben sich der ÖrV-Gemeinschaft acht weitere öffentlich-rechtliche Kooperationspartner
angeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde vom Zen tralausschuss am 14.06.2018 ein Beschluss gefasst, w onach
neue Kooperationspartner Einzahlungen in die Gewinnr ücklagen leisten müssen. Die Zahlungsbeträge (insge samt
61.807,08 €), die von der citeq auf Basis der durchschnittlichen Finanzierungsanteile der Jahre 2015 bis 2017 im Verhältnis
zu den Einwohnerzahlen berechnet wurden, sind im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
den Gewinnrücklagen zugeführt worden.
9
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen 31.12.2019
€
31.12.2 020
€
Urlaub und Überstunden 941.106,80 996.071,57
Altersteilzeit 42.903,00 61.491,00
Ausstehende Rechnungen 610.521,50 488.897,50
Archivierungskosten 43.000,00 46.000,00
Jahresabschluss 25.481,00 26.136,00
Summe Sonstige Rückstellungen 1.663.012,30 1.618.596,07
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
2.872
1.588
2.872
1.588
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
2.762
2.002
2.646
1.771
116
231
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Vorjahr
3.726
2.246
3.726
2.246
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
439
342
439
342
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
9.799
6.178
9. 683
5.947
116
231
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 3.725.989,70 € (Vor-
jahr: 2.246.456,21 €).
Davon betreffen
58.249,93 € (Vorjahr: 0,00 €) Leistungsentgeltrückerstattung 2020 des ÖrV-Bereichs,
3.667.520,33 € (Vorjahr : 2.246.102,01 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen u nd Leistungen ge-
genüber der Stadt Münster. Darin der größte Posten: MEP Finanzierungsausgleich 2007-2020
i. H. v. 3.454.400,02 € (Vorjahr: 1.989.176,20 €),
219,44 € (Vorjahr: 354,20 €) Zinsverbindlichkeiten.
10
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch Erträge mit Einrichtungen der Stadt Münster, mit Koopera-
tionspartnern und Dritten erzielt.
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für die Stadt Münster quartalsweise erbracht:
Leistung
Durchschnitt
(Anzahl)
2020
Durchschnit t
(Anzahl)
2019
Durchschnitt
(Anzahl)
2018
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks,
Thin Client) 4.881 4.625 4.544
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 5.036 4.36 2 4.062
Bereitstellung von Druckern / Plottern 1.882 1.770 1.759
Bereitstellung von Scannern 393 395 346
Bereitstellung von Sicherungssystemen 0 0 18
Bereitstellung von Telefaxgeräten, Headsets 735 356 272
Bereitstellung von PDA/Smartphone/Tablet 1.190 902 669
Bereitstellung von Telefongeräten / -einrichtungen
und mobile Telefonie 8.426 7.413 7.207
Bereitstellung von WLAN Access Points zur Nutzung
mobiler Endgeräte 311 142 29
Abrechnung in €
Bereitstellung von Anwendungen (Software) 3.086.801,18 2.315.167,13 2.325.291,30
Bereitstellung von Hardware , Software und Net-
zen gesamt 12.925.682,37 10.649.660,61 10.088.504,00
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für den Medienentwicklungsplan der Stadt Münster quar-
talsweise erbracht:
Leistung
Durchschnitt
(Anzahl)
2020
Durchschnitt
(Anzahl)
2019
Durchschnitt
(Anzahl)
2018
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks,
Thin Client) 3.096 3.007 3.110
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 2.529 2.50 5 2.539
Bereitstellung von Druckern / Plottern 567 571 584
Bereitstellung von Scannern 61 73 94
Bereitstellung von Sicherungssystemen 5 3 1
Bereitstellung von /Smartphone/Tablet 1.100 176 18
Bereitstellung von WLAN Access Points zur Nutzung
mobiler Endgeräte 1.554 459 11
Abrechnung in €
Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen 509.257,09 709.539,30 405.253,31
Bereitstellung von Hardware , Software und Net-
zen gesamt 2.422.995,42 3.632.441,49 2.702.676,85
11
Folgende Dienstleistungen wurden im Rahmen der ÖrV für die Kooperationspartner und Dritte er-
bracht:
Aufgabenbereich Umsatzanteil vor Ausschüttung
2020 2019 2018
Zentrale Verwaltung 0,42% 0,13% 0,07%
Personalwesen 15,09% 17,01% 14,93%
Statistik und Wahlen 1,15% 1,03% 0,39%
Kämmerei (SAP und Infoma NKF) 19,92% 18,70% 18,56%
Kasse (Verwaltungsvollstreckung) 1,28% 1,48% 1,26%
Steuern (Steuern und Abgaben) 2,78% 3,29% 3,71%
Sicherheit und Ordnung (Ausländerwesen, Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten, Veterinärangelegenhei-
ten, Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinwesen)
6,98%
7,30% 8,24%
Einwohner- und Meldewesen 6,77% 5,80% 4,54%
Personenstand (Standesamt) 1,11% 1,32% 1,54%
Feuerschutz (Krankentransport) 0,83% 0,84% 0,75%
Schule und Kultur 0,06% 0,09% 0,10%
Büchereiwesen 0,12% 0,15% 0,18%
Musikschule 0,05% 0,10% 0,05%
Soziales (Sozialwesen) 6,77% 7,48% 8,30%
Jugend (Mündelgeld, Kostenermittlung Kindergärten,
Kindergartenverfahren, Jugendamtsverfahren) 2,44% 3,10% 3,43%
Sportamt 0,06% 0,08% 0,08%
Gesundheitswesen 0,22% 0,21% 0,11%
Bauverwaltung 0,25% 0,30% 0,33%
Vermessung und Kataster 0,02% 0,09% 0,12%
Bauordnung 0,16% 0,19% 0,23%
Wohnungsförderung ( Wohnungswesen) 0,11% 0,13% 0,15%
Hochbau 0,45% 0,40% 0,47%
Tiefbau (Tiefbauinformation / Fäkalschlammentsor-
gung) 0,01% 0,01% 0,01%
Grünflächen (Friedhofswesen) 0,09% 0,12% 0,13%
Wirtschaftliche Betätigung
(Virenschutz, Datenbanken, IMSWare) 2,47% 2,37% 2,67%
Bereitstellung Server 0,74% 0,71% 0,78%
Betrieb, Unterhaltung von Netzen
(Allgemeine Leistungen, Abruf von Leistungen, An-
bindung von Nebenstandorten)
6,29%
6,88% 7,98%
Dienstleistungen
(DataClearing NRW, Krebsregister, Governikus) 4,79% 4,80% 6,92%
Dienste (Internet-Server/Nutzer, Internet-Leistungen
nach Angebot, Redaktionssystem, Virtuelle Post-
stelle, E-Government)
9,67%
8,38% 6,42%
Dienstleistung / Betreuung (Betreuung fremder
Systeme, Arbeitsstunden, Datensicherung, digitale
Archivierung, Dokumenten-Management-System)
7,72% 6,81% 3,08%
Pauschalen (Beschaffungspauschale u. a.) 1,18% 0,70% 4,47%
Summe über alle Aufgaben 100,00% 100,00% 100,00%
12
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse
Die Leistungen wurden nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet.
Leistung Erträge
2020 in € 2019 in € 2018 in €
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 12.89 1.546,32 10.576.085,35 10.088.504,00
Dienstleistungen für den Bereich Medienentwick-
lungsplan der Stadt Münster 2.445.605,42
3.624.561,49 2.702.676,85
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Anteil
Stadt Münster) 7.316.962,58 6.118.316,90 4.857.829,57
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Dritte) 12.295.130,34 10.553.579,58 9.185.830,20
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen,
Beraterleistungen, kurzfristige Ausleihungen von
Hardware)
244.917,79
298.569,03 367.229,16
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die Ko-
operationspartner -133.815,64 943.852,24 -31.357,84
Umsatzerlöse gesamt 35.060.346,81 32.114.964,59 27.170.711,94
3.6 Sonstige Angaben
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, A ngestellte und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Arbeitsnehmer beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamte Angestellte
gesamt
(ohne Azu-
bis)
nachrichtl.:
Azubis
31.03.2020 36 144 180 9
30.06.2020 36 144 180 9
30.09.2020 35 145 180 9
31.12.2020 35 147 182 8
Durchschnitt zum 31.12.20 36 145 181 9
Durchschnitt
Vorjahr 38 131 169 9
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für das Jahr 2020
839 T€ und für die Folgejahre voraussichtlich jährlich 920 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfris-
tige Mietverträge mit der Stadt Münster.
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsge sellschaft, Münster, einschließlich des Auf-
wands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren erbrach-
ten Leistungen entfällt in voller Höhe auf die Absc hlussprüfungsleistungen und beträgt 25.109,00 €
(Vorjahr: 24.514,00 €). Das Honorar für Abschlusspr üfungsleistungen beinhaltet das Honorar für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Prüfung nach § 53 HGrG.
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2020 einbezogen.
13
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 20 20 insgesamt: 135.420,45 € einschließlich der
Arbeitgeberanteile . Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basi s einer Sondervereinbarung in
Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbezogene
Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Vergütung nicht enthal-
ten.
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und ei ne Hinterbliebene wurden an Pensionen und Al-
tersteilzeit 160.233,36 € aufgewendet, worin der Zinsanteil für die Pensionsr ückstellungen enthalten
ist. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.348.625 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen durch den Betrieb citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2020 in 3 öffentlichen und 2 nicht öffentlichen Sitzungen von
der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet.
Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder d es Betriebsausschusses sind sämtlich in Münster
wohnhaft.
