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1712/2024

41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 19.09.2024

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Mitteilung Ausschuss

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Mitteilung Ausschuss

1337 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 31.05.2024 
 1712/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Gesundheitsausschuss 11.06.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.06.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.09.2024 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den IV. Quartalsbericht 2023 zur 
Verfügung, der zugleich als Jahresbericht 2023 den Stand zum 31.12.2023 zur Situation Ge-
flüchteter in Köln darstellt.  
 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird quartalsweise veröffentlicht. Der Jahresbericht gibt

2 
 
einen Überblick über das Jahr 2023. 
 
 
Anlage 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln  
 
 
Gez. Dr. Rau

41. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

121811 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
41. Bericht 
 
(Jahresbericht 2023) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 31.12.2023

1 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Inhalt 
Inhalt .......................................................................................................................................... 1 
Einleitung ............................................................................................................................................... 3 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 3 
1.1 Gesamtzahlen ...................................................................................................................... 3 
1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft ................................................................... 5 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ......................................................... 9 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................. 10 
2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 12 
2.1. Etablierung eines atmenden Systems ........................................................................... 12 
2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2023 ........................... 13 
2.3 Reserve ............................................................................................................................... 15 
2.4 Finanzen ............................................................................................................................. 16 
3. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 17 
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes ......................... 18 
3.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 18 
3.1.2 Stärkung Ehrenamt ...................................................................................................... 19 
3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt ............................. 19 
4. Integration ........................................................................................................................................ 20 
4.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 21 
4.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 21 
4.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 21 
4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 22 
4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 23 
4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ......................................................... 24 
4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm ...................... 24 
4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht ............................................................................................ 24 
4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz ........................................................................................ 25 
4.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 25 
4.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 25 
4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete ........................................... 27 
4.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 27 
4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)............................................... 29 
4.6 Einkommens- und Vermögenssituation ......................................................................... 30

2 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
4.7 Bildungssituation ................................................................................................................ 31 
4.7.1 Vorbereitungsklassen .................................................................................................. 31 
4.7.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 36 
4.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 38 
4.7.4 Interkultureller Dienst .................................................................................................. 40 
4.8 Gesundheitssituation ........................................................................................................ 42 
4.8.1 Infektionsschutz ........................................................................................................... 43 
4.8.2 Individuelle Versorgung .............................................................................................. 43 
4.8.3 Medizinische Versorgung von Geflüchteten und Maßnahmen der 
Pandemiebewältigung ........................................................................................................... 44 
4.8.4 Fachaustausch und Gutachten .................................................................................. 44 
4.8.5 Integration in die Regelversorgung ........................................................................... 44 
4.8.6 Zahngesundheit ........................................................................................................... 45 
4.8.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlicher Dienstes ... 45 
4.8.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ............ 45 
4.8.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ............................................ 46 
4.8.10 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von 
Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2023 ...................................................... 46

3 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Einleitung 
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) verpflichtet die Stadt Köln als 
Kommune zur Aufnahme, Unterbringung und sozialer Betreuung von Geflüchteten, 
die ihr vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg zur 
Unterbringung zugewiesen werden. Sie gewährleistet ferner die vorübergehende 
Notunterbringung aller geflüchteten Personen und unerlaubt Eingereister, die Köln 
unmittelbar ansteuern.  
Hierfür verfügt die Stadt Köln über rund 60 stadteigene Unterkunftsstandorte im 
gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus rund 100 Gebäude zur Unterbringung 
Geflüchteter angemietet. Zusätzlich wurden Vereinbarungen mit 43 
Beherbergungsbetrieben über die Beherbergung von Geflüchteten abgeschlossen.  
Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit 
sowohl des Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger 
gewährleistet. Hier sind zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig.  
Der Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln erscheint quartalsweise. Der aktuelle 
Bericht ist als vierter Quartalsbericht zugleich der Jahresbericht für das Jahr 2023. Er 
bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023. Es ist daher nicht 
ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Entwicklungen 
vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1 Gesamtzahlen 
Seit Anfang 2019 entwickelte sich die Anzahl der städtisch untergebrachten 
Geflüchteten nach der Hochphase der Jahre 2015 bis 2018 rückläufig. Allerdings 
kehrte sich dieser Trend seit dem Überfall der russischen Föderation auf die Ukraine 
um. Insbesondere ab Mitte März 2022 stieg die Zahl der untergebrachten 
Geflüchteten deutlich an.  
Seit Januar 2023 sind unterjährig sowohl ansteigende als auch rückläufige 
Tendenzen zu beobachten, bedingt durch die Fluktuation der Ukrainer*innen und 
unerlaubt Eingereisten. 
Es kam im Jahr 2023 zu einem erheblichen Anstieg an unerlaubt eingereisten 
Personen aus den Westbalkanstaaten. Die meisten Menschen kamen aus Albanien, 
jedoch waren auch die anderen Westbalkanstaaten mit Ausnahme des EU-Mitgliedes 
Kroatien stark vertreten. Die Westbalkanstaaten sind alle sichere Herkunftsstaaten, 
das heißt es besteht in der Regel kein Grund für eine Beantragung von politischem 
Asyl. Dieses wurde auch nur in Ausnahmefällen beantragt. 
Dieser Zugang an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten ebbte nicht 
wie in den Vorjahren im Frühjahr ab, sondern setzte sich während des gesamten 
Jahres auf hohem Niveau unvermindert fort. Diese unerwarteten Zugangszahlen 
brachten das Unterbringungssystem der Stadt Köln mit einem Spitzenwert von 
11.388 untergebrachten Personen im März 2023 an seine Belastungsgrenze. Diese 
Unterbringungszahl lag noch deutlich über den Zahlen der Jahre 2015, 2017 und 
2018, wie in der unten aufgeführten Graphik zu sehen ist. 
 
Während in den Vorjahren die unerlaubt Eingereisten jeweils zu Beginn des

4 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Frühjahres freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt sind, blieben sie 2023 
möglichst lange in den Kölner Unterkünften und wehrten sich gerichtlich gegen eine 
Weiterleitung in die Landesunterkünfte.  
Die Landeszuweisungen an Asylbewerber*innen nach Köln durch die 
Bezirksregierung Arnsberg erfolgten hauptsächlich im Rahmen der 
Familienzusammenführung und beliefen sich im gesamten Jahr 2023 durchschnittlich 
nur auf drei bis vier Personen pro Woche.  
Die Erfüllung der Aufnahmequote an Geflüchteten für die Stadt Köln, die vom Land 
NRW wöchentlich neu festgelegt wird, geriet am 22. September 2023 unter 100 
Prozent, womit größere Landeszuweisungen an Asylbewerber*innen nach Köln 
wieder möglich wurden.  
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 15. Dezember 2023 bei 98,75 Prozent, womit 
209 Zuweisungen wieder möglich wurden. Im Dezember 2023 sind dann 79 
Personen zugewiesen worden. Es ist im Ausblick aufgrund einer weiter sinkenden 
Erfüllungsquote im Laufe des Jahres 2024 mit erheblichen neuen 
Landeszuweisungen an Asylbewerber*innen nach Köln zu rechnen. 
 
Jahreswerte 2010 - 2023: 
 
  
1.638 1.949 2.196
3.072
5.141
10.153
13.258
10.189 10.216
7.460
6.176 5.764
10.839 10.427
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.)

5 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Dezember 2022 in Kombination mit 
der monatlichen Veränderung: 
 
 
1.2 Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, der die städtisch 
untergebrachten Geflüchteten betreut, nimmt jedes halbe Jahr zum 30. Juni und 31. 
Dezember eine Analyse der Daten der untergebrachten Menschen vor. Die Analyse 
umfasst die Aspekte Alter, Familienstruktur und Herkunft. 
 
Bei der Altersstruktur weist das Segment der 26 bis 65-Jährigen im Vergleich zum 
40. Bericht (Stand 30. Juni 2023) erneut einen Rückgang um 3,89 Prozent auf. 
Hingegen ist der Anteil der 18 bis 25-Jährigen um 1,21 Prozent leicht gestiegen. Der 
Anteil der Kinder ist insgesamt um 2,67 Prozent gestiegen, was damit 
zusammenhängt, dass unter den unerlaubt Eingereisten viele kindererreiche 
Familien sind. 
465 310 216 23
-36 -308 -91 -268
324 307
-257 -348 -284
10.839 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 11.059 10.711 10.427
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
Dez 22 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Okt 23 Nov 23 Dez 23
monatliche Entwicklung der Unterbringung
monatliche Veränderung Bestand

6 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 
 
Die städtisch untergebrachten Geflüchteten sind ganz überwiegend, zu etwa 78 
Prozent, zusammen mit ihrer Familie untergebracht. Im Vergleich zur vorherigen 
Analyse vom 30.Juni 2023 zeigt sich hier eine Steigerung um 3,86 Prozent. 
Hingegen ist der Anteil alleinreisender Männer um 1,50 Prozent, alleinerziehender 
Männer um 0,27 Prozent und alleinerziehender Frauen um 2,33 Prozent gesunken. 
Der Anteil alleinreisender Frauen ist hingegen um 0,24 Prozent gestiegen. 
Unter 3 Jahre; 6,01%
3 bis 5 Jahre; 5,90%
6 bis 10 Jahre; 
11,97%
11 bis 16 Jahre; 
13,31%
17 Jahre; 
2,11%18 bis 25 Jahre; 
15,05%
26 bis 65 Jahre; 
42,02%
Ab 66 Jahre; 3,63%
Altersstruktur Stand 31.12.2023

7 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 
Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten 
minderjährigen Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen 
untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
(siehe Punkt 5.3 des Berichts) 
Die Schutzsuchenden reisen aus den folgenden Herkunftsländern ein: 
alleinreisende Männer; 
11,30%
alleinerziehende Männer; 
0,80%
alleinreisende Frauen; 
5,45%
alleinerziehende Frauen; 
4,69%
Familien; 
77,76%
Familienstruktur Stand 31.12.2023

8 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
*Äthiopien, Bangladesch, China, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, sowie staatenlose, beziehungsweise Menschen mit 
ungeklärter Nationalität. 
 
Im Vergleich zu den Angaben im 40. Bericht (Stand 30.Juni 2023) zeigen sich 
folgende Veränderungen: 
Die größte Herkunftsgruppe an untergebrachten Personen stellen mit 34 Prozent 
immer noch die unerlaubt Eingereisten und daueruntergebrachten Personen aus den 
Westbalkanstaaten (Ex-Jugoslawien, Kosovo, Albanien). Hier hat vor allem ein 
Anstieg von unerlaubt Eingereisten aus Albanien (13,3 Prozent auf 15,3 Prozent) für 
einen Anstieg von 33,1 Prozent auf 34 Prozent gesorgt.  
Die zweitgrößte Herkunftsgruppe stellen mit 26,9 Prozent nach wie vor die 
Geflüchteten aus der Ukraine, wobei deren absolute Zahl bei den Unterbringungen 
binnen eines Jahres deutlich gesunken ist (3.874 zum 31. Dezember 2022 auf 2.802 
zum 31. Dezember 2023). 
Der prozentuale Anteil der Geflüchteten aus afrikanischen Ländern und 
Afghanistan ist gesunken. Dies hängt zum einen mit dem höheren Anteil der beiden 
größten Herkunftsgruppen zusammen, aber auch mit den geringen 
Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen aus diesen Ländern im Jahr 2023.  
Die Herkunftsländer Syrien, Irak und Iran sind bei den untergebrachten 
Asylbewerber*innen mit 17,1 Prozent auch immer noch relativ stark vertreten, wobei 
die absolute Zahl aufgrund geringerer Landeszuweisungen in 2023 stagnierte. 
Afghanistan; 
5,90% Albanien; 
15,30%
Armenien, 
Aserbeidschan, 
Tadschikistan, 
Georgien, 
Kasachstan, 
Usbeskistan, 
Weißrussland; 
2,10%
ehem. Jugoslawien 
und Kosovo; 18,70%
Eritrea, Somalia; 
1,70%
Libyen, Marokko, 
Tunesien, Algerien; 
1,00%
afrikanische Länder 
Nigeria, Ghana, 
Guinea; 2,80%
Pakistan, 
Indien; 0,60%
Russ. Förderation; 
2,40%
sonstige*; 
4,50%
Syrien, Irak, Iran; 
17,10%
Türkei; 
1,00%
Ukraine; 
26,90%
Herkunftsländer Stichtag 31.12.2023

9 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
1.3 Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Das Fachcontrolling des Amtes für Wohnungswesen weist bezüglich der Verteilung 
der untergebrachten Geflüchteten auf die unterschiedlichen Unterkunftsarten 
folgende Daten aus:  
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats 2023: 
Unterbringungsart / 
Stichtag Jan. Feb.  Mrz. Apr. Mai Jun.  Jul.  Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 
Notaufnahme 491 774 820 729 671 516 564 650 705 564 470 390 
Notunterkünfte 1.090 791 892 884 799 771 749 766 883 919 838 711 
Leichtbauhallen 681 770 757 754 706 717 711 746 775 716 614 485 
Beherbergungsbetriebe 2.145 2.131 1.948 2.025 1.948 1.987 2.025 2.124 2.150 2.143 2.168 2.252 
Mobile Wohneinheiten 949 1.024 1.049 1.056 1.117 1.116 1.084 1.107 1.129 1.075 1.051 1.035 
Systembauten 1.802 1.788 1.807 1.825 1.807 1.813 1.729 1.721 1.732 1.726 1.724 1.730 
Systembauten, Holz 140 137 137 129 137 145 130 121 126 125 122 123 
Wohnungen 2.661 2.748 2.779 2.793 2.707 2.735 2.593 2.622 2.673 2.676 2.636 2.607 
Wohnheime 1.190 1.202 1.199 1.157 1.152 1.153 1.100 1.152 1.143 1.115 1.088 1.094 
Summe 11.149 11.365 11.388 11.352 11.044 10.953 10.685 11.009 11.316 11.059 10.711 10.427 
 
Grafische Darstellung: 
 
Beherbergungsbetriebe; 
2.252; 22%
Leichtbauhallen; 
485; 5%
Mobile 
Wohneinheiten; 
1.035; 10%
Notaufnahme; 
390; 4%
Notunterkünfte; 
711; 7%
Systembauten; 
1.730; 16%
Systembau 
Holz; 123; 1%
Wohnheime; 
1.094; 10%
Wohnungen; 
2.607; 25%
Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2023

10 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
1.4 Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten 
Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der 
tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen 
dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere 
Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung von Unterbringungsstandorten. 
Die Darstellung berücksichtigt die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil 
geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2023. 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung 
der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich 
auch die Verteildichte. 
Aufgrund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, 
der weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der 
kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der 
geflüchteten Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich.

