Mandari Insight

V/0662/2025

Kommunales Klimacontrolling 2025

Vorlagen 11.02.2026

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Münster hat ihre CO2-Emissionen von 2.618 Kilotonnen im Jahr 1990 auf 1.617 Kilotonnen im Jahr 2024 deutlich reduziert. Dies entspricht einem Rückgang um rund 38 Prozent und zeigt, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen Wirkung entfalten. Besonders stark war der Fortschritt im Vergleich zum Jahr 2022, dem letzten veröffentlichten Vergleichswert: Damals waren die Emissionen noch rund 170 Kilotonnen höher. Im direkten Jahresvergleich zwischen 2023 und 2024 blieben die Werte jedoch nahezu unverändert.

Zentrales Instrument für diese Erfolgsmessung ist das jährliche Klimacontrolling, das aus drei Elementen besteht: der Energie- und Treibhausgasbilanz, dem Sachstand zu strategischen Klimaprojekten sowie dem Klimahaushalt. Die Bilanz erfasst die energiebedingten Emissionen in CO2-Äquivalenten – eine Maßeinheit, die verschiedene Treibhausgase vergleichbar macht – auf dem gesamten Stadtgebiet. Für die Menschen vor Ort bedeutet dies, dass sie transparent verfolgen können, wie erfolgreich die Stadt beim Klimaschutz ist.

Im bundesweiten Vergleich mit ähnlichen Kommunen schneidet Münster gut ab. Aachen kam auf eine Reduktion von 39 Prozent, Bonn und Freiburg auf rund 32 und 31 Prozent, Göttingen auf 27 Prozent, Mannheim auf 35 Prozent. Alle Städte haben sich anspruchsvolle Ziele gesetzt: Münster, Aachen, Göttingen und Mannheim streben die Klimaneutralität bis 2030 an, Bonn und Freiburg bis 2035. Der Vergleich zeigt jedoch, dass trotz dieser Erfolge noch tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen nötig sind, um die Ziele zu erreichen. Die Stadtverwaltung allein kann diese Herausforderung nicht bewältigen – es bedarf der aktiven Beteiligung aller Akteure der Stadtgesellschaft, von Bürgerinnen und Bürgern über Unternehmen bis hin zu Vereinen.

Das Dokument wurde am 2. Februar 2026 korrigiert, nachdem bei der Datenübertragung Fehler aufgetreten waren. Die korrigierten Seiten wurden den Mitgliedern der Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen zur Aktualisierung übermittelt. Konkrete finanzielle Auswirkungen oder Kosten werden in dem Papier nicht genannt.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 12

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Anlage 3 - 2025_Sachstandsbericht

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Anlage 1 - Bericht_Energie-_und_THG-Bilanz_2024_korrigiert

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 - 2025_Indikatoren_Klimacontrolling

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Anlage A

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1193 Zeichen

Mein Zeichen (bitte angeben)  Münster, 02.02.2026 
00.01.2001  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bei der Datenübertragung im Kontext der Erstellung der Energie- und 
Treibhausgasbilanz der Stadt Münster ist es leider zu einem Fehler 
gekommen. Dies betrifft die Seiten 2 und 3 sowie die Anlage 1 der Vorlage 
V/0662/2025. Die Veränderungen auf den Seiten 2 und 3 sind fett gedruckt. 
Als Anlage senden wir Ihnen die korrigierten Versionen zu verbunden mit der 
Bitte, diese auszutauschen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. 
Thomas Möller 
 
 
 
Stabsstelle Klima 
Klemensstraße 10 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Thomas Möller 
Telefon: 02 51 / 4 92-60 50 
Fax: 02 51 / 4 92-70 98 
MoellerT@stadt-muenster.de 
 
 
An die Mitglieder des 
− Rates 
− Hauptausschusses 
− Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und 
Digitalisierung 
− Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
− Ausschusses für Verkehr und Mobilität 
Stadt Münster · 48127 Münster  
 
 
 
 
Stadt Münster 
Telefon: 02 51 / 4 92-0 
Fax: 02 51 / 4 92-77 00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei

Vorlage-V-0662-2025-Korrektur

2951 Zeichen

Im Kern beinhaltet das Klimacontrolling die drei Elemente – Energie- und Treibhausgasbilanz, den 
Sachstand zu den strategischen Projekten sowie einen Einstieg in den Klimahaushalt. Die drei Ele-
mente bilden zusammen das Klimacontrolling. 
 
 
Element: Energie und Treibhausgasbilanz  
Die Stadt Münster veröffentlicht jährlich eine städtische Energie- und Treibhausgasbilanz. Sie er-
fasst die energiebedingten Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten auf dem Stadtgebiet. Um 
Kontinuität und Konsistenz zu gewähren, werden primär die Zahlen der Verbräuche und Emissio-
nen fortgeschrieben und an zentralen Stellen um Erläuterungen, Vergleiche und Einordnungen er-
weitert. 
Die jährlichen CO2-Emissionen sind in Münster von 2.618 kt im Jahr 1990 auf 1.617 kt im Jahr 
2024 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 38% bzw. 
1.000 kt CO2. Im Vergleich zum Jahr 2022 (letzte veröffentlichte Bilanz) bedeutet dies einen star-
ken Rückgang von ca. 170 Kilotonnen bzw. 6 Prozentpunkten. Im Jahr 2024 hat es keine nen-
nenswerte Veränderung gegenüber 2023 gegeben. 
Weitere Erläuterungen und Einordnungen zur Bilanz können der Anlage Bericht Energie- und 
THG-Bilanz 2024 zu dieser Vorlage entnommen werden.

Abbildung: Entwicklung der jährlichen CO2-Emissionen in Münster in Tonnen nach Sektoren. 100% entspre-
chen den Emissionen im Basisjahr 1990. Auf der rechten Vertikalachse ist die Pro-Kopf-Emissionsreduktion 
dargestellt (Anlage Treibhausgasbilanz 2024). 
 
Zur Einordnung der Bilanzergebnisse im bundesweiten Vergleich sind im Folgenden die Fort-
schritte vergleichbarer Städte dargelegt. Die Bilanzjahre unterscheiden sich dabei, weil die Städte 
in unterschiedlichen Zeiträumen ihre Energie- und Treibhausgasbilanzen erstellen und veröffentli-
chen. 
 
Stadt Reduktions-
fortschritt 
Emissionen 
1990  
(≈ Mio. t/a) 
Emissionen 
aktuell 
(≈ Mio. t/a) 
aktuellstes 
Bilanzjahr 
Zieljahr 
Klimaneutralität 
Aachen - 39 % 2,6 1,6 2023 2030 
Bonn - 32 % 2,9 1,9 2022 2035 
Freiburg - 31 % 2,3 1,5 2022 2035 
Göttingen - 27 % 1,0 0,7 2022 2030 
Mannheim - 35 % 4,3 2,8 2022 2030 
Münster - 38 % 2,6 1,7 2024 2030 
 
Die ausgewählten Vergleichskommunen sind in ihrer Struktur ähnlich zu Münster und/oder haben 
ähnliche Zielsetzungen bzw. beteiligen sich an Bundes- oder EU-weiten Vorreiter-Programmen 
(bspw. Masterplan 100% Klimaschutz, EU-Mission 100 Climate Neutral and Smart Cities by 2030). 
Der Vergleich zeigt, dass alle Kommunen eine ähnliche Größenordnung bei den Reduktionsfort-
schritten vorzuweisen haben. Auch dies zeigt nochmal sehr deutlich: Es sind tiefgreifende gesell-
schaftliche und umfassende Maßnahmen nötig, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität in er-
reichbare Nähe zu rücken. Diese Maßnahmen müssen von allen Akteuren der Stadtgesellschaft 
initiiert, unterstützt und umgesetzt werden, der Handlungsspielraum der Stadtverwaltung oder an-
derer einzelner Akteure reicht nicht aus.

Anlage 3 - 2025_Sachstandsbericht

184406 Zeichen

1 
 
Sachstandsbericht Klima und Einstieg in das Instrument Klimahaushalt 2025: Themenfelder und 
strategische Projekte 
(Bitte beachten: 
€€€ vor dem Titel eines Vorhabens bedeutet, dass das Vorhaben im Teilfinanzplan (Investitionen) oder im Teilergebnisplan (Aufwendungen für die 
lfd. Verwaltungstätigkeit) vorgesehen ist. 
€ vor dem Titel eines Vorhabens bedeutet, dass das Vorhaben in der Wirtschaftsplanung einer städtischen Tochtergesellschaft vorgesehen ist und 
kein direkter Bezug zum städtischen Haushalt besteht.) 
Energieerzeugung ....................................................................................................................................................................................................5  
€ Erneuerbare Energieerzeugung mittels Windenergieanlagen (WEA): 42 WEA und 280 GWh/a grüner Strom .....................................................5 
€ Erneuerbare Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen: 100 GWh/a grüner Strom .....................................................................................6  
€ Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare Wärme in 2030 ...................................................7 
€ BEW-Transformationsplan: Heimatwärme aus der Tiefe – 40 GWh/a erneuerbare Wärme .................................................................................8 
€ BEW-Transformationsplan: Großwärmepumpen als Multitalent für Umweltwärme-Nutzung – 100 GWh/a erneuerbare Wärme ..........................9 
€ BEW-Transformationsplan: Freiflächen-Solarthermie als Beschleuniger der Transformation – 50 GWh/a erneuerbare Wärme ........................ 10 
€ BEW-Transformationsplan: grüne Nahwärme für Neubaugebiete ...................................................................................................................... 11 
€ 110kV-Zielnetzplanung: Münsters Süden soll in 2030 durch ein Hochspannungsnetz versorgt werden............................................................. 12 
€ 80 % der Haushalte in Münster mit Glasfaserverbindungen .............................................................................................................................. 13  
€€€ Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplanung MS .......................................................................................................................... 14 
Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM), V/0192/2024 .................................................................................................................................... 15  
Bauen und Sanieren .............................................................................................................................................................................................. 19  
€€€ Energetische Sanierung städtischer Gebäude ............................................................................................................................................... 19  
Nachhaltiger Energieeinkauf – 100% Ökostrom in städtischen Liegenschaften .................................................................................................... 20 
€€€ PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden ......................................................................................................................................................... 21

2 
 
Überarbeitung der Gebäudeleitlinien .................................................................................................................................................................... 22  
Digitaler Leitfaden klimagerechte Stadtentwicklung .............................................................................................................................................. 24  
€€€ Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude ......................................................................................................................................... 25  
€ Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster ..................................................................................................................................... 26  
€€€ Sanierungsmanagement in der energetischen und klimagerechten Quartierssanierung ................................................................................ 27 
Mobilität .................................................................................................................................................................................................................. 30  
€ CO2-freier ÖPNV in Münster ............................................................................................................................................................................. 30  
€€€ Erweiterung (E-)Carsharing-Angebot ............................................................................................................................................................. 31  
€€€ Fahrradnetz 2.0 ............................................................................................................................................................................................. 32  
€€€ Integriertes Parkraumkonzept ........................................................................................................................................................................ 33  
€€€ Mobilstationen ............................................................................................................................................................................................... 36  
€€€ Neukonzeption des bestehenden ÖPNV-Angebotes ..................................................................................................................................... 37  
€€€ Ausbau öffentlicher Ladesäuleninfrastruktur .................................................................................................................................................. 39  
€€€ S-Bahn-Münsterland ...................................................................................................................................................................................... 40  
Reduzierung & Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks ................................................................................................................................... 41  
€€€ Ausbau von Mitarbeitendenmobilitäts-Angeboten .......................................................................................................................................... 42  
Mitarbeitendenbefragung zu Arbeitswegen ........................................................................................................................................................... 44  
Klimahaushalt und Sustainable Finance .............................................................................................................................................................. 45  
Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings ....................................................................................................................................................... 45  
Green Bond/Grüner Schuldschein ........................................................................................................................................................................ 46  
Nachhaltige Geldanlagen ..................................................................................................................................................................................... 47  
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Stadtkonzern ................................................................................................................................................ 48  
Ökosoziale Vergaben ........................................................................................................................................................................................... 49  
Bildung und Ernährung ......................................................................................................................................................................................... 50

3 
 
€€€ Aktivierung, Qualifizierung und Multiplikation klimaschonenden Verhaltens in der Gesamtgesellschaft ......................................................... 50 
„TrinkWasser“-Kampagne .................................................................................................................................................................................... 51 
€€€ Umstellung des städtischen Kantinenessens ................................................................................................................................................. 52  
€€€ Bildung für nachhaltige Entwicklung in Münster etablieren ............................................................................................................................ 53  
€€€ Biostadt Münster und Öko-Modellregion Münsterland ................................................................................................................................... 56  
Aktionsplan Nachhaltiges Ernährungssystem ....................................................................................................................................................... 59  
KlimaTraining ....................................................................................................................................................................................................... 60  
Wirtschaft und Wissenschaft ................................................................................................................................................................................ 62  
H2inBatCellProd: Forschungsprojekt zum Einsatz von Wasserstoff in der Batteriezellfertigung ........................................................................... 62 
€ CO2-Bilanzierung Wirtschaftsförderung Münster ............................................................................................................................................... 63  
€ Kreislaufstadt..................................................................................................................................................................................................... 64  
€ Klimaneutrale Gewerbegebiete ......................................................................................................................................................................... 65  
€ Sustainable Innovation Münsterland .................................................................................................................................................................. 67  
€ Promotion des Themas Nachhaltigkeit .............................................................................................................................................................. 68  
Maßnahmenprogramm Handwerk (Allianz mit dem Handwerk) ............................................................................................................................ 69 
Standortentwicklungsstrategie 2030 ..................................................................................................................................................................... 70  
Klimastadt-Vertrag (Climate City Contract) ........................................................................................................................................................... 71  
€€€ Münsters Allianz für Klimaschutz ................................................................................................................................................................... 72  
€€€ Startberatung Klima für Unternehmen ........................................................................................................................................................... 74  
Klimaanpassung .................................................................................................................................................................................................... 76  
Katastrophenschutzbedarfsplan (KatS-Bedarfsplan) / KRITIS .............................................................................................................................. 76 
Trinkwassernotbrunnen ........................................................................................................................................................................................ 77  
Niederschlags- und Brauchwasserkonzept ........................................................................................................................................................... 78  
€€€ Stadtklimaanalyse ......................................................................................................................................................................................... 79

4 
 
Wassersensible Stadtentwicklung ........................................................................................................................................................................ 80  
€€€ Umsetzung Hitzeaktionsplan ......................................................................................................................................................................... 81

Themenfeld Energieerzeugung 
5 
 
Energieerzeugung 
 
Titel € Erneuerbare Energieerzeugung mittels Windenergieanlagen (WEA): 42 WEA und 280 GWh/a grüner 
Strom 
Kurzbeschreibung Im Rahmen einer innovativen, klimaschutzorientierten Energieversorgung werden die Stadtwerke Münster in 
erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten in Onshore-Windenergieanlagen auf Freiflä-
chen investieren.  
Bis 2030 soll die Anzahl der Windkraftanlagen auf 42 WEA verdoppelt werden, um jährlich 280 GWh Strom 
zu erzeugen. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Plan 2025  Zubau von drei WEA  
 Zukauf von zwei WEA 
 Gesamterzeugung von 104 GWh/a 
Sachstand 09/2025  Inbetriebnahme von drei WEA mit je 5,7 MW  
 Baubeginn einer WEA 
 Erhalt von Genehmigungen nach dem BImSchG für 10 WEA 
 Bestand von 20 WEA mit 81,7 GWh/a (Prognose)  
Plan 2026 Zubau von einer WEA 
 Neuer Bestand von 21 WEA mit 101 GWh/a  
Kosten Von 2026 bis 2029: ca. 151,6 Mio. €. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☒ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
  
 2026 2027 2028 2029 spätere 
Jahre 
  120,1 Mio. € 30,1 Mio. € 1,4 Mio. € 0,0 Mio. €

Themenfeld Energieerzeugung 
6 
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Es sind keine Fördermittel geplant. 
 
Titel € Erneuerbare Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen: 100 GWh/a grüner Strom 
Kurzbeschreibung Im Rahmen einer innovativen, klimaschutzorientierten Energieversorgung werden die Stadtwerke Münster in 
erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten, konkret in die Errichtung von Photovoltaikanla-
gen auf Münsters Dächern, investieren.  
Die Stadtwerke Münster wollen PV-Anlagen (Dachanlagen, Freiflächeanlagen) bis 2030 zubauen, um 100 
GWh Strom durch Sonne zu erzeugen. 
Der Großteil dieser Anlagen wird auf dem Stadtgebiet in Münster realisiert. Dies wird durch das Schaffen von 
passgenauen Angeboten für die Zielgruppen „Industrie/Gewerbe, Wohnungswirtschaft, Stadt Münster und 
die Landwirtschaft“ geschafft. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Plan 2025  Zubau von 1 MWp Freifläche 
 Zubau von 1,52 MWp PV-Dachanlagen 
 Gesamterzeugung von 15,6 GWh/a 
Sachstand 09/2025  Inbetriebnahme der Freiflächen-PV auf der Zentraldeponie Coerde mit 1 MWp 
 Baubeginn der ersten Agri-PV-Anlage mit 4,5 MWp 
 Planungsbeginn und ggf. Baubeginn der PV-Dachanlage auf dem Preußenstadion (ca. 1,2 MWp) 
 Gesamterzeugung 10 GWh/a (Prognose) mit 11.088 MWp 
Plan 2026  Zubau von 4,7 MWp PV-Freifläche 
 Zubau 2,22 MWp PV-Dachanlagen 
 Gesamterzeugung von 53.230.855 kWh/a 
Kosten Von 2026 bis 2029: ca. 51,6 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☒ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (<500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!      
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre

Themenfeld Energieerzeugung 
7 
 
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
  38,1 
Mio. € 
10,5  
Mio. € 
1,5 
Mio. € 
1,6 
Mio. € 
 
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Der geplante Einsatz von Mittel aus "GrünerStromLabel" in Höhe von 0,6 Mio. € über die Jahre 2026 bis 2029 
ist bereits von den Investitionssummen abgezogen. 
 
Titel € Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare 
Wärme in 2030 
Kurzbeschreibung Mit dem Transformationsplan für Wärmenetze schreiben die Stadtwerke Münster die Transformation zur er-
neuerbaren Fernwärmeversorgung in Münster weiter fort. Im Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien 
in der Fernwärme bei 30 % liegen.  
Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Wärmeerzeugung wird realistisch betrachtet nicht bis zum Jahr 
2030 möglich sein. Es bedarf Übergangslösungen mit umwelteffizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie.  
Dabei setzen die Stadtwerke Münster bei ihrer Wärmestrategie auf verschiedene erneuerbare dezentrale 
Erzeugungstechniken, das Rückgrat bildet dabei das Fernwärmenetz als bereits vorhandene großflächige 
und weiter zu verdichtende innerstädtische Verteilstruktur. Ein großer Baustein der Wärmeerzeugung könnte 
die Tiefe Geothermie werden, die angesichts der geologischen Ausgangssituation eine vielversprechende 
Option darstellt. Weitere Leittechnologien sind Solarthermie, die elektrische Wärmeerzeugung in Power-to-
Heat-Anlagen, Nutzung von Umweltwärme mittels Großwärmepumpen (u. a. aus dem Dortmund-Ems-Kanal 
und aus Abwasser) als auch saisonale Großwärmespeicher. Teilweise sind bzw. werden diese Technologien 
auch im Heizkraftwerk angesiedelt. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Plan 2025 Nachfolgende Maßnahmen: Die Maßnahmen umfassen alle Projekte, die dazu dienen, dass die Fernwärme 
2030 zu 30% aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Darunter fallen unter anderem auch Maßnahmen 
wie Tiefengeothermie, Wärmepumpen und Solarthermie, die in den folgenden Maßnahmen genauer be-
schrieben werden. 
Sachstand 2025 Siehe:  
 Heimatwärme aus der Tiefe 
 Großwärmepumpen 
 Freiflächen-Solarthermie 
 grüne Nahwärme 
Plan 2026/2027 Siehe:  
 Heimatwärme aus der Tiefe

Themenfeld Energieerzeugung 
8 
 
 Großwärmepumpen 
 Freiflächen-Solarthermie 
 grüne Nahwärme 
Kosten  Die Maßnahmen umfassen alle Projekte, die dazu dienen, dass die Fernwärme 2030 zu 30% aus erneuer-
baren Energien gewonnen wird. Darunter fallen unter anderem auch Maßnahmen wie Tiefengeothermie, 
Wärmepumpen und Solarthermie, die in den folgenden Maßnahmen genauer beschrieben werden. Geplant 
sind in den Jahren 2026 bis 2029 Investitionen von ca. 39 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln, danach 
ungefähr weitere 58 Mio. € bis 2030. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☒ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direk-
ter Bezug zum städtischen Haus-
halt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
  21,0 
Mio. € 
15,5 
Mio. € 
2,7 
Mio. € 
0,0 
Mio. € 
57,8 
Mio. € 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Die Maßnahmen werden teilweise durch Fördermittel finanziert, insgesamt sind bei den oben genannten 
Werten für die Jahre 2026 bis 2030 geplante Fördermittel von insgesamt ca. 65 Mio. € abgezogen worden. 
Einzelheiten bzgl. der einzelnen Projekten gehen aus den nachfolgenden Ausführungen zu den Projekten 
Tiefengeothermie, Wärmepumpen und Solarthermie hervor.   
 
Titel € BEW-Transformationsplan: Heimatwärme aus der Tiefe – 40 GWh/a erneuerbare Wärme 
Kurzbeschreibung Im Jahr 2030 wollen die Stadtwerke Münster das erste Geothermie-Heizwerk mit einer Bohrdublette in Betrieb 
nehmen und speisen damit jährlich bis zu 40 GWh klimaneutral in das Münsteraner Fernwärmenetz ein. Das 
erreichen die Stadtwerke, indem sie durch stetige Explorationsmaßnahmen einer 3-D-Seismik und einer Pro-
bebohrung das tatsächliche Potenzial der Tiefen Geothermie für Münster auf 1500 m Tiefe beweisen wollen. 
Der Plan zur Skalierung der Tiefen Geothermie mit weiteren Standorten für die Zukunft wird anschließend 
konkretisiert und die Planung der zweiten Bohrdublette beginnt. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Plan 2025  Übergabe der prozessierten Daten der 3D-Seismik, Start der Interpretation der Daten

Themenfeld Energieerzeugung 
9 
 
 Aufstellen eines dreidimensionalen Modells der Geologie unter Münster 
Sachstand 09/2025  Fast-Track-Interpretation der Daten aus der 3D Seismik abgeschlossen 
 Finale Auswertung der 3D Seismik in Bearbeitung 
Plan ab 2026  Vorstellung des dreidimensionalen Modells  
 Vorbereitung einer ersten Tiefenbohrung und Pumptests 
Kosten  Von 2026 bis 2029: ca. 9 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln, danach ungefähr 8 Mio. € nach Förderung 
bis 2030. Die Investitionen sind Teil des Ziels, 30 % der Wärme in 2030 aus erneuerbaren Quellen zu erzeu-
gen und somit ein Teil der Investitionen unter der Maßnahme „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 
(BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare Wärme in 2030“. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☒ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
  1,5 
Mio. € 
4,4  
Mio. € 
2,7 
Mio. € 
 8,2 
Mio.€ 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Eine Fördersumme von 5,7 Mio. € aus dem Programm progress.nrw-Innovation ist für die Jahre 2026-2029 
schon abgezogen. Für die Investitionen in 2030 ist angenommen worden, dass 40% bzw. 5,5 Mio.€ über die 
"Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" von der BAFA gefördert werden. Da die Auszahlungen für die 
Investitionen und die Auszahlungen der Fördermittel teilweise zeitlich verschoben sind, können Fördermittel 
für Investitionen aus Vorjahren im Jahr 2026 in den oben genannten Summen einbezogen sein. 
 
Titel € BEW-Transformationsplan: Großwärmepumpen als Multitalent für Umweltwärme-Nutzung – 100 
GWh/a erneuerbare Wärme 
Kurzbeschreibung Vier Großwärmepumpen sollen bis 2030 in Betrieb genommen werden. Diese nutzen gewerblich-industrielle 
Abwärme, den Dortmund-Ems-Kanal und Klärwerksabwärme. Zusammengerechnet erzeugen diese Anlagen 
bis zu 100 GWh klimaneutrale Wärme. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Plan 2025 Probebetrieb, Inbetriebnahme und Übergabe vom Lieferanten der zweiten Wärmepumpe an die SWMS

Themenfeld Energieerzeugung 
10 
 
Sachstand 09/2025 Betrieb der 1. Großwärmepumpe 
Plan 2026 Anteil von erneuerbarer Wärme bis zu 4% 
Kosten  Bis 2030 werden ca. 50 Mio. € nach Förderung in Wärmepumpen am Dortmund-Ems-Kanal bzw. für Klär-
werksabwärme investiert. Die Investitionen sind Teil des Ziels, 30 % der Wärme in 2030 aus erneuerbaren 
Quellen zu erzeugen und somit ein Teil der Investitionen unter der Maßnahme „Bundesförderung für effiziente 
Wärmenetze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare Wärme in 2030“. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☒ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
      49,6 
Mio. € 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Bei der genannten Investitionssumme ist die angenommene Förderung der "Bundesförderung für effiziente 
Wärmenetze" der BAFA in Höhe von 33,1 Mio. € bereits abgezogen worden. 
 
Titel € BEW-Transformationsplan: Freiflächen-Solarthermie als Beschleuniger der Transformation – 50 
GWh/a erneuerbare Wärme 
Kurzbeschreibung Im Jahr 2030 soll Freiflächen-Solarthermie in Münster etabliert sein, da die Technologie erprobt ist.  
Durch die Solarthermie könnten die Kunden der Stadtwerke im Sommer eine vollständig klimaneutrale Fern-
wärmeversorgung er-halten und ab 2030 könnte im Jahr bis zu 50 GWh Wärme mit diesen Anlagen erzeugt 
werden. Sommerliche Überschüsse sollen mit einem Saisonalspeicher für den Herbst nutzbar gemacht wer-
den. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Plan 2025 Detailplanung zusammen mit einem technischen Fachplaner 
Sachstand 09/2025  Investitionsentscheidung und Ausschreibung einer kombinierten PV- und Solarthermieanlage in Bearbei-
tung 
 Genehmigung für den Kauf der Grundstücke 
Plan 2026 Vergabe der geplanten Solarthermieanlage

Themenfeld Energieerzeugung 
11 
 
Kosten  Kosten von 2026 bis 2029: ca. 31 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln. Die Investitionen sind Teil des Ziels, 
30 % der Wärme in 2030 aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und somit ein Teil der Investitionen unter 
der Maßnahme „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare 
Wärme in 2030“. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☒ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
  19,5 
Mio. € 
11,2 
Mio. € 
 
 
  
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Bei der genannten Investitionssumme ist die angenommene Förderung der "Bundesförderung für effiziente 
Wärmenetze" der BAFA in Höhe von 20,5 Mio. € bereits abgezogen worden. 
 
Titel € BEW-Transformationsplan: grüne Nahwärme für Neubaugebiete 
Kurzbeschreibung Im Jahr 2030 sollen vier Neubaugebiete durch innovative Nahwärme mit Wärme und „Temperierung“ versorgt 
werden.  
Für die Bestands-Nahwärmenetze Albachten, Roxel, Amelsbüren und Hiltrup wird der zukünftige Weg durch 
Transformationspläne vorgezeichnet. Im Amelsbürener Wärmenetz soll bis 2030 eine erste erneuerbare Wär-
meerzeugungs-Anlage umgesetzt werden und in Betrieb gehen. Für eine Abwärmenutzung des neuen Klär-
werks in Hiltrup soll die Projektplanung abgeschlossen sein. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Plan 2025   Baustart des Nahwärmegebiets Albachten-Ost  
 Investitionsentscheidung für das Nahwärmegebiet Handorf-Kirschgarten 
Sachstand 09/2025 Baustart in den Baugebieten Albachten-Ost (Leitungsverlegung) 
Plan 2026 Inbetriebnahme Wärmenetz Albachten-Ost 
Kosten  Von 2026 bis 2029: ca. 5 Mio. € nach Abzug der Fördermittel.  
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe

Themenfeld Energieerzeugung 
12 
 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☒ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
  0,9 
Mio. € 
2,3 
Mio. € 
0,2 
Mio. € 
1,4 
Mio. € 
 
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Die geplante Förderung der "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" für die Jahre 2026-2029 in Höhe 
von 4,4 Mio. € ist schon abgezogen worden. Da die Auszahlungen für die Investitionen und die Auszahlungen 
der Fördermittel teilweise zeitlich verschoben sind, können Fördermittel für Investitionen aus Vorjahren im 
Jahr 2026 in den oben genannten Summen enthalten sein. 
 
Titel € 110kV-Zielnetzplanung: Münsters Süden soll in 2030 durch ein Hochspannungsnetz versorgt wer-
den. 
Kurzbeschreibung Im Jahre 2030 wollen die Stadtnetze Münster über ein eigenes Hochspannungsnetz verfügen. Dieses Hoch-
spannungsnetz besteht aus zwei redundant ausgelegten Hochspannungskabeln, die ein neues Umspann-
werk (UW) am Hansa-Businesspark speisen. Mithilfe des neuen Umspannwerks wird der südwestliche Teil 
Münsters, rund um den Hansa-Businesspark, zuverlässig mit Strom versorgt. Es sorgt auch dafür, dass die 
vor Ort erneuerbar erzeugten Megawatt aus den umliegenden Erneuerbare-Energie-Anlagen, z. B. aus Pho-
tovoltaikanlagen und Windenergieanlagen der Stadtwerke Münster, in das Münsteraner Stromnetz einge-
speist und der Energiebedarf Münsters zunehmend aus eigener Stromerzeugung gedeckt werden kann. Da-
mit leistet die Stadtwerke-Münster-Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Plan 2025 Umsetzung der Baumaßnahmenlisten sämtlicher UWs  
Sachstand 09/2025  Beginn Tiefbauarbeiten 110-kV-Trasse Umspannwerk Hansa Businesspark  
 Beginn Tiefbauarbeiten 110-kV-Schaltanlage  
Plan 2027 Inbetriebnahme Umspannwerk Hansa Businesspark mit dazugehörigen 110kV-Doppelkabel vom UW Müns-
ter 
Kosten Kosten des Vorhabens von 2026 bis 2029: ca. 19 Mio. €. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe

Themenfeld Energieerzeugung 
13 
 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☒ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der 
Stadtwerke Münster – kein direkter 
Bezug zum städtischen Haushalt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
  9,75 
Mio. € 
9,1 
Mio. € 
 
   
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Es sind keine Fördermittel geplant. 
 
