V/0854/2021
Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
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Anlage A
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Anlage A zur V/0854/2021 Kurzüberblick Ermächtigung / Anweisung des Vertreters der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung des FMO für ein Votum zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO. Der Ausgleich soll durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 10 Mio. € des Gesellschafters am Stammkapital erfolgen. Der Anteil für die Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. In gleicher Höhe soll die Stadt Münster auf der Grundlage des Beschluss des Rates Nr. 280/84, in 2022 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage die Belastung der Stadtwerke Münster GmbH kompensieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Münster Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Belastungsausgleich durch Kapitaleinlage Stadtwerke Münster in 2022 i.H.v. 3.586.726,02 €. Ein Veränderungsblatt wird von der Verwaltung eingebracht. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Beschluss des Rates Nr. 280/84 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
Beschlussvorlage
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V/0854/2021 V/0854/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Beratungsfolge 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2022 sowie entsprechender Beschlüsse aller anderen kommunalen Gesellschafter der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) wird die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 1.1 Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung des FMO wird angewiesen, den folgenden Beschluss zu fassen und die auf der Basis dieses Beschlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen: 1.1.1 Zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO beschließt die Gesellschafterversammlung des FMO für das Geschäftsjahr 2022 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 10 Mio. € des Gesellschafters am Stammkapital. 1.1.2 Der Anteil für die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. Die Verbuchung erfolgt auf der Ebene des FMO in der Kapitalrücklage. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrücklage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 € auf der Grundlage des Beschlusses des Rates Nr. 280/84 in 2022 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH kompensiert und dieser Ausgleich durch ein Veränderungsblatt in Amt für Finanzen und Beteiligungen 29.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt T elefon:492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 3 - V/0854/2021 den Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen wird. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster GmbH gezahlt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (€) Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Maßnahme 1050 Kapitaleinlage Stadtwerke Münster GmbH 2022 3.586.726,02 Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten. Die Verwaltung wird das entsprechende Veränderungsblatt im Rahmen der Etatberatungen vorlegen. Begründung: Die Corona-Pandemie hat den Geschäftsbetrieb der FMO Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO) auch in 2021 weiterhin beeinträchtigt. Nach wie vor sind die Fluggastzahlen und damit die Umsatzerlöse für 2021 stark rückläufig, wenn auch der Ferienmonat Oktober eine Auslastung von etwa 75% des Oktober 2019 erreicht hat. Dennoch hat der Gesamtverlauf 2021 wiederum zu erheblichen Ergebnis- und Liquiditätseinbußen gegenüber dem ursprünglichen, seinerzeit verabschiedeten Finanzierungskonzept 2.0 geführt. Insofern wird es erforderlich sein, im Jahr 2022 einen finanziellen Ausgleich des entstandenen coronabedingten Schadens in Höhe von 10 Mio. € als Eigenkapitalzuführung durch die Gesellschafter zur Verfügung zu stellen. Die Flughafengesellschaft hatte vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC bereits im vergangenen Jahr eine Vorausschau für die kommenden fünf Jahre erarbeitet. Die jüngsten Forecasts der FMO-Geschäftsführung zum Jahresergebnis 2021 des FMO haben diese Berechnungen dahingehend bestätigt, dass sich auch für 2022 beim FMO zum Ausgleich des coronabedingten Schadens ein Kapitalbedarf in Höhe von 10 Mio. € ergibt. Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der städtischen Gremien in Münster wurden der gesamte Kapitalbedarf sowie die notwendige Zuführung für das Geschäftsjahr 2022 durch das Beteiligungsmanagement der Stadt geprüft (vgl. Berichtsvorlage V/0714/2021). Die Prüfung bestätigt die Notwendigkeit der Coronahilfen in dem durch die Geschäftsführung des FMO beantragten Umfang. Mit der vorliegenden Vorlage wird über den eigenkapitalfinanzierten Ausgleich des Liquiditätsbedarfes für das Jahr 2022 beschlossen. Hierbei wird dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrücklage der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 3.586.726,02 € geleistet wird und auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. 280/84 in 2022 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH zu einer Kompensation führt. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO werden sich die Beteiligungsverhältnisse nicht verändern. Es ist beabsichtigt, dass sich sämtliche kommunalen Gesellschafter am Ausgleich beteiligen (entspricht 99,83 % des Stammkapitals). Der Beschluss steht insofern unter dem Vorbehalt, - 3 - V/0854/2021 dass sich alle kommunalen Gesellschafter des FMO relativ zum jeweils gehaltenen Anteil am FMO an der Ausgleichsmaßnahme beteiligen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 03.12.2021 im Rahmen seiner Vorlage Nr. 26/2021 über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0854/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2021
- Erstellt
- 12.11.2021 14:58