11 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 
 
Insgesamt liegt der Anteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten im gesamten 
Stadtgebiet bei etwa 0,95 Prozent der Gesamtbevölkerung.  
Der höchste Anteil an untergebrachten Geflüchteten in Bezug auf die Einwohnerzahl 
war im Stadtbezirk Innenstadt mit 1,14 Prozent zu verzeichnen. Dies ist auf 
insgesamt 20 dort angemietete Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, die sich im 
gesamten Innenstadtbereich verteilten. Dort wurden rund 900 geflüchtete Menschen 
(Stand 31. Dezember 2023) untergebracht. Da diese verteilten Stadthotels im 
Stadtbild nicht als Unterbringungsorte für Geflüchtete auffallen, erfolgt die 
1,14%
1,11%
0,53%
0,89%
0,97%
0,93%
1,13%
0,89%
1,07%
0,95%
1,12%
1,28%
0,55%
1,04%
1,03%
0,93%
1,19%
1,08%
1,17%
1,04%
1,20%
1,13%
0,55%
1,02%
0,96%
1,00%
1,17%
1,01%
1,09%
1,00%
1,29%
1,36%
0,52%
1,19%
0,98%
1,03%
1,14%
1,01%
1,04%
1,04%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% 1,60%
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Gesamt
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2023
Anteil II. Quartal 2023
Anteil III. Quartal 2023
Anteil IV. Quartal 2023

12 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Unterbringung unauffällig und stellt keine außergewöhnliche Belastung des Bezirks 
dar.  
An zweiter Stelle steht der Stadtbezirk Porz mit einer Quote von 1,13 Prozent. Hier 
tragen der relativ große Beherbergungsbetrieb Hotel Terminal mit rund 120 
Personen, Standorte mit mobilen Wohneinheiten wie Josef-Broicher-Straße, Alfred-
Schütte-Allee sowie Systembauten wie im Urbacher Weg zu der Quote bei. 
Der Stadtbezirk Rodenkirchen folgt mit 1,11 Prozent, was auf die größere 
Unterkunft in der Ringstraße (ehemalige Volvo-Zentrale) und die kommunale 
Erstaufnahme in der Vorgebirgsstraße neben dem Südstadion zurückzuführen ist. 
Der relativ geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0,53 Prozent ist auf die 
fehlende Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen 
Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der 
Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch in 
2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, 
Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und 
erneut belegt. 
Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 1,07 Prozent, wobei Geflüchtete 
vorwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren 
Beherbergungsbetrieben untergebracht sind. 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht 
durch die Kommune beeinflussbaren – Schwankungen in der Anzahl 
unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden, als auch um die 
Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere im Blick auf die 
Privatsphäre für die geflüchteten Menschen.  
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus dabei auch auf die in den Kölner 
Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten angestrebten Ziele, die 
mittelfristig bei einer gewissen Entspannung der Situation wieder konsequenter zum 
Tragen kommen sollen. 
2.1. Etablierung eines atmenden Systems 
Die Stadt Köln ist auf der einen Seite aufgrund § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW 
gesetzlich verpflichtet, Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete unterzubringen. 
Dieser Unterbringungsverpflichtung kann die Verwaltung nur in angemessener Weise 
nachkommen, wenn sie ständig eine gewisse Anzahl an Unterbringungsplätzen 
vorhält, um auf einen unerwarteten Anstieg an unterzubringenden Geflüchteten 
vorbereitet zu sein.  
Auf der anderen Seite ist die Verwaltung stets gehalten, wirtschaftlich zu agieren und 
auch bei Ausgaben für die Unterbringung Geflüchteter den städtischen Haushalt im 
Blick zu behalten (§ 75 Abs.1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW). Die längere 
Vorhaltung einer großen Zahl leerstehender Unterkünfte mit entsprechenden 
laufenden Kosten würde dieser Vorgabe zuwiderlaufen. 
Um den beiden widerstreitenden Zielen in gleicher Weise gerecht zu werden und 
einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen, wurde als Zielsetzung für 2023/2024

13 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
die Etablierung eines „atmenden Systems“ im Bereich der Unterbringung 
Geflüchteter beschlossen.  
Atmendes System bedeutet eine permanente Nachsteuerung der 
Unterbringungsressourcen orientiert am tatsächlichen und voraussichtlichen 
Unterbringungsbedarf. Ein solch atmendes System erfordert eine breite Fächerung 
an unterschiedlichen Unterkunftsarten mit unterschiedlichen Laufzeiten. 
Konventionelle Bauten wie Mehrfamilienhäuser decken den langfristigen 
Unterbringungsbedarf, der nie unterschritten wird. Zu Unterkünften umgebaute 
Bürobauten sind angemietet und haben meist längere Laufzeiten über fünf Jahre, da 
sich ansonsten der Umbau nicht lohnt. Systembauten mit befristeten 
Baugenehmigungen, meist mit Ausnahmegenehmigungen nach § 246 BauGB in 
Gewerbegebieten oder mit Laufzeiten von sechs bis zwölf Jahren decken den 
mittelfristigen Bedarf ab. Die Deckung des mittelfristigen Bedarfs für in der Regel 
zwei bis fünf Jahre wird durch angemietete Wohncontainer gewährleistet, die mit 
einer Vorlaufzeit von wenigen Monaten auf- und auch wieder abgebbaut werden 
können. 
Bei jeder befristet angemieteten Unterkunft erfolgt bei Auslaufen des Mietvertrages 
eine eingehende Prüfung, ob noch ein entsprechender Unterbringungsbedarf 
besteht, der eine Vertragsverlängerung rechtfertigt. Es erfolgt in diesem 
Zusammenhang auch eine erneute Kosten-Nutzen-Prüfung. Bei der Auswahl der 
Unterkünfte muss auch nachgesteuert werden hinsichtlich der sich ändernden 
Bedarfe der Geflüchteten. So sind an die Unterbringung körperlich oder 
gesundheitlich eingeschränkter Geflüchteter, die barrierefreie Wohnungen oder 
besondere Betreuung brauchen, andere Anforderungen zu stellen als an die 
Unterbringung junger Asylbewerber*innen oder von Familien mit Kindern, die 
Spielplätze und Anbindung an Kitas und Schulen benötigen. 
Die kurzfristigste vertragliche Bindung besteht bei Belegungsvereinbarungen mit 
Beherbergungsbetrieben, also Stadthotels, Pensionen und Apartmenthäusern. Diese 
Vereinbarungen laufen zwischen drei Monaten und einem Jahr. Sie ermöglichen im 
erheblichen Maße auf einen steigenden Unterbringungsbedarf kurzfristig und flexibel 
zu reagieren, aber auch bei sinkendem Unterbringungsbedarf relativ zeitnah auch 
nicht benötigte Unterbringungskapazitäten wieder abzubauen.  
Dieser flexible Part des Ressourcenmanagements ist natürlich mit relativ hohen 
Kosten verbunden. Aufgrund flexibel gestalteter Verträge konnten jedoch die 
durchschnittlichen Kosten für die Belegung von Hotelzimmern in Köln unter denen 
anderer Großstädte gehalten werden. Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben 
verhindern insbesondere die in der Bevölkerung unpopuläre Inanspruchnahme von 
Sporthallen und Bürgerhäusern zur Unterbringung Geflüchteter. 
 
2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2023 
Das Jahr 2023 war geprägt von einem ganzjährigen verstärkten Zugang von 
unerlaubt eingereisten Personen aus den Westbalkanstaaten nach Köln. Dieser 
Anstieg wich von den Erfahrungen in den Vorjahren ab. Es kamen zeitweise 100 bis 
180 Menschen in der Woche in Köln an, vorwiegend aus Albanien. Auch unerlaubt 
Eingereiste, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen und daher in aller Regel 
keinen Asylanspruch haben, sind grundsätzlich nach § 1 Absatz 3 Satz 1

14 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Flüchtlingsaufnahmegesetz zunächst kommunal unterzubringen. Auch die an sich im 
aufenthaltsrechtlichen Verfahren nach § 15a AufenthG vorgesehene Weiterleitung in 
Landesunterkünfte griff angesichts zahlreicher Klagen vor dem Verwaltungsgericht 
gegen die Weiterleitung nicht im bisherigen Umfang.  
Die massive Erhöhung der Zahl der unterzubringenden unerlaubt Eingereisten, die 
2.500 Personen überstieg, erhöhte die Gesamtzahl der städtisch unterzubringenden 
Geflüchteten auf zeitweise bis zu 11.388 Personen. Diese Zahl lag deutlich über 
höchsten Unterbringungszahlen der Jahre 2015, 2017 und 2018 von rund 10.200 
Geflüchteten. Diese Zahl an Geflüchteten brachte die Stadt Köln an die absolute 
Grenze ihrer Unterbringungskapazitäten. Nur mittels einer verdichteten und 
vollständigen Belegung auch von Notaufnahmeeinrichtungen wie Leichtbauhallen 
und der Ausweitung der teuren Unterbringung in Beherbergungsbetrieben konnte mit 
äußerster Mühe eine erneute Unterbringung von Geflüchteten in Sporthallen 
verhindert werden.  
Mit Stand 31. Dezember 2023 waren 70,35 Prozent der in städtischen Ressourcen 
(ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe) 
versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten 
abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über 
eigene Küchen verfügen. Aufgrund der aktuellen krisenhaften Entwicklung konnte 
das Ziel der Erhöhung des Anteils der Unterbringung in abgeschlossenen 
Wohneinheiten bis Ende des Jahres nicht erreicht werden. 
Die Verbesserung der Unterbringungsqualität für Geflüchtete wird dabei auch mit 
dem Neubau von Unterkünften und der Sanierung bestehender Einrichtungen 
verfolgt. Dadurch soll die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten 
in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden können. Dennoch kann es 
notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt 
renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet. 
Zum 31. Dezember 2023 wurden mehrere neue Mietverträge für Unterkünfte mit 
abgeschlossenen Wohneinheiten vereinbart. In der Unterkunft Berger Straße in Köln 
Porz (Stadtteil Eil) stehen vier Wohneinheiten für neun Unterbringungsplätze zur 
Verfügung, mit einer Vertragslaufzeit vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Mai 2025. In 
einer sanierten und umgebauten Unterkunft am Hansaring in der Köln-Innenstadt 
(Stadtteil Neustadt-Nord) werden im Laufe der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt 
86 Unterbringungsplätze in 17 Wohneinheiten verfügbar sein, wobei der Vertrag bis 
zum 28. Februar 2033 läuft, so dass die abgeschlossenen Wohneinheiten nachhaltig 
in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. In der Unterkunft Kalk-Mülheimer 
Straße in Köln Mülheim (Stadtteil Buchforst) stehen 48 Unterbringungsplätze in 48 
Wohneinheiten zur Verfügung, mit einer Vertragslaufzeit vom 1. Juni 2023 bis zum 1. 
Mai 2033. 
Mietverträge für die folgenden Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten 
konnten erfolgreich verlängert werden.  
 Unterkunft Bonner Straße in Rodenkirchen (Stadtteil Marienburg) – dort 
stehen weiterhin zehn Unterbringungsplätze in zwei Wohneinheiten zur 
Verfügung, (Verlängerung bis zum 31. Mai 2025).  
 Unterkunft in der Von-Sparr-Straße in Mülheim (Stadtteil Mülheim), wo 21 
Unterbringungsplätze in fünf Wohneinheiten zur Verfügung stehen 
(Verlängerung bis zum 30. Juni 2024).

15 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 Unterkunft in der Jesuitengasse in Nippes (Stadtteil Weidenpesch) 
(Verlängerung bis zum 16. Mai 2025). Dort stehen 15 Unterbringungsplätze in 
vier Wohneinheiten zur Verfügung. 
 Unterkunft in der Mertener Straße in Köln Rodenkirchen (Stadtteil Marienburg) 
(Verlängerung bis zum 16. Mai 2025), wobei sechs Unterbringungsplätze in 
einer Wohneinheit verfügbar sind.  
 Unterkünfte in der Pallenbergstraße in Nippes (Stadtteil Weidenpesch) wurden 
ebenfalls bis zum 16. Mai 2025 verlängert. Hier stehen zwölf 
Unterbringungsplätze in drei Wohneinheiten in zur Verfügung. 
2023 wurden vier Einfamilienhäuser in der Elisabeth Straße in Porz (Stadtteil 
Wahnheide), die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben wurden, 
umgebaut, saniert oder bezugsfertig hergerichtet. Sie konnten Ende des zweiten 
Quartals 2023 mit 25 Personen belegt werden. 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist es geplant, Unterkunftsplätze durch den 
Neubau und die Anmietung von neuen Objekten zu schaffen. Diese neuen Plätze 
bieten jeweils abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Der Standort im 
Systembau, der im ersten Quartal 2024 belegt wird, befindet sich auf der Potsdamer 
Straße in 50859 Köln Lindenthal im Stadtteil Weiden, und bietet 40 
Unterbringungsplätze in zehn Wohneinheiten. 
Vereinbarungen mit sechs Beherbergungsbetrieben mit teilweise zu hohen Kosten 
oder mangelnder Möglichkeit der Selbstverpflegung wurden in 2023 im Rahmen des 
Konzepts „Atmendes System“ aufgegeben, so dass sich die Zahl der angemieteten 
Beherbergungsbetriebe für Geflüchtete auf 34 reduzierte: 
Stand IV. Quartal 2023 
Projekt PLZ Bezirk Stadtteil  Unterkunftsart Max- 
Belegung Belegart Datum  
Leerzug 
Aachener Straße 50858 Lindenthal Junkersdorf Beherbergungsbetriebe 85 Familien 30.04.2023 
An den Dominikanern  50668 Innenstadt Altstadt-Nord Beherbergungsbetriebe 45 Familien 14.04.2023 
Clevischer Ring  51063 Mülheim Mülheim Beherbergungsbetriebe 402 Familien 31.03.2023 
Hans-Imhoff-Str.  50679 Innenstadt Deutz Beherbergungsbetriebe 30 Familien 13.05.2023 
Komödienstraße 50667 Innenstadt Altstadt-Nord Beherbergungsbetriebe 25 Familien 30.04.2023 
Magnusstraße 50672 Innenstadt Altstadt-Nord Beherbergungsbetriebe 60 Familien 31.01.2023 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe 
wird auf Grund der dort verfügbaren Gegebenheiten, die sich besonders für die 
speziellen Schutzbedarfe einzelner vulnerabler Geflüchteter eignen, auf Dauer nicht 
möglich sein.  
2.3 Reserve 
Die Verwaltung hat vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine das Ziel formuliert, eine 
Reserve von 1.500 Plätzen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu 
schaffen und aufrechtzuerhalten, um kurzfristig auf steigende Zuweisungen von 
Asylbewerber*innen vorbereitet zu sein. Dafür wurden leergezogene Unterkünfte als 
Reservestandorte vorgehalten.