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2020 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF =
Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*in-
nen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*in-
nen
1. RH Stefan Weber, IT-Unternehmens-
berater, Vorsitzender
1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Marcel Henr ichmann, Studienrat
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Ver-
waltungsleiter
3. Nadine Tenhagen, Social media Mange-
rin
4. RH Albert Wenzel, Student
2. stellv. Vorsitzender
4. RF Andrea Blome, Journalistin
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter 5. Helga Bennin k, Dipl. Geologin
6. Fabian Müller, Student 6. RF Annika Bürger, Inf ormatikerin
7. RF Sandra Beer, Wirtschaftspsychologin
stellv, Vorsitzende
7. RH Marius Herwig, Student
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Bibiane Benadio, Leiterin Seniorenwohn-
gemeinschaft
9. RH Jörg Berens, Referent Öffentlichkeits-
arbeit
9. Paavo Czwikla, Student
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Patricia Schinke, Anwendungsentwickle-
rin.
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Herr Thorsten Müller (Stadt Ahlen) und Herr Helmut Sunderhaus (Gemeinde Ascheberg).
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, so u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2020 einmal getagt.
14
Mitglieder
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die B eschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2020 dreimal getagt.
Mitglieder
Jeweils eine Dienstkraft der für IT-Aufgaben zustän digen Organisationseinheit der Kooperations-
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.170.021,94 € einen Betrag
in Höhe von 326.483,28 € (Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklag en einzustellen. Der
Restbetrag in Höhe von 843.538,66 € ist an die Stadt Münster auszuschütten.
3.6.7 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-
treten.
Münster, den 31.03.2021
citeq
----------------------------
Stefan Schoenfelder
15
4 Anlagennachweis
Kennzahlen
Durch-
schnittl.
Rest-
buch-
wert
v.H.
14
12,52
35,47
100,00
55,66
Durch-
schnittl.
Abschrei-
bungs-
satz
v.H.
13
7,37
13,61
0,00
6,17
Restbuchwerte
am Ende des
vorange-gange-
nen WJ
€
12
2.457.158,00
0,00
2.457.158,00
49.722,00
5.962.281,00
121.125,52
6.133.128,52
1.000,00
26.138.834,59
26.139.834,59
34.730.121,11
Restbuchwerte
am Ende des
WJ
€
11
2.335.144,00
93.645,75
2.428.789,75
35.333,00
7. 072.136,00
35.407,66
7.142.876,66
1.000,00
28.036.348,96
28.037.348,96
37.609.015,37
Abschreibungen
Endstand
31.12.2020
€
10
16.965.646,71
0,00
16.965.646,71
107.438,77
12.886.273,77
0,00
12.993.712,54
0,00
0,00
0,00
29.959.359,25
Abgang
(d.h. angesam-
melte Abschrei-
bungen auf die
in Spalte 4 aus-
gewiesenen
Beträge)
€
9
356.315,01
0,00
356.315,01
0,00
1.198.540,28
0,00
1.198.540,28
0,00
0,00
0,00
1.554.855,29
Zugang
(d.h. Abschrei-
bungen im WJ
2020)
€
8
1.429.686,76
0,00
1.429.686,76
14.389,00
2.726.597,06
0,00
2.740.986,06
0,00
0,00
0,00
4.170.672,82
der citeq - Informations -Technologie für Kommunen
Anfangsbe-
stand
01.01.2020
€
7
15.892.274,96
0,00
15.892.274,96
93.049,77
11.358.216,99
0,00
11.451.266,76
0,00
0,00
0,00
27.343.541,72
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Endstand
31.12.2020
€
6
19.300.790,71
93.645,75
19.394.436,46
142.771,77
19.958.409,77
35.407,66
20.136.589,20
1.000,00
28.036.348,96
28.037.348,96
67.568.374,62
Anlagennachweis
Umbuchungen
2020
€
5
0,00
0,00
0,00
0,00
94.972,66
-94.972,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgang
2020
€
4
356.315,01
0,00
356.315,01
0,00
1.241. 225,28
0,00
1.241.225,28
0,00
0,00
0,00
1.597.540,29
Zugang
2020
€
3
1.307.672,76
93.645,75
1.401.318,51
0,00
3.784.164,40
9.254,80
3.793.419,20
0,00
1.897.514,37
1.897.514,37
7.092.252,08
Anfangsbestand
01.01.2020
€
2
18.349.432,96
0,00
18.349.432,96
142.771,77
17.320.497,99
121.125,52
17.584.395,28
1.000,00
26.138.834,59
26.139.834,59
62.073.662,83
Posten des Anlagevermögens
1
Immaterielle Vermögens -gegen-
stände
Entgeltlich erworbene Software
Geleistete Anzahlung
Summe immaterielle Vermögensgegen-
stände
Sachanlagen
Fahrzeuge
Betriebs - und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
Finanzanlagen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Summe Finanzanlagen
Gesamts umme
I.
1.
2.
II.
1.
2.
3.
III.
1.
2.
16
Inhaltsverzeichnis
zum Lagebericht der citeq 2020
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................... ................. 17
5.1 Organisationsstruktur / Standorte..................................................................... .................. 17
5.2 Geschäftsprozesse .................................................................................... ........................ 17
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ............................................................ ............. 18
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen................................................................. ............ 19
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ....................................................... ..... 19
5.4.2 Münster .............................................................................................. ............................ 19
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP) ......................................................................... ............ 23
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren ........................................................................... .............. 24
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW ...................................................................... ........ 26
5.4.6 Typo3 ................................................................................................ ............................. 26
6 Wirtschaftsbericht ................................................................................... ................................... 28
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen ................................................................... ...... 28
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................... ........................... 28
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ............................................................... ........... 29
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ......................................................... 30
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ................................................................ .................... 31
7.1 Prognosebericht ...................................................................................... ........................... 31
7.2 Risikobericht ........................................................................................ .............................. 32
7.3 Chancenbericht ....................................................................................... ........................... 33
8 Organigramm .......................................................................................... .................................. 35
17
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetri ebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der
Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die ge-
meinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster) und
sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürger *innen durch eine bedarfsorientierte Erbrin-
gung von IT-Dienstleistungen für die Ämter und Einr ichtungen der Stadtverwaltung Münster, für die
öffentlichen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperations-
partner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädti-
schen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung
zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Ober-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit
der citeq.
5.1 Organisationsstruktur / Standorte
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplanes der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerser-
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq ist auf zwei Büro-
gebäude in der Scheibenstraße 109 und im Höfflinger weg 1 verteilt und betreibt zur Erhöhung der
Betriebssicherheit der IT-Systeme an zwei Standorten größere zentrale Data-Center. Darüber hinaus
nutzt die citeq weitere Technikräume in den Stadthäusern und in verschiedenen Schulen.
5.2 Geschäftsprozesse
Die citeq beschäftigt als städtischer IT-Dienstleister für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und de-
ren Einrichtungen durchschnittlich 181 Mitarbeiter*innen sowie 9 Auszubildende in unterschiedlichen
Ausbildungsberufen. Die Doppelrolle der citeq als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und ex-
terner Dienstleister für weitere Behörden stellt ei ne Besonderheit unter den kommunalen IT-
Dienstleistern in Deutschland dar.
Als dienstleistende Querschnittseinrichtung der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Infor-
mations- und Kommunikationstechnologie der Stadt Mü nster: Dazu zählen die städtischen Büroar-
beitsplätze, die Netzinfrastruktur und die kommunalen Fachanwendungen, die in einem sicheren und
auf mehrere Standorte verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander
sowie mit den städtischen Dienstgebäuden über citeq -eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber
hinaus betreibt die citeq die IT-Infrastruktur und stellt die IT-Ausstattung der städtischen Schulen der
Stadt Münster im Rahmen des Medienentwicklungsplans bereit. Da die citeq neben ihrer IT-
Kompetenz auch über ein sehr umfassendes Wissen um die kommunalen Strukturen und Prozesse
verfügt, arbeitet sie bei der Optimierung der Verwaltungsabläufe der Stadt Münster eng mit dem Per-
sonal- und Organisationsamt zusammen.
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Fu nktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung (E-Government, virtuelles Rathaus einschließlich der
Onlinedienste; Dokumentenmanagementsystem) hinaus a uch aktive Beiträge zum Ausbau der Gi-
gaBit-Infrastrukturen (Glasfaser und 5G) im Stadtgebiet und die Open Data Koordination.
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq seit de m 01.01.2019 mit 27 umliegenden Kreis-, Stadt- und
Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400
weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen und kommu-
nalen Einrichtungen auch Landes- und Bundeseinrichtungen. Beispielhaft genannt seien das Bundes-
18
amt für Justiz, die Bundesagentur für Arbeit, das B undesverwaltungsamt, das Landeszentrum Ge-
sundheit Nordrhein-Westfalen und die Verbände der D iözesen und der Evangelischen Kirche
Deutschlands.
Von der Doppelrolle als dienstleistende Querschnitt seinrichtung und als externer Dienstleister profi-
tieren sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden:
o Die Stadt Münster profitiert von der interkommunal en Zusammenarbeit über Synergien beim
IT-Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen,
die in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden.
o Die externen Kunden profitieren vom Know-how der M itarbeiter*innen der citeq, welches diese
bei ihren IT-Querschnittsaufgaben für die Stadt Mün ster erwerben und – quasi nebenbei - in
ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT-Bedarf der
Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche IT-
Funktionen anbieten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen Kun-
den die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen.
Voraussetzung dafür, dass die Stadt Münster und die kommunalen Partnerverwaltungen von den Vor-
teilen der Zusammenarbeit profitieren können, ist a llerdings die Bereitschaft auf Alleingänge zu ver-
zichten und Kompromisse einzugehen.
