V/0525/2015
Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0525-2015-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0525/2015 Textliche Festsetzungen zur vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind für Wohnzwecke Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie ein Wohn- und Geschäftshaus (Nutzungsm i- schung aus Pflegebüro, Büroräumen und Wohnen) zulässig. Reihenhäuser – Haus A und B Zulässig sind insgesamt zehn Wohnhäuser in Reihenhausbauweise aufgeteilt auf zwei Gebäuderiegel (jeweils fünf Häuser pro Riegel). Mehrfamilienhäuser – Haus C und D Zulässig sind zwei Gebäude mit jeweils 15 Wohnungen. Wohn- und Geschäftshaus – Haus E Zulässig sind 14 Wohnungen sowie im Erdgeschoss - ein Pflegebüro und - ein Büro / Dienstleister. 1.2 Maß der baulichen Nutzung Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude muss mindestens 0,3 m über der durch Normalhöhennull (NHN) definierten Höhe der jeweils der Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.3 Nebenanlagen 1.3.1 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind in den festgesetz ten Bereichen zulässig. Zusätzliche Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen – ausgenommen Zuwegungen, Einfriedungen, Sichtschutzanlagen, Terrassen – dür- fen in ihrer Grundfläche je Gebäude 12,00 m² nicht überschreiten (§ 9 (1) 4 i. V. m. § 9 (3) BauGB). 1.3.2 Nebenanlagen sind eingeschossig mit einer maximalen Höhe von 3,00 m sowie mit einem Abstand von mindestens 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen zu errichten (§ 23 (3) und (5) BauNVO). 1.3.3 Für Terrassenüberdachungen bis zu einer Größe von 9 m² ist eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. 1.4 Stellplätze 1.4.1 KFZ-Stellplätze sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig (§ 12 (6) BauNVO). 1.4.2 Offene, ebenerdige Stellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden (§ 9 (1) 20 BauGB). Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich Meyerbeerstraße 1.5 Außenbereiche und Freiflächen Der dargestellte Freiflächengestaltungsplan ist Bestandteil der Festsetzungen des B e- bauungsplans. Alle Freiflächen sind auf der Grundlage des Freiflächengestaltungsplans zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 1.6 Einfriedungen Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. 1.7 Begrünung Der als zu erhalten festgesetzte Baum darf nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Im gekennzeichneten Kronentraufbereich sind zum Schutz des Wurzelbereichs Bodeneingriffe unzulässig (§ 9 (1) 25 b BauGB). 1.8 Fassaden 1.8.1 Die dargestellten Ansichten sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauung s- plans. Alle Gebäude sind auf der Grundlage der Ansichten zu gestalten. 1.8.2 Für Außenwände ist roter bis rotbrauner Klinker zu verwenden. Für energiesparen- de Maßnahmen und untergeordnete Bauteile wie Loggien ist die Verwendung von Putzmaterial zulässig. 1.9 Dächer Dachbegrünungen und die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dach- flächen sind zulässig. 1.10 Immissionsschutz 1.10.1 In den mit Lärmpegelbereichen (LPB) III, IV und V gekennzeichneten überbauba- ren Grundstücksflächen sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnah- men nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 1.10.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen, die nur über Lüftung s- möglichkeiten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verfügen, sind schallgedämmte Lüftungen zu installieren (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 1.11 Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind unzulässig. 2 Hinweise 2.1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen / Durchführungsvertrag Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Ver- einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 2.2 Denkmalschutz Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich Meyerbeerstraße Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL – Ar- chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 2.3 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN- Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum Planen – Bauen – Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 3
V-0525-2015-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0525/2015 Begründun g zur vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................. 1 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 3 3.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht ....................................................................................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ...................................................................................... 5 6.2.2 Überbaubare Flächen, Bauweise, Vollgeschosse, Bauhöhe und Dachform ..................... 5 6.2.3 Material, Farbgebung ........................................................................................................ 7 6.2.4 Stellplätze .......................................................................................................................... 7 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstückseinfriedung ............................................................. 7 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 6.4 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur .......................................................................................... 8 6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur .......................................................................... 8 6.6 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 8 6.7 Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 10 6.8 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 10 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 8. Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................................. 10 8.1 Artenschutz ............................................................................................................................... 10 8.2 Klimaschutz .............................................................................................................................. 11 9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 11 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 12 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung durchgeführt werden. Planungsanlass ist der A ntrag des Vorhabenträgers, eine Fläche abweichend von den best e- henden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde das Bebauungsplanverfahren zur vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauung s- plans Nr. 396 eingeleitet. Durch die Änderung soll eine Kerngebietsfläche einer Wohnbaunut- zung zugeführt werden. Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 findet im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung in Mecklenbeck Mitte statt. Sie ist Bestandteil einer städtebauli chen Neuordnung, die weitere Flächen im näheren Umfeld umfasst (vgl. 4. und 5. Änderung des B e- bauungsplans Nr. 396). Begründung / Seite 1 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Das vom Investor vorgelegte Konzept liegt dem Verfahren als Vorhaben- und Erschließungs- plan zugrunde. Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor: ▪ es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung; ▪ die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet inklusive der Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellten werden ist kleiner als 20 000 m²; ▪ die Planung ermöglicht/umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; ▪ Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung. Die Umweltbelange werden jedoch in die Planung und deren Abwägung eingestellt. Eingriffe in Natur und Land- schaft, die aufgrund der Änderung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als erfolgt o- der zulässig. Die Vermeidungsgrundsätze des § 1 a (3) BauGB werden gleichwohl in der Pl a- nung und deren Abwägung berücksichtigt. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanbereichs Nr. 396 umfasst den B e- reich südlich des Kreuzungsbereichs der Straßen „Am Hof Schultmann“ und „Meyerbeerstraße“ zwischen dem öffentlichen Fußweg zur Weseler Straße und dem Hof Appels. Dies entspricht den Grundstücken Gemarkung Münster, Flur 227, Teile des Flurstücks 520 sowie Flur 228, Flurstücke 600, 748 und Teile des Flurstücks 602. Zusätzlich zu den Flächen des Investors, wurden damit Restflächen in den Geltungsbereic h des Bebauungsplans mit aufgenommen. Diese Flächen wurden vom Investor erworben und werden den entstehenden Grundstücken zugeschlagen. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. Die Grenzen des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans sind im Plan durch einen violetten, unterbrochenen Farbstreifen gekennzeichnet. Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Geltungsbereichs Änderungsbereich Begründung / Seite 2 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich als g e- mischte Baufläche dar. Die Inhalte der Änderung sind daher nur teilweise im Sinne des § 8 (2) Satz 1 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt. Der Bebauungsplan kann jedoch nach § 13 a (2) Nr. 2 BauGB vor Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden, da seine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erfolgt und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend im Wege der Berichtigung anzupassen. Darzustel- len ist der Änderungsbereich zukünftig als Wohnbaufläche. 3.2 Bestehendes Planungsrecht Der Änderungsbereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 396 in der Fas- sung vom 10.11.1995. Dieser Bebauungsplan setzt den Änderungsbereich als Kerngebiet fest. Damit das Planungsziel realisiert werden kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. Abbildung 2: Bisherige Festsetzungen für den Geltungsbereich 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Stadtteil Mecklenbeck liegt westlich der Münsteraner Innenstadt und hat heute rund 8 950 Einwohner (stand 2013). Mecklenbeck ist geprägt durch Wohnsiedlungsbereiche, die durch landwirtschaftliche Flächen und ein Band überörtlichen Gewerbes längs der Bundesstraße B 51 und der Bahnstrecken Münster – Recklinghausen und Münster – Coesfeld getrennt sind. Ein- richtungen der öffentlichen Grundversorgung wie Kindergarten, Grundschule, Jugendheim und Kirche sind vor allem am Dingbängerweg konzentriert. Änderungsbereich Der rund 5 435 m² große Änderungsbereich befindet sich im zentralen Bereich von Meckl en- beck zwischen Meyerbeerstraße und Dingbängerweg. Momentan liegt die Fläche brach. Begründung / Seite 3 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Nähere Umgebung Aktuell grenzt der Änderungsbereich zu keiner Seite direkt an bebaute Flächen an. Auf der g e- genüberliegenden Seite der Meyerbeerstraße besteht die Bebauung aus zweigeschossigen Reihenhäusern mit Flach- bzw. Pultdächern in offener Bauweise. Allgemein ist die Bebauung im Gebiet geprägt durch überwiegend zweigeschossige Reihen- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit zusätzlichem Staffelgeschoss. Die Häus er wurden überwiegend mit Flachdächern bzw. einer Dachneigung von max imal 20 bis 30 Grad und einer Traufhöhe von ca. 10 m errichtet. Nach Süden hin grenzt ein mit Gehölzen bewachsener Grünstreifen den Ä n- derungsbereich von der Weseler Straße und dem angrenzenden Gewerbegebiet ab. Das ös t- lich angrenzende Grundstück ist geprägt durch die historische Hofanlage „Hof Appels“, deren Fachwerkhaus in die Denkmalliste der Stadt Münster aufgenommen worden ist. Perspektivisch wird das westlich an den Änderungsbereich angrenzende Grundstück im Zuge der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt. Unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend kann ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Flachdach entstehen. Die westlichen Teile des Grundstücks sind für zweigeschossige Reihenhäuser mit Satteldächern vorgesehen. 5. Planungsziele Städtebaulich verträgliche Umstrukturierung zu Wohnbauland Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, innerhalb des Änderungsbereichs ein Wohn- bauprojekt realisieren zu können. Durch Umstrukturierung soll das Grundstück, welches bisher als Kerngebietsfläche nicht vermarktet werden konnte, als Wohnbauland dem Markt wieder z u- geführt werden. Die städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen Bereich soll durch den Bebauungsplan gesichert werden. Hierzu gehören die Sicherung eines angemess e- nen Freiflächenanteils, eine städtebaulich verträgliche Anlage der erforderlichen Stellplätze s o- wie der Erhalt der prägenden Grünelemente. Die geplanten Gebäude halten eine der Lage an- gemessene Höhe und Dichte ein. Wohnen in zentraler Lage Das geplante Wohngebiet weist mit seiner zentralen Lage besondere Qualitäten auf. Die Wohnlage ist gekennzeichnet durch kurze Wege und insbesondere die Nähe zum zentralen Versorgungsbereich. Durch die gewählte Erschließung und die Anordnung von Bebauung und Stellplätzen soll das Baugebiet trotz seiner zentralen Lage möglichst unbeeinträchtigt von Ver- kehr bleiben. Wohnraum und ergänzende Infrastrukturangebote für verschiedenste Bevölkerungsgruppen Durch die Kombination verschiedener Haustypen sowie eine überwiegend barrierefreie Gestal- tung der geplanten Zwei -Zimmer-Wohnungen, wird Wohnraum für verschiedenste Bevölk e- rungsgruppen geschaffen. Jeweils eine Wohnung im Erdgeschoss der Häuser C, D und E ist so zugeschnitten und ausgestattet, dass sie für Rollstuhlfahrer geeignet ist. Ergänzend kann durch die Einrichtung eines Pflegebüros eine Anlaufstelle für interessierte Anwohner des Quar- tiers entstehen, die warme Mahlzeiten anbietet sowie zu Belangen der häuslichen Pflege infor- miert und diese auch organisiert. Büroräume bieten Platz für die Ansiedlung eines weiteren Dienstleisters, durch den das Infrastrukturangebot des Stadtteils weiter ausgebaut werden kann. Begründung / Seite 4 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Zur Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind: ▪ die Art der baulichen Nutzung, ▪ das Maß der baulichen Nutzung, ▪ die Einhaltung der Baugrenzen, ▪ die Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie ▪ die Realisierung des Freiflächen- und Gestaltungsplans und der Ansichten von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung Durch die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen wird das städt e- bauliche Konzept des Vorhabens gesichert. 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Art der baulichen Nutzung Die Änderung des Bebauungsplans dient im Wesentlichen der Entwicklung von Wohnbauland. Vor diesem Hintergrund wird Baurecht für 54 Wohneinheiten geschaffen, die in Mehrfamilien- und Reihenhäuser realisierbar sind. Innerhalb des Änderungsbereichs werden für die zuläss i- gen fünf Gebäude drei verschiedene Gebäudekategorien unterschieden. Festgesetzt sind für ▪ die Gebäude A und B: Zeilenbebauung mit jeweils fünf Reihenhäusern, ▪ die Gebäude C und D: Wohngebäude mit jeweils 15 Wohnungen (Mehrfamilien- wohnhäuser) und ▪ das Gebäude E: Wohn- und Geschäftshaus mit 14 Wohnungen sowie Pflegebüro und Büroräumen im Erdgeschoss. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Einzelnen durch Grund- und Geschossflächenzahlen bestimmt. Als Grundflächenzahl (GRZ) ist für die Häuser A bis D das Maß von 0,4 vorgeschri e- ben. Für das Gebäude E ist aufgrund der Erdgeschossnutzung, der angrenzenden Stellplatzan- lage sowie der vorgesehenen Versiegelung der Eingangszone als Anpassung zum östlich gel e- genen öffentlichen Raum eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist für die Reihenhäuser auf ein Maß von 1,0 und für die übrigen Häuser (C bis E) von 1,2 festgesetzt. Die festgesetzte GRZ entspricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan Nr. 396. Das Vorhaben orientiert sich an den im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 vorhandenen Bestand. Die festgesetzte GFZ ist der zentralen Lage angemessen. 6.2.2 Überbaubare Flächen, Bauweise, Vollgeschosse, Bauhöhe und Dachform Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise Durch die festgesetzten Baugrenzen ist die überbaubare Grundstücksfläche definiert. Die Bau- grenzen lassen die städtebauliche Figur der Planung erkennen und sind so gewählt, dass nur ein geringer Spielraum für Erweiterungen und Verschiebungen vorhanden ist. Für Terrassen- überdachungen bis zu einer Größe von 9 m² ist eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu ei- ner Tiefe von 3 m zulässig. Begründung / Seite 5 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Kfz -Stellplätze sowie Nebenanlagen in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Offene, ebenerdige Stellplätze dürfen nur mit was- serdurchlässigen Materialien angelegt werden (vgl. 6.2.4). Ergänzende Nebenanlagen sind au- ßerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, dürfen jedoch in ihrer Grundfläche je Gebäude 12,00 m² nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Zuw e- gungen, Einfriedungen, Sichts chutzanlagen und Terrassen. Für alle Nebenanlagen sind eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Höhe von 3,00 m sowie ein Abstand von mi n- destens 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Festgesetzt ist für die Baukörper eine offene Bauweise , da diese für das Gebiet prägend ist . Für die Gebäuden A und B sind ergänzend Hausgruppen vorgeschrieben, um Angebotsvielfalt zu gewährleisten. Die geplanten Baukörper stehen senkrecht zur Meyerbeerstraße und sind damit mit den Schmalseiten zur Weseler Straße als Lärmquelle ausgerichtet. Zudem sind die Gebäude so erschlossen, dass für die Häuser A bis D durchgehend West-Gärten entstehen. Zahl der Vollgeschosse Die Zahl der Vollgeschosse wird in den jeweiligen Baufeldern als zwingend festgesetzt. Für die Gebäude A und B sind zwei Geschosse und ein zurückgesetztes drittes Geschoss festgesetzt. Die Gebäude C und D sind dreigeschossig zu errichten. Für das Gebäude E sind entsprechend der Planzeichnung drei Vollgeschosse und ein zurückspringendes viertes Ges choss zulässig. Mit den vorgeschriebenen Geschosszahlen werden die passenden Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen. Gleichzeitig entsteht insbesondere durch das Gebäude E eine prägnante Abgrenzung hin zur Weseler Straße. Bauhöhen und Dachform Die zulässigen Gebäudehöhen sind für jedes Gebäude in der Planzeichnung vermerkt. Sie rich- ten sich nach der festgesetzten Geschossigkeit und sind so festgesetzt, dass eine verträgliche Eingliederung in die Umgebung gewährleistet ist. Die Höhen sind in Meter über Normalhöhen- null (NHN) zu messen. Als Orientierungspunkte für die Höhenangaben dienen eingemessene Kanaldeckel im öffentlichen Straßenraum. Gemessen an den reinen Gebäudehöhen ergeben sich die folgenden maximalen Bauhöhen: ▪ für zweigeschossige Bauteile 6,00 m, ▪ für dreigeschossige Bauteile 9,00 m und ▪ für viergeschossige Bauteile 12,00 m. Die Gebäudehöhen überschreiten damit den Maßstab der näheren Umgebung nicht. Lediglich der viergeschossige Gebäudeteil des Hauses E weicht von diesem Maßstab ab. Durch die La- ge an einem Kreuzungsbereich und die Einsehbarkeit von der Weseler Straße aus, entsteht so eine markante Raumkante, die städtebaulich vertretbar ist. In den in NHN angegebenen Bau- höhen ist eine erhöhte Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens von 0,30 m über der, der jeweils der Erschließung dienenden Verkehrsfläche berücksichtigt. Als Bestandteil der Textli- chen Festsetzungen dient dieses Mindestmaß dazu, Überflutungen bei Starkniederschlag zu vermeiden. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäude ist dabei sicher zu stellen. Aufgrund der festgesetzten Geschossigkeit sind die Dächer der Gebäude als Flachdächer aus- zubilden, um die Ausnutzung der Höhen durch Vollgeschosse zu ermöglichen. Wohneinheiten je Gebäude Insgesamt können im Änderungsbereich 54 Wohneinheiten entstehen. Zulässig sind für die j e- weiligen Gebäude die folgenden Wohneinheiten: ▪ Gebäude A und B: jeweils fünf Reihenhauseinheiten, ▪ Gebäude C und D: jeweils 15 Wohneinheiten und ▪ Gebäude E: 14 Wohneinheiten. Begründung / Seite 6 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Mit der Festsetzung der Zahl an Wohneinheiten wird das Vorhaben konkret gefasst. Die Woh- nungen in den Gebäuden C bis E sind ausschließlich als Zwei-Zimmer-Wohnungen geplant. 6.2.3 Material, Farbgebung Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert wird, sind die Ansichtspläne des Vorhabens als Bestandteil der Festsetzungen in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen worden. Aus Gründen der einheitlichen Gestalt ist – dem bestehenden Bebauungsplan Mec k- lenbeck Mitte entsprechend – roter bis rotbrauner Klinker als ortsübliches Fassadenmaterial für die Verblendung der Außenwandflächen aller Gebäude vorgeschrieben. Ergänzend ist für energiesparende Maßnahmen und untergeordnete Bauteile wie Loggien die Verwendung von Putzmaterial zulässig. 6.2.4 Stellplätze Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 wird ein Stellplatzkonzept verfolgt, welches die Stellplätze vorrangig im öffentlichen Straßenraum nachweist. Ergänzend sind Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nur dann zulässig, wenn sie dort festgesetzt sind. So soll verhin- dert werden, dass die knappen Freiräume, insbesondere vor und zwischen den Gebäuden, für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen und angrenzende Wohnungen gestört werden. Zudem wird die Versiegelung durch dieses Konzept reduziert sowie eine wirt schaftliche Errich- tung und flexible Belegung des Parkraums gesichert. Der Stellplatzschlüssel für das Gebiet be- trägt 1,3 Stellplätze je Wohneinheit. Um für das Vorhaben eine ausreichende Versorgung mit Stellplätzen sicher zu stellen und im Hinblick auf di e Nutzungen im Erdgeschoss des Hauses E, sind rund 22 zusammenhängende Stellplätze auf privatem Grundstück realisierbar. Die Stellplätze sind entsprechend der Festset- zungen mit wasserdurchlässigen Materialien wie Porenpflaster, offenfugigen Pflasterungen, Rasengittersteinen, Schotterrasen, etc. zu gestalten. Die überdies erforderlichen Stellplätze sind finanziell im öffentlichen Raum abzulösen. Insgesamt stehen für das an den Änderungsbereich angrenzende Gebiet insgesamt rund 310 Stellplätze für zukünftig r und 220 Wohneinheiten zur Verfügung. Das betreffende Gebiet er- streckt sich vom westlichen Ende der Meyerbeerstraße bis zur Straßenkreuzung am Hof A p- pels. Nördlich sind die Bereiche entlang der Straße „Am Hof Schultmann“ bis hin zum angren- zenden Grünzug einbezogen. 