1712/2024
41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 31.05.2024 1712/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Integrationsrat 04.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Gesundheitsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.09.2024 41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den IV. Quartalsbericht 2023 zur Verfügung, der zugleich als Jahresbericht 2023 den Stand zum 31.12.2023 zur Situation Ge- flüchteter in Köln darstellt. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht. Der Jahresbericht gibt 2 einen Überblick über das Jahr 2023. Anlage 41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Gez. Dr. Rau
41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 41. Bericht (Jahresbericht 2023) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 31.12.2023 1 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Inhalt Inhalt .......................................................................................................................................... 1 Einleitung ............................................................................................................................................... 3 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 3 1.1 Gesamtzahlen ...................................................................................................................... 3 1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft ................................................................... 5 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ......................................................... 9 1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................. 10 2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 12 2.1. Etablierung eines atmenden Systems ........................................................................... 12 2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2023 ........................... 13 2.3 Reserve ............................................................................................................................... 15 2.4 Finanzen ............................................................................................................................. 16 3. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 17 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes ......................... 18 3.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 18 3.1.2 Stärkung Ehrenamt ...................................................................................................... 19 3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt ............................. 19 4. Integration ........................................................................................................................................ 20 4.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 21 4.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 21 4.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 21 4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 22 4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 23 4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ......................................................... 24 4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm ...................... 24 4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht ............................................................................................ 24 4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz ........................................................................................ 25 4.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 25 4.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 25 4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete ........................................... 27 4.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 27 4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)............................................... 29 4.6 Einkommens- und Vermögenssituation ......................................................................... 30 2 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 4.7 Bildungssituation ................................................................................................................ 31 4.7.1 Vorbereitungsklassen .................................................................................................. 31 4.7.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 36 4.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 38 4.7.4 Interkultureller Dienst .................................................................................................. 40 4.8 Gesundheitssituation ........................................................................................................ 42 4.8.1 Infektionsschutz ........................................................................................................... 43 4.8.2 Individuelle Versorgung .............................................................................................. 43 4.8.3 Medizinische Versorgung von Geflüchteten und Maßnahmen der Pandemiebewältigung ........................................................................................................... 44 4.8.4 Fachaustausch und Gutachten .................................................................................. 44 4.8.5 Integration in die Regelversorgung ........................................................................... 44 4.8.6 Zahngesundheit ........................................................................................................... 45 4.8.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlicher Dienstes ... 45 4.8.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ............ 45 4.8.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ............................................ 46 4.8.10 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2023 ...................................................... 46 3 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Einleitung Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) verpflichtet die Stadt Köln als Kommune zur Aufnahme, Unterbringung und sozialer Betreuung von Geflüchteten, die ihr vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden. Sie gewährleistet ferner die vorübergehende Notunterbringung aller geflüchteten Personen und unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über rund 60 stadteigene Unterkunftsstandorte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus rund 100 Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit 43 Beherbergungsbetrieben über die Beherbergung von Geflüchteten abgeschlossen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet. Hier sind zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig. Der Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln erscheint quartalsweise. Der aktuelle Bericht ist als vierter Quartalsbericht zugleich der Jahresbericht für das Jahr 2023. Er bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Entwicklungen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1 Gesamtzahlen Seit Anfang 2019 entwickelte sich die Anzahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten nach der Hochphase der Jahre 2015 bis 2018 rückläufig. Allerdings kehrte sich dieser Trend seit dem Überfall der russischen Föderation auf die Ukraine um. Insbesondere ab Mitte März 2022 stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten deutlich an. Seit Januar 2023 sind unterjährig sowohl ansteigende als auch rückläufige Tendenzen zu beobachten, bedingt durch die Fluktuation der Ukrainer*innen und unerlaubt Eingereisten. Es kam im Jahr 2023 zu einem erheblichen Anstieg an unerlaubt eingereisten Personen aus den Westbalkanstaaten. Die meisten Menschen kamen aus Albanien, jedoch waren auch die anderen Westbalkanstaaten mit Ausnahme des EU-Mitgliedes Kroatien stark vertreten. Die Westbalkanstaaten sind alle sichere Herkunftsstaaten, das heißt es besteht in der Regel kein Grund für eine Beantragung von politischem Asyl. Dieses wurde auch nur in Ausnahmefällen beantragt. Dieser Zugang an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten ebbte nicht wie in den Vorjahren im Frühjahr ab, sondern setzte sich während des gesamten Jahres auf hohem Niveau unvermindert fort. Diese unerwarteten Zugangszahlen brachten das Unterbringungssystem der Stadt Köln mit einem Spitzenwert von 11.388 untergebrachten Personen im März 2023 an seine Belastungsgrenze. Diese Unterbringungszahl lag noch deutlich über den Zahlen der Jahre 2015, 2017 und 2018, wie in der unten aufgeführten Graphik zu sehen ist. Während in den Vorjahren die unerlaubt Eingereisten jeweils zu Beginn des 4 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Frühjahres freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind, blieben sie 2023 möglichst lange in den Kölner Unterkünften und wehrten sich gerichtlich gegen eine Weiterleitung in die Landesunterkünfte. Die Landeszuweisungen an Asylbewerber*innen nach Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgten hauptsächlich im Rahmen der Familienzusammenführung und beliefen sich im gesamten Jahr 2023 durchschnittlich nur auf drei bis vier Personen pro Woche. Die Erfüllung der Aufnahmequote an Geflüchteten für die Stadt Köln, die vom Land NRW wöchentlich neu festgelegt wird, geriet am 22. September 2023 unter 100 Prozent, womit größere Landeszuweisungen an Asylbewerber*innen nach Köln wieder möglich wurden. Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 15. Dezember 2023 bei 98,75 Prozent, womit 209 Zuweisungen wieder möglich wurden. Im Dezember 2023 sind dann 79 Personen zugewiesen worden. Es ist im Ausblick aufgrund einer weiter sinkenden Erfüllungsquote im Laufe des Jahres 2024 mit erheblichen neuen Landeszuweisungen an Asylbewerber*innen nach Köln zu rechnen. Jahreswerte 2010 - 2023: 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.258 10.189 10.216 7.460 6.176 5.764 10.839 10.427 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.) 5 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2022 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, der die städtisch untergebrachten Geflüchteten betreut, nimmt jedes halbe Jahr zum 30. Juni und 31. Dezember eine Analyse der Daten der untergebrachten Menschen vor. Die Analyse umfasst die Aspekte Alter, Familienstruktur und Herkunft. Bei der Altersstruktur weist das Segment der 26 bis 65-Jährigen im Vergleich zum 40. Bericht (Stand 30. Juni 2023) erneut einen Rückgang um 3,89 Prozent auf. Hingegen ist der Anteil der 18 bis 25-Jährigen um 1,21 Prozent leicht gestiegen. Der Anteil der Kinder ist insgesamt um 2,67 Prozent gestiegen, was damit zusammenhängt, dass unter den unerlaubt Eingereisten viele kindererreiche Familien sind. 465 310 216 23 -36 -308 -91 -268 324 307 -257 -348 -284 10.839 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 11.059 10.711 10.427 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 Dez 22 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23 monatliche Entwicklung der Unterbringung monatliche Veränderung Bestand 6 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Die städtisch untergebrachten Geflüchteten sind ganz überwiegend, zu etwa 78 Prozent, zusammen mit ihrer Familie untergebracht. Im Vergleich zur vorherigen Analyse vom 30.Juni 2023 zeigt sich hier eine Steigerung um 3,86 Prozent. Hingegen ist der Anteil alleinreisender Männer um 1,50 Prozent, alleinerziehender Männer um 0,27 Prozent und alleinerziehender Frauen um 2,33 Prozent gesunken. Der Anteil alleinreisender Frauen ist hingegen um 0,24 Prozent gestiegen. Unter 3 Jahre; 6,01% 3 bis 5 Jahre; 5,90% 6 bis 10 Jahre; 11,97% 11 bis 16 Jahre; 13,31% 17 Jahre; 2,11%18 bis 25 Jahre; 15,05% 26 bis 65 Jahre; 42,02% Ab 66 Jahre; 3,63% Altersstruktur Stand 31.12.2023 7 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (siehe Punkt 5.3 des Berichts) Die Schutzsuchenden reisen aus den folgenden Herkunftsländern ein: alleinreisende Männer; 11,30% alleinerziehende Männer; 0,80% alleinreisende Frauen; 5,45% alleinerziehende Frauen; 4,69% Familien; 77,76% Familienstruktur Stand 31.12.2023 8 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 *Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, sowie staatenlose, beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. Im Vergleich zu den Angaben im 40. Bericht (Stand 30.Juni 2023) zeigen sich folgende Veränderungen: Die größte Herkunftsgruppe an untergebrachten Personen stellen mit 34 Prozent immer noch die unerlaubt Eingereisten und daueruntergebrachten Personen aus den Westbalkanstaaten (Ex-Jugoslawien, Kosovo, Albanien). Hier hat vor allem ein Anstieg von unerlaubt Eingereisten aus Albanien (13,3 Prozent auf 15,3 Prozent) für einen Anstieg von 33,1 Prozent auf 34 Prozent gesorgt. Die zweitgrößte Herkunftsgruppe stellen mit 26,9 Prozent nach wie vor die Geflüchteten aus der Ukraine, wobei deren absolute Zahl bei den