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V/0202/2024

Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) für die Städtebauförderung 2025-2035

Vorlagen 15.03.2024

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Anlage 1 V-0202-2024 Prio-Maßnahmen INSEK Innenstadt Städtebauförderung

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 V-0202-2024 Prio-Maßnahmen INSEK Innenstadt Städtebauförderung

396 Zeichen

Anlage 1, V/0202/2024 „Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt 
(NSEK Münster-Innenstadt, 2023) für die Städtebauförderung 2025-2035“ 
 
1 
 
 
Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023), die für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln für 
den Zeitraum 2025-2035 für den Bereich der Innenstadt priorisiert werden

Beschlussvorlage

15784 Zeichen

V/0202/2024 
V/0202/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) für die 
Städtebauförderung 2025-2035 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.05.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Anhörung 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   29.05.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Sachstand zur Umsetzung des INSEK Münster -Innenstadt 
(2023) zur Kenntnis.  
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen aus dem 
INSEK Münster-Innenstadt (2023) für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln für den För-
derzeitraum 2025-2035 für den Bereich der Innenstadt priorisiert werden. 
3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, vor der Förderantragstellung (Stichtag 
30.09.24) den für die Realisierung der in Anlage 1 aufgeführten INSEK Innenstadt -Maßnahmen 
benötigten Personal- und Finanzbedarf zu konkretisieren und mit einem Deckungsvorschlag zu 
verbinden. 
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
08.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thiesing 
Telefon: 492-6189 
Thiesing@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0202/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Planung und Realisierung der für eine Städtebauförderung 2025-2035 priorisierten INSEK Müns-
ter-Innenstadt-Maßnahmen gem. Anlage 1 werden mit einem zusätzlichen Personal- und Finanzbe-
darf verbunden sein, der unter dem Vorbehalt einer Veranschlagung steht. 
Die aktuellen Kostenschätzungen für die Planung und Realisierung der ausgewählten Maßnahmen 
gehen von einem investiven Finanzmittelbedarf in Höhe von rd. 25 Mio. € für den Zeitraum 2025-2035 
aus. Dem sind Fördermittel in Höhe von rd. 15 Mio. € gegenüberstellbar.  
Der Personal- und Finanzbedarf für die Realisierung der Maßnahmen wird aktuell weiter konkretisiert. 
Ein Deckungsvorschlag zur Veranschlagung soll dem Rat gem. Beschlussvorschlag 3. nach den 
Sommerferien 2024 – vor der Frist für die Einreichung des Städtebauförderantrages (30.09.24) – zur 
Beschlussfassung vorgelegt werden. Es ist das Ziel, den Haushaltsrahmen der mittelfristigen Finanz-
planung nicht zu erweitern. 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlussvorschlag 1. 
Sachstand zur Umsetzung von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) 
Letztmalig wurde im September 2023 mit der Berichtsvorlage V/0329/2023 in den politischen Gremi-
en über den Sachstand zur Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) berichtet. 
Verschiedenste Tätigkeiten zur Umsetzung von dort enthaltenen Maßnahmen und zur zukunftsge-
rechten Weiterentwicklung der Innenstadt werden fortlaufend ämter- und dezernatsübergreifend aus-
geführt. Folgende Sachstandsbeschreibung soll hierzu beispielhaft einen Eindruck vermitteln. 
Auf dem Domplatz wurden – ergänzend zur temporären Bestuhlung der „Domplatz-Oase“ – im letzten 
Oktober neue stadtgestalterisch abgestimmte Möblierungselemente, bestehend aus (behindertenge-
rechten) Bänken, Tisch-Bank-Kombinationen und Liegeelementen auf dem ehemaligen Westfalen-
fleiß-Parkplatz installiert (INSEK-Maßnahmen M4.52). Diese temporären Elemente sollen bis zur 
langfristigen Umgestaltung dieses Domlatz-Bereiches dort verbleiben und „ausprobiert“ werden. Sie 
erfreuen sich vom ersten Moment an einer großen Beliebtheit, nicht nur zu Marktzeiten. Weiterhin 
fand im September 2023 der „Schauraum“ auf dieser Fläche statt und verdeutlichte, wie diese Fläche 
auch anders genutzt werden kann (M3.31). 
 