Titel € 80 % der Haushalte in Münster mit Glasfaserverbindungen 
Kurzbeschreibung Eine leistungsfähige Glasfaserversorgung wird als Standortfaktor für Münster zukünftig noch viel entschei-
dender werden, daher stellen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen Herzschlag“ ihrer Stadt sicher. Bis 
zum Jahr 2030 sollen 80 % der Haushalte in Münster mit Glasfaserverbindungen versorgt sein. Dazu haben 
die Stadtwerke Münster u. a. eine umfassende Kooperation mit der Deutschen Telekom vereinbart, bei der 
die Stadtwerke ihre Expertise für die Verlegung der Glasfaserleitungen einbringen werden und die Telekom 
ihr Know-how bereitstellt.  
Aufgrund ihrer höheren Effizienz verbraucht die Glasfasertechnologie deutlich weniger Strom als kupferba-
sierte Netze (bis zu 17-mal weniger Strom). Dadurch leistet der Glasfaserausbau der Stadtwerke Münster 
einen entscheidenden Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität in Münster. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ - „Glasfaser Münster GmbH & Co. KG“ 
Plan 2025  69.300 kum. Wohneinheiten homes passed 
 Weitere Ausbaugebiete: Roxel, Albachten, Handorf, Nienberge-Häger, Hiltrup, Gievenbeck (bis Ende 
2026) 
Sachstand 06/2025  53.018 kum. Wohneinheiten homes passed 
Plan 2026  91.200 kum. Wohneinheiten homes passed 
 Weitere Ausbaugebiete: Schützenhof, Aaseestadt, Pluggendorf, Rumphorst 
Kosten  Kosten des Vorhabens von 2026 bis 2029: ca. 39 Mio. €. Es handelt sich dabei um direkte Investitionen in 
das Glasfasernetz der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG durch die Beteiligung der Stadtwerke Münster 
GmbH. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐

Themenfeld Energieerzeugung 
14 
 
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☒ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!  
Wirtschaftsplanung 2024 der Glas-
faser Münster – kein direkter Be-
zug zum städtischen Haushalt  
    
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
  23,3 Mio. € 11,0 Mio. € 
 
2,3 Mio. € 2,3 Mio. €  
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
 
 
Titel €€€ Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplanung MS 
Kurzbeschreibung Eine zentrale Aufgabe bei der Gestaltung der Wärmewende ist die Erstellung einer iterativen Energienutzungsplanung 
(ENP) zur Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung (kWP). Die ENP soll dabei per-
spektivisch inhaltlich über die kommunale Wärmeplanung hinausgehen und bedarfsweise Themen wie Strom, Grüne 
Gase und Kälte integriert betrachten. Im Fokus steht die Ermittlung von räumlich und zeitlich abgegrenzten Energie-
versorgungsvarianten zur langfristigen Planungssicherheit für alle Beteiligten unter Berücksichtigung von Dekarboni-
sierung (Erreichung der Klimaziele im Bund), Preisstabilisierung und Energiesicherheit. Die kWP/ENP ist ein informel-
les und unverbindliches Planungsinstrument anhand gesetzlicher Vorgaben mit dem Charakter einer Wärmestrategie, 
welches Ideen und Möglichkeiten der Wärmeversorgung aufzeigen soll, um allen beteiligten Akteuren und Immobili-
eneigentümern eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben. 
Federführung Stabsstelle Klima in enger Kooperation mit Stadtwerken und Stadtnetzen MS 
Plan 2025 Nach erfolgreicher Vergabe (Ende 2024) werden die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes anhand der jeweiligen 
Paragrafen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit bearbeitet. 
Für Städte in der Größenordnung wie Münster ist die gesetzliche Frist zur Fertigstellung der kommunalen Wärmepla-
nung der 30.06.2026.  
Sachstand 2025 Die ersten beiden Stufen zur Erstellung der kWP (Bestands- und Potenzialanalyse) wurden inkl. Eignungsprüfung im 
1. Halbjahr abgeschlossen und mit dem Zwischenbericht im Juni 2025 veröffentlicht. Bis zum Jahresende werden 
dann noch die fehlenden Schritte (Zielszenario und Umsetzungsstrategie) erarbeitet.

Themenfeld Energieerzeugung 
15 
 
Plan 2026/2027 Nach der vollständigen Erstellung der kWP ist gesetzlich eine Beteiligung und Information von Öffentlichkeit und Trä-
gern öffentlicher Belange vorgegeben Diese und die danach folgende politische Beschlussfassung können noch zu 
inhaltlichen Anpassungen führen. Die Beschlussfassung ist für das 1. Quartal 2026 geplant. Nach dem politischen 
Beschluss der kWP MS besteht die Aufgabe in der die kontinuierlichen Umsetzung der im Rahmen der Umsetzungs-
strategie erarbeiteten Maßnahmen. Die kWP muss spätestens nach 5 Jahren fortgeschrieben werden.  
Kosten Ca. 372.000 EUR für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans bis Anfang 2026; darin sind nicht die Kosten für 
die Umsetzung sowie die Fortschreibung enthalten  
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (investiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (konsumtiv) 2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (kon-
sumtiv) 
1401 16 50 
T€ 
     
Informationen zu Dritt-/ 
Fördermitteln 
Konnexitätsmittel, d.h. Belastungsausgleich für die neue Aufgabe Kommunale Wärmeplanung, wurden für 2024 – 
2026 i. H. v. ca. 600.000 EUR gewährt 
 
 
Titel Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM), V/0192/2024 
Kurzbeschreibung Mit dem vom Rat am 11. September 2024 beschlossenen Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) liegt ein infor-
melles, fachlich abgestimmtes Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung der Stadt bis zum Jahr 2045 vor (vgl. 
V/0192/2024). Es beinhaltet eine gesamträumliche, fachlich fundierte Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche 
aus Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und -sicherung sowie der Standortentwicklung für erneuerbare Ener-
gien. Grundlage bildeten transparente Leitlinien und Bewertungskriterien, die im Rahmen eines breit angelegten Par-
tizipationsprozesses in den Jahren 2023/2024 gemeinsam mit Verwaltung, Politik, Fachöffentlichkeit (Stakeholdern) 
und Stadtgesellschaft erarbeitet wurden.

Themenfeld Energieerzeugung 
16 
 
Das IFM konzentriert sich auf den Außenbereich Münsters und stellt Potenzialflächen für die künftige Stadtentwicklung 
dar: rund 390 ha für Wohnbauflächen mit einem Potenzial von bis zu 21 000 Wohneinheiten sowie etwa 285 ha für 
gewerbliche Bauflächen mit einem Potenzial für über 20 000 Arbeitsplätzen. Zur Erreichung der Klimaneutralität Müns-
ters wurden zudem theoretische Flächenpotenziale von ca. 2 500 ha für Freiflächen-Solaranlagen (rund 1 680 MWp) 
einschließlich geeigneter Bereiche für Solarthermieanlagen sowie theoretische Potenziale für zusätzliche Windener-
giestandorte mit einer möglichen Leistung von bis zu 120 MW identifiziert. 
 
Im Sinne einer langfristig orientierten Stadtentwicklungsstrategie dienen diese Flächen als Prüf- und Potenzialräume, 
die nicht vollständig in Anspruch genommen werden sollen, jedoch eine erhöhte planerische Flexibilität und Hand-
lungsfähigkeit für künftige Entwicklungen schaffen. 
Federführung Amt 61 
 
Hinweis:  
Für die Umsetzung des IFM-Konzeptes sind weitere Fachämter mitverantwortlich, wie z.B. Amt 23, Amt 63, Amt 66, 
Amt 67, Stabstelle Klima sowie Akteure aus dem Bereich der Energiewirtschaft, wie z.B. die Stadtwerke Münster 
GmbH.  
Plan 2025 Fortlaufende Konzeptumsetzung 
Sachstand 2025 Nach Veröffentlichung des Abschlussberichts im Dezember 2024 erfolgt die Umsetzung der abgestimmten IFM-Er-
gebnisse. Dazu gehören insbesondere die liegenschaftliche Aktivierung von Flächen im Sinne einer strategischen 
Bodenvorratspolitik, weitere städtebauliche Prüfungen und die Vorbereitung notwendiger Planungsverfahren (z. B. 
Bauleitplanung). 
 
Im Bereich der Freiraumentwicklung werden die im IFM formulierten Zielsetzungen einer qualitativen und quantitativen 
Weiterentwicklung der städtischen Grün- und Freiraumstrukturen – u. a. durch die vorgesehene Fortschreibung der 
Grünordnung Münster (vgl. V/0182/2025) – konkretisiert. 
Parallel werden die im IFM dargestellten Standortpotenziale für Freiflächen-Photovoltaik-, Freiflächen-Solarthermie- 
und Windenergieanlagen projektbezogen weiter geprüft und planerisch vorbereitet. Im Bereich der Windenergie wur-
den bereits vertiefende Prüfschritte gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtnetze Münster GmbH 
eingeleitet. Erste konkrete Umsetzungsprojekte befinden sich bereits in der Planung: Mit dem „Energiepark am Auto-
bahnkreuz Münster-Süd“ entsteht ein gemeinsames Vorhaben der Stadtwerke Münster GmbH und der Wind2B 
GmbH, das die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage und einer Windenergieanlage kombiniert und damit 
modellhaft für die im IFM vorgesehene gekoppelte Nutzung von Solar- und Windenergie steht (vgl. V/0318/2025). 
Ebenso wird mit der in Mecklenbeck (südlich Galgenheide / westlich B 51) geplanten Solarthermie- und Photovoltaik-

Themenfeld Energieerzeugung 
17 
 
Freiflächenanlage mit Wärmespeicher der Stadtwerke Münster GmbH (vgl. V/0355/2025) ein weiterer wichtiger Bei-
trag zur Umsetzung der städtischen Klimaneutralitätsziele vorbereitet, der die künftige Versorgung des Fernwärme-
netzes mit regenerativer Wärme ermöglicht. 
Plan 2026/2027 In den kommenden Haushaltsjahren werden die im IFM-Prozess abgestimmten Ergebnisse in den drei zentralen 
Handlungsfeldern weiter konkretisiert und schrittweise umgesetzt. 
 
Im Bereich der Siedlungsentwicklung erfolgt die Weiterführung der liegenschaftlichen Aktivierung von Flächen im 
Sinne einer strategischen Bodenvorratspolitik. Aufbauend auf den Ergebnissen der vorgeschalteten städtebaulichen 
Prüfungen werden geeignete Standorte in die kommunale Baulandentwicklung überführt und zur Vorbereitung nach-
folgender Bauleitplanverfahren aufbereitet. 
 
Im Bereich der Erneuerbaren Energien werden die im IFM dargestellten Standortpotenziale für Freiflächen-Photovol-
taik und -Solarthermie projektbezogen weiter geprüft und entsprechende Investoren konstruktiv begleitet. Die im IFM 
dargestellten Prüfstandorte für Windenergieanlagen werden zusammen mit den Stadtwerke Münster GmbH und der 
Stadtnetze Münster GmbH sowie weiterer Fachämter vertiefend geprüft, priorisiert und für eine Umsetzung vorberei-
tet. Aufbauend auf den Projekten „Energiepark am Autobahnkreuz Münster-Süd“ und „Solarthermie- und Photovoltaik-
Freiflächenanlage Mecklenbeck“ sollen so weitere standortbezogene Entwicklungen initiiert werden, die einen mess-
baren Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Münster leisten. 
 
Im Bereich der Freiraumentwicklung steht die vorgesehene Fortschreibung der Grünordnung Münster (vgl. 
V/0182/2025) im Mittelpunkt. Diese bildet die Grundlage für eine systematische und zukunftsfähige Qualifizierung des 
städtischen Freiraumsystems, einschließlich der Voraussetzungen für die Umsetzung von Leitprojekten zur land-
schaftlichen Aufwertung und zur Anpassung an den Klimawandel (sog. Leitprojekte der Freiraumentwicklung). 
Kosten Die Erstellung des Integrierten Flächenkonzepts Münster (IFM) einschließlich des umfassenden Beteiligungs- und 
Abstimmungsverfahrens wurde im Dezember 2024 abgeschlossen. Die Kosten für die fachliche Erarbeitung durch die 
beauftragte Bürogemeinschaft beliefen sich – ohne Einbeziehung der internen Personalkosten der Verwaltung, Raum-
mieten und sonstiger Nebenkosten – auf rund 214 000 Euro (brutto). 
 
Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da sie maßgeblich 
von den jeweiligen nachfolgenden Planungs- und Entwicklungsschritten abhängen. Diese umfassen insbesondere die 
vorbereitenden Untersuchungen, städtebaulichen Prüfungen, Bauleitplanverfahren sowie die Ausgestaltung der ein-
zelnen Projekte in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Erneuerbare Energien. Die Finanz-
mittel werden im Zuge der weiteren Haushaltsplanungen und Projektentscheidungen bedarfsgerecht eingestellt. 
 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒

Themenfeld Energieerzeugung 
18 
 
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ 
Fördermitteln

Themenfeld Bauen und Sanieren 
19 
 
Bauen und Sanieren 
 
Titel €€€ Energetische Sanierung städtischer Gebäude 
Kurzbeschreibung Um das Ziel der Klimaneutralität für städtische Gebäude bis 2030 zu erreichen, wurde die Verwaltung (ergän-
zend zur Vorlage V/0275/2021 „Zwischenbericht zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 für städtische Ge-
bäude“) beauftragt, dem Rat eine Sanierungsstrategie vorzulegen, die neben der Darstellung der Maßnahmen 
auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff. enthält.  
Aus den rund 500 Standorten der städtischen Immobilien konnten entsprechend einer Portfolioanalyse 46 
Standorte identifiziert werden, durch deren energetische Sanierung das gesteckte Ziel der Klimaneutralität bis 
2030 erreicht werden kann (V/0676/2021). 
Federführung Dezernat VI, Amt 23 
Plan 2025 Für 2025 ist eine Reduzierung der bisher zur Sanierung städtischer Gebäude vorgesehenen Finanzmittel vor-
gesehen. Diese Reduzierung wird die Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030 erschweren. 
Sachstand 2025 Im Hinblick auf die Bewertung der Optimierungspotenziale sowie begrenzte finanzielle und personelle Ressour-
cen wurde eine Priorisierung der Maßnahmen und Standorte sowie eine sog. Nutzwertanalyse durchgeführt. 
Derzeit sind 15 Maßnahmen in Planung und Durchführung, wovon nicht alle in Planung befindlichen Maßnah-
men durchfinanziert sind. 
Plan 2026/27 Durch die Umstellung auf das Dezernatsbudget sind Mittel aus der Klimaneutralität Gebäude, zu Lasten anderer 
Investitionsmaßnahmen, u.a. ZUE, reduziert worden. Insgesamt ist zu konstatieren, dass von den Notwendigen 
mehr als 320 Mio. EUR bis 2030 lediglich 78 Mio. EUR bereitgestellt worden sind. Was eine Zielerreichung 
unter den gegebenen Bedingungen unmöglich macht. 
Kosten Das Konzept zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude (Nutzwertanalyse aus 
V/0676/2021) beinhaltet derzeit ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 320 Mio. € bis zum Jahr 2030 (unter 
Berücksichtigung einer 6-prozentigen Preissteigerung pro Jahr – Stand 2021). 
Die detaillierte Bewertung der Maßnahmen und die konkrete Kostenermittlung kann erst im Zuge der Planung 
erfolgen. 
Erst mit der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung tatsächlicher Projekte und dem damit verbundenen Baube-
schluss sind konkrete Kostenansätze ermittelbar. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐

Themenfeld Bauen und Sanieren 
20 
 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☒ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe  
Maßnahmen-
Nummer (in-
vestiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv) 0111 4230 11.674.950 16.330.000 3.500.000 3.154.170 1.000.000 0 
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
Summen sind projektbezogen individuell zu ermitteln mit dem Baubeschluss. 
 
Titel Nachhaltiger Energieeinkauf – 100% Ökostrom in städtischen Liegenschaften 
Kurzbeschreibung Bisher wird 100% herkömmlicher Ökostrom (bilanziell kompensiert) für die städtischen Liegenschaften bezogen.  
Im Jahr 2021 hat eine Prüfung stattgefunden, in Zukunft hochwertigeren zertifizierten Ökostrom zu beziehen. 
Dazu fanden Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH statt. 
Federführung Dezernat VI, Amt 23 
Plan 2025 Derzeit gibt es keinen Auftrag einen mit Mehrkosten verbundenen Wechsel zu zertifiziertem Ökostrom erneut zu 
untersuchen oder zu beauftragen. 
Sachstand 2025 Derzeit gibt es keinen Auftrag einen mit Mehrkosten verbundenen Wechsel zu zertifiziertem Ökostrom erneut zu 
untersuchen oder zu beauftragen. 
Plan 2026/27 - 
Kosten Siehe Sachstand oben 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☒

Themenfeld Bauen und Sanieren 
21 
 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Fördermittel werden nicht genutzt. 
 
 
Titel €€€ PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden 
Kurzbeschreibung Die Stadt Münster hat in der Vergangenheit ihre Dachflächen verschiedenen Investoren, Genossenschaften und 
Umweltverbänden für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Eine Änderung 
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat in den Folgejahren dazu geführt, dass Eigenverbrauchsanlagen, 
die von der Stadt Münster selber errichtet werden, wirtschaftlich zu betreiben sind.  
Im Jahr 2018 wurden die ersten 4 städtischen Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 50 kW p errichtet. 
Aktuell sind 35 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 1.600 kWh p in Betrieb (Stand 10/2025). 
Der Ausbau der Photovoltaik ist ein zentraler Bestandteil um die Energieversorgung auf erneuerbare Energien 
umzustellen.  
 
Bilanzkreismodell: 
Entsprechend der aktuellen Gebäudeleitlinien sind die städtischen Gebäude als bilanzielles Nullemissionshaus zu 
errichten. Nicht vermeidbare Emissionen im Betrieb müssen durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen bilan-
ziell ausgeglichen werden. Die Größe wird über ein Berechnungstool festgesetzt. Die Wirtschaftlichkeit einer PV-
Anlage hängt im Wesentlichen vom Anteil des Eigenverbrauchs ab.  
Um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern wird aktuell ein Bilanzkreismodell erarbeitet, welches eine standortüber-
greifende Nutzung des erzeugten Stroms ermöglicht. Dadurch werden die Voraussetzungen für einen wirtschaft-
lichen Betrieb der Anlagen unabhängig von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 
(EEG) und weiterer rechtlicher Veränderungen geschaffen werden.  
Ziele: Standortübergreifende Nutzung des gesamten selbst produzierten PV-Stroms zum Eigenverbrauch und Ver-
meidung von CO2-Emissionen durch die Nutzung des (möglichst) gesamten PV-Stroms werden gesteigert. 
Federführung Dezernat VI, Amt 23 
Plan 2025 Bereits im Jahr 2025 stehen dem aktuellen Budget für den PV-Ausbau in Höhe von 1.000.000 EUR vermiedene 
Stromkosten und Einnahmen durch Einspeisung in Höhe von ca. 760.000 EUR/a gegenüber. 
Sachstand 2025 Das Bilanzkreismodell kann derzeit vom Projektpartner aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden. Aus 
diesem Grund und aus personellen Gründen konnten PV-Anlagen derzeit nur in kleinen Maße ausgebaut werden. 
2025 werden PV-Anlagen am Schlauchturm der Feuerwache 2 (Fassadenanlage), sowie weitere PV-Dachanlagen 
auf Feuerwehrgerätehäusern installiert.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
22 
 
Ein Großteil des zur Verfügung gestellten Budget wird in die PV-Anlage auf dem LVM-Preußenstadion investiert, 
die im Rahmen des geplanten Energiebilanzkreises als größerer Einspeiser geplant ist. Die Umsetzung des Bi-
lanzkreises ist seitens des Projektpartners für das Jahr 2028 in Planung. 
Plan 2026/27 Die Planungen für 2026/27 bestehen in Abhängigkeit des Baufortschrittes des LVM-Preußenstadions aus einer 
weiteren Finanzierung der PV-Anlage auf dem LVM-Preußenstadion, sowie in Abhängigkeit der notwendigen per-
sonellen Ressourcen in einem weiteren Ausbau der PV-Anlagen im Bestand. Für 2026 sind Projekte mit einer 
Leistung von rund 250 kWp in der Konzeptprüfung bzw. Planung, die unter Berücksichtigung der Finanzierung des 
LVM-Preußenstadions die zur Verfügung gestellten Finanzmittel voraussichtlich aufbrauchen. 
Kosten Die Finanzierung der PV-Maßnahmen erfolgt im Neubau über den Kostenansatz der jeweiligen Investitionsmaß-
nahme. Für die Errichtung von PV-Anlagen im Bestand besteht ein jährliches Budget bis 2027 von etwa 1 Mio. 
€/a. In den Folgejahren stehen keine Mittel zur Verfügung. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☒ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze 
/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-Num-
mer (investiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (konsumtiv) 2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv) 0111 4210 1.000.000 1.000.000 0 0 0 2.000.000 
Teilergebnisplan (konsumtiv)         
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Keine Fördermittelnutzung. 
 
Titel Überarbeitung der Gebäudeleitlinien 
Kurzbeschreibung Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die überarbeiteten Gebäudeleitlinien mit einem Änderungs-
antrag für Münster beschlossen. Der Energieverbrauch der städtischen Gebäude soll bis zum Jahr 2030 um 50

Themenfeld Bauen und Sanieren 
23 
 
% sowie die CO2-Emissionen um 70 % reduziert werden. Mit den Gebäudeleitlinien 2020 gelten sowohl für den 
Neubau als auch für die Sanierung städtischer Gebäude verbindliche Qualitätskriterien im Hinblick auf Klima-
schutz und Nachhaltigkeit, die deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und dafür sor-
gen, dass die Neubauten als bilanzielle Null-Emissions-Gebäude gebaut werden. Dadurch gibt es eine Richt-
schnur für alle am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten. Die Gebäudeleitlinien gelten dabei für alle 
Gebäude der Stadt Münster.  
Die städtischen Tochterunternehmen wurden laut Beschluss auch aufgefordert, Gebäudeleitlinien zu beschlie-
ßen und anzuwenden. 
Federführung Dezernat VI, Amt 23 und städtische Tochterunternehmen 
Plan 2025 2025 soll dann darauf aufbauend auf einer Aktualisierung der Gebäudeleitlinien eine Beschlussvorlage zu den 
aktualisierten Gebäudeleitlinien in die politische Beratung gegeben werden. 
Damit verfolgt die Stadt Münster eine Strategie, die Klimaschutzziele für die städtischen Gebäude weiter voran-
zubringen. 
Haushaltsmittel für die Überarbeitung der Gebäudeleitlinien sind nicht vorgesehen.  
Sachstand 2025 Im März 2025 fand im Amt 23 ein interner Workshop mit verschiedenen Abteilungen statt. Die Ergebnisse wur-
den bis April 2025 zusammengetragen und ausgewertet. Anschließend wurde eine Projektgruppe aus den tech-
nischen Abteilungen unter Leitung der Koordinierungsstelle Klima & Energie eingesetzt, um die Gebäudeleitli-
nien zu aktualisieren. 
Der Austausch mit den Bedarfsämtern erfolgte im Oktober 2025. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse 
werden nun die neuen Gebäudeleitlinien sowie eine entsprechende Vorlage für die politischen Gremien erarbei-
tet. 
Plan 2026/27 Im ersten Halbjahr sollen die oben genannte Vorlage und damit auch die aktualisierten Gebäudeleitlinien in die 
politische Beratung gehen. 
Kosten Die Aktualisierung der Gebäudeleitlinien erzeugt keine Kosten.  
Kosten entstehen erst im Rahmen der jeweiligen Projektentwicklung und sind abhängig von der Maßnahmen-
größe und dem –umfang. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☒ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐

Themenfeld Bauen und Sanieren 
24 
 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Keine Fördermittel 
 
 
Titel Digitaler Leitfaden klimagerechte Stadtentwicklung 
Kurzbeschreibung Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung wurde Anfang 2023 mit V/0123/2023 dem Rat vorgelegt. Er fasst 
bestehende Standards und weitergehende fachliche Empfehlungen zusammen und zielt als interne Arbeitshilfe 
darauf ab, die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Prozessschritten der Baulandentwicklung 
fest zu verankern und verbindlich zu berücksichtigen (sowohl in Wohn- und Mischgebieten, in denen vornehm-
lich Wohnungsbau erfolgen soll, als auch bei anderen Gebietskategorien). Und dies gilt von der Flächenauswahl 
über die städtebauliche und freiraumplanerische Konfiguration bis insbesondere zu planungsrechtlichen Festset-
zungen bzw. vertraglichen Regelungen. Dieser erste Leitfaden dient als Praxishilfe für die Bauleitplanung und 
soll darüber hinaus allen mit der Baulandentwicklung betrauten Mitarbeitenden der Stadt Münster, entsprechen-
den Vorhabenträgern und beauftragten Planungsbüros Hinweise für ihre Aufgaben geben. 
Federführung 61 Stadtplanungsamt 
Plan 2025 Der Prototyp des digitalen Tools soll in 2025 verwaltungsintern, im Konzern Stadt und schließlich mit externen 
Mitwirkenden der Baulandentwicklung im realen Betrieb getestet und begleitend evaluiert werden.  
Sachstand 2025 - 2024/2025 konnte unter hoher interner Beteiligung im Konzern Stadt das digitale Tool Leitfaden Klimage-
rechte Stadtentwicklung entwickelt werden. Es liegt seit Sommer vor, nun wird sich die Erprobungsphase 
anschließen, danach eine Auswertung und das Roll-out in der Verwaltung. 
Plan 2026/27 - Keine Mittel im Budget des Stadtplanungsamtes verfügbar. Es ist perspektivisch eine Fortschreibung im 
Sinne einer Lebenszyklus- und Stoffstrombetrachtung der baulichen Realisierung von Quartieren vorge-
sehen. Zunächst jedoch eine Erweiterung um Dokumentationsfunktionen. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Bauen und Sanieren 
25 
 
Titel €€€ Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude 
Kurzbeschreibung Seit 1997 investiert die Stadt Münster in die energetische Gebäudesanierung und hat für die Bürger*innen einen 
Fördertopf bereitgestellt. Seitdem wurde das Förderprogramm regelmäßig neu aufgesetzt und kontinuierlich erwei-
tert. 
Die Stadt Münster fördert mit dem Förderprogramm vielfältige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von 
Wohngebäuden im Stadtgebiet. Von der Gebäudedämmung und vom Heizungsaustausch über Dachbegrünung 
bis zu ökologischen Dämmstoffen gibt es viele Möglichkeiten, einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-
Emissionen in Münster zu leisten. 
Federführung Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
Plan 2025 Für das Jahr 2025 stehen Fördermittel in Höhe von 2.750.000 Euro zur energetischen Sanierung von Wohngebäu-
den zur Verfügung. 
Sachstand 2025 Die Nachfrage nach Fördermitteln entspricht dem Vorjahresniveau mit leicht ansteigender Tendenz. Im Jahr 2024 
wurden Fördermittel in Höhe von 2,4 Mio. € bewilligt. Nach derzeitiger Prognose wird im Jahr 2025 ein Fördervo-
lumen von ca. 2,5 Mio. € erreicht werden können. Auf den Förderbaustein „Energetische Sanierung“ mit den För-
dermöglichkeiten für Gebäudedämmung, Einbau neuer Fenster und Außentüren, Heizungstausch, etc. entfällt da-
bei 98 % des Fördervolumens.   
Plan 2026/27 Unter Berücksichtigung des Ämterfinanzrahmens und der Maßnahmen zur Finanzstabilität wird der jährliche An-
satz auf 2.510.000 € reduziert. Dies entspricht dem tatsächlichen Fördervolumen im Jahr 2024 und voraussichtlich 
auch im Jahr 2025. Die für das Förderprogramm maßgebliche Förderrichtlinie wird regelmäßig überarbeitet. Seit 
dem 01.01.2024 gilt die derzeitige Version der Förderrichtlinie. Eine Neufassung unter Berücksichtigung der aktu-
ellen Rahmenbedingungen und Bedarfe wird im Lauf des Jahres 2026 angestrebt. 
   
Kosten ab 2026: 2.510.000 € 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Bauen und Sanieren 
26 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (konsumtiv) 2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 0301 15 2,51 Mio.€ 2,51 Mio.€ 
 
2,51 Mio.€ 2,51 Mio.€ 2,51 Mio.€  
 
Titel € Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster 
Kurzbeschreibung - Umstellung auf CO 2-freie Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudebestands und Verbrauchs-
reduktion:  
- Dämmung, Teil- und Vollsanierung, Betriebsoptimierung 
- Ziel: Dekarbonisierung im Gebäudebestand bis 2045 
Federführung Wohn + Stadtbau GmbH Münster 
Sachstand 2025 - Seit 2021 Erstellung einer jährlichen Portfolioanalyse und Erstellung einer Dekarbonisierungsstrategie inkl. 
Abstimmung mit Aufsichtsgremien und Entscheidung über Strategie 
- Dekarbonisierungsstrategie ist seitdem geübte Praxis und in lfd. Umsetzung 
- Erstellung einer detaillierten Maßnahmendokumentation, mit Kontrolle der Soll- und Ist-Werte 
- Jährliche Investitionen in den Gebäudebestand für energetische Modernisierungen 10 Mio.+/- in Summe 
bis 2045 ca. 210 Mio. Investition für energetische Modernisierungen (vor Förderung) 
- Wo möglich Anschluss an Fernwärme in Kooperation mit SWM, in Randgebieten Installationen von Wär-
mepumpen  
 
Plan 2025 - Fortführung Großmodernisierung Aaseestadt 
- Weitere Umsetzung Modernisierungsplanung (Heizungsumstellung) 
- Großmodernisierung an der Josef-Beckmann-Str. Kinderhaus 
- Investitionen im Rahmen der Wirtschaftsplanung für W+S enthalten 
Plan 2026/27 - Umsetzung der Maßnahmen zur Dekarbonisierung unseres Gebäudebestandes gemäß der Klimaroad-
map 
- Fortführung der Klimastrategie, umfangreiche energetische Sanierung von ca. 250 Wohneinheiten zzgl. 
ca. 700 + X Wohneinheiten Anschluss an das Fernwärmenetz.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
27 
 
Kosten Ca. 10 Mio.+ für energetische Sanierungen im Jahr 2025 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☒ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
   2025 2026 2027 2028 spätere Jahre 
Wirtschaftsplanung der Wohn 
+ Stadtbau GmbH Münster – 
kein direkter Bezug zum städ-
tischen Haushalt 
  10 Mio.  10 Mio. 11 Mio. 11 Mio. ff. 11 Mio. 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
- BEG-Förderung  
- Öffentliche Förderungen 
- Einzelmaßnahmen Förderquote unterstellt 20-25% 
 
Titel €€€ Sanierungsmanagement in der energetischen und klimagerechten Quartierssanierung 
Kurzbeschreibung Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, 
naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und 
wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien und Möglichkeiten 
für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- 
und langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden können und das Quartier insgesamt lebenswerter ge-
staltet werden kann. Die Konzepte bilden damit eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für 
eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene Investitionspla-
nung, insbesondere für die privaten Gebäudeeigentümer in den Quartieren.  
Die Erstellung dieser Konzepte ist dabei der erste Schritt. Aufbauend auf den Konzepten und den damit 
verbundenen Erkenntnissen soll in den Quartieren ein Sanierungsmanagement eingerichtet werden, welches 
die Umsetzung der Konzepte begleitet und koordiniert. Das Sanierungsmanagement kümmert sich darüber 
hinaus um die Kommunikation sowie die Vernetzung der Akteure im Quartier. 
Federführung Dez OB, Stabsstelle Klima; Mitwirkung Amt 61

Themenfeld Bauen und Sanieren 
28 
 
Plan 2025 Mit der Wiederbesetzung der Personalstelle kann das Projekt entsprechend der zur Verfügung stehenden 
Eigenmittel sowie der sich stetig ändernden Förderlandschaft weiter vorangetrieben und in die Umsetzung 
gebracht werden. 
Das ursprüngliche Vorgehen sowie die verwendeten und erstellten Datengrundlagen können im Detail der 
Vorlage V/0314/2023 entnommen werden. 
Sachstand 2025 Aufbauend auf dem bereits begonnenen Prozess zum Einstieg in das energetische und klimagerechte Quar-
tiersmanagement wurde im Rahmen der Städtebaufördermittel und des Projekts „Sozialer Zusammenhalt – 
Münster-Coerde“ in Zusammenarbeit zwischen der Stabsstelle Klima und dem Amt 64 eine Quartiersanalyse 
inkl. Handlungskonzept zum Stadtteil Coerde auf den Weg gebracht. 
Die beauftragte Studie baut auf dem integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) auf und verfolgt das 
Ziel, die klimagerechte und wohnungswirtschaftliche Entwicklung in Münster-Coerde weiter voranzubringen. 
Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung qualifizierter und grundlagenbasierter Handlungsempfehlungen . Diese 
werden einerseits Optionen zur Weiterentwicklung und Sanierung des Wohnungsbestands unter ökologi-
schen, ökonomischen und sozialverträglichen Gesichtspunkten aufzeigen. Andererseits soll auch der Be-
stand (baulich sowie private und öffentliche Freiflächen) im Hinblick auf Klimaschutz, Klimaanpassung und 
Ressourceneffizienz weiterentwickelt werden. 
Plan 2026/2027 Im kommenden Jahr wird das Projekt (Quartiersanalyse mit praktischem Handlungskonzept) in Coerde in die 
Umsetzung gebracht. 
Darüber hinaus wird, in Abhängigkeit von möglichen Fördergeldern, das energetische und klimagerechte 
Quartiersmanagement auf ein weiteres Quartier in Münster ausgeweitet. 
Grundlage dafür bildet die umfangreiche Analyse der Stadtquartiere aus dem Jahr 2023 (V/0314/2023) sowie 
die Erkenntnisse, die nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung im kommenden Jahr vorliegen wer-
den. 
Kosten Die Planungen sehen derzeit für das Sanierungsmanagement inkl. eines kurzen integrierten Konzeptes 
Kosten von maximal 120.000 Euro brutto pro Quartier für die ersten 12 Monate vor, danach reduzieren sich 
die Kosten je Sanierungsmanagement auf jährlich maximal 80.000 Euro pro Quartier. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Bauen und Sanieren 
29 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 1401 16 120 T 
EUR 
120 T 
EUR 
120 T 
EUR 
120 T 
EUR 
120 T 
EUR 
- 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Das KfW-Förderprogramm 432 wurde Ende 2023 (22.11.2023) im Zuge der Bundeshaushalts-Einsparungen 
gestrichen. Für die Projektarbeit in Coerde werden Fördermittel der Städtebauförderung NRW genutzt.

