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V/0661/2013

Mittagsverpflegung in Schulen

Vorlagen 29.08.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 32

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0661/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mittagsverpflegung in Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.09.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
18.09.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht zur Mittagsverpflegung in städtischen Schulen wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Für die Organisation und Ausgab e der Mittagsverpflegung an der Gesamtschule Münster -
Mitte / Paul -Gerhardt-Realschule werden ab dem Haushaltsjahr 2014 für den Einsatz einer 
weiteren hauswirtschaftlichen Kraft folgende Gelder bereitgestellt:  
 
 
Aufwendungen Teilergebnisplan 
 
Position Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag (€) 
Produktgruppe 0301 Leistungen  für Schulen   
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2014 25.540,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2015 40.250,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für S ach- und Dienstleis-
tungen 2016 51.940,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2017 71.350,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2018 ff 81.650,-  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0661/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Mörchen 
Frau Menke 
Ruf: 
492 40 50 
492 53 88 
E-Mail: 
Moerchen@stadt-muenster.de  
Menke@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0661/2013 
Finanzierung 
 
Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2014 nicht enthalten und daher im Rahmen der Etatbera-
tungen für das Haushaltsjahr 2014 ff zusätzlich bereitzustellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Im November / Dezember 2012 hat die Verwaltung die parlamentarischen Gremien über die Mi t-
tagsverpflegung in den st ädtischen Schulen informiert (vgl. Beschlussvo rlage an den Rat Nr. 
V/0657/2012 und V/0657/2012/1. Ergänzung). 
Es ist vereinbart worden, dass die Verwaltung nach der Sommerpause 2013 über die bisherigen 
Erfahrungen mit der Vergabe von Dienstleistungskonzess ionen zur Mittagsverpflegung in Schulen 
sowie über den Stand der eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätssicherung berichtet.  
 
 
1.  Dienstleistungskonzessionen zur Mittagsverpflegung in Schulen 
 
 Zum Schuljahr 2012/2013 ist die erste Dienstleistungskonzessio n zur Schulverpflegung am 
Pascal-Gymnasium für die Dauer von zwei Schuljahren vergeben worden. Grundlage für die 
Ausschreibung war ein Leistungsverzeichnis mit Vorgaben 
 
 - zur Bewirtschaftung der Schulmensa: Personal, Transport Anlieferung, Hygiene, Rein i-
gung, Bestell- und Abrechnungsverfahren 
 
 - zur Gestaltung der Schulverpflegung:  
  Vorgaben zum Speisenangebot, Anforderungen an die Auswahl und Zusammense t-
zung der Lebensmittel, Gestaltung des Speiseplans, alternative Angebote, Speise n-
herstellung und Zub ereitung, Herkunft der Lebensmittel/ökologische Aspekte, Aspekte 
der Nachhaltigkeit 
 
 -  zum Mitspracherecht der Schulen einschl. Evaluation sowie 
 
 - zu Anforderungen und Bewertungskriterien, die bei der Auswahl des Caterers zu 
Grunde gelegt werden.  
 
 Das Qualitätsmanagement-Team für Schulverpflegung des Amtes für Gesundheit, Veterinär - 
und Lebensmittelangelegenheiten hat im vergangenen Schuljahr mehrere Kontrollen zur 
Umsetzung des Leistungsverzeichnisses vor Ort durchgeführt. Hinweise und Änderungsvor-
schläge wurden dabei vom Caterer aufgegriffen. Dabei wurde die Erfahrung gemacht, dass 
ein enger und kontin uierlicher Kontakt zwischen dem Qualitätsmanagement -Team und dem 
Caterer sich positiv auf die Qualität der Mittagsverpflegung auswirkt.

- 3 - 
V/0661/2013 
 Im Frühjahr 2013 ist bei den Schülerinnen und Schülern des Pascal -Gymnasiums die an der 
Mittagsverpflegung teilnehmen, eine Befragung durchgeführt und ausgewertet worden. A b-
gefragt wurde z. B.  
 
