V/0493/2013
Städtisches Stadion Hammer Straße - Kostenplan und Sanierung 2014-2020
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Beschlussvorlage
12978 Zeichen
V/0493/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat III Betrifft Städtisches Stadion Hammer Straße - Kostenplan und Sanierung 2014-2020 Beratungsfolge 10.09.2013 Sportausschuss Vorberatung 19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass 1.1 in den Haushalt 2014 - neben der letzten Rate in Höhe von 300.000 € - Fi- nanzmittel i.H.v. 327.200 € gemäß Sanierungsplan für notwendige Sanierungs- maßnahmen eingestellt werden. 1.2 in den Folgejahren 2015-2020 Finanzmittel in Höhe von jeweils 143.000 € (+ 2,5 % Inflationsrate) jährlich gemäß Sanierungsplan zur Aufarbeitung des Sanie- rungsstaus im Städtischen Stadion Hammer Straße bereit gestellt werden. Hier- von unberührt bleiben die Regelungen zum Betrieb und zur laufenden Unterhal- tung des Stadions (Überlassungsvertrag). 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zu vergebe n zur Klärung der Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen der Neubau einer überdachten Sit z- platztribüne im Bereich der Westkurve am Spielfeldrand auf der Grundlage des b e- stehenden Planungs- und Bauordnungsrechts zulässig ist. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Machbarkeitsstudie in den Etat -Entwurf 2014 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 75.000 € im Teilergebnisplan, Produk t- gruppe 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendu n- gen“ zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeiti g wird in 2014 der HH -Ansatz im Teil- Vorlagen-Nr.: V/0493/2013 Auskunft erteilt: Herr Schultheiß Herr Adams Ruf: 492 70 70 492 70 72 E-Mail: AdamsR@stadt-muenster.de Datum: 17.07.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0493/2013 ergebnisplan, Produktgruppe 1201, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen“ um 75.000 € reduziert. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung des Beschlusspunktes 1 erforderlichen Ermächtigungen stehen im Entwurf des Haushaltsplans 2014 ff. bei der nachfolgenden Produktgruppe wie folgt zur Verfügung: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport- anlagen und –stätten Investitionsmaß- nahme 4280 Sanierung Stadion Ha m- mer Straße 2014 627.000 (300.000 = 3. Rate) 2015 ff. 150.000 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat a m 17.04.2013 in einer Sondersitzung die Vorlage V/0168/2013 beschlossen. Der Ratsbeschluss beinhaltet ein Bekenntnis der Stadt Münster zum Stadionsstandort an der Ha mmer Straße und zu einer Sicherung des Spielbetriebs auf Basis eines mittelmäßig a k- zeptablen Zustandes des Stadions, sieht einen kontinuierlichen und sukzessiven Abbau des ermittelten Sanierung s- staus 2013 – 2020 vor (finanzielle Planungssicherheit), beinhaltet einen Prüfauftrag an die Verwaltung, die M aßnahmen zu benennen, die im Rahmen des geltenden Planungs- und Bauordnungsrechts möglich sind bzw. ob durch Planverfahren bzw. Befreiungen weitergehende Vorhaben genehmigt werden können, sieht die Bildung eines Interfraktionellen Arbeitskreises vor, der die Sanierung s- maßnahmen begleitet und der u.a. (Zitat) „ das Verhältnis der Stadt Münster zum Wirtschaftsbetrieb der Profi -Abteilung des SC Preuße n Münster klärt und im Sinne einer verlässlichen und transparenten vertraglichen Regelung für beide Seite neu ordnet.