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V/0565/2024

Straßenreinigungsgebühren 2025

Vorlagen 11.09.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 16.7

Anlage 2: Änderungssatzung

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Anlage A

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Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Änderungssatzung

1687 Zeichen

Anlage 2
zur Ratsvorlage V/0565/2024 
Satzung zur Änderung der 
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 aufgrund 
der §§ 7, 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. 
NRW. S. 444), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.07.2024, 
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 
155), in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.01.2024, 
und des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW –  
StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des 
Gesetzes vom 25.10.2016 (GV. NRW. S. 868), in Kraft getreten am 05.11.2016
in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster, zuletzt geändert durch die 16. Änderungs-
satzung vom 16.12.2022 (Amtsblatt der Stadt Münster 2022 S. 302), in Kraft getreten am 01.01.2023 
folgende Satzung beschlossen: 
Artikel 1 
Satz 1 des Gebührentarifes zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt neu ge-
fasst: 
„Die Gebührensätze betragen jährlich: 
Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmä-
ßige wöchentliche Reinigung 
- auf die Fahrbahn beschränkt ist (Fahrbahnreinigung)     3,30 € 
- auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung)        6,60 €“ 
Artikel 2 
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Anlage A

1047 Zeichen

Anlage A zur V/0565/2024 
Kurzüberblick 
 
Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebsaus-
schusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie 
zwingend nötig. 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die Straßenreinigungsgebühren werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der awm 
ausgewiesen. Soweit die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst aus dem städti-
schen Haushalt getragen werden, sind diese im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

3819 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0565/2024
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung
2025 2024
Kosten
Materialkosten 1.320.000,00 € 1.131.000,00 € 189.000,00 €
Treibstoffe, Schmiermittel 280.000,00 € 241.000,00 € 39.000,00 €
Materiallagerentnahmen 120.000,00 € 80.000,00 € 40.000,00 €
Materialdirektverbrauch 220.000,00 € 175.000,00 € 45.000,00 €
Kosten für bezogene Leistungen 700.000,00 € 635.000,00 € 65.000,00 €
Personalkosten 4.539.000,00 € 4.528.000,00 € 11.000,00 €
Abschreibungen 1.140.200,00 € 946.000,00 € 194.200,00 €
Sonstige betriebliche Kosten 30.000,00 € 38.000,00 € -8.000,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 94.000,00 € 106.000,00 € -12.000,00 €
Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwertungskosten Straßenkehricht
Inanspruchnahme Werkstatt 456.000,00 € 440.000,00 € 16.000,00 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 1.436.000,00 € 1.331.000,00 € 105.000,00 €
Summe Kosten 9.015.200,00 € 8.520.000,00 € 495.200,00 €
Erträge
Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Zinserträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse-423.200,00 € -575.000,00 € 151.800,00 €
Stadtanteil -1.638.000,00 € -1.533.000,00 €-105.000,00 €
Sonstige betriebliche Erträge -124.000,00 € -124.000,00 € 0,00 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -730.000,00 € -730.000,00 € 0,00 €
Summe der sonstigen Erträge -2.915.200,00 € -2.962.000,00 € 46.800,00 €
Umlagefähige Kosten 9.015.200,00 € 8.520.000,00 € 495.200,00 €
abzüglich sonstige Erträge -2.915.200,00 € -2.962.000,00 € 46.800,00 €
Gebührenbedarf 6.100.000,00 € 5.558.000,00 € 542.000,00 €
Seite 1 von 2

