V/0125/2013
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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Beschlussvorlage
11766 Zeichen
V/0125/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Beratungsfolge
30.04.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Einbringung
07.05.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
07.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wirtschaft Vorberatung
22.05.2013 Kulturausschuss Vorberatung
22.05.2013 Integrationsrat Vorberatung
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.05.2013 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
28.05.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
04.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Vorberatung
05.06.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
18.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.06.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
02.07.2013 Sportausschuss Vorberatung
02.07.2013 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
03.07.2013 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen
Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finan-
zierung darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behinderten-
rechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die
Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt.
Vorlagen-Nr.:
V/0125/2013
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
22.04.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0125/2013
2. Der Rat stimmt dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
in Münster (Anlage) zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsplan genannten Einzelmaßnahmen, die
keiner weiteren politischen Entscheidung bedürfen (Maßnahmen mit der Ziffer 1), sofort
bzw. in dem im Aktionsplan benannten Jahr umzusetzen.
4. Für die im Aktionsplan genannten Maßnahmen, die einen Umsetzungsbeschluss ein-
schließlich Finanzierung erfordern (Maßnahmen mit den Ziffern 2 und 3), wird die Verwal-
tung beauftragt, diesen unter Beachtung der im Aktionsplan genannten Zeiträume für die
Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und
die jeweils zuständigen Fachausschüsse fortlaufend über die Umsetzung von Maß-
nahmen des Aktionsplans zu informieren,
- in der jährlichen Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen mit den Organisationen von Menschen mit Behinderun-
gen über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu berichten und Anregungen
und Ideen für die weitere Entwicklung von Münster zu einer inklusiven Stadt aufzu-
nehmen und zu dokumentieren und
- den Fachausschüssen und dem Rat – nach Beratung in der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – bis zur Jahresmitte 2015 ei-
nen ersten zusammenfassenden Bericht über den Stand der Umsetzung des Akti-
onsplans vorzulegen und darin auch weitere notwendige Maßnahmen aufzuzeigen.
6. Mit dieser Vorlage sind folgende Beschlüsse erledigt:
Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009: Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2010: UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kin-
der – und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten (Beschlussvorlage
V/0430/2009),
Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2010: Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: „Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen
Stadt Münster’ “ (Beschlussvorlage V/0563/2010) und
Beschluss des Rates vom 19.10.2011: Münster auf dem Weg zur Inklusion (Be-
schlussvorlage V/0525/2011).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten.
Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind bzw. die im Rahmen der
laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können (Maßnahmen mit der Ziffer
1), werden j eweils nur im Rahmen d er vom Rat für den jeweiligen Zweck zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel umgesetzt.
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Soweit das Aufgreifen einzelner Handlungsansätze des Aktionsplans finanzielle Ressour-
cen erfordert, ist über diese vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage de r Stadt
Münster zu entscheiden.
Begründung:
1. Beschlusslage
Der Rat hat die Verwaltung am 19.10.2011 beauftragt, auf der Grundlage der im Konzept
dargelegten Eckpunkte (Kapitel 3.3) einen Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusi-
on – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ für den Zeitraum bis 2022 zu erar-
beiten und dem Rat bis Ende 2012 vorzulegen. Im Bereich Schule sollte damit erst begon-
nen, wenn die entsprechenden Vorgaben des Landes dazu vorliegen.
Mit dem vorliegenden Aktionsplan kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.
2. UN-Behindertenrechtskonvention, Umsetzung auf Bundes- und Landesebene
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten
Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) ist seit dem 26.03.2009 für die Bun-
desrepublik Deutschland verbindlich.
Die BRK hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Sie ist durch innerstaatliche
Gesetzgebung und andere geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der BRK
ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und alle staatlichen Ebenen. Sie ist als ein
längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess zu verstehen.
Am 15.06.2011 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung
zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Im Juli 2012 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ihren Aktionsplan zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“
veröffentlicht. Dieser Aktionsplan ist auch für die kommunale Arbeit eine wichtige Grundla-
ge, insbesondere auch mit Blick auf den im Aktionsplan festgestellten Änderungsbedarf
von landesrechtlichen Regelungen. Im Zuge der weiteren Umsetzung werden Konnexi-
tätsgesichtspunkte (finanzieller Ausgleich durch das Land bei Zuweisung von Aufgaben an
die Kommunen) zu beachten sein – dies zeigt sich aktuell bereits im Handlungsfeld Schu-
le.
3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster
Die UN-Behindertenrechtskonvention tangiert alle örtlichen Handlungsfelder der
Daseinsvorsorge. Hierzu gehören unter anderem Aufgaben aus den Bereichen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Schule, Wohnen, Gesundheit, Stadtplanung, Wirt-
schaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport, Kultur und Soziales.
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Verschiedene Organisationen, Behörden und die Stadt Münster setzen sich bereits seit
vielen Jahren engagiert für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Men-
schen mit Behinderungen in Münster ein und tragen dazu bei, Münster zu einer barriere-
freien und inklusiven Stadt zu entwickeln. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechts-
konvention bedeuten für viele Handlungsfelder jedoch neue Herausforderungen.
Die Umsetzung der BRK erfordert u.a. einen Umbau bisheriger Unterstützungssysteme für
Menschen mit Behinderungen und damit grundlegende strukturelle und gesellschaftliche
Veränderungen. Ferner ist mit Blick auf die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens
eine Weiterentwicklung der Infrastruktur im Sinne eines „Design für alle“ erforderlich.
Die Ziele der UN-BRK sind in allen kommunalen Handlungsfeldern angemessen zu be-
rücksichtigen. Im „Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Müns-
ter“ (Beschlussvorlage V /0525/2011) werden dazu folgende Handlungsansätze benannt
und konkretisiert:
1. Inklusion in allen Handlungsfeldern immer von Anfang an berücksichtigen
2. Bewusstseinsbildung
3. Nichts über uns ohne uns – Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
4. Statistik und Datensammlung
In Ergänzung zu diesen strukturellen Handlungsansätzen bietet ein Aktionsplan eine gute
Möglichkeit, für die einzelnen Handlungsfelder den notwendigen Handlungsb edarf sowie
Schritte zur Umsetzung der Ziele der BRK zu nennen.
Der vorliegende Aktionsplan hat das Ziel, re ssortübergreifend aufzuzeigen, welche He r-
ausforderungen in den Handlungsfeldern der kommunalen Daseinsvorsorge aktuell best e-
hen und durch welche Maßnahmen die UN -Behindertenrechtskonvention i n Münster
schrittweise umgesetzt werden soll. Dabei liegt dem Akt ionsplan das Verständnis zugru n-
de, dass Inklusion einen kontinuierlichen und längerfristigen Prozess bedeutet, der das
Engagement der gesamten Stadtgesellschaft und viele kleine Schritte erfordert. In diesem
Sinne ist der Aktionsplan kein „starrer Plan“, s ondern Teil eines Prozesses. Er soll einen
„roten Faden“ für die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt Münster
und eine Diskussionsgrundlage für die Entwicklung weiterer Ziele, Maßnahmen und Aktiv i-
täten bieten. Zu beachten ist, dass die U msetzung der UN-BRK auch aufgrund der Hau s-
haltslage der Stadt Münster nur schrittweise und langfristig realisiert werden kann.
4. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen (KIB) bzw. je nach Themenbereich Organisationen der Menschen mit Behin-
derungen im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen. Die KIB sowie die je-
weils zuständigen Fachausschüsse werden fortlaufend über die Umsetzung von Maßnah-
men informiert.
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster sieht vor, dass die KIB einmal jährlich alle
Einrichtungen, Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderun-
gen einlädt, um über die Arbeit der KIB und den Stand der Behindertenpolitik zu informie-
ren und Gelegenheit zum Austausch zu geben. Diese Sitzungen wurden in den letzten
Jahren bereits genutzt, um über die UN-BRK und die Erarbeitung des Aktionsplans sowie
inklusive Projekte in Münster zu informieren. Zukünftig soll in diesen Sitzungen jeweils
über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans informiert und die Möglichkeit gegeben
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werden, Anregungen zur Umsetzung oder zu weiteren erforderlichen Maßnahmen zu ge-
ben. Dieses Verfahren trägt dazu bei, die in der UN-BRK vorgesehene Beteiligung der
Organisationen von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Anregungen aus die-
sen Sitzungen werden dokumentiert und in den ersten Bericht zur Umsetzung des Akti-
onsplans, der bis zur Jahresmitte 2015 vorgelegt werden soll, aufgenommen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage:
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Anlage zu Vorlage 0125/2013: Aktionsplan UN-BRK Stadt Münster
259132 Zeichen
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt
Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013
an den Rat der Stadt Münster
Impressum:
Herausgeberin:
Stadt Münster, 2013
Ansprechpartnerin:
Doris Rüter
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster
Sozialamt
Hafenstr. 8, 48153 Münster
Tel. 02 51/4 92-50 27
Fax 02 51/4 92-79 01
E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de
Hinweis:
Das Bild auf der Vorderseite und die Bilder im Kapitel 5 sind von:
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
2
Gliederung
1. Einleit ung _____________________________________________ S. 5
1.1 Ausgangslage __________________________________________ S. 5
1.2 Ziele _________________________________________________ S. 5
1.3 Inhalt und Aufbau _______________________________________ S. 6
2. Grundverständnis und Le itziele___________________________ S. 8
2.1 Die UN-Behindertenrechtskonvention:
Zweck, Inhalte, Bedeutung ________________________________ S. 8
2.2 Inklusion _____________________________________________ S. 11
2.3 Statistische Grundlagen _________________________________ S. 13
2.4 Leitziele ______________________________________________ S. 17
3. Handlungsfelder ______________________________________ S. 18
3.1 Bewusstseinsbildung____________________________________ S. 18
3.2 Zugänglichkeit, Barrierefreiheit ____________________________ S. 23
3.2.1 Stadtplanung, Bauen____________________________________ S. 23
3.2.2 Mobilität _____________________________________________ S. 34
3.2.3 Information, Kommunikation ______________________________ S. 41
3.3 Kinder, Jugendliche, Familie ______________________________ S. 45
3.3.1 Kindertagesbet reuung ___________________________________ S. 45
3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit ________________________________ S. 49
3.4 Mädchen und Frauen mit B ehinderung______________________ S. 54
3.5 Menschen mit Behinderung im Alter ________________________ S. 60
3.6 Menschen mit Behinderung und Migr ationsvorgeschichte _______ S. 63
3.7 Selbstbestimmtes Leben und
Einbeziehung in die Gemeinschaft _________________________ S. 67
3.7.1 Inklusives Gemeinwesen_________________________________ S. 67
3.7.2 Wohnen _____________________________________________ S. 68
3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung ____________________ S. 72
3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung __________________________ S. 77
3.8 Gesundheit ___________________________________________ S. 80
3.9 Schule ______________________________________________ S. 84
3.10 Arbeit und Beschäftigung ________________________________ S. 86
3.11 Weiterbildung _________________________________________ S. 91
3.12 Sport ________________________________________________ S. 95
3.13 Kultur _______________________________________________ S. 100
3.14 Tourismus ___________________________________________ S. 105
3
3.15 Politische Teilhabe ____________________________________ S. 110
3.16 Internationale Zusammenarbeit __________________________ S. 116
3.16.1 Partnerstädte ________________________________________ S. 116
3.16.2 Entwicklungszu sammenarbeit ___________________________ S. 116
4. Weiteres Verfahren/ Monitoring __________________________ S. 119
5. Überblick in leichter Sprache ___________________________ S. 120
6. Anhang______________________________________________ S. 131
Übersicht über die Artikel der
UN-Behindertenrechtskonvention __________________________ S. 131
Verzeichnis der Abkürzungen _____________________________ S. 133
4
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die Stadt Münster und viele andere Organisationen in Münster setzen sich seit vielen
Jahren engagiert für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen in Münster ein und tragen dazu bei, Münster Schritt für Schritt zu
einer barrierefreien und inklusiven Stadt zu entwickeln. Mit Blick auf die Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) haben sowohl die Stadt Münster als auch
viele andere Akteure damit begonnen, ihre Arbeit weiterzuentwickeln und inklusiv
auszurichten. Einen Überblick über einige Aktivitäten, die zur Umsetzung der Ziele
der BRK beitragen, enthält der Bericht über bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der
UN-BRK.1.
Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bedeuten für viele Handlungsfel-
der der kommunalen Daseinsvorsorge neue Herausforderungen und erfordern
teilweise auch strukturelle Veränderungen. Es ist erforderlich, dass die UN-BRK in
allen kommunalen Handlungsfeldern angemessen berücksichtigt wird. Im „Konzept
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster“ 2 werden dazu
folgende Handlungsansätze benannt und konkretisiert:
1. Inklusion in allen Handlungsfelder n immer von Anfang an berücksichtigen –
disability mainstreaming
2. Bewusstseinsbildung
3. Nichts über uns ohne uns – Betei ligung von Menschen mit Behinderungen
4. Statistik und Datensammlung
In Ergänzung zu diesen strukturellen Handlungsansätzen bietet ein Aktionsplan eine
gute Möglichkeit, für die einzelnen Handlungsfelder den notwendigen Handlungsbe-
darf sowie Schritte zur Umsetzung der Ziele der BRK zu nennen.
Der Rat hat die Verwaltung am 19.10.2011 beauftragt, auf der Grundlage der im
„Konzept zur Umsetzung der UN-BRK in Münster“ benannten Eckpunkte einen
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten
(Beschlussvorlage an den Rat V/0525/2011).
Mit dem vorliegenden Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“
kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.
1.2 Ziele
Unabhängig von der Vorlage dieses Aktionsplans ist die UN-Behindertenrechts-
konvention in allen kommunalen Handlungsfeldern zu berücksichtigen, und zwar
insbesondere auch bei der Erarbeitung von Grundsatzplanungen sowie bei der
Entwicklung neuer Projekte, Angebote oder Standards. Je nach Handlungsfeld sind
dabei unterschiedliche Ansätze erforderlich – von der Fortsetzung und
1 Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0525/2011: Münster auf dem Weg zur
Inklusion: 1. Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention/Verfahren zur
Erstellung eines Aktionsplans; 2. Bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=7844
2 Anlage zur Beschlussvorlage V /0525/2011
5
Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit (z.B. in den Bereichen Bauen und Verkehr)
bis zur Erstellung von neuen Konzepten aufgrund erforderlicher struktureller
Veränderungen (z.B. im Bereich Schule).
Der Aktionsplan hat das Ziel, ressortübergreifend aufzuzeigen, welche Herausforde-
rungen in den jeweiligen Handlungsfeldern aktuell bestehen und durch welche
Maßnahmen die UN-BRK schrittweise umgesetzt werden soll. Dabei ist der Aktions-
plan nicht als starrer Plan, sondern vielmehr als Teil eines langfristig angelegten
Prozesses zu verstehen. Dieser Prozess hat bereits vor der Erstellung des Plans
begonnen – und ist nicht mit der Vorlage dieses Plans abgeschlossen. Daher erhebt
der Aktionsplan auch nicht den Anspruch, zu jedem Handlungsfeld eine vollständige
Bestandsaufnahme und Analyse aller Problembereiche zu liefern. So sind zum
Beispiel für einige Handlungsfelder Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Landesre-
gierung Nordrhein-Westfalen (u.a. zum Beispiel vorgesehene Untersuchungen und
Empfehlungen) von Bedeutung. In anderen Handlungsfeldern erfolgt eine
Konkretisierung im Rahmen geplanter Pläne oder Konzepte (z.B. 3. Nahverkehrs-
plan, Handlungskonzept Wohnen).
Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, der viele kleine Schritte erfordert und in
dem Lösungen Schritt für Schritt entwickelt werden. In diesem Sinne soll der
Aktionsplan einen „roten Faden“ für die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer
inklusiven Stadt Münster und eine Diskussionsgrundlage für die Entwicklung weiterer
Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten bieten.
1.3 Inhalt und Aufbau
Der Aktionsplan erläutert zunächst Ziele, Inhalte und Bedeutung der UN-BRK und
den Begriff der Inklusion. Mit Blick auf die bereits erfolgten Erläuterungen zur UN-
BRK in der Beschlussvorlage V/0525/2011 und im Aktionsplan der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen wird nur ein kurzer Überblick gegeben. Ein weiterer Bestandteil
des Kapitels 2 sind statistische Grundlagen.
In seinem Hauptteil (Kapitel 3) thematisiert der Aktionsplan die wesentlichen
Handlungsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Ausführungen im Kapitel 2.2
zeigen, dass dem Aktionsplan ein ganzheitliches Verständnis von Inklusion zugrunde
liegt. Mit Blick auf bereits vorliegende Leitbilder der Stadt Münster in den Bereichen
„Migration“
3 und „Gleichstellung von Frauen und Männern“4 sowie weitere vorlie-
gende Konzepte, die ebenfalls zur Entwicklung einer inklusiven Stadt beitragen (z
Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von
Altersarmut
.B.
5) konzentriert sich der Aktionsplan auf die Teilhabe von Menschen mit
3 Migrationsleitbild der Stadt Münster, Beschluss des Rates vom 18.06.2008, Öffentliche Be-
schlussvorlage an den Rat V/0026/2008; abzurufen im Ratsinformationssystem:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004028869&voselect=6489
4 Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern in Münster, Beschluss des Rates vom 19.10.2011 (Öffentliche Beschlussvorlage an
den Rat V/0378/2011; abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033285&voselect=7893
5 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0405/2012, abzurufen im Ratsinformationssystem:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034628&voselect=8340).
6
Behinderungen. Dabei ist es selbstverständlich, dass im Rahmen der weiteren
Konkretisierung bzw. der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Inklusion alle
Menschen bzw. Zielgruppen berücksichtigt werden.
Die Ausführungen zu den einzelnen Handlungsfeldern sind wie folgt aufgebaut:
Einleitung
In der Einleitung werden Artikel der UN-BRK genannt, die für das Handlungsfeld von
besonderer Bedeutung sind
Bisherige Aktivitäten
Dieser Teil enthält Hinweise auf bestehende Strukturen und Angebote und / oder
Hinweise auf bereits erfolgte Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK. Es ist
nicht Ziel, eine vollständige Bestandsaufnahme zu liefern
Herausforderungen
In diesem Teil wird erläutert, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht oder wo
besondere Probleme bestehen. Dabei werden Hinweise und Anregungen, insbeson-
dere der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
aufgegriffen. Die benannten Aspekte werden bei der weiteren Umsetzung der UN-
BRK in Münster berücksichtigt – auch dann, wenn noch keine konkrete Maßnahme
formuliert wurde.
Ziele und Maßnahmen:
In diesem Teil werden konkrete Maßnahmen sowie die jeweils zuständigen Akteure
und der vorgesehene Zeitraum für die Umsetzung benannt.
Im Sinne der UN-BRK werden bei der Umsetzung aller Maßnahmen auch Menschen
mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen einbezogen.
Ausgehend von diesem Grundsatz wurde in der Regel darauf verzichtet, bei jeder
Maßnahme die KIB und/oder weitere zu beteiligende Organisationen zu benennen.
Explizit benannt werden die KIB, ihre Arbeitsgruppen oder andere Organisationen
von Menschen mit Behinderungen zum Beispiel dann, wenn vorgesehen ist, dass sie
ein bestimmtes Thema aufgreifen (z.B. Prüfung der Barrierefreiheit in kulturellen
Einrichtungen durch eine Arbeitsgruppe der KIB).
Die Maßnahmen haben eine unterschiedliche Reichweite und betreffen verschiedene
Handlungsebenen:
- Festlegung von Handlungsprinzipien und Standards
- Bedarfsanalyse und Konzeptentwicklung
- Kooperation und Vernetzung
- Informations- und Öf fentlichkeitsarbeit
- Einzelprojekte
An einigen Stellen werden Hinweise zu den Kosten für die Umsetzung einer
Maßnahme gegeben. Die Angabe der erforderlichen finanziellen Ressourcen für alle
Maßnahmen wäre nicht ohne einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand möglich
gewesen und ist daher nicht erfolgt. Jede Maßnahme ist aber mit einer Ziffer
versehen, die verdeutlicht, ob die Umsetzung im Rahmen der laufenden Aufgaben-
wahrnehmung möglich ist oder ob Umsetzungsbeschlüsse einschließlich
Finanzierung erforderlich sind. Folgende Kategorien wurden gebildet:
7
1 Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind / die im
Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2 Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschließlich Finanzierung erfor-
dern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Ent-
scheidung der zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen
vorbereitet werden sollen
3 Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschließlich Finanzierung erfor-
dern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert
werden sollen
Kapitel 4 beschreibt, wie die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans
erfolgen soll.
Kapitel 5 gibt einen Überblick zum Aktionsplan in leichter Sprache.
2. Grundverständnis und Leitziele
2. 1 Die UN-Behindertenrechtskonvention: Zweck, Inhalte, Bedeutung
Am 13.12.2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das
„Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen“ und das dazugehörige „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“
verabschiedet.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch als VN-Behindertenrechtskonvention
oder einfach Behindertenrechtskonvention (BRK) bezeichnet wird, basiert auf dem
zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die
dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen. Das Fakultativprotokoll enthält Regelungen zu einem Beschwerde-
verfahren für Einzelpersonen und Personengruppen an den UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland hat die BRK und das Zusatzprotokoll ratifiziert. Seit dem 26.03.2009 ist
die BRK in Deutschland geltendes Recht.
Der Text der BRK (amtliche deutsche Übersetzung, Schattenübersetzung, englischer
Originaltext, Text in leichter Sprache) kann im Internet abgerufen werden
6:
Zweck der Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnen-
den Würde zu fördern (Artikel 1 BRK).
6
http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonve
ntion_KK.pdf?__blob=publicationFile
8
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche,
seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwir-
kung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten
Teilhabe hindern können (Artikel 1 BRK). Ausgehend von diesem Verständnis von
Behinderung ergibt sich die gesellschaftliche Aufgabe, Barrieren abzubauen und
Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
zu ermöglichen.
Die Grundsätze und Leitbilder der BRK werden in der Präambel deutlich.
Ferner nennt Artikel 3 der BRK folgende Grundsätze:
„Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:
a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen
Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen,
sowie seiner Unabhängigkeit
b) die Nichtdiskriminierung
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die
Gesellschaft
d) die Achtung vor der Unterschiedlic hkeit von Menschen mit Behinderungen und
die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der
Menschlichkeit
e) die Chancengleichheit
f) die Zugänglichkeit
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau
h) die Achtung vor den sich entwicke lnden Fähigkeiten von Kindern mit
Behinderungen und die Achtung ihres Rechts und Wahrung ihrer Identität“
Bei der Teilhabe ist zu berücksichtigen, dass es für Menschen wichtig ist, auch etwas
in die Gesellschaft einbringen zu können, d.h. es geht auch um eine „Teilgabe“.
Artikel 5 enthält Bestimmungen zur Gleichberechtigung und zum Diskriminierungs-
schutz.
Artikel 6 weist darauf hin, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher
Diskriminierung ausgesetzt sind und verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete
Maßnahmen zu treffen, damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.
Auch die besonderen Belange von Kindern mit Behinderungen werden berücksichtigt
(Artikel 7).
Die BRK enthält in den ersten Artikeln allgemeine Bestimmungen und Verpflichtun-
gen (Artikel 4), die Verpflichtung zur allgemeinen Bewusstseinsbildung (Artikel 8)
sowie Bestimmungen zur Zugänglichkeit (Barrierefreiheit - Artikel 9).
Artikel 9 sieht vor, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um
Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen
Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu Dienstleis-
tungen zu gewährleisten. Dazu sollen Zugangshindernisse und -barrieren festgestellt
und beseitigt werden. U. a. sollen Mindeststandards und Leitlinien für die
Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen,
ausgearbeitet werden und ihre Anwendung ist zu überwachen. Konkret benannt
9
werden u. a. Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständli-
cher Form in Gebäuden und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen sowie
das Angebot von Gebärdensprachdometscher/-innen und Unterstützungspersonen.
Im Folgenden enthält die BRK Artikel, die die subjektiven Rechte von Menschen mit
Behinderungen konkret benennen und für verschiedene Bereiche konkretisieren, was
die universalen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit
Behinderungen erfordern (Artikel 10 bis 30):
Die Artikel 31 bis 50 der Konvention enthalten Bestimmungen für die Statistik und
Datensammlung, die internationale Zusammenarbeit sowie für die Durchführung und
Überwachung der Umsetzung der Konvention.
Eine Übersicht aller Artikel der BRK ist im Anhang zu finden.
Rechtliche Bedeutung, Verpflichtungen
Die BRK hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes.
Einige Artikel der BRK sind unmittelbar anwendbar, d.h., sie enthalten für den
einzelnen Menschen ein subjektives Recht, das keines weiteren Umsetzungsaktes
(z.B. durch Gesetz) bedarf. Dazu gehören z.B. der Artikel 5 (Verbot der Diskriminie-
rung), Artikel 10 (Recht auf Leben) und Artikel 15 (Verbot der Folter).
Die meisten Regelungen der BRK stellen hingegen kein unmittelbar anwendbares
subjektives Recht dar, sondern sind an die Vertragsstaaten adressiert und verpflich-
ten diese, die Ziele der BRK zeitnah zu verwirklichen.
Die sich aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen für die Vertragsstaaten
sind insbesondere in Artikel 4 benannt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, „die
volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit
Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleis-
ten und zu fördern“ Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten u.a.,
• geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs - und sonstige Maßnahmen zur
Umsetzung der in der BRK anerkannten Rechte zu treffen,
• bestehende Gesetze, Vero rdnungen und Praktiken ggf. an die Erfordernisse der
BRK anzupassen,
• den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinde-
rungen in allen politischen Konzepten und Programmen zu berücksichtigen
• geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behin-
derung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen,
• die erforderliche Forschung und Entwicklu ng für Güter, Geräte und Einrichtungen
im Sinne des universellen Design sowie die Entwicklung neuer Technologien zu
fördern,
• für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen
und unterstützende Technologien zur Verfügung zu stellen,
• Fachkräfte und anderes Personal, das mit Menschen mit Behinderungen arbeitet,
zu den in der BRK anerkannten Rechten zu schulen (Artikel 4 Abs. 1).
Die konkreten Verpflichtungen bezogen auf bestimmte Handlungsfelder ergeben sich
aus den einzelnen Artikeln der Konvention.
10
Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich
jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel Maßnahmen zu
treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen,
unbeschadet derjenigen Verpflichtungen, die nach dem Völkerrecht sofort
anwendbar sind (Artikel 4 Abs. 2 BRK).
Bei der Umsetzung der BRK sind Menschen mit Behinderungen über die sie
vertretenden Organisationen aktiv einzubeziehen (Artikel 4 Abs. 3).
Die Umsetzung der BRK ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und alle
staatlichen Ebenen. Sie ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und
Gestaltungsprozess zu verstehen.
In vielen Bereichen kann die Umsetzung nur im Zusammenwirken von Bund,
Ländern und Kommunen erfolgen. So sind in einigen Bereichen die Gestaltungs-
möglichkeiten der Kommunen auch davon abhängig, dass auf Bundes- oder
Landesebene entsprechende gesetzliche Änderungen erfolgen. Der Aktionsplan der
Landesregierung NRW zeigt auf, welche Änderungen von Rechtsnormen in NRW mit
Blick auf die UN-BRK erforderlich sind. Unabhängig von gesetzlichen Änderungen
auf der Bundes- und Landesebene können die Kommunen jedoch in allen
Handlungsfeldern Maßnahmen zur Umsetzung der BRK ergreifen – u.a. mit Blick auf
den erforderlichen Bewusstseinswandel sowie den Aufbau eines inklusiven
Gemeinwesens.
2.2 Inklusion
Der in Artikel 3 der BRK genannte Grundsatz „volle und wirksame Teilhabe an der
Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ entspricht dem Verständnis der
sozialen Inklusion.
„Die Forderung nach Sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner
Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen
Umfang an ihr teilzuhaben. Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion
bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar
aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt
noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch
begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle
barrierefrei bewegen können sollen.
Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei
Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein
von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare
Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen
sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle
Leistungen erbringen können.
“(aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Inklusion, 22.02.2013).
11
„Inklusion heißt, Menschen willkommen zu heißen. Niemand wird ausgeschlossen,
alle gehören dazu: zu unserer Gesellschaft, unsrer Kommune, zu jeder kleinen oder
großen Gruppe und Gemeinschaft. Alle werden anerkannt und alle können etwas
beitragen. Unsere Gesellschaft wird reicher durch die Vielfalt aller Menschen, die in
ihr leben. Das Wort Inklusion kommt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie
„Einschließen“ im positiven Sinne von „Einbeziehen“: Alle Menschen gehören dazu,
jeder kann mitmachen. Inklusion bedeutet auch, nachzudenken und zu beobachten:
Wo und warum werden Menschen noch ausgeschlossen? Wie können wir das
ändern?“
(aus: Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch,
herausgegeben von der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft)
Inklusion ist
• ein Menschenrecht,
das für alle Menschen gilt, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
• eine Haltung:
Zu den Grundideen einer inklusiven Haltung gehört es, die Herausforderungen
unserer Welt menschenwürdig anzunehmen, allen Menschen zu ermöglichen,
am Leben teilzuhaben und Barrieren für eine Teilhabe zu erkennen und aktiv
zu beseitigen. Dabei erkennt Inklusion jede Person in ihrer Einmaligkeit an, mit
ihren Kompetenzen, Bedürfnissen und Stärken.
• ein Prozess:
Dieser Prozess kann überall und jederzeit beginnen, hört aber nie auf. Es gibt
viele Wege, um sich an diesem Prozess zu beteiligen und mehrere Ebenen,
auf denen jede/r Einzelne selbst wirken kann:
1. Ich mit Mir – die Ebene der einzelnen Person
2. Ich mit Dir – die Ebene Mensch zu Mensch
3. Wir – die Ebene öffentlicher Organisationen
4. Wir und Wir – die Ebene der Vernetzung
5. Alle gemeinsam – die Kommune als Ganzes
Die Anerkennung, Wertschätzung und Nutzung der vorhandenen Formen von Vielfalt
in einer Gesellschaft trägt dazu bei, die Lebensqualität aller Menschen zu erhöhen
und ist somit ein Gewinn für eine Gesellschaft. Auch wirtschaftlich kann Inklusion
interessant werden, wenn zum Beispiel in einer Kommune viele Strukturen und
Angebote gemeinsam genutzt werden können.
