Bürgerantrag: Umbennenung der Adolfstraße nach der deutschen Dichterin May Ayim
Stellungnahme der Verwaltung 201849-1 ST vom 20.11.2020
Stand: Am 30.06.2021 in der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201849-1 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Umbennenung der Adolfstraße nach der deutschen Dichterin May Ayim Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Adolfstraße in Bonn-Nordstadt ist 1910 benannt worden nach Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe (20.07.1859 Bückeburg – 09.07.1916 Bonn), der lange Jahre mit seiner Frau Viktoria, Prinzessin von Preußen, im Palais Schaumburg in Bonn wohnte. An der Adolfstraße befinden sich die Gebäude mit den Hausnummern 1 bis 83 und 2 bis 114, in denen 871 Personen gemeldet sind. Von einer Umbenennung und damit verbundenen Adressenänderung wären diese sowie des Weiteren die Eigentümer der v. g. Hausgrundstücke betroffen. Nach ständiger Rechtsprechung sind bei Umbenennungen die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen (OVG NRW, Urteil vom 29.10.2007 in DÖV, 2008, 296). Eine entsprechend durchzuführende Anwohnerbefragung würde im Hinblick auf die sehr hohe Anzahl der Betroffenen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Auch ist darauf hinzuweisen, dass sich bei verschiedenen in der Vergangenheit beabsichtigten Umbenennungen gezeigt hat, dass die Anlieger nicht selten mehrheitlich einer solchen Maßnahme ablehnend gegenüberstehen. So konnte zuletzt die umfangreich diskutierte Umbenennung der Hindenburgallee nicht umgesetzt werden. Insoweit wird die Durchführung einer Umbenennung der Adolfstraße seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Zu der vorgeschlagenen neuen Bezeichnung nach May Ayim ist festzustellen, dass dieser Name in der Straßenbenennungsliste enthalten ist. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird – soweit er die Umbenennung der Adolfstraße zum Gegenstand hat – abgelehnt. Die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf
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30.06.2021 zuletzt
TOP 6.10.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
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