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Satzung zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 86, 2. Änderung im Ortsteil Euskirchen hier: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW

Dringlichkeitsentscheidung 178/2021 vom 29.06.2021

Stand: Am 29.06.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 27.05.2021

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 11.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
  2. 29.06.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 6.12. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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