V/0590/2015
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Dreifaltigkeitsschule VOF-Verfahren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1605 Zeichen
V/0590/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Durchführung eines VOF-Verfahrens mit integrierter Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundlage des am 25.03.2015 vom Rat zur Kenntnis genommenen Raumprogramms Beratungsfolge 25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zur Durchführung eines VOF -Verfahrens mit integrierter Meh r- fachbeauftragung zur Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundl a- ge des am 25.03.2015 vom Rat zur Kenntnis genommenen Raumprogramms wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW genehmigt. Begründung: Es wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0011/2015 verwiesen. I.V. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung D/0011/2015 „Durchführung eines VOF -Verfahrens mit integrierter Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundlage des am 25.03.2015 vom Rat zur Kenntnis genommenen Raumprogramms“ Vorlagen-Nr.: V/0590/2015 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 29.07.2015 Öffentliche Beschlussvorlage
Dringlichkeitsentscheidung 0011_2015
4096 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
AMT FÜR SCHULE UND
WEITERBILDUNG
Dringlichkeitsentscheidung D/0011/2015
Betreff:
Durchführung eines VOF-Verfahrens mit integrierter Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung
des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundlage des am 25.03.2015 vom Rat
zur Kenntnis genommenen Raumprogramms
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweite rung der Dreifaltigkeitsschule die
Planung unter Berücksichtigung des vom Rat auf der Grundlage der Vorlage
V/0111/2015/1. Erg. „Schülerprognose für die städti schen Grundschulen und sich
daraus ergebende Handlungsbedarfe“ am 25.03.2015 zur Kenntnis genommenen
Raumprogramms erarbeitet wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen für die
Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule ein VOF-Verfa hren mit integrierter
Mehrfachbeauftragung durchzuführen sowie den Baubes chluss für die anschließende
Realisierung herbeizuführen.
Kosten/Folgekosten
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind Planungs mittel im Haushaltsplan 2015 wie
folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4590 Erw. Grundschulen 2015 100.000 Planungsmittel
u.a. für die Erw.
Dreifaltigkeitsschule
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten für die Erweiterung
der Dreifaltigkeitsschule in Höhe von 5.330.000 € ( Kostenermittlung s. Anlage) entstehen
werden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die notwendigen Finanzmittel im Rahmen der
Etatplanung für das Haushaltsjahr 2016 ff. bereitge stellt werden müssen und mit diesem
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor der eigentlichen
Etatberatung für die Jahre 2016 ff. erfolgt.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 die Sch ülerprognose für die städt.
Grundschulen, die bis zum Ende des Prognosezeitraum es, dem Schuljahr 2020/21, von
einem erheblichen Zuwachs ausgeht, zur Kenntnis gen ommen (vgl. Vorlage Nr.
V/0111/2015/1. Erg.). Der Rat hat die Verwaltung be auftragt, für mehrere Schulstandorte,
darunter auch die Dreifaltigkeitsschule, kurzfristi g die nächsten Schritte einzuleiten mit dem
Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen weiteren Beschlüsse herbeizuführen und die
erforderliche Bereitstellung der Investitionsmittel im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff.
vorzunehmen.
Der Rat hat im Rahmen dieser Vorlage zur Kenntnis g enommen, dass das vorgelegte
Raumprogramm zur Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule die Anforderungen für den Offenen
Ganztag und die Inklusion erfüllt sowie die Verwalt ung beauftragt, die planerischen
Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Auf Grund der zu erwartenden Honorarsumme für die A rchitektenleistungen ist ein VOF-
Verfahren durchzuführen. Um für den Standort eine planerisch optimierte bauliche Lösung zu
erhalten, wird in das VOF-Verfahren eine Mehrfachbe auftragung integriert. Hierbei werden
von den am VOF-Verfahren beteiligten Architekturbür os unterschiedliche Entwürfe
ausgearbeitet. Das Ergebnis des VOF-Verfahrens wird den parlamentarischen Gremien mit
dem Vorschlag zur Beauftragung eines der beteiligte n Büros zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Dringlichkeit
Die Dreifaltigkeitsschule wird voraussichtlich im S chuljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit
erreichen. Es ist deshalb dringend erforderlich, da s Schulgebäude entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 25.03.2015 zur Dreizügigkeit ausz ubauen. Die Zeit der
Übergangslösungen und Raumeinschränken muss so kurz wie möglich gehalten werden.
Um das VOF-Verfahren mit der integrierten Mehrfachb eauftragung kurzfristig einleiten zu
können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Münster, den 20.07.2015
gez. gez.
Markus Lewe Dr. Michael Jung
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender
Anlagen:
Kostenermittlung nach DIN 276 -Grobkostenrahmen
Kostenrahmen Erw. Dreifaltigkeitsschule
1004 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement PROJEKT KOSTENERMITTLUNG Erweiterung und Ersatz der eingeschossigen Pavillons ca. 1.835 qm BGF KG 100 Grundstück KG 200 Herrichten+Erschließen Baustellenzufahrt und Rückbau 110.000,00 € Provisorien in Fertigbauklassen 730.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.300.000,00 € KG 400 Bauwerk - TGA 600.000,00 € Aufzüge 95.000,00 € KG 500 Aussenanlagen 300.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 153.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Honorare Planung nach HOAI 2013 750.000,00 € VOF-Verfahren 30.000,00 € GESAMTKOSTEN 2015 5.070.000,00 € Steigerung Baupreisindex bis 2018 260.000,00 € KOSTENANSATZ 2018 5.330.000,00 € Grundlagen: Konzeptstudie vom 22.05.2014 aufgestellt, 15.07.2015, Harald Koops Koops Söhlke Mümken KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 - GROBKOSTENRAHMEN Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägung en auf Grundlage der, sich aus den Konzeptskizzen ergebenen, BGF. Erweiterung Dreifaltigkeitsgrundschule Bezugsgröße erforderliche BGF
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0590/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37