16 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Im Rahmen des erhöhten Aufkommens von Geflüchteten aus der Ukraine wurden die 
Reservestandorte 2022 vollständig belegt. Auch in 2023 waren diese Reserveplätze 
trotz ihres niedrigen Unterbringungsstandards fast durchgehend vollständig belegt, 
da wie oben dargelegt ein hoher Unterbringungsbedarf aufgrund der unerlaubt 
Eingereisten bestand. 
Erst zum Ende des Jahres 2023 entspannte sich die Situation etwas, wobei die 
Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten zum 31. Dezember 2023 mit 10.427 
Menschen immer noch über dem Unterbringungshöchststand der Jahre 2015, 2017 
und 2018 mit durchschnittlich 10.200 Personen lag. Die zu diesem Zeitpunkt im 
gesamten Unterbringungssystem verteilt zur Verfügung stehenden 1.181 freien 
Unterbringungsplätze waren teilweise aufgrund der langen Nutzung 
renovierungsbedürftig. Den freien Plätzen gegenüber stand jedoch wegen 
Untererfüllung der Kölner Aufnahmequote eine stetig steigende Zahl an möglichen 
Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen, die schon im Januar 2024 die Zahl der 
freien Plätze übersteigen sollte.  
Angesichts dieses prekären Puffers an Unterbringungsplätzen hat die Verwaltung für 
die Zukunft die mittelfristige Wiederherstellung einer ständigen freien Reserve mit 
etwa 1.500 Plätzen geplant. Angesichts der angespannten Unterbringungssituation 
war ein Neuaufbau jedoch in 2023 nicht möglich. Für das Jahr 2024 ist geplant, 
zumindest eine ständige freie Unterbringungsreserve von rund 200 Plätzen als 
Einstieg in einen weiteren Ausbau zu realisieren. 
2.4 Finanzen 
Die Finanzierung der durch die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten 
bedingten Kosten wurde mit dem „Gesetz zur Änderung des 
Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“ 
neu geregelt. Das Landesgesetz ist am 13. November 2021 in Kraft getreten. 
Die wesentlichen finanziellen Aspekte der Novellierung sind:  
 Die Pauschale aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird für 
kreisfreie Städte von bisher 10.392 Euro auf 13.500 Euro pro 
abrechenbarer Person und Jahr rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 
angehoben. 
 Zur Finanzierung neu hinzukommender Geduldeter wird erstmalig ab dem 
1. Januar 2021 eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 Euro pro 
Person gezahlt. 
 Für die Finanzierung der Bestandsgeduldeten stellt das Land NRW den 
Kommunen in 2021 und 2022 insgesamt jeweils 175 Millionen Euro sowie 
2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro zur Verfügung. 
Die finanziellen Zuweisungen werden entsprechend dem Verhältnis der Zahl der 
Pauschalen nach § 4 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, welche die 
Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2020 für Personen mit Duldung nach § 60a des 
Aufenthaltsgesetzes erhalten haben, verteilt. Maßgeblich sind die Daten der 
Bestandsstatistik zum Stand 30. Juli 2021. 
Der Anteil für die Stadt Köln beträgt demnach in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 
6.005.245 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3.431.569 Euro.

17 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Grundsätzlich haben alle unter § 2 FlüAG fallende Personen bei Bedürftigkeit einen 
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine 
Ausnahme gilt seit dem 01. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die seither 
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. dem SGB XII 
haben. 
Die Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und 
Versorgung Geflüchteter erfolgt bei der Stadt Köln insbesondere durch das Amt für 
Wohnungswesen und das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren.  
Die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung Geflüchteter entstandenen 
jährlichen Kosten im Jahr 2023 übersteigen mit fast 168 Millionen Euro die 
entsprechenden Kosten des Jahres 2022 von rund 152 Millionen Euro deutlich.  
Im Haushaltsjahr 2023 sind bei den vorgenannten Ämtern unter anderem 
Aufwendungen für die Unterbringung Geflüchteter von rund 125,2 Millionen Euro, für 
die Betreuung Geflüchteter von rund 19,5 Millionen Euro sowie rund 88,4 Millionen 
Euro Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) enthalten. Für 
Geflüchtete aus der Ukraine fallen ebenfalls Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen 
des SGB II sowie –in geringem Anteil- SGB XII-Leistungen an.  
Den Aufwendungen stehen unter anderem folgende Erträge entgegen:  
 Zuweisungen des Landes zur einmaligen Beteiligung an den Kosten der 
Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von 
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von rund 19,9 Millionen Euro  
 Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung an den Kosten im Zusammenhang 
mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der 
Ukraine (3. Tranche) von rund 8,0 Millionen Euro  
 Sonderförderung auf Basis eines Beschlusses der 
Ministerpräsidentenkonferenz vom 02. November 2022 von rund 8,4 Millionen 
Euro  
 Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten von rund 34,6 
Millionen Euro 
 Erstattung aus der Betreuungspauschale nach § 4 Abs.2 Satz 2 FlüAG von 
rund 229.000 Euro 
 Erstattungen aus der FlüAG-Pauschale nach § 4 Abs.2 Satz 1 Nr.2 FlüAG rund 
13,6 Millionen Euro 
 Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Rahmen des Bürgergeldes nach § 
22 Abs.1 SGB II erstattet werden, werden zu 70,4 Prozent (61,6 Prozent) 
durch den Bund übernommen. 
Insgesamt zeigt die Entwicklung in 2023, dass der kommunale Bedarf an finanzieller 
Unterstützung durch Bund und Land weiterhin hoch ist. Belastbare Zahlen können 
allerdings erst nach den Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden. 
 
3. Standards und Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt die soziale Beratung und Betreuung nach 
Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von

18 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.Juli 2004). Auf Basis dieser Leitlinien 
wurden Handlungsstrategien und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen 
wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder oder LSBTIQ*-Geflüchtete sowie 
noch zu konzipierende Maßnahmen für alleinreisende Männer, Familien mit 
Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 
Der Arbeitskreis des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen hat auf der Basis der 
vorerwähnten Leitlinien von 2004 im Jahr 2022/2023 „Neue Leitlinien 2.0“ zur 
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgearbeitet. Diese befinden sich 
noch in der verwaltungsinternen Abstimmung, was leider zu einer Verzögerung der 
Beschlussvorlage über die Leitlinien für die politischen Gremien geführt hat. Bei der 
Abstimmung sind insbesondere die finanzwirtschaftlichen Herausforderungen der 
aktuellen Aufstellung eines Haushaltsentwurfes mit zu berücksichtigen.  
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen zur Betreuung der Geflüchteten 
ist nach Stadtteilen gegliedert. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit den ebenfalls 
stadtteilbezogen arbeitenden Willkommensinitiativen, welche sich um die in ihrem 
Veedel ansässigen Geflüchteten kümmern.  
Der Soziale Dienst arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, 
insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen 
Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den 
Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. 
Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Institutionen 
und Vereinen, die sich um das Wohl von Geflüchteten kümmern. 
Die Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die praktische alltägliche soziale 
Betreuungsarbeit, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten zur 
zukünftigen besseren Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten eine wichtige 
Rolle. 
3.1.1 Gewaltschutz 
Zur kommunalen Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW wurde eine 
Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen sowie des 
Sozialen Dienstes gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete entwickelt hat. Mit Ratsbeschluss vom 
10. September 2020 wurde das „Gewaltschutzkonzept in 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und eine 
Koordinationsstelle für Gewaltschutz beim Sozialen Dienst eingerichtet. Dem 
Konzept liegt das klare Bekenntnis der Stadt Köln gegen jegliche Form von Gewalt 
und für ein friedvolles Miteinander in den Unterbringungseinrichtungen zugrunde.  
 
Das Gewaltschutzkonzept wird durch den*die Gewaltschutzkoordinator*in in enger 
Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren umgesetzt und weiterentwickelt. In 
diesen Prozess sind die Bewohnenden partizipativ einbezogen.  
Der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung 
zielt darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu 
unterbinden. Eine Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet:

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-
einwanderung/gewaltschutz-unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete 
Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle Maßnahmen den Gewaltschutz 
betreffend mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle 
zwischen den verantwortlichen Fachkräften des Sozialen Dienstes im Amt für 
Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und den 
Sicherheitsunternehmen, sowie Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor 
Ort. 
Das Monitoring aller Gewaltereignisse und deren Evaluation ist eine wesentliche 
Aufgabe der Gewaltschutzkoordinatorin, um die Bedarfe und Standards des 
Konzeptes anpassen zu können. Die Gewaltschutzkoordinatorin legt dem Runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen und den Fachausschüssen der Stadt Köln jährlich einen 
Bericht über die Arbeitsergebnisse und die Ergebnisse des Monitorings vor.  
Darüber hinaus ist die Koordinatorin für Gewaltschutz für die Planung und 
Organisation von Schulungen zu Themen wie Demokratisierung, Partizipation, 
kulturelle Vielfalt und zur Schaffung verbesserter Strukturen verantwortlich. 
3.1.2 Stärkung Ehrenamt 
Der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete kommt weiterhin eine große Bedeutung zu. 
Eine Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel 
Lotsendienste, Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an. 
Menschen aus Köln engagieren sich mittlerweile in etwa 40 überwiegend lokal 
organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen. Sie unterstützen die 
geflüchteten Menschen durch Sprachkurse, begleiten sie bei Amts- oder Arztgängen, 
richten Freizeitaktivitäten aus und stärken so die Solidarität der Stadtgesellschaft. 
Durch die Unterstützung bei der schwierigen Wohnungssuche und der Integration in 
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt helfen sie den geflüchteten Menschen dabei, sich 
in Deutschland und Köln zurecht zu finden und stärken sie darin, ihre Potenziale in 
die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe 
selbstbestimmt zu leben. Die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Hilfe für Geflüchtete 
hat sich insofern deutlich gewandelt. Bis vor einigen Jahren haben sie Geflüchtete 
vor allem beim Ankommen unterstützt. 
Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das 
interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden 
sind in Köln 14 Integrationsagenturen verortet und es gibt 39 anerkannte 
Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. 
3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt  
Auch im Jahr 2023 gab es verschiedene Maßnahmen, damit die ehrenamtliche Arbeit 
vor Ort vernetzt, begleitet und koordiniert werden kann. 
Ein wesentlicher Bestandteil ist die kommunale Förderung von jeweils einer halben 
Stelle Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und bei Trägern der freien 
Wohlfahrtspflege in den neun Stadtbezirken. Des Weiteren gehört dazu auch die 
Förderung des Forums für Willkommenskultur und einer Koordinationsstelle für den 
Arbeitskreis Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln.  
 
Zudem wurden Mittel in Höhe von 70.000 Euro bereitgestellt, damit ehrenamtliche

20 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Vereine und Initiativen im Bereich administrative Arbeit durch Beschäftigung einer 
Person entlastet werden können und die Informationsplattform www.wiku-koeln.de 
weiter aktuell gehalten wird.  
Das Finanzvolumen der oben genannten Maßnahmen betrug 2023 insgesamt 
612.000 Euro. 
In seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die 
seit Sommer 2017 geltenden Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung  
geflüchteter Menschen auch für das Jahr 2024 fortzusetzen (2893/2023). 
Anfang 2023 fand zudem unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums 
im Amt für Integration und Vielfalt eine Befragung zu den Unterstützungsangeboten 
für Ehrenamtliche in Köln statt. Daran nahmen insgesamt 174 Ehrenamtliche 
verschiedener Organisationen teil. Die Befragungsergebnisse sind der oben 
genannten Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 
Das Amt für Integration und Vielfalt leitete zudem 2023 innerhalb des Programms 
"KOMM-AN NRW" rund 400.000 Euro an Fördergeldern vom Ministerium für Kinder, 
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) an 77 Institutionen 
weiter, um damit die Vor-Ort-Arbeit der ehrenamtlichen Initiativen und Vereine zu 
unterstützen. 
Dadurch konnten entstehende Ausgaben für notwendige ehrenamtliche 
Begleitungen, Freizeitaktivitäten, Sprachkurse, Sportangebote sowie 
Öffentlichkeitsarbeit und Qualifizierungen finanziert werden. Die Stadt Köln ruft diese 
Mittel seit 2016 ab und unterstützt damit nachhaltig das ehrenamtliche Engagement 
in den Stadtbezirken. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der "KOMM-AN NRW"-
Mittelempfänger*innen migrantische Organisationen, die häufig von Menschen mit 
eigener Fluchterfahrung gegründet wurden. 
Weitere Informationen finden sich in der Mitteilung 3445/2023. 
 
4. Integration 
Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen 
Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener 
Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, 
alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer 
körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen 
Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne 
Religionszugehörigkeit, mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und 
unterschiedlicher Bildung.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist divers. Dies wird von Beginn an bei der 
Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und 
gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. 
Integration und „Ankommen“ funktionieren nicht alleine über eine Unterkunft oder 
Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, 
sondern insbesondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell 
ausgebildete Fachkräfte der Sozialarbeit wahrgenommen wird und in 
Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen 
erfolgt.

