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Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern
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Sammeldokument öffentlich
3147 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
253717
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO
NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von
Bädern
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Eckdaten zur Ermittlung des Mittelbedarfes der Bäderbetriebsmittel lagen
erst nach Ende der Einreichungsfrist für die Sitzung des Rates vollständig vor.
Eine Beschlussfassung Anfang September ist zwingend erforderlich, da die
Bäderbetriebsmittel in Kürze erschöpft sein werden und der Weiterbetrieb der
Bäder ohne zeitnahe Bereitstellung weiterer Mittel gefährdet ist.
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebes der Bonner Bäder in Höhe von 602.000 Euro wird zugestimmt.
Finanzstelle: 152000803
Bezeichnung: Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Finanzposition: 72.1000
Vorläufige Deckung aus:
Finanzstelle: 100000000
Bezeichnung: PB übergreifend
Finanzposition: 65.1000
Begründung
Bei Aufstellung des laufenden Haushalts war nicht absehbar, dass im Ennert-
bad die raumluft-technische Anlage des Technikgebäudes sowie Abwasserhe-
beanlage, Wasserhauptverteiler und weitere Badewassertechnik zwingend sa-
nierungsbedürftig sind. Ein Teil der Maßnahme wurde bereits vor Saisonbeginn
2025 realisiert, da andernfalls das Bad nicht hätte öffnen können. Daraus resul-
tiert ein zusätzlicher Mittelbedarf von 273.000 EUR.
Zudem ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes der Umbau der
Sozialräume im Freibad Rüngsdorf erforderlich. Hierbei sind geeignete Sanitär-
anlagen für die Beschäftigten einzurichten. Darüber hinaus ist die bestehende
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Wendeltreppe durch eine gerade ausgeführte Treppe zu ersetzen, da diese als
Fluchtweg dient und in der derzeitigen Ausführung den sicherheitsrechtlichen
Anforderungen nicht entspricht. Nur wenn unmittelbar nach Saisonende mit den
Arbeiten begonnen wird, ist eine Fertigstellung bis zur Freibadsaison 2026
möglich. Es werden vorhandene Räumlichkeiten umgebaut, so dass weder eine
investive Wertverbesserung noch eine Nutzungsdauerverlängerung im Sinne
des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW vorliegt. Daraus resultiert ein zusätzlicher kon-
sumtiver Mittelbedarf i.H.v. 329.000 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.01 Freibäder
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahmen
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
602.000 EUR 152000803/72.1000 602.000 EUR 100000000 65.1000
Umdeckung erfolgt im
Rahmen des
Jahresabschlusses
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
zusätzlich 2025
602.000 EUR
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 253717
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 04.09.2025
- Erstellt
- 29.08.2025 15:10