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Die Corona-Pandemie hat einen Großteil der Planunge n der citeq überholt. Die vorgesehenen
Planungen mussten zugunsten der Unterstützung der S tadt Münster und der Kooperations-
partner zurückgestellt werden. Dadurch haben sich n eue Schwerpunkte auch für die weiteren
Planungen ergeben. Herausgehoben genannt sei hierzu der massive Ausbau und die Umver-
teilung mobiler Zugriffe, die kurzfristig erforderliche Einführung spezieller Softwareprodukte so-
wie der Ausstattung und Inbetriebnahme besonderer A rbeitsplätze und weiterer Standorte im
Zusammenhang mit der Corona-Krise:
o Einrichtung/ Bereitstellung weiterer 545 Heimarbei tsplätze und weiterer 30 iPhones/i-
Pads
o Bereitstellung eines Quarantäne-Pools mit 20 Noteb ooks
o Einrichtung Videokonferenzsystem MS-Teams mit 500 Lizenzen zur Nutzung in der ge-
samten Verwaltung
o Beschaffung und Einrichtung von 6 Videokonferenzsy stemen für Veranstaltungsbereiche
der Stadt Münster
o Beschaffung von 1000 Webcams und 500 USB-Headsets bzw. USB-Adaptern für Tele-
fon-Headsets
o Aufbau der IT-Unterstützung des Impfzentrums
o Ausstattung von rund 100 Corona-Scouts
o Erhebliche Erweiterung der Telefon-Amtsleitungen u nd Ausweitung des Internetzugangs
o Beschaffung und Erweiterung der Telefonvermittlung „Concierge“ für das Amt 33
o Programmierung einer Softwarelösung für die Verwal tung von Corona-Fällen für das Amt
53
o Beschaffung der Software „EntranceControl“ für das Amt 42
o Beschaffung „System für das Meldungsmanagement“ fü r das Amt 32
o Zentraler Druck von Corona-Verfügungen
o Der coronabedingte quantitative Ausbau von mobilen bzw. Home-Office-fähigen Arbeits-
plätzen im Jahr 2020 hat die Chancen und Möglichkeiten von flexiblen IT-Arbeitsplätzen
in der Praxis bewiesen. So konnten viele städtischen Arbeitsplätze ins Home-Office ver-
lagert werden, jedoch mussten hierfür teilweise Workaround-Lösungen genutzt werden,
19
da einige Fachverfahren entweder nicht kompatibel z ur städtischen Home-Office-Infra-
struktur sind oder aufgrund ihrer Art und Weise (z. B. CAD-Arbeitsplätze) nicht sinnvoll
in der citrix-Infrastruktur betrieben werden können . Die nachträgliche Ablösung dieser
Workaround-Lösungen ist gesamtstädtisch umso wichtiger, als dass erst dadurch mone-
täre Gegenwerte erschließbar sind (z. B. die Einsparung von Büroraum).
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der cite q
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informa tionssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 auf
Basis der IT-Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Im Februar 2020 hat die Zertifizierungsstelle des BSI der citeq das „ISO 27001-Zertifikat auf Basis von
IT-Grundschutz“ erteilt. Gegenstand dieses Zertifik ates sind die organisatorischen Prozesse, Daten
und Informationen, Anwendungen, Netzwerkkomponenten , IT-Systeme und die Infrastrukturkompo-
nenten, die für den Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind.
Das vom BSI erteilte Zertifikat ist bis zum 03. Februar 2023 gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums
müssen zwei Überwachungsaudits mit positivem Ergebn is durchführt werden. Das erste Überwa-
chungsaudit wurde im November 2020 erfolgreich durc hlaufen. Zum 2. Überwachungsaudit wird die
citeq anhand der neuen BSI-Standards 200-x auditier t werden. Dafür ist die Umstellung auf das
Grundschutz-Kompendium erforderlich. Das hierfür notwendige Grundschutz-Tool wurde im 4. Quar-
tal 2020 beschafft.
5.4.2 Münster
Im Jahr 2020 konnten unabhängig von den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie um-
fangreiche Maßnahmen und Projekte weitergeführt, zum Abschluss gebracht bzw. neu begonnen
werden
Glasfaserausbau zur städtischen Eigenversorgung
In Umsetzung des Beschlusses zur Ratsvorlage V/0969 /2016: Digitale Stadt Münster: Breit-
bandausbau - Städtische Schulen und weitere Verwaltungsstandorte wurden bis Anfang 2021
insgesamt 108 weitere Gebäude (deutlich mehr als ur sprünglich geplant) an das städtische
Glasfasernetz angeschlossen. Damit sind die zur Ver fügung gestellten Finanzmittel in Höhe
von 5.3 Millionen Euro vollständig verbraucht. Im Einzelnen sind das 58 Schulen, 26 KiTa, 11
Feuerwehrgebäude, 6 Verwaltungsgebäude (u. a. Bezirksverwaltungen) und 7 städtische So-
zial- und Kultureinrichtungen.
Dabei wurden die Erwartungen für die angeschlossenen Standorte voll erfüllt:
o Städtische Mitarbeitende sowie Lehrende und Lernen de können mit den Netzanbindun-
gen an die zentralen citeq-Systeme mit einer Verfügbarkeit von nahe 100 % sehr perfor-
mant arbeiten, das war zuvor nicht immer der Fall.
o Erste zentrale IT-Services wurden konsolidiert.
o Die Mietkosten für die Leitungen sind entfallen.
o Die aus vergaberechtlichen Gründen regelmäßig erfo rderliche Wiederausschreibung der
Mietleitungen entfällt. Die Durchführung der Aussch reibungen selbst war zeit- und ar-
beitsintensiv. Ganz erhebliche Aufwände entstanden darüber hinaus dann, wenn es im
Rahmen einer Ausschreibung zu einem Providerwechsel kam. Die technische Migration
zum anderen Anbieter war immer komplex und erforderte hohe Technikeraufwände, zu-
weilen auch den Austausch von Hardware-Komponenten.
Die Anbindung der noch ausstehenden städtischen Gebäudestandorte soll jetzt möglichst sy-
nergetisch in Verbindung mit den inzwischen angelaufenen Glasfaserbaumaßnahmen aus den
bewilligten Förderprojekten oder den eigenwirtschaftlichen Maßnahmen der in Münster tätigen
Provider erfolgen. Eine entsprechende Ratsvorlage wird für das zweite Quartal 2021 vorberei-
tet.
20
WLAN-Versorgung
Der Ausbau des für jedermann öffentlich frei zugänglichen WLANs „MS-Public“ konnte im Jahr
2020 auf weitere städtische Dienstgebäude ausgedehnt werden. Den aktuellen Ausbaustand
(Stand: 31.12.2020) zeigt folgende Tabelle:
Standort Adresse Status
Abfallwirtschaftsbetriebe Rösnerstraße 10, 48155
Münster Werkstatt
Amt für Schule und Weiterbil-
dung Friedrich-Ebert-Str. 110 einzelne Bereiche
Amt für Schule und Weiterbil-
dung (Schulen des MEP) diverse flächendeckend
Bezirksverwaltung Coerde Am Hamannplatz 39, 48157
Münster flächendeckend
Bezirksverwaltung Gievenbeck Rüschhausweg 17, 48161
Münster
Wartebereich, einzelne Be-
reiche
Bezirksverwaltung Gremmen-
dorf
Albersloher Weg 550, 48167
Münster
Wartebereich, einzelne Be-
reiche
Bezirksverwaltung Handorf Vennemannstraße 5, 48157
Münster
Wartebereich, einzelne Be-
reiche
Bezirksverwaltung Kinderhaus Idenbrockplatz 8, 48159
Münster Wartebreich
Bezirksverwaltung Roxel Pantaleonplatz 7, 48161
Münster Wartebereich
Bezirksverwaltung Wolbeck Münsterstraße 7, 48167
Münster einzelne Bereiche
BKI Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 8, 48159
Münster flächendeckend
citeq Höfflingerweg 1 flächendeckend
citeq, Expedition und Druck Scheibenstraße 109 fläc hendeckend
Dienstgebäude Bahnhofstr. 8-
10 Bahnhofstr. 8-10 flächendeckend
Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg 40, 48161
Münster flächendeckend
Familienbüro Junkerstrasse1, 48153
Münster einzelne Bereiche
Feez Feldkampstiege 14, Außenbereich einzelne Be-
reiche
Feuerwache 1 (Yorkring 25) Yorkring 25, 48159 Münst er einzelne Bereiche, inkl.
Neubau
Feuerwache 2 Theodor-Scheiwe-Str. 1 einzelne Bereic he
Feuerwache 3 Hansestraße 23 einzelne Bereiche
Feuerwehrgerätehaus Hiltrup Friedhofstr. 15 einzeln e Bereiche
Freibad Hiltrup Zum Hiltruper See 171,
48165 Münster einzelne Bereiche
Freibad Stapelskotten Laerer Werseufer 2, 48157
Münster einzelne Bereiche
Gesundheitsamt Stühmerweg 8, 48147 Müns-
ter Wartebereich Eingang
Gesundheitshaus Gasselstiege 13 flächendeckend
Hauptkläranlage Coerde Coerder Liekweg 72, 48157
Münster flächendeckend
21
Standort Adresse Status
Jobcenter Hiltrup/ Bezirksver-
waltung Hiltrup
Patronatsstraße 20, 48165
Münster Wartebereiche
Jobcenter Kinderhaus Idenbrockplatz 26 , 48159
Münster Wartebereiche
Jobcenter Mitte Ludgeriplatz 4, 48151 Müns-
ter Wartebereiche
Jobcenter Oxford Kaserne Roxeler Str. 340, 48161
Münster einzelne Bereiche
Jobcenter Wolbeck Münsterstraße 111 einzelne Bereic he
Jugendamt Mitte Hafenstrasse 30, 48153
Münster flächendeckend
KFZ-Zulassungsstelle Rudolf-Diesel-Straße 5-7,
48157 Münster flächendeckend
LaVie Treffpunkt Gievenbeck Dieckmannstrasse 127,
48161 Münster einzelne Bereiche
Ordnungsamt Nieberdingstraße 30, 48155
Münster einzelne Bereiche
Personal- und Organisations-
amt
Wolbecker Str. 284, 48155
Münster einzelne Bereiche
Rathaus/ Bürgerhalle Prinzipalmarkt 10, 48143
Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Depot Bücherei-
bus
Rösnerstraße 10, 48155
Münster Depot Büchereibus
Stadtbücherei-Hauptstelle:
Bistro
Alter Steinweg 11, 48143
Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle Aa-
seemarkt
Goerdelerstraße 51 - 53,
48151 Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle Co-
erde
Hamannplatz 39, 48157
Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle
Hansaplatz
Wolbecker straße 97, 48155
Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle St.