- Häufigkeit der Teilnahme 
 
- grundsätzliche Zufriedenheit mit dem Mittagessen  (von „abwechslungsreich“ bis „lan g-
weilig“) 
 
- Gestaltung des Speiseplanes  
 
- Geschmack und Aussehen des Essens  
 
- ob das Mittagessen satt macht  
 
- Erfahrung der Schüler/innen mit der Organisation, dem Bestellsystem sowie Fragen 
zum Personal und den Räumlichkeiten 
 
- Essensvorlieben und Wünsche. 
 
 Von den 80 bis 130 Essensteilnehmern hatten sich an der Befragung insgesamt 118 Schül e-
rinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 12 beteiligt. Nach der Auswertung der Befragung 
wurden die Ergebnisse im Rahmen eines Qualitätszirkels unter Beteiligung von Schulleitung, 
Lehrkräften, Eltern, Schüler/innen, Caterer und dem Amt für Schule und Weiterbildung erö r-
tert.  
 
 Es wurde eine gute Kommunikation zwischen Caterer und Schule festgestellt. Bei einzeln 
auftretenden Schwierigkeiten steht der Caterer jederzeit zur Verfügung und greift Anregu n-
gen sofern möglich auf. Von den Schülerinnen und Schülern wurden Wünsche hinsichtlich 
der Größe der Portionen, der Wunsch nach herzhaften Nachspeisen sowie der Wunsch zur 
möglichen Nachwürzung des Essens z. B. durch die Bereitstellung frischer Kräuter oder G e-
würze am Salatbuffet genannt.  
 Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass ein regelmäßiger Austausch mit allen Betei-
ligten fortgesetzt werden soll, damit notwendige Veränderungs - bzw. Verbesserungsprozes-
se zeitnah umgesetzt werden können. 
 
 
2.  Ausschreibungsverfahren zum Schuljahr 2013/2014 
 
 Zum Schuljahr 2013/2014 ist die Mittagsverpflegung am Hans -Böckler-Berufskolleg, der 
Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, dem Freiherr -vom-Stein-Gymnasium und dem Schulzen t-
rum Roxel ausgeschrieben und vergeben worden.  
 
 Mit allen Schulen wurden vor Erstellung des Leistungsverzeichnisses Beratungsgespräche 
durchgeführt, um die Wünsche und Möglichkeiten der Schulen zu berücksichtigen. Zusätzlich 
wurde in  Abstimmung mit dem Qualitätsmanagement -Team für die Schulverpflegung das 
Leistungsverzeichnis basierend auf den Erfahrungen des ersten Jahres angepasst. So wu r-
de z. B. der Anteil von „Bioware“ auf 20 % erhöht. Als Entscheidungskriterien für die Vergabe 
der Mittagsverpflegung wurde neben dem Preis (40 %) das Probeessen (40 %) und zum ers-
ten Mal eine Speiseplanbewertung (20 %) aufgenommen. Bis dahin wurden die Entsche i-
dungskriterien Menuepreis 30 %, Preis des Salatbuffets 10 %, Probeessen 40 %, Vorbestell-
zeiten 10 % und Angebot eines Teilmenues 10 % zugrunde gelegt.  
 
 Auf die einzelnen Lose der Ausschreibung hatten sich jeweils zwei bis vier Caterer bewo r-
ben. Nach Durchführung der Bewertung ist es unter Einbezug des Preises in allen Schulen 
zu einem Wechsel des Caterer gekommen.

- 4 - 
V/0661/2013 
 
 2.1  Bestell- und Abrechnungssystem 
 
  Mit der Ausschreibung der Mittagsverpflegung sollen Schulleitungen und Schulsekreta-
riate von der Organisation der Essensausgabe sowie des Bestell - und Abrechnungs-
verfahrens entlastet werden. In der Praxis zeigt sich Folgendes: 
 
  Der Caterer hat entsprechend dem Leistungsverzeichnis ein computergestütztes B e-
stell- und Abrechnungssystem bereitgestellt. Es zeigt sich, dass dieses System nicht 
an allen Schulen voll genutzt werden kann. 
 
  Die computergestützten Systeme funktionieren nur dann, wenn die Eltern dafür Sorge 
tragen, dass das gewünschte Mittagessen rechtzeitig bestellt und die Essensgeldbe i-
träge auch rechtzeitig eingezahlt werden. In der Praxis werden diese Voraussetzungen 
nicht immer erfüllt. 
 
