Mandari Insight

V/0803/2005

Erweiterung Zentrum Kinderhaus

Vorlage 07.10.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 12

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

2. Ergänzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

1. Ergänzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

1446 Zeichen

Anregung Nr. 30/2005

Anden ° Münster, 29. Mai 2005
Oberbürgermeister der Stadt Münster

Herm Dr. Tillmann

Klemensstraße 10

48143 Münster

Hannelore Lewejohann
Langebusch 3
48159 Münster

Edelgard Heyink
Langebusch 15
48159 Münster
Barbara Wagstaff

Althausweg 107
48159 Münster

Betr.: Bürgerantrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann,
Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Münster,

Mit dem beiliegenden Bürgerantrag nach $ 24 der Gemeindeordnung NRW möchten wir die
beigefügten Listen mit 1065 Unterschriften an Sie überreichen,

Wir wollen im Bereich Langebusch keine Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums
Kinderhaus, da wir hier genügend Einkaufs- und Wohnmöglichkeiten haben. Viel wichtiger ist es
uns die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll auszuschöpfen und die bestehenden Geschäfte in
ganz Kinderhaus attraktiver zu gestalten und zu stärken. j

Wir sind gegen'eine Veränderung der jetzigen Situation im Bereich Langebusch, das heißt:

" Erhalt des Kottens, der Wertstoffsammelstelle und der Grünflächen

" Umplanung des vorhandenen Wohnraumes in familien-, behinderten- und altengerechten
Wohnungen

Seit Jahren haben wir Politik, Verwaltung und Geschäftsieuten alternative Ideen dazu unterbreitet.

Wir sind entschlossen alle demokratischen und rechtlichen Mittel auszuschöpfen um das geplante
Projekt zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,

Hanne! re Lewejohann -  Edelgard Heyink . Barbara Wagstaff

2. Ergänzung

9102 Zeichen

V/0803/2005/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
15.02.2006 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Dem Bürgerantrag Nr. 30/2005 gem. § 24 GO NW gegen die Erweiterung des Zentrums 
Kinderhaus wird nicht gefolgt. 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt folgende die in der Begründung genannten Entwick-
lungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Erweiterungsprojekt „ Zentrum 
Kinderhaus“ als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufigen Bewerbe r-
auswahl- und Realisierungsverfahren. 
 
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung zum Stadtbezirkszentrum. 
Deshalb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung 
und Wohnen und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters und 
unterschiedlicher Lebenssituationen vorzusehen. 
- Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen modernen und zukunftsfähigen L e-
bensmittelmarkt/Vollsortimenter sind ergänzende kleinteilige Nutzungseinheiten für Lä-
den bzw. Gastronomie nachzuweisen. 
- Es ist eine maßvolle mehrgeschossige –  maximal IV-geschossige Bebauung zu planen. 
Die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Sta dtteil sowie die b e-
nachbarte Bebauung bilden für die Beurteilung einer angemessenen Bebauungsdichte 
den städtebaulichen Maßstab. 
- Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur Westhoffstraße auszurichten. 
- Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist anknüpfend an den Vorplatz Ecke 
Westhoffstraße / Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige und 
gegebenenfalls bauliche Verbindung zum Idenbrockplatz entsteht. Zielsetzung Unab-
dingbar ist eine gestalterische Verzahnung. Dabei ist der Vorplatz im Bereich Westhoff-
straße / Kristiansandstraße in die Planungsüberlegungen im Sinne eines ganzheitlichen 
Erscheinungsbildes mit einzubeziehen.  
- Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung weitestgehenden Aufhebung der 
Trennwirkung zwischen dem Zentrum und dem Erweiterungsbereich soll muss hierfür 
eingeplant werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0803/2005/2. Erg Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
KurzA@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0803/2005/2 
- Der Im Erweiterungsbereich ist außerdem in die eine Wegeverbindung zum Nebenzent-
rum am Sprickmannplatz einzubeziehen. 
- Die Planung sollte eine verkehrliche Mehrbelastung der Straße Lange busch westlich 
des Entwicklungsgebietes ausschließen. 
- Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen. 
- Max. 11.000 qm Bruttogeschossfläche. 
 
 
3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro zwingend. 
4. Die Projektentwicklung wird durch einen „Beirat“ begleitet, dem externen Berater, Vertreter 
des Gestaltungsbeirates, der Politik und Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinder-
haus angehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien den/die Bewerber zur 
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor 
(Anlage 2 (neu)- Anlage 1 der Ergänzungsvorlage). 
5. Vor der Grundstücksvergabe sind geeignete Alternativstandorte für den MOT-Treff Kotten 
und die Wertstoffsammelstelle bereitzustellen, planungsrechtlich zu sichern und im Ra h-
men der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. im Rahmen der Bedingungen der Projekten t-
wicklung zu verlagern. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung die liegenschaftl ichen Rahmenbe-
dingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen. 
7. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bür-
gerinformation vorzustellen.  
8. Die Verwaltung erarbeitet nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens eine Konzeption zur 
Verbesserung des bestehenden Einkaufszentrums abgestimmt auf die Planung des Preis-
trägers. 
9.  Der Anregung Nr. 101/2005 gem. § 24 GO mit dem Inhalt die Attraktivitätssteigerung nicht 
durch eine Erweiterung bzw. Neubau des Zentrums sondern durch Um - und Ausbau der 
vorhandenen Zentren zu planen, wird nicht gefolgt. (Anlage 2) 
10. Der Anregung gem. § 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da ein neuer Lebensmit-
telmarkt am geplanten Standort die kleineren Geschäfte am Sprickmannplatz zur Aufgabe 
zwingen würde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3) 
11. Der Anregung gem. § 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da negative Auswirkun-
gen auf die am Sprickmannplatz eingeleitete Entwicklung zu befürchten seien, wird nicht 
gefolgt. (Anlage 4)  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400, -- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilie n-
ökonom und Architekten). 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben/Aufwendungen 
HH-
Stellen/Teilergebnisplan 
Bezeichnung HH-Jahr Betrag / €  
6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städt e-
baulicher Planung 
2006 3.200,-- 
Produktgruppe 0111 
Zeile 16 
Immobilienmanagement 
Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2006 3.200,-- 
 
Die erforderlichen Mittel sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2006 veranschlagt.

