V/0541/2022
Absichtserklärung zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasiums nach Angelmodde
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Beschlussvorlage
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V/0541/2022 V/0541/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Absichtserklärung zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasiums nach Angelmodde Beratungsfolge 20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulgemeinde des Johann-Conrad-Schlaun- Gymnasiums sich entgegen der bisherigen Haltung für einen Umzug in einen Neubau auf dem durch die Stadt Münster geplanten Schulstandort in Angelmodde (Vorlage V/0268/2021) ausgesprochen hat. Ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss / eine Willenserklärung liegt vor (siehe Anlage). 2. Der Rat beschließt die Aufhebung des gefassten Grundsatzbeschlusses für den Verbleib am Standort Sonnenstraße sowie zur Sanierung (V/0997/2019) vom 11.12.2019 und öffnet damit die Option zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 3.1. die Bedarfe in der Sekundarstufe prognostisch sowohl im Stadtbezirk Südost als auch gesamtstädtisch stark ansteigen 3.2. auch bei Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule die Kapazitäten im Gymnasialbe- reich ab voraussichtlich dem Schuljahr 2028/2029 nicht ausreichend sein werden, um zukünftige Bedarfe zu decken (vgl. Anlage 1 und 6 zu V/0104/2022) 3.3. bei Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums die Erweiterung um einen Zug angestrebt wird, um zur Deckung der steigenden Bedarfe beizutragen. 3.4. weitere Maßnahmen in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der extern begleiteten Schul- entwicklungsplanung, die im Sommer 2023 vorliegen, vorzunehmen sind. Amt für Schule und Weiterbildung 12.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0541/2022 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zu r Realisierung eines 4 -zügigen weiterführenden Schulstandortes von der Westfalen AG erworbene Grundstücksfläche in Angelmodde (V/0299/2020 und V/0268/2021) voraussichtlich ab frühestens 2025 Baureife (Baulandpro- gramm V/0196/2022) erlangt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine „Phase Null“ unter externer Begleitung mit dem Jo- hann-Conrad-Schlaun-Gymnasium im kommenden Jahr durchzuführen und auf Grundlage der Ergebnisse anschließend einen Grundsatzbeschluss vorzubereiten. 6. Die Anträge der CDU Ratsfr aktion (A-R/0035/2022) und der SPD -Fraktion (A-R/0084/2018) sind hiermit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4720 Planungskosten Erweiterung Schulgebäude Ansatz 2023 2.500.000 Die zur Finanzierung der Durchführung der „Phase Null“ erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. de r mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung Zu 1. + 2. Die Schulgemeinde des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums hatte sich in der Vergangenheit stark für den Verbleib am Standort in der Innenstadt sowie die Sanierung des Schulgebäudes eingesetzt. Mit Vorlage V/0997/2019 wurde der Verbleib am Standort sowie die S anierung und der Teilneubau am Standort Sonnenstraße beschlossen. Voraussetzung dieser Maßnahmen war eine Auslagerung zum Standort der ehemaligen ESPA, für den es wegen der Abhängigkeit von der Erweiterung des Anne -Frank-Berufskollegs noch keine zeitliche Perspektive gibt. Mit dem Wechsel in der Schulleitung im Juni 2021 wurden zur Profilschärfung und Zukunftssicherung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums einige Maßnahmen und Initiativen gegeben. Damit einher ging auch ein Umdenken in Bezug auf die Option eines Umzuges. Eine Verlagerung der Schule auf das ehemalige Westfalengelände in Angelmodde wird von der Schulgemeinde mittlerweile befürwortet. Die im Ratsbeschluss enthaltenen Aufträge an die Verwaltung wurden vor diesen Hintergründen bislang nicht aufg egriffen. Anfang Mai 2022 hat ein Gespräch mit der Schulleitung, den schulpoliti- schen Sprecher*innen, der Bezirksregierung und der Verwaltung stattgefunden. Im Anschluss daran haben die Schulpflegschaft sowie die Schulkonferenz am 24.05.2022 für eine Verlagerung gestimmt (siehe Anlage). Diesem Wunsch, die Verlagerungsoption wieder in Betracht zu ziehen und zu verfol- gen, soll mit dem vorgeschlagenen Beschluss entsprochen werden. - 3 - V/0541/2022 Zu 3. Gemäß Kleinräumiger Bevölkerungsprognose wird die Bevölkerung der 10-jährigen in dem prognosti- zierten Zeitraum bis 2030 im Stadtbezirk Südost sowie im gesamten Stadtgebiet stark ansteigen. Die Ansiedlung eines Gymnasiums in Angelmodde würde zu einer ausgewogenen Schullandschaft mit kurzen Schulwegen beitragen. Auch