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstückseinfriedung Alle Freiflächen sind auf der Grundlage des dargestellten Freiflächengestaltungsplans zu g e- stalten und dauerhaft zu erhalten. Knapp außerhalb der westlichen Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplans befindet sich ein Baum, für den eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt. Der Großteil des Kr o- nentraufbereichs dieses Baums befindet sich auf städtischen Flächen. Diese werden zum Schutz und zum Erhalt des Baums als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und stehen damit nicht zum Verkauf. Der Kronentraufbereich des Baums reicht bis auf das südliche Reihenhaus- grundstück. Dieser Bereich ist von Versiegelung frei zu halten. Der Baum ist zudem während der Bauarbeiten zu schützen. Um die Quali tät des öffentlichen Raumes zu gewährleisten und die angrenzenden Freiflächen und Gebäude weitgehend erlebbar zu machen, sind als Grundstückseinfriedung und als A b- grenzung zum öffentlichen Straßenraum nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. Begründung / Seite 7 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Das Gebiet ist von Norden und Osten her durch die Meyerbeerstraße erschlossen. Eine interne Erschließung für den Kfz -Verkehr erfolgt über die festgesetzte Stellplatzanlage lediglich für die Häuser D und E. Um die pr ivaten Gärten von Verkehr frei zu halten, können die Häuser A, B und C nicht angefahren werden. Da die Gebäude insgesamt nicht von den Entsorgungsfahr- zeugen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) angefahren werden können, können zw i- schen den Parkbucht en entlang der Meyerbeerstraße im öffentlichen Straßenraum Vorbuc h- tungen von Querungshilfen als temporäre Abstellflächen für Abfallbehälter verwendet werden. So ist es möglich Verkehrsbeeinträchtigungen durch Abfallbehälter zu reduzieren bzw. zu ver- meiden. Die fußläufige Erschließung sowie die Erschließung mit technischer Infrastruktur werden für die Häuser A und B über privatrechtliche Vereinbarungen gesichert. Die Häuser C, D und E werden von der Meyerbeerstraße aus mit Infrastruktur versorgt und wie im Freiflächengestaltungsplan dargestellt erschlossen. Nach Ankauf der städtischen Restfläche im Osten kann das Gebäude E, ergänzend zur Stellplatzanlage, vom östlich gelegenen öffentlichen Gehweg aus für Fuß- gänger erschlossen werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist unter Umständen eine abschnittsweise Anpassung der be- reits hergestellten Parkplätze entlang der Meyerbeerstraße notwendig. 6.4 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Neben der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 befanden sich mit der 4. und der vorhabenbezogenen 5. Änderung zwei weitere Vorhaben für Mecklenbeck -Mitte in der Planung. Diese beiden Änderungen sind am 20.02.2015 in Kraft getreten. Allgemein gilt Mecklenbeck bereits heute als familienfreundlicher Stadtteil. Durch die Planungen werden z u- sätzliche für Familien geeignete neue Wohnangebote geschaffen. Daher ist zukünftig mit einem erhöhten Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu rechnen. In der näheren Umgebung des Änderungsbereichs wurde am Strat mannweg kürzlich eine Kindertageseinrichtung für vier Gruppen realisiert, die bereits ausgelastet ist. Durch die Summe der geplanten neuen Wohneinheiten ergibt sich der Bedarf nach einer weiteren Kindertageseinrichtung mit mindes- tens vier Gruppen. Geeignete Grundstücke mit entsprechend großen Freiflächen sind im Ände- rungsbereich II der 4. Änderung vorhanden. 6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Versorgung des Plangebietes mit Fernwärme, Wasser, Strom sowie Anlagen zur Entsor- gung von Schmutz - und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, dass sie für die A n- bindung der Gebäude ausreichen. 6.6 Immissionsschutz Der Änderungsbereich grenzt an die stark befahrene Weseler Straße (B 51) an. Daher sind im Hinblick auf Immissionsschutz für den Änderungsbereich schwerpunktmäßig Aspekte im Zu- sammenhang mit Verkehrslärm zu betrachten. Ausgehend von Verkehrslärmberechnungen auf Grundlage von Verkehrslärmkarten und Verkehrsprognosen für das Jahr 2020, ist eine lär m- technische Beurteilung des Neubaugebiets erfolgt. Zur weitergehenden Überprüfung der Situa- tion vor Ort wurde ein Lärmimmissionsgutachten in Auftrag gegeben. Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 km/h ist von Seiten der Stadt an der südlichen Grenze des Änderungsbereichs von einer Redu- zierung der Verkehrslärmbelastung um etwas mehr als 2 dB(A) auszugehen. Laut Gutachten werden bei einer prognostizierten Verkehrsbelastung von 13 272 Kfz/24h im Jahr 2025 Lärm- pegel von 62,6 dB(A) am Tag erwartet. Begründung / Seite 8 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Im Hinblick auf die Verkehrslärmbelastung im Plangebiet wurden im Gutachten Grenz- und Schwellenwerte aus verschiedenen Quellen auf die geplanten Gebäude angewendet. Das Gut- achten ergab Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche von tagsüber 52 bis 61 dB(A) und nachts 45 bis 59 dB(A). Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Al l- gemeine Wohngebiete werden damit tagsüber um bis zu 6 dB(A) und nachts um bis zu 14 dB(A) überschritten. Die ergänzend zur Beurteilung herangezogenen für die Gesundheit unbe- denklichen Außenlärmgrenzen des Umwelt-Sachverständigenrats und der WHO werden tei l- weise eingehalten. D ie sogenannten Enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen werden im gesamten Plangebiet eingehalten. Da es sich bei der DIN 18005 nicht um Grenzwerte sondern um aus Sicht des Schallschutzes erwünschte Zielwerte handelt, ist in Abhängigkeit der Situation eine Abweichung nach oben hin möglich. Im Allgemeinen sollte die Überschreitung nicht mehr als 5 dB(A) betragen. Eine Über- schreitung der Orientierungswerte ist in zentral gelegenen Gebieten mit vorhandener Bebau- ung, bei guter Anbindung durch bestehende Verkehrswege und in Gemengelagen oft nicht zu vermeiden. Für die Außenbereiche im Erdgeschoss werden tagsüber überwiegend zwischen 50 und 60 dB(A) prognostiziert, was auch ohne weitere Schallschutzmaßnahmen als zumutbar einzustufen ist. Für die Wohnungen selbst lassen sich entsprechende Maßnahmen zur Redu- zierung der Werte vorsehen. Eine weniger sensible Nutzung als das Wohnen, wie beispielswei- se eine Büronutzung, lässt sich wie die letzten Jahre gezeigt haben an diesem Standort nicht realisieren. Daher soll trotz der Überschreitung der Orientierungswerte das Nachverdichtung s- potenzial dieses Standorts genutzt werden, um in Mecklenbeck das Wohnungsangebot zu er- weitern. Insbesondere im Hinblick auf den hohen Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt ist die Schaffung von neuem Wohnraum als ein dringliches Ziel der Stadtentwicklung zu sehen. Ein Ausgleich ist durch entsprechende Lärmschutzm aßnahmen vorzunehmen. Das Gutachten benennt neben Abschirmeinrichtungen entsprechende Außenbauteile, die Anordnung der G e- bäudekörper und die Grundrissgestaltung als geeignete Maßnahmen. Von aktive n Abschir- meinrichtungen wie einer Lärmschutzwand wird von Seiten der St adt aufgrund der Gegeben- heiten vor Ort Abstand genommen. Eine Rolle spielen hier vor allem der Abstand zur Lärmquel- le, das Verhältnis der erforderlichen Höhe des Lärmschutzes zu seinem Nutzen