Themenfeld Mobilität 
30 
 
Mobilität 
 
Titel € CO2-freier ÖPNV in Münster 
Kurzbeschreibung Ein weiterer wichtiger Baustein für den Herzschlag Münsters ist die Umstellung der Busflotte auf elektrische und 
emissionsfreie Antriebe sowie die Entwicklung des Verkehrs zu einem systematisch ineinandergreifenden multi-
modalen Mobilitätssystem. Bis 2029 sollen 100 % der eigenen 116 Busse und ebenso ein Teil der rd. 100 ange-
mieteten Busse aus den dezentralen Depots der privaten Partnerunternehmen am Stadtrand elektrifiziert sein.  
Parallel wird die dafür notwendige Infrastruktur am Bus-Depot sowie an ausgewählten, Haltestellen aufgebaut. Zur 
Finanzierung des Vorhabens werden verschiedene Förderprogramme genutzt. Auf die Elektrifizierung der Bus-
Flotte der Auftragsunternehmen und der regionalen Verkehrsunternehmen wirken die Stadtwerke im Rahmen ihrer 
Möglichkeiten hin. 
Das multimodale Mobilitätssystem wird verschiedene Verkehrsmittel integrieren, unter anderem das Stadtteilauto 
über die Beteiligung der Stadtwerke an dem gleichnamigen lokalen Carsharing-Anbieter. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Plan 2025  Umstellung auf 97 E-Busse von 116 Bussen 
 Errichtung von 10 weiterer Ladepunkte am Betriebshof 
 Errichtung von 6 weiteren Ladestationen im Streckennetz 
 Erste Partnerunternehmen schaffen E-Busse an 
Sachstand 09/2025  96 E-Busse von 120 Bussen  
 Umsetzung von 3 Ladestationen  
Plan 2026  106 E-Busse von 120 Bussen 
 Umsetzung von 6 Ladestationen 
Kosten Kosten des Vorhabens von 2026 bis 2029: ca. 22 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 – 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 – 5.000 t p.a.)  ☒ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
!      
 2026 2027 2028 2029 spätere Jahre

Themenfeld Mobilität 
31 
 
Wirtschaftsplanung 2024 der Stadt-
werke Münster – kein direkter Be-
zug zum städtischen Haushalt  
  7,6 Mio. € 5,3 Mio. € 
 
3,2 Mio. € 
 
5,7 Mio. € 
 
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermit-
teln 
Die Förderung für den Umbau der Busflotte auf Elektroantrieb für die Jahre 2026-2029 ist in Höhe von 5,4 Mio. € 
von den oben genannten Werten bereits abgezogen worden. 
 
Titel €€€ Erweiterung (E-)Carsharing-Angebot 
Kurzbeschreibung Um den Umweltverbund zu stärken, den stadtweiten KFZ-Bestand zu reduzieren und den Zugang für das stadt-
weite Carsharing-Angebot (auch E-Carsharing) zu verbessern, werden hierfür Flächen im Verkehrsraum bereitge-
stellt und potenziellen Anbietern im Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Plan 2025 - Vollständige Errichtung der geplanten E-Carsharing-Stationen  
- Abschluss des beschriebenen Vergabeverfahrens 
- In diesem Rahmen erhebliche Ausweitung des öffentlichen Carsharing-Angebots (insb. in den innenstadtnahen 
Wohnquartieren, z.B. Kreuzviertel, Südviertel, Hansaviertel etc.), mit dem Ziel eine Alternative zum privaten Kfz 
zu schaffen 
- Erarbeitung eines Konzeptes zur weitergehenden Elektrifizierung der Carsharing-Stationen 
Sachstand 2025 Die noch ausstehenden E-Carsharing-Stationen sind seitens der Stadt Münster sowie seitens der Stadtwerke 
Münster abschließend geplant und sollen nahezu vollständig in Q3 und Q4 des Jahres 2025 errichtet werden. 
Konkret betrifft dies rund zehn Standorte (20 Ladepunkte bzw. Stellplätze). Ebenso ist seitens der Stadt Münster 
ein rechtssicheres Verfahren hinsichtlich der Vergabe sämtlicher öffentlicher Carsharing-Stellplätze vorgesehen 
und abschließend vorbereitet. Neben einer Vereinheitlichung und Neusortierung der öffentlichen Stationen, könn-
ten – je nach Interesse der Anbieter – in diesem Zusammenhang bis zu 50 neue Carsharing-Stationen eingerichtet 
werden.  
Plan 2026/27 Das oben beschriebene Vergabeverfahren soll zu Beginn des Jahres 2026 abgeschlossen werden, sodass in die-
sem Zuge auch eine Ausweitung der öffentlichen Carsharing-Stationen angestrebt wird. Folglich wird der Fokus in 
der näheren Zukunft zunächst auf der Einrichtung neuer Stationen sowie der Ausweitung bestehender Stationen 
mit hoher Nachfrage liegen. In einem weiteren Schritt ist auch die nachträgliche Elektrifizierung bestehender Stati-
onen geplant. Ein konkretes Konzept hierzu befindet sich indes noch in Erarbeitung. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐

Themenfeld Mobilität 
32 
 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/  
Planung  
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflächen u. -anlagen“  
Konkrete Kalkulationen sind projektspezifisch und ergeben 
sich im Zuge der weiteren Planungen / Vorlagenbeschlüsse  
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln nicht bekannt  
 
 
Titel €€€ Fahrradnetz 2.0 
Kurzbeschreibung Im Sommer 2022 wurde mit Beschluss des Fahrradnetzes 2.0 (vgl. V/0249/2022) die konzeptionelle Grundlage zur 
Weiterentwicklung des Radverkehrssystems in Münster gelegt. Erstmalig wurde für die Fahrradstadt Münster ein 
hierarchisches Radverkehrsnetz erarbeitet, das die strategische Basis für eine qualitätsvolle Umgestaltung und 
einen ambitionierten Ausbau der bestehenden Infrastruktur ermöglicht. Um das Fahrradnetz 2.0 zu konkretisieren, 
wurden im Anschluss 42 gutachterliche Handlungsempfehlungen erarbeitet, die im Februar 2024 politisch be-
schlossen wurden (vgl. V/0493/2023). Um künftige Maßnahmen zu priorisieren, hat das Amt für Mobilität und Tief-
bau in enger Abstimmung mit dem für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständigen Ordnungsamt, der Feu-
erwehr (aufgrund des abschnittweise betroffenen Vorbehaltsstraßennetzes) und der Polizei (wegen möglicher 
Verkehrssicherheitsbedenken) ein Umsetzungskonzept aufgestellt. Das Umsetzungskonzept wurde mit Vorlage 
V/0456/2024 am 04.09.2024 im Ausschuss für Verkehr und Mobilität politisch beschlossen. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau, Fahrradbüro 
Plan 2025 Zur effizienten Umsetzung der politisch beschlossenen und priorisierten Radverkehrsmaßnahmen erfolgt derzeit 
eine enge Synchronisierung mit weiteren kommunalen Mobilitätsprojekten. Ziel ist es, Synergien zwischen den 
einzelnen Vorhaben zu nutzen, Überschneidungen zu vermeiden und eine abgestimmte Vorgehensweise sicher-
zustellen. Auf dieser Grundlage wird ein belastbares Arbeitsprogramm erstellt, das die zeitliche und inhaltliche 
Planung der Maßnahmen strukturiert und eine transparente Umsetzung ermöglicht. 
Sachstand 2025 Ein belastbares Arbeitsprogramm befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Parallel hierzu konnten bereits erste 
Maßnahmen mit hoher Priorität (Priorität 1) aus dem bestehenden Umsetzungskonzept erfolgreich realisiert wer-
den. Dazu zählen insbesondere der Umbau der Dieckstraße und der Wilhelmstraße zu sogenannten Fahrradstra-
ßenPlus, durch die die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs in diesen Bereichen deutlich verbessert wird. 
Plan 2026/27 Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt entsprechend der durch die politischen Gremien beschlossenen Priorisie-
rung. Dadurch wird sichergestellt, dass die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zielgerichtet ein-
gesetzt und die strategischen Zielsetzungen der Stadt Münster schrittweise und nachvollziehbar realisiert werden.

Themenfeld Mobilität 
33 
 
Für die kommenden Jahre steht insbesondere die Einrichtung bzw. Umgestaltung weiterer Fahrradstraßen auf der 
Agenda. Vorgesehen sind die Piusallee, die Waldeyerstraße / Schmeddingstraße, die Kanalstraße und der Horst-
marer Landweg als FahrradstraßenPlus sowie der Ashölter Weg, die Kötterstraße, Tweehues / Niederort, die Ding-
stiege sowie der Hessenweg als FahrradstraßenBasis. Außerdem soll für den Knotenpunkt Bohlweg / Ost-
markstraße / Niedersachsenring der Baubeschluss vorgelegt und der Heumannsweg als Teil der Veloroute 
Everswinkel-Münster fahrradfreundlich umgebaut werden (Zweirichtungsradweg). 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv) 
Auszahlungen 
1201 4281 1  
Mio. € 
1  
Mio. € 
1  
Mio. € 
1  
Mio. € 
1 Mio. € 9,5 
Mio. €  
Teilfinanzplan (investiv) 
Einzahlungen 
1201 4281 300 
T€ 
300 
T€ 
300 
T€ 
300 
T€ 
300 
T€ 
0 
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln Projektspezifische Förderungen werden erwartet  
 
Titel €€€ Integriertes Parkraumkonzept 
Kurzbeschreibung Mit dem Integrierten Parkraumkonzept hat die Stadt gemeinsam mit einem Verkehrsplanungsbüro ein maßnah-
menorientiertes Konzept zur Neuordnung und Anpassung des Parkraumangebots in der Innenstadt sowie den 
innenstadtnahen Wohnquartieren erarbeitet.  
 
Gemeinsam mit der dazugehörigen Beschlussvorlage, die insgesamt elf prioritäre Maßnahmen umfasst, bietet das 
Konzept der Verwaltung nun einen Rahmen, um das Parken in Münster neu zu ordnen. Das Konzept berücksichtigt 
die Innenstadt sowie die innenstadtnahen Wohnquartiere.

Themenfeld Mobilität 
34 
 
Die Ziele des Integrierten Parkraumkonzepts haben einen unmittelbaren Bezug zum Masterplan Mobilität 2035+ 
und lauten wie folgt:  
- Sicherstellung einer verkehrsträgerübergreifenden Erreichbarkeit sowie ausreichenden Parkmöglichkeiten für 
Bewohner*innen/Besucher*innen  
- Sicherstellung der Verbindungsfunktionen für den Fahrrad- und Fußverkehr  
- Sicherung von Einmündungsbereichen, Querungen und Wegebeziehungen  
- Einhaltung von Mindeststandards für Gehwege  
- Bereitstellung, Aufwertung und Ausstattung des öffentlichen Straßenraums als Begegnungs- und Aufenthalts-
bereich 
- Grünelemente als Beitrag zur Klima-Resilienz 
- Sicherstellung der Mindestfahrbahnbreiten für Bus-, Rad-, Kfz-Begegnungsverkehre sowie Rettungs- und Ab-
falldiensten 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Plan 2025 Erneuerung der Bewohnerparkzone F (Geistviertel/Südviertel): aktuelle Beschilderung der Parkzone soll durch eine 
einfache und verständliche Beschilderung ersetzt werden. Hierdurch soll die Beschilderung der Bewohnerparkzo-
nen langfristig einheitlich über das Stadtgebiet gestaltet werden. Durch die Anpassung der Beschilderung wird 
hierbei auch das angewandte Prinzip geändert, vom bisherigen Trennprinzip zum Mischprinzip, sodass die Anwoh-
nenden hier stärker bevorteilt werden.  
 
Sachstand 2025 Im vergangenen Jahr konnte im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes eine neue Bewohnerparkzone ein-
geführt werden. Die Parkzone L („Klein Muffi“) wurde hierbei als erste Bewohnerparkzone in Münster im Mischprin-
zip eingerichtet. In den ersten Monaten nach der Einführung hat sich der Parkdruck im Quartier sichtbar reduziert, 
da vor allem Externe und Dauerparkende ihr Fahrzeug hier nicht mehr länger als zwei Stunden abstellen können. 
Für zwei weitere Stadtquartiere werden nun die Gutachten für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen ausge-
schrieben. 
 
Zudem wurde die Parksituation auf dem Hansaring neu geordnet. Hierbei wurde nun das Längsparken in den 
Parkbuchten anhand von Beschilderung und Markierung klar vorgegeben. Auch das Parken auf der Fahrbahn ist 
nun durch Beschilderung untersagt. Diese Neuordnung sorgt für einen sichereren Straßenraum für alle Verkehrs-
teilnehmenden und einen besseren Verkehrsfluss. 
Im Rahmen des Verkehrsversuchs an der Warendorfer Straße werden darüber hinaus Ladezonen eingerichtet. Auf 
dem Hansaring wurden im Zuge der Neuordnung ebenfalls zwei Ladezonen eingerichtet. 
 
Der Versuch, die Königsstraße von den vor dem Parkhaus „Münster Arkaden“ wartenden Autos (Rückstau) zu 
befreien kann ebenfalls als Erfolg gewertet werden. Hier wurde die Regelung eingeführt, dass die Königsstraße für

Themenfeld Mobilität 
35 
 
den motorisierten Verkehr gesperrt wird, sobald das Parkhaus voll ist. Diese Regelung gilt besonders an verkehrs-
intensiven Tagen, vor allem mittwochs und samstags (Markttage), da zu diesen Tagen häufig Staus und lange 
Warteschlangen vor dem Parkhaus auftreten. So wird die Aufenthaltsqualität rund um die Königsstraße erhöht und 
der Verkehrsfluss in der Innenstadt verbessert (auch durch LED-Anzeigen mit entsprechenden Hinweisen an stra-
tegisch wichtigen Standorten). 
Plan 2026/27 Die bestehenden Bewohnerparkzonen außerhalb der Promenade sollen, wie auch die Parkzone F, nacheinander 
modernisiert und überarbeitet werden. Dabei soll die neue Bewohnerparkzone L als Vorbild dienen. In dieser Zeit 
sollen zudem neue Bewohnerparkzonen eingeführt werden. Für zwei Quartiere liegen hierbei schon die notwendi-
gen Gutachten vor und für zwei weitere Quartiere befinden sich diese in der Ausschreibung. Ein konkreter Zeitplan, 
wann welche Parkzonen umgesetzt werden, liegt aktuell nicht vor, da die Kapazitäten im Amt 32 hierfür nicht ge-
geben sind. Die Umsetzung von einem Quartier pro Quartal wird jedoch als realistisch angesehen. 
Darüber hinaus sollen die im Stadtgebiet bereits vorhandenen Ladezonen überarbeitet und vereinheitlicht werden. 
Zudem sollen an geeigneten Standorten neue Ladezonen geschaffen werden. 
Außerdem wird die Gebührenordnung angepasst, um den aktuellen Herausforderungen im Stadtgebiet zu begeg-
nen, wie beispielsweise auch den Gebühren der Innenstadtparkhäuser. In diesem Zusammenhang soll auch eine 
Rechtsverordnung zum Thema Besucherparkausweise für die Bewohnerparkzonen erarbeitet werden.  
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflächen u. -anlagen“  
Konkrete Kalkulationen sind projektspezifisch und ergeben 
sich im Zuge der weiteren Planungen / Vorlagenbeschlüsse  
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln Nicht bekannt

Themenfeld Mobilität 
36 
 
Titel €€€ Mobilstationen 
Kurzbeschreibung Durch den Ausbau von Mobilstationen soll die Vernetzung der Verkehrsträger – insbesondere innerhalb des Um-
weltverbundes – verbessert werden. Die konzeptionelle Erarbeitung im Rahmen eines Mobilstationskonzepts er-
folgte in drei Schritten: Qualitätsstandards, Standortkonzept und Umsetzungsprogramm. Mit der planerischen und 
baulichen Umsetzung der ersten Standorte wurde bereits begonnen. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Plan 2025 Um die nachhaltige Weiterentwicklung des Umweltverbundes konsequent voranzutreiben, wird zunächst ein um-
fassendes Umsetzungsprogramm aufgestellt und dem Rat zur politischen Beschlussfassung vorgelegt. Dieses 
Programm definiert Prioritäten, zeitliche Abläufe und konkrete Maßnahmen, um die geplanten Projekte zielgerichtet 
und effizient umzusetzen. 
 
Parallel dazu wird der Einstieg in die planerische und bauliche Umsetzung der ersten Mobilstationsstandorte vor-
bereitet und umgesetzt. Damit werden die Weichen für eine schrittweise Realisierung des Gesamtprojekts gestellt, 
die sowohl kurzfristige Wirkung als auch langfristige strategische Ziele berücksichtigt. 
Sachstand 2025 Das Umsetzungsprogramm wurde am 18. Juni 2025 durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt 
Münster beschlossen (V/0082/2025) und bildet die Grundlage für die gezielte Umsetzung der priorisierten Maß-
nahmen im städtischen Verkehrs- und Mobilitätsbereich. 
Auf Basis dieses Programms wurde bereits mit der planerischen Umsetzung und teilweise auch mit der baulichen 
Realisierung der ersten Standorte begonnen. 
Plan 2026/27 Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung ist vorgesehen, im Jahr 2026 die planerische und bauliche Umsetzung 
von fünf Mobilstationen zu realisieren. 
 
Für das Jahr 2027 ist die planerische und bauliche Umsetzung weiterer sechs Standorte vorgesehen. Durch diese 
kontinuierliche Realisierung wird die Mobilitätsinfrastruktur der Stadt systematisch ausgebaut, die Attraktivität des 
ÖPNV und anderer nachhaltiger Verkehrsmittel gesteigert und ein wichtiger Beitrag zur langfristigen städtischen 
Entwicklung geleistet. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Mobilität 
37 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv) 1201 4276 Mobilstati-
onen 
130 T€ 80 T€  120 T€   20 Mio. € 
Teilergebnisplan (konsumtiv)         
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln Projektspezifische Förderungen werden erwartet 
 
Titel €€€ Neukonzeption des bestehenden ÖPNV-Angebotes 
Kurzbeschreibung Das bestehende ÖPNV-Angebot wird fortan weiterentwickelt und -konzeptioniert – mit dem Ziel, den Umweltver-
bund zu stärken und dadurch die verkehrsbedingten Emissionen zu reduzieren. Ein zentraler Baustein dabei ist 
die Aufstellung des Nahverkehrsplans. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau in Abstimmung mit den Stadtwerken 
Plan 2025 Zur zukunftsgerichteten Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in Münster werden zentrale Maßnahmen 
umgesetzt: 
 
Seit 2024 erfolgt die sukzessive Einführung von Hochleistungsachsen im bestehenden ÖPNV-Netz. Diese Maß-
nahmen zielen darauf ab, die Kapazität, Verlässlichkeit und Attraktivität des Nahverkehrs nachhaltig zu erhöhen 
und den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu fördern. Die Hochleistungsachsen bilden das Rückgrat 
eines modernen, leistungsfähigen ÖPNV-Systems und tragen wesentlich zur Vernetzung der Münsteraner Stadt-
teile sowie zur Entlastung des motorisierten Individualverkehrs bei. 
 
Parallel dazu wird die Vergabe des 4. Nahverkehrsplanes im Jahr 2025 erfolgen und die darauf startende Erarbei-
tung vorangetrieben. Dieser strategische Plan dient als langfristige Leitlinie für die Entwicklung des städtischen 
ÖPNV, definiert Prioritäten für Investitionen und Maßnahmen und setzt Impulse für eine zukunftsfähige, integrierte 
und nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur.

Themenfeld Mobilität 
38 
 
Sachstand 2025 Umsetzung einer Umweltspur in einem Teilbereich der Achse Warendorfer Straße zunächst als Verkehrsversuch. 
Erhöhung der Leistungsfähigkeit Hansaring durch Ordnung des ruhendenden Verkehrs. Darüber hinaus Durchfüh-
rung vorbereitender Maßnahmen sowie Abstimmungen für die infrastrukturelle Qualifizierung zu Hochleistungs-
achsen folgender Straßen: 
- Warendorfer Straße 
- Weseler Straße 
- Albersloher Weg 
Der 4. Nahverkehrsplan befindet sich aktuell in der Ausschreibung, die Erarbeitung wird in Q4/2025 beginnen. 
Plan 2026/27 
 
 
 
Mit der Digitalisierung der Lichtsignalanlagen entlang der Weseler Straße (B51) bis zur Moltkestraße wird ein we-
sentlicher Beitrag zur Optimierung des Verkehrsflusses und zur intelligenten Steuerung des Gesamtverkehrssys-
tems geleistet. Diese Modernisierung schafft die Grundlage für eine effizientere ÖPNV-Beschleunigung, eine Ver-
besserung der Verkehrsqualität sowie eine Reduzierung von Emissionen. 
 
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Neu- und Umbau von Bushaltestellen. Durch gezielte Lageoptimierungen 
sowie den konsequenten Ausbau der Barrierefreiheit wird die Attraktivität und Nutzbarkeit des öffentlichen Nahver-
kehrs deutlich erhöht. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven und komfortablen Mobilitätsinfrastruk-
tur vollzogen. 
 
Darüber hinaus erfolgt die Markierung und bauliche Umsetzung von Busspuren auf der Warendorfer Straße und 
der Hammer Straße. Mit der Verstetigung der Umweltspur auf der Warendorfer Straße (analog zur Verstetigung 
der Busspur Ludgeriplatz – Hauptbahnhof im Jahr 2024) wird ein klares Signal für die Priorisierung des ÖPNV 
gesetzt. Diese Maßnahme stärkt die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Busverkehrs und trägt maßgeblich dazu 
bei, den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu fördern. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☒ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre

Themenfeld Mobilität 
39 
 
Teilfinanzplan (investiv) 
Auszahlungen 
1201 4280 200 
T€ 
200 
T€ 
200 T€   2 
Mio.€  
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln nicht bekannt 
 
Titel €€€ Ausbau öffentlicher Ladesäuleninfrastruktur 
Kurzbeschreibung Die öffentliche Ladeinfrastruktur soll fortlaufend weiterentwickelt und ausgebaut werden, so dass zukünftig ein 
flächendeckendes Angebot an Lademöglichkeiten bereitgestellt werden kann und der Umstieg auf E-Fahrzeuge 
attraktiver wird. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Plan 2025 - Vollständige Installation der bislang geplanten Ladesäulen im öffentlichen Raum. 
- Bedarfsgerechte Fortführung der Ausbau-Konzepte (weitere Ausschreibungsrunde zur Errichtung öffentlicher 
Ladeinfrastruktur). 
- Planung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur. 
Sachstand 2025 Nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzgl. der Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur durch private Anbieter 
im Jahr 2024, sind im Jahr 2025 bislang rund 80 neue Ladepunkte im gesamten Stadtgebiet errichtet und in 
Betrieb genommen worden. Die Umsetzungsphase des beschriebenen Verfahrens ist damit nahezu abgeschlos-
sen und lediglich vereinzelte Ladesäulen müssen in naher Zukunft noch errichtet werden. Ergänzend werden im 
Q4 2025 an verschiedensten Standorten ca. 16 weitere öffentliche Ladepunkte durch die Stadtwerke Münster 
installiert. 
Plan 2026/27 Zunächst gilt es die bislang durchgeführten Ausbauphasen zu evaluieren und gemeinsam mit den jeweiligen Be-
treibern der Ladesäulen die Auslastung bzw. die Nachfrage an den einzelnen Standorten zu analysieren. Auf 
dieser Grundlage sollen dann weitere Bedarfe ermittelt und die zukünftigen Ausbaupläne konkretisiert werden. In 
diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes sowie eines ergänzenden Leit-
fadens hinsichtlich der Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur angedacht.  
Darüber hinaus wird auch die Installation von Ladeinfrastruktur an städtischen Gebäuden und Grundstücken, an 
Mobilstationen sowie in den Konversionsquartieren verstärkt in den Fokus rücken. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
 CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Mobilität 
40 
 
Haushaltsansätze/  
Planung  
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflächen u. -anlagen“  
Konkrete Kalkulationen sind projektspezifisch und ergeben 
sich im Zuge der weiteren Planungen / Vorlagenbeschlüsse  
 
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln Keine Drittmittel verfügbar 
 
Titel €€€ S-Bahn-Münsterland  
Kurzbeschreibung Der Schienenpersonennahverkehr soll in den nächsten Jahren massiv gestärkt und damit eine deutliche Verlage-
rung des Pendlerverkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund insgesamt erreicht werden. 
Dazu sollen neben zusätzlichen Zugfahrten auf den vorhandenen Strecken auch stillgelegte Bahntrassen reakti-
viert und neue Haltepunkte gebaut werden. 
Federführung Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL); Mitwirkung der Ämter 66 und 61 
Plan 2025 Baubeginn der Gesamtmaßnahme III. Quartal 2025 
Sachstand 2025 Mit Blick auf die Weiterentwicklung der S-Bahn Münsterland ist vorgesehen, bis Ende 2025 das Baurecht für die 
zukünftige S8 (Münster Hbf – Sendenhorst) zu schaffen. 
Parallel dazu wird die Entwurfsplanung für die Einführung eines durchgehenden 30-Minuten-Takts auf der S4, die 
Münster Hbf mit Gronau und Enschede verbindet, intensiv vorangetrieben. 
Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgt zudem eine Grundlagenermittlung zur Bahnstromver-
sorgung im Kernbereich von Münster. 
Darüber hinaus wird die umfassende konzeptionelle Planung sowohl für den zentralen Bereich als auch für die 
Außenäste der S-Bahn Münsterland kontinuierlich fortgeführt, um die langfristige Umsetzung dieses bedeutenden 
regionalen Infrastrukturprojekts sicherzustellen. 
Plan 2026/27 Mit der Baurechtserteilung und dem Start der Arbeiten für die zukünftige S8 (Münster Hbf – Sendenhorst) wurde 
ein zentraler Meilenstein für den Ausbau der S-Bahn Münsterland erreicht. 
Für die S7 (Münster Hbf – Warendorf – Bielefeld Hbf) konnte die Planungsvereinbarung zur Einführung eines 30-
Minuten-Taktes erfolgreich abgeschlossen werden. Auch für den Postbahnhof in Münster wird der Abschluss einer 
entsprechenden Planungsvereinbarung angestrebt, um die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Netzes nachhaltig 
zu stärken. 
Zudem wurde die konzeptionelle Planung für den Kernbereich und die Außenäste der S-Bahn Münsterland einer 
verkehrsplanerischen Bewertung unterzogen. Damit wird die Grundlage geschaffen, die schrittweise Umsetzung 
des Gesamtsystems strategisch weiter voranzubringen und den Schienenverkehr in der Region langfristig leis-
tungsfähig, zukunftsorientiert und attraktiv zu gestalten. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe

Themenfeld Mobilität 
41 
 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv) 
Auszahlungen 
1201 4013 3,725 
Mio. € 
3,075 
Mio. € 
    
Teilfinanzplan (investiv) 
Einzahlungen 
 
1201 4013 2,9 
Mio. € 
2,3 
Mio. € 
    
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln Landesförderung 
 
Titel Reduzierung & Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks 
Kurzbeschreibung Für eine klimaneutrale Mobilität der Stadtverwaltung wird der strategische Ansatz verfolgt, in einem erstem Schritt 
Wege zu vermeiden. Unvermeidbare Wege sollen auf klimafreundliche Verkehrsträger verlagert werden. Im letzten 
Schritt erfolgt die Elektrifizierung des Fuhrparks. Der Fuhrpark der Stadtverwaltung Münster soll in seiner Gesamt-
heit klimafreundlich ausgerichtet werden. Dazu gehört die schrittweise Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge, 
vermehrte Nutzung von Carsharing, Schaffung eines attraktiven Angebots an Dienstfahrrädern (inkl. Pedelecs) und 
der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. Für Nutzfahrzeuge gelten jedoch gesonderte Anforderungen (bspw. 
Marktverfügbarkeit), die eine Umstellung auf E-Mobilität erschweren und im Prozess berücksichtigt werden müssen. 
Durch die Umsetzung von Pilotprojekten (z.B. Lastenradeinsatz, E-Abfallsammelfahrzeug) werden innovative An-
sätze getestet und bei erfolgreichem Verlauf sukzessive auf die gesamte Verwaltung angewendet. 
Federführung Personal- und Organisationsamt (Amt 10) 
Plan 2025 - Analyse des städtischen Fuhrparks. 
- Bei der Analyse der Daten der Abfrage des städtischen Fuhrparks wird sich herausstellen, ob für die weitere 
Analyse eine Fuhrparkanalyse-Software benötigt wird. 
- Ziel ist es, die Auslastung der Dienstfahrzeuge zu verbessern und etwaige Überkapazitäten abzubauen. 
- Einführung von Fahrzeug-Pooling an einem Modellstandort.

