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V/0593/2013

Kommunales Handlungskonzept Wohnen

Vorlagen 22.10.2013

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Anlage 1 zur Vorlage V/0593/2013 
 
 
 
Wohnungspolitische Anträge 
 
 
 
 
1.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0010/2012 
vom 09.02.2012 "Sozialgerechte Bodennutzung" 
 
 
1.2 Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat Nr. A-R/0018/2012 vom 12.03.2012 
"Zweckentfremdungsverordnung" 
 
 
1.3 Anregung der kommunalen Seniorenvertretung an den Rat A-KS-001-2012 vom 
24.09.2012 "Kommunale Wohnungspolitik - Schaffung von finanzierbarem Wohn-
raum durch Eigeninitiative von Bürgern" 
 
 
1.4 Antrag der Fraktion Die Linke an den Rat Nr. A-R/0043/2012 vom 30.10.2012 
"Münster braucht preiswerten Wohnraum für alle! Wohn+Stadtbau finanziell und 
personell ertüchtigen - (Konversions-)Flächen für bezahlbaren Wohnraum si-
chern!" 
 
 
1.5 Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0015/2013 vom 08.04.2013 "Wohnen 
muss bezahlbar bleiben!" 
 
 
1.6 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2013 vom 07.05.2013 "Wohnen 
muss bezahlbar sein Strategische Steuerung über Grundstücksvergabe und Bau-
leitplanung" 
 
 
1.7 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0038/2013 vom 02.07.2013 "Wohnen 
muss bezahlbar sein. Luxusmodernisierung verhindern, neue Möglichkeiten im 
Bestand suchen"

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
1. Um die Versorgung der Bevölkerung mit preiswerte m Wohnraum zu 
verbessern wird bei der Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau insbesondere 
im Innenstadtbereich grundsätzlich ein angemessener Anteil  der Bauflächen für die 
Errichtung von preisgebundenen Wohnungen (öffentlich geförderter Wohnungsbau) 
reserviert. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau preisgeb undener Wohnungen in  Baugebieten 
durch Vorhaben bezogene Bebauungspläne, durch Städtebauliche Verträge und 
andere Instrumente des Städtebaurechts (z. B. Baulandumlegung)  sicherzustellen. 
3. Um die steigenden Kosten der Stadt für die Entwi cklung von Bauland stärker zu 
refinanzieren, werden vorrangig Flächen im Eigentum der Stadt Münster bzw. der 
Gesellschaften der Stadt entwickelt. Dies gilt sowohl für die Neuerschließung von 
Flächen als auch für das Flächenrecycling. Durch kontinuierliche Bereitstellung 
entsprechender Mittel im Haushalt (Fonds) wird der frühzeitige und vorausschauende 
Grunderwerb von künftigen Bauflächen durch die Stadt sichergestellt. 
4. Private Flächen sollen von der Verwaltung nur no ch dann für die Baulandentwicklung 
vorgeschlagen werden, wenn sich die Planungsbegünstigten vorab zur Mitfinanzierung 
von Kosten und Lasten bereiterklärt haben, die durch das Planungsvorhaben ausgelöst 
werden. Hierzu gehören insbesondere der Ersatz der Kosten der städtebaulichen 
Planung und die angemessene Übernahme von Kosten der notwendigen technischen 
und sozialen Infrastruktur. Die Übernahme der Verpflichtungen soll durch den 
Abschluss städtebaulicher Verträge abgesichert werden. Zur Qualitätssicherung sind 
bei der Baulandentwicklung in der Regel städtebauliche Wettbewerbe durchzuführen. 
5. Zur Umsetzung dieser Grundsätze einer sozialgere chten Bodennutzung entwickelt die 
Verwaltung ein Verfahren. Dabei ist auf die frühzeitige Abstimmung mit Mietern, 
Grundstückseigentümern und sonstigen Berechtigten sowie mit Investoren besonderer 
Wert zu legen. Vorbild sind die Grundsätze der Stadt München für „Die Sozialgerechte 
Bodennutzung“. 
6. Der Rat beschließt die Verfahrensgrundsätze nach  Diskussion mit der Bürgerschaft, 
den Verbänden und Interessengruppen. 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Sozialgerechte Bodennutzung“ 
 
09.02.2012

2 
 
Begründung: 
 
Förderung des Baus preiswerter Wohnungen 
Die Nachfrage nach Wohnraum und insbesondere nach preiswerten Wohnungen  nimmt in 
Münster nach wie vor zu, wie Rückmeldungen der großen Wohnungsgesellschaften in 
Münster zeigen. Gleichzeitig fallen immer mehr öffentlich geförderte Wohnungen aus der 
Bindung. Dabei dürfte sich allerdings an der Zahl derjenigen, die einen 
„Wohnberechtigungsschein“ beantragen können, seit 2005 wenig geändert haben. Im 
Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen hieß es 2006: „Nach einer bundesweiten 
Untersuchung (Quelle: WFA-Bericht Preisgebundener Wohnungsbestand 2005, S.6) 
können rund 42 % aller Haushalte als Berechtigte im Sinne des WoFG angesehen 
werden.“ Ein weiterer Beleg für die mangelhafte Versorgung mit preiswertem Wohnraum ist 
auch die jüngst erlassene Kündigungssperrfristverordnung in NRW. Zu den vier Städten in 
NRW, für die die Kündigungssperrfrist von 3 auf 8 Jahre hoch gesetzt wurde, zählt auch 
Münster. 
Die bisherigen Anstrengungen der Stadt (wie z.B. die Vorlagen: „Möglichkeiten und 
Grenzen der Finanzierung/Mitfinanzierung von Kosten/Folgekosten und Aufwendungen der 
Bauleitplanung“, [V/0313/2009] und  „Beteiligung Dritter an städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahmen“, [Nr. 20/95 – Bau]), die Versorgung mit preiswertem Wohnraum 
zu verbessern, haben keinen durchschlagenden Erfolg gehabt – im Gegenteil, Projekte wie 
die „Klostergärten“ zeigen, dass der Markt andere Prioritäten setzt. Die Stadt muss deshalb 
neue Wege einschlagen, um das wohnungspolitische Ziel zu erreichen. Wir Grünen 
schlagen vor, die Grundsätze der Stadt München für eine „sozialgerechte Bodennutzung“ 
als Vorbild zu nehmen (s. Anlage), entsprechende Regelungen für Münster zu entwickeln 
und nach Diskussion mit der Bürgerschaft, den Verbänden und Interessengruppen im Rat 
zu beschließen.  
Der Vorschlag, die Regelungen vorrangig im Innenstadtbereich zu nutzen, entspringt der 
Erfahrung, dass hier in letzter Zeit wesentlich seltener preiswerte Wohnungen errichtet 
werden als in den äußeren Stadtteilen. 
 
Nutzung des Planungsbedingten Wertzuwachses für die Finanzierung öffentlicher 
Kosten 
Die Baulandentwicklung beschert der Stadt erhebliche Kosten. Dazu zählen neben dem 
Planungsaufwand selbst und der Erschließung des Geländes auch Kosten für den Ausbau 
der technischen und der sozialen Infrastruktur. Nur ein Teil dieser Aufwendungen kann 
durch den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch und weitere gesetzlich 
geregelte Beiträge (z. B. nach Kommunalabgabengesetz) refinanziert werden. Der Ausbau 
von Schulen, Kindertagesstätten, die Anlage neue Kinderspielplätze, die Anpassung der 
Verkehrsinfrastruktur usw. müssen von der Stadt aus eigenen Mitteln finanziert werden.  
Umgekehrt führt die Baulandentwicklung zu einem erheblichen Wertzuwachs der Flächen. 
Das gilt auch für Stadterneuerungs- und Stadtumbauprojekte wie zum Beispiel im 
Stadthafen. Die planungsbedingte Wertsteigerung bleibt im Wesentlichen bei den 
Eigentümern der Flächen.  
Um die zunehmenden Kosten der Baulanderschließung in den Griff zu bekommen bietet 
sich die vorrangige Nutzung stadteigener Flächen an. Der  Planungsmehrwert kann durch 
Verkauf der erschlossenen Flächen ungeschmälert dem städtischen Haushalt zugeführt 
werden.  Durch vorausschauende Bodenwirtschaft und durch die laufende Bereitstellung 
von Mitteln für den frühzeitigen Grunderwerb soll die Quote der Baulandentwicklung auf 
eigenen Flächen erhöht werden. 
Sofern auch private Flächen in die Baulandentwicklung integriert werden sollen, muss eine 
stärkere Beteiligung der Eigentümer an den Entwicklungskosten der Stadt  vereinbart

3 
 
werden. Anzustreben sind städtebauliche Verträge, in denen sich die Eigentümer zur 
Übernahme der Aufwendungen für die Planung und zur angemessenen Mitfinanzierung 
von Aufwendungen für die Herstellung bzw. den Ausbau der technischen und sozialen 
Infrastruktur verpflichten, bevor  Bebauungsplanverfahren  in die Wege geleitet werden. In 
welchem Ausmaß der planungsbedingte Wertzuwachs für die Finanzierung der städtischen 
Aufwendungen zugesichert werden soll, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei ist 
stets ein Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt an der Begrenzung der öffentlich zu 
tragenden Kosten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beteiligten zu finden. 
Auch für dieses Verfahren soll die Verwaltung  Grundsätze erarbeiten. Vorbild sind neben 
den bereits angeführten Grundsätzen der Stadt München Beschlüsse der Städte Stuttgart, 
Frankfurt/M. und Nürnberg. 
 
Beteiligung der Interessengruppen, der Verbände und der Öffentlichkeit 
Durch frühzeitige Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Regelungen nicht nur 
rechtssicher sondern auch situationsgerecht und praktikabel ausformuliert und gehandhabt 
werden. 
 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
Anlage: 
Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung der Stadt München 
(
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/sobon.html )

Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2012 
 
Seite 1 von 2 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
12. März 2012 
 
Zweckentfremdungsverordnung 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat inn erhalb der nächsten 6 Monate den Entwurf 
einer Satzung zur Vermeidung der Zweckentfremdung v on Wohnraum gemäß § 40 Abs. 4 des 
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für  das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG 
NRW) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 
 
2. Die Satzung soll einen Genehmigungsvorbehalt beg ründen, der sich auf sämtliche 
Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume (auch Teile) e rstreckt, mit Ausnahme des 
Wohnraumes, der mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist. Als Zweckentfremdung von 
Wohnraum soll insbesondere erfasst werden: 
 
a) die Nutzung für freiberufliche und gewerbliche Z wecke, soweit sie auf Dauer und unter 
Ausschluss einer Wohnnutzung erfolgt, 
b) dauerhafte Verhinderung einer Vermietung durch g ewerbliche Zimmervermietung oder 
fortlaufende Beherbergung (z.B. „Boarding-Einheiten“), 
c) bauliche Veränderung, die eine Wohnraumnutzung dauerhaft ausschließt, 
d) Leerstand von Dauer (z.B. sechs Monate) ohne aus reichend belegbare sachliche oder 
zeitliche Gründe. 
 
