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V/0625/2024

Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme durch die Stadtwerke Münster GmbH in den Baugebieten Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten

Vorlagen 08.10.2024

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Anlage 2 Übersicht Vollkostenvergleich

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Ansehen

Anlage 1 Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Übersicht Vollkostenvergleich

2753 Zeichen

€3.000 
€3.100 
€3.200 
€3.300 
€3.400 
€3.500 
€3.600 
4.000 5.000 6.000 7.000 8.000
Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser [kWh]
Jährliche Vollkosten [€/a]
L/W-WP KNW
Der Wärmebedarf beinhaltet Heizwärme und Trinkwarmwasser und repräsentiert ein EFH mit EH40; 
Die Kostenannahmen der L/W-WP bilden den aktuellen Preisstand im Jahr 2024 bzw. das geplante 
Preismodell der KNW ab. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig vom individuellen Heizverhalten. 
Die jährlichen Vollkosten [€/a] aus Kundensicht setzen sich zusammen aus:
(1) Annualisierte Einmalkosten: 
• bei der L/W-WP sind einmalige Investitionskosten von 29.750 € (Zinssatz 4%) auf die technische 
Nutzungsdauer von 18 Jahren gemäß VDI 2067 annualisiert. Der Unterschied zur KNW ist technisch 
bedingt. 
• bei der KNW sind alle einmaligen Kosten bei Vertragsabschluss von in Summe 19.000 € (Zinssatz 
4%) auf die technische Nutzungsdauer von 20 Jahren annualisiert (entspricht einer Sole -Wasser-
Wärmepumpe gemäß VDI 2067). Die einmaligen Kosten beinhalten den Hausanschluss und anteilige 
Baukosten für das Wärmenetz sowie Investitionskosten für Erdsonden und Hausstation inkl. 
Sole/Wasser-Wärmepumpe.
(2) jährliche Fixkosten:
• bei der L/W-WP sind jährliche Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von 1,5% 
der Investitionskosten angesetzt (geringer als gem. VDI 2067).
• bei der KNW ist enthalten: Restfinanzierung der Investitionskosten, die nicht über Einmalkosten 
zurückgeführt wurden; Kosten für den Service der Stadtwerke bestehend aus Betrieb der 
Wärmequelle und des Wärmenetzes, Inspektion, Wartung, Instandsetzung & Ersatz im Schadensfall 
für die Hausstationen; Verrechnungspreis Zählerkosten.
(3) jährliche verbrauchsabhängige Kosten in Abhängigkeit des angegebenen Wärmebedarfs:
• bei der L/W-WP sind jährliche Stromkosten für den Wärmepumpen-Betrieb, berechnet aus dem 
Wärmebedarf mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 sowie einem effektiven Strompreis von 24,5 
ct/kWh (Mischkalkulation, 25% PV-Eigenstrom und 75% tarifbezogenem Strom) sowie jährlichen 
Stromkosten-Pauschale für eine Temperierungs-Nutzung der L/W-WP von 100 €/a enthalten.
• bei der KNW sind die Kosten für den Wärmebedarf bei einem geplanten Arbeitspreis von ca. 7,5 
ct/kWh enthalten, die hauptsächlich die von den Stadtwerken getragenen Stromkosten decken. Die 
Nutzung der Temperierung ist kostenfrei enthalten.
Im Vollkostenvergleich ist Kalte Nahwärme gleichwertig zur bzw. geringfügig günstiger 
als eine Luft/Wasser-Wärmpumpe
1
Verdoppelung des Heiz- & 
Warmwasserbedarfs führt zu 
weniger als 10% Kostensteigerung
EFH: Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus); EH40: Effizienzhaus 40 (ehemals KfW40);
L/W-WP: Luft/Wasser-Wärmepumpe; KNW: Kalte Nahwärme 
Anlage 2

Anlage 1 Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes

679 Zeichen

Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes als Prinzip-Skizze
1
WPWPWP
1
2
3
4
6
6
77
5
Dezentrale Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Wärmespeicher in jedem 
Gebäude für Heizung, Warmwasser und Temperierung von SWMS
1
Stromversorgung mit Grünstrom durch SWMS
2
Kaltes Wärmenetz (~10°C) ohne Isolation als Grabenkollektor von 
SNMS
4
Technikzentrale mit Druckhaltung, Sole-Nachspeisung, 
Regelungstechnik von SWMS
5
Unterflur-Sammlerschächte zur Anbindung der Erdsondenfelder an das 
Kalte Wärmenetz von SWMS
6
Erdsondenfelder zu je 250m Tiefe in den Grünflächen zur Wärme-
gewinnung (Winter) und Wärmeeinspeicherung (Sommer) von SWMS
7
Hausanschlussleitung je Gebäude von SNMS
3WP WP WP
Anlage 1

