V/0202/2024
Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) für die Städtebauförderung 2025-2035
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Anlage 1 V-0202-2024 Prio-Maßnahmen INSEK Innenstadt Städtebauförderung
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Anlage 1, V/0202/2024 „Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (NSEK Münster-Innenstadt, 2023) für die Städtebauförderung 2025-2035“ 1 Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023), die für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln für den Zeitraum 2025-2035 für den Bereich der Innenstadt priorisiert werden
Beschlussvorlage
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V/0202/2024 V/0202/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Innenstadt stärken: Auswahl von Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) für die Städtebauförderung 2025-2035 Beratungsfolge 15.05.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Anhörung 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.05.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Sachstand zur Umsetzung des INSEK Münster -Innenstadt (2023) zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen aus dem INSEK Münster-Innenstadt (2023) für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln für den För- derzeitraum 2025-2035 für den Bereich der Innenstadt priorisiert werden. 3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, vor der Förderantragstellung (Stichtag 30.09.24) den für die Realisierung der in Anlage 1 aufgeführten INSEK Innenstadt -Maßnahmen benötigten Personal- und Finanzbedarf zu konkretisieren und mit einem Deckungsvorschlag zu verbinden. Stadtplanungsamt 08.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thiesing Telefon: 492-6189 Thiesing@stadt-muenster.de - 2 - V/0202/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Planung und Realisierung der für eine Städtebauförderung 2025-2035 priorisierten INSEK Müns- ter-Innenstadt-Maßnahmen gem. Anlage 1 werden mit einem zusätzlichen Personal- und Finanzbe- darf verbunden sein, der unter dem Vorbehalt einer Veranschlagung steht. Die aktuellen Kostenschätzungen für die Planung und Realisierung der ausgewählten Maßnahmen gehen von einem investiven Finanzmittelbedarf in Höhe von rd. 25 Mio. € für den Zeitraum 2025-2035 aus. Dem sind Fördermittel in Höhe von rd. 15 Mio. € gegenüberstellbar. Der Personal- und Finanzbedarf für die Realisierung der Maßnahmen wird aktuell weiter konkretisiert. Ein Deckungsvorschlag zur Veranschlagung soll dem Rat gem. Beschlussvorschlag 3. nach den Sommerferien 2024 – vor der Frist für die Einreichung des Städtebauförderantrages (30.09.24) – zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es ist das Ziel, den Haushaltsrahmen der mittelfristigen Finanz- planung nicht zu erweitern. Begründung: Zu Beschlussvorschlag 1. Sachstand zur Umsetzung von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) Letztmalig wurde im September 2023 mit der Berichtsvorlage V/0329/2023 in den politischen Gremi- en über den Sachstand zur Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) berichtet. Verschiedenste Tätigkeiten zur Umsetzung von dort enthaltenen Maßnahmen und zur zukunftsge- rechten Weiterentwicklung der Innenstadt werden fortlaufend ämter- und dezernatsübergreifend aus- geführt. Folgende Sachstandsbeschreibung soll hierzu beispielhaft einen Eindruck vermitteln. Auf dem Domplatz wurden – ergänzend zur temporären Bestuhlung der „Domplatz-Oase“ – im letzten Oktober neue stadtgestalterisch abgestimmte Möblierungselemente, bestehend aus (behindertenge- rechten) Bänken, Tisch-Bank-Kombinationen und Liegeelementen auf dem ehemaligen Westfalen- fleiß-Parkplatz installiert (INSEK-Maßnahmen M4.52). Diese temporären Elemente sollen bis zur langfristigen Umgestaltung dieses Domlatz-Bereiches dort verbleiben und „ausprobiert“ werden. Sie erfreuen sich vom ersten Moment an einer großen Beliebtheit, nicht nur zu Marktzeiten. Weiterhin fand im September 2023 der „Schauraum“ auf dieser Fläche statt und verdeutlichte, wie diese Fläche auch anders genutzt werden kann (M3.31). Möblierung auf dem ehemaligen Westfalenfleiß-Parkplatz und Schauraum auf dem Domplatz 2023 Für die fachliche Ausführung des mit Bundesmitteln geförderten partizipativen Planungsprozesses zur langfristigen Umgestaltung des Domplatzes/-quartiers konnte zwischenzeitlich ein Büro ausgewählt werden (M3.35). Aktuell erfolgen Grundlagenermittlungen und die Positionsbestimmung für die Pla- nungen. Ziel ist es, mit möglichst kleinen Eingriffen eine verbesserte zukunftsgerechte Gestaltung und Nutzung dieses Ortes zu realisieren. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Beleuchtung des St. Paulus- Doms im Sinne des Masterplanes Licht, die von Domkapitel in Abstimmung mit der Stadt Münster geplant wird. - 3 - V/0202/2024 Mit dem „Ludgeri-Garten“ – ein aus Mitteln des Zentrenfonds gefördertes Projekt im nördlichen Be- reich der Ludgerikirche ist ein neues Angebot für Kinder in der Innenstadt entstanden. Gemeinsam mit der St. Lamberti-Kirchengemeinde werden parallel Pläne zur dauerhaften Umgestaltung des Kir- chenumfeldes entworfen (M3.40). Auch an der Lösungsfindung für die Pkw-Rückstauproblematik in der Königsstraße wird gearbeitet (M2.23). Der Lambertibrunnen konnte wieder in den Betrieb genommen werden (M1.4). Eine Lösung für das geordnete Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum im Innenstadtgebiet wurde umgesetzt (M5.81). Mit der Aufstellung der vom Land NRW geförderten Stadtbäume (M1.5) in einigen Altstadt- straßen wurden Pkw-Stellplätze umgenutzt (M5.82) und bspw. zusätzliche Fahrradbügel und Sitz- möglichkeiten installiert (M5.75, M4.52). Das Haus der Nachhaltigkeit in der Hammer Straße 1 wurde im Oktober 2023 eröffnet (M6.92). Für das im Landeswettbewerb „Zukunft StadtRaum NRW“ geförderte Projekt „Mikro-Kiez Martinivier- tel“ (M2.13) werden die weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanungen erstellt. Zur Umgestaltung des Hamburger Tunnels werden aktuell verschiedene Gestaltungsideen erarbeitet (M2.16). Instandgesetzter Lambertibrunnen, geordnet abgestellte E-Roller Weiterhin konnten im Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW, 2023“ Förder- gelder in Höhe von 180.000 € eingeworben werden. Die Mittel dienen im Wesentlichen der Etablie- rung eines beim Zentrenmanagement angesiedelten Netzwerks der Immobilieneigentümerinnen und - eigentümer (M6.88) sowie der Anschaffung von generationengerechten Möblierungs- und Stadtgrün- elementen (M4.52 u. 1.5). Ein erstes Treffen mit Immobilienbesitzenden hat bereits stattgefunden. Um die Potenziale verschiedener Innenstadträume, die in den kommenden Jahren zukunftsgerecht weiterentwickelt werden sollen, für die Öffentlichkeit leicht verständlich und anschaulich vermitteln zu können, wurden für einige dieser Orte optisch ansprechende Kurz -Steckbriefe als Informationspro- dukt erstellt. Diese Steckbriefe können je nach Fortschritt aktualisiert und für weitere Orte zusätzliche erstellt werden. Sie sollen digital und auch als gedrucktes Informationsmaterial der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und bspw. auch bei Beteiligungs- oder Fachveranstaltungen Verwendung finden (M6.90). Die Steckbriefe können unter der Internetad resse www.stadt- muenster.de/muenstersmittemachen/potenziale angesehen werden. Auch das Zentrenmanagement (als Zusammenschluss von Stadt Münster, ISI e. V. und Wirtschafts- förderung Münster GmbH) konnte weiterqualifiziert und als Netzwerk-Organisation fortlaufend an neue gesellschaftliche Herausforderungen angepasst werden (M6.87). Neben Akutmaßnahmen, wie eine Fenster-Folierung an leerstehenden Ladenlokalen oder der Vermittlung von Zwischennutzungen sind feste Strukturen aufgebaut worden, um den engen Austausch zwischen der Stadt, der Wirt- schaftsförderung Münster GmbH und den privaten Innenstadtakteurinnen und -akteuren im Transfor- mationsprozess der Innenstadt zu ermöglichen. Eine vollständige Evaluierung der Bearbeitung der Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) ist erstmalig im Jahr 2025 vorgesehen. - 4 - V/0202/2024 Zu Beschlussvorschlag 2. Neue Vorgaben der Städtebauförderrichtlinie 2023 Die neue Städtebauförderrichtlinie 2023 bringt einige Veränderungen in der Fördersystematik mit sich. Hierüber wurde bereits mit der Vorlage V/0329/2023 grundsätzlich informiert. Wesentliche Anforderungen der neuen Fördersystematik sind: Die Antragstellung erfolgt nicht mehr für einzelne Vorhaben, sondern für ein „Maßnahmenbündel“ aus mehreren Einzelmaßnahmen (einer sog. Gesamtmaßnahme). Ein Maßnahmenbündel soll klein und schnell realisierbar sein. Alle Maßnahmen des Bündels sind innerhalb von max. 10 Jahren komplett fertigzustellen und abzurechnen. Für ein Fördergebiet (hier Innenstadt) ist nur ein Maßnahmenbündel zeitgleich zu bearbeiten bzw. zu fördern. Die Fördermittelbeantragung und -bewilligung erfolgt zweistufig: o Mit dem Erstantrag wird das „Maßnahmenbündel“ grundsätzlich bewilligt und die weiteren Entwurfs- und Planungsarbeiten gefördert. Für diesen Antrag müssen erste Pläne und Kos- tenermittlungen