7
7 (vgl. Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch,
herausgegeben von der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft – Zusammenfassung der
Ausführungen auf den Seiten 18-20, 25-26)
12
2.3 Statistische Grundlagen
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Artikel 31 „Statistik und Datensamm-
lung“ ausgeführt: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Sammlung geeigneter
Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen
ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens
auszuarbeiten und umzusetzen.“
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung sieht eine einheitliche Gesamtstra-
tegie zur Verbesserung der Datenlage und eine neue Form der Behindertenbericht-
erstattung vor. Dazu soll ein System von Indikatoren entwickelt werden, durch die die
Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen abgebildet werden kann.
Auch die Landesregierung stellt in ihrem Aktionsplan ein neues Berichtswesen in
Aussicht. Es soll in Kooperation mit den Landschaftsverbänden, den Kommunalen
Spitzenverbänden, Trägern von Diensten und Einrichtungen, Organisationen und
Verbänden der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene sowie unter Einbe-
ziehung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wissenschaftlicher
Expertise aufgebaut werden soll. Die Berichterstattung soll im Jahr 2013 beginnen
und anschließend kontinuierlich fortgeführt werden.
Daten/Statistik in Münster
Im Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster8
wird erläutert, welche Statistiken und Erhebungen von Daten im Zusammenhang mit
der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bzw. Fragen der Barrierefrei-
heit bisher bestehen. Zukünftige Aktivitäten und Handlungsansätze wurden darin
gesehen,
• weitergehende Daten zur Arbeitslosigk eit schwerbehinderter Menschen bzw.
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen zur
Verfügung zu stellen,
• die KOMM-Datenbank schrittweise weiter auszubauen,
• weitere Daten zu schwerbehindert en Menschen (u. a. Vorliegen der
Merkzeichen) zukünftig jährlich zu veröffentlichen,
• mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen jeweils themenbezogen zu erörtern, welche weiteren Daten zu
Menschen mit Behinderungen / zur Barrierefreiheit ermittelt werden sollten
und
• zu einzelnen Handlungsf eldern des Aktionsplans jeweils Informationen zu
vorliegenden Daten zu geben.
Diese Ansätze werden schrittweise umgesetzt. Um den Aufbau von Parallelstruktu-
ren zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Neuausrichtung der Datenerhebungen für
Münster erst vorzunehmen, wenn der neue Behindertenbericht der Bundesregierung
und die Strukturen für das Berichtswesen des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen.
8 vgl. Beschlussvorlage V/0525/2011
13
Schwerbehindertenstatistik für Münster
Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Sie unterscheiden sich
insbesondere nach der Art und der Intensität ihrer Beeinträchtigung.
Zu den Menschen mit Behinderungen gehören u.a.
• Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität (meist körperlich
beeinträchtigte Menschen)
• seh- und hörbehinderte (sogenannt e sinnesbehinderte) Menschen
• seelisch und psychisch beeinträchtigte Menschen
• Menschen mit Lernschwierigkeiten
• Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen
• Menschen, die von Geburt an behindert sind
• Menschen, die ihre Behinderung im Lebensverlauf durch Krankheit oder Unfall
erlitten haben.
9
Statistisch erfasst sind nur die Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Nach
§ 131 Sozialgesetzbuch IX wird alle 2 Jahre eine Statistik über schwerbehinderte
Menschen (Zahl, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit sowie Art, Ursache und
Grad der Behinderung) erhoben.
Am 31.12.2011 lebten in Münster 26.684 Menschen mit einer anerkannten
Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50)10. Der Anteil der
Männer beträgt 46 %, der Anteil der Frauen 54 %. 3 % der schwerbehinderten
Menschen haben keine deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel Menschen mit
Behinderung und Migrationsvorgeschichte, S. 63).
Berücksichtigt man auch die Menschen mit Behinderungen, bei denen eine
Behinderung mit einem Grad von weniger als 50 festgestellt wurde sowie die
Menschen, die keinen Schwerbehindertenausweis beantragen und damit in der
Schwerbehindertenstatistik nicht erfasst sind, ist die Zahl der Menschen mit
Behinderungen wesentlich höher.
Schwerbehinderte Menschen nach Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung bezeichnet die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchti-
gungen auf die Teilhabe eines Menschen am Leben in der Gesellschaft. Dabei spielt
es keine Rolle, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung angeboren, Folge eines
Unfalls oder einer Krankheit ist. Keine Berücksichtigung finden alterstypische
Beeinträchtigungen.
9 Quelle: Aktionsplan der Landesregierung. Eine Gesellschaft für alle
http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf
10 Quelle: Information und Technik Nordrhein Westfalen
Die Daten können auf der Homepage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung abgerufen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/Jahres-
Statistik_2011_Bevoelkerung.pdf
14
Die folgende Statistik informiert über die Zahl der schwerbehinderten Menschen in
Münster, differenziert nach dem Grad der Behinderung (Stand 31.12.2011).
GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Gesamt
Gesamt 8.138 4.327 3.128 3.544 1.494 6.233 26.864
davon
männlich
3.862 1.895 1.343 1.640 667 2.980 12.387
%
31,2 15,3 10,8 13,2 5,4 24,1 100
davon
weiblich
4.276 2.432 1.785 1.904 827 3.253 14.477
%
29,5 16,8 12,3 13,2 5,7 22,5 100
Schwerbehinderte Menschen nach Altersgruppen
58 % der schwerbehinderten Menschen sind über 65 Jahre alt. Im Hinblick auf den
demografischen Wandel ist zukünftig noch mit einer Zunahme dieser Personengrup-
pe zu rechnen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die schwerbehinderten Menschen in
Münster, differenziert nach Alter und Geschlecht (Stand 31.11.2011).
Anzahl insgesamt männlich weiblich
Alter
(bis ein-
schließlich) Absolut % Absolut % Absolut %
bis 5 132 0,5 79 0,6 53 0,4
6 - 14 351 1,3 205 1,7 146 1,0
15 - 24 508 1,9 291 2,3 217 1,5
25 - 34 903 3,4 469 3,8 434 3,0
35 - 44 1.537 5,7 778 6,3 759 5,2
45 - 54 3.134 11,7 1.534 12,4 1.600 11,1
55 - 59 2.190 8,2 1.058 8,5 1.132 7,8
60 - 64 2.550 9,5 1.249 10,1 1.301 9,0
65 - 69 2.479 9,2 1.254 10,1 1.225 8,5
70 – 74 3.424 12,7 1.726 13,9 1.698 11,7
75 – 79 3.223 12,0 1.499 12,1 1.724 11,9
80 - 84 3.043 11,3 1.231 9,9 1.812 12,5
85 und mehr 3.390 12,6 1.014 8,2 2.376 16,4
Insgesamt 26.864 100 12.387 100 14.477 100
15
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Neben dem Grad der Behinderung werden im Schwerbehindertenausweis
gegebenenfalls zusätzlich Merkzeichen eingetragen, mit denen besondere
Beeinträchtigungen nachgewiesen werden.
Es gibt folgende Merkzeichen:
Zeichen Bedeutung
G erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
(gehbehindert)
aG außergewöhnlich gehbehindert
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
RF Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht
H hilflos
Bl blind
Gl gehörlos
1. Kl. berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit
Fahrkarte für die zweite Klasse
Anzahl der Merkzeichen in Münster (Stand 31.12.2012)11
Merkzeichen männlich weiblich Summe
G 7.816 10.405 18.221
aG 1.329 1.767 3.096
B 3.643 4.976 8.619
RF 2.473 3.298 5.771
H 1.805 2.028 3.833
Bl 155 235 390
Gl 89 124 213
1. Kl. 48 5 53
11 Statistik der Fachstelle Schwerbehindertenausweise im Sozialamt der Stadt Münster
16
2.4 Leitziele
Der Aktionsplan möchte dazu beitragen, „den vollen und gleichberechtigten Genuss
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen
zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewoh-
nenden Würde zu fördern“ (Artikel 1 UN-BRK) sowie Münster zu einer inklusiven
Stadt zu entwickeln.
„Der Deutsche Verein versteht unter einem inklusiven Sozialraum ein barrierefreies
Lebensumfeld, das alle Menschen mit und ohne Behinderungen, alte und junge
Menschen, Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund selbstbestimmt gemein-
sam nutzen und mitgestalten können“.12 Merkmale eines inklusiven Sozialraums,
sind:
1. Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung;
2. Barrierefreiheit und Kultursensibilität;
3. Begegnungs- und Netzwerk- sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen;
4. Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen;
5. Inklusion von Anfang an, d.h. Inklusion wird auch im Rahmen einer offenen
Kinder- und Jugendarbeit und einer inklusiven Bildung berücksichtigt;
6. eine Haltung, die Alle einbezieht und Niemanden ausschließt - Wertschätzung von
Vielfalt und umfassende Teilhabe.“
13
Diese Merkmale werden als Leitziele im Aktionsplan berücksichtigt. Dabei kommt
dem Grundsatz der Partizipation bei der weiteren Arbeit mit dem Aktionsplan eine
besondere Bedeutung zu. Die UN-BRK sieht ausdrücklich vor, dass Menschen mit
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen aktiv in die Ausarbeitung
und Umsetzung von Konzepten zur Durchführung der BRK einzubeziehen sind. Ein
wesentliches Leitziel dieses Aktionsplans ist es daher, die Beteiligung von Menschen
mit Behinderungen konsequent weiterzuentwickeln (vgl. Kapitel Politische Teilhabe,
S. 110 ff).
Konkrete Leitziele für die einzelnen Handlungsfelder sind in den jeweiligen Kapiteln
vor der Tabelle mit den Maßnahmen aufgeführt.
12 Quelle: Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum,
7. Dezember 2011, abzurufen im Internet:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2035-
11.pdf
13 ebenda
17
3. Handlungsfelder
3.1 Bewusstseinsbildung
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer
inklusiven Stadt können nur in einem kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess
der gesamten Gesellschaft gelingen und erfordern ein entsprechendes Bewusstsein.
In Artikel 8 UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, sofortige, wirksame und
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft das Bewusststein für Menschen mit Behinderungen
zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit
Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen
Lebensbereichen zu bekämpfen.
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit
Behinderungen zu fördern.
Als Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele werden u. a. Kampagnen zur Bewusst-
seinsbildung in der Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung einer respektvollen Einstel-
lung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen
des Bildungssystems und auch bei allen Kindern von früher Kindheit an sowie die
Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für
Menschen mit Behinderungen und deren Rechte genannt.
Bisherige Aktivitäten
Die Bewusstseinsbildung ist bereits im „Konzept zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (Beschlussvorlage an den Rat V/0525/2011)
14 als
grundlegender Handlungsansatz verankert. Die dort genannten Maßnahmen wurden
bisher wie folgt umgesetzt:
• Im Intranet der Stadtverw altung sind unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“
konkrete Arbeitshilfen für die barrierefreie Ausrichtung der Dienstleistungen
und Angebote der Stadtverwaltung zu finden – von Informationen über den
Einsatz der FM-Anlage für schwerhörige Menschen bis zu Tipps für die
barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen.
• Im städtischen Fortbildungsprogramm wurde 2012 und 2013 eine Fortbildung
zur UN-Behindertenrechtskonvention angeboten.
• Die Volkshochschule hat eine Veranstaltung zum Thema „Leben mit einer
Hörbehinderung“ in ihr Programm aufgenommen. Weitere Veranstaltungen zur
UN-Behindertenrechtskonvention sind in Planung.
• Das Amt für Schule und Weiterbi ldung hat im Zusammenhang mit dem neuen
Rahmenentwicklungskonzept zur Schulentwicklungsplanung im September
2010 eine öffentliche Veranstaltung zur Inklusion im Schulwesen im Festsaal
des Rathauses durchgeführt.
14 Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0525/2011: Münster auf dem Weg zur
Inklusion, abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=7844; in
der Anlage zur Vorlage werden u.a. auch die Aktionen zum 5. Mai der Regionalkonferenz
und der WiM und das Projekt Sozialführerschein der Westfalenfleiß GmbH als Maßnahmen
der Bewusstseinsbildung vorgestellt
18
• Die Stadt Münster hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten Organisationen und
Vereine in Münster unterstützt, die öffentlichkeitswirksame Aktionen zu
Themen der UN-BRK durchgeführt haben (z.B. durch die Bereitstellung von
Räumen oder Technik für schwerhörige Menschen sowie durch Beratung bei
der Planung der Veranstaltung).
• Die Behindertenbeauftragte hat in mehr eren Stadtteilarbeitskreisen und auf
Anfrage auch in Vereinen und Gruppen über das Thema „Inklusion“, die
Umsetzung in Münster und Möglichkeiten der Beteiligung informiert.
Mehrere Organisationen in Münster haben durch Veranstaltungen dazu beigetragen,
die Inhalte der UN-BRK bekannter zu machen, über die Lebenssituation von
Menschen mit Behinderungen zu informieren und die Achtung der Rechte und Würde
von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Beispiele dafür sind die im Folgenden
genannten Veranstaltungen (keine vollständige Aufzählung – weitere Beispiele sind
auch in einigen anderen Handlungsfeldern zu finden):
Das Referat Behindertenseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats hat die
Wanderausstellung „Licht ins Dunkel“ im Juni 2012 in der Dominikanerkirche gezeigt
und ergänzend zur Ausstellung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern
verschiedener Vereine und der Stadt Münster angeboten. Im März 2013 wird ein
Inklusionsforum im Bistum Münster durchgeführt.
Das Musical „Magic Journey“, das am 3. Mai 2012 in der Halle Münsterland
aufgeführt wurde, hat dazu beigetragen, das Bewusstsein und die Fähigkeiten für
den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Das Schrägstrichtheater Münster hat Inklusion im Theaterstück „Im toten Winkel“
(mehrere Aufführungen im Pumpenhaus im Juni und Juli 2012, Wiederaufnahme ist
geplant) thematisiert. In dem Stück wird die Bühne zum Ort, wo Anderssein gezeigt
und die angebliche Normalität hinterfragt wird. Mit Hilfe der darstellenden Kunst
sollen neue Sichtweisen eröffnet werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit im Herbst 2012 einen Fortbildungstag zur
Inklusion angeboten.
Der VdK, Kreisverband Münster, hat sich in Kooperation mit mehreren Vereinen am
NRW-weiten Aktionstag zur Mobilität am 20.02.2013 beteiligt und in Münster vor dem
Stadthaus 1 über die Mobilitätsbedarfe und -Probleme von Menschen mit
Behinderungen informiert.
Auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen gibt es eine „Inklusionslandkarte“
15. Sie präsentiert gute
Beispiele für Inklusion und trägt damit ebenfalls zur Bewusstseinsbildung bei. Aus
Münster wurden bisher auf Antrag der Verein Frauen und Mädchen Selbstverteidi-
gung und Sport e.V. und der Sportverein Blau Weiß Aasee e. V. in die Inklusions-
landkarte aufgenommen.
15 http://www.behindertenbeauftragter.de
19
20
Herausforderungen
Es gibt in Münster bereits viele Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt.
Gleichwohl ist es wichtig, kontinuierlich bewusstseinsbildende Aktivitäten durchzufüh-
ren, um „Barrieren in den Köpfen“ abzubauen und Inklusion im Bewusstsein der
Menschen zu verankern.
Es zeigt sich immer wieder, dass Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
erforderlich sind, um das nötige Wissen für eine inklusive Ausrichtung der Arbeit zu
vermitteln. Neben allgemeinen Informationen zu den Inhalten der UN-BRK und zur
Inklusion sind auch themenspezifische Angebote erforderlich, so zum Beispiel zur
leichten Sprache.
Die Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadtverwaltung sind fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Die bisherigen
Erfahrungen zeigen, dass insbesondere organisationsbezogene Maßnahmen und
praxisorientierte Fortbildungen zielführend sind.
Die AG 4 der KIB hat angeregt, im Rahmen der Bewusstseinsbildung zur UN-
Behindertenrechtskonvention auch Schulungen für Menschen mit Behinderungen
anzubieten – insbesondere mit dem Ziel, sie zu ermutigen, mit ihrer jeweiligen
Behinderung selbstbestimmt zu leben und auch an inklusiven Angeboten teilzuneh-
men (z.B. Ermutigung, Technik für schwerhörige Menschen in Anspruch zu nehmen).
Die Umsetzung sollte insbesondere durch Selbsthilfegruppen und Vereine von
Menschen mit Behinderungen erfolgen
Das Thema „Inklusion“ wird häufig nur im Zusammenhang mit dem Bereich Schule
gesehen oder auf Menschen mit Behinderungen begrenzt. Vor diesem Hintergrund
ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion weiterzuentwickeln.
Im Aktionsplan der Landesregierung NRW werden Maßnahmen zur Bewusstseinsbil-
dung unter der Überschrift „Neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns“
gebündelt. Vorgesehen sind unter anderem ein Inklusionspreis der Landesregierung
und eine Kreativwerkstatt zur Entwicklung von Ideen für Projekte und Maßnahmen,
die Chancen für neue inklusive Begegnungs- und Erfahrungsräume für Menschen mit
und ohne Behinderungen aller Generationen eröffnen. Wenn die Ergebnisse der
Kreativ-Werkstatt vorliegen, ist zu prüfen, wie die vorgestellten Ideen und Konzepte
auch für die Bewusstseinsbildung in Münster genutzt werden können.
Zu beachten ist, dass Inklusion nicht „verordnet“ werden kann, sondern dass es sich
um einen gemeinsamen Lern- und Gestaltungsprozess handelt. Daher sind
insbesondere auch Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten wichtig. Einige der in
den anderen Handlungsfeldern genannten Maßnahmen tragen dazu bei, die
Voraussetzungen für solche Erfahrungen zu schaffen.
Leitziele
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster sind für das Thema
Inklusion sensibilisiert und qualifiziert.
Die Stadt Münster trägt durch Veranstalt ungen und im Rahmen ihrer Öffentlichkeits-
arbeit zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für das
Thema „Inklusion“ für die Fachämter der Stadt
Münster
Personal- und Organisationsamt
fortlaufend 1
Information von Auszubildenden der Stadt Münster
über die Themen Inklusion und Diversity
Personal- und Organisationsamt fortlaufend 1
Informationen über Themen und Veranstaltungen
zur UN-BRK im Intranet der Stadtverwaltung
Münster
Behindertenbeauftragte Fachämter
(themenbezogen)
fortlaufend 1
Schulungen zur UN-BRK für Menschen mit
Behinderungen
- Information über die Rechte
- Ermutigung, selbstbestimmt zu leben und Rechte
in Anspruch zu nehmen (Empowerment)
VHS, Evangelische Familienbildungs-
stätte in Kooperation mit Vereinen von
Menschen mit Behinderungen und
Behindertenbeauftragter
fortlaufend 1
Öffentlichkeitsarbeit zur UN-BRK und zum Thema
Inklusion
Behindertenbeauftragte
Fachämter (themenbezogen)
fortlaufend 1
Unterstützung von Veranstaltungen zur Inklusion
durch Beratung, Bereitstellung von Räumen, ggf.
Mitwirkung usw..
Behindertenbeauftragte
Fachämter (themenbezogen)
fortlaufend 1
21
Maßnahme
22
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Veranstaltungsreihe zur Inklusion
- allgemeine Informationen über Inklusion
- Informationen für Organisationen, die
Inklusionsprozesse initiieren wollen (u.a.
Vorstellung der Arbeit mit dem kommunalen
Index für Inklusion)
- fachspezifische Veranstaltungen z.B. leichte
Sprache, Technik für schwerhörige
Menschen, Gebärdensprache
VHS in Kooperation mit Sozialamt,
Amt für Schule und Weiterbildung und
themenbezogen weiteren Fachämtern
sowie Organisationen von Menschen
mit Behinderungen
2014
1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.2 Zugänglichkeit, Barrierefreiheit
In der UN-BRK ist in Artikel 9 ausgeführt: „Um Menschen mit Behinderungen eine
unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu
ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für
Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen
Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen
Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu gewährleisten.“
Die Zugänglichkeit im Sinne von Artikel 9 der UN-BRK meint den Zugang zur gesell-
schaftlichen Teilhabe. Sie bezieht sich damit nicht nur auf den baulichen Bereich und
den Verkehr, sondern ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Damit ist Artikel
9 für alle Handlungsfelder des Aktionsplans von Bedeutung. Das folgende Kapitel
geht auf die Zugänglichkeit der physischen Umwelt, von Gebäuden und Verkehrssys-
temen sowie die Zugänglichkeit in den Bereichen Information und Kommunikation
ein.
3.2.1 Stadtplanung, Bauen
Eine barrierefreie Stadt ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teil-
habe von Menschen mit Behinderungen und für die Entwi cklung einer inklusiven
Stadtgesellschaft. Europaweite Studien haben bestätigt, dass ein „Design für alle“
bereits heute für 10 Prozent der Bevölker ung unentbehrlich, für 30 bis 40 Prozent
notwendig und für 100 Prozent komfortabel und ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist
16.
Artikel 9 der UN-BRK fordert von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen mit dem
Ziel treffen, für Menschen mit Behinder ungen den gleichberecht igten Zugang zur
physischen Umwelt, zu Transportmitteln usw. zu gewährleisten. Die Herstellung von
Barrierefreiheit bezieht sich auf alle Bereiche der Gesellschaft. In diesem Kapitel wird
die Barrierefreiheit bezogen auf Gebäude, Straßen, Wege und Plätze behandelt.
Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten
Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für
Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die
Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig (§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz
NRW).
Damit geht es bei der Herstellung von Barrierefreiheit um die Belange aller
Menschen und die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
sind zu berücksichtigen. So sind unter anderem auch die Belange von Menschen mit
Sinnesbehinderungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychisch
behinderten Menschen zu beachten.
16 Quelle: Faltblatt EDAD – Europäisches Netzwerk Design für Alle Deutschland e.V.
23
Bisherige Aktivitäten
Mit Blick auf die UN-BRK hat die Stadt Münster in den letzten Jahren ihre Bemühun-
gen, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich in Münster Schritt für Schritt weiter
auszubauen, intensiviert und zwar u.a. durch folgende Aktivitäten:
• Runder Tisch Barrierefreies Bauen: Die Verwaltung hat die Beteiligung von
Menschen mit Behinderungen bei Planungen ausgeweitet und zu diesem
Zweck 2010 den „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ (Arbeitsgruppe der
Verwaltung mit Vertreter/-innen der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderun-
gen) gebildet. Eine Beratung zu Planungen wird Bauherren auch bei nicht
städtischen Bauvorhaben im öffentlichen Bereich angeboten.
• Entwicklung von neuen Standards für barrierefreies Bauen im öffentlichen
Verkehrsraum durch das Tiefbauamt: Bisher liegen Standards für den
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen und Standards für getrennte
Querungen für Menschen mit Sinneseinschränkungen und Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen vor. Die Standards wurden jeweils unter
Beteiligung der KIB entwickelt, ihre Anwendung wurde vom Ausschuss für
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen
(vgl. Beschlussvorlagen „Neue Standards für barrierefreies Bauen im
öffentlichen Verkehrsraum“: V/0052/2011– Ausstattung von Bushaltestellen
mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen; V/0307/2012:
Bau von getrennten Querungen an gesicherten Überwegen). Die Beschlüsse
beinhalten auch, dass für geschützte historische Bereiche besondere
Lösungen gefunden werden müssen.
• Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am
19.06.2012 eine Anregung der KIB aufgegriffen und beschlossen, die DIN
18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – öffentlich zugängliche
Gebäude) und weitere DIN, die Stand der Technik sind und der Herstellung
von Barrierefreiheit dienen, als verbindlichen Maßstab bei allen städtischen
Planungen (Gebäude, Straßen, Plätze usw.) zugrunde zu legen und sie im
Rahmen von Neubauten und Sanierungen zu berücksichtigen.
• Technik für schwerhörige Menschen in Sitzungs- und Veranstaltungsräumen
der Stadt Münster: Ausgehend von einer Anregung der KIB wurde geprüft,
welche städtischen Sitzungs- und Veranstaltungsräume mit Technik für
schwerhörige Menschen ausgestattet werden sollten (vgl. Berichtsvorlage an
den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen V/0045/2011).
Die Vorschläge in der Berichtsvorlage wurden inzwischen weitgehend
umgesetzt. Im Februar 2013 wurde eine mobile Ringschleifenanlage
angeschafft, die für Veranstaltungen in Räumen und im Freien genutzt werden
kann.
• Die Broschüre „Bauen für alle – barri erefrei“ wurde vom Arbeitskreis der
Behindertenbeauftragten NRW aktualisiert. Die Stadt Münster hat die neue
Fassung im Juli 2012 herausgegeben. Die Broschüre wird auch für die
Information und Beratung von Bauherrinnen und Bauherren genutzt.
Herausforderungen
Auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt gibt es in Münster noch viel zu tun. So
konnten zum Beispiel von den derzeit ca. 1200 Bushaltestellen bereits 478 barriere-
frei ausgebaut werden (Ausstattung mit Hochbordstein). 370 dieser Haltestellen sind
auch mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen und 84 mit einem
Fahrgastinformationssystem mit Sprachansage auf Anforderung ausgestattet. Der
weitere Ausbau erfolgt ausgehend von einer Prioritätenliste, die auch Anregungen
24
der KIB berücksichtigt (siehe auch Kapitel Mobilität). Die blindengerechte
Ausstattung von Ampeln erfolgt ebenfalls ausgehend von Prioritätenlisten, die
jährlich mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein abgestimmt werden. Fehlende
Bordsteinabsenkungen werden bedarfsorientiert gebaut.
Auch die blindengerechte Ausstattung von Ampeln sowie die Absenkung von Bord-
steinen erfolgt ausgehend von Prioritätenlisten. Ferner werden bauliche Maßnahmen
zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen
oder aufgrund von Bürgeranregungen bzw. Anregungen der KIB durchgeführt.
Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen sind Verbesserungen im
öffentlichen Verkehrsraum und bei städtischen Gebäuden nur nach und nach zu
erreichen. Dies gilt auch für nicht städtische Gebäude.
Es ist sinnvoll, in weiteren als den oben genannten Bereichen grundlegend den
Handlungsbedarf festzustellen und Prioritätenlisten für die schrittweise Umsetzung zu
erarbeiten. Handlungsbedarf besteht zum Beispiel insbesondere mit Blick auf die
Belange von sehbehinderten und blinden Menschen (u.a. kontrastreiche Gestaltung,
Orientierungssysteme, Beschriftungen in Brailleschrift) und schwerhörigen Menschen
(u.a. raumakustische Maßnahmen, Technik für schwerhörige Menschen).
Es zeigt sich immer wieder, dass auch neue Gebäude in Münster nicht umfassend
barrierefrei sind. Dazu hat die KIB darauf hingewiesen, dass dies nur verhindert
werden kann, wenn im Rahmen von Bauanträgen umfassend auf eine barrierefreie
Gestaltung hingewirkt wird. Es ist noch sehr viel Informations- und Sensibilisierungs-
arbeit nötig, um Bauherrinnen und Bauherren für barrierefreies Bauen zu gewinnen
und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Barrierefreiheit sich auf die Bedarfe von
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bezieht. Im Aktionsplan der Landes-
regierung NRW sind einige für notwendig erachtete Änderungen der Landesbauord-
nung beschrieben. Es soll u.a. geprüft werden, in wie weit eine ausdrückliche Pflicht
zum Nachweis der Barrierefreiheit im Baugenehmigungsverfahren eingeführt wird.
Im Bereich der Altstadt besteht die Aufgabe darin, eine barrierefreie Gestaltung mit
dem Denkmalschutz und dem geschützten historischen Charakter zu vereinbaren.
Unter Beteiligung der KIB wurden Kompromisslösungen wie zum Beispiel die glatt
gepflasterten Querungsfurten auf dem Prinzipalmarkt gesucht. Die KIB hat sich dafür
ausgesprochen, bei zukünftigen Planungen (zum Beispiel barrierefreier Ausbau der
Haltestelle am Prinzipalmarkt) auf eine umfassende Barrierefreiheit zu achten und
jeweils individuell zu prüfen, wie die Gestaltung mit Belangen des Denkmalschutzes
in Einklang gebracht werden kann.
Als Bereiche, in denen in der Innenstadt Verbesserungen besonders wichtig sind, hat
die KIB den Domplatz (insbesondere: barrierefreie Wege an Markttagen) und den
Bahnhofsvorplatz genannt. Barrierefreie Lösungen für die Altstadt, die auch mit dem
historischen Stadtbild vereinbar sind, werden von KIB und Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung (hier: städtischen Denkmalbehörde, im Übrigen auch
die Abteilung Verkehrsplanung) gemeinsam entwickelt.
Die KIB hat angeregt, insbesondere die Wiederherstellung von Straßen, Wegen und
Plätzen nach Tiefbaumaßnahmen zu nutzen, um, sofern noch nicht vorhanden, eine
barrierefreie Gestaltung vorzunehmen.
25
26
Eine dauerhafte Herausforderung stellen auch die „mobilen Barrieren“ durch
behindernd abgestellte Fahrräder da. Neben der Schaffung ausreichender Fahrrad-
abstellmöglichkeiten sieht die KIB hier die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen.
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht den Aufbau und die Pflege einer
öffentlich und barrierefrei zugänglichen Internetplattform bei der Agentur Barrierefrei
NRW vor. Es ist eine Überprüfung von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf der
Grundlage der mit den Verbänden der Selbsthilfe entwickelten Erhebungskriterien
vorgesehen. Die Erhebung soll gemeinsam mit Freiwilligen aus Sozialverbänden und
der Behindertenselbsthilfe NRW sowie der Agentur Barrierefrei NRW durchgeführt
werden. In Münster gibt es bereits seit mehreren Jahren „KOMM Münster“, ein Inter-
netportal für Menschen mit Behinderungen (http://komm.muenster.org
). Es enthält
u.a. eine Datenbank mit Angaben zur Barrierefreiheit von Gebäuden in Münster.
Nach dem Aufbau der Internetplattform der Agentur barrierefrei NRW wird in Ab-
stimmung mit Zugvogel und den Behindertenvereinen in Münster zu entscheiden
sein, wie die weitere Erhebung von Daten in Münster zukünftig erfolgen soll.
Leitziele
Münster entwickelt sich zu einer barrierefreien Stadt.
