V/0054/2022
118. Änderung des FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 628 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0054/2022 V/0054/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 118. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Hiltrup-Ost und im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich des Loddenwegs Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 628: Hiltrup – Nördlich Osttor / Östlich Loddenweg / Südlich Erdelbach Beschluss zur Aufstellung 3. Wettbewerbsmanagement für das dem Bebauungsplan vorausgehende Qualifizierungsverfahren [Wohngebiet Hiltrup-Ost] Beratungsfolge 24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Hiltrup-Ost und im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich des Loddenwegs zu ändern (118. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich des Loddenwegs ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 628). Innerhalb des Plangebiets liegen folgende Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 24, Flurstück 248, 249, T eileder Flurstücke 100, 110; Flur 25, Stadtplanungsamt 11.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Köttgen / Herr Geitel T elefon:492-1233 / -6193 Koettgen@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0054/2022 Flurstücke 28, 29, 168, 455, 585, 736, 737, 738, 739, 740, 781, 1178, 1183, 1251, 1254, 1255, 1257, 1259, 1260, 1308, 1309, T eileder Flurstücke 447, 1212, 1246, 1252, 1253; Flur 28, Flurstücke 875, 2076, 2077, 2158, 2181, 2188, 2191, 2192, 2408, 2409, 2412, 2413, 2414, 2532, 2533, 2534, 2535, 2536, 2539, 2562, 2563, T eileder Flurstücke 2187, 2246, 2411, 2538, 2540. 3. Zur Vorbereitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens, welches die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 628 bilden soll, wird die Stadtverwaltung beauftragt ein geeignetes Büro für das Wettbewerbsmanagement zu suchen und zu beauftragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Untersuchungen an. Den Aufwendungen für den bereits getätigten Flächenankauf stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die erforderlichen öffentlichen Flächen inkl. der Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Für die Beauftragung des Wettbewerbsmanagements werden die Kosten auf rund 25.000 Euro geschätzt. Begründung: Die Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0104/2020 „Fortschreibung des Baulandprogramms 2020- 2030“ die Grundlage der weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen im Stadtgebiet geregelt. Mit dieser Vorlage wurde die Entwicklung der o.g. Fläche beschlossen, welche im Wohnbaulandprogramm unter der Nummer 957-02 geführt wird. Auf Grundlage des Beschlusses zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten für Außenstadtteile (V/0391/2018) und der Entscheidung zur Vergabe eines Stadtteilentwicklungskonzepts (StEK) für Hiltrup-Ost wurde aufgrund der Größe des Gebietes zunächst ein StEK erarbeitet. Gemeinsam mit der Öffentlichkeit wurden die Anforderungen an das künftige Baugebiet nördlich der Straße Osttor formuliert. Zudem soll das StEK die Integration eines neuen Baugebietes sinnvoll in die Bestandsstrukturen des Stadtteils sicherstellen. Das StEK soll demnächst abgeschlossen und als inhaltliche Grundlage für das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren beschlossen werden. Zur Durchführung des Qualifizierungsverfahrens soll ein Büro mit dem Wettbewerbsmanagement beauftragt werden. Ausgehend von den Zielen des Stadtteilentwicklungskonzepts und den noch zu fassenden Beschlüssen sind grundsätzliche städtebauliche Rahmenbedingungen für das Gebiet bereits jetzt bekannt, die als Ziele der Bauleitplanung im weiteren Verfahren verfolgt werden sollen: 1. Wohnen: Der überwiegende T eilder Plangebietsfläche soll als Wohnbauland entwickelt werden. Wohnraum wird in Hiltrup-Ost und Münster dringend benötigt. Als Ergebnis der Planungswerkstatt 2030 (s. nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018) wurden die für Wohnen vorgesehenen Flächen unter der Ordnungsziffer „95-01 – Nördlich Osttor“ (s. Anlage 2 der Vorlage V/0200/2018) im Rahmen der Gesamtabwägung als „gut geeignet“ bewertet und entsprechend in das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 (s. Anlage 4 der Vorlage V/0200/2018) aufgenommen. Nach dem Wohnbaulandprogramm sollen hier insgesamt ca. 1.000 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, aufgeteilt auf ca. 700 WE in Mehrfamilienhäusern und ca. 300 WE in Einfamilienhäusern. Zusätzlich sollen im Gebiet Hiltrup-Ost ca. 60 WE - 2 - V/0054/2022 entsprechend den geänderten Beschlüssen zur Vorlage V/0574/2021 (67. Änderung des Flächennutzungsplans) kompensiert bzw. realisiert werden. 