Unterbringungen binnen eines Jahres deutlich gesunken ist (3.874 zum 31. Dezember 2022 auf 2.802 zum 31. Dezember 2023). Der prozentuale Anteil der Geflüchteten aus afrikanischen Ländern und Afghanistan ist gesunken. Dies hängt zum einen mit dem höheren Anteil der beiden größten Herkunftsgruppen zusammen, aber auch mit den geringen Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen aus diesen Ländern im Jahr 2023. Die Herkunftsländer Syrien, Irak und Iran sind bei den untergebrachten Asylbewerber*innen mit 17,1 Prozent auch immer noch relativ stark vertreten, wobei die absolute Zahl aufgrund geringerer Landeszuweisungen in 2023 stagnierte. Afghanistan; 5,90% Albanien; 15,30% Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbeskistan, Weißrussland; 2,10% ehem. Jugoslawien und Kosovo; 18,70% Eritrea, Somalia; 1,70% Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien; 1,00% afrikanische Länder Nigeria, Ghana, Guinea; 2,80% Pakistan, Indien; 0,60% Russ. Förderation; 2,40% sonstige*; 4,50% Syrien, Irak, Iran; 17,10% Türkei; 1,00% Ukraine; 26,90% Herkunftsländer Stichtag 31.12.2023 9 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Das Fachcontrolling des Amtes für Wohnungswesen weist bezüglich der Verteilung der untergebrachten Geflüchteten auf die unterschiedlichen Unterkunftsarten folgende Daten aus: Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2023: Unterbringungsart / Stichtag Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Notaufnahme 491 774 820 729 671 516 564 650 705 564 470 390 Notunterkünfte 1.090 791 892 884 799 771 749 766 883 919 838 711 Leichtbauhallen 681 770 757 754 706 717 711 746 775 716 614 485 Beherbergungsbetriebe 2.145 2.131 1.948 2.025 1.948 1.987 2.025 2.124 2.150 2.143 2.168 2.252 Mobile Wohneinheiten 949 1.024 1.049 1.056 1.117 1.116 1.084 1.107 1.129 1.075 1.051 1.035 Systembauten 1.802 1.788 1.807 1.825 1.807 1.813 1.729 1.721 1.732 1.726 1.724 1.730 Systembauten, Holz 140 137 137 129 137 145 130 121 126 125 122 123 Wohnungen 2.661 2.748 2.779 2.793 2.707 2.735 2.593 2.622 2.673 2.676 2.636 2.607 Wohnheime 1.190 1.202 1.199 1.157 1.152 1.153 1.100 1.152 1.143 1.115 1.088 1.094 Summe 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 11.059 10.711 10.427 Grafische Darstellung: Beherbergungsbetriebe; 2.252; 22% Leichtbauhallen; 485; 5% Mobile Wohneinheiten; 1.035; 10% Notaufnahme; 390; 4% Notunterkünfte; 711; 7% Systembauten; 1.730; 16% Systembau Holz; 123; 1% Wohnheime; 1.094; 10% Wohnungen; 2.607; 25% Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2023 10 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung von Unterbringungsstandorten. Die Darstellung berücksichtigt die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2023. Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Aufgrund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 11 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Insgesamt liegt der Anteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet bei etwa 0,95 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der höchste Anteil an untergebrachten Geflüchteten in Bezug auf die Einwohnerzahl war im Stadtbezirk Innenstadt mit 1,14 Prozent zu verzeichnen. Dies ist auf insgesamt 20 dort angemietete Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, die sich im gesamten Innenstadtbereich verteilten. Dort wurden rund 900 geflüchtete Menschen (Stand 31. Dezember 2023) untergebracht. Da diese verteilten Stadthotels im Stadtbild nicht als Unterbringungsorte für Geflüchtete auffallen, erfolgt die 1,14% 1,11% 0,53% 0,89% 0,97% 0,93% 1,13% 0,89% 1,07% 0,95% 1,12% 1,28% 0,55% 1,04% 1,03% 0,93% 1,19% 1,08% 1,17% 1,04% 1,20% 1,13% 0,55% 1,02% 0,96% 1,00% 1,17% 1,01% 1,09% 1,00% 1,29% 1,36% 0,52% 1,19% 0,98% 1,03% 1,14% 1,01% 1,04% 1,04% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2023 Anteil II. Quartal 2023 Anteil III. Quartal 2023 Anteil IV. Quartal 2023 12 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Unterbringung unauffällig und stellt keine außergewöhnliche Belastung des Bezirks dar. An zweiter Stelle steht der Stadtbezirk Porz mit einer Quote von 1,13 Prozent. Hier tragen der relativ große Beherbergungsbetrieb Hotel Terminal mit rund 120 Personen, Standorte mit mobilen Wohneinheiten wie Josef-Broicher-Straße, Alfred- Schütte-Allee sowie Systembauten wie im Urbacher Weg zu der Quote bei. Der Stadtbezirk Rodenkirchen folgt mit 1,11 Prozent, was auf die größere Unterkunft in der Ringstraße (ehemalige Volvo-Zentrale) und die kommunale Erstaufnahme in der Vorgebirgsstraße neben dem Südstadion zurückzuführen ist. Der relativ geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0,53 Prozent ist auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 1,07 Prozent, wobei Geflüchtete vorwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren – Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf die in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Ziele, die mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum Tragen kommen sollen. 2.1. Etablierung eines atmenden Systems Die Stadt Köln ist auf der einen Seite aufgrund § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW gesetzlich verpflichtet, Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete unterzubringen. Dieser Unterbringungsverpflichtung kann die Verwaltung nur in angemessener Weise nachkommen, wenn sie ständig eine gewisse Anzahl an Unterbringungsplätzen vorhält, um auf einen unerwarteten Anstieg an unterzubringenden Geflüchteten vorbereitet zu sein. Auf der anderen Seite ist die Verwaltung stets gehalten, wirtschaftlich zu agieren und auch bei Ausgaben für die Unterbringung Geflüchteter den städtischen Haushalt im Blick zu behalten (§ 75 Abs.1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW). Die längere Vorhaltung einer großen Zahl leerstehender Unterkünfte mit entsprechenden laufenden Kosten würde dieser Vorgabe zuwiderlaufen. Um den beiden widerstreitenden Zielen in gleicher Weise gerecht zu werden und einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen, wurde als Zielsetzung für 2023/2024 13 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 die Etablierung eines „atmenden Systems“ im Bereich der Unterbringung Geflüchteter beschlossen. Atmendes System bedeutet eine permanente Nachsteuerung der Unterbringungsressourcen orientiert am tatsächlichen und voraussichtlichen Unterbringungsbedarf. Ein solch atmendes System erfordert eine breite Fächerung an unterschiedlichen Unterkunftsarten mit unterschiedlichen Laufzeiten. Konventionelle Bauten wie Mehrfamilienhäuser decken den langfristigen Unterbringungsbedarf, der nie unterschritten wird. Zu Unterkünften umgebaute Bürobauten sind angemietet und haben meist längere Laufzeiten über fünf Jahre, da sich ansonsten der Umbau nicht lohnt. Systembauten mit befristeten Baugenehmigungen, meist mit Ausnahmegenehmigungen nach § 246 BauGB in Gewerbegebieten oder mit Laufzeiten von sechs bis zwölf Jahren decken den mittelfristigen Bedarf ab. Die Deckung des mittelfristigen Bedarfs für in der Regel zwei bis fünf Jahre wird durch angemietete Wohncontainer gewährleistet, die mit einer Vorlaufzeit von wenigen Monaten auf- und auch wieder abgebbaut werden können. Bei jeder befristet angemieteten Unterkunft erfolgt bei Auslaufen des Mietvertrages eine eingehende Prüfung, ob noch ein entsprechender Unterbringungsbedarf besteht, der eine Vertragsverlängerung rechtfertigt. Es erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine erneute Kosten-Nutzen-Prüfung. Bei der Auswahl der Unterkünfte muss auch nachgesteuert werden hinsichtlich der sich ändernden Bedarfe der Geflüchteten. So sind an die Unterbringung körperlich oder gesundheitlich eingeschränkter Geflüchteter, die barrierefreie Wohnungen oder besondere Betreuung brauchen, andere Anforderungen zu stellen als an die Unterbringung junger Asylbewerber*innen oder von Familien mit Kindern, die Spielplätze und Anbindung an Kitas und Schulen benötigen. Die kurzfristigste vertragliche Bindung besteht bei Belegungsvereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben, also Stadthotels, Pensionen und Apartmenthäusern. Diese Vereinbarungen laufen zwischen drei Monaten und einem Jahr. Sie ermöglichen im erheblichen Maße auf einen steigenden Unterbringungsbedarf kurzfristig und flexibel zu reagieren, aber auch bei sinkendem Unterbringungsbedarf relativ zeitnah auch nicht benötigte Unterbringungskapazitäten wieder abzubauen. Dieser flexible Part des Ressourcenmanagements ist natürlich mit relativ hohen Kosten verbunden. Aufgrund flexibel gestalteter Verträge konnten jedoch die durchschnittlichen Kosten für die Belegung von Hotelzimmern in Köln unter denen anderer Großstädte gehalten werden. Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben verhindern insbesondere die in der Bevölkerung unpopuläre Inanspruchnahme von Sporthallen und Bürgerhäusern zur Unterbringung Geflüchteter. 2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2023 Das Jahr 2023 war geprägt von einem ganzjährigen verstärkten Zugang von unerlaubt eingereisten Personen aus den Westbalkanstaaten nach Köln. Dieser Anstieg wich von den Erfahrungen in den Vorjahren ab. Es kamen zeitweise 100 bis 180 Menschen in der Woche in Köln an, vorwiegend aus Albanien. Auch unerlaubt Eingereiste, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen und daher in aller Regel keinen Asylanspruch haben, sind grundsätzlich nach § 1 Absatz 3 Satz 1 14 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Flüchtlingsaufnahmegesetz zunächst kommunal unterzubringen. Auch die an sich im aufenthaltsrechtlichen Verfahren nach § 15a AufenthG vorgesehene Weiterleitung in Landesunterkünfte griff angesichts zahlreicher Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Weiterleitung nicht im bisherigen Umfang. Die massive Erhöhung der Zahl der unterzubringenden unerlaubt Eingereisten, die 2.500 Personen überstieg, erhöhte die Gesamtzahl der städtisch unterzubringenden Geflüchteten auf zeitweise bis zu 11.388 Personen. Diese Zahl lag deutlich über höchsten Unterbringungszahlen der Jahre 2015, 2017 und 2018 von rund 10.200 Geflüchteten. Diese Zahl an Geflüchteten brachte die Stadt Köln an die absolute Grenze ihrer Unterbringungskapazitäten. Nur mittels einer verdichteten und vollständigen Belegung auch von Notaufnahmeeinrichtungen wie Leichtbauhallen und der Ausweitung der teuren Unterbringung in Beherbergungsbetrieben konnte mit äußerster Mühe eine erneute Unterbringung von Geflüchteten in Sporthallen verhindert werden. Mit Stand 31. Dezember 2023 waren 70,35 Prozent der in städtischen Ressourcen (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Aufgrund der aktuellen krisenhaften Entwicklung konnte das Ziel der Erhöhung des Anteils der Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten bis Ende des Jahres nicht erreicht werden. Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. Zum 31. Dezember 2023 wurden mehrere neue Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten vereinbart. In der Unterkunft Berger Straße in Köln Porz (Stadtteil Eil) stehen vier Wohneinheiten für neun Unterbringungsplätze zur Verfügung, mit einer Vertragslaufzeit vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Mai 2025. In einer sanierten und umgebauten Unterkunft am Hansaring in der Köln-Innenstadt (Stadtteil Neustadt-Nord) werden im Laufe der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt 86 Unterbringungsplätze in 17 Wohneinheiten verfügbar sein, wobei der Vertrag bis zum 28. Februar 2033 läuft, so dass die abgeschlossenen Wohneinheiten nachhaltig in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. In der Unterkunft Kalk-Mülheimer Straße in Köln Mülheim (Stadtteil Buchforst) stehen 48 Unterbringungsplätze in 48 Wohneinheiten zur Verfügung, mit einer Vertragslaufzeit vom 1. Juni 2023 bis zum 1. Mai 2033. Mietverträge für die folgenden Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten konnten erfolgreich verlängert werden. Unterkunft Bonner Straße in Rodenkirchen (Stadtteil Marienburg) – dort stehen weiterhin zehn Unterbringungsplätze in zwei Wohneinheiten zur Verfügung, (Verlängerung bis zum 31. Mai 2025). Unterkunft in der Von-Sparr-Straße in Mülheim (Stadtteil Mülheim), wo 21 Unterbringungsplätze in fünf Wohneinheiten zur Verfügung stehen (Verlängerung bis zum 30. Juni 2024). 15 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Unterkunft in der Jesuitengasse in Nippes (Stadtteil Weidenpesch) (Verlängerung bis zum 16. Mai 2025). Dort stehen 15 Unterbringungsplätze in vier Wohneinheiten zur Verfügung. Unterkunft in der Mertener Straße in Köln Rodenkirchen (Stadtteil Marienburg) (Verlängerung bis zum 16. Mai 2025), wobei sechs Unterbringungsplätze in einer Wohneinheit verfügbar sind. Unterkünfte in der Pallenbergstraße in Nippes (Stadtteil Weidenpesch) wurden ebenfalls bis zum 16. Mai 2025 verlängert. Hier stehen zwölf Unterbringungsplätze in drei Wohneinheiten in zur Verfügung. 