Bei städtischen Neubauten sowie bei Umbaumaßnahmen erfolgt eine umfassende
barrierefreie Gestaltung. Im Bestand werden im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten und nach Abstimmung mit der KIB nach und nach Maßnahmen zur
Verbesserung der Zugänglichkeit für alle Menschen durchgeführt.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Vor der Gewährung von städtischen Zuschüssen
für Baumaßnahmen an Träger wird jeweils geprüft,
inwieweit bei der Maßnahme eine Verbesserung
der Barrierefreiheit erreicht werden kann. Die
Förderung erfolgt dann mit einer entsprechenden
Auflage.
Jeweils zuständiges Fachamt der Stadt
Münster
fortlaufend 1
Barrierefreier Ausbau von jährlich ca. 10 -15
Haltestellen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel
Tiefbauamt
KIB (AG 5) wird bei der Abstimmung
der Prioritäten durch
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
beteiligt
fortlaufend Die Einzelkosten
liegen pro Halte-
stelle je nach
Standort und
Umbauumfang
bei > 15.000 €;
Haushaltsansatz
2013:
550.000 €
Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel,
z.B.
- Bordsteinabsenkungen, Nachrüstung von
Ampeln mit Blindensignalgebern
- Verbesserung von Wegen usw. in öffentli-
chen Grünanlagen
Tiefbauamt
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
fortlaufend Haushaltsansatz
Tiefbauamt
65.000 €
1
27
Ma Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
ßnahme
- kleinere Maßnahmen in städtischen
Gebäuden im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel
Amt für Immobilienmanagement
Barrierefreie Gestaltung von Straßen, Wegen und
Plätzen bei der Wiederherstellung nach Tiefbau-
maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel
Sofern für die barrierefreie Gestaltung keine
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, sind
die zuständigen Gremien jeweils rechtzeitig zu
informieren.
Tiefbauamt fortlaufend 1 ggf.
2
Bei Baugenehmigungen und Geschäftskonzessio-
nen darauf hinwirken, dass öffentliche Gebäude
(Geschäfte usw.) möglichst barrierefrei gestaltet
werden (insbesondere barrierefreie Eingänge)
Bauordnungsamt
Ordnungsamt
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
Tiefbauamt, ggf. Denkmalbehörde
bzw. Verkehrsplanung
fortlaufend
im Rahmen
von aktuel-
len Geneh-
migungen
1
Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung
von Barrieren durch behindernd abgestellte
Fahrräder (u.a. durch Kennzeichnung von
freizuhaltenden Bereichen, Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für die Thematik, Kontrollen im
Rahmen der personellen Ressourcen)
Tiefbauamt, Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung,
Ordnungsamt in Kooperation mit KIB
fortlaufend 1
28
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Schulungen zu allen Aspekten des barrierefreien
Bauens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
bauausführenden Ämter und des Bauordnungsam-
tes
Fachämter der Bauverwaltung
Personal- und Organisationsamt
fortlaufend 1
Fachveranstaltung zu Fragen des barrierefreien
Bauens
Ziel: Weiterentwicklung von Lösungen durch
Austausch mit anderen Kommunen und Menschen
mit Behinderungen
Tiefbauamt, ggf. in Kooperation mit
weiteren Fachämtern
jährlich 1
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, mehr Bewusst-
sein für die barrierefreie Stadtgestaltung zu
schaffen und über neue bauliche Maßnahmen zu
informieren
z.B. Informationen über die Bedeutung von
Orientierungs- und Leitsystemen für blinde und
sehbehinderte Menschen (Pressearbeit,
Ausstellungstafeln, Faltblätter)
Sozialamt in Kooperation mit
Tiefbauamt, Ordnungsamt,
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung,
KIB, KSVM
fortlaufend ca. 1.000 € für
Ausstellungsta-
feln und Faltblät-
ter des Tiefbau-
amtes
1
Rundgänge zur Überprüfung der Barrierefreiheit im
Bereich der Innenstadt/des Rings sowie im
Bereich von Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen und Seniorinnen und Senioren und
in den Stadtteilen
Ziel: Feststellung der Barrieren und Entwicklung
von Lösungsmöglichkeiten
Sozialamt in Kooperation mit
Tiefbauamt, Ordnungsamt,
Denkmalbehörde (für den Bereich der
Altstadt)
KIB, KSVM
jährlich 2
Rundgänge
1
29
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Erhebung der Barrierefreiheit aller städtischen
öffentlich zugänglichen Gebäude im Rahmen von
KOMM Münster (bzw. ggf. im Rahmen geplanten
landesweiten Datenerhebung)
Zugvogel e.V. Kosten pro
Erhebung laut
Angaben von
Zugvogel:
ca. 100 bis 500 €
pro Gebäude,
(durchschnittliche
Kosten pro Ge-
Erhebung ca.
150 €)
2
Überprüfung der Barrierefreiheit von
Geschäften nach den Kriterien des
Qualitätszeichens
„Generationenfreundliches Einkaufen“
KSVM und Einzelhandelsverband
Münster
fortlaufend 1
Verbesserung der Erreichbarkeit des Rathauses
durch Bau eines Aufzuges
Amt für Immobilienmanagement,
Denkmalbehörde
2013/2014 1
Aktualisierung der Liste mit Spielgeräten für das
gemeinsame Spielen von Kindern mit und ohne
Behinderungen
(Grundlage für Spielplatzplanungen der
Stadt Münster)
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
in Kooperation mit der AG 1 der KIB
2014 1
30
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Ausstattung von städtischen Sitzungs- und
Veranstaltungsräumen mit Technik für
schwerhörige Menschen – Umsetzung der noch
offenen Maßnahmen
Gievenbeck (Aula des Stein-Gymnasiums -
Beschallungsanlage vorhanden)
Roxel (Mensa Schulzentrum – bisher keine
Beschallungsanlage vorhanden)
Amt für Immobilienmanagement 2014
ca. 5.000 €
noch nicht bezif-
fert
1
(ggfs.
2)
Projekt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in
Gaststätten und Hotels (u.a. Sensibilisierung durch
Schulungen, intensive Beratung bei Neu- und
Umbaumaßnahmen)
Münster Marketing,
Behindertenbeauftragte,
Bauordnungsamt, Ordnungsamt
in Kooperation mit DEHOGA Westfalen
e.V., Geschäftsstelle Münster und KIB
2014 1
Entwicklung von Standards / Orientierungshilfen
für die barrierefreie Ausgestaltung von
- Treppen
- Ungesicherten Querungen
- Abgrenzung von Fuß- und Radwegen
- Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich
(Abstimmung der Anforderungen an die
Ausstattung und Entwicklung von
Handlungsempfehlungen)
Tiefbauamt, Denkmalbehörde
(geschützte historische Bereiche),
Verkehrsplanung in Abstimmung mit
KIB
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
in Kooperation mit KIB und KSVM
2013
2014
2015
1
31
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Überprüfung der Barrierefreiheit und Erstellung
von Prioritätenlisten für Verbesserungen für
folgende Bereiche:
- städtische Gebäude mit viel Publikumsver-
kehr bzw. mit Veranstaltungsräumen
(insbesondere mit Blick auf kontrastreiche
Gestaltung, Orientierungssysteme, leicht
lesbare und verständliche Wegweiser,
Maßnahmen für schwerhörige Menschen
usw.)
- blindengerechte Aussta ttung der Ampeln in
der Innenstadt (Ziel: wichtige Wegeverbin-
dungen durchgehend mit blindengerechten
Ampeln auszustatten)
- Abgrenzung von Rad- und Fußwegen
(Ziel: Verkehrssicherheit erhöhen,
insbesondere für blinde Menschen)
- Treppenanlagen im öffentlichen Bereich in
der Innenstadt (ins besondere Handläufe,
kontrastreiche Gestaltung)
Amt für Immobilienmanagement
Tiefbauamt in Kooperation mit Blinden-
und Sehbehindertenverein
Tiefbauamt, Beteiligung der
Ordnungspartnerschaft Verkehrs-
unfallprävention, Kooperation mit dem
Blinden- und Sehbehindertenverein
Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz, Tiefbauamt, Denkmalbehörde
(geschützte historische Bereiche)
2013
2014
2015
2016
Im Rahmen der
Erstellung der
Prioritätenlisten
werden auch
Kosten ermittelt
und Umset-
zungsbeschlüsse
(einschl. Finan-
zierung) vorberei-
tet.
1
Barrierefreier Umbau sowie den
sonderpädagogischen Förderbedarfen
entsprechender Umbau von Schwerpunktschulen
aller Schulstufen
Amt für Schule und Weiterbildung
Amt für Immobilienmanagement
ab
2014/2015
Kostenermittlung
im Rahmen der
Planungen
2
32
Maßnahme
33
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich
(Abstimmung der Anforderungen an die
Ausstattung und Entwicklung von
Handlungsempfehlungen)
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
in Kooperation mit KIB und KSVM
2015 1
Prüfung von Möglichkeiten der barrierefreien
Gestaltung des Domplatzes
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung in
Abstimmung mit dem Tiefbauamt
2015 1
Barrierefreie Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
insbesondere: Fortführung des Leitsystems für
blinde und sehbehinderte Menschen aus dem
Bahnhof
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung in
Abstimmung mit dem Tiefbauamt
Im Rahmen
der Sanie-
rung des
Bahnhofs-
gebäudes
durch die
Deutsche
Bahn, Zeit-
punkt noch
nicht klar
3
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.2.2 Mobilität
Artikel 9 der UN-BRK fordert von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen mit dem
Ziel treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang u.a. zu
Transportmitteln gewährleisten. In Artikel 20 werden die Vertragsstaaten
aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen
persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Dazu gehört
es, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise
und zum Zeitpunkt ihrer Wahl zu erschwinglichen Kosten zu erleichtern.
Bisherige Aktivitäten
Öffentlicher Personennahverkehr
Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster arbeiten kontinuierlich daran, die
Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Münster zu
verbessern. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der KIB und mit der
Kommunalen Seniorenvertretung. Dadurch konnten schon viele Anregungen von
Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren umgesetzt werden.
Dazu gehören Weiterentwicklungen in der Infrastruktur wie zum Beispiel der
barrrierefreie Ausbau von jährlich ca. 10 – 15 Bushaltestellen (vgl. Kapitel Bauen,
S. 27) und die Ausstattung der Busse mit Klapprampen. Bis Ende 2013 werden alle
Busse der Stadtwerke mit Klapprampen ausgestattet sein, auch bei den Subunter-
nehmern liegt die Ausstattung mit Klapprampen bei nahezu 100 %. Auch die Fahr-
gastinformationen wurden verbessert. So wurden u.a. die Fahrplaninformationen
lesefreundlich und kontrastreich gestaltet und um Hinweise zur Barrierefreiheit der
Haltestellen ergänzt. Anfang 2013 haben die Stadtwerke 24 neue Fahrkartenautoma-
ten aufgestellt, die einen besseren Bedienkomfort bieten und so tief gesetzt wurden,
dass auch Rollstuhlfahrer/-innen einen Fahrschein lösen können.
Den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs
in Münster bildet der Nahverkehrsplan. Der Rat hat am 21.09.2011 die Aufstellung
des 3. Nahverkehrsplans für die Stadt Münster beschlossen. Dabei wurde die
Verwaltung auch beauftragt, die Linienführung des ÖPNV so zu planen, dass die
Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Krankenhäuser, Wohnheime
für alte und behinderte Menschen, Arztzentren usw.) verbessert wird. Die Möglichkeit
der Beförderung von Menschen mit Behinderungen soll sowohl quantitativ als auch
qualitativ ausgebaut werden. Das bestehende Angebot des ÖPNV soll durch
behindertentaugliche Taxifahrzeuge ergänzt werden
17 .
Am 12.12.2012 hat der Rat die Rahmenvorgaben zum 3. Nahverkehrsplan
beschlossen18. Im Rahmen der Beschlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan sollen die
KIB und die KSVM beteiligt werden.
Der Hauptbahnhof Münster wird aktuell barrierefrei umgebaut. Die Beteiligung von
Menschen mit Behinderungen am Planungsprozess erfolgt unter Federführung der
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. (LAG SB NRW), die nicht nur für
den Bahnhof in Münster, sondern auch bei weiteren Bahnhöfen in NRW Empfehlun-
17 vgl. Beschlussvorlage V/0417/2011/1. Erg.
http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/pdf/00312451.pdf9
18 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0791/2012/1
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035372
34
gen für die barrierefreie Gestaltung gibt. In der von der LAG SB NRW einberufenen
Arbeitsgruppe arbeiten auch Vertreter/-innen der KIB mit.
Bei Haltepunkten erfolgt die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen durch die
KIB bzw. ggf. die Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der KIB:
Taxiverkehr
Bisher gibt es in Münster nur einige wenige Taxifahrzeuge, in denen Menschen im
Rollstuhl sitzend befördert werden können. Wer im Rollstuhl sitzend befördert werden
möchte, hat in der Regel nicht die Möglichkeit, spontan eine Taxifahrt durchzuführen.
Die Taxizentrale Münster hat in einem Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung
ihre Überlegungen vorgestellt, Fahrzeuge für die Beförderung von Rollstuhlfahrer/-
innen (im Rollstuhl sitzend) einzusetzen, und zwar wie alle anderen Fahrzeuge rund
um die Uhr. Ein solches Angebot wäre aus Sicht der Taxizentrale aber nur dann
wirtschaftlich durchzuführen, wenn die zusätzlichen Kosten über einen Zuschlag zum
Taxipreis finanziert werden könnten. Diese Frage wurde in der Sitzung der KIB am
06.03.2012 diskutiert. Im Ergebnis hat die KIB die Verwaltung gebeten, mit der
Taxizentrale Lösungen zu suchen, wie ein ausreichendes Angebot an Taxen für die
Beförderung von Rollstuhlfahrern/-innen in Münster entstehen kann, ohne dass
Zuschläge für die Beförderung von Rollstuhlfahrer/-innen erhoben werden. In ihrer
Sitzung am 27.11.2012 hat die KIB dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass sich die Anzahl
der Rollitaxifahrzeuge deutlich erhöht und zunächst mindestens zehn zusätzliche
Taxikonzessionen für Rollitaxifahrzeuge an interessierte Unternehmen zu erteilen.
Diese Anregung kann nicht umgesetzt werden, da in Münster 32 Taxikonzessionen
über Bedarf betrieben werden und das Ordnungsamt weitere Konzessionen aus
rechtlichen Gründen nicht erteilen darf. Die Entscheidung für die Anschaffung eines
bestimmten Fahrzeugtyps trifft der Konzessionsinhaber unter Berücksichtigung der
Markt- und Nachfragesituation. Die Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt) kann hier
keinen Einfluss ausüben.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Es gibt in Münster verschiedene Anbieter von Fahrdiensten für Menschen mit
Behinderungen.
Die Stadt Münster fördert einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen, der
vom Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münster e.V., durchgeführt wird. Der
Fahrdienst ermöglicht außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Menschen mit
einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG), auf deren Namen kein
Auto zugelassen ist und die nicht allein den öffentlichen Personennahverkehr nutzen
können, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie am öffentlichen und
kulturellen Leben. Berechtigte Personen erhalten 10 Fahrscheine im Monat für
Freizeitfahrten im Stadtgebiet (bei erhöhtem Bedarf können 6 Zusatzfahrscheine
ausgestellt werden). Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen
der Berechtigten gewährt, eine Eigenbeteiligung wird nicht gefordert. Einmal jährlich
werden im Fahrdienstbeirat, in dem Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes
vertreten sind, Anregungen und Beschwerden erörtert – dadurch soll die Qualität der
Dienstleistung gefördert werden.
Alle Informationen zum Fahrdienst können auf der Homepage des Sozialamtes
abgerufen werden:
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/behinderungen-fahrdienst.html
.
35
Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch
XII haben, können anstelle des Fahrdienstes auch ein Persönliches Budget für
Mobilität beim Sozialamt beantragen. Diese Möglichkeit wird bisher nur von wenigen
Menschen mit Behinderungen genutzt (vgl. Kapitel Pflege, Unterstützungsdienste,
Beratung, S. 72)
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen
In Münster gibt es ca. 400 öffentliche Behindertenparkplätze (Quelle: Liste der
Behindertenparkplätze, herausgegeben vom Ordnungsamt, abzurufen unter
http://komm.muenster.org, dort unter Veröffentlichungen). Ferner sind etwa 45 per-
sonenbezogene Behindertenparkplätze ausgewiesen. Im Internet-Stadtplan der Stadt
Münster kann man sich die Standorte der öffentlichen sowie auch einiger privater
Behindertenparkplätze anzeigen lassen. Zu vielen Parkplätzen gibt es weitere
Informationen, u.a. Fotos.
Die Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der KIB beschäftigt sich regelmäßig mit
dem Thema Behindertenplätze und gibt Anregungen zu erforderlichen Verbesserun-
gen an einzelnen Standorten. Probleme können sich ergeben, wenn Behinderten-
parkplätze entgegen der üblichen Vorgehensweise aufgrund von Baumaßnahmen
entfallen oder keine Ersatzflächen in der näheren Umgebung geschaffen werden und
dies nicht bekannt ist. Auch die Erreichbarkeit von Geschäften und Arztpraxen in der
Innenstadt wird in der AG 5 immer wieder thematisiert. 2012 wurden die Anregungen
zu Behindertenparkplätzen in verschiedenen innenstadtnahen Bereichen gebündelt
und in Gesprächen sowie Ortsterminen wurden mit dem Ordnungsamt Lösungen
gesucht, die inzwischen fast alle umgesetzt werden konnten.
Die öffentlichen Behindertenparkplätze wurden in den Winterdienst der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster aufgenommen.
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung spricht das Ordnungsamt jährlich ca. 1.000
Verwarnungen zu dem Tatbestand „unberechtigtes Parken auf einem Behinderten-
parkplatz“ aus. Zu beachten ist, dass eine regelmäßige Verkehrsüberwachung nur
montags bis freitags von 7 bis 22.30 Uhr und samstags von 9.30 bis 15 Uhr stattfin-
det. An Sonntagen findet nur anlassbezogen eine Überwachung des ruhenden
Verkehrs statt. In vielen Fällen, in denen Behindertenparkplätze ohne Berechtigung
genutzt werden, wurden und werden die verursachenden Fahrzeuge abgeschleppt.
Informationen zur Mobilität
Die Broschüre „Mobil mit Behinderung“ gibt einen Überblick über wichtige Informatio-
nen zu den Themen Verkehr und Mobilität in Münster, u.a. zum Parkausweis, zum
Bus- und Bahnverkehr und zum Fahrdienst.
Die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention berücksichtigt dem Grunde
nach die Belange aller Verkehrsteilnehmer und befasst sich somit auch mit den
Anliegen des Personenkreises der älteren und behinderten Verkehrsteilnehmenden.
Diesbezüglich hat u.a. eine Veranstaltung mit Beteiligung der KIB und der KSVM zu
Fragen der Verkehrssicherheit stattgefunden.
36
Herausforderungen
Öffentlicher Personennahverkehr
Die KIB hat das Thema „Mobilität“ in ihrer Sitzung am 06.03.2012 mit Vertretern der
Stadtwerke und des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
erörtert. Folgende Anregungen der KIB sollen im Rahmen der Erarbeitung des 3.
Nahverkehrsplans geprüft werden:
• Verkehrsknotenpunkte sollten barrierefrei ausgebaut sein.
• Bei der Linienführung ist darauf zu achten, dass die Linien angemessen auf-
einander abgestimmt sind.
• Für die Bushaltestellen am Hauptbahnhof ist ein Blindenleitsystem wichtig –
dies sollte an das System im Hauptbahnhof anknüpfen.
• Busfahrpläne sollten in größ erer Schrift gestaltet werden und leicht lesbar sein
(Verwendung leichter Sprache).
• Es wird angeregt, zu prüfen, wie das Leitsystem für den Busverkehr durch die
Verwendung von Farben und Symbolen besser verständlich gestaltet werden
kann.
• In Bussen sind induktive Höranlagen wichtig.
• Ticketautomaten (auch in Nahverkehr szügen) sollten einfacher zu bedienen
sein.
• Für Menschen, die mit dem Dreirad unt erwegs sind, ergeben sich Probleme,
so z.B., wenn Aufzüge in Bahnhöfen nicht groß genug sind.
Taxiverkehr
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sollten wie alle anderen
Menschen die Möglichkeit haben, auch spontan und nicht begrenzt auf bestimmte
Zeiten eine Taxifahrt durchzuführen. Bisher ist es nicht gelungen, in Münster die Zahl
der zur Verfügung stehenden Taxen, mit denen Menschen im Rollstuhl sitzend
gefahren werden können, auszuweiten. Es bleibt Ziel, eine Ausweitung des
Angebotes zu erreichen.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Die KIB hat sich dafür ausgesprochen, dass der Fahrdienst rund um die Uhr genutzt
werden kann. Einige Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes haben das Sozialamt
gebeten, zu prüfen, ob sie die Möglichkeit haben, neben dem ASB auch andere
Fahrdienste zu nutzen. Diese Möglichkeit besteht zurzeit nur, sofern ein Anspruch
auf das Persönliche Budget besteht. Vereinzelt werden auch andere Wünsche zum
Fahrdienst geäußert, so der Wunsch, die Fahrscheine flexibler nutzen und sie z.B.
für größere Fahrten außerhalb von Münster einsetzen zu können. Vor dem Hinter-
grund dieser Hinweise wird das Sozialamt die bisherige Durchführung des Fahrdiens-
tes überprüfen und unter Beteiligung der KIB Vorschläge für die Weiterentwicklung
des Angebotes entwickeln.
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen
Zurzeit liegen keine aktuellen Zahlen zu den ausgestellten Parkausweisen vor. Dies
hängt mit Umstellungen in der Erfassung der Parkausweise zusammen. Das
Ordnungsamt wird diese Zahlen zukünftig zur Verfügung stellen.
Die Information über den vorübergehenden Wegfall von Behindertenparkplätzen im
Zuge von Baumaßnahmen ist zu verbessern, ferner sind jeweils möglichst nah
gelegene Alternativen anzubieten.
37
38
Um die Fehlbelegung von Behindertenparkplätzen zu vermeiden, ist die Sensibilisie-
rung für diese Thematik zu intensivieren.
Leitziel
Die Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs in Münster wird
weiterentwickelt.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Im Rahmen der Erarbeitung des 3. Nahverkehrs-
plans Münster werden die Anregungen der KIB zur
Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV
geprüft.
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
2013/2014 1
Fortsetzung der Schulungen für Busfahrer/-innen
zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen
Stadtwerke Münster, Beteiligung von
Vereinen behinderter Menschen
fortlaufend 1
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Mobilität für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen“, u.a. :
Fortschreibung der Broschüre Mobil mit
Behinderung
Aktionen zum Thema „Busfahren in Münster“ (z.B.
mit Möglichkeit, die Klapprampe auszuprobieren
usw.).
Stadtwerke Münster, Sozialamt,
Ordnungsamt in Kooperation mit KIB;
KSVM
fortlaufend
Fortschreibung
der Broschüre
„Mobil mit Behin-
derung“: ca.
1.000 €
(alle 2 Jahre )
1
Information über Veränderungen bei Behinderten-
parkplätzen aufgrund von Baumaßnahmen
Ordnungsamt fortlaufend 1
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Behindertenpark-
plätze mit dem Ziel, die unberechtigte Nutzung der
Parkplätze zu verringern
Ordnungsamt, Sozialamt in
Kooperation mit der KIB und Vereinen
von Menschen mit Behinderungen
fortlaufend 1
Prüfung der Weiterentwicklung des Fahrdienstes
für Menschen mit Behinderungen.
Sozialamt 2014 . 2
39
40
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.2.3 Information, Kommunikation
Die Zugänglichkeit im Sinne von Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention
umfasst auch, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu
Information und Kommunikation (einschließlich Informations- und Kommunikations-
technologien und- systeme) zu ermöglichen. Wichtig sind unter anderem die
Barrierefreiheit von Internetangeboten, die Bereitstellung von Gebärdensprachdol-
metschern – und dolmetscherinnen und anderen Kommunikationshilfen, die barriere-
freie Gestaltung von Bescheiden, amtlichen Informationen und Vordrucken und die
Verwendung leichter Sprache.
Bisherige Aktivitäten
Die Online-Redaktion des Presseamtes hat die Internet-Auftritte der meisten
städtischen Ämter und Einrichtungen zu barrierefreien Angeboten umgebaut. Rund
70 der ca. 75 städtischen Homepages sind mittlerweile barrierefrei oder barrierearm.
Für die Stadtverwaltung wurde ein Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von
Printpublikationen und Online-pdf-Publikationen erarbeitet. Diese Informationen
sowie Informationen zur leichten Sprache, eine Liste der Gebärdensprachdolmet-
scher/-innen und Informationen zur Technik für schwerhörige Menschen wurden im
städtischen Intranet unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ gebündelt und stehen allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Im Sinne der Inklusion ist es Ziel, auf jeder Homepage eines Fachamtes auch die für
Menschen mit Behinderungen wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend dazu bietet die Homepage der Stadt Münster in der Rubrik „Für
Menschen mit Behinderungen“ und KOMM Münster gebündelt Informationen für
Menschen mit Behinderungen.
Das Sozialamt hat in Kooperation mit dem Deutschen Schwerhörigenbund,
Ortsverein Münster und Münsterland e.V., 2012 die Broschüre „Technische Hilfen für
schwerhörige Menschen“ herausgegeben. Sie informiert über die vorhandene
Technik in städtischen und anderen Einrichtungen in Münster und benennt auch die
Adressen von Gebärdensprachdolmetscher/-innen.
Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/innen erfolgt auf der Grundlage der
bestehenden rechtlichen Verpflichtungen, u.a. durch das Sozialgesetzbuch I und das
Behindertengleichstellungsgesetz NRW. Darüber hinaus setzt die Stadt Münster bei
einigen Veranstaltungen (z.B. Neujahrsempfang) sowie im Rahmen von Sitzungen
der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Gebärdensprachdolmetscher/-innen ein.
Für blinde und sehbehinderte Menschen werden Bescheide und Vordrucke im
Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bei Bedarf in einer für sie wahrnehmbaren
Form zugänglich gemacht. Auf der Homepage der Stadt Münster gibt es für viele
Aufgabenbereiche barrierefreie Antragsvordrucke.
Herausforderungen
Im Internet spielen umfangreiche Dokumente im PDF-Format eine immer größere
Rolle, zumal gedruckte Informationen zunehmend durch Online-Publikationen (meist
41
42
im PDF-Format) ersetzt werden. Anforderungen und Aufwand für die Umwandlung
von Dateien aus herkömmlichen Formaten (z.B. aus Word oder den meisten Grafik-
programmen) in barrierefreie PDF-Dateien für das Internet sind erheblich.
Die barrierefreien Homepages der städtischen Ämter erfüllen die geltenden
Vorgaben für eine barrierefreie Gestaltung. Die Sitzungsdokumente werden aktuell
noch nicht barrierefrei erstellt, hier müssen zunächst die entsprechenden Dokument-
vorlagen eine barrierefreie Struktur erhalten. Im Bereich der Multimediainhalte ist es
bisher noch nicht Standard, ergänzende Informationen bereitzustellen (z.B. Untertitel
für Filme, Audiodeskription). Weitere sinnvolle Aspekte einer barrierefreien
Gestaltung, so insbesondere Gebärdensprachvideos oder zusätzliche Informationen
in leichter Sprache sind bisher nicht integriert. Auch Information über die Barrierefrei-
heit von Dienstgebäuden oder Serviceleistungen sind bisher noch nicht in jeder
Homepage enthalten.
Um Menschen, die nicht gut lesen oder sehen können, die Nutzung der Informatio-
nen auf der Homepage der Stadt Münster zu erleichtern, wäre eine integrierte
Vorlesesoftware, die auf der Homepage zur Verfügung steht, sinnvoll. Voraussetzung
für eine Realisierung ist, dass der Markt eine praxistaugliche und preisgünstige
Software anbietet.
Eine weitere Herausforderung ist die Gestaltung von Bescheiden und Informationen
der Stadt Münster in gut verständlicher Sprache und bedarfsbezogen auch die
Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache.
Der Arbeitskreis Hörbehinderung hat angeregt, für die Homepage der Stadt Münster
in einem ersten Schritt ein Gebärdensprachvideo mit Informationen über Angebote
für gehörlose Menschen in Münster zu erstellen.
Leitziele
Die Stadt Münster stellt Informationen, insbesondere Printmedien und Informationen
auf der Homepage, in barrierefreier Form bereit. Im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten werden die bestehenden Angebote nach und nach weiterentwickelt.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Fortsetzung des Umbaus der Internet-Auftritte der
städtischen Ämter und Einrichtungen zu barriere-
freien Angeboten
Presse- und Informationsamt in
Kooperation mit den Ämtern und
Einrichtungen
fortlaufend 1
Weiterentwicklung der Informationen für Menschen
mit Behinderungen auf der Homepage der Stadt
Münster
- Ausbau der Rubrik „Informationen für Menschen
mit Behinderung“
- Ergänzung der Homepages der Fachämter um
Informationen zur Barrierefreiheit von Gebäuden
und Service
Presse- und Informationsamt in
Kooperation mit
- Sozialamt
- Fachämtern
fortlaufend 1
Erstellen städtischer Informationen in leichter
Sprache (Printmedien, Informationen für die
Homepage)
Fachämter
Presse- und Informationsamt
in Kooperation mit WiM und weiteren
Projektpartnern
fortlaufend Kosten für die
Übersetzung in
leichte Sprache
Kosten für Layout
und bei Printme-
dien zusätzlich
für Druck einer
zusätzlichen Pub-
likation
1 / 2
43
Maßnahme
44
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen
„Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/- innen,
technische Hilfen für schwerhörige Menschen,
leichte Sprache“
Sozialamt in Kooperation mit
Fachämtern und Vereinen von
Menschen mit Behinderungen
fortlaufend 1
Erstellung eines Gebärdensprachvideos mit
Informationen für gehörlose Menschen in Münster
Sozialamt, Presse- und Informations-
amt in Kooperation mit PariSozial
Münsterland (Hörbehindertenberatung)
und Vertreter/-innen der gehörlosen
Menschen
2014 ca. 1.000 €
1
Ausstattung der Homepage der Stadt Münster mit
einer geeigneten Vorlesesoftware
Presse- und Informationsamt ab 2014 2
Projekt „Gut verständliche Sprache“ in Bescheiden
und Informationen des Sozialamtes
Sozialamt 2014 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.3 Kinder, Jugendliche, Familie
Der Grundsatz der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und
Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 3 UN-Behindertenrechtskonvention) gilt
auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie Familien mit behinderten
Familienangehörigen. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
sowie Familien werden in einigen Artikeln der UN-BRK explizit angesprochen.
