Mandari Insight

V/0054/2022

118. Änderung des FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 628 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 20.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 41.3.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0054-2022-Anlage-1-Plangebiet-FNP-118

· application/pdf

Ansehen

V-0054-2022-Anlage-2-Plangebiet-BPL-628

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

12080 Zeichen

V/0054/2022
V/0054/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. 118. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im
Stadtteil Hiltrup-Ost und im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich
nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich des Loddenwegs
Beschluss zur Änderung
2. Bebauungsplan Nr. 628: Hiltrup – Nördlich Osttor / Östlich Loddenweg / Südlich Erdelbach
Beschluss zur Aufstellung
3. Wettbewerbsmanagement für das dem Bebauungsplan vorausgehende
Qualifizierungsverfahren
[Wohngebiet Hiltrup-Ost]
Beratungsfolge
24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Hiltrup-Ost und im Stadtbezirk Münster-Südost im
Stadtteil Angelmodde im Bereich nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich
des Loddenwegs zu ändern (118. Änderung des FNP).
2. Für den Bereich nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich des Loddenwegs
ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB
zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren
Grundstücksflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 628).
Innerhalb des Plangebiets liegen folgende Flurstücke:
Gemarkung Hiltrup,
Flur 24,
Flurstück 248, 249, T eileder Flurstücke 100, 110;
Flur 25,
Stadtplanungsamt
11.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Köttgen / Herr Geitel
T elefon:492-1233 / -6193
Koettgen@stadt-
muenster.de /
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0054/2022
Flurstücke 28, 29, 168, 455, 585, 736, 737, 738, 739, 740, 781, 1178, 1183, 1251, 1254, 1255,
1257, 1259, 1260, 1308, 1309,
T eileder Flurstücke 447, 1212, 1246, 1252, 1253;
Flur 28,
Flurstücke 875, 2076, 2077, 2158, 2181, 2188, 2191, 2192, 2408, 2409, 2412, 2413, 2414, 2532,
2533, 2534, 2535, 2536, 2539, 2562, 2563,
T eileder Flurstücke 2187, 2246, 2411, 2538, 2540.
3. Zur Vorbereitung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens, welches die Grundlage für die
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 628 bilden soll, wird die Stadtverwaltung beauftragt ein
geeignetes Büro für das Wettbewerbsmanagement zu suchen und zu beauftragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren
Kosten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und
Untersuchungen an.
Den Aufwendungen für den bereits getätigten Flächenankauf stehen Erträge aus der späteren
Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die erforderlichen öffentlichen Flächen inkl. der
Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen
Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.
Für die Beauftragung des Wettbewerbsmanagements werden die Kosten auf rund 25.000 Euro
geschätzt.
Begründung:
Die Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0104/2020 „Fortschreibung des Baulandprogramms 2020-
2030“ die Grundlage der weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen im Stadtgebiet geregelt. Mit
dieser Vorlage wurde die Entwicklung der o.g. Fläche beschlossen, welche im
Wohnbaulandprogramm unter der Nummer 957-02 geführt wird.
Auf Grundlage des Beschlusses zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten für
Außenstadtteile (V/0391/2018) und der Entscheidung zur Vergabe eines
Stadtteilentwicklungskonzepts (StEK) für Hiltrup-Ost wurde aufgrund der Größe des Gebietes
zunächst ein StEK erarbeitet. Gemeinsam mit der Öffentlichkeit wurden die Anforderungen an das
künftige Baugebiet nördlich der Straße Osttor formuliert. Zudem soll das StEK die Integration eines
neuen Baugebietes sinnvoll in die Bestandsstrukturen des Stadtteils sicherstellen. Das StEK soll
demnächst abgeschlossen und als inhaltliche Grundlage für das anschließende städtebauliche
Qualifizierungsverfahren beschlossen werden. Zur Durchführung des Qualifizierungsverfahrens soll
ein Büro mit dem Wettbewerbsmanagement beauftragt werden.
Ausgehend von den Zielen des Stadtteilentwicklungskonzepts und den noch zu fassenden
Beschlüssen sind grundsätzliche städtebauliche Rahmenbedingungen für das Gebiet bereits jetzt
bekannt, die als Ziele der Bauleitplanung im weiteren Verfahren verfolgt werden sollen:
1. Wohnen: Der überwiegende T eilder Plangebietsfläche soll als Wohnbauland entwickelt werden.
Wohnraum wird in Hiltrup-Ost und Münster dringend benötigt. Als Ergebnis der
Planungswerkstatt 2030 (s. nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018) wurden die für Wohnen
vorgesehenen Flächen unter der Ordnungsziffer „95-01 – Nördlich Osttor“ (s. Anlage 2 der
Vorlage V/0200/2018) im Rahmen der Gesamtabwägung als „gut geeignet“ bewertet und
entsprechend in das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 (s. Anlage 4 der Vorlage V/0200/2018)
aufgenommen. Nach dem Wohnbaulandprogramm sollen hier insgesamt ca. 1.000
Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, aufgeteilt auf ca. 700 WE in Mehrfamilienhäusern und
ca. 300 WE in Einfamilienhäusern. Zusätzlich sollen im Gebiet Hiltrup-Ost ca. 60 WE

