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V/0541/2022

Absichtserklärung zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasiums nach Angelmodde

Vorlagen 31.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 34

Beschlussvorlage

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Ansehen

Auszug Schulkonferenzbeschluss JCS 24.05.2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

11445 Zeichen

V/0541/2022 
V/0541/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Absichtserklärung zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasiums nach Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulgemeinde des Johann-Conrad-Schlaun-
Gymnasiums sich entgegen der bisherigen Haltung für einen Umzug in einen Neubau auf 
dem durch die Stadt Münster geplanten Schulstandort in Angelmodde (Vorlage V/0268/2021) 
ausgesprochen hat.  Ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss  / eine Willenserklärung 
liegt vor (siehe Anlage).  
  
2. Der Rat beschließt die Aufhebung des gefassten Grundsatzbeschlusses für den Verbleib am 
Standort Sonnenstraße sowie zur Sanierung (V/0997/2019) vom 11.12.2019 und öffnet damit 
die Option zur Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
3.1. die Bedarfe in der Sekundarstufe prognostisch sowohl im Stadtbezirk Südost als auch 
gesamtstädtisch stark ansteigen  
3.2. auch bei Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule die Kapazitäten im Gymnasialbe-
reich ab voraussichtlich dem Schuljahr 2028/2029 nicht ausreichend sein werden, um 
zukünftige Bedarfe zu decken (vgl. Anlage 1 und 6 zu V/0104/2022) 
3.3. bei Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums die Erweiterung um einen 
Zug angestrebt wird, um zur Deckung der steigenden Bedarfe beizutragen.  
3.4. weitere Maßnahmen in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der extern begleiteten Schul-
entwicklungsplanung, die im Sommer 2023 vorliegen, vorzunehmen sind.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
12.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zurfähr  
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0541/2022 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zu r Realisierung eines 4 -zügigen weiterführenden 
Schulstandortes von der Westfalen AG erworbene Grundstücksfläche in Angelmodde 
(V/0299/2020 und V/0268/2021) voraussichtlich ab frühestens 2025 Baureife (Baulandpro-
gramm V/0196/2022) erlangt. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine „Phase Null“ unter externer Begleitung mit dem Jo-
hann-Conrad-Schlaun-Gymnasium im kommenden Jahr durchzuführen und auf Grundlage 
der Ergebnisse anschließend einen Grundsatzbeschluss vorzubereiten.  
 
6. Die Anträge der CDU Ratsfr aktion (A-R/0035/2022) und der SPD -Fraktion (A-R/0084/2018) 
sind hiermit aufgegriffen und erledigt. 
  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
4720 Planungskosten Erweiterung 
Schulgebäude 
   
Ansatz   2023 2.500.000  
 
Die zur Finanzierung der Durchführung der „Phase Null“ erforderlichen Ermächtigungen sind im 
Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. de r mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung 
 
 
Zu 1. + 2. 
 
Die Schulgemeinde des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums hatte sich in der Vergangenheit stark 
für den Verbleib am Standort in der Innenstadt sowie die Sanierung des Schulgebäudes eingesetzt. 
Mit Vorlage V/0997/2019 wurde der Verbleib am Standort sowie die S anierung und der Teilneubau 
am Standort Sonnenstraße beschlossen.  
Voraussetzung dieser Maßnahmen war eine Auslagerung zum Standort der ehemaligen ESPA, für 
den es wegen der Abhängigkeit von der Erweiterung des Anne -Frank-Berufskollegs noch keine 
zeitliche Perspektive gibt. Mit dem Wechsel in der Schulleitung im Juni 2021 wurden zur 
Profilschärfung und Zukunftssicherung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums einige Maßnahmen 
und Initiativen gegeben. Damit einher ging auch ein Umdenken in Bezug auf die Option eines 
Umzuges. Eine Verlagerung der Schule auf das ehemalige Westfalengelände in Angelmodde wird 
von der Schulgemeinde mittlerweile befürwortet.  
Die im Ratsbeschluss enthaltenen Aufträge an die Verwaltung wurden vor diesen Hintergründen 
bislang nicht aufg egriffen. Anfang Mai 2022 hat ein Gespräch mit der Schulleitung, den schulpoliti-
schen Sprecher*innen, der Bezirksregierung und der Verwaltung stattgefunden. Im Anschluss daran 
haben die Schulpflegschaft sowie die Schulkonferenz am 24.05.2022 für eine Verlagerung gestimmt 
(siehe Anlage). Diesem Wunsch, die Verlagerungsoption wieder in Betracht zu ziehen und zu verfol-
gen, soll mit dem vorgeschlagenen Beschluss entsprochen werden.