sowie die be- stehenden Gehölzstrukturen südlich des Plangebiets. Stattdessen werden passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Unter passiven Schal l- schutzmaßnahmen werden Maßnahmen verstanden, die direkt am zu schützenden Objekt wi r- ken und damit verhindern, dass zu hohe Lärmpegel im Objekt erreicht werden. Erste passive Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung wurden bereits durch die gewählte Gebäudean- ordnung eingeleitet. Beispielsweise sind die Gärten und Loggien ebenso wie die Längsseiten bei dieser Gebäudestellung nicht direkt zur Lärmquelle ausgerichtet. Die Grundrissgestaltung berücksichtigt zudem eine günstige Ausrichtung der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume. Durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen wird sichergestellt, dass entsprechend für den Lärmschutz geeignete Außenbauteile bei der Realisierung des Vorhabens verwendet werden. Die Lärmpegel wurden für verschiedene Höhen an allen Gebäudeseiten ermittelt. Dabei zeigte sich, dass die Lärmbelastung im zweiten Obergeschoss am höchsten ist. Um alle Bereiche aus- reichend zu schützen, wurden diese Höchstwerte zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche heran- gezogen. Festgesetzt werden Lärmpegel bereich (LPB) III, IV und V nach DIN 4109, Teil 1 „Schallschutz im Hochbau“. Aufgrund der ermittelten Nachtwerte ist in den textlichen Festsetzungen ergänzend festgesetzt, dass in Schlafräumen, die nur über Lüftungsmöglichkeiten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verfügen, zur Gewährleistung einer ausreichenden Luftwechselrate bei geschlos- senen Fenstern, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zu installieren sind (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). Gestalterische Elemente, wie verschließbare Loggien sind weitere Maßnahmen, die den Schallschutz unter stützen. Damit ist es möglich die Belastungen weitgehend auf die A u- ßenbereiche der Gebäude zu beschränken. Die Außenbereiche selbst sind durch die südlich angrenzende bewachsene Grünfläche optisch von der Weseler Straße abgeschirmt. Begründung / Seite 9 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 6.7 Altlasten / Altstandorte Im Änderungsbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten bzw. Altlastenver- dachtsflächen vorhanden. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiet s befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau- und Bo- dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können j e- doch jederzeit archäologische und paläontologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbun- gen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä- lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n- weis. 7. Flächenbilanz m² % Gesamtes Plangebiet 5 435 100,0 Wohnen - Reihenhäuser 2 019 37,2 Wohnen - Mehrfamilienhäuser 2 073 38,1 Wohn- und Geschäftshaus 1 343 24,7 Vorhaben- und Erschließungs- plan 5 308 97,7 Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird im beschleunigten Verfah- ren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen Grundfläche weniger als 20 000 m² aufweist. Eine für die Anwendung des be- schleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 ( 6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH -Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ebenso ausgeschlossen wie die Begründung der Zulässigkeit eines UVP -pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Lan- desrecht. Eine förmliche Umweltprüfung ist damit nicht erforderlich. 8.1 Artenschutz Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Minister i- ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Die Überprüfung erfolgte in einem gestuften Verfahren. Auf der Grundlage der vorgefundenen Biotopstrukturen ist nicht vom Vorkommen planungsrelevanter Arten auszug e- hen. Weiter gehende Untersuchungen sind daher entbehrlich. Begründung / Seite 10 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten zählen (z.B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günst igen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist damit für diese Arten nicht gegeben. 8.2 Klimaschutz Im Zuge der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wurde dem Klim a- schutz Rechnung getragen. Der Versiegelungsgrad im Änderungsbereich wird möglichst gering gehalten. So sind beispielsweise wasserdurchlässige Materialien für die Befestigung der Par k- plätze festgesetzt. Dächer können zudem für Solarkollektoren / Photovoltaik genutzt werden. Durch kompakte Baukörper und durchgrünte Bereiche wurde ein Kompromiss zwischen Dichte und Freiraum geschaffen. 9. Gesamtabwägung Übergeordnetes Ziel der Planung ist es durch Überplanung einer bisher nicht genutzten Fläche für verschiedenste Nutzergruppen urbane Wohnraumangebote in zentraler städtebaulich int e- grierter Lage in Münster zu schaffen. Zudem wird das Angebot im Bereich Tagespflege / Pfl e- gedienstleistungen erweitert. Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen wurden im Rahmen des Planungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. Die Neuver- siegelungen werden auf das notwendige Maß beschränkt, so dass der Boden geschont wird. Schützenswerte Grünelemente und -strukturen werden erhalten. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der B e- völkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die B e- lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unter- schiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer – wurden die zuständigen Fachämter betei- ligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind keine wei tergehenden Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. Die während der Offenlegung geäußerten Bedenken zum Schallschutz, wurden durch ein Schallimmissionsgutachten überprüft. Bedingt durch die zentrale und gut angebundene Lage des Plangebiets sind die Lärmpegel im Gebiet zwar hoch, doch können durch entsprechende Maßnahmen gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Insbesondere die hohe Nac h- frage nach Wohnraum stellt die Stadtplanung vor die Herausforderung neue Wohngebiete auch in schwierigeren Lagen zu entwickeln. Auch die Bedenken bezüglich möglicher Beeinträchtigungen der Anwohner durch die Höhe und die Ausrichtung der Baukörper, beispielsweise in Bezug auf Auswirkungen auf die Windverhäl t- nisse, konnten durch entsprechende Überprüfungen nicht bestätigt werden. Durch die geplante Bebauung sind keine fassbaren Beeinträchtigungen zu erwarten. Wesentliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des B e- bauungsplans nicht festzustellen und auch künftig nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan un- terstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan werden die Kernzielrichtungen des Vorhabens un- terstützt und gesichert. Begründung / Seite 11 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Änderung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Um- feld des Plangebiets lebenden Menschen aufgrund der Neuplanung des baulichen Bestandes nur unwesentlich auswirken. N achteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. Im Rahmen der Durchführung des Vorhabens ist ein freihändiger Grunderwerb der Grundst ü- cke Gemarkung Münster, Flur 228, Flurstücke 602 und 748, sowie Teile des Flurst ücks 520 der Flur 227 durch den Vorhabenträger möglich (vgl. Punkt 2 Geltungsbereich). Gemäß § 12 BauGB werden zwischen Stadt und Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen geschlossen (Durchführungsvertrag). Wesentliche Inhalte des Vertrags sind: ▪ Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführten städtebaulichen Ziele und der daraus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans, ▪ die Beachtung der technischen und gestalterischen Anf orderungen an die Bau-, Er- schließungs- und Infrastrukturmaßnahmen und ▪ eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be- schlossene vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße. Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister Begründung / Seite 12 von 12
