Satzung zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 86, 2. Änderung im Ortsteil Euskirchen hier: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Dringlichkeitsentscheidung 178/2021 vom 29.06.2021
Stand: Am 29.06.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.
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Dokumente
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Dringlichkeitsentscheidung (Satzung Verlängerung der Veränderungssperre - Entwurf)
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Dringlichkeitsentscheidung (Übersicht Veränderungssperre)
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Dringlichkeitsentscheidung (Satzung zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 86, 2. Änderung im Ortsteil Euskirchen hier: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW)
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Beratungsverlauf
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