Michael Gievenbeck
Dieckmannstr. 127, 48161
Münster
Wartebereich, einzelne Be-
reiche
Stadthalle Hiltrup Westfalenstraße 197, 48165
Münster flächendeckend
Stadthaus 1 Außenbereich
Bauteil B, C, E
Klemensstraße 10, 48143
Münster
Außenbereich einzelne Be-
reiche
Stadthaus 1 Bauteil B, C, E und
D
Klemensstraße 10, 48143
Münster flächendeckend
Stadthaus 1 Münster Marketing Klemensstraße 10, 48143
Münster Ladenlokal
Stadthaus 2 Ludgeriplatz 4, 48151 Müns-
ter flächendeckend
Stadthaus 3 Albersloher Weg 33, 48155
Münster flächendeckend
Städtische Bühnen Neubrückenstraße 63 einzelne Bere iche
Stadtweinhaus Prinzipalmarkt 10, 48143
Münster flächendeckend, außer EG
Standesamt Lotharinger Kloster Hörsterstraße 28, 48143
Münster flächendeckend
22
Standort Adresse Status
Veterinäramt Nieberdingstraße 30a,
48155 Münster flächendeckend
Westfälische Schule für Musik Himmelreichallee 50, 48149
Münster flächendeckend
WUDDI Jugendzentrum,
Cafebereich
Idenbrockplatz 8, 48159
Münster flächendeckend
York-Kaserne Albersloher Weg 450 flächendeckend
Ein weiterer Ausbau des MS-Public ist auf Basis der vorgegebenen finanziellen Rahmenbe-
dingungen aktuell ebenso wenig vorgesehen wie der A usbau der Verwaltungs-WLAN für die
städtischen Mitarbeitenden an bisher noch nicht erschlossenen Standorten.
WLAN durch Freifunk Münsterland
Im Themenbereich „Freifunk“ wurden in 2020 folgende Förderprojekte und der Infrastruktur-
kostenzuschuss unterstützt:
o Regelmäßige jährliche Förderung der Infrastrukturk osten
o SC Westfalia Kinderhaus
o Gaststätte Sültemeyer, Wolbeck
o Sparkasse Münsterland Ost, Geiststraße 81
Der Freifunk Münsterland hat beim SC Westfalia Kinderhaus das Vereinshaus und die Sport-
flächen mit freiem WLAN versorgt. Im Jahr 2020 wurden hierzu 14 Antennen aufgebaut, acht
für den Außenbereich des Gebäudes, drei an der Trib üne und drei im Innenbereich des Ge-
bäudes. Finanziert wurde das Projekt aus dem Topf d er Freifunk-Infrastruktur-Förderung der
Stadt Münster. 10.000 € standen im Jahr 2020 für Freifunk-Projekte zur Verfügung. In Zukunft
sollen über die neu geschaffene WLAN Infrastruktur Livebilder von Sportveranstaltungen im
Internet bereitgestellt werden. Außerdem wurde die Gaststätte Sültemeyer in Wolbeck und die
Filiale der Sparkasse Münsterland Ost an der Geiststraße mit freiem WLAN ausgestattet.
Eine in der Ratsvorlage beschlossene Förderkulisse für Freifunkrouter in Höhe von 20 € je
Router für maximal 500 Router wurde nicht abgerufen. In Gesprächen mit dem Freifunk wurde
deutlich, dass die Hardwareförderung abrechnungstechnisch mit der Stadt Münster nicht durch
den Freifunk zu leisten ist.
Über die Corona- und IT-Infrastrukturmaßnahmen hinaus wurden weitere umfangrei-
che Maßnahmen und Projekte durchgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel:
o Im Rahmen des Projektes „digitaler Rechnungseingan g“ wurde im Rahmen eines um-
fassenden Auswahlverfahrens eine Software ausgewähl t und mit der Implementierung
begonnen.
o Das Projektes „Kommunalwahlen 2020“ wurde erfolgre ich durchgeführt.
o Mit der Umsetzung der verwaltungsweiten Windows 10 Migration sowie der Umstellung
auf Microsoft Office 2016 wurden zudem wichtige Infrastrukturprojekte durchgeführt und
abgeschlossen.
o Für den Bereich „Arbeitsschutz und -sicherheit“ wu rde im Rahmen eines umfassenden
Auswahlverfahrens eine Software ausgewählt, deren Implementierung Anfang 2021 be-
ginnt.
o Die technischen Vorbereitungen für das Bürgerservi cezentrum mit umfangreicher und
komplexen IT-Ausstattung (u. a. Medientechnik, Aufr ufanlagen und Kassenautomaten)
wurde getroffen, um eine Betriebsaufnahme in 2020 z u gewährleisten. Das Bürgeramt
wurde mit einer Softwareunterstützung zum Wissensmanagement ausgestattet.
o Vom Jobcenter Münster wurde der Betrieb der Softwa re OPEN/PROSOZ zur citeq über-
tragen.
o Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)
23
Neben der umfangreichen Schaffung von Voraussetzung en für die angedachte Umset-
zung bis Ende 2022, wurden über die Zwischenstufe einer Pilotphase die ersten Dienste
den Ämtern zur Verfügung gestellt. Durch enge Zusammenarbeit auf Landesebene wird
auch die Stadt Münster an den übergreifenden OZG-En twicklungen teilhaben können,
wobei diese teilweise auch seitens Münster entwickelt werden. Dies bietet der Stadt er-
hebliche Vorteile hinsichtlich einer effizienten un d kostensensiblen Umsetzung der ge-
forderten OZG-Dienste. Ende 2020 konnte über Fördermittel des Landes eine befristete
Stellenvermehrung zur weiteren Unterstützung realisiert werden.
o Ausbau des Dokumentenmanagements (DMS) und der e-A kte
Neben der Konkretisierung des strategisch-organisatorischen DMS-Programmaufbaus
wurde mit Nachdruck das erste DMS-Projekt der Stadthaus-4-Ämter weiter vorangetrie-
ben und erfolgreich pünktlich umgesetzt. Parallel wurden Konzepte für einen verein-
fachten Zugang der Verwaltung zur Nutzung von e-Akten erstellt, die nun ab 2021 mit
der „Allgemeinen e-Akte“ in die Projektierung und Umsetzung gehen. Weiterhin stehen
die nächsten Fachaktenprojekte aus dem Stadthaus-4-Kontext in der Umsetzungs-
Pipeline. Im November 2020 hat der Verwaltungsvorstand zur Beschleunigung und Un-
terstützung des weiteren DMS-Ausbaus die finanziellen und personellen Voraussetzun-
gen geschaffen.
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP)
Jahr 2020 wurde schwerpunktmäßig in den Bereichen Infrastruktur und Endgeräte ge-
arbeitet:
o Es wurden im ersten Quartal 2020 bereits umfangrei che Schulungsmaßnahmen durch-
geführt. Dazu gehören 8 „Lehrkräfteschulungen“, zwe i „Anfängerschulungen“ und zwei
„Fortgeschrittenenschulungen“. Zwei geplante „Expertenschulungen“, zwei weitere „Fort-
geschrittenenschulungen“ und zwei Lehrkräfteschulun gen wurden in der 12. Kalender-
woche aufgrund der Einschränkungen durch die CORONA-Krise abgesagt.
o Umsetzung des neuen WLAN-Konzeptes in den Schulzen tren Hiltrup und Wolbeck.
o Optimierung der zentralen Systemüberwachung
o Optimierung des WLAN-Konzeptes: Verlängerung der G ültigkeit einer WLAN-Freigabe
auf 6 Jahre, Umstellung auf dynamische IP-Vergabe, Optimierung des Anmeldeverhal-
tens, Optimierung der Softwarekomponente zum automatischen Löschen von inaktiven
Benutzeranmeldungen nach 8 Wochen, etc.
o Etablierung einer zentralen Kommunikationsplattfor m für die IT-Ansprechpartner der
Schulen aufgebaut, die finale Umsetzung ist aufgrund offener PR-Beteiligung noch offen.
o Installation und Bereitstellung von etwa 4000 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus
„Digitalpakt II“ „Schülerförderung“
o Installation und Bereitstellung von etwa 1500 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus
Eltern-/Schulfinanzierung
o Optimierung der Serverinfrastruktur und Erhöhung d er Hardwareressourcen für Hom-
Schooling
o Neuinstallation aller päd. PC-Systeme und Update a uf Windows 10 19.03
o Einrichtung einer kanten- und knotendisjunktiven I nternet-Backupleitung
o Einrichtung einer Security-Protection mit DDoS-Abw ehr
Für 2021 vorgesehene Maßnahmen:
o Umstellung der Virtualisierungsinfrastruktur auf D ocker-Container. Dadurch: Optimie-
rung der Ressourcennutzung der Serversysteme.
o Einführung eines städtischen Schul-WLAN. Autorisie rte Nutzer können das WLAN an
allen Schulstandorten nutzen.
24
o Erarbeitung eines Desaster-Recovery und Einführung einer optimierten Datensicherung
für die Servervirtualisierung. Ziel: Wiederherstellzeit im Falle eines Serverdefektes nach
maximal 8 Stunden.
o Installation und Bereitstellung von etwa 2000 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus
„Digitalpakt II“ „Schülerförderung“ im Q1 2020
o Installation und Bereitstellung von etwa 3200 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus
„Digitalpakt II“ „Lehrerförderung“ im Q1 2020
o Installation und Bereitstellung von etwa 2500 admi nistrierten iPad-Endgeräten u.a. aus
aus Eltern-/Schulfinanzierung
o Erhöhung der potentiellen Internetbandbreite im Sc hulnetzwerk von 1Gbit/s auf 10Gbit/s
o Optimierung und ggf. Erweiterung der WLAN-Infrastr uktur an Standorten mit hoher Nut-
zung
5.4.4 ÖrV
Serviceportal/OZG/Formular-Server
Höchste Bedeutung hat im Bereich der ÖrV-Gemeinschaftsverfahren die Einführung des Ser-
viceportals für alle ÖrV-Partner, einschließlich der Stadt Münster. Das Serviceportal bildet, un-
ter anderem im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZ G), sowohl die Basis für komplexe
Onlinedienste, die integriert mit den kommunalen Fachverfahren zusammenarbeiten, als auch
für einfache Online-Antragsformulare ohne Fachverfa hrensanbindung. Bisher wurde bei fast
allen Partnern bis Ende 2019 das Grund-Serviceporta l mit der Portal-Software Liferay 6 pro-
duktiv eingeführt, - in 2020 konnte die Migration zu Liferay 7 im Rahmen des neuen Betriebs-
konzeptes als Docker-Container fast überwiegend abgeschlossen worden. Die Integration ei-
nes Bezahldienstes wurde begonnen und kann voraussi chtlich Anfang 2021 abgeschlossen
werden.
