V/0939/2016
Neufassung des Tarifs für die Bereitstellung und Ausleihe von Absperrmaterialien des Bau- und Betriebshofs der Stadt Münster
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RAT_V_0939_2016_Bereitstellung_und_Ausleihe_von_Absperrmaterialien_Anlage_1docx
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Benutzungsordnung für Absperrmaterialien des Bau und Betriebshofes der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 die nachstehende Neufassung der Benutzungsordnung für Absperrmaterialien des Bau- und Betriebshofes der Stadt beschlossen: Allgemeines Der Bau und Betriebshof wird von der Stadt Münster betrieben und unterhalten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hält er u.a. Verkehrstechnik für Verkehrslenkung und Absicherung bereit. Öffentliche Nutzung Diese Absperrmaterialien dienen dem Tiefbauamt zur Absperrung von Gefahrenstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sonstige Nutzung Daneben wird Vereinen, Verbänden, Nachbarschaften die Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe eingeräumt. Aus dieser Benutzungsordnung kann kein Rechtsanspruch auf Ausleihe abgeleitet werden. Entgelte Für die Ausleihe ist ein privatrechtliches Entgelt wie folgt zu erheben: Bereitstellungspauschale 40,00 Euro Leihentgelt pro Stück und Tag 0,40 €uro Behandlung der ausgegebenen Gegenstände Die ausgeliehenen Gegenstände sind bei der Entgegennahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, pfleglich zu behandeln, vor Beschädigungen zu bewahren und in ordnungsgemäßem Zustand an den Bau- und Betriebshof zurück zu geben. Für fehlende oder beschädigte Absperrmaterialien ist Ersatz zu leisten. Schlussbestimmung Diese Benutzungsordnung tritt zum 1.1.2017 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0939/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Neufassung des Tarifs für die Bereitstellung und Ausleihe von Absperrmaterialien des Bau- und Betriebshofs der Stadt Münster Beratungsfolge 01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Benutzungsordnung für Absperrmaterialen des Bau- und Betriebshofs der Stadt Münster wird beschlossen. 2. Der Tarif für Dienst- und Arbeitsleistungen und die Bereitstellung von Absperrmaterialien des Bauhofes der Stadt Münster vom 16.12.1993 wird aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehreinnahmen von jährlich ca. 1.700 € entstehen. Die Verwaltung legt zu den Haushaltsberatungen ein Veränderungsblatt vor. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ächen und –anlagen Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2017ff 1.700 Vorlagen-Nr.: V/0939/2016 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0939/2016 Begründung: Das Tiefbauamt hält zur Absperrung von Gefahrenstellen im öffentlichen Verkehrsraum Absperrma- terialien bereit. Darüber hinaus werden diese im begrenzten Umfang für Veranstaltungen zur Ver- fügung gestellt. Die Benutzungsordnung und der Tarif für die Ausleihe aus dem Jahr 1993 sind im Hinblick auf den Kreis der Ausleihenden und die kleinteilige Ausleihtarifgestaltung anzupassen. Im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand wurden Ausleihen an Privatpersonen eingestellt. Eine Auslei- he findet, soweit ausreichend Materialien zur Verfügung stehen nur noch an den genannten Nutzer- kreis statt. Die Tarifänderung berücksichtigt auch die entstandenen Kostensteigerungen. Exemplarisch wird die Tarifänderung an zwei Beispielen dargestellt: Veranstaltung Tarif 1993 Tarif 2017 Send Sommer 2016, 316 Teile 12 Tage 944,90 1556,80 € Stadtschützenfest, 50 Teile, 4 Tage 58,30 € 120,00 € I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0939/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37