 
Begründung:  
   
Bis zum 31.12.2006 bestand in NRW eine Wohnraumzwec kentfremdungsverordnung. Sie war 
befristet und wurde von der schwarz-gelben Landesregierung nicht verlängert. 
Durch eine am 08. Dezember 2011 beschlossene Änderu ng des Gesetzes zur Förderung und 
Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfal en (WFNG NRW) hat der Landtag den 
Kommunen die Möglichkeit an die Hand gegeben, nach eigenem Ermessen durch Satzung 
festzulegen, ob, in welchen Bereichen und unter wel chen Auflagen eine Zweckentfremdung von 
Wohnraum nur mit Genehmigung zulässig sein soll. 
Der neue Absatz 4 des § 40 lautet: 
Die Gemeinde kann durch Satzung Gebiete mit erhöhte m Wohnungsbedarf festlegen, in denen 
Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecke n zugeführt werden oder leer stehen 
darf. In der Satzung können weitere Bestimmungen üb er finanzielle Auflagen der Genehmigung 
oder die Wiederherstellung des früheren oder eines gleichwertigen Zustands getroffen werden, 
um den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Auf Erlass der Satzung besteht kein 
Rechtsanspruch, die Satzung ist auf fünf Jahre zu befristen. 
 
 
 
An den Rat der Stadt Münster

Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2012 
 
Seite 2 von 2 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Münster ist durch  eine massiv sinkende Zahl der 
Sozialwohnungen bei gleichzeitig steigender die Zah l der Haushalte, die auf mietpreisgünstigen 
Wohnraum angewiesen sind, gekennzeichnet. 
In dieser Situation kann der Verlust von Wohnraum e twa durch die Umwandlung von Wohnraum in 
Geschäftsraum, die Verwendung von Wohnraum zur daue rhaften Beherbergung von Fremden, 
dauerhaften Leerstand oder Verkommenlassen durch Un terlassen notwendiger 
Erhaltungsmaßnahmen nicht hingenommen werden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Iris Toulas  Raimund Köhn  Joachim Bruns 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

Anregung der kommunalen Seniorenvertretung an den Rat  A-KS-0001-2012 
 
 
 
 
 
 
 
Kommunale Wohnungspolitik - Schaffung von finanzierbarem Wohnraum durch 
Eigeninitiative von Bürgern 
 
 
 
 
 
 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster hat in Ihr er Sitzung am 24.09.2012 
folgende Anregung zu geben Anregung an den Rat beschlossen: 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Bei allen Wohnungsbaumaßnahmen in der Stadt Münster  wird zukünftig der Ge- 
sichtspunkt des gemeinschaftlichen Wohnens berücksi chtigt und so weit als 
möglich, gefördert. 
 
 
Begründung: 
 
Seit geraumer Zeit beobachtet die Kommunale Seniore nvertretung Münster die Ent- 
wicklung des Wohnungsmarktes in unserer Stadt und s tellt fest, dass es zunehmend an 
bezahlbarem Wohnraum fehlt. Im Rahmen des demografi schen Wandels, der öffentlich 
diskutierten Altersarmut und der steigenden Vereins amung älterer Menschen wird die 
Stadt in Zukunft in diesem Bereich erheblich gefordert. 
 
Besondere Bedeutung hat die Erstellung von Wohnraum  zu günstigen Bedingungen, 
die von den Betroffenen finanziert werden können. D as gilt ebenso für junge Familien 
und besonders für ältere Menschen, die häufig eine zu große Wohnung nutzen und 
gerne eine kleinere beziehen möchten. Der frei werd ende Wohnraum steht dann für 
andere Wohnungssuchende zur Verfügung. 
 
In Münster gibt es bereits realisierte Wohnprojekte , die als gutes Beispiel dienen könn- 
ten. Weiter gibt es aktive Gruppen in unserer Stadt , die sich um baureife Grundstücke 
bemühen, um den Gedanken des gemeinschaftlichen Wohnens voran zu treiben.  
 
Im Rahmen der Nachverdichtung und der in Zukunft zu r Verfügung stehenden Konver- 
sionsflächen könnte bei entsprechender Berücksichti gung der an gemeinschaftlichem 
Wohnen Interessierten eine wesentliche Entlastung des Münsterschen Wohnungsmark- 
tes erfolgen. Jede neue Wohnung in diesem Bereich m acht eine andere Wohnung frei 
und entlastet den verknappten Wohnraum.

Die Seniorenvertretung hat mit ihrem Projekt „Recht zeitige Vorbereitung auf ein Leben 
im Alter in Münster“ bereits angeregt, ein Bauvorha ben in Form einer Genossenschaft  
zu realisieren. Durch die Eigeninitiative von Bürge rn ist eine „Genossenschaft in Vorbe- 
reitung“ tätig, die nach Erwerb eines geeigneten Gr undstückes ein entsprechendes 
Bauvorhaben umsetzen wird. 
 
Dieses beispielhafte Vorhaben kann weitere Interess enten aktivieren, die ähnliche Vor- 
stellungen haben und nach einem Grundstück suchen. Wenn der Rat der Stadt Münster 
diesen Argumenten folgen kann und darauf dringt, da ss bei entsprechenden Woh- 
nungsbauvorhaben der Gesichtspunkt des gemeinschaft lichen Wohnens berücksichtigt 
wird, könnte die Eigeninitiative von Bürgern sehr erfolgreich werden.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2012  
 
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DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
30. Oktober 2012 
Antrag  
Münster braucht preiswerten Wohnraum für alle! 
Wohn+Stadtbau finanziell und personell ertüchtigen – (Konversions-)Flächen für bezahlbaren 
Wohnraum sichern! 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster legt ein Sofortprogramm zum Bau von jährlich mindestens 300 
Sozialwohnungen auf. Perspektivisch bis 2018 soll dieses Programm bis auf 500 Wohnungen 
jährlich gesteigert werden, um den vorhandenen Bedarf mittelfristig auszugleichen. 
 
2. Die finanziellen und personellen Voraussetzungen für den Bau dieser öffentlich geförderten 
Wohnungen werden im Rahmen des städtischen Haushalts und der stadteigenen 
Wohnungsbaugesellschaft geschaffen. Der zwischen der Wohn+Stadtbau GmbH und deren 
Alleingesellschafterin Stadt Münster abgeschlossene Managementkontrakt wird dahingehend 
modifiziert, dass die 2,5 Mio. € (brutto), die bislang nach dem Managementkontrakt an die Stadt 
fließen, zweckgebunden für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingesetzt werden. 
 
3. Die Stadt Münster fordert das Land NRW auf, die Mittel für den öffentlich geförderten 
Wohnungsbau wieder auf 1,2 Milliarden Euro - wie 2010 - anzuheben und Münster im 
Verteilungsschlüssel entsprechend zu berücksichtigen.  
 
4. Die Stadt Münster sichert sich die Konversionsflächen, die durch den Abzug der britischen 
Streitkräfte frei werden und intensiviert sein Flächenmanagement für den sozialen Wohnungsbau. 
 
 
Begründung: 
 
 
Münster braucht umgehend ein Handlungskonzept für Sozialwohnungen. Diese sind von fast 20.000 
im Jahr 1985 auf aktuell nur noch 7.500 Wohnungen zurück gegangen. Jährlich müssen mindestens 
300 neue Sozialwohnungen in Münster gebaut werden, um allein das jährlich steigende Defizit 
auszugleichen. Bis 2015 sinkt die Zahl der Sozialwohnungen in Münster auf 6.800. Bereits derzeit 
gibt es 2.600 Menschen mit Wohnberechtigungsschein, die keine Sozialwohnung finden, obwohl sie 
Anspruch darauf haben. Deswegen muss dringend ein Handlungskonzept zur Schaffung von 
Sozialwohnungen aufgelegt und auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies schließt ein finanzielles 
Förderkonzept mit ein, denn auch die SPD-Grüne Landesregierung hat die Mittel für den sozialen 
Wohnungsbau von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf aktuell 850 Millionen gekürzt. Diese 
fast 30-prozentige Kürzung macht sich auch in Münster bemerkbar und hier muss endlich 
umgedacht und gehandelt werden. 
 
Die städtische Wohn+Stadtbau hat durch die im Managementkontrakt mit der Stadt Münster 
vorgesehene Gewinnabführung an die Kommune an Handlungsfähigkeit für die städtische 
Entwicklung und den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingebüßt. Sie muss vielmehr durch die 
Bereitstellung weiterer finanzieller und personeller Ressourcen ertüchtigt werden, sich verstärkt 
wohungspolitisch zu engagieren. Die Menschen dürfen auf ihrer Suche nach preiswertem Wohnraum 
 
An den Oberbürgermeister

nicht im Stich gelassen werden. Deshalb müssen als erster Schritt die Zahlungen der Wohn+Stadtbau 
an den städtischen Haushalt eingestellt und die geplanten Abführungen für den sozialen 
Wohnungsbau vorgehalten werden. 
 
Zur Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums gehört auch, die 18 Wohnquartiere, die durch 
den Abzug der britischen Streitkräfte frei werden, städtischerseits zu sichern. Die insgesamt 36,5 
Hektar Fläche für neuen Wohnraum müssen nach dem Militärabzug für den städtischen 
Wohnungsbau in Münster zur Verfügung stehen. Hier steht auch die als Verkäufer auftretende 
Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) und die CDU/FDP-Bundesregierung in der 
Pflicht. Denn es kann dabei nicht nur um hohe Grundstückspreise gehen, sondern auch die sozialen 
Aufgaben müssen deutlichst berücksichtigt werden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Raimund Köhn   Iris Toulas   Joachim Bruns 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2013 
 
  08.04.2013  
 
 
 
 
Antrag 
 
 
Wohnen muss bezahlbar bleiben! 
 
 
Münster ist einer zukunftsorientierten Wohnstandortpolitik und Stadtentwicklung ebenso ver- 
pflichtet wie einer sozialverantwortlichen Wohnraumversorgung. Die zunehmende Woh- 
nungsknappheit und stark steigende Preise bei Neuvermietungen bedeuten für immer mehr 
Haushalte eine steigende Belastung mit Wohnkosten. Der zum 1. April erschienene neue 
Mietspiegel belegt den Anstieg des Mietniveaus. Wechsel in angemessene Wohnungen 
müssen unterbleiben oder das Wohnen in vertrauten Quartieren und Nachbarschaften wird 
unmöglich. Insbesondere für junge Familien, für Menschen mit Behinderung und ältere Men- 
schen aber auch für Studierende und Auszubildende wird es zunehmend schwierig, eine 
bezahlbare Wohnung in der Stadt zu finden oder zu halten. 
 
Bereits 2010 hatte die CDU-Fraktion beantragt, ein umsetzungsorientiertes Handlungskon- 
zept zu erstellen, um darauf aufbauend weitere Impulse für die Schaffung preiswerten Wohn- 
raums in der Stadt zu setzen. Dieses Konzept wird derzeit erarbeitet. Folgende wesentliche 
Leitorientierungen sind zu berücksichtigen: 
 
 
 
Münster benötigt mehr Wohnraum! 
 
 
 Das Land wird aufgefordert, die Wohnungsbauförderung neu zu konzipieren und 
die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. 
 