“ Basis dieses Ratsbeschlusses war der von der Verwaltung vorgelegte Sanierungsplan 2012-2020 (Anlage 1 zur Vorlage V/0131/2012/1.Erg.). Zu 1.: In der ersten Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises „Stadion“ am 17.06.2013 haben die Verwaltung, der Verein SCP und die Gutachter/Architekten die Details des bekannten Sanierungsplans den Mitgliedern nochmals dezidiert vorgestellt. Im AK wurden der Sach- - 3 - V/0493/2013 stand zu den bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen (2012 + 2013), der Umfang der noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (2014-2020), der Zeitpunkt der j eweiligen Realisierung und das notwendige finanzielle Volumen erörtert und abgestimmt. Die veranschlagten Gesam tkosten i.H.v. 2.870.000 € für die Sanierung des Städt ischen Stadions wurden vom AK ausdrücklich bestätigt und anerkannt. Entsprechend der aktue l- len Beschlusslage (Ratsbeschlüsse vom 09.05.2012 und 17.04.2013) verbleibt zur Besei- tigung des gesamten Sanierungsstaus in der städtischen Stadion-Liegenschaft in den Jah- ren 2014-2020 noch ein offener Betrag i.H.v. 1.185.000 € (Anlage). Die Verwaltung greift die Zielsetzung auf, eine dauerhafte und mittelfristige Sani erung des Preußenstadions dadurch zu gewährleis ten, dass bis zum Jahr 2020 der Sanierung sstau abgearbeitet ist, indem eine jährliche Summe bereit gestellt und per Zuschus svertrag mit dem SCP die Realisierung sichergestellt wird. Mit der Bereitstellung von 327.200 € in 2014 gemäß Sanierungsplan und jährlich ca. 143.000 € (+ Inflat ionsrate von 2,5 %) in den Haushaltsjahren 2015 – 2020 kann aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung des Pre u- ßenstadions erreicht werden. Die Verwaltung beabsichtigt, über zwischen der Stadt und dem Verein abzuschließende Zuschussverträge Planungs- und Umsetzungssicherheit für die nächsten Sanierungsschritte zu erhalten. Entsprechend der Beschlusslage wird dieser Sanierungsplan (Anlage) dem Rat zu den Haushaltsberatungen 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 2. + 3.: Das OVG M ünster hat in seinem Normenkontrollurteil vom 07.12.2000 den Bebauung s- plan Nr. 400 „Preußen -Park“, der den Neubau des Preußen -Stadions in Verbindung mit dem Bau eines Einkaufzentrums vorsah, für nichtig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht u.a. aus, dass die schützenswerten Belange der Wohnbevölkerung im B ereich der Straße Berg Fidel nicht ausreichend gewichtet wurden. Damit besteht der am 01.10.1982 in Kraft getretene BPlan Nr. 183 „Sportpark Berg Fidel“ fort und bildet die Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung des bestehenden Stadionstandortes. Da die Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) als Stadionstandort „Nieberdingstr aße“ der planerischen Sicherung dient und ein Stadionneubau nur langfristig durch Privatinve s- titionen umzusetzen is t, ist der Spielbetrieb des Vereins am gegenwärtigen Standort Hammer Straße zu sichern. In den Ratsvorlagen 1018/2002 und 412/2003 wurde bereits ausgeführt, dass zur Sicherung hier für am derzeitigen Stadions tandort zwingend Sanie- rungsmaßnahmen notwendig sind, die die Rahmenbedingungen für einen geordneten Spielbetrieb (Attraktivität der Spielstätte für Nutzer; Sicherheit und Komfort für Zuschauer; Reduzierung Lärm für Nachbarschaft) verbessern. Aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stüer aus Dezember 2002 zu den grundsätzlichen Möglichkeiten, das Preußenstadion am bisherigen Standort zu sanieren, ergeben sich fol- gende planungsrechtliche Handlungsalternativen . Zitat : "Das gegenwärtige Nebeneina n- der von Sport und Wohnnachbarschaft ist durch das Gebot der nac hbarschaftlichen Rück- sichtnahme geprägt. Dies wird in den Richtwerten der Sporta nlagen- Lärmschutzverordnung nicht abschließend beschrieben. Soll bei baulichen Maßnahmen der Altanlagenbonus g ewahrt werden, ist eine Renovierung im Bestand mit moderaten Modernisierungsmaßnahmen zulässig. Dabei ist das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu wahren, das allerdings nicht notwendig bei jeder Baumaßnahme eine Verbesserung der Immiss ionssituation für die Wohnnachbarschaft beinhaltet. Auch die Fortschreibung des bestehenden Interesse nkonflikts bei Modernisierungsmaßnahmen - 4 - V/0493/2013 kann