- 3 - 
V/0803/2005/2 
 
Begründung: 
 
Zu 2.: CDU und FDP in der Bezirksvertretung Nord sowie die SPD-Fraktion haben jeweils Anträge 
zur Konkretisierung der Entwicklung sziele und städtebaulichen Rahmenbedingu ngen für die 
Grundstücksvergabe gestellt (Anlage 2 und 3), die von der BV-Nord beschlossen worden sind. 
 
Zu 7.:  Die geplante Erweiterung des Zentrums hat ein breitgestreutes Interesse und Reaktionen 
aus der Bürgerschaft hervorgerufen. Eine öffentliche Information über die Bewerberteams, die auf 
Vorschlag des Beirates und Beschluss der parlamentarischen Gremien zur Konkretisierungsphase 
aufgefordert werden sollen, dient insofern einer möglichst großen Transparenz im Verfahren. 
 
Zu 8.:  Die Intention des Beschlusses deckt sich mit den Beschlüssen des Rates vom 29.06.2005 
zum „Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan, gem. § 171 e BauGB für 
das Programmgebiet Kinderhaus / Brüningheide“ (Vorlage 0197/ 2005). Im Handlungsfeld II  ist 
auch der Bereich des bestehenden Zentrums als Prüfauftrag mitberücksichtigt. Der Rat hat mit 
seinen Beschlüssen die Verwaltung beauftragt, entsprechende Konzepte zu entwickeln, sobald die 
Finanzierung gesichert ist. 
 
Zu 9.:  Warum zur Stärkung des Zentrums auf die Erweiterungsflächen zurückgegriffen werden soll 
und Verbesserungen im Bestand nicht ausreichen für eine langfristige Attraktivität des Zentrums,  
wird in der Vorlage 803/2005 auf den Seiten 3 u. 4 dargelegt. 
 
Zu 10. und 11.: Das Ansiedlungsinteresse des Einzelhandels am Stadtteil Kinderhaus aufgrund der 
gutachterlich ermittelten großen Potenziale, soll mit der geplanten Erweiterung des Zentrums in die 
Stadtteilmitte gelenkt werden. Dadurch ist eine maßgebliche Stärkung des Zentrums rund um den 
Idenbrockplatz zu erwarten. Ob dies gleichzeitig zu negativen Auswirkungen auf andere Verso r-
gungsstandorte im Stadtteil führen wird, lässt sich nicht prognostizieren, ist aber auch nicht auszu-
schließen. Durch flankierende Maßnahmen wie Spezialisierung, Nischenangebote, intensive Kun-
denbeziehungen lässt sich diesen Auswirkungen ggf. entgegenwirken. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
1  Besetzung des Beirates 
 
 
 
Hinweis:
 
Änderungen in der Vorlage sind durch Unterstreichungen (E1) oder Fettschrift (E2) kenn t-
lich gemacht.

Erweiterung Zentrum Kinderhaus                      Anlage 1 zur Vorlage 0803/2005/2  Erg.   
                                                                                                            
-  Besetzung des Beirates 
 
                                        
 
 
 
Externe Berater: 
 
Dr. Oliver Altenhövel                          Geschäftsführer S Immobilien GmbH   
Prof. Hermann Kleine – Allekotte,      Architekt 
Georg Wendel  (oder Vertreter)         Vorsitzender Beirat für Stadtgestaltung Münster 
Berthold Ostlinning (oder Vertreter)   Vorsitzender Werbegemeinschaft Kinderhaus 
 
 
Vertreter Politik: 
Ralf Heupel                                          Bezirksvorsteher Münster-Nord 
………………    und  ………………..    CDU 
………………   und  ………………      SPD 
Jürgen Reuter  und  Hartmut Viehoff   FDP 
……………….  und  …………………   Bündnis 90 / Die Grünen 
………………   und  …………………   UWG 
 
 
Vertreter der Verwaltung 
 
Hartmut Bartmann                           Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
Dieter Buth                                      stellvertretender Amtsleiter / Amt für Liegenschaften 
Christian Schowe                            Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung,    
                                                        Verkehrsplanung                                                                                   
Siegfried Thielen                             Leiter des Bauordnungsamtes

Anlage 4

592 Zeichen

Erweiterung Zentrum Kinderhaus Anlage 4

Vorschlag für die Besetzung des Beirates

Externe Berater:

N.N. Immobilienökonom
N.N. Freie/r Architekt/in
Herr Georg Wendel (oder Vertreter) Vorsitzender Beirat für Stadtgestaltung Münster

Herr Berthold Ostlinning (oder Vertreter) Vorsitzender Werbegemeinschaft Kinderhaus

Vertreter Politik:
Bezirksvorsteher BV - Nord

1 Vertreter/in der CDU-Fraktion
1 Vertreter/in der SPD-Fraktion

Vertreter der Verwaltung

Herr Hartmut Bartmann Dezernent für Planungs- und Baukoordination
Herr Dieter Buth stellvertretender Amtsleiter / Amt für Liegenschaften

Anlage 3

346 Zeichen

g

M

Anlage 3

9 e
TG

e@

Westhoffstraße

29°

38

@®

song / uaßungsIaysualg -

Knsom neqyjany

SZIIII III
SSSERSS SS
ISSONI-I
===
usßbunuyom- —=L

syeyasaßyseJ -

18}U3 WIHOSJJOA [EYIWSUSA3T - \se-
:usBdunzinN

N SCHERE. GERERNN

9002 ZIeyN jwesßunueidjpeis

- dezuoylslz-
sneyJspuıy

wnau9Z Bunlsylamig

En werseahg

S

|

n YDsnq aöue =
ann

Beschlussvorlage

13928 Zeichen

V/0803/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Einbringung 
15.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
22.11.2005 Beirat für Stadtgestaltung Anhörung 
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Anhörung 
01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 
07.12.2005 Hauptausschuss Anhörung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Dem Bürgerantrag Nr. 30/2005 gem. § 24 GO NW gegen die Erweiterung des Zentrums 
Kinderhaus wird nicht gefolgt. 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt die in der Begründung genannten Entwicklungsziele 
und städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Erweiterungsprojekt „Zentrum Kinderhaus“ 
als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufigen Bewerberauswahl- und 
Realisierungsverfahren. 
3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro zwingend. 
4. Die Projektentwicklung wird durch einen „Beirat“ begleitet, dem externen Berater, Vertreter 
des Gestaltungsbeirates, der Politik und Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinder-
haus angehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien den/die Bewerber zur 
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor. 
5. Vor der Grundstücksvergabe sind geeignete Alternativstandorte für den MOT-Treff Kotten 
und die Wertstoffsammelstelle bereitzustellen, planungsrechtlich zu sichern und im Rah-
men der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. im Rahmen der Bedingungen der Projektent-
wicklung zu verlagern. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung die liegenschaftlichen Rahmenbe-
dingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0803/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
KurzA@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0803/2005 
Kosten/Folgekosten 
 
Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400,-- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilien-
ökonom und Architekten 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die oben genannten Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
HH-Stellen Bezeichnung HH-Jahr Betrag / € 
6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städte-
baulicher Planung 
2006 3.200,-- 
0350.602.000.7 Kosten städtebaulicher 
Wettbewerb/Vermarktung 
Baugrundstücke 
2006 3.200,-- 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Zielsetzung für eine Erweiterung des Zentrums im Bereich westlich der Westhoffstraße 
wurden in einer öffentlichen Bürgerinformation am 15.03.2005 im Bürgerhaus Kinderhaus darge-
legt. Die geladenen Podiumsteilnehmer, Herr Bell von der Werbegemeinschaft, Herr Viehoff-
Heithorn (ehem. Bürgerhaus), sowie Vertretern des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung haben zur aktuellen Situation des Zentrums und seinen Entwicklungserfordernis-
sen Stellung genommen.  
Die öffentliche Diskussion hat folgende Einschätzungen und Anregungen der Bürger ergeben 
(Niederschrift, Anlage 1): 
 
- die Notwendigkeit im Zentrum zusätzliche Verkaufsflächen bereitzustellen wird nicht gese-
hen, 
- es sei zu befürchten, dass ein weiteres Nebenzentrum (westlich der Westhoffstraße) ent-
stehe 
- es sei nicht mit neuen Geschäften sondern mit Filialen bereits vorhandener Läden zu rech-
nen. Diese würden die Existenz kleiner Lebensmittelläden bedrohen. 
- ein möglicher Fehlbedarf an Verkaufsflächen sollte innerhalb des Zentrums gedeckt wer-
den, z.B. durch den Abbau von Leerständen, die Überbauung der Tiefgarage, die Überpla-
nung der Grünfläche an der Markuskirche oder die Umnutzung des Erdgeschosses des 
nördlichen Geschossbaues, 
- alternativ zur Stärkung des Zentrums sollte mehr Verkaufsfläche im Nebenzentrum Sprick-
mannplatz angesiedelt werden. 
 
Am 03.06.2005 haben Frau Lewejohann, Frau Heyink und Frau Wagstaff einen Bürgerantrag gem. 
§ 24 Gemeindeordnung (Antrag Nr. 30/2005 vom 29.05.2005, Anlage 2) mit über 1.000 Unter-
schriften dem Obm übergeben. Der Antrag fordert: 
 
- Keine Erweiterung des Zentrums Kinderhaus im Bereich Langebusch, da genügend Ein-
kaufs- und Wohnmöglichkeiten vorhanden seien 
- Erhalt des Kottens, der Wertstoffsammelstelle und der Grünflächen 
- Umplanung des vorhandenen Wohnraums in familien-, behinderten- und altengerechte 
Wohnungen 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung

- 3 - 
V/0803/2005 
Die Lebensqualität in Stadtteilen wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer Zentren bestimmt. Die-
se wiederum entsteht durch ein vielfältiges Angebot öffentlicher Versorgungs-, Freizeit- und Kul-
tureinrichtungen sowie durch private Versorgungsangebote im Einzelhandels- und Dienstleis-
tungsbereich (Ärzte, Versicherungen, etc.). Eine qualitätvolle Gestaltung der Gebäude und öffentli-
chen Räume gehört ebenfalls dazu. Dem Idenbrockplatz kommt insofern eine Schlüsselstellung in 
der Stadtteilentwicklung zu.  
 
Das Stadtteilzentrum wurde 1983 – den damaligen Anforderungen entsprechend – mit einer über-
wiegend kleinteiligen Ladenstruktur „aus einem Guss“ geplant und realisiert. Die dringendsten An-
passungserfordernisse konnten deshalb vor einigen Jahren nur durch die Überbauung des südli-
chen Parkplatzes (Aldi, Schlecker, Bezirksverwaltungsstelle) erreicht werden. 
 
Die Stärkung von Stadtteilzentren gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwicklung. Zielset-
zung hierbei ist eine ausgeprägte Bindung der Stadtteilbewohner an „ihr“ Zentrum zu unterstützen. 
Der Einzelhandel  - insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel -  ist die Leitnutzung im Zentrum. 
Er erzeugt als Kundenmagnet eine Grundfrequenz im Zentrum, von der die kleinteiligen Fachge-
schäfte und Dienstleistungsanbieter profitieren bzw. auf die sie angewiesen sind. Ein wirtschaftlich 
funktionsfähiger Einzelhandel ist insofern unverzichtbar für die Zentren. Das bedeutet, dass die 
Standortanforderungen des Einzelhandels in die Planung zur Umstrukturierung von Zentren einbe-
zogen werden müssen. 
 
Die Kinderhauser Bürger und Bürgerinnen haben während der Informationsveranstaltung im März 
2005 und durch den Bürgerantrag überwiegend ihre Ablehnung zu den Erweiterungsabsichten für 
das Zentrum Kinderhaus im Bereich westlich der Westhoffstraße dargelegt, und für eine kleinteilige 
Verbesserung im Bestand plädiert. 
Dieses Vorgehen ist nach Auffassung der Verwaltung aus mehreren Gründen nicht geeignet, um 
eine mittel- bis langfristig tragfähige Verbesserung der Standortbedingungen für den Einzelhandel 
sicherzustellen. 
 