Artikel 7 UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit
anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.
Wichtig sind ausreichende Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Gesund-
heitsleistungen im Bereich der frühen Hilfen (u.a. Artikel 25 BRK). Über die Angebote
im Bereich der Frühförderung wurde in der Beschlussvorlage „Münster auf dem Weg
zur Inklusion“
19 berichtet.
Das Thema „Begleitete Elternschaft“ wurde in den Handlungsempfehlungen zur
Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit einer geistigen
Behinderung
20 aufgegriffen. Die Stadt Münster, der LWL und Träger, die in der
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung in Münster vertreten sind, wollen ab Sommer 2013 gemeinsam
ein Konzept für Münster erarbeiten, in dem u.a. die Strukturen und Verfahren zur
Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Eltern werden bzw. sind,
abgestimmt werden.
Die Arbeitsgruppe „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ der KIB sowie alle
Arbeitsgemeinschaften von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 78
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) haben sich mit der UN-ehindertenrechtskonvention
und den Überlegungen zum Aktionsplan der Stadt Münster beschäftigt. Die Arbeits-
gemeinschaften haben sich dabei darauf verständigt, zukünftig jedes Thema unter
inklusiven Aspekten zu betrachten. Ferner wollen die Arbeitsgemeinschaften die
Kooperation mit Trägern der Behindertenhilfe bzw. der KIB weiterentwickeln.
3.3.1 Kindertagesbetreuung
Zur vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die
Gesellschaft (Artikel 3 UN-BRK) gehört es, Kindern mit Behinderungen den Zugang
zu frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten zu ermöglichen. Artikel 24
anerkennt das Recht von Kindern mit Behinderungen auf Bildung und verpflichtet die
Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.
19 Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0525/2011: Münster auf dem Weg zur
Inklusion: , hier: 2. Bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=7844, S.
20 Beschlussvorlage an den Rat V/0900/2008,
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004029998&voselect=6288)
45
46
Bisherige Aktivitäten
Die integrative Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbei t in Kindertageseinrich-
tungen in Münster wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet.
In Münster haben sich inzwischen über 2/3 der Kindertageseinrichtungen für die
wohnortnahe Integration der Kinder geöffnet21.
Die Anzahl der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen integrativ betreut werden, ist
in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (Anzahl der Kinder in Kitas mit Einzel-
integration: 278 in 2010, 316 in 2011 und 331 in 2012). In Kindertageseinrichtungen
mit heilpädagogischen Plätzen (Arche und Heinrich-Piepmeyer-Haus) werden
insgesamt 68 Kinder mit Behinderungen betreut, davon 48 in der Arche und 20 im
Heinrich-Piepmeyer-Haus.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berichtet jährlich über die Entwicklung
der Tagesbetreuungsangebote in Münster und informiert dabei jeweils auch über die
Förderung der Integration behinderter Kinder. Das zeigt, dass das Thema der
Integration von Kindern mit Behinderungen bereits selbstverständlich im Rahmen der
regulären Berichterstattung berücksichtigt wird.
2010 wurde auf Initiative der AG nach § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung für Kinder“
eine trägerübergreifende „Arbeitsgruppe Integrative Erziehung“ gebildet. Diese, unter
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien arbeitende AG hat das
Ziel, bestehende Problemlagen zu erörtern und die integrative Bildungs- und
Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen in Münster weiterzuentwickeln. Sie
beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Inklusion und erarbeitet, welche
Voraussetzungen für die Umsetzung von Inklusion im Bereich der Kindertages-
betreuung erforderlich sind.
Herausforderungen
Die AG Kindertagesbetreuung hat bei ihren Überlegungen zur Inklusion und zum
Aktionsplan der Stadt Münster im Jahr 2012 herausgestellt, dass eine Weiterentwick-
lung der Kindertagesbetreuungsangebote im Sinne der Inklusion zunächst und nach
Bedarf die Förderung einer entsprechenden Haltung bei Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern in Kitas, bei Kita-Trägern und Tagespflegepersonen erfordert, wie auch –
ebenfalls nach Bedarf – deren weitere fachliche Qualifizierung. Auch Eltern sind in
diesen Prozess einzubeziehen. Gleichzeitig sind eine angemessene personelle,
räumliche und bauliche Ausstattung der Kitas bzw. adäquate Rahmenbedingungen
für die Kindertagespflege erforderlich.
Leitziele
Jedes Kind in Münster erhält im Rahmen der Tagesbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen oder in der Kindertagespflege eine wohnortnahe und individuelle Förderung.
Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Kinderta-
gesbetreuung wird Inklusion als handlungsleitendes Prinzip zugrunde gelegt.
21 vgl. Bericht zur Kindertagesbetreuung in Münster zum Kindergartenjahr 2012/2013,
Beschlussvorlage V/0124/2012
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Kindertageseinrichtungen werden bei Neu- und
Umbauten umfassend barrierefrei gestaltet
u. a. Abstimmung/Weiterentwicklung von
Lösungen für die Gestaltung barrierefreier
Toiletten, Wickelauflagen, kontrastreiche
Gestaltung
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien,
Amt für Immobilienmanagement
Beteiligung des Runden Tisches
Barrierefreies Bauen
fortlaufend Die Kosten einer
umfassenden
barrierefreien
Gestaltung sind
bisher nicht Be-
standteil der Fi-
nanzierung der
jeweiligen Bau-
maßnahme.
2
Fortbildungen, Fachveranstaltungen und
regelmäßige Informationen für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der städtischen Kindertagesein-
richtungen zum Thema Inklusion
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
fortlaufend Wie vom öffentli-
chen Träger wird
auch von den
freien Trägern
eine kontinuierli-
che fachliche Ent-
wicklung der Mit-
arbeiterinnen und
Mitarbeiter ge-
währleistet.
1
Qualifizierung von Tageseltern für die Betreuung
von Kindern mit Behinderungen
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
fortlaufend In Abhängigkeit
von Initiati-
ven/Modellprojekt
en des Landes
NRW und den
Finanzierungs-
2
47
Maßnahme
48
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
modalitäten der
Kindertagespfle-
ge.
Fortschreibung des Qualifizierungshandbuchs
Kindertagespflege mit dem Fortbildungsmodul
„Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in der
Kindertagespflege“
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
2015 In Abhängigkeit
von Initiati-
ven/Modellprojekt
en des Landes
NRW und den
Finanzierungs-
modalitäten der
Kindertagespfle-
ge.
2
Einbeziehung des Themas Inklusion in die
Aktivitäten der Ausbildungs- und Qualitätsoffensive
für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung
Stadt Münster,
Fachschulen
2015 In Abhängigkeit
von jeweils aktu-
ellen Programm-
schwerpunkten.
2
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die
städtischen Kindertageseinrichtungen
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien in Kooperation mit den
Kindertageseinrichtungen und der
AG Kindertagesbetreuung (AG 5 nach
§ 78 SGB VIII) und der
AG „Integrative Erziehung“
2016
3
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit
Zur vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die
Gesellschaft (Artikel 3 UN-BRK) gehört es, Kindern mit Behinderungen den Zugang
zu den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Nach Artikel 30 UN-
BRK haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustel-
len, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-,
Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können.
Auch mit Blick auf die Bedeutung der Bewusstseinsbildung für die Umsetzung der
UN-BRK ist gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung an
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit von besonderer Bedeutung. So können
Kinder schon früh lernen, mit Verschiedenheit umzugehen – dies ermöglicht eine
Inklusion „von Anfang an“. Artikel 8 UN-BRK sieht ausdrücklich die Förderung einer
respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen
auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit
an, vor.
Bisherige Aktivitäten
In Münster ist es in vielen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
selbstverständlich, dass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder
Verhaltensauffälligkeiten an den Angeboten teilnehmen.
• Im Rahmen des Projektes „Inklusive Freiräume“ hat die Lebenshilfe Münster
Kooperationen mit mehreren Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
aufgebaut - mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder
mehrfacher Behinderung zu ermöglichen, an den Freizeitangeboten in den
Stadtteilen teilzunehmen und die inklusive Ausrichtung der Angebote zu
fördern. Nach Ablauf der finanziellen Unterstützung des Projektes durch die
Aktion Mensch (2007 bis 2010) führt die Lebenshilfe Münster diesen Ansatz
weiter (im Umfang einer halben Stelle), wobei die Finanzierung dieses
Angebotes nicht dauerhaft gesichert ist.
• Atlantis, das Ferienabenteuer in den So mmerferien, bietet auch Kindern mit
Behinderungen Teilhabemöglichkeiten. Daneben gibt es weitere Ferienange-
bote, an denen auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen teilnehmen
können.
• Projekte wie das „inklusive Lego-Event“ (Lego-Bauevent für Kinder mit und
ohne Behinderungen) tragen dazu bei, dass Kinder mit und ohne Behinderun-
gen gemeinsam etwas erleben und sind damit wichtige praktische Schritte auf
dem Weg zu inklusiven Angeboten.
• Für Kinder und Jugendliche mit Behi nderungen bestehen auch zielgruppen-
spezifische Angebote. Dazu gehören zum Beispiel die Angebote der Lebens-
hilfe Münster und von SeHT Münster e.V. . Einen Überblick über die bestehen-
den Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
(spezielle Angebote und inklusive Angebo te) gibt die Broschüre der Stadt
Münster „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“
(Stand 2009).
49
Die AG „Kinder- und Jugendarbeit“ (AG 2 nach § 78 SGB VIII) hat sich 2011 und
2012 intensiv mit dem Thema Inklusion beschäftigt und dazu eine AG Inklusion
gegründet. In der AG Inklusion arbeiten verschiedene Träger der Kinder- und
Jugendarbeit an konkreten Fragen und Lösungen, um strukturelle Rahmenbedingun-
gen für eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit in Münster nachhaltig zu verankern.
Die Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien hat für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Herbst
2012 eine pädagogische Konferenz zur Inklusion angeboten. Diese wurde
gemeinsam mit Fachkräften aus Organisationen der Behindertenhilfe durchgeführt.
Außerdem wurde für die Fachkräfte der Offenen Ganztagsschulen im Sommer 2012
eine Fachtagung zur Inklusion in Kooperation mit den LWL-Schulen durchgeführt.
Herausforderungen
Die Leitidee der Inklusion ist bei vielen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit in
Münster bereits verankert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den
Grundsatz der Inklusion in alle neuen bzw. zu aktualisierenden Leistungsvereinba-
rungen mit Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden
Arbeit auf. Gleichwohl ist es noch nicht immer und überall selbstverständlich, dass
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Angeboten teilnehmen können. Die
Teilnahme scheitert teilweise an den Rahmenbedingungen.
• Je nach Behinderung wird eine zusätz liche personelle Unterstützung für
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen benötigt – diese ist aber finanziell
nicht gesichert. Es besteht zwar ggf. die Möglichkeit, dass die Eltern der
Kinder mit Behinderungen ergänzende Leistungen beantragen (z.B.
Leistungen der Verhinderungspflege, ggf. zusätzliche Betreuungsleistungen
nach § 45 b SGB IX, Eingliederungshilfe nach SGB XII). Hier erschweren
jedoch unterschiedliche Zuständigkeiten und Leistungsvoraussetzungen die
Inanspruchnahme von Leistungen. Ferner sind die Leistungen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für die Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft einkommens- und vermögensabhängig und kommen damit
nicht für alle Familien in Betracht. Eine Förderung im Rahmen der
Eingliederungshilfe ist auch nur möglich, wenn es sich um eine integrative
Maßnahme handelt, die dem Ziel entspricht, die Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft zu fördern. Es ist daher bei jedem Antrag individuell zu
entscheiden, ob die Maßnahme zur angemessenen Teilhabe sinnvoll,
zweckmäßig und erforderlich ist.
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit fehlen oft
die Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, daher sind
Fortbildungen und Qualifizierungen sowie ein fachlicher Austausch wichtig.
• Auch bauliche Barrieren können die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
mit Behinderungen erschweren. In der Regel finden die Träger Lösungen, um
eine Teilnahme dennoch zu ermöglichen. Gleichwohl ist es wichtig, nach und
nach eine barrierefreie Zugänglichkeit aller Einrichtungen herzustellen und bei
allen anstehenden Neubauten sowie Umbauten zu prüfen, wie die Barriere-
freiheit umgesetzt bzw. verbessert werden kann (vgl. Kapitel Stadtplanung,
Bauen, S. 26).
50
51
• Die inklusive Ausrichtung der Jugendarbei t führt teilweise auch zu Akzeptanz-
problemen bei Jugendlichen ohne Behinderung. Daher sind auch Bildungsan-
gebote zur Bewusstseinsbildung wichtig.
• Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen haben in der AG
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der KIB darauf hingewiesen, dass
die Teilnahme an allen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. auch an
Ferienangeboten) für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen immer noch
nicht selbstverständlich ist und oft einen erhöhten Organisationsaufwand für
die Eltern bedeutet.
• Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind oft nicht
ausreichend über die eventuell bestehenden Möglichkeiten einer finanziellen
Unterstützung informiert bzw. sehen sich mit den bereits erwähnten
Problemen bei der Finanzierung konfrontiert. Dies gilt insbesondere auch für
den Bereich der Ferienbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule.
Sofern ein Kind im Rahmen der Offenen Ganztagsschule nachmittags betreut
wird, besteht ein Anspruch auf eine verlässliche Ganztagsbetreuung auch in
den Ferien, allerdings begrenzt auf 6 Wochen im Schuljahr. Hier entstehen für
Eltern von Kindern mit Behinderungen in der Regel aufgrund der
erforderlichen zusätzlichen Betreuung weitere Kosten.
• Integrationshelfer/-innen für Kinder mit Behinderungen an der Offenen Ganz-
tagsschule sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen nur für die Zeit des
Schulunterrichts finanziert. Daher ergeben sich im Nachmittagsbereich
Betreuungsprobleme. Diese Thematik wird im Rahmen des Konzeptes zur
Umsetzung der schulischen Inklusion in Münster aufgegriffen.
Leitziele
Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie alle
Freizeit- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche sind für alle Kinder und
Jugendlichen offen. Bestehende Angebote werden Schritt für Schritt im Sinne der
Inklusion weiterentwickelt.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf. zu
Kosten
Inhaltlicher Austausch der Träger der Kinder- und
Jugendarbeit zu Erfahrungen mit inklusiven
Ansätzen
AG Kinder- und Jugendarbeit (AG 2
nach § 78 SGB VIII)
fortlaufend 1
Fortschreibung und Ausweitung der Informationen
für Eltern von Kindern mit Behinderungen:
- Fortschreibung der Broschüre „Freizeitangebote
für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen,
Ergänzung der Broschüre um ein Kapitel
„Fördermöglichkeiten“
- Hinweise zu inklusiven Angeboten / zur
Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten in
Informationen über Freizeitangebote,
Betreuungsangebote in den Ferien usw.
Sozialamt
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
fortlaufend Kosten der
Broschüre ca.
1.000 €
1
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen
der Kinder- und Jugendarbeit wird im Rahmen von
KOMM erhoben.
Zugvogel e.V. fortlaufend Kosten pro
Erhebung laut
Angaben von
Zugvogel:
ca. 100 bis 500 €
pro Gebäude,
(durchschnittlich
ca. 150 €)
2
52
Maßnahme
53
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf. zu
Kosten
Projekte zur Sensibilisierung von Kindern und
Jugendlichen
Träger der offenen Kinder- und
Jugendarbeit in Kooperation mit
Anbietern
fortlaufend Projektkosten je
nach Art des
Projektes
1
Fortbildungsangebote zur Qualifizierung der
Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit zum Thema Inklusion
Anbieter von speziellen Angeboten
für Menschen mit Behinderungen,
u.a. Lebenshilfe Münster, SeHT
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien im Rahmen des Qualitäts-
zirkels mit den Fachkräften der offe-
nen Einrichtungen
2013: Kon-
zipierung
eines Ange-
botes
ab 2014
regelmäßi-
ges Ange-
bot
1
Überprüfung der Richtlinien zur Förderung der
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien in Kooperation mit den
Trägern der offenen Kinder- und
Jugendarbeit
bis 2015 Im Rahmen der
Überprüfung
werden auch evtl.
zusätzliche
Finanzierungsbe-
darfe ermittelt und
Umsetzungsbe-
schlüsse vorberei-
tet
1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.4 Mädchen und Frauen mit Behinderungen
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind mehrfacher Diskriminierung
ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund sieht Artikel 6 der UN-BRK vor, dass die
Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Frauen und
Mädchen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und
gleichberechtigt genießen können. Zu diesem Zweck sollen u. a. geeignete
Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung
der Autonomie der Frauen getroffen werden (Artikel 6 Abs. 2 UN-BRK).
In der Präambel der UN-BRK, Buchstabe q, wird ausgeführt, dass Frauen und
Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres häuslichen
Umfelds oft in stärkerem Maße durch Gewalt, Verletzung oder Missbrauch,
Nichtbeachtung oder Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung gefährdet
sind. Daher sind bei Maßnahmen, die dem Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und
Missbrauch dienen (Artikel 16), geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.
Artikel 25 fordert die Ve rtragsstaaten auf, Menschen mit Behinderungen den Zugang
zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten zu ermöglichen.
Bisherige Aktivitäten
In Münster ist 1999 die Arbeitsgruppe „Frauen mit Behinderungen“ entstanden. In
dieser Gruppe arbeiten Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam
daran, die Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen in Münster zu
verbessern. Diese Arbeitsgruppe, die Selbsthilfegruppe gehörloser Frauen, die
Gruppe Frauen\Computer\Behinderung sowie Organisationen und Einrichtungen von
und für Frauen, das Frauenbüro und die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
der Stadt Münster haben durch ihre kontinuierliche Arbeit erreicht, dass bei
Angeboten für Frauen und Mädchen in Münster die Belange von Frauen und
Mädchen mit Behinderungen vielfach bereits berücksichtigt werden. Bei mehreren
Projekten gibt es eine Kooperation mit dem Netzwerk „Frauen und Mädchen mit
Behinderung/chronischer Erkrankung NRW“, dessen Büro sich in Münster befindet.
Die folgenden Beispiele (keine vollständige Darstellung aller bisherigen Aktivitäten
und Angebote) zeigen, welche Angebote entstanden sind bzw. wie die Belange von
Frauen mit Behinderungen berücksichtigt wurden:
• Seit 1999 vertritt eine Frau mit Behi nderung die Belange von Frauen mit
Behinderungen in der KIB.
• Die Selbsthilfegruppe gehör loser Frauen hat mit Unterstützung der Stadt
Münster und weiterer Akteure eine Broschüre zum Thema „Häusliche Gewalt
– Informationen für gehörlose Frauen“ herausgegeben.
• Der Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern in Münster sieht im Themenfeld
„geschlechterspezifische Gewalt“ eine Erweiterung der vorhanden
Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ im Internet um
spezifische Informationen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor
(Beschluss des Rates vom 19.10.2011).
• Frauen und Mädchen Selbstverteidigung un d Sport e.V. Münster bietet Kurse
zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen mit
und ohne Behinderung an. Der Verein wurde als erster Verein aus Münster in
54
die Inklusionslandkarte des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen eingetragen22.
Auch das Projekt SELMA (SELMA - Expertin für sich selbst. Mädchen stärken
durch eigene Wertschätzung) des Vereins ist inklusiv ausgerichtet.
• Die Beratungsstelle pro familia in Münster ist für Frauen im Rollstuhl barriere-
frei zugänglich und verfügt über einen höhenverstellbaren gynäkologischen
Stuhl. Das Beratungsangebot ist offen für Frauen mit unterschiedlichen
Behinderungen. In Kooperation mit der AG Frauen mit Behinderungen wurden
spezielle Info- und Gesprächangebote für kleine Gruppen behinderter Frauen
organisiert.
• Die Beratungsstelle „Beratung und T herapie für Frauen“ bietet nach
Absprache Beratungstermine im barrierefreien Gesundheitshaus an.
• Im Rahmen des Girls’ Day gibt es auch Angebote, die von Mädchen mit
Behinderungen genutzt werden können. Zum Girls’ Day 2013 in Münster hat
das Frauenbüro der Stadt Münster eine Broschüre in leichter Sprache heraus-
gegeben. Der bundesweite Elternbrief zum Girls’ Day wird auf Anregung der
Stadt Münster ebenfalls in leichter Sprache erscheinen.
• Frauen Notruf hat zwei Broschüren in leichter Sprache herausgegeben: „Hilfe
für Frauen und Mädchen bei sexueller Gewalt“, „So chatten Mädchen sicher
im Internet“.
• Im Rahmen der Veranstaltungen zum Frauentag werden in jedem Jahr auch
Veranstaltungen der Gruppen von Frauen mit Behinderungen angeboten. Im
Programmheft wird bei allen Veranstaltungen gekennzeichnet, ob sie barriere-
frei zugänglich sind.
• In städtischen Berichten zu Leistungen und Angeboten für Menschen mit
Behinderungen erfolgt sofern möglich eine geschlechtsdifferenzierte
Darstellung von Daten (z.B. bei der Darstellung von Fördermaßnahmen im
Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben).
Herausforderungen
Auch in Münster sind nicht alle Beratungsstellen und Einrichtungen
(z.B. Frauenhäuser, gynäkologische Praxen) für Frauen mit Behinderungen
zugänglich. So sind einige Beratungsstellen für Rollstuhlfahrerinnen nicht zugänglich
oder es gibt keine Möglichkeit, umfassende Beratungen mit einem Gebärdensprach-
dolmetscher/einer Gebärdensprachdolmetscherin zu finanzieren. Als erster Schritt ist
insbesondere die Vervollständigung der Daten zur Zugänglichkeit der Einrichtungen
sinnvoll.
Trotz der Bemühungen, Veranstaltungen von und für Frauen barrierefrei zu
gestalten, sind nicht alle Veranstaltungen auf die unterschiedlichen Bedarfe von
Frauen mit Behinderungen ausgerichtet, unter anderem auch aufgrund fehlender
Informationen oder finanzieller Ressourcen.
Frauen mit Behinderungen benötigen gezielte Informationen über die bestehenden
Angebote. Bisher gibt es keine Übersicht aller Angebote für Frauen mit
Behinderungen. Es fehlen auch Informationen in leichter Sprache.
22
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Landkarte/Forms/Suche/ProjektSuchen_formular.
html
55
56
Die AG Frauen mit Behinderungen hat sich in zwei Sitzungen mit der UN-
Behindertenrechtskonvention beschäftigt und insbesondere auf folgende Aspekte
hingewiesen:
• Ohne einen gesicherten finanziellen Rahmen können Angebote für Frauen mit
Behinderungen nicht kontinuierlich sichergestellt werden.
• Das Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ ist von besonderer
Bedeutung – die vorhandenen Unterstützungsangebote sollten allen Frauen
offenstehen.
Die Wichtigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und zur Unterstützung bei
Gewalterfahrungen wird auch in der 2012 ve röffentlichten Ergebnissen der Studie
der Universität Bielefeld „Lebenssituation und Belastungen von Frauen und Mädchen
mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ deutlich. Ein Ergebnis
der Studie ist, dass Frauen mit Behinderungen allen Formen der Gewalt deutlich
häufiger ausgesetzt sind als Frauen ohne Behinderungen.
Bei der Erörterung des Themas in der Arbeitsgemeinschaft der Träger nach § 78
SGB VIII im Bereich Mädchen und Jungen (Gender) wurde herausgestellt, dass alle
geschlechtsspezifischen Angebote jeweils auch Mädchen und Jungen mit
Behinderungen offen stehen müssen.
Leitziele
Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN- BRK in Münster werden die Belange
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.
Die Angebote für Frauen und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass
sie für alle Frauen und Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung –
zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen
und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
In den vom Frauenbüro unterstützten
Arbeitskreisen (u. a. „Ak „Gewalt gegen Frauen
und Mädchen“, Ak „Girls’ Day“) werden bei allen
Themen die Belange von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen berücksichtigt.
Frauenbüro in Kooperation mit den in
den Arbeitskreisen vertretenen
Einrichtungen
Unterstützung durch die Behinderten-
beauftragte
fortlaufend 1
Das Informationsmaterial des Frauenbüros wird im
Rahmen von Aktualisierungen / Neuauflagen um
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit
ergänzt.
Frauenbüro fortlaufend 1
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen
für Frauen wird im Rahmen von KOMM erhoben.
- Einrichtungen, die in der geplanten
Neuauflage der Broschüre für
alleinerziehende Frauen genannt werden
- Beratungsstellen im Rahmen des Gewalt-
schutzgesetzes
Zugvogel e.V. fortlaufend
2013
2013
1
Die Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an
Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-
muenster.de) werden um Infos in leichter Sprache
und Infos zur barrierefreien Zugänglichkeit der
Beratungsstellen und Einrichtungen ergänzt
(Maßnahme aus dem Aktionsplans zur Umsetzung
der Europäischen Charta zur Gleichstellung von
Frauen und Männern in Münster)
Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation
mit dem Ak Gegen Gewalt an Frauen
und Mädchen
2013 1
57
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Veranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen
mit Behinderungen“
Ak „Gewalt gegen Frauen und
Mädchen“ in Kooperation mit dem
Frauenbüro, der Behinderten-
beauftragten, der AG Frauen mit
Behinderungen, dem Netzwerk
„Frauen und Mädchen mit
Behinderung/chronischer Erkrankung
NRW“
2013 1
Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur
Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in
Einrichtungen / Beratungsstellen für Frauen und
Mädchen mit Behinderungen zum Thema
Inklusion, besonders zur Arbeit mit Frauen und
Mädchen mit Behinderung
Anbieter von speziellen Angeboten für
Menschen mit Behinderungen, u. a.
Lebenshilfe Münster, SeHT
Frauenbüro
2014 1
Erstellung einer Übersicht über spezielle Angebote
für Frauen mit Behinderungen in Münster
Sozialamt, Frauenbüro bis 2014 1
58
Maßnahme
59
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Es wird geprüft, ob und wie die Rahmenbedingun-
gen für eine inklusive Ausrichtung der Arbeit für
Frauen und Mädchen verbessert werden können
(u. a.: Hinwirken auf Barrierefreiheit im Rahmen
der Förderung von Angeboten).
Frauenbüro mittelfristig Im Rahmen der
Prüfung werden
auch die Kosten
ermittelt, die mit
einer Verbesse-
rung der Angebo-
te verbunden wä-
ren und ggf. Um-
setzungsbe-
schlüsse (einschl.
Finanzierung)
vorbereitet.
1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.5. Menschen mit Behinderung im Alter
Die Handlungsfelder des Aktionsplans sind, mit Ausnahme von Themen wie zum
Beispiel „Kinder- und Jugendarbeit“ nicht altersspezifisch eingegrenzt, so dass sich
die jeweiligen Ausführungen auch auf ältere Menschen mit Behinderungen beziehen.
In diesem Kapitel werden daher nur einzelne ergänzende Aspekte benannt.
Der Anteil der älteren Menschen an den schwerbehinderten Menschen ist sehr hoch.
Am 31.12.2011 waren in Münster 58 % der schwerbehinderten Menschen über 65
Jahre alt (vgl. Kap. Statistische Grundlagen, S.15). Im Hinblick auf den
demografischen Wandel ist zukünftig noch mit einer Zunahme dieser
Personengruppe zu rechnen.
Im Aktionsplan der Landesregierung NRW wird darauf hingewiesen, dass die
Gesamtheit der älteren Menschen mit Behinderungen bisher in der Schwerbehinder-
tenstatistik nicht erfasst ist, da davon auszugehen ist, dass nicht alle pflegebedürfti-
gen älteren Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Zu berücksichtigen ist auch die größer werdende Gruppe der Menschen mit lebens-
begleitender Behinderung im Alter. Die damit einhergehenden Entwicklungen und
Anforderungen wurden im Forschungsprojekt „Lebensqualität inklusiv(e) - Innovative
Konzepte unterstützten Wohnens älter werdender Menschen mit Behinderung“ der
KatHO NRW untersucht23.
Bisherige Aktivitäten
Auf der Ebene der kommunalen Daseinsvorsorge gibt es zahlreiche Berührungs-
punkte zwischen der Behindertenhilfeplanung und der kommunalen Sozialplanung
für Seniorinnen und Senioren, so zum Beispiel zur Planung in den Bereichen Alten-
arbeit, Altenhilfe, Gesundheitswesen, aber auch zu Fragen einer barrierefreien Stadt-
und Verkehrsplanung. In Münster gibt es bisher themenbezogene Kooperationen. So
werden zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der Begegnungsstätten für Seniorin-
nen und Senioren auch die Belange von älteren Menschen mit Behinderung
berücksichtigt (vgl. Kapitel Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung, S. 73).
Allerdings wurden die Schnittstellen zwischen der Alten- und Behindertenhilfe bislang
nicht systematisch untersucht, um ausgehend davon die bestehenden Kooperations-
strukturen bzw. eine inklusive Ausrichtung aller Planungen aufzubauen.
Zum 01.10.2012 hat das Forschungsprojekt SoPHiA (So
zialraumorientierte
kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit
und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter)24 der KatHO NRW begonnen.
Kooperationspartner der KatHO sind der LWL, der Kreis Steinfurt und die Stadt
Münster.
Gegenstand des Projektes „SoPHiA“ ist die Zusammenführung und Anpassung der
bestehenden Planungspraxis in den Bereichen der Alten- und Behindertenhilfepla-
nung zu einer inklusiven kommunalen Sozialplanung für Menschen mit und ohne
lebensbegleitende Behinderung im Alter. Aktuell stimmt das Sozialamt mit der KatHO
23 Informationen zum Lequi-Projekt im Internet: http://www.katho-nrw.de/muenster/forschung-
entwicklung/dieckmann-friedrich-greving-heinrich-schaeper-sabine-lebensqualitaet-inklusive-
innovative-konzepte-unterstuetzten-wohnens-aelter-werdender-menschen-mit-behinderung/
24Informationen zum Projekt SoPHiA im Internet:
http://www.katho-nrw.de/muenster/forschung-entwicklung/.
60
61
ein Quartier in Münster ab, in dem im Projektzeitraum bis 31.08.2015 die Planungs-
praxis untersucht und im Zusammenspiel mit allen Akteuren in dem Quartier
partizipativ weiterentwickelt werden soll.
