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V/0854/2021

Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

Vorlagen 16.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 14

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1476 Zeichen

Anlage A zur V/0854/2021
Kurzüberblick
Ermächtigung / Anweisung des Vertreters der Stadtwerke Münster GmbH in der
Gesellschafterversammlung des FMO für ein Votum zum Ausgleich des coronabedingten
Schadens beim FMO.
Der Ausgleich soll durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen
prozentualen Anteils von 10 Mio. € des Gesellschafters am Stammkapital erfolgen.
Der Anteil für die Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €.
In gleicher Höhe soll die Stadt Münster auf der Grundlage des Beschluss des Rates Nr. 280/84, in
2022 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage die Belastung der Stadtwerke Münster
GmbH kompensieren.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Münster
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Belastungsausgleich durch Kapitaleinlage Stadtwerke Münster in 2022 i.H.v. 3.586.726,02 €.
Ein Veränderungsblatt wird von der Verwaltung eingebracht.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Beschluss des Rates Nr. 280/84
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k. A.

Beschlussvorlage

5382 Zeichen

V/0854/2021
V/0854/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
Beratungsfolge
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates im Rahmen der Haushaltsaufstellung
für 2022 sowie entsprechender Beschlüsse aller anderen kommunalen Gesellschafter der FMO
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) wird die Vertretung der Stadt Münster in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, folgenden Beschluss zu
fassen:
1.1 Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung des FMO
wird angewiesen, den folgenden Beschluss zu fassen und die auf der Basis dieses
Beschlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen:
1.1.1 Zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO beschließt die
Gesellschafterversammlung des FMO für das Geschäftsjahr 2022 eine
Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils
von 10 Mio. € des Gesellschafters am Stammkapital.
1.1.2 Der Anteil für die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH beträgt
3.586.726,02 €. Die Verbuchung erfolgt auf der Ebene des FMO in der
Kapitalrücklage.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die
Kapitalrücklage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 € auf der Grundlage des Beschlusses des
Rates Nr. 280/84 in 2022 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in
die Stadtwerke Münster GmbH kompensiert und dieser Ausgleich durch ein Veränderungsblatt in
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
29.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
T elefon:492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de

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V/0854/2021
den Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen wird. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH
erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster
GmbH gezahlt.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (€)
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen
Maßnahme 1050 Kapitaleinlage Stadtwerke Münster
GmbH 2022 3.586.726,02
Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten. Die Verwaltung wird das
entsprechende Veränderungsblatt im Rahmen der Etatberatungen vorlegen.
Begründung:
Die Corona-Pandemie hat den Geschäftsbetrieb der FMO Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
(FMO) auch in 2021 weiterhin beeinträchtigt. Nach wie vor sind die Fluggastzahlen und damit die
Umsatzerlöse für 2021 stark rückläufig, wenn auch der Ferienmonat Oktober eine Auslastung von
etwa 75% des Oktober 2019 erreicht hat. Dennoch hat der Gesamtverlauf 2021 wiederum zu
erheblichen Ergebnis- und Liquiditätseinbußen gegenüber dem ursprünglichen, seinerzeit
verabschiedeten Finanzierungskonzept 2.0 geführt. Insofern wird es erforderlich sein, im Jahr 2022
einen finanziellen Ausgleich des entstandenen coronabedingten Schadens in Höhe von 10 Mio. € als
Eigenkapitalzuführung durch die Gesellschafter zur Verfügung zu stellen.
Die Flughafengesellschaft hatte vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen
PwC bereits im vergangenen Jahr eine Vorausschau für die kommenden fünf Jahre erarbeitet. Die
jüngsten Forecasts der FMO-Geschäftsführung zum Jahresergebnis 2021 des FMO haben diese
Berechnungen dahingehend bestätigt, dass sich auch für 2022 beim FMO zum Ausgleich des
coronabedingten Schadens ein Kapitalbedarf in Höhe von 10 Mio. € ergibt. Aufgrund eines
entsprechenden Beschlusses der städtischen Gremien in Münster wurden der gesamte Kapitalbedarf
sowie die notwendige Zuführung für das Geschäftsjahr 2022 durch das Beteiligungsmanagement der
Stadt geprüft (vgl. Berichtsvorlage V/0714/2021). Die Prüfung bestätigt die Notwendigkeit der
Coronahilfen in dem durch die Geschäftsführung des FMO beantragten Umfang.
Mit der vorliegenden Vorlage wird über den eigenkapitalfinanzierten Ausgleich des Liquiditätsbedarfes
für das Jahr 2022 beschlossen. Hierbei wird dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass die Zahlung der
Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrücklage der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in
Höhe von 3.586.726,02 € geleistet wird und auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. 280/84 in
2022 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadtwerke Münster
GmbH zu einer Kompensation führt. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt die Verbuchung
ebenfalls in der Kapitalrücklage.
Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO werden sich die Beteiligungsverhältnisse nicht
verändern. Es ist beabsichtigt, dass sich sämtliche kommunalen Gesellschafter am Ausgleich
beteiligen (entspricht 99,83 % des Stammkapitals). Der Beschluss steht insofern unter dem Vorbehalt,

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dass sich alle kommunalen Gesellschafter des FMO relativ zum jeweils gehaltenen Anteil am FMO an
der Ausgleichsmaßnahme beteiligen.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 03.12.2021 im Rahmen seiner Vorlage
Nr. 26/2021 über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Münster GmbH beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
i. V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0854/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2021
Erstellt
12.11.2021 14:58