V/0753/2021
Straßenreinigungsgebühren 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1171 Zeichen
Anlage A zur V/0753/2021 Kurzüberblick Straßenreinigungsgebührenerhebung gem. § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten, der Kämmerin, des Betriebsausschusses und des Rates erstellt. Im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Gebührensätze ist sie zwingend nötig. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die erforderlichen Mittel werden nicht im Haushaltsplan sondern im Erfolgsplan der AWM ausgewiesen. Soweit für städtische Liegenschaften Kosten anfallen, sind diese im Budget der Fachämter veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage: Gebührenkalkulation Straßenreinigung
4129 Zeichen
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0753/2021 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2022 2021 2020 Kosten Materialkosten 971.000,00 € 1.083.000,00 € -112.000,00 € 1.042.314,81 € Treibstoffe, Schmiermittel 200.000,00 € 250.000,00 € -50.000,00 € 205.867,20 € Materiallagerentnahmen 80.000,00 € 95.000,00 € -15.000,00 € 84.561,14 € Materialdirektverbrauch 175.000,00 € 209.000,00 € -34.000,00 € 156.928,94 € Kosten für bezogene Leistungen 516.000,00 € 529.000,00 € -13.000,00 € 594.957,53 € Personalkosten 3.985.000,00 € 3.631.000,00 € 354.000,00 € 3.502.786,9 8 € Abschreibungen 1.111.000,00 € 731.000,00 € 380.000,00 € 724.471,47 € Sonstige betriebliche Kosten 142.000,00 € 270.000,00 € -128.000,00 € 27.027,25 € Kalkulatorische Verzinsung 274.000,00 € 281.000,00 € -7.000,00 € 221.315,91 € Kraftfahrzeugsteuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 173,00 € Inanspruchnahme Werkstatt 440.000,00 € 440.000,00 € 0,00 € 441.642,43 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 1.188.000,00 € 1.197.000,00 € -9.000,00 € 967.897,50 € Summe Kosten 8.111.000,00 € 7.633.000,00 € 478.000,00 € 6.927.629,35 € Erträge Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zinserträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erträge aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse -137.000,00 € 0,00 € -137.000,00 € 132.716,83 € Stadtanteil -1.385.000,00 € -1.322.000,00 € -63.000,00 € -1.247.201,57 € Sonstige betriebliche Erträge -494.000,00 € -216.000,00 € -278.000,00 € -33.632,41 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -552.000,00 € -562.000,00 € 10.000,00 € -692.091,14 € Summe der sonstigen Erträge -2.568.000,00 € -2.100.000,00 € -468.000,00 € -1.840.208,29 € Umlagefähige Kosten 8.111.000,00 € 7.633.000,00 € 478.0 00,00 € 6.927.629,35 € abzüglich sonstige Erträge -2.568.000,00 € -2.100.000,00 € -468.000,00 € -1.840.208,29 € Gebührenbedarf 5.543.000,00 € 5.533.000,00 € 10.000,00 € 5.087.421,06 € Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0753/2021 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2022 Anzahl der Leistungen 2021 Verän- derungen 2021/2022 Anzahl der Leistungen 2022 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 368313 695 369008 6,06 € 2.236.188,4 8 € 6,06 € 2.236.188,48 € b) 2 x w. (720, 750) 14737 0 14737 12,12 € 178.612,44 € 12,12 € 178.612,44 € c) 3 x w. (730) 7035 0 7035 18,18 € 127.896,30 € 18,18 € 127.896,30 € d) 6 x w. (770) 9094 0 9094 36,36 € 330.657,84 € 36,36 € 330.657,84 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 25357 110 25467 6,06 € 154.330,02 € 6,06 € 154.330,02 € b) 2 x w. (722) 155 0 155 12,12 € 1.878,60 € 12,12 € 1.878,60 € c) 3 x w. (732) 318 0 318 18,18 € 5.781,24 € 18,18 € 5.781,24 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 36,36 € 654,48 € 36,36 € 654,48 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 155161 427 155588 5,40 € 840.175,20 € 5,40 € 840.175,20 € b) 2 x w. (620,650) 14184 -2 14182 10,80 € 153.165,60 € 10,80 € 153.165,60 € c) 3 x w. (630) 3957 0 3957 16,20 € 64.103,40 € 16,20 € 64.103,40 € d) 6 x w. (670) 3088 1 3089 32,40 € 100.083,60 € 32,40 € 100.083,60 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 11775 157 11932 5,40 € 64.432,80 € 5,40 € 64.432,80 € b) 2 x w. (622) 343 0 343 10,80 € 3.704,40 € 10,80 € 3.704,40 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 16,20 € 486,00 € 16,20 € 486,00 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 277265 199 277464 3,00 € 832.392, 00 € 3,00 € 832.392,00 € 14tg. (763, 783, 784) 260115 924 261039 1,50 € 391.558, 50 € 1,50 € 391.558,50 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10842 -3 10839 2,64 € 28.614,96 € 2,64 € 28.614,96 € 14tg. (663, 683, 684) 21331 193 21524 1,32 € 28.411,68 € 1,32 € 28.411,68 € Gesamt 1183118 2701 1185819 5.543.127,54 € 5.543.127,54 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 5.543.000,00 € Deckungsgrad: 100,00% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: 127,54 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
