V/0662/2025

Kommunales Klimacontrolling 2025

Vorlagen 11.02.2026

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Münster hat ihre CO2-Emissionen von 2.618 Kilotonnen im Jahr 1990 auf 1.617 Kilotonnen im Jahr 2024 deutlich reduziert. Dies entspricht einem Rückgang um rund 38 Prozent und zeigt, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen Wirkung entfalten. Besonders stark war der Fortschritt im Vergleich zum Jahr 2022, dem letzten veröffentlichten Vergleichswert: Damals waren die Emissionen noch rund 170 Kilotonnen höher. Im direkten Jahresvergleich zwischen 2023 und 2024 blieben die Werte jedoch nahezu unverändert.

Zentrales Instrument für diese Erfolgsmessung ist das jährliche Klimacontrolling, das aus drei Elementen besteht: der Energie- und Treibhausgasbilanz, dem Sachstand zu strategischen Klimaprojekten sowie dem Klimahaushalt. Die Bilanz erfasst die energiebedingten Emissionen in CO2-Äquivalenten – eine Maßeinheit, die verschiedene Treibhausgase vergleichbar macht – auf dem gesamten Stadtgebiet. Für die Menschen vor Ort bedeutet dies, dass sie transparent verfolgen können, wie erfolgreich die Stadt beim Klimaschutz ist.

Im bundesweiten Vergleich mit ähnlichen Kommunen schneidet Münster gut ab. Aachen kam auf eine Reduktion von 39 Prozent, Bonn und Freiburg auf rund 32 und 31 Prozent, Göttingen auf 27 Prozent, Mannheim auf 35 Prozent. Alle Städte haben sich anspruchsvolle Ziele gesetzt: Münster, Aachen, Göttingen und Mannheim streben die Klimaneutralität bis 2030 an, Bonn und Freiburg bis 2035. Der Vergleich zeigt jedoch, dass trotz dieser Erfolge noch tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen nötig sind, um die Ziele zu erreichen. Die Stadtverwaltung allein kann diese Herausforderung nicht bewältigen – es bedarf der aktiven Beteiligung aller Akteure der Stadtgesellschaft, von Bürgerinnen und Bürgern über Unternehmen bis hin zu Vereinen.

Das Dokument wurde am 2. Februar 2026 korrigiert, nachdem bei der Datenübertragung Fehler aufgetreten waren. Die korrigierten Seiten wurden den Mitgliedern der Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen zur Aktualisierung übermittelt. Konkrete finanzielle Auswirkungen oder Kosten werden in dem Papier nicht genannt.

Berichtsvorlage

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Anlage 1 - Bericht_Energie-_und_THG-Bilanz_2024_korrigiert

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Anlage 2 - 2025_Indikatoren_Klimacontrolling

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Anlage 3 - 2025_Sachstandsbericht

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Anlage A

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1193 Zeichen

Mein Zeichen (bitte angeben)  Münster, 02.02.2026 
00.01.2001  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bei der Datenübertragung im Kontext der Erstellung der Energie- und 
Treibhausgasbilanz der Stadt Münster ist es leider zu einem Fehler 
gekommen. Dies betrifft die Seiten 2 und 3 sowie die Anlage 1 der Vorlage 
V/0662/2025. Die Veränderungen auf den Seiten 2 und 3 sind fett gedruckt. 
Als Anlage senden wir Ihnen die korrigierten Versionen zu verbunden mit der 
Bitte, diese auszutauschen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. 
Thomas Möller 
 
 
 
Stabsstelle Klima 
Klemensstraße 10 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Thomas Möller 
Telefon: 02 51 / 4 92-60 50 
Fax: 02 51 / 4 92-70 98 
MoellerT@stadt-muenster.de 
 
 
An die Mitglieder des 
− Rates 
− Hauptausschusses 
− Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und 
Digitalisierung 
− Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
− Ausschusses für Verkehr und Mobilität 
Stadt Münster · 48127 Münster  
 
 
 
 
Stadt Münster 
Telefon: 02 51 / 4 92-0 
Fax: 02 51 / 4 92-77 00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei

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2951 Zeichen

Im Kern beinhaltet das Klimacontrolling die drei Elemente – Energie- und Treibhausgasbilanz, den 
Sachstand zu den strategischen Projekten sowie einen Einstieg in den Klimahaushalt. Die drei Ele-
mente bilden zusammen das Klimacontrolling. 
 
