V/0107/2021
Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 24.06.2020 „Missbrauchsfall unter die Lupe nehmen und Lehren daraus ziehen“ zur Aufarbeitung des münsterschen Missbrauchkomplexes
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Beschlussvorlage
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V/0107/2021 V/0107/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 24.06.2020 „Missbrauchsfall unter die Lupe nehmen und Lehren daraus ziehen„ zur Aufarbeitung des münsterschen Missbrauchkomplexes Beratungsfolge 25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.03.2021 Ausschuss für Per sonal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, die Weiterentwicklung des Kernprozesses zur Einschätzung einer Kindes- wohlgefährdung im Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien durch Herrn Prof. Dr. Schrapper begleiten zu lassen, um die aus der wissenschaftlichen Expertise gewonnenen Erkenntnisse nachhaltig zu implementieren. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen und Workshops zum Themenkomplex sexueller Missbrauch und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchge- führt werden. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Kommunale Sozialdienst (KSD) um insgesamt 2,5 Vollzeit- äquivalente (in jedem der fünf KSD Bezirke 0,5) verstärkt wird, die freigestellt von eigener Fallar- beit die einzuarbeitenden Kollegen/-innen begleiten, beraten und unterstützen. Die Verstetigung erfolgt über den Stellenplan 2022. 4. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass in der Fachstelle Kinderschutz die Personalressour- cen um 1,0 Vollzeitäquivalent erhöht werden. Die Verstetigung erfolgt ebenfalls über den Stellenplan 2022. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 18.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lütke Glanemann Telefon: 492-5600 LuetkeGlanemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0107/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirt- schaftliche Hilfen für Fami- lien Zeile 11 Personalaufwendungen (ab 01.04.2022 nachrichtlich*) 2021 2022ff. 157.440 271.820 1 VZÄ S 18 – 2021 anteilig ab 01.04.2021 (94.130 EUR/ Jahr; 2022 +1,5% Kosten- steigerung) 2,5 VZÄ S 14 – 2021 anteilig ab 01.07.2021 (1 VZÄ 69.470 EUR/ Jahr; 2022 +1,5% Kosten- steigerung) 15 Transferaufwendungen 2021 2022 - 157.440 - 67.950 Vollständige Deckung der Personalauf- wendungen in 2021; anteilige Deckung in 2022 bis 31.03.2022 Summe 2021 2022 2023ff. 0 203.870 271.820 Die bis zum 31.03.2022 anfallenden Personalaufwendungen werden in voller Höhe aus der PG 0605, Zeile 15 – Transferaufwendungen gedeckt. *Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ab dem 01.04.2022 zusätzlich benötigten Finanzmittel (Personalaufwendungen) unter dem Vorbehalt der endgültigen Beschlüsse über den Stellenplan 2022 stehen und danach in der Haushaltsplanung 2022ff. aufzunehmen sind. Somit haben die oben dargestellten Personalaufwendungen zunächst nur nachrichtlichen Charakter. Durch die weitere wissenschaftliche Begleitung sowie die Durchführung von Fortbildungsmaßnah- men und Workshops entstehen Aufwendungen in Höhe von ca. 50.000 Euro. Diese werden in voller Höhe aus der PG 0605, Zeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt. - 3 - V/0107/2021 Begründung: Ausgangslage: Im Jahr 2020 ist in Münster ein Netzwerk sexueller Gewalt gegen Kinder aufgedeckt worden. Als Drahtzieher gilt der Haupttatverdächtige Adrian V., der unter anderem beschuldigt wird, den Sohn seiner Lebensgefährtin Frau K. vielfach sexuell missbraucht zu haben und ihn auch anderen Männern zu diesem Zwecke zugeführt zu haben. Adrian V., Frau K. und ihr Sohn waren dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Müns- ter vor der Aufdeckung der Taten bekannt. Ende 2014 erhielt der Kommunale Sozialdienst durch eine Mitteilung in Strafsachen von der Staatsanwaltschaft erstmals die Information, dass Adrian V. auf- grund des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischem Material angeklagt worden war. Bis Ende 2016 war der Kommunale Sozialdienst tätig. Der