  
  
Möblierung auf dem ehemaligen Westfalenfleiß-Parkplatz und Schauraum auf dem Domplatz 2023  
Für die fachliche Ausführung des mit Bundesmitteln geförderten partizipativen Planungsprozesses zur 
langfristigen Umgestaltung des Domplatzes/-quartiers konnte zwischenzeitlich ein Büro ausgewählt 
werden (M3.35). Aktuell erfolgen Grundlagenermittlungen und die Positionsbestimmung für die Pla-
nungen. Ziel ist es, mit möglichst kleinen Eingriffen eine verbesserte zukunftsgerechte Gestaltung und 
Nutzung dieses Ortes zu realisieren. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Beleuchtung des St. Paulus-
Doms im Sinne des Masterplanes Licht, die von Domkapitel in Abstimmung mit der Stadt Münster 
geplant wird.

- 3 - 
V/0202/2024 
Mit dem „Ludgeri-Garten“ – ein aus Mitteln des Zentrenfonds gefördertes Projekt im nördlichen Be-
reich der Ludgerikirche ist ein neues Angebot für Kinder in der Innenstadt entstanden. Gemeinsam 
mit der St. Lamberti-Kirchengemeinde werden parallel Pläne zur dauerhaften Umgestaltung des Kir-
chenumfeldes entworfen (M3.40). Auch an der Lösungsfindung für die Pkw-Rückstauproblematik in 
der Königsstraße wird gearbeitet (M2.23).  
Der Lambertibrunnen konnte wieder in den Betrieb genommen werden (M1.4). Eine Lösung für das 
geordnete Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum im Innenstadtgebiet wurde umgesetzt 
(M5.81). Mit der Aufstellung der vom Land NRW geförderten Stadtbäume (M1.5) in einigen Altstadt-
straßen wurden Pkw-Stellplätze umgenutzt (M5.82) und bspw. zusätzliche Fahrradbügel und Sitz-
möglichkeiten installiert (M5.75, M4.52). Das Haus der Nachhaltigkeit in der Hammer Straße 1 wurde 
im Oktober 2023 eröffnet (M6.92). 
Für das im Landeswettbewerb „Zukunft StadtRaum NRW“ geförderte Projekt „Mikro-Kiez Martinivier-
tel“ (M2.13) werden die weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanungen erstellt. Zur Umgestaltung des 
Hamburger Tunnels werden aktuell verschiedene Gestaltungsideen erarbeitet (M2.16). 
  
  
Instandgesetzter Lambertibrunnen, geordnet abgestellte E-Roller 
Weiterhin konnten im Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW, 2023“ Förder-
gelder in Höhe von 180.000 € eingeworben werden. Die Mittel dienen im Wesentlichen der Etablie-
rung eines beim Zentrenmanagement angesiedelten Netzwerks der Immobilieneigentümerinnen und -
eigentümer (M6.88) sowie der Anschaffung von generationengerechten Möblierungs- und Stadtgrün-
elementen (M4.52 u. 1.5). Ein erstes Treffen mit Immobilienbesitzenden hat bereits stattgefunden. 
Um die Potenziale verschiedener Innenstadträume, die in den kommenden Jahren zukunftsgerecht 
weiterentwickelt werden sollen, für die Öffentlichkeit leicht verständlich und anschaulich vermitteln zu 
können, wurden für einige dieser Orte optisch ansprechende Kurz -Steckbriefe als Informationspro-
dukt erstellt. Diese Steckbriefe können je nach Fortschritt aktualisiert und für weitere Orte zusätzliche 
erstellt werden. Sie sollen digital und auch als gedrucktes Informationsmaterial der Öffentlichkeit zur 
Verfügung gestellt und bspw. auch bei Beteiligungs- oder Fachveranstaltungen Verwendung finden 
(M6.90). Die Steckbriefe können unter der Internetad resse www.stadt-
muenster.de/muenstersmittemachen/potenziale angesehen werden. 
Auch das Zentrenmanagement (als Zusammenschluss von Stadt Münster, ISI e. V. und Wirtschafts-
förderung Münster GmbH) konnte weiterqualifiziert und als Netzwerk-Organisation fortlaufend an 
neue gesellschaftliche Herausforderungen angepasst werden (M6.87). Neben Akutmaßnahmen, wie 
eine Fenster-Folierung an leerstehenden Ladenlokalen oder der Vermittlung von Zwischennutzungen 
sind feste Strukturen aufgebaut worden, um den engen Austausch zwischen der Stadt, der Wirt-
schaftsförderung Münster GmbH und den privaten Innenstadtakteurinnen und -akteuren im Transfor-
mationsprozess der Innenstadt zu ermöglichen. 
Eine vollständige Evaluierung der Bearbeitung der Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt 
(2023) ist erstmalig im Jahr 2025 vorgesehen.