21 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
4.1 Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu 
Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der 
Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige 
Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft 
integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen 
sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist 
dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungsweise von Sprach- und 
Integrationsmittler*innen besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu 
bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem 
zu vermitteln. Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten 
Stadtverwaltung Köln. 
4.2 Bleiberechtsperspektive 
Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet in einem eigenen ausführlichen 
Berichtswesen etwa zur Anzahl der Geflüchteten sowie ihres aufenthaltsrechtlichen 
Status. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2023. 
4.2.1 Asylsuchende 
Im Laufe des Jahres 2023 wurden der Stadt Köln 846 asylsuchende Personen 
zugewiesen. Mit Stichtag 31. Dezember 2023 befinden sich 1.088 Personen im 
laufenden Asylverfahren, ihr Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2023 wurde vom 
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 793 Asylverfahren von in Köln lebenden 
Antragsteller*innen entschieden. Es ergingen 470 Anerkennungen von Asyl- und 
Fluchtgründen und 323 Ablehnungen. 
 
Zuweisungen von Asylantragsteller*innen nach Köln innerhalb eines Jahres 
 
 
 
 
 
 
1.963
6.975
8.730
805 734
1.492
673 915 633 846
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zahl zugewiesener Asylsuchender

22 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag 
 
 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
 
4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen 
Im Jahr 2023 haben 5.096 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für 
unerlaubt eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der überwiegende 
Anteil von unerlaubt eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern 
(4.714 Personen). Es wurden überwiegend wirtschaftliche bzw. medizinische Gründe 
als Einreisegrund benannt. Knapp 50 Prozent der Einreisen entfielen auf die Monate 
August bis Oktober. 
Jede unerlaubt eingereiste Person hat auch die Möglichkeit, einen Asylantrag zu 
stellen. Sollte bereits in einem anderen Land ein Asylbegehren geäußert worden 
sein, wird von Amts wegen ein Dublin-Verfahrens eingeleitet. Personen, für die ein 
Dublin-Verfahren eingeleitet wurde, wurden zunächst nicht verteilt, sie verblieben 
vielmehr bis zum Abschluss des Dublin-Verfahren in kommunaler Unterbringung. Alle 
anderen unerlaubt eingereisten Personen werden nach § 15 a AufenthG dem Land 
2.299
7.765
9.360
5.593
4.969
4.379
2.033 1.826
1.142 1088
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Personen mit Aufenthaltsgestattung zum Stichtag 31.12.
765
1.959 2.044
828 626 754 622 859
470
1122
4720
2537
877
210 228 172 314 323
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Entscheidungen des BAMF
Entscheidungen des BAMF Anerkennungen Entscheidungen des BAMF Ablehnungen

23 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
NRW zur Verteilung gemeldet und werden von den Kommunen in 
Landeseinrichtungen weitergeleitet und dort aufgenommen. Auch in Fällen von 
Dublin-Verfahren erfolgt nunmehr seit November 2023 eine Landesverteilung.  
Bis zur Weiterleitung in eine Landesunterkunft sind alle unerlaubt eingereisten 
Personen städtisch unterzubringen und zu versorgen. Die hohen Einreisezahlen, die 
Prüfung individueller medizinischer und familiärer Umstände sowie betriebene 
verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen eine Verteilungsentscheidung verzögerten 
bzw. verlängerten die Dauer der Verteilungsverfahren und damit die Unterbringungs- 
und Versorgungszeiten in städtischen Einrichtungen auf mehrere Wochen bis hin zu 
mehreren Monaten. 
 
4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen 
In Köln leben zum Stichtag 31.Dezember 2023 rund 3.341 Personen im Status der 
Duldung. 
(Häufigster Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“). 
Duldungsgründe Anzahl der 
Geduldeten 
fehlende Reisedokumente 1.122 
sonstige Gründe 700 
familiäre Bindungen 755 
medizinische Gründe 101 
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder besonderes öffentliches 
Interesse 42 
Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a  25 
unbegleitete Minderjährige 208 
konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 13 
offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 0 
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 5

24 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Asylfolgeantrag 0 
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0 
Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 2 
Duldungen wegen Abschiebestopp (Iran) 63 
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 256 
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 43 
Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 7 
Gesamt 3.341 
4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine  
Zum Stichtag 31.Dezember 2023 waren rund 11.500 geflüchtete Menschen aus der 
Ukraine im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz sowie rund 
630 Personen im Besitz einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung. Rund 95 
Prozent der Geflüchteten hatten die ukrainische Staatsangehörigkeit, etwa 5 Prozent 
sind Drittstaatsangehörige.  
Von den etwa 5 Prozent Drittstaatstaatsangehörigen Personen konnten über 50 
Prozent ebenso wie die ukrainischen Staatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht gemäß 
§ 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Hierbei handelt es sich um Personen, die entweder 
zur Kernfamilie von ukrainischen Staatsangehörigen zählen, in der Ukraine ein 
Daueraufenthaltsrecht hatten, oder für die festgestellt werden konnte, dass sie nicht 
sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.  
Alle anderen Drittstaatsangehörigen sind inzwischen entweder ausgereist oder 
haben einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen 
Gesetzesgrundlage, wie zum Beispiel zur Aufnahme eines Studiums, gestellt. Diese 
befinden sich derzeit in Entscheidungsverfahren. Bis zur abschließenden 
Entscheidung sind diese in Besitz einer Fiktionsbescheinigung 
4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm 
Im Jahr 2023 wurden der Stadt Köln 173 Personen zu obengenannten 
Aufnahmeprogrammen zugewiesen. Diese erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 
22 S. 2 AufenthG, § 23 Abs. 2 AufenthG oder § 23 Abs. 4 AufenthG. 
4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht 
Mit dem sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach § 104c AufenthG, welches 
im Dezember 2022 verabschiedet wurde, können Menschen innerhalb von 18 
Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen. Das 
Chancenaufenthaltsrecht schafft damit Aufenthaltsperspektiven für Menschen mit 
bisher ungesichertem Aufenthaltsstatus, ohne dass bereits alle Integrationsvoraus-
setzungen aus den Bleiberechtsregelungen erfüllt sein müssen. 
In Köln fielen potenziell 3.600 Personen, also circa 85 Prozent der geduldeten 
Personen, zumindest aufgrund der Voraufenthaltszeiten, in die Neuregelungen. Bis 
zum 31. Dezember 2023 stellten etwa 57 Prozent des potenziell begünstigten 
Personenkreises einen Antrag auf ein Chancenaufenthaltsrecht (etwa 2.000 
Anträge). Hiervon konnten bereits bei 62 Prozent der Fälle (circa 1.300 Personen)

25 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
ein Chancenaufenthaltsrecht erteilt werden. Bei 15 Prozent der Fälle (etwa 500) 
konnten Aufenthaltserlaubnisse nach anderen Rechtsgrundlagen (zum Beispiel 
Bleiberechte) erteilt werden. 
In etwa 9 Prozent der Fälle (circa 350) sind Versagungsgründe festzustellen. Versagt 
werden muss ein Chancenaufenthaltsrecht, wenn 
- kein mindestens fünfjähriger erlaubter, geduldeter oder gestatteter 
Voraufenthalt vorliegt,  
- sich die Person nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung 
bekennt, 
- eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat vorliegt  
- und die Person wiederholt vorsätzlich über Identität oder Staatsangehörigkeit 
täuscht. 
 
4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz  
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, jeden unbegleiteten 
minderjährigen Ausländer (UMA), der sich im Kölner Stadtgebiet aufhält, gemäß § 42 
a SGB VIII (= Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorläufig in kommunale Obhut zu 
nehmen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich um die Bestellung eines 
Vormundes (§ 1774 BGB) durch das Familiengericht zu kümmern. 
Es wird auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern verwiesen.  
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige
/unbegleiteteminderjaehrige-node.html 
 
4.4 Wohnungssituation 
Ein wesentlicher Schritt zu einem selbstbestimmten Leben in Köln und zu einer 
besseren Integration in die Gesellschaft ist eine eigene, privat angemietete 
Wohnung. Damit verbunden ist zugleich der Auszug aus einer städtischen 
Unterkunft. 
4.4.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt 
„Auszugsmanagement“. Ziel des Projekts ist, bisher in städtischen Unterkünften 
untergebrachte Geflüchtete entweder in privaten Wohnraum zu vermitteln oder sie 
bei ihrer eigenen Wohnungssuche zu beraten und unterstützen. Damit verbunden ist 
die Entlastung des städtischen Unterbringungssystems.  
Die Vermittlung von angebotenen privaten Mietwohnungen an Geflüchtete mit 
Bleiberechtsperspektive erfordert zunächst eine Überprüfung des 
Wohnungsangebotes auf Geeignetheit für das Projekt. So werden etwa befristete 
Wohnangebote grundsätzlich abgelehnt, da dem Geflüchteten nicht damit gedient ist, 
wenn er absehbar sein neues Zuhause wieder verliert. In einem zweiten Schritt wird 
geprüft, ob eine geflüchtete Einzelperson oder Familie zu dem konkreten 
Wohnungsangebot passt. Schließlich besteht auch manchmal die Notwendigkeit die 
Vermieter*innen von der als passend angesehenen Person oder Familie zu

26 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
überzeugen. Um die Zahl der zu vermittelnden Wohnung zu erhöhen, ist auch eine 
aktive Akquise am Wohnungsmarkt erforderlich.   
Eine zweite Säule des Auszugsmanagements ist neben der Vermittlung die 
Ertüchtigung, Beratung und Begleitung der Geflüchteten bei ihrer eigenständigen 
Wohnungssuche (Empowerment). Eine erste Hürde bei der Wohnungssuche ist zum 
Beispiel, alle erforderlichen Bescheinigungen für eine Bewerbung zu besorgen wie 
etwa eine Schufa-Auskunft und ein Wohnberechtigungsschein. 
Beteiligte des Projekts waren in 2023 die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes 
Kreuz und der Kölner Flüchtlingsrat. 
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als 
unbefristete städtische Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde je 
Träger eine unbefristete Stelle finanziert. Weitere vier Stellen wurden auf zwei Jahre 
befristet und bedürfen einer regelmäßigen Verlängerung. 
Da nach der Ankunft der Geflüchteten aus der Ukraine 2022/2023 in einer Welle der 
Hilfsbereitschaft aus der Kölner Bevölkerung viele private Mietwohnungen für 
Ukrainer*innen angeboten wurden, bestand ein Bedarf nach einer zielgerichteten 
Vermittlung dieser Wohnungen. Der Rat der Stadt Köln hat daher am 05. Mai 2022 
die Einrichtung und Finanzierung einer zusätzlichen, auf ein Jahr befristeten 
Vollzeitstelle (1. Juni 2022 bis 31. Mai 2023) zur Unterstützung des 
Auszugsmanagements beschlossen. Die Koordinierung des Projekts erfolgt durch 
zwei Mitarbeiterinnen des Amtes für Wohnungswesen.  
 
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit städtischen 
Mitarbeitenden des Sozialen Dienst im Bereich der untergebrachten Geflüchteten 
und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen 
Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind auch Ansprechpartner*innen für 
ehrenamtlich Engagierte. 
Über die Tätigkeit des Auszugsmanagements erfolgt ein jährlicher Bericht. Die 
Entwicklung lässt sich an der nachfolgenden Übersicht ablesen:  
Fallzahlen Auszugsmanagement: 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
2018 426 144 
2019 371 132 
2020 407 130 
2021 334 110 
2022 284, davon 111 
Ukrainer*innen 
103, davon 42 an Ukrainer*innen 
2023 335, davon187 
Ukrainer*innen 
135, davon 86 an Ukrainer*innen 
Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das 
Auszugsmanagement ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene 
Wohnung als wesentlichen Schritt zur Integration zu verschaffen.

27 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Link zum Jahresbericht 2023 des Auszugsmanagements: https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/soziales/aufenthalt-flucht-
einwanderung/auszugsmanagement-wohnraumvermittlung 
 
4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme 
geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit 
öffentlich geförderten Mitteln eignen. Entsprechende Prüfungen erfolgen zusätzlich 
auch auf freien, stadteigenen Grundstücken. Sämtliche Ressourcenbestände werden 
hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen geprüft oder alternativ auf 
Realisierbarkeit von Neubauten hin untersucht. Für die Erstvermietung der durch das 
Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu errichteten öffentlich geförderten 
Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Dies bedeutet, 
dass diese Wohnungen zu je einem Drittel 
 an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden 
Stadtteil/Veedel, 
 an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum 
Wohnungsmarkt und Wohnberechtigungsschein sowie 
 an obdachlose Kölner Bürger*innen und geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen 
lebten, vermittelt werden. 
 
