V/0565/2024
Straßenreinigungsgebühren 2025
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Anlage 2: Änderungssatzung
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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0565/2024 Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.07.2024, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155), in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.01.2024, und des § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.10.2016 (GV. NRW. S. 868), in Kraft getreten am 05.11.2016 in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster, zuletzt geändert durch die 16. Änderungs- satzung vom 16.12.2022 (Amtsblatt der Stadt Münster 2022 S. 302), in Kraft getreten am 01.01.2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satz 1 des Gebührentarifes zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt neu ge- fasst: „Die Gebührensätze betragen jährlich: Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmä- ßige wöchentliche Reinigung - auf die Fahrbahn beschränkt ist (Fahrbahnreinigung) 3,30 € - auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung) 6,60 €“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0565/2024 Kurzüberblick Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebsaus- schusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie zwingend nötig. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die Straßenreinigungsgebühren werden nicht im Haushaltsplan, sondern im Erfolgsplan der awm ausgewiesen. Soweit die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst aus dem städti- schen Haushalt getragen werden, sind diese im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0565/2024 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung 2025 2024 Kosten Materialkosten 1.320.000,00 € 1.131.000,00 € 189.000,00 € Treibstoffe, Schmiermittel 280.000,00 € 241.000,00 € 39.000,00 € Materiallagerentnahmen 120.000,00 € 80.000,00 € 40.000,00 € Materialdirektverbrauch 220.000,00 € 175.000,00 € 45.000,00 € Kosten für bezogene Leistungen 700.000,00 € 635.000,00 € 65.000,00 € Personalkosten 4.539.000,00 € 4.528.000,00 € 11.000,00 € Abschreibungen 1.140.200,00 € 946.000,00 € 194.200,00 € Sonstige betriebliche Kosten 30.000,00 € 38.000,00 € -8.000,00 € Kalkulatorische Verzinsung 94.000,00 € 106.000,00 € -12.000,00 € Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwertungskosten Straßenkehricht Inanspruchnahme Werkstatt 456.000,00 € 440.000,00 € 16.000,00 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 1.436.000,00 € 1.331.000,00 € 105.000,00 € Summe Kosten 9.015.200,00 € 8.520.000,00 € 495.200,00 € Erträge Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zinserträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse-423.200,00 € -575.000,00 € 151.800,00 € Stadtanteil -1.638.000,00 € -1.533.000,00 €-105.000,00 € Sonstige betriebliche Erträge -124.000,00 € -124.000,00 € 0,00 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -730.000,00 € -730.000,00 € 0,00 € Summe der sonstigen Erträge -2.915.200,00 € -2.962.000,00 € 46.800,00 € Umlagefähige Kosten 9.015.200,00 € 8.520.000,00 € 495.200,00 € abzüglich sonstige Erträge -2.915.200,00 € -2.962.000,00 € 46.800,00 € Gebührenbedarf 6.100.000,00 € 5.558.000,00 € 542.000,00 € Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0565/2024 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2025 Anzahl der Leistungen 2024 Verän- derungen 2024/2025 Anzahl der Leistungen 2025 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 370870,4 0 370870,4 6,06 € 2.247.474,62 € 6,60 €2.447.744,64 € b) 2 x w. (720, 750) 14708 0 14708 12,12 € 178.260,96 € 13,20 € 194.145,60 € c) 3 x w. (730) 6952 0 6952 18,18 € 126.387,36 € 19,80 € 137.649,60 € d) 6 x w. (770) 9151 0 9151 36,36 € 332.730,36 € 39,60 € 362.379,60 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 26101 0 26101 6,06 € 158.172,06 € 6,60 € 172.266,60 € b) 2 x w. (722) 193 0 193 12,12 € 2.339,16 € 13,20 € 2.547,60 € c) 3 x w. (732) 338 0 338 18,18 € 6.144,84 € 19,80 € 6.692,40 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 39,60 € 712,80 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 155218 0 155218 5,40 € 838.177,20 € 5,88 € 912.681,84 € b) 2 x w. (620,650) 14170 0 14170 10,80 € 153.036,00 € 11,76 € 166.639,20 € c) 3 x w. (630) 3909 0 3909 16,20 € 63.325,80 € 17,64 € 68.954,76 € d) 6 x w. (670) 3345 0 3345 32,40 € 108.378,00 € 35,28 € 118.011,60 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 12277 0 12277 5,40 € 66.295,80 € 5,88 € 72.188,76 € b) 2 x w. (622) 345 0 345 10,80 € 3.726,00 € 11,76 € 4.057,20 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 17,64 € 529,20 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 280131,23 0 280131,23 3,00 € 840.393,69 € 3,30 € 924.433,06 € 14tg. (763, 783, 784) 270344,6 0 270344,6 1,50 € 405.516,90 € 1,65 € 446.068,59 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10802 0 10802 2,64 € 28.517,28 € 2,88 € 31.109,76 € 14tg. (663, 683, 684) 21680,2 0 21680,2 1,32 € 28.617,86 € 1,44 € 31.219,49 € Gesamt 1200583,4 0 1200583,4 5.588.634,38 € 6.100.032,30 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 6.100.000,00 € Deckungsgrad: 100,00% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 32,30 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0565/2024 V/0565/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Straßenreinigungsgebühren 2025 Beratungsfolge 27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation um durch- schnittlich 9,15 % angehoben. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 1). 2. Die „Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster“ (Anla- ge 2) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 9.015.200 Euro und die Kos- ten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 6.100.000 Euro, durch eine Kostenbeteiligung des städtischen Haushalts – die das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.638.000 Euro (Stadt anteil), durch innerbetriebliche Verrechnungen von 730.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 423.200 Euro und aus sonstigen Erträgen in Höhe von 124.000 Euro finanziert. Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert. Die zur Finanzierung des städtischen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung und des Winter- dienstes erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 11.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wedding Telefon: 6052-42 WeddingC@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0565/2024 Begründung: Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren Im vergangenen Jahr (Beschlussvorlage V/0540/2023) wurde für das Jahr 2025 eine Steigerung der Straßenreinigungsgebühren prognostiziert. Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie einer prognostizierten Personalkos- tensteigerung können durch eine Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren nicht mehr aufgefangen werden. Eine Anhebung der Gebühren für 2025 ist unumgänglich. Die Verwaltung schlägt ab dem 01.01.2025 folgende Gebührensätze für die regelmäßige wöchentli- che Reinigung je Frontmeter vor: Vollreinigung Anliegerstraßen 6,60 Euro Vollreinigung Durchgangsstraßen 5,88 Euro Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 3,30 Euro Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,88 Euro Gebührenprognose bis 2029 Die nachfolgende Tabelle stellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2025 bis 2029 nach heutigem Kenntnisstand beispielhaft dar. Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkoste n und den sonstigen betrieblichen Kosten je- weils eine dreiprozentige Steigerung erwartet. Die Personalkostensteigerung wird mit 2 Prozent ab 2026 geschätzt. Die Abschreibungen verbleiben auf dem bestehenden Niveau. Die kalkulatorischen Zinsen werden aufgrund sinkender Zinssätze kontinuierlich abnehmen und bei den Werkstatt - und Verwaltungskosten wird eine zweiprozentige Steigerung vorhergesagt. - 3 - V/0565/2024 Winterdienst Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßenrei- nigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haushalts- mitteln bestritten. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung - Anlage 2: Änderungssatzung - Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0565/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2024
- Erstellt
- 11.09.2024 10:04