2023 wurden vier Einfamilienhäuser in der Elisabeth Straße in Porz (Stadtteil Wahnheide), die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben wurden, umgebaut, saniert oder bezugsfertig hergerichtet. Sie konnten Ende des zweiten Quartals 2023 mit 25 Personen belegt werden. Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist es geplant, Unterkunftsplätze durch den Neubau und die Anmietung von neuen Objekten zu schaffen. Diese neuen Plätze bieten jeweils abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Der Standort im Systembau, der im ersten Quartal 2024 belegt wird, befindet sich auf der Potsdamer Straße in 50859 Köln Lindenthal im Stadtteil Weiden, und bietet 40 Unterbringungsplätze in zehn Wohneinheiten. Vereinbarungen mit sechs Beherbergungsbetrieben mit teilweise zu hohen Kosten oder mangelnder Möglichkeit der Selbstverpflegung wurden in 2023 im Rahmen des Konzepts „Atmendes System“ aufgegeben, so dass sich die Zahl der angemieteten Beherbergungsbetriebe für Geflüchtete auf 34 reduzierte: Stand IV. Quartal 2023 Projekt PLZ Bezirk Stadtteil Unterkunftsart Max- Belegung Belegart Datum Leerzug Aachener Straße 50858 Lindenthal Junkersdorf Beherbergungsbetriebe 85 Familien 30.04.2023 An den Dominikanern 50668 Innenstadt Altstadt-Nord Beherbergungsbetriebe 45 Familien 14.04.2023 Clevischer Ring 51063 Mülheim Mülheim Beherbergungsbetriebe 402 Familien 31.03.2023 Hans-Imhoff-Str. 50679 Innenstadt Deutz Beherbergungsbetriebe 30 Familien 13.05.2023 Komödienstraße 50667 Innenstadt Altstadt-Nord Beherbergungsbetriebe 25 Familien 30.04.2023 Magnusstraße 50672 Innenstadt Altstadt-Nord Beherbergungsbetriebe 60 Familien 31.01.2023 Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird auf Grund der dort verfügbaren Gegebenheiten, die sich besonders für die speziellen Schutzbedarfe einzelner vulnerabler Geflüchteter eignen, auf Dauer nicht möglich sein. 2.3 Reserve Die Verwaltung hat vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine das Ziel formuliert, eine Reserve von 1.500 Plätzen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um kurzfristig auf steigende Zuweisungen von Asylbewerber*innen vorbereitet zu sein. Dafür wurden leergezogene Unterkünfte als Reservestandorte vorgehalten. 16 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Im Rahmen des erhöhten Aufkommens von Geflüchteten aus der Ukraine wurden die Reservestandorte 2022 vollständig belegt. Auch in 2023 waren diese Reserveplätze trotz ihres niedrigen Unterbringungsstandards fast durchgehend vollständig belegt, da wie oben dargelegt ein hoher Unterbringungsbedarf aufgrund der unerlaubt Eingereisten bestand. Erst zum Ende des Jahres 2023 entspannte sich die Situation etwas, wobei die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten zum 31. Dezember 2023 mit 10.427 Menschen immer noch über dem Unterbringungshöchststand der Jahre 2015, 2017 und 2018 mit durchschnittlich 10.200 Personen lag. Die zu diesem Zeitpunkt im gesamten Unterbringungssystem verteilt zur Verfügung stehenden 1.181 freien Unterbringungsplätze waren teilweise aufgrund der langen Nutzung renovierungsbedürftig. Den freien Plätzen gegenüber stand jedoch wegen Untererfüllung der Kölner Aufnahmequote eine stetig steigende Zahl an möglichen Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen, die schon im Januar 2024 die Zahl der freien Plätze übersteigen sollte. Angesichts dieses prekären Puffers an Unterbringungsplätzen hat die Verwaltung für die Zukunft die mittelfristige Wiederherstellung einer ständigen freien Reserve mit etwa 1.500 Plätzen geplant. Angesichts der angespannten Unterbringungssituation war ein Neuaufbau jedoch in 2023 nicht möglich. Für das Jahr 2024 ist geplant, zumindest eine ständige freie Unterbringungsreserve von rund 200 Plätzen als Einstieg in einen weiteren Ausbau zu realisieren. 2.4 Finanzen Die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten bedingten Kosten wurde mit dem „Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“ neu geregelt. Das Landesgesetz ist am 13. November 2021 in Kraft getreten. Die wesentlichen finanziellen Aspekte der Novellierung sind: Die Pauschale aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird für kreisfreie Städte von bisher 10.392 Euro auf 13.500 Euro pro abrechenbarer Person und Jahr rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 angehoben. Zur Finanzierung neu hinzukommender Geduldeter wird erstmalig ab dem 1. Januar 2021 eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro pro Person gezahlt. Für die Finanzierung der Bestandsgeduldeten stellt das Land NRW den Kommunen in 2021 und 2022 insgesamt jeweils 175 Millionen Euro sowie 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die finanziellen Zuweisungen werden entsprechend dem Verhältnis der Zahl der Pauschalen nach § 4 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, welche die Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2020 für Personen mit Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben, verteilt. Maßgeblich sind die Daten der Bestandsstatistik zum Stand 30. Juli 2021. Der Anteil für die Stadt Köln beträgt demnach in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 6.005.245 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3.431.569 Euro. 17 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Grundsätzlich haben alle unter § 2 FlüAG fallende Personen bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine Ausnahme gilt seit dem 01. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die seither Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. dem SGB XII haben. Die Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter erfolgt bei der Stadt Köln insbesondere durch das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren. Die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung Geflüchteter entstandenen jährlichen Kosten im Jahr 2023 übersteigen mit fast 168 Millionen Euro die entsprechenden Kosten des Jahres 2022 von rund 152 Millionen Euro deutlich. Im Haushaltsjahr 2023 sind bei den vorgenannten Ämtern unter anderem Aufwendungen für die Unterbringung Geflüchteter von rund 125,2 Millionen Euro, für die Betreuung Geflüchteter von rund 19,5 Millionen Euro sowie rund 88,4 Millionen Euro Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) enthalten. Für Geflüchtete aus der Ukraine fallen ebenfalls Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II sowie –in geringem Anteil- SGB XII-Leistungen an. Den Aufwendungen stehen unter anderem folgende Erträge entgegen: Zuweisungen des Landes zur einmaligen Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von rund 19,9 Millionen Euro Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine (3. Tranche) von rund 8,0 Millionen Euro Sonderförderung auf Basis eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02. November 2022 von rund 8,4 Millionen Euro Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten von rund 34,6 Millionen Euro Erstattung aus der Betreuungspauschale nach § 4 Abs.2 Satz 2 FlüAG von rund 229.000 Euro Erstattungen aus der FlüAG-Pauschale nach § 4 Abs.2 Satz 1 Nr.2 FlüAG rund 13,6 Millionen Euro Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Rahmen des Bürgergeldes nach § 22 Abs.1 SGB II erstattet werden, werden zu 70,4 Prozent (61,6 Prozent) durch den Bund übernommen. Insgesamt zeigt die Entwicklung in 2023, dass der kommunale Bedarf an finanzieller Unterstützung durch Bund und Land weiterhin hoch ist. Belastbare Zahlen können allerdings erst nach den Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden. 3. Standards und Strukturmaßnahmen Im Amt für Wohnungswesen erfolgt die soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von 18 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.Juli 2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder oder LSBTIQ*-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für alleinreisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. Der Arbeitskreis des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen hat auf der Basis der vorerwähnten Leitlinien von 2004 im Jahr 2022/2023 „Neue Leitlinien 2.0“ zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgearbeitet. Diese befinden sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung, was leider zu einer Verzögerung der Beschlussvorlage über die Leitlinien für die politischen Gremien geführt hat. Bei der Abstimmung sind insbesondere die finanzwirtschaftlichen Herausforderungen der aktuellen Aufstellung eines Haushaltsentwurfes mit zu berücksichtigen. 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen zur Betreuung der Geflüchteten ist nach Stadtteilen gegliedert. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit den ebenfalls stadtteilbezogen arbeitenden Willkommensinitiativen, welche sich um die in ihrem Veedel ansässigen Geflüchteten kümmern. Der Soziale Dienst arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Institutionen und Vereinen, die sich um das Wohl von Geflüchteten kümmern. Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische alltägliche soziale Betreuungsarbeit, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten zur zukünftigen besseren Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten eine wichtige Rolle. 3.1.1 Gewaltschutz Zur kommunalen Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen sowie des Sozialen Dienstes gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete entwickelt hat. Mit Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde das „Gewaltschutzkonzept in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und eine Koordinationsstelle für Gewaltschutz beim Sozialen Dienst eingerichtet. Dem Konzept liegt das klare Bekenntnis der Stadt Köln gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedvolles Miteinander in den Unterbringungseinrichtungen zugrunde. Das Gewaltschutzkonzept wird durch den*die Gewaltschutzkoordinator*in in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren umgesetzt und weiterentwickelt. In diesen Prozess sind die Bewohnenden partizipativ einbezogen. Der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. Eine Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet: 19 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht- einwanderung/gewaltschutz-unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle Maßnahmen den Gewaltschutz betreffend mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Fachkräften des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen, sowie Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort. Das Monitoring aller Gewaltereignisse und deren Evaluation ist eine wesentliche Aufgabe der Gewaltschutzkoordinatorin, um die Bedarfe und Standards des Konzeptes anpassen zu können. Die Gewaltschutzkoordinatorin legt dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen und den Fachausschüssen der Stadt Köln jährlich einen Bericht über die Arbeitsergebnisse und die Ergebnisse des Monitorings vor. Darüber hinaus ist die Koordinatorin für Gewaltschutz für die Planung und Organisation von Schulungen zu Themen wie Demokratisierung, Partizipation, kulturelle Vielfalt und zur Schaffung verbesserter Strukturen verantwortlich. 3.1.2 Stärkung Ehrenamt Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel Lotsendienste, Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an. Menschen aus Köln engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen, richten Freizeitaktivitäten aus und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft. Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich in Deutschland und Köln zurecht zu finden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe selbstbestimmt zu leben. Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete hat sich insofern deutlich gewandelt. Bis vor einigen Jahren haben sie Geflüchtete vor allem beim Ankommen unterstützt. Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. 3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt Auch im Jahr 2023 gab es verschiedene Maßnahmen, damit die ehrenamtliche Arbeit vor Ort vernetzt, begleitet und koordiniert werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil ist die kommunale Förderung von jeweils einer halben Stelle Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege in den neun Stadtbezirken. Des Weiteren gehört dazu auch die Förderung des Forums für Willkommenskultur und einer Koordinationsstelle für den Arbeitskreis Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln. Zudem wurden Mittel in Höhe von 70.000 Euro bereitgestellt, damit ehrenamtliche 20 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Vereine und Initiativen im Bereich administrative Arbeit durch Beschäftigung einer Person entlastet werden können und die Informationsplattform www.wiku-koeln.de weiter aktuell gehalten wird. Das Finanzvolumen der oben genannten Maßnahmen betrug 2023 insgesamt 612.000 Euro. In seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die seit Sommer 2017 geltenden Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung geflüchteter Menschen auch für das Jahr 2024 fortzusetzen (2893/2023). Anfang 2023 fand zudem unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums im Amt für Integration und Vielfalt eine Befragung zu den Unterstützungsangeboten für Ehrenamtliche in Köln statt. Daran nahmen insgesamt 174 Ehrenamtliche verschiedener Organisationen teil. Die Befragungsergebnisse sind der oben genannten Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Das Amt für Integration und Vielfalt leitete zudem 2023 innerhalb des Programms "KOMM-AN NRW" rund 400.000 Euro an Fördergeldern vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) an 77 Institutionen weiter, um damit die Vor-Ort-Arbeit der ehrenamtlichen Initiativen und Vereine zu unterstützen. Dadurch konnten entstehende Ausgaben für notwendige ehrenamtliche Begleitungen, Freizeitaktivitäten, Sprachkurse, Sportangebote sowie Öffentlichkeitsarbeit und Qualifizierungen finanziert werden. Die Stadt Köln ruft diese Mittel seit 2016 ab und unterstützt damit nachhaltig das ehrenamtliche Engagement in den Stadtbezirken. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der "KOMM-AN NRW"- Mittelempfänger*innen migrantische Organisationen, die häufig von Menschen mit eigener Fluchterfahrung gegründet wurden. Weitere Informationen finden sich in der Mitteilung 3445/2023. 4. Integration Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und unterschiedlicher Bildung. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Integration und „Ankommen“ funktionieren nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildete Fachkräfte der Sozialarbeit wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen erfolgt. 21 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 4.1 Integrationsauftrag Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittler*innen besonders wichtig. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 4.2 Bleiberechtsperspektive Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet in einem eigenen ausführlichen Berichtswesen etwa zur Anzahl der Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2023. 4.2.1 Asylsuchende Im Laufe des Jahres 2023 wurden der Stadt Köln 846 asylsuchende Personen zugewiesen. Mit Stichtag 31. Dezember 2023 befinden sich 1.088 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2023 wurde vom Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 793 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragsteller*innen entschieden. Es ergingen 470 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 323 Ablehnungen. Zuweisungen von Asylantragsteller*innen nach Köln innerhalb eines Jahres 1.963 6.975 8.730 805 734 1.492 673 915 633 846 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zahl zugewiesener Asylsuchender 22 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen Im Jahr 2023 haben 5.096 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der überwiegende Anteil von unerlaubt eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (4.714 Personen). Es wurden überwiegend wirtschaftliche bzw. medizinische Gründe als Einreisegrund benannt. Knapp 50 Prozent der Einreisen entfielen auf die Monate August bis Oktober. Jede unerlaubt eingereiste Person hat auch die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Sollte bereits in einem anderen Land ein Asylbegehren geäußert worden sein, wird von Amts wegen ein Dublin-Verfahrens eingeleitet. Personen, für die ein Dublin-Verfahren eingeleitet wurde, wurden zunächst nicht verteilt, sie verblieben vielmehr bis zum Abschluss des Dublin-Verfahren in kommunaler Unterbringung. Alle anderen unerlaubt eingereisten Personen werden nach § 15 a AufenthG dem Land 2.299 7.765 9.360 5.593 4.969 4.379 2.033 1.826 1.142 1088 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Personen mit Aufenthaltsgestattung zum Stichtag 31.12. 765 1.959 2.044 828 626 754 622 859 470 1122 4720 2537 877 210 228 172 314 323 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Entscheidungen des BAMF Entscheidungen des BAMF Anerkennungen Entscheidungen des BAMF Ablehnungen 23 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 NRW zur Verteilung gemeldet und werden von den Kommunen in Landeseinrichtungen weitergeleitet und dort aufgenommen. Auch in Fällen von Dublin-Verfahren erfolgt nunmehr seit November 2023 eine Landesverteilung. Bis zur Weiterleitung in eine Landesunterkunft sind alle unerlaubt eingereisten Personen städtisch unterzubringen und zu versorgen. Die hohen Einreisezahlen, die Prüfung individueller medizinischer und familiärer Umstände sowie betriebene verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen eine Verteilungsentscheidung verzögerten bzw. verlängerten die Dauer der Verteilungsverfahren und damit die Unterbringungs- und Versorgungszeiten in städtischen Einrichtungen auf mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten. 4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen In Köln leben zum Stichtag 31.Dezember 2023 rund 3.341 Personen im Status der Duldung. (Häufigster Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“). Duldungsgründe Anzahl der Geduldeten fehlende Reisedokumente 1.122 sonstige Gründe 700 familiäre Bindungen 755 medizinische Gründe 101 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes öffentliches Interesse 42 Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a 25 unbegleitete Minderjährige 208 konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 13 offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 0 Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 5 24 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Asylfolgeantrag 0 Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0 Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 2 Duldungen wegen Abschiebestopp (Iran) 63 Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 256 Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 43 Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 7 Gesamt 3.341 4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Zum Stichtag 31.Dezember 2023 waren rund 11.500 geflüchtete Menschen aus der Ukraine im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz sowie rund 630 Personen im Besitz einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung. Rund 95 Prozent der Geflüchteten hatten die ukrainische Staatsangehörigkeit, etwa 5 Prozent sind Drittstaatsangehörige. Von den etwa 5 Prozent Drittstaatstaatsangehörigen Personen konnten über 50 Prozent ebenso wie die ukrainischen Staatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Hierbei handelt es sich um Personen, die entweder zur Kernfamilie von ukrainischen Staatsangehörigen zählen, in der Ukraine ein Daueraufenthaltsrecht hatten, oder für die festgestellt werden konnte, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Alle anderen Drittstaatsangehörigen sind inzwischen entweder ausgereist oder haben einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Gesetzesgrundlage, wie zum Beispiel zur Aufnahme eines Studiums, gestellt. Diese befinden sich derzeit in Entscheidungsverfahren. Bis zur abschließenden Entscheidung sind diese in Besitz einer Fiktionsbescheinigung 4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm Im Jahr 2023 wurden der Stadt Köln 173 Personen zu obengenannten Aufnahmeprogrammen zugewiesen. Diese erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 22 S. 2 AufenthG, § 23 Abs. 2 AufenthG oder § 23 Abs. 4 AufenthG. 4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht Mit dem sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach § 104c AufenthG, welches im Dezember 2022 verabschiedet wurde, können Menschen innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen. Das Chancenaufenthaltsrecht schafft damit Aufenthaltsperspektiven für Menschen mit bisher ungesichertem Aufenthaltsstatus, ohne dass bereits alle Integrationsvoraus- setzungen aus den Bleiberechtsregelungen erfüllt sein müssen. In Köln fielen potenziell 3.600 Personen, also circa 85 Prozent der geduldeten Personen, zumindest aufgrund der Voraufenthaltszeiten, in die Neuregelungen. Bis zum 31. Dezember 2023 stellten etwa 57 Prozent des potenziell begünstigten Personenkreises einen Antrag auf ein Chancenaufenthaltsrecht (etwa 2.000 Anträge). Hiervon konnten bereits bei 62 Prozent der Fälle (circa 1.300 Personen) 25 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 ein Chancenaufenthaltsrecht erteilt werden. Bei 15 Prozent der Fälle (etwa 500) konnten Aufenthaltserlaubnisse nach anderen Rechtsgrundlagen (zum Beispiel Bleiberechte) erteilt werden. In etwa 9 Prozent der Fälle (circa 350) sind Versagungsgründe festzustellen. Versagt werden muss ein Chancenaufenthaltsrecht, wenn - kein mindestens fünfjähriger erlaubter, geduldeter oder gestatteter Voraufenthalt vorliegt, - sich die Person nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, - eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat vorliegt - und die Person wiederholt vorsätzlich über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht. 4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), der sich im Kölner Stadtgebiet aufhält, gemäß § 42 a SGB VIII (= Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorläufig in kommunale Obhut zu nehmen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich um die Bestellung eines Vormundes (§ 1774 BGB) durch das Familiengericht zu kümmern. Es wird auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern verwiesen. https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige /unbegleiteteminderjaehrige-node.html 4.4 Wohnungssituation Ein wesentlicher Schritt zu einem selbstbestimmten Leben in Köln und zu einer besseren Integration in die Gesellschaft ist eine eigene, privat angemietete Wohnung. Damit verbunden ist zugleich der Auszug aus einer städtischen Unterkunft. 4.4.1 Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“. Ziel des Projekts ist, bisher in städtischen Unterkünften untergebrachte Geflüchtete entweder in privaten Wohnraum zu vermitteln oder sie bei ihrer eigenen Wohnungssuche zu beraten und unterstützen. Damit verbunden ist die Entlastung des städtischen Unterbringungssystems. Die Vermittlung von angebotenen privaten Mietwohnungen an Geflüchtete mit Bleiberechtsperspektive erfordert zunächst eine Überprüfung des Wohnungsangebotes auf Geeignetheit für das Projekt. So werden etwa befristete Wohnangebote grundsätzlich abgelehnt, da dem Geflüchteten nicht damit gedient ist, wenn er absehbar sein neues Zuhause wieder verliert. In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob eine geflüchtete Einzelperson oder Familie zu dem konkreten Wohnungsangebot passt. Schließlich besteht auch manchmal die Notwendigkeit die Vermieter*innen von der als passend angesehenen Person oder Familie zu 26 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 überzeugen. Um die Zahl der zu vermittelnden Wohnung zu erhöhen, ist auch eine aktive Akquise am Wohnungsmarkt erforderlich. Eine zweite Säule des Auszugsmanagements ist neben der Vermittlung die Ertüchtigung, Beratung und Begleitung der Geflüchteten bei ihrer eigenständigen Wohnungssuche (Empowerment). Eine erste Hürde bei der Wohnungssuche ist zum Beispiel, alle erforderlichen Bescheinigungen für eine Bewerbung zu besorgen wie etwa eine Schufa-Auskunft und ein Wohnberechtigungsschein. Beteiligte des Projekts waren in 2023 die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und der Kölner Flüchtlingsrat. Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete städtische Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde je Träger eine unbefristete Stelle finanziert. Weitere vier Stellen wurden auf zwei Jahre befristet und bedürfen einer regelmäßigen Verlängerung. Da nach der Ankunft der Geflüchteten aus der Ukraine 2022/2023 in einer Welle der Hilfsbereitschaft aus der Kölner Bevölkerung viele private Mietwohnungen für Ukrainer*innen angeboten wurden, bestand ein Bedarf nach einer zielgerichteten Vermittlung dieser Wohnungen. Der Rat der Stadt Köln hat daher am 05. Mai 2022 die Einrichtung und Finanzierung einer zusätzlichen, auf ein Jahr befristeten Vollzeitstelle (1. Juni 2022 bis 31. Mai 2023) zur Unterstützung des Auszugsmanagements beschlossen. Die Koordinierung des Projekts erfolgt durch zwei Mitarbeiterinnen des Amtes für Wohnungswesen. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitenden des Sozialen Dienst im Bereich der untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind auch Ansprechpartner*innen für ehrenamtlich Engagierte. Über die Tätigkeit des Auszugsmanagements erfolgt ein jährlicher Bericht. Die Entwicklung lässt sich an der nachfolgenden Übersicht ablesen: Fallzahlen Auszugsmanagement: Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 2022 284, davon 111 Ukrainer*innen 103, davon 42 an Ukrainer*innen 2023 335, davon187 Ukrainer*innen 135, davon 86 an Ukrainer*innen Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesentlichen Schritt zur Integration zu verschaffen. 