Fallverlauf und die Aktivitäten des Kom- munalen Sozialdienstes sind im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 19.08.2020 aus- führlich dargestellt und erörtert worden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat , auch auf grund des Beschlusses des Rates vom 24.06.2020 „Missbrauchsfall unter die Lupe nehmen und Lehren daraus ziehen“ die wissenschaftliche Aufarbeitung des Fall s durch das Institut für soziale Arbei t e.V. (ISA) unter Federführung von Herrn Prof. Dr. Schrapper in Auftrag gegeben. Ziel dieser Aufarbeitung sollte vor allem sein, aus dem dama- ligen Handeln des Kommunalen Sozialdienstes Ansatzpunkte zu identifizieren, um das Vorgehen in Kinderschutzfällen weiter zu qualifizieren. Die Ergebnisse hat Herr Prof. Dr. Schrapper im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 04.02.2021 vorgestellt. Im Wesentlichen ergab die Fallanalyse, dass mit dem heutigen Wissen und den heutigen Standards in der Bearbeit ung von Verdachtsfällen sex ueller Gewalt gegen Kind er und Jugendliche folgende Verbesserungspotenziale aufgezeigt werden können (Zusammenfassung aus der Präsentation von Herrn Prof. Dr. Schrapper): Zu Arbeitsweisen und Konzeptionen: • Wissen um Erscheinungsformen und Folgen sexueller Gewalt und Tätert*innenstrategien steigern • Kontakte nutzen und Gespräche mit Kindern auch im Kinderschutz führen • Grundsätze für Mehr-Augen-Prinzip und Tandemfallführung einführen • Methodik der Gefährdungseinschätzung, der Risiko abwägung und der Entwicklung von Schutz durch Hilfe-Konzepte verbessern • Methodik für Fallverstehen und sozialpäd. Diagnostik (Anamnese, Kontextualisieren und Hypo- thesen formulieren und prüfen; auch zur Bearbeitung von Irritation, Zweifel und Verdacht) Zu Strukturen • Aufgaben und Arbeitsweisen des Fachdienstes Kinderschutz konkretisieren und ggf. ausweiten • Rechtsberatung stärken/ Vertretung vor dem Familiengericht/ Auftritt und ggf. Beschwerde beim Familiengericht • Aufbau und Arbeitsweise der „Clearingstelle Kinderschutz“ weiterentwickeln • Information und Austausch mit internen und externen Kooperationspartner/-innen intensivieren Ergänzend zu der Fallaufarbeitung sind für die amtsinterne Stichprobenerhebung Akten mit dem Ge- fährdungsmerkmal „sexueller Missbr auch“ und / oder „Mitteilung in Strafsachen (MiStra) von der Staatsanwaltschaft erhalten“ ausgewählt worden. Diese Stichprobenerhebung findet jährlich im Rah- men des Fachcontrollings zur Qualitätssicherung und -entwicklung statt. Hierbei werden zu bestimm- ten Themen Akten von Kinde swohlgefährdungsfällen des jeweils abgelaufenen Jahres gesichtet und ausgewertet, um daraus mögliche Handlungsbedarfe zur Revision des Vorgehens im Kinderschutz abzuleiten. Dies soll nachhaltig, im Sinne der kontinuierlichen Verbess erung, zu einer Optimierung der Arbeitsprozesse führen. Die Erkenntnisse aus dieser Stichprobenerhebung decken sich in wesentlichen Teilen mit den Ergeb- nissen der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Herrn Prof. Dr. Schrapper. - 4 - V/0107/2021 Auch die Ende 2020 vom LWL / LVR als Empfehlung für Jugendämter herausgegebenen „Gelingens- faktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß §8a SGB VIII greifen viele der oben be- schriebenen Themen auf: z.B. die differenzierte Gefährdungseinschätzung unter Berücksichtigung der Balance zwischen standardisierten Prozessen und individuellen Einschätzungen und unter Einbe- zug der Instrumente der sozialpädagogischen Diagnostik zur Förderung von kritischer Reflexion und Irritation, die Gestaltung der Kooperation und der Vernetzung bei Schn ittstellenthemen, der Einbezug externer Expertise (andere Leistungsträger, Gesundheitsamt, Polizei, Justiz;...), die erneute Gefähr- dungseinschätzung, wenn neue Erkenntnisse im Fallverlauf vorliegen (Prozesshaftigkeit des Fallver- laufes) und die umfassende B eteiligung des Kindes, unter Berücksichtigung seiner Situation und sei- ner Bedürfnisse. Aus den identifizierten Verbesserungspotenzialen lassen sich auf struktureller, fachlich -inhaltlicher und personeller Ebene Handlungsbedarfe ableiten. Diese werden im Folgenden skizziert. 