- 3 - 
V/0541/2022 
 
 
Zu 3. 
 
Gemäß Kleinräumiger Bevölkerungsprognose wird die Bevölkerung der 10-jährigen in dem prognosti-
zierten Zeitraum bis 2030 im Stadtbezirk Südost sowie im gesamten Stadtgebiet stark ansteigen. Die 
Ansiedlung eines Gymnasiums in Angelmodde würde zu einer ausgewogenen Schullandschaft mit 
kurzen Schulwegen beitragen. Auch laut Schüler*innenprognose werden die Bedarfe für die Sekun-
darstufe I in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen, so dass zusätzliche Kapazitäten in der 
Sekundarstufe I geschaffen werden müssen. Auch bei Errichtung der 3. Städtischen Gesamtschule 
sind gemäß Schülerprognose weitere Kapazitäten im Gymnasialbereich ab ca. 2028/2029 notwendig, 
um allen Schüler*innen einen Platz anbieten zu können (s. Anlage 6 zu V/0104/2022).  
Bei einer Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums ist vorgesehen, die Aufnahmekapa-
zität auf 4 Züge zu erhöhen und somit bereits einen zusätzlichen Zug zur Verfügung zu stellen. 
 
Die Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums wird auch vor dem Hintergrund schwa-
cher Anmeldezahlen der vergangenen Jahre als Chance zur Sicherung dieser traditionsreichen Schu-
le verstanden. Die Zahl der Anmeldungen am Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium war in den ver-
gangenen 12 Jahren bei drei zur Verfügung stehenden Zügen oftmals nur für die Bildung von zwei 
Eingangsklassen ausreichend. Auch eine Schärfung des Schulprofils konnte noch nicht zu dem er-
hofften Anstieg an Anmeldezahlen führen.  
 
Mit Vorlage V/0384/2021/1 „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der wei-
terführenden Schulen“ hat der Rat der Stadt Münster bereits einen Prozess  der Schulentwicklung 
angestoßen. Die extern begleitete Schulentwicklungsplanung (SEP) hat im August 2022 gestartet. 
Die Ergebnisse werden im Sommer 2023 erwartet. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Verlagerung im Sinne einer zukünftig ausgewogenen 
Schullandschaft ist und zur Attraktivitätssteigerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums bei-
trägt. Vor diesem Hintergrund soll die Erklärung der Schulträgerin zur Absicht der Verlagerung der 
Schulentwicklung zur Stabilität verhelfen. 
 
Diese Absichtsklärung soll den noch nicht abgeschlossenen Prozessen allerdings nicht vorgreifen. 
Die Entscheidung der Verlagerung sollte idealerweise die Auswirkungen einer Errichtung der 3. städ-
tischen Gesamtschule sowie die Ergebnisse der extern begleiteten SEP berücksichtigen. Sowohl die 
noch ausstehende Entscheidung über den bei der Bezirksregierung gestellten Genehmigungsantrag 
zur Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule als auch die Ergebnisse und Empfehlungen der ex-
tern begleiteten Schulentwicklungsplanung sind daher in den abschließenden Entscheidungsprozess 
mit einzubeziehen. 
 
 
Zu 4. 
 