- Kinderhaus weist eine unterdurchschnittliche Ausstattung bei der Verkaufsfläche (VKF) je 
Einwohner (EW) auf (Kinderhaus: 0,83 qm, Gievenbeck: 1,10 qm, Hiltrup: 1,18 qm). Bei 
der wohnungsnahen Grundversorgung ist der Unterschied noch deutlicher (Kinderhaus: 
0,29 qm, Gievenbeck: 0,60 qm, Hiltrup: 0,59 qm,  Gesamtstadt: 0,43 qm). 
 
- Mehrere Gutachter haben erhebliche Ansiedlungspotenziale für Kinderhaus ermittelt. Da-
bei wurde berücksichtigt, dass Kinderhaus nach dem Zentrenkonzept auch die Funktion ei-
nes Stadtbezirkszentrums hat.  
Hatzfeld/Junker (Gutachten zur wohnungsnahen Grundversorgung, 1995) gehen von 3.600 
qm, davon 3.000 qm im Zentrum am Idenbrockplatz und Sprickmannplatz. Die GMA (Ein-
zelhandelsstudie, 2001) empfiehlt die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 4.100 qm 
und zusätzlich 600 qm für die bereiche Drogerie, Schreibwaren, Bekleidung, Optik, etc. 
 
- Die Kaufkraftbindung in Kinderhaus für den Bereich Lebensmittel liegt nur bei ca. 67 
%. Gemäß Junker/Kruse („Drei Eichen“, 2005) haben die Münsteraner 2004 ca. 1.850 €/ 
EW für Lebensmittel ausgegeben. Dieses entspräche ca. 30 Mio. € für Kinderhaus (16.099 
EW x 1.850 €). Legt man – wegen der geringeren Kaufkraft in Kinderhaus – 1.600 € (- 15 
%) zu Grunde, so ergäbe sich immer noch ein Kaufkraftpotenzial von ca. 26 Mio.€. 
Der Stadtteil verfügt über 4.134 qm VKF für Lebensmittelmärkte. Von Gutachtern wird ein 
Umsatz von 4.200 €/qm VKF angenommen (für Discounter liegt der Umsatz deutlich hö-
her). Der derzeit erzielte Jahresumsatz der Lebensmittelmärkte in Kinderhaus beläuft sich 
demnach auf ca. 17,4 Mio. €. (4.134 x 4.200). Dies entspräche einer Kaufkraftbindung im 
Stadtteil von nur 66,7 % (26 : 17,4) bzw. einem derzeit ungedeckten Kaufkraftpotenzial von 
ca. 8,6 Mio. €. Auch unter Berücksichtigung des prognostizierten Bevölkerungsrückganges 
(Kinderhaus:  - 700 EW bis 2013) läge das Kaufkraftpotenzial immer noch bei ca. 7,6 Mio. 
€.

- 4 - 
V/0803/2005 
- das Interesse des Einzelhandels an Kinderhaus ist vorhanden. Zahlreiche Standortanfra-
gen und Investitionsinteressen der letzten Jahre belegen dies. In Übereinstimmung mit dem 
Einzelhandelskonzept der Stadt muss es daher darum gehen, die Investitionsdynamik an 
die strukturellen richtigen Orte - in der Regel das Stadtteilzentrum -  zu lenken. 
 
- Der Strukturwandel im Einzelhandel läuft mit ungebremster Dynamik. Dies äußert sich in 
neuen Betriebskonzepten, Discountorientierung, Trend zur Großflächigkeit und zu periphe-
ren Standorten. 700 qm VKF für einen LM-Discounter und 1.200 qm VKF für einen LM-
Vollsortimenter jeweils mit ebenerdiger Stellplatzanlage sind inzwischen zur Mindestanfor-
derung geworden. Dies erzeugt einen starken Anpassungsdruck auf die gewachsenen 
Zentren, da die vorhandenen Supermärkte in der Regel deutlich kleiner sind. Die vier in 
Kinderhaus vorhandenen LM-Märkte verfügen jeweils über weniger als 800 qm VKF.  
 
- Das Zentrum Kinderhaus benötigt vor allem Standortangebote für den großflächigen 
LM-Einzelhandel (Kundenmagnetfunktion für die anderen Geschäfte im Zentrum). Dafür 
sind mindestens 4.000 qm Grundstücksfläche erforderlich. Die kleinteiligen Flächenerweite-
rungspotenziale rund um den Idenbrockplatz sind hierfür nicht ausreichend. Die Fläche 
westlich der Westhoffstraße bietet dagegen die Chance eine gemischte Nutzung aus LM-
Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie dort anzusiedeln.   
 
Als Entwicklungsziele und städtebauliche Rahmenbedingungen für die Grundstücksvergabe 
(ca. 7.700 qm) an einen Endinvestor sind folgende Vorgaben zu nennen (Anlage 3): 
 
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung des Stadtteilzentrums. Deshalb 
ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen 
vorzusehen. 
- Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen modernen und zukunftsfähigen Lebensmit-
telmarkt sind ergänzende kleinteilige Nutzungseinheiten für Läden bzw. Gastronomie nach-
zuweisen. 
- Es ist eine mehrgeschossige Bebauung zu planen. Die Funktion des Erweiterungsberei-
ches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie die benachbarte Bebauung bilden für die Beurtei-
lung einer angemessenen Bebauungsdichte den städtebaulichen Maßstab. 
- Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur Westhoffstraße auszurichten. 
- Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist anknüpfend an den Vorplatz Ecke West-
hoffstraße / Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige Verbindung 
zum Idenbrockplatz entsteht. Zielsetzung ist eine gestalterische Verzahnung. 
- Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung der Trennwirkung zwischen dem Zentrum 
und dem Erweiterungsbereich soll hierfür eingeplant werden. 
- Der Erweiterungsbereich ist außerdem in die Wegeverbindung zum Nebenzentrum am 
Sprickmannplatz einzubeziehen. 
- Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen. 
- Max. 11.000 qm Bruttogeschossfläche. 
 