Die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen ist weiter rückläufig. Die 
Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus durch das Land Nordrhein-Westfalen reicht nicht 
aus, den Status quo zu erhalten. Die Stadt Münster schöpft die zur Verfügung stehenden 
Fördermittel stets aus und selbst Nachbewilligungen reichen regelmäßig nicht, um die beab- 
sichtigten Investitionen in Sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Das Land wird daher 
aufgefordert, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen.  Niedrige Kapital- 
marktzinsen und steigende Immobilienpreise erfordern neue Grundlagen der Wohnungsbau- 
förderung. Die bisherige Kreditfinanzierung ist zunehmend unattraktiv und schafft es immer 
weniger, die notwendige Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau zu liefern. Das Land 
ist daher gefordert, die Wohnungsbauförderung auf neue Beine zu stellen. 
 
 
 Die Stadt schafft kurzfristig die nötigen Voraussetzungen für den Neubau von 
Mietwohnungen im mittleren Preissegment.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
Schon im Jahr 2009 haben die Ergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises zur Woh- 
nungspolitik gezeigt, dass der Wohnungsknappheit nicht nur mit mehr Sozialwohnungen 
begegnet werden kann. Auch neuere Studien wie die jüngst veröffentlichte Studie „Strategien 
für bezahlbares Wohnen in der Stadt“ verdeutlichen, dass gerade der Neubau von Wohnun- 
gen im sog. mittleren Mietpreissegment die kurzfristig wirksamste Entlastung des ange- 
spannten Wohnungsmarktes bringen kann. Hiervon profitieren die Haushalte mit mittlerem 
Einkommen, die zunehmend dem Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt ausgesetzt sind 
und erfolglos angemessenen Wohnraum suchen. Gleichzeitig wird direkt oder mittelbar das 
untere Preissegment entlastet. So wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen, ohne uner- 
wünschten Effekten wie zunehmender Segregation Vorschub zu leisten. 
 
 Die städtische Wohn+Stadtbau übernimmt eine stärkere Rolle bei der Schaffung 
von bezahlbarem Wohnraum  
 
Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass die am Wohnungsmarkt Beteiligten nicht in 
ausreichendem Maße Wohnraum schaffen. Neben Anreizen und Erleichterungen ist die 
Stadt gefordert, mit besonderem Engagement Vorbild zu sein. Die städtische Wohnungsge- 
sellschaft Wohn+Stadtbau leistet seit vielen Jahren eine hervorragende Arbeit für sozial aus- 
gewogenes Wohnen und Leben in der Stadt. Gleichzeitig hilft der wirtschaftliche Erfolg der 
Stadt, weitere wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Die überragende Bedeutung der Schaf- 
fung bezahlbaren Wohnraums macht es erforderlich, dass die Wohn+Stadtbau in deut- 
lich stärkerem Maße Mietwohnraum schafft. Um dies auch wirtschaftlich umsetzen zu 
können, sind ihr mehr Eigenmittel zu belassen.  
 
 Die Verwaltung identifiziert bis September Standorte für eine sensible Innenent- 
wicklung 
 
Wohnraum braucht Fläche. Die Stadt Münster bekennt sich zu einem verantwortungsbe- 
wussten und schonenden Umgang mit der Fläche. Daher hat die Innenentwicklung Vorrang. 
Hier kommen sowohl Umwandlungen von Büroimmobilien als auch von Gewerbeimmobilien 
in Wohnimmobilien in Betracht. Es kann aber auch die Erhöhung von Geschossigkeiten oder 
die Schaffung von Wohnraum auf bisherigen Freiflächen sein. Die Erfahrungen zeigen, dass 
hier gelungene Lösungen möglich sind, aber oft auf Widerstände in der Nachbarschaft sto- 
ßen. Anhand von Beispielen soll im Handlungskonzept eine Grundlage für neues Bauen im 
Bestand dargestellt werden. 
 
 Neue Baulandflächen müssen erschlossen werden 
 
Etwa 1.500 Wohneinheiten müssen im Durchschnitt der kommenden Jahre errichtet werden, 
um einer weiteren Wohnungsverknappung und Preissteigerungen entgegenzuwirken. In der 
letzten Sitzung des Arbeitskreises „Wohnen in Münster“ wurde deutlich: Alleine die Innen- 
entwicklung und die Nutzung vorhandener Baulandreserven reichen nicht aus, die nötigen 
Flächen bereitzustellen. Daher müssen unter Wahrung und Berücksichtung bewährter Ent- 
wicklungskriterien (z.B. ÖPNV/SPNV-Anbindung, Infrastrukturauslastung, Schutz der Grün- 
ordnung) neue Standorte für die Baulandausweisung entwickelt werden.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
Anreize für mehr Wohnraum schaffen 
 
 
 Die Vergabe von Wohnbauflächen richtet sich nach der Konzeptqualität 
 
Die Entwicklung neuer Wohnstandorte darf sich nicht nur nach Kriterien wie Höchstpreis 
oder alleinigen Investoreninteressen ausrichten. Vielmehr muss die Qualität der zugrunde 
liegenden Konzepte maßgebliches Kriterium bei der Grundstücksvergabe sein. Auf diese 
Weise können sowohl in stärkerem Maße wohnungspolitische Vorstellungen Platz greifen, 
als auch Nachfragegruppen am Wohnungsmarkt erfolgreich sein, wie z.B. Genossenschaf- 
ten oder gemeinschaftliches Wohnen junger Familien, die bei einem anderen Vorgehen un- 
berücksichtigt blieben. Schließlich kann über die Konzeptvergabe der Anteil an Sozialwoh- 
nungen und Wohnungen im mittleren Preissegment abgesichert werden. So kann eine nach- 
haltig zukunftssichere Quartiersentwicklung begünstigt werden. Künftig sollen vorrangig 
Konzeptqualitäten wie die Berücksichtigung von Generationengerechtigkeit, die 
Durchmischung von Quartieren, die Anteile von Wohnungen im mittleren Preisseg- 
ment und von Sozialwohnungen, die Absicherung der quartiersorientierten Versor- 
gungsstruktur eine Rolle spielen.  
 
 
 Investitionen in Wohnen sollen durch beschleunigte und unterstützte Genehmi- 
gungsverfahren erleichtert werden 
 
Der Wohnungsmarkt in Münster ist nicht durch einige wenige große Wohnungsgesellschaf- 
ten geprägt, sondern durch zahlreiche Einzeleigentümer und kleine unternehmerische Anbie- 
ter. Gerade die Einzeleigentümer sind eine Zielgruppe, die sich z.B. aus Gründen der Alters- 
vorsorge bei der Schaffung von Wohnraum engagiert oder engagieren könnte, aber der Un- 
terstützung bedarf. Gerade für diese Zielgruppe soll durch die Beschleunigung und Ab- 
stimmung von Genehmigungsverfahren eine Hilfestellung gegeben werden.  Aber nicht 
nur innerhalb der Verwaltung kann Unterstützung ermöglicht werden. Die Verwaltung wird 
aufgefordert, nach dem Beispiel anderer Netzwerke (z.B. Schimmelnetzwerk, Energie- 
berater) Hilfestrukturen zu initiieren.  
 
 
 
Wohnraum für eine generationengerechte Stadt 
 
 
 Familien, Ältere und Menschen mit Behinderung stehen im Mittelpunkt  
 
Gerade Familien, älter werdende Menschen und Menschen mit Behinderung brauchen die 
besondere Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt. Daher sollen sie und ihre Anforderungen 
an das Wohnen in der Stadt besondere Beachtung finden.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
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Bündnis für Wohnen in Münster 
 
 Die Stadt bekräftigt und verlängert das „Bündnis für Wohnen in Münster“  
 
Die Stadt Münster kann nur dann erfolgreich bei dem Bemühen für mehr bezahlbaren Wohn- 
raum sein, wenn es einen Schulterschluss aller Beteiligter gibt. Alle vorgenannten Maßnah- 
men erfordern von Vielen ein hohes Engagement. Einige Maßnahmen werden auch auf Kon- 
flikte, möglicherweise Widerstände stoßen. Daher ist es wichtig, dass nicht nur Politik und 
Verwaltung hinter diesem Vorgehen stehen, sondern alle, die für das Wohnen in unserer 
Stadt besondere Verantwortung tragen. Seit 2004 hat der Arbeitskreis Wohnen in Münster 
erfolgreich das Wohnen in unserer Stadt mitgestaltet und 2006 ein zunächst auf fünf Jahre 
befristetes „Bündnis für Wohnen in Münster“ geschlossen. Dieses Bündnis sollte auf der 
Basis der veränderten Herausforderungen bekräftigt und verlängert werden.  
 
 
 
gez. 
Stefan Weber 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Heinz-G. Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Edgar Drüge 
Wolfhard Ediger 
 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Ludger Janning 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-P. Graf von Merveldt 
 
 
Christian Moll  
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
H.-Dieter Sellenriek 
Barbara Stober  
Helga Welker 
Simone Wendland 
Peter Wolfgarten

Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ANTRAG 
 
 
 
Wohnen muss bezahlbar sein  
Strategische Steuerung über Grundstücksvergabe und Bauleitplanung 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Zielgruppenmix in den Quartieren 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- 
plänen, die Wohngebiete beinhalten sollen, für einen Mix unterschiedlicher Zielgrup- 
pen (Alter, Einkommen) zu sorgen. Grundsätzlich gilt für neue Bebauungspläne die 
Zielvorgabe eines Anteils von 30 Prozent für geförderten Wohnraum. Weitere 30 
Prozent sind für preisgedämpften Wohnraum vorzusehen.  
 
2. Bauleitplanerische Instrumente 
 
Um die städtischen Zielvorgaben für gemischte Quartiere (siehe 1) zu erreichen sind 
Bebauungsplanfestsetzungen (z.B. Festlegungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 8 
BauGB) und städtebauliche Verträge zu nutzen. 
 
3. Immobilienwirtschaftliche Instrumente 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien zur Vergabe von Wohnbauland zu entwi- 
ckeln, die eine Mietpreisdämpfung möglich machen. Die wohnungspolitischen Ziel- 
vorgaben (siehe 1) sollen berücksichtigt werden bei Grundstücksvergaben durch die 
Stadt und die städtischen Gesellschaften. Dafür sollen rechtssichere Ausschreibun- 
gen möglich gemacht werden, die nicht allein auf eine Maximierung des Grund- 
stückspreises sondern auch auf die Erreichung dieser wohnungspolitischer Ziele 
ausgerichtet sind. 
 
4. Baulandentwicklung 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bodenvorratsplanung wieder so zu intensivieren, 
dass ausreichend Bauland zur Versorgung der Nachfrage zur Verfügung steht. Dafür 
ist der Ankauf von späterem Bauland durch die Stadt wieder zu forcieren.  
Vor dem Hintergrund der Vorgaben zum Flächenverbrauch und der begrenzten Flä- 
chenverfügbarkeit sollen bei der Bauleitplanung urbanere Wohnformen Priorität ha- 
ben. 
SPD-Fraktion 
 im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
fraktion@spd-muenster.de 
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Münster, den 7. Mai 2013

Begründung:  
 
Angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt 
 
Münsters Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Neue Baugebiete und Innen- 
entwicklung haben zwar für zusätzlichen Wohnraum, jedoch nicht für eine Entspan- 
nung bei den Mietpreisen gesorgt. Der jüngst erschienene Mietspiegel ist ein weiterer 
Beleg für diese Entwicklung. Laut LEG-Wohnungsmarktreport gehört Münster zu den 
Spitzenreitern mit Blick auf den Anteil am Haushaltseinkommen, der auf die Woh- 
nung entfällt. Bis zu 35 Prozent ihres Einkommens geben die Menschen in Münster 
für das Wohnen aus. Einen höheren Anteil gibt es in kaum einer NRW-Großstadt. 
Höher ist die Belastung nur in der Kölner Altstadt mit 36 Prozent. 
 