Anlage A

1634 Zeichen

Anlage A zur V/0625/2024 
Kurzüberblick 
Konzept der Stadtwerke Münster GmbH zur klimaneutralen, erdwärmebasierten Wärmever-
sorgung mit einem Kalten Nahwärmenetz in den Baugebieten Albachten-Ost und Handorf-
Kirschgarten. Zur Sicherung einer ausreichend hohen Anschlussquote soll eine Abnahme-
verpflichtung in die jeweils abzuschließenden Kauf- und Erbbaurechtsverträge aufgenommen 
werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, dass mit der Wärmeversorgung in den Baugebieten die klimapolitischen Ziele der 
Stadt Münster unterstützt werden. 
 
Die Versorgung mit Kalter Nahwärme: 
 
 erfüllt die Vorgaben des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) 
 ist eine 100 %ige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener-
gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op-
timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien 
und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes 
Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).

Beschlussvorlage

11738 Zeichen

V/0625/2024 
V/0625/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme durch die Stadtwerke Münster GmbH in den Baugebieten 
Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   05.12.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Der Rat nimmt das in der Begründung dargestellte Konzept der Stadtwerke Münster GmbH 
zur klimaneutralen, erdwärmebasierten Wärmeversorgung und Temperierung mit einem 
Kalten Nahwärmenetz zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stimmt der nachhaltigen Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme für das Baugebiet 
Albachten-Ost durch die Stadtwerke Münster GmbH zu und nimmt zur Kenntnis, dass zur 
Sicherung einer ausreichend hohen Anschlussquote eine dinglich auf mindestens 20 Jahre 
gesicherte Abnahmeverpflichtung der Kalten Nahwärme in die jeweils abzuschließenden 
Kauf- und Erbbaurechtsverträge aufgenommen wird.  
 
3a. Der Rat stimmt der nachhaltigen Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme für das an die 
Wohn- und Stadtbau zu übertragende Baugebiet Handorf-Kirschgarten durch die Stadtwer-
ke Münster GmbH zu und nimmt zur Kenntnis, dass zur Sicherung einer ausreichend ho-
hen Anschlussquote durch die Wohn- und Stadtbau eine dinglich auf mindestens 20 Jahre 
gesicherte Abnahmeverpflichtung der Kalten Nahwärme in die jeweils abzuschließenden 
Kauf- und Erbbaurechtsverträge aufgenommen wird.  
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
31.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Tschöpe 
Telefon: 492-2306 
Tschoepe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0625/2024 
3b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Realisierung der Kalten Nahwärme in Handorf -
Kirschgarten von der erwarteten Förderzusage aus der „Bundesförderung für effiziente 
Wärmenetze“ (BEW) abhängig ist. Sollten die Fördermittel abgelehnt werden, wird es keine 
zentrale Wärmeversorgung durch die Stadtwerke Münster GmbH geben können. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der zukünftigen klimaneutralen Wärme-
versorgung Abnahmeverpflichtungen für leitungsgebundene Versorgungsnetze erforderlich 
sein können. Wie diese Abnahmeverpflichtungen zukünftig geregelt werden können, wird 
derzeit von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit den politi schen 
Gremien vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
zu Punkt 1: 
 
Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Stadt Münster unterstützt der Rat die erneuerbare 
Wärmeversorgung der Baugebiete Albachten -Ost und Handorf -Kirschgarten mit Kalter Nahwärme. 
Diese Beschlussvorlage greift die beiden beschlossenen Vorlagen auf:  
 
 V/0628/2021 Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“  
(Anlage 2 Adhoc-Maßnahmen Punkt 7: Planung für das Pilotprojekt Kalte Nah-
wärme im Baugebiet Albachten-Ost durch die Stadtwerke Münster) 
 V/0317/2022 „Klimagerechte Stadtentwicklung: Wärmeversorgung der neuen Baugebiete in  
Münster“ 
(Beschlusspunkt 2: Stufenkonzept zur Wärmeversorgung von Neubaugebieten 
Beschlusspunkt 4: Die Stadt Münster wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um 
eine sehr hohe Anschlussdichte zu erreichen) 
 