  Damit die Schülerinnen und Schüler trotzdem auf ihren Wunsch am Mittagessen tei l-
nehmen kö nnen, muss der Caterer Möglichkeiten der Barzahlung vorsehen. Dieses 
wirkt sich auf den Preis des Mittagessens für die Barzahler aus, da hier zusätzliche 
Personalkosten entstehen. 
  An der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel wird - wie bisher auch - das Schulsekretariat 
sowohl bei der Bestellung als auch dem Einsammeln des Essensgeldes tätig, da das 
computergestützte Bestell - und Abrechnungssystem nach Auskunft der  Schule nicht 
eingesetzt werden kann. Die dadurch entstehende Entlastung des Caterers wirkt sich 
positiv auf die Höhe des Essensgeldes aus. 
 
  Im Jahr 2014 soll die Mittagsverpflegung auch an Grundschulen ausgeschrieben we r-
den. Ob hier eine Konzessionsvergabe nur für die Anlieferung und Essensausgabe, al-
so ohne Bereitstellung eines Bestell - und Abrechnungssystems durch den Caterer, 
umgesetzt werden muss, bleibt abzuwarten.  
 
  Für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Ausschreibungen im Grundschulbereich 
wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung für den Stellenpl an 2014 ff eine zusätzli-
che 0,5-Stelle angemeldet. 
 
 
 2.2  Personelle Ausstattung der Mittagsverpflegung 
 
  Mit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der Schulme n-
sen ist u. a. die Bereitstellung des erforderlichen Personals durch den Caterer verbu n-
den.  
 
  Im Vergleich zu den gebundenen Ganztagsschulen, an denen bereits seit vielen Ja h-
ren hauswirtschaftliche Gehilfinnen in der Trägerschaft der Stadt Münster eingestellt 
sind, zeigt sich bereits jetzt eine hohe Fluktuation des Personals an den Schulen, an 
denen au sschließlich Personal des Caterers eingesetzt ist. Dieses gilt auch für die 
Schulen, an denen ausschließlich geringfügig Beschäftigte der Stadt Münster eing e-
setzt sind. Eine hohe Fluktuation bedeutet, dass für die Kinder keine kontinuierlichen 
Ansprechpartner vor Ort sind. Darüber hinaus müssen neue Kräfte nicht nur eingewi e-
sen und geschult werden, es bedeutet auch jedes Mal eine Unsicherheit in der Umse t-
zung der lebensm ittelhygienerechtlichen Vorgaben. Ob und inwieweit es hier zu einer 
Veränderung der Organisation der Mittagsverpflegung kommen muss, bleibt abzuwa r-
ten.

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V/0661/2013 
3.  Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Qualitätsmanagement  
 
 Wie in der Vorlage V/0657/12 berichtet, wurde für das Qualitätsmanagement in der Mittag s-
verpflegung der Schulen im Jahr 2011 befristet für zwei Jahre eine 1,0 Stelle im  Gesun d-
heitsamt eingerichtet, die mit zwei Dipl . Oecotrophologinnen (zwei 0,5 -Stellen) besetzt wu r-
de. 
 Für den Stellenplan 2014 ist diese Stelle als eine feste Stelle eingeplant worden. Ohne diese 
Stelle kann ein Qualitätsmanagement zur Schulverpflegung nicht sicher gestellt werden. Den 
Schulen und der Verwaltung würde für eine konsequente Umsetzung der lebensmittelhygi e-
nerechtlichen Vorgaben sowie der Verbesserung der Qualität des Essens die erforderliche 
Beratung fehlen. Darüber hinaus könnten Kontrollen in den Schulen nicht umgesetzt, ebenso 
die Umsetzung der Vorgaben aus den Leistungsverzeichnissen nicht überprüft und begleitet  
werden. 
 
