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V/0721/2024

Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2024

Vorlagen 28.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0721/2024 
V/0721/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 
 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in Höhe von 2,5 Mio. Euro im Zusammen-
hang mit den Beratungen und Leistungen bei Behinderung  
 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in Höhe von 9,6 Mio. Euro für Leistun-
gen nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz),  
 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ in Höhe von 15,8 Mio. Euro für 
Aufwendungen in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie der 
Eingliederungshilfen 
wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen ist mit folgenden finanziel-
len Auswirkungen verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
29.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Volmering 
Telefon: 492-2030 
Volmering@stadt-
muenster.de

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V/0721/2024 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2.500.000  
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta -
gesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 9.600.000  
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaft -
liche Hilfen für Familien  
      
  15 Transferaufwendungen 2024 15.800.000   
 
 
Die Mehrbedarfe in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“  werden ge-
deckt  
durch Mehrerträge aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben  (Produkt-
gruppe 0501 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche 
Abgaben“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro, durch Mehrerträge bei den Verwarnungs- und Bußgeldern 
(Produktgruppe 0203 „Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten“, Zeile 07 „Sonstige ordentliche 
Erträge“) in Höhe von 0,5 Mio. Euro und durch Minderaufwendungen bei den Kostenerstattungen im 
Bereich Rettungsdienst (Prod uktgruppe 0210 „Rettungsdienst“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro. 
 
Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 9,6 Mio. Euro  in der Produktgruppe 06 01 „Förderung 
von Kindern in Tagesbetreuung“ erfolgt im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträ-
ge in der Produktgruppe selbst. 
In der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ werden die Mehr-
bedarfe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträge und Minderaufwendungen in 
Höhe von 11,4 Mio. Euro gedeckt. Die verbleibenden 4,4 Mio. Euro werden durch Minderaufwen-
dungen bei der unterjähr igen Bewirtschaftung für Zinsen (Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanz-
wirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen u. sonstige Finanzaufwen dungen“) in Höhe von 2,0 Mio. Euro, durch 
Mehrerträge bei der Gewinnausschüttung citeq (Produktgruppe 0115 „IT-Management (citeq)“, Zeile 
19 „Finanzerträge“) in Höhe von 720.000 Euro, durch Mehrerträge bei der Gewinnausschüttung der 
Stadtwerke Münster GmbH (Produktgruppe 1501 „Anteile an Unternehmen“, Zeile 19 „Finanzerträ-
ge“) in Höhe von 730.000 Euro, durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ( Produktgruppe 1601 
„Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“) in Höhe von 600.000 Euro 
und durch Minderaufwendungen bei der Landschaftsumlage (Produktgruppe 1601 „Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“) in Höhe von 350.000 Euro gedeckt. 
 
 
 
Begründung: 
Aufgrund der unterjährigen Entwicklungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie 
der Sozialen Leistungen besteht die Notwendigkeit ergänzend zu den im Haushaltplan 2024 ver-
anschlagten Ansätzen zusätzliche Aufwandsermächtigungen für die Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung, für die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien und für die Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe bereitzustellen. Da der zusätzliche Bedarf durch Mehrerträge und 
Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, schlägt die Verwaltung 
den Weg der übe rplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor. Nach § 83 Abs. 2 
GO NRW in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster bedarf die überplanmä-
ßige Mittelbereitstellung aufgrund der Höhe der in Rede stehenden Beträge der vorherigen Zu-
stimmung des Rates. 
Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Nachtragssatzung besteht nicht. Eine Nachtragssatzung 
samt zugehörigen Nachtragshaushaltsplan ist nach § 81 Abs. 2 GO NRW zu erlassen, wenn sich 
u. a. zeigt, dass

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V/0721/2024 
 
- ein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Jahresfehlbetrag sich er-
heblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt. 
 
Der Haushaltsplan 2024 wurde vom Rat am 13.12.2023 mit einem Defizit im Ergebnisplan 
von 56.650.710 Euro für das Jahr 2 024 beschlossen. Da der zusätz liche Bedarf im Bereich 
der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Sozialen Leistungen durch Mehrerträge und 
Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, hat die überplan-
mäßige Mittelbereitstellung keine Auswirkung auf den Jahresfehlbetrag. Anhaltspunkte für ei-
ne erhebliche Erhöhung des Jahresfehlbetrages aus anderen Gründen sind derzeit nicht er-
sichtlich. 
 
- zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den 
Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. 
 
Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich in der Produkt gruppe 06 01 „Förderung von 
Kindern in Tagesbetreuung“ auf 9,6 Mio. Euro, in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ auf 15,8 Mio. Euro und in der Produktgruppe 0503 „Siche-
rung besonderer sozialer Bedarfe“ auf 2,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,59 
Prozent (Produktgruppe 06 01), 0,97 Prozent (Produktgruppe 06 05) bzw. 0,15 Prozent (Pro-
duktgruppe 05 03) an den Ge samtaufwendungen des Ergebnisplans 2024 in Höhe von 
1.622.213.790 Euro und somit nicht einem erheblichen Umfang. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ 
 
Bis zum Ende des laufenden Jahres erwartet die Verwaltung einen Mehrbedarf im Produkt 050302 
„Beratung und Leistungen bei Behinderung“ in Höhe von 4,7 Mio. Euro.  
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden in erster Linie Aufwendungen für Schul-
begleiterinnen und Schulbegleiter finanziert. Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen seit Jah-
ren kontinuierlich an. Die Kostensteigerung ergibt sich zum einen aus einem Anstieg der Fallzahlen. 
Zum anderen wurden die Leistungsentgelte der meisten Anbieter zum Schuljahresbeginn 2024/2025 
wieder erhöht. 
Dieser Mehrbedarf kann im Umfang von 2,2 Mio. Euro im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung 
durch Mehrerträge insbesondere im Bereich der Bundeserstattungen für die Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII aufgefangen werden. Es verbleibt somit bis zum Ende 
des Jahres 2024 ein nicht im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zu kompensierender Mehrbe-
darf in der Produktgruppe 0503 in Höhe von 2,5 Mio. Euro. 
 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ 
 
In dem Bereich „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ entsteht durch höhere Zuschusszahlun-
gen an freie Träger auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes ein Mehrbedarf von 9,6 Mio. Euro. 
Dieser Mehrbedarf kann vollständig im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträge i. 
H. v. 19,5 Mio. Euro in der gleichen Produktgruppe gedeckt werden. Ein wesentlicher Grund hierfür 
ist, dass die Verwaltung mit einer erheblichen finanziellen Entlastung durch eine vom Ministerium für 
Kinder, Jugend, Familie, Gl eichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW angekündigte und 
vom Landeskabinett am 19.11.2024 beschlossene Rechtsverordnung zur Anpassung des Belas-
tungsausgleiches Jugendhilfe rechnet. Danach ist von zusätzlichen Erträgen für die Stadt Münster im 
Jahr 2024 in Höhe von rund 11,0 Mio. Euro auszugehen. Zudem können die Mehrerträge genutzt 
werden, um weitere Bedarfe innerhalb des Budgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
zu decken.

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V/0721/2024 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 
 
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhil-
fe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Bedarfsfall zu gewähren. Es han-
delt sich um Leistungen, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch). 
Die noch zur Verfügung stehenden Ansätze im Haushaltsplan 2024 werden nicht ausreichen, um die 
Gewährung dieser Leistungen sicherstellen zu können. Bis zum Ende des Jahres geht die Verwal-
tung in dieser Produktgruppe von einem Mehrbedarf von 15,8 Mio. Euro aus. Maßgeblich hierfür ist 
die Entwicklung der Aufwendungen bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII (Reguläre Heimer-
ziehung) sowie den Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII. Ursächlich  für die Kostensteigerun-
gen sind im Jahr 2024 die erheblich gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Leistungserbrin-
genden, die teilweise zu erheblichen Steigerungen der Tagessätze und Fachleistungsstunden führ-
ten. Bei einzelnen Hilfearten sind zudem F allzahlensteigerungen zu verzeichnen. So nehmen bei-
spielsweise die Aufwendungen umA (unbegleitete minderjährige Ausländer) wieder erheblich zu. 
 
Im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung kann der Mehrbedarf im Umfang von 11,4 Mio. Euro 
durch Mehrerträge und Minderaufwendungen innerhalb des gesamten Budgets des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien aufgefangen werden, so dass letztlich rd. 4,4 Mio. Euro zusätzlich be-
reitgestellt werden müssen. 
 
 
 
 
 
I.V 
 
 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0721/2024
Typ
Vorlagen
Datum
28.11.2024
Erstellt
04.11.2024 08:38