Mit Blick auf die Themen, die sowohl Menschen mit Behinderungen als auch ältere
Menschen betreffen, ist in der KIB ein Vertreter der Kommunalen Seniorenvertretung
Münster (KSVM) vertreten. Die KSVM hat einen Arbeitskreis zum Thema
„Stadtplanung und Verkehr, Belange von Menschen mit Behinderungen“ gebildet.
Herausforderungen
Ausgehend von den Ergebnissen des Projektes SoPHiA ist die inklusive Ausrichtung
der Stadt- und Sozialplanung in Münster weiterzuentwickeln.
Der Aktionsplan der Landesregierung sieht vor, die Kommunen bei der Weiterent-
wicklung des Quartiers zu einem barrierefreien Lebens-, Wohn und Mobilitätsraum,
der den Lebenserfordernissen und den Partizipationsmöglichkeiten von älteren
Menschen und Menschen mit Behinderungen Rechnung trägt, zu unterstützen. Dazu
soll den Kommunen ein „Instrumentenkasten“ zur Verfügung gestellt werden, der sie
dabei unterstützt, partizipativ mit lokalen Akteurinnen und Akteuren die spezifische
Situation vor Ort zu analysieren und darauf aufbauend passgenaue Lösungen für
eine barrierefreie Quartiersentwicklung zu entwickeln und umzusetzen. Diese
Überlegungen werden in die Bearbeitung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL an den Rat „Masterplan Quartier: Versorgungssicherheit für Menschen
mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sichern – Infrastruktur zukunftsgerecht
weiterentwickeln“25 einbezogen.
Leitziele
Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN- BRK in Münster werden die Belange
von älteren Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote
für ältere Menschen in Münster werden im Sinne der Inklusion weiterentwickelt.
25 Der Antrag kann im Ratsinformationssystem abgerufen werden:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035347&voselect=8311
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Mitarbeit im Projekt SoPHiA der KatHO,
nach Vorliegen der Forschungsergebnisse Prüfung
der Auswirkungen / Veränderungsbedarfe für die
Stadt- und Sozialplanung
Sozialamt bis 2016 1
62
Maßnahmen
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.6 Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte
Menschen mit Migrationsvorgeschichte haben oft keine ausreichenden Informationen
über das Sozialleistungssystem und die Unterstützungsangebote für Menschen mit
Behinderungen in Deutschland. Neben sprachlichen Barrieren können auch kulturelle
und ethnische Hintergründe den Zugang zu Unterstützungsangeboten erschweren.
Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte ohne einen gesicherten
Aufenthaltsstatus haben überwiegend keinen Zugang zu Hilfen, da sie z.B. keinen
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben.
Dieses Problem kann nur im Rahmen von entsprechenden gesetzlichen Änderungen
gelöst werden.
Zuverlässige Angaben über die Zahl von Menschen mit Behinderungen und
Migrationsvorgeschichte und ihre Lebenssituation gibt es für Nordrhein-Westfalen
bisher nicht. Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht u.a. eine Bestandsauf-
nahme zur Situation von Menschen mit Behinderungen und Migrationsvorgeschichte
(einschließlich einer Verbesserung der Angaben über die Zahl der Menschen) vor.
Ausgehend davon sollen die notwendigen Hilfeangebote weiterentwickelt werden.
Bisherige Aktivitäten
In Münster lebten zum 31.12.2011 794 schwerbehinderte Menschen (469 Männer,
325 Frauen), die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben (darunter 547 Menschen
- 314 Männer und 233 Frauen - aus Europa). Die größte Gruppe sind Menschen mit
türkischer Staatsangehörigkeit (164 Menschen – 102 Männer und 62 Frauen). Daten
über die Zahl von Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte
(entsprechend der Definition von Menschen mit Migrationsvorgeschichte im
Migrationsleitbild) enthält die Schwerbehindertenstatistik nicht.
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 das Migrationsleitbild der Stadt
Münster verabschiedet
26. Im Handlungsfeld „Kinder- und Jugendhilfe, soziale
Leistungen und Dienste“ wird als Ziel u.a. der Ausbau von bedarfs- und kulturgerech-
ten, geschlechts- und altersspezifischen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
professioneller und ehrenamtlicher Art genannt. Bei der Umsetzung dieses Leitziels
berücksichtigt die städtische Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle
Angelegenheiten auch die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und Migrations-
vorgeschichte.
In Münster gibt es bereits einige Kooperationskontakte zwischen den
Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und den Migranten-
selbsthilfeorganisationen sowie der Behindertenhilfe. Neben der wechselseitigen
Unterstützung in Einzelfragen gehört dazu zum Beispiel auch die Beteiligung von
Organisationen der Behindertenhilfe beim interkulturellen Fest. Ferner hat die
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung in Münster das Thema „Behinderung und Migration“
aufgegriffen.
Bei neuen Einrichtungen für Flüchtlinge wird darauf geachtet, dass auch
barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht.
26 vgl. Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat V/0026/2008
63
64
Bei der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums wird der Ansatz des
Diversity Managements berücksichtigt. Dazu gehört auch der Abbau von biografisch
bedingten und strukturellen Barrieren für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und
Behinderung27.
Herausforderungen
Die Thematik „Behinderung und Migration“ wurde u.a. in einer Sitzung des
stadtweiten Netzwerkes „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“
gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten erörtert. Die anwesenden
Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenselbsthilfeorganisationen, der Beratungs-
stellen usw. haben insbesondere darauf hingewiesen, dass die Unterstützung für
Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte möglichst persönlich
erfolgen muss, zum Beispiel durch Patenschaften zur Begleitung bei
Behördengängen. Ferner wurde eine interkulturelle Öffnung der vorhandenen
Beratungsstellen für behinderte Menschen (u.a. auch durch die Beschäftigung von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte) für notwendig erachtet. Für die Migranten-
selbsthilfeorganisationen und die Träger von Beratungsangeboten im Bereich
Migration sind Fortbildungen/Schulungen rund um das Thema Behinderung wichtig,
damit in den Organisationen dann Multiplikator/-innen zur Verfügung stehen. Es
wurde darauf hingewiesen, dass Informationen in leichter Sprache auch für
Menschen mit Migrationsvorgeschichte hilfreich sind, ggf. aber auch zusätzlich
Informationen in anderer Sprache benötigt werden. Für größere Familien mit
Migrationsvorgeschichte und einem behinderten Angehörigen sind ausreichend
große barrierefreie Wohnungen wichtig.
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung hat darauf hingewiesen, dass es für Menschen mit
Lernschwierigkeiten und Migrationsvorgeschichte schwierig ist, Deutsch zu lernen.
Die vorhandenen Sprachkurse werden ihren Bedarfen oft nicht gerecht.
Leitziele
Bei der Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Menschen mit
Behinderungen sowie für Menschen mit Migrationsvorgeschichte werden die Belange
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Behinderung berücksichtigt.
27 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0878/2012: Einrichtung eines Kommunalen Integrati-
onszentrums in Münster
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Auftaktveranstaltung „Migration und Behinderung“
Thema: Umgang mit Behinderung
in anderen Kulturen“
Koordinierungsstelle für Migration und
interkulturelle Angelegenheiten,
Behindertenbeauftragte in Kooperation
mit Migrantenselbsthilfeorganisationen,
Integrationsrat, Vereinen von
Menschen mit Behinderungen
2013 1
Ausbau der Kooperation von Einrichtungen und
Diensten für Menschen mit Behinderung und
Beratungsstellen für Menschen mit Migrationvor-
geschichte sowie den Vereinen und Vertretungen
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und
den Vereinen von Menschen mit Behinderungen
Stadtweites Netzwerk „Integration für
Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te“ mit Unterstützung der
Koordinierungsstelle für Migration und
interkulturelle Angelegenheiten und
des Sozialamtes
fortlaufend 1
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit
Behinderung (z.B. Menschen mit Lernschwierigkei-
ten, Menschen mit Hörbehinderung) bei der
Weiterentwicklung der Sprachkurse für Menschen
mit Migrationsvorgeschichte
Koordinierungsstelle für Migration und
interkulturelle Angelegenheiten, Amt
für Schule und Weiterbildung, Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien
fortlaufend 1
Erstellen einer Übersicht mit wichtigen Beratungs-
stellen für Menschen mit Behinderungen in leichter
Sprache (bei Bedarf Übersetzung in andere
Sprachen)
Behindertenbeauftragte,
Koordinierungsstelle für Migration und
interkulturelle Angelegenheiten
2013 1
65
Maßnahme
66
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur
Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in Beratungs-
stellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte
sowie der Migrantenselbsthilfeorganisationen zum
Thema „Unterstützung für Menschen mit
Behinderungen“
Koordinierungsstelle für Migration und
interkulturelle Angelegenheiten,
Sozialamt in Kooperation mit den
Organisationen von und für Menschen
mit Migrationsvorgeschichte
2014 1
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Beratungsstel-
len für Menschen mit Migrationsvorgeschichte wird
im Rahmen von KOMM Münster erhoben.
Zugvogel e.V. 2014 Kosten pro Erhe-
bung laut Anga-
ben von Zugvo-
gel:
ca. 100 bis 500 €
pro Gebäude,
(durchschnittlich
ca. 150 €)
2
Prüfung eines „Patenmodells“ zur Unterstützung
von Menschen mit Behinderung und Migrations-
vorgeschichte
Koordinierungsstelle für Migration und
interkulturelle Angelegenheiten,
Sozialamt in Kooperation mit den
Migrantenselbsthilfeorganisationen
2015 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.7 Selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft
3.7.1 Inklusives Gemeinwesen
Die in der UN-BRK vorgesehene vollständige und wirksame Teilhabe aller Menschen
erfordert eine inklusive Ausrichtung des Gemeinwesens. Merkmale eines inklusiven
Sozialraums sind:
1. Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung;
2. Barrierefreiheit und Kultursensibilität;
3. Begegnungs- und Netzwerk- sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen;
4. Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
5. Inklusion von Anfang an, d.h. Inklusion wird auch im Rahmen einer offenen Kinder-
und Jugendarbeit und einer inklusiven Bildung berücksichtigt;
6. eine Haltung, die Alle einbezieht und Niemanden ausschließt - Wertschätzung von
Vielfalt und umfassende Teilhabe.“28
Alle Maßnahmen des Aktionsplans sollen zur Entwicklung eines inklusiven
Gemeinwesens beitragen. Von besonderer Bedeutung sind Quartierskonzepte. Es
gibt bereits einige Ansätze, um in Münster Quartierskonzepte mit Blick auf das
selbstbestimmte Leben von Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung
im Alter zu entwickeln (vgl. Kapitel „Menschen mit Behinderung im Alter, S 60 - 63).
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht vor, dass Empfehlungen zur
barrierefreien Quartiersgestaltung sowie zur örtlichen Teilhabeplanung erarbeitet
werden. Ausgehend von diesen Empfehlungen wird geprüft, wie die inklusive
Quartiersentwicklung in Münster weiterentwickelt werden kann.
28 Quelle: Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum,
7. Dezember 2011, abzurufen im Internet:
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2035-
11.pdf
67
3.7.2 Wohnen
In Artikel 19 BRK erkennen die Vertragsstaaten das Recht aller Menschen mit
Behinderungen an, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der
Gemeinschaft zu leben. Es ist durch wirksame und geeignete Maßnahmen zu
gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit
haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie
leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.
Die Umsetzung erfordert ein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen
und möglichst flexibel nutzbaren Wohnraum, der für kleine Wohngruppen, Service-
Wohnen und andere Wohnformen geeignet ist. Die Wohn- und Unterstützungsange-
bote für Menschen mit Behinderungen sind so weiterzuentwickeln, dass auch
Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsangebot die Möglichkeit haben, in
einer eigenen Wohnung zu leben.
Bisherige Aktivitäten
Das Handlungsfeld Wohnen wird nur ku rz behandelt, da zum einen das Thema
„Wohn- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen/Hilfebedarf“
bereits ausführlich in mehreren Berichten thematisiert wurde und die Thematik ferner
im „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen“ aufgegriffen wird.
Die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster
29 informieren über die Wohn- und
Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung und zeigen auf, wie
die Stadt Münster in Kooperation mit dem LWL, den Trägern wohnbezogener Hilfen
für Menschen mit Behinderungen und anderen Akteuren gemeinsam die Wohn- und
Unterstützungsangebote weiterentwickeln möchten. Die Umsetzung der Maßnahmen
wird kontinuierlich in der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten
von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster thematisiert.
Die Entwicklung des Wohnangebotes für Menschen mit psychischer Behinderung in
Münster wird im Gesundheitsbericht „Entwicklung des Versorgungsangebotes für
psychisch kranke Menschen“ beschrieben30.
In den jährlichen Planungskonferenzen „Eingliederungshilfe Wohnen - Bedarfs- und
Strukturplanung“, die jeweils für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger
Behinderung und die Zielgruppe der Menschen mit psychischer Behinderung und
Suchterkrankung durchgeführt werden, erörtern der LWL, die Stadt Münster und die
Träger wohnbezogener Hilfen gemeinsam die Entwicklung der wohnbezogenen
Hilfen, benennen Handlungsbedarfe und vereinbaren, wie die Themen
weiterbearbeitet werden sollen. Der Pflegebericht 2012
31 vermittelt einen Überblick
über die ambulanten, teil- und vollstationären Angebote und Leistungen in Münster.
Er stellt die aktuelle pflegerische Versorgungssituation in Münster dar und gibt einen
Ausblick auf die Planungsvorhaben und weiteren Entwicklungen.
29 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0900/2008, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004029998&voselect=6288
30 vgl. Berichtsvorlage an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
V/0212/2010, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004031792&voselect=7454
31 vgl. Berichtsvorlage V/0392/2012, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034611&voselect=8340
68
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein „Kommunales Handlungskonzept
Wohnen“ zu erarbeiten32 .
Der Rat hat mit seinem Beschluss eine Anregung der KIB aufgegriffen und die
Verwaltung beauftragt, im Handlungskonzept Wohnen die Erfordernisse einer
bedarfsgerechten Wohnungsversorgung von Menschen mit Behinderungen zu
analysieren und angemessen zu berücksichtigen.
Bei der Umsetzung dieses Auftrages wird die Stadt Münster vom Unternehmen
empirica Bonn methodisch und inhaltlich unterstützt. Um Menschen mit
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen in den Prozess der
Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen einzubinden, wurde am 12.02.2013
eine Arbeitssitzung zum Thema „Barrierefreies selbstbestimmtes Wohnen –
inklusiver Sozialraum“ durchgeführt. An dem Workshop haben Vertreter/-innen der
KIB; der KSVM und der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten
von Menschen mit geistiger Behinderung teilgenommen und ihre Anregungen
eingebracht.
Die AG Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2) der KIB hat 2012 Standards für barriere-
freie Wohnungen entwickelt. Es handelt sich um Kriterien, die schon beim Bau des
Gebäudes grundsätzlich berücksichtigt werden können und es ermöglichen, eine
Wohnung bei konkretem Bedarf für einen Wohnungssuchenden entsprechend seinen
konkreten Bedürfnissen technisch nachzurüsten. Die Standards berücksichtigen
auch die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen. Die AG 2 nutzt diese
Standards, um in Gesprächen mit Bauherren zur Planung neuer Wohngebäude auf
eine umfassende Barrierefreiheit hinzuwirken.
Herausforderungen
Mit Blick auf die Förderung des eigenständigen Wohnens in der eigenen Wohnung
wurde in der Sitzung der Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen für
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ am 30.11.2012 darauf hingewiesen,
dass es schwierig ist, in Münster barrierefreien und vom Zuschnitt der Wohnung her
geeigneten Wohnraum zu finden.
In der Arbeitssitzung zum Handlungskonzept Wohnen am 12.02.2013 wurden unter
anderem folgende Aspekte genannt:
• Eine ausreichende Anzahl von barrieref reien Wohnungen in zentraler Lage,
mit guter Anbindung an den ÖPNV und mit einer guten Infrastruktur
(Geschäfte, Arztpraxen) ist wichtig.
• Beim Bau von neuen Wohnungen sollten die Anforderungen der DIN 18040 –
2 berücksichtigt werden. Eine intensive Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit
sind erforderlich, um auch im Bereich des nicht öffentlich geförderten
Wohnungsbaus auf eine barrierefreie Gestaltung hinzuwirken.
• Um hilfe- und pflegebedürftigen Menschen eine selbständige und
selbstbestimmte Lebensführung und eine gleichberechtigte Teilhabe zu
ermöglichen, sind quartiersbezogene Unterstützungsangebote sowie gute
32 vgl. Beschlussvorlage V/0041/2011 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033007&voselect=7791
69
70
Nachbarschaftsstrukturen wichtig. Hier ist zu berücksichtigen, dass jedes
Quartier anders ist und daher individuell auf das Quartier abgestimmte
Angebote benötigt werden.
Aus den in der Arbeitssitzung genannten Anregungen werden konkrete Maßnahmen
entwickelt, diese werden in das Handlungskonzept Wohnen aufgenommen.
Wie bisher ist in Kooperation aller Beteiligten (Stadt, LWL, Träger von Wohnangebo-
ten für Menschen mit Behinderungen) darauf hinzuwirken, dass die Wohn- und
Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK
gemeinsam weiterentwickelt werden.
Leitziel
Die Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen wird bedarfsgerecht
weiterentwickelt.
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur
Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster
für den Bereich Wohnen
Stadt, LWL, Träger von
wohnbezogenen Angeboten,
Regionalkonferenz
fortlaufend 1
Im Rahmen der Erarbeitung des
Handlungskonzeptes Wohnen werden die
Anregungen der KIB zur Verbesserung der
Wohnraumversorgung für Menschen mit
Behinderungen berücksichtigt.
Amt für Wohnungswesen 2013 1
71
Maßnahmen
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung
Für die Stärkung des selbständigen und selbstbestimmten Wohnens von Menschen
mit Behinderungen ist nicht nur die Bereitstellung von bedarfsgerechtem Wohnraum
wichtig, sondern auch der Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten
einschließlich der persönlichen Assistenz (Artikel 19, a). Gemeint sind zum einen
Dienste, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbezie-
hung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung
benötigt werden (Artikel 19, a). Ferner sollen Dienste und Einrichtungen, die allen
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, von Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt genutzt werden können (Artikel 19, b).
Bisherige Aktivitäten
Für Menschen mit Behinderungen gibt es in Münster ein umfangreiches und
differenziertes Beratungs- und Unterstützungsangebot, das dazu beiträgt, Menschen
mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Einen Überblick
über alle Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen gibt die Broschüre
„Selbstbestimmt leben mit Behinderung – Infos zu Beratungsangeboten“
33. Für einige
Zielgruppen, so u.a. Menschen mit Sehbehinderungen, Menschen mit Hörbehinde-
rungen und psychisch kranke Menschen gibt es speziell auf ihre Bedarfe
ausgerichtete Angebote und Informationen.
Informationen zu allen Angeboten im Bereich der pflegerischen Versorgung können
auf der Homepage des Informationsbüros Pflege der Stadt Münster abgerufen
werden (http://www.muenster.de/stadt/pflege/alltagshilfen.html).
Der Pflegebericht 201234 vermittelt einen Überblick über die ambulanten, teil- und
vollstationären Angebote und Leistungen in Münster. Er stellt die aktuelle
pflegerische Versorgungssituation in Münster dar und gibt einen Ausblick auf die
Planungsvorhaben und weiteren Entwicklungen. Mit Blick auf diesen Bericht erfolgen
keine weiteren Ausführungen zum Thema Pflege.
Seit dem 15.04.2011 besteht in Münster das Beratungsangebot der Landesarbeits-
gemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. (LAG Selbsthilfe NRW) zum Persönlichen
Budget. Der Rat hat entschieden, dieses Informations- und Beratungsangebot zum
Persönlichen Budget und für komplexe Anliegen für 3 Jahre zu fördern35 Ziel dieses
neuen Beratungsangebotes ist es, dazu beizutragen, Menschen mit Behinderungen
eine selbstbestimmte Lebensführung sowie eine gleichberechtigte gesellschaftliche
Teilhabe zu ermöglichen. In der Leistungsvereinbarung zwischen der LAG Selbsthilfe
NRW und der Stadt Münster wurde festgelegt, dass die Beratungsarbeit an den
Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten ist. Die Beratungsstelle hat
neben der individuellen Beratung durch Veranstaltungen und Gespräche mit
33 Sozialamt der Stadt Münster, Stand 01.07.2012,
http://komm.muenster.org/publikationen/Selbstbestimmt_leben_mit_behinderung_barrierefrei
_2012_1.pdf
34 vgl. Berichtsvorlage V/0392/2012, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034611&voselect=8340)
35 vgl. Beschlussvorlage V/0921/2010, im Ratsinformationssystem abzurufen unter
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004032765&voselect=7895
72
Organisationen von Menschen mit Behinderungen dazu beigetragen, das
Persönliche Budget in Münster bekannter zu machen.
Mit Blick auf die Entwicklung eines inklusiven Sozialwesens werden Beratungs- und
Unterstützungsangebote zunehmend stadtteilorientiert ausgerichtet. So ist die
arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege und der Stadt Münster im Hinblick auf die Stadtteilorientierung
sozialer Arbeit im Rahmen neuer Leistungsvereinbarungen präziser und verbindlicher
gestaltet worden. Zu den Zielgruppen gehören alle Personen in Lebenslagen, die
Bedarfen nach dem Sozialgesetzbuch XII entsprechen. Informiert und beraten
werden daher ebenso Personen mit persönlichem Hilfebedarf, ohne stets
wirtschaftlich bedürftig zu sein. Dazu gehören Seniorinnen und Senioren, Menschen
mit Behinderung, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, pflegebedürftige Menschen
oder verschuldete Personen. Neben der personenbezogenen Information, Beratung,
Begleitung und Hausbesuchen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Beratungsstellen ebenso Netzwerkaktivitäten im Stadtteil initiieren und begleiten.
36
Der Verein Ambulante Dienste e.V. hat 2010 in Gievenbeck den ersten „Quartiers-
stützpunkt“ in Münster aufgebaut. Ein weiterer Stützpunkt wurde in der Rjasanstraße
eingerichtet. Die Stützpunkte sollen Menschen mit Behinderungen wohnortnahe
Hilfen ermöglichen und durch Aktivitäten wie Mittagstisch und Unternehmungen dazu
beitragen, dass Menschen mit Behinderung Teilhabemöglichkeiten haben und eine
Isolation verhindert wird.
Das Haus vom Guten Hirten hat 2011 in Münster - Mauritz den Ska-Treff (sozial –
kreativ – ambulant) eingerichtet. Neben einem Angebot der Tagesstruktur für
Menschen mit einer psychischen Behinderung und einem Dienst für Ambulant
Unterstütztes Wohnen dient der Ska-Treff auch als Bürgertreff.
Die Stadt Münster fördert Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren sowie
Menschen mit Behinderungen. Diese Begegnungsstätten unterstützen Besucherin-
nen und Besucher in ihrem Ziel, solange wie möglich im vertrauten Stadtteil zu
wohnen, sich selbst zu versorgen und soziale Kontakte zu pflegen. Das
Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von
Altersarmut sieht vor, dass das Begegnungsstättenangebot für Seniorinnen und
Senioren und Menschen mit Behinderungen in Münster mit Blick auf Information,
Erreichbarkeit, Kommunikation und Teilhabe neu ausgerichtet wird
37. Dabei werden
auch Aspekte des barrierefreien Zugangs zu den Begegnungsstätten sowie der
inklusiven Ausrichtung der Arbeit (u.a. Einbeziehung von älteren Menschen mit
geistiger Behinderung) berücksichtigt. Dieses Beispiel zeigt, wie durch eine
entsprechende Ausrichtung der Sozialplanung die Entwicklung eines inklusiven
Gemeinwesens gefördert werden kann.
Ein weiterer wichtiger Baustein im Unterstützungssystem sind ehrenamtliche Dienste,
so zum Beispiel die Stadtteilinitiativen „Von Mensch zu Mensch“.
36 ebenda
37 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0405/2012, abzurufen im Ratsinformationssystem;
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034628&voselect=8340)
73
Das Thema „Beratungs- und Unterstützungsdienste“ wird auch im Rahmen des
Projektes „SoPHiA“ (Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und
Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende
Behinderung im Alter“ (vgl. Kapitel Menschen mit Behinderung im Alter, S. 60).
Herausforderungen
Um Menschen mit Behinderungen Orientierungshilfen für die Inanspruchnahme von
Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu geben, sind aktuelle Informationen über
die vorhanden Angebote wichtig – sowohl in Form von Broschüren als auch im
Internet. Benötigt werden sowohl allgemeine als auch auf den Stadtteil bezogene
Informationen.
Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets konnte durch die Arbeit der
Beratungsstelle der LAG Selbsthilfe NRW erhöht werden, ist aber weiterhin sehr
gering. Eine Beratung zum Persönlichen Budget sowie eine Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit sind wichtig, um Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf
die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu stärken. Dazu sind im Aktions-
plan der Landesregierung NRW einige Maßnahmen vorgesehen.
Das „Handlungsprogramm 2012 bis 2017 für eine nachhaltige kommunale
Haushaltspolitik“
38 enthielt den Vorschlag, die Verlängerungsoption für eine
städtische Förderung der Beratungsstelle zum Persönlichen Budget über das Jahr
2013 hinaus aufzugeben. Der Rat hat im Zusammenhang mit der Verabschiedung
der Haushaltssatzung 2013, den Empfehlungen der zuvor beteiligten Fachausschüs-
se folgend, beschlossen zu prüfen, ob das Angebot von Dritten, z.B. dem LWL über-
nommen bzw. geleistet werden kann. Erst auf der Grundlage des Prüfergebnisses
wird der Rat entscheiden, ob das Angebot ab 2014 gefördert wird. Die Prüfung ist
noch nicht abgeschlossen
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung in Münster hat im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur
Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger
Behinderung festgestellt
39, dass für Menschen mit geistiger Behinderung eine
individuelle, ganzheitliche Beratung im Sinne der Zukunftsplanung für erwachsene
Menschen mit geistiger Behinderung wichtig ist.
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht unter anderem eine Überprüfung
der Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
vor. Ausgehend davon sollen Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung
erarbeitet werden. Nach Erscheinen dieser Empfehlungen soll geprüft werden,
welcher Handlungsbedarf in Münster besteht.
38 Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0702/2012)
39 Beschlussvorlage an den Rat V/0900/2008, abzurufen im Ratsinformationssystem:
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004029998&voselect=6288)
74
75
Leitziel
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden bedarfsgerecht
weiterentwickelt.
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Aktualisierung und Weiterentwicklung der
Informationen über Beratungsangebote für
Menschen mit Behinderungen
Sozialamt fortlaufend 1
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum
Persönlichen Budget
Sozialamt fortlaufend 1
Austausch mit Beratungsstellen über die
Möglichkeiten, das Beratungsangebot barrierefrei
und inklusiv auszurichten
Sozialamt 2014 1
Prüfung der Weiterentwicklung der
Beratungsangebote für Menschen mit
Behinderungen auf der Grundlage der im Aktions-
plan der Landesregierung NRW vorgesehenen
Handlungsempfehlungen
Sozialamt voraussicht-
lich 2014
1
76
Maßnahmen
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung
Dieses Handlungsfeld bezieht sich insbesondere auf die Artikel 12 (gleiche
Anerkennung vor dem Recht), 13 (Zugang zur Justiz) und 14 (Freiheit und Sicherheit
der Person). Die Umsetzung betrifft vor allem die Bundes- und Landesebene, erörtert
wird hier daher nur kurz der Bereich des Betreuungsrechts.
Mit Artikel 12 BRK – Gleiche Anerkennung vor dem Recht – garantieren die
Vereinten Nationen die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit
Behinderung. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von Art und Schwere seiner
Behinderung seinen Lebensalltag selbst zu bestimmen. Es sind geeignete
Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der
Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Umsetzung ihrer Rechts- und
Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.
Bisherige Aktivitäten
Eine interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich mit der Weiterentwicklung
des Betreuungswesens befasst und im November 2011 einen Abschlussbericht
vorgelegt 40.
Die Arbeitsgruppe spricht sich für die Beibehaltung des Systems der rechtlichen
Betreuung und für die Beibehaltung der bestehenden Funktionsträger im
Betreuungsverfahren aus, schlägt jedoch einige Verbesserungen, u.a. auch zur
Stärkung der Betreuungsstellen im laufenden Verfahren (sog. obligatorischer
Sozialbericht) vor.
Die Betreuungsstelle der Stadt Münster ist mit allen Beteiligten vor Ort (Betreuungs-
gericht, Betreuungsvereine, Betreuer/-innen usw.) im intensiven Gespräch, um den
Erforderlichkeitsgrundsatz weiter zu verankern. Insbesondere mit den Betreuungs-
vereinen ist die Beratung zur Betreuungsvermeidung (durch Information über
bestehende Hilfe-/Unterstützungssysteme, durch Vollmachten und Verfügungen)
intensiviert worden. Entsprechende Beratungs- und Informationsveranstaltungen
wurden bereits und werden weiter durchgeführt. Freiheitsentziehende Maßnahmen
im Betreuungsrecht waren 2012 Schwerpunktthema der AG Betreuungsrecht, in der
rechtliche Betreuer/-innen, Betreuungsvereine, Betreuungsgericht, Sozialdienste,
Sprecher der AG Altenheime und die Betreuungsstelle vertreten sind. In Zusammen-
arbeit insbesondere mit dem Betreuungsgericht wird dieses Thema auch in 2013
weiter betrieben.
Herausforderungen
Im Landesaktionsplan ist ausgeführt, dass Inhalte und Zeitplan der Weiterentwick-
lung des Betreuungsrechts auf der Grundlage des Abschlussberichts der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe noch nicht absehbar sind.
Unabhängig davon sind in der Praxis die Ziele der BRK zu berücksichtigen. Das
bedeutet, dass in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen nur dann eingegriffen
werden darf, soweit und solange dies erforderlich ist. Im Rahmen der rechtlichen
Betreuung sind die in der UN-BRK genannten Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen zu berücksichtigen, so u.a. das Recht auf die volle und wirksame Teilhabe an
40
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Abschlussbericht_Interdisziplinaere_Arb
eitsgruppe_zum_Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile
77
78
der Gesellschaft. Fortbildungen für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer,
Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungsvermeidung
können dazu beitragen, das Bewusstsein für diese Ziele auszubauen und konkrete
Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster hat in ihrer Sitzung am 30.07.2012
folgende Maßnahmen angeregt:
• Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Betreuungsstelle
• Gewinnung fremdsprachiger Betreuerinnen und Betreuer
• Projekt mit dem Ziel, freihe itsentziehende Maßnahmen zu vermeiden
Zum 15.03.2013 wird die Betreuungstelle im Sozialamt angesiedelt und ist dann im
Dienstgebäude am Hafenweg 8 barrierefrei zugänglich.