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V/0202/2024 
Zu Beschlussvorschlag 2. 
Neue Vorgaben der Städtebauförderrichtlinie 2023 
Die neue Städtebauförderrichtlinie 2023 bringt einige Veränderungen in der Fördersystematik mit 
sich. Hierüber wurde bereits mit der Vorlage V/0329/2023 grundsätzlich informiert. 
Wesentliche Anforderungen der neuen Fördersystematik sind: 
 Die Antragstellung erfolgt nicht mehr für einzelne Vorhaben, sondern für ein „Maßnahmenbündel“ 
aus mehreren Einzelmaßnahmen (einer sog. Gesamtmaßnahme). 
 Ein Maßnahmenbündel soll klein und schnell realisierbar sein. Alle Maßnahmen des Bündels sind 
innerhalb von max. 10 Jahren komplett fertigzustellen und abzurechnen. 
 Für ein Fördergebiet (hier Innenstadt) ist nur ein Maßnahmenbündel zeitgleich zu bearbeiten 
bzw. zu fördern. 
 Die Fördermittelbeantragung und -bewilligung erfolgt zweistufig: 
o Mit dem Erstantrag wird das „Maßnahmenbündel“ grundsätzlich bewilligt und die weiteren 
Entwurfs- und Planungsarbeiten gefördert. Für diesen Antrag müssen erste Pläne und Kos-
tenermittlungen zu allen Maßnahmen des Bündels vorliegen. 
o Dann sind weitere Folgeanträge zu stellen, mit deren Bewilligung die bauliche Maßnah-
menumsetzung gefördert wird. Für die Folgeanträge müssen die Maßnahmen soweit qualifi-
ziert worden sein, dass die Vergabe der Bauleistungen ausgeführt werden könnte (Leistungs-
phase 6 HOAI). 
Auswahl von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) für eine potenzielle Städtebauförde-
rung 2025-2035 
Zur Umsetzungsbegleitung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) wurde ein ämter- und dezernats-
übergreifendes Multiprojektmanagement bei der Stadt Münster etabliert. Unter Koordination durch 
das Stadtplanungsamt arbeiten das Amt für Mobilität und Tiefbau, das Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit, das Ordnungsamt und Münster Marketing gemeinsam an der weiteren Qualifizie-
rung von INSEK Innenstadt-Maßnahmen. 
Im Rahmen dieses Multiprojektmanagements wurde eine Auswahl an Maßnahmen aus dem INSEK 
Münster-Innenstadt (2023) für die mögliche Beantragung von Städtebaufördermitteln für den Zeitraum 
2025 bis 2035 vorbereitet.  
Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der bereits vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen Priorisierungsliste der INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen (s. V/0042/2023, dort 
Anlage 1) mittels folgender weiterer Auswahlschritte bzw. Fragestellungen: 
 Welche Maßnahmen sind grundsätzlich städtebauförderfähig? 
 Welche Maßnahmen lassen sich räumlich und/oder thematisch zu einem Maßnahmenbündel zu-
sammenfassen? 
 Welche Maßnahmen können bis September 2024 (Förderantragsfrist) einen ausreichenden Pla-
nungsstand erreicht haben (erste Pläne und Kostenermittlungen liegen vor)? 
 Welche Maßnahmen können voraussichtlich bis 2035 vollständig umgesetzt und abgerechnet 
werden? 
Insgesamt wurden 17 räumliche Maßnahmen identifiziert, die grundsätzlich für eine Städtebauförde-
rung geeignet sein könnten.  
Durch die Anwendung der weiteren Auswahlfragen reduzierte sich diese Auswahl auf acht räumlich-
bauliche Maßnahmen. Hinzu kommen neun programmatische, innenstadtweite Maßnahmen. 
Somit werden folgende INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen als für eine Beantragung von Städ-
tebaufördermitteln für den Förderzeitraum 2025-2035 prioritär vorgeschlagen (s. auch Anlage 1):