Beschlussvorlage
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V/0525/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zu dem vom 02.03. bis zum 02.04.2015 öffentlich aus- gelegten Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird wie folgt geändert: 1.1.1 Die Ausweisung der Lärmpegelbereiche (LPB) werden in der Planzeichnung und unter Punkt 1.10.1 der Textlichen Festsetzungen in LPB III, IV und V geändert (An- lage 1, Punkt 2.5). 1.1.2 Die Begründung wird um die Ergebnisse des Schallimmissionsgutachtens unter Punkt 6.6 ergänzt und angepasst (Anlage 1, Punkt 2.5). 1.1.3 Die überarbeitete Darstellung des Freiflächengestaltungsplans wird in den Beba u- ungsplan übernommen (Anlage 1, Punkt 3.1). 1.2 Nach Abwägung der öffe ntlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina n- der wird den nachfolgenden Stellungnahmen zu m Entwurf de r vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 nicht gefolgt: Vorlagen-Nr.: V/0525/2015 Auskunft erteilt: Frau Sauer / Herr Geitel Ruf: 492 61 13 / 492 61 93 E-Mail: sauer@stadt-muenster.de Datum: 30.07.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0525/2015 1.2.1 Die Anordnung der beiden geplanten Gebäude A und B (Reihenhäuser) so zu än- dern, dass die Gartenflächen zueinander liegen (Anlage 1, Punkt 2.1). 1.2.2 Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen nicht zuzulassen (Anlage 1, Punkt 2.2). 1.2.3 Die Höhe des geplanten Gebäudes E zu reduzieren (Anlage 1, Punkte 2.3). 1.2.4 Die geplanten Baukörper parallel zur Meyerbeerstraße/Weseler Straße auszuric h- ten (Anlage 1, Punkt 2.6). 1.2.5 Die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 2.7). 2. Die vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur vorhabenbezogenen 6 . Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvo r- schläge keine weiteren Kosten und keine Folgekosten entstehen. Über die Umsetzung des Vorhabens wird mit dem Erschließungsträger ein Durchfü hrungsvertrag abgeschlossen. Der Investor übern immt die sich aus der Planung ergebenden Kosten entspr e- chend dem Durchführungsvertrag. Begründung: 1. Der zentrale Bereich von Mecklenbeck wird durch den seit dem 10. November 1995 rechts- kräftigen Bebauungsplan Nr. 396 planungsrechtlich festgesetzt. Die in diesem Plan ausge- wiesene Kerngebietsfläche zwischen Weseler Straße und Meyerbeerstraße sind bisher nicht realisiert worden und sollen auch nicht mehr verwirklicht werden. Der Beschluss zur vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wurde vom Rat der Stadt Münster am 11.02.2015 (V/0964/2014) gefasst. Der Entwurf hat vom 02.03. bis zum 02.04.2015 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind Stellungnahmen eingegangen, über die entsprechend den oben- stehenden Beschlussvorschlägen unter 1.1 und 1.2 Beschluss gefasst werden soll. Die gemäß den oben genannten Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.3 vorgesehenen Ände- rungen der Planung betreffen folgende Themen: Die gekennzeichneten Lärmpegelbereiche beziehen sich auf die ermittelten Werte am Tag im Erdgeschoss. Das Schallimmissionsgutachten ergab leicht abweichende Werte und zeigte, dass die Belastung für das zweite Obergeschoss am höchsten ist. Zudem unterscheiden sich die Werte bei Nacht nicht wesentlich von denen am Tag, was einen höheren Schutzanspruch auslöst. Aus diesem Grund sind die Lärmpegelbereiche in den Textlichen Festsetzungen unter Punkt 1.10.1 sowie in der Planzeichnung entsprechend anzupassen. An den der Weseler Straße am nächsten gelegenen Gebäudeteilen sind die Lärmpegelbereiche IV und V auszuweisen. Der Lärmpegelbereich III ist für die Längsseiten der Gebäude festzusetzen. - 3 - V/0525/2015 Die Begründung wurde entsprechend der neu ermittelten Werte unter dem Punkt 6.6 Immissionsschutz ebenfalls angepasst. Dieses führte zur Aktualisierung der Gesamtab- wägung unter Punkt 9. Der Freiflächengestaltungsplan enthielt zahlreiche Beschriftungen, Signaturen und tech- nische Details, die die Lesbarkeit erschwerten und teilweise missverständlich waren. Zur besseren Lesbarkeit wurden einige Signaturen in der Legende gebündelt, andere wur- den ergänzt bzw. entfielen. Ferner wird nun die in der Planzeichnung festgesetzte öffent- liche Grünfläche dargestellt. 2. Da es sich bei den Beschlusspunkten unter 1.1 um Anpassungen und Ergänzungen ohne Außenbetroffenheit handelt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Die Änderung wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als B ebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfun g nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Nach Inkrafttreten der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den beigefügten Anlagen dieser Vorl a- ge ersichtlich. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen zur Offenlegung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0525-2015-Anlage-4-Planverkleinerung
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Zeilenbebauung mit je5 Reihenhäusern Wohngebäude mit je 15 | Wohnungen 749 Wohn- und Geschäftshaus mit «14 Wohnungen « Büroflächen yhd Pflegebüjinh > * Erdgeschoss FD I? FD o 0,6 274 268 265 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0525/2015 27 Eı\eig || MÜNSTER \ Planverkleinerung - Maßstab 1:1000
V-0525-2015-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0525/2015 Stellungnahmen zur Offenlegung zum Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: 1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange 1.1 münsterNETZ GmbH Es wird angeregt, die Begründung zum Bebauungsplan unter Kapitel 6.5 wie folgt zu ändern: „Die technische Infrastruktur für die Versorgung mit Fernwärme, Wasser und Strom liegen vor. Die münsterNETZ GmbH bittet um frühzeitige Angaben des zukünftigen Leistungsbedarfes, um eine gesicherte Versorgung der geplanten Gebäude zu gewährleisten.“ Der Bereich der 6. Änderung gehöre zum sogenannten Fernwärmevorranggebiet. Eine Gasversorgung sei nicht vorhanden. Stellungnahme der Verwaltung Da in dem Gebiet keine Infrastruktur für die Versorgung der Haushalte mit Gas , im Gegensatz zur Versorgung mit Fernwärme, vorhanden ist, ist die Aussage in der Begründung unter Punkt 6.5 entsprechend zu korrigieren. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.2 Deutsche Telekom Technik GmbH Es wird angeregt, dass zur Gewährleistung und Bestandssicherung der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen für di e Parzellen der Reihenhäuser die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch mit folgendem Wortlaut notwendig sei: „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschlang GmbH Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung , Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung.“ Um einen rechtzeitigen Ausbau zu gewährleisten, sei es notwendig Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird an den Investor weiter geleitet. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 2. Stellungnahmen von Privatpersonen 2.1 Es wird angeregt , die beiden geplanten Reihenhäuser mit den Gärten zueinander anzuordnen, um einen geschützten Innenbereich entstehen zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung Durch die aktuelle Anordnung der Gebäude und Wege entsteht im Gesamtgebiet ein einheitliches Gestaltungsbild. Zudem sind durch die Ausrichtung der Gebäude eine ideale Belichtung der Räume und eine Besonnung der Gärten gewährleistet. Da die Zuwegungen zu den Häusern nicht befahren werden und nur durch die Anwohner genutzt werden, i st keine Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität in den Gärten zu erwarten. Zum Schutz der Gärten sind beispielsweise Maßnahmen wie die Eingrünung der Grundstücksgrenzen geeignet. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Anordnung der beiden geplanten Gebäude A und B (Reihenhäuser) so zu ändern, dass die Gartenflächen zueinander liegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.1). 2.2 Es wird angemerkt , dass die mit Flachdach geplanten Baukörper durch die Zulässigkeit von Solar - / Photovoltaikanlagen noc h erhöht w erden können, was zu einer optischen Beeinträchtigung führe. Stellungnahme der Verwaltung Die Geschossigkeit der Gebäude ist so gewählt, dass sie sich in die nähere Umgebung eingliedern. Die Reihenhäuser sind 2- geschossig mit zurückgesetztem dri tten Gesc hoss und die Mehrfamilienhäuser 3 -geschossig geplant. Durch die Flachdächer sind die Häuser der Höhe der Bestandsbebauung angepasst. Lediglich das Wohn- und Geschäftshaus mit einem zurückgesetzten vierten Geschoss stellt eine Ausnahme dar. Durch s eine Lage und die Ausrichtung ist das Gebäude jedoch ebenfalls als städtebaulich vertretbar einzustufen (vgl. auch 2.3). Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Förderung erneuerbarer Energien ausdrücklich unterstützt. Die Anlagen lassen sich, beispielsw eise durch zurück versetzen von der Gebäudekante, straßenbildverträglich anordnen. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme, Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen nicht zuzulassen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2). 2.3 Es wird angemerkt, dass sich das Gebäude E mit seinen vier Geschossen nicht in die Umgebung einfüge und in diesem Umfang nicht erforderlich sei. Das Gebäude wirke beengend und erschlagend für den Betrachter, insbesondere für die Anwohner , und werde als zusätzliche Belastung zum Stadtteilzentrum an der Weseler Straße empfunden. Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund der Lage des Gebäudes im Kreuzungsbereich, der Ausrichtung der Schmalseite hin zur Bestandsbebauung sowie des breiten Straßenraums sind weder ein städtebaulicher Missstand noch eine unzumutbare Beeinträchtigung der Anwohner erkennbar. Die durch die Festsetzungen im ursprünglichen Bebauungsplan ermöglichte Bebauung hätte eine Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße höhere Verdichtung in der Fläche ermöglicht. Festgesetzt war beispielsweise eine Traufhöhe von 11,50 m. Ein Gebäude mit Satteldach wäre daher höher gewesen als das Gebäude E mit einer Bauhöhe von 12 m. Die geplante Bebauung hält daher den ursprünglich gesetzten Rahmen ein. Durch die geplante Nutzung des Gebäudes ist keine schädliche Wirkung durch Leuchtreklamen o.ä. zu erwarten. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme die Höhe des Gebäudes E zu reduzieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3). 2.4 Es wird angeregt verkehrsberuhigende Maßnahmen wie eine Tempo- 30-Zone im Bereich des v erlängerten Abschnitts der Meyerbeerstraße einzurichten. Dieser werde aktuell mit einer als zu hoch empfundenen Geschwindigkeit dazu genutzt den Kreuzungsbereich Weseler Str. / Dingbängerweg zu umgehen. Stellungnahme der Verwaltung Die Meyerbeerstraße i st nicht Gegens tand der Bebauungsplanänderung. Für den Ausbau der Meyerbeerstraße wurden bzw. werden zunächst die gleichen Standards w ie im übrigen Gebiet angesetzt. Hierzu zählt u.a. die Einrichtung von Tempo- 30-Zonen. Die Erforderlichkeit ergänzender verkehrstechnischer Maßnahmen außerhalb des Änderungsbereichs wurde bereits im Zusammenhang mit der 4. und der vorhabenbezogenen 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 angeregt. Entsprechende Maßnahmen werden durch die zuständigen Fachämter unabhängig von den Änderungen des Bebauungsplans Nr. 396 im Rahmen eines gesonderten Verfahrens geprüft. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.5 Es wird angemerkt, dass Thema „Lärmimmission“ werde nicht ausreichend gewürdigt. Es gäbe keine Garantie, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Weseler Straße nicht wieder auf 70 km/h erhöht werde. Hinterfragt wird auch, ob für die Längsseiten der Gebäude nicht ebenfalls Lärmpegelbereiche ausgewiesen werden müssten. Zudem sei den Anwohnern in diesem B ereich eine Lärmschutzbebauung in Form eines parallel zur Straße stehenden 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus zugesagt worden. Stellungnahme der Verwaltung Ausgehend von der eingegangenen Anregung, wurde ein Schallimmissionsgutachten zur weitergehenden Überprüfung der Situation vor Ort in Auftrag gegeben. Die auf die geplanten Gebäude einwirkenden Verkehrslärmimmissionen wurden ermittelt und u.a. auf Grundlage der Norm DIN 18005 beurteilt. Insbesondere wurden die Lärmwerte für unterschiedliche Höhen ermittelt, um eventuell bestehende Unterschiede der Werte für die einzelnen Geschosse zu erfassen. Zusätzlich zur Verkehrslärmbelastung durch die Weseler Straße wurden die Auswirkungen der angrenzenden signalgesteuerten Kreuzungsanlage sowie die der rund 200 m südlich gelegenen Bahnlinie ermittelt. Es wurde bestätigt , dass die schal ltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete im Plangebiet überschritten werden. Die Überschreitungen liegen tagsüber um bis zu 6 dB(A) und nachts um bis zu 14 dB(A) . Die Anforderungen an das Wohnen können durch entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Zu diesem Zweck werden u.a. die Lärmpegelbereiche III, IV und V festgesetzt. Die höheren Lärmpegelbereiche ergeben sich maßgebli ch aus der festgestellten höheren Belastung in den zweiten Obergeschossen, was einen höheren Schutz der gesamten Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Gebäudeteile bedingt. Schlafräume werden zusätzlich mit schallgedämmten Lüftern ausgestattet. Die Überschreitung der Tagwerte ist für die Außenbereiche noch als vertretbar einzustufen. Die Ergebnisse des Gutachtens erfordern die Anpassung der Lärmpegelbereiche in den textlichen Festsetzungen und in der Planzeichnung. Hierbei handelt es sich lediglich um für die Stadt und den Investor relevante A npassungen zur Gewährleistung eines höheren Schutzes der zukünftigen Bewohner. Eine Betroffenheit Dritter liegt nicht vor. Beschlussvorschläge: Die Ausweisung der Lärmpegelbereiche (LPB) werden in der Planzeichnung und unter Punkt 1.10.1 der Textlichen Fes tsetzungen in LPB III, IV und V geändert (Beschlussvorschlag 1.1.1). Die Begründung wird um die Ergebnisse des Schallimmissionsgutachtens ergänzt und angepasst (Beschlussvorschlag 1.1.2). 