1. Strukturelle Veränderungen: Empfehlungen: • In den Methodiken zur Gefährdungseinschätzung, zum Fallverstehen und der sozialpädagogi- schen Diagnostik (Anamnese, Kontextualisieren und Hypothesen formulieren und prüfen; auch zur Bearbeitung von Irritation, Zweifel und Verdacht) sollte eine größere Bandbreite bei den KSD Mitarbeiter/-innen erreicht werden. • In der Fallarbeit sollte es Grundsätze für das „ Mehr-Augen-Prinzip“ im Rahmen einer Tandemfall- führung für Fälle mit komplexen Konstellationen geben. • Es sind Schnittstellen in der Zusammenarbeit, intern wie extern, identifiziert worden, an denen entscheidende Informationen zum Fallverlauf fließen müssen. Die Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen muss definiert und festgeschrieben werden. Maßnahme: Im KSD gibt es seit einigen Jahren einen "Qualitätszirkel Kinderschutz (QZ)", der sich aus Vertrete- rinnen und Vertretern aller KSD-Bezirke und der bezirksübergreifenden Fachdienste, der Abteilungs- leitung und dem Fachcontrolling sowie dem Fac hdienst Kinderschutz zusammensetzt. Ziel dieses QZ ist, Handlungsbedarfe und aufkommende Themen rund um den Kinderschutz und das damit verbun- dene Vorgehen praxisrelevant zu recherchieren, zu diskutieren und in die Breite zu tragen (Rückkop- pelung mit den Te ams), um dann für die Leitungsebene Vorschläge zu erarbeiten, wie mit den The- men zukünftig umgegangen werden k ann. Bereits 2019 hat der QZ begonnen, sich mit den Methodi- ken der Gefährdungseinschätzung im KSD Münster zu beschäftigen und vorgeschlagen, hier Verän- derungen einzuleiten. Durch die Ergebnisse der Fallaufarbeitung von Herrn Prof. Dr. Schrapper sind die Vorschläge des QZ bestätigt, aber auch ergänzt worden. Daher soll i m Rahmen des QZ das Kinderschutzkonzept unter Einbezug der aufgezeigten Hand- lungsbedarfe möglichst praxisnah überarbeitet werden. Eine Begleitung dieses Prozesses durch Herrn Prof. Dr. Schrapper zur nachhaltigen Implementierung der gewonnenen Erkenntnisse wird an dieser Stelle ausdrücklich angestrebt. Schnittstellengestaltung spielt nicht nur bei der fallbezogenen Arbeit, sondern auch einzelfallunab- hängig eine zentrale Rolle. Wie schon die Missbrauchskomplexe gezeigt haben, die in den vergange- nen Jahren für großes Aufsehen gesorgt haben, wird auch bei dem in Münster aufgedeckten Komplex deutlich, dass nur durch abgestimmte und verlässliche Kooperation zwischen Justiz, Polizei, Gesund- heitswesen, Schule sowie öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe die Chance erhöht werden kann, solchen kriminellen Netzwerken auf die Spur zu ko mmen. Hierzu soll, unter Beteiligung der fachlichen und politischen Akteure aus Münster, ei n runder Tisch gegen sexuelle Gewalt ins Leben gerufen werden Diese Erkenntnis deckt sich auch mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster (s.o. vom 24.06.2020), in dem die Einrichtung eines Runden Tisches gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen als Fachgremium beschlossen wurde. Für die Konzipierung des „Runden Tisches gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen “ soll die neu geschaffene „ Fachbe- ratung für Prävention von, Intervention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt“, angesiedelt beim - 5 - V/0107/2021 LWL, begleitend und unterstützend hinzugezogen werden. Das erste Planungstreffen ist terminiert und wird im Februar 2021 stattfinden. Empfehlung: Der Auftritt und die Rechtsberatung des KSD in familiengerichtlichen Verfahren muss verbessert und ausgebaut werden. Maßnahme: Um die Mitarbeiter/ -innen des KSD in Erörterungsterminen vor dem Familiengericht aber insbeson- dere auch in der Bewertung notwendig er Widersprüche und Beschwerden juristisch zu unterstützen, soll eine Möglichkeit geschaffen werden, sich rechtliche Expertise und ggfs. auch Vertretung extern einzuholen. Dies könnte im Rahmen einer Kooperation mit einer/m niedergelassenen Jurist/-in mit einschlägigem Fachwissen, der/die bei Bedarf einbezogen werden kann, erfolgen. Nach einer Praxisphase wird zu überprüfen sein, ob dieses Modell sich als geeignet und ausreichend erweist oder ob andere Konzepte angedacht werden müssen. 