Leitziel
Die Betreuungsstelle wirkt kontinuierlich darauf hin, dass die Ziele der UN-BRK
berücksichtigt werden.
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Fortbildung für Betreuerinnen und Betreuer zur
UN-BRK und Auswirkungen auf die
Betreuungsarbeit
Sozialamt (Betreuungsstelle) in
Kooperation mit Betreuungsvereinen
2014
Projekt zur Gewinnung fremdsprachiger
Betreuerinnen und Betreuer
Sozialamt (Betreuungsstelle) in
Kooperation mit Koordinierungsstelle
für Migration und interkulturelle
Angelegenheiten und anderen Beteilig-
ten
2014 1
Projekt mit dem Ziel, freiheitsentziehende
Maßnahmen zu vermeiden
Sozialamt (Betreuungsstelle) in
Kooperation mit Amtsgericht,
Einrichtungen, KSVM, KIB u.a.
2015 1
79
Maßnahmen
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.8 Gesundheit
Artikel 25 der UN-BRK anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf
das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von
*Behinderung. Dies erfordert, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allen
Einrichtungen und Diensten des Gesundheitssystems (einschließlich geschlechts-
spezifischer Gesundheitsdienste und gesundheitliche Rehabilitation) zu ermöglichen.
Ferner sieht Artikel 25 vor, dass auch die Gesundheitsleistungen angeboten werden,
die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigen.
Dazu gehören auch Angebote der Früherkennung und Frühintervention.
Bisherige Aktivitäten
Viele Angebote des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegen-
heiten richten sich gezielt an Menschen mit Behinderungen und berücksichtigen
jeweils die speziellen Bedarfe. Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt 2011 weitere
Maßnahmen umgesetzt, die den Zielen der UN-BRK entsprechen - von der
Information über die Barrierefreiheit der Gebäude bis zum Angebot von besonders
auf die Zielgruppe abgestimmten Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz zum
Umgang mit Lebensmitteln und Hygieneregeln (z.B. Angebot, Schulungen vor Ort in
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchzuführen). Diese und weitere
Maßnahmen sind im Geschäftsbericht 2011 des Gesundheitsamtes aufgeführt
41.
Auch im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden Aspekte, die die
Umsetzung der UN-BRK betreffen, erläutert.
Die Arbeitsgruppe „Wohnen, Pflege und Gesundheit“ (AG 2) der KIB hat in den
letzten Jahren viele Gespräche mit Einrichtungen und Organisationen aus dem
Bereich der gesundheitlichen Versorgung geführt und auf Verbesserungen der
baulichen Barrierefreiheit sowie der Versorgung von Patientinnen und Patienten
hingewirkt. Zu diesem Zweck wurde eine Checkliste zur Barrierefreiheit und
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern
sowie zur Barrierefreiheit in Apotheken entwickelt.
Auf Anregung der KIB hat das Sozialamt 2008 in Kooperation mit dem Gesundheits-
amt und der Gesundheitskonferenz eine Broschüre mit Informationen zur Barriere-
freiheit von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie medizinisch-therapeutischen Praxen
herausgegeben. Auf der Basis dieser Informationen hat Zugvogel e.V. im letzten Jahr
detaillierte Informationen über die Barrierefreiheit vieler Arztpraxen und therapeuti-
scher Praxen für die KOMM-Datenbank erhoben. Auch zu vielen Apotheken enthält
die Datenbank Informationen (http://komm.muenser.org/datenbank/index.php
).
In der Gesundheitskonferenz wurde die Umsetzung der BRK in der Sitzung am
20.06.2012 thematisiert.
Herausforderungen
Im Aktionsplan der Landesregierung werden u.a. viele Maßnahmen benannt, die
dem Ziel dienen, die Akteure im Gesundheitsbereich für die Belange von Menschen
mit Behinderungen zu sensibilisieren und eine gemeinsame Bearbeitung des
Themas Inklusion von allen Akteuren im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen
41 vgl. Berichtsvorlage V/0404/2012
80
81
zu erreichen. Ergänzend zu diesen Maßnahmen ist es sinnvoll, auf kommunaler
Ebene insbesondere auf die Barrierefreiheit von Einrichtungen der gesundheitlichen
Versorgung hinzuwirken. Dieses Thema hat die KIB bei der Beratung für den
Aktionsplan besonders herausgestellt. Insbesondere bei Neu- und Umbauten ist
darauf hinzuwirken, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit beachtet werden.
Die AG 2 der KIB stellt im Rahmen ihrer Arbeit immer wieder fest, dass zum Beispiel
auch neue Arztpraxen nicht umfassend barrierefrei sind und insbesondere die
Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen nicht berücksichtigt wurden. Hier
sieht die KIB die Notwendigkeit, sowohl im Rahmen von Bauanträgen als auch im
Rahmen von Krankenhausbegehungen durch das Gesundheitsamt darauf
hinzuwirken, dass barrierefrei gebaut wird und auch bei den Einrichtungen der
Praxen/Krankenhäuser die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt
werden. Auch unabhängig von anstehenden Baumaßnahmen kann vielfach eine
Verbesserung der Barrierefreiheit durch kleine Maßnahmen (z.B. Anbringen eines
Handlaufs, gut lesbare Beschriftungen usw.) erreicht werden. Die Gespräche der
AG 2 der KIB mit Einrichtungen können dazu beitragen, dass ein entsprechendes
Bewusstsein entsteht.
Zu berücksichtigen sind auch die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Dazu hat die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster im Rahmen der Handlungsempfeh-
lungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger
Behinderung einige Maßnahmen entwickelt und teilweise auch bereits umgesetzt.
Unter anderem soll in Kooperation mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein
Qualifizierungsangebot für Ärztinnen und Ärzte entwickelt werden. Andere Fragen
wie zum Beispiel die Frage der Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Lern-
schwierigkeiten bei Krankenhausaufenthalten können nicht auf kommunaler Ebene
gelöst werden.
In den einzelnen Handlungsfeldern des Gesundheitsamtes (so zum Beispiel bei den
Hilfen für psychisch kranke Menschen) ist sowohl im Rahmen der laufenden Arbeit
als auch im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung zu prüfen, wie die UN-BRK
umgesetzt wird und was ggf. noch zu tun ist. Dabei sind auch die Belange von Frau-
en und Mädchen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsvorgeschichte
und Behinderung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung
werden ggf. weitere erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK
berücksichtigt.
Es wurden noch nicht zu allen Praxen detaillierte Daten zur Barrierefreiheit im
Rahmen von KOMM Münster erhoben. Ziel ist es, die Daten zu vervollständigen und
zu aktualisieren.
Leitziel
Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle
Menschen zugänglich.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung wird
dargestellt, inwieweit in den jeweiligen Handlungs-
feldern die UN-BRK berücksichtigt wird bzw.
welche Maßnahmen noch erforderlich sind.
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
fortlaufend 1
Fortsetzung der Gespräche der AG 2 der KIB mit
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des
Gesundheitswesens mit dem Ziel, auf eine
barrierefreie Gestaltung hinzuwirken
AG 2 der KIB fortlaufend 1
Information der (Zahn-)ärztinnen und -ärzte in
Münster über die Bedarfe von Menschen mit
Behinderungen und Möglichkeiten der
barrierefreien Gestaltung von Arzt- und Zahnarzt-
praxen
Zu berücksichtigen sind dabei auch Aspekte wie
die Kommunikation mit Menschen, die sich nicht
äußern können und Fragen der Barrierefreiheit für
Menschen mit Sinnesbehinderungen.
AG 2 der KIB in Kooperation mit
Vereinen und Verbänden, Sozialamt
und Amt für Gesundheit, Veterinär-
und Lebensmittelangelegenheiten,
Bauordnungsamt (Beratung zur
baulichen Barrierefreiheit im Rahmen
von Bauanträgen)
fortlaufend 1
Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und
Zahnarztpraxen sowie Praxen der medizinisch-
therapeutischen Versorgung werden im Rahmen
von KOMM Münster erhoben
Zugvogel e.V. 2014 Kosten für jede
Praxis
durchschnittlich
ca. 150 €
2
82
Maßnahme
83
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Prüfung, welches Informationsmaterial zum Thema
Gesundheit in leichter Sprache benötigt wird und
Entwicklung der Informationen
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten,
Sozialamt in Kooperation mit WiM;
Entwicklung der Informationen im
Rahmen von Projekten mit
Studierenden
2015 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.9 Schule
In Artikel 24 der UN-BRK anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen
mit Behinderungen auf Bildung. Zur Umsetzung dieses Rechtes werden die Staaten
verpflichtet und verpflichten sich selbst, ein inklusives Bildungssystem auf allen
Ebenen umzusetzen.
Die Umsetzung der UN-BRK gerade im schulischen Bereich stellt für alle beteiligten
Personen und Institutionen eine große Herausforderung dar. Die Veränderungen
reichen von der Lehreraus- und -fortbildung über Schulstrukturfragen (Stichwort:
Zukunft der Förderschulen) bis hin zur Frage der Auswirkungen für die kommunalen
Schulträger (räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen) sowie für den
Sozial- und Jugendhilfeträger (Stichwort: Integrationshelfer/-innen).
Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, der im Sommer 2012 vorgestellt
wurde, wird aktuell mit den zu beteiligenden Verbänden intensiv diskutiert. Dabei
geht es neben inhaltlichen Fragen auch um unterschiedliche Auffassungen, ob die
geplanten Rechtsänderungen auch das Konnexitätsprinzip auslösen. Das für den
Schuljahresbeginn 2013/14 geplante Inkrafttreten des Gesetzes ist bislang um ein
Jahr verschoben worden. Für die nach gelagerten kommunalen Aufgaben zum
Aufbau eines inklusiven Schulangebotes sind die landesgesetzlichen Regelungen
jedoch entscheidende Voraussetzung.
Bisherige Aktivitäten
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung hat der
Rat der Stadt Münster im Februar 2011 die Verwaltung beauftragt, dem Rat ein
Konzept vorzulegen, in dem detailliert in Absprache mit weiterführenden Schulen
aller Schulformen dargestellt wird, welche besonderen Förderschwerpunkte an
welchem Schulstandort in welcher Schulform in Zukunft im Rahmen einer Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
umgesetzt werden. Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, die
Konsequenzen für die Förderschulen darzustellen und mit diesen ein Konzept zur
Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen mit 7 Förderschwerpunkten zu
entwickeln. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sollte als Schulträger in die
Planungen voll einbezogen werden. Sämtliche Schritte sollten korrespondierend mit
und auf der Grundlage der Vorgaben und Empfehlungen des Landes erfolgen.
Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass diese Eckpunkte Mitte des Jahres 2011
vorliegen würden.
Im Laufe des Jahres 2011 zeichnete sich ab, dass die Eckpunkte erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorliegen werden. Im Rahmen der Beratungen zur Vorlage
„Münster auf dem Weg zur Inklusion – Konzept zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention / Verfahren zur Erstellung eines Aktionsplans (Vorlage
V/0525/2011) hat der Rat dann beschlossen, dass im Bereich Schule erst damit
begonnen werden soll, wenn die entsprechenden Vorgaben des Landes vorliegen.
Der Bericht „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft
42; enthält
ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der vielfältigen Initiativen und
42 vgl. Berichtsvorlage an den Rat V/0914/2012: Münster auf dem Weg zu einer inklusiven
Schullandschaft, hier: Statusbericht Herbst 2012, abzurufen im Ratsinformationssystem:
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035281
84
Aktivitäten der unterschiedlichsten Institutionen in Münster auf dem Weg zu einer
inklusiven Schullandschaft.
Herausforderungen
Die Herausforderungen, die sich mit Blick auf die Entwicklung einer inklusiven
Bildungslandschaft stellen, sind ebenfalls im oben angeführten Bericht beschrieben.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
wird das Amt für Schule und Weiterbildung dem Rat ein Konzept zur Weiterentwick-
lung der schulischen Bildungslandschaft im Sinne der Inklusion vorlegen. In diesem
Konzept wird auch der Bereich Übergang Schule/Beruf berücksichtigt. Dazu sollen
insbesondere geeignete Konzepte zur Umsetzung der Inklusion an den Berufskollegs
erarbeitet werden.
Die Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB hat sich mit der Umsetzung der UN-BRK im
Handlungsfeld „Arbeit“ beschäftigt und dabei folgende Anregungen für den Übergang
von der Schule in den Beruf gegeben:
• bessere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an
den Schulen/Übergang Schule-Beruf
• gut verständliche Informationen für Jugendliche und Eltern zum Thema
„Übergang Schule/Beruf“ und Einbeziehung von Eltern in Überlegungen zum
Thema Übergang Schule/Beruf (z.B. Informationsveranstaltungen).
• Informationen über Fördermöglichkeiten während eines Praktikums (z.B. für
Integrationshelfer/-innen)
• Im Rahmen der geplanten kommunalen Koordinierung des Themas Übergang
Schule/Beruf sollten auch die Institutionen einbezogen werden, die speziell für
die Unterstützung von Jugendlichen mit Behinderungen beim Übergang von
der Schule in den Beruf zuständig sind
• Fortsetzung der Jugendkonfer enz, Thema: Inklusion
Diese Anregungen werden im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes geprüft.
85
3.10 Arbeit
In Artikel 27 der UN-BRK wird von den Vertragsstaaten das gleiche Recht von
Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkannt. Dies beinhaltet das Recht auf
die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem
offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitmarkt
und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten haben
die Verwirklichung dieses Rechts durch geeignete Schritte zu sichern und zu fördern.
Dazu gehört es auch, Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu
beschäftigen.
Bisherige Aktivitäten
In Münster arbeiten viele Akteure gemeinsam an dem Ziel, Menschen mit
Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Einen Überblick über
die Dienste, die Beratung und spezielle Hilfen anbieten, gibt die Broschüre des
Sozialamtes „Arbeit und Behinderung – Infos für Arbeitgeber und schwerbehinderte
Menschen“.
Der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im
Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2011
43 informiert über die Beschäftigungssitua-
tion bei einstellungspflichtigen Arbeitgebern in Münster, die Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf.
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters 2013 (Berichtsvorlage
V/1000/2012)44 wurde für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen und
Rehabilitanden das Förderziel „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“ festgelegt. Dazu
sollen Angebote eingerichtet werden, die zur Stärkung des Bewerbungs- und
Stellensuchverhaltens, des Sozialverhaltens und der lebenspraktischen Kompeten-
zen beitragen. Diese Ansätze wurden unter Beteiligung der Sprecherin der Arbeits-
gruppe „Arbeit“ der KIB erarbeitet.
Die Verwaltung berichtet der KIB, dem Gleichstellungsausschuss und dem
Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung jährlich über die Beschäftigungssituati-
on der schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen.
Dabei wird auch über die Auftragsvergabe an Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen informiert. Im Bericht für 2011
45 wurden ausführlich alle Aktivitäten
zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in
der Stadtverwaltung aufgezeigt. Die Stadt Münster erfüllte 2012 die Beschäftigungs-
quote schwerbehinderter Menschen mit 5,43 % (2011: 5,55 %).
Von den sieben Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend
beteiligt ist46, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. Im Beteiligungsbericht
43 abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034373
44 abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035406&voselect=9018
45 abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034524&voselect=8558
46 Ebenda; der Bericht enthält nur Informationen zu den Beteiligungen, bei denen die Stadt
Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist.
86
2011 wird bei den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei den Unternehmen
jeweils auch die Zahl der schwerbehinderten Mitarbeiter/-innen angegeben. 47
Die Arbeitsgruppe „Arbeit“ (AG 3) der KIB setzt sich in Besuchen bei Unternehmen
dafür ein, dass Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt entstehen und erhalten werden.
Um über die Möglichkeiten der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im
Arbeitsleben zu informieren, führen der Integrationsfachdienst und die Fachstelle
Behinderte Menschen im Beruf sowie weitere Organisationen regelmäßig Öffentlich-
keitsarbeit durch. Insbesondere die LWL-Messe der Integrationsunternehmen, die
2010 und 2012 in der Halle Münsterland stattfand, hat dazu beigetragen, über
Fördermöglichkeiten zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit
Behinderung zu informieren.
Herausforderungen
Trotz der umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen konnte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden. Zum
28.02.2013 waren 511 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.
48
Infolge der demografischen Entwicklung und des steigenden Renteneintrittsalters
wird die Zahl von Menschen mit einer Behinderung – insbesondere
Schwerbehinderung – in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen.
Für Menschen mit Behinderung, die arbeitslos geworden sind, ist eine neue
Beschäftigungsaufnahme schwerer zu realisieren als bei anderen Arbeitslosen49.
Daher besteht die Herausforderung darin, diese Zielgruppe nachhaltig in den
Arbeitsmarkt zu integrieren.
Mit Blick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt ist es wichtig, Arbeitsstätten möglichst
umfassend barrierefrei zu gestalten. Unabhängig von den konkreten Anforderungen,
die sich aus der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung ergeben, ist es
sinnvoll bei Neubauten und Sanierungen in Betrieben auf eine barrierefreie
Gestaltung zu achten. Auch im Bereich der Information und Technologie
(z.B. Intranet) ist die Barrierefreiheit wichtig.
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stehen vor der Herausforderung,
sich mit Blick auf das Ziel der Inklusion weiterzuentwickeln. Die Zuständigkeit für die
Werkstätten liegt beim LWL. Die Stadt Münster und weitere Akteure können dazu
beitragen, Beschäftigten aus den Werkstätten Möglichkeiten des Übergangs auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen, so z.B im Rahmen des Projektes „Teilhabe an
Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“, das vom NRW-
Arbeitsministerium und den Landschaftsverbänden organisiert wird. Dieses Projekt
bietet Menschen mit Behinderungen die Chance, sich auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auszuprobieren und zu testen, ob ein Übergang in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis möglich ist.
47 Beteiligungsbericht im Internet:
http://www.muenster.de/stadt/finanzen/pdf/Beteiligungsbericht2011.pdf
48 Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster für Februar 2013
49 ebenda, S. 41/42
87
88
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster ist im
Vergleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen im Bereich des LWL sehr niedrig.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Aktivitäten zur Förderung der Beschäfti-
gung von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung fortzusetzen.
Die Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB hat angeregt, dass die Akteure, die für die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zuständig sind, ihre Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und
Gewerkschaften intensivieren, um gemeinsam den inklusiven Gedanken für den
Bereich Arbeit / Wirtschaft weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen
Gedanken zu sensibilisieren. Mit den Arbeitgeberverbänden sollte die Frage erläutert
werden, wie für Menschen, die keine Ausbildung haben, adäquate Beschäftigungs-
möglichkeiten geschaffen werden können.
Anregungen zum Thema „Übergang Schule/Beruf“ werden im Rahmen des
Konzeptes zur Weiterentwicklung der schulischen Bildungslandschaft im Sinne der
Inklusion thematisiert (vgl. Kapitel Schule, S.85).
Leitziel
Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster
werden in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlich weiterentwickelt – hin
zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Fortschreibung und Weiterentwicklung der
Broschüre „Arbeit und Behinderung“
Sozialamt, Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
Fortlaufend
(nächste
Neuauflage:
2013)
ca. 1.000 € für
jede Auflage
1
Öffentlichkeitsarbeit zu den Fördermöglichkeiten
für schwerbehinderte Beschäftigte und ihre
Arbeitgeber
Sozialamt, Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf in Kooperation mit
weiteren Akteuren
fortlaufend 1
Ausbau der Kooperation mit Arbeitgeberverbän-
den, Kammern, Gewerkschaften mit dem Ziel,
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf
dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu
erhalten
Jobcenter und Sozialamt und in
Kooperation mit Wirtschaftsförderung
Münster und weiteren Akteuren
fortlaufend 1
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu den
Themen „Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen / Diversity“ für die Fachämter der
Stadt Münster
(korrespondierend zu den allgemeinen
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, vgl. S. 21)
Personal- und Organisationsamt fortlaufend 1
kontinuierliche Prüfung der Möglichkeiten einer
Auftragsvergabe an Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen durch die Stadt Münster, u.a.
regelmäßige Information der Fachämter über die
Angebote der Werkstätten
Personal- und Organisationsamt fortlaufend 1
89
Maßnahme
90
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Bereitstellung von Praktikumsmöglichkeiten bei
der Stadt Münster und den städtischen
Beteiligungen
Personal- und Organisationsamt in
Kooperation mit den Beratungsstellen
und Trägern von Maßnahmen der
beruflichen Förderung für Menschen
mit Behinderungen
fortlaufend 1
Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für
Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten
Personal- und Organisationsamt 2013/2014 1
Gespräche/Betriebsbesuche bei den städtischen
Beteiligungen zu den Themen:
- Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen
- UN-Behindertenrechtskonvention
Sozialamt, Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
2013/2014 1
Veranstaltung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt
in Münster“
Sozialamt, Fachstelle Behinderte
Menschen und Arbeitsgruppe „Arbeit“
der KIB
2014/2015 1
Prüfung der Anregungen zum Thema Übergang
Schule- Beruf im Zusammenhang mit dem
Konzept zur schulischen Inklusion
Amt für Schule und Weiterbildung 2014 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.11 Weiterbildung
Artikel 24 benennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um
dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu
verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf
allen Ebenen und lebenslanges Lernen. Daraus ergibt sich die Aufgabe, auch
Weiterbildungsangebote inklusiv auszurichten.
Bisherige Aktivitäten
In Münster gibt es ein umfangreiches und differenziertes Weiterbildungsangebot. Die
Angebote stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. So fördern viele Weiterbil-
dungseinrichtungen ein lebensbegleitendes Lernen von Menschen unabhängig von
Alter, Herkunft, Weltanschauung, sozialer Situation und Geschlecht - und leisten
damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft. Auf-
grund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit vieler Angebote ergeben sich für Men-
schen mit Behinderungen jedoch Einschränkungen in den Teilnahmemöglichkeiten.
Mehrere Träger von Weiterbildungsangeboten in Münster halten gezielt Angebote
vor, die sich an Menschen mit Behinderungen richten oder Themen rund um das
Leben mit einer Behinderung aufgreifen. Dazu gehören unter anderem der
Weiterbildungsbereich der Evangelischen Familienbildungsstätte mit ihrem Angebot
für Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch Angebote verschiedener Träger,
Gebärdensprache zu erlernen, Vorträge und Informationsangebote zu Themen wie
Pflegebedürftigkeit u.a..
Die Evangelische Familienbildungsstätte gibt das Programmheft zur Weiterbildung
für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache heraus.
Gehörlose Menschen, die individuell an einem allgemeinen Weiterbildungsangebot
teilnehmen wollen, haben dazu in der Regel keine Möglichkeit, da der Einsatz eines
Gebärdensprachdolmetschers zusätzliche Kosten verursacht, für die die
Weiterbildungsträger keine Ressourcen haben. Vor diesem Hintergrund organisiert
Parisozial Münsterland (Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen) in Kooperation
mit verschiedenen Anbietern und in Abstimmung mit den Vereinen und Gruppen der
gehörlosen Menschen Weiterbildungsangebote, die von einem Gebärdensprachdol-
metscher/einer Gebärdensprachdolmetscherin begleitet werden. In der Regel ist
dann eine finanzielle Förderung durch den LWL möglich (gebunden an eine Mindest-
teilnehmerzahl von 8 gehörlosen Menschen). Zu den speziellen Angeboten gehört
auch das Kommunikationsforum Münsterland, das die VHS Münster, das Kulturzent-
rum für Gehörlose, der Deutsche Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und
Münsterland e.V., manuvista (Gebärdensprachdolmetscher/-innen) und PariSozial
Münsterland gemeinsam organisieren. Bei diesen Veranstaltungen übersetzen
Gebärdensprachdolmetscher/innen, ferner ist Technik für schwerhörige Menschen
vorhanden.
Herausforderungen
Auf dem Weg zu einer inklusiven Ausricht ung aller Weiterbildungsangebote besteht
insbesondere in folgenden Bereichen noch Handlungsbedarf:
91
92
Einige Weiterbildungseinrichtungen sind für Rollstuhlfahrer/-innen nicht oder nicht
vollständig barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Für sehbehinderte und blinde Menschen ist die Ausstattung in den meisten Weiter-
bildungseinrichtungen nicht barrierefrei (fehlende kontrastreiche Gestaltung, keine
Leitsysteme usw.).
Für schwerhörige Menschen gibt es in den Veranstaltungsräumen der
Weiterbildungseinrichtungen bisher in der Regel keine entsprechende technische
Ausstattung. Auch der Einsatz mobiler Technik (FM-Anlage), die in Münster an
einigen Stellen ausgeliehen werden kann, ist noch kein selbstverständlicher Teil des
Angebots.
In Kooperation zwischen Weiterbildungseinrichtungen und Trägern der Behinderten-
hilfe sind die Teilnahmemöglichkeiten an allgemeinen Weiterbildungsangeboten für
Menschen mit geistiger Behinderung weiter zu verbessern.
Eine umfassende barrierefreie Gestaltung von Weiterbildungsangeboten scheitert in
der Praxis in der Regel an den fehlenden finanziellen Ressourcen. Dies betrifft nicht
nur die Frage der barrierefreien Gebäudegestaltung, sondern z.B. auch den Einsatz
von Gebärdensprachdolmetschern.
In der Beschlussvorlage zur künftigen Unterbringung der VHS
50 wird auf die
erforderliche barrierefreie Ausrichtung des Gebäudes hingewiesen. Die
Arbeitsgruppe Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB (AG 4) hat im
Rahmen ihrer Überlegungen zum Aktionsplan angeregt, bei der künftigen
Unterbringung der VHS auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung zu achten.
Dazu gehören auch die technische Ausstattung für hörbehinderte Menschen und
Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen.
Die AG 4 hat ferner den Einsatz von Technik für schwerhörige Menschen im Bereich
der Weiterbildung angeregt. Da nicht in jeder Einrichtung eine Ausstattung mit fest
installierter Technik möglich ist, sollten auch Möglichkeiten des Einsatzes von
mobilen Anlagen geprüft werden.
Da nicht alle Weiterbildungseinrichtungen barrierefrei zugänglich sind, spricht sich
die AG 4 dafür aus, dass Weiterbildungsträger Informationen über die Barrierefreiheit
der Angebote in ihre Programme (Programmhefte, Internetseiten) aufnehmen. Neben
dieser barrierefreien Ausrichtung der Angebote hat die AG ferner vorgeschlagen,
dass die Weiterbildungsträger verstärkt Angebote zur Vermittlung von Wissen rund
um Barrierefreiheit in ihre Programme aufnehmen.
Leitziel
Die Weiterbildungsangebote in Münster werden im Sinne der Inklusion
weiterentwickelt.
50 vgl. Beschlussvorlage V/0829/2012 an den Rat
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Die VHS erweitert in ihrem Programm die
Angebote rund um die Themen Inklusion und
Barrierefreiheit
(siehe auch Kapitel Bewusstseinsbildung)
VHS in Kooperation mit
Koordinierungsstelle für Behinderten-
fragen, Vereinen von Menschen mit
Behinderungen und anderen
Organisationen
fortlaufend 1
Im Rahmen der zukünftigen Unterbringung der
VHS erfolgt eine umfassende barrierefreie
Gestaltung der Räume. Dazu gehört auch die
Ausstattung von Vortragsräumen mit Technik für
schwerhörige Menschen.
Amt für Schule und Weiterbildung abhängig
von der Ent-
scheidung
über die
zukünftige
dauerhafte
Unterbrin-
gung der
VHS
2
Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für
eine inklusive Ausrichtung der Weiterbildungsan-
gebote verbessert werden können (z.B. durch
gezielte Beratung über Möglichkeiten der barriere-
freien Ausstattung, die ggf. auch ohne einen
größeren finanziellen Aufwand umgesetzt werden
können (Beispiel: Ausleihen der FM-Anlage)
Amt für Schule und Weiterbildung in
Kooperation mit der Koordinierungs-
stelle für Behindertenfragen im
Sozialamt und dem Arbeitskreis
Weiterbildung in Münster
bis Ende
2014
1
93
Maßnahme
94
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Die barrierefreie Zugänglichkeit der
Weiterbildungseinrichtungen in Münster wird im
Rahmen von KOMM Münster erhoben. In diesem
Rahmen wird den Weiterbildungseinrichtungen
empfohlen, Informationen zur Barrierefreiheit ihrer
Angebote ebenfalls in ihre Programmhefte /
Internetseiten einzustellen.
Die städtischen Weiterbildungseinrichtungen
(z. B. VHS, Berufskollegs) informieren auf ihrer
Homepage und in Faltblättern über die
Barrierefreiheit der Einrichtungen und Angebote.
Zugvogel e.V., Weiterbildungsträger
Beteiligung des Arbeitskreises
Weiterbildung in Münster
bis 2016
bis 2015
Kosten pro Erhe-
bung laut Anga-
ben von Zugvo-
gel:
ca. 100 bis 500 €
pro Gebäude,
(durchschnittlich
ca. 150 €)
2
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der
Lebenswelten von Menschen mit geistiger
Behinderung in Münster entwickelt in Kooperation
mit den Trägern von Weiterbildungsangeboten
Möglichkeiten der Teilhabe an Weiterbildungsan-
geboten für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Regionalkonferenz in Kooperation mit
Weiterbildungsträgern
bis 2016 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.12 Sport
Artikel 30 UN-BRK sieht vor, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen
treffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am
kulturellen Leben sowie an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen
können. Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Orten
kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen wie Theatern, Museen, Kinos,
Bibliotheken sowie zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben. Menschen mit
Behinderungen sollen ermutigt werden, so umfassend wie möglich an breitensportli-
chen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen und ihre Teilnahme soll gefördert
werden. Es ist auch sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die
Möglichkeit haben, an behinderungsspezifischen Sport- und Erholungsaktivitäten
teilzunehmen.
