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V/0562/2021

Antrag auf Beantragung von Fördermitteln des MHKBG für Feuerwehrhäuser

Vorlagen 05.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage 1zur Vorlage V/562/2021

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Beschlussvorlage

4360 Zeichen

V/0562/2021
V/0562/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag auf Beantragung von Fördermitteln des MHKBG für Feuerwehrhäuser
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
I.1 Die Verwaltung wird bei Vorliegen der Voraussetzung nach den Förderrichtlinien des MHKBG für
die Neubauvorhaben der Feuerwehrhäuser für die Löschzüge Nienberge und Albachten die
Förderanträge erneut stellen.
I.2 Die Verwaltung wird als förderfähig eingeschätzte Anträge bis zum 30. September eines Jahres
einreichen.
I.3 Der Ratsantrag A-R/0058/2021 wird damit aufgegriffen und ist erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Neubaumaßnahmen der Feuerwehrhäuser Nienberge und Albachten sind im
Haushaltsplanentwurf 2022 wie folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0209 Brandschutz und
feuerwehrtechnische
Hilfeleistung
Feuerwehr
13.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wingler-Scholz
T elefon:492-8000
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0562/2021
Investitionsmaßnahm
e
4560 Neubau Feuerwehrhaus
Nienberge
Auszahlungen 2021 300.000
2022 300.000
2023 1.500.000
2024 1.800.000
Einzahlungen Fördermittel wurden bisher
nicht veranschlagt
Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.900.000
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ist die Summe der Baumaßnahme
von 3.400.000 € auf 3.900.000 € angehoben worden.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0209 Brandschutz und
feuerwehrtechnische
Hilfeleistung
Investitionsmaßnahm
e
4385 Neubau Feuerwehrhaus
Albachten
Auszahlungen 2021 100.000
2022 100.000
2023 100.000
2024 1.400.000
2025 1.369.520
spätere
Jahre
630.480 (2025)
Einzahlungen Fördermittel wurden bisher
nicht veranschlagt
Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.700.000
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ist die Summe der Baumaßnahme
von 3.400.000 € auf 3.700.000 € angehoben worden.
Die beantragten Fördermittel in Höhe von jeweils bis zu 250.000 Euro wurden bisher nicht
veranschlagt.
Begründung
Mit Datum 14.09.2020 wurden von Amt 37 bei der Bezirksregierung zwei Förderanträge für die
Neubauplanungen der Feuerwehrhäuser Nienberge und Albachten gestellt. Für den Fall, dass nur
eine Maßnahme gefördert wird, wurde der Neubau in Nienberge aufgrund der planungsrechtlichen
Sicherheit priorisiert.
Weiterhin ergab eine Anfrage für das Feuerwehrhaus Sprakel, dass dieses nach Mitteilung der
Bezirksregierung nicht der förderfähigen Ortsstruktur entspricht. Da die Feuerwehr hierzu um
Präzisierung bzw. erneute Prüfung gebeten hat, wird eine erneute Antwort seitens der

- 3 -
V/0562/2021
Bezirksregierung hierzu erwartet. Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im NRW –
Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse in Orten und Ortsteilen bis zu
10.000 Einwohner/-innen. Dabei ist die Planung auf den zusammenhängend bebauten
Siedlungsbereich (Innenbereich) abzustellen.
Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme ist zusätzlich eine verlässliche und
umsetzungsreife Vorbereitung, wie zum Beispiel ein Baubeschluss, sowie die haushaltsrechtlich
gesicherte Gesamtfinanzierung im Haushaltsjahr 2021 und folgende. Die Anträge für die
Neubauplanungen der Feuerwehrhäuser Nienberge und Albachten wurden ruhend gestellt, nach
Mitteilung der Bezirksregierung. Sie werden jedoch jährlich erneuert und wurden aktuell vor
Fristablauf zum 30.09.2021 fortgeschrieben. Für das Förderjahr 2022 erhält das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den Sonderaufruf "Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022"
im Rahmen der "Dorferneuerung 2022" aufrecht. Eine Förderung für Nienberge könnte in 2022 mit
einem noch zu genehmigenden Planungs- und Baubeschluss erreicht werden.
Andere Feuerwehrhäuser kommen zur Förderung aktuell nicht infrage, da derzeit keine
Baubeschlüsse (z.B. für Erweiterungen) vorliegen und das Förderprogramm rückwirkende
Förderungen vergangener Projekte nicht vorsieht.
i. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2021

Anlage A

1224 Zeichen

Anlage A zur V/0562/2021
Hier steht eine Zusammenfassung zum Inhalt der Vorlage in höchstens 5 Zeilen
1 Förderzuschüsse aus den Fördermitteln des MHKBG Programm „Ländlicher Raum 2014-2020
fördern“ durch Beantragung zugewiesen bekommen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel:
Inhaltliche Beschlüsse des Brandschutzbedarfsplanes (V/0948/2015) zu Sanierungen und
Neubauten von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr umsetzen, um die
Gefahrenabwehrstruktur nach Stadtentwicklung fortzuentwickeln
Möglicher Förderzuschuss bis maximal 250.000 Euro je Fördermaßnahme
Finanzierung
Produktgruppe: 02 09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen,
Katastrophenschutz
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
- rechtlichen Grundlage: Diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.) auf das BHKG und
den Ratsbeschluss V/0948/2015.
- Die Förderung führt bei Bewilligung zur Teilentlastung des TFP .

Anlage 1zur Vorlage V/562/2021

1207 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2021

CDU

Ratsfraktion Ms)

RATSANTRAG

Münster, 15.06.2021

Fördermittel abrufen - Feuerwehrhäuser sanieren
und erweitern

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. An denjenigen Feuerwehrstandorten, wo dies baurechtlich möglich ist, soll
bis zum 30.9.2021 eine entsprechende Erweiterungsplanung vorliegen und
eine Beantragung aus Mitteln des Förderprogramms des Landes Nordrhein-
Westfalen
(https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailan
sicht/dokument/veroeffentlichung-des-programms-feuerwehrhaeuser-in-
doerfern-des-mhkbg-fuer-das-jahr-2021.html) erfolgen.

2. Über das Ergebnis wird dem Rat berichtet.

Begründung:

Der CDU-Ratsfraktion ist es wichtig, dass ein nachhaltiges Instrument zur
Sicherung des ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz der Stadt
Münster erfolgt. Dazu gehören voll funktionsfähige Feuerwehrgerätehäuser.

Die Mittel des genannten Förderprogramms des Landes NRW dienen genau diesem
Zweck und sind daher fristgerecht zu beantragen. Im Rahmen des Programms
werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Die Förderung
für ein Projekt ist auf 250.000 € begrenzt.

gez.
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (5)

26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0562/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2021
Erstellt
23.07.2021 14:40