Themenfeld Mobilität 
42 
 
- Durch das Pooling der Fahrzeuge mehrerer Ämter sollen die Fahrzeuge besser ausgelastet und der Gesamt-
fuhrpark reduziert werden. 
- Ausschreibung einer Fuhrparkmanagement-Software. 
- Perspektivisch soll eine Fuhrparkmanagement-Software (inkl. Buchungstool) die Verwaltung des städtischen 
Fuhrparks effizienter gestalten. 
- Bei anstehenden Reinvestitionen werden E-Pkw angeschafft, bei weiteren Nutzfahrzeugen geschieht dies, so-
weit möglich. 
Sachstand 2025 - Eine erste Abfrage des Fuhrparks samt Kilometerleistungen ist erfolgt. Die nächste Abfrage erfolgt Anfang 2026 
um zukünftig jährliche Werte vorliegen zu haben. 
- Erste Überlegungen zu einem Fahrzeug-Pooling für das Stadthaus 3. 
- Bei der Beschaffung von Pkw wird durch das Warenkompetenzzentrum Pkw bei der Anschaffung von E-Fahr-
zeugen eine Kontrollfunktion wahrgenommen. 
Plan 2026/27 - Derzeit wurden keine Haushaltsmittel geplant. Reduzierung benötigter Haushaltsmittel bei Einführung von Poo-
ling. Voraussetzung: Verlagerung von Haushaltsmitteln aus Ämterbudgets in das zentrale Budget notwendig. 
- Fuhrparkmanagementsoftware würde Aufwendungen verursachen, die durch Effizienzsteigerungen voraussicht-
lich überkompensiert werden könnten. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☒ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel €€€ Ausbau von Mitarbeitendenmobilitäts-Angeboten 
Kurzbeschreibung Umfassende Mobilitätsangebote sollen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen, um die Wege von und zur Stadtver-
waltung klimafreundlich zu gestalten. Dazu gehören bspw. die Nutzung des ÖPNV z.B. durch ein Jobticket für Mit-
arbeitende und eine gute ÖPNV-Anbindung sowie der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, um die Radnutzung von und 
zu Verwaltungsstandorten zu verbessern. 
Federführung Personal- und Organisationsamt (Amt 10) 
Plan 2025 Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten an Dienstgebäuden. 
Sachstand 2025 - Fahrradboxen im Parkhaus am Stadthaus 3 konnten eröffnet werden. 
- Fahrradkeller im Stadthaus 1 konnte eröffnet werden inkl. Fahrradservicestation.

Themenfeld Mobilität 
43 
 
- Fahrradcodieraktionen konnten durchgeführt werden. 
- Nutzung Jobticket bleibt auf hohem Stand. 
- Beim Fahrradleasing eine weiterhin sehr hohe Nachfrage; kann inzwischen auch Beamtinnen und Beamten 
angeboten werden. 
- Audit für Zertifizierung der Stadt Münster als fahrradfreundliche Arbeitgeberin ist bereits ist erfolgt. Zertifi-
katsübergabe erfolgt am 28.10.2025. 
Plan 2026/27 - Fahrradservicestationen an weiteren Standorten. 
- Ziel ist, sofern räumlich möglich, die Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten an städtischen Dienst-
gebäuden. 
Kosten Die einmaligen Zertifizierungsgebühren betragen 2.500,00 Euro gegenüber des ADFC. Hinzu kommen Lizenzge-
bühren für ein 3 Jahre gültiges Siegel in Höhe von 200,00 Euro pro Lizenzjahr.  
Im Jahr 2028 steht die Rezertifizierung mit einer Gebühr von 1.300,00 Euro und jährlichen Lizenzkosten von 300 
Euro an. 
Für die Errichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten existiert derzeit ein jährliches Budget von 30.000 €. 
Der Zuschuss für das JobTicket beträgt aktuell ca. 18.000 € pro Monat. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv) 0113  30 
T€ 
30 
T€ 
30 
T€ 
30 
T€ 
30 
T€ 
30 
T€ 
Teilergebnisplan (konsumtiv) 0113  200 € 200 € 1,6  
T€ 
300 € 300 €  
Teilergebnisplan (konsumtiv) 0108  216 
T€ 
216 
T€ 
216 
T€ 
216 
T€ 
216 
T€ 
216 
T€ 
Informationen zu Dritt-/ Fördermitteln -

Themenfeld Mobilität 
44 
 
Titel Mitarbeitendenbefragung zu Arbeitswegen 
Kurzbeschreibung Es soll durch Amt 10 eine Umfrage unter den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung hinsichtlich ihrer Arbeitswege 
durchgeführt werden. Die Umfrage soll noch in 2025 durch ein Onlineformular erfolgen. Bekannt gemacht wird die 
Umfrage über das Intranet und ggf. weitere geeignete Wege innerhalb der Stadtverwaltung. Hierdurch sollen Infor-
mationen gesammelt werden, um ggf. Maßnahmen abzuleiten. Auch können wichtige Daten für die Klimabilanzie-
rung der Stadtverwaltung gewonnen werden. Es kann (teilweise) ein Vergleich mit einer Befragung von Anfang des 
Jahres 2020 erfolgen. 
Federführung Personal- und Organisationsamt (Amt 10) 
Plan 2025 Die Ergebnisse werden genutzt u.a. für die Klimabilanzierung der Stadtverwaltung. 
Sachstand 2025 Die Umfrage hat sich um ein Jahr verschoben, aufgrund des Vorrangs der Mitarbeitendenbefragung 2024 und defi-
zitärer personeller Ressourcen. 
Möglichst noch im Jahr 2025 soll die Umfrage durchgeführt werden, damit die Ergebnisse u.a. rechtzeitig für die 
Klimabilanz 2025 vorliegen. 
Plan 2026/27 Keine eigenen Haushaltsmittel erforderlich. Eventuelle Folgeumfrage 2027/2028. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☒ Gering ☒

Themenfeld Klimahaushalt und Sustainable Finance 
45 
 
Klimahaushalt und Sustainable Finance 
 
Titel Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings 
Kurzbeschreibung Der Antrag A-R/0053/2022 von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt an den Rat der Stadt Münster hat zum 
Inhalt, das „Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung zu verbessern“. Hierzu fordert die Politik, ein 
unabhängiges Bauinvestitionscontrolling aufzubauen und zu etablieren. Dies soll insbesondere dazu dienen, 
die Investitionskosten im Blick zu haben und zu beurteilen, welche Kostensteigerungen tatsächlich notwendig 
sind. Außerdem soll das Controlling einen kritischen Blick auf die Bedarfe der einzelnen Ämter werfen und 
prüfen, inwiefern diese tatsächlich notwendig sind.  
Federführung Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Plan 2025 Inkrafttreten Geschäftsanweisung 
Sachstand 2025 Die Geschäftsanweisung definiert die dezernatsübergreifenden Prozesse bei Planung, Durchführung und 
Steuerung investiver Hochbauprojekte. Das Team setzt sich interdisziplinär aus den Bereichen Wirtschaft, Ver-
waltung und Architektur zusammen. 
Plan 2026/27 Anfang 2026 wird ein erster Statusbericht zum Bauinvestitionscontrollings in die politischen Gremien einge-
bracht, der bereits konkret auf Projekterfolge abstellen wird. 
Zukünftig sollen regelmäßige, standardisierte Auswertungen und projektbezogene Berichte über ein Control-
lingsystem abgebildet werden. Ziel ist es, eine durchgängige Transparenz über finanzielle Projektverläufe si-
cherzustellen und gleichzeitig eine belastbare Informationsbasis für Entscheidungs- und Steuerungsprozesse 
bereitzustellen. Durch den Abgleich zwischen den projektspezifischen Kostenentwicklungen und den im Haus-
haltsplan veranschlagten Ansätzen sollen frühzeitig Abweichungen benannt und eine entsprechende Steue-
rung angestoßen werden. 
 
Um die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit sicherzustellen, ist eine Überarbeitung der bestehenden Gebäude-
leitlinien sowie der fachlichen Qualitätsstandards unter Einbindung des Bauinvestitionscontrollings vorgese-
hen. Ziel ist es, eine stärkere Öffnung für innovative Ansätze zu ermöglichen und gleichzeitig die Lebenszyk-
luskosten frühzeitig und systematisch in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☒

Themenfeld Klimahaushalt und Sustainable Finance 
46 
 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel Green Bond/Grüner Schuldschein 
Kurzbeschreibung Neben klassischen Kommunalkrediten werden zu bestimmten Zeitpunkten Nachhaltigkeitsschuldscheine bzw. 
Green Bonds ausgegeben. Die Schuldscheine dienen dazu, nachweislich nachhaltige oder soziale städtische 
Investitionen zu finanzieren. So wird auch der Kapitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung gegeben.  
Federführung Amt für Finanzen und Beteiligungen, 
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Plan 2025 Das Jahr 2025 wird dazu genutzt, die mit der Auflegung von Green Bonds zwingend verbundene Nachhaltig-
keitsberichterstattung, bestehend aus Allokations- und Wirkungsberichten, vorzunehmen. Außerdem wird die 
Neuauflage von Green Bonds und deren Ausgestaltung geprüft. 
Sachstand 2025 Der 3. Allokations- und Wirkungsbericht zu den aufgenommenen Nachhaltigkeitsschuldscheinen bzw. Green 
Bonds ist im September 2025 veröffentlicht worden und über die nachfolgende Internetseite abrufbar: 
https://www.stadt-muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/nachhaltige-finanzierung  
Mittlerweile konnten rund 73 % der aufgenommenen Finanzmittel von insgesamt 310 Mio. Euro für die konkre-
ten ausgewählten Projekte eingesetzt werden. Einige Projekte haben eine Laufzeit über das Berichtsjahr 2025 
hinaus, so dass die restlichen Finanzmittel in den Folgejahren den Projekten zugeordnet werden. 
Plan 2026/27 Auch in den Jahren 2026/2027 und gegebenenfalls weiteren Folgejahren wird die Berichterstattung fortgesetzt, 
bis alle Finanzmittel aus den Schuldscheinen bzw. Green Bonds auf die Projekte verteilt sind. Darüber hinaus 
wird daran gearbeitet, weitere Finanzmittel aufzunehmen, um gezielt Nachhaltigkeitsprojekte finanzieren zu 
können. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 4.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Klimahaushalt und Sustainable Finance 
47 
 
Titel Nachhaltige Geldanlagen 
Kurzbeschreibung Ein nachhaltiges städtisches Finanzwesen ist ein Baustein für das Ziel der „klimaneutralen Stadtverwaltung 
2030". Ein Teilaspekt ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der städtischen Anlagestra-
tegie. 
Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien. Die städtische Kapitalanlagerichtlinie ist 
seit dieser Zeit mehrfach angepasst und im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte verbessert worden. So müssen 
die vom Fondsmanagement erworbenen Aktien und Unternehmensanleihen bestimmten nachhaltigen Kriterien 
genügen. Einige Branchen sind vollständig ausgeschlossen (Fracking/Militärwaffen/Atomenergie/klimaschädliche 
Energien), alle anderen Branchen müssen das beschriebene Nachhaltigkeitsniveau erreichen. Bei Unterneh-
mensanleihen muss es sich um sogenannte ‚Green Bonds‘ handeln. 
Für Staatsanleihen gelten seit Ende 2024 ebenfalls Investitions- oder Ausschlusskriterien. Kriterien sind Kor-
ruption, Menschenrechtsverletzungen oder geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen, aber auch die 
staatlichen Bemühungen zur Einhaltung von ESG-Aspekten. 
Federführung Amt für Finanzen und Beteiligungen,  
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Plan 2025 k.A. 
Sachstand 2025 Im Berichtszeitraum stand die Prüfung der Kriterieneinhaltung im Vordergrund. Hierzu war die Verwaltung im 
regelmäßigen Dialog mit den Fondsgesellschaften. Der CO2-Fußabdruck der Fonds (gemessen in Tonnen CO2 
pro investierter Mio. Euro) konnte schrittweise verkleinert werden: Lag der Wert im Jahr 2021 noch bei 76,3, 
konnte 2025 mit 4,2 ein erheblich niedrigerer Wert erzielt werden. Außerdem wurde die Methodik der Bericht-
erstattung weiterentwickelt. 
Plan 2026/27 Es ist vorgesehen, die städtische Anlagerichtlinie im Zeitraum 2026/2027 insbesondere unter Nachhaltigkeits-
gesichtspunkten zu überprüfen und diese den politischen Gremien vorzulegen. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☒ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Klimahaushalt und Sustainable Finance 
48 
 
 
Titel Nachhaltigkeitsberichterstattung im Stadtkonzern 
Kurzbeschreibung Die bestehenden Berichtsformate im Stadtkonzern sind heterogen, da teilweise Pflichten bestehen oder sich 
perspektivisch abzeichnen (EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und teilweise 
andere Berichtsformate, wie die gemeinwohlorientierte Bilanz, in Nutzung sind.  
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der städtischen Beteiligungsgesellschaften soll gestärkt werden. Hierzu 
enthält der Münsteraner Kodex für gute Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex (PCGK) 
eine Empfehlung:  
Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung berichten die Geschäftsführungen der steuerungsrelevanten 
Beteiligungen orientiert an europäischen Standards über Nachhaltigkeitsaspekte der Beteiligung. Die Möglich-
keit zur Gemeinwohlbilanzierung anhand der Gemeinwohl-Matrix der Gemeinwohl-Ökonomie anstelle dessen 
bleibt weiterhin eine alternative Option. Der jeweilige Bericht soll auf der Internetseite der Beteiligung veröffent-
licht werden 
Federführung Amt für Finanzen und Beteiligungen,  
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Plan 2025 Entwicklung eines Berichtsformates für die städtischen Beteiligungen anhand der Empfehlungen der Europäi-
schen Kommission: Berichte im Rahmen der Feststellung der Jahresabschlüsse auf Grundlage von Standards 
der Europäischen Union; Kommunikation der übrigen Berichte abzustimmen 
Sachstand 2025 Beschluss des Rates über Beschlussvorlage V/0606/2024/2: Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen 
des europäischen Rahmenwerks eine Umsetzungsvorlage zu erarbeiten. 
Plan 2026/27 Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die kommunalen Beteiligungen im Zusammenhang mit der Jahresab-
schlusserstellung ab dem Wirtschaftsjahr 2026.  
Entwicklung eines Controlling-Tools zur Sichtbarkeit der Standards und Entwicklungen. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Klimahaushalt und Sustainable Finance 
49 
 
Titel Ökosoziale Vergaben 
Kurzbeschreibung Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten 
und Werken zu entwickeln und ein Verfahren vorzuschlagen, wie man deren Einhaltung gesetzeskonform si-
chern und überwachen kann.  
Zudem soll zum 01.01.2026 kurzfristig die Einführung des § 75a GO NRW stattfinden, mit dem Vergabepro-
zesse im Unterschwellenbereich deutlich vereinfacht werden sollen. Diese Novellierung soll im bereits laufen-
den Prozess aufgegriffen werden. Dabei sind die bereits bestehenden vielfältigen Grundsätze der Warengrup-
pen-Kompetenzzentren mit Blick auf sozial-ökologische Kriterien der Verwaltung über Geschäfts- und 
Dienstanweisungen zu sichern. 
Federführung Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement,  
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Plan 2025 Qualitätssicherung der bisherigen Vergabegrundsätze der Kompetenzzentren, die für den zentralen Einkauf 
von Leistungen verantwortlich sind 
Sachstand 2025 - Aktuell findet der interkommunale Austausch zur Auslegung der Gesetzesnovelle statt 
- Parallel erfolgt die Qualitätssicherung der Warengruppen-Kompetenzzentren 
Plan 2026/27 - Für das 1. Quartal 2026 ist eine Information der Politik geplant. 
- Die Absicherung von transparenten, diskriminierungsfreien und rechtsicheren Vergaben möglichst 
ohne Erlass einer Satzung wird verwaltungsintern erarbeitet. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Bildung und Ernährung 
50 
 
Bildung und Ernährung 
 
Titel €€€ Aktivierung, Qualifizierung und Multiplikation klimaschonenden Verhaltens in der Gesamtgesellschaft 
Kurzbeschreibung - Beispiele klimaschonenden Verhaltens sollen zielgruppengerecht aufbereitet, Verhaltensänderungen angestoßen 
werden, um verhaltensbezogene CO2-Reduktionspotenziale zu nutzen. Die Präventionsarbeit der Stadtbücherei 
und der Volkshochschule im Zusammenhang mit Klima und Ernährung kann vielfältig gestaltet werden. Durch 
gezielte Bildungsangebote und Veranstaltungen schaffen die Bücherei und die vhs ein Bewusstsein für die Be-
deutung von Klima- und Ernährungsfragen und möchten dazu anregen, nachhaltigere Lebensweisen zu adoptie-
ren. Dabei handelt es sich nicht um ein Projekt, sondern um Bildungsprogramme und Workshops, Medienange-
bote und Ausstellungen, Kollaboration mit lokalen Initiativen und die Förderung von Projekten und Aktionen. 
Federführung - Stadtbücherei Münster und vhs Münster 
Plan 2025 - 2025 wird die Stadtbücherei die oben genannten Themen erweitern, ihr Medienangebot ausbauen, auch im Be-
reich der Datenbank-Lizenzen, z.B. die neue Brockhaus DB „Klima der Welt“. 
- Haushaltsmittel werden für Aufstockung/Ergänzung/Austausch der „Bibliothek der Dinge“ benötigt. Ebenso für 
den Ausbau des (online) Medienangebots zur Unterstützung des schulischen Bedarfs, Thementaschen, Bilder-
buchboxen. Für Veranstaltungen werden Honorare/Fahrtkosten/Unterbringung der Referenten benötigt, ebenso 
Mittel für Bewerbung. 
- Die vhs wird in 2025/ 2026 ihr Leitbild komplett überarbeiten und neu definieren. Dabei soll insbesondere dem 
seit 2022 gesetzlichen Auftrag der Bildung für Nachhaltige Entwicklung vertieft Rechnung getragen werden.   
Sachstand Im Jahr 2025 hat die Stadtbücherei Münster ihr Angebot erfolgreich erweitert und modernisiert. Das Medienportfolio 
wurde insbesondere im Bereich digitaler Ressourcen ausgebaut, unter anderem durch die Einführung der Brockhaus-
Datenbank „Klima der Welt“. Die „Bibliothek der Dinge“ wurde mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ergänzt und aktu-
alisiert. Auch das Veranstaltungsprogramm wurde ausgebaut: Lesungen, Workshops und Vorträge konnten umge-
setzt werden. So hat die Stadtbücherei ihre Rolle als kultureller und bildungsorientierter Treffpunkt in Münster weiter 
gestärkt. 
Plan 2026/2027 In den Jahren 2026 und 2027 möchte die Stadtbücherei Münster den eingeschlagenen Modernisierungskurs fortset-
zen und ihr Profil als offener, digitaler, nachhaltiger und inklusiver Bildungs- und Begegnungsort weiter schärfen. 
Kosten - ca. 7.000 - 10.000 Euro Bibliothek der Dinge 
- ca. 2.000 Euro Lizenz „Klima der Welt“ 
- Da der Medienetat nicht auskömmlich ist, müssen Fördermöglichkeiten geprüft werden 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.)  ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐

Themenfeld Bildung und Ernährung 
51 
 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.)  ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.)  ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☒ 
Niedrig (< 500 t p.a.)   ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (kon-
sumtiv) 
0404 13 12 T€ 12 T€ 12 T€ 12 T€ 12 T€  
Informationen zu Dritt-/ 
Fördermitteln 
 
 
Titel „TrinkWasser“-Kampagne 
Kurzbeschreibung Die „TrinkWasser“-Kampagne beinhaltet die drei Projekte Trinkwasserbrunnen, Refill Deutschland und die Informa-
tionskampagne zu den Vorteilen von Leitungswasser. Für die kommenden Jahre ist der Bau weiterer Trinkwasser-
brunnen an öffentlich zugänglichen Orten geplant. Ergänzend dazu sollen weitere Refill Stationen ( https://refill-
deutschland.de/muenster/) im gesamten Stadtgebiet, insbesondere in den äußeren Stadtteilen, angeworben wer-
den, und eine Steigerung des Bekanntheitsgrades durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auf der Nutzerseite 
erzielt werden. Mit der Informationskampagne „TrinkWasser“ soll zu den Vorteilen von Leitungswasser aufgeklärt 
werden (zuhause frisch aus dem Hahn und jederzeit verfügbar / ständige Qualitätskontrolle / gesund, weil keine 
Kalorien und viele Mineralstoffe / preiswert, ca. ein Cent für zwei Liter / besonders nachhaltig, weil abfallfrei und 
kein CO2 für Transport und Verpackung). 
Federführung Gesundheits- und Veterinäramt, Dezernat V 
Plan 2025 In 2025 soll der Abstimmungsprozess hinsichtlich der Trinkwasserbrunnenstandorte fortgeführt werden. Weiter sol-
len Fragen der Finanzierung und die Zuständigkeit für den Bau und Betrieb der Trinkwasserbrunnen geklärt werden. 
Denkbar wäre eine (teilweise) Finanzierung aus Sponsoring (soziale, gesellschaftspolitische und ökologische Ver-
antwortung).  
Mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen soll der Bekanntheitsgrad von Refill Deutschland auf der Nutzerseite ge-
steigert werden. 
Die Plakatkampagne zu den Vorteilen von Leitungswasser soll an geeigneten Standorten (z. B. Schulen, Mensen, 
Vereinsheimen, etc.) verstetigt werden.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
52 
 
Sachstand 2025 Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe legte gemeinsam Kriterien für die Standortauswahl fest und gewichtete diese, 
um eine objektive und transparente Bewertung vorzunehmen. Die GIS-gestützte Analyse hat eine fundierte, objek-
tive Basis für die Auswahl geeigneter Standorte für Trinkbrunnen geschaffen. Unter Berücksichtigung technischer 
Anforderungen wurde eine Liste mit 25 potenziellen Standorten für die Errichtung von Trinkbrunnen erstellt. Diese 
wurden Vor-Ort geprüft, um weitere Kriterien sicherzustellen. Die Auswahl umfasst alle Stadtteile und Bezirke. Die 
Übersicht über die identifizierten Standorte ist über die Masterportalanwendung unter folgendem Link zugänglich: 
https://geo.stadt-muenster.de/trinkbrunnen_zwischenstand/  
Refill Deutschland und die Vorteile von Leitungswasser werden durch verschiedenen Informationsangebote bewor-
ben (Instagram-Reel, Multiplikator*innenschulung für Ehrenamtliche und Pflegende/ Vortrag für Senior*innen im 
Hansahof/ Wissenschaftsfestival SchlauRaum mit Info-Stand, Wasser-Blindverkostung und Vortrag Open-Air-Hör-
saal Stubengasse). In Hiltrup werden in Kooperation mit dem Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V. /Münster Marketing 
neue Refill-Standorte akquiriert. 
Plan 2026/27 Für die Realisierung der Trinkwasserbrunnen verfügt kein Amt über Haushaltmittel. Refill Deutschland und die Vor-
teile von Leitungswasser werden weiter über geeignete Kanäle (SocialMedia, Informationsveranstaltungen, Plakat-
kampagne) beworben. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel €€€ Umstellung des städtischen Kantinenessens 
Kurzbeschreibung Einfache Bio-Zertifizierung der Kantine im Stadthaus 2 als Pilot-Kantine zur Vorbereitung auf den Gesamtbetrieb 
der Kantinen mit Eröffnung der Zentralküche im Stadthaus 4. 
Weitere Schritte zur Zertifizierung sind Bronze-, Silber- und Goldstatus. Dafür sind jedoch zusätzliche IT unter-
stützende Maßnahmen in Form eines für die Kantinen einzuführenden Warenwirtschaftssystem, zur automati-
schen Erfassung und Auswertung der benötigten Lebensmittel mit Bio-Status, nötig.  
Federführung Amt 10 
Plan 2025 - Bio-Zertifizierung der Kantine im Stadthaus 2 
- Evtl. Statuszertifizierung Bronze

Themenfeld Bildung und Ernährung 
53 
 
Sachstand 2025 Durch Verlust der Nachvollziehbarkeit der Rechnungen (Rechnungseingangsbuch) verschiebt sich die Einfüh-
rung auf 2026 
Plan 2026/27 Bio-Zertifizierung der Kantine im Stadthaus 2 
Kosten - Erwartbar sind für die Bio-Zertifizierung und Folgeprüfungen für einen Standort ca. 1500 € jährlich. 
- Die Kosten für Warenbeschaffung werden um bis zu 20% steigen. 
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☒ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (investiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (konsumtiv) 2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 
Zertifizierung 
0113 13 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 
Teilergebnisplan (konsumtiv) 
Mehrkosten Beschaffung 
0113 13 20 T€ 25 T€ 28 T€ 28 T€ 28 T€ 28 T€ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Keine Drittmittel verfügbar 
 
Titel €€€ Bildung für nachhaltige Entwicklung in Münster etablieren 
Kurzbeschreibung Bildung für nachhaltige Entwicklung fest in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen 
etablieren 
 
Ziele 
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bis 2030 fest in Bildungseinrichtungen zu etablieren, ist ein vom Rat 
der Stadt Münster beschlossenes Ziel der Stadt Münster.  
 
Das BNE-Regionalzentrum Münster ist Teil des NRW-weiten Netzwerks mit mittlerweile 31 BNE-Regionalzen-
tren, welches über die BNE-Agentur NRW koordiniert wird. Es arbeitet schwerpunktmäßig an der Schnittstelle

Themenfeld Bildung und Ernährung 
54 
 
Verwaltung und schulische sowie außerschulische Bildungseinrichtungen. Dank Förderung durch das Land 
NRW als BNE-Regionalzentrum Münster kann die Stadt Münster gemeinsam mit ihrer Kooperationspartnerin 
Nabu-Münsterland gGmbH bis Ende März 2026 in insgesamt sechs Handlungsfeldern 45 Maßnahmen umset-
zen. Die Zielerreichung wird jährlich evaluiert und an vorab formulierten Kriterien gemessen. 
 
Darüber hinaus werden weitere BNE-Anbieter*innen für ihre Arbeit institutionell gefördert (Münster nachhaltig 
e.V., Vamos! e.V.; Ernährungsrat e.V., B-Side Kultur e.V. sowie der Emshof). 
Federführung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (als BNE-Regionalzentrum zusammen mit der NABU Münster-
land gGmbH) 
Sachstand und Plan 2025 Meilensteine 
- 04/2024 - 03/2026: Weiterentwicklung des BNE-Netzwerks mit außerschulischen Bildungspartner*innen (3 
- 5 Netzwerktreffen pro Jahr) 
- Überarbeitung der Bildungsangebotsbroschüre für das Schuljahr 2025/2026 mit Aufnahme neuer Katego-
rien für Zielgruppen  
- 04/2024 – 03/2026: Kontinuierliche Unterstützung der Landeskampagne „Schule der Zukunft“ 04/2024 – 
03/2025, Mitgestaltung der regionalen und städtischen Auszeichnungsfeiern (10/2024) 
- Durchführung der zweiten Münsteraner BNE-Tagung (01/2025) 
- 9/25: Start des dritten Jahresdurchlaufs des Projekts „YooLe – raus aus Schule“ mit 12 beteiligten Grund-
schulen;  
- Entwicklung von 17 Kindernachhaltigkeitszielen mit kindgerechten Grafiken und Texten (auf der Grundlage 
der 17 SDGs) 
- bis 09/24 und 09/25 Umsetzung des "Zukunftsdiploms" als Kooperationsprojekt des BNE-Regionalzent-
rums mit der vhs Münster  
- 09/24 und 09/2025: Aktionsstand bei den Tagen der Nachhaltigkeit 
- 09/24 und 09/25: gemeinsame Obsternte auf der Streuobstwiese Haus Kump; Apfelversaftungsaktion mit 
beteiligten Grundschulen; Austauschtreffen  
- Fortlaufend: digitale und reale BNE-Module für Lehrkräfte und Pädagog*innen  
- 03/2025: BNE-Rezertifizierung der Fachstelle Nachhaltigkeit; Ergebnis ist noch ausstehend 
- Ab 03/25: 12 Aktionstage zum Aufstellen und Erstbepflanzen von neuen Hochbeeten an unterschiedlichen 
Schulen (Kooperationsprojekt mit dem Adolph-Kolping-Berufskolleg)  
- Kontinuierlich: BNE-Newsletter 
- Kontinuierlich: Aufbau des münsteraner Schulnetzwerkes "Schule der Zukunft" und Anstreben einer Netz-
werk-Zertifizierung in 2025 
- Kontinuierlich: Umsetzung des vielfältigen Bildungsprogramms in Kooperation mit Haus Heidhorn, u.a. mit 
dem Schwerpunkt Schulgarten (Baumschnittkurse, Bildungsprojekt „Samenfeste Sorten“, …)

Themenfeld Bildung und Ernährung 
55 
 
- Kontinuierlich: Weiterentwicklung des Schulgartennetzwerkes mit beteiligten Schulen 
- Kontinuierlich: Beratung zur BNE-Schulentwicklung und zum städtischen Förderprogramm "Urbane Bür-
gergärten" 
- Geplant: Einführung einer regelmäßigen "BNE-Sprechstunde" und/oder BNE-Angeboten im Haus der 
Nachhaltigkeit 
Sachstand 2025 - Der BNE-Regionalzentrum hat sich mittlerweile fest als Schnittstelle zwischen schulischen und außerschu-
lischen Bildungseinrichtungen etabliert 
- Folgende beispielhafte Meilensteine sind im 2. und 3. Quartal 2025 umgesetzt worden:  
o Entwicklung der 17 Nachhaltigkeitsziele für Kinder 
o Durchführung der Nachhaltigkeits- und BNE-Wochen „Für ein nachhaltiges Morgen“ 
o Start des Kooperationsprojekts Powerplay mit sechs münsteraner Kitas 
o Antrag auf BNE-Rezertifizierung der Fachstelle Nachhaltigkeit mit Einrichtungsbesuch 
o Apfelaktions-Tage mit gemeinsamer Ernte und Vermostung 
o Broschüre mit BNE-Angeboten für das Schuljahr 25/26  
Plan 2026/27 - In Abhängigkeit und unter Berücksichtigung der neuen BNE-Förderrichtlinie plant die Stadt Münster ge-
meinsam mit der Nabu-Münsterland gGmbH einen Antrag auf Folgeförderung für den Zeitraum April 2026 
bis März 2028 zu stellen.  
- Über die Haushaltsmittel wird der städtische Eigenanteil (20 % der Gesamtsumme) finanziert.  
- Beabsichtigt sind sowohl die Fortführung bewährter und/oder vorgeschriebener Bausteine als auch die 
Entwicklung neuer Aktivitäten zu den Bereichen: Bildungsangebote, Vernetzungsaktivitäten, Marketing und 
Öffentlichkeitsarbeit, Schule der Zukunft, Mitwirkung an überörtlicher Vernetzung 
Kosten Kosten  
Die dreijährige Förderphase vom 01.06.2023 bis 31.03.2026 wird finanziell mit 80% vom Ministerium für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz NRW unterstützt. Die Förderhöhe für die beiden Kooperationspartnerinnen liegt 
aktuell bei 372.834 €. Der Eigenanteil umfasst 20% und beläuft sich auf 93.208 €.  
Für den Folgeantrag werden sich ggfs. diese Summen moderat erhöhen. Beantragt werden je 130.000 € pro 
Jahr (80 % Förderanteil) und zusätzlich 10 % Gemeinkosten bezogen auf die Personalkosten für Marketing und 
Öffentlichkeitsarbeit. Hinzu kommt der 20-prozentige Eigenanteil. Die genauen Summen werden erst im Falle 
einer Bewilligung feststehen.  
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐

Themenfeld Bildung und Ernährung 
56 
 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (in-
vestiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
 
Teilfinanzplan (konsumtiv) 1401 16 124.730 € 141.100 € 141.100 € 141.100 € 141.100 €  
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
Siehe Kosten: Den Ausgaben steht eine 80 %-Förderung gegenüber. Aktuell übernimmt die Stadt Münster in 
2025 zusätzlich auch den Eigenanteil der Nabu-Münsterland gGmbH in Höhe von 14.750 €. Die Nabu-Münster-
land gGmbH wird voraussichtlich einen Antrag einbringen, dass dieser Anteil auch zukünftig von der Stadt 
Münster bezuschusst wird. 
 
Darüber hinaus gibt es in der Produktgruppe 1401, Zeile 15 Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement und 
für die oben genannten Einrichtungen für ihre BNE-Arbeit. Dazu liegen im Entwurf folgende Gesamt HH-Ansätze 
vor (Stand 10.10.2025):  
2026: 184.000 €; 2027: 92.150 €, 2028: 73.010 €; 2029 ff.  
 