- 2 -
V/0054/2022
entsprechend den geänderten Beschlüssen zur Vorlage V/0574/2021 (67. Änderung des
Flächennutzungsplans) kompensiert bzw. realisiert werden.
2. Sportflächen: Mit Aufstellung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, den Bestand der
Sportflächen des TuS Hiltrup abzusichern und an den erhöhten Bedarf anzupassen. Des
Weiteren soll ein Velopark mit verschiedenen Rad- und Rollstrecken gebaut werden, der die
verschiedensten Bedarfe für eine möglichst große Zielgruppe berücksichtigt. Ferner ist geplant,
Flächen für amerikanische Sportarten (u.a. Football) zu realisieren. Damit geht auch die
Schaffung neuer Infrastrukturen im Hochbau für den vereinsgebundenen und
vereinsungebundenen Sport einher.
3. Nahversorgungszentrum: Ein neues Quartierszentrum soll den zukünftig entstehenden Bedarf
an Nahversorgungsmöglichkeiten langfristig decken und die Aufenthalts- und
Kontaktmöglichkeiten im Quartier verbessern.
4. Aus dem Wohnen abgeleitete Bedarfe:
a. Schule: Grundschule mit entsprechender Anzahl an Zügen mit Sporthalle für die zuziehende
Bevölkerung als auch zusätzlich für Mehrbedarfe im Bestand.
b. Kita: entsprechende Anzahl an Kita-Gruppen für die zuziehende Bevölkerung als auch
zusätzlich für Mehrbedarfe im Bestand.
Mit Abschluss des StEK soll die weitere städtebauliche Qualifizierung und Entwicklung der Fläche
koordiniert und gesteuert werden. Die hier aufgeführten grundsätzlichen Ziele, die im StEK
hinsichtlich der Quartiersentwicklung nördlich Osttor formuliert wurden, sollen in einer gesonderten
Vorlage im Jahr 2022 inhaltlich für das weitere Bauleitplanverfahren übernommen und konkretisiert
werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Vorschlag über das Qualifizierungsverfahren zur
Beschlussfassung eingebracht. Vorlaufend ist bereits die Suche und Beauftragung des
Wettbewerbsmanagements erforderlich (Beschlusspunkt 3), da das zu beauftragende Büro u.a. mit
der Konzipierung des Qualifizierungsverfahrens zu beauftragen ist. Nach erfolgtem politischen
Beschluss zur Verfahrensart und den allgemeinen Zielen wird das Büro zudem die Ausarbeitung der
Auslobungsunterlagen für das Verfahren übernehmen. Diese werden den politischen Gremien erneut
zum Beschluss vorgelegt.
Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden. Es besteht ein Planerfordernis zur Änderung des FNP (Beschlusspunkt 1) sowie
zur erstmaligen Schaffung von verbindlicher Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung eines
Bebauungsplans (Beschlusspunkt 2).
Der Flächennutzungsplan stellt aktuell für den größten T eildes zu überplanenden Bereichs Flächen
für die Landwirtschaft und Flächen für Wald dar. Zudem werden Grünflächen mit der
Zweckbestimmung Sportplatz und Festplatz sowie in geringerem Umfang Flächen für Gemeinbedarf
mit den Zweckbestimmungen Kirche, Schule, Jugendheim und Kindergarten dargestellt. Inwieweit die
aktuellen Darstellungen des FNP dem Bebauungsplan entgegenstehen werden, wird sich im Verlauf
des Qualifizierungsverfahrens zeigen. Da der FNP in weiten T eilen jedoch Flächen für die
Landwirtschaft darstellt, die für die Wohnbaulandentwicklung bereitgestellt werden sollen, ist hierfür
der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 628 im Rahmen der 118.
Änderung zu ändern.
Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 03.07.2019 durch Beschluss der Vorlage
V/0224/2019 „Intensivierung der Baulandentwicklung – Fortschreibung des Baulandprogramms 2019
– 2025/2030“ zugleich die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf
Änderung des Regionalplans „Münsterland“ zu stellen mit dem Ziel, die neu in das Baulandprogramm
2019 – 2025/2030 in Stufe 1 aufgenommenen Flächen in den Stadtteilen Nienberge, Handorf und
Hiltrup-Ost im Regionalplan als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) darzustellen. Im Rahmen der
33. Änderung des Regionalplans, die mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des
Landes NRW am 26.04.2021 wirksam wurde, wurden die Flächen im Änderungsbereich Hiltrup-Ost,
die zukünftig im Wesentlichen für Wohnnutzungen, ein Nahversorgungszentrum, erforderliche soziale
Infrastruktureinrichtungen und Sportanlagen entwickelt werden sollen, im Regionalplan als Allgemeine
Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt.