Einflussfaktoren, die zu der Anspannung geführt haben, sind u.a. die hohe Attraktivi- 
tät der Stadt und das Bevölkerungswachstum, niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, 
der schleichende Wegfall von Wohnung mit Mietpreisbindung, die hohe Fluktuation 
und entsprechend hohe Zahl von Neuvermietungen. 
 
Die Attraktivität Münsters führt dazu, dass es keine Schwierigkeiten gibt, hochpreisi- 
ge Wohnungen zu schaffen. Im mittleren und unteren Preissegment sind jedoch oh- 
ne städtische Steuerung keine Verbesserungen festzustellen.  Der Wohnungsmarkt 
funktioniert für Menschen mit mittleren und unteren Einkommen ohne flankierende 
Maßnahmen nicht mehr im nötigen Maße. Zusätzliche Baugebiete haben bislang 
nicht zu einer Entspannung beigetragen, sondern wurden sofort von der starken 
Nachfrage aufgebraucht. Die Theorie vom „Sickereffekt“ oder „Aufzugseffekt“, wo- 
nach durch die Schaffung von Wohnraum im oberen Preissegment gleichzeitig 
Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment frei wird, zeigt in Münster nicht die 
gewünschten Effekte.  
 
Münster für alle 
 
Ziel der Stadt Münster muss es sein, dass es für Menschen aller Einkommensgrup- 
pen ausreichend attraktiven Wohnraum gibt. Dies dient nicht nur den betroffenen 
Münsteranerinnen und Münsteranern, sondern ist auch für die wirtschaftliche Ent- 
wicklung unserer Stadt erforderlich.  
 
Da eine Einflussnahme auf den Wohnungsbestand mit kommunalen Mitteln nur be- 
grenzt möglich ist, muss die Stadt ihren Fokus insbesondere auf die Neubauentwick- 
lung legen. Um Vielfalt zu erhalten und zu erreichen, entwickelt die Stadt Grundsätze 
für die Entwicklung neuer Quartiere. Zielvorgabe soll sein, dass 30 Prozent der neu 
entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert errichtet werden und weitere 30 Pro- 
zent als „preisgedämpfte“ Wohnungen entstehen. Die öffentliche Förderung richtet 
sich nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes, unter „preisgedämpf- 
tem“ Wohnraum sind Wohnungen zu verstehen, deren Mieten nicht über dem gülti- 
gen Mietspiegel liegen.  
 
Maßnahmen 
 
Mit einfachen Mitteln lassen sich die Entwicklungen nicht steuern. Es ist eine Vielzahl 
von Maßnahmen erforderlich, für die es auch der bundes- und landespolitischen 
Steuerung bedarf. Die jüngste Entscheidung des Landtags NRW, eine Kappung der 
möglichen Mietsteigerung auf 15 % für laufende Mietverträge vorzubereiten, ist eine 
solche Maßnahme. Eine Mietpreisbremse für Neuverträge fehlt aber nach wie vor.

Handeln kann die Stadt jedoch überall dort, wo sie selbst als Grundstückseigentüme- 
rin auftritt und wo sie im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für neuen 
Wohnraum schafft. Neben weiteren Maßnahmen soll die Stadt deshalb immobilien- 
wirtschaftlich und bauleitplanerisch tätig werden: 
 
- Die Stadt soll die Steuerungsmöglichkeiten, die s ich ihr aus der Planungsho- 
heit bieten, für die Erreichung der wohnungspolitischen Ziele nutzen. Dazu 
zählen Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie städtebauliche Verträge. 
 
- Bei Grundstücksverkäufen muss vertraglich sicherg estellt werden, dass die 
wohnungspolitischen Ziele erreicht werden. Das heißt, dass Quoten für geför- 
derten und preisgedämpften Wohnraum festgelegt werden und sich die künfti- 
gen Grundstückseigentümer zur Einhaltung verpflichten 
 
- Die Bodenvorratspolitik soll wieder forciert werd en. Die Stadt Münster muss 
zur Sicherung der nötigen Neuausweisung von Wohnraum im Flächenerwerb 
tätig werden. Dies gewährleistet einerseits ein Höchstmaß an Steuerungs- 
möglichkeiten – sowohl städtebaulich wie preislich – und stellt sicher, dass der 
Planungsmehrwert in öffentlicher Hand verbleibt und für die Finanzierung von 
Infrastrukturkosten herangezogen werden kann. 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung Dr. Fritz Baur Thomas Fastermann 
Philipp Gabriel Beanka Ganser Anne Hakenes 
Ralf Hubert Mathias Kersting Marianne Koch 
Stephan Brinktrine Gaby Kubig-Steltig Doris Lammert  
Robert von Olberg Kurt Pölling Friedhelm Schade 
Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Beate Vilhjal msson 
Holger Wigger Maria Winkel

Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2013  
 
 	
 


	

		
	

Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
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Wohnen muss bezahlbar sein.  
Luxusmodernisierungen verhindern,  
neue Möglichkeiten im Bestand suchen 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Milieuschutzsatzung 
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Milieuschutzsatzungen gem. §172 BauGB zum 
Beschluss vorzulegen, mit denen der massive Mietpreis-Anstieg gebremst und die Verdrängung 
einzelner Bevölkerungsgruppen gestoppt werden soll. Bei der Prüfung in Frage kommender 
Geltungsbereiche sollen u.a. das Süd- und Hansaviertel betrachtet werden. 
 
2.  Aus Büroraum wird Wohnraum 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo leer stehende Büro- oder Gewerbeflächen in 
Wohnraum umgewandelt werden können.  
 
3. Bindung verlängern 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern von preisgebundenen Wohnungen, deren 
Bindungsfrist in Kürze ausläuft, in Gespräche über eine Verlängerung der Preisbindung 
einzutreten. Den zuständigen städtischen Gremien ist auf dieser Grundlage vorzustellen und 
zur Entscheidung vorzulegen, wie und in welchem Umfang dieses Instrument der 
Mietpreisbindung zum Einsatz kommen kann. 
 
4. Zweckentfremdung verhindern 
Die Verwaltung wird beauftragt, der Zweckentfremdung von Wohnraum durch langen Leerstand 
oder Umwandlung in Büro- oder Gewerbeflächen zu verhindern und dafür die Möglichkeiten der 
Zweckentfremdungsverordnung aktiv zu nutzen. 
 
 
Begründung: 
 
Münsters Wohnungsmarkt ist für immer mehr Menschen eine große Belastung. Die überdurch-
schnittlich stark steigenden Mieten führen dazu, dass ein immer größerer Anteil am verfügbaren 
Einkommen für das Wohnen aufgewendet werden muss. Die Belastungsgrenze ist für viele 
Haushalte erreicht. Bei einer weiteren Fortsetzung des Trends extrem steigender Mieten wird 
es zu Verdrängungen von Münsteranerinnen und Münsteranern unterer und mittlerer 
Einkommensgruppen insbesondere in den stadtnahen Quartieren kommen. Diese 
Verdrängungseffekte hätten nachhaltige soziale wie städtebauliche Missstände zur Folge. 
Darum ist die Stadt Münster gefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um 
Einfluss zu nehmen und den Verdrängungstendenzen zu begegnen. 
02.07.2013

2 
 
 
 
 
Neben dem Neubau von Wohnungen, der Beachtung von Preisniveaus im Wohnungsneubau 
und den notwendigen Unterstützungen durch zusätzliche bundesgesetzliche Regelungen 
(„Mietpreisbremse“) sind auch im Wohnungsbestand Maßnahmen möglich, als Stadt 
preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt einzuwirken: 
• Mit Milieuschutzsatzungen sollen die schädlichen F olgen von Gentrifizierungsprozessen 
verhindert werden. Luxussanierungen haben zur Folge, dass einkommensschwächere 
Bevölkerungsgruppen die betroffenen Viertel verlassen müssen. Um dies zu verhindern 
soll die Verwaltung das städtebauliche Instrument der Milieuschutzsatzung ergreifen und 
zeitnah dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. 
• Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit zusätzlich er Wohnraum dadurch entstehen kann, 
dass nicht vermietete Büro- oder Gewerbegebäude umgenutzt werden.  
• „Strategische Leerstände“, wie beispielsweise am H iltruper Bahnhof über dem ALDI-
Markt, sind nicht akzeptabel. Das Land NRW ermöglicht es der Stadt Münster mit der 
Zweckentfremdungsverordnung dagegen vorzugehen. Dieses Instrument soll die 
Stadtverwaltung offensiv nutzen. 
• In den nächsten Jahren werden viele Mietpreisbindu ngen im sozialen Wohnungsbau 
auslaufen. Die Verwaltung soll der Politik aufzeigen, inwieweit eine Verlängerung der 
Preisbindung geeignet ist, nachhaltig für mehr günstigen Wohnraum zu sorgen. 
 
Münster braucht eine Wende auf dem Wohnungsmarkt. Die explodierenden Mietpreise sind 
eines der drängendsten Probleme für die Menschen in der Stadt. Die Stadt Münster muss daher 
alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um dem Problem zu begegnen. 
 
 
 
 
 
 
Dr. Michael Jung   Ralf Hubert                                Friedhelm Schade 
Dr. Fritz Baur              Mathias Kersting      A nne Schulze Wintzler 
Stephan Brinktrine                        Marianne Koch      Petra Seyfferth 
Thomas Fastermann                        Gaby Kubig -Steltig                 Beate Vilhjalmsson 
Philipp Gabriel   Doris Lammert      Holger Wigger 
Beanka Ganser   Robert von Olberg               Mar ia Winkel 
Anne Hakenes                           Kurt Pölling

Beschlussvorlage

30421 Zeichen

V/0593/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunales Handlungskonzept Wohnen - Grundzüge und Weichenstellungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
26.11.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das künftige Kommunale Handlungskonzept Wohnen der Stadt Münster (HKW) erhält einen 
modularen Aufbau. In den Teilkonzepten sind die Erkenntnisse aus der Erörterung von Hand-
lungsoptionen mit den Wohnungsmarktakteuren unter Berücksichtigung der ortsspezifischen 
Rahmenbedingungen und Lösungspräferenzen zu verarbeiten. Maßgeblich für die inhaltliche 
Ausrichtung sind die Anliegen der vorliegenden wohnungspolitischen Anträge (s. Anlage 1).  
 
2. Die Baulandbereitstellung ist zu forcieren und auf hohem Niveau zu verstetigen. Dabei ist ein 
Zielwert für die jährliche Bauleistung von 1.500 WE zugrunde zu legen, die Hälfte davon in 
Neubaugebieten.  
 
3. Die Bereitstellung zusätzlicher Angebote zur sozialen Wohnraumversorgung im Ne ubau und 
im Bestand ist offensiv zu unterstützen.  
 