Kalte Nahwärme: Technisches Funktionsprinzip 
Die geplante Wärmeversorgung in beiden Baugebieten erfolgt über ein Nahwärme -Verteilnetz mit 
zentralen Erdwärmesonden sowie dezentralen Hausstationen mit Sole/Wasser-Wärmepumpen und 
Wärmespeichern in den angeschlossenen Gebäuden. Die  Kalte Nahwärme wird in den Erdwärme-
sonden mit ca. 10°C aus dem Erdboden gewonnen und über Rohrleitungen zu den angeschlossenen 
Gebäuden verteilt. In den Hausstationen heben die Sole/Wasser-Wärmepumpen die Temperatur für 
die Verwendung in Heizung und Warmwasser an. Optional bietet die Kalte Nahwärme zusätzlich die 
Option einer effizienten, kostenfreien Temperierung, die im Sommer die Innenraumtemperatur um 
einige Grad senken kann. Durch den Betrieb des Wärmeversorgungssystems mit 100% Ökostrom 
entstehen lokal wie global keine CO2-Emissionen. (vgl. Anlage 1) 
 
Das System der Kalten Nahwärme erfüllt somit die Vorgaben des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) 
und gilt im Rahmen dieses Gesetzes als 100%ige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien. Vor 
diesem Hintergrund ist der Aufbau einer baugebietsweiten Wärmeinfrastruktur über das Förderpro-
gramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) förderfähig. Die Förderung beinhaltet 
sowohl das Nahwärme -Verteilnetz und die Erzeugungsanlagen (Erdwärmesonden) als auch d ie 
Hausstationen inkl. Wärmepumpen und Wärmespeicher.

- 3 - 
V/0625/2024 
Mit der baugebietsweiten Wärmeinfrastruktur stellen die Stadtwerke Münster Bauwilligen eine inte-
grierte und innovative Wärmeversorgung aus einer Hand bereit. Das gesamte Nahwärmesystem inkl. 
der Hausstationen wird von den Stadtwerken Münster im Eigentum errichtet und betrieben. Neben 
Planung, Bau und Betrieb des Nahwärmenetzes beinhaltet dies auch Bau, Betrieb, Wartung, Inspek-
tion und Instandsetzung der Hausstationen und die Ökostromlieferung für die Wärmepumpen. Mit den 
Kundinnen und Kunden wird ein langfristiger Wärmeliefervertrag geschlossen (vergleichbar zur Fern-
wärme).  
 
Kalte Nahwärme: Preisliche Auswirkungen 
Im Vollkostenvergleich ist die Kalte Nahwärme sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb konkur-
renzfähig gegenüber der Installation einer privaten, dezentralen Luft/Wasser -Wärmepumpe. Unter 
gleichen Bedingungen kommt die Kalte Nahwärme auf vergleichbare bzw. geringfügig günstigere 
Kosten als individuelle Wärmelösungen. (vgl. Anlage 2) 
 
Die Re alisierung des Konzeptes durch die Stadtwerke Münster ermöglicht über das BEW -
Förderprogramm eine höhere Förderquote für die Wärmepumpe (bis 40 Prozent der Investitionskos-
ten) als sie bei individueller Realisierung möglich wäre. Im Betrieb entstehen auf Kundenseite für die 
Kalte Nahwärmeversorgung geringere Vollkosten als für die Versorgung mit einer privaten 
Luft/Wasser-Wärmepumpe. Dies geschieht  vor allem durch die höhere Effizienz der eingesetzten 
Sole/Wasser-Wärmepumpentechnologie in der winterlichen He izperiode. Weitere Kostenvorteile 
durch die zentrale Beschaffung erforderlicher technischer Komponenten werden bei der Berechnung 
des Wärmepreises zugunsten der Kundinnen und Kunden berücksichtigt. 
 
Für den Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes sind erhebliche Investitionen durch den Stadtwerke-
Konzern von über 10 Mio. € für das Baugebiet Albachten-Ost und 5,5 Mio. € für das Baugebiet Han-
dorf-Kirschgarten zu tätigen. Die von den Stadtwerken  beantragte anteilige BEW-Förderung beträgt 
bis zu 4,5  Mio. € für das Baugebiet Albachten-Ost und bis zu 2,2  Mio. € für das Baugebiet Handorf- 
Kirschgarten.  
 
Begründung für eine Abnahmeverpflichtung 
Neben dieser zwingend erforderlichen Investitionskosten-Förderung benötigen die Stadtwerke Müns-
ter für einen wirtschaftlichen Betrieb Planungs - und Investitionssicherheit durch eine Abnahme -
verpflichtung. Um das Nahwärmenetz in ausreichenden Dimensionen planen und langfristig wirt-
schaftlich betreiben zu können, ist für die Stadtwerke Münster eine dauerhafte Ansch lussquote von 
mehr als 90 % erforderlich. Mit dieser Anschlussquote kann sichergestellt werden, dass die Gesamt-
systemkosten gleichmäßig auf alle Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden und die Wirtschaftlich-
keitsberechnung auf Kundenseite langfristig positiv gegenüber einer individuellen Wärmelösung aus-
fällt (Vermeidung von Risikoaufschlägen).  
 