Titel €€€ Biostadt Münster und Öko-Modellregion Münsterland 
Kurzbeschreibung Vom Rat der Stadt Münster wurden mit Bezug auf das Jahr 2030 folgende Ziele beschlossen: 
- Regionale Wertschöpfungsprozesse aktiv zu unterstützen, 
- Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen und Kitas zunehmend bio, fair, regional, vegetarisch und ve-
gan auszurichten,  
- den Lebensmittelbedarf (sofern verfügbar) zu 100 % aus umweltschonenden, saisonal produzierten (Bio-
)Lebensmitteln der Region zu decken und 
- die Anteile der ökologischen Landwirtschaft auf mindestens 5 % bis 2030 und ebenfalls die Anteile einer 
nachhaltigeren konventionellen Landwirtschaft zu steigern. 
 
2021 ist die Stadt Münster dem bundesweiten Netzwerk der Bio-Städte (BMS) beigetreten und hat sich u.a. der 
Umsetzung der oben genannten Ziele verpflichtet und beteiligt sich seitdem gemeinsam mit den Münsterland-
kreisen am Förderprojekt Öko-Modellregion Münsterland. Aktuell wurde für den Zeitraum Dezember 2025 – Ok-
tober 2028 die zweite Projektförderung bewilligt. Da beide Projekte überschneidende Ziele verfolgen und

Themenfeld Bildung und Ernährung 
57 
 
ebenso die Einbindung regionaler Akteure maßgeblich ist, werden sie synergetisch verknüpft und eng verzahnt 
weiterentwickelt.  
 
Das Projekt hat hohe Synergien und Überschneidungen zu anderen konkreten Projekten des Themenfeldes Bil-
dung und Ernährung: Aktionsplan Nachhaltiges Ernährungssystem; Bildung für nachhaltige Entwicklung in Müns-
ter etablieren; Umstellung des städtischen Kantinenessens; KlimaTraining. 
Federführung Die Federführung für die Biostadtaktivitäten liegen im Amt 67/Fachstelle Nachhaltigkeit. Die Weiterentwicklung 
erfolgt im Rahmen des GNK-Nachhaltigkeitsprozesses.  
Die Federführung der Öko-Modellregion Münsterland liegt beim Münsterland e.V. Die Stadt Münster (Amt 67) 
beteiligt sich verpflichtend mit 10h pro Woche, u.a. im übergreifenden Lenkungskreis und durch Mitwirkung bei 
Kooperationsveranstaltungen/-projekten. 
Plan 2025 - Überarbeitung des Teilkapitels „Lebensmittel / Catering“ auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 
Richtlinie für sozial ökologische Beschaffung des AKs ökosoziale Vergabe (BSM), 
- Unterstützung beim Auf- und Ausbau regionaler (Bio-)Vermarktungsplattformen (ÖMM), 
- Durchführung von Exkursionen Treffpunkt bioregional! (ÖMM), 
- Umsetzung von Kooperationsprojekten/gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung des Anteils biore-
gionaler Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (ÖMM/BSM), 
- Erarbeitung eines Folgeförderantrags zur Ökomodellregion (ÖMM in Kooperation mit den Kreisen und der 
Stadt), 
- Durchführung von Veranstaltungen (ÖMM, Stadt) und Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit im 
Netzwerk der Biostädte. 
Sachstand 2025 - Ein Entwurf für das o.g. Teilkapitel „Lebensmittel / Catering“ ist erarbeitet, mit verschiedenen Akteuren der 
Verwaltung abgestimmt und liegt zur Entscheidung vor.  
- Gemeinsam mit der Öko-Modellregion sind im ersten Förderzeitraum 700 Kontakte zu Unternehmen entlang 
der bioregionalen Wertschöpfungskette und Multiplikatoren aufgenommen worden, zu 240 davon gab es 
direkte Austausche. Davon allein sind 190 Betriebe aus Münster.  
- Weiterhin sind 50 Unternehmen in der Außer-Haus-Verpflegung identifiziert, auf die sich die Zusammenar-
beit in Zukunft eher konzentrieren soll, 13 davon in Münster. 
- Im direkten Austausch wurden 51 Bedarfe an bioregionalen Produkten und Absatzmärkten identifiziert, 18 
davon in Münster. 
- Sowohl auf dem Münsterlandgiro in 2024 und 2025 als auch als Wurfmaterial für Karnevalsprinz Sascha I. 
konnten bioregionale Projekte vermittelt werden. 
- Der Antrag auf Folgeförderung für Dezember 2025 – Oktober 2028 war erfolgreich. 
- Im Herbst 2025 startet die Gemeinschaftsaktion rund um das Aktionsgericht „Münster is(s)t gut mit 4 – 5 
Betriebsrestaurants und insgesamt 11 passenden Produkten von Höfen aus dem Münsterland.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
58 
 
Plan 2026/27 - Gemeinsam mit der Öko-Modelregion wird weiterhin am kontinuierlichen Aufbau von Erzeuger-Verarbeiter -
Lieferketten gearbeitet.  
- Gleichzeitig soll die Sichtbarkeit bioregionaler Zutaten sowohl über die digitale Plattform als auch über kon-
krete Aktionstage mit der Gemeinschaftsverpflegung gesteigert werden.  
- Aus den Haushaltsmitteln 2026 sollen der städtische Anteil für das Netzwerk der Biostädte, der Eigenanteil 
für die Förderung zur Öko-Modellregion sowie kleine Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.  
Kosten Angaben zu angenommenen Gesamtkosten des Vorhabens 
- Eigenanteil Stadt Münster an der Öko-Modellregion: ca. 12.630 € jährlich 
- Biostadt: Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk der Biostädte (ca. 470 € jährlich; zusätzlich ca. 6.900 € für Veran-
staltungen, Kampagnen, Projekte in der Region) 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe Maßnahmen-
Nummer (in-
vestiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 1401 13/16 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 €  
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Angaben zu Dritt-/ Fördermitteln 
Das vom Land geförderte Projekt „Öko-Modellregion Münsterland“ wird hauptverantwortlich vom Münsterland 
e.V. umgesetzt. Den Eigenanteil der Förderung sowie einen zusätzlichen Anteil für ½ Personalstelle werden vom 
Münsterland e.V., den Münsterlandkreisen und der Stadt Münster getragen. Die aktuelle Förderung geht bis ein-
schließlich November 2025, eine Folgeförderung bis Oktober 2028 ist bewilligt. Der Eigenanteil der Stadt Münster 
beträgt aktuell ab 2026 ca. 12.630 €. Zusätzlich haben sich die Stadt und die Kreise verpflichtet, die Öko-Modell-
regionen-Managerinnen ebenfalls mit eigenem Personaleinsatz (je 10 h/Woche) zu unterstützen.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
59 
 
Titel Aktionsplan Nachhaltiges Ernährungssystem 
Kurzbeschreibung Entwicklung und Umsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungsansatzes für ein nachhaltiges Ernäh-
rungssystem mit den Zielen:  
- Mehr Ernährungssouveränität im Münsterland 
- Aufbau und Steigerung von Absatzmärkten für heimische saisonale (Bio-)Lebensmittel aus der Region,  
- Stärkung des ökologischen und auch nachhaltigeren konventionellen Lebensmittelanbaus der heimischen 
Landwirtschaft 
- Gesunde Ernährungsangebote in der Gemeinschaftsverpflegung 
- Entwicklung und Umsetzung eines kommunal, unternehmerisch und zivilgesellschaftlich getragenen 
Handlungsansatzes 
- Umstellung des städtischen Kantinenessens, klimafreundliche Mittagsverpflegung in Schulen und nach-
haltige Verpflegung auf Veranstaltungen 
- Angebote für Information, Bildung und Beratung unterschiedlichster Zielgruppen insbesondere mit Blick 
auf die klimarelevanten Themen (Lebensmittelabfallvermeidung, pflanzenbasierte und gesunde Ernäh-
rung, Ressourcenschonung)  
Federführung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Plan 2025 In 2025 sind keine geeigneten Fördertöpfe, um ggfs. einen Antrag zu stellen, gefunden worden.  
Sachstand 2025 - Die wesentlichen und notwendigen Stellschrauben für den Anbau und Absatz von mehr bio-regionalen 
Lebensmitteln in der Region lassen sich gut skizzieren: Da in den letzten Jahrzehnten weder in der Land-
wirtschaft noch in der Gemeinschaftsverpflegung ein großer Schwerpunkt auf dem Aufbau von regionalen 
Lieferketten lag, gibt es diesbezüglich im Münsterland noch keine gut ausgebauten Strukturen, die es den 
„Willigen“ einfacher machen, sich hier umzuentscheiden und auf das Münsterland zu setzen. Projekte wie 
GeNah oder auch der Aktionsteller „Münster is(s)t gut“ belegen, wie positiv es sein könnte, als Stadt 
Münster hierzu im engen Miteinander der Marktakteure und unter Einbindung weiterer Expert*innen einen 
gemeinsamen regionalen Lern- und Umsetzungsprozess zu begleiten, um langfristig vor allem die Hemm-
nisse Schritt für Schritt abzubauen und die notwendigen Umstellungen und das Vertrauen in solch einen 
Markt zu erhöhen. 
- Ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen ist dieses Projekt weiterhin nicht umsetzbar.  
Plan 2026/27 - Aktuell sind keine weiteren Haushaltsmittel für 2026/27 vorgesehen. 
Kosten - k. A. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (200 – 4.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒

Themenfeld Bildung und Ernährung 
60 
 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel KlimaTraining 
Kurzbeschreibung Das KlimaTraining der Stadt Münster soll zur Aktivierung und Qualifizierung der Münsteraner Bevölkerung hin 
zu klimafreundlichen Verhaltensweisen und Perspektiven unterstützen und damit die Transformation der Stadt-
gesellschaft vorantreiben. Das KlimaTraining fand von 2019 bis 2024 circa zweimal jährlich mit jeweils ca. 40 
bis 50 Teilnehmenden (Trainees) statt. In Kleingruppen wurden sie von ehrenamtlichen KlimaTrainer*innen 
begleitet, um individuelle Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten und klimafreundliche Angebote auszuprobie-
ren, die von Münsteraner Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Wohnen und Energie, Mobilität 
sowie Konsum und Ernährung bereitgestellt wurden.  
Seitdem werden verschiedene vereinfachte und zielgruppenspezifischere Ansätze erprobt, um ein Angebot mit 
einem verbesserten Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu entwickeln. 
Federführung Stabsstelle Klima, Dez OB 
Plan 2025 In einem zweiten Projektkurs (12. Klasse) werden im Schuljahr 24/25 Schüler*innen der Mathilde Anneke Ge-
samtschule zu KlimaTrainer*innen ausgebildet. Ziel ist es, dass sie dazu befähigt werden klimawirksame Pro-
jekte an der Schule durchzuführen.  
Ein KlimaTraining im Quartier soll im Frühjahr 2025 im Quartier Frauenstraße/Überwasser umgesetzt werden.    
Ein weiteres KlimaTraining für Bürger*innen soll im Herbst 2025 stattfinden. 
Sachstand 2025 Im Schuljahr 24/25 wurden Schülerinnen nach ihrer Teilnahme am KlimaTraining (in 23/24) zu KlimaTrainerin-
nen ausgebildet, mit dem Ziel das Format dauerhaft im Schulprogramm zu verankern. Die Umsetzung erwies 
sich jedoch als sehr aufwendig, vor allem durch die Abstimmung mit dem Lehrpersonal und die Integration in 
den Schulalltag und wird vorerst, zumindest nicht in dem Umfang, weitergeführt. Von einem weiteren KlimaT-
raining musste mangels der geringen Anmeldungen abgesehen werden.  
Stattdessen wurde die sogenannte digitale Klima-Pause, bei der Ansätze aus dem KlimaTraining vermittelt 
werden, viermal durchgeführt, um Mitarbeitende der Stadtverwaltung für Klimaschutz im Berufs- und Privatle-
ben zu sensibilisieren. Die Organisation erfolgte gemeinsam mit dem Fortbildungsservice des Personal- und 
Organisationsamtes. 
Plan 2026/27 Zukünftig soll der Ansatz des KlimaTrainings in vereinfachter Form fortgeführt werden, um personelle und fi-
nanzielle Ressourcen zu schonen. Angestrebt wird den für die Stadt tätigen ehrenamtlichen KlimaTrainer*innen 
weiterhin einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich weiter für Klimaschutz und Klimaanpassung engagieren 
können.  
Kosten Da das KlimaTraining in diesem Jahr nicht stattfindet, sind keine Mittel eingeplant.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
61 
 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☒ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
62 
 
Wirtschaft und Wissenschaft 
 
Titel H2inBatCellProd: Forschungsprojekt zum Einsatz von Wasserstoff in der Batteriezellfertigung 
Kurzbeschreibung - Die Batteriezellproduktion erfordert viel Energie und wird bis 2050 in Europa massiv zunehmen. Um Batteriezellen 
kontinuierlich CO2-neutral zu produzieren, bedarf es entsprechender Konzepte. Ziel dieses Projektes ist es, den 
Einsatz von grünem Wasserstoff als Energieträger für Trocknungsstrecken und Trockenräume in der Batteriezell-
produktion unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab zu erforschen. Dabei soll die Forschungsferti-
gung Batteriezelle als Blaupause für kommende Batteriezellproduktionen dienen. Der grüne Wasserstoff wird über 
einen zu errichtenden Elektrolyseur (12,5 MW) lokal erzeugt. Der notwendige grüne Strom wird aus lokalen Erneu-
erbaren Energien sowie per PPA bezogen. Im Sinne der Sektorenkopplung wird die Abwärme im Nahwärmenetz 
des umliegenden Hansa-BusinessParks genutzt und ein Teil des Wasserstoffs der benachbarten Wasserstoff-Tank-
stelle in Münster-Amelsbüren zugeführt. Die Nutzung von Wasserstoff in der Batteriezellproduktion ermöglicht eine 
zeitliche und örtliche Entkopplung der Produktion vom Stromnetz, welches dadurch entlastet wird. Dies erlaubt eine 
zuverlässige Energieversorgung der kommenden Gigafabriken. 
- Partner: Fraunhofer Forschungsfertigung Batteriezelle FFB, Westfalen AG, Stadtwerke Münster, Stadtnetze 
Münster, Technologieförderung Münster 
Federführung Technologieförderung Münster: Wasserstoffkoordination 
Plan 2025 Fördermittelakquise: 
- Projektidee auf 8. EFP anpassen und neue Projektskizze einreichen 
- Weitere potentielle Förderprogramme screenen 
- Ziel: In 2025 positiver Förderbescheid (8. EFP oder anderes Förderprogramm) 
Sachstand 2025 In 2025 konnten keine Fördermittel akquiriert werden, weshalb das Projekt zunächst zurückgestellt wurde. 
Plan 2026/27 Wenn sich erfolgreiche Fördermittel-Optionen ergeben sollten, wird das Projekt weiterverfolgt.   
CO2-Wirkung Direkt ☒  Indirekt ☐  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☒ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
63 
 
Titel € CO2-Bilanzierung Wirtschaftsförderung Münster 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster (WFM) führt jährlich eine CO2-Bi-lanzierung mit dem kostenlosen webbasierten Bilanzie-
rungstool der Effizienz-Agentur NRW „ecocockpit“ durch. Die WFM kann so ihre CO2-Treiber identifizieren und Maßnahmen 
zur Reduzierung ableiten. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Plan 2025 Die Bilanz für 2024 wird aufgestellt. Insbesondere die neuen Mitarbeitenden der WFM werden informiert und sensibilisiert. 
Sachstand 2025 Die CO2-Bilanzierung für das Jahr 2024 wurde aufgestellt. Die Emissionen, die 2024 durch die WFM emittiert wurden 
belaufen sich auf 18,4t CO2e. 
Auch 2024 wurden diese Emissionen kompensiert. 
 
Plan 2026/27 Auch für die kommenden Jahre sind jeweils CO2-Bilanzierungen für das jeweils zurückliegende Jahr eingeplant. Nur so 
kann eine kontinuierliche Entwicklung dargestellt werden. 
Die Haushaltsmittel sind für die Kompensation und Weiterbildungsmaßnahmen eingeplant. 
 
Kosten 1.500 € für Kompensationsmaßnahmen und Weiterbildung sind für 2025 geplant. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☒ Gering ☒ 
   2025 2026 2027 2028 spätere Jahre 
Wirtschaftsplanung der Wirt-
schaftsförderung Münster 
GmbH Münster – kein direk-
ter Bezug zum städtischen 
Haushalt 
  1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 €

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
64 
 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Keine Dritt-/ Fördermittel verfügbar. 
 
Titel € Kreislaufstadt 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster will die Entwicklung hin zur Kreislaufwirtschaft in Münster aktiv unterstützen. Zu diesem 
Zweck hat sie sich dem Verbundprojekt „Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale Resilienz & Wertschöpfung“ des 
Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) angeschlossen – wie weitere 22 Kommunen deutschlandweit. Im Rahmen dieses 
Projektes werden in 2024 vier Modellstädte – zu denen auch Münster gehört - bei der Erstellung einer Kreislaufwirtschafts-
agenda aus Perspektive der Wirtschaftsförderung begleitet und bei der Erarbeitung konkreter strategischer Ziele, Indikato-
ren und mögliche Umsetzungsschritte unterstützt. Eine konsequente Umsetzung wird dann folgen. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) 
Plan 2025 2025 realisiert die WFM im Rahmen ihrer Kreislaufwirtschaftsagenda konkrete Maßnahmen. Dies umfasst die Durchführung 
von Veranstaltungen, die Unterstützung bei der Realisierung der Starterprojekte sowie Etablierung eines Netzwerkes zum 
zirkulären Bauen. Weiterhin wird die gesamtstädtische Vorgehensweise begleitet. 
Sachstand 2025 Es wurden Informationsformate durchgeführt:  eine Veranstaltung für die Immobilienbranche zum Thema Zirkuläres 
Bauen (Vorträge und Podiumsdiskussion); zwei Podcast-Folgen zum Thema „Foodsharing“ und „Zirkuläres Bauen“. 
Es wurde das Projekt Reallabor kreisl sowohl in der inhaltlichen Ausgestaltung als auch bei der Vernetzung von Akteu-
ren unterstützt. Das Projektmanagement wurde begleitet. Der kreisl ist ein Experimentier- und Bildungsraum (Pavillon), 
der 2026 für ca. 4 Monate an zentraler Stelle in Münster stehen wird. 
Die Neuausrichtung des Demozentrum für Bau und Energie der Handwerkskammer Münster hin zu einem Zentrum für 
zirkuläres Bauen wurde aktiv unterstützt. Zu diesem Zweck ist die WFM ein Verbundpartner beim Efre-Projekt „Allianz 
für zirkuläres Bauen“ mit der HWK im Lead. Wenn das Projekt die Förderung erhält, startet es im April 2026. 
Weiterhin unterstützt die WFM den vorbereitenden Prozess für die Integration des Themas Kreislaufwirtschaft in die 
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster sowie die Koordination der städtischen Maßnahmen. 
Plan 2026/27 Es werden Informationsformate durchgeführt: 2 Live-Podcast-Folgen, Podiumsdiskussion zum zirkulären Bauen sowie 
ggf. ein Kreislaufwirtschaft-Barcamp. Zudem wird der Aufbau eines Urban Mining Hubs unterstützt. Weiterhin unter-
stützt die WFM den vorbereitenden Prozess für die Integration des Themas Kreislaufwirtschaft in die Nachhaltigkeits-
strategie der Stadt Münster sowie die Koordination der städtischen Maßnahmen.  
Es wird eine Allianz für zirkuläres Bauen aufgebaut durch Vernetzung von Akteuren aus Wirtschaft, Hochschule und 
Verwaltung (unabhängig davon, ob das Projekt „Allianz für zirkuläres Bauen Münsterland“ die Förderung erhält). Wenn 
das Förderprojekt umgesetzt wird, dann werden weitreichendere Maßnahmen zum Wissenstransfer im Rahmen der 
Allianz realisiert (Unterstützung bei der Koordination von Einsätzen einer mobilen Ausstellung in Kommunen, Schulen

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
65 
 
und Unternehmen, Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen; Organisation von Workshops, Seminaren und Projekt-
wochen und Durchführung von Multiplikatorentreffen und Fachtagungen; Vernetzung und  Aufbau eines Wissens- und 
Expertennetzwerks, Identifikation von Best-Practice-Beispielen, Unterstützung der Erstellung einer digitalen Landkarte) 
Kosten Für das Jahr 2025 sind Kosten von ca. 10.000 € geplant (insbesondere für die Durchführung der Veranstaltungen, der 
Netzwerkbildung sowie für die Leistungen des Difu). 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
  2025 2026 2027 2028 spätere Jahre 
Wirtschaftsplanung der Wirt-
schaftsförderung Münster 
GmbH Münster – kein direk-
ter Bezug zum städtischen 
Haushalt 
 10.000 € 12.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Aktuell sind keine Dritt-/Fördermittel verfügbar. Sollte das Projekt „Allianz für zirkuläres Bauen“ die Förderung erhalten, 
dann sind zusätzlich Mittel 04/2026 – 03/2029 vorhanden (68.266 €) 
 
Titel € Klimaneutrale Gewerbegebiete 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster wird in den kommenden Jahren intensiv daran arbeiten, dass die Bestandgewerbege-
biete in Münster nachhaltiger und perspektivisch klimaneutral werden. Dazu werden die Gebiete zunächst insbesondere 
hinsichtlich Energie, Mobilität und Gebäudebestand analysiert. Die Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahmen erfolgt 
dann mit der Wirtschaft vor Ort und enger Abstimmung mit den relevanten städtischen Akteuren. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) 
Plan 2025 
2025 werden die ersten Maßnahmen in einem Pilotgebiet (ausgewählt auf der Basis der Grobanalyse) durchgeführt. 
Dies umfasst zunächst eine Feinanalyse für das Gebiet sowie ein Umsetzungsfahrplan, der mit allen Projektpartnern 
erarbeitet wird. Zu den relevanten Handlungsfeldern, wie Klimaanpassung, erneuerbare Energie etc. werden für die

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
66 
 
Unternehmen vor Ort Informationsveranstaltungen durchgeführt und Beratungen angeboten. Die notwendigen Aktivitä-
ten der städtischen Akteure werden koordiniert. 
Sachstand 2025 Das Projekt wurde initiiert und ein Steuerungsgremium aus relevanten städt. Ämtern, der Stabsstelle Klima, Stadtnetze 
MS & der Wirtschaftsförderung etabliert.  
Folgend einer Grobanalyse über alle Gewerbegebiete in Münster wurde das Gebiet Süd Siemensstraße als Pilotgebiet 
ausgewählt, da hier verschiedene Potenziale gehoben werden können. Um den Status, Potenziale und Bedarfe im Gebiet 
zu identifizieren, wurde das Gebiet in einer Feinanalyse genauer untersucht. 
Es wurden 6 Vorreiterbetriebe im Gewerbegebiet für das Projekt gewonnen, die repräsentieren & promoten. Ein Netz-
werktreffen mit diesen Betrieben wurde 2025 durchgeführt.  
2025 wird der offizielle Kick-Off des Projektes mit allen ansässigen Betrieben im Gebiet durchgeführt. Entsprechend einer 
durchgeführten Umfrage werden die initialen Fokusthemen dabei wie folgt sein: 
1. Auf- & Ausbau PV 
2. Bilden eines Innovationskreises 
3. Angebot von Beratungen für die Betriebe zu Energieeffizienz 
 
Plan 2026/27 2026 folgen weitere Treffen im Pilotgebiet. Hier werden zum einen Projektfortschritte im Innovationskreis, sowie weitere 
relevante Punkte Thema sein (bspw. Betriebliches Mobilitätsmanagement, Klimaanpassungsmaßnahmen, etc.). Darüber 
hinaus werden weitere relevante Themen für die ansässigen Betriebe identifiziert.  
Die Treffen sollen stets im Gebiet stattfinden, um den Gebietsfokus des Projekts hervorzuheben.  
2026 wird darüber hinaus eine „Anleitung“ für die richtige Herangehensweise für die weiteren Gewerbegebiete in Münster 
erstellt. Hierin sind alle positiven und negativen Erkenntnisse zusammengefasst.  
Diese Anleitung bildet die Basis, um die weiteren Gewerbegebiete in Münster nach ähnlichem Schema anzugehen.  
 
Kosten Es sind für 2025 ca. 95.000 € eingeplant (Personalkosten für den 
eingestellten „Projektmanager ökologische Transformation“ sowie 
Sachkosten) 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☒

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
67 
 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
   2025 2026 2027 2028 spätere Jahre 
Wirtschaftsplanung der Wirt-
schaftsförderung Münster 
GmbH Münster – kein direk-
ter Bezug zum städtischen 
Haushalt 
  95.000 € 110.000 € 115.000 € 120.000 € 120.000 € 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Aktuell keine Dritt-/Fördermittel verfügbar. 
 
Titel € Sustainable Innovation Münsterland 
Kurzbeschreibung Das kooperative Efre-Förderprojekt Sustainable Innovation Münsterland verfolgt die Weiterentwicklung und Schärfung des 
regionalen Ökosystems im Bereich nachhaltiger Innovation (soziale und ökologische). Ziel ist es, durch Open Innovation 
Formate sowie spezifische Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte und Potenzialträger die Zukunftsfähigkeit ansäs-
siger Unternehmen zu sichern. Auf diese Weise wird die Entwicklung der Region hin zu einer Vorreiter-Position im Bereich 
nachhaltiger Transformation unterstützt. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH/Federführung des Gesamtprojektes liegt bei Münsterland e.V. 
Plan 2025 Auf der Basis der Studie werden Open Innovation Formate sowie spezifische Qualifizierungsprogramme für Führungs-
kräfte und Potenzialträger (Sustainable Leadership) angeboten.   
Sachstand 2025 Die WFM hat bei der Konzeption und Durchführung einer Unternehmensbefragung zum Thema „Nachhaltige Innovatio-
nen im Münsterland“ unterstützt. Auf Grundlage der Umfrage wurden folgende Innovationsthemen identifiziert: „Go-to-
Market“, „People and Culture“ und „Sustainable Engineering“. Hierzu wurden Innovationsgruppen gebildet. Es wurde 
eine große Kick-off-Veranstaltungen durchgeführt und es folgten drei Workshops zu den Innovationsthemen. Weiterhin 
wurden in Unternehmen durch Studierende der FH Münster (Projektpartner) Nachhaltigkeitschecks durchgeführt.  
Plan 2026/27 Es werden zu den Innovationsthemen „Go-to-Market“, „People and Culture“ und „Sustainable Engineering“ jeweils 5 
Workshops durchgeführt. Zudem werden Nachhaltigkeitscheck mit den Studierenden für die Unternehmen angeboten. 
Weiterhin werden Workshopreihen zum Thema „Sustainable Leadership“ durchgeführt durch Dozenten der FH Müns-
ter. Darüber hinaus wird mit einzelnen Unternehmen jeweils eine prototypische Lösung (Produkt- oder Verfahrensinno-
vation) mit Studierenden der Westfälischen Hochschule erarbeitet. 
Kosten Für 2025 sind Kosten von ca. 25.000 € geplant. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
68 
 
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☒ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
   2025 2026 2027 2028 spätere Jahre 
Wirtschaftsplanung der Wirt-
schaftsförderung Münster 
GmbH Münster – kein direk-
ter Bezug zum städtischen 
Haushalt 
  25.000 € 25.000 € 20.000 € - - 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Das Projekt ist im März 2024 gestartet und läuft bis Februar 2027. Es stehen Fördermittel von 63.282 € zur Verfügung. 
 
Titel € Promotion des Themas Nachhaltigkeit 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster sensibilisiert und informiert regelmäßig zu Nachhaltigkeitsthemen durch ihren Podcast 
mindshift.ms sowie durch Informationsveranstaltungen (eigene und Kooperationsveranstaltungen). 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Plan 2025 Für 2025 sind 3 neue Podcast-Folgen und 7 (Kooperations-)Veranstaltung geplant (teilweise online). 
Sachstand 2025 Es wurde neben den zwei Folgen zu Kreislaufwirtschaftsthemen zwei weitere Nachhaltigkeits-Folgen veröffentlicht.  
Zudem wurde mit den Wirtschaftsförderungen des Münsterlandes eine fünfteilige Nachhaltigkeitsreihe online durchge-
führt sowie die Kooperationsveranstaltung Effizienz Forum Wirtschaft unterstützt. Neben der Mitorganisation war die 
WFM hier auch Aussteller.  
Plan 2026/27 Es wird neben den Podcast-Folgen zum Thema Kreislaufwirtschaft jeweils eine weitere Nachhaltigkeitsfolge veröffent-
licht. Die fünfteilige Nachhaltigkeitsreihe wird weiterhin jährlich online durchgeführt und die Kooperationsveranstaltung 
Effizienz Forum Wirtschaft wird unterstützt. Neben der Mitorganisation wird die WFM auch wieder Aussteller sein. Es 
wird zudem einmal im Jahr eine eigene Nachhaltigkeitsveranstaltung durchgeführt. Im Jahr 2026 zum Thema Betriebli-
che Mobilität.

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
69 
 
Kosten 6.500 € sind für 2025 eingeplant. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☒ 
   2026 2027 2028 2029 spätere Jahre 
Wirtschaftsplanung der Wirt-
schaftsförderung Münster 
GmbH Münster – kein direk-
ter Bezug zum städtischen 
Haushalt 
  7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
Aktuell keine Dritt-/Fördermittel verfügbar. 
 
Titel Maßnahmenprogramm Handwerk (Allianz mit dem Handwerk) 
Kurzbeschreibung Das Handwerk hat eine große Bedeutung für die Bewältigung der anstehenden Zukunftsaufgaben. Das betrifft vor 
allem auch die Klima- und Energiewende. Das Handwerk kann seine Schlüsselfunktion nur bei entsprechend ge-
stalteten Rahmenbedingungen übernehmen. Daher arbeiten Stadt Münster, Handwerkskammer und Kreishandwer-
kerschaft an einem gemeinsamen Maßnahmenprogramm, um das Handwerk konkret zu unterstützen und damit 
optimale Bedingungen für ein starkes Handwerk (einschließlich Klimahandwerk) zu schaffen. 
Federführung Stadtplanungsamt in Kooperation mit Münster Marketing und der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Plan 2025 Die bereits aufgebauten Arbeitsstrukturen werden intensiviert (z.B. Handlungsfeld Klima und Energie sowie Nach-
haltigkeit und Kreislaufwirtschaft). In den weiteren Handlungsfeldern wie z.B. Mittelstandsfreundliche Verwaltung, 
Standortsicherung und Standortentwicklung, Kommunikation und Wertschätzung werden die Projektequalifiziert und 
teilweise bereits initiiert.  
 
Das Maßnahmenprogramm soll Ende 2025 im Entwurf vorliegen. Für das erste Quartal 2026 ist eine entsprechende 
Ratsbefassung geplant.

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
70 
 
Sachstand 2025 - Intensivierung des Netzwerks Klima Handwerk und Einbezug Handwerk in kommunale Wärmeplanung 
- Initiierung von Projekten zur Mittelstandsfreundlichen Verwaltung z.B. Ansprechpersonen für Wirtschaft im 
Bauordnungsamt, gemeinsame Schulung für Vergabeverfahren 
- Einbezug Handwerk in aktuelle Flächenentwicklungen (z.B. Handwerkerhöfe im Modellquartier Steinfurter 
Straße) und in die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, Projekt zur „Potenziellen Ver-
drängung von Handwerksbetrieben aus zentralen Lagen“) 
- Sichtbarmachung und Würdigung der Leistungen des Handwerkes bei Veranstaltungen (z.B. Stadtfest, 
Münster Souvenirs) 
Plan 2026/27 - Im ersten Quartal ist ein entsprechender Ratsbeschluss vorgesehen  
- Gesonderte Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushalts-
neutral. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel Standortentwicklungsstrategie 2030 
Kurzbeschreibung Mit der Standortentwicklungsstrategie 2030+ wurde ein handlungsleitender Orientierungsrahmen für die weitere Zu-
kunftsentwicklung des Wirtschafstandortes Münster erstellt und beschlossen. Die sieben Handlungsfelder umfassen über 
30 Projekte, die von der Stadt Münster und den Partnern der Standortentwicklungsstrategie2030+ kooperativ umgesetzt 
werden (sollen). Partnerinnen und Partner sind die IHK Nord Westfalen, die HWK, die Kreishandwerkerschaft, der DGB 
Münsterland, die Industriegemeinschaft Münster, die Initiative Starke Innenstadt und der Kreislandwirt/Landwirtschafts-
kammer NRW. Der Prozess ist durch die AG „Wirtschaft“ des Beirats Münster Marketing begleitet worden. 
 