3.1  Ziel der Stadt Münster ist es, den Neubau von mindestens 300 Mietwohnungen je Jahr 
mit öffentlichen Mitteln z u fördern. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine entspr e-
chende Zielvereinbarung mit dem Land NRW das dafür notwendige Förde rmittelbudget 
nachhaltig abzusichern. Um der in diesem Angebotssegment zu aktivierenden Baut ä-
tigkeit einen verbindlichen Rahmen zu geben, sollen in dafür maßgeblichen Handlungs-
feldern der Baulandplanung und –bereitstellung geeignete Instrumente und Maßna h-
men zum Einsatz gelangen, die von der Verwaltung näher zu konkretisieren sind.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0593/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Fahl 
Herr Franke 
Ruf: 
492 64 80 
492 61 10 
E-Mail: 
FahlA@stadt-muenster.de 
FrankeGerd@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0593/2013 
 
3.2   Der Rat stimmt dem Grundanliegen zu, dass d as städtische Wohnungsunternehmen  
Wohn + Stadtbau GmbH die kommunalen Erfordernisse der sozialen Wohnraumversor-
gung besonders offensiv unterstützt und bei der Schaffung neuer Mietwohnungen im 
unteren und mittleren Preissegment einen herausragenden Beitrag  leisten soll. Die 
Verwaltung wird beauftragt, mit der Geschäftsführung über den zwischen der Wohn + 
Stadtbau GmbH und der Stadt Münster neu abzuschießenden Managementkontrakt mit 
der Maßgabe zu verhandeln, dass das städtische Wohnungsunternehmen über die er-
forderlichen Ressourcen verfügt. 
 
3.3.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Begründung kommunaler Bene n-
nungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 des 
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein -
Westfalen (WFNG NRW) im Gebiet der Stadt Münster zu erarbeiten und dem Rat zur 
Entscheidung vorzulegen.  
 
3.4   Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtisches Förderprogramm zum Ankauf von Mie t-
preis- und Belegungsbindungen zu konzipieren und dem Rat zur Entscheidung vorzule-
gen.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Wohnungsbau geeignete Grundstücksa ngebote des 
Landes NRW zugunsten der Stadt Münster oder des städtischen Wohnungsunternehmens 
Wohn + Stadtbau GmbH offensiv zu nutzen, wenn un d soweit sich damit angemessene Opt i-
onen zur Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum bieten. 
 
5. Die Erarbeitung des „Münsteraner Modells einer sozial gerechten Bodennutzung“ wird konse-
quent darauf ausgerichtet, (1.) die Mengenziele zur Baulandbereitst ellung zu erreichen und 
(2.) die Voraussetzungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie preiserm äßigte 
Wohnangebote zu schaffen. 
 
6. Die Anforderungen an das Leitziel einer barrierefreien Stadt (Zi ffer 3.2.1 Anlage zur Vorlage 
V/0125/2013; s. ferner  Beschluss des AUB vom 19.06.2012 zur Vorlage V/0880/2011), sind 
verbindlicher Maßstab für die weitere Konkretisierung der Grundsätze. Zugänge zu Gebä u-
den, ihre Gestaltung und der öffentliche Raum des Wohnumfeldes orientieren sich system a-
tisch am Kriterium Barrierefreiheit.  
 
7.  Die in der Anlage 1 aufgeführten Ratsanträge sind damit erledigt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Im April 2011 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, ein „Kommunales Han d-
lungskonzept Wohnen“ zu erarbeiten. Die Bearbeitung ge ht nun in die entscheidende Phase der 
Instrumentalisierung und Konkretisierung. Die Dialogphase unter Einbeziehung der örtlichen Wo h-
nungsmarktakteure ist mit der Erörterung von Handlungsoptionen abgeschlossen wo rden. Es ist 
nun Aufgabe der Stadt Münster – aufbauend auf den inhaltlichen Erkenntnissen aus der Diskuss i-
on der Handlungsoptionen – ein Konzept zu entwickeln, das den stadtspezifischen Probl emen, 
Zielen und Lösungspräferenzen gerecht wird. Maßgeblich dafür sind auch die Willensäuß erungen, 
die in den vorliegenden wohnungspolitischen Anträgen zum Ausdruck kommen.  
 
Es erscheint zweckmäßig, die vielen Handlungsansätze thematisch zu Handlungsfeldern zu bü n-
deln. Dies ermöglicht eine intensive sektorale Bearbeitung und das Erstellen von Teilkonze pten, 
die dann durch Einzelvorlagen zur Beschlussreife geführt werden können. Selbstverständlich sind 
die Teilkonzepte unter dem Dach des HKW inhaltlich aufeinander abzustimmen.

- 3 - 
V/0593/2013 
 
Zu den Teilkonzepten, die in dieser Vorlage behandelt und inhaltlich ausgerichtet werden, zählen: 
 
 die Konzeption zur Baulandentwicklung 
 das „Münsteraner Modell einer sozialgerechten Bodennutzung“ 
 die Konzeption zur Ausweitung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus  
 die Konzeption zur Sicherung von Preis - und Belegungsbindungen im preiswer ten Wo h-
nungsbestand  
 die Konzeption zum  Ausbau des Angebotes an barrierearmen und barrierefreien Wohnu n-
gen 
 
Ergänzend dazu sind weitere Teilkonzepte zu folgenden Handlungsfeldern ebenfalls in Bearbe i-
tung: 
 
 Mobilisierung von Wohnstandorten im Siedlungsbestand 
 Wohnungsmarktmonitoring 
 Dialog, Kooperation und Bündnisse  
 Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung, Social Marketing (Dichte, Barrierefreiheit) 
 
 
Abb. 1 Module des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen der Stadt Münster 
Die einzelnen Konzep t-
bausteine / Module so l-
len zu einem Gesam t-
werk „Kommunales 
Handlungskonzept Wo h-
nen der Stadt Münster“ 
zusammengefügt we r-
den. Einige Basismodule 
(Wohnungsmarktanaly-
se, Ziele, Dialogorientie r-
ter Prozess), mit denen 
wesentliche Anforderu n-
gen an ein Kommunales 
Handlungskonzept Wo h-
nen erfüllt werden, liegen 
bereits vor. 
 
Ein besonderes Gewicht 
bei der Au sgestaltung der 
Teilkonzepte kommt dem 
örtlichen politischen Willen 
zu, der in den vorliegenden wohnungspolitischen Anträgen seinen Ausdruck findet. Die Antrag s-
punkte sind zwingend in den Teilkonzepten aufzugreifen und zu würdigen.  
 
 
Zu 2.  
 
Zum Handlungsfeld „Baulandentwicklung“ lagen bereits in einem frühen Stadium des Erarbe i-
tungsprozesses zum HKW klare Positionierungen vor, so dass ein Konzeptbaustein zur Baulan d-
entwicklung bereits erstellt werden konnte. Dazu wurden 2013 drei Vorlagen erstellt, die inhaltlich 
aufeinander aufbauen: 
 
 Vorlage 0206/2013 „Kommunales Handlungskonzept Wohnen – Zwischenstand zum bishe-
rigen Erarbeitungsprozess“ 
 
Wohnungsmarkt-
monitoring
Wohnungsmarkt-
analyse
Ziele
Stadtentwicklung 
und 
Wohnungspolitik
Dialogkultur mit 
Marktakteuren
Baulandentwicklung
Münsteraner Modell 
„Sozialgerechte 
Bodennutzung“
Sozialer 
Wohnungsbau
Zielvereinbarung 
mit Land NRW
preiswerter Bestand
Sicherung von Preis-
und  
Belegungsbindungen
Mobilisierung von 
Standorten im 
Siedlungsbestand
Kooperation, 
Bündnis Wohnen
Sensibilisierung 
Öffentlichkeit
Kommunales Handlungskonzept 
Wohnen
Barrierefreiheit 
in Neubau und 
Bestand

- 4 - 
V/0593/2013 
 Vorlage 0230/2013 „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“ und 
 Vorlage 0519/2013 „Baulandprogramm 2020“ 
 
In der ersten Vorlage ist der hohe Stellenwert der Baulandentwicklung im Kontext des Kommun a-
len Handlungskonzeptes Wohnen herausgearbeitet worden. Die Produktion von ausreichen d bau-
reifen Flächen ist eine Bedingung, um die Zielwerte für den angestrebten jährlichen Wohnung s-
neubau erreichen zu können. Der Zielwert für die jährliche Bauleistung von 1.500 WE hat sich d a-
bei als konsensfähig erwiesen. Eine städtische Besonderheit blei bt es auch künftig, das Bauen im 
Siedlungsbestand nach Möglichkeit zu präferieren. Es wird daher weiterhin kalk uliert, dass die 
Hälfte der angestrebten Bautätigkeit im Siedlungsbestand erfolgt, und nur für die andere Hälfte der 
angestrebten Bauleistung Neu baugebiete erforderlich sind. Mit der zweiten Vorlage (Wohnsie d-
lungsflächenkonzept 2025) ist der räumliche Bezugsrahmen für die Baulandentwicklung (und die 
Bodenvorratspolitik) in Münster definiert. Diese Vorlage wurde abschließend in der n. ö. HA -
Sitzung vom 07. Okt ober 2013 behandelt. Die dritte Vorlage (Baulandprogramm 2020) baut auf 
dem HA -Beschluss auf und kennzeichnet die Baugebiete, die bis 2020 zur Baureife entwickelt 
werden sollen.   
 
Mit den drei Vorlagen ist die Konzeption der Stadt Münster zur B aulandentwicklung umfassend 
beschrieben. Damit liegt ein wichtiger konzeptioneller Baustein zum Kommunalen Handlungs -
konzept Wohnen der Stadt Münster vor. Die Fixierung der Konzeption zur Baulandentwicklung in 
Vorlagenform ist der aufgrund der Dringlichkeit gebotenen Umsetzungsorientierung geschuldet.  
 
 
Zu 3.1 
 
Die wohnungspolitischen Anträge bringen deutlich zum Ausdruck, dass die Ausweitung des Ne u-
baus von preis - und sozialgebundenen Wohnungen in der Wohnungspolitik in Münster einen h o-
hen Stellenwert hat . Vorbehaltlich seiner Zusti mmung zur Schaffung von jährlich mindestens 300 
preisgebundenen Mietwohnungen setzt der Rat der Stadt Münster damit einen maßgeblichen Ec k-
punkt für ein breites Maßnahmenpaket zur Aktivierung der Angebotsentwicklung in diesem Se g-
ment. Ziel ist es, in den kommenden Jahren einen substanziellen Anteil geförderten Wohnraums 
am jäh rlichen Neubaubauvolumen in Münster auszulösen. Die Bautätigkeit im preisgebundenen 
Segment ist zugunsten einer integrativen Wohnraumversorgung von Haushalten mit niedrigen Ein-
kommen offensiv zu steuern und mit den Intentionen zur Stadtteil- und Quartiersentwicklung sowie 
mit Erfordernissen des demografischen Wandels zu verzahnen.  
 
Die Förderung von 300 Mietwohnungen bindet unter gegenwärtigen Förderbedingung en einen 
mehr als dreifach höheren Mittelbedarf von schätzungsweise rd. 35 Mio. Euro (Fö rderbudget 
2013: 10,7 Mio. Euro). Eine derartige Mittelbereitstellung durch das Land NRW im Rahmen der 
aktuell zugrundeliegenden bedarfstypisierten Zuteilung nach Gebie tskulissen (Kategorie Förde r-
bedarf Münster: hoch) ist perspektivisch nicht gesichert.  
 
