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V/0753/2021

Straßenreinigungsgebühren 2022

Vorlagen 04.10.2021

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Anlage A

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Ansehen

Anlage: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1171 Zeichen

Anlage A zur V/0753/2021
Kurzüberblick
Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des
Betriebsausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der
Gebührensätze ist sie zwingend nötig.
Finanzierung
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Die erforderlichen Mittel werden nicht im Haushaltsplan sondern im Erfolgsplan der AWM
ausgewiesen. Soweit für städtische Liegenschaften Kosten anfallen, sind diese im Budget der
Fachämter veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
Vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
entfällt

Anlage: Gebührenkalkulation Straßenreinigung

4129 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0753/2021
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg.
2022 2021 2020
Kosten
Materialkosten 971.000,00 € 1.083.000,00 € -112.000,00 € 1.042.314,81 €
Treibstoffe, Schmiermittel 200.000,00 € 250.000,00 € -50.000,00 € 205.867,20 €
Materiallagerentnahmen 80.000,00 € 95.000,00 € -15.000,00 € 84.561,14 €
Materialdirektverbrauch 175.000,00 € 209.000,00 € -34.000,00 € 156.928,94 €
Kosten für bezogene Leistungen 516.000,00 € 529.000,00 € -13.000,00 € 594.957,53 €
Personalkosten 3.985.000,00 € 3.631.000,00 € 354.000,00 € 3.502.786,9 8 €
Abschreibungen 1.111.000,00 € 731.000,00 € 380.000,00 € 724.471,47 €
Sonstige betriebliche Kosten 142.000,00 € 270.000,00 € -128.000,00 € 27.027,25 €
Kalkulatorische Verzinsung 274.000,00 € 281.000,00 € -7.000,00 € 221.315,91 €
Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 173,00 €
Inanspruchnahme Werkstatt 440.000,00 € 440.000,00 € 0,00 € 441.642,43 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 1.188.000,00 € 1.197.000,00 € -9.000,00 € 967.897,50 €
Summe Kosten 8.111.000,00 € 7.633.000,00 € 478.000,00 € 6.927.629,35 €
Erträge
Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Zinserträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse -137.000,00 € 0,00 € -137.000,00 € 132.716,83 €
Stadtanteil -1.385.000,00 € -1.322.000,00 € -63.000,00 € -1.247.201,57 €
Sonstige betriebliche Erträge -494.000,00 € -216.000,00 € -278.000,00 € -33.632,41 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -552.000,00 € -562.000,00 € 10.000,00 € -692.091,14 €
Summe der sonstigen Erträge -2.568.000,00 € -2.100.000,00 € -468.000,00 € -1.840.208,29 €
Umlagefähige Kosten 8.111.000,00 € 7.633.000,00 € 478.0 00,00 € 6.927.629,35 €
abzüglich sonstige Erträge -2.568.000,00 € -2.100.000,00  € -468.000,00 € -1.840.208,29 €
Gebührenbedarf 5.543.000,00 € 5.533.000,00 € 10.000,00  € 5.087.421,06 €
Seite 1 von 2

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0753/2021
Straßenreinigung
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2022
Anzahl der 
Leistungen 
2021
Verän-
derungen 
2021/2022
Anzahl der 
Leistungen 
2022
Derzeitige 
Gebührensätze
Gebührenauf-
kommen ohne 
Anhebung
Neu festzu-
setzende 
Gebühren
Gebühren-
aufkommen 
einschl. 
Anhebung
1. Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x w. (710, 740) 368313 695 369008 6,06 € 2.236.188,4 8 € 6,06 € 2.236.188,48 €
b) 2 x w. (720, 750) 14737 0 14737 12,12 € 178.612,44 € 12,12 € 178.612,44 €
c) 3 x w. (730) 7035 0 7035 18,18 € 127.896,30 € 18,18 € 127.896,30 €
d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 36,36 € 330.657,84 € 36,36 € 330.657,84 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x w. (712) 25357 110 25467 6,06 € 154.330,02 € 6,06 € 154.330,02 €
b) 2 x w. (722) 155 0 155 12,12 € 1.878,60 € 12,12 € 1.878,60 €
c) 3 x w. (732) 318 0 318 18,18 € 5.781,24 € 18,18 € 5.781,24 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 36,36 € 654,48 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x w. (610,640) 155161 427 155588 5,40 € 840.175,20 € 5,40 € 840.175,20 €
b) 2 x w. (620,650) 14184 -2 14182 10,80 € 153.165,60 € 10,80 € 153.165,60 €
c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 16,20 € 64.103,40 € 16,20 € 64.103,40 €
d) 6 x w. (670) 3088 1 3089 32,40 € 100.083,60 € 32,40 € 100.083,60 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x w. (612) 11775 157 11932 5,40 € 64.432,80 € 5,40 € 64.432,80 €
b) 2 x w. (622) 343 0 343 10,80 € 3.704,40 € 10,80 € 3.704,40 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 16,20 € 486,00 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
 1 x w. (760, 780, 782) 277265 199 277464 3,00 € 832.392, 00 € 3,00 € 832.392,00 €
 14tg. (763, 783, 784) 260115 924 261039 1,50 € 391.558, 50 € 1,50 € 391.558,50 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
 1 x w. (660, 680, 682) 10842 -3 10839 2,64 € 28.614,96 € 2,64 € 28.614,96 €
 14tg. (663, 683, 684) 21331 193 21524 1,32 € 28.411,68 € 1,32 € 28.411,68 €
Gesamt 1183118 2701 1185819 5.543.127,54 € 5.543.127,54 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 5.543.000,00 €
Deckungsgrad: 100,00%
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 127,54 €
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