Daher bedarf es einer langfristig wirkenden Regelung, die eine gleichmäßige Kostenverteilung auf 
alle Anliegerinnen und Anlieger sicherstellt und eine zukünftige Mehrbelastung der angeschlossenen 
Haushalte durch eine sinkende Anschlussquote (z. B. nach Eigentümerwechsel) verhindert.  
 
Privatrechtliche Abnahmeverpflichtung in den Baugebiete Albachten-Ost und Handorf-Kirschgarten 
Für beide Baugebiete ist die verbindliche Bauleitplanung bereits erfolgt und beschlossen. Ausschrei-
bungen für das Baugebiet Albachten-Ost sind bereits veröffentlicht, für Handorf-Kirschgarten stehen 
sie kurz bevor. Vor diesem Hintergrund ist eine öffentlich-rechtliche Regelung durch Satzung zeitlich 
nicht mehr umsetzbar.  
 
Um dennoch eine verlässliche Regelung sowohl für die Investitionen der Stadtwerke als auch für die 
künftigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu gestalten, ist beabsichtigt, die Verpflichtung zur Wär-
meabnahme von den Stadtwerken Münster vertraglich im Grundstückskaufvertrag bzw. im Erbbau-
rechtsvertrag für die beiden Baugebiete Albachten-Ost und Handorf -Kirschgarten abzusichern. Um 
die vertragliche Verpflichtung über den Ersterwerb hinaus abzusichern, ist die Pflicht durch eine 
Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke Münster  GmbH für mindestens 20 Jahre grundbuchlich zu

- 4 - 
V/0625/2024 
sichern. Inhalt einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit ist das Grundstücksnutzungsrecht zur Errich-
tung und zum Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage (hier: Hausstatio n inkl. Wärmepumpe) durch 
die Stadtwerke Münster. Damit einher geht die Verpflichtung des Grundstückseigentümers bzw. Erb-
baurechtsnehmers, es zu unterlassen, eigene Anlagen zur Erzeugung von Raumheizung und Warm-
wasser zu errichten oder zu betrei ben. Explizit davon ausgenommen sind private Kaminanlagen zur 
Erzeugung von Wohlfühlwärme. 
  
zu Punkt 2: 
Ergänzend zu der Vorlage V/0107/2024 stimmt der Rat auf Basis der Erläuterungen in dieser Vorlage 
der Wärmeversorgung des Baugebiets Albachten-Ost mit Kalter Nahwärme zu. Der Rat nimmt die 
damit einhergehende Abnahmeverpflichtung zur Kenntnis. Die Begründung für die Abnahmeverpflich-
tung geht aus der Erläuterung zu Beschlusspunkt 1 hervor. 
 
zu Punkt 3a-b: 
Mit den Vorlagen V/0095/2024 und V/0381/2024 hat der Rat die Übertragung aller Wohnbauflächen 
des Baugebiets Handorf-Kirschgarten an die Wohn - und Stadtbau und das damit verbundene Quar-
tierskonzept beschlossen. Ergänzend zu diesen Vorlagen stimmt der Rat auf Basis der Erläuterungen 
in dieser Vorlage der Wärmeve rsorgung des Baugebiets Handorf-Kirschgarten mit Kalter Nahwärme 
zu. Die Abnahmeverpflichtung wird der Wohn - und Stadtbau für ihre eigenen Wohnbaugrundstücke 
wie auch die von ihr zu vermarktenden Grundstücke auferlegt. Die Begründung für die Abnahmever-
pflichtung geht aus der Erläuterung zu Beschlusspunkt 1 hervor. 
 
Die Realisierung des Konzeptes durch die Stadtwerke Münster steht unter dem Vorbehalt der Bewilli-
gung und Auszahlung von beantragten und erwarteten Fördermitteln aus der „Bundesförderung für 
effiziente Wärmenetze“. Sollten diese Fördermittel abgelehnt werden, wird es keine zentrale Wärme-
versorgung durch die Stadtwerke Münster GmbH im Baugebiet  Handorf-Kirschgarten geben. In die-
sem Fall werden die Bauwilligen sich selbst mit Wärme versorgen müssen (z. B. über eine Luftwär-
mepumpe). 
 
zu Punkt 4: 
Im Zusammenhang mit der künftigen klimaneutralen Wärmeversorgung können Abnahmever -
pflichtungen für leitungsgebundene Versorgungsnetze erforderlich werden. Die Verwaltung prüft ak-
tuell, ob diese Abnahmeverpflichtungen in Zukunft privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich per Satzung 
geregelt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorge-
legt. 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1: Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes  
Anlage 2: Übersicht Vollkostenvergleich

Beratungsverlauf (7)

14.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 37.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 44.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/0625/2024
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2024
Erstellt
08.10.2024 15:47