Mandari Insight

V/0931/2012

Gewerbesteuer und Grundsteuern - Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2013

Vorlagen 23.11.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 19.1.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/931/2012/1 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1910 Zeichen

V/0931/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewerbesteuer und Grundsteuern - Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2013 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern in 
der Stadt Münster“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. 
 
 
Begründung: 
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden für die Jahre 2011 und 2012 in einer Hebesatzsatzung 
festgelegt (Beschlussvorlage V/0845/2010/1). Für das kommende Haushaltsjahr 2013 sind die 
Hebesätze erneut festzusetzen. Die Veranlagung der Grundsteuern (Jahresbescheide) erfolgt d a-
bei vor der 1. Fälligkeit, dem 15. Februar.  
 
Um bei den Hebesätzen Rechtssicherheit im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2013 zu 
gewährleisten, soll (zunächst) eine Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen des Vorjahres erlassen 
werden.  
 
Die im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 seitens der Verwaltung vorgeschlagene 
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B soll im Falle einer entsprechenden Rat s-
entscheidung über eine Änderungssatzung erfolgen, sofern das Handlungsprogramm nicht in 2012 
beschlossen wird.  
 
Anmerkung: 
Diese Vorlage ist aus Vorsichtsgründen erstellt worden, für den Fall, dass in 2012 keine B e-
schlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 und die Hebesätze zur Grund - und Gewerb e-
steuer erfolgt. Ansonsten erübrigt sich eine Beschlussfassung dieser Vorlage. 
 
 
I.V. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer       Anlage 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0931/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Siegl 
Ruf: 
492-2220 
E-Mail: 
SieglS@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

Ergänzungsvorlage V/931/2012/1 mit Anlage

3028 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0931/2012/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Siegl 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewerbesteuer und Grundsteuern - Erlass einer Hebesatzsatzung für die Jahre 2013 bis 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern in 
der Stadt Münster“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte in seiner Sitzung am 
05.12.2012 mehrheitlich beschlossen, dem Vorschlag der Verwaltung in dem Handlungs-
programm 2012 bis 2017 dahingehend zu folgen, dass die Hebesätze für die Grundsteuern 
B für die Jahre 2013 und 2014 auf 480 v.H. und ab dem Jahr 2015 auf 510 v.H. erhöht wer-
den; für die Grundsteuer A sollte analog verfahren werden.  
 
Mit vorliegender Satzung wird dieser Beschluss umgesetzt und dabei für die Grundsteu-
ern A eine Anhebung auf 240 v.H. (2013 und 2014) bzw. 255 v.H. (2015) vorgeschlagen, was 
der üblichen Halbierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B entspricht. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage 
 
492-2220 
 
E-Mail: 
SieglS@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.12.2012 
V/0931/2012/1

- 2 - 
V/0931/2012/1

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern in der Stadt 
Münster 
vom 12.12.2012 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 aufgrund der §§ 1, 25 und 28 des 
Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des 
Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), d er §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuerge- 
setzes 
vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 
7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die  Festset- 
zung und Erhebung der Realsteuern  vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732), der §§ 7, 4 1 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in  der Fassung der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zul etzt geändert durch Gesetz vom 
23.10.2012 (GV. NRW. 2012 S. 474), folgende Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern werden für das Gebiet der Stadt Münster für 
die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt: 
 
1. für die Gewerbesteuer        460 v.H. 
2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (Grundsteuer A)  240 v.H.  
3. für die Grundstücke     (Grundsteuer B)  480 v.H. 
 
 
§ 2 
 
Für das Haushaltsjahr 2015 werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt: 
 
1. für die Gewerbesteuer        460 v.H. 
2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  255 v.H. 
3. für die Grundstücke         (Grundsteuer B)  510  v.H. 
 
 
§ 3 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Anlage

1394 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern 
in der Stadt Münster 
vom 12.12.2012 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 aufgrund der §§ 1, 25 und 
28 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGB l. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 
38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2 794), der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbe- 
steuergesetzes 
vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geä ndert durch Artikel 5 des Ge- 
setzes vom 07. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für 
die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern  vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732), der §§ 
7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-We stfalen in der Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
17. Dezember 2009 (GV.NRW. S. 950), folgende Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern wer den für das Gebiet der Stadt Münster wie 
folgt festgesetzt: 
 
1. für die Gewerbesteuer        460 v.H. 
2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  (Grundsteuer A)  230 v.H. 
3. für die Grundstücke     (Grundsteuer B)  460 v.H . 
 
 
§ 2 
 
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2013. 
 
 
§ 3 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 18.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 19.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0931/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37