Die Verwaltung ist bestrebt, in Verhandlung mit dem Land NRW dessen Zusicherung für ein au s-
reichendes finanzielles Förderbudget auf Grundlage lokal ableitbarer Förderziele und -bedarfe zu 
erwirken. Vor diesem Hintergrund richtet sich das städtische Ansinnen insbesondere darauf, dass 
-abweichend vom Zuweisungsprinzip eines jährlichen und begrenzten Mittelkontingents- perspek-
tivisch ein auf lokale Abläufe bzw. Förderbedürf nisse flexibel ausgerichteter Finanzierungsra h-
men bzw. –modus zugesichert wird, der damit zugleich auch Planungs- und Investitionssicherheit 
für alle Akteure bietet. In diesem Sinne gilt es, die Bereitstellung ausreichender Fördermittel z u-
gunsten der Stadt Münster durch das Land NRW künftig zumindest für einen mittelfristigen Zei t-
raum verbindlich abzusichern.  
 
Die Verwaltung führt bereits mit den zuständigen Stellen der Landesverwaltung Sondierungs ge-
spräche mit dem Ziel, umgehend eine entsprechende Zielvereinbarung zwischen der Stadt Müns-
ter und dem Land NRW auf den Weg zu bringen und abzuschließen.

- 5 - 
V/0593/2013 
 
Eine derartige „strategische Förderzusage“ seitens des Landes würde eine verbindliche Basis d a-
für bieten, um bei der Baulandaktivierung in Bebauungsplänen n icht nur Flächen nach BauGB §1, 
Abs.1, Pkt.7 fest zusetzen, sondern auch angestrebte Bauvorhaben initiieren und realisieren zu 
können. Die Förderzusage wäre für die Verhandlungen der Stadt mit Investoren/Entwicklern und 
Eigentümern (auch im Rahmen eines Mün steraner Modells einer sozialgerechten Bodennutzung) 
von großem Wert. Sie schafft Planungs- und Investitionssicherheit. Die Vorteile für die Stadt lägen 
sowohl in einer verbesserten Mittelausstattung als auch in einer Effizienzsteigerung bei der Vorb e-
reitung von Projekten des öffentlich geförderten Wohnung sbaus. Dies sollte dazu beitragen, dass 
in Münster mehr Sozialwohnungen gebaut und damit ein zentrale s Anliegen der Stadt wirksam 
umgesetzt werden kann 
 
Mit dem Baulandprogramm (Vorlage V/0519/2013) verfügt die Stadt Münster über eine stadtspezi-
fische Konzeption mit einer mittelfristigen Orientierung. Als Vorgabe für das Bebauungsplanverfah-
ren und um Verhandlungen mit Investoren/Entwicklern im Rahmen der Baulandaktivi erung eine 
inhaltliche Ausrichtung zu ge ben, ist es geboten, den einzelnen Flächen des Baulandpr ogramms 
einen Zielwert für den Bau von Sozialwohnungen zuzuordnen. Dieser Zielwert soll gebietsspez i-
fisch sein (keine starre Quote) sowie den fachlichen Anforderungen und der jeweiligen Lage g e-
recht werden.  
 
 
Zu 3.2 
 
Typische Anbieter und Investoren am sozialen Wohnungsmarkt (ehemals gemeinnützige Wo h-
nungsunternehmen und Genossenschaften) haben sich bisher in diesem Segment zurückgehalten. 
Das städtische Wohnungsunternehmen übernimmt neben privaten Kl einanbietern seit la ngem die 
maßgebliche Rolle und wesentliche Funktionen zur aktiven Absicherung der sozialen Wohnrau m-
versorgung in Münster. Auch als Bauherr muss die Wohn + Stadtbau GmbH eine lokale Vorreite r-
position bei der bedarfsgerechten Ausweitung d es geförderten Sozialwohnungsbestandes inneha-
ben.  
Wenn eine Zielvereinbarung mit dem Land NRW über die garantierte Bereitstellung eines Förde r-
mittelbudgets über einen mittelfristigen Zeitraum geschlossen werden kann (vgl. Beschlussziffer 
3.1), dann hat d ie Stadt Münster die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Fördermitte l-
budget auch ausgeschöpft wird. Soweit private Investoren trotz aktiver Ansprache durch die Stadt 
keinen wesentlichen Beitrag zur sozialen Wohnraumversorgung leisten sollten, mus s die Wohn + 
Stadtbau GmbH ihr bisheriges Engage ment  verstärken. Hierzu muss sie strukturell in der Lage 
sein, die zur Verfügung stehenden Fördermittel für konkrete Wohnungsbauprojekte zu binden. 
 
Deshalb ist diesbezüglich der neu abzuschließende Managem entkontrakt in geeigneter Weise a n-
zupassen. 
 
 
Zu 3.3  
 
Nach § 17 Abs. 4 WFNG NRW können  durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnung sbedarf 
festgelegt werden, in denen die Vermieter freiwerdende  Wohnungen  mit geltenden Mietpreis- und 
Belegungsbindungen nur einem von der Kommune benannten Wohnung ssuchenden  überlassen 
dürfen. Kommunale Mieterbenennungsrechte sind zu Gunsten wohnungssuchender Haushalte mit 
Wohnberechtigungsschein auszuüben. Von der Ausübung des Benennungsrechtes kann abges e-
hen werden, wenn d ie Vermieter aufgrund e iner Vereinbarung mit der Kommune oder aufgrund 
einer Selbstverpflichtung  an der Wohnraumversorgung in besonders dringlichen Fällen durch eine 
gezielte Vergabe in eigener Verantwortung mitwirkt. Gleiches gilt, wenn die Vermieter in Einzelfäl-
len auch bei der Wohnraumversorgung solcher Haushalte behilflich sind, bei denen zweifelhaft ist, 
ob sie die mietvertraglichen Verpflichtungen erfüllen.

- 6 - 
V/0593/2013 
Auf Grundlage der Marktanalyse zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen (vgl. Bericht Empi-
rica) besteht in der Stadt Münster nachweislich erhöhter Wohnraumbedarf. Diese Voraussetzung 
für den Erlass der Satzung liegt vor. 
 
In Münster gibt es zurzeit  noch rund 7.670 öffentlich geförderte Mietwohnungen der Einkommen s-
gruppe A. Für rund 2.240 Wohnungen  (rund 29 %) hat die Stadt Münster aufgrund der Förderb e-
dingungen das sogenannte Besetzungsrecht, dementsprechend das Recht, den Vermietern Mieter 
aus der Bewerberdatei für frei werdende Wohnungen nach ihrer sozialen Dringlichkeit vorzu schla-
gen. Durch F ristablauf verringern sich diese städtischen Steuerungsmöglichkeiten. Allein im Vo r-
jahr  endete das Besetzungsrecht für 568 geförderte Mietwohnungen. 
 
Der Erlass der Satzung würde Mieterbenennungsrechte auch an den rund 5.430 Wohnu ngen, bei 
denen das Besetzungsrecht schon abgelaufen ist, begründen. Damit hätte die Stadt Münster m a-
ximale Einflussmöglichkeiten bei der Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen. Gleichzeitig e r-
öffnet eine Satzung die Chance, mit den Wohnungseigentümern zu konsensualen Vereinbarungen 
zu kommen, auf deren Grundlage auf eine Ausübung des kommunalen Benennungs rechtes ver-
zichtet werden kann. 
 
 
Zu 3.4 
 
Der Bestand an Wohnungen mit Mietpreis - und Belegungsbindungen der Einkommensgruppe A 
wird sich in den nächsten fünf Jahren um rund 1 .100 auf rund 6.570 Wohnungen reduzieren. Z u-
künftige Neubauvorhaben sind hierbei nicht berücksichtigt.  
Neben der Ausweitung des Angebotes öffentlich geförderter Wohnungen durch Neubau sollten vor  
dem Hintergrund der abschmelzenden Bestände auch frei fina nzierte Wohnungen für die Vermi e-
tung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein akquiriert werden.  
Die Stadt Düsseldorf berichtet über gute Erfahrungen mit der Umsetzung ihres Programms  zum 
Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Insgesamt sind  von 2010 bis 2012  77 frei finan-
zierte Wohnungen für Haushalte gesichert worden, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen 
versorgen konnten. Nach den gültigen Richtlinien gelten die Belegungsbindungen für 15 Jahre. Es 
wird eine Kaltmiete von 5,10 Euro/qm Wohnfläche  vereinbart.  
Der Zuschuss, der nach Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit der Mietpreis- und Belegungs-
bindungen sofort in einer Summe ausgezahlt wird, beträgt pro Wohnung im Durchschnitt 25.000 
Euro. Bei einer angenommenen Zahl von 30 Wohnun gen, für die  in jedem Jahr Mie tpreis- und 
Belegungsbindungen neu begründet werden, würde sich bei einer durchschnittlichen Wo hnungs-
größe von 70 qm ein jährlicher Finanzaufwand von rd. 750.000 Euro ergeben. 
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird die Verwaltung ein Förderprogramm erarbeiten, zu 
dem die notwendigen finanziellen Anreize für die Vermieter von frei finanziertem Wohnraum sowie 
die möglichen zusätzlichen Versorgungseffekte aufgezeigt und den für die Umsetzung des Pr o-
gramms notwendigen Personal- und finanziellen Ressourcen gegenübergestellt werden.  
 
 
Zu 4.  
Auf Beschluss des Landtages NRW vom 22.03.2013 können landeseigene Grundstücke mit de s-
sen Zustimmung zum vollen Wert, jedoch ohne öffentliche Ausschreibung an Kommunen und 
kommunale Eigeng esellschaften für die Erfüllung kommunaler Aufgaben sowie zur Errichtung 
von öffentlich gefördertem Wohnraum verkauft werden. Die zunehmend schwierige Versorgungs-
lage von Haushalten mit niedrigem und auch mittlerem Ei nkommen erzeugt mittlerweile bundes- 
und landesweit in wachsenden Städten hohen Druck auf dem Wohnungsmarkt, so auch in Müns-
ter.

- 7 - 
V/0593/2013 
Die Entscheidung des Landtages, Grundstücke gezielt an Kommunen bzw. Investoren zur Schaf-
fung bezahlbaren Wohnraums zu veräußern, ist mit Blick auf den öffentlichen  Versorgungsauf-
trag positiv zu werten. Diesbezügliche Chancen am lokalen Wohnungsmarkt sollte die Stadt 
Münster aktiv wahrnehmen, zumal sich unter aktuellen Perspektiven quantitativer und qualitativer 
Flächenmobilisierungen (vgl. Baulandprogramm 2020) bish er sowohl generell als auch mit Blick 
auf spezifische Standortqualitäten zur Versorgung bestimmter Zielgruppen (z.B. Wohnen im A l-
ter)  eine Mangellage zeigt. Zur Erreichbarkeit der für den sozialen Wohnungsbau angestrebten 
Zielwerte (vgl. Beschlussziffer 3 .1) und mit Blick auf differenzierte Versorgungsbedarfe und 
Standortqualitäten sollten geeignete z usätzliche Grundstücksoptionen aus dem Portfolio des 
Landes NRW offensiv genutzt werden.  
 
 
Zu 5.  
 
