V/0777/2013/1
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0777/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven von Bau-km 41-028,80 bis Bau-km 30+450,00 im Planfeststellungsverfahren Beratungsfolge 19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 19.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven im Grundsatz zu. 2. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 1 ohne die lfd. Nr. 1 ihre so modifizierte Stellungnahme zum Planfeststellungsentwurf der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven ab. 3. Die Verwaltung wird bez ogen auf den sich südlich angrenzenden Planung sbereich beauf- tragt, sich gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau dafür einzusetzen, dass • im Bereich Nienberge der höchstmögliche Lärmschutz umgesetzt wird, • aufgrund der vorgelegten Verkehrsuntersuchung die aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Strecken Abschnitt AK Münster-Süd bis AK Münster Nord nachgebessert werden und • im gesamten Stadtgebiet eine weitere alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA-Straßenbelag untersucht wird. Vorlagen-Nr.: V/0777/2013/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 18.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0777/2013/1 Begründung: zu 1.: Der Abschnitt 4.2 mit einer Länge von ca. 10,6 km beginnt in Bau -km 41+028,80, ca. 1,2 km nörd- lich der Anschlussstelle Münster-Nord und verläuft westlich des Münsteraner Stadtteils Sprakel. Im Bau-km 34+000 endet das Stadtgebiet Münster. Die Baumaßnahme umfasst: Die symmetrische Verbreiterung der A1 von vier auf sechs Fahrstreifen Die Anhebung der Gradiente bis ca. 1,50m Höhe auf 800 m Länge Kapazitätserhöhung der Ratsplätze „Sandrup“ und „Plugger Heide“ für den Schwerverkehr Neubau von elf Brückenbauwerken Verbreiterung von zwei Brückenbauwerken Umbaumaßnahmen zur Böschungssicherung an fünf Bauwerken Erstellung von aktiven Lärmschutzeinrichtungen Anpassung von Betriebszufahrten/Notzufahrt Neugestaltung der Entwässerungseinrichtungen Verlängerung vorh. Durchlässe Erneuerung von Schutzeinrichtungen Erneuerung des Fernmeldekabels und der Notrufsäulen Für den Streckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven ergaben die Berec h- nungen für den Prognosehorizont 2025 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) v on 84.643 Kfz/24h. Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sieht vor, dass die A1 einen 2- bahnigen Querschnitt mit getrennten, jeweils 3 -streifigen Fahrbahnen je Fahrtrichtung erhält. G e- mäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) wurde ein Regelquerschnitt von 36,00m gewählt. Zum Schutz der angrenzenden Stadtteile vor Verkehrslärm sind umfangreiche Lärmschutzma ß- nahmen in Form von Lärmschutzwällen und –wänden, sowie ergänzenden passiven Lärmschut z- maßnahmen vo rgesehen. Zudem wird in Abschnit ten ein Straßenbelag als offenporiger Asphalt (OPA-Belag) mit einer lärmmindernden Wirkung von mindestens 5 dB (A) ausgeführt und bei der lärmtechnischen Berechnung entsprechend berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der La ndschaftspflege ist ein lan d- schaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt worden. Hierin sind für die unvermeidbaren Beeinträch- tigungen durch die Straßenbaumaßnahme die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Insgesamt beträgt der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme - für Straßenbauzwecke inkl. Entwässerungseinrichtung ca. 9,02 ha - für Kompensationsmaßnahmen ca. 26,05 ha Gesamtflächenbedarf ca. 35,97 ha zu 2.: Die Planung für den 6 -streifigen Ausbau der A1 von der Anschlussstelle Münster/Nord bis A n- schlussstelle Greven von Bau -km 41+028,80 bis Bau -km 30+450,00 hat in der Zeit vom 11.09.2013 bis 10.10.2013 offen ausgelegen. Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offizielle Stellungnahme zur offen gelegten Ausbaubauplanung der A1 von der Anschlus s- stelle Münster/Nord bis Anschlussstelle Greven im Planfeststellungsverfahren zur A1 vor. Da- mit wird die am 24.10.2013 zur Wahrung der gesetzlichen Fristen unter Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergebene - 3 - V/0777/2013/1 Stellungnahme durch die modifiziert beschlossene Stellungnahme (ohne die lfd. N r. 1) er- setzt. Die für den Streckenabschnitt zwischen der AS Münster -Nord und AS Greven vorliegende Ve r- kehrsuntersuchung weist für den Prognosehorizont 2025 eine Zunahme um etwa 41 % auf fast 85.000 Kfz/24h im DTV aus. Diese Prognosewerte liegen etwa 10.0 00 Kfz/24h über den Progn o- sen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Jahr 1999 zum Ausbau der BAB1 zwischen AK Münster Süd und AK Münster Nord. Somit müssten ergänzend auch die dortigen planfestgestellten und bereits umgesetzten Lärmschutzeinrichtungen nachgebessert werden. Die Verwendung einer offenporigen Asphaltdeckschicht (OPA) auf Höhe der Or tschaft Sprakel (34+500 bis 36+900) als aktive Schallschutzmaßnahme wird au sdrücklich begrüßt. Die OPA führt flächendeckend zu gleichbleibenden Pegelminderungen in der Ortschaft Sprakel und gewährleistet somit, dass auch an Wohngebäuden in größerer Entfernung zur Autobahn im Planzustand mit Lärmschutzmaßnahmen Pegelminderungen von 5 dB(A) auftreten. Seitens der Stadt Münster wird daher vorgeschlagen, für den südlichen und nördlichen Anschluss zur Ortslage Sprakel eine weite- re alternative Variante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung der Ausbaustrecke mit OPA - Straßenbelag zu untersuchen. Zu 3.: Um negative Lärmauswirkungen der BAB 1 auf die Münsteraner Bevöl kerung nachhaltig und soweit als möglich auszuschließen, wird die Verwaltung in Ergänzung zur Stellun g- nahme zum geplanten 6-streifigen Ausbau der A1 (s. Anlage 1) sich beim zuständigen La n- desbetrieb Straßenbau NRW dafür einsetzen, dass im Bereich Nienberge der höchstmögliche Lärmschutz umgesetzt wird aufgrund der vorgelegten Verkehrsuntersuchung die aktiven Lärmschutzmaßna h- men im Streckenabschnitt AK Münster -Süd bis AK Münster Nord nachgebessert werden und im gesamten Stadtgebiet eine weitere alternative V ariante mit aktivem Lärmschutz durch Verlängerung des Ausbaustrecke mit OPA-Straßenbelag zu untersuchen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: (1) Entwurf der modifizierten Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung der A1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0777/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37