 Die Ergebnisse aus dem Qualitätsmanagement Schulverpflegung des Amtes für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten werden verwaltungsintern weiterhin in der b e-
stehenden Projektgruppe unter Beteiligung des Amtes für Schule und Weite rbildung, des 
Amtes für Ki nder, Jugendliche und Familien und des Amtes für Immobilienmanagement 
rückgekoppelt. 
 Für die interne Bearbeitung von Hinweisen / Beanstandungen wurde eine Liste als Arbeitshil-
fe erstellt, anhand derer die Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Akteure, die erforder-
lichen Handlungsbedarfe und deren Dringlichkeit ersichtlich sind. So können nun die Hinwe i-
se / Beanstandungen der Lebensmittelüberwachung zügiger bearbeitet werden. Des Weit e-
ren wurde für den Bau und die Ausstattung der Schulküchen vom Qualitätsmanagementteam 
gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung eine verwaltungsinterne Schulung durchg e-
führt, die die lebensmittelhygienischen Anforderungen aufgezeigt hat. Hilfreich war hier, dass 
technische Details gemeinsam erörtert werden konnten.  
 
 
 3.1  Begehung der Schulküchen 
 
  In 2013 wurden erneut alle Schulküchen gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung 
überprüft. Hierbei wurde zum einen darauf geachtet, ob die lebensmittelhygienerechtl i-
chen Vorgaben und die Informationen aus den Hygieneschulungen 2012 entsprechend 
umgesetzt werden, zum anderen der Beratungsbedarf ermittelt. Insgesamt kann fes t-
gestellt werden, dass die vermittelten Inhalte der Hygieneschulungen gut angekommen 
sind und die vorg estellten Maßnahmen zur Eigen kontrolle meistens gut umgesetzt 
werden, dennoch aber persönliche Gespräche vor Ort noch einmal die Wichtigkeit des 
Eigenkontrollsystems und die damit verbundene Sorgfaltspflicht und Übernahme der 
Verantwortung verstärken.  
  Zunehmend melden sich die Mitarbeiterinnen in den Schulküchen beim Team für Qu a-
litätsmanagement, wenn Anlieferungen des Caterers nicht den Vorgaben entsprechen 
oder sie anderweitige Fragen z. B. zur Umsetzung des Eigenkontrollsystems haben. 
 
 
  3.2 Hygieneschulungen 
 
  Neue Mitarbeiter innen in der Schulverpflegung erhalten zu Beginn des Schuljahres 
eine Basis-Hygieneschulung. Für Mitarbeiterinnen, die im Laufe des Schuljahres ihre 
Tätigkeit beginnen, werden im Verlauf des Schuljahres quartalsweise entsprechende 
Schulungen durchgeführt u nd von den verantwortlichen Koordinatorinnen in den 
Schulküchen intensive Einweisungen vorgenommen. 
  Die verpflichtend durchzuführenden jährlichen Hygieneschulungen werden sich in di e-
sem Jahr schwerpunktmäßig mit den Themen „Reinigung und Desinfektion“ be schäfti-
gen.

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V/0661/2013 
 3.3  Qualitäts- und Hygieneleitfaden  
 
  Der Qualitäts- und Hygieneleitfaden wurde weiter bearbeitet und abgestimmt. Im Okt o-
ber wird der Leitfaden den Mitarbeiter/Innen in den Hygieneschulungen vorgestellt und 
kann dann in den Schulen zum Einsatz kommen.  
 
  Er beinhaltet auch das g esetzlich vorgeschriebene HACCP-Konzept (Hazard Analysis 
and Critical Control Points Concept, deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrol l-
punkte-Konzept). Jeder Lebensmittelunternehmer muss eine detaillierte Gef ahrenana-
lyse für alle Abläufe im Zusammenhang mit den von ihm gewonnenen, zubereiteten 
und vertriebenen Lebensmitteln durchführen. Entsprechend der identifizierten Gefa h-
ren (biologisch, physikalisch, chemisch, allergen) soll anhand von detaillierten Arbeit s-
anweisungen, Messungen und Kontrollen an den jeweiligen Gefahrenstellen die S i-
cherheit des Lebensmittels für den Verbraucher gewährleistet werden.  
 
  Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Leitfadens ist der Reinigungsplan, der fes t-
legt, wie, wie oft, womit und durch wen welche Gegenstände, Flächen, Geräte etc. g e-
reinigt werden müssen. Für Küche, Warenlager, Ausgabebereich, Speisebereich und 
die Küchentextilien gibt es detaillierte Vorgaben, auch zum Einsatz der entspreche n-
den Reinigungs - oder Desinfek tionsmittel. Diese wurden für alle Schulen einheitlich 
festgelegt, so dass nun in allen städt. Schulen die gleichen Reinigungs - und Desinfek-
tionsmittel zum Einsatz kommen. 
 
 
 3.4  Weitere Aktivitäten 
 
  Das Qualitätsmanagementteam hat im Herbst 2012 begonn en, Caterer-Bewertungen 
durchzuführen. Alle Caterer, die städtische Schulen beliefern, werden mittels eines E r-
hebungsbogens befragt und deren Produktionsstätten besichtigt. Dies ermöglicht eine 
Intensivierung des Kontaktes und eine Qualitätskontrolle über die Kontrollpunkte der 
städtischen Lebensmittelüberwachung hinaus. 
 
  Wie bereits im letzten Jahr wurden auch im laufenden Jahr wieder in Kooperation mit 
der Fachhochschule Münster, Fachbereich Oecotrophologie, zwei Workshops zur H y-
giene in der Schulküche mit laborpraktischen Anwendungen durchgeführt. Im Vorlauf 
hat die Fachhochschule an rund 20 Schulen die Verkeimung von Seifenspendern in 
Schulküchen und naheliegenden Toiletten überprüft. Die Ergebnisse wurden in den 
Workshops vorgestellt.  
 
  Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW hatte das Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten am 11.07.2013 zu einem Fachgespräch „Sauber 
speisen in der Schule - Hygienemanagement in der Schule“ in das Ministerium für Kl i-
maschutz, Umwelt, Landwir tschaft und Verbraucherschutz eingeladen, seine beispie l-
haften Aktivitäten in diesem Bereich vorzustellen. 
 
  Vom 23.09.2013 bis 25.09.2013 findet erstmalig in Münster die Woche der Schulve r-
pflegung statt. Diese besteht aus drei Veranstaltungen, die vom Am t für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten organisiert werden, und einer Fachtagung 
am 26.09.2013 zum 3. Tag der Schulverpflegung NRW, die gemeinsam mit der Ve r-
netzungsstelle Schulverpflegung NRW als la ndesweite Veranstaltung im Freiherr-vom-
Stein-Gymnasium durchgeführt wird. Das Thema der Fachtagung lautet „Was ist uns 
das Essen in der Schule wert? Schulverpflegung zwischen Qualitätsanspruch und 
Preisdiktat“ Hieran angekoppelt soll ein Infomarkt mit Caterern, Zulieferern, Mensave r-
einen, I nitiativen, Bildungseinrichtungen etc. stattfinden. Die Veranstaltungshinweise 
sind dem Bericht in der Anlage beigefügt.

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V/0661/2013 
4.  Mittagsverpflegung an der Gesamtschule Münster-Mitte/Paul-Gerhardt-Realschule 
 
 Im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschul e Münster-Mitte sind für die Organ i-
sation und Ausgabe der Mittagsverpflegung seinerzeit keine Personalkosten bereitgestellt 
worden. Dabei wurde die Annahme zu Grunde gelegt, dass die an der Paul -Gerhardt-
Realschule für diesen Zweck vorhandenen Personalress ourcen durch die auslaufende Au f-
lösung der Realschule ausreichen werden. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht b ekannt, 
dass die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Münster -Mitte bereits bei der Anme l-
dung verpflichtet werden, an der Mittagsverpflegung te ilzunehmen. Damit steigt die Zahl der 
Essensteilnehmer/innen an der Gesamtschule wesentlich stärker als sie sich an der Rea l-
schule abbaut.  
 
