V/0721/2024
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2024
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Beschlussvorlage
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V/0721/2024
V/0721/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2024
Beratungsfolge
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Produktgruppe
0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in Höhe von 2,5 Mio. Euro im Zusammen-
hang mit den Beratungen und Leistungen bei Behinderung
06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in Höhe von 9,6 Mio. Euro für Leistun-
gen nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz),
06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ in Höhe von 15,8 Mio. Euro für
Aufwendungen in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie der
Eingliederungshilfen
wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen ist mit folgenden finanziel-
len Auswirkungen verbunden:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
29.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Volmering
Telefon: 492-2030
Volmering@stadt-
muenster.de
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Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2.500.000
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta -
gesbetreuung
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 9.600.000
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaft -
liche Hilfen für Familien
15 Transferaufwendungen 2024 15.800.000
Die Mehrbedarfe in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ werden ge-
deckt
durch Mehrerträge aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben (Produkt-
gruppe 0501 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche
Abgaben“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro, durch Mehrerträge bei den Verwarnungs- und Bußgeldern
(Produktgruppe 0203 „Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten“, Zeile 07 „Sonstige ordentliche
Erträge“) in Höhe von 0,5 Mio. Euro und durch Minderaufwendungen bei den Kostenerstattungen im
Bereich Rettungsdienst (Prod uktgruppe 0210 „Rettungsdienst“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro.
Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 9,6 Mio. Euro in der Produktgruppe 06 01 „Förderung
von Kindern in Tagesbetreuung“ erfolgt im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträ-
ge in der Produktgruppe selbst.
In der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ werden die Mehr-
bedarfe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträge und Minderaufwendungen in
Höhe von 11,4 Mio. Euro gedeckt. Die verbleibenden 4,4 Mio. Euro werden durch Minderaufwen-
dungen bei der unterjähr igen Bewirtschaftung für Zinsen (Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanz-
wirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen u. sonstige Finanzaufwen dungen“) in Höhe von 2,0 Mio. Euro, durch
Mehrerträge bei der Gewinnausschüttung citeq (Produktgruppe 0115 „IT-Management (citeq)“, Zeile
19 „Finanzerträge“) in Höhe von 720.000 Euro, durch Mehrerträge bei der Gewinnausschüttung der
Stadtwerke Münster GmbH (Produktgruppe 1501 „Anteile an Unternehmen“, Zeile 19 „Finanzerträ-
ge“) in Höhe von 730.000 Euro, durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ( Produktgruppe 1601
„Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“) in Höhe von 600.000 Euro
und durch Minderaufwendungen bei der Landschaftsumlage (Produktgruppe 1601 „Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“) in Höhe von 350.000 Euro gedeckt.
Begründung:
Aufgrund der unterjährigen Entwicklungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie
der Sozialen Leistungen besteht die Notwendigkeit ergänzend zu den im Haushaltplan 2024 ver-
anschlagten Ansätzen zusätzliche Aufwandsermächtigungen für die Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung, für die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien und für die Sicherung
besonderer sozialer Bedarfe bereitzustellen. Da der zusätzliche Bedarf durch Mehrerträge und
Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, schlägt die Verwaltung
den Weg der übe rplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor. Nach § 83 Abs. 2
GO NRW in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster bedarf die überplanmä-
ßige Mittelbereitstellung aufgrund der Höhe der in Rede stehenden Beträge der vorherigen Zu-
stimmung des Rates.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Nachtragssatzung besteht nicht. Eine Nachtragssatzung
samt zugehörigen Nachtragshaushaltsplan ist nach § 81 Abs. 2 GO NRW zu erlassen, wenn sich
u. a. zeigt, dass
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- ein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Jahresfehlbetrag sich er-
heblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt.
Der Haushaltsplan 2024 wurde vom Rat am 13.12.2023 mit einem Defizit im Ergebnisplan
von 56.650.710 Euro für das Jahr 2 024 beschlossen. Da der zusätz liche Bedarf im Bereich
der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Sozialen Leistungen durch Mehrerträge und
Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, hat die überplan-
mäßige Mittelbereitstellung keine Auswirkung auf den Jahresfehlbetrag. Anhaltspunkte für ei-
ne erhebliche Erhöhung des Jahresfehlbetrages aus anderen Gründen sind derzeit nicht er-
sichtlich.
- zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den
Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich in der Produkt gruppe 06 01 „Förderung von
Kindern in Tagesbetreuung“ auf 9,6 Mio. Euro, in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ auf 15,8 Mio. Euro und in der Produktgruppe 0503 „Siche-
rung besonderer sozialer Bedarfe“ auf 2,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,59
Prozent (Produktgruppe 06 01), 0,97 Prozent (Produktgruppe 06 05) bzw. 0,15 Prozent (Pro-
duktgruppe 05 03) an den Ge samtaufwendungen des Ergebnisplans 2024 in Höhe von
1.622.213.790 Euro und somit nicht einem erheblichen Umfang.
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“
Bis zum Ende des laufenden Jahres erwartet die Verwaltung einen Mehrbedarf im Produkt 050302
„Beratung und Leistungen bei Behinderung“ in Höhe von 4,7 Mio. Euro.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden in erster Linie Aufwendungen für Schul-
begleiterinnen und Schulbegleiter finanziert. Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen seit Jah-
ren kontinuierlich an. Die Kostensteigerung ergibt sich zum einen aus einem Anstieg der Fallzahlen.
Zum anderen wurden die Leistungsentgelte der meisten Anbieter zum Schuljahresbeginn 2024/2025
wieder erhöht.
Dieser Mehrbedarf kann im Umfang von 2,2 Mio. Euro im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung
durch Mehrerträge insbesondere im Bereich der Bundeserstattungen für die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII aufgefangen werden. Es verbleibt somit bis zum Ende
des Jahres 2024 ein nicht im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zu kompensierender Mehrbe-
darf in der Produktgruppe 0503 in Höhe von 2,5 Mio. Euro.
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“
In dem Bereich „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ entsteht durch höhere Zuschusszahlun-
gen an freie Träger auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes ein Mehrbedarf von 9,6 Mio. Euro.
Dieser Mehrbedarf kann vollständig im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträge i.
H. v. 19,5 Mio. Euro in der gleichen Produktgruppe gedeckt werden. Ein wesentlicher Grund hierfür
ist, dass die Verwaltung mit einer erheblichen finanziellen Entlastung durch eine vom Ministerium für
Kinder, Jugend, Familie, Gl eichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW angekündigte und
vom Landeskabinett am 19.11.2024 beschlossene Rechtsverordnung zur Anpassung des Belas-
tungsausgleiches Jugendhilfe rechnet. Danach ist von zusätzlichen Erträgen für die Stadt Münster im
Jahr 2024 in Höhe von rund 11,0 Mio. Euro auszugehen. Zudem können die Mehrerträge genutzt
werden, um weitere Bedarfe innerhalb des Budgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
zu decken.
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Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhil-
fe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Bedarfsfall zu gewähren. Es han-
delt sich um Leistungen, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch).
Die noch zur Verfügung stehenden Ansätze im Haushaltsplan 2024 werden nicht ausreichen, um die
Gewährung dieser Leistungen sicherstellen zu können. Bis zum Ende des Jahres geht die Verwal-
tung in dieser Produktgruppe von einem Mehrbedarf von 15,8 Mio. Euro aus. Maßgeblich hierfür ist
die Entwicklung der Aufwendungen bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII (Reguläre Heimer-
ziehung) sowie den Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII. Ursächlich für die Kostensteigerun-
gen sind im Jahr 2024 die erheblich gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Leistungserbrin-
genden, die teilweise zu erheblichen Steigerungen der Tagessätze und Fachleistungsstunden führ-
ten. Bei einzelnen Hilfearten sind zudem F allzahlensteigerungen zu verzeichnen. So nehmen bei-
spielsweise die Aufwendungen umA (unbegleitete minderjährige Ausländer) wieder erheblich zu.
Im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung kann der Mehrbedarf im Umfang von 11,4 Mio. Euro
durch Mehrerträge und Minderaufwendungen innerhalb des gesamten Budgets des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien aufgefangen werden, so dass letztlich rd. 4,4 Mio. Euro zusätzlich be-
reitgestellt werden müssen.
I.V
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0721/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.11.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 08:38