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V/0493/2013

Städtisches Stadion Hammer Straße - Kostenplan und Sanierung 2014-2020

Vorlagen 03.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 21

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zu V-0493-2013 Sanierungs- und Kostenplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

12978 Zeichen

V/0493/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtisches Stadion Hammer Straße - Kostenplan und Sanierung 2014-2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2013 Sportausschuss Vorberatung 
19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass  
 
1.1 in den Haushalt 2014  - neben der letzten Rate in Höhe von 300.000 €  - Fi-
nanzmittel i.H.v. 327.200 € gemäß Sanierungsplan für notwendige Sanierungs-
maßnahmen eingestellt werden.  
 
1.2 in den Folgejahren 2015-2020 Finanzmittel in Höhe von jeweils 143.000 €  (+ 2,5 
% Inflationsrate) jährlich gemäß Sanierungsplan zur Aufarbeitung des Sanie-
rungsstaus im Städtischen Stadion Hammer Straße bereit gestellt werden. Hier-
von unberührt bleiben die Regelungen zum Betrieb und zur laufenden Unterhal-
tung des Stadions (Überlassungsvertrag). 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zu vergebe n zur Klärung 
der Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen der Neubau einer überdachten Sit z-
platztribüne im Bereich der Westkurve am Spielfeldrand auf der Grundlage des b e-
stehenden Planungs- und Bauordnungsrechts zulässig ist.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  dass für die Machbarkeitsstudie in den Etat -Entwurf  
2014 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 75.000 € im Teilergebnisplan, Produk t-
gruppe 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendu n-
gen“ zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeiti g wird in 2014 der HH -Ansatz im Teil-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0493/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schultheiß 
Herr Adams 
Ruf: 
492 70 70 
492 70 72 
E-Mail: 
AdamsR@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0493/2013 
ergebnisplan, Produktgruppe 1201, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen“ um 75.000 € reduziert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung des Beschlusspunktes 1 erforderlichen Ermächtigungen stehen im 
Entwurf des Haushaltsplans 2014 ff. bei der nachfolgenden Produktgruppe wie folgt zur 
Verfügung:  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport-
anlagen und –stätten 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4280 Sanierung Stadion Ha m-
mer Straße 
2014 627.000 (300.000 = 
3. Rate) 
   2015 ff. 150.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat  der Stadt Münster hat a m 17.04.2013 in einer Sondersitzung die Vorlage 
V/0168/2013 beschlossen. Der Ratsbeschluss  
 
 beinhaltet ein Bekenntnis der Stadt Münster zum Stadionsstandort an der Ha mmer 
Straße und zu einer Sicherung des Spielbetriebs auf Basis eines mittelmäßig a k-
zeptablen Zustandes des Stadions,  
 sieht einen kontinuierlichen und sukzessiven Abbau des ermittelten Sanierung s-
staus 2013 – 2020 vor (finanzielle Planungssicherheit),  
 beinhaltet einen Prüfauftrag an die Verwaltung, die M aßnahmen zu benennen, die 
im Rahmen des geltenden Planungs- und Bauordnungsrechts möglich sind bzw. ob 
durch Planverfahren bzw. Befreiungen weitergehende Vorhaben genehmigt werden 
können,  
 sieht die Bildung eines Interfraktionellen Arbeitskreises vor, der die Sanierung s-
maßnahmen begleitet und der u.a. (Zitat) „ das Verhältnis der Stadt Münster zum 
Wirtschaftsbetrieb der Profi -Abteilung des SC Preuße n Münster klärt und im Sinne 
einer verlässlichen und transparenten vertraglichen Regelung für beide Seite neu 
ordnet.“ 
 
Basis dieses Ratsbeschlusses war der von der Verwaltung vorgelegte Sanierungsplan 
2012-2020 (Anlage 1 zur Vorlage V/0131/2012/1.Erg.). 
 
Zu 1.: 
In der ersten Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises „Stadion“ am 17.06.2013 haben 
die Verwaltung, der Verein SCP  und die Gutachter/Architekten die Details des bekannten 
Sanierungsplans den Mitgliedern nochmals dezidiert vorgestellt.  Im AK wurden der Sach-