 
Weitere Projektentwicklung / Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren: 
 
Nach Beratung der Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen in den parlamen-
tarischen Gremien und anschließendem Ratsbeschluss erfolgt das zweistufige Auswahl- und Rea-
lisierungsverfahren mit folgenden Schritten:

- 5 - 
V/0803/2005 
 
- Öffentliche Ausschreibung für Bewerber  (= Teams aus Entwickler, Endinvestor, Archi-
tekt), Grundlagen: Entwicklungsziele, städtebauliche Rahmenbedingungen, Kaufpreis 
 
Inhalt der Vorlagen zu den liegenschaftlichen Rahmenbedingungen wird u.a. sein: 
 
- Angabe des Bodenwertes 
- Festlegung eines Gebotsverfahrens (Höchstgebot, Mindestgebot, Kaufpreiserwartung 
o.ä.) 
- Angaben zur möglichen Anrechenbarkeit der Kosten für die Umgestaltung der West-
hoffstraße auf das Gebot 
- Festlegung zum Bonitätsnachweis 
- Angaben zu den abzuschließenden Verträgen (Kaufvertrag, ggf. städtebaulicher oder 
Durchführungsvertrag). 
Anschließend erfolgt die öffentliche Ausschreibung. 
 
- Qualifizierungsphase (Zeitraum: 4 Monate):  Nachweis der Planungskompetenz (Vorent-
wurf), der Akquisitionskompetenz (Nutzerkonzept), Finanzierungskompetenz / Bonität (für 
den Erweiterungsbereich inklusive Umgestaltung der Westhoffstraße) durch Bewerber 
 
- Empfehlung von mindestens 2 Bewerbern für die Konkretisierungsphase durch den Beirat.  
 
- Nach Beschlussfassung durch die parlamentarischen Gremien folgt die Konkretisie-
rungsphase (Zeitraum: 3 Monate): Bewerber erarbeiten Plan- und Nutzungskonzept und 
Kaufpreisangebot. 
 
- Der Beirat empfiehlt dem Rat einen Bewerber, dem das Grundstück für den Zeitraum bis 
zum Abschluss des erforderlichen Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan  oder bis 
zum Abschluss der erforderlichen Verträge exklusiv und unentgeltlich an die Hand gegeben 
wird, damit das Projekt soweit zur Realisierungsreife gebracht werden kann, dass der Rat 
einen Beschluss zur Veräußerung des Grundstücks fassen kann. 
 
In der Anlage 4 macht die Verwaltung einen Vorschlag zur Besetzung des Beirates. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Niederschrift Bürgerinformation 
            2:  Bürgerantrag vom 29.05.2005 
            3:  Städtebauliche Prinzipskizze 
            4:  Vorschlag für die Besetzung des Beirates

Anlage 1

8597 Zeichen

Stadtplanungsamt März 2005
61 2203 6142
Herr Paning

Anlass:

Stadtbezirk:

Zeit:

Ort:

Teilnehmerlinnen:

Leitung der Bürgerinfo:

Vertreter der Werbegemeinschaft
Kinderhaus:

Vertreter der Verwaltung:

Erweiterung Zentrum Kinderhaus

Münster-Nord

15.03.2005, 19.00 Uhr

Bürgerhaus Kinderhaus

ca. 50 Bürger/innen

Herr Heupel, Bezirksvorsteher des Stadtbe-
zirks Münster-Nord

Herr Bell

“

Herr Hopp, Amt für Stadtentwicklung und
Statistik (Amt 12)

Herr Viehhoff-Heithorn, Amt für Schule und
Weiterbildung (Amt 40)

Herr Kurz, Stadtplanungsamt (Amt 61)

Herr Paning, Stadtplanungsamt (Amt 61)

Der Bezirksvorsteher Herr Heupel eröffnet um 19.00 Uhr die öffentliche Bürgerinfor-
mationsveranstaltung zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus. Er erklärt, dass die
Veranstaltung der Information über Inhalte und Ziele einer städtebaulichen Pla-
nungsabsicht im frühen Stadium dient. Er weist darauf hin, dass die vorgetragenen
Anregungen aufgenommen und mitprotokolliert werden.

Herr Kurz vom Stadtplanungsamt erläutert anhand von Luftbildern die Entstehungs-
geschichte des Bürgerzentrums und stellt die derzeitige städtebauliche Situation dar.
Zentren sind in der Regel historisch gewachsene Räume, wo öffentliche und private
Versorgungseinrichtungen konzentriert sind. Ihre Attraktivität wird hervorgerufen
durch die Kleinteiligkeit und Vielfalt von Geschäften. Die Zentren sind die kulturellen
und sozialen Treffpunkte des Stadtteils und der Ort, mit dem sich die Bewohner iden-
tifizieren.

Herr Bell, als Vertreter der Gewerbegemeinschaft Kinderhaus, weist auf Fehlbedarfe
bei Einzelhandelsbranchen und Ladengrößen hin. Ein Erweiterungsbedarf bestehe
nicht nur für neue - sondern auch für vorhandene - Geschäfte. Laut Einzelhandels-
gutachten ergäbe sich ein Potenzial für weitere ca. 5.000 m? Verkaufsflächen.

Die Werbegemeinschaft befürworte ausdrücklich eine Erweiterung des Zentrums Kin-
derhaus, jedoch ohne Trennung durch die Westhoffstraße.

Herr Viehhoff-Heithorn vom Amt für Schule und Weiterbildung und früheren Leiter
des Bürgerhauses, stellt noch einmal die Entstehungsgeschichte zum Bürgerzentrum
(Baujahr 1983) und die weitere Entwicklung dar. Auch er unterstützt eine Erweiterung
des Zentrums. Dem Stadtteil mit ca. 16.000 Einwohnern sollte mehr Attraktivität ZU-
kommen. Hierzu gehöre eine größere Angebotsvielfalt mit einer starken Kaufkraft-
bindung, denn Kinderhaus funktioniere nur dann, wenn es dem Zentrum gut gehe.