Die Umsetzung der OZG-Anforderungen erfolgt bei all en Partnern unter besonderer Berück-
sichtigung der Realisierung von Synergien mit bestehenden Lösungen. Im Rahmen der OZG-
Umsetzung werden aktuell bereits vorhandene Lösunge n wie Online-Anträge und Vorgänge
aus dem Fachverfahren VOIS der Firma HSH auf Einsatz für die Kommunen geprüft. Weiterhin
werden Standardformulare des Formular-Servers der F irma FormSolutions in Bezug auf ab-
bildbare OZG-Leistungen geprüft und für die Verwendung erfasst.
Parallel zu den vorgenannten Aktivitäten wurde seitens der citeq ein Helpdesk-Servicekonzept
mit den Partnern FormSolutions und dem Kommunalen R echenzentrum Niederrhein (KRZN)
projektiert und umgesetzt. Während der Umsetzungsze it - und seit dem GoLive der Service-
portale - hat das Team Digitalisierung der citeq diese Services erbracht, inklusive technischer
Beratung und Klärung auftretender Supportanfragen.
Payment
Die Zielsetzung für den Einsatz der Onlinedienste ist, über alle Dienste hinweg grundsätzlich
Zentralfunktionen, wie zum Beispiel E-Payment oder auch Dokumentenmanagement nutzen
zu können, so dass die Anträge und Bescheide in elektronischen Fach- oder Vorgangsakten
verarbeitet werden können.
Dokumentenmanagement (DMS)
Neben den unter Ziffer 5.4.2 bereits aufgeführten Maßnahmen wurde in Zusammenarbeit mit
der Stadt Hamm eine allgemeine eVerwaltungsakte ohn e Fachverfahrensintegration entwi-
ckelt. Ebenfalls wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm eine eFachakte für den Bereich
Personal realisiert.
Wahlen
Unter erschwerten Bedingungen (Corona, Kontaktbeschränkungen, keine Präsenztreffen)
wurden Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl, vier Integrationsratswahlen, einer
25
Seniorenbeiratswahl und einem Bürgerentscheid erstellt, sowie diese Wahlen am gleichen
Wochenende anwenderseitig betreut .
ERP-Systeme
Die citeq betreibt für ihre kommunalen Partner und Kunden die ERP-Systeme Infoma newsys-
tem und SAP-ERP (Städte Münster und Hamm) als integrierte betriebswirtschaftliche Anwen-
dungen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der ERP-Systeme ist aktuell geprägt von:
o Rechtlichen Entwicklungen, wie der Vorbereitung un d Umsetzung von § 2b Umsatzsteu-
ergesetz.
o Digitalisierungsprojekten wie der Einführung von R echnungseingangsworkflows, Digita-
lisierung von Geschäftsprozessen durch Workflows, Automatisierung von Abläufen und
Anbindung von Paymentverfahren.
o Grundlegenden informationstechnischen Neuerungen, die zum Teil auf den erforderli-
chen Funktionsausbau durch die Digitalisierungsbestrebungen zurückzuführen sind.
Neben dem seit Jahren erfolgreich eingesetzten SER-Doxis4-Rechnungsworkflow ist seit 2020
auch der in Infoma newsystem weitgehend integrierte Infoma Rechnungsworkflow im pro-
duktiven Einsatz.
Seit Einführung von Infoma newsystem konnte in jede m Jahr auch der Nutzungsgrad durch
Einführung neuer oder Ausrollen bereits im Einsatz befindlicher Module weiter gesteigert wer-
den. Dies hat sich auch im Jahr 2020 fortgesetzt.
Angesichts der kommunalen Digitalisierungsbestrebungen entwickelt der Hersteller Axians In-
foma konsequent das eigene Produktportfolio weiter, um noch bessere Möglichkeiten der In-
tegration von Infoma newsystem in die digitalisierten Prozesse sowie neue Funktionsbereiche
in Infoma newsystem zu schaffen. Die citeq bündelt die Informationen zu den Leistungsmerk-
malen und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelne n Infoma-Produkte und –Module und
gibt diese über ihre Gremien bedarfsorientiert an ihre kommunalen Partner weiter. So kann im
engen Dialog sichergestellt werden, dass Infoma newsystem als verwaltungsweit eingesetztes
Verfahren mit zentraler Bedeutung in die kommunalen Digitalisierungsprojekte eingebunden
werden kann.
Infoma newsystem nutzt als technisch-funktionale Basis Microsoft Dynamics NAV. Dies führte
mit dem umfangreichen Update auf die aktuelle Infom a newsystem Version zu einer aufwen-
digen Umstellung der Benutzerlizenzen von einem Con current-User- zu einem Named-User-
Modell.
Mit der kommenden Infoma newsystem Version 20.x gewinnt der WebClient noch einmal deut-
lich an Funktionen und Bedeutung. Der WebClient wir d seitens des Herstellers als führende
Technik in den sogenannten Modern Clients (WebClient, Desktop App, Mobile Apps) angese-
hen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich ein umfangreiches Handlungspotential eröffnen.
Als verwaltungsweit eingesetztes und hochfunktional es ERP-System ist SAP-ERP in den
Städten Münster und Hamm im Einsatz. Beide Städte h aben sich in für die Einführung von in
SAP integrierten Rechnungseingangslösungen entschieden. Die Einführungsprojekte sind im
Herbst 2020 gestartet.
In einem vor allem technisch geprägten Projekt wurde die gesamte SAP-Infrastruktur der citeq
2020 auf das neue Datenbankmanagementsystem SAP-HAN A-DB migriert. Dies erforderte
sowohl den vollständigen Austausch und Ausbau der r elevanten IT-Infrastruktur als auch die
grundlegende Veränderung der Betriebsprozesse und – standards. Im Rechnungswesen
konnte das Update auf EHP 8 mit in das Migrationsprojekt integriert werden.
Die Einführung der SAP-HANA-DB ist ein wichtiger Ba ustein auf dem Weg zur Migration des
gesamten SAP-Systems auf das neue SAP-Release S/4-HANA. Durch die Corona-Pandemie
im Jahr 2020 konnte die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Umstellung auf S/4-
HANA (z.B. Greenfield- versus Brownfield-Ansatz) nicht weitergeführt werden. Dies ist für 2021
geplant.
Der erfolgreiche Abschluss des SAP-HANA-DB-Projekte s bildet auch die Grundlage für die
Umstellung der browserbasierten Portalfunktionen auf SAP-FIORI.
26
SAP-HCM –Personalwirtschaftliche Anwendungen
Zur Unterstützung des Aufgabenfeldes der Personalwi rtschaft bietet die citeq ihren Kunden
SAP-HCM an. In wichtigen Modulen wie der Personalabrechnung wird der Kommunalmasters
Personal® der Komm.ONE (Anstalt des öffentlichen Re chts aus Baden-Württemberg) inner-
halb von SAP-HCM eingesetzt. Mit der kdvz Rhein-Erf t-Rur hat sich 2019 ein weiterer IT-
Dienstleister in NRW entschieden, in diesem Themenbereich eng mit der citeq zusammenzu-
arbeiten. In diesem Kooperationsmodell erfolgt der Betrieb und die zentrale Weiterentwicklung
des Produkts durch die citeq. Die Service-Rechenzen tren KRZN und kdvz leisten weiterhin
den Support für ihre Endkunden. Das Migrationsprojekt der kdvz reichte weit in das Jahr 2020
hinein.
Das beträchtliche Wachstum im HCM-Umfeld der letzten Jahre führt unweigerlich dazu, dass
sowohl die betrieblichen Prozesse als auch technisc h-funktionale Basis konsolidiert werden
muss. Dies stand 2020 im Vordergrund. Daneben konnt e der Nutzungsgrad der Software bei
vielen kommunalen Partnern weiter ausgebaut werden.
E-Government – DataClearing NRW
DataClearing NRW ist ein seit 2006 gemeinsam mit dem KRZN betriebener Dienst. Die Trans-
aktionszahlen und die wirtschaftlichen Effekte aus den Vorjahren konnten für den Dienst
DataClearing NRW als zentrale Schnittstelle in der kommunalen Behördenkommunikation
NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI bestätigt und teilweise ausgebaut werden.
DataClearing NRW unterstützt mit seinen Systemen und den bereit gestellten Funktionen die
beteiligten Kommunen und Behörden bei der Umsetzung rechtlich vorgeschriebener Kommu-
nikation wie dem besonderen Behördenpostfach (beBPo ) mit der Bereitstellung notwendiger
technischer Komponenten und bietet damit weitere wirtschaftliche Vorteile.
Besondere Aktualität erhält DataClearing auch derze it im Kontext der OZG-Umsetzung, da
unter anderem speziell die vom Land gestellten Portallösungen, beispielsweise das neue Bau-
portal.NRW, die Infrastruktur des DataClearing nutzen, um die Portallösung mit den jeweiligen,
in den Kommunen individuell unterschiedlichen Fachv erfahren zu verbinden. DataClearing
wird dadurch einmal mehr zu einer wichtigen, zentralen Komponente für die Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung.
