V/0848/2010
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Institut für vergleichende Städtegeschichte - IStG - gGmbH (IStG)
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Beschlussvorlage
3513 Zeichen
V/0848/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung des Gesellschaftsvertrages der Institut für vergleichende Städtegeschichte - IStG - gGmbH (IStG) Beratungsfolge 23.11.2010 Kulturausschuss Vorberatung 01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der IStG (Anlage) wird zugestimmt. 2. Als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der IStG wird (nach erfolgter Änderung des Gesellschaftsvertrages) Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke bestellt. Als weiterer (nicht stimmberechtigter) Vertreter der Stadt Müns- ter in der Gesellschafterversammlung der IStG wird Herr Dr. Hannes Lambacher be- stellt. 3. Der (jetzige) Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der IStG wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0848/2010 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 11.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0848/2010 Begründung: Die Stadt Münster ist mit 10 % (2.500 €) am Stammkapital der IStG beteiligt. Gemäß § 7 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über Än- derungen des Gesellschaftsvertrages. Aus Zweckmäßigkeitsgründen soll der Gesellschaftsvertrag der IStG geändert werden. Dazu hat der - in dieser Angelegenheit federführend tätige - Landschaftsverband Westfalen-Lippe die als Anlage beigefügte Synopse aller Änderungen erstellt. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen folgende Regelungen: • Klarstellung, dass die Gesellschafter nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil- nehmen (§ 4 Abs. 4 Satz 2 n. F.). Damit wird eine seit langem im Raum stehende Forde- rung der Stadt Münster (vgl. den Zusatz zum Protokoll zu TOP 18 der Ratssitzung am 09.11.2005) umgesetzt. • Erhöhung der Zahl der Mitglieder im wissenschaftlichen Beirat von neun auf zwölf Perso- nen (§ 9 n. F.). • Anpassungen aufgrund von Änderungen der Gemeindeordnung NRW (§ 10 Abs. 3 und 4 n. F.). • Vereinfachung der Gremienstruktur durch Abschaffung des Aufsichtsrates und Verlagerung der Zuständigkeiten in die Gesellschafterversammlung (§§ 8 – 10 a. F.; § 7 Abs. 1 – 3 n. F.). Da die Gesellschafterversammlung zukünftig wesentlicher Ort des Meinungsaustausches der Ge- sellschafter sein wird, besteht für jeden Gesellschafter gem. § 6 Abs. 1 n. F. die Möglichkeit, neben einem stimmberechtigten Mitglied bis zu zwei weitere Personen ohne Stimmrecht hinzuzuziehen. Die Verwaltung schlägt vor, als Vertreterin der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der IStG Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Dr. Hannes Lambacher als weitere Person zu bestellen. Die beabsichtigte Änderung des Gesellschaftsvertrages ist gem. § 115 GO NRW der Kommunal- aufsicht (Bezirksregierung Münster) anzuzeigen. Das entsprechende Anzeigeverfahren wird unmit- telbar nach Erstellung dieser Vorlage eingeleitet. Ggfls. wird hierzu mündlich berichtet. In Vertretung Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Synopse zu den Änderungen im Gesellschaftsvertrag für die IStG GmbH
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0848/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37