- 3 - 
V/0493/2013 
stand zu den bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen (2012 + 2013), der Umfang 
der noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (2014-2020), der Zeitpunkt der j eweiligen 
Realisierung und das notwendige finanzielle Volumen erörtert und abgestimmt.  
Die veranschlagten Gesam tkosten i.H.v. 2.870.000 € für die Sanierung des Städt ischen 
Stadions wurden vom AK ausdrücklich bestätigt und anerkannt. Entsprechend der aktue l-
len Beschlusslage (Ratsbeschlüsse vom 09.05.2012 und 17.04.2013) verbleibt zur Besei-
tigung des gesamten Sanierungsstaus in der städtischen Stadion-Liegenschaft in den Jah-
ren 2014-2020 noch ein offener Betrag i.H.v. 1.185.000 € (Anlage).  
Die Verwaltung greift die Zielsetzung auf, eine dauerhafte und mittelfristige Sani erung des 
Preußenstadions dadurch zu gewährleis ten, dass bis zum Jahr 2020 der Sanierung sstau 
abgearbeitet ist, indem  eine jährliche Summe bereit gestellt und per Zuschus svertrag mit 
dem SCP die Realisierung sichergestellt wird. Mit der Bereitstellung von 327.200 € in 2014 
gemäß Sanierungsplan und jährlich ca. 143.000  € (+ Inflat ionsrate von 2,5 %)  in den 
Haushaltsjahren 2015 – 2020 kann aus Sicht der Verwaltung eine Sanierung des Pre u-
ßenstadions erreicht werden. Die Verwaltung beabsichtigt, über zwischen der Stadt und 
dem Verein abzuschließende Zuschussverträge Planungs- und Umsetzungssicherheit für 
die nächsten Sanierungsschritte zu erhalten.  
Entsprechend der Beschlusslage wird dieser Sanierungsplan (Anlage) dem Rat zu den 
Haushaltsberatungen 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Zu 2. + 3.: 
Das OVG M ünster hat in seinem Normenkontrollurteil vom 07.12.2000 den Bebauung s-
plan Nr. 400 „Preußen -Park“, der den Neubau des Preußen -Stadions in Verbindung mit 
dem Bau  eines Einkaufzentrums vorsah, für nichtig erklärt. Zur Begründung führte das 
Gericht u.a. aus, dass die schützenswerten Belange der Wohnbevölkerung im B ereich der 
Straße Berg Fidel nicht ausreichend gewichtet wurden. Damit besteht der am 01.10.1982 
in Kraft getretene BPlan Nr. 183 „Sportpark Berg Fidel“ fort und bildet die Grundlage für 
die planungsrechtliche Beurteilung des bestehenden Stadionstandortes. 
 
Da die Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) als Stadionstandort „Nieberdingstr aße“ 
der planerischen Sicherung dient und ein Stadionneubau nur langfristig durch Privatinve s-
titionen umzusetzen is t, ist der Spielbetrieb des Vereins am gegenwärtigen Standort 
Hammer Straße zu sichern. In den Ratsvorlagen 1018/2002 und 412/2003 wurde bereits 
ausgeführt, dass zur Sicherung hier für am  derzeitigen Stadions tandort zwingend Sanie-
rungsmaßnahmen notwendig sind, die die Rahmenbedingungen für einen geordneten 
Spielbetrieb (Attraktivität der Spielstätte für Nutzer; Sicherheit und Komfort für Zuschauer; 
Reduzierung Lärm für Nachbarschaft) verbessern.  
 
Aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stüer aus Dezember 2002 zu den grundsätzlichen 
Möglichkeiten, das Preußenstadion am bisherigen Standort zu sanieren, ergeben sich fol-
gende planungsrechtliche Handlungsalternativen . Zitat : "Das gegenwärtige Nebeneina n-
der von Sport und Wohnnachbarschaft ist durch das Gebot der nac hbarschaftlichen Rück-
sichtnahme geprägt. Dies wird in den Richtwerten der Sporta nlagen-
Lärmschutzverordnung nicht abschließend beschrieben. Soll bei baulichen Maßnahmen 
der Altanlagenbonus g ewahrt werden, ist eine Renovierung im Bestand mit moderaten 
Modernisierungsmaßnahmen zulässig. Dabei ist das Gebot der nachbarschaftlichen 
Rücksichtnahme zu wahren, das allerdings nicht notwendig bei jeder Baumaßnahme eine 
Verbesserung der Immiss ionssituation für die Wohnnachbarschaft beinhaltet. Auch die 
Fortschreibung des bestehenden Interesse nkonflikts bei Modernisierungsmaßnahmen

- 4 - 
V/0493/2013 
kann interessensgerecht sein. Bei baulichen Maßnahmen sollte allerdings eine Verbess e-
rung nachbarschaftlichen Interessenkonfliktes angestrebt werden". 
 