Herr Hopp vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erläutert die Situation des Ein-
zelhandels im Stadtteil und die Verteilung der Versorgungsangebote auf das Zentrum
sowie auf die Nebenzentren. Kinderhaus mit seinen 53 Betrieben und 13.444 m? Ge-
samtverkaufsfläche wird mit anderen Ortsteilen anhand von Graphiken verglichen.
Bezogen auf die Verkaufsfläche / Einwohner ist Kinderhaus im Gegensatz zu den
Ortsteilen Gievenbeck/Wolbeck/Hiltrup deutlich unterversorgt. Auch im Vergleich mit
der Gesamtstadt wird ein deutlich niedrigerer Ausstattungsgrad mit Verkaufsflächen
im Lebensmitteleinzelhandel aufgezeigt. Das Zentrum ist der ideale Standort, um
diese Defizite auszugleichen.

Folgende Anregungen und Erläuterungen wurden im weiteren Verlauf erörtert bzw.
zur Kenntnis gegeben:

Eine Notwendigkeit, das Bürgerzentrum zu erweitern und damit dem Einzel-
handel mehr Flächenangebote bereit zu stellen, wird nicht gesehen. Durch die
flächenmäßige Weiterentwicklung des Zentrums auf der Westseite der West-
hoffstraße wird befürchtet, dass ein selbstständiges weiteres Nebenzentrum
ohne Bezug zum Hauptzentrum entsteht. Es müsse erwartet werden, dass hier
keine neuen Geschäfte entstehen, sondern Filialen der bereits vorhandenen
Läden eröffnet werden oder sich nur ein Anbieter einer Lebensmittelkette, der
kleinere Lebensmittelmärkte in Existenzschwierigkeiten bringen könnte, ansie-
delt. Als Beispiel wird der Ratio-Markt an der Roxeler Straße gesehen. Dieser

Markt wirke sich negativ auf das Roxeler Zentrum aus, wo schon kurz nach Er-
Öffnung Existenzen bedroht waren.

Vorliegende Gutachten sehen für den Ortsteil Kinderhaus einen Fehlbedarf und Po-
tenziale für weitere 4.700 m? Verkaufsfläche. Durch ein größeres Warenangebot und
strukturelle Änderungen beim Lebensmitteleinzelhandel sind Vollsortimenter inzwi-
schen darauf angewiesen ihre Verkaufsflächen von 700 m? auf 1.200 m? und Dis-
counter ihre Verkaufsflächen von 600 m? auf 900 m? zu erweitern, um eine zukunfts-
sichere Versorgung garantieren zu können. Um eine Abwanderung von größeren
Märkten in die Gewerbegebiete zu verhindern, müssen im Zentrum entsprechende
Angebote offeriert werden. Gerade wegen seiner starken Kundenmagnetfunktion wä-
re ein Vollsortimenter in der Lage weitere Einzelhändler und Kunden an das Zentrum
zu binden.

Wenn schon ein Fehlbedarf an Verkaufsflächen gutachterlich nachgewiesen
ist, so sollte man im Zentrum versuchen, die Leerstände zu beseitigen und
freie Flächen, ähnlich wie das Gebäude mit dem Aldi - Markt an ‚der Straße Am
Burloh, nutzen. Vorgeschlagen wird z. B. eine Überbauung der Tiefgarage so-
wie die Grünfläche an der Markuskirche nahe des Kirchturms bis zur Straße
Am Burloh. Durch eine Umnutzung des nördlichen Geschosswohnungsbaus
könnten im Erdgeschoss weitere kleinteilige Ladenflächen angeboten werden.
Mehr Verkaufsfläche könnte auch im Nebenzentrum am Sprickmannplatz bzw.
als Ladenzeile an der Sprickmannstraße durch kleinteiligere weitere Geschäfte
nachgewiesen werden. So genannte „fliegende Händler“ böten in den Berei-
chen Sprickmannplatz und Nordmark Waren des täglichen Bedarfs an und zei-
gen damit an, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Bei einer Erweiterung des Zentrums über die Westhoffstraße hinaus müsste
auch für den MOT-Kotten ein Alternativstandort gefunden werden. Vorschläge
seien bereits von der Stadt Münster unterbreitet worden. Auch der Wertstoff-
sammelstelle müsse demnächst einen neuen Standort erhalten. Der MOT-
Kotten werde als historische Institution von Neu- und Altkinderhauser sowie
als provisorisches Jugendhaus gesehen.

Im Vergleich mit der Gesamtstadt weist Kinderhaus einen deutlich niedrigeren Aus-
stattungsgrad mit Verkaufsflächen im Lebensmitteleinzelhandel auf. Einzelhandels-
potenziale sollten im Zentrum angesiedelt und darüber hinaus sind flächenmäßige
Erweiterung in der fehlenden Größenordnung nur noch auf der Westseite der West-
hoffstraße möglich.

Es wird mehrfach angeregt, eine Erweiterung über die Westhoffstraße hinaus
nicht zuzulassen. Stattdessen sollte das bestehende Zentrum Kinderhaus ge-
stärkt und vor allem attraktiver gestaltet werden. Keine Leerstände, Erweite-
rungen durch kleine Baumaßnahmen und Umnutzungen im Bestand. Freundli-
che Ein- und Ausgänge in und aus dem Zentrum. Vorhandene Geschäfte attrak-
tiver machen, damit das Einkaufen wieder zu einem Erlebnis werde. Das Er-
scheinungsbild aufwerten, indem man lange monotone Gebäudefronten ohne
Schaufenster - die Sparkasse habe 52 m Frontlänge - verringere. Büroräume,
Dienstleistungen und kleine Lagerräume in die Obergeschosse verlegen, um
im Erdgeschoss Raum für kleine Läden frei machen zu können. Ein häufig an-
gesprochenes Ärgernis sei die Unsauberkeit im Zentrum, die die Atmosphäre

4

stark beeinträchtigt. Ein kultureller Mangel sei ein fehlendes Bistro. Für junge
wie auch ältere Leute gibt es keine Angebote. Ab 22.00 Uhr sei kein Leben auf
dem zentralen Platz spürbar und die Verunsicherung, sich im Zentrum aufzu-
halten, groß.

Ziel ist es, das Zentrum Kinderhaus zu stärken und attraktiv zu machen. Hierzu gehö-
ren auch kurze Wege und ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen (die Tiefgarage
ist selten voll ausgelastet). Vermieden werden soll, dass der autoorientierte Einkauf
an Standorten in Gewerbegebieten zunimmt.