Die noch in 2002 im bodenpolitischen Grundsatzbeschluss (V orlage-Nr. 331/2002) vertretene Auf-
fassung, dass die bisherigen Ergebnisse der Bodenvorratspolitik auf der Grundlage der Beschlü s-
se von 1983 für den Bereich der Angebotsplanungen als auch für VEP-Verfahren und andere städ-
tebauliche Verträge ausreichend sin d, um ein sozialgerechtes Baulandmanagement in Münster 
umzusetzen, müssen aufgrund der Veränderungen des Wohnungsmarktes modifiziert werden 
Aufgabe eines sozialgerechten Baulandmanagements im Kontext der Wohnungspolitik in Mün ster 
ist es derzeit vor allem, ausreichend Grundstücksangebote für den Mehrfamilienhausbau verfügbar 
zu machen. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Umsetzung der Ziele für den öffentlich 
geförderten Wohnungsbau und das Angebot an preisermäßigten Neubauwohnungen verbessert 
werden. Ein Ziel bleibt auch weiterhin, für junge, bauwillige Haushalte ausreichend Grundstücksan-
gebote für den Eigenheimbau bereit zu stellen.  
Die Intensivierung des gezielten Einsatzes bodenpolitischer Instrumente kann Preis dämpfend auf 
die Miet- und Kaufpreise im Wohnungsneubau wirken. Ob jedoch eine generelle mäßigende Wi r-
kung auf die Preisentwicklung auf dem Bauland - und Wohnungsmarkt in Münster erzielt werden 
kann, hängt eher davon ab, ob die Mengenziele für die Bautätigkeit und die Bauland entwicklung1 
erreicht werden.  
Auch müssen neue Ansätze entwickelt werden, um zu einer fairen Aufteilung der Kosten der Ba u-
landaktivierung und der Herstellung der Funktionsfähigkeit neuer Baugebiete zu gelangen. Der 
durch öffentliche Leistungen generierte Mehrwert soll te verstärkt zur Qualifizierung der Vorhaben 
eingesetzt werden.  
Bereits seit Jahren hat die Planungsverwaltung als Maßgabe in die Investoren - und Vertragsge-
spräche eingebracht, dass mind. 30% der neu zu errichtenden Wohneinheiten den Anforderungen 
der Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW genügen müssen und die Vertragspartner 
der Stadt für diese fixie rte Quote auch aktiv Förderanträge stellen (z.B. ehem. Osmo -Gelände/-
Neuhafen, Beresa/Weseler Straße, Winkhaus -Areal). Diese Bemühungen wurden au fgrund der 
Bedarfslage für preiswerten (geförderten) Wohnraum sowie und durch die wohnungsp olitischen 
Anträge und teilweise Beschlüsse des ASSVW noch verstärkt.  
Insbesondere beim Thema Konversion und perspektivisch bei anstehenden Projekten, die ne ues 
Planungsrecht bzw. die Aufstellung von Bebauungsplänen bedingen, hat die Verwaltung weiter -
gehende wohnungsstrukturelle Einflussnahmen aktiv im Blick. Dabei geht es nicht allein um einen 
Drittelanteil für öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Miete und ggf. Eigentum), sondern um eine 
ergänzende Absicherung der Stärkung des Mietwohnungsbaus in Münster, also auch einem sta r-
ken Anteil freifinanzierten Mietwohnungsbaus - und nicht nur um die Ergänzung der öffentlichen 
Förderung durch Eigentums(wohnungs)bau in künftigen Bauprojekten. 
 
Verhandlungsziele sind hier derzeit bei entsprechender Projekt- und Lageeignung: 
 1/3 öffentlich förderungsfähiger Wohnungsbau (planfallbezogen in Miete und Eigentum, im 
Idealfall mit beiden Elementen); 
                                                
1 Vgl. Vorlage V/0219/2013 Baulandprogramm 2020

- 8 - 
V/0593/2013 
 1/3 frei-finanzierter Mietwohnungsbau; 
 1/3 Eigentums(wohnungs)bau. 
 
Diese Ansätze zum Einsatz bodenpolitischer Instrumente bedürfen der Ausgestaltung und Weiter-
entwicklung. 
 
Die Handlungsansätze zum Einsatz liegenschaftlicher und bodenrechtlicher Instrumente zur U n-
terstützung der wohnungspoliti schen Ziele der Stadt Münster sind im bisherigen Erarbeitungs -
prozess des Handlungskonzeptes Wohnen intensiv erörtert worden. Dabei sind auch die Vorg e-
hensweisen anderer Städte und deren Erfahrungen gesichtet und gewürdigt worden. Bei der E r-
stellung des Te ilkonzeptes kann auf den Positionen aufgebaut werden, die bisher im Einverne h-
men gefunden worden. Letztlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass aufgrund der spezif ischen 
Situation in Münster, die Vorgehensweisen anderer Städte zwar Orientierung bieten, aber nicht 1:1 
übertragbar sind. Deshalb sind innerhalb der Verwaltung die Arbeiten an einem „Münsteraner Mo-
dell e iner sozialgerechten Bodennutzung“ in Angriff genommen worden. Wichtige  Impulse dazu 
ergeben sich aus den vorliegenden wohnungspolitischen Anträgen.  
 
Die Grundzüge eines Münsteraner Modells einer sozialgerechten Bodennutzung sind quasi vorg e-
prägt. Das liegenschaftliche und bodenpolitische Instrumentarium soll in Münster darauf ausge -
richtet werden, die Ziele der Baulandentwicklung zu erreichen , die Bauleistung im öffentlich geför -
derten Mietwohnungsbau zu fördern sowie ein Angebot an preisreduzierten Neubauwohnungen zu 
ermöglichen. Eine entsprechende Vorl age soll den zuständigen Gremien im ersten Quartal 2014 
zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Die Grundzüge eines „Münsteraner Modells einer Sozialgerechten Bodennutzung“ für die Ba u-
landentwicklung lassen sich in den folgenden Punkten skizzieren.  
 
1. Zur Unterstützung der wohnungspolitischen Ziele sind grundsätzlich alle bodenrechtlichen I n-
strumente auszuschöpfen. Insbesondere soll die Bodenvorratspolitik in Münster verstärkt we r-
den. Der Grunderwerb soll nach Möglichkeit vor der planungsrechtlichen Sicherung (REP, 
FNP) erfolgen. Räumliche Grundlage für die Bodenvorratspolitik ist das Wohnsiedlungs -
flächenkonzept.  
 
2. Um die Mengen - und Qual itätsziele der Baulandentwicklung erfüllen zu können, werden in 
Münster - neben privaten Flächen - verstärkt städtische Flächen zur Baureife entwickelt, sofern 
sie dem Wohnsiedlungsflächenkonzept entsprechen. Bei gleicher Eignung erhalten Flächen im 
Eigentum der Stadt und der städtischer Gesellschaften einen Entwicklungsvorrang.  
 
3. Baureife städtische Flächen in neuen Wohnbaugebieten werden konsequent eingesetzt, um 
sozialpolitische Anliegen beim Wohnungsneubau umzusetzen. Für die Flächenvergabe werden 
Verfahren entwickelt, die die angestrebten Konzeptqualitäten sicherstellen.    
 
4. Um die sozialpolitischen Anliegen der Baulandentwicklung zu konkretisieren, werden den Fl ä-
chen des Baulandprogramms gebietsbezogene Zielaussagen (quantitativ + qualitativ) zugeord-
net (z.B. Zielzahl für Sozialen Wohnungsbau u. a.). Das Baulandprogramm wird damit Grund -
lage eines mittelfristigen Programms für den Sozialen Wohnungsbau (vgl. Beschlusspunkt 3.1). 
Die gebietsbezogenen Zielaussagen des erweiterten Baulandprogramms gelten für städtische 
und private Flächen. 
 
5. Für die Aktivierung privater Flächen sind transparente und rechtsichere Regelungen erforde r-
lich. In dem Grundsatzbeschluss soll geregelt werden, dass ein förmliches Planverfahren  zur 
Baulandaktivierung privater Flächen begonnen wird, sofern der Planungsbegünstigte (Inve s-
tor/Eigentümer) sich bereit erklärt (schriftliche Vereinbarung vor Planungs beginn), sich nicht 
nur an den Kosten der Baulandaktivierung zu beteiligen sondern dar über hinaus auch Beiträge 
zu leisten, um ein Vorhaben entsprechend der städtischen Planungs - und Entwicklungsziele 
(Wettbewerb, Wohnfolgeeinrichtungen, Wohnungsmix, Preisobergrenzen) zu qualifizieren. A l-

- 9 - 
V/0593/2013 
ternativ dazu kann auch die Abtretung eines Teils der  für den Wohnungsbau bestimmten Fl ä-
chen an die Stadt als Voraussetzung für die Aufnahme des förmlichen Aktivierungs verfahrens 
akzeptiert werden. 
 
 
Zu 6. 
 
Artikel 9 der UN Behindertenrechtskonvention fordert die Herstellung von Barrierefreiheit und b e-
zieht sich dabei auf alle Gebäude, Straßen, Wege und Plätze. Der Mangel an barrierefreien Wo h-
nungen im mittleren und unteren Preissegment in Münster ist bekannt. Die systematische Weite r-
entwicklung des Handlungsprogramms Wohnen eröffnet die Möglichkeit, den An teil barrierefreier 
Wohnungen im Stadtgebiet insgesamt zu erhöhen.  
 
Am 12. Februar 2013 wurde im Workshop „Barrierefreies selbstbestim mtes Wohnen – inklusiver 
Sozialraum“, das Anliegen aufgegriffen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen über 
die sie vertretenden Organisationen, Verbände und Institutionen in die Mitgestaltung und den Di a-
log zur Weiterentwicklung einer barrierefreien und inklusiven Stadt einzubinden. Demnach sind die 
Rahmenbedingungen in den Wohnquartieren Münsters so zu gestalten, dass ein Wohnen mit Ver-
sorgungssicherheit insbesondere für Ältere, Hilfe - und Pflegebedürftige und Menschen mit Behi n-
derung den Verbleib im Stadtteil gewährleistet. Beim Neubau sind 100 % Barrierefreiheit anzustr e-
ben.  
 
Diese Vorgaben korrespondieren mit d en wesentlichen Zielen des Handlungskonzeptes demogr a-
phischer Wandel zur Förderung des Austausches und des Miteinanders der Generationen mit dem 
Ziel einer generationenübergreifenden Solidarität unter Berücksichtigung sich wandelnder gesel l-
schaftlicher Rahmenbedingungen und Strukturen. Sie begegnen ferner dem Masterplan alteng e-
rechte Quartiere.NRW als Strategie- und Handlungskonzept zum selbstbestimmten Leben im Alter 
sowie dem Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorie ntierten 
Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn - und Betreuungsan-
geboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Me nschen mit Behinderung und ihre 
Angehörigen (GEPA NRW).  
 
 
Zu 7.  
 
Mit den bereits fertig gestellten und den in Arbeit befindlichen Teilkonzepten sind alle Antragspunk-
te  der vorliegenden wohnungspolitischen Anträge aufgegriffen und teilweise erledigt. (Anlagen 1 
und 2) 
 
    
i. V.       i. V.     i. V.  
 