zu allen Maßnahmen des Bündels vorliegen. o Dann sind weitere Folgeanträge zu stellen, mit deren Bewilligung die bauliche Maßnah- menumsetzung gefördert wird. Für die Folgeanträge müssen die Maßnahmen soweit qualifi- ziert worden sein, dass die Vergabe der Bauleistungen ausgeführt werden könnte (Leistungs- phase 6 HOAI). Auswahl von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) für eine potenzielle Städtebauförde- rung 2025-2035 Zur Umsetzungsbegleitung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) wurde ein ämter- und dezernats- übergreifendes Multiprojektmanagement bei der Stadt Münster etabliert. Unter Koordination durch das Stadtplanungsamt arbeiten das Amt für Mobilität und Tiefbau, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, das Ordnungsamt und Münster Marketing gemeinsam an der weiteren Qualifizie- rung von INSEK Innenstadt-Maßnahmen. Im Rahmen dieses Multiprojektmanagements wurde eine Auswahl an Maßnahmen aus dem INSEK Münster-Innenstadt (2023) für die mögliche Beantragung von Städtebaufördermitteln für den Zeitraum 2025 bis 2035 vorbereitet. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der bereits vom Rat der Stadt Münster be- schlossenen Priorisierungsliste der INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen (s. V/0042/2023, dort Anlage 1) mittels folgender weiterer Auswahlschritte bzw. Fragestellungen: Welche Maßnahmen sind grundsätzlich städtebauförderfähig? Welche Maßnahmen lassen sich räumlich und/oder thematisch zu einem Maßnahmenbündel zu- sammenfassen? Welche Maßnahmen können bis September 2024 (Förderantragsfrist) einen ausreichenden Pla- nungsstand erreicht haben (erste Pläne und Kostenermittlungen liegen vor)? Welche Maßnahmen können voraussichtlich bis 2035 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden? Insgesamt wurden 17 räumliche Maßnahmen identifiziert, die grundsätzlich für eine Städtebauförde- rung geeignet sein könnten. Durch die Anwendung der weiteren Auswahlfragen reduzierte sich diese Auswahl auf acht räumlich- bauliche Maßnahmen. Hinzu kommen neun programmatische, innenstadtweite Maßnahmen. Somit werden folgende INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen als für eine Beantragung von Städ- tebaufördermitteln für den Förderzeitraum 2025-2035 prioritär vorgeschlagen (s. auch Anlage 1): - 5 - V/0202/2024 Räumliche Maßnahmen: Umgestaltung und -nutzung des Bereichs „Apostelgarten“ (M3.34) Umgestaltung des Domplatzes und -quartiers mit Pferdegasse (M3.35) Quartiersentwicklung Ludgeri: Umgestaltung Umfeld Ludgerikirche (M3.40) Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche am Hansaplatz (M3.50) Umgestaltung des Hamburger Tunnels als Verbindungsachse zwischen Altstadt und Hansa- tor/Ostseite Bahnhof (M2.16) Neustrukturierung der Königsstraße als Altstadtzugang (M2.23) Neustrukturierung der Aegidiistraße als Altstadtzugang mit optimierter Anbindung an den Aasee (M2.24) Umgestaltung und stadtgestalterische Verbesserung der Frauenstraße zu einem einladenden westlichen Altstadtzugang mit räumlicher Verknüpfung mit dem Schloss-Areal (M2.26) Programmatische, innenstadtweite Maßnahmen: Umsetzung des Sanierungskonzepts städtischer Brunnen- und Wasserspiele und Entwicklung weiterer Standorte (M1.4) Programm „Zukunftsbäume“ (M1.5) Klima- und artenschutzgerechte Anpassung und Umsetzung „Masterplan Licht“ (M1.9) Programm „100 Bänke für die Innenstadt“ (4.52) Maßnahmen des Zentrenmanagements zur Stärkung der B- Lagen der Innenstadt (M3.30) Entwicklung und Durchführung von temporären Formaten zur Belebung der Innenstadt (M3.31) Weiterentwicklung und Stärkung privater Quartiersgemein- schaften (M6.88) Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für mehr Spiel-, Freizeit- und Bewegungsangebote sowie für klimagerechte nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte und Ruheoasen für alle in der Innenstadt (M4.60) Erarbeitung und Evaluation der Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) (M6.96) Das beschriebene Vorgehen sowie die Maßnahmenauswahl wurden dem Interfraktionellen Arbeits- kreis Innenstadt am 07.03.2024 vorgestellt und dort gemeinsam abgestimmt. Bearbeitung weiterer Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch die Bearbeitung von weiteren Maßnahmen des IN- SEK Münster-Innenstadt (2023), die hier nicht für die Beantragung von Städtebaufördermitteln vorge- schlagen werden (bzw. nicht städtebauförderfähig sind), grundsätzlich ebenso weiterverfolgt wird. Beispielsweise können dafür auch verschiedenste andere Förderprogramme von Bund und Land NRW genutzt