interessensgerecht sein. Bei baulichen Maßnahmen sollte allerdings eine Verbess e- rung nachbarschaftlichen Interessenkonfliktes angestrebt werden". Ohne eine Bebauungsplanänderung - und unter Wahrung des Altanlagenbonus - wurden seinerzeit insbesondere folgende - bauliche - Handlungskonzepte als möglich eingestuft: Umbau der vorhandenen Tribüne mit der Errichtung eines neuen "VIP -Bereiches" bzw. geringfügigen Erweiterungen am bisherigen Standort Umwandlung der Stehplätze der Gegengerade in Sitzplätze Aufgabe der Leichtathletikbahn (Heranrücken der Zuschauerplätze an das Spielfeld) Prof. Dr. Stüer führte in seinem Gutachten weiter aus (Zitat): "Mehr als eine behutsame Instandsetzung, Renovierung und Sanierung kann eine Altanlage jedoch nicht für sich in Anspruch nehmen, ohne nicht in das Gebot der Einhaltung der Richtwerte der Sportanl a- genlärmschutzverordnung zu geraten."... sowie ... “Grundlegende Neubaumaßnahmen außerhalb des vorhande nen Bestandes lassen den Altanlagenb onus entfallen, wenn sie dazu führen, dass die vorhandene Bausubstanz in ihrem Kern verändert oder wertmäßig eine neue Anlage geschaffen wird. Die Renovierungs - und Sanierungsmaßnahmen baul i- cher Art sollten sich daher im Wesentlichen auf den vorhandenen Bestand und dessen Ausbau konzentrieren". (…..) Für das städtische Stadion an der Hammer Straße gilt demnach, dass einzelne ergänzen- de bauliche Sanierungsmaßnahmen nach den Erfordernissen und Auflagen im Ra hmen des rechtlichen Realisierungskorridors am Stadion möglich sind, um den sportlichen B e- trieb in der Interims -Zeit aufrechtzuerhalten. Dies schließt eine Anpassung an aktue lle Stadionansprüche ein. In 2004 wurde für das Projekt „Münsterlandstadion“ ein einmaliger, st ädtischer Investit i- onsbeitrag in Höhe von 5 Mio. € zweckgebunden entweder für eine perspektivische Inve s- tition in einen Stadionneubau an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für eine real i- sierungsfähige Sanierungsinvestition am bestehenden Stadionstand ort Hammer Str aße zugunsten des SCP bereitgestellt (V/0413/2003). Im Juni 2008 hat der Rat für die geplante Sanierungsinvestition mit dem Schwerpunkt e i- ner Modernisierung der Haupttribüne die Finanzmittel zur Auszahlung freigegeben (V/0411/2008). Zeitlic h parallel aber als eigenständige Maßna hme anzusehen und aus eigenen Mitteln finanziert hat der SCP die Gegengerade mit einer Überdachung vers ehen, um die Stehplatzbesucher vor Regen zu schützen. Beide Maßnahmen w aren seinerzeit im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften sowie auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts und des Rechtsgu tachtens von Prof. Dr. Stüer grundsätzlich realisierungsfähig. Im Übrigen waren beide Baumaßnahmen für einen Spielbetrieb, der den heutigen Anforderungen gerecht werden soll, angemessen. Fazit: Bezogen auf die bislang realisierten Sanierungsmaßnahmen ist festzustellen, dass sämtliche Arbeiten im Rahmen des geltenden Planungs - und Bauordnungsrechts zulässig sind und zu keiner Veränderung der immissionsschutzrechtlichen Situation geführt haben. Rechtlich strittig erscheint die Zulässigkeit weiterer „Neubaumaßna hmen“ innerhalb des Stadions. Ob und inwieweit daher d er Neubau einer überdachten Sitzplatztribüne in der Westkurve möglich und sinnvoll ist, ist zunächst in Rückkoppelung zum Vereinsvo rstand - 5 - V/0493/2013 des SCP zu besprechen. Zweifellos bedürfen deutlich über die bisherige Sanierung hin- ausgehende Baumaßnahmen am Stadionstandort einer gesonderten bau- und immiss i- onsschutzrechtlichen Bewertung. Prof. Dr. Stüer hat in seinem Gutachten aus 2002 ausgeführt, dass nach seiner Auffa s- sung solche Neubaumaßnahmen den Altanlagenbonus zumindest gefährden, allerdings ggf. durch eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauung splanes Nr. 143 oder nach einer Änderung des BPlans