 
 
 
 
 
Schultheiß     Reinkemeier    Paal 
Stadtdirektor     Stadtkämmerer   Stadtrat 
 
 
 
Anlagen:  
 
1. Wohnungspolitische Anträge 
2. Umsetzung der Antragspunkte

- 10 - 
V/0593/2013

Anlage_2_Vorlage_0593_2013_1

9156 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0593/2013
Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL 
0010/2012
Um die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum zu verbes-sern 
wird bei der Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau insbe-sondere im 
Innenstadtbereich grundsätzlich ein angemessener Anteil der Bauflächen für die 
Errichtung von preisgebundenen Wohnungen (öffentlich geförderter 
Wohnungsbau) reserviert. 
Pkt 3.1
Die LINKE     
0043/2012
Die Stadt Münster legt ein Sofortprogramm zum Bau von jährlich mindestens 
300 Sozialwohnungen auf. Perspektivisch bis 2018 soll dieses Programm bis auf 
500 Wohnungen jährlich gesteigert werden, um den vorhandenen Bedarf 
mittelfristig auszugleichen. 
Pkt 3.1
SPD          
0021/2013
Grundsätzlich gilt für neue Bebauungspläne die Zielvorgabe eines Anteils von 
30 Prozent für geförderten Wohnraum. Weitere 30 Prozent sind für 
preisgedämpften Wohnraum vorzusehen
Pkt 3.1
Die LINKE     
0043/2012
Die finanziellen und personellen Voraussetzungen für den Bau dieser öffentlich 
geförderten Wohnungen werden im Rahmen des städtischen Haushalts und der 
stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft geschaffen. Der zwischen der 
Wohn+Stadtbau GmbH und deren Alleingesellschafterin Stadt Münster abge-
schlossene Managementkontrakt wird dahingehend modifiziert, dass die 2,5 
Mio. € (brutto), die bislang nach dem Managementkontrakt an die Stadt fließen, 
zweckgebunden für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingesetzt 
werden. 
Pkt 3.2
CDU        
0015/2013
Die städtische Wohn+Stadtbau übernimmt eine stärkere Rolle bei der Schaffung 
von bezahlbarem Wohnraum Pkt 3.2
Die LINKE     
0043/2012
Die Stadt Münster fordert das Land NRW auf, die Mittel für den öffentlich ge-
förderten Wohnungsbau wieder auf 1,2 Milliarden Euro -wie 2010 -anzuheben 
und Münster im Verteilungsschlüssel entsprechend zu berücksichtigen. 
Pkt 3.1
CDU          
0015/2013
Das Land wird aufgefordert, die Wohnungsbauförderung neu zu konzipieren und 
die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. Pkt 3.1
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo leer stehende Büro- oder 
Gewerbeflächen in Wohnraum um
gewandelt werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern von preisgebundenen 
Wohnungen, deren Bindungsfrist in Kürze ausläuft, in Gespräche über eine 
Verlängerung der Preisbindung einzutreten. Den zuständigen städtischen 
Gremien ist auf dieser Grundlage vorzustellen und  zur Entscheidung vorzu-
legen, wie und in welchem Umfang dieses Instrument der Mietpreisbindung zum 
Einsatz kommen kann.
Pkt 3.4
Die Verwaltung wird beauftragt, der Zweckentfremdung von Wohnraum durch 
langen Leerstand oder Umwandlung in Büro- oder Gewerbeflächen zu ver-
hindern und dafür die Möglichkeiten der Zweckentfremdungsverordnung aktiv zu 
nutzen.
Die LINKE     
0018/2012
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat innerhalb der nächsten 6 Monate den 
Entwurf einer Satzung zur Vermeidung von Zweckentfremdung von Wohnraum 
gem. § 40 Abs. 4 WFNG NRW zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL 
0010/2012
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau preisgebundener Wohnungen in 
Baugebieten durch Vorhaben bezogene Bebauungspläne, durch Städte-
bauliche Verträge und andere Instrumente des Städtebaurechts (z. B. 
Baulandumlegung) sicherzustellen. 
Die Stadt schafft kurzfristig die nötigen Voraussetzungen für den Neubau von 
Mietwohnungen im mittleren Preissegment.
Familien, Ältere und Menschen mit Behinderung stehen im Mittelpunkt
Pkt 6.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung oder Änderung von 
Bebauungsplänen, die Wohngebiete beinhalten sollen, für einen Mix unter-
schiedlicher Zielgruppen (Alter, Einkommen) zu sorgen. 
Um die städtischen Zielvorgaben für gemischte Quartiere (siehe 1) zu er-reichen 
sind Bebauungsplanfestsetzungen (z.B. Festlegungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 
8 BauGB) und städtebauliche Verträge zu nutzen
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Milieuschutzsatzungen gem. § 172 
BauGB zum Beschluss vorzulegen, mit denen der massive Mietpreisanstieg 
gebremst und die Verdrängung einzelner Bevölkerungsgruppen gestoppt 
werden soll. Bei der Prüfung in Frage kommender Geltungsbereiche sollen u.a. 
das Süd- und Hansaviertel betrachtet werden.
Baulandbedarf CDU      
0015/2013 Neue Baulandflächen müssen erschlossen werden
Vorlage 
519 /2013 Pkt.2.
Ziel: Besondere 
Zielgruppen / 
Mischung, 
Milieuschutz
Ziel: preiswerter 
Neubau
SPD        
0038/2012
SPD      
0021/2013
Schutz 
Preiswerter 
Bestand
Sozialer WohnungsbauPlanung 
Zielwerte
Management-
kontrakt mit 
Wohn+Stadt-
bau GmbH
Forderungen an 
das Land NRW
Umsetzung der Punkte der wohnungspolitischen Anträge
Thema: Aspekt Fraktion  Antragspunkt im Wortlaut
Bearbeitungsstatus
erledigt 
durch
Berücksichtigt 
in Vorlage 
V/0593/2013
CDU       
0015/2012
Gem. Änderungsantrag 
der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL und 
der Rats-gruppe DIE 
LINKE zur HA-Vorlage 
V/0620/2013 wurde die 
Ver-waltung am 25.09.13 
beauftragt, dem Rat als-
bald einen entspr. Entwurf 
für eine Satzung 
vorzule
gen
Seite 1

Anlage 2 zur Vorlage V/0593/2013
Umsetzung der Punkte der wohnungspolitischen Anträge
Thema: Aspekt Fraktion  Antragspunkt im Wortlaut
Bearbeitungsstatus
erledigt 
durch
Berücksichtigt 
in Vorlage 
V/0593/2013
Um die steigenden Kosten der Stadt für die Entwicklung von Bauland stärker zu 
refinanzieren, werden vorrangig Flächen im Eigentum der Stadt Münster bzw. 
der Gesellschaften der Stadt entwickelt. Dies gilt sowohl für die Neuer-
schließung von Flächen als auch für das Flächenrecycling. 
Pkt 5.
Durch kontinuierliche Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt (Fonds) 
wird der frühzeitige und vorausschauende Grunderwerb von künftigen Bau-
flächen durch die Stadt sichergestellt. 
Pkt 5.
Die LINKE     
0043/2012
Die Stadt Münster sichert sich die Konversionsflächen, die durch den Abzug der 
britischen Streitkräfte frei werden und intensiviert sein Flächenmanage-ment für 
den sozialen Wohnungsbau. 
Vorlage
SPD        
0021/2013
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bodenvorratsplanung wieder so zu 
intensivieren, dass ausreichend Bauland zur Versorgung der Nachfrage zur 
Verfügung steht. Dafür ist der Ankauf von späterem Bauland durch die Stadt 
wieder zu forcieren. 
Pkt 5.
Abschöpfung 
des Planungs-
mehrwert
Private Flächen sollen von der Verwaltung nur noch dann für die Bauland-
entwicklung vorgeschlagen werden, wenn sich die Planungsbegünstigten vorab 
zur Mitfinanzierung von Kosten und Lasten bereiterklärt haben, die durch das 
Planungsvorhaben ausgelöst werden. Hierzu gehören insbesondere der Ersatz 
der Kosten der städtebaulichen Planung und die angemessene Über-nahme von 
Kosten der notwendigen technischen und sozialen Infrastruktur. Die Übernahme 
der Verpflichtungen soll durch den Abschluss städtebaulicher Verträge 
abgesichert werden. Zur Qualitätssicherung sind bei der Bauland-entwicklung in 
der Regel städtebauliche Wettbewerbe durchzuführen. 
Pkt 5.
Grundsatz-
beschluss
Zur Umsetzung dieser Grundsätze einer sozialgerechten Bodennutzung 
entwickelt die Verwaltung ein Verfahren. Dabei ist auf die frühzeitige Ab-
stimmung mit Mietern, Grundstückseigentümern und sonstigen Berechtigten 
sowie mit Investoren besonderer Wert zu legen. Vorbild sind die Grundsätze der 
Stadt München für „Die Sozialgerechte Bodennutzung“. 
Pkt 5.
Beteiligungs-
verfahren 
Der Rat beschließt die Verfahrensgrundsätze nach Diskussion mit der 
Bürgerschaft, den Verbänden und Interessengruppen
SPD        
0021/2013
Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien zur Vergabe von Wohnbauland zu 
entwickeln, die eine Mietpreisdämpfung möglich machen. Die wohnungs-
politischen Zielvorgaben (siehe 1) sollen berücksichtigt werden bei Grundstücks-
vergaben durch die Stadt und die städtischen Gesellschaften. Dafür sollen 
rechtssichere Ausschreibungen möglich gemacht werden, die nicht allein auf 
eine Maximierung des Grundstückspreises sondern auch auf die Erreichung 
dieser wohnungspolitischer Ziele ausgerichtet sind.
Pkt 5.
 CDU         
0015/2013 Die Vergabe von Wohnbauflächen richtet sich nach der Konzeptqualität Pkt 5.
Standorte 
Innenent-
wicklung
CDU        
0015/2013
Die Verwaltung identifiziert bis September Standorte für eine sensible 
Innenentwicklung
Dichte SPD          
0021/2012
Vor dem Hintergrund der Vorgaben zum Flächenverbrauch und der begrenzten 
Flächenverfügbarkeit sollen bei der Bauleitplanung urbanere Wohnformen 
Priorität haben.
Verfahren Investitionen in Wohnen sollen durch beschleunigte und unterstützte 
Genehmigungsverfahren erleichtert werden
Kooperation Die Stadt bekräftigt und verlängert das "Bündnis für Wohnen in Münster" 
Gemeinschaft-
liche Wohn-
formen
Anregung 
Kommunale 
Senioren-
vertretung an 
den Rat       
0001-2012
Bei allen Wohnungsbaumaßnahmen in der Stadt Münster wird zukünftig der 
Gesichtspunkt des Gemeinschaftlichen Wohnens berücksichtigt und so weit als 
möglich gefördert
Beschluss 
HA zur 
Vorlage 
0019/2013 
Sonstige Themen
Vergabe 
städtischer 
Grundstücke
Bodenvorrats-
politik
sozial gerechte Bodennutzung
Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL 
0010/2012
CDU          
0015/2013
Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL 
0010/2012
Seite 2

Beratungsverlauf (6)

20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.11.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Windthorststraße 7
  • Mauritzstraße 7
  • Bahnhofstraße 9
  • Weseler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0593/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37