V/0754/2021
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2022
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Anlage A
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Anlage A zur V/0754/2021 Kurzüberblick T arifvorlagegemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die T arifewerden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und der Abfallwirtschaft abzurechnen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die erforderlichen Mittel werden nicht im Haushaltsplan sondern im Erfolgsplan der AWM ausgewiesen. Soweit für städtische Liegenschaften Kosten anfallen, sind diese im Budget der Fachämter berücksichtigt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0754/2021 V/0754/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft T ariffür Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2022 Beratungsfolge 16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der „T ariffür Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2022“ wird beschlossen (Anlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. Die T arifleistungender Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 26.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif T elefon:6052-16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0754/2021 Personalkosten Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze für das Jahr 2020 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 1,7% auf 33,23 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 0,38% auf 39,54 Euro und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 0,87% auf 39,29 Euro. Sachkosten Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen. Der Stundensatz für den Bereitschaftswagen verändert sich von 16,00 Euro auf 18,00 Euro und der Satz für eine Kehrmaschine steigt von 32,00 Euro auf 33,00 Euro. Anfahrtspauschale für Straßenreinigung Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro. Entgelte für die Annahme von Abfällen Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige T arifnachrichtlich der Anlage beigefügt. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Anlage A - T ariffür Leistungen der AWM 2022 1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis i) - 2 - V/0754/2021
Anlage: Tarif für Leistungen der AWM 2022
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/00754/2021 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2022 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen Münster in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 09.12.2020 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat- rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 39,29 € 39,54 € 33,23 € 38,95 € 39,69 € 32,67 € 1/6 Stundensatz 6,55 € 6,59 € 5,54 € 6,49 € 6,62 € 5,45 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,65 € 3,53 € 3,29 € 3,52 € 3,41 € 3,17 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,65 € 3,53 € 3,29 € 3,52 € 3,41 € 3,17 € Sonntags 25% 4,56 € 4,42 € 4,11 € 4,40 € 4,27 € 3,97 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 6,38 € 6,19 € 5,76 € 6,16 € 5,97 € 5,55 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 24,61 € 23,86 € 22,21 € 23,78 € 23,07 € 21,42 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 € 21,00 € je 1/6 Stunde je Stunde je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 3,00 € 18,00 € 2,67 € 16,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 5,50 € 33,00 € 5,33 € 32,00 € Kleinkehrmaschine 5,00 € 30,00 € 5,00 € 30,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 90,00 €/t b) Altholz A IV 150,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Flachglas 70,00 €/t e) Reifen 2,50 €/Stück f) Grünabfälle 45,00 €/t g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t h) Mineralwolle 700,00 €/t i) Asbestabfälle 220,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 45,00 €/t 230,00 €/t 700,00 €/t 220,00 €/t Zeitzuschläge je Stunde: 90,00 €/t 150,00 €/t 45,00 €/t 70,00 €/t 2,50 €/Stück
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0754/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 04.10.2021 12:02