Ohne eine Bebauungsplanänderung - und unter Wahrung des Altanlagenbonus - wurden 
seinerzeit insbesondere folgende - bauliche - Handlungskonzepte als möglich eingestuft:  
 
 Umbau der vorhandenen Tribüne mit der Errichtung eines neuen "VIP -Bereiches" bzw. 
geringfügigen Erweiterungen am bisherigen Standort  
 Umwandlung der Stehplätze der Gegengerade in Sitzplätze  
 Aufgabe der Leichtathletikbahn (Heranrücken der Zuschauerplätze an das Spielfeld) 
 
Prof. Dr. Stüer führte in seinem Gutachten weiter aus  (Zitat): "Mehr als eine behutsame 
Instandsetzung, Renovierung und Sanierung kann eine Altanlage jedoch nicht für sich in 
Anspruch nehmen, ohne nicht in das Gebot der Einhaltung der Richtwerte der Sportanl a-
genlärmschutzverordnung zu geraten."... sowie ... “Grundlegende Neubaumaßnahmen 
außerhalb des vorhande nen Bestandes lassen den Altanlagenb onus entfallen, wenn sie 
dazu führen, dass die vorhandene Bausubstanz in ihrem Kern verändert oder wertmäßig 
eine neue Anlage geschaffen wird. Die Renovierungs - und Sanierungsmaßnahmen baul i-
cher Art sollten sich daher im  Wesentlichen auf den vorhandenen Bestand und dessen 
Ausbau konzentrieren". (…..)  
 
Für das städtische Stadion an der Hammer Straße gilt  demnach, dass einzelne ergänzen-
de bauliche Sanierungsmaßnahmen nach den Erfordernissen und Auflagen im Ra hmen 
des rechtlichen Realisierungskorridors am Stadion möglich sind, um den sportlichen B e-
trieb in der Interims -Zeit aufrechtzuerhalten.  Dies schließt eine Anpassung an aktue lle 
Stadionansprüche ein. 
 
In 2004 wurde für das Projekt „Münsterlandstadion“ ein einmaliger, st ädtischer Investit i-
onsbeitrag in Höhe von 5 Mio. € zweckgebunden entweder für eine perspektivische Inve s-
tition in einen Stadionneubau an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für eine real i-
sierungsfähige Sanierungsinvestition am bestehenden Stadionstand ort Hammer Str aße 
zugunsten des SCP bereitgestellt (V/0413/2003).  
 
Im Juni 2008 hat der Rat für die geplante Sanierungsinvestition mit dem Schwerpunkt e i-
ner Modernisierung der Haupttribüne die Finanzmittel zur Auszahlung freigegeben 
(V/0411/2008). Zeitlic h parallel aber als eigenständige Maßna hme anzusehen und aus 
eigenen Mitteln finanziert hat der SCP die Gegengerade mit einer Überdachung vers ehen, 
um die Stehplatzbesucher vor Regen zu schützen. Beide Maßnahmen w aren seinerzeit im 
Rahmen der bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften sowie auf 
der Grundlage des bestehenden Planungsrechts und des Rechtsgu tachtens von Prof. Dr. 
Stüer grundsätzlich realisierungsfähig. Im Übrigen waren beide Baumaßnahmen  für einen 
Spielbetrieb, der den heutigen Anforderungen gerecht werden soll, angemessen.  
 
Fazit: Bezogen auf die bislang realisierten Sanierungsmaßnahmen ist festzustellen, dass 
sämtliche Arbeiten im Rahmen des geltenden Planungs - und Bauordnungsrechts zulässig 
sind und zu keiner Veränderung der immissionsschutzrechtlichen Situation geführt haben. 
 
 
Rechtlich strittig erscheint die Zulässigkeit weiterer „Neubaumaßna hmen“ innerhalb des 
Stadions. Ob und inwieweit daher d er Neubau einer  überdachten Sitzplatztribüne in der 
Westkurve möglich und sinnvoll ist, ist zunächst in Rückkoppelung zum Vereinsvo rstand

- 5 - 
V/0493/2013 
des SCP zu besprechen. Zweifellos bedürfen deutlich über die bisherige Sanierung hin-
ausgehende Baumaßnahmen am Stadionstandort einer gesonderten bau- und immiss i-
onsschutzrechtlichen Bewertung. 
 
Prof. Dr. Stüer hat in seinem Gutachten aus 2002 ausgeführt, dass nach seiner Auffa s-
sung solche Neubaumaßnahmen den Altanlagenbonus zumindest gefährden, allerdings 
ggf. durch eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauung splanes 
Nr. 143 oder nach einer Änderung des BPlans zugelassen werden  könnten. Diese 
Rechtsauffassung ist aus Sicht der Verwaltung nunmehr maßnahmenbezogen zu überprü-
fen bzw. zu verifizieren. 
  
Die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen der Neubau einer überdachten Tribünen-
anlage im Bereich der Westkurve planungs - und bauordnungsrechtlich genehmigungsf ä-
hig ist, sollte daher im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Bestandteil 
der Machbarkeitsstudie ist ein zu erstellender Vorentwurf für eine Tribünenanlage auf der 
Grundlage einer parallel durchzuführenden juristischen und lärmschutztechnischen Pr ü-
fung. Die Kosten einer solchen Studie werden auf ca. 75.000 € geschätzt.  
 