Mit dem Servicekonto.NRW bietet DataClearing NRW al s technischer Betreiber für das Land
NRW einen Authentisierungs- und Authentifizierungsd ienst, der in Portale und Dienste der
Kommunen und weiteren Behörden in NRW eingebunden werden kann. Die Bürger*innen des
Landes können sich im Servicekonto.NRW registrieren und bei einem Zugriff auf kommunale
Portale und Online-Angebote in NRW zur Authentisierung nutzen, mehrfache Registrierungs-
vorgänge können dadurch entfallen. Dies ermöglicht die Entwicklung bzw. Abbildung von
Diensten, die eines besonderen Schutzes der Bürgerd aten bedürfen, beispielweise Dienste
rund um das Ausweiswesen. Inzwischen wurde eine Vie lzahl an kommunalen Portalen und
Online-Diensten verschiedener Landesbehörden angebu nden. Die Integration weiterer
Dienste und Portale ist in Vorbereitung und Planung , zudem auch darüber gesprochen wird,
das Servicekonto.NRW über Landesgrenzen hinaus einsetzbar zu machen.
Eigenprogrammierung mit Typo3 und mit Formsolutions
Das Open-Source-basierte TYPO3 ist ein beliebtes Enterprise-CMS für anspruchsvolle Web-
und Informationsportale und ist die technische Grun dlage der städtischen Internet- und Intra-
netseiten sowie der Internetseiten weiterer ÖrV-Partner.
TYPO3 CMS bietet einen langjährigen Support (LTS Ve rsion), um Sicherheit über mehrere
Jahre gewährleisten zu können. Zugleich bietet es einen enormen Funktionsumfang und einen
sehr hohen Grad an Individualisierbarkeit. Als Open-Source-Produkt fallen zudem keinerlei Li-
zenzkosten an. Durch den Open-Source Ansatz ist es der citeq möglich, durch eigene Pro-
grammierung Funktionen zielgerecht für die Stadt Mü nster zu verändern und zu verbessern.
Entwickler der citeq haben auf diesem Weg den Freig abeworkflow für die Online-Redaktion
deutlich verbessert und zugleich die Änderungen in den TYPO3 Kern einfließen lassen. Durch
die Flexibilität von TYPO3 kann die citeq individuell Funktionen für die städtischen Webseiten
entwickeln und zur Verfügung stellen.
27
TYPO3 Münster Internet:
o erfolgreiches Update auf Version 10 LTS, Aufwand d afür 2-3 Personen 10-12 Monate
(auch wenn nicht alle Personen durchgehend nur an dem Thema waren)
o einzelne Projekte wie Jugendratswahl
TYPO3 Münster IntraNet:
o Arbeiten am Update auf TYPO3 10 LTS, geplant für E nde 2. Quartal 2021
o Personalisierungsfunktion
o Überarbeitung Telefonbuchfunktion
o Anzeige der Anzahl neuer News im virtuellen Raum
o Programmierung Blogs (Produktivnahme 2021)
o Fortlaufende Erweiterung Suchmaschinen-Indexierung
o Individuelle Push Notifications für IntraNet-News
TYPO3 Hamm Internet:
o Sicherheitsupdates & Migrationen für PHP 7.4 & Mod ule (TYPO3, Extensions, Patches
etc.)
o Umstellung / Migration Suchmaschine & Webtracking auf Virtualisierung mit Docker,
neue Monitoring Konzepte
o Funktionale Erweiterungen (des CMS) zur Unterstütz ung der Online-Redaktion bei der
Aktuell-Haltung des Contents (Anzeige abgelaufener Ressourcen, Erweiterung der Da-
teiliste)
o Migration zentraler Extensions (Raumbuchung, Stell enausschreibungen, Vergabemarkt-
platz) auf neue aktuelle Plattform (web.hamm.de zu www.hamm.de)
Formularentwicklung mit Form-Solutions:
o Seit September 2020 intensiver Einstieg in die For mularentwicklung, Ablösung der Lu-
com Formulare vollständig (es fehlen Anbindung PM Payment und Autista, hier ist Zulie-
ferung anderer Fachbereiche erforderlich)
28
6 Wirtschaftsbericht
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fort gesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deut lich größerer IT-Dienstleister versorgt. Gleich-
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.
Vor diesen Hintergründen erscheint es sinnvoll, die Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer Aus-
weitung der interkommunale IT-Zusammenarbeit für die citeq -auch in anderen Organisationsformen-
zu prüfen.
6.2 Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr war geprägt durch die im Rahmen der Corona-Pandemie zu leistenden umfangrei-
chen IT-Unterstützungen der Stadt Münster, der städ tischen Schulen und der Kooperationspartner.
Hierdurch erhielt auch die Digitalisierung einen erheblichen Schub. Die citeq musste mit dem vorhan-
denen Personal erhebliche zusätzliche Leistungen erbringen. Dies führte zu einer massiven Belastung
der Mitarbeitenden bei einem gleichzeitig steigenden Umsatz. Besonders im Bereich der Heimarbeits-
platzausstattungen und bei der Unterstützung des mobilen Arbeitens wurden erhebliche Umsatzstei-
gerungen vorgenommen. Dadurch konnten einerseits aufgrund der nicht ausreichenden Personalka-
pazitäten (Stellenbesetzungen gar nicht oder mit er heblichen Verzögerungen) und andererseits we-
gen fehlender Planungssicherheit bei der Finanzauss tattung nicht alle geplanten Projekte und Maß-
nahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in den Äm-
tern die Ressourcen nicht immer zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser neuen Priorisierung innerhalb
der Verwaltung hat die citeq die bestehende funktionsfähige IT-Infrastruktur in der Stadt Münster wei-
ter, unter Berücksichtigung der großen sicherheitstechnischen Herausforderungen, ausgebaut.
Im Bereich des MEP ist die Entwicklung ausgesproche n positiv, aber auch dramatisch. Durch die
Corona-Pandemie wurde der Präsenzunterricht in den Schulen über Monate fast vollständig durch
Home-Schooling ersetzt. Durch die in den vergangene n Jahren vorgenommenen technischen und
organisatorischen Veränderungen konnte die citeq auf einen stabilen und sicheren Betrieb aufsetzen
und durch kurzfristige Bandbreitenerweiterungen umfangreich das Home-Schooling technisch für die
städtischen Schulen ermöglichen und unterstützen. D ie Ausstattung der Schülerschaft mit weiteren
digitalen Endgeräten aus den Fördermitteln des Bund es und des Landes NRW konnte aufgrund der
bestehenden technischen Möglichkeiten umgesetzt werden, die personellen Ressourcen reichen für
einen langfristig gesicherten Betrieb nicht aus. Die über das Jahr 2020 bestehende Arbeitsbelastung
der Mitarbeitenden ist nicht mehr vertretbar.
Der ÖrV-Bereich hat sich in technischer und finanzieller Hinsicht unterschiedlich entwickelt. Durch die
BSI-Zertifizierung der Rechenzentrumsleistungen und die Aktualisierung der e WAN-Infrastruktur be-
steht die Basis für eine sichere und zukunftsorientierte Bereitstellung von Verfahren.
Der Betrieb der mit den Partnern gemeinsam ausgewählten Verfahren wurde nur geringfügig ausge-
weitet. Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Produkt- und Kundenausweitungen wurden
stabilisiert, im SAP-Bereich wurde die HANA-Umstellung vorbereitet. Im Aufgabenbereich „DMS“ wur-
den die Produktbereitstellung eines weiteren Produk tes (Codia d3 u. a. Kooperation mit kdvz) bzw.
Produktionsausweitung (SER Doxis) geplant und durchgeführt.
Daneben hat die citeq in Abstimmung mit den Kooperationspartnern umfangreiche Preisanpassungen
vorgenommen, um ein erneutes Defizit zu vermeiden. Die Auflösung der Entwicklungspauschale hat
zu erheblichen Veränderungen bei der Finanzierung d er Produktentwicklung und –bereitstellung der
Gemeinschaft geführt. Die notwendigen Anpassungen wurden weitergeführt.
29
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beläuft sich auf 51.628 T€ und ist damit um rd . 6.296 T€ höher als
zum 31.12.2019.
2020 wurden Investitionen in Höhe von ca . 7.092 T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkredite
finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen ca. 1.897 T€, die im Wesentlichen zur Rückdeckung der
Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 5.195 T€ verteilen sich im We-
sentlichen auf Softwareprodukte (ca. 1.308 T€), Rechnersysteme (ca. 1.772 T€), Monitore, Drucker
und sonstige DV-Peripherie (ca . 1.120 T€), Netztechnik (ca. 431 T€), neue Telekommunikationstech-
nik (vor allem Ersatz der alten TK-Technik durch Vo IP) (ca. 128 T€), Technische Ausstattung (ca.
69 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form vo n Trivialsoftware sowie Netz- und TK-
Technik (insgesamt ca. 264 T€) sowie Anlagen im Bau (ca . 9 T€) und Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände (ca . 94 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 4.171 T€
gegenüber.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um ca. 2.359 T€ auf 11.319 T€ insbesondere aufgrund höherer
Forderungen an die Stadt Münster sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 in Höhe von rd. 9.883 T€ (Vorjahr: rd. 9.651 T€) deckt rd . 19,1 %
der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,3 %). Unter Einbeziehu ng der Sonderposten aus Zuschüssen zur Fi-
nanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränderte Eigenkapitalquote von 19,2 %
(Vorjahr: 21,3 %).
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitione n konnten wie im Vorjahr aus dem Cash Flow
der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.
Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert und ist weiterhin als un-
zureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt Münster angewiesen.
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die nachfolgende Tabelle zeigt
den Geschäftsverlauf der Jahre 2019 und 2020:
Die Umsatzerlöse über alle Bereiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV-Kunden in rd.
35.060 T€ und waren damit um 2.945 T€ höher als im Vorjahr. Hervorgerufen wurde dies u. a. durch
gestiegene Fallzahlen im Rahmen der Bereitstellung von Anwendungen und Hardwareprodukten. Als
Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2020 ein Überschuss von rd. 1.170 T€ erzielt werden.