2. Fachlich-inhaltliche Veränderungen Empfehlung: Die Fachkräfte im KSD benötigen ein grundsätzliches Wissen um Erscheinungsformen und Folgen von sexueller Gewalt und Täter*innenstrategien. Maßnahme: Bereits im Jahr 2019 ist an einem Fortbildungskonzept zum Thema sexu elle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für alle rund 100 Mitarbeiter/-innen der fünf regional angesiedelten KSD Bezirke so- wie den bezirksübergreifenden Fachdiensten und allen Leitungskräften gearbeitet worden, das 2020 umgesetzt werden sollte. Um die spe ziellen Dynamiken in Täter -Opfer-Konstellationen bei sexueller Gewalt, Indikatoren und Folgen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Jugendliche und mögli- che Interventionsformen verstehen und diskutieren zu können, benötigt es mindestens vier ganze Fortbildungstage in einer Gruppengröße von maximal 16 Personen. Dies bedeutet, dass für die ge- samte Abteilung 6 Durchläufe der viertägigen Fortbildungsveranstaltung notwendig sind. Anfang 2020 konnte die Fortbildungsreihe aufgrund der damals neu aufkommenden Corona- Pandemie nicht durchgeführt werden. Mit angepasstem Hygienekonzept sollte die Fortbildungsreihe nun im Januar 2021 gestartet werden, musste aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz aller- dings erneut verschoben werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Durchführung der Fortbildungsblö- cke, je nach Umsetzbarkeit in den schwer planbaren Rahmenbedingungen der Pandemie, bis ins Jahr 2022 erstrecken wird. Als Referentin konnte ein e renommierte und erfahrene Expertin zum Thema gewonnen werden. Empfehlung: Zum Thema „Kontakte und Gespräche mit Kindern auch im Kinderschutz“ , also der Thematik Partizi- pation von Kindern und Jugendlichen, wurde ebenfalls ein Handlungsbedarf erkannt. Maßnahme: In allen Institutionen und Organisationen der Jugendhilfe ist da s Thema "Partizipation von Kindern" seit vielen Jahren ein fortlaufend diskutiertes Thema, da der Einbezug der Kinder in den Arbeitsberei- chen der Jugendhilfe sich sehr komplex und vielschichtig darstellt. Um Veränderungen in diesem Be- reich zu erreichen, is t es nicht zielführend, eine klassische Fortbildungsmaßnahme durchzuführen. Die Ursachen und Gründe dafü r, dass Kinder und Jugendliche nicht oder nicht ausreichend beteiligt werden, sind nicht nur vom Wissen über Gesprächstechniken und -settings und der Et ablierung der Beteiligung in den beschriebenen Verfahren beeinflusst, sondern auch von individuellen Faktoren, die in der Situation der Mitarbeiter/ -innen und der Kinder und Jugendlichen liegen. Eine Verbesserung in diesem Bereich kann folglich nur im Rahm en eines fortlaufenden Prozesses unter Einbeziehung der Mitarbeiter/-innen erfolgen. Daher erfolgt im KSD ein umfassender Beteiligungsprozess mit allen Mit- arbeiter/-innen im Form eines Workshops. I m Rahmen dieser Veranstaltung sollen die Schwierigkei- - 6 - V/0107/2021 ten und Hindernisse beim Einbezug von Kindern und Jugendlichen identifiziert werden sowie Ideen entwickelt werden , wie möglichst nachhaltige Veränderungen für die konkrete Arbeitspraxis erzielt werden können. Der Prozess hat im Dezember 2020 bereits mit einem Vorbereitungstreffen von Ver- treterinnen und Vertretern aller Bezirke sowie der bezirksübergreifenden Fachdienste begonnen. Der Beteiligungsprozess wird extern durch zwei Professoren/-innen der Fachhochschule Münster beglei- tet und organisiert. Der Auftaktwork shop war ursprünglich für März 2021terminiert, verschiebt sich pandemiebedingt jedoch voraussichtlich auf September 2021. 