Das Ziel der Klimaneutralität ist als strategische Leitlinie für alle sieben Handlungsfelder verankert und wird mit zahlrei-
chen Projekten verfolgt: v.a.  klimaneutrale Gewerbegebiete, Ausbau der Infrastrukturen für klimaneutrales Wirtschaften , 
z. B. H2-Netze und Grüne Energie, Stärkung und Weiterentwicklung Münsters als Batterieforschungs-, Produktions-, 
Nutzungs- und Recyclingstandort, Entwicklung der GreenTech-Region Münsterland, konsequente Umsetzung des Prin-
zips der Circular Economy in mehreren Projekten. Entwicklung Maßnahmenprogramm Handwerk zur Stärkung des 
(Klima)Handwerks. 
Federführung Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
71 
 
Plan 2025 Nach der Beschlussfassung erfolgte eine Projektschärfung. Bereits laufende Projekte sollen in der Umsetzung beschleu-
nigt werden. Dazu werden entsprechende Umsetzungsstrukturen aufgebaut. Hierzu gehören u.a.: Governance-Struktu-
ren etablieren, Einbindung Partnerinnen/Partner festigen, Strategiereview sowie Kommunikation/Marketing. 
Sachstand 2025 - Die Planungen für ein klimaneutrales Gewerbegebiet laufen. Im Bereich der Transformation bestehender Gewer-
begebiete läuft ein Pilotvorhaben. 
- Projekte zur Kreislaufwirtschaft werden vorangetrieben (z.B. Demonstrationszentrum „Zirkuläres Bauen“, Münster 
als Kreiskaufstadt) 
Plan 2026/27 - Koordinierte Umsetzung der Schlüsselprojekte nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen 
- Für die Umsetzung der Standortentwicklungsstrategie sind keine gesonderten Haushaltsmittel veranschlagt. Die 
Umsetzung erfolgt haushaltsneutral oder durch Mittel der Partner. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel Klimastadt-Vertrag (Climate City Contract) 
Kurzbeschreibung Als eine von 100 europäischen Städten wurde Münster von der EU als Vorreiter-Stadt für die Mission „100 Climate-
Neutral and Smart Cities by 2030“ ausgewählt. Dabei unterstützt die EU die Vorreiter-Städte bei ihrem Weg zur Kli-
maneutralität. In dem Bewusstsein, dass Klimaneutralität nur gemeinsam erreicht werden kann, erarbeiten alle 100 Vor-
reiter-Städte einen Klima-Stadtvertrag, in dem sich die vielfältige Stadtgesellschaft (Stadtkonzern, Unternehmen, Bür-
ger*innen, Wissenschaft, etc.) öffentlich zum gemeinsamen Weg zur Klimaneutralität und zur Umsetzung von eigenen 
Maßnahmen bekennt und Ihren Beitrag einbringt. 
Federführung Stabsstelle Klima in Kooperation mit Münster Marketing 
Plan 2025 Das Vorhaben Klimastadt-Vertrag ist Teil des Prozesses „Münster wird Klimastadt“. In diesem Zusammenhang sind für 
das kommende Jahr unterschiedliche Vorhaben im Hinblick auf Kommunikation und Beteiligung geplant. 
Sachstand 2025 Ende 2024 prämierte die Europäische Kommission Münsters Strategie auf dem Weg zur Klimaneutralität sowie die damit 
verbundenen umfassenden Maßnahmen. Besonders hervorgehoben wurden vielfältigen Beiträge aus der Stadtgesell-
schaft. Die Anzahl der Beiträge zum Klimastadt-Vertrag aus der Stadtgesellschaft eingereicht wächst weiter auf knapp 
100 (Stand Oktober 2025). Um den Prozess weiter auszugestalten wurden verschiedene kommunikative Mittel wie z.B.

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
72 
 
ein Partner-Button erfolgreich verbreitet. Darüber hinaus finden unterschiedliche Veranstaltungen und Formate zur Ein-
bindung und Würdigung neuer Beiträge statt. Bestehende Kooperationen, zum Beispiel mit der FH Münster oder dem 
Handwerk werden genutzt, um Maßnahmen zur weiteren Implementierung des Klimastadt-Vertrag zu kreieren. 
Plan 2026/27 Zielgruppengerechte Formate zur Förderung neuer Beiträge und deren Umsetzung auch in Kooperation mit Partnern wie 
Hochschulen, Industrie und Handwerk werden fortgesetzt und Kommunikations-Synergien mit vorhandenen Veranstal-
tungen genutzt. Die Fortschritte vorhandener Beiträge werden evaluiert und kommuniziert. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
 
Titel €€€ Münsters Allianz für Klimaschutz 
Kurzbeschreibung Das Netzwerk ist ein seit 2011 bestehender Zusammenschluss von aktuell gut 40 Münsteraner Unternehmen und 
Institutionen, die sich den städtischen Klimaschutzzielen verschrieben haben und hierfür jedes Jahr eine CO2-Grobbi-
lanz und eine Klimaschutzmaßnahme als Beiträge erarbeiten. Die Mitgliedschaft und damit die Angebote sind für die 
Unternehmen kostenfrei. Die Unterstützung beinhaltet verschiedene Elemente von fortlaufenden Netzwerktreffen zum 
Austausch und zur Information zu betrieblichen Klimaschutz-Themen, über verschiedene Beratungsangebote (Indivi-
dual, Bilanzierung, Transformation), bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Plakatierungen, Pressearbeit, etc.) 
und einem regelmäßigen Newsletter. 
Federführung Stabsstelle Klima, Dez OB 
Plan 2025 In 2025 läuft das Grundprogramm mit Netzwerktreffen, Beratungen und Newslettern weiter. Die Öffentlichkeitsarbeit 
soll auf Grundlage der Unternehmensbeiträge weiter ausgebaut werden. 
Darüber hinaus soll das Gewinnen von weiteren Mitgliedern  
intensiviert werden. 
Sachstand 2025 Im Berichtszeitraum wurden wie geplant 4 Netzwerktreffen zu den folgenden Themen durchgeführt: 
- Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD, DNK und Co. 
- Wege zur Klimaneutralität – Monitoring und Controlling 
- Förderprogramme und Finanzierung im betrieblichen Klimaschutz 
- Die Wärmepumpe in der gewerblichen Anwendung

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
73 
 
Darüber hinaus wurden neue Instrumente für die Außendarstellung des Netzwerks entwickelt. Im Berichtszeitraum 
erfolgte eine systematische Beratung und Unterstützung der Unternehmen sowie die Einsammlung der verschiedenen 
Beiträge aus den Mitgliedsunternehmen. 
Obwohl im Berichtszeitraum aufgrund von Priorisierungen keine umfassendere Akquise stattfinden konnte, konnte das 
Netzwerk erweitert werden. 
Plan 2026/27 In 2026 wird die erfolgreiche Arbeit des Netzwerks mit Netzwerktreffen, Beratungen und Newslettern fortgesetzt. Die 
Öffentlichkeitsarbeit wird auf Grundlage der generierten Unternehmensbeiträge weiter ausgebaut.  
Darüber hinaus soll das Gewinnen von weiteren Mitgliedern  
intensiviert werden. 
Kosten ca. - 25.000 € pro Jahr (bei hoher Beratungsnachfrage) 
 
Die Haushaltsmittel werden für die dienstleisterliche Begleitung aufgewendet. Diese besteht u.a. in der Organisation 
und Moderation der Netzwerktreffen, der Unterstützung bei konzeptionellen und prozessualen Aufgaben sowie in der 
Kommunikation mit den Mitgliedsunternehmen. Ferner sind darüber die weiterführenden Beratungsangebote (Indivi-
dual, Bilanzierung, Transformation) finanziert. 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-gruppe Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 1401 16 20.000 € 20.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 €  
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
keine Dritt- oder Fördermittel verfügbar

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
74 
 
Titel €€€ Startberatung Klima für Unternehmen 
Kurzbeschreibung Die Startberatung ist ein Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen und Institutionen mit dem Schwer-
punkt betrieblicher Klimaschutz und Klimaanpassung mit dem Ziel auf pragmatische Weise ganz konkrete Maßnahmen 
in den Unternehmen auf den Weg zu bringen. Es ist ein niedrigschwelliges Angebot: d.h. keine Anträge, Formulare 
und auch keine Kosten für das Unternehmen. 
 
Federführung Stabsstelle Klima, Dez OB 
Plan 2025 Die Startberatung wird auch im kommenden Jahr weiter angeboten werden. Es wird geprüft, ob die Beratung auf den 
Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements ausgeweitet werden kann. 
 
Sachstand 2025 Zum Berichtsjahr 2025 hin wurde die Beratung weiterentwickelt und neu ausgeschrieben. Zusätzlich zur Beratung 
zum betrieblichen Klimaschutz ist ein KlimaAnpassungsCheck mit integriert worden. Hierfür sind die Ergebnisse der 
Stadtklimaanalyse in die Beratung mit aufgenommen worden. Von der Aufnahme des Themas Mobilitätsmanage-
ment wurde abgesehen, da es sich nicht gut in die bestehende Beratungsstruktur einbetten ließ. 
 
Seit 2018 wurden insgesamt 98 Beratungen durchgeführt. 
 
Plan 2026/27 Die Startberatung wird auch im kommenden Jahr weiter angeboten. Der Klimaanpassungscheck erhält über die Ein-
bindung von mittlerweile noch präziseren und umfassenderen Daten eine Weiterentwicklung. 
Kosten ca. 15.000 - 25.000 € pro Jahr (in Abhängigkeit von der Wahrnehmung des Beratungsangebots durch die Unterneh-
men) 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☒ Mittel  ☐ 
Gering (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
75 
 
Teilergebnisplan (konsumtiv) 1401 16 25.000 € 25.000 € 30.000 €  30.000 € 30.000 € 35.000 € 
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
keine Dritt- oder Fördermittel verfügbar

Themenfeld Klimaanpassung 
76 
 
Klimaanpassung 
 
Titel Katastrophenschutzbedarfsplan (KatS-Bedarfsplan) / KRITIS 
Kurzbeschreibung Die Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen (bspw. Krankenhäuser, 
Stromversorgung) gegenüber den Folgen des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm ist eine we-
sentliche Maßnahme der städtischen Klimaanpassung. So wurde auch die Sicherung des Feuerwehrvorbehaltsnet-
zes in Konsequenz von Starkregenereignissen und Hochwasser unter Führung des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
im Rahmen des AK KRITIS betrachtet. Erforderliche Maßnahmen wurden definiert und im Handlungsleitfaden be-
schrieben.  
Die Starkregengefahrenkarten wurden den Katastrophenschutz-relevanten Behörden zur Verfügung gestellt, ver-
bunden mit dem Angebot eines fachlichen Austausches und einer weitergehenden Beratungsunterstützung. Des 
Weiteren werden die Karten im verwaltungsinternen WebGIS allen Fachämtern als Grundlage für ihre Planungen 
und Prüfprozesse zugänglich gemacht. Die spezifischen Risikoanalysen in Bezug auf z.B. Anlagen der kritischen 
Infrastruktur, Vorbehaltsnetz der Feuerwehr, öffentliche Gebäude können je nach Bedarf erstellt und zur Verfügung 
gestellt werden.  
 
Der Katastrophenschutzbedarfsplan ist in der Sitzung vom 02.07.2025 (V/0346/2025) durch den Rat der Stadt be-
schlossen worden. Im Folgenden sind die erkannten Bedarfe in die Planung und die operative Umsetzung zu über-
führen. Für die Sicherstellung der Aufgabenerledigung sind jedoch die erkannten Personalbedarfe vorrangig zu 
besetzen.  
 
(s. auch Maßnahme A5c-Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen im Handlungskonzept 
Klimaanpassung 2030, V/0799/2019) 
Federführung Feuerwehr 
Sachstand 2025 - Beschluss des Katastrophenschutzbedarfsplans durch den Rat der Stadt Münster am 02.07.2025.  
- Bislang keine Anpassung der Amtsorganisation gem. KatSBP erfolgt sowie Deckung erkannter Personalbe-
darfe zur Erledigung der festgestellten Bedarfe und Themenfelder ausstehend.  
Plan 2026/27 - Anpassung der Amtsorganisation und -struktur 
- Deckung der erkannten Personalbedarfe 
- Priorisierung der erkannten Themenfelder und Bedarfe sobald organisatorische und personelle Grundlagen 
geschaffen sind 
Kosten Können zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden.

Themenfeld Klimaanpassung 
77 
 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☒ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
 
 
Titel Trinkwassernotbrunnen 
Kurzbeschreibung Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen. Deshalb ist eine 
Konzeption, in welchem Rahmen eine Versorgung über Trinkwassernotbrunnen notwendig ist, zu entwickeln. Die 
Versorgungsdichte mit Trinkwassernotbrunnen soll sukzessiv erhöht werden. Am 02.07.2025 wurde der zuvor fer-
tiggestellte KatSBP durch den Rat der Stadt MS bestätigt. Im Verlauf sind die formulierten Bedarfe in eine konkrete 
konzeptionelle Planung zu überführen. (s. auch Maßnahme T1b-Trinkwassernotbrunnen im Handlungskonzept 
Klimaanpassung 2030, V/0799/2019) 
Federführung Feuerwehr 
Sachstand 2025 - Beschluss des Katastrophenschutzbedarfsplans durch den Rat der Stadt Münster am 02.07.2025.  
- Bislang keine Deckung erkannter Personalbedarfe zur Erledigung der festgestellten Bedarfe und Themen-
felder 
- Die Trinkwassernotbrunnen unterliegen nach Austausch mit der BezReg MS VS-NfD. Somit können hierzu 
an dieser Stelle keine weiterführenden Informationen gegeben werden.  
Plan 2026/27 - Deckung der erkannten Personalbedarfe 
- Priorisierung der erkannten Themenfelder und Bedarfe 
- Priorisierte Abarbeitung 
Kosten  
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☒

Themenfeld Klimaanpassung 
78 
 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☐ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
 
 
Titel Niederschlags- und Brauchwasserkonzept 
Kurzbeschreibung Vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums und insbesondere in ausgeprägten Trocken- und Hitzephasen 
gilt es das wertvolle Gut Wasser möglichst effizient zu nutzen. Dazu gehörten die Trinkwassersubstitution und die 
Erstellung eines Brauchwasserkonzepts, mit dem Potenziale erhoben werden und aus denen sich Maßnahmen 
ableiten lassen. Zudem soll der natürliche Wasserhaushalt gefördert werden. Niederschlag muss versickern und 
verdunsten können, sowie für Trockenperioden gespeichert und nutzbar gemacht werden können. Ergänzend zum 
Wasserversorgungskonzept, das die Trinkwasserversorgung der Stadt Münster sicherstellt, soll die Erstellung und 
Umsetzung eines Niederschlags- und Brauchwasserkonzepts eine Erschließung alternativer Wasserquellen ermög-
lichen (s. auch Maßnahme T2-Niederschlags- und Brauchwasserkonzept im Handlungskonzept Klimaanpassung 
2030, V/0799/2019) 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau (66) in Kooperation mit den Stadtnetzen Münster und der Stabsstelle Klima 
Sachstand 2025 Die Arbeitsgemeinschaft „Ressourcenmanagement Wasser“ hat sich in regelmäßigen, quartalsweisen Abstim-
mungsterminen getroffen und die Kriterien für eine stadtweite Brauchwasserpotentialanalyse erarbeitet. Dabei wur-
den potentielle Brauchwasserquellen und Abnehmer definiert, eine Bewertungsmatrix zur Beurteilung von Brauch-
wasserpotentialen entwickelt und ein GIS-Projekt aufgesetzt. Als Zwischenergebnis konnten in einer GIS-Analyse 
erste Brauchwasserpotentiale definiert und visuell auf Basis der Bewertungsmatrix dargestellt werden.  
 
Plan 2026/27 Die ersten Zwischenergebnisse sollen weiter verifiziert und die GIS-Analyse weiterentwickelt werden mit dem Ziel, 
Maßnahmen zur Trinkwassersubstituierung zu entwickeln. Die Weiterentwicklung des Brauchwasserkonzeptes bin-
det bis auf die notwendigen Personalressourcen vorerst keine Haushaltsmittel. 
 
Kosten - 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe

Themenfeld Klimaanpassung 
79 
 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
- 
 
Titel €€€ Stadtklimaanalyse 
Kurzbeschreibung Die Anforderungen an räumliche Planungen sind aufgrund der Folgen des Klimawandels gestiegen und es 
bedarf einer aktuellen und detaillierten stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. 
Mit der Klimaanalyse werden stadtklimatische Sachverhalte untersucht, bewertet, in Kartenform dargestellt und 
für die Planung nutzbar gemacht. Die Berücksichtigung der thermischen und lufthygienischen Situation sowie 
der Auswirkungen von Bau- und Planungsmaßnahmen auf die Luft gewinnen vor dem Hintergrund des fort-
schreitenden Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Die räumliche Ausprägung des Luftaustausches sowie 
thermisch belasteter Gebiete müssen betrachtet werden und die Ausgleichs- und Belastungs- bzw. Wirkräume 
zueinander in Beziehung gesetzt. Aus den Ergebnissen werden Empfehlungen für die Planung zur Verbesse-
rung oder zum Erhalt der Situation abgeleitet. Der Fokus liegt hierbei auf dem Thema der bioklimatischen Be-
lastung (Hitze). (s. auch Maßnahme A1d Fortschreibung der räumlichen stadtklimatischen Analysen im Hand-
lungskonzept Klimaanpassung 2030, V/0799/2019). 
Federführung Stabsstelle Klima 
Sachstand 2025 - Die Stadtklimaanalyse liegt vor und der Rat hat den Beschluss zur sofortigen Anwendung bei allen Pla-
nungen in der Mai Sitzung gefasst. 
- Verwaltungsinterne Anwenderworkshops sowie sämtliche Bezirksvertretungen wurden über Inhalte und 
die Möglichkeiten zur Nutzung informiert. 
- Die Informationen der Stadtklimaanalyse stehen schriftlich sowie in einem sog. „Stadtklimaportal“ digital 
für Verwaltung und Öffentlichkeit zur Verfügung. 
Plan 2026/27 - Die Verstetigung der Anwendung im Rahmen des Verwaltungshandelns sind neben der Auswertung der 
Stadtklimaanalyse die Schwerpunkte in 2026/27. 
- Haushaltsmittel sind für die Durchführung von Anwenderworkshops interner sowie externer Nutzerkreise 
vorgesehen. 
Kosten - Anwenderworkshops und Lizenzkosten - 15.000 € pro Jahr

Themenfeld Klimaanpassung 
80 
 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-
Nummer (inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (kon-
sumtiv) 
2026 2027 2028 2029 2030 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 1401 16 15.000 €  15.000 €     
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
 
 
Titel Wassersensible Stadtentwicklung 
Kurzbeschreibung Für die klimaresiliente Stadtentwicklung ist die Minderung der Auswirkungen von Dürren und Starkregen ein wich-
tiger Pfeiler. Durch die Festlegung von Standards für eine wassersensible Planung, können diese bei der Wohn-
baulandentwicklung, Verkehrsraumgestaltung und dem Neubau städtischer Gebäude berücksichtigt werden. Somit 
kann ein naturnaher Wasserhaushalt eingehalten werden, das Kleinklima verbessert werden, der Niederschlags-
rückhalt in Siedlungsräumen verbessert werden und Überflutungsschutz gewährleistet werden, sowie das Ressour-
cenmanagement für Wasser effizient gestaltet werden. (s. auch Maßnahme S2-Wassersensible Stadtentwicklung 
im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030, V/0799/2019) 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau (66), in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
(67), dem Stadtplanungsamt (61) und der Stabsstelle Klima 
Sachstand 2025 In enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt wurden die Anforderungen an eine wasserbewusste Stadt-
entwicklung in alle städtebaulichen Wettbewerbsverfahren integriert. Es wurden in diesem Zeitraum weitere städte-
bauliche Wettbewerbe umgesetzt, welche eine wasserbewusste Planung im städtebaulichen Konzept bereits be-
rücksichtigen (z.B. Hiltrup Ost, MMQ 1-3, Feldstiege).

Themenfeld Klimaanpassung 
81 
 
Private Bauherren werden bei Nachverdichtungen durch das Amt 66 zu wasserbewussten Planungen beraten 
(Starkregenberatung und Wasserhaushalt). 
Stetige Aktualisierung der Starkregengefahrenkarte. 
Plan 2026/27 Die bereits umgesetzten Maßnahmen sollen weiter fortgeführt werden. Die Konkretisierung der städtebaulichen 
Entwurfsideen sollen im Zuge des B-Planverfahrens umgesetzt werden. Erste bauliche Maßnahmen werden umge-
setzt (Bebauung südlich Hiltruper Straße B-Plan 595). 
Die Starkregenberatung und die Aktualisierung der Starkregengefahrenkarte werden fortgeführt. Da die wasserbe-
wusste Stadtentwicklung ein planerischer Ansatz ist, fallen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung die-
ser Maßnahmen an. 
Kosten - 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☐ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☒ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Informationen zu Dritt-/ För-
dermitteln 
- 
 
Titel €€€ Umsetzung Hitzeaktionsplan 
Kurzbeschreibung Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheitlichen Folgen bei Hitze 
 
Als zentraler Bestandteil des städtischen Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 zielt der Hitzeaktions-
plan für Münster darauf ab, die vulnerablen Bevölkerungsgruppen und die Gesamtbevölkerung vor den ge-
sundheitlichen Gefahren durch Hitze präventiv zu schützen. Er umfasst zwölf Maßnahmen und ist das Ergeb-
nis eines intensiven Beteiligungsprozesses. Der Hitzeaktionsplan soll kontinuierlich weiterentwickelt und an 
künftige Bedarfe angepasst werden. 
 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/53_gesundheit/pdf/V_0480_2024_An-
lage_1_Hitzeaktionsplan.pdf 
Federführung Gesundheits- und Veterinäramt (53)

Themenfeld Klimaanpassung 
82 
 
Sachstand 2025 Der Hitzeaktionsplan für Münster wurde im Herbst 2024 veröffentlicht und umfasst zwölf Maßnahmen (M1-
M12), mit deren Umsetzung teilweise begonnen wurde: 
M1-Zielgruppenspezifische Informationen: Handreichungen Hitze für Kitas, Schulen, Schüler*innen und 
Sportvereine/ Checkliste Ehrenamt/ Hitzefächer/ Hitzewarner/ mehrsprachige Informationsmaterialien/ Vor-
träge für Ältere und gesamte Bevölkerung, Beteiligung bei externen Veranstaltungen. 
M3: Multiplikator*innen-Schulung: Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche am 29.04.2025. 
M4-Cooler Stadtplan für heiße Tage: Digitale Karte mit kühlen Orten, Refill Stationen und Trinkwasserbrun-
nen wurde 2024 veröffentlicht (https://geo.stadt-muenster.de/coolerstadtplan/). 
M6-Hitzetelefon & Hitzepatenschaften: Umsetzbarkeit wurde im Rahmen eines HPSV-Studierenden-Projek-
tes der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen untersucht.  
M8-Hitzeschutzpläne in Einrichtungen: Workshop für Stationäre Pflege- und Wohneinrichtungen am 
27.11.2024. 
M10-Trinkwasserbrunnen & Refill: Standortanalyse Trinkwasserbrunnen wurde von einer interdisziplinären 
Arbeitsgruppe mit priorisierten Trinkbrunnenstandorten erarbeitet. Durch die Öffentlichkeitskampagne Refill 
wurde der Bekanntheitsgrad gesteigert und neue Refill Stationen konnten in Kooperation mit MM angewor-
ben werden. 
M11-TrinkWasser-Kampagne: Informationskampagne zu den Vorteilen von Leitungswasser mit Plakaten an 
Buswartehallen und digitalen Screens, Beratung, Vorträgen, Wasser-Blindverkostung, Informationsmateria-
lien. 
M12-Webseite als zentrale Informationsplattform (https://www.stadt-muenster.de/gesundheit/hitzeaktions-
plan): Bündelung der Informationen für die vulnerablen Gruppen und die Gesamtbevölkerung. 
Plan 2026/27 M1: Zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote für Wohnungslose sollen in Kooperation mit der AG Ge-
sundheit erarbeitet werden. 
M3: Ausweitung des Vortragsangebotes für Multiplikator*innen. 
M4: Cooler Stadtplan für heiße Tage soll aktualisiert und ergänzt werden (digital); darauf aufbauend soll ge-
prüft werden, ob/ wie eine Druckversion realisiert werden kann. 
M5-Sticker zur Ausweisung von kühlen Orten soll erstellt werden. 
M6-Hitzepatenschaften sollen als Pilotprojekt mit Unterstützung der Freiwilligenagentur gestartet werden.  
M7-Informationskaskade zur Weitergabe von Hitzewarnungen: Mit Postkarte „Heiße Post für Oma“ soll für die 
Anmeldung bei DWD und NINA geworben werden (mit einer zweiten Postkarte sollen Schwangere/ junge El-
tern angesprochen werden). 
M10: Die Realisierung der priorisierten Trinkwasserbrunnenstandorte soll in Hinblick auf die Skulptur Projekte 
2027 weiter vorbereitet werden. 
M11: Über die Vorteile von Leitungswasser soll weiter über verschiedene Kanäle informiert werden.

Themenfeld Klimaanpassung 
83 
 
M12: Ausbau der Webseite Hitzeaktionsplan nach dem Relaunch der Webseite Amt 53 soll fortgeführt wer-
den (u. a. soll die Umsetzung der Maßnahmen dargestellt werden). 
Kosten Die Stabsstelle Klima unterstützt die Umsetzung des Hitzeaktionsplans in 2025 finanziell mit einem Gesamt-
betrag von 12.441,04 Euro, der sich wie folgt auf die Maßnahmen verteilt: 
- M1: 4482,50 Euro 
- M3: 3428,00 Euro 
- M4: 500 Euro 
- M5: 500 Euro 
- M7: 500 Euro 
- M10: 500 Euro 
- M11: 1030,54 Euro 
- M12: 200 Euro 
CO2-Wirkung Direkt ☐  Indirekt ☒  
CO2-Reduktionspotential Reichweite Maßnahmentiefe 
Sehr hoch (> 20.000 t p.a.) ☐ Sehr hoch ☒ Sehr hoch ☐ 
Hoch (5.000 - 20.000 t p.a.) ☐ Hoch  ☐ Hoch  ☒ 
Mittel (500 - 5.000 t p.a.) ☐ Mittel  ☐ Mittel  ☐ 
Niedrig (< 500 t p.a.)  ☐ Gering ☐ Gering ☐ 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maßnahmen-Num-
mer (investiv) 
Ansatz Planung 
Zeile (konsumtiv) 2026 2027 2028 2029 2030 spätere Jahre 
Teilfinanzplan (investiv)         
Teilergebnisplan (konsumtiv) 1401 16 15.000 15.000     
Informationen zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
M1: Förderung von 1142,40 Euro (CoLAB wird finanziert durch NetZeroCities im Rahmen des Horizon 2020 
Forschungs- und Innovationsprogramm unter der Grant Agreement Nummer 101036519)

Anlage 1 - Bericht_Energie-_und_THG-Bilanz_2024_korrigiert

27251 Zeichen

Energie- und Treibhausgasbilanz  
der Stadt Münster
Bilanzierung des Energie  verbrauchs und der 
Treibhausgas-Emissionen der Stadt Münster 
von 1990 bis 2024

Einleitung 
 
Die Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster erfa sst jährlich die Endenergiever-
bräuche und die daraus resultierenden energiebedingten Treibhausgasemissionen auf dem 
Stadtgebiet. Sie ist das Instrument zur Messung der Fortschritte der Stadtgesellschaft auf dem 
Pfad zur Klimaneutralität. 
Die Daten, auf die dabei zurückgegriffen wird, stammen aus verschiedenen Quellen der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen, insbesondere von den Stadtwerken, so dass die Bi-
lanz möglichst münsterspezifische Aussagen zulässt. Unabhängig von einer guten Datenbasis 
ist die Entwicklung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen aber auch von 
politischen, wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen außerhalb der 
Stadt beeinflusst und überlagert, sodass eine direkte Überprüfung der Wirksamkeit einzelner 
Klimaschutzmaßnahmen mit diesem Instrument nur an ausgewählten Stellen – wie bspw. der 
Dekarbonisierung der Fernwärme – möglich ist. 
 
Die Ergebnisse der Bilanz zeigen deutlich, dass die Erreichung der Klimaneutralität eine In-
tensivierung und Beschleunigung der Aktivitäten aller Akteure (Politik, Stadtverwaltung, Unter-
nehmen, Bürgerinnen und Bürger) auf allen Ebenen (EU, Bund, Land) erfordert. Diese Anfor-
derungen wurden ausführlich in der Konzeptstudie „Münster Klimaneut ralität 2030“  
(V/0628/2021) anhand eines vom Ziel her gedachten Ansatzes im Rahmen einer Szenariobe-
trachtung dargelegt und auf die einzelnen Handlungsfelder heruntergebrochen 
Um Klimaneutralität erreichen zu können, wird es für die Stadtgesellschaft in den kommenden 
Jahren vor allem darum gehen, den Wärme- und Stromverbrauch in der Stadt deutlich zu re-
duzieren und die Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe- und Dienstleistungssektor 
zu steigern. Insbesondere muss sich auch die Dekarbonisierung der stadtweiten Energiever-
sorgung zusammen mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien stark beschleunigen. Zudem 
gilt es, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und den Umweltverbund zu stärken 
und weiter auszubauen sowie die Altbausanierung voranz utreiben. Dabei ist eine stärkere 
Sensibilisierung der Stadtgesellschaft und ein klares Bekenntnis aller Akteure in Münster, dass 
es sich hierbei um eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe handelt, unabdingbar.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster -  1990 bis 2024  
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Hinweis zur Einordnung und zur Methodik:  
 
Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanzen bilden die Basis des quantitativen Monitorings und 
Controllings beim Klimaschutz von Kommunen. Die Bilanzen geben einen Überblick über die 
Verteilung der Energieverbräuche und THG-Emissionen nach verschiedenen Sektoren (Pri-
vate Haushalte, Gewerbe (GHD), Industrie, Verkehr) und Energieträgern (z. B. Öl, Gas, Strom, 
Kraftstoffe) in einer Kommune und helfen dabei, die langfristigen Tendenzen des Energiever-
brauchs und der THG-Emissionen aufzuzeigen. Zur Darstellung dieser Entwicklungen sollten 
Energie- und THG-Bilanzen auf Ebene des gesamten kommunalen Gebietes (für alle Sekto-
ren) mindestens alle fünf Jahre, besser alle drei Jahre fortgeschrieben werden, so die Emp-
fehlung des IFEU. Die Stadt Münster kann aufgrund guter Datenverfügbarkeit und etablierter 
Prozesse jährlich bilanzieren. 
Um erstmalig mit diesem Bericht, und auch zukünftig, zeitnah nach Ende des Bilanzierungs-
jahres berichten zu können, wird bei dem Energieträger Strom ein vorläufiger bundesweiter 
Stromfaktor verwendet. Dieser wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ermittelt und 
vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Die Abweichungen zum später verfügbaren, endgülti-
gen Stromfaktor sind dabei gering und haben auf das Ges amtergebnis nur einen geringen 
Einfluss (≈ 0,5 %). 
Die beabsichtigte Verkürzung des Zeitraums zwischen Bila nz- und Berichtsjahr führt auch 
dazu, dass in diesem Bericht die Ergebnisse der beiden Bilanzjahre 2023 und 2024 gemein-
sam veröffentlicht werden. 
 