Mit der Vorlage „Entwicklung des Westfalen-Geländes in Angelmodde“ (V/0268/2021) wurde auf Ba-
sis des Beschlusses „Erwerb von ca. 4,8 ha Grundstücksflächen in Gremmendorf von der Westfalen 
AG zur Realisierung eines Schulstandortes“ (V/0299/2020) die liegenschaftliche Einigung mit der 
Westfalen AG mit Blick auf den beauftragten Grundstückserwerb durch die Stadt Münster und die 
damit verbundene Möglichkeit für eine ergänzende Wohnstandortentwicklung (liegenschaftliche Eini-
gung zwischen Westfalen AG und Vivawest Wohnen GmbH) zur Kenntnis genommen. 
Der Rat nahm darin die positiven Gesprächsergebnisse zwischen der Westfalen AG, der Vivawest 
Wohnen GmbH und der Stadt Münster zur Entwicklung des gesamten Westfalen -Areals an der Hei-
destraße zur Kenntnis und  bekräftigte die mit dem Projekt - und Verhandlungsstand verbundenen 
stadtstrukturellen Chancen und die gebündelte Zielplanung sowohl für ein neues stadtteilstärkendes 
Wohnquartier als auch einen neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule (Sek. I/II m it vier 
Zügen) in Münsters Südosten. 
Diese Zielplanung hinsichtlich der Realisierung eines neuen Schulstandortes für eine weiterführende 
Schule in Münsters Südosten wird nun aufgegriffen.

- 4 - 
V/0541/2022 
In den Planungen für das ehemalige Gelände der Westfalen AG in Angel modde wird eine ca. 4 ha 
große Fläche für eine weiterführende Schule vorgehalten. Nach jetzigem Kenntnisstand ist eine Bau-
reife des Baugebiets ca. 2025 zu erwarten, mit einem Umzug wäre daher frühestens zum Schuljahr 
2028/2029 zu rechnen. 
 
 
Zu 5. 
 
Die sogenannte „Phase Null“ ist den klassischen, nach der Honorarordnung für Architekten und Inge-
nieure (HOAI) definierten Leistungsphasen zeitlich vorgeschaltet. Sie verfolgt das Ziel, in einer sehr 
frühen Planungsphase ein tragfähiges inhaltliches und räumliches Konzept in einem interdisziplinär 
besetzten Arbeitsgremium zu entwickeln. In diesem Stadium kann die Maßnahme noch sehr kreativ 
und frei gestaltet und konzeptioniert werden. 
 
Innerhalb der Phase Null wird das pädagogische Konzept der Schule im Wechselspiel mit den bauli-
chen Möglichkeiten reflektiert, weiterentwickelt und geschärft. Ziel der Phase Null ist es, an der 
Schnittstelle von Pädagogik und Architektur ein tragfähiges Konzept zu entwickeln sowie für die pla-
nenden Architekten die nutzerspezifischen Anforderungen und Bedarfe an das neue Gebäude sehr 
konkret und präzise zu definieren. 
 
Zur Unterstützung und zur Durchführung der Phase Null bietet es sich an, externe Schulbaubera-
tungsteams mit Personen bzw. Teams an Beratenden mit Expertise in den Bereichen Architektur und 
Pädagogik mit Beratungsleistungen zu beauftragen.  
 
Eine Phase Null ist insbesondere für das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium geeignet, da bereits 
eine Schulgemeinde existiert, die sich in diesen Prozess aktiv einbringen kann und wird sowie den 
Prozess mitgestaltet. So werden die räumlichen Anforderungen zur Umsetzung eines zukunftsfähigen 
und dynamischen pädagogischen Konzeptes diskutiert, entwickelt und formuliert. Diese gemeinsame 
Planungsphase soll möglichst umgehend begonnen werden. 
 
Wie unter Beschlusspunkt 3 beschrieben, sollen anschließend konkrete Maßnahmen, wie der erfor-
derliche Grundsatzbeschluss, herbeigeführt werden.  
 
 
Zu 6. 
 