Zum Schluss der Veranstaltung wurde noch einmal betont, dass es sich hier und
heute nicht um eine Bürgeranhörung nach 8 3 (1) BauGB, sondern um eine Bürgerin-
formation handelt. Es gibt zur Erweiterungsabsicht weder Beschlüsse noch Vorent-
würfe. In der Vorinformation werden die vorgetragenen Anregungen und Äußerungen
aufgenommen und für die weiteren Verfahrensschritte als Entscheidungshilfe hinzu-
gezogen. Gemäß dem Arbeitsprogramm 2005 „verbindliche Bauleitplanung der Stadt
Münster“ ist zu untersuchen, ob und wenn ja, wie eine Erweiterung des Zentrums
Kinderhaus umgesetzt werden kann.

Nachdem keine weiteren Fragen zum Thema mehr vorgebracht wurden, wies Herr
Heupel auf die Beratung der weiteren Verfahrensschritte durch die BV-Nord hin und
schloss die Veranstaltung um 21.00 Uhr.

gez.
Heupdl | | Paning
Bezirksvorstehler Schriftführer

|

1. Ergänzung

9894 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER AD
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ST T | MUNSTER

Vorlagen-Nr.:

V/0803/2005/1. Erg

Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
KurzA@stadt-muenster.de
Datum:

26.01.2006

Betrifft

Erweiterung Zentrum Kinderhaus

Beratungsfolge

09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
15.02.2006 Hauptausschuss Vorberatung
15.02.2006 Rat Entscheidun

Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:

1. Dem Bürgerantrag Nr. 30/2005 gem. $ 24 GO NW gegen die Erweiterung des Zentrums
Kinderhaus wird nicht gefolgt.

2. Der Rat der Stadt Münster beschließt folgende die-ir-der Begründung-genannter Entwick-
lungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen zum Erweiterungsprojekt „Zentrum
Kinderhaus“ als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufigen Bewerber-
auswahl- und Realisierungsverfahren.

- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung des Stadtteilzentrums. Des-
halb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung urd
Wehrer und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Alters und un-
terschiedlicher Lebenssituationen vorzusehen.

- Neben Einzelhandelsverkaufsflächen für einen modernen und zukunftsfähigen Le-
bensmittelmarkt/Vollsortimenter sind ergänzende kleinteilige Nutzungseinheiten für Lä-
den bzw. Gastronomie nachzuweisen.

-  Esist eine maßvolle mehrgeschossige — maximal IV-geschossige Bebauung zu planen.
Die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie die be-
nachbarte Bebauung bilden für die Beurteilung einer angemessenen Bebauungsdichte
den städtebaulichen Maßstab.

- Die Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum / zur Westhoffstraße auszurichten.

- Der öffentliche Raum mit Fußwegerschließung ist anknüpfend an den Vorplatz Ecke
Westhoffstraße / Kristiansandstraße zu planen, so dass eine attraktive fußläufige und
gegebenenfalls bauliche Verbindung zum Idenbrockplatz entsteht—Zielsetzung Unab-
dingbar ist eine gestalterische Verzahnung. Dabei ist der Vorplatz im Bereich Westhoff-
straße / Kristiansandstraße in die Planungsüberlegungen im Sinne eines ganzheitlichen
Erscheinungsbildes mit einzubeziehen.

- Der Rückbau der Westhoffstraße zur Milderung weitestgehenden Aufhebung der
Trennwirkung zwischen dem Zentrum und dem Erweiterungsbereich set muss hierfür
eingeplant werden.

V/0803/2005/1

- Der Im Erweiterungsbereich ist außerdem in-die eine Wegeverbindung zum Nebenzent-
rum am Sprickmannplatz einzubeziehen.

- Die Planung sollte eine verkehrliche Mehrbelastung der Straße Langebusch westlich
des Entwicklungsgebietes ausschließen.

-  Angemessene Flächen zum Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen.

3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro zwingend.

4. Die Projektentwicklung wird durch einen „Beirat“ begleitet,dem externen Berater, Vertreter
des Gestaltungsbeirates, der Politik und Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinder-
haus angehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien den/die Bewerber zur
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor
(Anlage 2 (neu)- Anlage 1 der Ergänzungsvorlage).

5. Vor der Grundstücksvergabe sind geeignete Alternativstandorte für den MOT-Treff Kotten
und die Wertstoffsammelstelle bereitzustellen, planungsrechtlich zu sichern und im Rah-
men der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. im Rahmen der Bedingungen der Projektent-
wicklung zu verlagern.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung die liegenschaftlichen Rahmenbe-
dingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vorzulegen.

7. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bür-

gerinformation vorzustellen.
8. Die Verwaltung erarbeitet nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens eine Konzeption zur

Verbesserung des bestehenden Einkaufszentrums abgestimmt auf die Planung des Preis-
trägers.

9. Der Anregung Nr. 101/2005 gem. $ 24 GO mit dem Inhalt die Attraktivitätssteigerung nicht
durch eine Erweiterung bzw. Neubau des Zentrums sondern durch Um- und Ausbau der
vorhandenen Zentren zu planen, wird nicht gefolgt. (Anlage 2)

10. Der Anregung gem. $ 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da ein neuer Lebensmit-
telmarkt am.geplanten Standort die kleineren Geschäfte am Sprickmannplatz zur Aufgabe
zwingen würde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3)

11. Der Anregung gem. 8 24 GO, die sich gegen die Planung wendet, da negative Auswirkun-
gen auf die am Sprickmannplatz eingeleitete Entwicklung zu befürchten seien, wird nicht
gefolgt. (Anlage 4)

Kosten/Folgekosten

Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400,-- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilien-

ökonom und Architekten).

Finanzierung/Mittelbereitstellung

Die oben genannten Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:

| Ausgaben/Aufwendungen |
HH- Bezeichnung HH-Jahr Betrag /€

Stellen/Teilergebnisplan

6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städte- 2006 3.200,--
baulicher Planung

Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 2006 3.200,--

Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen

Die erforderlichen Mittel sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2006 veranschlagt.