Die Bilanzdaten bieten zudem die Grundlage für die Darstellung von Klimaschutzindikatoren. 
Anhand der Indikatoren werden die Ergebnisse der Bilanz in s Verhältnis zu kommunalen 
Strukturdaten (bspw. Einwohnerinnen und Einwohner, Anzahl Gebäude) gesetzt und sind so-
mit besser interpretierbar und für den Vergleich mit anderen Kommunen nutzbar. Zudem kön-
nen verschiedene Unterziele festgelegt und der Grad der Zielerreichung kontrolliert werden. 
Zur öffentlichen Darstellung der Indikatoren hat die Stadtverwaltung ein digitales, browserba-
siertes „Klimadashboard“ konzipiert, welches regelmäßig fortgeschrieben und weiterentwickelt 
wird. Neben dem Dashboard werden aber auch im Zuge der Weiterentwicklung dieses Bilanz-
berichts neue Indikatoren entwickelt. Dies wird zunehmend ermöglicht durch die bessere Ver-
fügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten sowohl im Konzern Stadt als auch bei weiteren Da-
ten-Bezugsquellen. 
Neben der Erstellung einer Bilanz und der Entwicklung von Indikatoren empfiehlt das IFEU 
sowie das UBA (Umweltbundesamt), kommunale Klimaschutzaktivitäten auch auf einer quali-
tativen Ebene zu dokumentieren und zu evaluieren – wie beispielsweise mit einem Sach-
standsbericht zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen/-projekten. Die Stadtverwaltung 
veröffentlicht hierzu jährlich den Klimabericht. 
Die Methodik und Systematik der Bilanzierung basiert auf dem vom IFEU (Institut für Energie- 
und Umweltforschung, Heidelberg) entwickelten BISKO-Stand ard ( BIlanzierungs-Standard 
KOmmunal). Dieser wurde schrittweise in den letzten Jahren weiterentwickelt und gilt als Leit-
Standard für kommunale Klimaschutzbilanzierungen. Basierend auf dem Territorialprinzip wer-
den die Energieverbräuche auf dem gesamten Stadtgebiet erfasst und daraus die Emissionen 
abgeleitet. Im Jahr 2021 erfolgte zuletzt eine umfassende Überarbeitung, in der insbesondere 
ein weiterentwickeltes münsterspezifisches Verkehrsmodell integriert wurde. 
Für das Jahr 2026 ist die nächste Überarbeitung geplant. Dabei sollen u.a. die aktuellen Wei-
terentwicklungen im Bereich der Datenverfügbarkeit und der Emissionsfaktoren integriert wer-
den. Darüber hinaus soll die Einbindung des städtischen Verkehrsmodells evaluiert werden. 
Aufgrund eines technischen Defekts im Tool stammen die Verkehrsemissionen für die Jahre 
2023 und 2024 aus einer Trendfortschreibung der vorherigen Jahre. Dies wird im Rahmen der 
im kommenden Jahr geplanten Überarbeitung des Tools behoben.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster -  1990 bis 2024  
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Abkürzungsverzeichnis: 
 
THG:  Treibhausgas/e 
IFEU:   Institut für Energie- und Umweltforschung, Heide lberg 
UBA:  Umweltbundesamt 
BISKO:  Bilanzierungs-Standard Kommunal 
GHD:  Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 
PHH:  Privathaushalte 
kt:   Kilotonnen; entspricht 1.000 Tonnen  
MWh:  Megawattstunde; entspricht 1.000 Kilowattstunde n 
GWh:   Gigawattstunde; entspricht 1.000.000 Kilowatts tunden

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster -  1990 bis 2024  
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Zentrale Ergebnisse 
Die jährlichen CO2-Emissionen sind in Münster von 2.618 kt im Jahr 1990 auf 1.617 kt im Jahr 
2024 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 38% 
bzw. 1.000 kt CO2.  
Im Vergleich zum Jahr 2022 (letzte veröffentlichte Bilanz) bedeutet dies einen starken Rück-
gang von ca. 170 Kilotonnen bzw. 6 Prozentpunkten (Vgl. Abb. 1). Im Jahr 2024 hat es keine 
nennenswerte Veränderung gegenüber 2023 gegeben. 
 
 
Abbildung 1: Entwicklung der jährlichen CO 2-Emissionen in Münster in Tonnen nach Sektoren. 100 % 
entsprechen den Emissionen im Basisjahr 1990. Auf d er rechten Vertikalachse ist die Pro-Kopf-Emis-
sionsreduktion dargestellt.  
Zu beachten: Von 1990 bis 2020 sind die Balken in 5 -Jahres-Schritten dargestellt – danach in 1-Jah-
res-Schritten. So kann sowohl die langfristige als auch die kurzfristige Perspektive kompakt in einem 
Diagramm dargestellt werden. Diese Darstellung ist auch bei einigen Folgediagrammen zu beachten.  
 
Der starke Rückgang von 2022 nach 2023 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auch 
noch im Jahr 2023 bedingt durch die Energiekrise nicht nur der Erdgasverbrauch bundesweit 
und in Münster deutlich zurückgegangen ist – sondern auch bei allen anderen Energieträgern 
signifikante Reduktionen zu verzeichnen sind (Vgl. Abb. 2). Positiv beeinflusst wurde die Bilanz 
durch das erneute Absinken des bundesweiten Stromfaktors. Nach Anstiegen in den Jahren 
2021 und 2022, ist dieser nun im zweiten Jahr in Folge wieder gesunken und hat das Niveau 
von 2020 wieder erreicht. Ein wesentlicher Grund war die weitere Verschiebung der Stromer-
zeugung in Richtung erneuerbarer Energien.1 
 
1 Der bundesweite Stromfaktor setzt sich aus dem bun desweiten Mix der verschiedenen Stromerzeu-
gungs-Anlagen zusammen und fließt in etwa zur Hälft e in die städtische Bilanz mit ein. Die andere 
Hälfte bildet der lokale Stromfaktor, welcher sich aus den Emissionsfaktoren der konventionellen und

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster -  1990 bis 2024  
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Lokale Entwicklungen waren neben dem Rückgang der Energieverbräuche vor allem der Aus-
bau der Photovoltaik. Die installierte PV-Gesamtleistung auf dem Stadtgebiet hat sich in den 
letzten 3 Jahren fast verdoppelt. 
Mit genauerem Blick auf den stadtweiten Endenergie-Verbrauch ist dieser von 6.729 GWh im 
Jahr 1990 auf 5.717 GWh im Jahr 2024 gesunken (Vgl. Abb. 2). Dies entspricht einer Reduk-
tion von 15% bzw. ca. 1.012 GWh gegenüber dem Basisjahr 1990 und einem leichten Anstieg 
von ca. 100 GWh gegenüber dem Vorjahr. Konjunkturbedingt sind die Verbräuche von 2023 
nach 2024 wieder leicht gestiegen, was u.a. auch an daran erkennbar ist, dass im Bereich 
GHD die Energieverbräuche deutlich gestiegen sind, während die der Privathaushalte weiter 
leicht gesunken sind. 
Der Vergleich der Absenkungspfade (Abb. 1 und 2) zeigt, dass sich der Endenergieverbrauch 
im Vergleich zu den CO2-Emissionen deutlich langsamer senkt. Dies legt nahe, welches Po-
tenzial eine stärkere Reduktion der Energieverbräuche bietet, um die Emissionsreduktionen 
zu beschleunigen. Jede eingesparte KWh spart direkt Emissionen ein und muss nicht, wie jede 
zusätzlich verbrauchte Energie, durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Als stark wach-
sende Stadt, die zwangsläufig mit steigenden Energieverbräuchen konfrontiert ist, steht Müns-
ter damit nochmal vor besonderen Herausforderungen. Betrachtet man allein die absoluten 
Zahlen, so fällt die Reduktion von 2020 bis 2024 grö ßer aus, als die Reduktion in den 30 
Jahren davor von 1990 bis 2020 – was nicht nur isoliert betrachtet als ein erkennbarer Fort-
schritt betrachtet werden kann. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Reduktion der vergan-
genen Jahre trotz weiterer möglicher konjunktureller Nachholeffekte aufrecht gehalten werden 
kann. 
 
Abbildung 2: Entwicklung des Endenergieverbrauchs i n Münster in GWh nach Sektoren. 100% ent-
sprechen dem Endenergieverbrauch im Basisjahr 1990.  
 
erneuerbaren Erzeugungsanlagen auf dem Stadtgebiet zusammensetzt. Der Bundes-Strom deckt 
hierbei den verbleibenden Bedarf ab, der nicht über  lokale Anlagen gedeckt werden kann.

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In Abbildung 3 wird die Entwicklung der CO2-Reduktion nach den Anwendungsbereichen 
(Wärme, Strom, Verkehr/Kraftstoffe) unterteilt dargestellt. Die stärkere CO2-Reduktion im Be-
reich Wärme in den Jahren 2000 bis 2010 war u.a. geprägt durch die Umstellung des Kraft-
werks von Kohle auf Erdgas am Hafen. Seitdem stagniert diese Entwicklung leicht, wird aber 
durch die in den kommenden Jahren zunehmende Dekarbonisierung der Fernwärme, sowie 
des Ausbaus von Wärmepumpen, einen erneuten Aufschwung erhalten. Im Bereich Strom 
beschleunigte sich die Emissionsreduktion durch den stetigen Ausbau der Erneuerbaren 
Energien kontinuierlich bis heute und hat lediglich in den Jahren 2021 und 2022 einen leich-
ten Dämpfer erhalten. Im Verkehrsbereich sinken die Emissionen vergleichsweise langsa-
mer.2 
 
 
Abbildung 3: Entwicklung der prozentualen CO 2-Emissionsreduktion aufgeteilt nach Anwendungsbe-
reichen in Münster von 1990 bis 2024 im Vergleich z um Basisjahr 1990. 
 
  
 
2 Grundlage bilden die Daten des städtischen Verkehr smodells. Diese sind, anders als die bundesweit 
verfügbaren Verkehrszahlen münsterspezifischer, kön nen aufgrund der aufwendigen Erfassung aber 
nicht jährlich aktualisiert werden. Die jährlichen Reduktionen ergeben sich aus Annahmen zur Effi-
zienzsteigerung in den Verkehrsträger-Flotten.

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Städtisches Wachstum, CO 2-Restbudget und Klimaneutralität 
In Abbildung 4 sind ausgewählte Kennwerte zur Stadtentwicklung dargestellt, die einen star-
ken Einfluss auf die städtische Treibhausgasbilanz haben. Mit Blick auf das gesamtstädtische 
Wachstum wird die Dimension deutlich: Seit 1990 ist die Bevölkerung bis 2024 um ca. 25% 
angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Gesamt-Wohnfläche um knapp 50% zugenommen 
und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist um 70% gestiegen. In einer 
kontinuierlich wachsenden Stadt wie Münster ist daher der Blick auf die Entwicklung der spe-
zifischen CO2-Emissionen je Einwohner hilfreich, um zu einer ganzheitlicheren Betrachtung zu 
gelangen. 
 
 
Abbildung 4: Ausgewählte Stadtentwicklungskennwerte  und die CO 2-Emissionen seit 1990. 
 
 
Bei Betrachtung der obigen Abbildung lässt sich bereits erahnen, dass die spezifische Emis-
sionsreduktion je Einwohner höher ausfallen muss als bei der absoluten Betrachtung. So liegt 
die pro Kopf-Emission im Jahr 2024 bei etwa 5 Tonnen CO2 – was einer Reduktion seit 1990 
von ca. 50 % entspricht. Bei absoluter Betrachtung liegt der Wert bei 38 % (Vgl. Abbildung 3 
und 5). 
Auch wenn es demnach gelingt, die spezifische pro Kopf-Reduktion trotz Wachstums weiter 
voranzutreiben, ist zur Bemessung und zur Erreichung der Klimaneutralität die absolute Be-
trachtung entscheidend.

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Abbildung 4: Entwicklung der spezifischen CO 2-Emissionsreduktion je Einwohner aufgeteilt nach An -
wendungsbereichen in Münster von 1990 bis 2024 im V ergleich zum Basisjahr 1990. 
 
Ergänzend zu den Darstellungen in Abbildung 1 und 2 sind in den beiden folgenden Darstel-
lungen (Vgl. Abb. 5 und 6) die Emissionen und die Endenergieverbräuche nicht nur nach Sek-
toren (Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) oder Anwendun gen (Wärme, Strom, Ver-
kehr/Kraftstoffe), sondern auch nach Energieträgern aufgeteilt. 
Deutlich wird, dass, abgesehen vom Kraftstoffmix im Verk ehr, Strom als Energieträger den 
größten Anteil an den städtischen Gesamtemissionen verantwortet – gefolgt vom Erdgas. Die 
Fernwärme hat trotz eines recht großen Anteils am Gesamt-Endenergiebedarf, insbesondere 
im Gewerbesektor, einen verhältnismäßig kleinen Anteil an den Gesamt-Emissionen. Durch 
die zukünftige Dekarbonisierung der Fernwärme wird sich die klimaschonende Wirksamkeit 
zusätzlich erhöhen. 
Für eine Klimaneutralität der gesamten Stadt bedarf es jedoch noch weitaus größerer Anstren-
gungen als der Dekarbonisierung der Fernwärme welches allein für sich schon ein langfristiges 
Mammutprojekt ist. Bezogen auf Abbildung 5 und 6 besteht die Herausforderung darin, alle 
fossilen Energieträger aus dem städtischen Energieträgermix durch erneuerbare Energieträ-
ger zu ersetzen. Das bedeutet u.a., dass weiterhin mehr als 60.000 Öl- und Erdgasheizungen 
im Gebäudebestand des Stadtgebiets durch erneuerbare Verso rgungsalternativen ersetzt 
werden müssen. Derzeit liegt der fossile Anteil am ges amten Endenergieverbrauch (Strom, 
Wärme & Kraftstoffe) weiterhin bei in etwa 90%. 
Diese Umstände geben Hinweise darauf, wie umfassend und tiefgreifend die erforderlichen 
Weiterentwicklungen zur Zielerreichung sein müssen.

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Abbildung 5: CO 2-Emissionen 2024 nach Verbrauchssektoren und Energi eträgern in Münster in t/a 
 
 
 
Abbildung 6: Endenergieverbrauch 2024 nach Verbrauc hssektoren und Energieträgern in Münster in 
GWh

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In der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ (V/0628/2021, Anlage 1 S.9ff) wurde bei 
der Szenarioanalyse für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030, angelehnt an das 1,5 
Grad Ziel ein verbleibendes Emissions-Budget von in etwa 14,70 Mio. Tonnen ab dem Jahr 
2020 ermittelt. Sobald dieses Budget aufgebraucht ist, kann das 1,5 Grad Ziel nur noch durch 
die Wiederentnahme der über das Budget hinausgehenden Emissionen erreicht werden. Dies 
kann in kleinen Teilen durch natürliche Senken erfolgen (Aufforstung, Moorvernässung, o.ä.), 
wird aber in den größten Teilen nur durch technische/künstliche Senken erfolgen können (Car-
bonCaptureStorage, o.ä.). Ob, wann und vor allem in welcher Größenordnung diese Techni-
ken zur Verfügung stehen, ist derzeit nicht belastbar absehbar. 
 
Tabelle 2: Entwicklung Emissionsbudgets der Sektore n (in Tonnen CO2) 
Jahr Haushalte Verkehr  GHD Industrie Gesamt 
Basisbudget3  4.116.000     4.557.000     4.263.000     1.764.000     14.700.000    
2020  3.596.754     3.986.236    3.754.030 1.560.374  12.897.393    
2021  3.086.499     3.420.374    3.204.925 1.369.370  11.081.169    
2022  2.600.300     2.858.675    2.620.978 1.213.124  9.293.077    
2023  2.169.869     2.312.675    2.121.512 1.069.000  7.673.056    
2024  1.751.132     1.774.675    1.607.461 922.987  6.056.255    
2025 … … … … … 
  
Dies bedeutet also, dass im Szenario der Konzeptstudie die jährlichen Gesamtemissionen seit 
dem Jahr 2020 um mindestens 180.000 Tonnen pro Jahr reduziert werden müssten. Die Re-
duktion der vergangenen 9 Jahre (seit 2015) lag im Schnitt bei ca. 48.000 Tonnen pro Jahr. 
Bei jeder Verfehlung wird die Belastung des Budgets über das jeweilige Jahresziel hinaus in 
das Folgejahr mitgetragen – anders als bei einer reinen Klimaneutralitätsbetrachtung, die „le-
diglich“ das Ziel hat zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Treibhausgase mehr zu emittieren 
- unabhängig davon wieviel Treibhausgase bis zu diesem Zeitpunkt bereits emittiert wurden. 
Daraus folgt, dass bei fortlaufender Verfehlung die Herausforderung in den Folgejahren immer 
größer wird. Bis Ende des Bilanzjahres 2024 hat sich das Defizit bereits auf ca. 1.300.000 
Tonnen belaufen. Um auf einem budgetgerechten Pfad zu  bleiben, müssten im Bilanzjahr 
2025 diese 1.300.000 Tonnen zusätzlich eingespart werden. Das entspricht in etwa 80% der 
Gesamtemissionen der Stadt im Jahr 2024. 
 
Auch wenn deutlich wird, dass das theoretische 1,5 Grad Budget bald aufgebraucht sein wird, 
beschleunigt sich die Emissionsreduktion. In der folgenden Tabelle sind die durchschnittlichen 
jährlichen Reduktionen für die Zeitspannen seit 1990 angegeben. Deren deutliche Zunahme 
ist ein Indikator dafür, dass sich die Reduktion von CO2-Emmissionen beschleunigt. Hierbei 
ist zu berücksichtigen, dass die Reduktionen der vergangenen Jahre auch krisen- und kon-
junkturbedingt beeinflusst waren. 
 
Tabelle 3: Entwicklung der durchschnittlichen, jähr lichen Reduktion seit 1990. 
Zeitraum 1990 – 2000 2000 – 2010 2010 – 2019 2019 - 2024 
Reduktion / Jahr 12.700 t 26.300 t 37.400 t 54.900 t 
 
 
3 Die Budgets der einzelnen Sektoren wurden anhand der Antei le des jeweiligen Sektors an den Gesamtemissio-
nen bemessen (28% Haushalte, 31% Verkehr, 29% GHD, 12% Indu strie; Bilanzjahr 2019).

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Erneuerbare Energien 
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch liegt 2024 bei ca. 24% und 
ist damit in den letzten beiden Jahren, insbesondere aufgrund weiterer Rekorde im Zubau der 
Photovoltaik, um bemerkenswerte 7 %-Punkte gestiegen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 in 
Münster ca. 280 GWh an fossilen Energieträgern verdrängt. 
 
Abbildung 7: Entwicklung der Erneuerbaren Strom-Erz eugung nach Technologie in Münster in GWh. 
In Prozent der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch (blaue Linie). 
 
Im Bereich der Wärmeversorgung liegt der Anteil Erneuerbaren Energien bei ca. 4%. Insge-
samt wurden im Jahr 2024 ca. 100 GWh an fossilen Energieträgern verdrängt. 
 
Abbildung 8: Entwicklung der Erneuerbaren Wärme-Erz eugung nach Technologie in Münster in GWh. 
In Prozent der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtwärmeverbrauch (gelbe Linie).

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Treibhausgasemissionen Landwirtschaft 
Nachdem mit dem vorangegangenen Bilanzbericht erstmalig der Sektor Landwirtschaft nach-
richtlich in die Bilanz mit aufgenommen wurde, kann dieser Teil zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
weiter fortgeschrieben werden. Nach Auskunft von IT.NRW und der Landwirtschaftskammer 
NRW werden erst im Jahr 2030 die benötigten Zahlen wie der erhoben. Auch dem landwirt-
schaftlichen Kreisverband Münster liegen keine vergleichbaren Daten vor. 
Zu Informationszwecken ist der Abschnitt aus dem voran gegangenen Bilanzbericht 
(V/0573/2024) an dieser Stelle erneut mit aufgenommen: 
--- --- --- 
Abbildung 9 zeigt die Entwicklung der nicht-energiebedingten Emissionen aus der Landwirt-
schaft. Es ist zu erkennen, dass die Emissionen im Vergleich zu 1990 bis 2021 von ca. 
76.000 Tonnen um ca. 30% auf ca. 54.000 Tonnen gesunken sind. Damit befindet sich der 
landwirtschaftliche Sektor in etwa auf vergleichbarer Höhe was den stadtweiten Gesamtfort-
schritt mit nunmehr 32% betrifft. 
 
 
Abbildung 9: Darstellung der nicht-energiebedingten  Emissionen aus der Landwirtschaft in Münster, 
unterteilt nach Emissionen aus der Verdauungs-Ferme ntation, dem Wirtschaftsdünger-Management 
sowie aus Landwirtschaftlichen Böden. 
 
Zur Erfassung der Emissionen wurde auf ein Bilanzierungswerkzeug zurückgegriffen mit dem 
2012 im Rahmen eines gesonderten Bilanzierungs-Projekts der Ist-Zustand erfasst wurde. Die 
Systematik zur Erfassung ist etabliert, anerkannt und an die bundesweite Erfassung der land-
wirtschaftlichen Emissionen des Umweltbundesamtes angelehnt (Nationales Treibhausgas-
Inventar, Vgl. Abbildung 10). Für die Fortschreibung der Bilanz wurden Daten der Landwirt-
schaftskammer NRW (insb. Flächen, Feldfrüchte, Viehbestände) des statistischen Bundes-
amts (insbes. Düngemitteleinsatz) und des Umweltbundesamts (insbes. Emissionsfaktoren) 
verwendet. 
Im Vergleich der bundesweiten und der münsterweiten Erfassung (Vgl. Abbildung 9 und 10) 
wird erkennbar, dass der Fortschritt auf dem Stadtgebiet Münster mit ca. 30% über dem Bun-
desfortschritt mit ca. 24 % liegt. Neben der Erfassung der Emissionen durch das Umweltbun-

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster -  1990 bis 2024  
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desamt kommt auch die Erfassung durch das Thünen-Insti tut (Forschungsinstitut im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)) auf ein Er-
gebnis einer Reduktion von ca. 25% auf Bundesebene.4 
 
 
Abbildung 10: Darstellung der Treibhausgas-Emission en aus der bundesweiten Landwirtschaft; 
Quelle: Umweltbundesamt, Nationale Treibhausgas-Inv entare 1990 bis 2021, März 2023 
 
Laut Umweltbundesamt stellt sich die Chronik der Emissionsentwicklung im Bereich der Land-
wirtschaft auf Bundesebene wie folgt dar: 
„Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wie-
dervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Um-
bau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich 
zurück. Die Folgen der extremen ⁠Dürre⁠ im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbu-
ßen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, 
die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 
auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der ab-
nehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler land-
wirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und 
Futterkosten und damit höherer Produktionskosten.“ 
Aufgrund der ähnlichen Verläufe der Reduktionsentwicklungen auf Münster- wie auf Bundes-
ebene, dürften auch die bundesweit beschriebenen Effekte ab 2017 in ähnlicher Form auf die 
Landwirtschaft in Münster Einfluss gehabt haben. 
--- --- --- 
 
4 https://www.eminv-agriculture.de/

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Zusammenfassung 
Zwischen den Jahren 1990 und 2024 konnten die CO2-Emissionen in Münster um 38% redu-
ziert werden. Die CO2-Reduktion je Einwohner*in ist im gleichen Zeitraum mit ca. 50% stärker 
ausgeprägt. Auch wenn es bis zur Klimaneutralität noch ein weiter Weg ist und das 1,5 Grad 
Budget in den nächsten Jahren aufgebraucht sein wird, wurden Fortschritte gemacht. Die Re-
duktion des stadtweiten Energieverbrauchs war in den letzten 5 Jahren zusammengenommen 
größer als in den 30 Jahren davor. Auch beim Ausbau der Photovoltaik deutet sich gerade ein 
exponentielles Wachstum an. Im Stadtgebiet wurde in den letzten 3 Jahren so viel Leistung 
zugebaut wie in den 20 Jahren davor. Und auch global zeichnet sich dieser Trend ab. So 
wurde im ersten Halbjahr 2025 der weltweite Zuwachs am Strombedarf erstmalig vom Zubau 
an Erneuerbaren Energien – davon 80% durch Photovoltaik – übertroffen. Wenn diese Trends 
sich fortführen, gibt es eine realistische Chance in den nächsten Jahren auch größere Fort-
schritte bei der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu machen. 
Abseits einzelner Trends bleibt die Erreichung der Klimaneutralität für die gesamte Stadt wei-
terhin eine sehr große Herausforderung und erfordert eine deutliche Intensivierung und vor 
allem Beschleunigung der Aktivitäten, Maßnahmen und Prozesse aller Akteure der Stadtge-
sellschaft (Stadtverwaltung, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger). Dafür ist es erforderlich, 
dass sowohl Bund, Land sowie EU ebenfalls konsequent auf dieses Ziel hinarbeiten, da der 
kommunale Handlungsspielraum allein nicht ausreichend ist. Dies wurde u.a. mit der Veröf-
fentlichung der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ im Jahr 2021 (V/0628/2021) 
dargelegt und erläutert. Denn die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in der Stadt Müns-
ter ist neben dem kommunalen Einfluss stark von externe n politischen, rechtlichen, techni-
schen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Zur Überprüfung der Wirksam-
keit einzelner Maßnahmen ist die Energie- und CO2-Bilanz daher nur bedingt geeignet – sie 
kann aber gut einen Gesamtüberblick herstellen und eine Tendenz der Entwicklung aufzeigen. 
Darüber hinaus ist sie der Gradmesser zur Erreichung der zumindest energiebezogenen Kli-
maneutralität der Münsteraner Stadtgesellschaft auf dem  Stadtgebiet und ist zentraler Be-
standteil des kommunalen Klimaschutzmonitoring.

Berichtsvorlage

17016 Zeichen

V/0662/2025 
V/0662/2025 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Kommunales Klimacontrolling 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Bericht 
   11.02.2026 Hauptausschuss Bericht 
   11.02.2026 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der Vorlage V/0573/2024 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, jährlich das 
kommunale Klimacontrolling fortzuschreiben und dessen Ergebnisse passend zu den Haushaltsbera-
tungen in den Rat einzubringen. Außerdem sind die Elemente des Klimacontrollings bedarfsgerecht, 
iterativ und im Sinne des agilen Arbeitens weiterzuentwickeln. Mit dieser Berichtsvorlage wird dieser 
Auftrag erfüllt. Angesichts der neuen Ratsperiode werden der konzeptionelle Rahmen des Klimacon-
trolling sowie die einzelnen Elemente sehr ähnlich zu der Vorlage aus dem Jahr 2024 dargelegt. Au-
ßerdem wird die Weiterentwicklung einzelner Teile wie zum Beispiel der Steckbriefe oder der Indika-
toren dargestellt. Da der Sachstandsbericht ab diesem Jahr auch das Themenfeld Klimaanpassung 
enthält, heißt dieser nun Klimacontrolling statt Klimaschutzcontrolling. 
 
Im Rahmen der bisherigen Klimaarbeit  des Stadtkonzerns konnten verschiedene Instrumente zum 
Klimacontrolling bereits entwickelt und etabliert werden. Dazu gehört insbesondere di e städtische 
Energie- und Treibhausgasbilanz, die in den letzten Jahren jährlich veröffentlicht wurde und das 
Messinstrument zur Erreichung der Klimaneutralität auf dem Stadtgebiet Münsters darstellt.  
 
Mit der stetigen Weiterentwicklung der kommunalen Klimaarbeit wird auch das Klimacontrolling aus-
gebaut mit dem Ziel, dass es dem Rat der Stadt Münster und der Verwaltungsführung die Möglichkeit 
gibt, sich ein umfassendes Bild des Fortschritts zu machen und dabei zwecks Priorisierung und Be-
schleunigung eine Steuerung zu erleichtern. 
 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
29.12.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller  
Frau Dr. Fraune 
Herr Schütte 
Telefon: 492-6052 
Fraune@stadt -muenster.de

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V/0662/2025 
Im Kern beinhaltet das Klimacontrolling die drei Elemente – Energie- und Treibhausgasbilanz, den 
Sachstand zu den strategischen Projekten sowie einen Einstieg in den Klimahaushalt. Die drei Ele-
mente bilden zusammen das Klimacontrolling. 
 
 
 
Element: Energie und Treibhausgasbilanz  
Die Stadt Münster veröffentlicht jährlich eine städtische Energie- und Treibhausgasbilanz. Sie erfasst 
die energiebedingten Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten auf dem Stadtgebiet. Um Konti-
nuität und Konsistenz zu gewähren, werden primär die Zahlen der Verbräuche und Emissionen fort-
geschrieben und an zentralen Stellen um Erläuterungen, Vergleiche und Einordnungen erweitert. 
Die jährlichen CO2-Emissionen sind in Münster von 2.618 kt im Jahr 1990 auf 1.647 kt im Jahr 2024 
gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 37% bzw. 971 kt 
CO2. Im Vergleich zum Jahr 2022 (letzte veröffentlichte Bilanz) bedeutet dies einen starken Rückgang 
von ca. 140 Kilotonnen bzw. 5 Prozentpunkten. Im Jahr 2024 hat es eine leichte Zunahme von etwa 
30 kt gegenüber 2023 gegeben. 
Weitere Erläuterungen und Einordnungen zur Bilanz können der Anlage Bericht Energie- und THG-
Bilanz 2024 zu dieser Vorlage entnommen werden.

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V/0662/2025 
 
Abbildung: Entwicklung der jährlichen CO2-Emissionen in Münster in Tonnen nach Sektoren. 100% entsprechen 
den Emissionen im Basisjahr 1990. Auf der rechten Vertikalachse ist die Pro -Kopf -Emissionsreduktion darge-
stellt (Anlage Treibhausgasbilanz 2024).  
 
Zur Einordnung der Bilanzergebnisse im bundesweiten Vergleich sind im Folgenden die Fortschritte 
vergleichbarer Städte dargelegt. Die Bilanzjahre unterscheiden sich dabei, weil die Städte in unter-
schiedlichen Zeiträumen ihre Energie- und Treibhausgasbilanzen erstellen und veröffentlichen. 
 
Stadt Reduktionsfortschritt 
Emissionen 
1990  
(≈ Mio. t/a) 
Emissionen 
aktuell 
(≈ Mio. t/a) 
aktuellstes 
Bilanzjahr 
Zieljahr 
Klimaneutralität 
Aachen - 39 % 2,6 1,6 2023 2030 
Bonn - 32 % 2,9 1,9 2022 2035 
Freiburg - 31 % 2,3 1,5 2022 2035 
Göttingen - 27 % 1,0 0,7 2022 2030 
Mannheim - 35 % 4,3 2,8 2022 2030 
Münster - 37 % 2,6 1,7 2024 2030 
Stand: November 2025  
 
Die ausgewählten Vergleichskommunen sind in ihrer Struktur ähnlich zu Münster und/oder haben 
ähnliche Zielsetzungen bzw. beteiligen sich an Bundes - oder EU -weiten Vorreiter -Programmen 
(bspw. Masterplan 100% Klimaschutz, EU -Mission 100 Climate Neutral and Smart Cities by 2030). 
Der Vergleich zeigt, dass alle Kommunen eine ähnliche Größenordnung bei den Reduktionsfortschrit-
ten vorzuweisen haben. Auch dies zeigt nochmal sehr deutlich: Es sind tiefgreifende gesellschaftliche 
und umfassende Maßnahmen nötig, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität in erreichbare Nähe zu 
rücken. Diese Maßnahmen müssen von allen Akteuren der Stadtgesellschaft initiiert, unterstützt und 
umgesetzt werden, der Handlungsspielraum der Stadtverwaltung oder anderer einzelner Akteure 
reicht nicht aus.