 Im Schuljahr 2013/2014 werden an der Mittagsverpflegung der Gesamtschule als auch der 
Paul-Gerhardt-Realschule ins gesamt 230 Schülerinnen  und Schüler teilnehmen. Für eine 
ordnungsgemäße Organisation und Ausgabe der Mittagsverpflegung fehlen der Schule im 
laufenden Schuljahr bereits 16,94 Wochenstunden einer hauswirtschaftlichen Gehilfin. 
 Bis zum Ende des laufenden Ja hres 2013 können die hierfür entstehenden Kosten aus dem 
Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung finanziert werden. Für die Einstellung einer 
hauswirtschaftlichen Kraft konnte ein freier Träger der Jugendhilfe (SeHT e.V.) gewonnen 
werden, mit dem die  Schule bereits jetzt im sozialpädagogischen Bereich zusammen arbe i-
tet. 
 
 Zum Schuljahr 2017//2018 (01.08.2017) wird die Essensteilnehmerzahl an der Schule durch 
die verbindlich e Teilnahme auf ca. 720 Schüleri nnen und Schüler gestiegen sein. Damit 
müssen ab dem Haushaltsjahr 2014 weitere Stunden für eine hauswirtschaftliche Kraft b e-
reitgestellt werden, für deren Finanzierung (Entgeltgruppe 3 TVöD) folgende zusätzlichen 
Gelder erforderlich sind:  
 
 
 
Aufwendungen Teilergebnisplan 
 
Position Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag (€) 
Produktgruppe 0301 Leistungen  für Schulen   
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2014 25.540,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2015 40.250,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2016 51.940,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2017 71.350,-  
Zeile TEP 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen 2018 ff 81.650,-  
 
 In den Dienstleistungsaufwendungen ist eine jährliche Tarifsteigerung von 2 % sowie bis 
zum Jahr 2015 eine Verwaltungskostenpausc hale in Höhe von jährlich 2.500,00 €  für den 
freien Träger der Jugendhilfe mit eingerechnet worden. 
 Mit der Fertigstellung der neuen Mensa der Gesamtschule - nach jetzigem Stand zum Schul-
jahr 2015/ 2016 - soll auch die Mittagsverpflegung an der Gesamtschul e Münster -Mitte im 
Rahmen einer Dienstleistungskonzession ausgeschrieben werden. In diesem Falle würden 
dem Caterer dann die von der Stadt Münster bereitgestellten Gelder als Personalkostenz u-
schuss für die Organisation und Ausgabe des Mittagessens zur Verfügung gestellt.

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V/0661/2013 
5.  Ausblick 
 
 Das Thema Schulverpflegung ist für die Stadt Münster als Schulträger eine Daueraufgabe. 
Es ist festzustellen, dass ein gesundes Angebot in den Schulen zunehmend einen höheren 
Stellenwert einnimmt. Positiv zu vermerken ist e in gesteigertes Elterninteresse an einer g u-
ten und gleichzeitig gesunden Mittagsverpflegung. 
 
 Wünschenswert ist eine steigende Akzeptanz des Schulessens mit einer höheren Teilna h-
mezahl. Dieses Ziel kann durch ein attraktives Verpflegungsangebot zu einem g leichzeitig 
angemessenen Preis erreicht werden. Im Bereich des gebundenen Ganztags ist die Tei l-
nahme häufig obligatorisch, sodass hier durch den jährlichen Ausbau automatisch steigende 
Teilnahmezahlen zu erwarten sind. Neben dem Verpflegungsangebot und der  Preisgestal-
tung sind aber auch ausreichend qualifiziertes Personal, das möglichst kontinuierlich zur Ver-
fügung steht, sowie ausreichende und ansprechende Räumlichkeiten zur Zielerreichung e r-
forderlich. 
 
 Um gesamtstädtisch eine gute Qualität in der Mittag sverpflegung zu erreichen, die sowohl 
die lebensmittelhygienischen Vorgaben als auch qualitative Anforderungen erfüllt, ist aber 
auch von Verwaltungsseite eine entsprechende Betreuung, Beratung und Kontrolle erforde r-
lich. Dieses wird einerseits durch das Qualitätsmanagement -Team des Amtes für Gesun d-
heit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und andererseits durch das Amt für Schule 
und Weiterbildung für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungsverfahr en, der 
Vertragsgestaltung einschließlich der vorgeschalteten vielfältigen Beratungsgespräche mit 
Schulleitungen und Eltern, sichergestellt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0661/2013
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37