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V/0202/2024 
Räumliche Maßnahmen: 
 Umgestaltung und -nutzung des Bereichs „Apostelgarten“ (M3.34) 
 Umgestaltung des Domplatzes und -quartiers mit Pferdegasse (M3.35) 
 Quartiersentwicklung Ludgeri: Umgestaltung Umfeld Ludgerikirche (M3.40) 
 Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche am Hansaplatz (M3.50) 
 Umgestaltung des Hamburger Tunnels als Verbindungsachse zwischen Altstadt und Hansa-
tor/Ostseite Bahnhof (M2.16) 
 Neustrukturierung der Königsstraße als Altstadtzugang (M2.23) 
 Neustrukturierung der Aegidiistraße als Altstadtzugang mit optimierter Anbindung an den Aasee 
(M2.24) 
 Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu einem einladenden 
westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung mit dem Schloss-Areal (M2.26) 
Programmatische, innenstadtweite Maßnahmen: 
 Umsetzung des Sanierungskonzepts städtischer Brunnen- 
und Wasserspiele und Entwicklung weiterer Standorte (M1.4) 
 Programm „Zukunftsbäume“ (M1.5)  
 Klima- und artenschutzgerechte Anpassung und Umsetzung 
„Masterplan Licht“ (M1.9) 
 Programm „100 Bänke für die Innenstadt“ (4.52) 
 Maßnahmen des Zentrenmanagements zur Stärkung der B-
Lagen der Innenstadt (M3.30) 
 Entwicklung und Durchführung von temporären Formaten zur 
Belebung der Innenstadt (M3.31) 
 Weiterentwicklung und Stärkung privater Quartiersgemein-
schaften (M6.88) 
 Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für mehr Spiel-, 
Freizeit- und Bewegungsangebote sowie für klimagerechte 
nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte und Ruheoasen für alle in 
der Innenstadt (M4.60) 
 Erarbeitung und Evaluation der Umsetzung des INSEK 
Münster-Innenstadt (2023) (M6.96) 
Das beschriebene Vorgehen sowie die Maßnahmenauswahl wurden dem Interfraktionellen Arbeits-
kreis Innenstadt am 07.03.2024 vorgestellt und dort gemeinsam abgestimmt.  
Bearbeitung weiterer Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch die Bearbeitung von weiteren Maßnahmen des IN-
SEK Münster-Innenstadt (2023), die hier nicht für die Beantragung von Städtebaufördermitteln vorge-
schlagen werden (bzw. nicht städtebauförderfähig sind), grundsätzlich ebenso weiterverfolgt wird.  
Beispielsweise können dafür auch verschiedenste andere Förderprogramme von Bund und Land 
NRW genutzt werden. So lobt das Land NRW neben der regulären Städtebauförderung regelmäßig 
ergänzende Sonderprogramme zur Förderung einer positiven Innenstadtentwicklung aus. 
 
 
 
können bei räumlichen Maßnahmen 
(teils) mit umgesetzt werden, z. B. 
Bänke auf dem Domplatz 
 