2. Sportflächen: Mit Aufstellung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, den Bestand der Sportflächen des TuS Hiltrup abzusichern und an den erhöhten Bedarf anzupassen. Des Weiteren soll ein Velopark mit verschiedenen Rad- und Rollstrecken gebaut werden, der die verschiedensten Bedarfe für eine möglichst große Zielgruppe berücksichtigt. Ferner ist geplant, Flächen für amerikanische Sportarten (u.a. Football) zu realisieren. Damit geht auch die Schaffung neuer Infrastrukturen im Hochbau für den vereinsgebundenen und vereinsungebundenen Sport einher. 3. Nahversorgungszentrum: Ein neues Quartierszentrum soll den zukünftig entstehenden Bedarf an Nahversorgungsmöglichkeiten langfristig decken und die Aufenthalts- und Kontaktmöglichkeiten im Quartier verbessern. 4. Aus dem Wohnen abgeleitete Bedarfe: a. Schule: Grundschule mit entsprechender Anzahl an Zügen mit Sporthalle für die zuziehende Bevölkerung als auch zusätzlich für Mehrbedarfe im Bestand. b. Kita: entsprechende Anzahl an Kita-Gruppen für die zuziehende Bevölkerung als auch zusätzlich für Mehrbedarfe im Bestand. Mit Abschluss des StEK soll die weitere städtebauliche Qualifizierung und Entwicklung der Fläche koordiniert und gesteuert werden. Die hier aufgeführten grundsätzlichen Ziele, die im StEK hinsichtlich der Quartiersentwicklung nördlich Osttor formuliert wurden, sollen in einer gesonderten Vorlage im Jahr 2022 inhaltlich für das weitere Bauleitplanverfahren übernommen und konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Vorschlag über das Qualifizierungsverfahren zur Beschlussfassung eingebracht. Vorlaufend ist bereits die Suche und Beauftragung des Wettbewerbsmanagements erforderlich (Beschlusspunkt 3), da das zu beauftragende Büro u.a. mit der Konzipierung des Qualifizierungsverfahrens zu beauftragen ist. Nach erfolgtem politischen Beschluss zur Verfahrensart und den allgemeinen Zielen wird das Büro zudem die Ausarbeitung der Auslobungsunterlagen für das Verfahren übernehmen. Diese werden den politischen Gremien erneut zum Beschluss vorgelegt. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es besteht ein Planerfordernis zur Änderung des FNP (Beschlusspunkt 1) sowie zur erstmaligen Schaffung von verbindlicher Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans (Beschlusspunkt 2). Der Flächennutzungsplan stellt aktuell für den größten T eildes zu überplanenden Bereichs Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald dar. Zudem werden Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz und Festplatz sowie in geringerem Umfang Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Kirche, Schule, Jugendheim und Kindergarten dargestellt. Inwieweit die aktuellen Darstellungen des FNP dem Bebauungsplan entgegenstehen werden, wird sich im Verlauf des Qualifizierungsverfahrens zeigen. Da der FNP in weiten T eilen jedoch Flächen für die Landwirtschaft darstellt, die für die Wohnbaulandentwicklung bereitgestellt werden sollen, ist hierfür der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 628 im Rahmen der 118. Änderung zu ändern. Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 03.07.2019 durch Beschluss der Vorlage V/0224/2019 „Intensivierung der Baulandentwicklung – Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030“ zugleich die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Änderung des Regionalplans „Münsterland“ zu stellen mit dem Ziel, die neu in das Baulandprogramm 2019 – 2025/2030 in Stufe 1 aufgenommenen Flächen in den Stadtteilen Nienberge, Handorf und Hiltrup-Ost im Regionalplan als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) darzustellen. Im Rahmen der 33. Änderung des Regionalplans, die mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW am 26.04.2021 wirksam wurde, wurden die Flächen im Änderungsbereich Hiltrup-Ost, die zukünftig im Wesentlichen für Wohnnutzungen, ein Nahversorgungszentrum, erforderliche soziale Infrastruktureinrichtungen und Sportanlagen entwickelt werden sollen, im Regionalplan als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. - 2 - V/0054/2022 Das Plangebiet liegt im 3. Grünring der Grünordnung der Stadt Münster wie alle Freiräume zwischen den Außenstadtteilen Münsters. Weiterhin sind die Flächen zur Sicherung der Freiraumfunktion vorgesehen, die keine bauliche Entwicklung zulassen. Diese Aussage der Grünordnung tritt jedoch aufgrund der o.g. Beschlüsse zu den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 sowie der Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Rahmen 33. Änderung des Regionalplans Münsterland in den Hintergrund. Die bestehenden