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Steuerungskonzept Vergnügungsstätten der Stadt Nettetal hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB

Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 0999/2020-25 vom 15.12.2022

Stand: Am 15.12.2022 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2022

    Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität

    TOP 3. Ergebnis: Einstimmig beschlossen
  2. 15.12.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 32. Ergebnis: Einstimmig beschlossen

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