 
Element: Energie und Treibhausgasbilanz  
Die Stadt Münster veröffentlicht jährlich eine städtische Energie- und Treibhausgasbilanz. Sie er-
fasst die energiebedingten Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten auf dem Stadtgebiet. Um 
Kontinuität und Konsistenz zu gewähren, werden primär die Zahlen der Verbräuche und Emissio-
nen fortgeschrieben und an zentralen Stellen um Erläuterungen, Vergleiche und Einordnungen er-
weitert. 
Die jährlichen CO2-Emissionen sind in Münster von 2.618 kt im Jahr 1990 auf 1.617 kt im Jahr 
2024 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 38% bzw. 
1.000 kt CO2. Im Vergleich zum Jahr 2022 (letzte veröffentlichte Bilanz) bedeutet dies einen star-
ken Rückgang von ca. 170 Kilotonnen bzw. 6 Prozentpunkten. Im Jahr 2024 hat es keine nen-
nenswerte Veränderung gegenüber 2023 gegeben. 
Weitere Erläuterungen und Einordnungen zur Bilanz können der Anlage Bericht Energie- und 
THG-Bilanz 2024 zu dieser Vorlage entnommen werden.

Abbildung: Entwicklung der jährlichen CO2-Emissionen in Münster in Tonnen nach Sektoren. 100% entspre-
chen den Emissionen im Basisjahr 1990. Auf der rechten Vertikalachse ist die Pro-Kopf-Emissionsreduktion 
dargestellt (Anlage Treibhausgasbilanz 2024). 
 
Zur Einordnung der Bilanzergebnisse im bundesweiten Vergleich sind im Folgenden die Fort-
schritte vergleichbarer Städte dargelegt. Die Bilanzjahre unterscheiden sich dabei, weil die Städte 
in unterschiedlichen Zeiträumen ihre Energie- und Treibhausgasbilanzen erstellen und veröffentli-
chen. 
 
Stadt Reduktions-
fortschritt 
Emissionen 
1990  
(≈ Mio. t/a) 
Emissionen 
aktuell 
(≈ Mio. t/a) 
aktuellstes 
Bilanzjahr 
Zieljahr 
Klimaneutralität 
Aachen - 39 % 2,6 1,6 2023 2030 
Bonn - 32 % 2,9 1,9 2022 2035 
Freiburg - 31 % 2,3 1,5 2022 2035 
Göttingen - 27 % 1,0 0,7 2022 2030 
Mannheim - 35 % 4,3 2,8 2022 2030 
Münster - 38 % 2,6 1,7 2024 2030 
 
Die ausgewählten Vergleichskommunen sind in ihrer Struktur ähnlich zu Münster und/oder haben 
ähnliche Zielsetzungen bzw. beteiligen sich an Bundes- oder EU-weiten Vorreiter-Programmen 
(bspw. Masterplan 100% Klimaschutz, EU-Mission 100 Climate Neutral and Smart Cities by 2030). 
Der Vergleich zeigt, dass alle Kommunen eine ähnliche Größenordnung bei den Reduktionsfort-
schritten vorzuweisen haben. Auch dies zeigt nochmal sehr deutlich: Es sind tiefgreifende gesell-
schaftliche und umfassende Maßnahmen nötig, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität in er-
reichbare Nähe zu rücken. Diese Maßnahmen müssen von allen Akteuren der Stadtgesellschaft 
initiiert, unterstützt und umgesetzt werden, der Handlungsspielraum der Stadtverwaltung oder an-
derer einzelner Akteure reicht nicht aus.

Beratungsverlauf (5)

28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2026 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0662/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2026
Erstellt
27.11.2025 11:11