Diese gesteuerte Belegung dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich 
gegenseitig stabilisierenden Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieter*innen, 
werden hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an 
akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete 
Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser 
Drittelbelegung ausdrücklich an der Planungszielrichtung und erhalten so einen 
Zugang zum (privatrechtlichen) Wohnungsmarkt. Im Jahr 2023 wurden die 
Bauarbeiten für das nachstehende Bauprojekt mit öffentlichen 
Fördermitteln aufgenommen: 
 
 Deutzer Weg 1-3 in Köln-Porz (Vorlage 2440/2020), zwei zweigeschossige 
Mehrfamilienhäuser plus Staffelgeschoss mit 16 Wohnungen, avisierte 
Fertigstellung für das zweite Quartal 2025 
 
Ein Baubeschluss zu folgendem öffentlich geförderten Projekt wurde in 2023 
eingeholt: 
 Berliner Str. 219a in Köln-Mülheim (1622/2022) dreigeschossiges 
Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss im Passivhausstandard mit 22 
Wohnungen 
 
 
4.5 Arbeitssituation 
Menschen mit Fluchthintergrund werden im Jobcenter Köln entsprechend ihrer 
individuellen Bedarfe beraten und gefördert. Hierfür nutzt das Jobcenter sämtliche 
arbeitsmarktpolitischen Angebote. Die Klärung von Anliegen ist dabei online,

28 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
telefonisch sowie im persönlichen Gespräch möglich; auch der Funktionsumfang der 
digitalen Angebote („eServices“) wurde weiter ausgebaut. 
Nach der erfolgreichen Überleitung der im Jahr 2022 eingereisten ukrainischen 
Geflüchteten lag der Fokus für diese Kund*innengruppe auf dem Erwerb 
grundlegender Deutschkenntnisse durch die Vermittlung in Integrationskurse sowie, 
je nach individueller Situation, in weitere Angebote zur Qualifizierung und 
Heranführung an den Arbeitsmarkt. 
Zum Jahresbeginn trat das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Nach Erteilung einer 
entsprechenden Aufenthaltserlaubnis kann für bislang Geduldete ein Anspruch auf 
Bürgergeld und damit Förderung durch das Jobcenter bestehen. In Zusammenarbeit 
mit den beteiligten Ämtern der Stadt Köln wurden deshalb Betroffene, die bislang 
Asylbewerberleistungen bezogen hatten, auf die Möglichkeit der Antragstellung beim 
Jobcenter hingewiesen. 
Bei der Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen arbeiten Jobcenter 
und Agentur für Arbeit Köln weiterhin mit dem Träger Migration und Arbeitswelt e.V. 
(Netzwerk IQ) zusammen, der Präsenzberatung für Kund*innen in den Räumen der 
Agentur für Arbeit (Butzweilerhof) und des Jobcenters (Wiener Platz) anbietet. 
Zusätzlich beraten Integrationsfachkräfte im Rahmen ihrer regelmäßigen 
Kund*innengespräche zum Thema und initiieren die entsprechende Antragstellung. 
Das Jobcenter Köln ist außerdem Vorhabenträger und koordinierende Stelle des 
Projekts „Ankommen Plus“: Gemeinsam mit weiteren Kölner Trägern werden darin 
rechtskreisübergreifend Menschen mit Fluchthintergrund beraten und begleitet. Das 
Projekt wird über die WIR-Richtlinie des Europäischen Sozialfonds und des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. 
Die umfangreichen Bemühungen um eine zeitnahe Integration Geflüchteter in den 
Arbeitsmarkt wurden in den letzten Monaten des Jahres noch einmal intensiviert: Im 
Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgerufenen „Job-
Turbos“ sollen insbesondere Arbeitsuchende, die bereits den Integrationskurs 
absolviert haben, schneller als bisher in Arbeit vermittelt werden. Hierfür sind eine 
Reihe von Aktivitäten vorgesehen, deren Umsetzung im Jobcenter Köln in 
Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Köln erfolgt. 
Unter den Integrationsbemühungen spielt der Erwerb von Deutschkenntnissen 
weiterhin eine wichtige Rolle. Da insbesondere viele ukrainische Teilnehmende ihren 
Integrationskurs inzwischen beendet haben, war im Laufe des Jahres eine 
Verlagerung in den Bereich der berufsbezogenen Deutschförderung festzustellen: 
Zum Stichtag im Herbst nahmen 2.549 Kund*innen des Jobcenter Köln an 
Integrationskursen teil; im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt noch 3.037 
Personen. An Kursen der berufsbezogenen Deutschförderung nahmen hingegen 
zum selben Zeitpunkt 1.045 Kund*innen des Jobcenters teil, rund 300 Personen 
mehr als im Vorjahr. 
Bei den im Folgenden aufgeführten Zahlen ist zu beachten, dass die Statistik der 
Bundesagentur für Arbeit Asylbewerber*innen, anerkannte Schutzberechtigte sowie 
Menschen mit Duldung als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ 
zusammenfasst. Ukrainische Geflüchtete werden hingegen gesondert über ihre 
Staatsangehörigkeit erfasst. Zahlen zu beiden Gruppen werden deshalb auch hier 
getrennt aufgeführt. Generell können statistische Angaben zu den letzten drei 
Monaten auf Grund von Nachmeldungen noch Änderungen unterliegen.

29 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Im November 2023 waren rechtskreisübergreifend (Arbeitsagentur und Jobcenter) 
7.279 Menschen im Fluchtkontext arbeitsuchend gemeldet; sie stellten damit 8,2 
Prozent aller arbeitsuchend gemeldeten Personen. Im Vergleich zum 
Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 4,1 Prozent (311 Personen). 
Unter den Arbeitsuchenden waren 4.189 Menschen im Fluchtkontext arbeitslos 
gemeldet (205 Personen / 4,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat).  
Arbeitsuchende im Fluchtkontext werden überwiegend im Rechtskreis SGB II betreut 
(90 Prozent), die übrigen 10 Prozent im SGB III (Stand: November 2023). Die Hälfte 
ist zwischen 35 und 55 Jahre alt; die zweitgrößte Altersgruppe stellen die 25- bis 35-
Jährigen (32 Prozent). 15- bis 25-Jährige sowie Personen über 55 Jahren machen 
jeweils 9 Prozent aller Arbeitsuchenden im Fluchtkontext aus. 59 Prozent der 
arbeitsuchenden Geflüchteten sind männlich. Die häufigsten Herkunftsländer sind 
Syrien (1.897 Personen), Irak (1.784) und Afghanistan (823). In Bezug auf das 
Anforderungsniveau des jeweiligen Zielberufs werden 78 Prozent der Gesamtgruppe 
als Helfer*in geführt und 20 Prozent als Fachkraft oder Spezialist*in / Expert*in. 
Zwischen November 2022 und November 2023 nahmen 2.043 arbeitslos gemeldete 
Geflüchtete eine Erwerbstätigkeit auf. 
Zusätzlich waren im November 5.548 ukrainische Staatsangehörige in Köln 
arbeitsuchend gemeldet (November 2022: 5.225), darunter 2.614 als arbeitslos. Der 
Frauenanteil liegt bei 68 Prozent. Die größte Altersgruppe stellen mit 73 Prozent 
Menschen zwischen 25 und 54 Jahren (über 55 Jahren: 14 Prozent, unter 25 Jahren: 
13 Prozent). Im August 2023 lag bei den Beziehern von Bürgergeld der Anteil der 
Single bei rund 43 Prozent und der Alleinerziehenden bei 28 Prozent. 
4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) 
Die Berufssprachkurse (DeuFö) richten sich an alle Menschen mit 
Migrationshintergrund, die beschäftigt, in der Ausbildung sind oder eine 
Ausbildungsstelle suchen oder sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme 
nach § 130 Abs. 1 Satz 2 SGB III befinden, ein bestimmtes Sprachniveau zur 
Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, arbeitsuchend 
gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen, SGB-II-
Leistungsbezieher*innen sind. Voraussetzung für die Anmeldung zum 
Berufssprachkurs ist die vorher vollständig abgeschossene Teilnahme am 
Integrationskurs (für Kurse mit dem Zielniveau A2, B1, B2, C1, C2) oder der 
Nachweis der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau B1 (für 
Kurse mit dem Zielniveau B2, C1, C2). 
Es gilt folgende Regelung: 
Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 AufenthG, die keinen Zugang zum 
Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem 
Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen. 
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland 
abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung 
absolvieren oder die bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezialmodule in 
den Bereichen Einzelhandel, nichtakademische Gesundheitsberufe und Gewerbe / 
Technik an. Diese dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse dem 
Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache.

30 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, 
gezielte Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch 
vorgeschaltet. Ergänzend wird eine sozialpädagogische Begleitung in Form einer 
Verweisberatung angeboten. In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter telc werden 
auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im Anschluss an die Sprachkurse international 
anerkannte Sprachprüfungen abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger 
Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und 
weiterführende, schulische Ausbildungen. Entsprechende Spezialmodule enden mit 
einer berufsbezogenen telc-Prüfung oder mit einer VHS Köln-internen 
Abschlussprüfung. 
2023 führte die VHS Köln 30 DeuFö-Kurse mit insgesamt 571 Teilnehmer*innen 
durch, davon 17 Basiskurse B2, 4 Basiskurse C1 und 5 Spezialkurse B1, sowie zwei 
Azubi-Berufssprachkurse (Ausbildung zur Pflegefachkraft) und zwei Spezialkurse für 
nichtakademische Gesundheitsfachberufe. 
 
4.6 Einkommens- und Vermögenssituation 
Die meisten Geflüchteten verfügen nach ihrer Flucht und ihrer Ankunft in 
Deutschland über kein Erwerbseinkommen und häufig nur über geringe 
Vermögenswerte.  
Die Stadt Köln ist durch § 6 Abs.1 Abgabengesetz NRW angehalten, für die 
Bereitstellung von Unterkünften von den Geflüchteten Nutzungsgebühren zu 
erheben. Die Höhe der Nutzungsgebühren sollte sich möglichst an den realen 
Kosten der Unterbringung orientieren. Da für Unterkünfte für Geflüchtete extra 
Grundstücke und Immobilien angemietet werden müssen, sind die 
Unterbringungskosten hoch. Dies schlägt sich in Nutzungsgebühren nieder, die 
verglichen mit einer normalen Wohnungsmiete ebenfalls relativ hoch sind. Die 
Nutzungsgebühren werden von den Geflüchteten aufgrund einer städtischen 
Gebührensatzung von 2018 erhoben, die im Dezember 2023 aktualisiert wurde.  
Da die Geflüchteten meist kein Erwerbseinkommen haben, sind sie für die Bezahlung 
der Nutzungsgebühren auf Sozialleistungen angewiesen. Das 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) sieht in § 3 Abs.3 Satz 2 AslylBLG für 
Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete die vollständige Erstattung der Kosten 
der Unterkunft inklusive der Heizkosten vor.  
Eine entsprechende Regelung findet sich im Sozialgesetzbuch II für das Bürgergeld. 
§ 22 Abs.2 SGB II sieht eine vollständige Erstattung der angemessenen Kosten der 
Unterkunft vor. Bürgergeld beziehen Geflüchtete, die einen Aufenthaltstitel haben 
und berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dazu gehören neben 
anerkannten Asylbewerbern insbesondere Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund 
ihres aufenthaltsrechtlichen Sonderstatus nach § 24 AufenthG.  
Erwerbstätige Geflüchtete müssen jedoch, sofern ihr Erwerbseinkommen eine 
bestimmte, individuell unterschiedliche Grenze überschreitet und sie keine 
Sozialleistungen beziehen, die Nutzungsgebühren für ihre Unterkunft selber 
bezahlen.  
Damit nicht der größte Teil des Erwerbseinkommens für die Nutzungsgebühren 
aufgewendet werden muss oder es zu einem ergänzenden Bezug von 
Sozialleistungen kommt, konnten erwerbstätige Geflüchtete bis zum 31.Dezember

31 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
2023 einen Härtefallantrag bei dem Amt für Wohnungswesen stellen. Bei Vorlage 
von entsprechenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen wurde dann die 
Nutzungsgebühr auf eine gut bezahlbare Höhe reduziert. Damit sollte die Motivation 
aufrechterhalten werden, auch weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese 
stellt letztlich einen zentralen Baustein für ein selbstbestimmtes Leben dar.  
Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 1.531 Anträge auf Härtefallregelung gestellt. 
Diese teilen sich wie folgt auf: 
genehmigt 1.113 
aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt + Verweis auf SGB II-
Leistungen 
159 
wegen fehlender Einkommensnachweise in Bearbeitung 28 
Bescheide (Genehmigungen) aufgehoben (z.B. wegen Kündigung des 
Arbeitsverhältnisses) 
181 
zurückgezogen 2 
Antrag gegenstandslos (Auszug vor dem 01.02.2018) 33 
Antrag zur Genehmigung, Senkung beziehungsweise 
Bescheiderstellung 
15 
Antrag noch in Prüfung aufgrund Unklarheit beziehungsweise Klärung 
mit Dritten 
0 
gesamt 1.531 
4.7 Bildungssituation 
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen 
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der 
Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden 
Schulen sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. 
Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln 
zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer 
Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus. Für Jugendliche zwischen 16 und 
18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht. 
4.7.1 Vorbereitungsklassen 
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln erfolgt 
nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum die 
Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine 
geeignete Schule durch das Schulamt für die Stadt Köln.  
An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die 
Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahre mit dem Schwerpunkt 
Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt grundsätzlich 
eine Beschulung in schulformunabhängigen Deutschfördergruppen.  
Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst 
der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind.

32 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Ab 16 Jahren werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem 
Beratungsgespräch im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integration 
und Vielfalt durch die Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse 
beziehungsweise in eine „Fit für mehr Klasse“ (Ffm) an einem Kölner Berufskolleg 
zugewiesen.  
Das Kommunale Integrationszentrum (KI Köln) hat gemeinsam mit der 
Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019/2020 den „strukturierten Zugang für 
neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche Schul- und 
Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der 
Stadt Köln dem KI die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen 
Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine Einladung zu einem 
Beratungsgespräch zu folgenden Themen:  
 Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem  
 Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen bzw. Fit für 
mehr Klassen an Kölner Berufskollegs 
 Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung  
Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 22 Sprachen 
verlinkt. Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, 
welche Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf 
Wunsch der Familien während des Beratungsgesprächs im Kommunalen 
Integrationszentrum zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch angemeldet werden.  
Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen der Abteilung Bildung 
und Teilhabe des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Kommunalen 
Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt und der Georg Lamers 
Sprachenschule.  
Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrer*innen 
(Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der 
Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den 
Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen 
Deutschförderung im Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, 
Begleitung und Unterstützung, da sie neben den heterogenen Bildungsbiographien 
oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im jeweiligen 
Herkunftsland gemacht haben.  
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen 
Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur 
Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur 
Deutschförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale 
Integrationszentrum, die Schulaufsicht und Schulträger unterstützt.  
Generell gilt, dass alle Schüler*innen bei Bedarf Deutschförderung erhalten.  
Nachfolgende Zahlen umfassen alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen 
sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration 
zum Stand 31. Dezember 2023:  
 Gesamt 198 Vorbereitungsklassen (Sprachfördergruppen) 
 Primarstufe: 73 Vorbereitungsklassen und rund 480 Plätze in 
Einzelintegration  
 Sekundarstufe I: 125 Vorbereitungsklassen

33 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Die Zahl der derzeit belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf 
insgesamt rund 2.980 Plätze.  
Davon entfallen 1.973 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 1.007 Plätze auf den 
Primarbereich. Zusätzlich werden in der Primarstufe 211 Schüler*innen mit 
Sprachförderbedarf in Einzelintegration beschult. 
Darüber hinaus werden circa 470 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in 
den letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2022) zugewandert sind. 
Neu zugewanderte Schulneulinge (Erstklässler) ohne ausreichende 
Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie nach dem 1. August zuwandern, ein 
Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in 
Einzelintegration.  
Die Zahl der neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den 
letzten Jahren – insbesondere durch geflüchtete ukrainische Kinder - deutlich 
gestiegen.  
Um den zusätzlichen Schulplatzbedarf decken zu können, wurden bedarfsgerecht 
weitere Deutschfördergruppen eingerichtet.  
Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um 
schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger 
Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht. Diese mussten Stellen für 
zusätzliche Lehrkräfte für neue Vorbereitungsklassen bewilligen.  
2023 konnten alle schulpflichtigen Schüler*innen zeitnah mit Schulplätzen versorgt 
werden. Aufgrund der hohen Zuzugszahlen wurde deutlich, dass auch an dieser 
Stelle mehr Raumkapazität an den Schulen notwendig ist.  
 
Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre - Internationale Förderklasse (IFK) 
 
Internationale Förderklassen sind ein einjähriges vollzeitschulisches Angebot, die in 
Kooperation mit der Bezirksregierung, den Berufskollegs und dem Kommunalen 
Integrationszentrum eingerichtet werden. Die Zielgruppe sind junge Menschen 
zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit kurzem in Deutschland leben und deren 
Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um an der Beschulung in einer regulären 
Klasse erfolgreich teilzunehmen. Die schulpflichtigen Schüler*innen werden über das 
Kommunale Integrationszentrum beraten und angemeldet. Die Zuweisung an ein 
Kölner Berufskolleg erfolgt anschließend durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die 
Bezirksregierung Köln. Die Bildungsziele in einer Internationalen Förderklasse sind: 
- Erwerb und Vertiefung von Deutschkenntnissen einschließlich der 
Fachsprache 
- Verbesserung der Allgemeinbildung 
- Erwerb von beruflichen Kenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern  
- Berufliche Orientierung 
- möglichst der Erwerb des ersten Schulabschlusses nach Klasse 9 
Nach dem erfolgreichen Besuch der IFK besteht die Möglichkeit, einen 
weiterführenden Bildungsgang im Berufskolleg zu besuchen. Bei Bedarf werden die 
IFK-Schüler*innen bei besonderen psychosozialen Situationen sozialpädagogisch 
betreut.

34 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Angebot „Fit für mehr“ (FFM) 
Seit dem 1. Februar 2017 können über das Angebot des Ministeriums für Schule und 
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Neuzugewanderte junge Menschen im 
Alter von 16 bis 25 Jahren, die bisher noch keine Möglichkeit hatten, ein anderes 
Angebot wahrzunehmen, dem Angebot „Fit für mehr“ zugewiesen werden. Die 
Zuweisungen erfolgen durch die Bezirksregierung Köln. Schulpflichtige 
Neuzugewanderte, die unterjährig im laufenden Schuljahr nach Köln kommen und 
deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen, wird damit 
jeweils zum 1. November, 1. Februar und 1. Mai diese zusätzliche Möglichkeit 
angeboten. Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in 
einer Internationalen Förderklasse haben (und das 17. Lebensjahr noch nicht 
vollendet haben), können nach Besuch einer „Fit für Mehr“-Klasse zum 
Schuljahreswechsel in eine Internationale Förderklasse übergehen. 
Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskollegs) wurden im Schuljahr 2022/2023 
insgesamt 757 Jugendliche durch das Kommunale Integrationszentrum zur 
Einschulung in folgenden Klassen beraten: 
 28 Internationale Förderklassen (IFK) mit unterschiedlichen Niveaustufen 
 10 „Fit Für Mehr“-Klassen (FFM) zur unterjährigen Einschulung 
 6 Klassen für Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf (IFK/FFM) 
Laufende Geschäfte und erreichte Ziele: 
 Aktuelle Entwicklungen und Projekte 
 Neue Konzepte oder Förderprogramme 
 Erfolgsgeschichten und besondere Errungenschaften 
 
Projekte im Rahmen des Aktionsprogramms Integration NRW 
Vom 7. August bis 31. Dezember 2023 hat die Landesregierung NRW die 
kommunalen Schulträger mit insgesamt 49 Millionen Euro ausgestattet, um die 
Schulen vor Ort dabei zu unterstützen, Förderangebote für gelingende Integration 
weiterzuführen sowie neue Maßnahmen umzusetzen.  
Der Kölner Schulträgerin wurden in dem Rahmen 1.4 Millionen Euro zur Verfügung 
gestellt. 
Das „Aktionsprogramm Integration“ schloss nahtlos an die vorausgegangenen 
Aktionsprogramme „Ankommen und Aufholen nach Corona“ (Laufzeit: Herbst 2020 
bis 31. Dezember 2022; 1. Januar bis 6. August 2023) an: Alle drei 
Aktionsprogramme zielten darauf ab, den Bildungserfolg aller Kölner Kinder und 
Jugendlichen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen abzusichern und 
Bildungsbenachteiligungen zu kompensieren. Das Aktionsprogramm Integration 
fokussierte dabei Initiativen, Maßnahmen, Projekte und Beschaffungen, um 
Integration gelingend zu gestalten. 
Die Umsetzung des Aktionsprogramms lag im Amt für Schulentwicklung – 
gemeinsam mit anderen Fachämtern, Schulen, Schullaufsicht und Partner*innen aus 
der freien Trägerlandschaft wurden passgenaue und niedrigschwellige Angebote 
realisiert: Mit insgesamt 345 Anträgen der Schulen und ihrer außerschulischen 
Partner*innen wurde das verfügbare Budget komplett ausgeschöpft und die Bedarfe 
vor Ort konnten unkompliziert und effektiv gedeckt werden – unter anderem konnten

35 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
interessierte Schulen mit einem bewährten Tool zur spracharmen und kultursensiblen 
Diagnostik individueller Sprachkompetenzstände ausgestattet werden. 
Übergang Schule – Beruf 
Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ entwickelte für alle 
Schüler*innen in NRW ab der Klasse 8 ein Programm zur beruflichen Orientierung. 
Ziel ist die Stärkung der Entscheidungskompetenz von Schüler*innen im Hinblick auf 
den Übergang in das Erwerbsleben oder in das Studium. Seit 2016 gibt es Angebote 
im Rahmen von „KAoA-kompakt“ für Neuzugewanderte. 2020 wurde KAoA-kompakt 
ein Standardelement von KAoA.  
KAoA-kompakt kombiniert folgende Elemente: 
 zweitägige Potenzialanalyse 
 dreitägige Berufsfelderkundungen 
 dreitägige Praxiskurse 
 
Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über 
ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt. 
Zielgruppe von KAoA-kompakt sind: 
 Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer 
Sprachfördergruppe oder Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in den 
Jahrgangsstufen 9.2 und 10 der allgemeinbildenden Schulen befinden und 
noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben 
 Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der 
Sekundarstufe II unterliegen (Höchstalter: 19 Jahre) und noch nicht über die 
erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am 
Unterricht in einer Regelklasse in Bildungsgängen der Berufskollegs verfügen 
und deshalb in einer Internationalen Förderklasse beschult werden und noch 
keine Erstberufsorientierung durchlaufen haben 
 Neuzugewanderte Jugendliche ohne Erstberufsorientierung in den einzelnen 
Semestern an Weiterbildungskollegs 
Der von den Schulen für das Schuljahr 2022/2023 gemeldete Bedarf von 279 
Teilnahmeplätzen konnte von den Bildungsträgern umgesetzt werden. 211 
Schüler*innen nahmen an KAoA-kompakt teil.  
 
Kulturelle Bildung: Kulturrucksack NRW 
Im Jahr 2023 gab es insgesamt zehn Projekte, welche speziell an geflüchtete Kinder 
und Jugendliche gerichtet waren.  
 zwei Projekte einer Einzelkünstlerin im Bereich Bildende Kunst  
 vier Projekte der Zirkusfabrik im Bereich Zirkus  
 Projekt vom jfc Medienzentrum im Bereich Neue Medien und Musik  
 Projekt von der Initiative Kulturkinder e.V. im Bereich Bildende Kunst  
 Projekt von Karen Bienhaus und Richard Zapf im Bereich Bildende Kunst und 
Theater  
 Projekt von ArtAsyl e.V. im Bereich Musik

36 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
An diesen zehn Projekten nahmen insgesamt rund 150 Kinder und Jugendliche teil. 
 
4.7.2 Bildungsprojekte  
Die Volkshochschule Köln agiert in unterschiedlichen Kooperationen, um 
Interessierten den Weg ins ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete zu 
ermöglichen und sie durch Fortbildung zu unterstützen (Ehrenamtsbörse, 
LESEMENTOR KÖLN). Mit dem talentCAMPus und den Future Music Kids fanden 
auch 2023 zwei erprobte und doch immer wieder neue Formate für Jugendliche mit 
und ohne Migrationshintergrund statt, die kulturelle Bildung, Kompetenzgewinn und 
Empowerment für geflüchtete Jugendliche im gemeinsamen Tun zusammenbringen. 
Nicht zuletzt ist es wichtig für die Stadtgesellschaft, die Situation in den 
Herkunftsländern der Geflüchteten und damit ihre Beweggründe herzukommen zu 
verstehen. Veranstaltungen der politischen Bildung (Afghanistan, Ukraine) dienen 
der Information und Reflektion der politischen Situation und der Würdigung der 
persönlichen Schicksale und der engagierten Menschen vor Ort, damit sie nicht in 
Vergessenheit geraten. 
Verschiedene Projekte, wie zum Beispiel diejenigen der Kölner Freiwilligenagentur, 
des Kommunalen Integrationszentrums sowie der VHS Köln, wurden mittlerweile 
erfolgreich aufgebaut und teilweise dauerhaft etabliert, oft in Zusammenarbeit mit 
verschiedenen Kooperationspartnern:  
 Denn wer lesen kann ist stärker...! LESEMENTOR Köln 2023 
 „Engagier dich! – Freiwillige für ein solidarisches Köln gesucht“ (20. April 
2023) 
 „Engagier Dich in Mülheim!“ (23. November 2023) 
 talentCAMPus 2023 
 „FutureMusicKids 2023“ 
 Den Wind in den Haaren spüren – Iran und die Rechte von Frauen (7. März 
2023) 
 African Community Days im FORUM Volkshochschule und im RJM (31. Mai 
bis 2. Juni 2023) 
 Die Afghaninnen – Spielball der Politik (21. September 2023) 
 Frau - Leben - Freiheit: Ein Jahr „Zan Zendegi Azadi im Iran (19. September 
2023) 
 Das Schimmern der See – als Seenotretter auf dem Mittelmeer (13. 
Dezember 2023) 
 Die Vielfalt des Älterwerdens - Interkulturelle Woche (September 2023)

37 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 Kölner*innen aus allen Ländern in den Rat und die Bezirksvertretungen! - 
Infoveranstaltung mit der Kölner Freiwilligen Agentur e. V. (19. Oktober 
2023) 
 PROMPT! In der Internationalen Förderklasse 
Das Projekt „PROMPT! In der Internationalen Förderklasse“ wird vom Zentrum für 
Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität zu Köln in Kooperation mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum umgesetzt. Lehramtsstudierende unterstützen 
im Rahmen ihres Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) neu 
zugewanderte Schüler*innen in den Vorbereitungsklassen aller Schulformen.  
 Elternmoderator*innen 
Im Jahr 2023 wurden ukrainisch-, russisch- und albanischsprachige Eltern zum 
Bildungssystem geschult. Somit sind nunmehr 19 mehrsprachige 
Elternmoderator*innen in neun Sprachen auf die Durchführung von 
Elternveranstaltungen in Kölner Schulen vorbereitet. Die Schulungen wurden 
über das „Aktionsprogramm Integration“ gefördert 
 Brückenbauer*innen 
Der Kölner Flüchtlingsrat e. V. führte auch 2023 kostenlose Workshops für Kölner 
Schulklassen ab der 4. Klasse, Jugendgruppen und Pädagog*innen zu den 
Themen Flucht, Asyl, Vielfalt, Diskriminierung und Menschenrechte durch. Ziel ist 
es zu einer kritischen und menschenrechtsbewussten Haltung zu befähigen.  
 Berufsförderung /Eingliederung in den Arbeitsmarkt 
Die Angebote des Landesprojektes „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ haben 
seit Anfang 2020 bis zum Projektende am 30. Juni 2023 insgesamt 508 Personen 
erreicht. Junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren mit einer Duldung oder 
Aufenthaltsgestattung und somit ohne gesicherten Aufenthalt in Deutschland 
wurden bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung sowie beim 
Deutschspracherwerb unterstützt.  
141 junge Menschen ohne Zugang zum Regelsystem konnten in Ausbildungs- und 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Bei 
124 Teilnehmenden konnte der Bezug von Leistungen beendet oder verringert 
werden.  
Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) ist ein zentrales Analyse-, 
Strukturierungs- und Gestaltungsinstrument kommunaler Integrations- und 
Leistungsangebote, dessen Fortführung 2022 durch den Rat der Stadt Köln 
beschlossen wurde. Das Case Management im Rahmen des KIM wird in Köln von 
Trägern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt und richtet sich an Kölner*innen 
mit internationaler Familiengeschichte, die nicht vorrangig durch das Jobcenter 
integrativ begleitet werden sowie in einem spezialisierten Beratungsangebot an 
Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte mit Behinderungen und aus 
der "LSBTI Community“.  
 Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) 
Die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) ist eine jährliche Veranstaltung bei der 
Akteur*innen aus den Bereichen Migration und Integration vernetzt und Impulse 
für aktuelle Themen gesetzt werden. 2023 fand die KIK mit dem Titel „Gleiches 
Recht für alle geflüchteten Menschen?! Perspektiven für eine Gleichbehandlung 
schaffen!“ statt. 170 Teilnehmende erarbeiteten Perspektiven für eine 
Gleichbehandlung aller Gruppen von geflüchteten Menschen. Das Amt für