Aktivitäten des Zentrenmanage-
ments 
 
innenstadtweite thematische 
Konzepte

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V/0202/2024 
Zu Beschlussvorschlag 3. 
Im Multiprojektmanagement zum INSEK Münster-Innenstadt (2023) werden insbesondere die für eine 
mögliche Städtebauförderung 2025-2035 vorgeschlagenen Maßnahmen über den gesamten Projekt-
lebenszyklus – von der ersten Idee bis zum fertiggestellten und abgerechneten (Bau-)Vorhaben – 
betrachtet. Sie werden mit einer ämter- und dezernatsübergreifenden Zeit-, Finanz- und Personalres-
sourcenplanung für die nächsten rd. 10 Jahre hinterlegt, die stets fortgeschrieben und konkretisiert 
wird.  
Das Multiprojektmanagement zeigt auf, dass die Realisierung der in Anlage 1 aufgeführten INSEK 
Innenstadt-Maßnahmen mit einem zusätzlichen Finanz - und Personalbedarf verbunden sein wird. 
Den benötigten Finanzmitteln können im Förderfall Einzahlungen in Höhe von 60 % der förderfähigen 
Kosten gegenübergestellt werden.  
Die derzeitigen Schätzungen gehen von einem Finanzmittelbedarf in Höhe von rd. 25 Mio. € für den 
Zeitraum 2025-2035 aus, dem Fördermittel in Höhe von rd . 15 Mio. € gegenüberstellbar sind. Der 
weitere Personalbedarf wird derzeitig auf je rd. 1,5 Vollzeitäquivalente für das Amt für Mobilität und 
Tiefbau, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für das Ordnungsamt geschätzt.  
Der Personal- und Finanzbedarf für die Realisierung dieser INSEK Innenstadt-Maßnahmen wird ak-
tuell weiter konkretisiert und soll gemäß Beschlussvorschlag 3. vor der Frist zur Einreichung des 
Städtebauförderantrags (30.09.24) mit einem Deckungsvorschlag verbunden werden. 
Es ist notwendig, gegenüber dem Land NRW eine kommunale Mitfinanzierung zu bestätigen.  
 
 
i. V. 
 
gez. Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Auswahl von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) für die Städtebauförde-
rung 2024-2035

Anlage A

3175 Zeichen

Anlage A zur V/0202/2024 
Kurzüberblick 
Im Rahmen der Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) erfolgt ein aktueller Sach-
standsbericht und eine Priorisierung von Maßnahmen für eine Beantragung von Städtebauför-
dermitteln für den Förderzeitraum 2025-2035, die dem Rat der Stadt Münster zum Beschluss vor-
gelegt wird.   
Es wird auf dafür benötigte Personal- und investive Finanzbedarfe hingewiesen, der vor der För-
derantragstellung zu konkretisieren und mit einem Deckungsvorschlag zu verbinden ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Diese Aktivität ist Teil des laufenden Zukunftsprozesses für die Innenstadt mit dem Motto „Stadt. 
Raum. Leben. – Münster Mitte machen“. Mit ihr wird die Umsetzung von Maßnahmen des vom 
Rat der Stadt Münster beschlossenen INSEK Münster-Innenstadt (2023) (Zukunftskonzept Innen-
stadt) verfolgt.  
Grundsätzlich verfolgen die Aktivitäten das Ziel, eine zukunftsresiliente Innenstadt zu gestalten. 
Folgende Teilziele sind zu nennen:  
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: verschiedene verschiedene 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein  teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) bildet den fachlichen Orientierungsrahmen für die zukünf-
tige Entwicklung der Innenstadt und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer 
zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen.  
Die Beschlussfassungen dieser Vorlage sind eine notwendige Grundlage für die Beantragung von 
Städtebaufördermitteln im September 2024 für den Förderzeitraum 2025-2035. 
Die in Anlage 1 aufgeführten INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen wurden vom Rat der Stadt 
Münster mit Beschluss vom 14.06.2023 (s. V/0042/2023) als prioritär für den Handlungszeitraum

2023-2030 eingestuft. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) sowie der darin enthaltenen Maßnah-
men kommt den Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung/Geschlechter-sensibilität“, 
„Inklusion“, „Klimaschutz“, „Barrierefreiheit“ und „Migration“ grundsätzlich stets eine große Bedeu-
tung zu. Auch bei der Auswahl der Maßnahmen für die Städtebauförderung fanden diese Aspekte 
Berücksichtigung.

Beratungsverlauf (9)

15.05.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.05.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Königsstraße
  • Hammer Straße 1
  • Pferdegasse
  • Hansaplatz
  • Aegidiistraße
  • Frauenstraße
  • Domplatz 2023f

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Details

Aktenzeichen
V/0202/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2024
Erstellt
15.03.2024 10:45