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V/0662/2025 
Somit bleibt festzuhalten, dass die Zielerreichung der Klimaneutralität durch die Fortsetzung und Ver-
stärkung der bereits laufenden Maßnahmen auf kommunaler Ebene allein nicht gelingen kann. Es 
bedarf in allen Sektoren und in vielen Bereichen umfassender Systemumbrüche und einer konse-
quenten Fokussierung auf das Thema Klimaschutz, um Klimaneutralität erreichen zu können. Eine 
weitere Voraussetzung zur Zielerreichung ist, dass dies auch im Einklang mit der Bundes -, Landes- 
und der europäischen Ebene vonstattengeht. Dies gilt für die Klimaneutralität im Allgemeinen – auch 
unabhängig von der zeitlichen Ziel-Komponente. 
Element: Sachstandsbericht Klima 
 
Der Sachstandsbericht Klima berichtet in Form von Steckbriefen zu den Fortschritten der strategi-
schen Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Projekte des Stadtkonzerns. Strategische Projekte liegen 
im Handlungsspielraum des Stadtkonzerns, mit diesen wird direkter und indirekter Einfluss auf die 
Umsetzung von Klimamaßnahmen ausgeübt. Direkter Einfluss bedeutet, dass der Konzern Stadt 
Münster die Klimamaßnahmen selbst realisieren kann. Indirekter Einfluss bedeutet, dass der Konzern 
Stadt Münster Rahmenbedingungen setzt, die Realisierung der Klimaschutz- und Klimaanpassungs-
maßnahmen aber in hohem Maße von den Entscheidungen und Umsetzungsschritten der Stadtge-
sellschaft abhängig ist.  
 
Strategische Projekte des Stadtkonzerns Stadt Münster bewirken die Umsetzung von klima -
relevanten Projekten und Maßnahmen im Stadtkonzern, vor allem aber in der Stadtgesellschaft, in-
dem diese 
 
• unterstützen und fördern, 
• Veränderung möglich machen, 
• klare Regeln vorgeben. 
 
Strategische Projekte bilden damit den Rahmen für Umsetzungsprojekte, mit denen der Stadtkonzern 
und die Stadtgesellschaft letztlich den Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität verwirklichen.  
 
Die ausgewählten Projekte und Maßnahmen stellen somit auch nur einen Teil der Klimaaktivitäten 
des Stadtkonzerns dar. Der Bericht bündelt damit das Projektportfolio, welches auch Grundlage für 
den Aktionsplan des Klimastadt-Vertrags ist und die wesentlichen strategischen Projekte und Maß-
nahmen im Stadtkonzern beinhaltet. Quartalsweise wird auf höchster Leitungsebene im Verwaltungs-
vorstand über den Fortschritt der strategischen Projekte berichtet und diskutiert, um Zielkonflikte, De-
fizite, Hürden, Herausforderungen und Überschneidungen frühzeitig zu identifizieren und diesen be-
gegnen zu können. Dabei übernehmen die Beigeordneten und weitere Führungspersonen des Stadt-
konzerns neben ihrer klassischen Linienverantwortung auch eine strategische Verantwortung (The-
menpaten) für bestimmte Themenfelder. Für weitergehende Hintergründe zu diesem Steuerungsmo-
dell wird an dieser Stelle auf die Vorlage V/0225/2024 verwiesen. 
 
Im Mittelpunkt der strategischen Projektportfolios der Stadt Münster steht ein Mix aus technischen 
Handlungsfeldern mit hohem CO 2-Einsparpotenzial und nichttechnischen Handlungsfeldern, die vor 
allem eine sozial -kulturelle Transformation der Stadtgesellschaft adressieren. Klimaanpassung ist 
ebenfalls seit langem ein wesentlicher Bestandteil der Klimaarbeit in Münster: 
• Energieerzeugung 
• Gebäude/Bauen und Sanieren  
• Mobilität 
 
• Wirtschaft und Wissenschaft 
• Bildung und Ernährung 
• Klimahaushalt und Sustainable Finance 
• Klimaanpassung 
 
Bei dem strategischen Projektportfolio der Stadt Münster handelt es sich nicht um einen starren Plan. 
Dieses bildet den Rahmen, um die notwendigen gesamtstädtischen Veränderungen auf Basis von

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V/0662/2025 
Abwägungs- und Prioritätenentscheidungen zu gestalten und somit auch zukünftig auf sich ändernde 
Rahmenbedingungen und Anforderungen reagieren zu können. Das Projektportfolio darf daher nicht 
als Maßnahmenplan zur Sicherstellung der Klimaneutralität in Münster verstanden werden, da die 
Erreichung dieses Ziels von vielen Rahmenbedingungen abhängt, die nicht im Handlungsspielraum 
einer Kommune liegen.  
 
Für den Sachstandsbericht sind zwei Arten von Steckbriefen entwickelt worden, wobei der Unter-
schied darin besteht, ob für die Vorhaben für die kommenden Haushaltsjahre 2026/27 und/oder die 
Folgejahre der mittelfristigen Finanzplanung Mittel im städtischen Haushalt (oder in den Wirtschafts-
plänen der städtischen Tochterunternehmen) vorgesehen sind. Ist dies gegeben, gehen die Informa-
tionen im Steckbrief über den Sachstandsbericht hinaus und sind um Haushaltsinformationen er-
gänzt. Damit erfüllen diese Steckbriefe den Zweck eines Sachstandsberichts und den einer Haus-
haltsbegleitvorlage. Der Zweck der Haushaltsbegleitvorlage wird unter dem Punkt „Einstieg in den 
Klimahaushalt“ weiter erläutert. Im Folgenden werden die im Sachstandsbericht dargelegten Informa-
tionen skizziert. 
 
Im Hinblick auf das kommunale Klimaschutzmonitoring verfolgt die Verwaltung einen iterativen An-
satz. In diesem Sinne wurden die Steckbriefe des Sachstandberichts weiterentwickelt. Durch einen 
Abgleich der Zeilen Plan 2025 und Sachstand 2025 kann abgelesen werden, inwiefern die in der Vor-
lage V/0573/2024 dargelegten Pläne im letzten Jahr realisiert werden konnten. Die Zeile Plan 
2026/27 gibt Auskunft darüber, welche Schritte in den Haushaltsjahren 2026/2027 geplant sind.  
 
Auch die Informationen im Hinblick auf die CO 2-Wirkung der einzelnen Vorhaben wurde weiterentwi-
ckelt. Es wird nun zwischen direkter und indirekter Wirkung unterschieden. Der Grund dafür ist, dass 
es viele Vorhaben gibt, die nicht unmittelbar eine Reduzierung des Treibhausgasausstoßes bewirken, 
aber mittelbar dennoch eine erhebliche Wirkung entfalten können. Für Vorhaben mit indirekter CO 2-
Wirkung wurde das bisherige System in Anlehnung an das iKKa-Modell des IFEU1 angepasst. Dem-
nach werden b ei einer indirekten CO2-Wirkung die Maßnahmen im Hinblick auf zwei Dimensionen 
beurteilt: 
 
• Reichweite: Wer wird mit der Maßnahme erreicht bzw. auf welchen Kreis wirkt sich die Maß-
nahme aus? Stadtweit hat eine höhere Reichweite als z.B. Maßnahmen, die sich explizit an 
eine Zielgruppe richten 
• Maßnahmentiefe: Wie groß ist der Einfluss der Maßnahme auf die gewünschte Zielerreichung/ 
wie verbindlich ist die Maßnahme? Hier reicht das Spektrum von gering (Information, Kam-
pagne) bis sehr hoch (Regulierung). Mittel ist z.B. die Bereitstellung von Versorgung (Angebot, 
etwa Hitzeaktionsplan), hoch sind z.B. fiskalische Anreize (Förderprogramm) oder Konzepte, 
die verbindlich in der Verwaltung zur Anwendung kommen 
 
Auch der Ansatz der Indikatoren wurde grundlegend verändert. Hintergrund ist, dass bislang pro 
Maßnahme Indikatoren vorgeschlagen wurden. Daher ist der Detailgrad sehr hoch. Indikatoren pro 
Maßnahme zeigen vielmehr Projektfortschritte an. Im Hinblick auf ein Monitoring des gesamtstädti-
schen Klimaprozesses ist aber eher interessant zu erfahren, ob und in welchem Ausmaß in den kli-
marelevanten Bereichen Veränderungen stattfinden. Daher wurde ein Set an Indikatoren entwickelt, 
welches dies ermöglichen soll. Dabei wurde ein pragmatischer Ansatz gewählt, das heißt es wurden 
lediglich Indikatoren ausgewählt, für die eine Datenlage gegeben ist, zum Beispiel indem Daten aus 
der städtischen Energie- und Treibhausgasbilanz mit Daten aus der städtischen Statistik kombiniert 
wurden. Dieses Set an Indikatoren soll im Sinne eines agilen Ansatzes stetig weiterentwickelt werden. 
In dieser Vorlage wird die Auswertung der Indikatoren in einem separaten Bericht präsentiert, zukünf-
tig wird dieser Teil der Energie - und Treibhausgasbilanz sein.
 
1 iKKa steht für Instrumente für die kommunale Klimaschutzarbeit . Diese wurden vom Institut für Energie - und 
Umweltforschung Heidelberg (IFEU) entwickelt.

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V/0662/2025 
Element: Einstieg in den Klimahaushalt 
 
Wie in der Vorlage V/0573/2024 wurde der Sachstandsbericht um Haushaltsinformationen für die 
strategischen Projekte ergänzt, vorausgesetzt es sind für die kommenden Haushaltsjahre 2026/2027 
und/oder die Folgejahre der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Mittel im städtischen Haus-
halt (oder in den Wirtschaftsplänen der städtischen Tochterunternehmen) vorgesehen. Aus dem Pro-
jektsteckbrief ist ablesbar,  
 
• ob das Vorhaben im Teilfinanzplan (Investitionen) oder im Teilergebnisplan ( Aufwendungen 
für die lfd. Verwaltungstätigkeit) vorgesehen ist, 
• zu welcher Produktgruppe des Haushalts das Vorhaben gehört und wo das Vorhaben inner-
halb der Produktgruppe verortet ist (Teilfinanzplan = Nummer der Investitionsmaßnahme, 
Teilergebnisplan = Nummer der Zeile), 
• in welcher Höhe (Ansatz und Planung) Finanzmittel bisher / zum aktuellen Zeitpunkt im Haus-
halt vorgesehen sind.  
 
Darüberhinausgehende Finanzmittel, zum Beispiel verwaltungsinterne Personalaufwendungen, kön-
nen dabei nicht berücksichtigt werden. Damit ist ein Einstieg in das Instrument des Klimahaushaltes 
geschaffen worden, welches es ermöglicht, den städtischen Haushalt und die strategischen Projekte 
des städtischen Klimaschutzprozesses in Zusammenhang zu setzen – und damit weitere Informatio-
nen aus dem städtischen Haushaltsplan bzw. zu diesem Zeitpunkt aus dem Haushaltsplanentwurf zu 
entnehmen. Der Fokus liegt aktuell somit auf Projekten, die eine positive Wirkung im Sinne von Kli-
maschutz und Klimaanpassung erzielen. Die Verwaltung will damit insbesondere transparent aufzei-
gen, welche Finanzmittel bereits heute für welche Vorhaben eingestellt und geplant sind. Dies soll 
dem Rat der Stadt Münster dabei helfen, in den Haushaltsberatungen über Priorisierungen zu ent-
scheiden. 
 
Das Instrument Klimahaushalt soll eine Hilfe sein, um zu verstehen, welche Klimaauswirkungen wel-
che Finanzentscheidungen haben. Da es in Deutschland bisher keine Kommune mit einem echten 
Klimahaushalt gibt, bedarf es einer Konzeption, die als Prozess zu verstehen ist. Perspektivisch soll 
das Steuerungselement Finanzen mit Aussagen zu positiven und negativen Klimawirkungen verbun-
den werden.  
 
Hierzu gab es für die Haushalte der Jahre 2023 und 2024 erste Ansätze. Für den Haushaltsplanent-
wurf 2023 wurde erstmalig in der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ bei verschiedenen im 
Haushaltsplan 2023 neu veranschlagten Investitionsmaßnahmen (Maßnahmenziffern 6050 bis 6120) 
ergänzend zu der üblichen Darstellung ein Hinweis zu den Klimaauswirkungen der Maßnahme aus-
gewiesen. Die Klassifizierung in die Kategorien A-D hinsichtlich der Klimaauswirkungen der Investiti-
onsmaßnahmen ist ein erster Schritt, führte jedoch nicht zu einer umfänglichen Transparenz und 
Übersichtlichkeit. Daraus entwickelte sich der Ansatz, den Sachstandsbericht Klima um Haushaltsin-
formationen zu ergänzen. Die Idee besteht darin, die Verbindung aus den Steuerungselementen Fi-
nanzen und Klimawirkung über eine Haushaltsbegleitvorlage zu schaffen, in der zentral die gro-
ßen/strategischen Vorhaben des städtischen Konzerns im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung 
gelistet sind.  
 
Auch im Hinblick auf die Entwicklung des Klimahaushaltes wird somit ein iteratives Vorgehen gewählt. 
Aus den Erfahrungen und Diskussionen soll gelernt werden, um sukzessive das Instrument Klima-
haushalt im Hinblick auf die Informations- und Steuerungsbedarfe weiterzuentwickeln. In diesem Zu-
sammenhang gilt es auch, Vorhaben der Stadtverwaltung im Blick zu halten, die ebenfalls eine we-
sentliche Rolle spielen können, zum Beispiel das Instrument der Klimaverträglichkeitsprüfung von 
Vorlagen.  
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister

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V/0662/2025 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bericht Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster 1990 - 2024 
 
Anlage 2: Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020 – 2024 
 
Anlage 3: Sachstandsbericht Klima und Einstieg in das Instrument Klimahaushalt 2025 
 
Anlage A

Anlage 2 - 2025_Indikatoren_Klimacontrolling

13683 Zeichen

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
1 
 
Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024  
Um das Monitoring des gesamtstädtischen Klimaprozesses über die städtische Energie- und Treib- 
hausbilanz hinaus auszubauen, ist ein Set an Indika toren entwickelt worden, welches einen Über- 
blick darüber gibt, ob und in welchem Ausmaß in den  klimarelevanten Bereichen Veränderung in- 
nerhalb des Stadtgebietes stattfinden. Dieses Set an Indikatoren soll im Sinne eines agilen Ansatzes 
stetig weiterentwickelt werden. Für das Klimacontro lling 2025 wird die Auswertung der Indikatoren 
in einem separaten Bericht präsentiert, zukünftig w erden diese Indikatoren Teil der Energie- und 
Treibhausgasbilanz sein. 
Die Indikatoren geben einen tieferen Einblick in die stadtweite Energie- und CO 
2-Bilanz, indem ein- 
zelne Verbrauchs- oder Emissionswerte in einen größ eren Zusammenhang bzw. ins Verhältnis zu 
demographischen oder infrastrukturellen Stadtentwicklungskennzahlen gesetzt werden.  
Die verschiedenen Indikatoren dienen in erster Lini e der Transparenz und sollen das Verständnis 
und das Bewusstsein für Veränderungen in klimarelevanten Bereichen stärken. Gleichzeitig können 
sie dazu dienen, Potenziale und Defizite zu identifizieren. Auch helfen sie dabei, Größenordnungen 
zu erfassen und Trends zu erkennen. Um letztere abbilden zu können, wurde der Zeitraum der letz- 
ten Ratsperiode seit 2020 gewählt. 
Die Auswahl der Indikatoren erfolgte nach den Merkmalen Relevanz, Messbarkeit und Datenverfüg- 
barkeit. Die verschiedenen Indikatoren wurden zu thematischen Clustern zusammengesetzt und ori- 
entieren sich dabei an den Sektoren aus der Bilanz und den Themenfeldern aus dem Sachstands- 
bericht. Die Daten stammen hauptsächlich aus der st ädtischen Energie- und Treibhausgas-Bilanz 
und der städtischen Statistik bzw. wurden von der Statistikdienstelle der Stadt Münster veröffentlicht 
(die Daten beinhalten auch Daten Dritter wie bspw. vom Kraftfahrtbundesamt, IT.NRW, Bunde- 
sagentur für Arbeit, o.ä.). Ergänzt werden die o.g. Datenquellen um weitere ausgewählte Daten aus 
dem Stadtkonzern, die in anderen Zusammenhängen bereits veröffentlicht wurden. 
Erneuerbare Energien 
Abbildung 1: Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien am stadtweiten Energiebedarf für Strom  
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz, Stadt Münster

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
2 
 
Abbildung 2: Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien am stadtweiten Energiebedarf für Wärme 
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz, Stadt Münster 
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Münster schreitet voran. Die beiden Abbildungen geben 
den Anteil am stadtweiten Energiebedarf für Strom u nd Wärme wieder, der mit lokal erzeugten Er- 
neuerbaren Energien gedeckt wird. Zusammengenommen liegt der Anteil für Strom und Wärme bei 
knapp 10%. Im Bereich Strom wächst der Anteil steti g. Insbesondere die Photovoltaik ist dabei ein 
starker Treiber. 
Im Wärmesektor wächst der Anteil im gleichen Zeitra um deutlich langsamer – um lediglich 0,5%-
Punkte. Die technologischen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen sind im Ver- 
gleich zum Stromsektor höher. Auch die Markt- und Verhaltensbarrieren sind im Wärmesektor aus- 
geprägter. Bei den Entwicklungen ist zu berücksichtigen, dass Strom in der zukünftigen Wärmever- 
sorgung eine zentrale Rolle einnehmen wird. Der sic h bundesweit abzeichnende Trend zur 
Wärmepumpe ist ein Hinweis darauf.

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
3 
 
Abbildung 3: Ausbau und Potenzialausschöpfung von Windkraft auf dem Stadtgebiet 
  
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz, Stadt Münster 
Abbildung 4: Ausbau und Potenzialausschöpfung von Photovoltaik auf dem Stadtgebiet  
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz, Stadt Münster

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
4 
 
Die größten Potenziale im Hinblick auf die Energieerzeugung durch erneuerbare Energiequellen auf 
dem Stadtgebiet liegen vor allem bei Photovoltaik und bei Windkraft. Biomasse, Wasserkraft sowie 
Klär- und Deponiegas haben geringere Potenziale auf dem Stadtgebiet. Mit Blick auf den Ausschöp- 
fungsgrad wird erkennbar, dass Photovoltaik noch gr oße Potenzialreserven besitzt. Hinzu kommt, 
dass die Photovoltaik derzeit einen enormen Aufschwung verzeichnet. Die Zuwächse vom Jahr 2021 
nach 2024 waren so hoch wie in den vergangenen 30 J ahren davor. Dieser Schwung hat sich aus 
den ändernden Rahmenbedingungen auf Bundesebene sowie den immer weiter fallenden Investiti- 
onskosten ergeben. Diesen Schwung gilt es aufzunehm en und mit begleitenden Formaten seitens 
des Stadtkonzerns zu unterstützen. Auch die Stadtverwaltung selbst kann in diesen Schwung inves- 
tieren. Auf den Dachflächen städtischer Gebäude gib t es weiterhin erschließbare Potenziale. Das 
Amt für Immobilienmanagement hat hierzu im vergange nen Jahr ausführlich berichtet und die not- 
wendigen Bedarfe ermittelt und erläutert (vgl. V/0567/2024 „Photovoltaik auf städtischen Dächern“). 
Abbildung 5: Dekarbonisierung der Fernwärme 
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz, Stadt Münster und Stadtwerke Münster 
 
Die Fernwärme wird derzeit noch fast vollständig aus Erdgas erzeugt. Es besteht demnach ein sehr 
hohes Dekarbonisierungspotenzial. Die Stadtwerke ha ben dieses Potenzial mit dem Fernwärme-
Transformations-Fahrplan bereits adressiert und sin d in die Dekarbonisierung der Fernwärme 
eingestiegen. Zukünftig wird die Fernwärme durch di e Nutzung u.a. von Tiefengeothermie, 
Großwärmepumpen sowie Solarthermie aus erneuerbaren  Energien gespeist. Begleitet wird der 
Prozess durch die kommunale Wärmeplanung, die auch die planerische Grundlage für den 
zukünftigen Ausbau der Fernwärme darstellt. Der kom munale Wärmeplan wird aktuell bearbeitet 
und im ersten Halbjahr 2026 fertiggestellt.

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
5 
 
Gebäude und Wohnen 
Abbildung 6: Auswahl der verschiedenen Heizungsarten im Wohnungsneubau absolut 
 
Quelle: Statistikdienstelle, Stadt Münster 
 
Abbildung 7: Auswahl der verschiedenen Heizungsarten im Wohnungsneubau in % der Neubauwohnungen 
 
Quelle: Statistikdienststelle, Stadt Münster

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
6 
 
Die zukünftige Wärmeversorgung im Gebäudebestand (h ier Wohnbau) soll klimaneutral werden. 
Damit das gelingt, dürfen die heute verbauten Heizu ngen keine fossilen Energieträger wie Erdgas 
oder Heizöl nutzen. Eine Heizung hat eine durchschnittliche Nutzungserwartung von ca. 20 Jahren.  
Anhand der Indikatoren zum Heizungszubau lässt sich  erkennen, dass Öl mittlerweile keine Rolle 
mehr spielt – es gibt lediglich vereinzelte Neubaumaßnahmen im kleinen einstelligen Bereich in de- 
nen noch eine Ölheizung verbaut wird. Auch Erdgas verliert im Neubau als Energieträger langsam, 
aber stetig an Bedeutung und wird zunehmend von der  Wärmepumpe abgelöst. Die Fernwärme 
hatte in den letzten Jahren den größten Zulauf. Hie rbei ist zu beachten, dass große Baugebiete in 
York und Oxford an die Fernwärme angeschlossen wurden. Die Beschleunigung der Dekarbonisie- 
rung der Fernwärme bekommt damit eine erweiterte Bedeutung und Dringlichkeit. 
Die Zahlen aus den Jahren 2023 und 2024 waren darüber hinaus zunächst beeinflusst von der De- 
batte und in der Folge von der Wirkung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Seit dem Jahr 
2024 dürfen nur noch Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie im Neubau verbaut werden. In den 
ersten Jahren des Gesetzes wird es noch Verzerrunge n in den Trends, aufgrund von Ausnahme- 
und Übergangsregelungen, geben. 
Abbildung 8: Energieverbrauch im Sektor der Privathaushalte 
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz und Statistikdienststelle, Stadt Münster

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
7 
 
Abbildung 9: Emissionen im Sektor der Privathaushalte  
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz und Statistikdienststelle, Stadt Münster 
 
Mit Blick auf den Wohnungsbestand bzw. den Sektor der Privathaushalte lässt sich erkennen, dass 
die Energieverbräuche rückläufig sind, Einsparungen  und Effizienzsteigerungen stattfinden und 
diese offenbar auch größer sind als die Rebound-Effekte, die mit Effizienzgewinnen oft einhergehen. 
Insbesondere im Strombereich ist der rückläufige Pro-Kopf-Verbrauch auffällig, da die immer weiter 
voranschreitende Digitalisierung oder der Trend zum vermehrten Homeoffice, diesen auch hätte an- 
steigen lassen können.

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
8 
 
Wirtschaft 
Abbildung 10: Emissionen der Sektoren GHD (Gewerbe, H andel, Dienstleistung) und Industrie/verarbeitendes  Gewerbe 
im Verhältnis zur stadtweiten Wertschöpfung 
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz und Statistikdienststelle, Stadt Münster sowie IT.NRW 
Abbildung 11: Emissionen der Sektoren GHD (Gewerbe, H andel, Dienstleistung) und Industrie/verarbeitendes  Gewerbe 
im Verhältnis zu den Beschäftigten-Zahlen 
 
Quelle: Energie- und Treibhausgasbilanz und Statistikdienststelle, Stadt Münster sowie Bundesagentur für Arbeit 
 
In den letzten Jahren ist - bei steigender Wertschöpfung - ein Rückgang der Emissionen in der Wirt- 
schaft zu beobachten, was auf eine beginnende Entko pplung von Emissionen und Wertschöpfung 
hindeuten kann. Die Emissionen pro Wertschöpfung bz w. pro Beschäftigte sind offenbar leicht

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
9 
 
rückläufig. Im Vergleich zum Sektor der Privathaush alte (ca. -50% zu 1990) ist die Reduktion der 
absoluten Emissionen im Sektor GHD und Industrie/Verarbeitendes Gewerbe jedoch etwas geringer 
ausgefallen (ca. -40% zu 1990). 
Auf dem Klimadashboard ( klimadashboard.ms ) der Stadt Münster ist dieses Thema auch noch tie-
fergehend betrachtet und erläutert. 
Abbildung 12: Ausbau der Photovoltaik auf Dächern von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Vergleich 
 
Quelle: Marktstammdatenregister 
 
Auch mit Blick auf den Gebäudebereich und den Ausbau der Photovoltaik wird ersichtlich, dass der 
Zubau in den letzten Jahren deutlich stärker im Wohngebäudebereich als im Nichtwohngebäudebe- 
reich stattgefunden hat. Dabei besteht gerade auf den Nichtwohngebäuden ein großes Potenzial – 
einerseits an Flächen, andererseits aber auch an der Gleichzeitigkeit von Nachfrage und Bedarf, da 
das Wirtschaften in den Büros und Betrieben weitgehend tagsüber stattfindet – Nichtwohngebäude 
sind daher oft (je nach Nutzung) gut geeignet, um auch den Eigenbedarf zu decken. 
Bei der Erschließung dieses Potenzials sind sowohl die lokale Wirtschaft gefragt als auch der Stadt- 
konzern, in dem dieser mit passenden Angeboten, Dienstleistungen und Formaten diesen Prozess 
mit unterstützt und begleitet.

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
10 
 
Mobilität 
Abbildung 13: Fahrgastaufkommen ÖPNV in Münster 
 
Quelle: Stadtwerke Münster 
 
Nach den pandemiebedingten Einbrüchen in den Jahren 2020 und 2021 konnten sich die Fahrgast- 
zahlen wieder erholen und stabilisieren. Gleichzeit ig ist die wohnberechtigte Bevölkerung in den 
Jahren 2020 - 2024 von 312.969 auf 322.715 Personen  gestiegen (Jahres-Statistik 2024, Stadt 
Münster). Der ÖPNV leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. 
Abbildung 14: Elektrifizierungsgrad der ÖPNV-Stadtbusflotte der Stadtwerke 
 
Quelle: Stadtwerke Münster 
 
Die Elektrifizierung der Stadtbusflotte der Stadtwerke wird voraussichtlich vor dem Jahr 2030 reali- 
siert sein, was einen wichtigen Schritt in Richtung klimafreundlicher und nachhaltiger Mobilität dar- 
stellt. Durch die Umstellung auf elektrische Busse soll nicht nur der CO 
2-Ausstoß erheblich reduziert,

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
11 
 
sondern auch die Luftqualität in der Stadt verbesse rt werden. Gleichzeitig trägt die Entwicklung zu 
einer Reduktion der Lärmbelastung bei.  
Abbildung 15: Antriebsarten im PKW-Bestand der Stadt Münster (KFZ-Zulassungen) 
 
Quelle: Statistikdienststelle, Stadt Münster sowie Kraftfahrtbundesamt 
 
Im Bestand dominieren nach wie vor die Verbrennerfahrzeuge, die mit knapp 90% den Großteil der 
angemeldeten PKW in Münster ausmachen, was die lang same, aber stetige Anpassung an neue 
Mobilitätsformen widerspiegelt. Bei den Neuzulassun gen lässt sich jedoch ein deutlich spürbarer 
Trend hin zur Elektromobilität erkennen, was auf ein wachsendes Interesse an nachhaltigeren Fahr- 
zeugoptionen hinweist. Besonders auffällig ist, das s der Anteil an Hybridfahrzeugen noch stärker 
zunimmt als der der rein-elektrischen Fahrzeuge.

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
12 
 
Abbildung 16: PKW-Dichte in den verschiedenen Stadtgebieten und im Gebiet des Parkraumkonzepts 
 
Quelle: Statistikdienststelle, Stadt Münster sowie Kraftfahrtbundesamt 
 
In Münster kommen 472 PKW (privat und gewerblich ge nutzt) auf 1.000 Einwohner, was die Stadt 
im Vergleich zu den anderen 21 kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen auf den zweiten Platz 
hinter Köln (462) setzt. Im Vergleich zum landeswei ten Durchschnitt von 584 PKW pro 1.000 Ein- 
wohner zeigt sich, dass Münster eine verhältnismäßi g niedrige PKW-Dichte aufweist (Statistik-
Newsletter Stadt Münster vom 04. Oktober 2024).

Klimacontrolling 2025: Indikatoren 2020-2024 
13 
 
Klimaanpassung 
Abbildung 17: Klimakenntage Münster seit 1990 
 
Quelle: Deutscher Wetterdienst 
 
Das Klima wandelt sich. Weltweit führt dies zur Zunahme von Intensität und Häufigkeit von Unwetter-
Ereignissen. Die Auswirkungen sind vielerorts spürbar und auch messbar. So ist anhand der Trend- 
linien für kalte (Eis-/Frosttage) und warme (heiße-/Sommertage) Tage selbst in Münster mess- und 
sichtbar, dass der Klimawandel vor Ort wirkt und die Erwärmung zunimmt.

Anlage A

1242 Zeichen

Anlage A zur V/0662/2025 
Kurzüberblick 
Das kommunale Klimacontrolling wird jährlich fortgeschrieben und parallel zu den Haushaltsbera-
tungen vorgelegt. Das Klimacontrolling beinhaltet drei Elemente: Energie- und Treibhausgasbi-
lanz, den Sachstandsbericht Klima sowie einen Einstieg in das Instrument Klimahaushalt. Dar-
über hinaus gibt einen Indikatorenbericht, der das Monitoring des gesamtstädtischen Klimapro-
zesses unterstützt. Dieser wird zukünftig Teil der Energie- und Treibhausgasbilanz sein. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Siehe Anlage Sachstandsbericht Klima und Einstieg in das Instrument Klima-
haushalt 
Unmittelbar keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die kommunale Klimaarbeit ist ein grundsätzliches Querschnittsthema und hat fast zu allen städ-
tischen Aufgabenbereichen Berührungspunkte und Überschneidungen.

Beratungsverlauf (5)

28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 8.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2026 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (35)

  • Klemensstraße 10
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Wilhelmstraße
  • Piusallee
  • Waldeyerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Kanalstraße
  • Kötterstraße
  • Warendorfer Straße
  • Königsstraße
  • Weseler Straße
  • Moltkestraße
  • Hammer Straße
  • Stubengasse
  • Hiltruper Straße
  • Hessenweg
  • Niedersachsenring
  • Heumannsweg
  • Hansaring
  • Albersloher Weg
  • Steinfurter Straße
  • Preußenstadion
  • Siemensstraße
  • Kirschgarten
  • Galgenheide
  • Dieckstraße
  • Ludgeriplatz
  • Frauenstraße
  • Pluggendorf
  • Kinderhaus
  • Niederort
  • Promenade
  • Feldstiege
  • Tweehues
  • Bohlweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0662/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2026
Erstellt
27.11.2025 11:11