38 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Integration und Vielfalt hat die erarbeiteten Forderungen aus der KIK gebündelt an 
die adressierten Stellen weitergeleitet, um eine Umsetzung anzustoßen. 
 Zehn Jahre Kommunales Integrationszentrum Köln „Der Weg ist gut und 
wichtig – wir wollen ihn weitergehen 
Das landesgeförderte Kommunale Integrationszentrum Köln (KI Köln) im Amt für 
Integration und Vielfalt arbeitet wesentlich darauf hin, dass Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte entlang ihres Lebenslaufs Chancengleichheit 
ermöglicht wird.  
Dieser vielfältigen und wichtigen Aufgabe kommt das KI Köln seit zehn Jahren 
nach. Es begleitet und berät Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte, 
greift Bedarfe auf und arbeitet gemeinsam mit Kooperationspartner*innen daran, 
dass sich Strukturen verbessern. Es fördert außerdem die interkulturelle Öffnung 
kommunaler und gesellschaftlicher Institutionen und setzt erfolgreich 
Landesprojekte- und Programme um. 
4.7.3 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln 
Die VHS Köln ist mit ihrem vielfältigen Weiterbildungsangebot eine kompetente und 
wichtige Akteurin im Prozess der gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Ihr 
Handeln zielt stets auf die Weiterentwicklung, Selbstbefähigung und 
Selbstbemächtigung aller Kölner Einwohner*innen ab. Mit einem speziell 
ausgearbeiteten Programm fördert die VHS Köln den Spracherwerb, die 
Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und 
Fähigkeit der Menschen zur Integration und Teilhabe an unserer Gesellschaft und 
dem Arbeitsmarkt. 
Diese Angebote werden von Migrant*innen seit vielen Jahren sehr gut 
angenommen, was sich in der entsprechenden Nachfrage nach dem 
Veranstaltungsprogramm widerspiegelt. 
Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ein breites 
und äußerst differenziertes Kursangebot an – von Alphabetisierungskursen bis hin zu 
Kursen der Stufe C2 (annähernd herkunftssprachliches Niveau) und 
Sprachprüfungen in allen Niveaustufen.  
Das Leistungsspektrum der VHS Köln im Programmbereich Sprachen umfasst 
folgende Angebote: 
 individuelle Sprachenberatung 
 Alphabetisierungskurse 
 Kurse in Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaustufen des 
Europäischen Referenzrahmens (A1 ‐ C2) 
 allgemeine Integrationskurse und Integrationskurse mit 
Alphabetisierung, die vom BAMF gefördert werden 
Die Fachbereiche Integrationskurse, berufsbezogene Deutschsprachförderung 
(DeuFö), Deutsch als Fremdsprache sowie Grundbildung und Alphabetisierung 
legten auch 2023 wieder zusätzliche Informations- und Kursangebote auf.  
Kursangebote und Exkursionen 
Mit erhöhter Nachfrage nach Integrationskursen erweiterte die VHS Köln ihr 
entsprechendes Kursangebot an den Standorten Neumarkt, Köln-Mülheim und 
Nippes.

39 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Im Jahr 2023 bot die VHS Köln 68 Allgemeine Integrationskurse mit 270 
Sprachmodulen à 100 Unterrichtstunden an und konnte 4238 
Teilnehmer*innenbuchungen vornehmen. In 13 Integrationskursen mit 
Alphabetisierung mit insgesamt 36 Modulen konnte die VHS Köln insgesamt 431 
Teilnehmer*innenbuchungen verzeichnen. In diesen Kursen lernen Teilnehmer*innen 
in 1200 Unterrichtseinheiten die deutsche Sprache und die lateinische 
Schriftsprache. 
Die Kooperation der VHS Köln mit dem städtischen Museumsdienst und „Arbeit und 
Leben NRW e. V.“ im Rahmen des Projekts „Raus mit der Sprache – Rein in die 
Stadt!“ ermöglichte Teilnehmenden der Integrationskurse ab dem Sprachniveau B1/1 
geführte Exkursionen in das Wallraf-Richartz-Museum, Rautenstrauch-Joest-
Museum, Museum für Angewandte Kunst und Museum Ludwig. Geführte 
Exkursionen sollen perspektivisch für Orientierungskurse um das NS-
Dokumentationszentrum erweitert werden. Regelmäßig nahmen Lernende der 
Integrationskurse an Bibliotheksführungen der Stadtbibliothek Köln teil. 
Im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) bot die VHS Köln im Jahr 2023 
insgesamt 123 Intensivkurse bzw. Superintensivkurse mit 20 bis 30 
Unterrichtsstunden pro Woche sowie 141 Deutsch-Schnellkurse mit acht 
Unterrichtsstunden pro Woche an. Hinzu kamen 31 Kurse zu spezifischen Themen 
(z. B. Grammatik, Phonetik, mündliche Kommunikation) und 12 DaF-
Alphabetisierungskurse. Insgesamt konnte die VHS Köln 5014 Teilnehmer*innen 
Buchungen in DaF-Kursen verzeichnen. 
Sprachprüfungen 
Der „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist der Abschluss der Sprachmodule des 
Integrationskurses und testet skaliert Kenntnisse auf dem Sprachniveau A2 bis B1. 
Die Erfolgsquote von B1 lag im Jahre 2023 an der VHS Köln bei 68 Prozent. In 19 
Deutschtests absolvierten 729 Zuwanderer*innen die Abschlussprüfung des 
Integrationskurses. In 38 Orientierungskursen mit je 100 Unterrichtsstunden 
erlangten 564 Teilnehmer*innen Wissen über Geschichte, Kultur, Politik und 
Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem abschließenden Test 
„Leben in Deutschland“ (LiD) nahmen an 40 Prüfungen insgesamt 554 
Teilnehmer*innen teil und erwarben damit das „Zertifikat Integrationskurs“. 
Zudem können auf allen Sprachniveaustufen an der VHS Köln international 
anerkannte Sprachprüfungen (telc- und Goethe-Zertifikate) abgelegt werden. Diese 
Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration in unsere 
Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und sind unter anderem für Ausbildung, Studium 
und die Anerkennung von Berufsabschlüssen grundlegend. In eigens dafür 
eingerichteten Kursen besteht für die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich auf die 
entsprechenden Prüfungen vorzubereiten. 
Einbürgerungstests werden an der VHS Köln monatlich durchgeführt. Die 
Kandidat*innen weisen damit Kenntnisse der deutschen Rechts- und 
Gesellschaftsordnung nach. An der VHS Köln nahmen im Jahr 2023 an 122 
Einbürgerungstests 2671 Kandidat*innen teil, welche die deutsche 
Staatsangehörigkeit anstrebten. 
Kommunikation und Vernetzung 
Das gesamte Angebot „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache“ konnte barrierefrei 
präsentiert werden: Die VHS Köln stellt auf ihrer Internetseite Informationen zu den

40 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
Kursformen und -formaten zur Verfügung und bietet die persönliche und schriftliche 
Kommunikation auf Ukrainisch und in weiteren Sprachen an.  
Zudem hat die VHS Köln ihre Vernetzung und Kooperation mit weiteren städtischen 
Dienststellen wie etwa dem Amt für Integration und Vielfalt und der Servicestelle für 
den Köln-Pass ausgebaut, um so ihren Beratungsservice bedarfsorientiert zu 
gestalten und noch besser für die Menschen zugänglich zu gestalten. 
4.7.4 Interkultureller Dienst 
Ursprünglich war der Interkulturelle Dienst (IKD) ein Spezialdienst des Allgemeinen 
Sozialen Dienstes (ASD) in den Bezirksjugendämtern und wurde mit Gründung des 
Amtes für Integration und Vielfalt als eigenes Sachgebiet in die Strukturen des 
Kommunalen Integrationszentrums (KI) überführt.  
Verortet sind die Interkulturellen Dienste weiterhin in allen neun Kölner Stadtbezirken 
in den jeweiligen Bürgerämtern und zum Teil mit eigenen Außenstellen als 
Anlaufstelle für niederschwellige Angebote und Vernetzungsstrukturen.  
Ziel der Implementierung des IKD in das KI ist die Bündelung von Ressourcen 
bezirklicher Integrationsarbeit und strategischer Zielsetzungen, um Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte, Eingewanderten und Geflüchteten einen 
diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe an allen 
relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. 
Die sich hieraus ergebene Aufgabenstellung für den Interkulturellen Dienst 
umfasst: 
 umfangreiche Kenntnisse über vorhandene Angebotsstrukturen des 
Regelsystems sowie zielgruppenorientierte Angebote der freien Träger*innen, 
Interkulturellen Zentren, Willkommensinitiativen und sonstiger Akteur*innen im 
Bezirk sowie gesamtstädtisch  
 Beratung für die oben genannten Zielgruppen als Brücke und Wegweiser zur 
Vermittlung in allgemeine und spezialisierte Angebote des Regelsystems. 
 aktive Beteiligung an allen relevanten bezirklichen Netzwerken sowie bei 
aktuellen Bedarfen, Initiierung und Leitung fachspezifischer, interdisziplinärer 
Vernetzungsstrukturen 
 Multiplikator*in und Ansprechpartner*in für bezirkliche Anfragen / Beratung 
und ggf. Weiterleitung an Fachdienststellen sowie 
Informations-Transfer und Aufgreifen aktueller integrationsrelevanter Themen 
und Fragestellungen zwischen KI und den bezirklichen Netzwerken 
 Aufgreifen offener Handlungsfelder, Bedarfe oder grundsätzliche strukturell 
angelegte Integrationsbarrieren in der Angebotsstruktur, als Grundlage zur 
Entwicklung und Steuerung fachpolitischer Veränderungsprozesse 
 
Bezirkliche IKD-Projekte und Angebote 
Bedarfsorientiert initiiert, koordiniert und steuert der Interkulturelle Dienst in den neun 
Stadtbezirken Unterstützungsangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte in 
enger Kooperation mit den bezirklichen Netzwerken. 
Zur Umsetzung dieser Angebote stehen dem Interkulturellen Dienst pro Bezirk rund 
50.500 Euro zur Verfügung. Aus dem Förderprogramm zum Strukturförderfonds 
wurden 2023 der Summe fünf Prozent dazu gesetzt, um die Träger*innen bei der 
Bewältigung der steigenden Personal- und Energiekosten zu unterstützen. Aktuell

41 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
werden über 190 Projekte / Angebote finanziert, die in Kooperation mit freien 
Träger*innen durchgeführt werden. 
Die Angebote finden sowohl in den Unterkünften, als auch in den Räumen der 
Träger*innen in den Bezirken statt. 
Inhaltliche Schwerpunkte sind hierbei: 
 Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, 
Schule, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, 
Umgang mit digitalen Medien etc. 
 Integrationsfördernde Bildungs- und Freizeitangebote zur Erweiterung 
persönlicher, sozialer und interkultureller Kompetenzen. 
 Sprachförderangebote sowie Alphabetisierung für Geflüchtete und 
Zugewanderte, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben 
 Stärkung von Eltern durch niederschwellige Mütter- oder 
Elterngesprächskreise, Vätergruppen, Familiencafés oder ähnliches zur 
Bewältigung alltagsrelevanter Themen und sozialen Orientierung im Stadtteil 
 Einsatz von Stadtteilmüttern, Integrationslots*innen, Sprach- und 
Kulturmittler*innen, Dolmetscher*innen zur Verständigung, Vermittlung und 
Begleitung in entsprechende Regelangebote 
 Gesundheitsvorsorge in Kooperation mit den Netzwerken  
 Vorschulförderung für geflüchtete oder neuzugewanderte Kinder, 
interkulturelle Spielgruppen, pädagogische Gruppenarbeit, Vorbereitung auf 
Kita und Schulbesuch, etc. 
 Schulbegleitende Hilfen für Kinder, wenn Regelangebote nicht greifen oder 
nicht ausreichend vorhanden sind 
 Freizeit– und kulturpädagogische Angebote zur Stärkung des 
Selbstbewusstseins und Empowerments. 
Die Angebote finden in Unterkünften für Geflüchtete, bezirklichen Einrichtungen wie 
Kita, Schule, freien Träger*innen oder – wenn vorhanden – in den IKD-Außenstellen 
statt. 
Über diese Angebote hinaus initiiert und steuert der IKD folgende 
bezirksübergreifenden Projekte: 
 
Projekt Übergänge gestalten 
Begleitung und Beratung von Geflüchteten zur Orientierung im Stadtgebiet / 
Sozialraum 
Geflüchtete Familien, die aus Gemeinschafts- oder Notunterkünften in regulären 
Wohnraum umziehen, benötigen häufig Unterstützung, um sich im neuen Stadtbezirk 
zu orientieren und die vorhandenen Angebote und Hilfesysteme kennenzulernen. 
Zielgruppen sind vor allem Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf, zu 
familiären, pädagogischen und gesundheitlichen und sozialen Fragestellungen. 
Im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel können geflüchtete Familien bei Bedarf 
niedrigschwellige Unterstützung im Rahmen von Begleitung durch 
Integrationslots*innen erhalten, mit dem Ziel der Anbindung an Regelangebote und 
der Orientierung im Stadtgebiet/Sozialraum. 
Durch den in der Flüchtlingseinrichtung tätigen Sozialen Dienst des Amtes für 
Wohnungswesen, dem Auszugsmanagement oder die sozialen Träger in den 
Unterkünften werden die Familien auf das Angebot aufmerksam gemacht, und