Die Anträge der CDU Ratsfraktion „Umzug des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach Grem-
mendorf/Angelmodde jetzt auf den Weg bringen“ (A-R/0035/2022) und SPD-Fraktion „Ein Gymnasi-
um für Gremmendorf – Planung jetzt beginnen!“ (A-R/0084/2018) sind hiermit aufgegriffen und erle-
digt. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Schulkonferenzbeschluss des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasium vom 24.05.2022

Auszug Schulkonferenzbeschluss JCS 24.05.2022

1580 Zeichen

Sonnenstraße 18, 48143 Münster, Tel.: 0251/62 07 10, Fax: 0251/62 071-49, E-Mail: j-c-schlaun@stadt-muenster.de 
 
 
 
Protokoll zur 3. Schulkonferenz 
-Auszug- 
 
 
Tag:  Dienstag     Datum: 24.05.2022 
Zeit:  18.30 bis 18.53 Uhr    Ort:  Cafeteria 
 
Protokoll: Hr. Schulte-Wörmann 
Anwesend: (L) Fr. Langenberg, Hr. Tulumoglu, Fr. Holtmannspötter, Hr. Müller,  
Hr. Brouwer, Hr. Rösner, Hr. Schulte-Wörmann,  
(E) Fr. Lieder, Fr. Jordan, Fr. Nonhoff, Fr. Korkowsky, Hr. Möller, Hr.Witte,  
(S) Leo Bieker, Malin Schüssler, Martje Sumowsky, Marlene Lange, Piet Wies-
mann 
Gast: Hr. Brüggemann 
Abwesend:   Mona Karram 
 
 
[…] 
 
5. Beschluss zum Schulstandort 
Frau Langenberg stellt das Prozedere der Abstimmung vor und beantragt eine geheime Ab-
stimmung. Es gibt zum Sachstand keine Nachfragen, es wird aber darauf hingewiesen, dass 
der alte Beschluss von Seiten der Stadt nicht umgesetzt wurde, und damit diese neue Situation 
entstanden ist. 
Antrag: „Die Schulkonferenz möge der Aufhebung des alten Beschlusses zur Standortfrage 
des JCS und der Verlagerung des JCS als Gymnasium an einen zukunftsfähigen Standort im 
Stadtgebiet Münsters zustimmen.“ 
 
Pro: 15 Contra: 2 Enthaltung: 0 
Der Antrag wird damit angenommen. 
 
Frau Langenberg teilt den Beschluss Herrn Schade (Bezirksregierung Münster) und Herrn 
Paal (Schuldezernent des Schulträgers) mit. Laut Fahrplan der Stadt und der beteiligten Gre-
mien soll im Herbst im Rat der Stadt ein neuer Beschluss herbeigeführt werden, welcher über 
die Presse noch vor den neuen Anmeldungen publiziert werden soll. 
 
[…]

Anlage A

1842 Zeichen

Anlage A zur V/0541/2022 
Kurzüberblick 
Der Grundsatzbeschluss vom 11.12.2019 zum Verbleib des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasi-
ums am Standort Sonnenstraße (V/0997/2019) wird aufgehoben und öffnet damit die Option zur 
Verlagerung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasiums nach Angelmodde.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
Eine Verlagerung wird zu einer ausgewogenen Schullandschaft und Attraktivitätssteigerung des 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums beitragen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die zur Finanzierung der Durchführung der Phase Null erforderlichen Ermächtigungen sind im 
Haushaltsplanentwurf 2023 bei den Planungskosten für die Erweiterung von Schulgebäuden ver-
anschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß Schulgesetz NRW § 78 Absatz 4 ist der Schulträger verpflichtet bedarfsgerecht schuli-
sche Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des 
gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Prognostisch werden starke Bevölkerungszuwächse in Münsters Südosten erwartet. Die Verlage-
rung des Johann-Conrad-Schlaun Gymnasium nach Angelmodde sorgt für ein ausgewogenes 
Schulangebot im Stadtgebiet.

Beratungsverlauf (6)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sonnenstraße 18

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Details

Aktenzeichen
V/0541/2022
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2022
Erstellt
29.08.2022 19:22