2.6 Es wird angeregt die Gebäude parallel zur Meyerbeerstraße auszurichten. Zum einen entspräche das der Prägung des Gebiets und würde eine einheitliche Struktur bewahren. Eine Senkrechtstellung sei lediglich entlang von Stichstraßen zu finden. Zum anderen sei die Ausrichtung der Schmalseiten der Häuser zur Weseler Straße als Lärmquelle keine ausreichende Begründung für die Gebäudestellung, da auf dem angrenzenden städtischen Grundstück eine andere Ausrichtung gewählt wurde. Durch eine Parallelstellung zur Meyerbeerstraße würden die Häuser weiter von der Weseler Straße abgerückt. Bereits heute sei durch die vorhandene Bebauung eine Kanalisierung und damit eine Beschleunigung des Windes festzustellen. Durch die geplante Bebauung werde eine Verstärkung des Effekts und damit eine negative Auswirkung auf den Stadtteil erwartet. Die Westausrichtung der Gärten sei zudem nicht bewohnerfreundlich, da die Gärten bereits am frühen Nachmittag im Schatten lägen. Südgärten böten deutlich bessere Nutzungsmöglichkeiten. Eine parallele Ausrichtung zur Straße entspräche zudem den Vorgaben des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 396, auf die die Anwohner vertraut hätten. Stellungnahme der Verwaltung Anstatt befahrbarer Stichstraßen sind im Änderungsbereich überwiegend Fußverbindungen zu den Häusern vorgesehen. Die städtebauliche Struktur ist aber ähnlich der im westlichen Teil der Meyerbeerstraße und fügt sich daher ein. Bereits im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 findet sich ein Beispiel für einen Wechsel der Gebäudestellung. Durch diesen Wechsel der Gebäudestellung wirkt d as Straßenbild aufgelockerter als bei ausschließlich parallel zur Straße stehenden Gebäuden. Aufgrund der Tiefe des Baugrundstücks von rund 40 m bietet sich eine Senkrechtstellung der Gebäude an. Wohnhäuser werden, anders als die im ursprünglichen Bebauungsplan ermöglichten Nutzungen, meist mit Tiefen von maximal 12 m geplant, um die Belichtung der Innenräume sicher zu stellen. Die verbleibenden Freiflächen sollten daher aufgrund der knappen Wohnbauflächen in Münster in einem ausgewogenen Verhältnis zur überbauten Fläche stehen. Im angrenzenden Änderungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 stellt sich die Situation ähnlich dar. Aus diesem Grund war ursprünglich auch an dieser Stelle eine Senkrechtstellung der Gebäude entlang von Stichstraßen v orgesehen. Da sich der Bewuchs der südlich anschließende Grünfläche im Laufe der Jahre zu einem Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße kleinen Waldstück mit ausladenden Kronentraufbereichen entwickelt hat, wurde von dieser Planung Abstand genommen, um den Baumbestand, dessen Kronen bis zu 10 m auf die Baugrundstücke reichen, erhalten zu können. Die an den Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 6. Änderung angrenzende Grünfläche ist weniger stark bewachsen, so dass hier die ursprüngliche Planung beibehalten werden konnte. Durch die Gebäudestellung und den Wald ergibt sich für die Gärten eine Art Hofsituation. Technisch betrachtet ist durch die geplante Bebauung aufgrund der Abstände zwischen den Gebäuden und der Geschossigkeit keine signifikante negative Wirkung auf die Windverhältnisse zu erwarten. Durch die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 396 lässt sich kein Anspruch auf eine parallel zur Straße ausgerichtete Bebauung ableiten. Durch Baugrenzen wurden lediglich Baufelder festgesetzt innerhalb derer die Errichtung von Gebäuden zulässig war. Festsetzungen wie Gebäudeausrichtung oder Firstrichtung wurden nicht getroffen, so dass beispielsweise auch städtebauliche Formen wie Punkthäuser oder senkrecht zur Straße stehende Gebäuderiegel möglich gewesen wären. Beschlussvorschlag: Der Anregung , die geplanten Baukörper parallel zur Meyerbeerstraße/Weseler Straße auszurichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.4). 2.7 Es wird angeregt das Verhältnis von Stellplätzen zu Wohneinheiten zu verbessern. Beispielsweise seien durch eine Parallelstellung der Gebäude (vgl. 2.6) eine Reduzierung der Wohneinheiten und damit eine Verringerung des Parkdrucks möglich. Denkbar wäre auch für die Reihenhäuser Parkmöglichkeiten direkt vor der Haustür zu schaffen. An der Meyerbeerstraße, insbes ondere an der Südseite, seien zu wenig Stellplätze vorhanden. Da die meisten Anwohner nicht zum Be- und Entladen an ihre Häuser heran fahren können, seien öffentliche Stellplätze in kurzer Entfernung wichtig. Insbesondere für gesundheitlich bzw. körperlich eingeschränkte Personen sei dies relevant. Bei der der Begründung zugrundeliegenden Kalkulation sei unberücksichtigt geblieben, dass die Straße „Am Hof Schultmann“ auch von Besuchern bspw. der Kita oder der Alexianer-Wohngruppe zum Parken genutzt werde. Überzählige Stellplätze seien bereits heute nicht vorhanden bzw. nicht frei. Stellungnahme der Verwaltung Das Parkraumkonzept des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 396 stellt einen Grundzug der Planung dar und soll daher auch im Hinblick auf Gleichbehandlung in dem geänderten Plan beibehalten werden. Stellplätze auf den Grundstücken sind daher nicht vorgesehen. Zudem würde diese Änderung Umbaumaßnahmen im bereits ausgebauten Straßenraum erfordern durch die die bereits hergestellten Stellplätze zurückgebaut werden müssten. Dies ginge zu Lasten der Anwohner. Für das Vorhaben ist der Nachweis von rund 48 Stellplätzen erforderlich. Da in den Mehrfamilienhäusern fast ausschließlich Wohnungen mit Größen unter 50 m² realisiert werden sollen, entspricht dies einem reduzierten Stellplatzschlüssel ( Wohnungen < 50 m² 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit; Wohnungen > 50 m² 1,3 Stellplätze pro Wohneinheit). Voraussichtlich 22 dieser Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen, so dass rechnerisch rund 26 wei tere Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkraum ent fallen. Unter Berücksichtigung der näheren Umgebung – vom westlichen Ende der Meyerbeerstraße bis zur Straßenkreuzung am Hof Appels und in Süd- Ost-Ausdehnung entlang der Straße „Am Hof Schultmann“ bis hin zum nördlich angrenzenden Grünzug – ist rechnerisch ein ausreichender Stellplatznachweis pro Wohneinheit möglich. Im Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße beschriebenen Gebiet stehen insgesamt rund 310 Stellplätze für zukünftig rund 220 Wohneinheiten zur Verfügung. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens obliegt es der Verantwortung des Eigentümers die benötigte Anzahl an Stellplätzen im öffentlichen Raum abzulösen. Stellplatzbedarfe für soziale Einrichtungen finden in den jeweiligen Genehmigungsverfahren Berücksichtigung. Für gesundheitlich bzw. körperlich eingeschränkte Bewohner der Mehrfamilienhäuser D und E können Stellplätze in den ausgewiesenen Flächen auf dem privaten Grundstück angeboten werden. Ein Halten zum Be- und Entladen im Straßenraum vor den Gebäuden ist in jedem Fall möglich. Beschlussvorschlag: Der Anregung , die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5). 3. Änderungen durch die Verwaltung 3.1 Die Darstellung des Freiflächengestaltungsplans wurde zur besseren Lesbarkeit überarbeitet. Zu dies em Zweck w urden Informationen in der Legende gebündelt und Inhalte wie technische Details aus dem Plan entfernt. Die in der Planzeichnung festgesetzte öffentliche Grünfläche war bisher im Freiflächengestaltungsplan nicht dargestellt und wurde nun übernommen. Beschlussvorschlag: Die überarbeitete Darstellung des Freiflächengestaltungsplans wird in den Bebauungsplan übernommen (Beschlussvorschlag 1.1.3). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 6
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Weseler Straße
- Meyerbeerstraße 1
- Dingbängerweg
- Am Hof Schultmann
- An den Speichern 7
- Albersloher Weg 33
- Egelshove
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0525/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37