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0565/2024
Straßenreinigung
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2025
Anzahl der 
Leistungen 
2024
Verän-
derungen 
2024/2025
Anzahl der 
Leistungen 
2025
Derzeitige 
Gebührensätze
Gebührenauf-
kommen ohne 
Anhebung
Neu festzu-
setzende 
Gebühren
Gebühren-
aufkommen 
einschl. 
Anhebung
1. Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x w. (710, 740) 370870,4 0 370870,4 6,06 € 2.247.474,62 € 6,60 €2.447.744,64 €
b) 2 x w. (720, 750) 14708 0 14708 12,12 € 178.260,96 € 13,20 € 194.145,60 €
c) 3 x w. (730) 6952 0 6952 18,18 € 126.387,36 € 19,80 € 137.649,60 €
d) 6 x w. (770) 9151 0 9151 36,36 € 332.730,36 € 39,60 € 362.379,60 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x w. (712) 26101 0 26101 6,06 € 158.172,06 € 6,60 € 172.266,60 €
b) 2 x w. (722) 193 0 193 12,12 € 2.339,16 € 13,20 € 2.547,60 €
c) 3 x w. (732) 338 0 338 18,18 € 6.144,84 € 19,80 € 6.692,40 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 39,60 € 712,80 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x w. (610,640) 155218 0 155218 5,40 € 838.177,20 € 5,88 € 912.681,84 €
b) 2 x w. (620,650) 14170 0 14170 10,80 € 153.036,00 € 11,76 € 166.639,20 €
c) 3 x w. (630) 3909 0 3909 16,20 € 63.325,80 € 17,64 € 68.954,76 €
d) 6 x w. (670) 3345 0 3345 32,40 € 108.378,00 € 35,28 € 118.011,60 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x w. (612) 12277 0 12277 5,40 € 66.295,80 € 5,88 € 72.188,76 €
b) 2 x w. (622) 345 0 345 10,80 € 3.726,00 € 11,76 € 4.057,20 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 17,64 € 529,20 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
 1 x w. (760, 780, 782) 280131,23 0 280131,23 3,00 € 840.393,69 € 3,30 € 924.433,06 €
 14tg. (763, 783, 784) 270344,6 0 270344,6 1,50 € 405.516,90 € 1,65 € 446.068,59 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
 1 x w. (660, 680, 682) 10802 0 10802 2,64 € 28.517,28 € 2,88 € 31.109,76 €
 14tg. (663, 683, 684) 21680,2 0 21680,2 1,32 € 28.617,86 € 1,44 € 31.219,49 €
Gesamt 1200583,4 0 1200583,4 5.588.634,38 € 6.100.032,30 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 6.100.000,00 €
Deckungsgrad: 100,00%
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 32,30 €
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

3763 Zeichen

V/0565/2024 
V/0565/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation um durch-
schnittlich 9,15 % angehoben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 1). 
 
2. Die „Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster“ (Anla-
ge 2) wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 9.015.200 Euro und die Kos-
ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. 
 
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 6.100.000 
Euro, durch eine Kostenbeteiligung des städtischen Haushalts – die das öffentliche Interesse an der 
Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.638.000 Euro (Stadt anteil), durch innerbetriebliche 
Verrechnungen von 730.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 423.200 Euro und 
aus sonstigen Erträgen in Höhe von 124.000 Euro finanziert. 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch 
Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert. 
 
Die zur Finanzierung des städtischen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung und des Winter-
dienstes erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. 
 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
11.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wedding 
Telefon: 6052-42 
WeddingC@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0565/2024 
 
Begründung: 
 
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 
 
Im vergangenen Jahr (Beschlussvorlage V/0540/2023) wurde für das Jahr 2025 eine Steigerung der 
Straßenreinigungsgebühren prognostiziert. 
 
Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie einer prognostizierten Personalkos-
tensteigerung können durch eine Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren nicht mehr 
aufgefangen werden. Eine Anhebung der Gebühren für 2025 ist unumgänglich. 
 
Die Verwaltung schlägt ab dem 01.01.2025 folgende Gebührensätze für die regelmäßige wöchentli-
che Reinigung je Frontmeter vor: 
 
  
Vollreinigung Anliegerstraßen 6,60 Euro 
Vollreinigung Durchgangsstraßen 5,88 Euro 
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 3,30 Euro 
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,88 Euro 
 
 
Gebührenprognose bis 2029 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2025 bis 2029 nach heutigem 
Kenntnisstand beispielhaft dar. 
 
Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkoste n und den sonstigen betrieblichen Kosten je-
weils eine dreiprozentige Steigerung erwartet. Die Personalkostensteigerung wird mit 2 Prozent ab 
2026 geschätzt. Die Abschreibungen verbleiben auf dem bestehenden Niveau. Die kalkulatorischen 
Zinsen werden aufgrund sinkender Zinssätze kontinuierlich abnehmen und bei den Werkstatt - und 
Verwaltungskosten wird eine zweiprozentige Steigerung vorhergesagt.

- 3 - 
V/0565/2024 
 
 
 
Winterdienst 
 
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßenrei-
nigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haushalts-
mitteln bestritten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung 
  - Anlage 2: Änderungssatzung 
  - Anlage A

Beratungsverlauf (4)

27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 10.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 16.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0565/2024
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2024
Erstellt
11.09.2024 10:04