- 2 -
V/0054/2022
Das Plangebiet liegt im 3. Grünring der Grünordnung der Stadt Münster wie alle Freiräume zwischen
den Außenstadtteilen Münsters. Weiterhin sind die Flächen zur Sicherung der Freiraumfunktion
vorgesehen, die keine bauliche Entwicklung zulassen. Diese Aussage der Grünordnung tritt jedoch
aufgrund der o.g. Beschlüsse zu den Ergebnissen der Planungswerkstatt 2030 und zur
Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 sowie der Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich
im Rahmen 33. Änderung des Regionalplans Münsterland in den Hintergrund. Die bestehenden
Sportanlagen sind in der Grünordnung als vorhandene funktionale Grünanlagen dargestellt. Das
Plangebiet liegt nicht in einem Landschaftsplan.
Aktuell befinden sich die Flächen überwiegend im Außenbereich und werden hauptsächlich zur
Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte genutzt. Zudem befinden sich bereits bestehende
Sportanlagen, gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie in T eilen Waldbestand (der
grundsätzlich erhalten und gesichert werden soll) innerhalb des Geltungsbereiches. Als Ergebnis des
Meinungsausgleichsverfahrens im Rahmen des Verfahrens zur 33. Änderung des Regionalplans
bleibt ein Großteil eines Waldes, der u.a. die geschützten oder schutzwürdigen Biotope umfasst,
erhalten und auch im Regionalplan als Wald dargestellt. Für die regionalplanerische Überplanung
eines kleinen Waldbereichs im Westen des Plangebiets wurde im Osten eine Fläche zusätzlich als
Wald dargestellt. Eine tatsächliche Inanspruchnahme des Waldes ist jedoch nicht geplant.
Entlang der Straße Loddenweg befinden sich Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, welche
ebenfalls gesichert und ggf. ergänzt werden sollen. Der Erdelbach im Norden des Plangebietes soll
ebenfalls teilweise in die Bauleitplanung mit einbezogen werden.
Der Entwicklung dieser Fläche im Osten von Hiltrup kommt eine große Bedeutung zu, da sie dringend
benötigte Wohnbauflächen in Münster schaffen soll. Zusätzlich soll die Entwicklung in einem
Stadtgebiet vollzogen werden, in dem die aktuelle Versorgungmit Wohngrundstücken nicht
bedarfsdeckend ist.
Die Umgrenzungen der Plangebiete zur 118. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum
Bebauungsplan Nr. 628 sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Plangebiet der 118. Änderung des FNP
Anlage 2 – Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 628

Anlage A

2767 Zeichen

Anlage A zur V/0054/2022
Kurzüberblick
Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (118. Änderung)
sowie der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 628 für den Bereich Hiltrup,
nördlich der Straße Osttor herbeigeführt werden. Zudem soll die Stadtverwaltung mit der
Beauftragung des Wettbewerbsmanagements für das dem Bebauungsplan vorausgehende
Qualifizierungsverfahren beauftragt werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Das Plangebiet wird unter der Nummer 957-02 im Wohnbaulandprogramm (V/0104/2020 -
Fortschreibung des Baulandprogramms 2020-2030) der Stadt Münster geführt.
Für den Bereich wurde gemeinsam mit der Öffentlichkeit ein Stadtteilentwicklungskonzept (StEK)
erarbeitet, welches in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die dort formulierten Ziele sollen
als Grundlage für die nun einzuleitenden Bauleitplanverfahren dienen.
Grundsätzliches Planungsziel ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum (inkl. von
Grundschul- und Kita-Standorten), die Sicherung und Erweiterung von Sportflächen sowie die
Entwicklung eines Nahversorgungszentrums.
Finanzierung
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine
unmittelbaren Kosten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen
Gutachten und Untersuchungen an. Den Aufwendungen für den bereits getätigten Flächenankauf
stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die
erforderlichen öffentlichen Flächen inkl. der Erschließungsanlagen werden entsprechend den
Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.
Für die Beauftragung des Wettbewerbsmanagements werden die Kosten auf rund 25.000 Euro
geschätzt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Fläche liegt im 3. Grünring der Stadt Münster. Diese Flächen sind bedeutsam für die
Landschaftsökologie und die Freiraumsicherung.
Mit dem Bebauungsplan soll eine stadträumlich integrierte Lage eines neuen Wohngebietes mit
einem Nahversorgungszentrum sowie entsprechender, weiterer Bedarfsinfrastruktur sowie
weitreichende Sportangebote geschaffen werden. Das Plangebiet soll sinnvoll in die
Bestandsstrukturen integriert werden und dabei den Ansprüchen an den Klimaschutz gerecht
werden. In der weiteren Entwicklung können die Themen Demographie, Gleichstellung, Inklusion
und Migration betrachtet werden. Aufgrund des dringend benötigten Wohnraums ist die
Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.

V-0054-2022-Anlage-1-Plangebiet-FNP-118

100 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0054/2022
Plangebiet / ohne Maßstab118. Änderung des Flächennutzungsplans

V-0054-2022-Anlage-2-Plangebiet-BPL-628

83 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0054/2022
Plangebiet / ohne MaßstabBebauungsplan Nr. 628

Beratungsverlauf (6)

24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 34.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 41.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loddenweg
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0054/2022
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2022
Erstellt
19.01.2022 16:13