4219 Zeichen

V/0753/2021
V/0753/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Straßenreinigungsgebühren 2022
Beratungsfolge
16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert.
Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 8.111.000 Euro und die
Kosten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen.
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.543.000
Euro, durch eine Kostenbeteiligung des allgemeinen Haushalts – der das öffentliche Interesse an der
Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.385.000 Euro (Stadtanteil), durch innerbetriebliche
Verrechnungen von 552.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 137.000 Euro und
aus sonstigen Erträgen – im Wesentlichen bestehend aus Zuschüssen für die Beschaffung von
elektrisch betriebenen Kehrmaschinen - in Höhe von 494.000 Euro finanziert.
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch
Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert.
Die entsprechenden Mittel sind bei den jeweiligen Fachämtern veranschlagt.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
26.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dornseif
T elefon:6052-16
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0753/2021
Begründung:
Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, einer prognostizierten
Personalkostensteigerung von 1,8 Prozent und gestiegenen Abschreibungen für die Beschaffung von
elektrisch betriebenen Kehrmaschinen können durch Zuschüsse für die neue Fahrzeugtechnik und
durch eine Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren aufgefangen werden. Eine
Anhebung der Gebühren für 2022 ist nicht erforderlich.
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
Die Gebühr für die Straßenreinigung verbleibt gemäß beigefügter Kalkulation auf dem
Vorjahresniveau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je
Frontmeter:
Vollreinigung Anliegerstraßen 4,92 Euro
Vollreinigung Durchgangsstraßen 4,32 Euro
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 2,40 Euro
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,16 Euro
Gebührenprognose bis 2026
Die nachfolgende T abellestellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2023 bis 2026 nach heutigem
Kenntnisstand beispielhaft dar.
Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten, bei den Werkstatt-, Verwaltungs- und
sonstigen Kosten eine 2-prozentige sowie bei den Personalkosten eine 1,5-prozentige Steigerung
vorhergesagt. Die Abschreibungen bleiben nach heutigem Kenntnisstand auf dem derzeitigen Niveau.
Die kalkulatorischen Zinsen werden aufgrund sinkender Zinssätze abnehmen.
Im Jahr 2023 werden die Gebühreneinnahmen voraussichtlich nicht mehr ausreichend sein, um die
Kosten der Straßenreinigung zu decken. Kompensierende Mittel aus Gebührenüberschüssen aus
Vorjahren sind verausgabt und stehen für die Folgejahre nicht mehr zur Verfügung.
Abhängig vom Betriebsergebnis 2021, ist dann für das Jahr 2023 zu prüfen, inwieweit eine
Gebührenerhöhung zwingend erforderlich wird. Für die darauffolgenden Jahre sind
Gebührensteigerungen in Höhe der allgemeinen Preissteigerung möglich.
Die Höhe der in der nachfolgenden T abelle ausgewiesenen Steigerungsrate stellt die kleinste
mögliche Einheit dar und resultiert aus der in der Gebührensatzung verankerten 12-tel T eilung, die
gewährleisten soll, dass die Gebührenbelastung des Bürgers monatlich ohne Rundungsdifferenzen
auf einen Cent genau abgerechnet werden kann.

- 3 -
V/0753/2021
Winterdienst
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren
Straßenreinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen
Haushaltsmitteln bestritten.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen: - Gebührenkalkulation Straßenreinigung
- Anlage A

Beratungsverlauf (4)

16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 16.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 16.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0753/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.10.2021
Erstellt
04.10.2021 12:02