4219 Zeichen
V/0753/2021 V/0753/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Straßenreinigungsgebühren 2022 Beratungsfolge 16.11.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation unverändert. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 8.111.000 Euro und die Kosten der Winterwartung 2.000.000 Euro betragen. Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 5.543.000 Euro, durch eine Kostenbeteiligung des allgemeinen Haushalts – der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit widerspiegelt – in Höhe von 1.385.000 Euro (Stadtanteil), durch innerbetriebliche Verrechnungen von 552.000 Euro, aus Überschüssen aus Vorjahren in Höhe von 137.000 Euro und aus sonstigen Erträgen – im Wesentlichen bestehend aus Zuschüssen für die Beschaffung von elektrisch betriebenen Kehrmaschinen - in Höhe von 494.000 Euro finanziert. Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.800.000 Euro finanziert und durch Kostenbeteiligungen der Stadtwerke in Höhe von zusätzlich 200.000 Euro mitfinanziert. Die entsprechenden Mittel sind bei den jeweiligen Fachämtern veranschlagt. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 26.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif T elefon:6052-16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 3 - V/0753/2021 Begründung: Die Mehrkosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, einer prognostizierten Personalkostensteigerung von 1,8 Prozent und gestiegenen Abschreibungen für die Beschaffung von elektrisch betriebenen Kehrmaschinen können durch Zuschüsse für die neue Fahrzeugtechnik und durch eine Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren aufgefangen werden. Eine Anhebung der Gebühren für 2022 ist nicht erforderlich. Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren Die Gebühr für die Straßenreinigung verbleibt gemäß beigefügter Kalkulation auf dem Vorjahresniveau. Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: Vollreinigung Anliegerstraßen 4,92 Euro Vollreinigung Durchgangsstraßen 4,32 Euro Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 2,40 Euro Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen 2,16 Euro Gebührenprognose bis 2026 Die nachfolgende T abellestellt eine Gebührenentwicklung der Jahre 2023 bis 2026 nach heutigem Kenntnisstand beispielhaft dar. Für die folgenden Jahre werden bei den Materialkosten, bei den Werkstatt-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten eine 2-prozentige sowie bei den Personalkosten eine 1,5-prozentige Steigerung vorhergesagt. Die Abschreibungen bleiben nach heutigem Kenntnisstand auf dem derzeitigen Niveau. Die kalkulatorischen Zinsen werden aufgrund sinkender Zinssätze abnehmen. Im Jahr 2023 werden die Gebühreneinnahmen voraussichtlich nicht mehr ausreichend sein, um die Kosten der Straßenreinigung zu decken. Kompensierende Mittel aus Gebührenüberschüssen aus Vorjahren sind verausgabt und stehen für die Folgejahre nicht mehr zur Verfügung. Abhängig vom Betriebsergebnis 2021, ist dann für das Jahr 2023 zu prüfen, inwieweit eine Gebührenerhöhung zwingend erforderlich wird. Für die darauffolgenden Jahre sind Gebührensteigerungen in Höhe der allgemeinen Preissteigerung möglich. Die Höhe der in der nachfolgenden T abelle ausgewiesenen Steigerungsrate stellt die kleinste mögliche Einheit dar und resultiert aus der in der Gebührensatzung verankerten 12-tel T eilung, die gewährleisten soll, dass die Gebührenbelastung des Bürgers monatlich ohne Rundungsdifferenzen auf einen Cent genau abgerechnet werden kann. - 3 - V/0753/2021 Winterdienst Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßenreinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haushaltsmitteln bestritten. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Gebührenkalkulation Straßenreinigung - Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0753/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 04.10.2021 12:02