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V/0754/2021

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2022

Vorlagen 04.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 16.6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage: Tarif für Leistungen der AWM 2022

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Anlage A

1070 Zeichen

Anlage A zur V/0754/2021
Kurzüberblick
T arifvorlagegemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die T arifewerden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und
der Abfallwirtschaft abzurechnen.
Finanzierung
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Die erforderlichen Mittel werden nicht im Haushaltsplan sondern im Erfolgsplan der AWM
ausgewiesen. Soweit für städtische Liegenschaften Kosten anfallen, sind diese im Budget der
Fachämter berücksichtigt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
entfällt

Beschlussvorlage

3515 Zeichen

V/0754/2021
V/0754/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
T ariffür Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2022
Beratungsfolge
16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „T ariffür Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2022“ wird beschlossen
(Anlage).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine
individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die T arifleistungender Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
26.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dornseif
T elefon:6052-16
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0754/2021
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze
für das Jahr 2020 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines
Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des
Durchschnittskostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus
geleisteten und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen
der Mitarbeiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den
Ruhestand.
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um
1,7% auf 33,23 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 0,38% auf 39,54 Euro
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 0,87% auf 39,29 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und
Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der
Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für
einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen. Der Stundensatz für den Bereitschaftswagen verändert
sich von 16,00 Euro auf 18,00 Euro und der Satz für eine Kehrmaschine steigt von 32,00 Euro auf
33,00 Euro.
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs- und
Betriebskostenzuschlages.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige T arifnachrichtlich der Anlage beigefügt.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen: - Anlage A
- T ariffür Leistungen der AWM 2022
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis i)

- 2 -
V/0754/2021

Anlage: Tarif für Leistungen der AWM 2022

3392 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/00754/2021
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2022 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen
Münster in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 09.12.2020
beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat-
rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 39,29 € 39,54 € 33,23 € 38,95 € 39,69 € 32,67 €
1/6 Stundensatz 6,55 € 6,59 € 5,54 € 6,49 € 6,62 € 5,45 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,65 € 3,53 € 3,29 € 3,52 € 3,41 € 3,17 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,65 € 3,53 € 3,29 € 3,52 € 3,41 € 3,17 €
Sonntags 25% 4,56 € 4,42 € 4,11 € 4,40 € 4,27 € 3,97 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 6,38 € 6,19 € 5,76 € 6,16 € 5,97 € 5,55 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 24,61 € 23,86 € 22,21 € 23,78 € 23,07 € 21,42 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden
tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 €        21,00 €         
je 1/6 
Stunde je Stunde
je 1/6 
Stunde je Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 3,00 € 18,00 € 2,67 € 16,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 5,50 € 33,00 € 5,33 € 32,00 €
Kleinkehrmaschine 5,00 € 30,00 € 5,00 € 30,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz
zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif
nicht berücksichtigt sind.
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III 90,00 €/t
b) Altholz A IV 150,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Flachglas 70,00 €/t
e) Reifen 2,50 €/Stück
f) Grünabfälle 45,00 €/t
g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t
h) Mineralwolle 700,00 €/t
i) Asbestabfälle 220,00 €/t
 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
45,00 €/t
230,00 €/t
700,00 €/t
220,00 €/t
Zeitzuschläge je Stunde:
90,00 €/t
150,00 €/t
45,00 €/t
70,00 €/t
2,50 €/Stück

Beratungsverlauf (4)

16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 16.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 16.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0754/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.10.2021
Erstellt
04.10.2021 12:02