3. Maßnahmen zur Personalsituation Die bisher dargestellten Maßnahmen werden nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn das Personal ausreichend qualifiziert und auf das anspruchsvolle, von vielen Ambivalenzen und Un- sicherheiten geprägte Arbeitsfeld entsprechend vorbereitet ist. a) Einarbeitung als zentraler Baustein von Qualitätssicherung im Kinderschutz Gut ausgebildete und eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die grundlegende Basis für einen gelingenden Kinderschutz im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dar. Der Hinweis von Herrn Prof. Dr. Schrapper n ach eine r hohen fachlichen Reflexivität mit Raum für Irritationen, Zweifel und Verdacht setzt fachlich gefestigte und sichere Fachkräfte voraus. Durch den demographischen Wandel und den sich stark auswirkenden Fachkräftemangel hat es in der kinderschutzverantwortlichen Fachstelle des Amtes für Kinder, J ugendliche und Familien, dem Kommunalen Sozialdienst (KSD), in den vergangenen Jahren erhebliche Veränderungen in der per- sonellen Besetzung gegeben. Von 2016 bis Ende 2020 sind 78% der Stellenanteile in den KSD -Bezirken neu besetzt worden. Die Verweildauer der Kolleg/ -innen liegt zu einem hohen Prozentsatz unter drei Jahren. Rund 10% der neu eingestellten Mitarbeiter/-innen verlassen den KSD bereits unter einem Jahr Verweildauer, rund 30% nach 1-2 Jahren Verweildauer, rund 40% nach 2-3 Jahren Verweildauer. Prospektiv ist zu erwar- ten, dass der KSD auch in den nächsten Jahren mit erheblichen personellen Fluktuationen konfron- tiert sein wird, sowohl auf der Sachbearbeit ungsebene der Bezirksso zialarbeit, als auch in der Füh- rungsebene. Dies ist ein Trend, der sich bundesweit abzeichnet und die Allgemeinen Sozialen Diens- te der Jugendämter vor große Herausforderungen stellt. In Fachkreisen herrscht Einigkeit, dass eine gelungene Einarbeitung als einer der zentralen Bausteine für die Bindung von Mitarbeitenden zu seh en ist. Hierdurch fühlen sich neue Fachkräfte der Arbeit gewachsen und sind bereit, dauerhaft Verantwortung für dieses komplexe Arbeitsfeld zu überneh- men. Obwohl es im KSD ein differenziertes Einarbeitungskonzept gibt, welches aufgrund der Aufgabenfülle und der verantwortlichen Aufgaben im Kinderschutz eine Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter/ -innen von insgesamt 2 Jahren vorsieht, kann dieses so zunehmend nicht mehr umgesetzt werden. Denn durch die beschriebene Fluktuation hat sich das Verhältnis zwischen erfahrenen Fachkräften und neuen Kollegen/ -innen in den vergangenen Jahren deutlich verschoben. Mittlerweile ist eine er- fahrene Fachkraft für die Einarbeitung von mehreren Fachkräften zuständig. Die Einarbeitungsleis- tung umfasst insbesondere die Begleitung von Gesprächen, die Vor - und Nachbereitung von Termi- nen, die Vermittlung fachlicher Standards und theoretischer Kenntnisse für den Spezialbereich und immer wieder Beratung und Orientierung in den Fallverläufen. Die erfahrenen Fachkräfte leisten die Einarbeitung nunmehr seit geraumer Zeit ständig neben ihren Kernaufgaben. Hinzu kommt eine hohe Krankheitsrate, Schwangerschaften, Stellenwechsel und die damit verbunde- nen Vertretungsleistungen der Kollegen/-innen. Hier gerät das bisherige Einarbeitungssystem a n sei- ne Grenzen. Einarbeitung ist zu einer konstanten Leistung geworden, die jeder Bezirk ständig leisten muss. Von der Qualität der Einarbeitung hängt im KSD auch maßgeblich die Qualität der Arbeit und der Beratungen im Kinderschutz ab. Die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter im KSD kann als zusätzliche Aufgabe für die erfahrenen Fachkräfte, neben der eigenen Fallverantwortung und der in der Regel im Vorfeld der Einstellung er- folgten Vertretung der ausgeschiedenen Kollegen/-innen für ihren Bezirk, nicht in dem Maße geleistet werden, wie es zur Qualitätssicherung und –optimierung erforderlich wäre. - 7 - V/0107/2021 Um die beschriebene Spirale zwischen Abgängen und Einarbeitung zu verlangsamen, ist es ein ge- eignetes Mittel, in die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu investieren. Durch eine umfassendere und engere Begleitung, insbesondere innerhalb der ersten Berufsjahre im KSD, kann die Quote der Mitarbeiter/-innen, die den KSD in oder kurz nach der Einarbeitungszeit verlassen, deutlich gesenkt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, in jedem der fünf KSD Bezirke einen Stellenanteil (0,5 VZÄ) zu schaffen, freigestellt von eigener