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253717

Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern

Beschlussvorlage 04.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2025, TOP 5.31

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3147 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
253717 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
52 Sport- und Bäderamt 
Dezernat: 
Dez. IV 
 
 
 
Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO 
NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von 
Bädern 
 
Beratungsfolge 
Rat 04.09.2025 Entscheidung 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Eckdaten zur Ermittlung des Mittelbedarfes der Bäderbetriebsmittel lagen 
erst nach Ende der Einreichungsfrist für die Sitzung des Rates vollständig vor. 
Eine Beschlussfassung Anfang September ist zwingend erforderlich, da die 
Bäderbetriebsmittel in Kürze erschöpft sein werden und der Weiterbetrieb der 
Bäder ohne zeitnahe Bereitstellung weiterer Mittel gefährdet ist. 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden 
Betriebes der Bonner Bäder in Höhe von 602.000 Euro wird zugestimmt. 
Finanzstelle: 152000803 
Bezeichnung: Bereitstellung und Betrieb von Bädern 
Finanzposition: 72.1000 
 
Vorläufige Deckung aus:  
Finanzstelle: 100000000 
Bezeichnung: PB übergreifend 
Finanzposition: 65.1000 
 
 
Begründung 
Bei Aufstellung des laufenden Haushalts war nicht absehbar, dass im Ennert-
bad die raumluft-technische Anlage des Technikgebäudes sowie Abwasserhe-
beanlage, Wasserhauptverteiler und weitere Badewassertechnik zwingend sa-
nierungsbedürftig sind. Ein Teil der Maßnahme wurde bereits vor Saisonbeginn 
2025 realisiert, da andernfalls das Bad nicht hätte öffnen können. Daraus resul-
tiert ein zusätzlicher Mittelbedarf von 273.000 EUR. 
Zudem ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes der Umbau der 
Sozialräume im Freibad Rüngsdorf erforderlich. Hierbei sind geeignete Sanitär-
anlagen für die Beschäftigten einzurichten. Darüber hinaus ist die bestehende 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
—
—
Wendeltreppe durch eine gerade ausgeführte Treppe zu ersetzen, da diese als 
Fluchtweg dient und in der derzeitigen Ausführung den sicherheitsrechtlichen 
Anforderungen nicht entspricht. Nur wenn unmittelbar nach Saisonende mit den 
Arbeiten begonnen wird, ist eine Fertigstellung bis zur Freibadsaison 2026 
möglich. Es werden vorhandene Räumlichkeiten umgebaut, so dass weder eine 
investive Wertverbesserung noch eine Nutzungsdauerverlängerung im Sinne 
des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW vorliegt. Daraus resultiert ein zusätzlicher kon-
sumtiver Mittelbedarf i.H.v. 329.000 EUR. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
  
Produktgruppe 
  
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von 
Bädern 
1.52.00.08.03.01 Freibäder 
  
Investive Kosten der Maßnahme 
  
  Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen           
Einzahlungen           
Investiver  
Finanzsaldo 
          
  
Konsumtive Kosten der Maßnahmen  
  
  Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
602.000 EUR 152000803/72.1000 602.000 EUR 100000000 65.1000 
Umdeckung erfolgt im 
Rahmen des 
Jahresabschlusses 
Einzahlungen /  
Erträge 
        
Haushaltsbelastung 
zusätzlich 2025 
602.000 EUR       
  
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

04.09.2025 Rat
TOP 5.74 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

Zur Sitzung
08.09.2025 Rat
TOP 5.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
253717
Typ
Beschlussvorlage
Datum
04.09.2025
Erstellt
29.08.2025 15:10