V/0562/2021
Antrag auf Beantragung von Fördermitteln des MHKBG für Feuerwehrhäuser
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Beschlussvorlage
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V/0562/2021 V/0562/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag auf Beantragung von Fördermitteln des MHKBG für Feuerwehrhäuser Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: I.1 Die Verwaltung wird bei Vorliegen der Voraussetzung nach den Förderrichtlinien des MHKBG für die Neubauvorhaben der Feuerwehrhäuser für die Löschzüge Nienberge und Albachten die Förderanträge erneut stellen. I.2 Die Verwaltung wird als förderfähig eingeschätzte Anträge bis zum 30. September eines Jahres einreichen. I.3 Der Ratsantrag A-R/0058/2021 wird damit aufgegriffen und ist erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Neubaumaßnahmen der Feuerwehrhäuser Nienberge und Albachten sind im Haushaltsplanentwurf 2022 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Feuerwehr 13.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wingler-Scholz T elefon:492-8000 Wingler-ScholzG@stadt- muenster.de - 3 - V/0562/2021 Investitionsmaßnahm e 4560 Neubau Feuerwehrhaus Nienberge Auszahlungen 2021 300.000 2022 300.000 2023 1.500.000 2024 1.800.000 Einzahlungen Fördermittel wurden bisher nicht veranschlagt Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.900.000 Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ist die Summe der Baumaßnahme von 3.400.000 € auf 3.900.000 € angehoben worden. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Investitionsmaßnahm e 4385 Neubau Feuerwehrhaus Albachten Auszahlungen 2021 100.000 2022 100.000 2023 100.000 2024 1.400.000 2025 1.369.520 spätere Jahre 630.480 (2025) Einzahlungen Fördermittel wurden bisher nicht veranschlagt Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.700.000 Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ist die Summe der Baumaßnahme von 3.400.000 € auf 3.700.000 € angehoben worden. Die beantragten Fördermittel in Höhe von jeweils bis zu 250.000 Euro wurden bisher nicht veranschlagt. Begründung Mit Datum 14.09.2020 wurden von Amt 37 bei der Bezirksregierung zwei Förderanträge für die Neubauplanungen der Feuerwehrhäuser Nienberge und Albachten gestellt. Für den Fall, dass nur eine Maßnahme gefördert wird, wurde der Neubau in Nienberge aufgrund der planungsrechtlichen Sicherheit priorisiert. Weiterhin ergab eine Anfrage für das Feuerwehrhaus Sprakel, dass dieses nach Mitteilung der Bezirksregierung nicht der förderfähigen Ortsstruktur entspricht. Da die Feuerwehr hierzu um Präzisierung bzw. erneute Prüfung gebeten hat, wird eine erneute Antwort seitens der - 3 - V/0562/2021 Bezirksregierung hierzu erwartet. Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der im NRW – Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse in Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohner/-innen. Dabei ist die Planung auf den zusammenhängend bebauten Siedlungsbereich (Innenbereich) abzustellen. Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme ist zusätzlich eine verlässliche und umsetzungsreife Vorbereitung, wie zum Beispiel ein Baubeschluss, sowie die haushaltsrechtlich gesicherte Gesamtfinanzierung im Haushaltsjahr 2021 und folgende. Die Anträge für die Neubauplanungen der Feuerwehrhäuser Nienberge und Albachten wurden ruhend gestellt, nach Mitteilung der Bezirksregierung. Sie werden jedoch jährlich erneuert und wurden aktuell vor Fristablauf zum 30.09.2021 fortgeschrieben. Für das Förderjahr 2022 erhält das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den Sonderaufruf "Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022" im Rahmen der "Dorferneuerung 2022" aufrecht. Eine Förderung für Nienberge könnte in 2022 mit einem noch zu genehmigenden Planungs- und Baubeschluss erreicht werden. Andere Feuerwehrhäuser kommen zur Förderung aktuell nicht infrage, da derzeit keine Baubeschlüsse (z.B. für Erweiterungen) vorliegen und das Förderprogramm rückwirkende Förderungen vergangener Projekte nicht vorsieht. i. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0562/2021 Hier steht eine Zusammenfassung zum Inhalt der Vorlage in höchstens 5 Zeilen 1 Förderzuschüsse aus den Fördermitteln des MHKBG Programm „Ländlicher Raum 2014-2020 fördern“ durch Beantragung zugewiesen bekommen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Inhaltliche Beschlüsse des Brandschutzbedarfsplanes (V/0948/2015) zu Sanierungen und Neubauten von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehr umsetzen, um die Gefahrenabwehrstruktur nach Stadtentwicklung fortzuentwickeln Möglicher Förderzuschuss bis maximal 250.000 Euro je Fördermaßnahme Finanzierung Produktgruppe: 02 09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen, Katastrophenschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig - rechtlichen Grundlage: Diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.) auf das BHKG und den Ratsbeschluss V/0948/2015. - Die Förderung führt bei Bewilligung zur Teilentlastung des TFP .
Anlage 1zur Vorlage V/562/2021
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2021 CDU Ratsfraktion Ms) RATSANTRAG Münster, 15.06.2021 Fördermittel abrufen - Feuerwehrhäuser sanieren und erweitern Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. An denjenigen Feuerwehrstandorten, wo dies baurechtlich möglich ist, soll bis zum 30.9.2021 eine entsprechende Erweiterungsplanung vorliegen und eine Beantragung aus Mitteln des Förderprogramms des Landes Nordrhein- Westfalen (https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailan sicht/dokument/veroeffentlichung-des-programms-feuerwehrhaeuser-in- doerfern-des-mhkbg-fuer-das-jahr-2021.html) erfolgen. 2. Über das Ergebnis wird dem Rat berichtet. Begründung: Der CDU-Ratsfraktion ist es wichtig, dass ein nachhaltiges Instrument zur Sicherung des ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz der Stadt Münster erfolgt. Dazu gehören voll funktionsfähige Feuerwehrgerätehäuser. Die Mittel des genannten Förderprogramms des Landes NRW dienen genau diesem Zweck und sind daher fristgerecht zu beantragen. Im Rahmen des Programms werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Die Förderung für ein Projekt ist auf 250.000 € begrenzt. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0562/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2021
- Erstellt
- 23.07.2021 14:40