Zur Teilhabe am kulturellen Leben gehört auch, Menschen mit Behinderungen
Möglichkeiten zu geben, ihr künstlerisches Potenzial zu entfalten. Gemäß Artikel 30
Absatz 4 haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit Anderen
Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und
sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkul-
tur. Gemäß Artikel 24 Abs. 5 UN-BRK müssen die Vertragsstaaten sicherstellen,
dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit
anderen Zugang zur Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.
Bisherige Aktivitäten
In Münster gibt es ein breites Spor tangebot auch für Menschen mit Behinderungen.
Mehrere Anbieter halten vielfä ltige präventiv oder rehabili tativ ausgerichtete Sport-,
Spiel und Bewegungsangebote für Menschen mit Behinderungen bereit.
Die Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote der Sportvereine stehen in der Regel
allen Interessierten offen, wobei sich für Menschen mit Behinderungen jedoch einige
Einschränkungen ergeben und eine Teilnahme nicht immer möglich ist. Einige
Vereine haben sich auf den Weg gemacht, ihr Sportangebot Schritt für Schritt inklusiv
auszurichten, in dem zum Beispiel integrative Sportgruppen angeboten werden.
Aufgrund der inklusiven Ausrichtung ihrer Angebote wurden die Sportvereine Frauen
und Mädchen Selbstverteidigung und Sport e.V. und SV Blau Weiß Aasee e. V. als
erste Sportvereine aus Münster in die Inklusionslandkarte des Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingetragen.
Eine wichtige Voraussetzung für inklusiven Sport ist die barrierefreie Ausstattung der
Sportstätten. Alle neueren städtischen Sporteinrichtungen in Münster wurden
barrierefrei gebaut, wobei hier im Wesentlichen die Belange von Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt wurden. Über eine Induktionsschleife für
schwerhörige Menschen verfügt bisher nur der Bewegungsraum im Gesundheits-
haus. Die Dreifachsporthalle in Roxel ist im Tribünenbereich mit einer Induktions-
schleife ausgestattet worden. Die Zweifachsporthalle in Wolbeck wird im Rahmen
einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme ebenfalls mit einer Induktionsschleife
ausgestattet.
Die Schwimmbäder wurden im Rahmen der Weiterentwicklung der Bäderlandschaft
in Münster im Zuge der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen umfassend
barrierefrei gestaltet. Um Menschen mit Behinderungen über dieses neue Angebot
zu informieren und bereits vor dem Schwimmbadbesuch die Klärung wichtiger
95
Fragen zu ermöglichen, hat die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen im
Sozialamt in Kooperation mit dem Sportamt 2011 für jedes Bad Informationen zur
barrierefreien Ausstattung zusammengestellt. Die Informationen zu den Bädern
können bei KOMM Münster, dort unter Veröffentlichungen, abgerufen werden. Ferner
enthält die KOMM-Datenbank Detailinfos zu jedem Bad
http://komm.muenster.org/index.php.
Der Stadtsportbund Münster e. V. hat das Thema „Inklusion im Sport“ aufgegriffen.
In der Mitgliederversammlung im Mai 2012 wurden die Sportvereine über das Thema
informiert und die Vereine wurden eingeladen, gemeinsam an dem Thema
weiterzuarbeiten. Nach der Mitgliederversammlung hat sich unter Moderation des
Sportvereins Blau-Weiß-Aasee e. V. eine kleine Gruppe von Vertreterinnen und
Vertretern von Sportvereinen und weiteren Interessierten gebildet, in der ein
Austausch über Möglichkeiten, in den Vereinen inklusive Sportangebote aufzubauen,
erfolgt.
Herausforderungen
Die Barrierefreiheit von Sportstätten in Münster ist Schritt für Schritt weiterzuentwi-
ckeln. Bei allen städtischen Neu- und Umbaumaßnahmen ist auf eine umfassende
Barrierefreiheit zu achten. Auch im Rahmen der Förderung von Baumaßnahmen der
Sportvereine ist auf eine umfassende Barrierefreiheit hinzuwirken. Dazu hat die
Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 12.09.2012 folgende Anregung
an den Sportausschuss und die KIB beschlossen: „Die Fördermittel auf Vereins-
sportanlagen, hier insbesondere zur Sanierung von Sanitäranlagen, werden nur
ausgezahlt, wenn diese Maßnahmen behindertengerecht ausgebaut werden.“
Das Sportamt wird dieses Thema im Arbeitskreis „Vereinseigene Sportanlagen des
Stadtsportbundes Münster e.V. erörtern.
Es gibt bisher noch keine Übersicht über die Barrierefreiheit der Sporteinrichtungen
in Münster. Eine solche Übersicht wäre zum einen für Menschen mit Behinderungen
sowie die Anbieter von Sport-, Spiel- und Bewegungsangeboten wichtig. Zum
anderen könnte die Übersicht eine Grundlage für die Entscheidungen über die
Weiterentwicklung der Barrierefreiheit von Sportangeboten bieten.
Ergänzend zur Broschüre „Bauen für alle - barrierefrei“ wäre eine Übersicht über die
barrierefreie Gestaltung von Sportstätten hilfreich – insbesondere als Grundlage für
Neu- und Umbaumaßnahmen. Der Entwurf einer solchen Übersicht wurde in der AG
Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB erörtert, die Koordinierungsstelle für
Behindertenfragen im Sozialamt wird die Übersicht 2013 in Kooperation mit dem
Sportamt und dem Amt für Immobilienmanagement erstellen.
Die Westfalenfleiß GmbH hat 2011 im Rahmen einer Befragung von Menschen mit
Behinderungen, die in Einrichtungen der Westfalenfleiß GmbH arbeiten und / oder
wohnen, festgestellt, dass 130 von insgesamt 244 befragten Menschen mit
Behinderungen einen Bedarf haben, im Bereich „Sport treiben“ von Freiwilligen
unterstützt zu werden. Diese Erhebung zeigt, dass viele Menschen mit
Behinderungen offensichtlich ein großes Interesse haben, an Sportangeboten
teilzunehmen, jedoch die erforderliche Unterstützung oft fehlt. Die Frage, wie die Un-
terstützung von Menschen mit Behinderungen in Sportvereinen erfolgen kann, wird
auch in der Arbeitsgruppe Inklusion im Sport thematisiert.
96
97
Bei den ersten Treffen der Arbeitsgruppe zur Inklusion im Sport wurde deutlich, dass
sowohl die teilweise fehlende Barrierefreiheit von Sportstätten als auch die Frage der
Finanzierung von Personal (fachliche Qualifizierung) zur Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen Hindernisse auf dem Weg zu inklusiven
Sportangeboten sind. Eine weitere Herausforderung in der Praxis ist die Frage der
Organisation und ggf. Finanzierung von Fahrten (z.B. zu Turnieren, die außerhalb
von Münster stattfinden). Die Arbeitsgruppe möchte durch konkrete Aktivitäten der
beteiligten Vereine zeigen, wie Sportvereine in Münster ihr Angebot Schritt für Schritt
inklusiv weiterentwickeln können. Bei der Öffnung der Angebote von Sportvereinen
für Menschen mit Behinderungen ist zu beachten, dass es nicht um eine Anpassung
der Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen an die Standards des allgemeinen
Sports geht.
Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig, um Menschen mit Behinderungen über die bereits
bestehenden speziellen und inklusiven Sportangebote zu informieren und sie zur
Teilnahme zu ermutigen.
Die AG 4 der KIB hat bei der Erörterung des Themas Sport für den Aktionsplan
neben der Anregung, Informationen über die Barrierefreiheit der Sportstätten zu
erstellen, darauf hingewiesen, dass es wünschenswert wäre, wenn in jedem Stadtteil
eine umfassend barrierefreie Sporthalle zur Verfügung stehen würde. Alle in den letz-
ten 10 Jahren entstandenen neuen städtischen Sporthallen in den Stadtteilen wurden
barrierefrei gebaut (für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen). Eine weitere bar-
rierefreie Gestaltung im Bestand (z.B. Ausstattung mit Induktionsschleifen für hörbe-
hinderte Menschen) erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten nur
im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen.
Leitziele
Es ist Ziel, die Sportangebote in Münster im Rahmen des Möglichen so auszurichten,
dass Menschen mit Behinderungen teilnehmen können.
Die städtischen Sportstätten werden im Rahmen von Neubau- und Umbaumaß-
nahmen im Rahmen der Möglichkeiten umfassend barrierefrei gestaltet.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, über die
Möglichkeiten der Teilnahme von Menschen mit
Behinderungen an Sportangeboten zu informieren
Sportvereine, Sportamt,
Stadtsportbund
fortlaufend 1
Überprüfung der Anforderungen an die Barriere-
freiheit bei den Ausschreibungen für den Bau /
Umbau städtischer Sportanlagen
Sportamt,
Amt für Immobilienmanagement,
Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz unter Beteiligung der KIB
2013 Eine Ausweitung
der Anforderun-
gen ist mit Mehr-
kosten verbun-
den.
1/2
Veranstaltung zur „Inklusion im Sport“ Arbeitsgruppe „Inklusion im Sport“ in
Kooperation mit Sportvereinen,
Stadtsportbund, Sportamt
2014 Beantragung von
Projektmitteln bei
Aktion Mensch
geplant
2
Erhebung der Barrierefreiheit der Sportstätten in
Münster im Rahmen von KOMM Münster
Zugvogel e.V. in Kooperation mit
Sportamt
2015 Kosten für die
Erhebung pro
Gebäude
durchschnittlich
ca. 150 €
2
98
Maßnahme
99
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Erstellung einer Prioritätenliste für Umbauten /
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Barrierefreiheit in den städtischen Sportstätten
Sportamt,
Amt für Immobilienmanagement
2016 Im Rahmen der
Erstellung der
Prioritätenliste
werden auch
Kosten ermittelt
und Umset-
zungsbeschlüsse
vorbereitet.
1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.13 Kultur
Artikel 30 benennt das Recht von Menschen mit Behinderungen zur gleichberechtig-
ten Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Die
Vertragsstaaten verpflichten sich, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Dazu gehört es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Orten kultureller
Darbietungen sowie zu kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen sowie Menschen mit
Behinderungen Möglichkeiten zu geben, ihr künstlerisches Potenzial zu entfalten.
Gemäß Artikel 30 Absatz 4 haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit
Anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen
und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der
Gehörlosenkultur.
Bisherige Aktivitäten
Viele kulturelle Einrichtungen in Münster haben in den letzten Jahren die Barriere-
freiheit ihrer Angebote verbessert und damit Anregungen der Arbeitsgruppe Freizeit,
Sport, Kultur, Weiterbildung der KIB sowie von Vereinen von Menschen mit
Behinderungen aufgegriffen. Es wurden unter anderem folgende Maßnahmen und
Projekte durchgeführt:
• Verbesserung der Angebote für schw erhörige Menschen (u.a. Einbau einer
Induktionsschleife für schwerhörige Menschen im Großen und Kleinen Haus
des Theaters Münster, Ausstattung der Multimediaguides im Stadtmuseum mit
Induktionsschleifen, Führungen und Vorträge mit FM-Anlage für schwerhörige
Menschen, z.B. bei der Nacht der Museen, bei Themenabenden im
Stadtarchiv)
• Das Theater Münster bietet seit einigen Jahren eine Aufführung des
„Weihnachtsstücks“ mit Gebärdensprachdolmetscher/-in an.
• Cactus Junges Theater plant für j edes neue Theaterstück jeweils eine
Aufführung mit Gebärdensprachdolmetscher/-in.
• Die Stadtbücherei Münster hat eine Rubrik mit Büchern in leichter Sprache
eingerichtet.
• Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat mit Unterstützung der AG
Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB eine Checkliste mit
Hinweisen zur barrierefreien Gestaltung von (Open Air-) Veranstaltungen
erstellt und diese Veranstaltern zur Verfügung gestellt.
(Die Checkliste kann bei KOMM Münster abgerufen werden:
http://komm.muenster.org/publikationen/ChecklistebarrierefreieVeranstaltunge
n.pdf).
Kulturelle Veranstaltungen bieten eine gute Möglichkeit, die Themen „Umgang mit
Behinderung“ und „Inklusion“ einem breiten Publikum zugänglich zu machen. 2012
wurden die Themen unter anderem in dem Theaterstück „Im toten Winkel“ des
Schrägstrichtheaters der Lebenshilfe Münster und in der Filmreihe „Drehbuch
Geschichte - Mensch oder Monster? Behinderung in der Filmgeschichte“ des LWL-
Medienzentrums und der Villa ten Hompel aufgegriffen.
Das Kulturamt hat im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Theaterprojekte von
Menschen mit Behinderungen sowie inklusive Projekte gefördert.
100
101
Herausforderungen
Die genannten Beispiele zeigen, dass es in Münster bereits viele gute Ansätze gibt,
um kulturelle Angebote allen Menschen zugänglich zu machen. Auf dem Weg zu
einer inklusiven Ausrichtung aller kulturellen Angebote besteht insbesondere in
folgenden Bereichen noch Handlungsbedarf:
Für sehbehinderte und blinde Menschen ist die Ausstattung in den meisten
kulturellen Einrichtungen nicht barrierefrei (fehlende kontrastreiche Gestaltung, keine
Leitsysteme usw.). Bei Bedarf erfolgen Hilfestellungen durch das Personal.
Spezifische Angebote wie z.B. Filme mit Audiodeskription gibt es kaum.
Für gehörlose und schwerhörige Menschen gibt es nur wenige regelmäßig
stattfindende Angebote wie z.B. die einmal im Monat stattfindende Vorführung im
Planetarium mit Untertiteln. In vielen Veranstaltungsräumen fehlt die technische
Ausstattung für schwerhörige Menschen. Der Einsatz von mobiler Technik für
schwerhörige Menschen ist noch kein selbstverständlicher Teil des Angebotes.
Angebote, die die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten
berücksichtigen (z.B. Führungen in leichter Sprache) gibt es nur vereinzelt.
Integrative Theatergruppen haben häufig Schwierigkeiten, geeignete barrierefrei
zugängliche Probenräume zu finden. Ferner sind die meisten Bühnen nicht
rollstuhlgerecht zugänglich.
Einige Einrichtungen sind für Rollstuhlfahrer/-innen nicht barrierefrei erreichbar.
Eine umfassende barrierefreie Gestaltung von kulturellen Angeboten erfordert in der
Regel einen höheren finanziellen Aufwand. Die Träger der Angebote haben häufig
Schwierigkeiten, diesen zu finanzieren.
Leitziele
Die kulturellen Angebote in Münster werden inklusiv ausgerichtet.
Die Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen wird in Zusammenarbeit mit der KIB
verbessert.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Informationsveranstaltung („Auftaktveranstaltung“)
für alle kulturellen Einrichtungen in Münster zum
Thema „Inklusive Kulturarbeit“
Kulturamt in Kooperation mit
Sozialamt, kulturellen Einrichtungen,
und weiteren Beteiligten
2013 1
Die städtischen Angebote bei der Nacht der
Museen, sowie sonstigen städtischen kulturellen
Veranstaltungen umfassen auch barrierefreie
Angebote. Es wird darauf hingewirkt, dass im
Rahmen der Möglichkeiten eine möglichst
barrierefreie Ausrichtung aller Angebote erfolgt.
Bei Ausschreibungen für Veranstaltungen wird das
Kriterium „Barrierefreiheit“ aufgenommen.
Kulturamt
Münster Marketing
Stadtmuseum
weitere Beteiligte
fortlaufend 1 / 2
Bei der Planung kultureller Veranstaltungen wird
geprüft, ob und wie Projekte von Menschen mit
Behinderungen eingebunden werden können.
Kulturamt fortlaufend 1
In Veranstaltungskalender und bei
Veranstaltungshinweisen werden Informationen
zur Barrierefreiheit der Angebote aufgenommen.
Münster Marketing
KOMM Münster
fortlaufend 1
Alle städtischen kulturellen Einrichtungen
informieren auf ihrer Homepage und in Faltblättern
über die Barrierefreiheit der Einrichtungen und
Angebote
Kulturelle Einrichtungen 2013 1
102
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Das Kulturamt wirkt in Gesprächen mit den
Eigentümern der Grundstücke darauf hin, dass der
Zugang zur Kunsthalle barrierefrei gestaltet wird
(u.a. barrierefreie Zuwegung zum Hublift, Klingel,
Ausschilderung).
Kulturamt
2013 1
Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für
eine inklusive Ausrichtung der kulturellen
Angebote verbessert werden können,
(z.B. durch gezielte Beratung über Möglichkeiten
der barrierefreien Gestaltung und über finanzielle
Fördermöglichkeiten)
Kulturamt in Kooperation mit der
Koordinierungsstelle für Behinderten-
fragen
bis Ende
2014
1
Die barrierefreie Zugänglichkeit der kulturellen
Einrichtungen in Münster wird im Rahmen von
KOMM Münster erhoben.
Zugvogel e.V. bis 2015 Kosten pro Erhe-
bung laut Anga-
ben von Zugvo-
gel:
ca. 100 bis 500 €
pro Gebäude,
(durchschnittlich
ca. 150 €)
2
Die AG Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung
der KIB besichtigt alle kulturellen Einrichtungen in
Münster und entwickelt mit den Einrichtungen
Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Der Kulturausschuss wird über die Ergebnisse der
Begehungen informiert.
KIB und kulturelle Einrichtungen in
Münster
bis 2016 1
103
Maßnahme
104
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer
Möglichkeiten bei den Planungen zu den Skulptur-
Projekten 2017 auf eine barrierefreie Gestaltung
hin.
Kulturamt
Münster Marketing
beteiligte städtische kulturelle
Einrichtungen
1
Das Theater Münster setzt die jährliche Aufführung
des „Weihnachtsstückes“ mit Gebärdensprach-
dolmetscher/-in fort und wählt in Abstimmung mit
dem Gehörlosenverein Münster jährlich ein
weiteres Theaterstück für eine Aufführung mit
Gebärdensprachdolmetscher aus.
Theater Münster in Kooperation mit
dem Gehörlosenverein
fortlaufend 1
Das Theater Münster bietet jährlich mindestens
eine Theateraufführung mit Audiodeskription an.
Theater Münster in Kooperation mit
dem Blinden- und Sehbehindertenver-
ein
ab Spielzeit
2013/2014
2
Erarbeitung und Umsetzung eines Angebots für
dementiell erkrankte Menschen und ihre
Betreuungskräfte im Stadtmuseum Münster
Stadtmuseum in Kooperation mit dem
gerontopsychiatrischen Zentrum der
Alexianer GmbH
2013/2014 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.14 Tourismus
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am
kulturellen Leben teilzunehmen. Es sind u.a. alle geeigneten Maßnahmen zu treffen,
um den Zugang zu Tourismusstätten und -diensten zu ermöglichen
(Artikel 30 UN-BRK).
Bisherige Aktivitäten
Münster bietet Gästen mit Behinderungen viele barrierefreie Angebote. Die
folgenden Ausführungen zeigen einige Beispiele auf, wie die Belange von Menschen
mit Behinderungen berücksichtigt werden (keine vollständige Darstellung):
• Die meisten Sehenswürdigkeiten in der Innenstadt sind für Rollstuhlfahrer/-
innen barrierefrei zugänglich.
• Tastbare Stadtmodelle (von den Rota riern gestiftet) an verschiedenen
Standorten in der Innenstadt vermitteln nicht nur blinden und sehbehinderten
Menschen einen Eindruck von der Architektur in der Innenstadt, sondern sind
für alle Gäste interessant.
• Einige Hotels und Unterkünfte in Münster bieten Zimmer für Rollstuhlfahrer/-
innen an (der Anteil rollstuhlgerechter Hotelzimmer liegt nach Schätzungen
von Münster Marketing unter 10 %, die Nachfrage von Einzelgästen kann aber
in der Regel gedeckt werden). Diese Zimmer sind im Hotelverzeichnis Münster
gekennzeichnet. Eine barrierefreie Ausstattung für andere Personengruppen
gibt es bisher nur vereinzelt (z.B. im Integrationsbetrieb Hotel Haus vom
Guten Hirten: Aufzug mit Sprachansage sowie Aufzugtasten und Türschilder
mit Pyramiden- und Brailleschrift, FM-Anlage für schwerhörige Menschen für
die Nutzung in den Veranstaltungsräumen).
• Die Stadtführungen in Münster sind in der Regel auch für Rollstuhlfahrer/-
innen geeignet. Ferner können bei Bedarf in der Regel auch spezielle
Führungen für Menschen mit Behinderungen (z.B. mit Gebärdensprachdol-
metscher, FM-Anlage, Führungen für blinde Menschen) organisiert werden.
• Der Münsterbus für Stadtrundfahrten in Münster ist auch für Menschen mit
Behinderung geeignet. Der Bus ist mit Rampen für Menschen mit Rollstuhl
zugänglich. Für gehörlose Menschen gibt es die den während der Fahrt
gesprochenen Text auch als Textheft. Schwerhörige Menschen können die
Führung über individuell zu regelende Kopfhörer mitverfolgen. Geplant ist
ferner eine Führung in leichter Sprache. Diese und andere Maßnahmen hat
der Betreiber des Münsterbusses mit der AG Freizeit, Sport, Kultur und
Weiterbildung der KIB abgestimmt.
• Das auf dem Aasee verkehrende Schiff So laaris bietet über eine Rampe und
mit Unterstützung des Personals auch Menschen, die mit einem Rollstuhl
(kein Elektrorollstuhl) unterwegs sind, einen Zugang.
• Im Informationsmaterial von Münster Marketing (Hotelkatalog, Angebotskata-
log usw.) sind auch Informationen für Gäste mit Behinderungen enthalten. Auf
der Homepage von Münster Marketing können unter dem Stichwort „Münster
für alle“ Informationen für Gäste mit Behinderungen abgerufen werden.
• Münster Marketing gibt einen Stadtpl an für Menschen mit Behinderungen mit
Informationen zu bedeutenden touristischen Sehenswürdigkeiten sowie zur
Barrierefreiheit in der Innenstadt (z.B. Querungshilfen in der historischen
Altstadt) heraus. Der Stadtplan wird in Kooperation mit dem Vermessungs-
und Katasteramt und dem Sozialamt regelmäßig aktualisiert. Bei der
105
Neuauflage des Stadtplans im Februar 2013 wurden sowohl Inhalte als auch
die Gestaltung des Stadtplans für sehbehinderte Menschen weiterentwickelt.
• DeHOGA Westfalen e.V. führt seit Ende 2012 eine Erhebung zur
Barrierefreiheit seiner Mitgliedsbetriebe durch.
• KOMM Münster ( http://komm.muenster.org) ist ein Internet-Stadtführer für die
Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit Behinderungen. Kernstück
ist eine Datenbank, die Informationen über die Zugänglichkeit von Gaststätten,
Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Behörden usw. in Münster enthält. Diese
Datenbank bietet auch Gästen mit Behinderungen bzw. den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern in der Touristikbranche wichtige Informationen.
• Der Reiseführer in leichter Sprache, der vom Verein Zugvogel e.V. als
deutschlandweit erster Stadtführer in leichter Sprache herausgegeben wurde,
beschreibt 6 geführte Touren und Ausflüge durch Münster für alle, die nicht
gut schwierige Texte lesen und verstehen können. Er ist nicht nur für
Menschen mit Behinderungen interessant, sondern u.a. auch für Menschen
mit geringen Deutschkenntnissen und für Kinder.
Herausforderungen
Für Touristinnen und Touristen mit Behinderung sind insbesondere eine barrierefreie
Stadtgestaltung, ggf. zielgruppenspezifische Angebote und Informationsmaterial zur
Vorbereitung ihres Besuchs in der Stadt von Bedeutung.
Im Rahmen von allen Neu- und Umbauten in Münster ist auf eine umfassende
Barrierefreiheit zu achten (vgl. Kapitel Stadtplanung, Bauen, S. 26). Für Touristinnen
und Touristen sind dabei insbesondere auch barrierefreie Unterkünfte und
Gastronomiebetriebe wichtig. Hier besteht ein Weiterentwicklungsbedarf.
Studierende der KatHO Münster haben 2008/2009 im Rahmen eines Projektes die
Barrierefreiheit der Münsteraner Gastronomiebetriebe für Menschen mit
Mobilitätsbehinderungen untersucht und festgestellt, dass gerade 8 % der
Restaurants, Kneipen und Cafes in Münster sich als barrierefrei für Menschen, die
sich ständig mit dem Rollstuhl fortbewegen oder die vorübergehend Gehhilfen
nutzen, erwiesen haben
51.
Die touristischen Angebote in Münster müssen mit Blick auf die Barrierefreiheit für
alle Zielgruppen weiterentwickelt werden. Mit Blick auf die demografische
Entwicklung sind insbesondere Angebote für ältere Menschen von Bedeutung. Dazu
hat die KIB vorgeschlagen, Rollstühle und ggf. Scooter zum Ausleihen an zentralen
Stellen in der Innenstadt vorzuhalten. Ferner hat die KIB angeregt, Stadtführungen
barrierefrei zu gestalten, in dem u.a. Mediaguides genutzt werden und Führungen mit
Mikrofon und Kopfhörer bzw. mit spezieller Technik für Menschen mit Hörbehinde-
rungen angeboten werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen wurde ein
Multimediaguide angeregt, der u.a. auch Informationen zu Haltestellen und
touristischen Attraktionen bietet.
51 (http://www.katho-nrw.de/muenster/forschung-entwicklung/dieckmann-friedrich-evaluation-
der-barrierefreiheit-der-muensteraner-gastronomiebetriebe-fuer-menschen-mit-
mobilitaetsbehinderungen/).
106
107
Das Informationsmaterial für Menschen mit Behinderungen hat sich als hilfreich
herausgestellt und sollte daher weiter herausgegeben werden. Der Ansatz, die für
Menschen mit Behinderungen wichtigen Informationen in das allgemeine
Informationsmaterial für Gäste aufzunehmen, entspricht dem Inklusionsgedanken.
Leitziele
Die touristischen Angebote in Münster sind für alle Menschen zugänglich und
nutzbar. Zielgruppenspezifische Angebote werden bedarfsgerecht zur Verfügung
gestellt.
Münster Marketing stellt in allen touristischen Informationen die erforderlichen
Informationen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Fortsetzung der Erhebung und Aktualisierung von
Informationen über die Barrierefreiheit von
Gastronomie- und Übernachtungsbetrieben (u. a.:
im Hotelverzeichnis, in der KOMM-Datenbank, in
Gastronomieführern wie „Münster geht aus“)
DeHOGA Westfalen e.V.
Münster Marketing
(Aufnahme der Informationen in die
Veröffentlichungen)
Zugvogel e.V.
(für KOMM Münster)
fortlaufend Für die Erhebung
von Einrichtun-
gen für KOMM
Münster entste-
hen pro Einrich-
tung: laut Anga-
ben von Zugvo-
gel:
ca. 100 bis 500 €
pro Gebäude,
(durchschnittlich
ca. 150 €).
Veröffentlichung
in den Medien
von Münster Mar-
keting kostenfrei
2
Münster Marketing thematisiert in den Gesprächen
mit Anbietern von Stadtführungen regelmäßig die
Weiterentwicklung barrierefreier Stadtführungen
(u. a.: Einsatz von Mediaguides, Technik für
schwerhörige Menschen, Führungen in
Gebärdensprache und in leichter Sprache); das
Sozialamt vermittelt auf Wunsch Kooperations-
partner aus den Behindertenvereinen.
Münster Marketing
Sozialamt
fortlaufend 1
108
Maßnahme
109
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Aktualisierung der Zusammenstellung, wo man
Rollstühle und Rollatoren ausleihen kann und
Veröffentlichung auf der Internetseite von Münster
Marketing
Münster Marketing in Kooperation mit
Sozialamt
2013 1
Schulungsangebot zur Sensibilisierung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen
Gastronomie und Beherbergung für eine barriere-
freie Ausrichtung ihrer Angebote
DeHOGA Westfalen e.V. unter
Beteiligung von Organisationen
behinderter Menschen
Münster Marketing begleitet den
Prozess
bis 2015 Finanzielle
Beteiligung der
Betriebe
1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.15 Politische Teilhabe
Zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben im Sinne von Artikel 29 UN-BRK
gehört es, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit
anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben
können.
Die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien sind so zu gestalten, dass sie
geeignet, zugänglich, leicht zu verstehen und zu handhaben sind. Die
Vertragsstaaten verpflichten sich, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit
Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und
umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können,
zum Beispiel in politischen Gremien, Parteien und in nicht staatlichen
Organisationen. Auch die Bildung von Organisationen zur Vertretung von Menschen
mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen soll gefördert werden. Dies ist auch
mit Blick auf die in der UN-BRK an mehreren Stellen ausdrücklich genannte
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen wichtig.
In der Präambel der BRK wird darauf hingewiesen, dass Menschen mit
Behinderungen die Möglichkeit haben sollen, aktiv an Entscheidungsprozessen über
politische Konzepte und über Programme mitzuwirken. Insbesondere bei der
Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur
Durchführung der BRK sollen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen führen
und sie aktiv einbeziehen (Artikel 4 Abs. 3 BRK).
Bisherige Aktivitäten
Wahlen
Die Zahl der barrierefrei zugänglichen Wahllokale in Münster wurde seit der Bundes-
tagswahl 2005 leicht erhöht. Das Wahlamt hat in Kooperation mit der Behinderten-
beauftragten und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen (KIB) Rückmeldungen zu Erfahrungen mit den Wahllokalen
gesammelt. Ausgehend davon wurden sowohl kleine Verbesserungen in
Wahlräumen vorgenommen als auch einige neue Wahlräume ausgewählt. Bei den
Wahlen ab 2009 waren in Münster c. 77 % der Wahllokale barrierefrei zugänglich.
Die Wahlberechtigten werden auf der Wahlbenachrichtigungskarte darüber
informiert, ob die Wahlräume barrierefrei sind. Ergänzend dazu informiert das
Wahlamt im Internet über Lage, Barrierefreiheit und Ansicht der Wahlräume (Fotos).
Zur Europawahl 2009, der Bundestagswahl 2009 und den Landtagswahlen
2010/2012 wurden in Absprache zwischen der Landeswahlleiterin NRW und den
Blinden- und Sehbehindertenverbänden Stimmzettelschablonen mit ergänzenden
Erläuterungen (CD und Brailleschrift) hergestellt, die den in den Verbänden
organisierten blinden und sehbehinderten Menschen als sogenannte Wahlhilfepakete
direkt zugestellt wurden oder ansonsten angefordert werden konnten. Das Wahlamt
hat für den Bedarfsfall ebenfalls einige Exemplare erhalten. Auch für den
Bürgerentscheid zum Schlossplatz standen Stimmzettelschablonen zur Verfügung –
sie wurden durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen in Absprache
mit dem Wahlamt erstellt und von der Stadt Münster finanziert.