Im Haushalt 2014 werden hierfür zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 75.000 € im Tei l-
ergebnisplan, Produktgruppe 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 16 „Sonstige orden t-
liche Aufwendungen“ zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird in 2014 der HH -
Ansatz im Teilergebnisplan, Produktgruppe 1201, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen“ um 75.000 € reduziert. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Aktualisierter Sanierungs- und Kostenplan 2012 – 2020

Anlage zu V-0493-2013 Sanierungs- und Kostenplan

3091 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0493/2013 
Sanierung Preußen Stadion - Kostenaufstellung/Finanzierung (Stand 17.06.2013) 
 
 
 
 
Gesamt- 
kosten 
 
2012 
 
 
2013 
 
2014 
 
2015-2020 
 
Bemerkungen 
 
 
 
Erneuerung des Hauptspielfeldes 
 
 
1.067.000 
 
1.067.000 
   
 
 
• Erneuerung des Rasens 511.000 511.000     
• Technische Vorinstallation 
Rasenheizung unterhalb des Rasens 
195.000 
 
195.000     
• Altlastensanierung (bei Bedarf) (300.000) (337.036)    Finanz. Stadt  
(V/0593/2012) 
• Technische Einrichtung 
Wärmeerzeugung  
165.000 
 
165.000*    *trägt SCP  
• Energieversorgung der Rasenheizung 196.000 196.000*    *trägt SCP  
 
Neuerrichtung eines Sanitärgebäudes 
 
 
205.000 
 
 
 
205.000 
   
• Rückbau Altgebäude 26.000  26.000    
• Neubau Sanitärgebäude 179.000  179.000    
 
Anforderungen Brandschutzkonzept 
 
 
253.000 
 
113.000 
 
12.000 
 
84.000 
 
44.000 
 
• Sicherheitsbeleuchtung 
(Gegentribüne, Stadion) 
92.000 
 
80.000 
 
12.000    
• Blitzschutz (Gegentribüne, 
Fernsehturm) 
5.000 5.000     
• Rettungswegkennzeichnung Stadion 13.000 13.000     
• Fluchttore zum inneren Bereich 84.000   84.000   
• Zusätzliche Fluchtore 59.000 15.000   44.000

Anlage zur Vorlage V/0493/2013 
 
 
 
Gesamt- 
kosten 
 
2012 
 
 
2013 
 
2014 
 
2015-2020 
 
Bemerkungen 
 
 
 
Sanierungsmaßnahmen  
 
 
1.345.000 
  
417.300 
 
243.200 
 
684.500 
 
• Beseitigung akuter Mängel  
• Geschäftsstelle,  
• Betriebsgebäude,  
• Fanport,  
• Kassenhäuser,  
• Haupteingang 
• Vorplätze Haupteingang / 
Geschäftsstelle 
 
 
20.000 
23.500 
19.500 
9.500 
7.500 
15.000 
  
 
   800 
 
 9.500 
 
15.000* 
 
 
20.000 
22.700 
19.500 
 
  7.500 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Marathontor  
• Betonsanierung, neue Toranlage  
• Abbau / Wiederaufbau FS-Turm 
 
100.000   
58.000 
42.000 
   
• Stehränge  800.000 
 
 212.000 123.500 464.500  
• Einfriedungen 160.000 
 
 50.000* 50.000 60.000  
• Platzbeleuchtung Haupteingang 20.000 
 
 20.000    
• Erneuerung Treppenanlage 
Haupttribüne 
 
170.000  10.000 
 
 160.000  

	

























Anlage zur Vorlage V/0493/2013 
Aufteilung Sanierungskosten (ohne Altlastensanierung)      
  Gesamt Stadt Verein     
Erneuerung Hauptspielfeld 1.067.000 €    706.000 € 361.000 €        
Sanitärgebäude     205.000 €    205.000 €     
Brandschutzkonzept    253.000 €    253.000 €     
Sanierungsmaßnahmen 1.345.000 € 1.345.000 €     
Summe  2.870.000 € 2.509.000 € 361.000 €    
        
Finanzierungsanteil Stadt   2.509.000 €       
        
Beschlusslage        
Ratsbeschluss  09.05.2012   3 x 300.000 €       
Ratsbeschluss  17.04.2013       424.000 €       
        
Bereitstellung HH-Mittel       
Hhplan 2012       300.000 €       
Hhplan 2013       724.000 €       
Hhplan 2014       300.000 €       
Summe     1.324.000 €       
        
noch zu finanzieren:   1.185.000 €       
Hhplan 2014  327.000 €      
Hhplan 2015  143.000 €      
Hhplan 2016  143.000 €      
Hhplan 2017  143.000 €      
Hhplan 2018  143.000 €      
Hhplan 2019  143.000 €      
Hhplan 2020  143.000 €

Beratungsverlauf (5)

10.09.2013 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 11.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße
  • Preußenstadion

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0493/2013
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37