laut Schüler*innenprognose werden die Bedarfe für die Sekun- darstufe I in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen, so dass zusätzliche Kapazitäten in der Sekundarstufe I geschaffen werden müssen. Auch bei Errichtung der 3. Städtischen Gesamtschule sind gemäß Schülerprognose weitere Kapazitäten im Gymnasialbereich ab ca. 2028/2029 notwendig, um allen Schüler*innen einen Platz anbieten zu können (s. Anlage 6 zu V/0104/2022). Bei einer Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums ist vorgesehen, die Aufnahmekapa- zität auf 4 Züge zu erhöhen und somit bereits einen zusätzlichen Zug zur Verfügung zu stellen. Die Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums wird auch vor dem Hintergrund schwa- cher Anmeldezahlen der vergangenen Jahre als Chance zur Sicherung dieser traditionsreichen Schu- le verstanden. Die Zahl der Anmeldungen am Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium war in den ver- gangenen 12 Jahren bei drei zur Verfügung stehenden Zügen oftmals nur für die Bildung von zwei Eingangsklassen ausreichend. Auch eine Schärfung des Schulprofils konnte noch nicht zu dem er- hofften Anstieg an Anmeldezahlen führen. Mit Vorlage V/0384/2021/1 „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der wei- terführenden Schulen“ hat der Rat der Stadt Münster bereits einen Prozess der Schulentwicklung angestoßen. Die extern begleitete Schulentwicklungsplanung (SEP) hat im August 2022 gestartet. Die Ergebnisse werden im Sommer 2023 erwartet. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Verlagerung im Sinne einer zukünftig ausgewogenen Schullandschaft ist und zur Attraktivitätssteigerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums bei- trägt. Vor diesem Hintergrund soll die Erklärung der Schulträgerin zur Absicht der Verlagerung der Schulentwicklung zur Stabilität verhelfen. Diese Absichtsklärung soll den noch nicht abgeschlossenen Prozessen allerdings nicht vorgreifen. Die Entscheidung der Verlagerung sollte idealerweise die Auswirkungen einer Errichtung der 3. städ- tischen Gesamtschule sowie die Ergebnisse der extern begleiteten SEP berücksichtigen. Sowohl die noch ausstehende Entscheidung über den bei der Bezirksregierung gestellten Genehmigungsantrag zur Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule als auch die Ergebnisse und Empfehlungen der ex- tern begleiteten Schulentwicklungsplanung sind daher in den abschließenden Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Zu 4. Mit der Vorlage „Entwicklung des Westfalen-Geländes in Angelmodde“ (V/0268/2021) wurde auf Ba- sis des Beschlusses „Erwerb von ca. 4,8 ha Grundstücksflächen in Gremmendorf von der Westfalen AG zur Realisierung eines Schulstandortes“ (V/0299/2020) die liegenschaftliche Einigung mit der Westfalen AG mit Blick auf den beauftragten Grundstückserwerb durch die Stadt Münster und die damit verbundene Möglichkeit für eine ergänzende Wohnstandortentwicklung (liegenschaftliche Eini- gung zwischen Westfalen AG und Vivawest Wohnen GmbH) zur Kenntnis genommen. Der Rat nahm darin die positiven Gesprächsergebnisse zwischen der Westfalen AG, der Vivawest Wohnen GmbH und der Stadt Münster zur Entwicklung des gesamten Westfalen -Areals an der Hei- destraße zur Kenntnis und bekräftigte die mit dem Projekt - und Verhandlungsstand verbundenen stadtstrukturellen Chancen und die gebündelte Zielplanung sowohl für ein neues stadtteilstärkendes Wohnquartier als auch einen neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule (Sek. I/II m it vier Zügen) in Münsters Südosten. Diese Zielplanung hinsichtlich der Realisierung eines neuen Schulstandortes für eine weiterführende Schule in Münsters Südosten wird nun aufgegriffen. - 4 - V/0541/2022 In den Planungen für das ehemalige Gelände der Westfalen AG in Angel modde wird eine ca. 4 ha große Fläche für eine weiterführende Schule vorgehalten. Nach jetzigem Kenntnisstand ist eine Bau- reife des Baugebiets ca. 2025 zu erwarten, mit einem Umzug wäre daher frühestens zum Schuljahr 2028/2029 zu rechnen. Zu 5. Die sogenannte „Phase Null“ ist den klassischen, nach der Honorarordnung für Architekten und Inge- nieure (HOAI) definierten Leistungsphasen zeitlich vorgeschaltet. Sie verfolgt das Ziel, in einer sehr frühen Planungsphase ein tragfähiges inhaltliches und räumliches Konzept in einem interdisziplinär besetzten Arbeitsgremium zu entwickeln. In diesem Stadium kann die Maßnahme noch sehr kreativ und frei gestaltet und konzeptioniert werden. Innerhalb der Phase Null wird das pädagogische Konzept der Schule im Wechselspiel mit den bauli- chen Möglichkeiten reflektiert, weiterentwickelt und geschärft. Ziel