110
Zu den Kommunalwahlen 2009 wurden keine Schablonen hergestellt, weil allein in
einer Kommune wie Münster 33 Stimmzettel für die Wahl der Ratsmitglieder und 6
Stimmzettel für die Bezirksvertretungen zu produzieren sind. Die Blindenverbände
haben allerdings in den letzten Monaten das Gespräch mit dem Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW gesucht, um im Hinblick auf die Kommunalwahlen
2014 Wege für eine landesweite Vereinheitlichung der Stimmzettel zu suchen. Die
Stadt Münster hat hier ihr grundsätzliches Interesse und die Übernahme anfallender
Kosten signalisiert.
Partizipation in Gremien
In Münster gibt es bereits gute Strukturen für die Beteiligung von Menschen mit
Behinderungen. Die Beteiligung erfolgt vor allem über die vom Rat eingerichtete
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt
Münster (KIB). In der KIB arbeiten Vertreterinnen und Vertreter für die Ratsfraktionen
sowie Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit unterschiedlichen Behinderun-
gen mit. Ferner sind die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) und die
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände mit einem Mitglied in der KIB vertreten.
Die KIB hat fünf Facharbeitsgruppen gebildet, die allen Interessierten offenstehen:
AG 1: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
AG 2: Wohnen, Pflege, Gesundheit
AG 3: Arbeit
AG 4: Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung
AG 5: Stadtplanung und Verkehr
Die KIB hat in Münster zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen beigetragen. Der Rat und seine Ausschüsse haben
zahlreiche Anregungen der KIB aufgegriffen und bei Beschlüssen berücksichtigt. Die
Struktur der KIB - insbesondere die Arbeit in den Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeit
von Mitgliedern der KIB in Ausschüssen des Rates und weiteren Gremien – hat sich
bewährt. Die KIB und auch die Mitarbeit von Mitgliedern der KIB als sachkundige
Einwohner/-innen in Ausschüssen trägt dazu bei, die in der UN-BRK geforderte
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.
Neben der KIB gibt es in Münster einige weitere Gremien, in denen Menschen mit
Behinderungen ihre Interessen vertreten, bzw. Einrichtungen und Organisationen,
die an der Gestaltung einer barrierefreien und inklusiven Stadt Münster mitarbeiten:
Dazu gehören:
• WiM – Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster
• Regionalkonferenz zur Weiterent wicklung der Lebenswelten von Menschen
mit geistiger Behinderung in Münster
• Arbeitskreis Hörbehinderung
• Arbeitskreis Anders Sehen.
Die Zusammensetzung und die Aufgaben der KIB und der anderen genannten
Gremien wurden in der Beschlussvorlage V/0525/2011 „Münster auf dem Weg zur
Inklusion“ erörtert.
Seit dem 01.09.2012 führen der Verein SeHT Münster und der Jugendrat Münster
das Projekt „Jugendliche inklusiv politisch aktiv“ (Jipa) durch. Jipa will Jugendlichen
mit und ohne Behinderung ein Forum geben, in dem sie nach ihren Wünschen und
111
Interessen aktiv werden und politisch mitgestalten können. 11 Jugendliche zwischen
dem 13. und 18. Lebensjahr (Mitglieder des Jugendrates, Schülerinnen und Schüler
von Förderschulen) nehmen teil. Das Projekt wird vom LWL gefördert und endet am
31.03.2013. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Jugendliche mit Behinderungen zu
ermutigen, für den nächsten Jugendrat zu kandidieren.
Am 5. Mai 2012 haben die Regionalkonferenz und die WiM mit Unterstützung der
Stadt Münster im Stadtweinhaus einen Fachtag in leichter Sprache zum Thema „Wir
mischen uns ein! Mitbestimmung in der Politik und in verschiedenen Gruppen in
Münster“ durchgeführt. Nach dem Einführungsvortrag „Was ist Politik?“ hatten die
Teilnehmenden die Möglichkeit in Arbeitsgruppen konkrete Möglichkeiten der
Mitwirkung zu Themen wie zum Beispiel Wohnen und Verkehr kennenzulernen und
mit Politikerinnen und Politikern ins Gespräch zu kommen. Der Fachtag wurde von
mehr als 100 Menschen mit und ohne Behinderung besucht.
Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und weiterer
kommunaler Gremien sowie Informationsveranstaltungen der Stadt Münster zum
Beispiel zum Bürgerhaushalt oder zum Standorte-Entwicklungskonzept für die
Britenwohnungen werden in der Regel in mit dem Rollstuhl zugänglichen Räumen
durchgeführt.
Im Rahmen der Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Stiftung Siverdes
werden auch Gruppen von Menschen mit Behinderungen gefördert. Viele dieser
Gruppen und Vereine bringen sich aktiv in die Arbeit der KIB und ihrer
Arbeitsgruppen ein.
Herausforderungen
Wahlen
In der Wahlraum-Datenbank des Wahlamtes werden zurzeit 20 Schulen mit
insgesamt 41 Wahlräumen als nicht barrierefreie Standorte geführt. In vielen Fällen
scheitert die Barrierefreiheit nur an einer Stufe. Die nicht barrierefreien Wahllokale
liegen überwiegend in der Innenstadt in Bereichen mit alter Bausubstanz, dies
erschwert die Suche nach Alternativstandorten in räumlich akzeptabler Nähe. Mittel
für die Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Rampen) stehen dem Wahlamt nicht zur
Verfügung. Soweit möglich werden zur Vorbereitung der Bundestagswahl
Alternativen gesucht.
Partizipation in Gremien
Die Gemeindeordnung NRW enthält bisher keine Regelungen über die Einrichtung
von Gremien zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen (häufig als
Behindertenbeiräte bezeichnet, in Münster: KIB) oder zu anderen Formen der
Beteiligung (z. B. Mitarbeit in Ausschüssen). Der Aktionsplan der Landesregierung
NRW sieht eine Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten zur rechtzeitigen
politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Organisationen in
den Kommunen vor. Ausgehend davon sollen bis zum Ende der Legislaturperiode
gemeinsame Empfehlungen zur Verbesserung der politischen Partizipation
behinderter Menschen in den Kommunen erarbeitet werden. Diese Empfehlungen
können als Grundlage für die Prüfung der politischen Partizipation von Menschen mit
Behinderungen in Münster herangezogen werden.
Bereits nach Ablauf der aktuellen Ratsperiode sollen die Erfahrungen mit der
Beteiligung einer Vertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB (diese
112
113
erfolgt erstmalig seit 2010 durch einen Menschen mit Lernschwierigkeiten)
ausgewertet werden, um ausgehend davon in Zusammenarbeit mit der WiM zu
überlegen, wie die Mitwirkung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Zukunft
gestaltet werden soll.
In der KIB wurde bei einigen Themen darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der
KIB nicht rechtzeitig genug erfolgte. Es besteht der Wunsch, ggf. auch schon vor der
Beratung von Vorlagen in den Gremien beteiligt zu werden. Dies entspricht der
Verpflichtung aus Artikel 4 der UN-BRK – hier ist vorgesehen, dass Menschen mit
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen bereits bei der
Ausarbeitung von Konzepten und bei Entscheidungsprozessen in Fragen, die
Menschen mit Behinderungen betreffen, eingebunden werden. Dieses Vorgehen wird
bereits in vielen Bereichen praktiziert, insbesondere durch eine Beteiligung der
Arbeitsgruppen der KIB. So werden z.B. die Prioritäten für den barrierefreien Ausbau
von Haltestellen vor Erstellung der entsprechenden Beschlussvorlage in der AG
Stadtplanung und Verkehr der KIB erörtert und viele Bauvorhaben werden im
Runden Tisch Barrierefreies Bauen thematisiert (vgl. Kapitel Stadtplanung und
Bauen, S. 23). Die möglichst frühzeitige Beteiligung der KIB bzw. ihrer Arbeitsgrup-
pen in Planungsprozessen ist fortzusetzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zur Arbeit der KIB und ihrer Arbeitsgruppen
kann dazu beitragen, ein stärkeres Bewusstsein für die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in der Stadtgesellschaft zu schaffen und noch mehr Menschen mit
Behinderungen zu ermutigen, ihre Anregungen einzubringen und aktiv an der
Gestaltung einer barrierefreien und inklusiven Stadt mitzuwirken.
Die Zusammenarbeit der KIB und der Kommunalen Seniorenvertretung Münster ist
fortzusetzen und ggf. themenbezogen zu intensivieren.
Bei städtischen Informationsveranstaltungen ist die barrierefreie Gestaltung für alle
Zielgruppen (z.B. Einsatz von Technik für schwerhörige Menschen, ggf. Gebärden-
sprachdolmetscher) weiterzuentwickeln.
Bei den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und
weiterer kommunaler Gremien ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die zur
Verfügung stehende Technik für schwerhörige Menschen (fest installierte Induktions-
schleifen in einigen Räumen und mobile FM-Anlage) eingesetzt wird – auch mit Blick
auf Gäste, die an den Sitzungen teilnehmen.
Leitziele
Mittelfristig sind alle Wahllokale in Münster barrierefrei zugänglich.
Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am öffentlichen und
politischen Leben in Münster werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Maßnahmen
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Weiterentwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im
Jugendrat
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien in Kooperation mit dem
Jugendrat und ggf. Organisationen von
Menschen mit Behinderungen
fortlaufend 1
Information über die Möglichkeiten des Einsatzes
von Technik für schwerhörige Menschen in
Sitzungen der kommunalen Gremien
Amt des Rates und des
Oberbürgermeisters
fortlaufend 1
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur Arbeit der KIB
und ihrer Arbeitsgruppen, u.a. Faltblatt zur KIB
(auch in leichter Sprache), Pressearbeit
Sozialamt, Presse- und Informations-
amt, KIB
fortlaufend 1
Prüfung von Alternativstandorten für nicht barriere-
freie Wahllokale
Sofern keine Alternativstandorte zur Verfügung
stehen: Prüfung, ob durch Rampen oder andere
Hilfsmittel ein barrierefreier Zugang ermöglichst
werden kann
Wahlamt in Kooperation mit Sozialamt
und KIB
2013 ggf. Kosten für
die Ausstattung
mit Rampen und
Hilfsmitteln
1
Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von
Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB
Sozialamt
WiM
2014 1
114
Maßnahme
115
Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Weiterbildung in leichter Sprache zu Möglichkeiten
der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene
Sozialamt, Amt des Rates und des
Oberbürgermeisters in Kooperation mit
der Evangelischen Familienbildungs-
stätte (Bereich: Menschen mit
Behinderungen bilden sich weiter)
2014 1
Aufnahme von Informationen zur Erreichbarkeit
und Barrierefreiheit der Sitzungsorte politischer
Gremien in das städtische Internetangebot
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters in Zusammenarbeit mit dem
Sozialamt
2014 1
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
3.16 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 32 der UN-BRK betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit,
um die Ziele der BRK zu erreichen. Dazu gehört es, sicherzustellen, dass bei der
internationalen Zusammenarbeit Menschen mit Behinderungen einbezogen werden
und Entwicklungsprogramme für sie zugänglich sind.
Bisherige Aktivitäten
Partnerstädte
Bei den Städtepartnerschaften geht es um die individuelle Begegnung zwischen den
Menschen vor Ort und das gegenseitige Kennenlernen der kulturellen Eigenheiten –
dies kann zur Förderung einer inklusiven Haltung beitragen. Möglichkeiten, Kontakte
zu Menschen oder Organisationen in den Partnerstädten aufzubauen, stehen allen
Münsteranerinnen und Münsteranern offen.
Es gibt in Münster bereits seit vielen Jahren Aktivitäten und Projekte im Rahmen der
Städtepartnerschaften, die sich auf die Arbeit für und mit Menschen mit Behinderun-
gen beziehen. 2003 (Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen) hat die
Stadt Münster eine Fachtagung ausgerichtet, an der Vertreterinnen und Vertreter fast
aller Partnerstädte teilgenommen haben. Seit dieser Tagung haben sich kontinuier-
lich weitere Aktivitäten entwickelt, die von verschiedenen Organisationen und
Gruppen in Münster und den Partnerstädten durchgeführt und im Rahmen der
Möglichkeiten von der Stadt Münster unterstützt werden. Eine kontinuierliche
Begegnung besteht zum Beispiel zwischen der integrativen Musikgruppe „Sound of
Happiness“ in Kristiansand und Musikgruppen des Alexianerkrankenhauses. Ein
Beispiel für ein aktuelles Projekt ist der „Zukunftsnavigator“, ein Projekt des Bürger-
hauses Bennohaus mit Münsters russischer Partnerstadt Rjasan zum Thema
„medienpädagogische Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen“.
Bei Reisen in Partnerstädte achten die Partnerschaftsvereine in der Regel darauf,
auch Menschen mit Behinderungen eine Teilnahme zu ermöglichen (z.B. durch
Einsatz eines barrierefreien Reisebusses, Angebot persönlicher Hilfen usw.).
Entwicklungszusammenarbeit
In der Sitzung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit am
19.04.2012 hat die Verwaltung über Artikel 32 der UN-BRK, Hinweise zur
barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen und die Aktivitäten des bundesweit
tätigen Vereins „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit“ (bezev)
informiert52.
Im Februar 2012 hat das Franz-Hitze-Haus in Kooperation mit bezev eine Tagung
zum Thema „Armut und Behinderung in Entwicklungsländern“ durchgeführt.
Bezev hat Lesebücher in leichter Sprache zu den Themen „Menschen mit
Behinderung in Entwicklungsländern“ und „Entwicklungs-Projekte für Menschen mit
und ohne Behinderung“ herausgegeben. Diese wurden auch in Münster verteilt.
52 www.bezev.de
116
117
Herausforderungen
Bei Veranstaltungen in den Bereichen „Partnerstädte“ und „Entwicklungszusammen-
arbeit ist die barrierefreie Gestaltung für alle Zielgruppen weiterzuentwickeln.
Veranstaltungen zu entwicklungspolitischen Themen, z.B. die jährliche
Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit,
bieten eine gute Möglichkeit, auch das Thema „Behinderung und Entwicklungszu-
sammenarbeit“ aufzugreifen sowie Gruppen und Organisationen von Menschen mit
Behinderungen einzubeziehen.
Der Austausch mit den Partnerstädten kann genutzt werden, um im Bereich der
Umsetzung der UN-BRK voneinander zu lernen und gute Beispiele aus den Partner-
städten aufzugreifen.
In der Sitzung der KIB am 19.04.2012 wurde berichtet, dass der Partnerschaftsverein
Münster-York prüft, ob und für welche Zwecke EU-Projektmittel zur Verfügung
stehen. Es wurde angeregt, ausgehend von dem Ergebnis ggf. zu prüfen, ob auch
EU-Fördermittel für einen Austausch zur UN-BRK mit den Partnerstädten in Münster
beantragt werden können.
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster hat sich in ihrer Sitzung am 30.07.2012
dafür ausgesprochen, die Umsetzung der UN-BRK im Arbeitskreis EUREGIO mit den
Vertreterinnen und Vertretern der Niederlande zu behandeln. Ferner wurde vorge-
schlagen, das Thema UN-BRK auch im Rahmen des Städtedreiecks MONT
aufzugreifen.
Leitziel
Im Rahmen der Städtepartnerschaften und der kommunalen
Entwicklungszusammenarbeit werden Veranstaltungen möglichst barrierefrei
gestaltet.
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere
Hinweise, ggf.
zu Kosten
Information der Partnerschaftsvereine über
Möglichkeiten der barrierefreien Ausrichtung ihrer
Angebote (Veranstaltungen in Münster, Reisen in
Partnerstädte), bei Bedarf Beratung
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters in Kooperation mit Sozialamt
fortlaufend 1
In das Veranstaltungsprogramm zur jährlichen
Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit werden Hinweise
zur Barrierefreiheit der Veranstaltungen
aufgenommen.
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters
fortlaufend 1
Der Veranstaltungskalender auf der Homepage
der Stadt „Münsters Städtepartnerschaften“ wird
um eine Rubrik mit Informationen zur Barrierefrei-
heit der Veranstaltungsorte erweitert.
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters
2013 1
Information der Partnerstädte über den Aktions-
plan zur Umsetzung der UN-BRK in Münster
Anfrage an die Partnerstädte zu den Aktivitäten
zur Umsetzung der UN-BRK
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters in Kooperation mit Sozialamt
2014 1
118
Maßnahmen
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen
4. Weiteres Verfahren / Monitoring
Die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen sowie die Entwicklung
von Lösungen für die aufgezeigten Herausforderungen, zu denen noch keine
Maßnahmen formuliert wurden, obliegt den jeweils benannten zuständigen
Fachämtern der Stadtverwaltung. Dabei sind die KIB und/oder Organisationen von
Menschen mit Behinderungen und themenbezogen weitere Akteure sowie Gremien
zu beteiligen.
Die Umsetzung des Aktionsplans ist ein dynamischer Prozess. Aktuelle
Entwicklungen sind zu berücksichtigen, so u.a. die Ergebnisse von Untersuchungen,
die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung und im Aktionsplan der Landes-
regierung NRW vorgesehen sind sowie die Handlungsempfehlungen, die in einigen
Themenbereichen des Landesaktionsplans vorgesehen sind. Zu prüfen sind auch
Auswirkungen, die sich aus dem Aktionsplan des LWL, der voraussichtlich im
1. Halbjahr 2013 vorliegen wird, ergeben.
Die Verwaltung wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen (KIB) bzw. je nach Themenbereich Organisationen der Menschen mit
Behinderungen im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen. Die KIB
sowie die jeweils zuständigen Fachausschüsse werden fortlaufend über die
Umsetzung von Maßnahmen informiert.
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster sieht vor, dass die KIB einmal jährlich
alle Einrichtungen, Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen von Menschen mit
Behinderungen einlädt, um über die Arbeit der KIB und den Stand der Behinderten-
politik zu informieren und Gelegenheit zum Austausch zu geben. Diese Sitzungen
wurden in den letzten Jahren bereits genutzt, um über die UN-BRK und die
Erarbeitung des Aktionsplans sowie inklusive Projekte in Münster zu informieren.
Zukünftig soll in diesen Sitzungen jeweils über den Stand der Umsetzung des
Aktionsplans informiert und die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur
Umsetzung oder zu weiteren erforderlichen Maßnahmen zu geben. Dieses Verfahren
trägt dazu bei, die in der UN-BRK vorgesehene Beteiligung der Organisationen von
Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Anregungen aus diesen Sitzungen
werden dokumentiert und in den ersten Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans, der
bis zur Jahresmitte 2015 vorgelegt werden soll, aufgenommen.
In dem ersten Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans soll auch dargestellt werden,
wie die zukünftige Berichterstattung zur Umsetzung der UN-BRK in Münster sowie
die Weiterentwicklung des Aktionsplans erfolgen soll.
119
5. Überblick in leichter Sprache
Die Stadt Münster muss die Vereinbarung
über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen beachten.
Die Stadtverwaltung hat aufgeschrieben,
was in Münster getan werden soll.
Das nennt man Aktions-Plan.
Hier wird erklärt, was in dem Aktions-Plan steht.
1. Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Vereinten Nationen haben
eine Vereinbarung über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen
geschrieben.
Eine Vereinbarung ist wie ein Vertrag.
In der Vereinbarung steht:
Diese Rechte haben Menschen mit Behinderungen.
Die Vereinbarung heißt auch:
UN-Behindertenrechts-Konvention.
Jedes Land muss dafür sorgen,
dass Menschen mit Behinderungen diese Rechte bekommen.
120
In einem Heft in Leichter Sprache
wird die Vereinbarung genau erklärt.
Wer mehr über die Vereinbarung wissen möchte,
bekommt das Heft in leichter Sprache bei der Stadt
Münster (Doris Rüter).
Deutschland hat die Vereinbarung über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen unterschrieben.
Das bedeutet:
Deutschland muss sich an diese Regeln halten.
Auch die Stadt Münster muss sich an diese Regeln
halten.
Die Stadt Münster muss dafür sorgen,
dass Menschen mit Behinderungen in Münster
selbst bestimmen können, wie sie leben möchten.
Und dass sie überall dabei sein können.
Denn:
Alle Menschen dürfen an der Gesellschaft teilhaben.
Das nennt man auch Inklusion.
121
Inklusion bedeutet:
• Ich habe die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen.
• Ich gehöre dazu.
• Niemand darf mich ausschließen.
Menschen mit Behinderungen müssen
überall mitmachen können.
Barrieren sollen abgebaut werden.
Barrieren sind Hindernisse.
Zum Beispiel eine Treppe
Und schwere Sprache.
In Münster sind schon viele Hindernisse abgebaut.
Aber es gibt immer noch viele Hindernisse.
Deshalb hat der Rat der Stadt Münster beschlossen:
Wir wollen überlegen:
Wo können wir in Münster
für Menschen mit Behinderungen etwas
besser machen.
122
Wir machen einen Plan:
Was müssen wir in den nächsten Jahren tun,
um die Hindernisse abzubauen.
Die Stadt-Verwaltung hat aufgeschrieben,
was in Münster getan werden soll.
Das steht jetzt im Aktions-Plan.
2. Worum geht es in dem Aktions-Plan?
Der Aktions-Plan hat viele Themen.
Denn Inklusion ist überall wichtig:
• in Kinder-Gärten
• in der Schule
• bei der Arbeit
• beim Wohnen und
• in der Freizeit.
Einiges können wir schnell besser machen,
einiges wird länger dauern.
Das liegt auch daran,
dass einige Vorschläge viel Geld kosten.
Zum Beispiel der Ausbau von Bus-Haltestellen
für Rollstuhl-Fahrer und für blinde Menschen.
Solche Vorschläge können wir nur nach und nach umsetzen.
123
Im Aktions-Plan steht schon sehr viel.
Aber es gibt sicher weitere gute Vorschläge.
Deswegen ist ein Aktions-Plan nie „fertig“.
Wir alle können daran weiter arbeiten.
Im Aktions-Plan steht etwas über diese Themen:
Etwas über die UN-Konvention lernen
Menschen in Münster sollen die Rechte von
Menschen mit Behinderungen kennen-lernen.
Dazu soll es Vorträge geben.
Zum Beispiel in der Volks-Hochschule.
Oder bei Veranstaltungen,
bei denen alle mit-machen können.
Und sagen können, was verbessert werden soll.
Barriere-frei bauen
Gebäude sollen barriere-frei gebaut werden.
Dann kommen alle Menschen gut hinein und
können sich gut darin bewegen.
Wichtig sind zum Beispiel Rampen und Aufzüge
und groß geschriebene Schilder.
Auch Straßen, Wege und Spielplätze
sollen barriere-frei gebaut werden.
Verkehr
Im Jahr 2013 überlegt die Stadt-Verwaltung:
Wie kann der Busverkehr in Münster
für alle Menschen besser werden.
124
Informationen
Es soll mehr Hefte und Anträge in Leichter Sprache geben.
Und ein Video mit Gebärden-Sprache
auf der Internet-Seite von der Stadt Münster.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
sollen gemeinsam den Kinder-Garten
und die Schule besuchen können.
Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sollen alle
Angebote für Frauen und Mädchen nutzen können.
Menschen, die aus einem anderen Land kommen
Menschen mit Behinderungen aus einem anderen
Land brauchen manchmal besondere Hilfe.
Damit sie alles kennen-lernen,
was für Menschen mit Behinderungen wichtig ist.
125
Alte Menschen
Alte Menschen mit Behinderungen
sollen so wohnen können, wie sie möchten.
Sie sollen die nötige Hilfe bekommen.
Bisher wird einerseits etwas für alte Menschen geplant,
andererseits für behinderte Menschen.
Die Katholische Hoch-Schule für Sozial-Arbeit
wird mit der Stadt Münster und dem
Landschafts-Verband Westfalen-Lippe (LWL)
zusammen-arbeiten.
Sie überlegen, wie sie gemeinsam das Leben für alte Menschen in
Münster verbessern können.
Wohnen, selbst-bestimmt leben
Jeder Mensch mit Behinderung soll so
wohnen und leben können, wie er möchte.
Wir müssen in jedem Stadt-Teil
alle Hindernisse abbauen.
Und es muss in jedem Stadt-Teil Stellen geben,
wo man Hilfe bekommt.
Betreuer und Betreuerinnen müssen darauf achten,
wie Menschen mit Behinderungen leben möchten.
2013 schreibt die Stadt Münster einen Bericht
über die Wohnungen in Münster.
Darin geht es auch um
Wohnungen für Menschen mit Behinderungen.
126
Gesundheit
Jeder Mensch muss ohne Hindernisse zum
Arzt oder Zahnarzt oder ins Krankenhaus kommen können.
Eine Arbeits-Gruppe von der Kommission zur Förderung
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
besucht Kranken-Häuser und andere Einrichtungen.
Die Mitglieder der Gruppe erklären dort,
was für Menschen mit Behinderung wichtig ist.
Arbeit
Alle Betriebe in Münster sollen
Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Die Stadt-Verwaltung überlegt,
wie sie Außen-Arbeits-Plätze für Menschen
mit Behinderungen aus Werkstätten einrichten kann.
Freizeit, Sport, Kultur
Menschen mit Behinderungen sollen
überall mitmachen können.
Zum Beispiel im Sport-Verein
in ihrem Stadt-Teil.
Damit das klappt,
arbeiten einige Sport-Vereine
in der Gruppe Inklusion im Sport zusammen.
Museen und Theater sollen möglichst barriere-frei sein.
Sie sollen auch besondere Angebote für
Menschen mit Behinderungen machen.
127
Zum Beispiel eine Theater-Aufführung
mit Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Bei allen Veranstaltungen in Münster wollen wir
an Menschen mit Behinderungen denken.
Wir wollen überlegen,
wie wir die Veranstaltungen barriere-frei machen können.
Wenn Menschen mit Behinderungen einen Ausflug
nach Münster machen,
brauchen sie vorher Informationen.
Deshalb gibt es den Stadt-Plan
für Menschen mit Behinderungen und weitere Informationen.
Partner-Städte
Die Stadt-Verwaltung wird die Partner-Städte von Münster fragen,
was man dort für Menschen mit Behinderungen macht.
Menschen mit Behinderung in Entwicklungs-Ländern
Zu den ärmsten Ländern auf der Welt
sagen wir auch Entwicklungs-Länder.
Wir überlegen:
Wie können wir Menschen mit Behinderung
in den armen Ländern unterstützen?
128
Mitreden, mitbestimmen
Menschen mit Behinderungen bestimmen mit.
Wichtige Dinge besprechen wir in der
Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen (KIB).
Und in der WiM
(Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster).
Einmal im Jahr lädt die KIB alle Vereine und Gruppen
von Menschen mit Behinderungen ein.
Hier können alle ihre Meinung sagen.
Sie können sagen, was in Münster noch getan werden muss.
Damit alle Menschen hier gut leben können.
3. Wie geht es weiter?
2015 gibt es einen neuen Bericht.
In dem Bericht soll stehen:
Das haben wir schon gemacht
und das müssen wir noch tun.
Wir schreiben auch gute neue Vorschläge
in den Bericht.
129
4. Sie möchten mehr wissen?
Melden Sie sich bei:
Doris Rüter
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster
Hafenstraße 8, 48153 Münster
Telefon 02 51/4 92-50 27
Fax 02 51/4 92-79 01
E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de
Hinweis:
Die Bilder sind von:
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
130
6. Anhang
Übersicht über die Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention
Artikel 1 – Zweck
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Artikel 3 – Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 – Allgem eine Verpflichtungen
Artikel 5 – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 – Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 – Kind er mit Behinderungen
Artikel 8 – Bewusstseinsbildung
Artikel 9 – Zugänglichkeit
Artikel 10 – Recht auf Leben
Artikel 11 – Gefahrensituat ion und humanitäre Notlagen
Artikel 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 – Zugang zur Justiz
Artikel 14 – Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 – Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 – Freiheit von Aus beutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 – Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 – Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 – Persönliche Mobilität
Artikel 21 – Recht der freien Meinungs äußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu
Informationen
Artikel 22 – Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 – Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 – Bildung
Artikel 25 – Gesundheit
Artikel 26 – Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 – Angemessener Leben sstandard und sozialer Schutz
131
Artikel 29 – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 – Teilhabe am kulturelle n Leben, Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 – Statistik und Datensammlung
Artikel 32 – Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 – Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 – Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 – Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 – Prüfung der Berichte
Artikel 37 – Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 – Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 – Bericht des Ausschusses
Artikel 40 – Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 – Verwahrer
Artikel 42 – Unterzeichnung
Artikel 43 – Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 – Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 – Inkrafttreten
Artikel 46 – Vorbehalte
Artikel 47 – Änderungen
Artikel 48 – Kündigung
Artikel 49 – Zugängliches Format
Artikel 50 – Verbindliche Wortlaute´
132
Verzeichnis der Abkürzungen
BRK Behindertenrechtskonvention
DEHOGA Westfalen Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V.
DIN Deutsches Institut für Normung
EDAD Design für Alle Deutschland e.V.
FM-Anlage Frequenz-Modulations-Anlage oder
drahtlose Funkübertragungsanlage:
Die Sprache wird von einem Mikrofon kabellos durch
Funkwellen zu einem kleinen Empfänger übertragen, an
den ein Kopfhörer oder - für Träger von Hörgeräten mit
T-Spule oder Cochlea Implantaten (CI) - eine Induktions-
Halsringschleife angeschlossen werden.
KatHO Katholische Hochschule NRW
KIB Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen
KOMM Münster Stadtführer für die St adt Münster mit Informationen für
Menschen mit Behinderung im Internet
(Datenbank mit Informationen über die Barrierefreiheit von
Gebäuden in Münster; Veröffentlichungen,
Veranstaltungskalender)
http://komm.muenster.org
KSVM Kommunale Seniorenvertretung Münster
LAG Landesarbeitsgemeinschaft
LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe
SeHT Verein „Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen“
SGB Sozialgesetzbuch
UN United Nations (englisch für Vereinte Nationen)
WiM Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster
(Selbstvertretungsgruppe der Menschen mit geistiger
Behinderung in Münster)
133
Beratungsverlauf (23)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (6)
- Hafenstraße 8
- Rjasanstraße
- Hafenweg 8
- Schlossplatz
- Prinzipalmarkt
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0125/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37