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V/0590/2015

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Dreifaltigkeitsschule VOF-Verfahren

Vorlagen 29.07.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 25

Beschlussvorlage

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Ansehen

Dringlichkeitsentscheidung 0011_2015

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Ansehen

Kostenrahmen Erw. Dreifaltigkeitsschule

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Ansehen

Beschlussvorlage

1605 Zeichen

V/0590/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
Durchführung eines VOF-Verfahrens mit integrierter Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung des 
Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundlage des am 25.03.2015 vom Rat zur 
Kenntnis genommenen Raumprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Durchführung eines VOF -Verfahrens mit integrierter Meh r-
fachbeauftragung zur Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundl a-
ge des am 25.03.2015 vom Rat zur Kenntnis genommenen Raumprogramms wird gem. § 60 
Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW genehmigt. 
 
Begründung: 
 
Es wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0011/2015 verwiesen. 
 
I.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0011/2015 „Durchführung eines VOF -Verfahrens mit integrierter 
Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der 
Grundlage des am 25.03.2015 vom Rat zur Kenntnis genommenen Raumprogramms“  
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0590/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.07.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung 0011_2015

4096 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
AMT FÜR SCHULE UND 
WEITERBILDUNG 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0011/2015 
 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Durchführung eines VOF-Verfahrens mit integrierter Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung 
des Schulgebäudes der Dreifaltigkeitsschule auf der Grundlage des am 25.03.2015 vom Rat 
zur Kenntnis genommenen  Raumprogramms 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweite rung der Dreifaltigkeitsschule die 
Planung unter Berücksichtigung des vom Rat auf der Grundlage der Vorlage 
V/0111/2015/1. Erg. „Schülerprognose für die städti schen Grundschulen und sich 
daraus ergebende Handlungsbedarfe“  am 25.03.2015 zur Kenntnis genommenen 
Raumprogramms erarbeitet wird. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen für die 
Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule ein VOF-Verfa hren mit integrierter 
Mehrfachbeauftragung durchzuführen sowie den Baubes chluss für die anschließende 
Realisierung herbeizuführen.  
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind Planungs mittel im Haushaltsplan 2015 wie 
folgt veranschlagt: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Bemerkungen  
Produktgruppe  0301 Leistungen für 
Schulen 
   
      
Investitions- 
maßnahme 
4590 Erw. Grundschulen  2015  100.000  Planungsmittel 
u.a. für die Erw. 
Dreifaltigkeitsschule

Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich  Investitionskosten für die Erweiterung 
der Dreifaltigkeitsschule in Höhe von 5.330.000 € ( Kostenermittlung s. Anlage) entstehen 
werden. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die notwendigen  Finanzmittel im Rahmen der 
Etatplanung für das Haushaltsjahr 2016 ff. bereitge stellt werden müssen und mit diesem 
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor der eigentlichen 
Etatberatung für die Jahre 2016 ff. erfolgt.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 die Sch ülerprognose für die städt. 
Grundschulen, die bis zum Ende des Prognosezeitraum es, dem Schuljahr 2020/21, von 
einem erheblichen Zuwachs ausgeht, zur Kenntnis gen ommen (vgl. Vorlage Nr. 
V/0111/2015/1. Erg.). Der Rat hat die Verwaltung be auftragt, für mehrere Schulstandorte, 
darunter auch die Dreifaltigkeitsschule, kurzfristi g die nächsten Schritte einzuleiten mit dem 
Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen weiteren Beschlüsse herbeizuführen und die 
erforderliche Bereitstellung der Investitionsmittel  im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff. 
vorzunehmen. 
Der Rat hat im Rahmen dieser Vorlage zur Kenntnis g enommen, dass das vorgelegte 
Raumprogramm zur Erweiterung der Dreifaltigkeitsschule die Anforderungen für den Offenen 
Ganztag und die Inklusion erfüllt sowie die Verwalt ung beauftragt, die planerischen 
Rahmenbedingungen zu erarbeiten.  
 
Auf Grund der zu erwartenden Honorarsumme für die A rchitektenleistungen ist ein VOF-
Verfahren durchzuführen. Um für den Standort eine planerisch optimierte bauliche Lösung zu 
erhalten, wird in das VOF-Verfahren eine Mehrfachbe auftragung integriert. Hierbei werden 
von den am VOF-Verfahren beteiligten Architekturbür os unterschiedliche Entwürfe 
ausgearbeitet. Das Ergebnis des VOF-Verfahrens wird  den parlamentarischen Gremien mit 
dem Vorschlag zur Beauftragung eines der beteiligte n Büros zur Beschlussfassung 
vorgelegt. 
 
Dringlichkeit 
 
Die Dreifaltigkeitsschule wird voraussichtlich im S chuljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit 
erreichen. Es ist deshalb dringend erforderlich, da s Schulgebäude entsprechend dem 
Ratsbeschluss vom 25.03.2015 zur Dreizügigkeit ausz ubauen. Die Zeit der 
Übergangslösungen und Raumeinschränken muss so kurz wie möglich gehalten werden. 
Um das VOF-Verfahren mit der integrierten Mehrfachb eauftragung kurzfristig einleiten zu 
können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
 
Münster, den 20.07.2015 
 
gez.       gez. 
 
Markus Lewe      Dr. Michael Jung 
Oberbürgermeister     Fraktionsvorsitzender 
 
Anlagen: 
 
Kostenermittlung nach DIN 276 -Grobkostenrahmen

Kostenrahmen Erw. Dreifaltigkeitsschule

1004 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement 
PROJEKT 
KOSTENERMITTLUNG 
Erweiterung und Ersatz  der 
eingeschossigen Pavillons 
ca. 1.835 qm BGF 
KG 100 Grundstück 
 
KG 200 Herrichten+Erschließen 
Baustellenzufahrt und Rückbau 110.000,00 €
Provisorien in Fertigbauklassen 730.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 
2.300.000,00 €
KG 400 Bauwerk - TGA 
600.000,00 €
Aufzüge 95.000,00 €
KG 500 Aussenanlagen 
300.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 
153.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 
Honorare Planung nach HOAI 2013 750.000,00 €
VOF-Verfahren 30.000,00 €
GESAMTKOSTEN 2015 5.070.000,00 €
Steigerung Baupreisindex bis 2018 260.000,00 €
KOSTENANSATZ 2018 5.330.000,00 €
Grundlagen: Konzeptstudie vom 22.05.2014 
aufgestellt, 15.07.2015, Harald Koops 
Koops Söhlke Mümken 
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 - GROBKOSTENRAHMEN 
Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägung en auf Grundlage der, 
sich aus den Konzeptskizzen ergebenen, BGF. 
 Erweiterung Dreifaltigkeitsgrundschule 
Bezugsgröße erforderliche  BGF

Beratungsverlauf (5)

25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0590/2015
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37