zugelassen werden könnten. Diese Rechtsauffassung ist aus Sicht der Verwaltung nunmehr maßnahmenbezogen zu überprü- fen bzw. zu verifizieren. Die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen der Neubau einer überdachten Tribünen- anlage im Bereich der Westkurve planungs - und bauordnungsrechtlich genehmigungsf ä- hig ist, sollte daher im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist ein zu erstellender Vorentwurf für eine Tribünenanlage auf der Grundlage einer parallel durchzuführenden juristischen und lärmschutztechnischen Pr ü- fung. Die Kosten einer solchen Studie werden auf ca. 75.000 € geschätzt. Im Haushalt 2014 werden hierfür zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 75.000 € im Tei l- ergebnisplan, Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 16 „Sonstige orden t- liche Aufwendungen“ zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird in 2014 der HH - Ansatz im Teilergebnisplan, Produktgruppe 1201, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“ um 75.000 € reduziert. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Aktualisierter Sanierungs- und Kostenplan 2012 – 2020
Anlage zu V-0493-2013 Sanierungs- und Kostenplan
3091 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0493/2013
Sanierung Preußen Stadion - Kostenaufstellung/Finanzierung (Stand 17.06.2013)
Gesamt-
kosten
2012
2013
2014
2015-2020
Bemerkungen
Erneuerung des Hauptspielfeldes
1.067.000
1.067.000
• Erneuerung des Rasens 511.000 511.000
• Technische Vorinstallation
Rasenheizung unterhalb des Rasens
195.000
195.000
• Altlastensanierung (bei Bedarf) (300.000) (337.036) Finanz. Stadt
(V/0593/2012)
• Technische Einrichtung
Wärmeerzeugung
165.000
165.000* *trägt SCP
• Energieversorgung der Rasenheizung 196.000 196.000* *trägt SCP
Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes
205.000
205.000
• Rückbau Altgebäude 26.000 26.000
• Neubau Sanitärgebäude 179.000 179.000
Anforderungen Brandschutzkonzept
253.000
113.000
12.000
84.000
44.000
• Sicherheitsbeleuchtung
(Gegentribüne, Stadion)
92.000
80.000
12.000
• Blitzschutz (Gegentribüne,
Fernsehturm)
5.000 5.000
• Rettungswegkennzeichnung Stadion 13.000 13.000
• Fluchttore zum inneren Bereich 84.000 84.000
• Zusätzliche Fluchtore 59.000 15.000 44.000
Anlage zur Vorlage V/0493/2013
Gesamt-
kosten
2012
2013
2014
2015-2020
Bemerkungen
Sanierungsmaßnahmen
1.345.000
417.300
243.200
684.500
• Beseitigung akuter Mängel
• Geschäftsstelle,
• Betriebsgebäude,
• Fanport,
• Kassenhäuser,
• Haupteingang
• Vorplätze Haupteingang /
Geschäftsstelle
20.000
23.500
19.500
9.500
7.500
15.000
800
9.500
15.000*
20.000
22.700
19.500
7.500
• Marathontor
• Betonsanierung, neue Toranlage
• Abbau / Wiederaufbau FS-Turm
100.000
58.000
42.000
• Stehränge 800.000
212.000 123.500 464.500
• Einfriedungen 160.000
50.000* 50.000 60.000
• Platzbeleuchtung Haupteingang 20.000
20.000
• Erneuerung Treppenanlage
Haupttribüne
170.000 10.000
160.000
Anlage zur Vorlage V/0493/2013
Aufteilung Sanierungskosten (ohne Altlastensanierung)
Gesamt Stadt Verein
Erneuerung Hauptspielfeld 1.067.000 € 706.000 € 361.000 €
Sanitärgebäude 205.000 € 205.000 €
Brandschutzkonzept 253.000 € 253.000 €
Sanierungsmaßnahmen 1.345.000 € 1.345.000 €
Summe 2.870.000 € 2.509.000 € 361.000 €
Finanzierungsanteil Stadt 2.509.000 €
Beschlusslage
Ratsbeschluss 09.05.2012 3 x 300.000 €
Ratsbeschluss 17.04.2013 424.000 €
Bereitstellung HH-Mittel
Hhplan 2012 300.000 €
Hhplan 2013 724.000 €
Hhplan 2014 300.000 €
Summe 1.324.000 €
noch zu finanzieren: 1.185.000 €
Hhplan 2014 327.000 €
Hhplan 2015 143.000 €
Hhplan 2016 143.000 €
Hhplan 2017 143.000 €
Hhplan 2018 143.000 €
Hhplan 2019 143.000 €
Hhplan 2020 143.000 €
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Preußenstadion
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0493/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37