der Phase Null ist es, an der Schnittstelle von Pädagogik und Architektur ein tragfähiges Konzept zu entwickeln sowie für die pla- nenden Architekten die nutzerspezifischen Anforderungen und Bedarfe an das neue Gebäude sehr konkret und präzise zu definieren. Zur Unterstützung und zur Durchführung der Phase Null bietet es sich an, externe Schulbaubera- tungsteams mit Personen bzw. Teams an Beratenden mit Expertise in den Bereichen Architektur und Pädagogik mit Beratungsleistungen zu beauftragen. Eine Phase Null ist insbesondere für das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium geeignet, da bereits eine Schulgemeinde existiert, die sich in diesen Prozess aktiv einbringen kann und wird sowie den Prozess mitgestaltet. So werden die räumlichen Anforderungen zur Umsetzung eines zukunftsfähigen und dynamischen pädagogischen Konzeptes diskutiert, entwickelt und formuliert. Diese gemeinsame Planungsphase soll möglichst umgehend begonnen werden. Wie unter Beschlusspunkt 3 beschrieben, sollen anschließend konkrete Maßnahmen, wie der erfor- derliche Grundsatzbeschluss, herbeigeführt werden. Zu 6. Die Anträge der CDU Ratsfraktion „Umzug des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach Grem- mendorf/Angelmodde jetzt auf den Weg bringen“ (A-R/0035/2022) und SPD-Fraktion „Ein Gymnasi- um für Gremmendorf – Planung jetzt beginnen!“ (A-R/0084/2018) sind hiermit aufgegriffen und erle- digt. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Schulkonferenzbeschluss des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasium vom 24.05.2022
Auszug Schulkonferenzbeschluss JCS 24.05.2022
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Sonnenstraße 18, 48143 Münster, Tel.: 0251/62 07 10, Fax: 0251/62 071-49, E-Mail: j-c-schlaun@stadt-muenster.de Protokoll zur 3. Schulkonferenz -Auszug- Tag: Dienstag Datum: 24.05.2022 Zeit: 18.30 bis 18.53 Uhr Ort: Cafeteria Protokoll: Hr. Schulte-Wörmann Anwesend: (L) Fr. Langenberg, Hr. Tulumoglu, Fr. Holtmannspötter, Hr. Müller, Hr. Brouwer, Hr. Rösner, Hr. Schulte-Wörmann, (E) Fr. Lieder, Fr. Jordan, Fr. Nonhoff, Fr. Korkowsky, Hr. Möller, Hr.Witte, (S) Leo Bieker, Malin Schüssler, Martje Sumowsky, Marlene Lange, Piet Wies- mann Gast: Hr. Brüggemann Abwesend: Mona Karram […] 5. Beschluss zum Schulstandort Frau Langenberg stellt das Prozedere der Abstimmung vor und beantragt eine geheime Ab- stimmung. Es gibt zum Sachstand keine Nachfragen, es wird aber darauf hingewiesen, dass der alte Beschluss von Seiten der Stadt nicht umgesetzt wurde, und damit diese neue Situation entstanden ist. Antrag: „Die Schulkonferenz möge der Aufhebung des alten Beschlusses zur Standortfrage des JCS und der Verlagerung des JCS als Gymnasium an einen zukunftsfähigen Standort im Stadtgebiet Münsters zustimmen.“ Pro: 15 Contra: 2 Enthaltung: 0 Der Antrag wird damit angenommen. Frau Langenberg teilt den Beschluss Herrn Schade (Bezirksregierung Münster) und Herrn Paal (Schuldezernent des Schulträgers) mit. Laut Fahrplan der Stadt und der beteiligten Gre- mien soll im Herbst im Rat der Stadt ein neuer Beschluss herbeigeführt werden, welcher über die Presse noch vor den neuen Anmeldungen publiziert werden soll. […]
Anlage A
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Anlage A zur V/0541/2022 Kurzüberblick Der Grundsatzbeschluss vom 11.12.2019 zum Verbleib des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasi- ums am Standort Sonnenstraße (V/0997/2019) wird aufgehoben und öffnet damit die Option zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasiums nach Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Eine Verlagerung wird zu einer ausgewogenen Schullandschaft und Attraktivitätssteigerung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums beitragen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die zur Finanzierung der Durchführung der Phase Null erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei den Planungskosten für die Erweiterung von Schulgebäuden ver- anschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß Schulgesetz NRW § 78 Absatz 4 ist der Schulträger verpflichtet bedarfsgerecht schuli- sche Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Prognostisch werden starke Bevölkerungszuwächse in Münsters Südosten erwartet. Die Verlage- rung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasium nach Angelmodde sorgt für ein ausgewogenes Schulangebot im Stadtgebiet.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Sonnenstraße 18
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Details
- Aktenzeichen
- V/0541/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2022
- Erstellt
- 29.08.2022 19:22