Fallarbeit, um die einzuarbeitenden Kollegen/-innen zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen. b.) Ausbau der Fachstelle "Fachdienst Kinderschutz" Der Kommunale Sozialdienst verfügt bereits seit 1998 zur Sicherstellung der qualitativen Standards in Kinderschutzfragen gemäß § 8a SGB VIII über einen Fachdienst Kinderschutz. Dieser Fachdienst ist organisatorisch an die Abteilungsleitung 51.3 mit einem aktuellen Umfang von 1,0 VZÄ angebunden. Zu den Kernaufgaben des Fachdienstes Kinderschutz gehört vorrangig die KSD -, amts- und verwal- tungsinterne Fachberatung sowie die externe Fachberatung für freie Träger, Schulen, Kitas und Be- rufsgeheimnisträger bei möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Das Aufgabenspektrum wird ergänzt durch Netzwerkarbeit, wie die Vertretung des Amtes 51 in fach- spezifischen Arbeitskreisen und Projektgruppen, die Teilnahme in der „Clearingstelle Kindersc hutz“, und durch die Konzipierung und Durchführung von internen und externen Fortbildungen. Daneben zeichnet sich der Fachdienst Kinderschutz mitverantwortlich für die Qualitätsentwicklung und –sicherung im Kinderschutz, die (Weiter -) Entwicklung von Dien st-und Handlungsanweisungen und partizipativen Verfahren ebenso wie für die inhaltliche Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die den Kinderschutz berührt. Die oben angesprochene erhebliche personelle Fluktuation im KSD führt zu einem erhöhten Bera- tungsbedarf der Kolleg/ -innen zum Thema Kinderschutz . Zudem kam es in der Folge des Miss- brauchskomplexes von Münster zu einer Ausweitung der Aufgabenbereiche und Herausforderungen für die Fachstelle Kinderschutz, die im Folgenden kurz skizziert werden: Die Anfragen bezüglich der Fachberatung des Fachdienstes Kinderschutz KSD haben sich im ver- gangenen Jahr nicht nur hinsichtlich der Kinderschutzfälle des KSD vervielfacht, sondern sind auch in den Bereichen wie Kindertagesbetreuung, offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule angestiegen. Hierzu zählt auch die Sicherstellung von k urzfristig notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen im Rah- men der Personalentwicklung in diesen Bereichen durch die Kinderschutzbeauftragten. Darüber hinaus wurde die Fachexpertise zum Kin derschutz im Rahmen von übergeordneten Arbeits- kreisen und Fachgremien eingefordert. Die Mitarbeit in solchen Gremien und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den am Kinderschutz beteiligten Institutionen findet mittlerweile auch in den Handlungsempfehlungen des Landes und im Gesetzentwurf für die Revision des SGB VIII ihren Nie- derschlag und wird entsprechend von Dauer sein. Ebenso fallen a uch die vom Land NRW (MKFFI) empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes (z.B. Beratung, Begleitung u nd (Weiter-) Entwicklung von abteilungsübergreifenden Schutzkonzepten für alle Bereiche des Jugendamtes) i n das Aufgabengebiet des Fachdienstes Kin- derschutz. Im Rahmen des Fachcontrollings und der Qualitätssicherung arbeitet der Fachdienst Kinderschutz auch an der (Weiter -)Entwicklung von Instrumenten und Verfahren, die Fallverläufe erfassen, doku- mentieren, standardisieren und auswerten, mit. Die fachliche Begleitung und Unterstützung du rch die Fachstelle Kinderschutz bei der Einführung einer EDV -gestützten Erfassung und Auswertung von Kinderschutzfällen mittels des Ausbaus der bereits genutzten Dienstleistungssoftware Logo Data ist erforderlich. Die zugenommene mediale Aufmerksamkeit zum Thema Kinderschutz / sexueller Missbrauch bedingt eine verstärkte un d konzentriertere Öffentlichkeitsarbeit, in die die Fachkraft der Fachstelle Kinder- schutz stark eingebunden ist. Hierzu zählt auch die Entwicklung und Etablierung eines Krisenkommu- nikationskonzepts, welches verwaltungsinterne Abläufe in gravierenden Fällen von Kindeswohlverlet- zung definiert und eine gut organisierte und ämterübergreifende Öffentlichkeitsarbeit im Krisenfall sicherstellen soll. - 8 - V/0107/2021 Auch Kinderschutz-ad-hoc-Maßnahmen auf der operativen Fallebene für die KSD Bezirke soll en durch den Fachdienst Kinderschutz vorgehalten werden. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass d ie in den letzten Jahren aufgedeckten Miss- brauchskomplexe und die damit einhergehende Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz / sexu- elle Gewalt gegen Kinder und Jugendli che im gesamten Arbeitsfeld der sozialen Arbeit, der Stadtge- sellschaft und nicht zuletzt der stadt - und landespolitischen Ebenen, Anforderungen an das Jugend- amt / den KSD und somit an die Fachstelle Kinderschutz erzeugen, die mit den zur Verfügung ste- henden personellen Ressourcen – lediglich eine Vollzeitstelle – nicht ausreichend bearbeitet werden können. Daher schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer zweiten Vollzeitstelle für diesen Arbeitsbereich vor. Fazit: Die Empfehlungen, die Herr Prof. Dr. S chrapper in der wissenschaftlichen Aufarbeitung des „Miss- brauchsfalls von Münster“ ausgesprochen hat, sind aus Sicht der Verwaltung geeignet und zielfüh- rend, um die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Kinderschutz weiterzuentwi- ckeln. I n der Umsetzung dieser Empfehlungen sollen die bereits angestoßenen Prozesse im KSD weiterverfolgt und um die die neu hinzugewonnenen Erkenntnisse erweitert werden. Die derzeit bestehenden Ressourcen im KSD reichen in zweierlei Hinsicht nicht aus, um dies e Pro- zesse voranzutreiben: 1. Die Fachkräfte, die im KSD arbeiten bzw. ihre Tätigkeit im KSD neu aufnehmen, müssen gut ein- gearbeitet und fachlich weiterqualifiziert werden. Hierbei sollte ein Fokus daraufgesetzt werden, die Sicherheit und Attraktivität der Ar beit im KSD zu erhöhen und die Mitarbeitenden so an die Stadt Münster als Arbeitgeber zu binden. 2. Der Fachdienst Kinderschutz als zentrale Ansprechstelle nach innen und außen muss personell so ausgestattet sein, dass er den oben beschriebenen gestiegenen Erwartungen und den erwei- terten Aufgaben gerecht werden kann. Aus diesen Rahmenbedingungen resultieren die Vorschläge der Verwaltung zu einer verbesserten sachlichen und personellen Ausstattung Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den gemachten Vorschlägen wesentliche Bausteine für eine zukunftsfähige Arbeit im Kinderschutz umgesetzt werden. Dennoch ist zu beachten, dass es sich bei der Arbeit im Kinderschutz um ein sehr dynamisches Tätigkeitsfeld handelt, welches nur in gemein- samer Verantwortung als gesa mtstädtische Aufgabe wahrgenommen werden kann und ständiger Beobachtung und Anpassung bedarf. Neben der strukturellen Ebene wird in diesem Zusammenhang vor allem das Thema Personalgewin- nung, -entwicklung und –bindung die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre sein. Hier wird es auch in Zukunft wichtig sein, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und darauf mit angemessenen Maßnahmen zeitnah zu reagieren. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen:
Anlage A
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Anlage A zur V/0107/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll das weitere Verfahren dargestellt werden, wie die Hinweise der wissenschaft- lichen Expertise zum Missbrauchskomplex, hinsichtlich der Arbeitsweisen, Konzeptionen und Struktur des Kommunalen Sozialdienstes im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, für die Praxis aufgenommen und implementiert werden können Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet sein Handeln nach den zehn Amtszielen- aus, die eine strategische und fachliche Orientierungfür die Kinjder- und Jugendhilfe in Münster- darstellen; zum einenfür die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Am- tes und zum anderen als Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Koope- ration mit Freien Trägern. Im Vordergrund dieser Vorlage steht das Amtsziel 4 –Schutz von Kindern und Jugendlichen „Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädlichen Einwirkungen bewahren“ Finanzierung Produktgruppe: 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0107/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2021
- Erstellt
- 26.01.2021 08:56