V/0803/2005/1

Begründung:

Zu 2.: CDU und FDP in der Bezirksvertretung Nord sowie die SPD-Fraktion haben jeweils Anträge
zur Konkretisierung der Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen für die
Grundstücksvergabe gestellt (Anlage 2 und 3), die von der BV-Nord beschlossen worden sind.

Zu 7.: Die geplante Erweiterung des Zentrums hat ein breitgestreutes Interesse und Reaktionen
aus der Bürgerschaft hervorgerufen. Eine öffentliche Information über die Bewerberteams, die auf
Vorschlag des Beirates und Beschluss der parlamentarischen Gremien zur Konkretisierungsphase
aufgefordert werden sollen, dient insofern einer möglichst großen Transparenz im Verfahren.

Zu 8.: Die Intention des Beschlusses deckt sich mit den Beschlüssen des Rates vom 29.06.2005
zum „Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan, gem. $ 171 e BauGB für
das Programmgebiet Kinderhaus / Brüningheide“ (Vorlage 0197/2005). Im Handlungsfeld II ist
auch der Bereich des bestehenden Zentrums als Prüfauftrag mitberücksichtigt. Der Rat hat mit
seinen Beschlüssen die Verwaltung beauftragt, entsprechende Konzepte zu entwickeln, sobald die
Finanzierung gesichert ist.

Zu 9.: Warum zur Stärkung des Zentrums auf die Erweiterungsflächen zurückgegriffen werden soll
und Verbesserungen im Bestand nicht ausreichen für eine langfristige Attraktivität des Zentrums,
wird in der Vorlage 803/2005 auf den Seiten 3 u. 4 dargelegt.

Zu 10. und 11.: Das Ansiedlungsinteresse des Einzelhandels am Stadtteil Kinderhaus aufgrund der
gutachterlich ermittelten großen Potenziale, soll mit der geplanten Erweiterung des Zentrums in die
Stadtteilmitte gelenkt werden. Dadurch ist eine maßgebliche Stärkung des Zentrums rund um den
Idenbrockplatz zu erwarten. Ob dies gleichzeitig zu negativen Auswirkungen auf andere Versor-
gungsstandorte im Stadtteil führen wird, lässt sich nicht prognostizieren, ist aber auch nicht auszu-
schließen. Durch flankierende Maßnahmen wie Spezialisierung , Nischenangebote, intensive Kun-
denbeziehungen lässt sich diesen Auswirkungen ggf. entgegenwirken.

IV.

gez.
Schultheiß
Stadtdirektor

Anlagen:

Anlagen: 1 Besetzung des Beirates
2 Anregung Nr. 101/2005 gem. 8 24 GO
3 Anregung Nr. 114/2005 gem. 8 24 GO
4 Anregung Nr. 115/2005 gem. $ 24 GO
5 Städtebauliche Prinzipskizze

V/0803/2005/1

Erweiterung Zentrum Kinderhaus Anlage 1 zur Vorlage 0803/2005/1 Erg.

- Besetzung des Beirates

Externe Berater:

Dr. Oliver Altenhövel Geschäftsführer S Immobilien GmbH
Prof. Hermann Kleine - Allekotte, Architekt
Georg Wendel (oder Vertreter) Vorsitzender Beirat für Stadtgestaltung Münster

Berthold Ostlinning (oder Vertreter) Vorsitzender Werbegemeinschaft Kinderhaus

Vertreter Politik:

und Ralf Heupel, CDU

Jürgen Reuter und Hartmut Viehoff FDP
.und. nenn... Bündnis 90 / Die Grünen

Vertreter der Verwaltung

Hartmut Bartmann Dezernent für Planungs- und Baukoordination

Dieter Buth stellvertretender Amtsleiter / Amt für Liegenschaften

Christian Schowe Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Siegfried Thielen Leiter des Bauordnungsamtes

* Anlage 2 zur Vorlage 0803/2005/1 Erg.
sie ini Nr. 101/2005 »

. nt) 44402: ER :
Anden. | Der Obere — meist ‚Münster, 01.12.2008 —., 7
a asteis Yan Eng: = 5 Dez. 2005 f -
AB1a3 Münsler Per %, e

Betr.: Offener Brio! von Kinderhauser Geschäftsieuten und der Bürgerinitiative gegen]
die Erweiterung des Einkaufszentrums Kinderhaus zum Langebusch

Auch Kinderhauser Bürger und-Geschäftsieute sind für eine Attraktivitätsateigerung.
Diese sehen wir allerdings In erster Linie In einem Um- und Ausbau der vorhandenen 4
Zentren verbunden mit einer Konzentration der Geschäftsiagen. Ku

Die Unterzeichner - gestützt auch auf eine Börgerinitistive mit gut 3000 Unterschriften > wendet
sich in erster Linie dagegen, dass aine Verbesserung der Situation von der Verwaltung und

z.Zt. von der Mehrheitsfraktion in der BV Nord susschileßlich durch Erweiterung/Neubau eines
Zentrums unmittelbar neben dem Jetzigen gesehen wird. ß hi

U.E. sprechen folgende Gründe gegen das geplante Vorgehen: Be
. "Der von:der Verwaltung en eines Lebensmittelmarktes - von der CDU:

isiert "Vollsortimenter* wird eine Sogwirkung entfaiten, die den gesamten
heran. und welteren Emgebung in. Mitleidenachaft

Mehringweg 2

Prof. Dr. Erich Hollenstein
a. . 48159 Münster I

.. Herm a
> Oberbürgermeien Dr. B Ti mann.

\ io. Kinderhaus

® Sehr geehrter Hei Tillmann,

im 1 Zuge neuer und großer Plkininge: bzw. Bauvorkiben | in id West besteht der aus
dem Pe Raum kommende Vorschlag, einen. sogenannten or

ER

fe

DE
=

WW

WERGEREELES

EG

ih Hl Im

NL Mu

Beratungsverlauf (7)

22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Anhörung
Einbringung

Orte (15)

  • Westhoffstraße 29
  • Kristiansandstraße
  • Klemensstraße 10
  • Roxeler Straße
  • Sprickmannstraße
  • Idenbrockplatz
  • Sprickmannplatz
  • Althausweg 107
  • Mehringweg 2
  • Am Burloh
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch 3
  • Drei Eichen
  • Nordmark

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0803/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37