werden. So lobt das Land NRW neben der regulären Städtebauförderung regelmäßig ergänzende Sonderprogramme zur Förderung einer positiven Innenstadtentwicklung aus. können bei räumlichen Maßnahmen (teils) mit umgesetzt werden, z. B. Bänke auf dem Domplatz Aktivitäten des Zentrenmanage- ments innenstadtweite thematische Konzepte - 6 - V/0202/2024 Zu Beschlussvorschlag 3. Im Multiprojektmanagement zum INSEK Münster-Innenstadt (2023) werden insbesondere die für eine mögliche Städtebauförderung 2025-2035 vorgeschlagenen Maßnahmen über den gesamten Projekt- lebenszyklus – von der ersten Idee bis zum fertiggestellten und abgerechneten (Bau-)Vorhaben – betrachtet. Sie werden mit einer ämter- und dezernatsübergreifenden Zeit-, Finanz- und Personalres- sourcenplanung für die nächsten rd. 10 Jahre hinterlegt, die stets fortgeschrieben und konkretisiert wird. Das Multiprojektmanagement zeigt auf, dass die Realisierung der in Anlage 1 aufgeführten INSEK Innenstadt-Maßnahmen mit einem zusätzlichen Finanz - und Personalbedarf verbunden sein wird. Den benötigten Finanzmitteln können im Förderfall Einzahlungen in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten gegenübergestellt werden. Die derzeitigen Schätzungen gehen von einem Finanzmittelbedarf in Höhe von rd. 25 Mio. € für den Zeitraum 2025-2035 aus, dem Fördermittel in Höhe von rd . 15 Mio. € gegenüberstellbar sind. Der weitere Personalbedarf wird derzeitig auf je rd. 1,5 Vollzeitäquivalente für das Amt für Mobilität und Tiefbau, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für das Ordnungsamt geschätzt. Der Personal- und Finanzbedarf für die Realisierung dieser INSEK Innenstadt-Maßnahmen wird ak- tuell weiter konkretisiert und soll gemäß Beschlussvorschlag 3. vor der Frist zur Einreichung des Städtebauförderantrags (30.09.24) mit einem Deckungsvorschlag verbunden werden. Es ist notwendig, gegenüber dem Land NRW eine kommunale Mitfinanzierung zu bestätigen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 Auswahl von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) für die Städtebauförde- rung 2024-2035
Anlage A
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Anlage A zur V/0202/2024 Kurzüberblick Im Rahmen der Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) erfolgt ein aktueller Sach- standsbericht und eine Priorisierung von Maßnahmen für eine Beantragung von Städtebauför- dermitteln für den Förderzeitraum 2025-2035, die dem Rat der Stadt Münster zum Beschluss vor- gelegt wird. Es wird auf dafür benötigte Personal- und investive Finanzbedarfe hingewiesen, der vor der För- derantragstellung zu konkretisieren und mit einem Deckungsvorschlag zu verbinden ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Diese Aktivität ist Teil des laufenden Zukunftsprozesses für die Innenstadt mit dem Motto „Stadt. Raum. Leben. – Münster Mitte machen“. Mit ihr wird die Umsetzung von Maßnahmen des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen INSEK Münster-Innenstadt (2023) (Zukunftskonzept Innen- stadt) verfolgt. Grundsätzlich verfolgen die Aktivitäten das Ziel, eine zukunftsresiliente Innenstadt zu gestalten. Folgende Teilziele sind zu nennen: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: verschiedene verschiedene Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) bildet den fachlichen Orientierungsrahmen für die zukünf- tige Entwicklung der Innenstadt und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Die Beschlussfassungen dieser Vorlage sind eine notwendige Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2024 für den Förderzeitraum 2025-2035. Die in Anlage 1 aufgeführten INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen wurden vom Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom 14.06.2023 (s. V/0042/2023) als prioritär für den Handlungszeitraum 2023-2030 eingestuft. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) sowie der darin enthaltenen Maßnah- men kommt den Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung/Geschlechter-sensibilität“, „Inklusion“, „Klimaschutz“, „Barrierefreiheit“ und „Migration“ grundsätzlich stets eine große Bedeu- tung zu. Auch bei der Auswahl der Maßnahmen für die Städtebauförderung fanden diese Aspekte Berücksichtigung.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Königsstraße
- Hammer Straße 1
- Pferdegasse
- Hansaplatz
- Aegidiistraße
- Frauenstraße
- Domplatz 2023f
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Details
- Aktenzeichen
- V/0202/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2024
- Erstellt
- 15.03.2024 10:45