Sportanlagen sind in der Grünordnung als vorhandene funktionale Grünanlagen dargestellt. Das Plangebiet liegt nicht in einem Landschaftsplan. Aktuell befinden sich die Flächen überwiegend im Außenbereich und werden hauptsächlich zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte genutzt. Zudem befinden sich bereits bestehende Sportanlagen, gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie in T eilen Waldbestand (der grundsätzlich erhalten und gesichert werden soll) innerhalb des Geltungsbereiches. Als Ergebnis des Meinungsausgleichsverfahrens im Rahmen des Verfahrens zur 33. Änderung des Regionalplans bleibt ein Großteil eines Waldes, der u.a. die geschützten oder schutzwürdigen Biotope umfasst, erhalten und auch im Regionalplan als Wald dargestellt. Für die regionalplanerische Überplanung eines kleinen Waldbereichs im Westen des Plangebiets wurde im Osten eine Fläche zusätzlich als Wald dargestellt. Eine tatsächliche Inanspruchnahme des Waldes ist jedoch nicht geplant. Entlang der Straße Loddenweg befinden sich Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, welche ebenfalls gesichert und ggf. ergänzt werden sollen. Der Erdelbach im Norden des Plangebietes soll ebenfalls teilweise in die Bauleitplanung mit einbezogen werden. Der Entwicklung dieser Fläche im Osten von Hiltrup kommt eine große Bedeutung zu, da sie dringend benötigte Wohnbauflächen in Münster schaffen soll. Zusätzlich soll die Entwicklung in einem Stadtgebiet vollzogen werden, in dem die aktuelle Versorgungmit Wohngrundstücken nicht bedarfsdeckend ist. Die Umgrenzungen der Plangebiete zur 118. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 628 sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiet der 118. Änderung des FNP Anlage 2 – Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 628
Anlage A
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Anlage A zur V/0054/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (118. Änderung) sowie der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 628 für den Bereich Hiltrup, nördlich der Straße Osttor herbeigeführt werden. Zudem soll die Stadtverwaltung mit der Beauftragung des Wettbewerbsmanagements für das dem Bebauungsplan vorausgehende Qualifizierungsverfahren beauftragt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Plangebiet wird unter der Nummer 957-02 im Wohnbaulandprogramm (V/0104/2020 - Fortschreibung des Baulandprogramms 2020-2030) der Stadt Münster geführt. Für den Bereich wurde gemeinsam mit der Öffentlichkeit ein Stadtteilentwicklungskonzept (StEK) erarbeitet, welches in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die dort formulierten Ziele sollen als Grundlage für die nun einzuleitenden Bauleitplanverfahren dienen. Grundsätzliches Planungsziel ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum (inkl. von Grundschul- und Kita-Standorten), die Sicherung und Erweiterung von Sportflächen sowie die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums. Finanzierung Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Untersuchungen an. Den Aufwendungen für den bereits getätigten Flächenankauf stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die erforderlichen öffentlichen Flächen inkl. der Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Für die Beauftragung des Wettbewerbsmanagements werden die Kosten auf rund 25.000 Euro geschätzt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Fläche liegt im 3. Grünring der Stadt Münster. Diese Flächen sind bedeutsam für die Landschaftsökologie und die Freiraumsicherung. Mit dem Bebauungsplan soll eine stadträumlich integrierte Lage eines neuen Wohngebietes mit einem Nahversorgungszentrum sowie entsprechender, weiterer Bedarfsinfrastruktur sowie weitreichende Sportangebote geschaffen werden. Das Plangebiet soll sinnvoll in die Bestandsstrukturen integriert werden und dabei den Ansprüchen an den Klimaschutz gerecht werden. In der weiteren Entwicklung können die Themen Demographie, Gleichstellung, Inklusion und Migration betrachtet werden. Aufgrund des dringend benötigten Wohnraums ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
V-0054-2022-Anlage-1-Plangebiet-FNP-118
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0054/2022 Plangebiet / ohne Maßstab118. Änderung des Flächennutzungsplans
V-0054-2022-Anlage-2-Plangebiet-BPL-628
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0054/2022 Plangebiet / ohne MaßstabBebauungsplan Nr. 628
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Loddenweg
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0054/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2022
- Erstellt
- 19.01.2022 16:13