42 
 
 
41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
erhalten einen Flyer mit den Ansprechpersonen der Interkulturellen Dienste in den 
jeweiligen Bezirken. 
Projekt Bildungslots*innen  
Im Rahmen des vom Land geförderten gesamtstädtischen Programms „Kinderstark“ 
– Kommunale Präventionsketten, wurde im Jahr 2020 das aufsuchende Projekt der 
Bildungslots*innen entwickelt. Zielgruppe waren geflüchtete Kinder aus den 
Unterkünften, die in Zeiten von Corona keinen oder einen erschwerten Zugang zu 
digitalen Medien hatten und somit eingeschränkt am digitalen Unterricht teilnehmen 
konnten. 
In enger Kooperation mit den Schulen konnte der gleichberechtigte Zugang zu 
Bildung erleichtert werden. In den jeweiligen Bezirken wurden in den bezirklichen 
Netzwerken Bedarfe eruiert, und geeignete freie Träger der Jugendhilfe für die 
Durchführung des Projektes eingesetzt.  
Die Träger*innen wurden mit mobiler Technik ausgestattet und setzten auf 
Honorarbasis Bildungslots*innen ein, die aufsuchend zwischen den Eltern und 
Kindern in der Unterkunft und der jeweiligen Schule eine Brücke herstellten. Durch 
die gezielte Förderung der Kinder, in Bezug auf die Einführung in die digitale 
Technik, lag der Fokus auf dem Nachholen von Unterrichtsinhalten, der 
Hausaufgabenbegleitung sowie der sozialen und emotionalen Stabilisierung der 
Kinder infolge der Pandemie. Ergänzend wurden vermehrt Eltern einbezogen, die mit 
Angeboten zur Stärkung der Medienkompetenz unterstützten. 
Alle bezirklichen Angebote sind auf folgender Homepage einsehbar: 
https://www.ki-koeln.de/aufgaben/ikd/familienbegleitende-integrationsangebote/ 
Kontaktliste der Interkulturellen Dienste: 
https://www.ki-koeln.de/aufgaben/ikd/beratung-und-begleitung/kontakt-und-
sprechstunden/ 
 
4.8 Gesundheitssituation  
Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung 
Geflüchteter dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur 
Versorgung genutzt werden. Entsprechend der § 17 des Gesetzes über den 
öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) und 
§ 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere Gesundheitsbehörde 
Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der Kölner 
Bevölkerung dienen. 
Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit 
vertriebener Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale 
Schlussfolgerung: 
„Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen 
Gesundheitszustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres 
Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder 
der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko… gilt es dafür 
zu sorgen, dass sie rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen 
Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen Bürger. Dies ist der beste Weg,

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu senken und um die 
Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ 
(Migrants and refugees at higher risk of developing ill health than host populations, 
reveals first-ever WHO report on the health of displaced people in Europe) 
4.8.1 Infektionsschutz  
Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise § 36 Abs.4 Infektionsschutzgesetz 
(IfSG) sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, 
eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer 
Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuberkulose). 
Neben einem umfassenden Infektionsscreening ist die Einhaltung von 
Hygienestandards in den Einrichtungen Voraussetzung für einen wirksamen 
Infektionsschutz. 
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder 
Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für 
Wohnungswesen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive 
Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen etc. 
(Krankheits-Ausbruchsmanagement). 
Das Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den 
Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache 
mit den jeweiligen Trägern durch.  
4.8.2 Individuelle Versorgung  
Im Juli 2023 wurde das Team „Ukrainehilfe“ in personell reduzierter Form in das 
bestehende Team der Flüchtlingsmedizin integriert, um die Menschen ohne 
Unterscheidung nach Herkunftsland zu betreuen. 
 Alle 166 städtischen Unterkünften wurden von den Mitarbeitenden des Teams 
regelmäßig aufgesucht und die Menschen entsprechend der individuellen Bedarfe 
an das (medizinische) Regelsystem angebunden. 
 In allen Unterkünften wurden, auf freiwilliger Basis, die besonderen medizinischen 
Bedarfe zum Beispiel chronische Erkrankungen, Hilfsmittelversorgung und der 
Impfstatus der Kinder erhoben, um gezielt weitere Impfaktionen, Sprechstunden 
und gegebenenfalls Beratungen und Begleitungen anbieten zu können. 
 Es wurden insgesamt 1.683 Impfungen (gegen Masern-Mumps-Röteln-
Windpocken) bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt 
und 273 Menschen individuell betreut (zum Beispiel Anbindung an Fachärzte oder 
Krankenhäuser, Beratungsstellen etc.). 
 Es wurden insgesamt 75 Atteste/Gutachten geschrieben, sowohl 
Unterbringungsatteste als auch Gutachten bezüglich Hilfestellungen nach § 4 
AsylbLG. 
 Es erfolgte gleichzeitig die Unterstützung bzgl. der Unterbringung aufgrund 
besonderer Bedarfe (zum Beispiel Schwangere, allein reisende Frauen, schwer 
kriegsverletzte oder schwer erkrankte Menschen, Unterbringung anderer 
vulnerabler Gruppen entsprechend ihrer Bedarfe). 
 Die Unterstützung und Versorgung der kriegsverletzten Personen und deren 
Begleitungen, die über das Medvac-Kleeblatt System nach Köln geflogen wurden,

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
wurde in enger Kooperation mit der Feuerwehr und den versorgenden Kliniken 
durchgeführt. 
 
4.8.3 Medizinische Versorgung von Geflüchteten und Maßnahmen der 
Pandemiebewältigung 
Auch im Jahr 2023 war es wichtig, den Personenkreis der Geflüchteten durch 
Impfungen vor Infektionskrankheiten zu schützen. Der Schwerpunkt des Schutzes 
waren nicht mehr die Impfungen gegen Corona, sondern Schutzimpfungen gegen 
zum Beispiel Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMR+V) bei Kindern, aber 
auch Grippeschutzimpfungen bei Kindern und Erwachsenen. 
Die Impfungen in den Ankunftshallen wurden durch das Team Flüchtlingsmedizin 
organisiert, geplant und mit der Unterstützung von 532 durchgeführt. 
4.8.4 Fachaustausch und Gutachten 
Das Team der „Flüchtlingsmedizin“, der Amtsärztliche Dienst, die Abteilung für 
Kinder- und Jugendgesundheit sowie der Sozialpsychiatrische Dienst nehmen 
gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten 
eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. Die Gutachtenaufträge werden 
federführend vom Team der „Flüchtlingsmedizin“ bearbeitet, je nach Bedarf erfolgt 
die Hinzuziehung der drei oben genannten Bereiche. 
4.8.5 Integration in die Regelversorgung 
Gesundheit ist eine Voraussetzung für Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die 
Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung 
sowie allen Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen (zum Beispiel 
Schwangerschaft, chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, besondere 
Schutzbedürftigkeit) sollen Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. 
Spezielle Angebote unterstützen diese Integration: 
 schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger (siehe unten) 
durch den Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
 Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, 
teilweise in Kooperation mit freien Trägern, zum Beispiel 
Hebammennetzwerke, Schwangerenberatung, Migrationsberatungen und 
andere 
 fachliche Betreuung des Projekts „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen 
zur Förderung der Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und 
Fluchthintergrund“ in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem 
Caritasverband. Ziel ist es, bei Menschen mit Migrations- und 
Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für 
Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur 
Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu 
leisten. Die Integrationslots*innen (gesundheitsinteressierte Menschen mit 
muttersprachlichen Kenntnissen der jeweiligen Migrant*innengruppe) werden 
in Themen des deutschen Gesundheitssystems geschult. Dazu gehören zum 
Beispiel: Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge 
Schwangerschaft und Müttergesundheit, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, 
Zahn- und Mundgesundheit, Ernährung und Bewegung, Chronische 
Erkrankungen; psychosoziale Gesundheit um als Multiplikator*innen

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote für 
Migrant*innengruppen anzubieten.  
Einsatzorte der Integrationslots*innen sind beispielsweise 
Flüchtlingsunterkünfte, Notunterkünfte, Wohnheime für Geflüchtete, 
Migrantenorganisationen, Interkulturelle Zentren sowie weitere Treffpunkte der 
Communities. 
4.8.6 Zahngesundheit 
Im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden die Kinder von 
Geflüchteten, soweit diese in Kindertagesstätten untergebracht sind bzw. eine 
Schule besuchen, vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Stadt Köln 
betreut und bei Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärztinnen bzw. 
Zahnärzten weitergeleitet. 
In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung werden die Kinder im Rahmen 
der Gruppenprophylaxe betreut. Hier stehen dentalhygienische Maßnahmen im 
Vordergrund, insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf 
Kindern. 
Ebenso werden zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Gruppenprophylaxen in 
den Ankunftsunterkünften angeboten. 
4.8.7 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlicher 
Dienstes 
Als Seiteneinsteiger werden Schüler*innen von zugewanderten Familien, egal 
welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben 
diese Kinder keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine 
Regelschule erfolgt im laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder 
über eine internationale Förderklasse.  
Der Schwerpunkt der Untersuchung von Seiteneinsteigern liegt bei 
Grundschüler*innen und Kindern mit Förder- oder Unterstützungsbedarf. Die Zahl der 
Seiteneinsteigenden liegt bei 1.443. 
4.8.8 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  
Werden den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterkünften 
Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen bekannt, stellen sie den 
Kontakt zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst her. 
Dort wurden 2023 insgesamt 83 Familien mit Fluchthintergrund auf Anfrage 
aufgesucht und vor Ort in der Unterkunft oder im Gesundheitsamt beraten. Es 
wurden 14 Unterbringungsatteste und ein Schulfähigkeitsgutachten erstellt. Darüber 
hinaus wurden psychosoziale Beratungen und Psychoedukationen an Schulen, 
Einrichtungen und Kindertagesstätten mit professionellen Helfer*innen durchgeführt. 
Wie schon 2022 gab es auffallend viele Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, bei 
denen bereits in der Ukraine eine Autismusspektrumstörung diagnostiziert wurde. Die 
Überleitung dieser Kinder und Jugendlichen in die hiesige Versorgung gestaltete sich 
insbesondere aufgrund der Sprachbarriere sehr schwierig.

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
4.8.9 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie 
In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen 
Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind inzwischen alle, oftmals 
wiederholt, in Kontakt zum Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, 
eine Diagnose erhalten und es gibt ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings 
nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische 
Situation zu entwickeln. Durch Personalfluktuationen und Verlegung der Betroffenen 
in andere Einrichtungen gestaltet sich die Aufrechterhaltung des entsprechenden 
Informationsstandes beim Personal in den Einrichtungen weiterhin schwierig. Hier 
geht es bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die 
für die erfolgreiche Betreuung der Bewohner*innen bedeutsamen Informationen 
immer wieder neu zur Verfügung zu stellen. Leistungen nach dem SGB IX werden in 
der Regel für Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive und ggf. entsprechende 
Anspruchsvoraussetzungen an Arbeitslosengeld (BA) oder die Deutsche 
Rentenversicherung (DRV) nicht gewährt, so dass eine Vermittlung zu 
Teilhabeleistungen nicht möglich ist. 
Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt 
weiterhin die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Aktuell ist die Zahl derjenigen, für 
die ein Dolmetscher über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylBLG) finanziert werden kann, sehr begrenzt. Wegen der schnellen Überführung 
der aus der Ukraine geflüchteten Menschen ins SGB II und damit in die gesetzliche 
Krankenversicherung haben diese meist keinen Anspruch auf 
Dolmetscherleistungen. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder 
belasteten Geflüchteten geht jedoch überwiegend nur sehr langsam voran. 
4.8.10 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von 
Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2023 
Die Abteilung Gesundheitshilfen des Kölner Gesundheitsamtes bietet 
niederschwellige medizinische Versorgung und psychosoziale Beratungsangebote im 
Kontext sexueller und reproduktiver Gesundheit an. Diese richten sich explizit an 
Menschen mit Zugangshürden, wie zum Beispiel fehlender Krankenversicherung 
oder einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. Die Angebote sind überwiegend anonym 
und alle kostenlos. 
Die interdisziplinären Sprechstunden umfassen: 
 psychosoziale Beratungsangebote: 
 zu Schwangerschaft und Familienplanung 
 Schwangerschaftskonfliktberatung 
 zu sexueller Gesundheit, HIV und anderen sexuell übertragbaren 
Infektionen 
 Beratung im Zusammenhang mit Sexarbeit 
 
 medizinische Untersuchung und Versorgung für Menschen ohne 
Krankenversicherung und/oder für Sexarbeiter*innen:  
 Sprechstunde für sexuell übertragbare Infektionen (Diagnostik und 
Therapie) 
 Sprechstunde für nicht krankenversicherte Schwangere 
(Schwangerenvorsorge) 
 Sprechstunde für FGM (Female Genital Mutilation)

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41. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2023 
 Sprechstunde Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie für nicht 
krankenversicherte Menschen (Diagnostik und Therapie) 
 
Im Jahr 2023 wurden durch die Angebote der Abteilung Gesundheitshilfen 
 1.472 psychosoziale Beratungen zu Schwangerschaft/Familienplanung 
durchgeführt. Davon hatten circa 60 Prozent einen Migrationshintergrund.  
 4.923 psychosoziale Beratungen zu sexueller Gesundheit, HIV und anderen 
sexuell übertragbaren Infektionen durchgeführt. Davon hatten circa. 32 
Prozent dieser Personen einen Migrationshintergrund.  
 in der ärztlichen Sprechstunde für nicht krankenversicherte Schwangere 
insges. 309 Patientinnen mit insgesamt 1.038 Kontakten untersucht und 
behandelt. Circa 95 Prozent der untersuchten Schwangeren hatten einen 
Migrationshintergrund. 
 in der ärztlichen Sprechstunde für sexuell übertragbare Infektionen 447 
Personen in 1.274 Kontakten untersucht und behandelt. 82 Prozent dieser 
versorgten Menschen hatten einen Migrationshintergrund. 
 
Mit diesen Angeboten werden insbesondere Menschen mit komplexen 
gesundheitlichen und psychosozialen Themen und Risikofaktoren erreicht, wozu 
unter anderem auch Migrations- und Fluchterfahrung gehören. Dies zeigt sich in 
einer hohen Zahl behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen 
sowie Risikoschwangerschaften. Im Jahr 2023 war ein Arbeitsschwerpunkt die 
Implementierung einer Ausgabestruktur für den anonymen Krankenschein Köln im 
Rahmen eines Kooperationsprojektes. Die Fachabteilung arbeitet interdisziplinär mit 
dem vielfältig aufgestellten Hilfs- und Versorgungsangebot in Köln, aber auch 
überregional zusammen. 
 
 
 
Der I. Quartalsbericht 2024 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31.März 
2024 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des II. Quartals 2024 erstellt.

Beratungsverlauf (17)

06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.09.2024 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1712/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.09.2024
Erstellt
27.05.2024 12:53