Angaben in T-Euro Ist 2019 Ist 2020
Umsatzerlöse -32.115 -35.060
sonstige betriebliche Erträge -193 -299
Zinserträge -326 -327
Summe Erträge -32.634 -35.686
Materialaufwand 11.398 12.587
Personalaufwand 13.495 15.088
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.179 1.270
Abschreibungen 4.475 4.171
Zinsaufwendungen 1.292 1.364
Steuern 30 36
Summe Aufwendungen 31.869 34.516
Jahres-Ist -765 -1.170
30
Wodurch ein um rd. 1.080 T€ höheres Jahresergebnis erzielt wurde als prognostiziert, kann der nach-
folgenden Tabelle entnommen werden:
Geplante aber nicht durchgeführte Investitionen hatten allerdings auch Einfluss auf die Umsatzerlöse,
weil sie nicht abgerechnet werden konnten und auf die Materialaufwendungen, weil Wartungsaufwen-
dungen nicht entstanden und Dienstleistungen nicht abgerufen wurden.
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignis se sind in angemessener Weise im Jahresab-
schluss berücksichtigt worden.
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindi katoren
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der angebotenen
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperati onspartnern gemeinsam betriebenen Weiterent-
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Der Personalbestand hat sich von insgesamt 178 Pers onen in 2019 (davon 9 Auszubildende) auf
durchschnittlich 190 Personen in 2020 (davon 9 Ausz ubildende) erhöht. Dabei haben 14 Personen
neu bei der citeq angefangen und 9 Personen haben die citeq aus unterschiedlichen Gründen verlas-
sen. Die Personalfluktuation ist in 2020 auf 4,95 % (davon altersbedingt: 1,10 %) gestiegen (Vorjahr:
0,58 %). Das Durchschnittsalter in der citeq hat sich von 44,08 Jahren auf 43,31 Jahren verändert.
Die regelmäßige, flexible Arbeitszeit des Jahres 2020 betrug innerhalb der citeq rd. 337.972 Stunden
(Vorjahr: 311.119); dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.867 Stunden für Vollzeitkräfte (Vorjahr:
1.841). Die Differenzen zwischen der Sollarbeitszei t und produktiven Arbeitszeit sind Fehlzeiten auf
Grund von Urlaub, Krankheit oder unproduktiven Fort bildungszeiten. Sie betrugen in 2020 rd.
57.126 Stunden (16,9 %) und im Vorjahr 59.574 Stunden (19,1 %).
Angaben in T-Euro Plan 2020 Ist 2020 Differenz
Plan / Ist
Umsatzerlöse -37.156 -35.060 -2.096
sonstige betriebliche Erträge -37 -299 262
Summe Erträge -37.193 -35.36 9 -1.833
Materialaufwand 12.803 12.587 216
Personalaufwand 15.093 15.088 5
Abschreibungen 6.889 4.171 2.718
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.259 1.270 -11
Zinsergebnis 1.034 1.037 -3
Steuern 25 36 -11
Summe Aufwendungen 37.103 34.189 2.914
Jahres-Ist -90 -1.170 1.080
31
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq-Leistun-
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be-
stehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) und aufgrund des seit Jahren wachsenden Dritt-
kundengeschäfts im Bereich der kommunalen Fachanwen dungen für die nähere Zukunft von einem
stabilen Kerngeschäft aus. Gleichwohl ist im kommun alen IT-Markt ein Trend zur Konzentration auf
Fach-Rechenzentren erkennbar, die die IT-Betriebsleistung in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen ef-
fektiver als nicht spezialisierte Rechenzentren erbringen können.
Die citeq nutzt diesen Trend zu den Fach-Rechenzentren und beteiligt sich sowohl passiv als Abneh-
mer von IT-Leistungen als auch sehr erfolgreich aktiv mit eigenen Beiträgen - so konnten der Aufga-
benbereich der „Personalwirtschaftlichen Anwendunge n“ in den vergangenen Jahren durch die Zu-
sammenarbeit mit weiteren Kunden auf nun über 80.000 Personalabrechnungsfälle erheblich anwach-
sen - an dem IT-Leistungsverbund. Im Ergebnis profitieren die Stadt Münster und die ÖrV-Partnerver-
waltungen von besseren IT-Leistungen zu wirtschaftlicheren Konditionen.
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 die Rahmenbedingungen umfangreich verändert. Die Digi-
talisierung der Verwaltungen hat einen erheblichen Schub, mit dem bisher niemand gerechnet hat,
bekommen. Innerhalb kürzester Zeit mussten Möglichk eiten zur umfangreichen Umsetzung von
Home-Office und mobilem Arbeiten für Verwaltungsmit arbeitende geschaffen werden, die Anforde-
rungen für Online-Dienste stiegen, technische Vorau ssetzungen für Videokonferenzen wurden ge-
schaffen, das Home-Schooling in den städtischen Schulen wurde durch umfangreiche Endgeräte-Be-
reitstellung und Bandbreitenerweiterung ermöglicht.
Gleichzeitig zeigen sich auch die negativen Auswirk ungen der Corona-Pandemie, die finanziellen
Rahmenbedingungen für die Städte, Kreise und Kommunen haben sich verschlechtert. Inwieweit sich
hier Auswirkungen auf die bestehende interkommunale Zusammenarbeit ergeben, bleibt abzuwarten,
auf die IT-Entwicklung der Stadt Münster zeigen sie sich bereits. Während für die Schulen durch För-
dermittel des Bundes und des Landes NRW und die Ber eitstellung städtischer Haushaltsmittel eine
massive Erweiterung der IT-Ausstattung (Endgeräte, digitale Tafeln, WLAN-Infrastruktur, Bandbreite,
etc.) in den kommenden Jahren umsetzbar sein wird, wurden die Finanzmittel für die IT-Ausstattung
der Verwaltung im Haushalt der Stadt Münster stark eingeschränkt. Im Jahr 2021 sind neben der
Aufrechterhaltung des laufenden IT-Betriebs mit Ausnahme des Corona-bedingten zusätzlichen Aus-
stattungsbedarfs keine neuen IT-Maßnahmen oder –Projekte umsetzbar.
Der Wirtschaftsplan berücksichtigt nur die bekannten Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die wei-
teren Auswirkungen können zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht sinnvoll prognosti-
ziert werden, der Wirtschaftsplan wurde dahingehend auch nicht angepasst. Nach dem vorliegenden
Wirtschaftsplan 2021, welcher am 17.03.2021 dem Rat der Stadt Münster zur Genehmigung vorliegt,
wird mit einem Jahresüberschuss von 1.980 T€ gerechnet
Dabei entwickeln sich die Teilbereiche sehr unterschiedlich. Die Einschränkungen bei der Stadt Müns-
ter zur Finanzierung neuer IT-Maßnahmen/-Projekte ( Ausnahme Zusatzfinanzierung DMS) wirken
sich daher nur unwesentlich auf den MS-Bereich aus. Die Folgen der umfangreichen Erweiterungen
der Schul-IT lassen sich derzeit noch nicht absehen, werden aber in 2021 zu erhebliche zusätzlichen
Erlösen führen, die bisher nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden konnten. Durch Produktan-
passungen/-erweiterungen und Preisanhebungen (zeitnahe Anpassung an Kostenentwicklung) wer-
den die Umsatzerlöse im ÖrV-Bereich erheblich planm äßig gegenüber 2020 ansteigen, dieser Um-
satzsteigerung stehen Erhöhungen in den wesentliche n Aufwandsbereichen gegenüber, planmäßig
wird mit einem Überschuss von ca. 100 T€ gerechnet.
Die Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt Münster im Bereich „DMS“ – hier wurden unabhängig von
der Gesamtfinanzierung der IT zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt - sowie gemeinsame Projekte
im ÖrV-Bereich wie Personalmanagement, Finanzwesen, Einwohnerverfahren und Dokumentenma-
nagement weisen den Weg in die Zukunft. Die Netzinfrastruktur wird einen hohen Stellenwert für den
Rechenzentrumsbetrieb der citeq einnehmen. Mit dem Ausbau ihrer Fachanwendungen unterstützt
die citeq auch fortlaufend die Verwaltungsarbeit der ÖrV-Partnerverwaltungen.
32
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdungen
der IT und damit auch die Anforderungen an die IT-S icherheit in den letzten Jahren kontinuierlich
zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehme n werden. Die citeq begegnet dieser Ent-
wicklung dadurch, dass sie sich an den Standards de s Bundesamtes für Sicherheit in der Informati-
onstechnik (BSI) ausrichtet, dass sie ihre IT-Proze sse im Rahmen eines professionellen IT-
Servicemanagements ständig verbessert und dadurch, dass sie verbindliche Serviceverabredungen
zu ihren Anwendungen mit den die citeq nutzenden Ve rwaltungen, Ämtern und Einrichtungen trifft.
Immer weniger Verwaltungsaufgaben können noch manuell erledigt werden, immer größere Teile der
Verwaltung sind bei einem Ausfall der IT-Systeme ni cht mehr arbeitsfähig. Dieser wachsenden Be-
deutung der IT-Systeme entsprechend ist durch den E insatz höherwertiger und besser geschützter
und damit auch besser verfügbarer IT-Systeme Rechnung zu tragen.
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 das Leben, L ernen und Arbeiten der Bürger*innen sowie
das Wirtschaften der Unternehmen erheblich verändert. Die damit entstandenen neuen Herausforde-
rungen insbesondere hinsichtlich der IT werden auch Auswirkungen auf die citeq haben. Die IT-
Ausstattung der Verwaltungen ist weiterzuentwickeln . Diese Prozesse erfordern einen kompetenten
IT-Dienstleister. Hierzu ist die citeq gut aufgeste llt, sie optimiert sich fortlaufend selbst. Dabei f ördert
und nutzt sie die Kompetenz und die Kreativität ihrer motivierten Mitarbeitenden und nutzt zusätzlich
auch die Möglichkeit, von Anderen zu lernen und mit Anderen zusammenzuarbeiten. Vernetzung und
nachhaltige Eigenoptimierung sind unerlässlich und der von der citeq gewählte Weg, um auch morgen
noch zu den kommunalen Top-IT-Dienstleistern zu gehören. Dieses Ziel hat sich die citeq gesetzt.