27 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Link zum Jahresbericht 2023 des Auszugsmanagements: https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/soziales/aufenthalt-flucht- einwanderung/auszugsmanagement-wohnraumvermittlung 4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich auch auf freien, stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf Realisierbarkeit von Neubauten hin untersucht. Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Dies bedeutet, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil/Veedel, an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt und Wohnberechtigungsschein sowie an obdachlose Kölner Bürger*innen und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten, vermittelt werden. Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieter*innen, werden hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung ausdrücklich an der Planungszielrichtung und erhalten so einen Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. Im Jahr 2023 wurden die Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen Fördermitteln aufgenommen: Deutzer Weg 1-3 in Köln-Porz (Vorlage 2440/2020), zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen, avisierte Fertigstellung für das zweite Quartal 2025 Ein Baubeschluss zu folgendem öffentlich geförderten Projekt wurde in 2023 eingeholt: Berliner Str. 219a in Köln-Mülheim (1622/2022) dreigeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss im Passivhausstandard mit 22 Wohnungen 4.5 Arbeitssituation Menschen mit Fluchthintergrund werden im Jobcenter Köln entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beraten und gefördert. Hierfür nutzt das Jobcenter sämtliche arbeitsmarktpolitischen Angebote. Die Klärung von Anliegen ist dabei online, 28 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 telefonisch sowie im persönlichen Gespräch möglich; auch der Funktionsumfang der digitalen Angebote („eServices“) wurde weiter ausgebaut. Nach der erfolgreichen Überleitung der im Jahr 2022 eingereisten ukrainischen Geflüchteten lag der Fokus für diese Kund*innengruppe auf dem Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse durch die Vermittlung in Integrationskurse sowie, je nach individueller Situation, in weitere Angebote zur Qualifizierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Zum Jahresbeginn trat das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Nach Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis kann für bislang Geduldete ein Anspruch auf Bürgergeld und damit Förderung durch das Jobcenter bestehen. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern der Stadt Köln wurden deshalb Betroffene, die bislang Asylbewerberleistungen bezogen hatten, auf die Möglichkeit der Antragstellung beim Jobcenter hingewiesen. Bei der Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen arbeiten Jobcenter und Agentur für Arbeit Köln weiterhin mit dem Träger Migration und Arbeitswelt e.V. (Netzwerk IQ) zusammen, der Präsenzberatung für Kund*innen in den Räumen der Agentur für Arbeit (Butzweilerhof) und des Jobcenters (Wiener Platz) anbietet. Zusätzlich beraten Integrationsfachkräfte im Rahmen ihrer regelmäßigen Kund*innengespräche zum Thema und initiieren die entsprechende Antragstellung. Das Jobcenter Köln ist außerdem Vorhabenträger und koordinierende Stelle des Projekts „Ankommen Plus“: Gemeinsam mit weiteren Kölner Trägern werden darin rechtskreisübergreifend Menschen mit Fluchthintergrund beraten und begleitet. Das Projekt wird über die WIR-Richtlinie des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Die umfangreichen Bemühungen um eine zeitnahe Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt wurden in den letzten Monaten des Jahres noch einmal intensiviert: Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgerufenen „Job- Turbos“ sollen insbesondere Arbeitsuchende, die bereits den Integrationskurs absolviert haben, schneller als bisher in Arbeit vermittelt werden. Hierfür sind eine Reihe von Aktivitäten vorgesehen, deren Umsetzung im Jobcenter Köln in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Köln erfolgt. Unter den Integrationsbemühungen spielt der Erwerb von Deutschkenntnissen weiterhin eine wichtige Rolle. Da insbesondere viele ukrainische Teilnehmende ihren Integrationskurs inzwischen beendet haben, war im Laufe des Jahres eine Verlagerung in den Bereich der berufsbezogenen Deutschförderung festzustellen: Zum Stichtag im Herbst nahmen 2.549 Kund*innen des Jobcenter Köln an Integrationskursen teil; im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt noch 3.037 Personen. An Kursen der berufsbezogenen Deutschförderung nahmen hingegen zum selben Zeitpunkt 1.045 Kund*innen des Jobcenters teil, rund 300 Personen mehr als im Vorjahr. Bei den im Folgenden aufgeführten Zahlen ist zu beachten, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit Asylbewerber*innen, anerkannte Schutzberechtigte sowie Menschen mit Duldung als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ zusammenfasst. Ukrainische Geflüchtete werden hingegen gesondert über ihre Staatsangehörigkeit erfasst. Zahlen zu beiden Gruppen werden deshalb auch hier getrennt aufgeführt. Generell können statistische Angaben zu den letzten drei Monaten auf Grund von Nachmeldungen noch Änderungen unterliegen. 29 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Im November 2023 waren rechtskreisübergreifend (Arbeitsagentur und Jobcenter) 7.279 Menschen im Fluchtkontext arbeitsuchend gemeldet; sie stellten damit 8,2 Prozent aller arbeitsuchend gemeldeten Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 4,1 Prozent (311 Personen). Unter den Arbeitsuchenden waren 4.189 Menschen im Fluchtkontext arbeitslos gemeldet (205 Personen / 4,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat). Arbeitsuchende im Fluchtkontext werden überwiegend im Rechtskreis SGB II betreut (90 Prozent), die übrigen 10 Prozent im SGB III (Stand: November 2023). Die Hälfte ist zwischen 35 und 55 Jahre alt; die zweitgrößte Altersgruppe stellen die 25- bis 35- Jährigen (32 Prozent). 15- bis 25-Jährige sowie Personen über 55 Jahren machen jeweils 9 Prozent aller Arbeitsuchenden im Fluchtkontext aus. 59 Prozent der arbeitsuchenden Geflüchteten sind männlich. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien (1.897 Personen), Irak (1.784) und Afghanistan (823). In Bezug auf das Anforderungsniveau des jeweiligen Zielberufs werden 78 Prozent der Gesamtgruppe als Helfer*in geführt und 20 Prozent als Fachkraft oder Spezialist*in / Expert*in. Zwischen November 2022 und November 2023 nahmen 2.043 arbeitslos gemeldete Geflüchtete eine Erwerbstätigkeit auf. Zusätzlich waren im November 5.548 ukrainische Staatsangehörige in Köln arbeitsuchend gemeldet (November 2022: 5.225), darunter 2.614 als arbeitslos. Der Frauenanteil liegt bei 68 Prozent. Die größte Altersgruppe stellen mit 73 Prozent Menschen zwischen 25 und 54 Jahren (über 55 Jahren: 14 Prozent, unter 25 Jahren: 13 Prozent). Im August 2023 lag bei den Beziehern von Bürgergeld der Anteil der Single bei rund 43 Prozent und der Alleinerziehenden bei 28 Prozent. 4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) Die Berufssprachkurse (DeuFö) richten sich an alle Menschen mit Migrationshintergrund, die beschäftigt, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III befinden, ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen, SGB-II- Leistungsbezieher*innen sind. Voraussetzung für die Anmeldung zum Berufssprachkurs ist die vorher vollständig abgeschossene Teilnahme am Integrationskurs (für Kurse mit dem Zielniveau A2, B1, B2, C1, C2) oder der Nachweis der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau B1 (für Kurse mit dem Zielniveau B2, C1, C2). Es gilt folgende Regelung: Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 AufenthG, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen. Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in den Bereichen Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / Technik an. Diese dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache. 30 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer Verweisberatung angeboten. In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule enden mit einer berufsbezogenen telc-Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen Abschlussprüfung. 2023 führte die VHS Köln 30 DeuFö-Kurse mit insgesamt 571 Teilnehmer*innen durch, davon 17 Basiskurse B2, 4 Basiskurse C1 und 5 Spezialkurse B1, sowie zwei Azubi-Berufssprachkurse (Ausbildung zur Pflegefachkraft) und zwei Spezialkurse für nichtakademische Gesundheitsfachberufe. 4.6 Einkommens- und Vermögenssituation Die meisten Geflüchteten verfügen nach ihrer Flucht und ihrer Ankunft in Deutschland über kein Erwerbseinkommen und häufig nur über geringe Vermögenswerte. Die Stadt Köln ist durch § 6 Abs.1 Abgabengesetz NRW angehalten, für die Bereitstellung von Unterkünften von den Geflüchteten Nutzungsgebühren zu erheben. Die Höhe der Nutzungsgebühren sollte sich möglichst an den realen Kosten der Unterbringung orientieren. Da für Unterkünfte für Geflüchtete extra Grundstücke und Immobilien angemietet werden müssen, sind die Unterbringungskosten hoch. Dies schlägt sich in Nutzungsgebühren nieder, die verglichen mit einer normalen Wohnungsmiete ebenfalls relativ hoch sind. Die Nutzungsgebühren werden von den Geflüchteten aufgrund einer städtischen Gebührensatzung von 2018 erhoben, die im Dezember 2023 aktualisiert wurde. Da die Geflüchteten meist kein Erwerbseinkommen haben, sind sie für die Bezahlung der Nutzungsgebühren auf Sozialleistungen angewiesen. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) sieht in § 3 Abs.3 Satz 2 AslylBLG für Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft inklusive der Heizkosten vor. Eine entsprechende Regelung findet sich im Sozialgesetzbuch II für das Bürgergeld. § 22 Abs.2 SGB II sieht eine vollständige Erstattung der angemessenen Kosten der Unterkunft vor. Bürgergeld beziehen Geflüchtete, die einen Aufenthaltstitel haben und berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dazu gehören neben anerkannten Asylbewerbern insbesondere Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Sonderstatus nach § 24 AufenthG. Erwerbstätige Geflüchtete müssen jedoch, sofern ihr Erwerbseinkommen eine bestimmte, individuell unterschiedliche Grenze überschreitet und sie keine Sozialleistungen beziehen, die Nutzungsgebühren für ihre Unterkunft selber bezahlen. Damit nicht der größte Teil des Erwerbseinkommens für die Nutzungsgebühren aufgewendet werden muss oder es zu einem ergänzenden Bezug von Sozialleistungen kommt, konnten erwerbstätige Geflüchtete bis zum 31.Dezember 31 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 2023 einen Härtefallantrag bei dem Amt für Wohnungswesen stellen. Bei Vorlage von entsprechenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen wurde dann die Nutzungsgebühr auf eine gut bezahlbare Höhe reduziert. Damit sollte die Motivation aufrechterhalten werden, auch weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese stellt letztlich einen zentralen Baustein für ein selbstbestimmtes Leben dar. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 1.531 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. Diese teilen sich wie folgt auf: genehmigt 1.113 aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt + Verweis auf SGB II- Leistungen 159 wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 28 Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses) 181 zurückgezogen 2 Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 33 Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise Bescheiderstellung 15 Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung mit Dritten 0 gesamt 1.531 4.7 Bildungssituation Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht. 4.7.1 Vorbereitungsklassen Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das Schulamt für die Stadt Köln. An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahre mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt grundsätzlich eine Beschulung in schulformunabhängigen Deutschfördergruppen. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind. 32 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Ab 16 Jahren werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für mehr Klasse“ (Ffm) an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen. Das Kommunale Integrationszentrum (KI Köln) hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019/2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem KI die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch zu folgenden Themen: Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen bzw. Fit für mehr Klassen an Kölner Berufskollegs Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 22 Sprachen verlinkt. Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien während des Beratungsgesprächs im Kommunalen Integrationszentrum zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen der Abteilung Bildung und Teilhabe des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt und der Georg Lamers Sprachenschule. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrer*innen (Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Deutschförderung im Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Deutschförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. Generell gilt, dass alle Schüler*innen bei Bedarf Deutschförderung erhalten. Nachfolgende Zahlen umfassen alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum Stand 31. Dezember 2023: Gesamt 198 Vorbereitungsklassen (Sprachfördergruppen) Primarstufe: 73 Vorbereitungsklassen und rund 480 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I: 125 Vorbereitungsklassen 33 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf insgesamt rund 2.980 Plätze. Davon entfallen 1.973 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 1.007 Plätze auf den Primarbereich. Zusätzlich werden in der Primarstufe 211 Schüler*innen mit Sprachförderbedarf in Einzelintegration beschult. Darüber hinaus werden circa 470 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2022) zugewandert sind. Neu zugewanderte Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie nach dem 1. August zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration. Die Zahl der neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren – insbesondere durch geflüchtete ukrainische Kinder - deutlich gestiegen. Um den zusätzlichen Schulplatzbedarf decken zu können, wurden bedarfsgerecht weitere Deutschfördergruppen eingerichtet. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht. Diese mussten Stellen für zusätzliche Lehrkräfte für neue Vorbereitungsklassen bewilligen. 2023 konnten alle schulpflichtigen Schüler*innen zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden. Aufgrund der hohen Zuzugszahlen wurde deutlich, dass auch an dieser Stelle mehr Raumkapazität an den Schulen notwendig ist. Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre - Internationale Förderklasse (IFK) Internationale Förderklassen sind ein einjähriges vollzeitschulisches Angebot, die in Kooperation mit der Bezirksregierung, den Berufskollegs und dem Kommunalen Integrationszentrum eingerichtet werden. Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit kurzem in Deutschland leben und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um an der Beschulung in einer regulären Klasse erfolgreich teilzunehmen. Die schulpflichtigen Schüler*innen werden über das Kommunale Integrationszentrum beraten und angemeldet. Die Zuweisung an ein Kölner Berufskolleg erfolgt anschließend durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln. Die Bildungsziele in einer Internationalen Förderklasse sind: - Erwerb und Vertiefung von Deutschkenntnissen einschließlich der Fachsprache - Verbesserung der Allgemeinbildung - Erwerb von beruflichen Kenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern - Berufliche Orientierung - möglichst der Erwerb des ersten Schulabschlusses nach Klasse 9 Nach dem erfolgreichen Besuch der IFK besteht die Möglichkeit, einen weiterführenden Bildungsgang im Berufskolleg zu besuchen. Bei Bedarf werden die IFK-Schüler*innen bei besonderen psychosozialen Situationen sozialpädagogisch betreut. 34 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Angebot „Fit für mehr“ (FFM) Seit dem 1. Februar 2017 können über das Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Neuzugewanderte junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren, die bisher noch keine Möglichkeit hatten, ein anderes Angebot wahrzunehmen, dem Angebot „Fit für mehr“ zugewiesen werden. Die Zuweisungen erfolgen durch die Bezirksregierung Köln. Schulpflichtige Neuzugewanderte, die unterjährig im laufenden Schuljahr nach Köln kommen und deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen, wird damit jeweils zum 1. November, 1. Februar und 1. Mai diese zusätzliche Möglichkeit angeboten. Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer Internationalen Förderklasse haben (und das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse zum Schuljahreswechsel in eine Internationale Förderklasse übergehen. Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskollegs) wurden im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 757 Jugendliche durch das Kommunale Integrationszentrum zur Einschulung in folgenden Klassen beraten: 28 Internationale Förderklassen (IFK) mit unterschiedlichen Niveaustufen 10 „Fit Für Mehr“-Klassen (FFM) zur unterjährigen Einschulung 6 Klassen für Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf (IFK/FFM) Laufende Geschäfte und erreichte Ziele: Aktuelle Entwicklungen und Projekte Neue Konzepte oder Förderprogramme Erfolgsgeschichten und besondere Errungenschaften Projekte im Rahmen des Aktionsprogramms Integration NRW Vom 7. August bis 31. Dezember 2023 hat die Landesregierung NRW die kommunalen Schulträger mit insgesamt 49 Millionen Euro ausgestattet, um die Schulen vor Ort dabei zu unterstützen, Förderangebote für gelingende Integration weiterzuführen sowie neue Maßnahmen umzusetzen. Der Kölner Schulträgerin wurden in dem Rahmen 1.4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das „Aktionsprogramm Integration“ schloss nahtlos an die vorausgegangenen Aktionsprogramme „Ankommen und Aufholen nach Corona“ (Laufzeit: Herbst 2020 bis 31. Dezember 2022; 1. Januar bis 6. August 2023) an: Alle drei Aktionsprogramme zielten darauf ab, den Bildungserfolg aller Kölner Kinder und Jugendlichen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen abzusichern und Bildungsbenachteiligungen zu kompensieren. Das Aktionsprogramm Integration fokussierte dabei Initiativen, Maßnahmen, Projekte und Beschaffungen, um Integration gelingend zu gestalten. Die Umsetzung des Aktionsprogramms lag im Amt für Schulentwicklung – gemeinsam mit anderen Fachämtern, Schulen, Schullaufsicht und Partner*innen aus der freien Trägerlandschaft wurden passgenaue und niedrigschwellige Angebote realisiert: Mit insgesamt 345 Anträgen der Schulen und ihrer außerschulischen Partner*innen wurde das verfügbare Budget komplett ausgeschöpft und die Bedarfe vor Ort konnten unkompliziert und effektiv gedeckt werden – unter anderem konnten 35 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 interessierte Schulen mit einem bewährten Tool zur spracharmen und kultursensiblen Diagnostik individueller Sprachkompetenzstände ausgestattet werden. Übergang Schule – Beruf Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ entwickelte für alle Schüler*innen in NRW ab der Klasse 8 ein Programm zur beruflichen Orientierung. Ziel ist die Stärkung der Entscheidungskompetenz von Schüler*innen im Hinblick auf den Übergang in das Erwerbsleben oder in das Studium. Seit 2016 gibt es Angebote im Rahmen von „KAoA-kompakt“ für Neuzugewanderte. 2020 wurde KAoA-kompakt ein Standardelement von KAoA. KAoA-kompakt kombiniert folgende Elemente: zweitägige Potenzialanalyse dreitägige Berufsfelderkundungen dreitägige Praxiskurse Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt. Zielgruppe von KAoA-kompakt sind: Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer Sprachfördergruppe oder Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in den Jahrgangsstufen 9.2 und 10 der allgemeinbildenden Schulen befinden und noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen (Höchstalter: 19 Jahre) und noch nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse in Bildungsgängen der Berufskollegs verfügen und deshalb in einer Internationalen Förderklasse beschult werden und noch keine Erstberufsorientierung durchlaufen haben Neuzugewanderte Jugendliche ohne Erstberufsorientierung in den einzelnen Semestern an Weiterbildungskollegs Der von den Schulen für das Schuljahr 2022/2023 gemeldete Bedarf von 279 Teilnahmeplätzen konnte von den Bildungsträgern umgesetzt werden. 211 Schüler*innen nahmen an KAoA-kompakt teil. Kulturelle Bildung: Kulturrucksack NRW Im Jahr 2023 gab es insgesamt zehn Projekte, welche speziell an geflüchtete Kinder und Jugendliche gerichtet waren. zwei Projekte einer Einzelkünstlerin im Bereich Bildende Kunst vier Projekte der Zirkusfabrik im Bereich Zirkus Projekt vom jfc Medienzentrum im Bereich Neue Medien und Musik Projekt von der Initiative Kulturkinder e.V. im Bereich Bildende Kunst Projekt von Karen Bienhaus und Richard Zapf im Bereich Bildende Kunst und Theater Projekt von ArtAsyl e.V. im Bereich Musik 36 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 An diesen zehn Projekten nahmen insgesamt rund 150 Kinder und Jugendliche teil. 4.7.2 Bildungsprojekte Die Volkshochschule Köln agiert in unterschiedlichen Kooperationen, um Interessierten den Weg ins ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete zu ermöglichen und sie durch Fortbildung zu unterstützen (Ehrenamtsbörse, LESEMENTOR KÖLN). Mit dem talentCAMPus und den Future Music Kids fanden auch 2023 zwei erprobte und doch immer wieder neue Formate für Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund statt, die kulturelle Bildung, Kompetenzgewinn und Empowerment für geflüchtete Jugendliche im gemeinsamen Tun zusammenbringen. Nicht zuletzt ist es wichtig für die Stadtgesellschaft, die Situation in den Herkunftsländern der Geflüchteten und damit ihre Beweggründe herzukommen zu verstehen. Veranstaltungen der politischen Bildung (Afghanistan, Ukraine) dienen der Information und Reflektion der politischen Situation und der Würdigung der persönlichen Schicksale und der engagierten Menschen vor Ort, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Verschiedene Projekte, wie zum Beispiel diejenigen der Kölner Freiwilligenagentur, des Kommunalen Integrationszentrums sowie der VHS Köln, wurden mittlerweile erfolgreich aufgebaut und teilweise dauerhaft etabliert, oft in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern: Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln 2023 „Engagier dich! – Freiwillige für ein solidarisches Köln gesucht“ (20. April 2023) „Engagier Dich in Mülheim!“ (23. November 2023) talentCAMPus 2023 „FutureMusicKids 2023“ Den Wind in den Haaren spüren – Iran und die Rechte von Frauen (7. März 2023) African Community Days im FORUM Volkshochschule und im RJM (31. Mai bis 2. Juni 2023) Die Afghaninnen – Spielball der Politik (21. September 2023) Frau - Leben - Freiheit: Ein Jahr „Zan Zendegi Azadi im Iran (19. September 2023) Das Schimmern der See – als Seenotretter auf dem Mittelmeer (13. Dezember 2023) Die Vielfalt des Älterwerdens - Interkulturelle Woche (September 2023) 37 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Kölner*innen aus allen Ländern in den Rat und die Bezirksvertretungen! - Infoveranstaltung mit der Kölner Freiwilligen Agentur e. V. (19. Oktober 2023) PROMPT! In der Internationalen Förderklasse Das Projekt „PROMPT! In der Internationalen Förderklasse“ wird vom Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum umgesetzt. Lehramtsstudierende unterstützen im Rahmen ihres Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) neu zugewanderte Schüler*innen in den Vorbereitungsklassen aller Schulformen. Elternmoderator*innen Im Jahr 2023 wurden ukrainisch-, russisch- und albanischsprachige Eltern zum Bildungssystem geschult. Somit sind nunmehr 19 mehrsprachige Elternmoderator*innen in neun Sprachen auf die Durchführung von Elternveranstaltungen in Kölner Schulen vorbereitet. Die Schulungen wurden über das „Aktionsprogramm Integration“ gefördert Brückenbauer*innen Der Kölner Flüchtlingsrat e. V. führte auch 2023 kostenlose Workshops für Kölner Schulklassen ab der 4. Klasse, Jugendgruppen und Pädagog*innen zu den Themen Flucht, Asyl, Vielfalt, Diskriminierung und Menschenrechte durch. Ziel ist es zu einer kritischen und menschenrechtsbewussten Haltung zu befähigen. Berufsförderung /Eingliederung in den Arbeitsmarkt Die Angebote des Landesprojektes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ haben seit Anfang 2020 bis zum Projektende am 30. Juni 2023 insgesamt 508 Personen erreicht. Junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung und somit ohne gesicherten Aufenthalt in Deutschland wurden bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung sowie beim Deutschspracherwerb unterstützt. 141 junge Menschen ohne Zugang zum Regelsystem konnten in Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Bei 124 Teilnehmenden konnte der Bezug von Leistungen beendet oder verringert werden. Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) ist ein zentrales Analyse-, Strukturierungs- und Gestaltungsinstrument kommunaler Integrations- und Leistungsangebote, dessen Fortführung 2022 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Das Case Management im Rahmen des KIM wird in Köln von Trägern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt und richtet sich an Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte, die nicht vorrangig durch das Jobcenter integrativ begleitet werden sowie in einem spezialisierten Beratungsangebot an Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte mit Behinderungen und aus der "LSBTI Community“. Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) Die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) ist eine jährliche Veranstaltung bei der Akteur*innen aus den Bereichen Migration und Integration vernetzt und Impulse für aktuelle Themen gesetzt werden. 2023 fand die KIK mit dem Titel „Gleiches Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven für eine Gleichbehandlung schaffen!“ statt. 170 Teilnehmende erarbeiteten Perspektiven für eine Gleichbehandlung aller Gruppen von geflüchteten Menschen. Das Amt für 38 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Integration und Vielfalt hat die erarbeiteten Forderungen aus der KIK gebündelt an die adressierten Stellen weitergeleitet, um eine Umsetzung anzustoßen. Zehn Jahre Kommunales Integrationszentrum Köln „Der Weg ist gut und wichtig – wir wollen ihn weitergehen Das landesgeförderte Kommunale Integrationszentrum Köln (KI Köln) im Amt für Integration und Vielfalt arbeitet wesentlich darauf hin, dass Menschen mit internationaler Familiengeschichte entlang ihres Lebenslaufs Chancengleichheit ermöglicht wird. Dieser vielfältigen und wichtigen Aufgabe kommt das KI Köln seit zehn Jahren nach. Es begleitet und berät Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte, greift Bedarfe auf und arbeitet gemeinsam mit Kooperationspartner*innen daran, dass sich Strukturen verbessern. Es fördert außerdem die interkulturelle Öffnung kommunaler und gesellschaftlicher Institutionen und setzt erfolgreich Landesprojekte- und Programme um. 4.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln Die VHS Köln ist mit ihrem vielfältigen Weiterbildungsangebot eine kompetente und wichtige Akteurin im Prozess der gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Ihr Handeln zielt stets auf die Weiterentwicklung, Selbstbefähigung und Selbstbemächtigung aller Kölner Einwohner*innen ab. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS Köln den Spracherwerb, die Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit der Menschen zur Integration und Teilhabe an unserer Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt. Diese Angebote werden von Migrant*innen seit vielen Jahren sehr gut angenommen, was sich in der entsprechenden Nachfrage nach dem Veranstaltungsprogramm widerspiegelt. Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ein breites und äußerst differenziertes Kursangebot an – von Alphabetisierungskursen bis hin zu Kursen der Stufe C2 (annähernd herkunftssprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen. Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Programmbereich Sprachen umfasst folgende Angebote: individuelle Sprachenberatung Alphabetisierungskurse Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2) allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung, die vom BAMF gefördert werden Die Fachbereiche Integrationskurse, berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö), Deutsch als Fremdsprache sowie Grundbildung und Alphabetisierung legten auch 2023 wieder zusätzliche Informations- und Kursangebote auf. Kursangebote und Exkursionen Mit erhöhter Nachfrage nach Integrationskursen erweiterte die VHS Köln ihr entsprechendes Kursangebot an den Standorten Neumarkt, Köln-Mülheim und Nippes. 39 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Im Jahr 2023 bot die VHS Köln 68 Allgemeine Integrationskurse mit 270 Sprachmodulen à 100 Unterrichtstunden an und konnte 4238 Teilnehmer*innenbuchungen vornehmen. In 13 Integrationskursen mit Alphabetisierung mit insgesamt 36 Modulen konnte die VHS Köln insgesamt 431 Teilnehmer*innenbuchungen verzeichnen. In diesen Kursen lernen Teilnehmer*innen in 1200 Unterrichtseinheiten die deutsche Sprache und die lateinische Schriftsprache. Die Kooperation der VHS Köln mit dem städtischen Museumsdienst und „Arbeit und Leben NRW e. V.“ im Rahmen des Projekts „Raus mit der Sprache – Rein in die Stadt!“ ermöglichte Teilnehmenden der Integrationskurse ab dem Sprachniveau B1/1 geführte Exkursionen in das Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest- Museum, Museum für Angewandte Kunst und Museum Ludwig. Geführte Exkursionen sollen perspektivisch für Orientierungskurse um das NS- Dokumentationszentrum erweitert werden. Regelmäßig nahmen Lernende der Integrationskurse an Bibliotheksführungen der Stadtbibliothek Köln teil. Im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) bot die VHS Köln im Jahr 2023 insgesamt 123 Intensivkurse bzw. Superintensivkurse mit 20 bis 30 Unterrichtsstunden pro Woche sowie 141 Deutsch-Schnellkurse mit acht Unterrichtsstunden pro Woche an. Hinzu kamen 31 Kurse zu spezifischen Themen (z. B. Grammatik, Phonetik, mündliche Kommunikation) und 12 DaF- Alphabetisierungskurse. Insgesamt konnte die VHS Köln 5014 Teilnehmer*innen Buchungen in DaF-Kursen verzeichnen. Sprachprüfungen Der „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist der Abschluss der Sprachmodule des Integrationskurses und testet skaliert Kenntnisse auf dem Sprachniveau A2 bis B1. Die Erfolgsquote von B1 lag im Jahre 2023 an der VHS Köln bei 68 Prozent. In 19 Deutschtests absolvierten 729 Zuwanderer*innen die Abschlussprüfung des Integrationskurses. In 38 Orientierungskursen mit je 100 Unterrichtsstunden erlangten 564 Teilnehmer*innen Wissen über Geschichte, Kultur, Politik und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem abschließenden Test „Leben in Deutschland“ (LiD) nahmen an 40 Prüfungen insgesamt 554 Teilnehmer*innen teil und erwarben damit das „Zertifikat Integrationskurs“. Zudem können auf allen Sprachniveaustufen an der VHS Köln international anerkannte Sprachprüfungen (telc- und Goethe-Zertifikate) abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration in unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und sind unter anderem für Ausbildung, Studium und die Anerkennung von Berufsabschlüssen grundlegend. In eigens dafür eingerichteten Kursen besteht für die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich auf die entsprechenden Prüfungen vorzubereiten. Einbürgerungstests werden an der VHS Köln monatlich durchgeführt. Die Kandidat*innen weisen damit Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nach. An der VHS Köln nahmen im Jahr 2023 an 122 Einbürgerungstests 2671 Kandidat*innen teil, welche die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebten. Kommunikation und Vernetzung Das gesamte Angebot „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache“ konnte barrierefrei präsentiert werden: Die VHS Köln stellt auf ihrer Internetseite Informationen zu den 40 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Kursformen und -formaten zur Verfügung und bietet die persönliche und schriftliche Kommunikation auf Ukrainisch und in weiteren Sprachen an. Zudem hat die VHS Köln ihre Vernetzung und Kooperation mit weiteren städtischen Dienststellen wie etwa dem Amt für Integration und Vielfalt und der Servicestelle für den Köln-Pass ausgebaut, um so ihren Beratungsservice bedarfsorientiert zu gestalten und noch besser für die Menschen zugänglich zu gestalten. 4.7.4 Interkultureller Dienst Ursprünglich war der Interkulturelle Dienst (IKD) ein Spezialdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in den Bezirksjugendämtern und wurde mit Gründung des Amtes für Integration und Vielfalt als eigenes Sachgebiet in die Strukturen des Kommunalen Integrationszentrums (KI) überführt. Verortet sind die Interkulturellen Dienste weiterhin in allen neun Kölner Stadtbezirken in den jeweiligen Bürgerämtern und zum Teil mit eigenen Außenstellen als Anlaufstelle für niederschwellige Angebote und Vernetzungsstrukturen. Ziel der Implementierung des IKD in das KI ist die Bündelung von Ressourcen bezirklicher Integrationsarbeit und strategischer Zielsetzungen, um Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Eingewanderten und Geflüchteten einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe an allen relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Die sich hieraus ergebene Aufgabenstellung für den Interkulturellen Dienst umfasst: umfangreiche Kenntnisse über vorhandene Angebotsstrukturen des Regelsystems sowie zielgruppenorientierte Angebote der freien Träger*innen, Interkulturellen Zentren, Willkommensinitiativen und sonstiger Akteur*innen im Bezirk sowie gesamtstädtisch Beratung für die oben genannten Zielgruppen als Brücke und Wegweiser zur Vermittlung in allgemeine und spezialisierte Angebote des Regelsystems. aktive Beteiligung an allen relevanten bezirklichen Netzwerken sowie bei aktuellen Bedarfen, Initiierung und Leitung fachspezifischer, interdisziplinärer Vernetzungsstrukturen Multiplikator*in und Ansprechpartner*in für bezirkliche Anfragen / Beratung und ggf. Weiterleitung an Fachdienststellen sowie Informations-Transfer und Aufgreifen aktueller integrationsrelevanter Themen und Fragestellungen zwischen KI und den bezirklichen Netzwerken Aufgreifen offener Handlungsfelder, Bedarfe oder grundsätzliche strukturell angelegte Integrationsbarrieren in der Angebotsstruktur, als Grundlage zur Entwicklung und Steuerung fachpolitischer Veränderungsprozesse Bezirkliche IKD-Projekte und Angebote Bedarfsorientiert initiiert, koordiniert und steuert der Interkulturelle Dienst in den neun Stadtbezirken Unterstützungsangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte in enger Kooperation mit den bezirklichen Netzwerken. Zur Umsetzung dieser Angebote stehen dem Interkulturellen Dienst pro Bezirk rund 50.500 Euro zur Verfügung. Aus dem Förderprogramm zum Strukturförderfonds wurden 2023 der Summe fünf Prozent dazu gesetzt, um die Träger*innen bei der Bewältigung der steigenden Personal- und Energiekosten zu unterstützen. Aktuell 41 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 werden über 190 Projekte / Angebote finanziert, die in Kooperation mit freien Träger*innen durchgeführt werden. Die Angebote finden sowohl in den Unterkünften, als auch in den Räumen der Träger*innen in den Bezirken statt. Inhaltliche Schwerpunkte sind hierbei: Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, Umgang mit digitalen Medien etc. Integrationsfördernde Bildungs- und Freizeitangebote zur Erweiterung persönlicher, sozialer und interkultureller Kompetenzen. Sprachförderangebote sowie Alphabetisierung für Geflüchtete und Zugewanderte, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben Stärkung von Eltern durch niederschwellige Mütter- oder Elterngesprächskreise, Vätergruppen, Familiencafés oder ähnliches zur Bewältigung alltagsrelevanter Themen und sozialen Orientierung im Stadtteil Einsatz von Stadtteilmüttern, Integrationslots*innen, Sprach- und Kulturmittler*innen, Dolmetscher*innen zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit den Netzwerken Vorschulförderung für geflüchtete oder neuzugewanderte Kinder, interkulturelle Spielgruppen, pädagogische Gruppenarbeit, Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, etc. Schulbegleitende Hilfen für Kinder, wenn Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind Freizeit– und kulturpädagogische Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Empowerments. Die Angebote finden in Unterkünften für Geflüchtete, bezirklichen Einrichtungen wie Kita, Schule, freien Träger*innen oder – wenn vorhanden – in den IKD-Außenstellen statt. Über diese Angebote hinaus initiiert und steuert der IKD folgende bezirksübergreifenden Projekte: Projekt Übergänge gestalten Begleitung und Beratung von Geflüchteten zur Orientierung im Stadtgebiet / Sozialraum Geflüchtete Familien, die aus Gemeinschafts- oder Notunterkünften in regulären Wohnraum umziehen, benötigen häufig Unterstützung, um sich im neuen Stadtbezirk zu orientieren und die vorhandenen Angebote und Hilfesysteme kennenzulernen. Zielgruppen sind vor allem Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf, zu familiären, pädagogischen und gesundheitlichen und sozialen Fragestellungen. Im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel können geflüchtete Familien bei Bedarf niedrigschwellige Unterstützung im Rahmen von Begleitung durch Integrationslots*innen erhalten, mit dem Ziel der Anbindung an Regelangebote und der Orientierung im Stadtgebiet/Sozialraum. Durch den in der Flüchtlingseinrichtung tätigen Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen, dem Auszugsmanagement oder die sozialen Träger in den Unterkünften werden die Familien auf das Angebot aufmerksam gemacht, und 42 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 erhalten einen Flyer mit den Ansprechpersonen der Interkulturellen Dienste in den jeweiligen Bezirken. Projekt Bildungslots*innen Im Rahmen des vom Land geförderten gesamtstädtischen Programms „Kinderstark“ – Kommunale Präventionsketten, wurde im Jahr 2020 das aufsuchende Projekt der Bildungslots*innen entwickelt. Zielgruppe waren geflüchtete Kinder aus den Unterkünften, die in Zeiten von Corona keinen oder einen erschwerten Zugang zu digitalen Medien hatten und somit eingeschränkt am digitalen Unterricht teilnehmen konnten. In enger Kooperation mit den Schulen konnte der gleichberechtigte Zugang zu Bildung erleichtert werden. In den jeweiligen Bezirken wurden in den bezirklichen Netzwerken Bedarfe eruiert, und geeignete freie Träger der Jugendhilfe für die Durchführung des Projektes eingesetzt. Die Träger*innen wurden mit mobiler Technik ausgestattet und setzten auf Honorarbasis Bildungslots*innen ein, die aufsuchend zwischen den Eltern und Kindern in der Unterkunft und der jeweiligen Schule eine Brücke herstellten. Durch die gezielte Förderung der Kinder, in Bezug auf die Einführung in die digitale Technik, lag der Fokus auf dem Nachholen von Unterrichtsinhalten, der Hausaufgabenbegleitung sowie der sozialen und emotionalen Stabilisierung der Kinder infolge der Pandemie. Ergänzend wurden vermehrt Eltern einbezogen, die mit Angeboten zur Stärkung der Medienkompetenz unterstützten. Alle bezirklichen Angebote sind auf folgender Homepage einsehbar: https://www.ki-koeln.de/aufgaben/ikd/familienbegleitende-integrationsangebote/ Kontaktliste der Interkulturellen Dienste: https://www.ki-koeln.de/aufgaben/ikd/beratung-und-begleitung/kontakt-und- sprechstunden/ 4.8 Gesundheitssituation Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. Entsprechend der § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der Kölner Bevölkerung dienen. Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: „Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheitszustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko… gilt es dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen Bürger. Dies ist der beste Weg, 43 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ (Migrants and refugees at higher risk of developing ill health than host populations, reveals first-ever WHO report on the health of displaced people in Europe) 4.8.1 Infektionsschutz Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise § 36 Abs.4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuberkulose). Neben einem umfassenden Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz. Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen etc. (Krankheits-Ausbruchsmanagement). Das Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Trägern durch. 4.8.2 Individuelle Versorgung Im Juli 2023 wurde das Team „Ukrainehilfe“ in personell reduzierter Form in das bestehende Team der Flüchtlingsmedizin integriert, um die Menschen ohne Unterscheidung nach Herkunftsland zu betreuen. Alle 166 städtischen Unterkünften wurden von den Mitarbeitenden des Teams regelmäßig aufgesucht und die Menschen entsprechend der individuellen Bedarfe an das (medizinische) Regelsystem angebunden. In allen Unterkünften wurden, auf freiwilliger Basis, die besonderen medizinischen Bedarfe zum Beispiel chronische Erkrankungen, Hilfsmittelversorgung und der Impfstatus der Kinder erhoben, um gezielt weitere Impfaktionen, Sprechstunden und gegebenenfalls Beratungen und Begleitungen anbieten zu können. Es wurden insgesamt 1.683 Impfungen (gegen Masern-Mumps-Röteln- Windpocken) bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt und 273 Menschen individuell betreut (zum Beispiel Anbindung an Fachärzte oder Krankenhäuser, Beratungsstellen etc.). Es wurden insgesamt 75 Atteste/Gutachten geschrieben, sowohl Unterbringungsatteste als auch Gutachten bezüglich Hilfestellungen nach § 4 AsylbLG. Es erfolgte gleichzeitig die Unterstützung bzgl. der Unterbringung aufgrund besonderer Bedarfe (zum Beispiel Schwangere, allein reisende Frauen, schwer kriegsverletzte oder schwer erkrankte Menschen, Unterbringung anderer vulnerabler Gruppen entsprechend ihrer Bedarfe). Die Unterstützung und Versorgung der kriegsverletzten Personen und deren Begleitungen, die über das Medvac-Kleeblatt System nach Köln geflogen wurden, 44 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 wurde in enger Kooperation mit der Feuerwehr und den versorgenden Kliniken durchgeführt. 4.8.3 Medizinische Versorgung von Geflüchteten und Maßnahmen der Pandemiebewältigung Auch im Jahr 2023 war es wichtig, den Personenkreis der Geflüchteten durch Impfungen vor Infektionskrankheiten zu schützen. Der Schwerpunkt des Schutzes waren nicht mehr die Impfungen gegen Corona, sondern Schutzimpfungen gegen zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMR+V) bei Kindern, aber auch Grippeschutzimpfungen bei Kindern und Erwachsenen. Die Impfungen in den Ankunftshallen wurden durch das Team Flüchtlingsmedizin organisiert, geplant und mit der Unterstützung von 532 durchgeführt. 4.8.4 Fachaustausch und Gutachten Das Team der „Flüchtlingsmedizin“, der Amtsärztliche Dienst, die Abteilung für Kinder- und Jugendgesundheit sowie der Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. Die Gutachtenaufträge werden federführend vom Team der „Flüchtlingsmedizin“ bearbeitet, je nach Bedarf erfolgt die Hinzuziehung der drei oben genannten Bereiche. 4.8.5 Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist eine Voraussetzung für Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen (zum Beispiel Schwangerschaft, chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) sollen Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. Spezielle Angebote unterstützen diese Integration: schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger (siehe unten) durch den Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, zum Beispiel Hebammennetzwerke, Schwangerenberatung, Migrationsberatungen und andere fachliche Betreuung des Projekts „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Förderung der Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Caritasverband. Ziel ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten. Die Integrationslots*innen (gesundheitsinteressierte Menschen mit muttersprachlichen Kenntnissen der jeweiligen Migrant*innengruppe) werden in Themen des deutschen Gesundheitssystems geschult. Dazu gehören zum Beispiel: Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge Schwangerschaft und Müttergesundheit, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Zahn- und Mundgesundheit, Ernährung und Bewegung, Chronische Erkrankungen; psychosoziale Gesundheit um als Multiplikator*innen 45 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote für Migrant*innengruppen anzubieten. Einsatzorte der Integrationslots*innen sind beispielsweise Flüchtlingsunterkünfte, Notunterkünfte, Wohnheime für Geflüchtete, Migrantenorganisationen, Interkulturelle Zentren sowie weitere Treffpunkte der Communities. 4.8.6 Zahngesundheit Im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden die Kinder von Geflüchteten, soweit diese in Kindertagesstätten untergebracht sind bzw. eine Schule besuchen, vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Stadt Köln betreut und bei Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärztinnen bzw. Zahnärzten weitergeleitet. In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung werden die Kinder im Rahmen der Gruppenprophylaxe betreut. Hier stehen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. Ebenso werden zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Gruppenprophylaxen in den Ankunftsunterkünften angeboten. 4.8.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlicher Dienstes Als Seiteneinsteiger werden Schüler*innen von zugewanderten Familien, egal welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kinder keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. Der Schwerpunkt der Untersuchung von Seiteneinsteigern liegt bei Grundschüler*innen und Kindern mit Förder- oder Unterstützungsbedarf. Die Zahl der Seiteneinsteigenden liegt bei 1.443. 4.8.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den Kontakt zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst her. Dort wurden 2023 insgesamt 83 Familien mit Fluchthintergrund auf Anfrage aufgesucht und vor Ort in der Unterkunft oder im Gesundheitsamt beraten. Es wurden 14 Unterbringungsatteste und ein Schulfähigkeitsgutachten erstellt. Darüber hinaus wurden psychosoziale Beratungen und Psychoedukationen an Schulen, Einrichtungen und Kindertagesstätten mit professionellen Helfer*innen durchgeführt. Wie schon 2022 gab es auffallend viele Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, bei denen bereits in der Ukraine eine Autismusspektrumstörung diagnostiziert wurde. Die Überleitung dieser Kinder und Jugendlichen in die hiesige Versorgung gestaltete sich insbesondere aufgrund der Sprachbarriere sehr schwierig. 46 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 4.8.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind inzwischen alle, oftmals wiederholt, in Kontakt zum Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es gibt ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Durch Personalfluktuationen und Verlegung der Betroffenen in andere Einrichtungen gestaltet sich die Aufrechterhaltung des entsprechenden Informationsstandes beim Personal in den Einrichtungen weiterhin schwierig. Hier geht es bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die für die erfolgreiche Betreuung der Bewohner*innen bedeutsamen Informationen immer wieder neu zur Verfügung zu stellen. Leistungen nach dem SGB IX werden in der Regel für Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive und ggf. entsprechende Anspruchsvoraussetzungen an Arbeitslosengeld (BA) oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht gewährt, so dass eine Vermittlung zu Teilhabeleistungen nicht möglich ist. Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt weiterhin die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Aktuell ist die Zahl derjenigen, für die ein Dolmetscher über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) finanziert werden kann, sehr begrenzt. Wegen der schnellen Überführung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen ins SGB II und damit in die gesetzliche Krankenversicherung haben diese meist keinen Anspruch auf Dolmetscherleistungen. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder belasteten Geflüchteten geht jedoch überwiegend nur sehr langsam voran. 4.8.10 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2023 Die Abteilung Gesundheitshilfen des Kölner Gesundheitsamtes bietet niederschwellige medizinische Versorgung und psychosoziale Beratungsangebote im Kontext sexueller und reproduktiver Gesundheit an. Diese richten sich explizit an Menschen mit Zugangshürden, wie zum Beispiel fehlender Krankenversicherung oder einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. Die Angebote sind überwiegend anonym und alle kostenlos. Die interdisziplinären Sprechstunden umfassen: psychosoziale Beratungsangebote: zu Schwangerschaft und Familienplanung Schwangerschaftskonfliktberatung zu sexueller Gesundheit, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen Beratung im Zusammenhang mit Sexarbeit medizinische Untersuchung und Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung und/oder für Sexarbeiter*innen: Sprechstunde für sexuell übertragbare Infektionen (Diagnostik und Therapie) Sprechstunde für nicht krankenversicherte Schwangere (Schwangerenvorsorge) Sprechstunde für FGM (Female Genital Mutilation) 47 41. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2023 Sprechstunde Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie für nicht krankenversicherte Menschen (Diagnostik und Therapie) Im Jahr 2023 wurden durch die Angebote der Abteilung Gesundheitshilfen 1.472 psychosoziale Beratungen zu Schwangerschaft/Familienplanung durchgeführt. Davon hatten circa 60 Prozent einen Migrationshintergrund. 4.923 psychosoziale Beratungen zu sexueller Gesundheit, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen durchgeführt. Davon hatten circa. 32 Prozent dieser Personen einen Migrationshintergrund. in der ärztlichen Sprechstunde für nicht krankenversicherte Schwangere insges. 309 Patientinnen mit insgesamt 1.038 Kontakten untersucht und behandelt. Circa 95 Prozent der untersuchten Schwangeren hatten einen Migrationshintergrund. in der ärztlichen Sprechstunde für sexuell übertragbare Infektionen 447 Personen in 1.274 Kontakten untersucht und behandelt. 82 Prozent dieser versorgten Menschen hatten einen Migrationshintergrund. Mit diesen Angeboten werden insbesondere Menschen mit komplexen gesundheitlichen und psychosozialen Themen und Risikofaktoren erreicht, wozu unter anderem auch Migrations- und Fluchterfahrung gehören. Dies zeigt sich in einer hohen Zahl behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen sowie Risikoschwangerschaften. Im Jahr 2023 war ein Arbeitsschwerpunkt die Implementierung einer Ausgabestruktur für den anonymen Krankenschein Köln im Rahmen eines Kooperationsprojektes. Die Fachabteilung arbeitet interdisziplinär mit dem vielfältig aufgestellten Hilfs- und Versorgungsangebot in Köln, aber auch überregional zusammen. Der I. Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31.März 2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des II. Quartals 2024 erstellt.
Beratungsverlauf (17)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1712/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.09.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 12:53