7.2 Risikobericht
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflicht ung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§ 10 der überarbeiteten Eigenbetriebsverordnung EigVO NRW) und entsprechend den
für Aktiengesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufge-
baut. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu be-
werten und strategische Maßnahmen zur Reduzierung u nd Vermeidung von Risiken zu planen, um-
zusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen ausgewertet.
Neben der wirtschaftlichen Steuerung der citeq gestaltet es sich zunehmend schwierig, in ausreichen-
dem Umfang Fachpersonal zu akquirieren bzw. zu erhalten und an das Unternehmen zu binden. Hinzu
kommt ein zunehmender absoluter Fachkräftemangel im branchenweit wachsenden IT-Markt. Als
Maßnahme gegen diesen Trend hat die citeq ihre Ausbildungsaktivitäten bereits in den vergangenen
Jahren ausgebaut. Diese Maßnahme allein ist aber nicht ausreichend, um die Personalsituation nach-
haltig zu verbessern. Insbesondere aufgrund der bereits seit 2019 bestehenden Problematik freie Stel-
len zu besetzen, leidet durch die eigene Personalknappheit auch die Ausbildung. Die Corona-Pande-
mie hat die Situation weiter verschärft, da eine Einarbeitung neuer Mitarbeitenden bzw. die Ausbildung
durch die Tätigkeiten im Home-Office stark eingesch ränkt wurden. Eine vergleichbare Qualität zur
Wissensvermittlung in der direkten persönlichen Ans prache konnte auch nicht mit durch technische
Unterstützung erreicht werden.
Die seit dem 01.01.2017 geltende neue kommunale Entgeltordnung hat die Situation weiter verschärft.
Der demografische Wandel betrifft auch die citeq. Innerhalb der kommenden 1 – 5 Jahre werden ca.
10 % der Mitarbeitenden die citeq aus Altersgründen verlassen. Dabei ist der Anteil der die citeq ver-
lassenden Führungskräfte überproportional. Innerhal b der kommenden 2 - 4 Jahre werden der Be-
triebsleiter und 3 der 4 Bereichsleiter die citeq verlassen. Die zur Vermeidung von Wissensverlust und
zur Sicherstellung der langfristigen Leistungserbringung durch qualifiziertes Personal bereits eingelei-
teten Maßnahmen sind fortzusetzen und zu verstärken (z. B. überschneidende Besetzungen von Füh-
rungsstellen).
Durch den starken Personalzuwachs der vergangenen Jahre hatte sich die räumliche Situation massiv
verschlechtert, sie konnte Mitte 2020 durch die Anm ietung neuer Räume im Gebäude Höfflingerweg
1 entspannt werden.
Problematisch ist aktuell die Situation im Bereich der Data-Center. Während der neue zentrale Raum
problemlos nutzbar ist und Ausbaureserven ausweist, ist der im Hauptgebäude der citeq vorhandene
Raum an seine Ausbaugrenzen gestoßen, hier ist drin gend eine Erweiterung notwendig, die bereits
33
in 2020 umgesetzt werden sollte. Die Realisierung k onnte aufgrund ausstehender baulicher Planun-
gen nicht vorgenommen werden.
Auf Grund der engen Beziehungen zur Stadt Münster a ls Hauptabnehmer der Leistungen der citeq,
der langjährigen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und der Kündigungsfrist von mindes-
tens 18 Monaten im Rahmen der ÖrV für Leistungen der citeq lässt sich das unternehmerische Risiko
zurzeit als gering einstufen. Dennoch wurden insgesamt 90 Risiken im Unternehmen identifiziert.
Davon wurden 16 Risiken als Top-Risiken bewertet, d. h. sie wurden als bestandsgefährdend einge-
schätzt bzw. ihr Höchstschadenswert ist mindestens hoch. Für diese Top-Risiken ist ein Frühwarn-
system mit Indikatoren, Schwellenwerten und Gegenmaßnahmen hinterlegt.
Folgende 5 Risiken sind als bestandsgefährdend bewertet worden:
o R-002 Kommunalpolitik ändert bisherige Zielsetzung für die citeq
o R-003 Änderung der für das Unternehmen relevanten Rechtslage oder Rahmenbedingungen
(z. B. Umsatzsteuer)
o R-013 Vertragskündigung durch einen Großkunden
o R-048 Datensicherheit wird nicht beachtet
o R-089 Datenschutz wird nicht beachtet
Im Hinblick auf das Defizit im ÖrV-Bereich zum Jahresabschluss 2019 wurde im Jahr 2020 besonde-
res Augenmerk auf die Anpassung von Preisen und die Wirtschaftlichkeit von neuen Produkten gelegt.
Gleichzeitig wurde die Kommunikation mit den in 201 9 gerade auf 28 Partnern erweiterten der ÖrV
verbessert. Die Gründe des Defizits wurden aufgearb eitet und die sich daraus ergebenden Folgen
wurden offen und nachvollziehbar diskutiert. Dabei hat auch die Corona-Pandemie durch die Nutzung
der Videokonferenztechnik die Kommunikation teilwei se verbessert. So wurde eine weitere Sitzung
des Arbeitsausschusses kurzfristig zusätzlich verei nbart. Nur durch eine offene Kommunikation und
gemeinsame Entscheidungen kann die ÖrV-Zusammenarbeit langfristig erhalten bleiben. Das ist auch
für die anstehende Umsetzung der Mehrwertsteuerpflicht zu beachten.
Mit der BSI-Zertifizierung des Rechenzentrumsverbunds in 2019 und dem erfolgreichen ersten Über-
prüfungsaudit in 2020 hat die citeq einen großen Schritt auf dem Weg zur Steigerung der IT-Sicherheit
für die Stadt Münster und die weiteren Kunden vollzogen.
Die Corona-Pandemie hat die Aufgabenwahrnehmung der citeq im Jahr 2020 maßgeblich geprägt.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Auswirkungen auch noch in 2021 längerfristig zu spüren sind. Die
citeq hat über fast den gesamten Zeitraum nur im No tfall- und Krisenmodus Aufgaben wahrnehmen
können. Obwohl mit höchster Priorität alle vorgegeb enen und weitere Vorsichtsmaßnahmen zum
Schutz der Mitarbeitenden eingehalten wurden, sind trotzdem auch bei der citeq covid-19-Erkrankun-
gen aufgetreten. Der Dienstbetrieb konnte aber aufrechterhalten werden.
Die Corona-Pandemie hatte bereits in 2020 erheblich e Auswirkungen auf die Ausführung des Wirt-
schaftsplanes. Auch im Jahr 2021 entsteht erheblicher – aktuell nicht planbarer – zusätzlicher perso-
neller und finanzieller Aufwand, der bei der Aufste llung des Wirtschaftsplanes 2021 nicht absehbar
war.
7.3 Chancenbericht
Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr einen erheblichen Digitalisierungsschub in der öffent-
lichen Verwaltung ausgelöst. Die citeq ist aufgrund der in den vergangenen Jahren aufgebauten IT-
Infrastruktur, hier ist insbesondere das BSI-zertif izierte Rechenzentrum zu nennen, in der Lage, die
gestiegenen Anforderungen zu erfüllen und der Stadt Münster bzw. den Kooperationspartnern weitere
Leistungen anzubieten.
Sie sind für die citeq, die Stadt Münster und die K ooperationspartner eine wirtschaftliche Herausfor-
derung, aber für die citeq auch eine Chance zur Ausweitung ihres Leistungsangebotes, weil kleinere
IT-Organisationseinheiten die wachsenden Anforderun gen nicht mehr erfüllen können, digitale Zu-
kunftsthemen nur noch mit starken Partnern angehen können und ihre Systeme in die leistungsstär-
keren Rechenzentren verlagern müssen. Diese Entwicklung wird bereits im Jahr 2021 in Abhängigkeit
von der Corona-Pandemie erste neue Digitalisierungsprojekte für die citeq ermöglichen.
Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse hat
aufgrund der umfangreichen Fördermittel durch den Bund bzw. das Land NRW und die Bereitstellung
34
von Mitteln im städtischen Haushalt die Digitalisierung im pädagogischen Bereich der Schulen einen,
noch zu Beginn des Jahres 2020, nicht zu erwartenden Umfang angenommen. Auch hier konnte die
citeq aufgrund der in den vergangenen Jahren aufgeb auten Infrastruktur zeitnah reagieren. Diese
Entwicklung wird sich in den kommenden Monaten und Jahren fortsetzen. Die citeq hat hier eine
Chance zur Ausweitung des Aufgabenumfangs, muss aber zeitnah durch kurzfristige personelle und
organisatorische Maßnahmen auf die neuen Anforderungen reagieren.
Münster, den 31.03.2021
citeq
Stefan Schoenfelder
35
8 Organigramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (39)
- Scheibenstraße 109
- Friedrich-Ebert-Straße 110
- Bahnhofstraße 8
- Theodor-Scheiwe-Straße 1
- Hansestraße 23
- Patronatsstraße 20
- Wolbecker Straße 284
- Rösnerstraße 10
- Goerdelerstraße 51
- Dieckmannstraße 127
- Klemensstraße 10
- Hörsterstraße 28
- Geiststraße 81
- Albersloher Weg 550
- Höfflingerweg 1
- Alter Steinweg 11
- Hansaplatz
- Ludgeriplatz 4
- Idenbrockplatz 8
- Zum Hiltruper See 171
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Nieberdingstraße 30
- Westfalenstraße 197
- Neubrückenstraße 63
- Himmelreichallee 50
- Vennemannstraße 5
- Münsterstraße 7
- Junkerstraße
- Friedhofstraße 15
- Laerer Werseufer 2
- Coerder Liekweg 72
- Roxeler Straße 340
- Prinzipalmarkt 10
- Rüschhausweg 17
- Gasselstiege 13
- Hafenstraße 30
- Kinderhaus
- Arnheimweg 40
- Stühmerweg 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0394/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 08:41